Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 MB
Datum
18.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
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nien für Lagereinrichtungen" der Berufsgenossenschaft BGR 234 (alt ZH 1/428)) zu verwenden. Diese sind nach DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und
Wartung von Lagereinrichtungen" i. V. m. § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch eine hierzu befähigte Person einmal jährlich oder bei Bedarf (z. B. bei vermuteter Beschädigung durch ein Flurförderzeug) zu überprüfen und ein Nachweis der Überprüfung
zu erbringen.
Spinde bzw. Spindsysteme
Die üblicherweise verwendeten Spinde bzw. Spindsysteme werden aus gekantetem Vollblech
hergestellt und sind zu schmal für die aktuelle Einsatzbekleidung. Es werden Spinde bzw.
Spindsysteme empfohlen, die aus Lochblech oder aus Gitter bestehen, so dass eine Luftzirkulation möglich ist.
BILD 6.6
Vorbildliche Spindsysteme
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6.2.3
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Technik
Die Feuerwehr Kreuzau ist technisch in einem Umfang auszustatten, der zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und zur Einhaltung des Schutzziels erforderlich ist. Die Art und Anzahl
der vorgehaltenen Technik ist mit den taktischen Erfordernissen abzustimmen und in einem
fortwährenden Prozess kontinuierlich an den Stand der Technik anzupassen. Die Leistungsfähigkeit des Fuhrparks soll erhalten bleiben. Dies ist erforderlich, da die Feuerwehr Kreuzau
insbesondere in Randbereichen über taktische Einheiten verfügen muss, um Wasserversorgungen über lange Wegstrecken aufbauen zu können. Im Folgenden werden Art und Umfang
der bedarfsgerechten Feuerwehrtechnik aufgeführt, technische Details werden, soweit notwendig und entscheidungsrelevant, tiefergehend beschrieben.
6.2.3.1 Fahrzeugtechnik
Aufgrund der Risiken und der Bevölkerungszahlen der Gemeindeteile Kreuzaus ergibt sich
ein Fahrzeugkonzept gemäß TABELLE 6.2. Die Feuerwehr Kreuzau arbeitet bereits heute mit
einer Alarm- und Ausrückeordnung, durch die zeitgleich ein oder mehrere ehrenamtliche Einheiten bzw. Standorte alarmiert werden, die dann im Additionsverfahren taktische Einheiten
bilden. Dem wird durch eine entsprechende Alarm- und Ausrückeordnung Rechnung getragen. Grundlage für die Fahrzeugkonzepte ist jeweils das gültige Normenwerk.
Die Einsatzfahrzeuge werden zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Gemeindegebiet an den
verschiedenen Standorten stationiert. Faktoren für die Stationierung eines Fahrzeugs an einem
Standort sind einsatztaktische Aspekte, Möglichkeiten der personellen Besetzung sowie Möglichkeiten der Unterstellung. Entsprechend der vorgenannten Faktoren können auch während
der Laufzeit eines Brandschutzbedarfsplanes Fahrzeugumstellungen notwendig und möglich
sein. Sollten hinsichtlich der Fahrzeugstationierungen bzw. gegebenenfalls der Änderung derselben Bedenken bestehen oder entstehen, so sollte dies zwischen den betroffenen Einheitsführungen und der Leitung der Feuerwehr mit dem Ziel der Einvernahme geklärt werden.
Zum Erreichen des Schutzzieles 1, zur Ergänzung des Schutzzieles 2 und zur Aufrechterhaltung der Regelausbildung nach Feuerwehrdienstvorschrift muss jeder Standort über eine weitere fahrzeugtechnische Grundausstattung verfügen, die es ermöglicht, die im Schutzziel definierten Maßnahmen vornehmen zu können [vgl. 24]. Diese Grundausstattung beinhaltet folgende Typen von Fahrzeugen:
zumindest geländefähige Löschfahrzeuge, z. B. zurzeit LF 8/6 und (H)LF 16(-TS), zukünftig (H)LF10, (H)LF20 oder LF-KatS für die Brandbekämpfung, die Wasserversorgung
über lange Wegstrecke und zur Bewältigung einfacher Technischer Hilfeleistungen
kompakte, wendige Löschfahrzeuge (ca. 9 to zGM), z. B. MLF oder LF 10, für die Brandbekämpfung, die Wasserversorgung über lange Wegstrecke, zur Bewältigung einfacher
Technischer Hilfeleistungen und zur Ausbildung der Anwärter und der Jugendfeuerwehr
Tanklöschfahrzeuge, z. B. TLF 3000 für die Abdeckung industrieller Risiken, zur Sicherstellung der Wasserversorgung auch außerhalb der Siedlungsschwerpunkte.
24 Freiwillige Feuerwehr Kreuzau: Fahzeugkonzept Version: 2.0
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BILD 6.7
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Entwicklung von Löschwassermenge, Schaummittelmenge, technischer Ausstattung, ZGM, Motorleistung und Pumpenleistung vom LF 15 (1938) zum
(H)LF 20/16 (ab 2007) [25 26 27]
Die tatsächliche Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen ist grundsätzlich von der Fahrzeugart, der Nutzungsintensität und der Pflege und Wartung der Fahrzeuge abhängig. Die hier
angegebenen Nutzungsdauern dienen der Orientierung und Vergleichbarkeit. Durch die Beschaffung qualitativ hochwertiger Fahrgestelle und Aufbauten und der intensiven Pflege der
Fahrzeuge durch die Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau können für Feuerwehrfahrzeuge
hohe Nutzungsdauern angesetzt werden.
25 Thorns, Jochen: Änderungen bei den Löschfahrzeug-Normen; In: Brandschutz, 2017, 01, Januar
26 Gihl, Manfred: Geschichte des deutschen Feuerwehrfahrzeugbaus: Wie die Feuerwehren mobil sind, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart,
2000, p. 104
27 de Vries, Holger : Zeit zum Umdenken [Pumpenkonfiguration], Feuerwehr-UB; Huss Medien; Berlin; 06; 2015; pp. 82 – 85
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Personenkraftwagen, kleine und mittlere Nutzfahrzeuge die zum Beispiel als KdoW, MTF
oder Gerätewagen genutzt werden, weisen im Vergleich zu Großfahrzeugen eine höhere Nutzungsintensität und gleichzeitig geringere Haltbarkeit auf. Daher sind für Feuerwehrfahrzeuge, die auf Pkw oder Transporter-Fahrgestellen basieren im Vergleich zu Großfahrzeugen erheblich reduzierte Nutzungsdauern zu erwarten. Insbesondere Kleintransportern und leichten
bis mittleren Lastkraftwagen, die zivil im Verteilerverkehr und Fahrzeugleasing mit hoher Kilometerleistung in relativ kurzer Zeit verwendet werden, mangelt serienmäßig an Korrosionsschutz, sodass werterhaltende Maßnahmen durchgeführt werden müssen und die Austauschzeiten ggfs. verkürzt werden müssen.
Für Anhänger und Abrollbehälter kann keine allgemeine Nutzungsdauer festgelegt werden.
Bei geringer Nutzungsintensität können diese häufig über Jahrzehnte im Einsatzdienst genutzt
werden. Insbesondere wenn es sich um technisch einfache Konstruktionen handelt, die nur eine geringe Wartungsaufwand erfordern. Anhänger und Abrollbehälter die zum Transport
hochspezialisierter Technik dienen, zum Beispiel ABC-Abwehr müssen im Zuge der Neubeschaffung der Ausrüstung ebenfalls ersetzt werden, um Transport und Lagerung der Ausrüstung nach Stand der Technik sicherzustellen.
Die im Fahrzeugkonzept angegebenen Nutzungsdauern sind beizubehalten.
Mehrere Fahrzeuge an den Standorten werden in den nächsten fünf Jahren die geplante Nutzungsdauer erreichen. Für die Fahrzeuge sind mögliche Ersatzbeschaffungen bei der weiteren
Planung zu berücksichtigen.
Für die Einsatzleitung der Feuerwehr Kreuzau ist neben den Kommandowagen des Einsatzleitdienstes und der Wehrleitung ein ELW 1 nach Stand der Technik im Gemeindegebiet vorzuhalten. Zusätzlich sind mindesten 2 Mehrzweckfahrzeuge (MZF) so auszustatten, dass sie
zur Abschnittsführung bei größeren Einsatzlagen genutzt werden können. Neuer Schwerpunkt
der LG Drove soll die Besetzung eines neuen Einsatzleitwagens als gemeindeweites Führungsmittel werden.
Bei den insgesamt drei neu zu beschaffenden Löschfahrzeugen LF 10 der Einheiten Boich,
Drove und Untermaubach wird vorgeschlagen, es durch Instandhaltungsmaßnahmen an den
vorhandenen Fahrzeugen zu ermöglichen, dass diese drei neuen Fahrzeuge grundsätzlich einheitlich gestaltet werden (gleiche Beladung und gleiche Anordnung der Beladung bis auf einen freien Bereich für lokale Beladung), unter Beachtung der Stellplätze gegeneinander austauschbar sind und möglichst gebündelt in einer Ausschreibung beschafft werden.
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TABELLE 6.2
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Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016)
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TABELLE 6.3 a und b: Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) – Auszug:
Fahrzeuge mit Handlungsbedarf
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6.2.3.1.1
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Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) und Mehrzweckfahrzeuge (MZF) aller Standorte
Mannschaftstransportfahrzeuge, die, wenn sie teilweise auch zum Transport von Gerät verwendet werden, als Mehrzweckfahrzeuge bezeichnet werden, sind für den Dienst- und Einsatzbetrieb quasi unverzichtbar. Für allgemeine Dienstfahrten (Personaltransport bei Einsätzen, Ausbildung beim Kreis oder den Nachbargemeinden, Dienstsport/Schwimmen, Logistikfahrten, Unterstützung der Alters- und Ehrenabteilung, Sitzungen, Veranstaltungen, Sanitätsdienste ...) soll kein Fahrzeug aus dem ersten Abmarsch genommen werden. Andernfalls würden Verzögerungen der Ausrückezeiten in Kauf genommen werden. Daher sind MTF oder
MZF vorzuhalten. Diese Fahrzeuge sollen als "Poolfahrzeuge" aller Einheiten der Feuerwehr
Kreuzau betrachtet werden.
6.2.3.1.2
1.
Bei allen zu beschaffenden Löschfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 7,5 to wird empfohlen, diese mit der größtmöglichen Feuerlöschkreiselpumpe (mindestens FP 20 statt FP 10) und mit einer Eingangskupplung von A125 auszustatten. Die
Motorleistung der in Frage kommenden Fahrgestelle ist dafür ausreichend. Die Pumpen
sind - je nach Hersteller - baulich fast oder ganz identisch und die Vorteile bei der Wasserförderung und Wasserabgabe erheblich, siehe Anhang 11: Hinweise zur Pumpenkonfiguration. Die Kosten und das Gewicht einer FP 10 betragen ca. 90 % einer FP 20. Es ist
lediglich ein dritter B-Abgang vorzusehen. Die Verwendung gleicher Pumpentypen hat
Vorteile bei der Wasserförderung über lange Wegstrecken. Wie BILD 6.7 zeigt, wurde
bei den aktuellen Fassungen der Fahrzeugnormen die Anpassung der Feuerlöschkreiselpumpen versäumt, die Aussagen für das LF 20 gelten sinngemäß für das LF 10 (FP 30
statt FP 20).
BILD 6.8
2.
Ausstattungsempfehlungen für Fahrzeugbeschaffungen
Löschfahrzeug mit FP10-3000 und Eingang A125
Löschfahrzeuge sind grundsätzlich mit Verteilern Typ 2B-CBC und Sammelstücken Typ
3B-A oder 4B-A auszustatten, siehe Anhang 9: Relevante Normänderungen wasserführender Armaturen.
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3.
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Löschfahrzeuge sollen mit Einrichtungen zur Erzeugung von Netzwasser (synonyme Bezeichnungen: Mindermengenzumischung oder Class-A-Foam28) in Form von Dosieraufsätzen für Z-Zumischer oder Druckzumischanlagen (DZA), nicht jedoch mit Druckluftschaumanlagen ausgestattet sein, siehe Anhang 8: Stellungnahme zu Druckluftschaumanlagen. Die Löschfahrzeuge sollen mindestens mit jeweils zwei Hohlstrahlrohren und wenn möglich - mit sog. "Einmannwerfern" (als Alternative bzw. Ergänzung zum BRohr-Einsatz) ausgerüstet werden. Alle Feuerwehrangehörigen sind entsprechend auszubilden29.
BILD 6.9
Dosieraufsatz für Z-Zumischer mit D-Kupplungen (Ausführungsbeispiele der
Fa. AWG [links] und Fa. POK/TKW [rechts])
4.
Löschfahrzeuge sollen zusätzlich zur Grundbeladung nach DIN mit einem Beladungsmodul "Waldbrand" für Vegetations- und Kleinbrände, bestehend aus D-Schläuchen und
entsprechenden wasserführenden Armaturen (Verteiler C-DCD, Hohlstrahlrohre der Größe D ohne "Druckhalteautomatik"), ausgestattet sein, siehe Anhang 10: Zusatzausstattung
Vegetations- und Kleinbrand. Als D-Hohlstrahlrohre wird z.B. der kostengünstige und
wenig störanfällige Typ Unifighter 10c (mit oder ohne Handgriff) der Fa. Unifire empfohlen.
5.
Nach intensiver Marktsichtung und eigener praktischer Erprobung wird für die Löschfahrzeuge als Schlauchtragekorb der Größe C das Modell "Schlauchwickelkorb" empfohlen30, das auch für den Transport von sechs Schläuchen D 25-15 geeignet ist.
6.
Die Fahrzeuge sollen zur besseren Erkennbarkeit und somit zur Eigensicherung bzw. Absicherung an Einsatzstellen mit einer Kontur- bzw. Heckwarnmarkierung aus hochreflektierendem roten und fluoreszierend-gelben Material versehen sein, vgl. ECE-Richtlinien
und DIN EN 1846 (Die StVZO hinkt dem Stand der Technik ca. 20 Jahre hinterher).
Empfohlen werden breite Streifen zur Vermeidung des „Zebra“-Effekts und zur besseren
Erkennbarkeit auf größere Entfernungen, wie von den Landespolizeien verwendet 31 32.
28
29
30
31
vgl.: de Vries, Holger: Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum, ecomed Verlag 2008
vgl.: de Vries, Holger: Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum
Preuschoff, Olaf: Praxistest Schlauchtragekörbe – Zwei klare Sieger; In: Feuerwehr Magazin, Februar, 2014, Januar, pp. 90-94
H. de Vries: „Heck-Ansichten – Oder: Ist ein halber Millimeter Reflexstreifen sicherer als ein 14-t-Fahrzeug?“, 112-Magazin, Stumpf
+ Kossendey Verlagsgesellschaft mbH; Edewecht, 2008; 5/6, Mai/Juni, pp. 6 – 13
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BILD 6.10
Kontur- bzw. Heckwarnmarkierung
BILD 6.11
Heckwarnmarkierung
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6.2.3.2 Gerätetechnik
Generell gilt: Die vorhandene Gerätetechnik ist unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit in ausreichendem Maße zu pflegen und zu warten bzw. Ersatz zu beschaffen.
