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Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan Teil 2)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 MB
Datum
18.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 171 nien für Lagereinrichtungen" der Berufsgenossenschaft BGR 234 (alt ZH 1/428)) zu verwenden. Diese sind nach DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen" i. V. m. § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch eine hierzu befähigte Person einmal jährlich oder bei Bedarf (z. B. bei vermuteter Beschädigung durch ein Flurförderzeug) zu überprüfen und ein Nachweis der Überprüfung zu erbringen. Spinde bzw. Spindsysteme Die üblicherweise verwendeten Spinde bzw. Spindsysteme werden aus gekantetem Vollblech hergestellt und sind zu schmal für die aktuelle Einsatzbekleidung. Es werden Spinde bzw. Spindsysteme empfohlen, die aus Lochblech oder aus Gitter bestehen, so dass eine Luftzirkulation möglich ist. BILD 6.6 Vorbildliche Spindsysteme Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.2.3 Seite 172 Technik Die Feuerwehr Kreuzau ist technisch in einem Umfang auszustatten, der zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und zur Einhaltung des Schutzziels erforderlich ist. Die Art und Anzahl der vorgehaltenen Technik ist mit den taktischen Erfordernissen abzustimmen und in einem fortwährenden Prozess kontinuierlich an den Stand der Technik anzupassen. Die Leistungsfähigkeit des Fuhrparks soll erhalten bleiben. Dies ist erforderlich, da die Feuerwehr Kreuzau insbesondere in Randbereichen über taktische Einheiten verfügen muss, um Wasserversorgungen über lange Wegstrecken aufbauen zu können. Im Folgenden werden Art und Umfang der bedarfsgerechten Feuerwehrtechnik aufgeführt, technische Details werden, soweit notwendig und entscheidungsrelevant, tiefergehend beschrieben. 6.2.3.1 Fahrzeugtechnik Aufgrund der Risiken und der Bevölkerungszahlen der Gemeindeteile Kreuzaus ergibt sich ein Fahrzeugkonzept gemäß TABELLE 6.2. Die Feuerwehr Kreuzau arbeitet bereits heute mit einer Alarm- und Ausrückeordnung, durch die zeitgleich ein oder mehrere ehrenamtliche Einheiten bzw. Standorte alarmiert werden, die dann im Additionsverfahren taktische Einheiten bilden. Dem wird durch eine entsprechende Alarm- und Ausrückeordnung Rechnung getragen. Grundlage für die Fahrzeugkonzepte ist jeweils das gültige Normenwerk. Die Einsatzfahrzeuge werden zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Gemeindegebiet an den verschiedenen Standorten stationiert. Faktoren für die Stationierung eines Fahrzeugs an einem Standort sind einsatztaktische Aspekte, Möglichkeiten der personellen Besetzung sowie Möglichkeiten der Unterstellung. Entsprechend der vorgenannten Faktoren können auch während der Laufzeit eines Brandschutzbedarfsplanes Fahrzeugumstellungen notwendig und möglich sein. Sollten hinsichtlich der Fahrzeugstationierungen bzw. gegebenenfalls der Änderung derselben Bedenken bestehen oder entstehen, so sollte dies zwischen den betroffenen Einheitsführungen und der Leitung der Feuerwehr mit dem Ziel der Einvernahme geklärt werden. Zum Erreichen des Schutzzieles 1, zur Ergänzung des Schutzzieles 2 und zur Aufrechterhaltung der Regelausbildung nach Feuerwehrdienstvorschrift muss jeder Standort über eine weitere fahrzeugtechnische Grundausstattung verfügen, die es ermöglicht, die im Schutzziel definierten Maßnahmen vornehmen zu können [vgl. 24]. Diese Grundausstattung beinhaltet folgende Typen von Fahrzeugen:  zumindest geländefähige Löschfahrzeuge, z. B. zurzeit LF 8/6 und (H)LF 16(-TS), zukünftig (H)LF10, (H)LF20 oder LF-KatS für die Brandbekämpfung, die Wasserversorgung über lange Wegstrecke und zur Bewältigung einfacher Technischer Hilfeleistungen  kompakte, wendige Löschfahrzeuge (ca. 9 to zGM), z. B. MLF oder LF 10, für die Brandbekämpfung, die Wasserversorgung über lange Wegstrecke, zur Bewältigung einfacher Technischer Hilfeleistungen und zur Ausbildung der Anwärter und der Jugendfeuerwehr  Tanklöschfahrzeuge, z. B. TLF 3000 für die Abdeckung industrieller Risiken, zur Sicherstellung der Wasserversorgung auch außerhalb der Siedlungsschwerpunkte. 24 Freiwillige Feuerwehr Kreuzau: Fahzeugkonzept Version: 2.0 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 6.7 Seite 173 Entwicklung von Löschwassermenge, Schaummittelmenge, technischer Ausstattung, ZGM, Motorleistung und Pumpenleistung vom LF 15 (1938) zum (H)LF 20/16 (ab 2007) [25 26 27] Die tatsächliche Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen ist grundsätzlich von der Fahrzeugart, der Nutzungsintensität und der Pflege und Wartung der Fahrzeuge abhängig. Die hier angegebenen Nutzungsdauern dienen der Orientierung und Vergleichbarkeit. Durch die Beschaffung qualitativ hochwertiger Fahrgestelle und Aufbauten und der intensiven Pflege der Fahrzeuge durch die Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau können für Feuerwehrfahrzeuge hohe Nutzungsdauern angesetzt werden. 25 Thorns, Jochen: Änderungen bei den Löschfahrzeug-Normen; In: Brandschutz, 2017, 01, Januar 26 Gihl, Manfred: Geschichte des deutschen Feuerwehrfahrzeugbaus: Wie die Feuerwehren mobil sind, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 2000, p. 104 27 de Vries, Holger : Zeit zum Umdenken [Pumpenkonfiguration], Feuerwehr-UB; Huss Medien; Berlin; 06; 2015; pp. 82 – 85 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 174 Personenkraftwagen, kleine und mittlere Nutzfahrzeuge die zum Beispiel als KdoW, MTF oder Gerätewagen genutzt werden, weisen im Vergleich zu Großfahrzeugen eine höhere Nutzungsintensität und gleichzeitig geringere Haltbarkeit auf. Daher sind für Feuerwehrfahrzeuge, die auf Pkw oder Transporter-Fahrgestellen basieren im Vergleich zu Großfahrzeugen erheblich reduzierte Nutzungsdauern zu erwarten. Insbesondere Kleintransportern und leichten bis mittleren Lastkraftwagen, die zivil im Verteilerverkehr und Fahrzeugleasing mit hoher Kilometerleistung in relativ kurzer Zeit verwendet werden, mangelt serienmäßig an Korrosionsschutz, sodass werterhaltende Maßnahmen durchgeführt werden müssen und die Austauschzeiten ggfs. verkürzt werden müssen. Für Anhänger und Abrollbehälter kann keine allgemeine Nutzungsdauer festgelegt werden. Bei geringer Nutzungsintensität können diese häufig über Jahrzehnte im Einsatzdienst genutzt werden. Insbesondere wenn es sich um technisch einfache Konstruktionen handelt, die nur eine geringe Wartungsaufwand erfordern. Anhänger und Abrollbehälter die zum Transport hochspezialisierter Technik dienen, zum Beispiel ABC-Abwehr müssen im Zuge der Neubeschaffung der Ausrüstung ebenfalls ersetzt werden, um Transport und Lagerung der Ausrüstung nach Stand der Technik sicherzustellen. Die im Fahrzeugkonzept angegebenen Nutzungsdauern sind beizubehalten. Mehrere Fahrzeuge an den Standorten werden in den nächsten fünf Jahren die geplante Nutzungsdauer erreichen. Für die Fahrzeuge sind mögliche Ersatzbeschaffungen bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Für die Einsatzleitung der Feuerwehr Kreuzau ist neben den Kommandowagen des Einsatzleitdienstes und der Wehrleitung ein ELW 1 nach Stand der Technik im Gemeindegebiet vorzuhalten. Zusätzlich sind mindesten 2 Mehrzweckfahrzeuge (MZF) so auszustatten, dass sie zur Abschnittsführung bei größeren Einsatzlagen genutzt werden können. Neuer Schwerpunkt der LG Drove soll die Besetzung eines neuen Einsatzleitwagens als gemeindeweites Führungsmittel werden. Bei den insgesamt drei neu zu beschaffenden Löschfahrzeugen LF 10 der Einheiten Boich, Drove und Untermaubach wird vorgeschlagen, es durch Instandhaltungsmaßnahmen an den vorhandenen Fahrzeugen zu ermöglichen, dass diese drei neuen Fahrzeuge grundsätzlich einheitlich gestaltet werden (gleiche Beladung und gleiche Anordnung der Beladung bis auf einen freien Bereich für lokale Beladung), unter Beachtung der Stellplätze gegeneinander austauschbar sind und möglichst gebündelt in einer Ausschreibung beschafft werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 6.2 Seite 175 Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 176 TABELLE 6.3 a und b: Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) – Auszug: Fahrzeuge mit Handlungsbedarf Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.2.3.1.1 Seite 177 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) und Mehrzweckfahrzeuge (MZF) aller Standorte Mannschaftstransportfahrzeuge, die, wenn sie teilweise auch zum Transport von Gerät verwendet werden, als Mehrzweckfahrzeuge bezeichnet werden, sind für den Dienst- und Einsatzbetrieb quasi unverzichtbar. Für allgemeine Dienstfahrten (Personaltransport bei Einsätzen, Ausbildung beim Kreis oder den Nachbargemeinden, Dienstsport/Schwimmen, Logistikfahrten, Unterstützung der Alters- und Ehrenabteilung, Sitzungen, Veranstaltungen, Sanitätsdienste ...) soll kein Fahrzeug aus dem ersten Abmarsch genommen werden. Andernfalls würden Verzögerungen der Ausrückezeiten in Kauf genommen werden. Daher sind MTF oder MZF vorzuhalten. Diese Fahrzeuge sollen als "Poolfahrzeuge" aller Einheiten der Feuerwehr Kreuzau betrachtet werden. 6.2.3.1.2 1. Bei allen zu beschaffenden Löschfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 to wird empfohlen, diese mit der größtmöglichen Feuerlöschkreiselpumpe (mindestens FP 20 statt FP 10) und mit einer Eingangskupplung von A125 auszustatten. Die Motorleistung der in Frage kommenden Fahrgestelle ist dafür ausreichend. Die Pumpen sind - je nach Hersteller - baulich fast oder ganz identisch und die Vorteile bei der Wasserförderung und Wasserabgabe erheblich, siehe Anhang 11: Hinweise zur Pumpenkonfiguration. Die Kosten und das Gewicht einer FP 10 betragen ca. 90 % einer FP 20. Es ist lediglich ein dritter B-Abgang vorzusehen. Die Verwendung gleicher Pumpentypen hat Vorteile bei der Wasserförderung über lange Wegstrecken. Wie BILD 6.7 zeigt, wurde bei den aktuellen Fassungen der Fahrzeugnormen die Anpassung der Feuerlöschkreiselpumpen versäumt, die Aussagen für das LF 20 gelten sinngemäß für das LF 10 (FP 30 statt FP 20). BILD 6.8 2. Ausstattungsempfehlungen für Fahrzeugbeschaffungen Löschfahrzeug mit FP10-3000 und Eingang A125 Löschfahrzeuge sind grundsätzlich mit Verteilern Typ 2B-CBC und Sammelstücken Typ 3B-A oder 4B-A auszustatten, siehe Anhang 9: Relevante Normänderungen wasserführender Armaturen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 3. Seite 178 Löschfahrzeuge sollen mit Einrichtungen zur Erzeugung von Netzwasser (synonyme Bezeichnungen: Mindermengenzumischung oder Class-A-Foam28) in Form von Dosieraufsätzen für Z-Zumischer oder Druckzumischanlagen (DZA), nicht jedoch mit Druckluftschaumanlagen ausgestattet sein, siehe Anhang 8: Stellungnahme zu Druckluftschaumanlagen. Die Löschfahrzeuge sollen mindestens mit jeweils zwei Hohlstrahlrohren und wenn möglich - mit sog. "Einmannwerfern" (als Alternative bzw. Ergänzung zum BRohr-Einsatz) ausgerüstet werden. Alle Feuerwehrangehörigen sind entsprechend auszubilden29. BILD 6.9 Dosieraufsatz für Z-Zumischer mit D-Kupplungen (Ausführungsbeispiele der Fa. AWG [links] und Fa. POK/TKW [rechts]) 4. Löschfahrzeuge sollen zusätzlich zur Grundbeladung nach DIN mit einem Beladungsmodul "Waldbrand" für Vegetations- und Kleinbrände, bestehend aus D-Schläuchen und entsprechenden wasserführenden Armaturen (Verteiler C-DCD, Hohlstrahlrohre der Größe D ohne "Druckhalteautomatik"), ausgestattet sein, siehe Anhang 10: Zusatzausstattung Vegetations- und Kleinbrand. Als D-Hohlstrahlrohre wird z.B. der kostengünstige und wenig störanfällige Typ Unifighter 10c (mit oder ohne Handgriff) der Fa. Unifire empfohlen. 5. Nach intensiver Marktsichtung und eigener praktischer Erprobung wird für die Löschfahrzeuge als Schlauchtragekorb der Größe C das Modell "Schlauchwickelkorb" empfohlen30, das auch für den Transport von sechs Schläuchen D 25-15 geeignet ist. 6. Die Fahrzeuge sollen zur besseren Erkennbarkeit und somit zur Eigensicherung bzw. Absicherung an Einsatzstellen mit einer Kontur- bzw. Heckwarnmarkierung aus hochreflektierendem roten und fluoreszierend-gelben Material versehen sein, vgl. ECE-Richtlinien und DIN EN 1846 (Die StVZO hinkt dem Stand der Technik ca. 20 Jahre hinterher). Empfohlen werden breite Streifen zur Vermeidung des „Zebra“-Effekts und zur besseren Erkennbarkeit auf größere Entfernungen, wie von den Landespolizeien verwendet 31 32. 28 29 30 31 vgl.: de Vries, Holger: Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum, ecomed Verlag 2008 vgl.: de Vries, Holger: Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum Preuschoff, Olaf: Praxistest Schlauchtragekörbe – Zwei klare Sieger; In: Feuerwehr Magazin, Februar, 2014, Januar, pp. 90-94 H. de Vries: „Heck-Ansichten – Oder: Ist ein halber Millimeter Reflexstreifen sicherer als ein 14-t-Fahrzeug?“, 112-Magazin, Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH; Edewecht, 2008; 5/6, Mai/Juni, pp. 6 – 13 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 6.10 Kontur- bzw. Heckwarnmarkierung BILD 6.11 Heckwarnmarkierung Seite 179 6.2.3.2 Gerätetechnik Generell gilt: Die vorhandene Gerätetechnik ist unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit in ausreichendem Maße zu pflegen und zu warten bzw. Ersatz zu beschaffen. 6.2.3.2.1 Atemschutztechnik Die Atemschutztechnik soll permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden. Zur möglichen Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten unter ergonomischen Aspekten soll ein gleitender Wechsel zu 9-L-Composite-Atemluftflaschen überprüft werden, siehe Anhang 7: Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten. 32 H. de Vries: Das Feuerwehrwesen in Großbritannien - Update 2017; brandschutz, Kohlhammer Verlag, Stuttgart; 2017; 4; April; pp. 42 – 49 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.2.3.2.2 Seite 180 Verwendung umweltverträglicher Löschmittel Seit Juni 2008 gilt das Verbot des Inverkehrbringens PFOS-haltiger Löschschäume, die nach 27.12.2006 hergestellt wurden (EU-Richtlinie 2006/122/EG i. V. m. GefStoffV 23.12.04) und seit 27.06.2011 gilt das Verbot der Verwendung PFOS-haltiger Löschschäume. Aufgrund der möglichen ökologischen und umwelt-, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen der Verwendung fluorhaltiger Schaummittel33 - egal in welcher chemischen Struktur - und aufgrund der Tatsache, dass die chemische Analytik stetig verfeinert und die Nachweisgrenzen geringer werden sowie des (politischen) Risikos, dass die Verwendung von zu einem bestimmten Zeitpunkt noch zulässigen fluorhaltigen Verbindungen kurzfristig verboten werden können, soll, wenn irgend möglich, auf diese gänzlich zu verzichten werden, zumal die weit überwiegende Mehrzahl von Bränden kommunaler Feuerwehren ohnehin keine filmbildenden Eigenschaften eines Schaummittels erfordern. Dadurch wird die für den Nicht-Chemiker kaum nachvollziehbare PFOS/PFOA-Tensid-Diskussion überflüssig. Vor dem Wechsel zu einem fluorfreien Schaummittel ist eine intensivste industriellprofessionelle Reinigung der fest eingebauten (und ggfs. tragbaren) Schaummittelbehälter, der Verrohrung, formstabiler Druckschläuche (oder deren Austausch) und ihrer Haspeln, Ventile und Pumpen der Löschfahrzeuge erforderlich, ggfs. unter Austausch von Komponenten (Gummikompensatoren!) und Dichtungen. Grundvoraussetzung für einen grundlegenden Wechsel ist, dass der Löschmittelzusatz bzw. das Schaummittel strikt nach den Regeln der Technik (DIN, DIN EN, UL, FM, OECD, ICAO usw.) zugelassen und geprüft ist. Am Markt sind bereits seit mehreren Jahren fluorfreie Schaummittel für 3 und 6 % Zumischung und ATC-Typen mit Zulassungen nach EN 1568, UL 162 und ICAO Zertifizierungsstufe B und C erhältlich. Schaummittel, die selbst von Werkfeuerwehren von Großflughäfen und der chem. bzw. Petroindustrie als geeignet bewertet und verwendet werden, dürften auch für kommunale Belange geeignet sein. Als Entscheidungsgrundlage sind "irgendwie irgendwo" gemachte und üblicherweise kaum reproduzierbare "Löschversuche", wenn es um Menschenleben und erhebliche Sachwerte geht, nicht geeignet. Zudem sollte nur ein Löschmittelzusatz beschafft werden, der langfristig wirtschaftlich tragbar ist und der gleichermaßen für Ausbildung, Übung und Einsatz verwendet werden kann. Die von den Herstellern im Zuge der Marktsichtung der Löschmittelzusätze übermittelten Referenzlisten sollen stichprobenartig überprüft werden, um sicherzustellen, dass nicht Kleinstlieferungen, die eben nicht zu einer Beschaffung in signifikanten Mengen geführt haben, als "Referenz" gelten. 6.2.3.2.3 Funktechnik Die Ausstattung mit digitalen Funkgeräten in den Fahrzeugen wird im Jahre 2017 abgeschlossen. Alle Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau sind dann mit digitalen Funkgeräten ausgestattet. 33 Auf eine Auflistung entsprechender Brandereignisse mit juristischem Nachspiel wird hier verzichtet. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 181 6.2.3.3 Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme Durch das Bundesministerium des Inneren liegen verschiedene Entwürfe zu Verordnungen im Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) vor. Dabei geht es vor allem um die Sicherstellung von Dienstleistungen wie der Stromversorgung, der Gasversorgung, der Kraftstoffund Heizölversorgung, der Fernwärmeversorgung sowie der Sprach- und Datenversorgung. Für die Feuerwehren bedeutet dies, im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dafür zu sorgen, dass für Engpässe und Ausfälle in den genannten Infrastrukturen Redundanzen geschaffen werden. Diese sollten sich an den Feuerwehrstandorten mindestens auf das Vorhandensein von unabhängiger Stromversorgung (USV) und Einspeisemöglichkeiten beziehen. Teilweise sind diese Redundanzen in den Gerätehäusern Stockheim und Kreuzau schon geschaffen. Im Zuge der Ertüchtigung der FF-Standorte sind diese Redundanzen zu prüfen und ggf. zu ertüchtigen. So wie die Bundeswehr und die Polizei gehören auch die Feuerwehren zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die bei kritischen Ereignissen handlungsfähig bleiben müssen. Die Handlungsfähigkeit ist durch die Gemeinde zu gewährleisten. Um die Bewohner der Gemeinde Kreuzau bei Ereignissen wie Unwetter, Umweltkatastrophen, Gefahrgutfreisetzungen oder im Verteidigungsfall zeitnah warnen zu können, muss ein flächendeckendes Warnsystem vorhanden sein. Durch den Kreis Düren wurde unter Beteiligung der Kommunen das gemeinsame Konzept „Wir wecken Sie“ aufgestellt. Die Umsetzung des vorgenannten Projektes in der Gemeinde Kreuzau muss noch erfolgen. Die Sirenenausstattung in der Gemeinde Kreuzau ist vorhanden. Aufgrund von Neubaugebieten ist eine flächendeckende Ausleuchtung des Sirenensignales derzeit nicht überall gegeben. Die bestehenden Sirenen wurden im Jahre 2016 alle mit digitalen Steuerelementen ausgerüstet. Ausleuchtungslücken sind in den Ortsteilen Stockheim, Drove, Obermaubach, Bergheim und Langenbroich vorhanden. Die Lücken sind zu evaluieren. 6.2.3.4 Schutzausrüstung Alle Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst müssen mit persönlicher Schutzausrüstung entsprechend dem Stand der Technik (HuPF) inkl. entsprechender Handschuhe ausgestattet sein. – Es ist erforderlich, in den nächsten Jahren die persönliche Schutzausrüstung (Überbekleidung, Helme, Stiefel, Handschuhe) entsprechend den aktuellen EN/DIN-Normen anzupassen (Grund: Alter und Zustand der ersten Generation persönlicher Schutzausrüstung). – Weiterhin soll die Regelung über den RdErl. des Innenministeriums vom Stand 2009-7452.07.03 zur einheitlichen Dienstkleidung eingebracht werden. Die hieraus resultierenden Kosten sind in den nächsten Jahren für die Neubeschaffung einzuplanen. Es ist ausreichend Ersatzkleidung nach Einsätzen und bei Reparaturen zentral vorzuhalten, vorgeschlagen werden an einem zentralen Standort 20 Garnituren Einsatzbekleidung (Überjacke, Überhose, Einsatz- und Arbeitshose NRW, Handschuhe, Helm, Stiefel, Flammschutzhaube). Zusätzlich werden für Unwettereinsätze und für flankierende Tätigkeiten bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen persönliche handels-/industrieübliche Nässeschutzbekleidungen Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 182 (Hose und Jacke oder Poncho) empfohlen, möglichst mit Warnwirkung nach ISO 20471, vgl. BILD 6.5 rechts. