Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Herr Klüser
BE: Herr Klüser
Kreuzau, 05.10.2017
Vorlagen-Nr.: 73/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
18.10.2017
3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom
17.12.2015 verpflichtet in § 3 Absatz 3 die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, einen
Brandschutzbedarfsplan aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau wurde erstmalig am 19.02.2003 durch
Ratsbeschluss verabschiedet. Der 1. Fortschreibung wurde durch Ratsbeschluss vom 25.04.2006
und der 2. Fortschreibung durch Ratsbeschluss vom 26.06.2012 zugestimmt und ist spätestens im
Jahr 2018 fortzuschreiben.
Die Entwurfserstellung für die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde nach dem
Beschluss des Rates vom 28.04.2016 an die Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH vergeben.
Der Brandschutzbedarfsplan wird auf der Grundlage des ermittelten örtlichen Gefahrenpotenzials
(Risikoanalyse) im Abgleich mit dem IST-Stand der Feuerwehr und dem politisch gewollten
Sicherheitsniveau (Schutzziel) erstellt. Daraus ergibt sich der Soll-Zustand der örtlichen freiwilligen
Feuerwehr in Bezug auf Infrastruktur, Personal und Material. Aus dem Vergleich zwischen ISTund SOLL-Stand ergeben sich die zu planenden Maßnahmen für die Dauer der Fortschreibung
des Brandschutzbedarfsplanes.
Mit dem Brandschutzbedarfsplan und seiner Fortschreibung wurden seinerzeit Instrumente
geschaffen, durch die nach dem Grundsatz der Effektivität und der Wirtschaftlichkeit die
gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit sichergestellt wird. Der zu erfüllende Qualitätsstandard
orientiert sich im Wesentlichen an allgemein anerkannten Regeln der Technik, berücksichtigt aber
auch örtlich bedingte Besonderheiten. Eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung soll nicht nur einer
kostengünstigen Aufgabenerledigung dienen, sie ist darüber hinaus ein wichtiges Mittel zur
Planung von Personal und Material.
Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist als Anlage beigefügt und wird
zunächst zur Fraktionsberatung zur Kenntnis gegeben. Eine mündliche Entwurfsvorstellung erfolgt
erstmals durch den Gutachter und die Feuerwehrspitze im Interfraktionellen Gespräch am
12.10.2017. Hierzu sind neben den Fraktionsspitzen auch weitere feuerwehrinteressierte
Fraktionsmitglieder eingeladen, teilzunehmen. Eine abschließende Beschlussfassung ist für die
nächste Sitzungsrunde geplant.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die im Brandschutzbedarfsplan aufgeführten notwendigen Investitionen und Maßnahmen sind
in den nächsten Jahren Haushaltsmittel bereitzustellen. Eine Übersicht der voraussichtlich
erforderlichen Mittel ist beigefügt.
III. Beschlussvorschlag:
Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur
weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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