6.2.3.2.1
Atemschutztechnik
Die Atemschutztechnik soll permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden. Zur möglichen Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten unter ergonomischen Aspekten soll ein
gleitender Wechsel zu 9-L-Composite-Atemluftflaschen überprüft werden, siehe Anhang 7:
Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten.
32
H. de Vries: Das Feuerwehrwesen in Großbritannien - Update 2017; brandschutz, Kohlhammer Verlag, Stuttgart; 2017; 4; April; pp.
42 – 49
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6.2.3.2.2
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Verwendung umweltverträglicher Löschmittel
Seit Juni 2008 gilt das Verbot des Inverkehrbringens PFOS-haltiger Löschschäume, die nach
27.12.2006 hergestellt wurden (EU-Richtlinie 2006/122/EG i. V. m. GefStoffV 23.12.04) und
seit 27.06.2011 gilt das Verbot der Verwendung PFOS-haltiger Löschschäume.
Aufgrund der möglichen ökologischen und umwelt-, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen
der Verwendung fluorhaltiger Schaummittel33 - egal in welcher chemischen Struktur - und
aufgrund der Tatsache, dass die chemische Analytik stetig verfeinert und die Nachweisgrenzen geringer werden sowie des (politischen) Risikos, dass die Verwendung von zu einem bestimmten Zeitpunkt noch zulässigen fluorhaltigen Verbindungen kurzfristig verboten werden
können, soll, wenn irgend möglich, auf diese gänzlich zu verzichten werden, zumal die weit
überwiegende Mehrzahl von Bränden kommunaler Feuerwehren ohnehin keine filmbildenden
Eigenschaften eines Schaummittels erfordern. Dadurch wird die für den Nicht-Chemiker
kaum nachvollziehbare PFOS/PFOA-Tensid-Diskussion überflüssig.
Vor dem Wechsel zu einem fluorfreien Schaummittel ist eine intensivste industriellprofessionelle Reinigung der fest eingebauten (und ggfs. tragbaren) Schaummittelbehälter, der
Verrohrung, formstabiler Druckschläuche (oder deren Austausch) und ihrer Haspeln, Ventile
und Pumpen der Löschfahrzeuge erforderlich, ggfs. unter Austausch von Komponenten
(Gummikompensatoren!) und Dichtungen.
Grundvoraussetzung für einen grundlegenden Wechsel ist, dass der Löschmittelzusatz bzw.
das Schaummittel strikt nach den Regeln der Technik (DIN, DIN EN, UL, FM, OECD, ICAO
usw.) zugelassen und geprüft ist. Am Markt sind bereits seit mehreren Jahren fluorfreie
Schaummittel für 3 und 6 % Zumischung und ATC-Typen mit Zulassungen nach EN 1568,
UL 162 und ICAO Zertifizierungsstufe B und C erhältlich. Schaummittel, die selbst von
Werkfeuerwehren von Großflughäfen und der chem. bzw. Petroindustrie als geeignet bewertet
und verwendet werden, dürften auch für kommunale Belange geeignet sein.
Als Entscheidungsgrundlage sind "irgendwie irgendwo" gemachte und üblicherweise kaum
reproduzierbare "Löschversuche", wenn es um Menschenleben und erhebliche Sachwerte
geht, nicht geeignet. Zudem sollte nur ein Löschmittelzusatz beschafft werden, der langfristig
wirtschaftlich tragbar ist und der gleichermaßen für Ausbildung, Übung und Einsatz verwendet werden kann. Die von den Herstellern im Zuge der Marktsichtung der Löschmittelzusätze
übermittelten Referenzlisten sollen stichprobenartig überprüft werden, um sicherzustellen,
dass nicht Kleinstlieferungen, die eben nicht zu einer Beschaffung in signifikanten Mengen
geführt haben, als "Referenz" gelten.
6.2.3.2.3
Funktechnik
Die Ausstattung mit digitalen Funkgeräten in den Fahrzeugen wird im Jahre 2017 abgeschlossen. Alle Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau sind dann mit digitalen Funkgeräten ausgestattet.
33
Auf eine Auflistung entsprechender Brandereignisse mit juristischem Nachspiel wird hier verzichtet.
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6.2.3.3 Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme
Durch das Bundesministerium des Inneren liegen verschiedene Entwürfe zu Verordnungen im
Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) vor. Dabei geht es vor allem um die Sicherstellung von Dienstleistungen wie der Stromversorgung, der Gasversorgung, der Kraftstoffund Heizölversorgung, der Fernwärmeversorgung sowie der Sprach- und Datenversorgung.
Für die Feuerwehren bedeutet dies, im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dafür
zu sorgen, dass für Engpässe und Ausfälle in den genannten Infrastrukturen Redundanzen geschaffen werden. Diese sollten sich an den Feuerwehrstandorten mindestens auf das Vorhandensein von unabhängiger Stromversorgung (USV) und Einspeisemöglichkeiten beziehen.
Teilweise sind diese Redundanzen in den Gerätehäusern Stockheim und Kreuzau schon geschaffen. Im Zuge der Ertüchtigung der FF-Standorte sind diese Redundanzen zu prüfen und
ggf. zu ertüchtigen. So wie die Bundeswehr und die Polizei gehören auch die Feuerwehren zu
den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die bei kritischen Ereignissen handlungsfähig bleiben müssen. Die Handlungsfähigkeit ist durch die Gemeinde zu
gewährleisten.
Um die Bewohner der Gemeinde Kreuzau bei Ereignissen wie Unwetter, Umweltkatastrophen, Gefahrgutfreisetzungen oder im Verteidigungsfall zeitnah warnen zu können, muss ein
flächendeckendes Warnsystem vorhanden sein. Durch den Kreis Düren wurde unter Beteiligung der Kommunen das gemeinsame Konzept „Wir wecken Sie“ aufgestellt. Die Umsetzung
des vorgenannten Projektes in der Gemeinde Kreuzau muss noch erfolgen.
Die Sirenenausstattung in der Gemeinde Kreuzau ist vorhanden. Aufgrund von Neubaugebieten ist eine flächendeckende Ausleuchtung des Sirenensignales derzeit nicht überall gegeben.
Die bestehenden Sirenen wurden im Jahre 2016 alle mit digitalen Steuerelementen ausgerüstet. Ausleuchtungslücken sind in den Ortsteilen Stockheim, Drove, Obermaubach, Bergheim
und Langenbroich vorhanden. Die Lücken sind zu evaluieren.
6.2.3.4 Schutzausrüstung
Alle Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst müssen mit persönlicher Schutzausrüstung entsprechend dem Stand der Technik (HuPF) inkl. entsprechender Handschuhe ausgestattet sein.
– Es ist erforderlich, in den nächsten Jahren die persönliche Schutzausrüstung (Überbekleidung, Helme, Stiefel, Handschuhe) entsprechend den aktuellen EN/DIN-Normen anzupassen (Grund: Alter und Zustand der ersten Generation persönlicher Schutzausrüstung).
– Weiterhin soll die Regelung über den RdErl. des Innenministeriums vom Stand 2009-7452.07.03 zur einheitlichen Dienstkleidung eingebracht werden. Die hieraus resultierenden
Kosten sind in den nächsten Jahren für die Neubeschaffung einzuplanen.
Es ist ausreichend Ersatzkleidung nach Einsätzen und bei Reparaturen zentral vorzuhalten,
vorgeschlagen werden an einem zentralen Standort 20 Garnituren Einsatzbekleidung (Überjacke, Überhose, Einsatz- und Arbeitshose NRW, Handschuhe, Helm, Stiefel, Flammschutzhaube). Zusätzlich werden für Unwettereinsätze und für flankierende Tätigkeiten bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen persönliche handels-/industrieübliche Nässeschutzbekleidungen
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(Hose und Jacke oder Poncho) empfohlen, möglichst mit Warnwirkung nach ISO 20471, vgl.
BILD 6.5 rechts.
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6.2.4
Soll-Personal
6.2.4.1 Personal für die technische Instandhaltung
Es soll ein hauptamtlicher Gerätewart eingestellt werden. Dies ist auch im Personalpool z.B.
mit dem Bauhof möglich. Der hauptamtliche Gerätewart wird auch zukünftig von ehrenamtlichen Gerätewarten unterstützt werden.
Die vom Gesetzgeber, der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes auferlegte Arbeitgeberpflicht zur Prüfung von Feuerwehrausrüstungen und Gerätschaften gemäß den Geräteprüfordnung (G9102), UVV Feuerwehren (GUV-V C53), DGUV-en sowie den Herstellerangaben erfordert einen hohen Zeitaufwand. Alleine bei Atemschutzgerätschaften sind monatliche, halbjährliche und jährliche Überprüfungen erforderlich. Der Erwerb erforderlicher Prüfbefähigungen sowie die Fortbildungen erfordern zudem einen großen Zeitaufwand. Dieser Aufwand ist
durch ehrenamtliches Personal nicht leistbar. Die Vergabe der Prüfungen an Fremdfirmen ist
i. d. R. mit hohen Kosten verbunden. Durch das Feuerschutztechnische Zentrum in Stockheim
werden die notwendigen Prüfungs- und Wartungsarbeiten für folgende Gerätschaften durchgeführt: Atemschutz und Schlauchpflege. Ferner wird die persönliche Schutzausrüstung dort
gereinigt. Alle anderen Prüfungen müssen durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
durchgeführt werden. Mit der Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes können die ehrenamtlichen Mitglieder entlastet werden, beispielhaft soll angeführt werden:
-
Transferfahrten von Material zum Feuerschutztechnischen Zentrum in Stockheim.
Die Tagesverfügbarkeit wird verbessert.
Optimierung der Geräteprüfung und Wartung.
Optimierung und Vereinheitlichung der Dokumentation im Bereich der Gerätewartung.
Unterstützung der Kleiderkammer.
Unterstützung der Funk- und Funkmeldebeauftragte.
Vorführung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei Werkstattbesuchen und Überwachungsstellen.
6.2.4.2 Soll- Mindeststärke der ehrenamtlichen Standorte und Gesamtstärke
Wird für den Einsatzdienst die Staffel (6 Funktionen) als kleinste, sicher und selbstständig
agierende taktische Einheit festgelegt und ein Personalfaktor von (mindestens) zwei angesetzt,
so ergäbe sich als Mindestantretestärke 12 Feuerwehrangehörige pro Standort. Um aber tatsächlich eine Tagesverfügbarkeit sicherzustellen, wird ein Personalfaktor von mindestens vier
für erforderlich gehalten. Daraus ergäbe sich bereits eine Mindestantretestärke von 6 FA x 4
(Personalfaktor) = 24 FA pro Standort. Diese Berechnung wird bestätigt durch die in anderen
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Bundesländern34 35 gültige Stärke von zwischen 20 und 27 Feuerwehrangehörigen für einen
selbständigen Standort.
Von diesen 24 FA sind mindestens 16 als Atemschutzgeräteträger, mindestens 6 FA müssen
mindestens als Gruppenführer sowie mindestens 4 FA müssen als Fahrer/Maschinist je Fahrzeug in der stationierten Fahrzeugklasse ausgebildet sein.
Die Feuerwehr Kreuzau verzeichnete von 2011 bis 2015 einen Personalrückgang von 196 auf
165, d.h. um 31 Feuerwehrangehörige bzw. 16 %. Der Standort Winden ist derzeit nicht aktiv,
somit verbleiben 8 Standorte. Von diesen Standorten haben 6 Standorte weniger als 24 FA
Antretestärke (Spannweite: 16 bis 23 FA), nur die Antretestärke der Standorte Drove (26 FA)
und Kreuzau (32 FA) liegen darüber.
Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der Ortsteile, die einerseits den Pool für die
Feuerwehrangehörigen stellen und andererseits gleichzeitig Leistungsempfänger der Feuerwehr sind, der erforderlichen Tagesalarmsicherheit und der nicht zu hohen Alarmbelastung
für den einzelnen Feuerwehrangehörigen wird von einer rechnerischen Mindestantretestärke
jedes Standortes von 24 FA ausgegangen und für den Standort Kreuzau aufgrund zu besetzender Sonderfahrzeuge und Löschfahrzuge als "zentrale Verstärkung" für alle anderen
Standorte von 36 FA. Die rechnerische Soll-Antretestärke beträgt dann gemeindeweit unter
Beibehaltung aller acht Standorte rein formal 36 + 7 x 24 = 204 FA.
Hier ist dem § 9 Abs. 3 BHKG Rechnung zu tragen und Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes sind zu prüfen.
Neben dem Absolvieren diverser Feuerwehrlehrgänge stellt die gesundheitliche Tauglichkeit
entsprechend den Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26/3 "Atemschutz" eine wesentliche Grundqualifikation des einzelnen Feuerwehrangehörigen für die effektive Brandbekämpfung und das Tragen
von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten dar.36 37
34
35
Vgl. z. B. in Niedersachen auf Grundlage der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -) vom
30. April 2010 (Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 4, 6 und 13, Anlagen 4, 5, 7 und 8 geändert durch Verordnung vom
17.05.2011 (Nds. GVBl. S. 125): FF mit Grundausstattung (TSF): mindestens 20 FA (1 OrtsBM, 1 stv. OrtsBM, 18 FA), dauerhaft
nicht weniger als 16 FA; FF als Stützpunktfeuerwehr (zwei StLF 10/6 oder ein LF 10/6 und ein Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung (als TLF 10/18-Tr oder DL oder RW oder kleiner GW-G oder GW-L1 oder WLF/AB)): mindestens 26 FA (1 OrtsBM, 1 stv.
OrtsBM, 24 FA), dauerhaft nicht weniger als 23 FA.