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 183 6.2.4 Soll-Personal 6.2.4.1 Personal für die technische Instandhaltung Es soll ein hauptamtlicher Gerätewart eingestellt werden. Dies ist auch im Personalpool z.B. mit dem Bauhof möglich. Der hauptamtliche Gerätewart wird auch zukünftig von ehrenamtlichen Gerätewarten unterstützt werden. Die vom Gesetzgeber, der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes auferlegte Arbeitgeberpflicht zur Prüfung von Feuerwehrausrüstungen und Gerätschaften gemäß den Geräteprüfordnung (G9102), UVV Feuerwehren (GUV-V C53), DGUV-en sowie den Herstellerangaben erfordert einen hohen Zeitaufwand. Alleine bei Atemschutzgerätschaften sind monatliche, halbjährliche und jährliche Überprüfungen erforderlich. Der Erwerb erforderlicher Prüfbefähigungen sowie die Fortbildungen erfordern zudem einen großen Zeitaufwand. Dieser Aufwand ist durch ehrenamtliches Personal nicht leistbar. Die Vergabe der Prüfungen an Fremdfirmen ist i. d. R. mit hohen Kosten verbunden. Durch das Feuerschutztechnische Zentrum in Stockheim werden die notwendigen Prüfungs- und Wartungsarbeiten für folgende Gerätschaften durchgeführt: Atemschutz und Schlauchpflege. Ferner wird die persönliche Schutzausrüstung dort gereinigt. Alle anderen Prüfungen müssen durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt werden. Mit der Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes können die ehrenamtlichen Mitglieder entlastet werden, beispielhaft soll angeführt werden: - Transferfahrten von Material zum Feuerschutztechnischen Zentrum in Stockheim. Die Tagesverfügbarkeit wird verbessert. Optimierung der Geräteprüfung und Wartung. Optimierung und Vereinheitlichung der Dokumentation im Bereich der Gerätewartung. Unterstützung der Kleiderkammer. Unterstützung der Funk- und Funkmeldebeauftragte. Vorführung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei Werkstattbesuchen und Überwachungsstellen. 6.2.4.2 Soll- Mindeststärke der ehrenamtlichen Standorte und Gesamtstärke Wird für den Einsatzdienst die Staffel (6 Funktionen) als kleinste, sicher und selbstständig agierende taktische Einheit festgelegt und ein Personalfaktor von (mindestens) zwei angesetzt, so ergäbe sich als Mindestantretestärke 12 Feuerwehrangehörige pro Standort. Um aber tatsächlich eine Tagesverfügbarkeit sicherzustellen, wird ein Personalfaktor von mindestens vier für erforderlich gehalten. Daraus ergäbe sich bereits eine Mindestantretestärke von 6 FA x 4 (Personalfaktor) = 24 FA pro Standort. Diese Berechnung wird bestätigt durch die in anderen Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 184 Bundesländern34 35 gültige Stärke von zwischen 20 und 27 Feuerwehrangehörigen für einen selbständigen Standort. Von diesen 24 FA sind mindestens 16 als Atemschutzgeräteträger, mindestens 6 FA müssen mindestens als Gruppenführer sowie mindestens 4 FA müssen als Fahrer/Maschinist je Fahrzeug in der stationierten Fahrzeugklasse ausgebildet sein. Die Feuerwehr Kreuzau verzeichnete von 2011 bis 2015 einen Personalrückgang von 196 auf 165, d.h. um 31 Feuerwehrangehörige bzw. 16 %. Der Standort Winden ist derzeit nicht aktiv, somit verbleiben 8 Standorte. Von diesen Standorten haben 6 Standorte weniger als 24 FA Antretestärke (Spannweite: 16 bis 23 FA), nur die Antretestärke der Standorte Drove (26 FA) und Kreuzau (32 FA) liegen darüber. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der Ortsteile, die einerseits den Pool für die Feuerwehrangehörigen stellen und andererseits gleichzeitig Leistungsempfänger der Feuerwehr sind, der erforderlichen Tagesalarmsicherheit und der nicht zu hohen Alarmbelastung für den einzelnen Feuerwehrangehörigen wird von einer rechnerischen Mindestantretestärke jedes Standortes von 24 FA ausgegangen und für den Standort Kreuzau aufgrund zu besetzender Sonderfahrzeuge und Löschfahrzuge als "zentrale Verstärkung" für alle anderen Standorte von 36 FA. Die rechnerische Soll-Antretestärke beträgt dann gemeindeweit unter Beibehaltung aller acht Standorte rein formal 36 + 7 x 24 = 204 FA. Hier ist dem § 9 Abs. 3 BHKG Rechnung zu tragen und Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes sind zu prüfen. Neben dem Absolvieren diverser Feuerwehrlehrgänge stellt die gesundheitliche Tauglichkeit entsprechend den Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26/3 "Atemschutz" eine wesentliche Grundqualifikation des einzelnen Feuerwehrangehörigen für die effektive Brandbekämpfung und das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten dar.36 37 34 35 Vgl. z. B. in Niedersachen auf Grundlage der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -) vom 30. April 2010 (Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 4, 6 und 13, Anlagen 4, 5, 7 und 8 geändert durch Verordnung vom 17.05.2011 (Nds. GVBl. S. 125): FF mit Grundausstattung (TSF): mindestens 20 FA (1 OrtsBM, 1 stv. OrtsBM, 18 FA), dauerhaft nicht weniger als 16 FA; FF als Stützpunktfeuerwehr (zwei StLF 10/6 oder ein LF 10/6 und ein Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung (als TLF 10/18-Tr oder DL oder RW oder kleiner GW-G oder GW-L1 oder WLF/AB)): mindestens 26 FA (1 OrtsBM, 1 stv. OrtsBM, 24 FA), dauerhaft nicht weniger als 23 FA. Vgl. z. B. in Schleswig-Holstein: Erlass des Innenministeriums "Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder" vom 7. Juli 2009 (IV 333 166.035.0). Gemäß Anlage 2 zum Organisationserlass Feuerwehren - OrgFw gilt folgende Mindeststärke der Feuerwehren: Notwendige genormte Feuerwehrfahrzeuge (Löschfzge., HRF, RW, GW) mit insgesamt bis zu 9 Plätze von 10 bis zu 15 Plätzen von 16 bis zu 18 Plätzen von 19 bis zu 24 Plätzen von 25 bis zu 33 Plätzen von 34 bis zu 42 Plätzen von 43 bis zu 51 Plätzen von 52 bis zu 60 Plätzen von 61 bis zu 69 Plätzen 36 Personalstärke der Einsatzabteilung 18 25 34 43 52 61 70 79 88 Personalstärke der Reserveabteilung 9 12 16 20 24 28 32 36 40 Personalgesamtstärke der Feuerwehr 27 37 50 63 76 89 102 115 128 Vgl: Peer Rechenbach: Strategische Neukonzeption der ergänzenden technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes im Zivilschutz; Bericht Entwurf März 2003, Bundesministerium des Innern, Aktenz: O4 - 750100/1b, Entwurf 14,0, Stand 13.03.2003: Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 185 Wie in BILD 6.12 zu erkennen ist, genügt 2016 keine der ehrenamtlichen Einheiten der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bezogen auf den Ist-Personalstand dem 80-%Atemschutzgeräteträger-Kriterium. Dieser Ausbildungsstand ist absolutes Minimum. Bei Anwerbung neuer Mitglieder gemäß den vorgeschlagenen Sollstärken wären die genannten Werte entsprechend anzupassen, siehe BILD 6.13.  Ein statistisches Personaldefizit/statistischer Personalüberhang ist eine Differenz der IstPersonalstärken aller Standorte eines Untersuchungsgebietes, in dem Überhänge und Defizite gegenüber den Soll-Stärken der einzelnen Standorte rein arithmetisch berechnet werden und somit eine Mittelung über das Untersuchungsgebiet erfolgt.  Ein taktisches Personaldefizit ist die Summe der Personaldefizite der einzelnen Standorte bezogen auf ihre Soll-Stärken. Im Unterschied zum statistischen Personaldefizit/Personalüberhang wird hierbei berücksichtigt, dass Standorte mit Personalüberhang die Unterbesetzung anderer Standorte im Einsatzdienst nicht ausgleichen können. 37 10.1.2 Gesundheitsvorsorge: Eine umfassende sachgerechte Aufgabenwahrnehmung bei der Brandbekämpfung, der ABC- und technischen Gefahrenabwehr sowie bei der Versorgung verletzter/erkrankter Personen durch den Rettungs- und Sanitätsdienst wird auch dadurch gewährleistet, dass in den verschiedenen Aufgabenbereichen umluftabhängiger oder in besonderen Fällen umluftunabhängiger Atemschutz eingesetzt wird. Weiterhin ist der Einsatz von Kontaminationsschutz- oder Chemikalienschutzanzügen vorgesehen. Aufgrund der bei national bedeutsamen Gefahrenlagen zu erwartenden Aufgaben sollen grundsätzlich folgende Anforderungen des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes G 26  für die Brandbekämpfung und ABC-Abwehr 100 % der hauptamtlichen und 80 % der ehrenamtlichen Helfer Gruppe 3  für die technische Gefahrenabwehr 100 % der hauptamtlichen und 50 % der ehrenamtlichen Helfer der Gruppe 3  die Helfer im Brandschutz, der ABC-Abwehr oder der technischen Gefahrenabwehr, die nicht den Anforderungen der Gruppe 3 unterliegen, den Anforderungen der Gruppe 2  für den Rettungs- und Sanitätsdienst 80 % der hauptamtlichen und 80 % der ehrenamtlichen Helfer der Gruppe 2  für die Helfer der Spezialeinsatzgruppen des Rettungs- und Sanitätsdienstes, die unterstützende Leistungen bei der Dekontamination verletzter/erkrankter Personen erbringen, 100 % der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfer Gruppe 3 erfüllt werden. Der Bund erstattet die Kosten für die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen der ehrenamtlichen Helfer. vgl.: VdS 2034: 2000-03 (01). 3.2 Atemschutz Eine nichtöffentliche Feuerwehr, ausgenommen Hausfeuerwehren im Sinne der landesrechtlichen Verordnungen für Geschäfts- und Warenhäuser (Verkaufsstätten), muss über entsprechende Atemschutzausrüstungen mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten verfügen. Mindestens 2/3 der Einsatzkräfte müssen atemschutztauglich sein, d. h. G26-Untersuchung und Atemschutzausbildung nach FwDV 7. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 186 BILD 6.12 Feuerwehrangehörige der Feuerwehr Kreuzau nach Löscheinheit und Atemschutzausbildung (Basis: Personalbefragung Stand 2016) BILD 6.13 Formale Anwendung der Soll-Stärken auf die 8 ehrenamtlichen Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Basis: Personalbefragung Stand 2016) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 187 6.2.4.3 Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr ist eine tragende Säule der Feuerwehr Kreuzau. Neben der allgemeinen Jugendarbeit werden Kinder und Jugendliche für den späteren Einsatzdienst in den Einheiten vorbereitet und wichtige Schlüsselqualifikationen für die spätere ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr vermittelt. Durch den Übertritt der Mitglieder aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Feuerwehr sollen geplante und ungeplante Abgänge aus den Löschgruppen mindestens ausgeglichen werden. Daher bedarf es einer ständigen Förderung und Mitgliederakquise, um auf eine qualitativ und quantitativ gut aufgestellte Jugendfeuerwehr zurückgreifen zu können. Die Betreuersituation in den einzelnen Jugendgruppen ist weiter zu beobachten. Hier wird es immer schwieriger entsprechend motivierte Mitglieder der Feuerwehr zu finden, welche diese Aufgabe zu dem normalen Dienst noch zusätzlich absolvieren können. Derzeit sind in 2 der 4 Jugendgruppen zu wenig Betreuer aktiv. Jede Jugendgruppe braucht zu den Übungen pro 7 Jugendliche einen Betreuer, damit die Jugendlichen transportiert und beaufsichtigt werden können. Damit die Jugendfeuerwehr weiterhin als zuverlässiger Teil der Daseinsvorsorge sein kann, wird für die Jugendfeuerwehr eine SOLL-Stärke von 10 Angehörigen je Löschgruppe festgelegt: 8 Löschgruppen x 10 Angehörige der Jugendfeuerwehr = 80 Angehörige der JF 6.2.4.4 Kinderfeuerwehr Die bereits erfolgte Gründung der Kinderfeuerwehr ist zu begrüßen und soll fortgeführt werden. Oben aufgeführte Erläuterung ist ebenfalls für die Kinderfeuerwehr anzuwenden. Aufenthalts- und Umkleideräume für Jugend- und Kinderfeuerwehr sind bei der Planung und Errichtung bzw. der Ertüchtigung und Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser vorzusehen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.2.5 Seite 188 Organisation Die Stellung der Feuerwehr und ihre Einbindung in die Verwaltungsstruktur der Gemeinde Kreuzau muss dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (zuvor: Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998) und den Vorgaben der Organisationsstruktur der Gemeinde Kreuzau entsprechen. Vorbehaltlich der zukünftigen Ausplanung der Organisationsstruktur gilt das Soll-Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr in Kap. 4 (vorerst unverändert gegenüber dem Ist-Zustand). 6.2.5.1 Einsatzorganisation Die Grundlagen der Einsatzorganisation der Feuerwehr Kreuzau sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) festgelegt. Zur Sicherstellung eines schnellen und umfassenden Einsatzerfolges sowie zur Absicherung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen gegen Eigenunfälle basiert das strategisch-taktische System der Feuerwehrmaßnahmen auf der Vorhaltung von personellen Redundanzen. Insbesondere bei Brandeinsätzen, zu deren Bekämpfung aufgrund des vorhandenen und generell toxischen Brandrauchs Atemschutzgeräte getragen werden müssen, hat "... für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke zwei Funktionen) zum Einsatz bereit" zu stehen.38 Eine räumlich und einsatztaktisch sinnvolle Zuordnung der Standorte bzw. Einheiten wurde mit der Umstrukturierung der Löschzüge in die Alarmeinheiten im Jahr 2016 bereits umgesetzt. Die momentan laufende Testphase des Voralarmes ist abzuwarten und nach positivem Befinden ggf. einzuführen. Die Alarmierungsgeschwindigkeit ist zu verifizieren, hier besteht laut Aussagen der Feuerwehr eine Diskrepanz zwischen der dokumentierten Alarmierungszeit der Leistelle und der tatsächlichen Meldungseingänge auf den Funkmeldeempfängern. 38 Quelle: Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz. Ausgabe 2002. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 189 6.2.5.2 Ausbildung 6.2.5.2.1 Heißausbildung Die regelmäßige Übung in einer Wärmegewöhnungsanlage gehört heute bei den Feuerwehren zur Standardausbildung. Sie ist als ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zu werten. Die Heißausbildung in einer Wärmegewöhnungsanlage dient dem Erwerb und der Vertiefung der notwendigen Einsatzerfahrung beim Vorgehen in schwierigen Einsatzsituationen in geschlossenen Räumen. Den Übungsteilnehmern wird die Taktik und Strategie der Brandbekämpfung in geschlossenen Räumen vermittelt. Sie erleben und erkennen die Wirkung ihrer persönlichen Schutzausrüstung unter realistischen Einsatzbedingungen. Täglich stehen die Einsatzkräfte vor immer neuen Herausforderungen, bei fast jedem Einsatz ist heutzutage die Benutzung von umluftabhängigen Atemschutzgeräten eine unabdingbare Notwendigkeit. Durch die Verwendung immer besserer Schutzkleidung können die Einsatzkräfte immer weiter in thermisch belastende Gefahrenbereiche vordringen. Nicht selten überschätzen selbst routinierte Einsatzkräfte dabei ihre körperliche Leistungsfähigkeit, während gleichzeitig die physischen Belastungen ansteigen. Der Ausfall einer Einsatzkraft im Innenangriff gefährdet nicht nur den Einsatzerfolg, er ist für die Betroffenen in der Regel auch mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen verbunden. Zur Minimierung des Risikos ist nicht nur das Erkennen der Belastungsgrenze von Bedeutung, sondern das Einschätzen der Belastung unterhalb dieser Grenze sowie das Erkennen der wirksamen Löschmaßnahmen, um sich der Notwendigkeit bewusst zu werden, sich selbst oder seinen Truppkollegen nicht zu gefährden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass alle Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Kreuzau jährlich an einer realitätsnahen Heißausbildung teilnehmen sollen. Die Ziele und Inhalte der Heißausbildung sollen im Rahmen einer ganztägigen Übung vermittelt werden: • • • • • • • • Erkennen von Vorteilen und Schwächen der Feuerschutzkleidung Erkennen der Einsatzgrenze (Vor- und Nachteile) der Schutzkleidung Erkennen der persönlichen Belastungsgrenze Erlernen des effektiven Arbeitens unter Wärmebelastung Förderung der Teamarbeit Einhaltung der Sicherheitsregeln unter thermischer Belastung und Stress Kennenlernen der Wirkung von falscher und richtiger Löschtaktik Erhöhung der Sicherheit aller Einsatzkräfte Im Kreis Düren besteht die Möglichkeit einer solchen Heißausbildung in der Brandsimulationsanlage am Amt für Bevölkerungsschutz in Stockheim. Für die hier als Trainer tätigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ist eine Aufwandsentschädigung zu prüfen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.2.5.2.2 Seite 190 Fahrsicherheitstraining (Blaulichttraining) Das Führen eines Einsatzfahrzeuges mit Blaulicht und Martinhorn ist für viele Fahrzeuglenker Stress pur, da das System Straßenverkehr ein komplexes Zusammenwirken von Regeln, Umwelteinflüssen, Fahrzeugen, baulichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten und Verhaltensweisen der in diesem Geflecht agierenden Menschen ist. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Fahrer von Einsatzfahrzeugen wesentlich erweitert haben, u. a. durch die Zunahme der Verkehrsdichte, das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, die Weiterentwicklung der Fahrzeuge bezogen auf die Fahrzeugelektronik, Kommunikationstechniken und neue Fahrzeugkonstruktionen. Viele Systemkomponenten werden ständig verbessert, beispielsweise die aktive und passive Sicherheit von Fahrzeugen, dennoch bleibt der "Faktor Mensch" das schwächste Glied im System. Man kann nicht sämtliche brenzligen Situationen im Straßenverkehr so trainieren, dass sie beherrschbar werden, da gerade die Fahrphysik ihre Gesetzmäßigkeiten hat. Viele Situationen sind kaum beherrschbar, auch nicht mit dem besten Fahrkönnen. Damit die Fahrzeuglenker von Einsatzfahrzeugen sich auf Gefahren einstellen können und in der Lage sind, diese Gefahren rechtzeitig zu erkennen, um sie zu vermeiden, sollen für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen und hier insbesondere für die Führerscheinneulinge der Klasse C in regelmäßigen Abständen Fahrsicherheitstrainings durchgeführt werden, in denen die folgenden Inhalte • • • • Bewältigung von Notmanövern Sensibilisierung für Gefahren Fahrphysik Fahrzeugtechnik vermittelt werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 7 Seite 191 Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau Der Soll-Ist-Vergleich beschreibt den Veränderungsbedarf zwischen der bestehenden IstStruktur und der sich aus den Festlegungen des Brandschutzbedarfsplanes ergebenden SollStruktur. Die aus dem Veränderungsbedarf resultierenden Einzelmaßnahmen werden abschließend, in Kapitel 8 als Maßnahmenpakete nach zeitlicher Priorität und erwarteten Kosten zusammengefasst. 7.1 7.1.1 Soll-Ist-Vergleich der Aufgaben der Feuerwehr Kreuzau Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist. 7.1.2 Zugewiesene Aufgaben Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist. 7.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist. 7.1.4 Freiwillige Aufgaben Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist. 7.1.5 Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten Es kann nicht zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass alle Geräte, Ausrüstungen und Fahrzeuge nach dem Stand der Technik gewartet bzw. geprüft werden und dies entsprechend dokumentiert wird. Die vom Gesetzgeber, der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes auferlegte Arbeitgeberpflicht zur Prüfung von Feuerwehrausrüstungen und Gerätschaften gemäß den Geräteprüfordnung (G9102), UVV Feuerwehren (GUV-V C53), DGUV-en sowie den Herstellerangaben erfordert einen hohen Zeitaufwand. Alleine bei Atemschutzgerätschaften sind monatliche, halbjährliche und jährliche Überprüfungen erforderlich. Der Erwerb erforderlicher Prüfbefähigungen sowie die Fortbildungen erfordern zudem einen großen Zeitaufwand. Dieser Aufwand ist durch ehrenamtliches Personal nicht leistbar. Die Vergabe der Prüfungen an Fremdfirmen ist i. d. R. mit hohen Kosten verbunden. Durch das Feuerschutztechnische Zentrum in Stockheim werden die notwendigen Prüfungs- und Wartungsarbeiten für folgende Gerätschaften durchgeführt: Atemschutz und Schlauchpflege. Ferner wird die persönliche Schutzausrüstung dort gereinigt. Alle anderen Prüfungen müssen durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 192 durchgeführt werden. Mit der Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes können die ehrenamtlichen Mitglieder entlastet werden, beispielhaft soll angeführt werden: - Transferfahrten von Material zum Feuerschutztechnischen Zentrum in Stockheim. Die Tagesverfügbarkeit wird verbessert. Optimierung der Geräteprüfung und Wartung. Optimierung und Vereinheitlichung der Dokumentation im Bereich der Gerätewartung. Unterstützung der Kleiderkammer. Unterstützung der Funk- und Funkmeldebeauftragte. Vorführung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei Werkstattbesuchen und Überwachungsstellen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 7.2 Seite 193 Soll-Ist-Vergleich der Infrastruktur der Feuerwehr Kreuzau 7.2.1 Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau Aus Sicht der räumlichen Verteilung (Dislozierung) bestehen folgende Soll-Ist-Differenzen:  7.2.2 Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist, wie in Kap. 6 erläutert. Bauliche Situation der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau 7.2.2.1 Feuerwehrgerätehaus der LG Boich Es gibt folgende wesentliche Differenzen zwischen Soll und Ist:           Keine Ausführung nach DIN. Die Anforderungen an den/die Fahrzeugstellplätz/e werden nicht eingehalten. Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei. Der Fahrweg der Feuerwehrfahrzeuge wird von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert. Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen der ankommenden Fahrzeuge. Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Unzureichende Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME). Keine getrennten Sanitäreinrichtungen. Keine Schwarz-Weiß-Trennung. Fehlender Lagerraum. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 194 7.2.2.2 Feuerwehrgerätehaus der LG Drove Es gibt folgende wesentliche Differenzen zwischen Soll und Ist:         Keine Ausführung nach DIN. Neigung des Vorplatzes. Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden / unbefestigt. Keine getrennten Sanitäreinrichtungen. Keine bzw. unzureichende Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME). Keine Schwarz-Weiß-Trennung. Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei. Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen der ankommenden Fahrzeuge. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 195 7.2.2.3 Feuerwehrgerätehaus der LG Kreuzau Es gibt folgende wesentliche Differenzen zwischen Soll und Ist:    Keine Ausführung nach DIN. Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME). Die Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat ist zu prüfen. 7.2.2.4 Feuerwehrgerätehaus der LG Obermaubach Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist:    Keine Ausführung nach DIN. Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME). Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 196 7.2.2.5 Feuerwehrgerätehaus der LG Stockheim Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist:           Keine Ausführung nach DIN. Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei. Der Fahrweg der Feuerwehrfahrzeuge kann von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden. Die Ausfahrt ist nicht sicher. Unbefestigter Vorplatz. Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen der ankommenden Fahrzeuge. Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME). Renovierungsbedarf aufgrund von Baustoffmängeln. Die Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat ist zu prüfen. Maßnahmen zur Akustikverbesserung in der Einsatzzentrale sind zu prüfen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 197 7.2.2.6 Feuerwehrgerätehaus der LG Thum Es gibt folgende wesentlichen Differenzen zwischen Soll und Ist:       Keine Ausführung nach DIN. Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Baubedarf Sozialtrakt. Unzureichende Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME). Keine Schwarz-Weiß-Trennung. Vorplatz mit Gefälle. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 198 7.2.2.7 Feuerwehrgerätehaus der LG Üdingen Es gibt folgende wesentlichen Differenzen zwischen Soll und Ist:         Keine Ausführung nach DIN. Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei. Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen der ankommenden Fahrzeuge. Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Bei An- und Abfahrt bestehen Schwierigkeiten durch die Spielstraße bzw. den Wanderweg. Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME). Kein Lagerbereich. Unbefestigter Vorplatz. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 199 7.2.2.8 Feuerwehrgerätehaus der LG Untermaubach Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist:       Keine Ausführung nach DIN. Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind teilweise nicht kreuzungsfrei. Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen der ankommenden Fahrzeuge. Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Renovierungsbedarf durch Wasserschaden am ehem. Schulgebäude. Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME). 7.2.2.9 Feuerwehrgerätehaus der LG Winden Wird zur Zeit nicht als Alarmstandort genutzt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 7.2.3 Seite 200 Technik Die vorhandene technische Ausrüstung und die technischen Einsatzmittel der Feuerwehr Kreuzau sind unter der Berücksichtigung dringender Notwendigkeiten sowie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit an den Stand der Technik anzupassen. 7.2.3.1 Fahrzeugtechnik Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist: Die Fahrzeuge gem. TABELLE 7.1 a und b haben ihre Nutzungsdauer erreicht bzw. überschritten bzw. werden in den nächsten fünf Jahren das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen bzw. überschreiten. In der Gesamtbetrachtung der örtlichen Gegebenheiten sind zukünftig mindestens zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF), ein Tanklöschfahrzeug (TLF) und ein Einsatzleitwagen (ELW) vorzuhalten. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 201 TABELLE 7.1 a und b: Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) – Auszug: Fahrzeuge mit Handlungsbedarf Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 202 7.2.3.2 Gerätetechnik Grundsätzlich besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die vorhandene Gerätetechnik ist unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit in ausreichendem Maße zu pflegen und zu warten bzw. zur Ersatzbeschaffung vorzusehen. Es ist darauf hinzuwirken, den Bereich „Druckschläuche“ an das FTZ zu übergeben, so dass diese der Feuerwehr Kreuzau einen Pool an Schläuchen zur Verfügung stellt und eine ständige Einsatzbereitschaft garantiert ist. Die Reserven könnten somit reduziert werden. Hier ist ggf. eine Interkommunale Vereinbarung zu schließen. Wie unter Punkt 3.2.4 beschrieben sind ggf. notwendige Ausrüstungen zu beschaffen, um die Vorgaben des Trinkwasserschutzes zu erfüllen, sobald die Technischen Regeln, die zur Zeit als Entwurf vorliegen, Gültigkeit erlangt haben. 7.2.3.2.1 Ausstattungsempfehlungen für Fahrzeugbeschaffungen Grundsätzlich besteht in großen Teilen Übereinstimmung von Soll und Ist: Die in Kap. 6.2.3.1.2 formulierten Beschaffungs- und Ausstattungsempfehlungen sind zukünftig zu berücksichtigen. Bei den insgesamt drei neu zu beschaffenden Löschfahrzeugen LF 10 der Einheiten Boich, Drove und Untermaubach wird vorgeschlagen, es durch Instandhaltungsmaßnahmen an den vorhandenen Fahrzeugen zu ermöglichen, dass diese drei neuen Fahrzeuge grundsätzlich einheitlich gestaltet werden (gleiche Beladung und gleiche Anordnung der Beladung bis auf einen freien Bereich für lokale Beladung), unter Beachtung der Stellplätze gegeneinander austauschbar sind und möglichst gebündelt in einer Ausschreibung beschafft werden. Die operativ-taktischen Adressen der vorhandenen Fahrzeuge entsprechen teilweise nicht ihrer tatsächlichen Fahrzeugkategorie. Die Optas der Fahrzeuge sind entsprechend anzupassen. Es ist ein Konzept zur Wasserrettung zu erstellen. Ggf. resultierende Anschaffungen sind im Anschluss entsprechend zu tätigen (vgl. Anhang 12). Die Fahrzeuge sind sukzessive mit Warnmarkierungen nach DIN 1846 und ECE auszustatten. 7.2.3.2.2 Atemschutztechnik Grundsätzlich besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die Atemschutztechnik soll permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden. Zur möglichen Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten unter ergonomischen Aspekten soll ein gleitender Wechsel zu 9-LComposite-Atemluftflaschen überprüft werden, siehe Anhang 7: Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten. Hierzu sind im Vorfeld Absprachen und Umsetzungsmöglichkeiten mit dem Feuerschutztechnischen Zentrum zu eruieren. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 203 Es ist darauf hinzuwirken, den Bereich Atemschutz an das FTZ zu übergeben, so dass diese der Feuerwehr Kreuzau einen Pool an Atemschutzgeräten, Atemanschlüssen und Atemluftflaschen zur Verfügung stellt und eine ständige Einsatzbereitschaft garantiert ist. Hier ist ggf. eine Interkommunale Vereinbarung zu schließen. Das Atemschutzkonzept muss an den derzeitigen Stand angepasst werden. 7.2.3.2.3 Verwendung umweltverträglicher Löschmittel Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Regelwerke ist laufend zu überwachen. 7.2.3.2.4 Funktechnik Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die Funktechnik der Feuerwehr Kreuzau wird derzeit auf Digitalfunk umgerüstet und wird im Jahr 2017 abgeschlossen sein. 7.2.3.2.5 Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme Die Sirenenausstattung in der Gemeinde Kreuzau ist vorhanden. Aufgrund von Neubaugebieten ist eine flächendeckende Ausleuchtung des Sirenensignales derzeit nicht überall gegeben. Die bestehenden Sirenen wurden im Jahre 2016 alle mit digitalen Steuerelementen ausgerüstet. Ausleuchtungslücken sind in den Ortsteilen Stockheim, Drove, Obermaubach, Bergheim und Langenbroich vorhanden. Die Lücken sind zu evaluieren und zu schließen. Entsprechende Haushaltsmittel sind nach der Evaluierung bereitzustellen Im Rahmen der KRITIS sind die Einspeisemöglichkeiten und eine USV in den Gerätehäusern Kreuzau und Stockheim zu prüfen und ggf. zu ertüchtigen. Ein digitaler Hydrantenplan ist zeitnah durch die Netzbetreiber zu erstellen und der Feuerwehr bereitzustellen. Für jeden Ortsteil ist zeitnah ein Löschwasserbereitstellungsplan nach Vorgabe DVGW 405 durch die Wasserversorger zu erstellen. 7.2.3.2.6 Schutzausrüstung Es besteht grundsätzlich Übereinstimmung von Soll und Ist. Es ist ausreichend Ersatzkleidung nach Einsätzen und bei Reparaturen zentral vorzuhalten, vorgeschlagen werden in der Kleiderkammer als zentralen Standort 20 Garnituren Einsatzbekleidung in unterschiedlichen Größen (Überjacke, Überhose, Einsatz- und Arbeitshose NRW, Handschuhe, Helm, Stiefel, Flammschutzhaube). Zusätzlich werden für Unwettereinsätze und für flankierende Tätigkeiten bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen persönliche handels/industrieübliche Nässeschutzbekleidungen (Hose und Jacke oder Poncho) empfohlen, möglichst mit Warnwirkung nach ISO 20471, vgl. BILD 6.5 rechts. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 204 7.2.4 Personal 7.2.4.1 Personal für die technische Instandhaltung Es ist ein hauptamtlicher Gerätewart einzustellen. Dies ist auch im Personalpool z.B. mit dem Bauhof möglich. Der hauptamtliche Gerätewart wird auch zukünftig von ehrenamtlichen Gerätewarten unterstützt werden. 7.2.4.2 Stärke der der ehrenamtlichen Standorte und Gesamtstärke Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der Ortsteile, die einerseits den Pool für die Feuerwehrangehörigen stellen und andererseits gleichzeitig Leistungsempfänger der Feuerwehr sind, der erforderlichen Tagesalarmsicherheit und der nicht zu hohen Alarmbelastung für den einzelnen Feuerwehrangehörigen wird von einer rechnerischen Mindestantretestärke jedes Standortes von 24 FA ausgegangen und für den Standort Kreuzau aufgrund zu besetzender Sonderfahrzeuge und des Löschfahrzeugs, sowie als "zentrale Verstärkung" für alle anderen Standorte von 36 FA. Die rechnerische Soll-Antretestärke beträgt dann gemeindeweit unter Beibehaltung aller acht Standorte rein formal 36 + 7 x 24 = 204 FA. Es besteht ein Defizit von 204 – 165 = 39 Feuerwehrangehörigen. Durch die Gemeinde ist ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen (VOFF § 13 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 BHKG) in welchem folgende Punkte berücksichtigt werden: - Langfristige Bindung der ehrenamtlichen Angehörige. Die Erschließung neuer Mitgliedschaften unter Einbeziehung der Vielfalt der ehrenamtlichen Angehörigen. Die Erhöhung der Attraktivität des Dienstes, insbesondere durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt. Eine auf Kooperation und Transparenz gerichtete gegenseitige Kommunikation, die eine verantwortungsbewusste Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte der ehrenamtlichen Angehörigen gewährleistet. Es soll ein Arbeitskreis aus Vertreten der Verwaltung, Politik und Feuerwehr generiert werden, welcher sich explizit mit dem Thema Personalentwicklung und Förderung des Ehrenamtes (BHKG § 9 Abs. 3) auseinandersetzt. Ziel soll auch sein, Maßnahmen zu treffen, Lösungsansätze zu bieten gegen die Veränderung des Wertesystems in unserer Gesellschaft sowie den Demographischen Wandel, aber auch wie das Bewusstsein in der Bevölkerung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr gestärkt werden kann. Hier soll ebenfalls eine Satzung zur Förderung des Ehrenamtes erarbeitet werden, welche in den Rat eingebracht wird und durch diesen beschlossen wird: „Diese kann sowohl materielle Förderungsmöglichkeiten beinhalten, als auch oder ausschließlich immaterielle. Es ist wichtig, die gemeinsamen erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten, wie etwa einen regelmäßigen Bericht der Wehrführung im Rat/ Ausschuss und die weiteren genannten Punkte festzuschreiben. Diese bindet alle Akteure an die getroffenen Regelungen. Zudem drückt dieses verbindliche Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 205 Dokument die Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr aus und verdeutlicht den Stellenwert des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz“ 39 Diese Maßnahme soll zur Bindung aktiver Mitglieder sowie zur Gewinnung neuer Mitglieder dienen. Denkbare Maßnahmen könnten u.a. sein: - Mögliche Einrichtung eines Rentenmodells am Beispiel der Stadt Sankt Augustin. Einbindung der ehrenamtlich Tätigen in die Verwaltungsstruktur der Gemeinde Kreuzau. Prüfung von Vergünstigungen bei kommunalen Abgaben. Rabattaktionen von ortsansässigen Einzelhändlern. Einrichten eines Bundesfreiwilligendiensts. Werbekampagnen. Durch eine derartige interfraktionelle Arbeitsgruppe wird auch ein intensiver Dialog zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Kommunalpolitik angestoßen. Kommunalpolitiker erhalten Einblicke und Hintergrundwissen über die Freiwillige Feuerwehr. Dies ist bei Beschlüssen über Beschaffungen oder den Brandschutzbedarfsplan notwendig. Als sinnvoll wird auch ein regelmäßiger Bericht der Freiwilligen Feuerwehr im Rat bzw. in einem Ausschuss angesehen. Hier könnte auch über die notwendigen Beschaffungen bzw. Investitionen im folgenden Haushaltsjahr durch die Feuerwehr berichtet werden. Im Vorgriff auf die vorgenannten Maßnahmen und als kurzfristiger Lösungsansatz werden schon folgende Maßnahmen als sinnvoll angesehen: - - - Konsequente Umsetzung der Sozialauswahl Feuerwehr bei allen Neueinstellungen der Gemeinde Kreuzau: o Stärkung des Ehrenamtes durch Einstellungsvorrausetzung „Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau“ bei verpflichtender Teilnahme am Einsatzdienst der örtlichen Feuerwehr während der regelmäßigen Arbeitszeit. Motivation von Mitarbeitern der Verwaltung zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau durch die Gemeinde: o Einrichtung einer „Rathauslöschgruppe“ o Aus- und Fortbildung während der Arbeitszeit o Verpflichtende Teilnahme an Einsätzen und Übungsdienst während der Dienstzeiten o Vergl. AG Freiwillige Feuerwehr Sachsen 2020 „Die Gemeinden sollen gezielt auf ein Engagement ihrer Verwaltungsmitarbeiter in den örtlichen Feuerwehren hinwirken. Ihnen kommt als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion für andere ortsansässige Unternehmen zu. Anpassungen der Aufwandentschädigungen. 39 : Marilena Nolting: Bachelorthesis „Die Freiwillige Feuerwehr als teil der Kommunalverwaltung – Strategien zur erfolgreichen Integration, Führung und Motivation von ehrenamtlichen Mitarbeitern“ Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 206 o Mit der Anpassung der Aufwandentschädigung soll die Bereitschaft zur Übernahme von zusätzlichen Aufgaben sowohl im Führungsbereich als auch in der Mannschaft honoriert werden. o Die Aufwandentschädigungen sind bei Änderungen der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (EntschVO) entsprechend anzupassen. Zur kurzfristigen Verbesserung der Fitness und Gesundheit der Einsatzkräfte gerade in Bezug auf die Erhöhung und den Erhalt der Tauglichkeit der Atemschutzgeräteträger (vgl. Bild 6.12) sind folgende Maßnahmen sinnvoll: - - Ausarbeitung eines Rahmenvertrages mit dem Ziel eines vergünstigten Tarifs in einem ortsansässigen Fitnessstudio für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (ausschließlich Erstmitglieder). Vertragsabschluss mit dem Betreiber des Monte Mare Freizeitbades zwecks Vergünstigungen für ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (ausschließlich Erstmitglieder). Zur kurzfristigen Verbesserung des Erreichungsgrades sind Gespräche mit denjenigen Mitgliedern zu führen, welche nicht im Wohnortsteil Angehöriger der Löschgruppe sind, sondern einer anderen Löschgruppe angehören. Aufgrund von gewachsenen Sozialstrukturen innerhalb einer Löschgruppengemeinschaft ist der Verbleib in der „Heimatlöschgruppe“ verständlich. Einsatztaktisch und für die Schutzzielerfüllung sind diese Lösungen aber nicht förderlich. Hier sind Gespräche mit den betroffenen Personen zuführen, so dass diese auch in die Wohnortlöschgruppen eintreten (interne Zweitmitgliedschaft). Gleich ist mit Personen zu verfahren, welche innerhalb des Gemeindesgebietes arbeiten. Weiterhin erhält jede aktive Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau eine Entschädigung der entstandenen Fahrtkosten, welche bei der Wahrnehmung des Übungs- und Einsatzdienstes entstehen. Aus diesem Grund werden zukünftig jeder aktiven ehrenamtlichen Einsatzkraft 5,00 € pro Übungs- und Einsatzdienst persönlich erstattet. Ein entsprechendes Konzept ist zu erarbeiten. 7.2.4.3 Jugendfeuerwehr Damit die Jugendfeuerwehr weiterhin als zuverlässiger Teil der Daseinsvorsorge sein kann, wird für die Jugendfeuerwehr eine SOLL-Stärke von 10 Angehörigen je Löschgruppe festgelegt: 8 Löschgruppen x 10 Angehörige der Jugendfeuerwehr = 80 Angehörige der JF Im Jahr 2015 gab es 55 Angehörige der JF, somit sind 25 weitere zu werben. Dazu ist notwendig: - Regelmäßige Infoveranstaltungen zur Arbeit der Jugendfeuerwehr in Schulen, Kindergärten durch intensivierte bzw. Optimierung Brandschutzerziehung / Aufklärung: Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 - - Seite 207 o Maßnahmen im Bereich der OGS o Projektwoche Feuerwehr o Schul-AG Feuerwehr Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Flyer, Internet), Werbemaßnahmen unterstützt durch eine Werbeagentur. Adäquate Anzahl und qualifizierte Jugendwarte/Betreuer, hier sind auch Mitglieder der Unterstützungsabteilung möglich. Angemessene Aufwandentschädigung für Jugendwarte/Betreuer. Angemessener Finanzmittelansatz für die Jugendfeuerwehr (50% der Jugendfeuerehrarbeit finden als freizeitpädagogische Arbeit statt (z.B.: Sport, Schwimmbad, Freizeitpark o. ä.) Stärkung der Brandschutzerziehung und Aufklärung durch die Gemeinde als Doppelträger (Schulträger und Träger Feuerschutz). Vergl. AG Freiwillige Feuerwehr Sachsen 2020: „Ferner wird den Kommunen empfohlen, ihre Doppelfunktion als Schulträger und Träger der Feuerwehr stärker für die Brandschutzerziehung und die Gewinnung von Feuerwehrnachwuchs zu nutzen.“ Zur Motivation und zur langfristigen Bindung von Jugendlichen nach der Übernahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau und zur Qualifizierung mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis für die MTFs sind jährlich zwei Führerscheinplätze für die Fahrerlaubnis Klasse B zur Verfügung zu stellen. Ein gleiches Verfahren in Bezug auf Verpflichtungserklärung wie bei der Fahrerlaubnis Klasse C ist anzustreben. 