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Allgemeine Vorlage (3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07
Allgemeine Vorlage (3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Herr Klüser BE: Herr Klüser Kreuzau, 05.10.2017 Vorlagen-Nr.: 73/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 18.10.2017 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 verpflichtet in § 3 Absatz 3 die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau wurde erstmalig am 19.02.2003 durch Ratsbeschluss verabschiedet. Der 1. Fortschreibung wurde durch Ratsbeschluss vom 25.04.2006 und der 2. Fortschreibung durch Ratsbeschluss vom 26.06.2012 zugestimmt und ist spätestens im Jahr 2018 fortzuschreiben. Die Entwurfserstellung für die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde nach dem Beschluss des Rates vom 28.04.2016 an die Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH vergeben. Der Brandschutzbedarfsplan wird auf der Grundlage des ermittelten örtlichen Gefahrenpotenzials (Risikoanalyse) im Abgleich mit dem IST-Stand der Feuerwehr und dem politisch gewollten Sicherheitsniveau (Schutzziel) erstellt. Daraus ergibt sich der Soll-Zustand der örtlichen freiwilligen Feuerwehr in Bezug auf Infrastruktur, Personal und Material. Aus dem Vergleich zwischen ISTund SOLL-Stand ergeben sich die zu planenden Maßnahmen für die Dauer der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes. Mit dem Brandschutzbedarfsplan und seiner Fortschreibung wurden seinerzeit Instrumente geschaffen, durch die nach dem Grundsatz der Effektivität und der Wirtschaftlichkeit die gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit sichergestellt wird. Der zu erfüllende Qualitätsstandard orientiert sich im Wesentlichen an allgemein anerkannten Regeln der Technik, berücksichtigt aber auch örtlich bedingte Besonderheiten. Eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung soll nicht nur einer kostengünstigen Aufgabenerledigung dienen, sie ist darüber hinaus ein wichtiges Mittel zur Planung von Personal und Material. Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist als Anlage beigefügt und wird zunächst zur Fraktionsberatung zur Kenntnis gegeben. Eine mündliche Entwurfsvorstellung erfolgt erstmals durch den Gutachter und die Feuerwehrspitze im Interfraktionellen Gespräch am 12.10.2017. Hierzu sind neben den Fraktionsspitzen auch weitere feuerwehrinteressierte Fraktionsmitglieder eingeladen, teilzunehmen. Eine abschließende Beschlussfassung ist für die nächste Sitzungsrunde geplant. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die im Brandschutzbedarfsplan aufgeführten notwendigen Investitionen und Maßnahmen sind in den nächsten Jahren Haushaltsmittel bereitzustellen. Eine Übersicht der voraussichtlich erforderlichen Mittel ist beigefügt. III. Beschlussvorschlag: Die 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-