Vgl. z. B. in Schleswig-Holstein: Erlass des Innenministeriums "Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder" vom 7. Juli 2009 (IV 333 166.035.0). Gemäß Anlage 2 zum Organisationserlass Feuerwehren - OrgFw gilt folgende Mindeststärke der Feuerwehren:
Notwendige genormte Feuerwehrfahrzeuge (Löschfzge., HRF, RW, GW) mit
insgesamt bis zu 9 Plätze
von 10 bis zu 15 Plätzen
von 16 bis zu 18 Plätzen
von 19 bis zu 24 Plätzen
von 25 bis zu 33 Plätzen
von 34 bis zu 42 Plätzen
von 43 bis zu 51 Plätzen
von 52 bis zu 60 Plätzen
von 61 bis zu 69 Plätzen
36
Personalstärke der
Einsatzabteilung
18
25
34
43
52
61
70
79
88
Personalstärke der
Reserveabteilung
9
12
16
20
24
28
32
36
40
Personalgesamtstärke
der Feuerwehr
27
37
50
63
76
89
102
115
128
Vgl: Peer Rechenbach: Strategische Neukonzeption der ergänzenden technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes im Zivilschutz; Bericht Entwurf März 2003, Bundesministerium des Innern, Aktenz: O4 - 750100/1b, Entwurf 14,0, Stand 13.03.2003:
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Wie in BILD 6.12 zu erkennen ist, genügt 2016 keine der ehrenamtlichen Einheiten der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bezogen auf den Ist-Personalstand dem 80-%Atemschutzgeräteträger-Kriterium. Dieser Ausbildungsstand ist absolutes Minimum. Bei
Anwerbung neuer Mitglieder gemäß den vorgeschlagenen Sollstärken wären die genannten
Werte entsprechend anzupassen, siehe BILD 6.13.
Ein statistisches Personaldefizit/statistischer Personalüberhang ist eine Differenz der IstPersonalstärken aller Standorte eines Untersuchungsgebietes, in dem Überhänge und Defizite gegenüber den Soll-Stärken der einzelnen Standorte rein arithmetisch berechnet werden und somit eine Mittelung über das Untersuchungsgebiet erfolgt.
Ein taktisches Personaldefizit ist die Summe der Personaldefizite der einzelnen Standorte
bezogen auf ihre Soll-Stärken. Im Unterschied zum statistischen Personaldefizit/Personalüberhang wird hierbei berücksichtigt, dass Standorte mit Personalüberhang die Unterbesetzung anderer Standorte im Einsatzdienst nicht ausgleichen können.
37
10.1.2 Gesundheitsvorsorge: Eine umfassende sachgerechte Aufgabenwahrnehmung bei der Brandbekämpfung, der ABC- und technischen Gefahrenabwehr sowie bei der Versorgung verletzter/erkrankter Personen durch den Rettungs- und Sanitätsdienst wird auch
dadurch gewährleistet, dass in den verschiedenen Aufgabenbereichen umluftabhängiger oder in besonderen Fällen umluftunabhängiger Atemschutz eingesetzt wird. Weiterhin ist der Einsatz von Kontaminationsschutz- oder Chemikalienschutzanzügen vorgesehen.
Aufgrund der bei national bedeutsamen Gefahrenlagen zu erwartenden Aufgaben sollen grundsätzlich folgende Anforderungen des
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes G 26
für die Brandbekämpfung und ABC-Abwehr
100 % der hauptamtlichen und 80 % der ehrenamtlichen Helfer Gruppe 3
für die technische Gefahrenabwehr
100 % der hauptamtlichen und 50 % der ehrenamtlichen Helfer der Gruppe 3
die Helfer im Brandschutz, der ABC-Abwehr oder der technischen Gefahrenabwehr, die nicht den Anforderungen der Gruppe 3
unterliegen, den Anforderungen der Gruppe 2
für den Rettungs- und Sanitätsdienst
80 % der hauptamtlichen und 80 % der ehrenamtlichen Helfer der Gruppe 2
für die Helfer der Spezialeinsatzgruppen des Rettungs- und Sanitätsdienstes, die unterstützende Leistungen bei der Dekontamination verletzter/erkrankter Personen erbringen,
100 % der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helfer Gruppe 3
erfüllt werden. Der Bund erstattet die Kosten für die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen der ehrenamtlichen Helfer.
vgl.: VdS 2034: 2000-03 (01).
3.2 Atemschutz
Eine nichtöffentliche Feuerwehr, ausgenommen Hausfeuerwehren im Sinne der landesrechtlichen Verordnungen für Geschäfts- und
Warenhäuser (Verkaufsstätten), muss über entsprechende Atemschutzausrüstungen mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten verfügen.
Mindestens 2/3 der Einsatzkräfte müssen atemschutztauglich sein, d. h. G26-Untersuchung und Atemschutzausbildung nach FwDV 7.
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BILD 6.12
Feuerwehrangehörige der Feuerwehr Kreuzau nach Löscheinheit und Atemschutzausbildung (Basis: Personalbefragung Stand 2016)
BILD 6.13
Formale Anwendung der Soll-Stärken auf die 8 ehrenamtlichen Standorte der
Feuerwehr Kreuzau (Basis: Personalbefragung Stand 2016)
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6.2.4.3 Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr ist eine tragende Säule der Feuerwehr Kreuzau. Neben der allgemeinen
Jugendarbeit werden Kinder und Jugendliche für den späteren Einsatzdienst in den Einheiten
vorbereitet und wichtige Schlüsselqualifikationen für die spätere ehrenamtliche Tätigkeit in
der Feuerwehr vermittelt.
Durch den Übertritt der Mitglieder aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Feuerwehr sollen
geplante und ungeplante Abgänge aus den Löschgruppen mindestens ausgeglichen werden.
Daher bedarf es einer ständigen Förderung und Mitgliederakquise, um auf eine qualitativ und
quantitativ gut aufgestellte Jugendfeuerwehr zurückgreifen zu können. Die Betreuersituation
in den einzelnen Jugendgruppen ist weiter zu beobachten. Hier wird es immer schwieriger
entsprechend motivierte Mitglieder der Feuerwehr zu finden, welche diese Aufgabe zu dem
normalen Dienst noch zusätzlich absolvieren können. Derzeit sind in 2 der 4 Jugendgruppen
zu wenig Betreuer aktiv. Jede Jugendgruppe braucht zu den Übungen pro 7 Jugendliche einen
Betreuer, damit die Jugendlichen transportiert und beaufsichtigt werden können.
Damit die Jugendfeuerwehr weiterhin als zuverlässiger Teil der Daseinsvorsorge sein kann,
wird für die Jugendfeuerwehr eine SOLL-Stärke von 10 Angehörigen je Löschgruppe festgelegt:
8 Löschgruppen x 10 Angehörige der Jugendfeuerwehr = 80 Angehörige der JF
6.2.4.4 Kinderfeuerwehr
Die bereits erfolgte Gründung der Kinderfeuerwehr ist zu begrüßen und soll fortgeführt werden. Oben aufgeführte Erläuterung ist ebenfalls für die Kinderfeuerwehr anzuwenden. Aufenthalts- und Umkleideräume für Jugend- und Kinderfeuerwehr sind bei der Planung und Errichtung bzw. der Ertüchtigung und Erweiterung der Feuerwehrgerätehäuser vorzusehen.
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6.2.5
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Organisation
Die Stellung der Feuerwehr und ihre Einbindung in die Verwaltungsstruktur der Gemeinde
Kreuzau muss dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (zuvor: Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998) und den Vorgaben der Organisationsstruktur der
Gemeinde Kreuzau entsprechen. Vorbehaltlich der zukünftigen Ausplanung der Organisationsstruktur gilt das Soll-Organigramm der Freiwilligen Feuerwehr in Kap. 4 (vorerst unverändert gegenüber dem Ist-Zustand).
6.2.5.1 Einsatzorganisation
Die Grundlagen der Einsatzorganisation der Feuerwehr Kreuzau sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) festgelegt.
Zur Sicherstellung eines schnellen und umfassenden Einsatzerfolges sowie zur Absicherung
der eingesetzten Feuerwehrangehörigen gegen Eigenunfälle basiert das strategisch-taktische
System der Feuerwehrmaßnahmen auf der Vorhaltung von personellen Redundanzen. Insbesondere bei Brandeinsätzen, zu deren Bekämpfung aufgrund des vorhandenen und generell
toxischen Brandrauchs Atemschutzgeräte getragen werden müssen, hat "... für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke zwei Funktionen) zum
Einsatz bereit" zu stehen.38
Eine räumlich und einsatztaktisch sinnvolle Zuordnung der Standorte bzw. Einheiten wurde
mit der Umstrukturierung der Löschzüge in die Alarmeinheiten im Jahr 2016 bereits umgesetzt.
Die momentan laufende Testphase des Voralarmes ist abzuwarten und nach positivem Befinden ggf. einzuführen.
Die Alarmierungsgeschwindigkeit ist zu verifizieren, hier besteht laut Aussagen der Feuerwehr eine Diskrepanz zwischen der dokumentierten Alarmierungszeit der Leistelle und der
tatsächlichen Meldungseingänge auf den Funkmeldeempfängern.
38
Quelle: Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 Atemschutz. Ausgabe 2002.
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6.2.5.2 Ausbildung
6.2.5.2.1 Heißausbildung
Die regelmäßige Übung in einer Wärmegewöhnungsanlage gehört heute bei den Feuerwehren
zur Standardausbildung. Sie ist als ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung zu werten. Die
Heißausbildung in einer Wärmegewöhnungsanlage dient dem Erwerb und der Vertiefung der
notwendigen Einsatzerfahrung beim Vorgehen in schwierigen Einsatzsituationen in geschlossenen Räumen. Den Übungsteilnehmern wird die Taktik und Strategie der Brandbekämpfung
in geschlossenen Räumen vermittelt. Sie erleben und erkennen die Wirkung ihrer persönlichen Schutzausrüstung unter realistischen Einsatzbedingungen.
Täglich stehen die Einsatzkräfte vor immer neuen Herausforderungen, bei fast jedem Einsatz
ist heutzutage die Benutzung von umluftabhängigen Atemschutzgeräten eine unabdingbare
Notwendigkeit. Durch die Verwendung immer besserer Schutzkleidung können die Einsatzkräfte immer weiter in thermisch belastende Gefahrenbereiche vordringen. Nicht selten überschätzen selbst routinierte Einsatzkräfte dabei ihre körperliche Leistungsfähigkeit, während
gleichzeitig die physischen Belastungen ansteigen. Der Ausfall einer Einsatzkraft im Innenangriff gefährdet nicht nur den Einsatzerfolg, er ist für die Betroffenen in der Regel auch mit
schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen verbunden. Zur Minimierung des Risikos ist nicht
nur das Erkennen der Belastungsgrenze von Bedeutung, sondern das Einschätzen der Belastung unterhalb dieser Grenze sowie das Erkennen der wirksamen Löschmaßnahmen, um sich
der Notwendigkeit bewusst zu werden, sich selbst oder seinen Truppkollegen nicht zu gefährden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass alle Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr
Kreuzau jährlich an einer realitätsnahen Heißausbildung teilnehmen sollen.
Die Ziele und Inhalte der Heißausbildung sollen im Rahmen einer ganztägigen Übung vermittelt werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
Erkennen von Vorteilen und Schwächen der Feuerschutzkleidung
Erkennen der Einsatzgrenze (Vor- und Nachteile) der Schutzkleidung
Erkennen der persönlichen Belastungsgrenze
Erlernen des effektiven Arbeitens unter Wärmebelastung
Förderung der Teamarbeit
Einhaltung der Sicherheitsregeln unter thermischer Belastung und Stress
Kennenlernen der Wirkung von falscher und richtiger Löschtaktik
Erhöhung der Sicherheit aller Einsatzkräfte
Im Kreis Düren besteht die Möglichkeit einer solchen Heißausbildung in der Brandsimulationsanlage am Amt für Bevölkerungsschutz in Stockheim. Für die hier als Trainer tätigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ist eine Aufwandsentschädigung zu prüfen.
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6.2.5.2.2
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Fahrsicherheitstraining (Blaulichttraining)
Das Führen eines Einsatzfahrzeuges mit Blaulicht und Martinhorn ist für viele Fahrzeuglenker
Stress pur, da das System Straßenverkehr ein komplexes Zusammenwirken von Regeln, Umwelteinflüssen, Fahrzeugen, baulichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten und Verhaltensweisen der in diesem Geflecht agierenden Menschen ist. Hinzu kommt, dass sich die Anforderungen an die Fahrer von Einsatzfahrzeugen wesentlich erweitert haben, u. a. durch die
Zunahme der Verkehrsdichte, das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, die Weiterentwicklung der Fahrzeuge bezogen auf die Fahrzeugelektronik, Kommunikationstechniken und
neue Fahrzeugkonstruktionen. Viele Systemkomponenten werden ständig verbessert, beispielsweise die aktive und passive Sicherheit von Fahrzeugen, dennoch bleibt der "Faktor
Mensch" das schwächste Glied im System.
Man kann nicht sämtliche brenzligen Situationen im Straßenverkehr so trainieren, dass sie beherrschbar werden, da gerade die Fahrphysik ihre Gesetzmäßigkeiten hat. Viele Situationen
sind kaum beherrschbar, auch nicht mit dem besten Fahrkönnen.
Damit die Fahrzeuglenker von Einsatzfahrzeugen sich auf Gefahren einstellen können und in
der Lage sind, diese Gefahren rechtzeitig zu erkennen, um sie zu vermeiden, sollen für die
Fahrer von Einsatzfahrzeugen und hier insbesondere für die Führerscheinneulinge der Klasse
C in regelmäßigen Abständen Fahrsicherheitstrainings durchgeführt werden, in denen die folgenden Inhalte
•
•
•
•
Bewältigung von Notmanövern
Sensibilisierung für Gefahren
Fahrphysik
Fahrzeugtechnik
vermittelt werden.
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7
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Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
Der Soll-Ist-Vergleich beschreibt den Veränderungsbedarf zwischen der bestehenden IstStruktur und der sich aus den Festlegungen des Brandschutzbedarfsplanes ergebenden SollStruktur. Die aus dem Veränderungsbedarf resultierenden Einzelmaßnahmen werden abschließend, in Kapitel 8 als Maßnahmenpakete nach zeitlicher Priorität und erwarteten Kosten
zusammengefasst.
7.1
7.1.1
Soll-Ist-Vergleich der Aufgaben der Feuerwehr Kreuzau
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist.
7.1.2
Zugewiesene Aufgaben
Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist.
7.1.3
Zusätzlich übertragene Aufgaben
Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist.
7.1.4
Freiwillige Aufgaben
Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist.
7.1.5
Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten
Es kann nicht zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden, dass alle Geräte, Ausrüstungen und
Fahrzeuge nach dem Stand der Technik gewartet bzw. geprüft werden und dies entsprechend
dokumentiert wird.
Die vom Gesetzgeber, der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes auferlegte Arbeitgeberpflicht zur Prüfung von Feuerwehrausrüstungen und Gerätschaften gemäß den Geräteprüfordnung (G9102), UVV Feuerwehren (GUV-V C53), DGUV-en sowie den Herstellerangaben erfordert einen hohen Zeitaufwand. Alleine bei Atemschutzgerätschaften sind monatliche, halbjährliche und jährliche Überprüfungen erforderlich. Der Erwerb erforderlicher Prüfbefähigungen sowie die Fortbildungen erfordern zudem einen großen Zeitaufwand. Dieser Aufwand ist
durch ehrenamtliches Personal nicht leistbar. Die Vergabe der Prüfungen an Fremdfirmen ist
i. d. R. mit hohen Kosten verbunden. Durch das Feuerschutztechnische Zentrum in Stockheim
werden die notwendigen Prüfungs- und Wartungsarbeiten für folgende Gerätschaften durchgeführt: Atemschutz und Schlauchpflege. Ferner wird die persönliche Schutzausrüstung dort
gereinigt. Alle anderen Prüfungen müssen durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
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durchgeführt werden. Mit der Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes können die ehrenamtlichen Mitglieder entlastet werden, beispielhaft soll angeführt werden:
-
Transferfahrten von Material zum Feuerschutztechnischen Zentrum in Stockheim.