7.2.4.4 Kinderfeuerwehr Die Kinderfeuerwehr ist weiterhin zu betreiben. Hier sind weitere Kinder und vor allem Betreuer/innen zu werben. Ein entsprechender Haushaltsansatz zur Unterhaltung der Kinderfeuerwehr ist zu bilden und für die Folgejahre einzuplanen. Die unter 7.2.4.2 genannten Punkte gelten analog für die KF. Durch gezielte Werbemaßnahmen können hier Synergien für beide Abteilungen der Feuerwehr erzielt werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 208 7.2.5 Organisation 7.2.5.1 Organigramm Es besteht überwiegend Übereinstimmung von Soll und Ist. Es ist zukünftigen Entwicklungen anzupassen. Das derzeit genutzte Feuerwehrverwaltungsprogramm kann aufgrund einer Änderung in der Datenbank zukünftig nicht mehr von der KDVZ sicher und zum bisherigen Preis angeboten werden. Andere Kommunen sind auf ein anderes Feuerwehrverwaltungsprogram umgestiegen. Hier ist eine Marktanalyse und ein Erfahrungsbericht der Nachbarfeuerwehren durchzuführen und ein neues Feuerwehrverwaltungsprogramm zu beschaffen und zu installieren. 7.2.5.2 Einsatzorganisation Grundsätzlich besteht Übereinstimmung zwischen Soll und Ist. Es ist ein Berichtswesen zu implementieren, welches in der Zukunft eine kontinuierliche Auswertung und Überprüfung der Schutzzielerfüllung ermöglicht. Das derzeit verwendete Auswertetool für die Einsatzberichte ist nicht lauffähig. Die bisher durch die Feuerwehr getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung des Erreichungsgrades: - Einarbeitung der Überörtlichen Hilfe, Anpassung der Strukturen in Alarmeinheiten, Voralarm sind weiter zu beobachten. Eine Verbesserung des Erreichungsgrades ist zu erwarten. Eine Auswertung des Erreichungsgrades ist jährlich dem Bürgermeister und dem Rat der Gemeinde Kreuzau vorzulegen, dafür müssen die technischen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Die technische Alarmierungsgeschwindigkeit ist zu optimieren - wie zum Beispiel die Erhöhung der Übertragungsrate. Die Auswertung erfolgt momentan auf Grundlage der „alarmiert Zeiten“ im Leitstellenrechner. diese steht aber in Differenz zur tatsächlichen Alarmierungszeit auf den Endgeräten der Funkmeldeempfänger. Hier sind entsprechende Absprachen mit der einheitlichen Leitstelle des Kreises Düren zu treffen. Ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ist aufgrund § 35 Abs. 5 BHKG in der Gemeinde Kreuzau einzurichten. 7.2.5.3 Ausbildung Es bestehen folgende Defizite zwischen Soll und Ist: 1. Heißausbildung: Allen Atemschutzgeräteträgern ist jährlich der Besuch an der Brandsimulationsanlage am FTZ in Stockheim zu ermöglichen. Derzeit fehlen BSA-Trainer, hier sind Absprachen mit dem Kreis Düren für eine zusätzliche Ausbildung von Trainern er- Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 209 forderlich. Da die BSA-Trainer über das übliche Maß hinaus ihren Dienst verrichten, ist eine Aufwandsentschädigung zu generieren und pro geleistetes Training zu zahlen. 2. Die Grundausbildung in der Gemeinde Kreuzau wird seit dem Jahre 2015 in Kooperation mit den Feuerwehren der Gemeinde Hürtgenwald und Heimbach durchgeführt. Da hier die gezahlten Aufwandentschädigungen für Ausbilder aber unterschiedlich sind, wird empfohlen die Aufwandentschädigung auf die gleiche Höhe anzuheben, welche der Kreis Düren für die Kreisausbildung zahlt, nämlich 11,50€ / Unterrichtseinheit. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8 Seite 210 Maßnahmenplan, Zeitrahmen und erwartete Kosten Nachfolgend werden die sich aus dem Vergleich der Ist- und der Soll-Struktur ergebenden Maßnahmen zusammengefasst. Die Maßnahmen gliedern sich zur Umsetzung in:     Bauliche Maßnahmen Technische Maßnahmen Personelle Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Bereits im Brandschutzbedarfsplan vom 2012 wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Kreuzau formuliert. Auf den folgenden Seiten werden die im Brandschutzbedarfsplan 2012 geforderten Maßnahmen aufgegriffen und wird der derzeitige Bearbeitungstand dokumentiert und erforderlichenfalls aktualisiert. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.1 Seite 211 Bauliche Maßnahmen 8.1.1 Bauliche Maßnahme BAU1 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) Alle Feuerwehrgerätehäuser: Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022  90.000    spätere Jahre  8.1.2 Bauliche Maßnahme BAU2 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) Feuerwehrhaus LG Boich: Renovierung / Erweiterung Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022 250.000     spätere Jahre  8.1.3 Bauliche Maßnahme BAU3 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) Feuerwehrhaus LG Drove: Herrichtung von Parkflächen und Erweiterung Sozialtrakt Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. 8.1.4 Bauliche Maßnahme BAU4 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) Feuerwehrhaus LG Thum: Herrichtung von Parkflächen und Erweiterung Sozialtrakt Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. 8.1.5 Bauliche Maßnahme BAU5 Feuerwehrhaus LG Üdingen: Sanierung Vorplatz / Außengelände Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 212 8.1.6 Bauliche Maßnahme BAU6 Feuerwehrhaus LG Stockheim: Sanierung Vorplatz / Außengelände Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. 8.1.7 Bauliche Maßnahme BAU7 Feuerwehrhaus LG Stockheim: Maßnahmen zur Verbesserung der Akustikverbesserung in der Einsatzzentrale Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022  5.000    Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister spätere Jahre  B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.2 Seite 213 Technische Maßnahmen Bei den insgesamt drei neu zu beschaffenden Löschfahrzeugen LF 10 der Einheiten Boich, Drove und Untermaubach wird vorgeschlagen, es durch Instandhaltungsmaßnahmen an den vorhandenen Fahrzeugen zu ermöglichen, dass diese drei neuen Fahrzeuge grundsätzlich einheitlich gestaltet werden (gleiche Beladung und gleiche Anordnung der Beladung bis auf einen freien Bereich für lokale Beladung), unter Beachtung der Stellplätze gegeneinander austauschbar sind und möglichst gebündelt in einer Ausschreibung beschafft werden. 8.2.1 Technische Maßnahme TEC1 (Übertrag aus BSBP 2012) LG Boich: Ersatzbeschaffung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 mit Standardbeladung für Ersteinsatz und UWS-Ausrüstung Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022 300.000     spätere Jahre  8.2.2 Technische Maßnahme TEC2 LG Untermaubach: Ersatzbeschaffung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 mit TH Modul nach Qualifikation HLF FF Kreuzau (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes) Zeitrahmen: 2018 Kosten [€]: 2019 2020 2021 2022 300.000    spätere Jahre  8.2.3 Technische Maßnahme TEC3 LG Drove: Ersatzbeschaffung für eines Einsatzleitwagens ELW1 (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018  Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 2019 100.000 2020 2021 2022    spätere Jahre  B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 214 8.2.4 Technische Maßnahme TEC4 LG Kreuzau: Ersatzbeschaffung für ein MZF (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes) Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022    60.000  spätere Jahre  8.2.5 Technische Maßnahme TEC5 LG Untermaubach: Ersatzbeschaffung für ein MZF (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes) Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022     60.000 spätere Jahre  8.2.6 Technische Maßnahme TEC6 Ergänzungsbeschaffung von 20 Satz Einsatzgarnituren zur Bildung einer Zentralen Reserve Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022 19.700     spätere Jahre  8.2.7 Technische Maßnahme TEC7 LG Drove: Ersatzbeschaffung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes) Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022   300.000   spätere Jahre  8.2.8 Technische Maßnahme TEC8 Evaluierung und Schließung der Ausleuchtungslücken im Sirenenwarnsystem Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 215 8.2.9 Technische Maßnahme TEC9 Absprachen mit dem Kreis Düren wegen Pool Bildung im Bereich Druckschläuche und Atemschutztechnik Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  8.2.10 Technische Maßnahme TEC10 Sukzessive Ausstattung der vorhanden Fahrzeuge mit Konturen und Warnmarkierung nach DIN EN 1846 und ECE Zeitrahmen: 2018 2019 2020 2021 2022 Kosten [€]: 8.000 8.000    spätere Jahre  8.2.11 Technische Maßnahme TEC11 LG Thum: Ersatzbeschaffung für ein Mannschaftstransportfahrzeug (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes) Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022   50.000   spätere Jahre  8.2.12 Technische Maßnahme TEC12 Jugendfeuerwehr: Ersatzbeschaffung für ein Mannschaftstransportfahrzeug (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes) Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022    50.000  Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister spätere Jahre  B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.3 8.3.1 Seite 216 Personelle Maßnahmen Personelle Maßnahme PER1 Bildung eines Arbeitskreises bestehend aus Vertretern der Gemeinde, Politik und Feuerwehr zum Erstellen eines Personalentwicklungskonzeptes sowie zur Förderung des Ehrenamtes Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.3.2 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Personelle Maßnahme PER2 Konsequente Umsetzung der Sozialauswahl Feuerwehr bei Neueinstellungen Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.3.3 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Personelle Maßnahme PER3 Unter Beteiligung von Politik und Verwaltung mit den Arbeitgebern im Gemeindegebiet Vereinbarungen über eine Abkömmlichkeit im Einsatzfall treffen Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.3.4 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Personelle Maßnahme PER4 Erhöhung der Anzahl einsatztauglicher Atemschutzgeräteträger durch Ausarbeitung eines Rahmenvertrages mit einem ortsansässigen Fitnessstudio Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister spätere Jahre  B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.3.5 Seite 217 Personelle Maßnahme PER5 Realitätsnahe Ausbildung der Einsatzkräfte durch jährlichen Besuch der Brandsimulationsanlage am FTZ Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.3.6 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Personelle Maßnahme PER6 Abschluss Rahmenvertrag mit dem Betreiber des Monte Mares Freizeitbades für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. 8.3.7 Personelle Maßnahme PER7 Anpassung der Aufwandentschädigungen Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. 8.3.8 Personelle Maßnahme PER8 Einstellung eines Mitarbeiters Feuerwehr zur technischen Geräteprüfung (entspricht EG6 Stufe 3) Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 spätere Jahre 45.000 Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.3.9 Seite 218 Personelle Maßnahme PER9 Bereitstellung von Finanzmitteln zur Erlangung von 2 Plätzen der Fahrerlaubnis Klasse B Zeitrahmen: 2018 2019 2020 2021 2022 Kosten [€]: 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 8.3.10 spätere Jahre 3.000 Personelle Maßnahme PER10 Einrichten einer Rathauslöschgruppe Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.3.11 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Personelle Maßnahme PER11 Bildung Haushaltsansatz zur Unterhaltung einer Kinderfeuerwehr Zeitrahmen: 2018 2019 2020 2021 2022 Kosten [€]: Konsumtiv Kosten [€]: Investiv 150410 € 500 500 500 500 500 spätere Jahre 500 350 350 350 350 350 350 spätere Jahre 25.000 8.3.12 Personelle Maßnahme PER12 Fahrtkostenerstattung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.4 8.4.1 Seite 219 Organisatorische Maßnahmen Organisatorische Maßnahme ORG1 Implementierung eines Berichtswesens, das in der Zukunft eine kontinuierliche Auswertung und Überprüfung der Schutzzielerfüllung ermöglicht Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.2 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG2 Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit optimieren Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.3 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG3 Erstellen eines digitalen Hydrantenplans durch die Versorgungsträger Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.4 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG4 Neubeschaffung und Implementierung eines Feuerwehrwehrverwaltungsprogrammes Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.4.5 Seite 220 Organisatorische Maßnahme ORG5 Umsetzung des Voralarms Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.6 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG6 Verbesserung der Alarmierungsgeschwindigkeit Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.7 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG7 Einrichtung eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse bei der Gemeinde Kreuzau Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.8 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG8 Prüfung der Einspeisemöglichkeiten für ein mobiles Notstromaggregat an den Gerätehäusern Stockheim und Kreuzau Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.9 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG9 Anpassung der operativ taktischen Adressen der vorhandenen Fahrzeuge. Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister spätere Jahre  B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.4.10 Seite 221 Organisatorische Maßnahme ORG10 Erstellung eines Konzeptes zur Wasserrettung Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.11 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG11 Erstellung eines Löschwasserbereitstellungsplans nach Vorgabe DVGW 405 durch die Versorgungsträger Zeitrahmen: Kosten [€]: 8.4.12 2018 2019 2020 2021 2022      spätere Jahre  Organisatorische Maßnahme ORG12 Einrichten einer feuerwehrinternen Zweitmitgliedschaft am Arbeits- oder Wohnort Zeitrahmen: Kosten [€]: 2018 2019 2020 2021 2022      Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister spätere Jahre  B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 1 Seite 222 Einsatzberichte Mehrere Einsätze aufgrund Wetterlagen Im Zeitraum 06.01.2011 bis 08.01.2011 kam es aufgrund von Unwetterlagen (DWD Warnstufe rot) zu diversen Einsätzen im Gemeindegebiet. Hier wurden insgesamt 16 Einsätze abgearbeitet. Einsatzschwerpunkte waren Wasser im Keller, übergelaufene Bäche sowie verschmutzte Straßen. Ferner unterstütze die Feuerwehr Kreuzau die anderen Feuerwehren des Kreises durch das Füllen von Sandsäcken am FTZ in Stockheim. „Verkehrsunfall L 250 Höhe Thum“ (13.01.11) Bei einem Verkehrsunfall auf der L 250 zwischen Thum und Berg wurde ein Pkw in den Graben geschleudert und eine Person eingeklemmt. Mittels hydraulischen Rettungsgeräten wurde die Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Weiterhin leuchtete die Feuerwehr die Unfallstelle für die Bergung des betroffenen Fahrzeuges aus. „PKW – Zusammenstoß auf der B56“, Stockheim (19.03.11) Aus ungeklärter Ursache kollidierten auf der B56 Höhe Ortseinfahrt Stockheim 2 PKWs. Ein Fahrzeug wurde in ein angrenzendes Feld geschleudert. Bei Eintreffen des Rettungsdienstes begann ein Pkw im Motorraum zu brennen. Das Feuer wurde mittels Feuerlöscher durch den Rettungsdienst eingedämmt. Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde das Feuer unter Atemschutz mit dem Schnellangriff abgelöscht. Die Fahrerin eines beteiligten Pkw wurde aus dem Fahrzeug befreit. Insgesamt wurden 3 Personen verletzt, 2 davon leicht. „Zimmerbrand, Im Grubengarten“ Winden (20.03.11) In der Nacht des 20.03.11 wurden der 2. und 3. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem Zimmerbrand nach Winden alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand ein Zimmer im Obergeschoss eines Einfamilienhauses im Vollbrand. Die Brandbekämpfung erfolgte im Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 223 „Verdacht Chlorgasaustritt im Hochbehälter der Stadtwerke Düren“, Bilstein (25.04.11) Am Morgen des 25.04.11 wurde unter dem Stichwort ABC III Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. In einem Hochbehälter der Stadtwerke Düren wurde ein vermutlicher Chlorgasaustritt gemeldet. Neben Kräften der Feuerwehr Kreuzau wurden 2 ABC Züge des Kreises Düren sowie die Messeinheiten Stockheim und Oberzier und mehrere Sonderfahrzeuge des FTZ alarmiert. Während des Einsatzes konnte jedoch Entwarnung gegeben und kein Chlorgasaustritt festgestellt werden. Bei einem realen Austritt hätten umfangreiche Absperr – und Auffangmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Zudem hätten umfassende Gefahrstoffmessungen durchgeführt werden müssen. Die Kräfte der Feuerwehr hätten hierbei nur unter besonderer Schutzausrüstung (Chemikalienschutzanzüge) arbeiten können. „Mehrere Keller und Straßenzüge unter Wasser“ Untermaubach und Obermaubach (05.06.2011) In den Ortslagen Untermaubach und Obermaubach waren aufgrund von Starkregenfällen in Folge eines Unwetters (DWD Warnstufe Rot) zwei Bäche über die Ufer getreten. In beiden Ortsteilen waren ca. 50 Keller mit Wasser vollgelaufen. Im Gerätehaus Stockheim wurde die Einsatzzentrale in Betrieb genommen und von hier aus die Koordination der Einsatzkräfte übernommen. Darüber hinaus wurde für das Gemeindegebiet Kreuzau ein Grundschutz abgestellt und die gemeldeten Einsatzstellen durch das Unwetterereignis abgearbeitet. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 224 „Dachstuhlbrand“, Leversbach (05.06.2011) Nach vorgenanntem Einsatz waren einige Löschgruppen gerade auf der Fahrt zum Standort zurück oder gerade wieder am Standort angekommen, als zu einem Dachstuhlbrand in der Ortslage Leversbach alarmiert wurde. Vermutlich kam es durch Blitzeinschlag zu diesem Brand. Es wurde eine Brandbekämpfung von außen und innen durchgeführt. Durch den nicht begehbaren Spitzboden musste die Brandbekämpfung von innen abgebrochen werden. „Scheunenbrand in voller Ausdehnung“, nahe Thum (12.07.2011) Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte ein „scheunenähnliches“ Gebäude in voller Ausdehnung. Das Feuer drohte auf nahe stehende Bäume sowie den Bodenbewuchs überzugreifen. Auf dem benachbarten Grundstück befanden sich mehrere Bullen. Im Gebäude waren Anhänger, Stroh, diverses Holz und Saatgut gelagert. Das Grundstück lag ca. 250 m von der Kirche in südwestlicher Richtung und ca. 520 m vom Gerätehaus Thum in nordwestlicher Richtung entfernt. Da nach Eintreffen der ersten Kräfte aus Thum und Winden aufgrund der Entfernung zur Löschwasserentnahmestelle nur begrenzt Löschwasser zur Verfügung stand, musste sich auf eine Riegelstellung beschränkt werden um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Bereits mit Eintreffen der ersten Kräfte stürzte das Dach vollständig ein. Im Laufe des Einsatzes wurde eine Löschwasserversorgung aus der Ortslage Thum aufgebaut und Löschfahrzeuge als Pendelverkehr eingesetzt. „Brennt Anbau“, Kreuzau (24.11.2011) An einem Reihenhaus brannte laut erster Notrufmeldung eine Hecke. Noch vor dem Ausrücken der ersten Einsatzkräfte wurde durch die Leistelle das Stichwort auf BD2 erhöht, da erneut Notrufe eingegangen sind, dass auch zwei Anbauten brennen würden. Vom ersteintreffenden Fahrzeug wurde das Alarmstichwort noch einmal auf BD3 erhöht, da das Feuer bereits auf ein Wohnhaus übergegriffen hatte. Durch die Feuerwehr wurde eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindert und anschließend ein Löschangriff aufgebaut. Die angrenzenden Wohnhäuser in Reihenbauweise wurden durch die Feuerwehr mittels Wärmebildkamera und einem Mehrgaswarngerät (CO) kontrolliert. