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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
18.05.17, 13:06
Aktualisiert
18.05.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 17.05.2017 Vorlagen-Nr.: 49/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 31.05.2017 01.06.2017 21.06.2017 06.07.2017 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: In der ebenfalls zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Sitzungsvorlage 48/2017 habe ich Ihnen den Beschlussvorschlag unterbreitet, das Verfahren zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten, um eine Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd im Flächennutzungsplan darzustellen. Wie bereits in der o.g. Sitzungsvorlage erläutert, sollte zur detaillierten Festsetzung der Bebauungsmöglichkeiten sowie zur Sicherung der Erschließung ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die beiden Bauleitplanverfahren können gem. § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht dem Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich ist dem als Anlage 1 beigefügten Flurkartenauszug zu entnehmen. Zur Sach- und Rechtslage zum Plangebiet verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Sitzungsvorlage 48/2017. Im Bebauungsplan sollte ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Über die Ausgestaltung der konkreten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Erschließung, der überbaubaren Flächen etc. sollte nach Vorliegen eines ersten Planentwurfs diskutiert werden. Weitere Vorgehensweise Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen wird die Verwaltung zunächst einen Entwurf für eine mögliche Erschließung und Grundstücksaufteilung ausarbeiten. Zudem sollen die Themen Beseitigung von Abwasser und Niederschlagswasser von einem Ingenieurbüro analysiert und auf ihre Machbarkeit geprüft werden. Im Anschluss daran wird dem Rat ein erster Planentwurf zur Zustimmung und Beschlussfassung vorgelegt. Abschließend spreche ich Ihnen die Empfehlung aus den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“, zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zu fassen, um der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Aufstellung des Bebauungsplans E 29 stehen im Haushalt 2017 keine gesonderten Mittel bereit. Unter der Kostenstelle 5110101, Konto 529104 sind im Haushalt 2018 entsprechende Mittel für das Verfahren einzustellen. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-