Die Tagesverfügbarkeit wird verbessert.
Optimierung der Geräteprüfung und Wartung.
Optimierung und Vereinheitlichung der Dokumentation im Bereich der Gerätewartung.
Unterstützung der Kleiderkammer.
Unterstützung der Funk- und Funkmeldebeauftragte.
Vorführung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei Werkstattbesuchen und Überwachungsstellen.
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7.2
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Soll-Ist-Vergleich der Infrastruktur der Feuerwehr Kreuzau
7.2.1
Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau
Aus Sicht der räumlichen Verteilung (Dislozierung) bestehen folgende Soll-Ist-Differenzen:
7.2.2
Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist, wie in Kap. 6 erläutert.
Bauliche Situation der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau
7.2.2.1 Feuerwehrgerätehaus der LG Boich
Es gibt folgende wesentliche Differenzen zwischen Soll und Ist:
Keine Ausführung nach DIN.
Die Anforderungen an den/die Fahrzeugstellplätz/e werden nicht eingehalten.
Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei.
Der Fahrweg der Feuerwehrfahrzeuge wird von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert.
Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen
der ankommenden Fahrzeuge.
Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden.
Unzureichende Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME).
Keine getrennten Sanitäreinrichtungen.
Keine Schwarz-Weiß-Trennung.
Fehlender Lagerraum.
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7.2.2.2 Feuerwehrgerätehaus der LG Drove
Es gibt folgende wesentliche Differenzen zwischen Soll und Ist:
Keine Ausführung nach DIN.
Neigung des Vorplatzes.
Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden / unbefestigt.
Keine getrennten Sanitäreinrichtungen.
Keine bzw. unzureichende Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME).
Keine Schwarz-Weiß-Trennung.
Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei.
Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen
der ankommenden Fahrzeuge.
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7.2.2.3 Feuerwehrgerätehaus der LG Kreuzau
Es gibt folgende wesentliche Differenzen zwischen Soll und Ist:
Keine Ausführung nach DIN.
Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME).
Die Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat ist zu prüfen.
7.2.2.4 Feuerwehrgerätehaus der LG Obermaubach
Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist:
Keine Ausführung nach DIN.
Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME).
Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei.
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7.2.2.5 Feuerwehrgerätehaus der LG Stockheim
Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist:
Keine Ausführung nach DIN.
Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei.
Der Fahrweg der Feuerwehrfahrzeuge kann von anderen Verkehrsteilnehmern blockiert werden.
Die Ausfahrt ist nicht sicher.
Unbefestigter Vorplatz.
Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen
der ankommenden Fahrzeuge.
Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME).
Renovierungsbedarf aufgrund von Baustoffmängeln.
Die Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat ist zu prüfen.
Maßnahmen zur Akustikverbesserung in der Einsatzzentrale sind zu prüfen.
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7.2.2.6 Feuerwehrgerätehaus der LG Thum
Es gibt folgende wesentlichen Differenzen zwischen Soll und Ist:
Keine Ausführung nach DIN.
Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden.
Baubedarf Sozialtrakt.
Unzureichende Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME).
Keine Schwarz-Weiß-Trennung.
Vorplatz mit Gefälle.
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7.2.2.7 Feuerwehrgerätehaus der LG Üdingen
Es gibt folgende wesentlichen Differenzen zwischen Soll und Ist:
Keine Ausführung nach DIN.
Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind nicht kreuzungsfrei.
Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen
der ankommenden Fahrzeuge.
Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden.
Bei An- und Abfahrt bestehen Schwierigkeiten durch die Spielstraße bzw. den Wanderweg.
Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME).
Kein Lagerbereich.
Unbefestigter Vorplatz.
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7.2.2.8 Feuerwehrgerätehaus der LG Untermaubach
Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist:
Keine Ausführung nach DIN.
Die Pkw-Zufahrten und Feuerwehr-Ausfahrten sind teilweise nicht kreuzungsfrei.
Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrleute sind nicht getrennt von den Fahrwegen
der ankommenden Fahrzeuge.
Pkw-Stellplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden.
Renovierungsbedarf durch Wasserschaden am ehem. Schulgebäude.
Keine Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren (DME).
7.2.2.9 Feuerwehrgerätehaus der LG Winden
Wird zur Zeit nicht als Alarmstandort genutzt.
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7.2.3
Seite 200
Technik
Die vorhandene technische Ausrüstung und die technischen Einsatzmittel der Feuerwehr
Kreuzau sind unter der Berücksichtigung dringender Notwendigkeiten sowie dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit an den Stand der Technik anzupassen.
7.2.3.1 Fahrzeugtechnik
Es gibt folgende Differenzen zwischen Soll und Ist: Die Fahrzeuge gem. TABELLE 7.1 a und
b haben ihre Nutzungsdauer erreicht bzw. überschritten bzw. werden in den nächsten fünf
Jahren das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen bzw. überschreiten.
In der Gesamtbetrachtung der örtlichen Gegebenheiten sind zukünftig mindestens zwei Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF), ein Tanklöschfahrzeug (TLF) und ein Einsatzleitwagen
(ELW) vorzuhalten.
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TABELLE 7.1 a und b: Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) – Auszug:
Fahrzeuge mit Handlungsbedarf
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7.2.3.2 Gerätetechnik
Grundsätzlich besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die vorhandene Gerätetechnik ist
unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Langlebigkeit in ausreichendem Maße zu pflegen und zu warten bzw. zur Ersatzbeschaffung vorzusehen.
Es ist darauf hinzuwirken, den Bereich „Druckschläuche“ an das FTZ zu übergeben, so dass
diese der Feuerwehr Kreuzau einen Pool an Schläuchen zur Verfügung stellt und eine ständige Einsatzbereitschaft garantiert ist. Die Reserven könnten somit reduziert werden. Hier ist
ggf. eine Interkommunale Vereinbarung zu schließen.
Wie unter Punkt 3.2.4 beschrieben sind ggf. notwendige Ausrüstungen zu beschaffen, um die
Vorgaben des Trinkwasserschutzes zu erfüllen, sobald die Technischen Regeln, die zur Zeit
als Entwurf vorliegen, Gültigkeit erlangt haben.
7.2.3.2.1
Ausstattungsempfehlungen für Fahrzeugbeschaffungen
Grundsätzlich besteht in großen Teilen Übereinstimmung von Soll und Ist: Die in Kap.
6.2.3.1.2 formulierten Beschaffungs- und Ausstattungsempfehlungen sind zukünftig zu berücksichtigen.
Bei den insgesamt drei neu zu beschaffenden Löschfahrzeugen LF 10 der Einheiten Boich,
Drove und Untermaubach wird vorgeschlagen, es durch Instandhaltungsmaßnahmen an den
vorhandenen Fahrzeugen zu ermöglichen, dass diese drei neuen Fahrzeuge grundsätzlich einheitlich gestaltet werden (gleiche Beladung und gleiche Anordnung der Beladung bis auf einen freien Bereich für lokale Beladung), unter Beachtung der Stellplätze gegeneinander austauschbar sind und möglichst gebündelt in einer Ausschreibung beschafft werden.
Die operativ-taktischen Adressen der vorhandenen Fahrzeuge entsprechen teilweise nicht ihrer tatsächlichen Fahrzeugkategorie. Die Optas der Fahrzeuge sind entsprechend anzupassen.
Es ist ein Konzept zur Wasserrettung zu erstellen. Ggf. resultierende Anschaffungen sind im
Anschluss entsprechend zu tätigen (vgl. Anhang 12).
Die Fahrzeuge sind sukzessive mit Warnmarkierungen nach DIN 1846 und ECE auszustatten.
7.2.3.2.2
Atemschutztechnik
Grundsätzlich besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die Atemschutztechnik soll permanent auf dem Stand der Technik gehalten werden. Zur möglichen Leistungssteigerung von
Atemschutzgeräten unter ergonomischen Aspekten soll ein gleitender Wechsel zu 9-LComposite-Atemluftflaschen überprüft werden, siehe Anhang 7: Leistungssteigerung von
Atemschutzgeräten. Hierzu sind im Vorfeld Absprachen und Umsetzungsmöglichkeiten mit
dem Feuerschutztechnischen Zentrum zu eruieren.
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Es ist darauf hinzuwirken, den Bereich Atemschutz an das FTZ zu übergeben, so dass diese
der Feuerwehr Kreuzau einen Pool an Atemschutzgeräten, Atemanschlüssen und Atemluftflaschen zur Verfügung stellt und eine ständige Einsatzbereitschaft garantiert ist. Hier ist ggf. eine Interkommunale Vereinbarung zu schließen.
Das Atemschutzkonzept muss an den derzeitigen Stand angepasst werden.
7.2.3.2.3
Verwendung umweltverträglicher Löschmittel
Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Regelwerke ist laufend zu überwachen.
7.2.3.2.4
Funktechnik
Es besteht Übereinstimmung von Soll und Ist: Die Funktechnik der Feuerwehr Kreuzau wird
derzeit auf Digitalfunk umgerüstet und wird im Jahr 2017 abgeschlossen sein.
7.2.3.2.5
Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme
Die Sirenenausstattung in der Gemeinde Kreuzau ist vorhanden. Aufgrund von Neubaugebieten ist eine flächendeckende Ausleuchtung des Sirenensignales derzeit nicht überall gegeben.
Die bestehenden Sirenen wurden im Jahre 2016 alle mit digitalen Steuerelementen ausgerüstet. Ausleuchtungslücken sind in den Ortsteilen Stockheim, Drove, Obermaubach, Bergheim
und Langenbroich vorhanden. Die Lücken sind zu evaluieren und zu schließen. Entsprechende Haushaltsmittel sind nach der Evaluierung bereitzustellen
Im Rahmen der KRITIS sind die Einspeisemöglichkeiten und eine USV in den Gerätehäusern
Kreuzau und Stockheim zu prüfen und ggf. zu ertüchtigen.
Ein digitaler Hydrantenplan ist zeitnah durch die Netzbetreiber zu erstellen und der Feuerwehr bereitzustellen.
Für jeden Ortsteil ist zeitnah ein Löschwasserbereitstellungsplan nach Vorgabe DVGW 405
durch die Wasserversorger zu erstellen.
7.2.3.2.6
Schutzausrüstung
Es besteht grundsätzlich Übereinstimmung von Soll und Ist.
Es ist ausreichend Ersatzkleidung nach Einsätzen und bei Reparaturen zentral vorzuhalten,
vorgeschlagen werden in der Kleiderkammer als zentralen Standort 20 Garnituren Einsatzbekleidung in unterschiedlichen Größen (Überjacke, Überhose, Einsatz- und Arbeitshose NRW,
Handschuhe, Helm, Stiefel, Flammschutzhaube). Zusätzlich werden für Unwettereinsätze und
für flankierende Tätigkeiten bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen persönliche handels/industrieübliche Nässeschutzbekleidungen (Hose und Jacke oder Poncho) empfohlen, möglichst mit Warnwirkung nach ISO 20471, vgl. BILD 6.5 rechts.
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7.2.4
Personal
7.2.4.1 Personal für die technische Instandhaltung
Es ist ein hauptamtlicher Gerätewart einzustellen. Dies ist auch im Personalpool z.B. mit dem
Bauhof möglich. Der hauptamtliche Gerätewart wird auch zukünftig von ehrenamtlichen Gerätewarten unterstützt werden.
7.2.4.2 Stärke der der ehrenamtlichen Standorte und Gesamtstärke
Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der Ortsteile, die einerseits den Pool für die
Feuerwehrangehörigen stellen und andererseits gleichzeitig Leistungsempfänger der Feuerwehr sind, der erforderlichen Tagesalarmsicherheit und der nicht zu hohen Alarmbelastung
für den einzelnen Feuerwehrangehörigen wird von einer rechnerischen Mindestantretestärke
jedes Standortes von 24 FA ausgegangen und für den Standort Kreuzau aufgrund zu besetzender Sonderfahrzeuge und des Löschfahrzeugs, sowie als "zentrale Verstärkung" für alle
anderen Standorte von 36 FA. Die rechnerische Soll-Antretestärke beträgt dann gemeindeweit
unter Beibehaltung aller acht Standorte rein formal 36 + 7 x 24 = 204 FA.
Es besteht ein Defizit von 204 – 165 = 39 Feuerwehrangehörigen.
Durch die Gemeinde ist ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen (VOFF § 13 Abs. 1
i.V.m. § 3 Abs. 3 BHKG) in welchem folgende Punkte berücksichtigt werden:
-
Langfristige Bindung der ehrenamtlichen Angehörige.
Die Erschließung neuer Mitgliedschaften unter Einbeziehung der Vielfalt der ehrenamtlichen Angehörigen.
Die Erhöhung der Attraktivität des Dienstes, insbesondere durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt.
Eine auf Kooperation und Transparenz gerichtete gegenseitige Kommunikation, die
eine verantwortungsbewusste Wahrnehmung der Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte
der ehrenamtlichen Angehörigen gewährleistet.
Es soll ein Arbeitskreis aus Vertreten der Verwaltung, Politik und Feuerwehr generiert werden, welcher sich explizit mit dem Thema Personalentwicklung und Förderung des Ehrenamtes (BHKG § 9 Abs. 3) auseinandersetzt. Ziel soll auch sein, Maßnahmen zu treffen, Lösungsansätze zu bieten gegen die Veränderung des Wertesystems in unserer Gesellschaft sowie den Demographischen Wandel, aber auch wie das Bewusstsein in der Bevölkerung für die
ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr gestärkt werden kann.
Hier soll ebenfalls eine Satzung zur Förderung des Ehrenamtes erarbeitet werden, welche in
den Rat eingebracht wird und durch diesen beschlossen wird: „Diese kann sowohl materielle
Förderungsmöglichkeiten beinhalten, als auch oder ausschließlich immaterielle. Es ist wichtig, die gemeinsamen erarbeiteten Lösungsmöglichkeiten, wie etwa einen regelmäßigen Bericht der Wehrführung im Rat/ Ausschuss und die weiteren genannten Punkte festzuschreiben.