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 225 „Brennt Lackierkabine“, Stockheim (29.02.2012) Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte eine Filteranlage in einer Lackierhalle, das Feuer griff auf die gesamte Lüftungsanlage über. Es wurde mittels Innen- und Außenangriff gelöscht. „Brennt Unterholz“, Drove (20.04.2012) In der Nähe des Sportplatzes in der Ortslage Drove brannten ca. 200 m² Unterholz in einem Waldstück. Es wurde ein Löschangriff von zwei Seiten durchgeführt. Eine Wasserversorgung musste von der Hauptdurchgangsstraße (Drovestraße) in Drove bis zur Einsatzstelle verlegt werden, um die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Zusätzlich wurde durch den Wasserversorger der Druck im Leitungssystem erhöht. Aufgrund leichter Winde, der Umgebungstemperatur von ca. 28 Grad Celsius und des unwegsamen Geländes gestalteten sich die Löscharbeiten schwierig. „Brennt Lagerhalle“, Winden (23.05.2012) Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte ein Wohnhaus im Bereich des Daches. Das Feuer hatte bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr auf eine an das Wohnhaus grenzende Halle im Dachbereich übergegriffen. Weiterhin drohte das Feuer auf angrenzende Wohnwagen, Fahrzeuge und einen Flüssiggastank überzugreifen. Es wurden Riegelstellungen um das Objekt vorgenommen, um eine weitere Ausbreitung auf die v. g. umliegenden Objekte zu verhindern. Im Laufe des Einsatzes brach die öffentliche Wasserversorgung zusammen und es wurde eine Wasserversorgung aus der Rur und dem Mühlenteich aufgebaut. Die Feuerwehr Nideggen unterstützte die Feuerwehr Kreuzau bei den Einsatzmaßnahmen und stellte unter anderem den Grundschutz für das Gemeindegebiet Kreuzau sicher. Der Einsatz war für die Feuerwehr nach 17,5 Stunden beendet und es konnte „Feuer aus“ gemeldet werden. „Gasgeruch“, Stockheim (23.07.2012) Die Feuerwehr wurde zu einem Gasgeruch in die Rurtalwerkstätten (Behindertenwerkstatt) alarmiert. Nach Aussage vom Objektbetreiber vor Ort wurde eine Störung an der Heizungsanlage angezeigt mit einem massiven Gasgeruch im Bereich des Heizungsraumes und des Hausanschlussraumes. Beide Räume sind baulich getrennt. Der Hauptgashahn wurde bereits vor Eintreffen der Feuerwehr geschlossen. Ebenso waren bereits alle Personen aus dem Objekt evakuiert und wurden von Mitarbeitern der Rurtalwerkstätten betreut. Mit Eintreffen der ersten Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 226 Kräfte wurde ein Löschangriff „in Bereitstellung" vorgenommen sowie zwei Messtrupps zur Erkundung beider Räume gebildet. Im Anschluss daran wurde das gesamte Erdgeschoss mittels Mehrgaswarngerät geprüft. Alle Messungen waren negativ. Das komplette Erdgeschoss wurde "natürlich" belüftet. „Unwetter Einsätze“, gesamtes Gemeindegebiet (27.07.2012) Verteilt auf mehrere Ortslagen im Gemeindegebiet wurde die Feuerwehr Kreuzau zu insgesamt 9 Einsatzstellen alarmiert. Hier handelte es sich aufgrund einer markanten Wetterlage (DWD Warnstufe Orange) um 3 umgestürzte Bäume, 2 überschwemmte Straßenzüge und 4 Einsätze mit Wasser im Keller. „Brand an einem Förderband“, Kreuzau (18.09.2012) Vermutlich wurde durch Schweißarbeiten eine geschlossene Förderstrecke für zerkleinerte Tetraverpackungen entzündet. Da sich der Brand in einem geschlossenen Förderband zur Werkstofftrennung befand, gestalteten sich die Löscharbeiten entsprechend schwierig. Es wurde Schaummittel als Netzmittel eingesetzt und eine Revisionsöffnung geschaffen, um sich einen Zugang zum Förderband zu ermöglichen. Im weiteren Verlauf wurde das System leer gefahren und die Werkstoffreste abgelöscht. Die Löscharbeiten gestalteten sich aufgrund der oben genannten Lage schwierig und dauerten entsprechend lange. „Brand an einer Papiermaschine“, Untermaubach (31.03.2013) Durch ein heiß gelaufenes Kugellager kam es an einer Papiermaschine zu einem Entstehungsbrand. Dieser konnte von Betriebsangehörigen schnell unter Kontrolle gebracht werden. Durch die Feuerwehr wurden Nachlöscharbeiten durchgeführt und die Papiermaschine mittels einer Wärmebildkamera kontrolliert. Es wurden 4 Betriebsangehörige rettungsdienstlich versorgt und in den umliegenden Krankenhäusern vorgestellt. „Brennt Veranda an Wohnhaus“, Winden (09.05.2013) Es brannte ein „anbauähnlicher“ Holzverschlag angrenzend an eine Garage und ein Wohnhaus. Beim Eintreffen der Feuerwehr drohte das Feuer auf den Balkon, die Garage und das Wohnhaus überzugreifen. Es wurde ein Löschangriff von zwei Seiten aufgebaut und durchgeführt. „Verkehrsunfall PKW gegen Rurtalbahn“, Üdingen (23.07.2013) Aan einem unbeschrankten Bahnübergang in Üdingen ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW und der Rurtalbahn. Durch die Feuerwehr wurde die Einsatzstelle abgesichert, der Brandschutz sichergestellt und der Rettungsdienst unterstützt. Die PKW-Fahrerin sowie die 27 Insassen der Rurtalbahn wurden vom Rettungsdienst und der Feuerwehr betreut. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 227 „Brand in einem Kohlebunker“, Kreuzau (17.09.2013) Im Bereich des Kellers im Kohlebunker brannte ein Teil der Förderanlage zum Befüllen des Tagesbunkers. Das Feuer hatte sich in der Förderanlage bis in die Ebene 6 und in Teile des Tagesbunkers ausgebreitet. Durch die Feuerwehr wurde die Förderschnecke geöffnet und abgelöscht sowie der Tagesbunker mit Schaum geflutet. Während des gesamten Einsatzes wurde der CO-Wert (Kohlenstoffmonoxid) im Kesselhaus kontrolliert. „Undichte Kanister mit Gefahrgut“ Drove (30.09.2013) Auf dem Parkplatz Wewordenstraße in der Ortslage Drove wurde eine unbekannte Flüssigkeit verschüttet und insgesamt acht Kanister mit unbekanntem Inhalt abgestellt. Von diesen acht Kanistern war einer umgekippt und ausgelaufen, drei nicht verschlossen und alle waren nicht nach Gefahrgutverordnung gekennzeichnet. An der Einsatzstelle wurde ein Geruch von Lösungsmitteln festgestellt. Die Einsatzstelle wurde durch die Feuerwehr abgesichert, eine weitere Erkundung mittels Messgeräten durchgeführt. Danach wurden die Kanister aufgrund der fehlenden Kennzeichnung in drei Kategorien kategorisiert. Kategorie 1: vermutlich saure Substanz (pH = 2), Kategorie 2: vermutlich organische Lösemittel und Kategorie 3: vermutlich brennbare organische Substanz (Kennzeichnung). Durch die Ordnungsbehörde wurde eine Entsorgungsfachfirma beauftragt, die Kanister aufzunehmen und der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. „Verkehrsunfall eine Person eingeklemmt“, Obermaubach (28.10.2013) Nach einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKWs in der Ortslage Obermaubach wurde die Feuerwehr alarmiert, da eine Person im PKW eingeklemmt war. Diese wurde durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erstversorgt. Ferner wurde die Einsatzstelle abgesichert und der Brandschutz sichergestellt. Nach der Erstversorgung der Verletzten durch den Rettungsdienst wurde der PKW unterbaut und die Person mit hydraulischem Rettungsgerät durch die Feuerwehr befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Im Anschluss wurden noch auslaufende Betriebsmittel abgestreut und aufgenommen. „Betriebsunfall, eingeklemmt Person“, Untermaubach (14.01.2014) Gemeldet war eine eingeklemmte Person an einem Förderband infolge eines Betriebsunfalles. Beim Eintreffen der Feuerwehr war der Betroffene bereits von Betriebsangehörigen befreit worden und wurde bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erstversorgt. Das betreffende Förderband wurde durch die Sicherheitsfachkraft stromlos Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 228 geschaltet. Die verletzte Person wurde nach der Erstversorgung durch den Notarzt mittels Schleifkorbtrage der Feuerwehr gerettet und dem Rettungsdienst übergeben. Zur Unfallaufnahme durch die Polizei wurde die Einsatzstelle durch die Feuerwehr ausgeleuchtet. „Brennt Waschmaschine“, Üdingen (17.02.2014) Beim Eintreffen der Feuerwehr war die Dorfstraße massiv verraucht. Durch die Wohnungseigentümerin wurde der Feuerwehr bestätigt, dass sich keine Personen mehr im Gebäude befinden. Es brannte in einem mit dem Wohnhaus verbundenen Anbau eine Waschmaschine. Das Feuer hatte bereits auf die komplette Waschküche und den Flur übergegriffen. Durch geöffnete Zimmertüren im Haus war dieses komplett verraucht. Durch die Feuerwehr wurde die Brandbekämpfung eingeleitet, ein weiterer Trupp zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung und ein Trupp zur Kontrolle des Wohngebäudes sowie zum Schaffen einer Abluftöffnung eingesetzt. Zwei Angehörige der Hausbewohnerin und diese selbst wurden dem Rettungsdienst vorgestellt aufgrund des Verdachts einer Rauchgasinhalation. „Brennt Unterholz auf Drover Heide“, Stockheim (16.04.2014) Durch ein Ultraleichtflugzeug wurde eine unbekannte Rauchentwicklung in Höhe der Drover Heide gemeldet. Nachdem von der Zufahrt über die Panzerstraße Höhe Kettenreiniger keine Feststellung gemacht werden konnte, aber ein leichter Brandgeruch nasal wahrnehmbar war, wurde das Gebiet weitläufig mit 2 Fußtrupps, einem Löschfahrzeug und dem ABC-Erkundungskraftwagen erkundet. Ferner wurden über die Drehleiter des Kreises Düren Erkundungen durchgeführt, wodurch eine Rauchentwicklung festzustellen war. Im weiteren Verlauf wurden die Löschgruppen Thum und Üdingen zur Sicherstellung der Wasserversorgung nachalarmiert und eine Erkundung von der K28 aus durchgeführt. Nachdem der Brandherd lokalisiert werden konnte, wurde das Feuer schnell abgelöscht. Unterholz und Bodenbewuchs brannte auf einer Fläche von 25 x 25 Meter. Illegal entsorgt Fässer mit Gefahrgut im Wald, Obermaubach (08.05.2014 und 10.05.2014) Nachdem der Polizei bereits am 07.05.2014 im Wald illegal entsorgter Abfall gemeldet wurde, informierte die Ordnungsbehörde den Bauhof und beauftragte diesen, den Abfall zu entsorgen. Dem Mitarbeiter des Bauhofes fiel ein seltsamer Geruch und Gefahrstoffzettel auf einigen der Fässern auf. Daraufhin wurde von der Ordnungsbehörde die Feuerwehr alarmiert. Durch den Bauhof wurden dem Einsatzleiter zwei Stellen im Wald gezeigt, an denen die Fässer lagen. Hier wurden sofort Absperrmaßnahmen durchgeführt, um einen ersten Überblick zu erhalten. Der Einsatzleiter sowie der Fachberater Chemie der Feuerwehr Kreuzau führten erste Erkundungen durch. Die weiteren Erkundungsmaßnahmen wurden durch die Feuerwehr Kreuzau unter Körperschutz Form 2 und Atemschutz mit Absturzsicherung durchgeführt. Insgesamt lagen an unterschiedlichen Stellen 23 Behältnisse mit unterschiedlichem Inhalt im Wald (Lösungsmittel, Farben, Lacke, Fette, etc.). Die Behältnisse wurden von dem vorgehenden Trupp in Augenschein genommen, nummeriert und so aufgestellt das keine Stoffe auslaufen konnten. Durch die Ordnungsbehörde wurde die untere Landschaftsbehörde verständigt. Nach abgeschlossener Erkundung wurde der Einsatz vorübergehend abgebrochen, da eine Bergung aufgrund der Witterung sowie der einbrechenden Dunkelheit und der daraus resultierenden Gefahr für die Einsatzkräfte und dem Bergungsaufwand außer Verhältnis standen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 229 Am nächsten Werktag wurde das weitere Vorgehen zwischen Wehrführung, Ordnungsbehörde und Träger des Feuerschutzes abgesprochen. Am 10.05. wurde die Feuerwehr in Amtshilfe für die Ordnungsbehörde tätig und unterstützte mit Personal und Material die Bergung der Behältnisse an den zwei Fundstellen. 08.05.2014 10.05.2014 „Hitzeentwicklung im Kohlebunker“, Untermaubach (10.07.2014) Der Schichtführer des Kesselhauses alarmierte die Feuerwehr. Im Kohlebunker sei eine Hitzeentwicklung feststellbar sowie ein kleines Glutnest mit der betriebseigenen Wärmebildkamera festgestellt worden. Die Feuerwehr kontrollierte den Kohlebunker mittels Wärmebildkamera und maß den CO-Gehalt im Kesselhaus und im Bereich des Kohlebunkers mittels Mehrgaswarngerätmit dem Ziel mögliche Brandprodukte zu detektieren. Obwohl weder Brandgeruch noch Rauch feststellbar waren, wohl aber eine Stelle mit 70 Grad Temperatur durch die Wärmebildkamera entdeckt sowie Kohlenstoffmonoxid und Kohlenstoffdioxid mittels der eingesetzten Mehrgaswarngeräte nachgewiesen wurden, konnte von einem Brandereignis im Kohlebunker ausgegangen werden. Nach Rücksprache mit dem Schichtleiter flutete die Feuerwehr den Vorratsbunker mit Schaum. Solche Einsätze in Kohlebunkern sind mit erheblichem Material- und Personalaufwand verbunden. „B 56 PKW im Feld“, Stockheim (18.08.2014) Die Feuerwehr Kreuzau wurde zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten PKWs alarmiert. Es waren drei verletzte Personen vor Ort, welche bereits vom Rettungsdienst betreut wurden. Durch die Feuerwehr wurde die Einsatzstelle gegen den noch fließenden Verkehr abgesichert, der Brandschutz sichergestellt und der Rettungsdienst unterstützt. An einem PKW wurden auslaufende Betriebsmittel abgestreut und das Bindemittel wieder aufgenommen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 230 „Bombenfund“, Kreuzau (18.08.2014) Unterstützung der Ordnungsbehörde nach einem Bombenfund im Wohngebiet Niederdrove in der Ortslage Kreuzau. Nach Mitteilung des Kampfmittelräumdienstes musste ein Bereich von 300 Metern um die Einsatzstelle geräumt werden. Daraufhin wurde im Rathaus der Gemeinde Kreuzau ein improvisierter Stab auf Empfehlung des stellv. LdF einberufen. Die Feuerwehr unterstütze im Stab, am Fundort der Bombe sowie beim Warnen der Bevölkerung und Räumen des betroffenen Bereichs. „Brand eines Motors im Lüfter“, Kreuzau (18.09.2014) Brand eines Lüftungsmotors im Filterraum einer Absauganlage. Es wurde ein starke Rauchentwicklung festgestellt. Durch die Feuerwehr konnte der Brand auf den Entstehungsraum begrenzt werden. Mehrere Mitarbeiter erlitten bei Löschversuchen eine Rauchgasinhalation. Insgesamt handelte es sich hier um neun betroffene Personen. Die Feuerwehr unterstütze den Rettungsdienst. Eine Person musste im Krankenhaus behandelt werden, die anderen verblieben an der Einsatzstelle und wurden abschließend als Betroffene geführt. „Brand im Kohlebunker“, Untermaubach (12.12.2014) Der Feuerwehr wurde bei Eintreffen durch den Schichtleiter mitgeteilt, dass es sich um ein Brandereignis im Vorratsbunker handelt. Der entsprechende Bereich wurde erkundet und es konnte ein Brandereignis im Kohlebunker festgestellt werden. Dieser wurde durch die Feuerwehr geflutet und das Leerfahren des Vorratsbunkers mit dem Schichtmeister vereinbart. Hierfür benötigte die Firma etwa sechs Stunden Vorlaufzeit. Eine Brandwachewurde durch die Firma übernommen, sodass die Feuerwehr den Einsatz zunächst beendete. Auf Veranlassung der Bezirksregierung entnahm die Feuerwehr drei Löschwasserproben genommen und übergab diese dem Betrieb, da bis zum Abschluss des Einsatzes kein Vertreter der Bezirksregierung vor Ort war. Beim Leerfahren des Vorratsbunkers vermehrte sich die wieder. Aufgrund dessen wurde die Feuerwehr drei Stunden nach Verlassen der Einsatzstelle erneut alarmiert. Um eine weitere Brandausbreitung zu verhindern, wurde mit dem Betreiber vereinbart, den Vorratsbunker schnellstmöglich leerzufahren. Zu diesem Zweck bestellte der Betreiber einen Pumpsaugwagen. Bis zur vollständigen Entleerung des Vorratsbunkers flutete die Feuerwehr den Vorratsbunker fortwährend mit Schaum. Vor Abschluss des Einsatzes wurde eine weitere Löschwasserprobe genommen und dem Betreiber übergeben. Der Einsatz endete nach 13 Stunden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 231 „Zimmerbrand“, Üdingen (18.12.2104) Die Feuerwehr wurde zu einem Zimmerbrand in der Ortslage Üdingen alarmiert. Beim Eintreffen der Löschgruppe Üdingen und der vorgeplanten Führungsstufe „B“ stand das Zimmer im ersten Obergeschoss eines Reihenhauses bereits im Vollbrand. Der Bewohner des Hauses befand sich mit leichten Brandverletzungen auf der Straße und wurde schon von der Polizei erstversorgt. Auf Befragen wurde mitgeteilt, dass sich keine weiteren Personen im Gebäude aufhielten. Durch die Feuerwehr wurden ein Löschangriff im Innenangriff und ein Rohr im Außenangriff eingesetzt. Mittels Drehleiter vom Feuerschutztechnischen Zentrum wurde die Anleiterbereitschaft hergestellt und ein Wenderohr vorbereitet. Ein Überschlagen der Flammen in den Dachstuhl konnte so verhindert werden. Die Polizei räumte die Nachbarhäuser. Im weiteren Verlauf wurden die angrenzenden Häuser sowie der Dachstuhl durch die Feuerwehr kontrolliert. Messungen auf Kohlenstoffmonoxid in den Nachbarhäusern verliefen negativ, sodass die Bewohner zeitnah wieder in die angrenzenden Häuser konnten. „Unwetter-Einsätze im Gemeindegebiet“, gesamtes Gemeindegebiet (09.01.2015) Im Kreis Düren gab es Starkregen und Sturmböen (DWD Warnstufe Orange), infolge dessen es im Gemeindegebiet zu insgesamt 14 Einsätzen gekommen ist. Hauptsächlich betroffen waren mit neun Einsätzen die Ortslagen Untermaubach und Obermaubach. Die anderen Einsatzstellen verteilten sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Einsatzursachen waren umgeknickte Bäume, lose Dachziegel und eine lose Kaminabdeckung. „Verkehrsunfall eine Person eingeklemmt L-327“, Stockheim (29.01.2015) Verkehrsunfall auf der L-327 auf der Ortsumfahrung Stockheim zwischen einem LKW und einem Transporter Beim Eintreffen der Feuerwehr war ein Fahrzeug des FTZ als Firstresponder mit dem Leitenden Notarzt des Kreises Düren vor Ort. Es war keine Person mehr eingeklemmt. Der Fahrer des Transporters lag neben seinem Fahrzeug. Die Feuerwehr unterstützte den Rettungsdienst, sicherte die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr ab und stellte den Brandschutz sicher. Nach Übergabe der Patienten an den Rettungsdienst wurden auslaufende Betriebsmittel am LKW abgestreut und eingekehrt. Nach Abschluss der Unfallaufnahme durch die Polizei wurde die Verkehrsfläche gereinigt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 232 „Brennt Gartenhaus“, Obermaubach (11.04.2015) Eine 250 Meter lange Thujahecke brannte auf einer Länge von 50 Metern in voller Ausdehnung und war bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr auf ein Gartenhaus mit Anbau übergegriffen, welches mit einer PhotovoltaikAnlage bestückt war,. Weiterhin drohte das Feuer auf einen Carport überzugreifen. Die Feuerwehr baute zur Verhinderung einer weiteren Brandausbreitung eine Riegelstellung mittels zwei Löschangriffen auf. Nach Eintreffen von weiteren Kräften und Aufbau einer zweiten Wasserversorgung konnte die eigentliche Brandbekämpfung eingeleitet werden. Es wurden zwei Gasflaschen geborgen, wovon bei einer das Druckventil schon geborsten war. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wurden 4 Personen von der Feuerwehr versorgt und erstbehandelt. Nach Übergabe der Personen an den Rettungsdienst und Sichtung durch den Notarzt wurde eine Person dem Krankenhaus zugeführt, eine weitere ambulant behandelt. „Gemeldeter Kaminbrand“, Obermaubach (04.06.2015) Die Feuerwehr wurde zu einem Kaminbrand in der Ortslage Obermaubach alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Kräfte wurde festgestellt, dass es sich um einen Brand im Küchenbereich eines Einfamilienwohnhauses im Erdgeschoss handelte. Weiterhin quoll Rauch aus dem darüber liegenden Kamin heraus. Auffällig war jedoch, dass es zwei Kamine gab. Erfragungen ergaben, dass es sich bei dem Brandkamin um denjenigen handelte, der nur mit der Küche verbunden war. Durch die Feuerwehr wurde ein Löschangriff im Innenangriff vorgenommen, die Drehleiter in Anleiterbereitschaft gesetzt und ein Wenderohr zur Brandbekämpfung vorbereitet. Zwei Personen wurden erstversorgt und nach Eintreffen des Rettungsdienstes an diesen übergeben. Im weiteren Verlauf wurde der Dachboden mittels Wärmebildkamera kontrolliert und die Wohnung belüftet. „Eingeklemmte Person nach Verkehrsunfall L 327“, Stockheim (27.12.2015) Alleinunfall eines PKWs auf der L 327 in Fahrtrichtung Jakobwüllesheim. Der PKW fuhr gegen einen Baum, die Fahrerin wurde infolge des Unfallgeschehens aus dem Fahrzeug geschleudert. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde die Fahrerin bereits vom vor Ort befindlichen Rettungsdienst reanimiert. Die Fahrerin verstarb noch an der Einsatzstelle. Da nicht klar war, ob sich die Fahrerin zum Unfallzeitpunkt alleine im Fahrzeug befand, wurden die Felder neben der Landstraße kontrolliert. Durch die Feuerwehr wurde die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr gesichert, der Brandschutz sichergestellt, der Rettungsdienst unterstützt, die Unfallstelle ausgeleuchtet und ausgelaufene Betriebsmittel aufgenommen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 233 „Brand auf Balkon mit Menschenleben in Gefahr“, Kreuzau (30.12.2015) In der Nacht des 30.12.2015 um 00:04 Uhr wurde unter dem Stichwort BD2MIG die Feuerwehr Kreuzau alarmiert. Laut Anrufer sollte es auf einem Balkon der Wohnanlage „An Burg Kreuzau“ brennen, auf dem sich Menschen in Gefahr befänden. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde festgestellt, dass eine Decke auf einem Balkon brannte. Der Entstehungsbrand konnte mit einem Kleinlöschgerät schnell gelöscht werden. Menschen befanden sich nicht in unmittelbarer Gefahr. „Kellerbrand“, Obermaubach (16.01.2016) Die Feuerwehr wurde zu einem Kellerbrand alarmiert. Beim Eintreffen befanden sich keine Personen mehr im Gebäude. Zwei Bewohner gaben an, dass sie Brandrauch eingeatmet hätten und klagten über Hustenreiz. Aus dem Eingangsbereich des Gebäudes strömte dichter Rauch aus. Die Personen wurden dem Rettungsdienst übergeben, parallel dazu wurde durch die Feuerwehr ein Löschangriff über die Wohnungseingangstür vorgenommen. Da sich die Einsatzstelle in der Ortslage Obermaubach auf der höchsten Straße befand, es kurz vor dem Einsatz stark geschneit hatte und die Temperaturen im Minusbereich lagen, war es aufgrund von Eis- und Schneeglätte nicht möglich, dass weitere Kräfte die Einsatzstelle anfahren konnten. Diese standen im Bereitstellungsraum am Ortseingang Obermaubach. Im Einsatzverlauf wurde versucht, die Kräfte auf dem Fußweg bzw. über Sonderfahrzeuge (ABC Erkundungskraftwagen mit Allradantrieb und Schneeketten) der Einsatzstelle zuzuführen. Selbst eine Zufahrt über K 30 aus der Ortslage Brandenberg (Gemeinde Hürtgenwald) konnte nicht in Erwägung gezogen werden, da ein Rettungswagen aus dieser Richtung alarmiert war und die Einsatzstelle ebenfalls nicht erreichte. Der Brand konnte glücklicherweise schnell gelöscht werden.Der Bereich wurde mit der Wärmebildkamera kontrolliert und das Wohnhaus belüftet. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst konnten die Einsatzstelle erst verlassen, nachdem zwei Streufahrzeuge vor Ort waren und Salz auf die Straßen gestreut hatten. „Verkehrsunfall K-27 Ecke K31“, Untermaubach (01.02.2016) Die Feuerwehr wurde zu einem Verkehrsunfall mit auslaufenden Betriebsmitteln alarmiert. Auf der Anfahrt wurde über Funk gemeldet, dass sich mehrere Verletzte vor Ort befanden, ohne dass jemand eingeklemmt wurde. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle konnte in der ersten Erkundungsphase festgestellt werden, dass drei PKWs an dem Unfallgeschehen beteiligt waren. Insgesamt waren drei Personen betroffen, wovon zwei bereits Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 234 durch den sich vor Ort befindlichen Rettungsdienst betreut wurden. Die Feuerwehr unterstützte den Rettungsdienst, sicherte die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr ab und stellte den Brandschutz sicher. Nach dem Abtransport der verletzten Personen in die umliegenden Krankenhäuser wurden ausgelaufene Betriebsmittel aufgenommen. „Baum auf Straße“, Drove (15.02.2016) Die Feuerwehr wurde in Amtshilfe für den Straßenbaulastträger tätig. Aufgrund eines Starkschneefallereignisses wurde die Feuerwehr zu einem umgestürzten Baum auf der L 250 alarmiert. Laut Aussage der Leitstelle war weder der Straßenbaulastträger noch die Polizei aufgrund der Wetterlage greifbar. Die Einsatzstelle wurde durch die Feuerwehr in beide Fahrtrichtungen abgesichert, der Baum (ca. 30cm Durchmesser) mittels Kettensäge zersägt sowie von der Fahrbahn entfernt. „Brennt Einkaufswagenunterstand“, Kreuzau (06.03.2016) Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte ein Einkaufwagenunterstand rechtsseitig neben dem Gebäude in voller Ausdehnung. Das Feuer drohte auf den angrenzenden Supermarkt überzugreifen. Durch die Feuerwehr wurde eine Riegelstellung aufgebaut, die Brandbekämpfung eingeleitet und das Alarmstichwort auf BD3 erhöht. Die Feuerwehr löste die Brandmeldeanlage manuell aus, um sich Zugang zum Objekt zu verschaffen. Anschließend wurde der Innenraum begangen und mittels Wärmebildkamera kontrolliert. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 235 „Küchenbrand“, Kreuzau (09.05.2016) Die Feuerwehr wurde zu einem Küchenbrand in eine Wohneinrichtung für altersgerechtes Wohnen alarmiert. Ein Holzbrett hatte auf dem Herd gelegen und war angeschmort. Bei Eintreffen der Feuerwehr war dieses bereits durch den Hausmeister aus dem Fenster der im Erdgeschoss befindlichen Wohnung geworfen worden. Sowohl der Hausmeister als auch die Bewohnerin der Wohnung wurden im Treppenhaus angetroffen. Durch eine Rauchschutztür, die den Flur vom Treppenraum trennte, konnte eine Verrauchung festgestellt werden. Die Feuerwehr führte die Bewohnerin einer an den verrauchten Flur angrenzenden Wohnung ins Freie. Anschließend wurde der Flur sowie die Wohnung mechanisch belüftet. Weitere Löschmaßnahmen waren nicht erforderlich. Die Feuerwehr betreute drei Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. „Gasaustritt“, Stockheim (24.06.2016) Die Feuerwehr wurde zu einem Gasaustritt alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Kräfte stellte sich heraus, dass es sich nicht um einen Gausaustritt handelte, sondern um einen Brandeinsatz. Es konnte eine starke Rauchentwicklung aus dem Keller des Wohnhauses festgestellt werden. Es befanden sich keine Personen mehr im Gebäude. Durch die Feuerwehr wurde ein Löschangriff vorgenommen und die Bewohner betreut. Diese hatte nach dem Feststellen von leichtem Rauch das Gebäude verlassen und die Feuerwehr alarmiert. Nach Ablöschen des Feuers wurde die Brandstelle mittels Wärmebildkamera kontrolliert und das Gebäude belüftet. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 236 „Verkehrsunfall B56 Kreuzung am Boten“, Stockheim (16.07.2016) Alarmiert wurde zu einem Verkehrsunfall zwischen drei Personenkraftwagen auf der B56 / Kreuzung L-327 Am Boten mit vier betroffenen Personen und auslaufenden Betriebsmitteln. Durch den leitenden Notarzt, welcher Augenzeuge war, wurden die Patienten gesichtet und bereits betreut. Die Feuerwehr unterstütze den Rettungsdienst, stellte den Brandschutz sicher und nahm ausgelaufene Betriebsmittel auf. „Verkehrsunfall auslaufende Betriebsmittel B56“, Stockheim (22.07.2016) Verkehrsunfall zwischen drei beteiligten PKWs. Beim Eintreffen der Feuerwehr war der Rettungsdienst bereits vor Ort und hatte mit der Sichtung von drei Patienten begonnen. Ein Patient befand sich noch im PKW und wurde durch den Rettungsdienst behandelt. Die Straße war beidseitig durch die Polizei vollgesperrt. An einem PKW lief Kühlflüssigkeit aus. Durch die Feuerwehr wurde der Brandschutz sichergestellt. Abschließend wurde die Polizei bei der Unfallaufnahme unterstützt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 2 Seite 237 Schutzzielfestlegung der AGBF Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 238 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 239 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 240 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 241 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 3 Seite 242 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 243 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 244 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 245 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 246 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 247 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 248 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 249 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 250 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 251 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 252 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 253 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 254 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 255 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 256 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 257 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 258 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 4 Nr. Einsatznummer lfd. Seite 259 Schutzzielrelevante Einsätze 2015/2016 erste Alarmierung Einsatzgebiet Alarmstichwort Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt alarmieKräfte Kräfte Kräfte rungen nach nach nach zum 8 Min. 13 Min. 45 Min. Einsatz 1 1100001311 13.01.2010 13:32:00 Winden FZB2 5 0 7 11 nein 2 1100001577 16.01.2010 05:01:51 Kreuzau BD2 5 9 15 16 nein 3 1100001797 18.01.2010 15:48:26 Boich BD1 4 1 1 8 nein 4 1100002740 28.01.2010 08:05:16 Drove MDL 5 0 11 16 nein 5 1100008309 15.03.2010 21:10:50 Untermaubach BD1 2 0 0 7 nein 6 1100008747 19.03.2010 11:15:51 Stockheim BD2 2 7 7 7 nein 7 1100010541 05.04.2010 14:35:13 Stockheim PE1 10 12 32 45 ja 8 1100012799 27.04.2010 09:57:04 Kreuzau BD3 7 1 23 27 nein 9 1100017807 15.06.2010 14:14:30 Kreuzau FZB1 3 2 8 8 nein 10 1100017865 16.06.2010 03:33:10 Untermaubach FZB1 3 0 6 10 nein 11 1100018077 18.06.2010 00:47:03 Untermaubach MDL 9 1 21 40 nein 12 1100018454 21.06.2010 18:48:10 Winden 3 17 17 17 ja 13 1100018617 23.06.2010 14:50:58 Untermaubach BD1 5 0 11 19 nein 14 1100018628 23.06.2010 17:17:19 Obermaubach BD3 8 3 14 24 nein 15 1100019740 03.07.2010 14:43:08 Kreuzau MDL 4 7 13 13 nein 16 1100020111 07.07.2010 06:12:44 Kreuzau BD3 8 1 32 35 nein 17 1100020412 09.07.2010 13:25:39 Stockheim MDL 6 7 15 24 nein 18 1100020661 11.07.2010 13:05:55 Untermaubach MDL 5 4 17 17 nein 19 1100020790 12.07.2010 11:38:40 Obermaubach PEW 5 2 18 20 nein 20 1100020934 12.07.2010 16:07:06 Winden BD1 4 0 3 14 nein 21 1100023384 04.08.2010 11:40:28 Untermaubach BD3 12 0 7 46 nein 22 1100024877 19.08.2010 18:09:41 Drove PE1 7 8 28 34 nein 23 1100030710 16.10.2010 05:02:23 Untermaubach BD2 3 0 10 10 nein 24 1100031059 19.10.2010 23:16:18 Boich BD2 2 0 7 7 nein 25 1100031818 27.10.2010 15:29:34 Boich PE1 5 0 16 22 nein 26 1100034889 26.11.2010 09:37:21 Drove BD2 8 0 6 18 nein 27 1100036948 15.12.2010 09:55:14 Drove MDL 5 0 13 13 nein 28 1100038424 28.12.2010 00:55:55 Drove BD2 9 1 13 32 nein 29 1100038616 29.12.2010 14:51:13 Kreuzau MDL 5 0 19 25 nein 30 1110000290 03.01.2011 18:40:10 Untermaubach MDL 15 0 30 67 nein 31 1110000829 08.01.2011 08:22:07 Drove PEW 7 8 30 30 nein 32 1110001383 13.01.2011 07:40:12 Thum PE1 11 3 6 29 nein 33 1110003615 02.02.2011 15:07:03 Kreuzau FZB2 3 5 8 10 nein 34 1110004769 13.02.2011 15:54:45 Untermaubach MDL 7 10 26 27 ja 35 1110005056 16.02.2011 10:53:53 Boich BD1 2 0 3 3 nein 36 1110005878 23.02.2011 16:44:41 Obermaubach BD3 17 4 10 64 nein 37 1110006133 25.02.2011 15:51:00 Boich PE1 7 0 10 19 nein 38 1110008792 20.03.2011 23:40:32 Üdingen BD2 10 17 42 50 ja 39 1110010068 01.04.2011 13:06:25 Kreuzau BDK 4 0 9 11 nein 40 1110013562 04.05.2011 00:17:01 Kreuzau BD2 8 0 25 39 nein Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister FZB1 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Nr. Einsatznummer lfd. erste Alarmierung Einsatzgebiet Alarmstichwort Seite 260 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt alarmieKräfte Kräfte Kräfte rungen nach nach nach zum 8 Min. 13 Min. 45 Min. Einsatz 41 1110014265 10.05.2011 16:25:04 Kreuzau MDL 4 0 9 10 nein 42 1110015146 18.05.2011 16:59:26 Stockheim MDL 3 0 6 12 nein 43 1110015490 21.05.2011 18:05:01 Stockheim MDL 8 7 17 31 nein 44 1110017101 04.06.2011 14:18:37 Boich MDL 7 0 17 18 nein 45 1110017297 05.06.2011 19:16:00 Drove BD3 10 7 18 42 nein 46 1110018097 12.06.2011 18:16:51 Drove MDL 9 1 33 35 nein 47 1110021457 12.07.2011 13:50:04 Kreuzau BD3 12 0 4 38 nein 48 1110024155 05.08.2011 21:24:57 Kreuzau BD2 6 0 11 16 nein 49 1110025426 18.08.2011 15:15:11 Kreuzau MDL 2 0 4 8 nein 50 1110026738 30.08.2011 15:24:15 Kreuzau MDL 3 7 11 11 nein 51 1110027448 06.09.2011 01:10:20 Winden FZB1 5 0 7 11 nein 52 1110028703 16.09.2011 19:55:55 Kreuzau BD1 2 0 1 4 nein 53 1110032445 20.10.2011 03:02:13 Untermaubach BD2 5 0 13 19 nein 54 1110033150 25.10.2011 21:33:59 Stockheim BDK 5 3 11 26 nein 55 1110035246 14.11.2011 23:47:37 Kreuzau MDL 7 0 31 32 nein 56 1110036265 24.11.2011 04:27:28 Kreuzau BD3 8 0 0 32 nein 57 1110036333 24.11.2011 15:54:10 Kreuzau BDK 2 5 7 7 nein 58 1110037891 08.12.2011 16:32:45 Stockheim MDL 5 0 16 25 nein 59 1110038508 14.12.2011 06:34:45 Kreuzau MDL 8 0 33 34 nein 60 1110038700 15.12.2011 12:40:52 Boich BD1 2 0 5 5 nein 61 1110039076 18.12.2011 22:52:48 Untermaubach BD2 14 0 34 51 nein 62 1120001256 12.01.2012 08:31:35 Untermaubach BD2 7 0 11 18 nein 63 1120002041 19.01.2012 13:41:53 Drove BD2 8 5 5 26 nein 64 1120002343 22.01.2012 11:59:17 Boich MDL 7 9 23 27 ja 65 1120003231 30.01.2012 10:34:07 Boich BDK 3 0 4 10 nein 66 1120003423 01.02.2012 06:58:50 Stockheim BD2 5 0 0 19 nein 67 1120003855 04.02.2012 21:37:01 Boich BD2 8 4 24 26 nein 68 1120004289 08.02.2012 13:50:10 Stockheim BD1 3 0 5 6 nein 69 1120004390 09.02.2012 09:18:23 Kreuzau MDL 3 0 13 13 nein 70 1120006939 29.02.2012 13:31:43 Kreuzau BD3 18 0 13 42 nein 71 1120012634 19.04.2012 11:03:11 Drove BD1 3 4 8 8 nein 72 1120012789 20.04.2012 12:51:16 Drove BDW1 6 0 0 16 nein 73 1120016544 23.05.2012 21:06:16 Kreuzau BD3 16 23 63 72 ja 74 1120017148 29.05.2012 01:46:35 Kreuzau MDL 6 0 19 21 nein 75 1120018380 08.06.2012 22:50:49 Obermaubach MDL 5 6 16 18 nein 76 1120018611 11.06.2012 10:43:59 Kreuzau BD1 2 0 5 5 nein 77 1120021361 04.07.2012 10:30:01 Kreuzau MDL 5 0 9 10 nein 78 1120023439 24.07.2012 11:32:49 Kreuzau BD1 4 0 11 11 nein 79 1120024077 28.07.2012 23:48:19 Kreuzau MDL 4 0 11 15 nein 80 1120024545 01.08.2012 17:52:06 Kreuzau MDL 7 17 37 37 ja 81 1120025031 05.08.2012 15:21:40 Stockheim MDL 6 9 16 24 ja 82 1120025059 05.08.2012 18:57:02 Untermaubach MDL 8 14 26 26 ja 83 1120027972 30.08.2012 19:14:02 Kreuzau MDL 3 1 15 15 nein 84 1120028765 07.09.2012 11:11:53 Kreuzau BD3 2 0 10 10 nein 85 1120030006 18.09.2012 11:23:12 Boich BD4 18 0 25 48 nein Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Nr. Einsatznummer lfd. erste Alarmierung Einsatzgebiet Alarmstichwort Seite 261 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt alarmieKräfte Kräfte Kräfte rungen nach nach nach zum 8 Min. 13 Min. 45 Min. Einsatz 86 1120030404 22.09.2012 06:36:38 Kreuzau MDL 6 2 19 24 nein 87 1120030477 22.09.2012 16:56:27 Drove MDL 6 2 24 24 nein 88 1120031899 05.10.2012 09:22:07 Kreuzau MDL 4 0 6 11 nein 89 1120035222 02.11.2012 19:16:17 Untermaubach MDL 5 7 18 18 nein 90 1120036245 11.11.2012 18:34:44 Drove BD4 18 30 55 86 ja 91 1120036752 16.11.2012 01:19:54 Winden MDL 5 9 29 29 ja 92 1120037604 23.11.2012 11:03:13 Kreuzau MDL 5 0 14 15 nein 93 1120039116 06.12.2012 14:06:46 Untermaubach BD2 6 0 14 17 nein 94 1120040846 21.12.2012 08:12:51 Kreuzau MDL 3 0 12 18 nein 95 1120041855 30.12.2012 10:36:43 Kreuzau MDL 5 0 27 27 nein 96 1130000369 03.01.2013 15:30:50 Kreuzau BDK 4 0 5 10 nein 97 1130001506 13.01.2013 20:05:41 Kreuzau MDL 8 0 32 43 nein 98 1130001607 14.01.2013 14:54:24 Winden BD2 9 0 16 29 nein 99 1130001632 14.01.2013 18:45:57 Winden BD2 8 8 23 32 nein 100 1130002032 17.01.2013 18:27:51 Kreuzau BD2 6 9 27 30 ja 101 1130002622 22.01.2013 19:24:51 Kreuzau BDK 6 0 16 18 nein 102 1130003341 29.01.2013 03:41:06 Kreuzau MDL 5 6 22 22 nein 103 1130006488 20.02.2013 21:54:01 Obermaubach BDK 5 0 12 15 nein 104 1130007790 03.03.2013 09:59:23 Drove MDL 3 5 9 9 nein 105 1130007827 03.03.2013 18:25:54 Boich BDK 5 0 17 17 nein 106 1130007839 03.03.2013 20:56:29 Stockheim PE1 8 9 11 31 nein 107 1130008287 07.03.2013 06:31:17 Kreuzau BD2 10 6 19 37 nein 108 1130009445 16.03.2013 12:43:13 Kreuzau MDL 5 8 25 25 nein 109 1130010201 23.03.2013 13:23:29 Kreuzau BD2 11 0 26 35 nein 110 1130010657 27.03.2013 14:36:04 Stockheim MDL 4 5 9 12 nein 111 1130011124 31.03.2013 20:16:06 Untermaubach BD4 17 12 43 72 ja 112 1130012951 17.04.2013 02:26:36 Kreuzau MDL 7 0 22 36 nein 113 1130013005 17.04.2013 11:15:46 Kreuzau BD2 5 3 12 13 nein 114 1130013534 22.04.2013 07:34:08 Drove MDL 2 0 11 11 nein 115 1130014239 27.04.2013 18:27:09 Drove BDK 7 0 12 22 nein 116 1130015321 07.05.2013 00:27:28 Winden MDL 7 0 14 32 nein 117 1130015401 07.05.2013 17:02:34 Stockheim MDL 5 1 21 27 nein 118 1130015427 07.05.2013 22:08:25 Winden BDK 5 0 5 16 nein 119 1130015645 09.05.2013 16:31:14 Kreuzau BD2 10 0 29 36 nein 120 1130015825 11.05.2013 09:46:58 Kreuzau MDL 3 0 18 18 nein 121 1130017615 27.05.2013 17:52:43 Kreuzau MDL 10 10 45 45 ja 122 1130017971 30.05.2013 16:20:54 Drove BD1 6 7 31 31 nein 123 1130019606 12.06.2013 16:58:46 Boich BD2 3 2 15 15 nein 124 1130024819 23.07.2013 12:00:09 Stockheim BA1 5 2 8 12 nein 125 1130026941 09.08.2013 01:41:24 Kreuzau BD3 13 0 10 49 nein 126 1130027426 13.08.2013 16:17:16 Kreuzau FZB1 3 6 14 14 nein 127 1130030015 03.09.2013 18:36:31 Stockheim MDL 6 0 16 26 nein 128 1130031609 17.09.2013 10:56:17 Kreuzau BD4 5 0 8 20 nein 129 1130033240 30.09.2013 20:45:34 Drove ABC1 7 1 15 22 nein 130 1130034065 08.10.2013 01:34:56 Kreuzau BD4 11 0 23 34 nein Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Nr. Einsatznummer lfd. erste Alarmierung Einsatzgebiet Alarmstichwort Seite 262 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt alarmieKräfte Kräfte Kräfte rungen nach nach nach zum 8 Min. 13 Min. 45 Min. Einsatz 131 1130034433 10.10.2013 16:34:47 Drove BD2 8 5 25 27 132 1130036417 27.10.2013 18:48:19 Winden BD2 8 10 37 37 ja 133 1130036460 28.10.2013 07:05:22 Obermaubach PE1 6 0 12 18 nein 134 1130037774 07.11.2013 19:29:42 Kreuzau MDL 5 12 19 21 ja 135 1130039464 22.11.2013 14:41:38 Kreuzau MDL 7 0 20 22 nein 136 1130039488 22.11.2013 18:06:11 Winden BDK 4 0 8 14 nein 137 1130039806 25.11.2013 17:44:18 Kreuzau MDL 5 0 9 10 nein 138 1130041113 05.12.2013 20:42:03 Kreuzau MDL 8 0 32 39 nein 139 1130042881 20.12.2013 12:19:43 Obermaubach MDL 6 9 19 19 ja 140 1130043801 28.12.2013 16:16:36 Kreuzau ABC1 5 9 18 22 ja 141 1130043908 29.12.2013 15:34:58 Kreuzau MDL 7 5 21 21 nein 142 1140000562 05.01.2014 18:56:10 Kreuzau BD3 16 4 42 61 nein 143 1140001347 11.01.2014 22:37:30 Kreuzau MDL 3 0 12 12 nein 144 1140001642 14.01.2014 11:33:24 Üdingen PE1 6 0 6 16 nein 145 1140004469 07.02.2014 06:59:23 Drove BD2 8 0 25 30 nein 146 1140004517 07.02.2014 11:33:35 Drove BD2 8 2 10 19 nein 147 1140004591 07.02.2014 20:08:59 Kreuzau BD1 2 0 10 10 nein 148 1140004685 08.02.2014 17:04:14 Kreuzau MDL 4 9 14 14 nein 149 1140005741 17.02.2014 14:24:39 Kreuzau BD2 8 2 23 25 nein 150 1140006656 25.02.2014 07:45:25 Boich MDL 7 0 13 18 nein 151 1140007424 02.03.2014 06:16:52 Kreuzau MDL 3 5 14 14 nein 152 1140008249 08.03.2014 08:00:44 Kreuzau MDL 7 1 17 19 nein 153 1140011101 30.03.2014 18:19:20 Drove BD2 9 1 24 29 nein 154 1140013187 16.04.2014 16:14:12 Stockheim BDW1 4 0 5 11 nein 155 1140013886 22.04.2014 18:18:24 Kreuzau BD2 8 22 34 34 ja 156 1140015496 06.05.2014 03:40:51 Obermaubach BD2 7 0 1 27 nein 157 1140015846 08.05.2014 16:28:18 Obermaubach ABC1 10 0 13 23 nein 158 1140016646 15.05.2014 18:26:29 Boich BD2 6 0 18 21 nein 159 1140017159 20.05.2014 08:28:59 Stockheim MDL 4 3 13 13 nein 160 1140017571 23.05.2014 06:25:20 Stockheim MDL 2 5 12 12 nein 161 1140019881 09.06.2014 21:43:45 Untermaubach BD1 2 0 8 8 nein 162 1140021400 19.06.2014 20:31:53 Drove BD3 12 0 41 51 nein 163 1140021468 20.06.2014 14:53:18 Drove FZB1 4 5 18 18 nein 164 1140023539 08.07.2014 03:46:38 Boich BD1 5 0 8 19 nein 165 1140023861 10.07.2014 01:16:23 Kreuzau BD4 14 0 36 45 nein 166 1140025086 19.07.2014 14:31:32 Stockheim BD1 4 1 6 13 nein 167 1140027374 31.07.2014 14:34:23 Kreuzau FZB2 3 0 8 9 nein 168 1140029534 17.08.2014 10:42:54 Kreuzau MDL 9 14 37 41 ja 169 1140030401 24.08.2014 10:09:34 Kreuzau MDL 9 9 31 33 ja 170 1140031271 31.08.2014 08:31:33 Kreuzau MDL 6 0 23 31 nein 171 1140032966 13.09.2014 15:27:33 Kreuzau BD2 7 0 29 32 nein 172 1140033625 18.09.2014 14:17:45 Kreuzau BD2 12 0 13 27 nein 173 1140033694 19.09.2014 01:18:16 Stockheim MDL 6 0 14 26 nein 174 1140035455 02.10.2014 17:16:00 Kreuzau PE1 3 7 13 13 nein 175 1140036835 14.10.2014 08:14:18 Untermaubach MDL 3 0 9 9 nein Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister nein B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Nr. Einsatznummer lfd. erste Alarmierung Einsatzgebiet Alarmstichwort Seite 263 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt alarmieKräfte Kräfte Kräfte rungen nach nach nach zum 8 Min. 13 Min. 45 Min. Einsatz 176 1140037396 18.10.2014 18:48:41 Untermaubach BD2 5 0 14 18 nein 177 1140038012 23.10.2014 11:42:19 Kreuzau BD2 5 2 2 15 nein 178 1140038346 26.10.2014 11:08:29 Kreuzau MDL 4 6 11 11 nein 179 1140038766 30.10.2014 06:41:18 Kreuzau MDL 6 1 16 21 nein 180 1140039097 01.11.2014 11:35:23 Drove MDL 6 0 17 18 nein 181 1140039121 01.11.2014 15:23:41 Drove MDL 5 13 17 18 ja 182 1140039151 01.11.2014 19:58:35 Kreuzau BD1 6 0 13 14 nein 183 1140040747 13.11.2014 22:54:04 Untermaubach MDL 6 0 13 14 nein 184 1140041152 17.11.2014 09:05:46 