Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
18.05.17, 13:06
Aktualisiert
18.05.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 17.05.2017
Vorlagen-Nr.: 49/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
31.05.2017
01.06.2017
21.06.2017
06.07.2017
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
In der ebenfalls zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Sitzungsvorlage 48/2017 habe
ich Ihnen den Beschlussvorschlag unterbreitet, das Verfahren zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplans
einzuleiten,
um
eine
Wohnbaufläche
in
Kreuzau-Süd
im
Flächennutzungsplan darzustellen. Wie bereits in der o.g. Sitzungsvorlage erläutert, sollte zur
detaillierten Festsetzung der Bebauungsmöglichkeiten sowie zur Sicherung der Erschließung ein
Bebauungsplan aufgestellt werden. Die beiden Bauleitplanverfahren können gem. § 8 (3) BauGB
im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht dem Geltungsbereich der 35. Änderung des
Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich ist dem als Anlage 1 beigefügten Flurkartenauszug
zu entnehmen. Zur Sach- und Rechtslage zum Plangebiet verweise ich zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die Sitzungsvorlage 48/2017.
Im Bebauungsplan sollte ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Über die Ausgestaltung der konkreten Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der
Erschließung, der überbaubaren Flächen etc. sollte nach Vorliegen eines ersten Planentwurfs
diskutiert werden.
Weitere Vorgehensweise
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen wird die Verwaltung zunächst einen Entwurf für eine
mögliche Erschließung und Grundstücksaufteilung ausarbeiten. Zudem sollen die Themen
Beseitigung von Abwasser und Niederschlagswasser von einem Ingenieurbüro analysiert und auf
ihre Machbarkeit geprüft werden. Im Anschluss daran wird dem Rat ein erster Planentwurf zur
Zustimmung und Beschlussfassung vorgelegt.
Abschließend spreche ich Ihnen die Empfehlung aus den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“, zur Ausweisung eines
allgemeinen Wohngebietes zu fassen, um der anhaltend hohen Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Aufstellung des Bebauungsplans E 29 stehen im Haushalt 2017 keine gesonderten Mittel
bereit. Unter der Kostenstelle 5110101, Konto 529104 sind im Haushalt 2018 entsprechende Mittel
für das Verfahren einzustellen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“,
wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
-2-