Diese bindet alle Akteure an die getroffenen Regelungen. Zudem drückt dieses verbindliche
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Dokument die Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr aus
und verdeutlicht den Stellenwert des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz“ 39
Diese Maßnahme soll zur Bindung aktiver Mitglieder sowie zur Gewinnung neuer Mitglieder
dienen. Denkbare Maßnahmen könnten u.a. sein:
-
Mögliche Einrichtung eines Rentenmodells am Beispiel der Stadt Sankt Augustin.
Einbindung der ehrenamtlich Tätigen in die Verwaltungsstruktur der Gemeinde Kreuzau.
Prüfung von Vergünstigungen bei kommunalen Abgaben.
Rabattaktionen von ortsansässigen Einzelhändlern.
Einrichten eines Bundesfreiwilligendiensts.
Werbekampagnen.
Durch eine derartige interfraktionelle Arbeitsgruppe wird auch ein intensiver Dialog zwischen
Freiwilliger Feuerwehr und Kommunalpolitik angestoßen. Kommunalpolitiker erhalten Einblicke und Hintergrundwissen über die Freiwillige Feuerwehr. Dies ist bei Beschlüssen über
Beschaffungen oder den Brandschutzbedarfsplan notwendig.
Als sinnvoll wird auch ein regelmäßiger Bericht der Freiwilligen Feuerwehr im Rat bzw. in
einem Ausschuss angesehen. Hier könnte auch über die notwendigen Beschaffungen bzw. Investitionen im folgenden Haushaltsjahr durch die Feuerwehr berichtet werden.
Im Vorgriff auf die vorgenannten Maßnahmen und als kurzfristiger Lösungsansatz werden
schon folgende Maßnahmen als sinnvoll angesehen:
-
-
-
Konsequente Umsetzung der Sozialauswahl Feuerwehr bei allen Neueinstellungen der
Gemeinde Kreuzau:
o Stärkung des Ehrenamtes durch Einstellungsvorrausetzung „Mitgliedschaft in
der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau“ bei verpflichtender Teilnahme am Einsatzdienst der örtlichen Feuerwehr während der regelmäßigen Arbeitszeit.
Motivation von Mitarbeitern der Verwaltung zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr
Kreuzau durch die Gemeinde:
o Einrichtung einer „Rathauslöschgruppe“
o Aus- und Fortbildung während der Arbeitszeit
o Verpflichtende Teilnahme an Einsätzen und Übungsdienst während der
Dienstzeiten
o Vergl. AG Freiwillige Feuerwehr Sachsen 2020 „Die Gemeinden sollen gezielt
auf ein Engagement ihrer Verwaltungsmitarbeiter in den örtlichen Feuerwehren hinwirken. Ihnen kommt als Arbeitgeber eine besondere Vorbildfunktion
für andere ortsansässige Unternehmen zu.
Anpassungen der Aufwandentschädigungen.
39 : Marilena Nolting: Bachelorthesis „Die Freiwillige Feuerwehr als teil der Kommunalverwaltung – Strategien zur erfolgreichen Integration, Führung und Motivation von ehrenamtlichen Mitarbeitern“
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o Mit der Anpassung der Aufwandentschädigung soll die Bereitschaft zur Übernahme von zusätzlichen Aufgaben sowohl im Führungsbereich als auch in der
Mannschaft honoriert werden.
o Die Aufwandentschädigungen sind bei Änderungen der Verordnung über die
Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse
(EntschVO) entsprechend anzupassen.
Zur kurzfristigen Verbesserung der Fitness und Gesundheit der Einsatzkräfte gerade in Bezug
auf die Erhöhung und den Erhalt der Tauglichkeit der Atemschutzgeräteträger (vgl. Bild 6.12)
sind folgende Maßnahmen sinnvoll:
-
-
Ausarbeitung eines Rahmenvertrages mit dem Ziel eines vergünstigten Tarifs in einem
ortsansässigen Fitnessstudio für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
(ausschließlich Erstmitglieder).
Vertragsabschluss mit dem Betreiber des Monte Mare Freizeitbades zwecks Vergünstigungen für ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr (ausschließlich Erstmitglieder).
Zur kurzfristigen Verbesserung des Erreichungsgrades sind Gespräche mit denjenigen Mitgliedern zu führen, welche nicht im Wohnortsteil Angehöriger der Löschgruppe sind, sondern
einer anderen Löschgruppe angehören. Aufgrund von gewachsenen Sozialstrukturen innerhalb einer Löschgruppengemeinschaft ist der Verbleib in der „Heimatlöschgruppe“ verständlich. Einsatztaktisch und für die Schutzzielerfüllung sind diese Lösungen aber nicht förderlich. Hier sind Gespräche mit den betroffenen Personen zuführen, so dass diese auch in die
Wohnortlöschgruppen eintreten (interne Zweitmitgliedschaft). Gleich ist mit Personen zu verfahren, welche innerhalb des Gemeindesgebietes arbeiten.
Weiterhin erhält jede aktive Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau eine Entschädigung der entstandenen Fahrtkosten, welche bei der Wahrnehmung des Übungs- und Einsatzdienstes entstehen. Aus diesem Grund werden zukünftig jeder aktiven ehrenamtlichen Einsatzkraft 5,00 € pro Übungs- und Einsatzdienst persönlich erstattet. Ein entsprechendes Konzept ist zu erarbeiten.
7.2.4.3 Jugendfeuerwehr
Damit die Jugendfeuerwehr weiterhin als zuverlässiger Teil der Daseinsvorsorge sein kann,
wird für die Jugendfeuerwehr eine SOLL-Stärke von 10 Angehörigen je Löschgruppe festgelegt:
8 Löschgruppen x 10 Angehörige der Jugendfeuerwehr = 80 Angehörige der JF
Im Jahr 2015 gab es 55 Angehörige der JF, somit sind 25 weitere zu werben.
Dazu ist notwendig:
-
Regelmäßige Infoveranstaltungen zur Arbeit der Jugendfeuerwehr in Schulen, Kindergärten durch intensivierte bzw. Optimierung Brandschutzerziehung / Aufklärung:
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-
-
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o Maßnahmen im Bereich der OGS
o Projektwoche Feuerwehr
o Schul-AG Feuerwehr
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Flyer, Internet), Werbemaßnahmen unterstützt durch eine Werbeagentur.
Adäquate Anzahl und qualifizierte Jugendwarte/Betreuer, hier sind auch Mitglieder
der Unterstützungsabteilung möglich.
Angemessene Aufwandentschädigung für Jugendwarte/Betreuer.
Angemessener Finanzmittelansatz für die Jugendfeuerwehr (50% der Jugendfeuerehrarbeit finden als freizeitpädagogische Arbeit statt (z.B.: Sport, Schwimmbad, Freizeitpark o. ä.)
Stärkung der Brandschutzerziehung und Aufklärung durch die Gemeinde als Doppelträger (Schulträger und Träger Feuerschutz). Vergl. AG Freiwillige Feuerwehr Sachsen 2020: „Ferner wird den Kommunen empfohlen, ihre Doppelfunktion als Schulträger und Träger der Feuerwehr stärker für die Brandschutzerziehung und die Gewinnung von Feuerwehrnachwuchs zu nutzen.“
Zur Motivation und zur langfristigen Bindung von Jugendlichen nach der Übernahme in die
Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau und zur Qualifizierung mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis für die MTFs sind jährlich zwei Führerscheinplätze für die Fahrerlaubnis Klasse B zur Verfügung zu stellen. Ein gleiches Verfahren in Bezug auf Verpflichtungserklärung wie bei der Fahrerlaubnis Klasse C ist anzustreben.
7.2.4.4 Kinderfeuerwehr
Die Kinderfeuerwehr ist weiterhin zu betreiben. Hier sind weitere Kinder und vor allem Betreuer/innen zu werben. Ein entsprechender Haushaltsansatz zur Unterhaltung der Kinderfeuerwehr ist zu bilden und für die Folgejahre einzuplanen.
Die unter 7.2.4.2 genannten Punkte gelten analog für die KF. Durch gezielte Werbemaßnahmen können hier Synergien für beide Abteilungen der Feuerwehr erzielt werden.
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Seite 208
7.2.5
Organisation
7.2.5.1 Organigramm
Es besteht überwiegend Übereinstimmung von Soll und Ist. Es ist zukünftigen Entwicklungen
anzupassen.
Das derzeit genutzte Feuerwehrverwaltungsprogramm kann aufgrund einer Änderung in der
Datenbank zukünftig nicht mehr von der KDVZ sicher und zum bisherigen Preis angeboten
werden. Andere Kommunen sind auf ein anderes Feuerwehrverwaltungsprogram umgestiegen. Hier ist eine Marktanalyse und ein Erfahrungsbericht der Nachbarfeuerwehren durchzuführen und ein neues Feuerwehrverwaltungsprogramm zu beschaffen und zu installieren.
7.2.5.2 Einsatzorganisation
Grundsätzlich besteht Übereinstimmung zwischen Soll und Ist.
Es ist ein Berichtswesen zu implementieren, welches in der Zukunft eine kontinuierliche
Auswertung und Überprüfung der Schutzzielerfüllung ermöglicht. Das derzeit verwendete
Auswertetool für die Einsatzberichte ist nicht lauffähig. Die bisher durch die Feuerwehr getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung des Erreichungsgrades:
-
Einarbeitung der Überörtlichen Hilfe,
Anpassung der Strukturen in Alarmeinheiten,
Voralarm
sind weiter zu beobachten. Eine Verbesserung des Erreichungsgrades ist zu erwarten.
Eine Auswertung des Erreichungsgrades ist jährlich dem Bürgermeister und dem Rat der Gemeinde Kreuzau vorzulegen, dafür müssen die technischen Rahmenbedingungen erfüllt sein.
Die technische Alarmierungsgeschwindigkeit ist zu optimieren - wie zum Beispiel die Erhöhung der Übertragungsrate. Die Auswertung erfolgt momentan auf Grundlage der „alarmiert
Zeiten“ im Leitstellenrechner. diese steht aber in Differenz zur tatsächlichen Alarmierungszeit
auf den Endgeräten der Funkmeldeempfänger. Hier sind entsprechende Absprachen mit der
einheitlichen Leitstelle des Kreises Düren zu treffen.
Ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ist aufgrund § 35 Abs. 5 BHKG in der Gemeinde Kreuzau einzurichten.
7.2.5.3 Ausbildung
Es bestehen folgende Defizite zwischen Soll und Ist:
1. Heißausbildung: Allen Atemschutzgeräteträgern ist jährlich der Besuch an der Brandsimulationsanlage am FTZ in Stockheim zu ermöglichen. Derzeit fehlen BSA-Trainer, hier
sind Absprachen mit dem Kreis Düren für eine zusätzliche Ausbildung von Trainern er-
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forderlich. Da die BSA-Trainer über das übliche Maß hinaus ihren Dienst verrichten, ist
eine Aufwandsentschädigung zu generieren und pro geleistetes Training zu zahlen.
2. Die Grundausbildung in der Gemeinde Kreuzau wird seit dem Jahre 2015 in Kooperation
mit den Feuerwehren der Gemeinde Hürtgenwald und Heimbach durchgeführt. Da hier
die gezahlten Aufwandentschädigungen für Ausbilder aber unterschiedlich sind, wird
empfohlen die Aufwandentschädigung auf die gleiche Höhe anzuheben, welche der Kreis
Düren für die Kreisausbildung zahlt, nämlich 11,50€ / Unterrichtseinheit.
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8
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Maßnahmenplan, Zeitrahmen und erwartete Kosten
Nachfolgend werden die sich aus dem Vergleich der Ist- und der Soll-Struktur ergebenden
Maßnahmen zusammengefasst. Die Maßnahmen gliedern sich zur Umsetzung in:
Bauliche Maßnahmen
Technische Maßnahmen
Personelle Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Bereits im Brandschutzbedarfsplan vom 2012 wurden Maßnahmen zur Verbesserung der
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Kreuzau formuliert. Auf den folgenden Seiten werden die
im Brandschutzbedarfsplan 2012 geforderten Maßnahmen aufgegriffen und wird der derzeitige Bearbeitungstand dokumentiert und erforderlichenfalls aktualisiert.
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
8.1
Seite 211
Bauliche Maßnahmen
8.1.1 Bauliche Maßnahme BAU1 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012)
Alle Feuerwehrgerätehäuser: Maßnahmen gegen Emissionen von Dieselmotoren
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
90.000
spätere
Jahre
8.1.2 Bauliche Maßnahme BAU2 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012)
Feuerwehrhaus LG Boich: Renovierung / Erweiterung
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
250.000
spätere
Jahre
8.1.3 Bauliche Maßnahme BAU3 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012)
Feuerwehrhaus LG Drove: Herrichtung von Parkflächen und Erweiterung Sozialtrakt
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
8.1.4 Bauliche Maßnahme BAU4 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012)
Feuerwehrhaus LG Thum: Herrichtung von Parkflächen und Erweiterung Sozialtrakt
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
8.1.5 Bauliche Maßnahme BAU5
Feuerwehrhaus LG Üdingen: Sanierung Vorplatz / Außengelände
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
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Seite 212
8.1.6 Bauliche Maßnahme BAU6
Feuerwehrhaus LG Stockheim: Sanierung Vorplatz / Außengelände
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
8.1.7 Bauliche Maßnahme BAU7
Feuerwehrhaus LG Stockheim: Maßnahmen zur Verbesserung der Akustikverbesserung in der
Einsatzzentrale
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
5.000
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
spätere
Jahre
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8.2
Seite 213
Technische Maßnahmen
Bei den insgesamt drei neu zu beschaffenden Löschfahrzeugen LF 10 der Einheiten Boich,
Drove und Untermaubach wird vorgeschlagen, es durch Instandhaltungsmaßnahmen an den
vorhandenen Fahrzeugen zu ermöglichen, dass diese drei neuen Fahrzeuge grundsätzlich einheitlich gestaltet werden (gleiche Beladung und gleiche Anordnung der Beladung bis auf einen freien Bereich für lokale Beladung), unter Beachtung der Stellplätze gegeneinander austauschbar sind und möglichst gebündelt in einer Ausschreibung beschafft werden.