Kreuzau MDL 5 0 10 11 nein 185 1140042250 25.11.2014 18:52:15 Kreuzau BD2 10 9 33 41 ja 186 1140043094 02.12.2014 19:53:01 Kreuzau MDL 9 6 19 22 nein 187 1140043393 05.12.2014 07:10:35 Kreuzau MDL 4 0 3 12 nein 188 1140044319 11.12.2014 13:33:58 Kreuzau BD2 4 0 16 17 nein 189 1140044430 12.12.2014 10:27:49 Untermaubach BD3 10 0 8 22 nein 190 1140044483 12.12.2014 14:40:57 Untermaubach BD1 2 0 0 5 nein 191 1140044549 13.12.2014 00:29:55 Boich BD2 9 0 28 40 nein 192 1140045300 18.12.2014 15:50:55 Untermaubach BD2 12 0 16 37 nein 193 1140045704 22.12.2014 05:22:01 Drove MDL 5 0 23 23 nein 194 1150002158 16.01.2015 12:34:05 Kreuzau MDL 7 3 14 14 nein 195 1150003870 29.01.2015 12:59:18 Stockheim PE1 10 2 7 22 nein 196 1150004203 31.01.2015 16:39:44 Kreuzau BD2 3 13 13 13 nein 197 1150009367 05.03.2015 18:46:37 Winden BD1 3 0 0 6 nein 198 1150012177 26.03.2015 02:12:11 Kreuzau MDL 7 1 22 24 nein 199 1150012239 26.03.2015 13:18:03 Untermaubach MDL 6 1 7 14 nein 200 1150012482 28.03.2015 09:49:44 Kreuzau MDL 2 8 12 12 nein 201 1150013334 03.04.2015 08:04:35 Stockheim PE1 5 0 8 20 nein 202 1150014328 11.04.2015 13:31:49 Obermaubach BD1 3 3 7 7 nein 203 1150014337 11.04.2015 15:23:34 Obermaubach BD2 13 10 24 40 ja 204 1150015572 21.04.2015 07:56:01 Drove MDL 3 5 10 10 nein 205 1150016479 27.04.2015 20:50:56 Kreuzau BD1 6 13 25 25 ja 206 1150016545 28.04.2015 11:31:03 Winden BD2 11 0 13 27 nein 207 1150016676 29.04.2015 10:55:16 Untermaubach MDL 5 0 8 11 nein 208 1150021295 04.06.2015 20:06:06 Obermaubach BD2 6 4 18 19 nein 209 1150024345 27.06.2015 06:57:38 Stockheim PE1 6 5 7 21 nein 210 1150024828 01.07.2015 04:40:57 Kreuzau MDL 5 1 17 19 nein 211 1150025307 04.07.2015 01:57:39 Kreuzau MDL 7 0 18 21 nein 212 1150025506 05.07.2015 08:01:56 Üdingen BD1 8 0 27 32 nein 213 1150027519 20.07.2015 17:58:43 Kreuzau BD2 14 8 39 45 nein 214 1150029576 05.08.2015 14:11:57 Thum BDW1 9 3 7 19 nein 215 1150032970 29.08.2015 10:05:27 Untermaubach MDL 4 3 11 11 nein 216 1150033142 30.08.2015 13:17:36 Drove MDL 4 6 11 11 nein 217 1150033670 02.09.2015 18:21:03 Drove MDL 5 9 17 17 ja 218 1150033855 04.09.2015 07:30:47 Stockheim BD1 4 2 6 6 nein 219 1150034519 09.09.2015 13:22:02 Stockheim MDL 7 0 5 12 nein Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Nr. Einsatznummer lfd. erste Alarmierung Einsatzgebiet Alarmstichwort Seite 264 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt alarmieKräfte Kräfte Kräfte rungen nach nach nach zum 8 Min. 13 Min. 45 Min. Einsatz 220 1150034532 09.09.2015 13:57:33 Kreuzau BD3 9 7 11 16 nein 221 1150034610 10.09.2015 06:37:51 Kreuzau MDL 8 1 12 17 nein 222 1150037724 03.10.2015 08:51:45 Kreuzau MDL 6 6 20 20 nein 223 1150037997 05.10.2015 08:58:05 Kreuzau MDL 11 2 6 17 nein 224 1150038124 06.10.2015 02:32:07 Stockheim MDL 5 0 5 17 nein 225 1150040315 22.10.2015 07:07:18 Kreuzau BD1 8 0 18 22 nein 226 1150040612 23.10.2015 23:53:37 Kreuzau MDL 5 1 17 18 nein 227 1150042114 03.11.2015 20:51:05 Stockheim BD1 5 6 12 13 nein 228 1150042201 04.11.2015 12:19:14 Drove MDL 7 2 9 10 nein 229 1150043848 15.11.2015 10:29:48 Kreuzau MDL 5 7 20 20 nein 230 1150044374 19.11.2015 02:16:06 Untermaubach BD2 14 6 18 38 nein 231 1150046220 02.12.2015 10:45:41 Drove MDL 6 1 8 10 nein 232 1150049310 24.12.2015 16:37:51 Kreuzau MDL 10 9 40 42 ja 233 1150049666 27.12.2015 20:04:58 Stockheim PE1 5 1 5 23 nein 234 1150049947 30.12.2015 00:04:17 Kreuzau BD2MIG 11 19 47 48 ja 235 1160001440 11.01.2016 09:42:06 Stockheim BD1 7 0 9 14 nein 236 1160001529 11.01.2016 19:32:39 Kreuzau BD2 10 14 21 31 ja 237 1160002206 16.01.2016 19:20:19 Obermaubach BD2 9 0 4 38 nein 238 1160003127 23.01.2016 21:58:16 Untermaubach BD3 9 0 28 33 nein 239 1160004803 05.02.2016 05:01:13 Stockheim FZB1 9 1 14 33 nein 240 1160004864 05.02.2016 14:40:33 Kreuzau MDL 7 7 30 34 nein 241 1160006234 14.02.2016 18:18:20 Drove MDL 5 6 23 24 nein 242 1160007825 26.02.2016 08:58:55 Kreuzau MDL 3 5 6 6 nein 243 1160008152 28.02.2016 17:34:58 Stockheim PE1 4 6 13 15 nein 244 1160008509 02.03.2016 08:39:12 Untermaubach MDL 5 0 5 9 nein 245 1160008847 04.03.2016 10:17:04 Drove FZB1 9 0 8 18 nein 246 1160009176 06.03.2016 18:14:55 Winden BD3 16 0 16 63 nein 247 1160011733 23.03.2016 16:31:23 Winden MDL 4 0 12 15 nein 248 1160014303 10.04.2016 14:42:56 Thum BD1 8 0 13 19 nein Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 5 Seite 265 Beschaffungs-und Ausstattungshinweise für Mannschaftstransport- und Mehrzweckfahrzeuge Mannschaftstransportfahrzeuge bzw. -wagen (MTF/MTW) Die Begriffe "Mannschaftstransportfahrzeug" und "-wagen" werden synonym verwendet. Der Streit um die "richtige" Benennung könnte Bücher füllen und ist ausschließlich theoretisch, da nirgends "genormt". Sehr viele Feuerwehren verwenden verschiedene Formen von Mannschaftstransportfahrzeugen mit i. d. R. fünf bis max. acht Fahrgastplätzen (plus Fahrer) in verschiedenen Bestuhlungsvarianten (vgl. CIMOLINO/ZAWADKE, 2005). Aufgrund des darüber notwendigen speziellen "Bus-Führerscheines" (Klasse D) und ggf. zusätzlicher Anforderungen an einen "Bus" sind mehr Sitzplätze eher selten. Teilweise werden gebrauchte Fahrgestelle bzw. Fahrzeuge (z. B. auch der Polizei) dafür aus- bzw. umgebaut. Technische Besonderheiten: Gebrauchte Fahrzeuge müssen v. a. im Bereich der Fahrzeugelektrik ggf. nachgerüstet werden, weil sie für die Belastungen beim Einbau unter Umständen mehrerer Verbraucher (Funkgeräte, Ladegeräte, Radio, Zusatzbeleuchtung, Standheizung etc.) vermutlich nicht ausreichend ausgelegt sind. Alternativ muss man sich in den Einbauten auf das technisch Mögliche begrenzen. Mannschaft und Gerät sollten mindestens durch z. B. serienmäßiges Trenngitter voneinander getrennt sein. Soll eine Einsatzführung aus einem MTF aufgebaut und unterhalten werden, so muss dafür Technik (Funk, ggf. Mobiltelefon/-fax), (Arbeits-) Platz und geeignetes Personal vorhanden sein. Man landet dann automatisch sehr schnell besser beim ELW 1. Mehrzweckfahrzeuge (MZF) Neben den MTF werden MZF für den Personal- und Materialtransport eingesetzt. In einigen Ländern (z. B. Bayern, Rheinland-Pfalz) gibt es dafür eigene Regelungen (Technische Richtlinien, Weisungen). MZF haben dazu oft einen eigenen Geräteraum (z. B. Aufbau mit Plane/Spriegel) und damit mehr Zuladungsmöglichkeiten als ein MTF. Der Übergang vom MTF dieser Bauart zum GW-L1 ist fließend. Technische Besonderheiten: Gebrauchte Fahrzeuge müssen v. a. im Bereich der Fahrzeugelektrik ggf. nachgerüstet werden, weil sie für die Belastungen beim Einbau unter Umständen mehrerer Verbraucher (Funkgeräte, Ladegeräte, Radio, Zusatzbeleuchtung, Standheizung etc.) vermutlich nicht ausreichend ausgelegt sind. Alternativ muss man sich in den Einbauten auf das technisch Mögliche begrenzen. Mannschaft und Gerät sollten mindestens durch z. B. serienmäßiges Trenngitter voneinander getrennt sein. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 266 Soll eine Einsatzführung aus einem MZF aufgebaut und unterhalten werden, so muss dafür Technik (Funk, ggf. Mobiltelefon/-fax), (Arbeits-)Platz und geeignetes Personal vorhanden sein. Man landet dann automatisch sehr schnell besser beim ELW 1. Alternativ können z. B. auch an einer Einsatzstelle zwei MZF "Fenster an Fenster" aufgestellt werden, so dass ein Fahrzeug den Bereich "Fernmelde" und das andere den Bereich "Lage" abdeckt. Taktische Besonderheiten: Für den Personaltransport ist die Sitzplatzzahl entscheidend, zum sicheren Transport verschiedener Beladungen sind baulich getrennte Ladeflächen wichtiger, deren Wert von der nutzbaren Zuladung (Gewichtsreserve) sowie vom Volumen abhängt. MTF bieten hier i. d. R. mehr Sitzplätze, aber weniger Ladefläche als ein MZF. BILD A5.1 Fahrzeugkonzept Mehrzweckfahrzeug nach ZAWADKE Eine weitere Variante ist es, ein MTF oder MZF mit Atemschutzgeräten auszustatten. Diese Fahrzeuge werden in der Schweiz als "Atemschutzfahrzeug" bezeichnet und dienen dem schnellen Transport vollständig ausgestatteter und einsatzbereiter Feuerwehrangehöriger. Dies macht besonders dann Sinn, wenn solche Fahrzeuge z. B. bei einer städtischen Einrichtung oder in einem Gewerbegebiet stationiert sind, von dem aus mehrere Feuerwehrangehörige ausrücken. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD A5.2 Seite 267 Ausstattungsvariante: MTF/MZF mit Atemschutzgeräten [SANWALD FAHRZEUGBAU; www.sanwald.ch] Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 6 Seite 268 Technische Baubeschreibung für Mehrzweckfahrzeuge MZF (BY) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 269 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Seite 270 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 271 Dateiname: techn_baubeschreibg_mzf_0509_9125.pdf, (d/l 05.12.2010) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 7 Seite 272 Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten Im Zuge der laufenden Anpassung der Atemschutztechnik der Feuerwehren an den Stand der Technik ist es eine weitere Option, die Atemschutzgeräte mit 9-L-Composite-Flaschen der Lebensdauerkategorie "NLL" (Voll-Composite-Flasche nach EN 12245, Lebensdauer 48 Jahre oder 12.000 Flaschenfüllungen (unbeschränkt) "NLL" = "no life limit") auszustatten, insbesondere im Hinblick auf lange Anmarschwege und/oder unübersichtliche Objekte. Wie die nachfolgende Übersicht zeigt, bedeutet die Verwendung einer 9-L-Flasche eine echte Erhöhung des Wirkungsgrades eines Atemschutzgerätes, insbesondere im Vergleich zu anderen Varianten mit zwei Atemluftflaschen: Die Variante mit 2 Stück 6,8-L-Flaschen entspricht zudem aufgrund ihrer Masse von mehr als 18 kg nicht der EN für Atemschutzgeräte, wird aber dennoch von einigen Feuerwehren eingesetzt. Kreislauf- bzw. Regenerationsgeräte erfordern zudem einen unverhältnismäßig hohen Finanz-, Logistik- und Ausbildungsaufwand, der von freiwilligen Feuerwehren realistisch betrachtet nicht geleistet werden kann. BILD A7.1 Vergleich von Composite-Atemluftflaschen (im Foto links 9-L-Flasche, rechts 6,8-L-Flasche) Der Rat der Europäischen Union hat umfassende Anforderungen an Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in EU-Richtlinien für persönliche Schutzausrüstungen formuliert. Verfahren und Instrumente entsprechend nationalen Rechtsvorschriften bzw. Praktiken müs- Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 273 sen ausgeweitet werden und den EU-Richtlinien entsprechen. Es handelt sich insbesondere um: • 89/391/EU Richtlinie des Rates der EG vom 12. Juni 1989 • 89/656/EU Richtlinie des Rates der EG vom 30. November 1989 • 89/686/EU Richtlinie des Rates der EG vom 21. Dezember 1989 Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Juni 1989 die Richtlinie 89/391/EU über die "Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit" erlassen. Sie regelt als Rahmenrichtlinie die grundsätzlichen Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gestützt auf Artikel 16 dieser Richtlinie wurden wiederum mehrere Einzelrichtlinien zu speziellen Arbeitsschutzbereichen erlassen. Für den Bereich der persönlichen Schutzausrüstung gilt dazu die dritte Einzelrichtlinie 89/656/EU "Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit". Die dritte Einzelrichtlinie beinhaltet die Bestimmungen für die Anwendung von PSA. Die Richtlinie 89/686/EU "Zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen" betrifft die Gestaltung und die Herstellung persönlicher Schutzausrüstung. Nach den Definitionen der dritten Einzelrichtlinie 89/656/EU gilt als persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, vom Arbeitnehmer benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen ein Risiko oder gegen Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder seine Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen konnten, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung. Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung ist erforderlich, wenn die Risiken nicht durch kollektive technische Schutzmittel oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Methoden oder Verfahren vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Bei Atemschutzgeräten der Feuerwehr handelt es sich um PSA der Kategorie 3 gemäß Richtlinie 89/391/EU. Somit ist vor dem Inverkehrbringen eine Baumusterprüfung bei einer akkreditierten Prüfstelle erforderlich, deren Bestehen mit einem entsprechenden CE-Kennzeichen auf dem Ausrüstungsstück kenntlich gemacht wird. Atemschutzgeräte mit entsprechender Kennzeichnung dürfen grundsätzlich verwendet werden. Allerdings ist der Arbeitsgeber bzw. Dienstherr verpflichtet, vor dem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung eine qualifizierte Gefährdungsanalyse durchzuführen: Nach Art. 6 der Rahmenrichtlinie 89/391/EU hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten des Unternehmens bzw. Betriebes die Verpflichtung, Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, unter anderem bei der Auswahl von Arbeitsmitteln, chemischen Stoffen oder Zubereitung und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze zu beurteilen. Die Beurteilung der Gefahren setzt ein vorheriges Erkennen - also Ermitteln - der Gefahren und Gefährdungen voraus. Da das deutsche Feuerwehrwesen weitgehend auf Ehrenamtlichkeit beruht und entsprechende Fachkräfte für Gefahr- und Gefährdungsanalysen häufig nicht zur Verfügung stehen, werden weitere Festlegungen in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 "Atemschutz" und in den Richtlinien des Referats Referat 8 "Persönliche Schutzausrüstung" des Technisch-WissenGemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 274 schaftlichen Beirates (TWB) der der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (VFDB) gemacht. Diese deutsche Praxis gab bereits Anlass zu einer rechtlichen Überprüfung insbesondere des Inhalts der Richtlinien des Referats 8 der VFDB durch den Europäischen Gerichtshof, da nationale "Schattennormen" gegen europäisches Recht verstoßen können. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 22. Mai 2003 ist erläutert worden, dass es sich bei der zum Beispiel von der DEKRA EXAM GmbH, Bochum, herausgegebenen "Liste der Atemschutzgeräte, die mit der vfdb-Richtlinie 0802 übereinstimmen" um eine "offene Positiv-Liste" handelt, die die Feuerwehren in ihrer Auswahl CE-konformer Atemschutzgeräte unterstützen, aber nicht einschränken soll oder darf. Rechtsverbindlich sind einzig die Anforderungen gem. EU-Richtlinien und entsprechender Europäischer Normen, wie z. B. DIN EN 136 Atemschutzgeräte - Vollmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 136:1997 und DIN EN 137 Atemschutzgeräte - Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 137:2006. Insofern ist auch die Verwendung anderer Flaschengrößen (z. B. zugelassene 9-L-Flasche statt zugelassener 6,8-L-Flasche) problemlos möglich, sofern das Gesamtgerät und seine Komponenten wie beschrieben den gültigen Regeln der Technik entsprechen. Eine 9-LFlasche ist zudem keine "Neuigkeit", sondern seit Jahren handelsüblich und verfügbar und zum Beispiel in einigen schweizerischen Kantonen sowie im österreichischen Bundesland Vorarlberg eingeführt: "Wir Vorarlberger sind das einzige Bundesland in Österreich, welches 9-Liter 300-bar CFK-Flaschen benutzen. Die restlichen Bundesländer verwenden für Einsätze, welche den Standardeinsatz überschreiten, 2 x 6,8 Liter. Diese Variante hatten wir ganz am Anfang auch, allerdings stellte sich bald heraus, dass dieses enorme Gewicht (über 20 kg) keine Lösung ist. Die 9-Liter-Flaschen anstatt 2 x 6,8 ist ein guter Kompromiss, zumal dieses Gerät gerade 12 kg auf die Waage bringt und doch eine ansehbare Einsatzzeit ermöglicht. Vorwiegend sind dies Feuerwehren mit kürzeren Straßentunnels, größere Betriebsanlagen, Tiefgaragen usw." 40 41 9-L-Atemluftflaschen sind ebenfalls Standard im Defence Fire & Rescue Service, auch auf den in Deutschland stationierten Fahrzeugen wie z. B. in Rheindahlen und Sennelager. 40 41 http://www.lfv-vorarlberg.at/technik/atemschutz/atemschutzkennzeichnung.html vom 03.10.2014 Schriftwechsel des Verfassers mit dem LFV Vorarlberg; Oktober 2014 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 275 BILD A7.2 Fahrzeug der Betriebsfeuerwehr Novartis (CH) mit sechs Pressluftatmern mit 9-L-Compositeflaschen BILD A7.3 Die FF Vaterstetten (LK Ebersberg/BY) führt in ihrem TLF 16/25 (Baujahr 1998, Schlingmann) zusätzliche Atemschutzgeräte mit 9-L-Atemluftflaschen für ausgedehnte Objekte im Aufbau (G3) mit BILD A7.4 Moderne, modular aufgebaute Sitz- und ASG-Halterungssysteme ermöglichen die kostengünstige Umrüstung zur Lagerung unterschiedlicher Atemschutzgeräte bzw. Atemluftflaschen Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD A7.5 Seite 276 9-L-Atemluftflaschen sind Standard im Defence Fire & Rescue Service Die Gefahr- und Gefährdungsanalyse an einem Doppelflaschen-Pressluftatmer führt zu dem Ergebnis, dass aus einer möglichen Fehlerquelle beim Anschluss der Atemluftflaschen bei einem Einflaschen-Pressluftatmer nun drei Fehlerquellen werden, da zwei Flaschenventile an das T-Stück und das T-Stück seinerseits korrekt an das Grundgerät angeschlossen werden müssen. Aufgrund der Fertigungs- und Geometrietoleranzen von Compositeflaschen und der händischen Montage von Flaschenventilen kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese immer exakt gleiche Massen und Dimensionen haben. Bereits geringe Massen- und Längenunterschiede können in Verbindung mit z. B. Vibrationen in der Fahrzeughalterung und dem dem Gesamtsystem "Pressluftatmer" innewohnenden Spiel ein weiteres Drehmoment erzeugen, das die Verbindung zwischen T-Stück und Grundgerät lockern kann. Daher sind vor der Benutzung stets alle drei Verschraubungen zu überprüfen. Bei einer 9-L-Composite-Flasche wäre nur eine Verschraubung zu überprüfen. BILD A7.6 Sicherheitsrelevante Kräfte und Momente am Doppelflaschen-Pressluftatmer Die Gefahr- und Gefährdungsanalyse bezogen auf die Verwendung einer Atemluftflasche mit einem Volumen von 9 Litern, die sich in ihrem Durchmesser und in ihrer Flaschenhöhe jeweils nur um ca. 2 cm von einer 6,8-L-Flasche unterscheidet, kann naturgemäß nur das gleiche Ergebnis haben wie mit einer 6,8-Liter-Flasche, zumal, wenn diese auf einem Atemschutzgerät getragen wird, das in o. g. Liste der EXAM GmbH enthalten ist. Innerhalb der betreffenden Feuerwehr ist aber sicherzustellen, dass alle Atemschutzgeräteträger eine Unterweisung in das Gerät erhalten (Unterweisungspflicht gemäß ASiG und UVV "Feuerwehren"; es empfiehlt sich, darüber einen Nachweis zu führen) und eine Trageübung in einer Atemschutzübungstrecke absolvieren. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 8 Seite 277 Stellungnahme zu Druckluftschaumanlagen Abgesehen von Zusatzkosten von 40.000 EUR pro Fahrzeug ist von der Beschaffung und Verwendung von Druckluftschaumanlagen (Handelsnamen: "CAFS", "One Seven") aus folgenden Gründen abzusehen: Bei einem Gebäudebrand am 17.12.2005 sind zwei Feuerwehrmänner der Freiwilligen Feuerwehr Tübingen im Einsatz tödlich verunglückt. Es handelte sich um ein unbewohntes Fachwerkhaus, in dem sich Werk- und Lagerstätten sowie Ateliers befanden.42 Bereits am 16.01.2006 sah sich der Landesbranddirektor Baden-Württembergs als erste Landesdienststelle in Deutschland motiviert, "Hinweise für den Einsatz von Druckluftschaum bei der Brandbekämpfung" herauszugeben.43 Folgende Passagen sind hervorzuheben: "Im praktischen Versuch versagten mit Wasser gefüllte Druckschläuche unter Beflammung durch brennende Holzstücke - vergleichbar einer Temperaturbelastung durch Brandschutt oder durch herabfallendes Brandgut - selbst nach mehreren Minuten nicht, während der mit Druckluftschaum gefüllte Schlauch bei vergleichbarer Temperaturbeaufschlagung nach kurzer Zeit (innerhalb einer Minute) zerplatzte." "Den Feuerwehren mit Druckluftschaumanlagen44 wird empfohlen, beim Löscheinsatz auf die Förderung von Druckluftschaum in Druckschläuchen dann zu verzichten bzw. dem Wasser-/Schaummittelgemisch keine Druckluft zuzuführen, wenn die Möglichkeit einer Wärmebeaufschlagung der Druckschläuche beispielsweise durch glühende, brennende oder anderweitig erwärmte Teile besteht. Dies gilt insbesondere, wenn dabei die Angriffstrupps in den Innenangriff vorgehen." "Gegen die Förderung eines Wasser-/Schaummittelgemischs45 bestehen keine Bedenken." Die o. g. Hinweise sind eineindeutig und bedürfen keiner weiteren Erläuterung. "In der praktischen Umsetzung bedeutet dies beispielsweise, dass beim Löschen eines Zimmerbrandes in einem in Massivbauweise erstellten Gebäude Druckluftschaum eingesetzt werden kann. Bei einem Wohnungsbrand hingegen, bei dem der Angriffstrupp über abgelöschte Bereiche - wie z. B. den Flur - in weitere Räume vorgeht, sollte kein Druckluftschaum mehr verwendet werden. Gleichwohl kann dem Löschwasser dann das Schaummittel weiterhin zugeführt werden, was ebenfalls zu einer verbesserten Löschwirkung beiträgt." 