8.2.1 Technische Maßnahme TEC1 (Übertrag aus BSBP 2012)
LG Boich: Ersatzbeschaffung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 mit Standardbeladung für
Ersteinsatz und UWS-Ausrüstung
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
300.000
spätere
Jahre
8.2.2 Technische Maßnahme TEC2
LG Untermaubach: Ersatzbeschaffung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 mit TH Modul
nach Qualifikation HLF FF Kreuzau (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes)
Zeitrahmen:
2018
Kosten [€]:
2019
2020
2021
2022
300.000
spätere
Jahre
8.2.3 Technische Maßnahme TEC3
LG Drove: Ersatzbeschaffung für eines Einsatzleitwagens ELW1 (unter Berücksichtigung des
technischen Zustandes
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
2019
100.000
2020
2021
2022
spätere
Jahre
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Seite 214
8.2.4 Technische Maßnahme TEC4
LG Kreuzau: Ersatzbeschaffung für ein MZF (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes)
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
60.000
spätere
Jahre
8.2.5 Technische Maßnahme TEC5
LG Untermaubach: Ersatzbeschaffung für ein MZF (unter Berücksichtigung des technischen
Zustandes)
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
60.000
spätere
Jahre
8.2.6 Technische Maßnahme TEC6
Ergänzungsbeschaffung von 20 Satz Einsatzgarnituren zur Bildung einer Zentralen Reserve
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
19.700
spätere
Jahre
8.2.7 Technische Maßnahme TEC7
LG Drove: Ersatzbeschaffung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes)
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
300.000
spätere
Jahre
8.2.8 Technische Maßnahme TEC8
Evaluierung und Schließung der Ausleuchtungslücken im Sirenenwarnsystem
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
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Seite 215
8.2.9 Technische Maßnahme TEC9
Absprachen mit dem Kreis Düren wegen Pool Bildung im Bereich Druckschläuche und
Atemschutztechnik
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
8.2.10 Technische Maßnahme TEC10
Sukzessive Ausstattung der vorhanden Fahrzeuge mit Konturen und Warnmarkierung nach
DIN EN 1846 und ECE
Zeitrahmen:
2018
2019
2020
2021
2022
Kosten [€]:
8.000
8.000
spätere
Jahre
8.2.11 Technische Maßnahme TEC11
LG Thum: Ersatzbeschaffung für ein Mannschaftstransportfahrzeug (unter Berücksichtigung
des technischen Zustandes)
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
50.000
spätere
Jahre
8.2.12 Technische Maßnahme TEC12
Jugendfeuerwehr: Ersatzbeschaffung für ein Mannschaftstransportfahrzeug (unter Berücksichtigung des technischen Zustandes)
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
50.000
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
spätere
Jahre
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8.3
8.3.1
Seite 216
Personelle Maßnahmen
Personelle Maßnahme PER1
Bildung eines Arbeitskreises bestehend aus Vertretern der Gemeinde, Politik und Feuerwehr zum Erstellen eines Personalentwicklungskonzeptes sowie zur Förderung des Ehrenamtes
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.3.2
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Personelle Maßnahme PER2
Konsequente Umsetzung der Sozialauswahl Feuerwehr bei Neueinstellungen
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.3.3
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Personelle Maßnahme PER3
Unter Beteiligung von Politik und Verwaltung mit den Arbeitgebern im Gemeindegebiet
Vereinbarungen über eine Abkömmlichkeit im Einsatzfall treffen
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.3.4
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Personelle Maßnahme PER4
Erhöhung der Anzahl einsatztauglicher Atemschutzgeräteträger durch Ausarbeitung eines
Rahmenvertrages mit einem ortsansässigen Fitnessstudio
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
spätere
Jahre
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8.3.5
Seite 217
Personelle Maßnahme PER5
Realitätsnahe Ausbildung der Einsatzkräfte durch jährlichen Besuch der Brandsimulationsanlage am FTZ
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.3.6
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Personelle Maßnahme PER6
Abschluss Rahmenvertrag mit dem Betreiber des Monte Mares Freizeitbades für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
8.3.7
Personelle Maßnahme PER7
Anpassung der Aufwandentschädigungen
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
8.3.8
Personelle Maßnahme PER8
Einstellung eines Mitarbeiters Feuerwehr zur technischen Geräteprüfung (entspricht EG6
Stufe 3)
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
45.000
45.000
45.000
45.000
45.000
spätere
Jahre
45.000
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
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8.3.9
Seite 218
Personelle Maßnahme PER9
Bereitstellung von Finanzmitteln zur Erlangung von 2 Plätzen der Fahrerlaubnis Klasse B
Zeitrahmen:
2018
2019
2020
2021
2022
Kosten [€]:
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
8.3.10
spätere
Jahre
3.000
Personelle Maßnahme PER10
Einrichten einer Rathauslöschgruppe
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.3.11
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Personelle Maßnahme PER11
Bildung Haushaltsansatz zur Unterhaltung einer Kinderfeuerwehr
Zeitrahmen:
2018
2019
2020
2021
2022
Kosten [€]:
Konsumtiv
Kosten [€]:
Investiv 150410 €
500
500
500
500
500
spätere
Jahre
500
350
350
350
350
350
350
spätere
Jahre
25.000
8.3.12
Personelle Maßnahme PER12
Fahrtkostenerstattung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
8.4
8.4.1
Seite 219
Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahme ORG1
Implementierung eines Berichtswesens, das in der Zukunft eine kontinuierliche Auswertung und Überprüfung der Schutzzielerfüllung ermöglicht
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.2
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG2
Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit optimieren
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.3
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG3
Erstellen eines digitalen Hydrantenplans durch die Versorgungsträger
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.4
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG4
Neubeschaffung und Implementierung eines Feuerwehrwehrverwaltungsprogrammes
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Die Kostenermittlung erfolgt im Rahmen eines eigenen Projekts.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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8.4.5
Seite 220
Organisatorische Maßnahme ORG5
Umsetzung des Voralarms
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.6
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG6
Verbesserung der Alarmierungsgeschwindigkeit
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.7
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG7
Einrichtung eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse bei der Gemeinde Kreuzau
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.8
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG8
Prüfung der Einspeisemöglichkeiten für ein mobiles Notstromaggregat an den Gerätehäusern Stockheim und Kreuzau
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.9
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG9
Anpassung der operativ taktischen Adressen der vorhandenen Fahrzeuge.
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
spätere
Jahre
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
8.4.10
Seite 221
Organisatorische Maßnahme ORG10
Erstellung eines Konzeptes zur Wasserrettung
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.11
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG11
Erstellung eines Löschwasserbereitstellungsplans nach Vorgabe DVGW 405 durch die
Versorgungsträger
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
8.4.12
2018
2019
2020
2021
2022
spätere
Jahre
Organisatorische Maßnahme ORG12
Einrichten einer feuerwehrinternen Zweitmitgliedschaft am Arbeits- oder Wohnort
Zeitrahmen:
Kosten [€]:
2018
2019
2020
2021
2022
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spätere
Jahre
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Anhang 1
Seite 222
Einsatzberichte
Mehrere Einsätze aufgrund Wetterlagen
Im Zeitraum 06.01.2011 bis 08.01.2011 kam es aufgrund von Unwetterlagen (DWD Warnstufe rot) zu diversen
Einsätzen im Gemeindegebiet. Hier wurden insgesamt 16 Einsätze abgearbeitet. Einsatzschwerpunkte waren
Wasser im Keller, übergelaufene Bäche sowie verschmutzte Straßen. Ferner unterstütze die Feuerwehr Kreuzau
die anderen Feuerwehren des Kreises durch das Füllen von Sandsäcken am FTZ in Stockheim.
„Verkehrsunfall L 250 Höhe Thum“ (13.01.11)
Bei einem Verkehrsunfall auf der L 250 zwischen Thum und Berg wurde ein Pkw in den Graben geschleudert
und eine Person eingeklemmt. Mittels hydraulischen Rettungsgeräten wurde die Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Weiterhin leuchtete die Feuerwehr die Unfallstelle für die Bergung des betroffenen Fahrzeuges aus.
„PKW – Zusammenstoß auf der B56“, Stockheim (19.03.11)
Aus ungeklärter Ursache kollidierten auf der B56 Höhe Ortseinfahrt Stockheim 2 PKWs. Ein Fahrzeug wurde in
ein angrenzendes Feld geschleudert. Bei Eintreffen des Rettungsdienstes begann ein Pkw im Motorraum zu
brennen. Das Feuer wurde mittels Feuerlöscher durch den Rettungsdienst eingedämmt. Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde das Feuer unter Atemschutz mit dem Schnellangriff abgelöscht. Die Fahrerin eines beteiligten
Pkw wurde aus dem Fahrzeug befreit. Insgesamt wurden 3 Personen verletzt, 2 davon leicht.
„Zimmerbrand, Im Grubengarten“ Winden (20.03.11)
In der Nacht des 20.03.11 wurden der 2. und 3. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem Zimmerbrand nach
Winden alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand ein Zimmer im Obergeschoss eines Einfamilienhauses
im Vollbrand. Die Brandbekämpfung erfolgte im Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps.
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Seite 223
„Verdacht Chlorgasaustritt im Hochbehälter der Stadtwerke Düren“, Bilstein (25.04.11)
Am Morgen des 25.04.11 wurde unter dem Stichwort ABC III Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst.
In einem Hochbehälter der Stadtwerke Düren wurde ein vermutlicher Chlorgasaustritt gemeldet. Neben Kräften
der Feuerwehr Kreuzau wurden 2 ABC Züge des Kreises Düren sowie die Messeinheiten Stockheim und Oberzier und mehrere Sonderfahrzeuge des FTZ alarmiert. Während des Einsatzes konnte jedoch Entwarnung gegeben und kein Chlorgasaustritt festgestellt werden. Bei einem realen Austritt hätten umfangreiche Absperr – und
Auffangmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Zudem hätten umfassende Gefahrstoffmessungen durchgeführt
werden müssen. Die Kräfte der Feuerwehr hätten hierbei nur unter besonderer Schutzausrüstung (Chemikalienschutzanzüge) arbeiten können.
„Mehrere Keller und Straßenzüge unter Wasser“ Untermaubach und Obermaubach (05.06.2011)
In den Ortslagen Untermaubach und Obermaubach waren aufgrund von Starkregenfällen in Folge eines Unwetters (DWD Warnstufe Rot) zwei Bäche über die Ufer getreten. In beiden Ortsteilen waren ca. 50 Keller mit Wasser vollgelaufen. Im Gerätehaus Stockheim wurde die Einsatzzentrale in Betrieb genommen und von hier aus die
Koordination der Einsatzkräfte übernommen. Darüber hinaus wurde für das Gemeindegebiet Kreuzau ein
Grundschutz abgestellt und die gemeldeten Einsatzstellen durch das Unwetterereignis abgearbeitet.
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„Dachstuhlbrand“, Leversbach (05.06.2011)
Nach vorgenanntem Einsatz waren einige Löschgruppen gerade auf der Fahrt zum Standort zurück oder gerade
wieder am Standort angekommen, als zu einem Dachstuhlbrand in der Ortslage Leversbach alarmiert wurde.
Vermutlich kam es durch Blitzeinschlag zu diesem Brand.
Es wurde eine Brandbekämpfung von außen und innen durchgeführt. Durch den nicht begehbaren Spitzboden
musste die Brandbekämpfung von innen abgebrochen werden.
„Scheunenbrand in voller Ausdehnung“, nahe Thum (12.07.2011)
Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte ein „scheunenähnliches“ Gebäude in voller Ausdehnung. Das
Feuer drohte auf nahe stehende Bäume sowie den Bodenbewuchs überzugreifen. Auf dem benachbarten Grundstück befanden sich mehrere Bullen. Im Gebäude waren Anhänger, Stroh, diverses Holz
und Saatgut gelagert. Das Grundstück lag ca. 250 m von der Kirche in südwestlicher Richtung und ca.
520 m vom Gerätehaus Thum in nordwestlicher Richtung entfernt. Da nach Eintreffen der ersten Kräfte aus Thum und Winden aufgrund der Entfernung zur Löschwasserentnahmestelle nur begrenzt
Löschwasser zur Verfügung stand, musste sich auf eine Riegelstellung beschränkt werden um eine
weitere Ausbreitung zu verhindern. Bereits mit Eintreffen der ersten Kräfte stürzte das Dach vollständig ein. Im Laufe des Einsatzes wurde eine Löschwasserversorgung aus der Ortslage Thum aufgebaut und Löschfahrzeuge als Pendelverkehr eingesetzt.
„Brennt Anbau“, Kreuzau (24.11.2011)
An einem Reihenhaus brannte laut erster Notrufmeldung eine Hecke. Noch vor dem Ausrücken der ersten Einsatzkräfte wurde durch die Leistelle das Stichwort auf BD2 erhöht, da erneut Notrufe eingegangen sind, dass
auch zwei Anbauten brennen würden. Vom ersteintreffenden Fahrzeug wurde das Alarmstichwort noch einmal
auf BD3 erhöht, da das Feuer bereits auf ein Wohnhaus übergegriffen hatte.
Durch die Feuerwehr wurde eine weitere Ausbreitung des Brandes verhindert und anschließend ein Löschangriff
aufgebaut. Die angrenzenden Wohnhäuser in Reihenbauweise wurden durch die Feuerwehr mittels Wärmebildkamera und einem Mehrgaswarngerät (CO) kontrolliert.
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„Brennt Lackierkabine“, Stockheim (29.02.2012)
Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte eine Filteranlage in einer Lackierhalle, das Feuer griff auf die gesamte
Lüftungsanlage über. Es wurde mittels Innen- und Außenangriff gelöscht.
„Brennt Unterholz“, Drove (20.04.2012)
In der Nähe des Sportplatzes in der Ortslage Drove brannten ca. 200 m² Unterholz in einem Waldstück. Es wurde ein Löschangriff von zwei Seiten durchgeführt. Eine Wasserversorgung musste von der Hauptdurchgangsstraße (Drovestraße) in Drove bis zur Einsatzstelle verlegt werden, um die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Zusätzlich wurde durch den Wasserversorger der Druck im Leitungssystem erhöht. Aufgrund leichter Winde, der Umgebungstemperatur von ca. 28 Grad Celsius und des unwegsamen Geländes gestalteten sich die
Löscharbeiten schwierig.
„Brennt Lagerhalle“, Winden (23.05.2012)
Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte ein Wohnhaus im Bereich des Daches. Das Feuer hatte bereits vor dem
Eintreffen der Feuerwehr auf eine an das Wohnhaus grenzende Halle im Dachbereich übergegriffen. Weiterhin
drohte das Feuer auf angrenzende Wohnwagen, Fahrzeuge und einen Flüssiggastank überzugreifen. Es wurden
Riegelstellungen um das Objekt vorgenommen, um eine weitere Ausbreitung auf die v. g. umliegenden Objekte
zu verhindern. Im Laufe des Einsatzes brach die öffentliche Wasserversorgung zusammen und es wurde eine
Wasserversorgung aus der Rur und dem Mühlenteich aufgebaut. Die Feuerwehr Nideggen unterstützte die Feuerwehr Kreuzau bei den Einsatzmaßnahmen und stellte unter anderem den Grundschutz für das Gemeindegebiet
Kreuzau sicher. Der Einsatz war für die Feuerwehr nach 17,5 Stunden beendet und es konnte „Feuer aus“ gemeldet werden.
„Gasgeruch“, Stockheim (23.07.2012)
Die Feuerwehr wurde zu einem Gasgeruch in die Rurtalwerkstätten (Behindertenwerkstatt) alarmiert. Nach Aussage vom Objektbetreiber vor Ort wurde eine Störung an der Heizungsanlage angezeigt mit einem massiven
Gasgeruch im Bereich des Heizungsraumes und des Hausanschlussraumes. Beide Räume sind baulich getrennt.
Der Hauptgashahn wurde bereits vor Eintreffen der Feuerwehr geschlossen. Ebenso waren bereits alle Personen
aus dem Objekt evakuiert und wurden von Mitarbeitern der Rurtalwerkstätten betreut. Mit Eintreffen der ersten
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Kräfte wurde ein Löschangriff „in Bereitstellung" vorgenommen sowie zwei Messtrupps zur Erkundung beider
Räume gebildet. Im Anschluss daran wurde das gesamte Erdgeschoss mittels Mehrgaswarngerät geprüft. Alle
Messungen waren negativ. Das komplette Erdgeschoss wurde "natürlich" belüftet.
„Unwetter Einsätze“, gesamtes Gemeindegebiet (27.07.2012)
Verteilt auf mehrere Ortslagen im Gemeindegebiet wurde die Feuerwehr Kreuzau zu insgesamt 9 Einsatzstellen
alarmiert. Hier handelte es sich aufgrund einer markanten Wetterlage (DWD Warnstufe Orange) um 3 umgestürzte Bäume, 2 überschwemmte Straßenzüge und 4 Einsätze mit Wasser im Keller.
„Brand an einem Förderband“, Kreuzau (18.09.2012)
Vermutlich wurde durch Schweißarbeiten eine geschlossene Förderstrecke für zerkleinerte Tetraverpackungen
entzündet. Da sich der Brand in einem geschlossenen Förderband zur Werkstofftrennung befand, gestalteten sich
die Löscharbeiten entsprechend schwierig. Es wurde Schaummittel als Netzmittel eingesetzt und eine Revisionsöffnung geschaffen, um sich einen Zugang zum Förderband zu ermöglichen. Im weiteren Verlauf wurde das System leer gefahren und die Werkstoffreste abgelöscht. Die Löscharbeiten gestalteten sich aufgrund der oben genannten Lage schwierig und dauerten entsprechend lange.
„Brand an einer Papiermaschine“, Untermaubach (31.03.2013)
Durch ein heiß gelaufenes Kugellager kam es an einer Papiermaschine zu einem Entstehungsbrand. Dieser konnte von Betriebsangehörigen schnell unter Kontrolle gebracht werden. Durch die Feuerwehr wurden Nachlöscharbeiten durchgeführt und die Papiermaschine mittels einer Wärmebildkamera kontrolliert. Es wurden 4 Betriebsangehörige rettungsdienstlich versorgt und in den umliegenden Krankenhäusern vorgestellt.
„Brennt Veranda an Wohnhaus“, Winden (09.05.2013)
Es brannte ein „anbauähnlicher“ Holzverschlag angrenzend an eine Garage und ein Wohnhaus. Beim Eintreffen
der Feuerwehr drohte das Feuer auf den Balkon, die Garage und das Wohnhaus überzugreifen. Es wurde ein
Löschangriff von zwei Seiten aufgebaut und durchgeführt.
„Verkehrsunfall PKW gegen Rurtalbahn“, Üdingen (23.07.2013)
Aan einem unbeschrankten Bahnübergang in Üdingen ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW
und der Rurtalbahn. Durch die Feuerwehr wurde die Einsatzstelle abgesichert, der Brandschutz sichergestellt und
der Rettungsdienst unterstützt. Die PKW-Fahrerin sowie die 27 Insassen der Rurtalbahn wurden vom Rettungsdienst und der Feuerwehr betreut.
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„Brand in einem Kohlebunker“, Kreuzau (17.09.2013)
Im Bereich des Kellers im Kohlebunker brannte ein Teil der Förderanlage zum Befüllen des Tagesbunkers. Das
Feuer hatte sich in der Förderanlage bis in die Ebene 6 und in Teile des Tagesbunkers ausgebreitet. Durch die
Feuerwehr wurde die Förderschnecke geöffnet und abgelöscht sowie der Tagesbunker mit Schaum geflutet.
Während des gesamten Einsatzes wurde der CO-Wert (Kohlenstoffmonoxid) im Kesselhaus kontrolliert.
„Undichte Kanister mit Gefahrgut“ Drove (30.09.2013)
Auf dem Parkplatz Wewordenstraße in der Ortslage Drove wurde eine unbekannte Flüssigkeit verschüttet und
insgesamt acht Kanister mit unbekanntem Inhalt abgestellt. Von diesen acht Kanistern war einer umgekippt und
ausgelaufen, drei nicht verschlossen und alle waren nicht nach Gefahrgutverordnung gekennzeichnet. An der
Einsatzstelle wurde ein Geruch von Lösungsmitteln festgestellt. Die Einsatzstelle wurde durch die Feuerwehr
abgesichert, eine weitere Erkundung mittels Messgeräten durchgeführt. Danach wurden die Kanister aufgrund
der fehlenden Kennzeichnung in drei Kategorien kategorisiert. Kategorie 1: vermutlich saure Substanz (pH = 2),
Kategorie 2: vermutlich organische Lösemittel und Kategorie 3: vermutlich brennbare organische Substanz
(Kennzeichnung). Durch die Ordnungsbehörde wurde eine Entsorgungsfachfirma beauftragt, die Kanister aufzunehmen und der fachgerechten Entsorgung zuzuführen.
„Verkehrsunfall eine Person eingeklemmt“, Obermaubach (28.10.2013)
Nach einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKWs in der Ortslage Obermaubach wurde die Feuerwehr alarmiert,
da eine Person im PKW eingeklemmt war. Diese wurde durch die Feuerwehr bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erstversorgt. Ferner wurde die Einsatzstelle abgesichert und der Brandschutz sichergestellt. Nach der
Erstversorgung der Verletzten durch den Rettungsdienst wurde der PKW unterbaut und die Person mit hydraulischem Rettungsgerät durch die Feuerwehr befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Im Anschluss wurden
noch auslaufende Betriebsmittel abgestreut und aufgenommen.
„Betriebsunfall, eingeklemmt Person“, Untermaubach (14.01.2014)
Gemeldet war eine eingeklemmte Person an einem Förderband infolge eines Betriebsunfalles. Beim Eintreffen
der Feuerwehr war der Betroffene bereits von Betriebsangehörigen befreit worden und wurde bis zum Eintreffen
des Rettungsdienstes erstversorgt. Das betreffende Förderband wurde durch die Sicherheitsfachkraft stromlos
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geschaltet. Die verletzte Person wurde nach der Erstversorgung durch den Notarzt mittels Schleifkorbtrage der
Feuerwehr gerettet und dem Rettungsdienst übergeben. Zur Unfallaufnahme durch die Polizei wurde die Einsatzstelle durch die Feuerwehr ausgeleuchtet.
„Brennt Waschmaschine“, Üdingen (17.02.2014)
Beim Eintreffen der Feuerwehr war die Dorfstraße massiv verraucht. Durch die Wohnungseigentümerin wurde
der Feuerwehr bestätigt, dass sich keine Personen mehr im Gebäude befinden. Es brannte in einem mit dem
Wohnhaus verbundenen Anbau eine Waschmaschine. Das Feuer hatte bereits auf die komplette Waschküche und
den Flur übergegriffen. Durch geöffnete Zimmertüren im Haus war dieses komplett verraucht. Durch die Feuerwehr wurde die Brandbekämpfung eingeleitet, ein weiterer Trupp zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung
und ein Trupp zur Kontrolle des Wohngebäudes sowie zum Schaffen einer Abluftöffnung eingesetzt. Zwei Angehörige der Hausbewohnerin und diese selbst wurden dem Rettungsdienst vorgestellt aufgrund des Verdachts
einer Rauchgasinhalation.
„Brennt Unterholz auf Drover Heide“, Stockheim (16.04.2014)
Durch ein Ultraleichtflugzeug wurde eine unbekannte Rauchentwicklung in Höhe der Drover Heide gemeldet.
Nachdem von der Zufahrt über die Panzerstraße Höhe Kettenreiniger keine Feststellung gemacht werden konnte,
aber ein leichter Brandgeruch nasal wahrnehmbar war, wurde das Gebiet weitläufig mit 2 Fußtrupps, einem
Löschfahrzeug und dem ABC-Erkundungskraftwagen erkundet. Ferner wurden über die Drehleiter des Kreises
Düren Erkundungen durchgeführt, wodurch eine Rauchentwicklung festzustellen war. Im weiteren Verlauf
wurden die Löschgruppen Thum und Üdingen zur Sicherstellung der Wasserversorgung nachalarmiert und eine
Erkundung von der K28 aus durchgeführt. Nachdem der Brandherd lokalisiert werden konnte, wurde das Feuer
schnell abgelöscht. Unterholz und Bodenbewuchs brannte auf einer Fläche von 25 x 25 Meter.
Illegal entsorgt Fässer mit Gefahrgut im Wald, Obermaubach (08.05.2014 und 10.05.2014)
Nachdem der Polizei bereits am 07.05.2014 im Wald illegal entsorgter Abfall gemeldet wurde, informierte die
Ordnungsbehörde den Bauhof und beauftragte diesen, den Abfall zu entsorgen. Dem Mitarbeiter des Bauhofes
fiel ein seltsamer Geruch und Gefahrstoffzettel auf einigen der Fässern auf. Daraufhin wurde von der Ordnungsbehörde die Feuerwehr alarmiert. Durch den Bauhof wurden dem Einsatzleiter zwei Stellen im Wald gezeigt, an
denen die Fässer lagen. Hier wurden sofort Absperrmaßnahmen durchgeführt, um einen ersten Überblick zu erhalten. Der Einsatzleiter sowie der Fachberater Chemie der Feuerwehr Kreuzau führten erste Erkundungen
durch. Die weiteren Erkundungsmaßnahmen wurden durch die Feuerwehr Kreuzau unter Körperschutz Form 2
und Atemschutz mit Absturzsicherung durchgeführt. Insgesamt lagen an unterschiedlichen Stellen 23 Behältnisse mit unterschiedlichem Inhalt im Wald (Lösungsmittel, Farben, Lacke, Fette, etc.). Die Behältnisse wurden
von dem vorgehenden Trupp in Augenschein genommen, nummeriert und so aufgestellt das keine Stoffe auslaufen konnten. Durch die Ordnungsbehörde wurde die untere Landschaftsbehörde verständigt. Nach abgeschlossener Erkundung wurde der Einsatz vorübergehend abgebrochen, da eine Bergung aufgrund der Witterung sowie
der einbrechenden Dunkelheit und der daraus resultierenden Gefahr für die Einsatzkräfte und dem Bergungsaufwand außer Verhältnis standen.
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Am nächsten Werktag wurde das weitere Vorgehen zwischen Wehrführung, Ordnungsbehörde und Träger des
Feuerschutzes abgesprochen.
Am 10.05. wurde die Feuerwehr in Amtshilfe für die Ordnungsbehörde tätig und unterstützte mit Personal und
Material die Bergung der Behältnisse an den zwei Fundstellen.
08.05.2014
10.05.2014
„Hitzeentwicklung im Kohlebunker“, Untermaubach (10.07.2014)
Der Schichtführer des Kesselhauses alarmierte die Feuerwehr. Im Kohlebunker sei eine Hitzeentwicklung feststellbar sowie ein kleines Glutnest mit der betriebseigenen Wärmebildkamera festgestellt worden. Die Feuerwehr
kontrollierte den Kohlebunker mittels Wärmebildkamera und maß den CO-Gehalt im Kesselhaus und im Bereich
des Kohlebunkers mittels Mehrgaswarngerätmit dem Ziel mögliche Brandprodukte zu detektieren. Obwohl weder Brandgeruch noch Rauch feststellbar waren, wohl aber eine Stelle mit 70 Grad Temperatur durch die Wärmebildkamera entdeckt sowie Kohlenstoffmonoxid und Kohlenstoffdioxid mittels der eingesetzten Mehrgaswarngeräte nachgewiesen wurden, konnte von einem Brandereignis im Kohlebunker ausgegangen werden. Nach
Rücksprache mit dem Schichtleiter flutete die Feuerwehr den Vorratsbunker mit Schaum. Solche Einsätze in
Kohlebunkern sind mit erheblichem Material- und Personalaufwand verbunden.
„B 56 PKW im Feld“, Stockheim (18.08.2014)
Die Feuerwehr Kreuzau wurde zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten PKWs alarmiert. Es waren drei verletzte Personen vor Ort, welche bereits vom Rettungsdienst betreut wurden. Durch die Feuerwehr wurde die Einsatzstelle gegen den noch fließenden Verkehr abgesichert, der Brandschutz sichergestellt und der Rettungsdienst
unterstützt. An einem PKW wurden auslaufende Betriebsmittel abgestreut und das Bindemittel wieder aufgenommen.
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„Bombenfund“, Kreuzau (18.08.2014)
Unterstützung der Ordnungsbehörde nach einem Bombenfund im Wohngebiet Niederdrove in der Ortslage
Kreuzau. Nach Mitteilung des Kampfmittelräumdienstes musste ein Bereich von 300 Metern um die Einsatzstelle geräumt werden. Daraufhin wurde im Rathaus der Gemeinde Kreuzau ein improvisierter Stab auf Empfehlung
des stellv. LdF einberufen. Die Feuerwehr unterstütze im Stab, am Fundort der Bombe sowie beim Warnen der
Bevölkerung und Räumen des betroffenen Bereichs.
„Brand eines Motors im Lüfter“, Kreuzau (18.09.2014)
Brand eines Lüftungsmotors im Filterraum einer Absauganlage. Es wurde ein starke Rauchentwicklung festgestellt. Durch die Feuerwehr konnte der Brand auf den Entstehungsraum begrenzt werden. Mehrere Mitarbeiter
erlitten bei Löschversuchen eine Rauchgasinhalation. Insgesamt handelte es sich hier um neun betroffene Personen. Die Feuerwehr unterstütze den Rettungsdienst. Eine Person musste im Krankenhaus behandelt werden, die
anderen verblieben an der Einsatzstelle und wurden abschließend als Betroffene geführt.
„Brand im Kohlebunker“, Untermaubach (12.12.2014)
Der Feuerwehr wurde bei Eintreffen durch den Schichtleiter mitgeteilt, dass es sich um ein Brandereignis im
Vorratsbunker handelt. Der entsprechende Bereich wurde erkundet und es konnte ein Brandereignis im Kohlebunker festgestellt werden. Dieser wurde durch die Feuerwehr geflutet und das Leerfahren des Vorratsbunkers
mit dem Schichtmeister vereinbart. Hierfür benötigte die Firma etwa sechs Stunden Vorlaufzeit. Eine Brandwachewurde durch die Firma übernommen, sodass die Feuerwehr den Einsatz zunächst beendete. Auf Veranlassung
der Bezirksregierung entnahm die Feuerwehr drei Löschwasserproben genommen und übergab diese dem Betrieb, da bis zum Abschluss des Einsatzes kein Vertreter der Bezirksregierung vor Ort war.