42 43 44 45 Die Unfallkommision "Tübingen" hat am 29.07.2006 den Bericht zum Einsatz "Tübingen - Reutlinger Straße 34/1" veröffentlicht. Der vorliegende Bericht beschreibt den Einsatzablauf und enthält die taktische Analyse des Einsatzes am 17. Dezember 2005 in Tübingen, bei dem zwei Feuerwehrangehörige ums Leben kamen. Die Unfallkommission hat den Einsatzablauf - soweit dieser mit dem Unfall in direktem Zusammenhang steht - auf mögliche Ursachen hin untersucht und bewertet. Dieser Unfallbericht ist im Internet als PDFDokument verfügbar, z. B. auf www.atemschutzunfaelle.de. Innenministerium Baden-Württemberg; Der Landesbranddirektor. Hinweise für den Einsatz von Druckluftschaum bei der Brandbekämpfung vom 16.01.2006. CAFS Class-A-Foam, Netzwasser Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 278 Hier wird die stringente Argumentation aus unerfindlichen Gründen wieder verlassen: Beim Innenangriff ist regelmäßig damit zu rechnen, dass der Angriffstrupp und die Angriffsleitung Strahlungswärme, heißen Oberflächen und heißem Brandgut begegnen und ausgesetzt werden - wenn es nicht brennen würde, dann hätte ja schließlich auch niemand die Feuerwehr gerufen. Diese Situation kann auch bei einer Einsatzlage, die sich im Nachhinein "nur" als Zimmerbrand herausstellt, nicht ausgeschlossen werden. Es macht keinen Sinn, dass der Einsatzbefehl aufgrund eines vorgenommenen Erkundungsergebnisses gegeben wird. Somit fällt der Einsatz von Druckluftschaum im Innenangriff als Option aus, da der begründete Verdacht besteht, dass diese Löschtechnik im Einsatz zu einer Gefährdung der Einsatzkräfte führen kann. Ein Einsatzleiter, der nach den vorliegenden Erkenntnissen den Einsatz von Druckluftschaum anordnet, verletzt demnach seine Fürsorgepflicht und handelt mindestens grob fahrlässig. Des Weiteren ist zu bemerken, dass Erfahrungen aus den USA hinsichtlich der Schläuche nicht direkt auf Europa bzw. Deutschland übertragbar sind:  Die US-Feuerwehren verwenden angriffseitig zum Großteil "double-jacket hoses", d. h. Schläuche mit einer zweiten gewebten Außenhaut, die nur dazu dient, vor mechanischen Beschädigungen v. a. durch Glassplitter zu schützen.46  Die US-Kupplungen werden über eine Länge von ca. 4 cm vollflächig mit Spreizringen eingebunden. In Deutschland werden Feuerlöschschläuche nach aktuellem Normentwurf E DIN 14811 im Rahmen ihres Zulassungsverfahrens nur mit Wasser geprüft. Somit gilt der Prüfbescheid nur unter den zu Grunde liegenden Prüfbedingungen - nämlich für bzw. mit Wasser. Somit ist die Verwendung von Druckluftschaum oder anderen Medien, die nicht dem Wasser entsprechende physikalische Eigenschaften haben, kein bestimmungsgemäßer Gebrauch dieser Schläuche. Ein entsprechender Warnhinweis auf dem Titelblatt der Norm wurde auf Druck der Schlauchhersteller wieder entfernt. Bei der Brandbekämpfung in geschlossenen Räumen kann nicht davon ausgegangen werden, dass über einen längeren Zeitraum ein konstanter Volumenstrom abgenommen wird. Es muss mit mehreren Schaltvorgängen pro Minute gerechnet werden.47, 48 BRAUN, Berufsfeuerwehr Ingolstadt (die erste deutsche Berufsfeuerwehr mit Druckluftschaumanlagen), berichtet 2009 sogar von einsekündigem "Takten": "... Bei Bedarf ist mit dem Sprühstrahl auch ein 'Takten' möglich, sodass mit 1-Sekunden-Stößen die Rauchgasschicht gekühlt werden kann. Die Verdampfungskapazität von mehr als 200 L/min (Wasseranteil) eines getakteten Druckluftschaum-Sprühstrahls ist durchaus dazu geeignet, ein zündfähiges Gasgemisch abkühlen zu können. ..." und "... Bei einem Vollbrand sollte der Strahl des Druckluftschaums vom Tür- oder Fenstersturz aus beginnend in den Raum gerichtet werden. Der Strahlrohrführer arbeitet dabei möglichst bodennah. Die Reichweite des Vollstrahls ist - wenn möglich - auszunutzen. Folgende Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt: drei Löschmittelstöße von jeweils 46 47 48 Vgl. z. B. http://www.niedner.com/index.cfm - products - hoses - municipal P. Grimwood: "Euro Firefighter: Global Firefighting Strategy and Tactics, Command and Control and Firefighter Safety"; Jeremy Mills Publishing (30. April 2008); ISBN-13: 978-1906600259 O. Hürbin: "Einsatz von CAFS bei der Berufsfeuerwehr Basel" [Vortrag am 05.11.2009]; Löschtechnik-Workshop ausgerichtet von der Fa. Vogt AG Feuerwehrgeräte- und Fahrzeugbau, Freimettigenstrasse 20, CH-3672 Oberdiessbach Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 279 zirka einer Sekunde Dauer auf die linke Seite, die rechte Seite und anschließend in die Mitte des Brandraums abgeben. ...".49 In umfangreichen Messungen50 wurde festgestellt, dass die Mess-Regel-Technik von Druckluftschaumanlagen bei schnellen Schaltfolgen am Strahlrohr deshalb nicht in der Lage ist, wirksam zu folgen, weil sie kein aussagekräftiges Eingangssignal erhält. Nach 5 Schlauchlängen ist ein Eingangssignal als solches nicht mehr zu erkennen. Interessant ist, dass es bei diesen Versuchen mit Druckluftschaum bei einem eingestellten Pumpendruck (mit APDR) von 5 bar keinerlei Druckstöße oberhalb von 5,5 bis 6 bar gegeben hat. Dies ist ein weiterer Hinweis auf die egalisierende Wirkung von Druckluftschaum in einer elastischen Feuerlöschleitung und bedeutet, dass das Impulslöschverfahren und Druckluftschaumanlagen inkompatibel sind. Es handelt sich dabei nicht um einen Mangel der Druckluftschaumanlagen, sondern um ein systemisches Problem, das durch die Gesamtkonfiguration aus DLSA, Schlauchleitung und Strahlrohr bedingt ist. Bei der Verwendung von Druckluftschaumanlagen sind somit andere Löschtaktiken zu wählen (Löschmittelabgabe von mindestens 5 Sekunden oder länger "Wände streichen" statt "Wasserstöße in die Rauchschicht"). Dies wird durch Beobachtungen aus der Praxis bestätigt.51 Entsprechendes gilt prinzipiell auch für Druckzumischanlagen: Hier sind die Auswirkungen auf die Praxis der Bekämpfung von Feststoffbränden aber eher zu vernachlässigen, auch für den Fall, dass die Zumischung dadurch relativ "grob" geregelt wird: Aufgrund der MessRegel-Technik wird die Zumischanlage bei z. B. eingestellter Zumischrate von 0,3 % Schaummittel real in Konzentrationen von 0 bis mindestens 1 Prozent zumischen, sodass letztlich Netzwasser am Strahlrohr ankommt und der Zweck der Zumischung "im Mittel" erfüllt wird. Bestätigt dies u. A. auch von BRAUN, Leiter der Feuerwehr Ingolstadt. Als erste deutsche Berufsfeuerwehr setzt die Feuerwehr Ingolstadt seit 1997 zwei Löschgruppenfahrzeuge mit (mittlerweile gegen neue Anlagen ausgetauschten) Druckluftschaumanlagen ein. Nach Messungen von BRAUN beträgt die Zumischung von Schaummittel mit diesem System bei eingestellten 0,5 % real jedoch im Mittel 1,7 %, im Maximum bis zu 4,46 %, also fast das Zehnfache des eingestellten Wertes.52 Die maximale Abweichung von vorgewählten Zumischraten bei einem Förderdruck des Löschmittels von 4 bar bis 10 bar darf nach DIN 14330 bei bis zu 1 % Zumischrate jedoch nur +/- 20 % relativ, d. h. 0,5 % +/- 0,1 % absolut betragen. Bei Zumischanlagen wirkt sich dies "nur" auf den Schaummittelverbrauch aus, da Schaummittel zugemischt wird, wenn auch überdosiert. DIN 14330 legt keine zeitlichen Kriterien fest, innerhalb welcher Zeit eine (veränderte) Zumischeinstellung auch tatsächlich erreicht wird. 49 50 51 52 Braun, Ulrich: Druckluftschaum; Rotes Heft/Ausbildung kompakt 211; Verlag W. Kohlhammer 2009; p. 42 und p. 52 H. de Vries: "Messungen des Druckverlaufs an mit Wasser oder Druckluftschaum gefüllten Schlauchleitungen während des Betriebs und deren Konsequenzen für die Brandbekämpfung/Pressure Measurements along Fire Hose Lines operated with Water or Compressed Air Foam and their Consequences for Fire-Fighting Operations"; Norderstedt 2009, Libri Books on Demand, ISBN 978-3-00028890-6 Jan Tino Demel: Einsatzmöglichkeiten und –grenzen von in Löschfahrzeugen eingebauten Druckluftschaumanlagen bei Brandeinsätzen unter besonderer Berücksichtigung des Unfallschutzes (Hausarbeit); März 2006 Braun, U.: Erfahrungsbericht über die Druckluftschaum-Brandbekämpfung - Tabelle: Auswertung der CAFS-Einsätze 09.199709.1998; Berufsfeuerwehr Ingolstadt; 30.09.98 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 280 Es konnte beobachtet werden, dass die Schaumqualität während der Sequenzen zwischen "wässriger Lösung" und "Rasierschaum" schwankte, ohne dass Einstellungen an der Druckluftschaumanlage verändert wurden. Auch aus diesem Grund sind Druckluftschaumanlagen nicht für Löschverfahren mit schnellen Schaltfolgen geeignet. Die Messungen bestätigen die bereits deduktiv hergeleiteten Erkenntnisse53 über den Betrieb von Druckzumisch- und Druckluftschaumanlagen: 5 bzw. 10 Sekunden Druckluftschaumabgabe entsprechen ca. 15 L bzw. 30 L Druckluftschaumabgabe (weniger als 10 % der Schlauchinhalte, verlegt wurden 5 x B und 5 x C). Wie an einem Schauglas am Verteiler beobachtet wurde, wird dies nicht durch Förderung von Schaum durch die gesamte Leitung bestritten, sondern durch sukzessive Expansion des Druckluftschaumes, der sich bereits in den Schlauchlängen zwischen Verteiler und Strahlrohr befindet. Gleichzeitig war an einem Klarschlauch hinter dem Strahlrohr zu beobachten, dass der Druckluftschaum zerfällt und es zu einer Phasentrennung kommt:54 In unteren Bereich des Klarschlauches sammelt sich WasserSchaummittel-Gemisch, darüber befindet sich Schaum oder Druckluftschaum unbekannter "Qualität". Es kommt zum "Stottern" des Strahlrohrs, es wird kein Druckluftschaum mehr abgegeben, sondern Luft, Wasser-Schaummittel-Gemisch und Druckluftschaum in nicht beeinflussbarer Abfolge (im amerikanischen Sprachgebrauch "sludging" [sludge = Matsch]). Dies kann insbesondere für einen Strahlrohrführer im Innenangriff fatale Folgen haben. Auch bei Einbau einer Druckzumischanlage (DZA) sollte aber in jedem Löschfahrzeug trotzdem ein Z-Zumischer (üblicherweise Z4) inklusive Ansaugschlauch mitgeführt werden und eine Vorrichtung vorhanden sein, mit der auch bei Ausfall der DZA Schaummittel aus einem fest eingebauten Schaummittelbehälter entnommen werden kann, da sonst ein technischer Ausfall der DZA zu einem einsatztaktischen Totalausfall des Fahrzeugs führen kann, da gar kein Schaum erzeugt werden kann. Ein Negativbeispiel dafür ist beispielsweise, dass nach Anlage 2a (Zuwendungsfähige Ausgaben für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen) der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie) vom 15. Juni 2009 zwar der Einbau einer Druckzumischanlage nach DIN 14430 einschließlich Schaummittelbehälter bei (H)LF 20/16, TLF 20/24-Tr und TLF 20/40 mit 12.000 EUR gefördert wird, wobei nach Maßgabe der Richtlinie dann Schaummittelkanister und Zumischer nebst Ansaugschlauch entfallen können55. Bei einer maximalen Masse für einen Zumischer nach DIN 14348 von 5 kg bedeutet die zitierte Regelung keinen echten Vorteil durch Ersparnis von Ausrüstung, sondern vielmehr einen unverzeihlichen Verzicht auf Redundanz und die Möglichkeit, auch abgesessen Schaum zu erzeugen. 53 54 55 H. de Vries: "Einsatzpraxis: Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum - Technik und Taktik", ecomed, Landsberg, 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2008 vgl.: Ständige Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder, Arbeitskreis V - Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung: Forschungsbericht Nr. 150 - Untersuchung der Haltbarkeit von Druckluftschaum führenden Feuerwehrschläuchen unter Wärmebeaufschlagung im Vergleich zu Wasser führenden; Dipl.-Ing. C. Axel Fohl, Dipl.-Ing. Jochen Schaaf; Forschungsstelle für Brandschutztechnik an der Universität Karlsruhe (TH); Karlsruhe September 2008 siehe auch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: Technische Richtlinie Hessen – Staffellöschfahrzeug StLF 20/25 (TRHStLF 20/25:2007); Ziffer 5.4.5: "Eine Druckzumischanlage nach DIN V 14430 ist zulässig. Bei einem dafür fest eingebauten Schaummittelbehälter können die in Tabelle 1 (Standardbeladung), Gruppe 2, geforderten sechs Schaummittelbehälter 20, der Zumischer Z4 R und der Ansaugschlauch D 1500 entfallen"; Dokumentname: TRH-StLF20-25_2007.PDF, Download 29.95.2012 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 9 Seite 281 Relevante Normänderungen wasserführender Armaturen Normänderung Schaumgeräte Seit 2011 wurden die Normen für Zumischer und deren Ansaugschläuche sowie tragbare Schaumrohre in Euronormen zu überführt, die im Herbst 2015 veröffentlicht werden. Im Zuge dessen ist die nachfolgende Kennzeichnung des Volumenstromes der jeweiligen Geräte festgelegt worden56. Es wird vorgeschlagen, diese nach Erscheinen der Normen auch nachträglich an den jeweiligen Geräten anzubringen. Sofern die Kennzeichnungsfarbe derjenigen der Armatur entsprechen würde (z. B. rote Banderole auf Z4), so kann sie entfallen. DIN DIN 14384:2011-01 Schaummittel-Zumischer PN 16, selbstansaugend DIN 14819:2011-01 D-Ansaugschlauch für Löschmittelzusätze DIN 14366:2011-01 Tragbare Schaumstrahlrohre PN 16 DIN EN 16712-1:2015-XX Tragbare Geräte zum Ausbringen von Löschmitteln, die mit Feuerlöschpumpen gefördert werden - Tragbare Schaumgeräte … … Teil 1: Zumischer PN 16; Deutsche Fassung prEN 16712-1:2015 … - Teil 2: Ansaugschlauch; Deutsche Fassung prEN 16712-2:2015 … - Teil 3: Schwer- und Mittelschaumstrahlrohre PN 16; Deutsche Fassung prEN 16712-3:2015 Nomineller Volumenstrom [L/min] Kennzeichnungsfarbe (Banderole o. ä.) 200 Gelb 400 Rot 800 Blau Auch bei Einbau einer Druckzumischanlage (DZA) sollte aber in jedem Löschfahrzeug trotzdem ein Z-Zumischer (üblicherweise Z4) inklusive Ansaugschlauch mitgeführt werden und eine Vorrichtung vorhanden sein, mit der auch bei Ausfall der DZA Schaummittel aus einem fest eingebauten Schaummittelbehälter entnommen werden kann, da sonst ein technischer Ausfall der DZA zu einem einsatztaktischen Totalausfall des Fahrzeugs führen kann, da gar kein Schaum erzeugt werden kann. Ein Negativbeispiel dafür ist beispielsweise, dass nach Anlage 2a (Zuwendungsfähige Ausgaben für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen) der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie) vom 15. Juni 2009 zwar der Einbau einer Druckzumischanlage nach DIN 14430 einschließlich Schaummittelbehälter bei (H)LF 20/16, TLF 20/24-Tr und TLF 20/40 mit 12.000 EUR gefördert wird, wobei nach Maßgabe der Richtlinie dann Schaummittelkanister und Zumischer nebst Ansaugschlauch entfallen können 57. Bei ei56 57 Bildquelle: Angus Fire siehe auch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: Technische Richtlinie Hessen – Staffellöschfahrzeug StLF 20/25 (TRHStLF 20/25:2007); Ziffer 5.4.5: "Eine Druckzumischanlage nach DIN V 14430 ist zulässig. Bei einem dafür fest eingebauten Schaummittelbehälter können die in Tabelle 1 (Standardbeladung), Gruppe 2, geforderten sechs Schaummittelbehälter 20, der Zumischer Z4 R und der Ansaugschlauch D 1500 entfallen"; Dokumentname: TRH-StLF20-25_2007.PDF, Download 29.95.2012 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 282 ner maximalen Masse für einen Zumischer nach DIN 14348 (bis 2015) von 5 kg bzw. nach EN 16712-1 von nur 3 kg bedeutet die zitierte Regelung keinen echten Vorteil durch Ersparnis von Ausrüstung, sondern vielmehr einen unverzeihlichen Verzicht auf Redundanz und die Möglichkeit, auch abgesessen Schaum zu erzeugen. Die (leider übliche) eng aufgerollte Lagerung von Ansaugschläuchen für Zumischer wirkt sich negativ auf deren Verwendung im Einsatz aus, da der Schlauch dann versucht, sich aus dem Kanister "herauszuschlängeln". Es wird daher vorgeschlagen - wie in Brandenburg üblich - bei Ausschreibungen und Beschaffungen an entsprechender Stelle den Hinweis "möglichst längliche Lagerung, nicht gerollt" aufzunehmen (siehe nachfolgendes Beispiel). Aus Gründen des Unfallschutzes darf das Steigrohrende eines Ansaugschlauches nicht spitzwinklig geschnitten werden (siehe Beispiel a), um Verletzungen des Anwenders zu vermeiden, siehe Beispiele b (siehe auch DIN EN 16712-2). Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 283 Normänderung Verteiler Der Verteiler ist eine wasserführende Armatur der Feuerwehr und dient dazu, das Löschmittel von einer (Verteiler B-CBC und C-DCD) oder zwei (Verteiler BB-CBC) Zuleitungen auf mehrere Schlauchleitungen zu verteilen oder es in Sonderfällen in umgekehrter Richtung zu sammeln. Beim neu in die Norm aufgenommenen Verteiler BB-CBC besteht das Gehäuse aus einer Kombination von Verteiler und Sammelstück mit zwei B-Eingängen analog zu DIN 14355. Die über 30 Jahre alte Vorgängerausgabe wurde hauptsächlich deswegen überarbeitet, um den in der ehemaligen DDR verwendeten Verteiler mit BILD A9.1 zwei B-Eingängen nach TGL 121-345:1982-07) neu aufzunehmen. Verteiler BB-CBC mit Kugelhähnen58 (Foto: AWG) Dieser wird hauptsächlich beim Einsatz von Tanklöschfahrzeugen (TLF) verwendet, hat sich dort bewährt und wurde daher in deren Standardbeladung aufgenommen. Neue Löschfahrzeuge der Feuerwehr sollen grundsätzlich mit BB-CBC-Verteilern ausgestattet werden. In Brandenburg ist die Ausstattung der Löschfahrzeuge mit BB-CBC-Verteilern seit 2013 Standard59. Aktueller Normungsstand: DIN 14345:2012-05 Feuerwehrwesen - Verteiler C-DCD, B-CBC und BB-CBC, PN 16. Seit 2014 wird eine europäische Norm für Sammelstücke entwickelt. Normänderung Sammelstück Bis 2005 war in Deutschland nur ein Sammelstück 2B-A nach DIN 14355 "Sammelstück PN 16" genormt. Es ist Bestandteil der Beladung aller genormten Löschfahrzeuge. Bei "durchschnittlicher" Wasserversorgung an einer Einsatzstelle kann davon ausgegangen werden, dass von jeder B-Leitung 400 bis 800 L/min zugeführt werden - mithin zu wenig für die Auslastung der Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000 nach DIN EN 1028-1 und den Betrieb von Monitoren mit Durchflüssen größer als 2.000 L/min. Nach positiven Tests u. a. der BF Düsseldorf zur Versorgung des Wasserwerfers von Fahrzeugen Typ TLF 24/50 wurde vorgeschlagen, Sammelstücke mit mehr als zwei und bis zu vier B-Eingängen zu normen. Eine Recherche hat ergeben, dass 3B- und 4B-Sammelstücke mit Rückschlagventilen innerhalb Europas lediglich noch in Großbritannien genormt und dort auch Teil der Standardbeladung der Fahrzeuge ab der Größenordnung "(T)LF 16" sind. Des Weiteren sind diese größeren, bis 58 59 UVV Feuerwehr (GUV-V C 53) § 19: "Strahlrohre, Schläuche und Verteiler sind so zu benutzen, dass Feuerwehrangehörige beim Umgang mit diesen Geräten sowie durch den Wasserstrahl nicht gefährdet werden. Durchführungsanweisung zu § 19: Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn ... schlagartiges Öffnen oder Schließen von Verteiler und Strahlrohr vermieden wird (möglichst keine Kugelhahnverteiler verwenden), nur absperrbare Strahlrohre verwendet werden, ein schlagendes Strahlrohr nicht aufgehoben wird, ... ." Es ist dabei zu beachten, dass sowohl Verteiler mit Niederschraubventilen wie auch Verteiler mit Kugelhähnen sichere (und zugelassene) Armaturen sind und beide gleichermaßen richtig angewendet werden müssen (in der DDR hatten sogar die Standrohre Kugelhähne!). Der Verteiler mit Kugelhähnen hat gegenüber dem Verteiler mit Niederschraubventilen jedoch den Vorteil, dass eine Leitung im Gefahrenfall (Schlauchplatzer, gestolperter FA, schlagendes Strahlrohr, ...) SCHNELLER GESCHLOSSEN werden kann! Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (Brandenburg): Leistungsbeschreibungen Fahrzeugbeschaffung Stützpunktfeuerwehr: TSF-W Beladeliste Stand: 25.01.2013; TLF 20-40-ST Beladeliste Stand: 23.01.2013; TLF 5000 Beladeliste Stand: 23.01.2013; TLF 20-40-TR Stand: 30.07.2010; LF 20 Beladeliste Stand: 25.01.2013; LF 10 Beladeliste Stand: 25.01.2013; HLF 20 Beladeliste Stand: 25.01.2013; http://lste.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.365330.de vom 03.04.2015 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05