Beim Leerfahren des Vorratsbunkers vermehrte sich die wieder. Aufgrund dessen wurde die Feuerwehr drei
Stunden nach Verlassen der Einsatzstelle erneut alarmiert.
Um eine weitere Brandausbreitung zu verhindern, wurde mit dem Betreiber vereinbart, den Vorratsbunker
schnellstmöglich leerzufahren. Zu diesem Zweck bestellte der Betreiber einen Pumpsaugwagen. Bis zur vollständigen Entleerung des Vorratsbunkers flutete die Feuerwehr den Vorratsbunker fortwährend mit Schaum. Vor
Abschluss des Einsatzes wurde eine weitere Löschwasserprobe genommen und dem Betreiber übergeben. Der
Einsatz endete nach 13 Stunden.
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„Zimmerbrand“, Üdingen (18.12.2104)
Die Feuerwehr wurde zu einem Zimmerbrand in der Ortslage Üdingen alarmiert. Beim Eintreffen der Löschgruppe Üdingen und der vorgeplanten Führungsstufe „B“ stand das Zimmer im ersten Obergeschoss eines Reihenhauses bereits im Vollbrand. Der Bewohner des Hauses befand sich mit leichten Brandverletzungen auf der
Straße und wurde schon von der Polizei erstversorgt. Auf Befragen wurde mitgeteilt, dass sich keine weiteren
Personen im Gebäude aufhielten. Durch die Feuerwehr wurden ein Löschangriff im Innenangriff und ein Rohr
im Außenangriff eingesetzt. Mittels Drehleiter vom Feuerschutztechnischen Zentrum wurde die Anleiterbereitschaft hergestellt und ein Wenderohr vorbereitet. Ein Überschlagen der Flammen in den Dachstuhl konnte so
verhindert werden. Die Polizei räumte die Nachbarhäuser. Im weiteren Verlauf wurden die angrenzenden Häuser
sowie der Dachstuhl durch die Feuerwehr kontrolliert. Messungen auf Kohlenstoffmonoxid in den Nachbarhäusern verliefen negativ, sodass die Bewohner zeitnah wieder in die angrenzenden Häuser konnten.
„Unwetter-Einsätze im Gemeindegebiet“, gesamtes Gemeindegebiet (09.01.2015)
Im Kreis Düren gab es Starkregen und Sturmböen (DWD Warnstufe Orange), infolge dessen es im Gemeindegebiet zu insgesamt 14 Einsätzen gekommen ist. Hauptsächlich betroffen waren mit neun Einsätzen die Ortslagen Untermaubach und Obermaubach. Die anderen Einsatzstellen verteilten sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Einsatzursachen waren umgeknickte Bäume, lose Dachziegel und eine lose Kaminabdeckung.
„Verkehrsunfall eine Person eingeklemmt L-327“, Stockheim (29.01.2015)
Verkehrsunfall auf der L-327 auf der Ortsumfahrung Stockheim zwischen einem LKW und einem Transporter
Beim Eintreffen der Feuerwehr war ein Fahrzeug des FTZ als Firstresponder mit dem Leitenden Notarzt des
Kreises Düren vor Ort. Es war keine Person mehr eingeklemmt. Der Fahrer des Transporters lag neben seinem
Fahrzeug. Die Feuerwehr unterstützte den Rettungsdienst, sicherte die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr ab und stellte den Brandschutz sicher. Nach Übergabe der Patienten an den Rettungsdienst wurden auslaufende Betriebsmittel am LKW abgestreut und eingekehrt. Nach Abschluss der Unfallaufnahme durch die Polizei
wurde die Verkehrsfläche gereinigt.
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„Brennt Gartenhaus“, Obermaubach (11.04.2015)
Eine 250 Meter lange Thujahecke brannte auf einer Länge von 50 Metern in voller Ausdehnung und war bereits
vor dem Eintreffen der Feuerwehr auf ein Gartenhaus mit Anbau übergegriffen, welches mit einer PhotovoltaikAnlage bestückt war,. Weiterhin drohte das Feuer auf einen Carport überzugreifen. Die Feuerwehr baute zur
Verhinderung einer weiteren Brandausbreitung eine Riegelstellung mittels zwei Löschangriffen auf. Nach Eintreffen von weiteren Kräften und Aufbau einer zweiten Wasserversorgung konnte die eigentliche Brandbekämpfung eingeleitet werden. Es wurden zwei Gasflaschen geborgen, wovon bei einer das Druckventil schon geborsten war. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wurden 4 Personen von der Feuerwehr versorgt und erstbehandelt. Nach Übergabe der Personen an den Rettungsdienst und Sichtung durch den Notarzt wurde eine Person
dem Krankenhaus zugeführt, eine weitere ambulant behandelt.
„Gemeldeter Kaminbrand“, Obermaubach (04.06.2015)
Die Feuerwehr wurde zu einem Kaminbrand in der Ortslage Obermaubach alarmiert. Beim Eintreffen der ersten
Kräfte wurde festgestellt, dass es sich um einen Brand im Küchenbereich eines Einfamilienwohnhauses im Erdgeschoss handelte. Weiterhin quoll Rauch aus dem darüber liegenden Kamin heraus. Auffällig war jedoch, dass
es zwei Kamine gab. Erfragungen ergaben, dass es sich bei dem Brandkamin um denjenigen handelte, der nur
mit der Küche verbunden war. Durch die Feuerwehr wurde ein Löschangriff im Innenangriff vorgenommen, die
Drehleiter in Anleiterbereitschaft gesetzt und ein Wenderohr zur Brandbekämpfung vorbereitet. Zwei Personen
wurden erstversorgt und nach Eintreffen des Rettungsdienstes an diesen übergeben. Im weiteren Verlauf wurde
der Dachboden mittels Wärmebildkamera kontrolliert und die Wohnung belüftet.
„Eingeklemmte Person nach Verkehrsunfall L 327“, Stockheim (27.12.2015)
Alleinunfall eines PKWs auf der L 327 in Fahrtrichtung Jakobwüllesheim. Der PKW fuhr gegen einen Baum,
die Fahrerin wurde infolge des Unfallgeschehens aus dem Fahrzeug geschleudert. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde die Fahrerin bereits vom vor Ort befindlichen Rettungsdienst reanimiert. Die Fahrerin verstarb noch
an der Einsatzstelle. Da nicht klar war, ob sich die Fahrerin zum Unfallzeitpunkt alleine im Fahrzeug befand,
wurden die Felder neben der Landstraße kontrolliert. Durch die Feuerwehr wurde die Einsatzstelle gegen den
fließenden Verkehr gesichert, der Brandschutz sichergestellt, der Rettungsdienst unterstützt, die Unfallstelle ausgeleuchtet und ausgelaufene Betriebsmittel aufgenommen.
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„Brand auf Balkon mit Menschenleben in Gefahr“, Kreuzau (30.12.2015)
In der Nacht des 30.12.2015 um 00:04 Uhr wurde unter dem Stichwort BD2MIG die Feuerwehr Kreuzau alarmiert. Laut Anrufer sollte es auf einem Balkon der Wohnanlage „An Burg Kreuzau“ brennen, auf dem sich Menschen in Gefahr befänden. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde festgestellt, dass eine Decke auf einem Balkon
brannte. Der Entstehungsbrand konnte mit einem Kleinlöschgerät schnell gelöscht werden. Menschen befanden
sich nicht in unmittelbarer Gefahr.
„Kellerbrand“, Obermaubach (16.01.2016)
Die Feuerwehr wurde zu einem Kellerbrand alarmiert. Beim Eintreffen befanden sich keine Personen mehr im
Gebäude. Zwei Bewohner gaben an, dass sie Brandrauch eingeatmet hätten und klagten über Hustenreiz. Aus
dem Eingangsbereich des Gebäudes strömte dichter Rauch aus. Die Personen wurden dem Rettungsdienst übergeben, parallel dazu wurde durch die Feuerwehr ein Löschangriff über die Wohnungseingangstür vorgenommen.
Da sich die Einsatzstelle in der Ortslage Obermaubach auf der höchsten Straße befand, es kurz vor dem Einsatz
stark geschneit hatte und die Temperaturen im Minusbereich lagen, war es aufgrund von Eis- und Schneeglätte
nicht möglich, dass weitere Kräfte die Einsatzstelle anfahren konnten. Diese standen im Bereitstellungsraum am
Ortseingang Obermaubach. Im Einsatzverlauf wurde versucht, die Kräfte auf dem Fußweg bzw. über Sonderfahrzeuge (ABC Erkundungskraftwagen mit Allradantrieb und Schneeketten) der Einsatzstelle zuzuführen.
Selbst eine Zufahrt über K 30 aus der Ortslage Brandenberg (Gemeinde Hürtgenwald) konnte nicht in Erwägung
gezogen werden, da ein Rettungswagen aus dieser Richtung alarmiert war und die Einsatzstelle ebenfalls nicht
erreichte. Der Brand konnte glücklicherweise schnell gelöscht werden.Der Bereich wurde mit der Wärmebildkamera kontrolliert und das Wohnhaus belüftet. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst konnten die Einsatzstelle
erst verlassen, nachdem zwei Streufahrzeuge vor Ort waren und Salz auf die Straßen gestreut hatten.
„Verkehrsunfall K-27 Ecke K31“, Untermaubach (01.02.2016)
Die Feuerwehr wurde zu einem Verkehrsunfall mit auslaufenden Betriebsmitteln alarmiert. Auf der Anfahrt
wurde über Funk gemeldet, dass sich mehrere Verletzte vor Ort befanden, ohne dass jemand eingeklemmt wurde. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle konnte in der ersten Erkundungsphase festgestellt werden, dass drei
PKWs an dem Unfallgeschehen beteiligt waren. Insgesamt waren drei Personen betroffen, wovon zwei bereits
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durch den sich vor Ort befindlichen Rettungsdienst betreut wurden. Die Feuerwehr unterstützte den Rettungsdienst, sicherte die Einsatzstelle gegen den fließenden Verkehr ab und stellte den Brandschutz sicher. Nach dem
Abtransport der verletzten Personen in die umliegenden Krankenhäuser wurden ausgelaufene Betriebsmittel aufgenommen.
„Baum auf Straße“, Drove (15.02.2016)
Die Feuerwehr wurde in Amtshilfe für den Straßenbaulastträger tätig. Aufgrund eines Starkschneefallereignisses
wurde die Feuerwehr zu einem umgestürzten Baum auf der L 250 alarmiert. Laut Aussage der Leitstelle war weder der Straßenbaulastträger noch die Polizei aufgrund der Wetterlage greifbar. Die Einsatzstelle wurde durch
die Feuerwehr in beide Fahrtrichtungen abgesichert, der Baum (ca. 30cm Durchmesser) mittels Kettensäge zersägt sowie von der Fahrbahn entfernt.
„Brennt Einkaufswagenunterstand“, Kreuzau (06.03.2016)
Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte ein Einkaufwagenunterstand rechtsseitig neben dem Gebäude in voller
Ausdehnung. Das Feuer drohte auf den angrenzenden Supermarkt überzugreifen. Durch die Feuerwehr wurde
eine Riegelstellung aufgebaut, die Brandbekämpfung eingeleitet und das Alarmstichwort auf BD3 erhöht. Die
Feuerwehr löste die Brandmeldeanlage manuell aus, um sich Zugang zum Objekt zu verschaffen. Anschließend
wurde der Innenraum begangen und mittels Wärmebildkamera kontrolliert.
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„Küchenbrand“, Kreuzau (09.05.2016)
Die Feuerwehr wurde zu einem Küchenbrand in eine Wohneinrichtung für altersgerechtes Wohnen alarmiert.
Ein Holzbrett hatte auf dem Herd gelegen und war angeschmort. Bei Eintreffen der Feuerwehr war dieses bereits
durch den Hausmeister aus dem Fenster der im Erdgeschoss befindlichen Wohnung geworfen worden. Sowohl
der Hausmeister als auch die Bewohnerin der Wohnung wurden im Treppenhaus angetroffen. Durch eine Rauchschutztür, die den Flur vom Treppenraum trennte, konnte eine Verrauchung festgestellt werden. Die Feuerwehr
führte die Bewohnerin einer an den verrauchten Flur angrenzenden Wohnung ins Freie. Anschließend wurde der
Flur sowie die Wohnung mechanisch belüftet. Weitere Löschmaßnahmen waren nicht erforderlich. Die Feuerwehr betreute drei Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
„Gasaustritt“, Stockheim (24.06.2016)
Die Feuerwehr wurde zu einem Gasaustritt alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Kräfte stellte sich heraus, dass
es sich nicht um einen Gausaustritt handelte, sondern um einen Brandeinsatz. Es konnte eine starke Rauchentwicklung aus dem Keller des Wohnhauses festgestellt werden. Es befanden sich keine Personen mehr im Gebäude. Durch die Feuerwehr wurde ein Löschangriff vorgenommen und die Bewohner betreut. Diese hatte nach dem
Feststellen von leichtem Rauch das Gebäude verlassen und die Feuerwehr alarmiert. Nach Ablöschen des Feuers
wurde die Brandstelle mittels Wärmebildkamera kontrolliert und das Gebäude belüftet.
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Seite 236
„Verkehrsunfall B56 Kreuzung am Boten“, Stockheim (16.07.2016)
Alarmiert wurde zu einem Verkehrsunfall zwischen drei Personenkraftwagen auf der B56 / Kreuzung L-327 Am
Boten mit vier betroffenen Personen und auslaufenden Betriebsmitteln. Durch den leitenden Notarzt, welcher
Augenzeuge war, wurden die Patienten gesichtet und bereits betreut.
Die Feuerwehr unterstütze den Rettungsdienst, stellte den Brandschutz sicher und nahm ausgelaufene Betriebsmittel auf.
„Verkehrsunfall auslaufende Betriebsmittel B56“, Stockheim (22.07.2016)
Verkehrsunfall zwischen drei beteiligten PKWs. Beim Eintreffen der Feuerwehr war der Rettungsdienst bereits
vor Ort und hatte mit der Sichtung von drei Patienten begonnen. Ein Patient befand sich noch im PKW und wurde durch den Rettungsdienst behandelt. Die Straße war beidseitig durch die Polizei vollgesperrt. An einem PKW
lief Kühlflüssigkeit aus. Durch die Feuerwehr wurde der Brandschutz sichergestellt. Abschließend wurde die Polizei bei der Unfallaufnahme unterstützt.
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Anhang 2
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Schutzzielfestlegung der AGBF
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Anhang 3
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Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit
der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk
Köln
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Anhang 4
Nr. Einsatznummer
lfd.
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Schutzzielrelevante Einsätze 2015/2016
erste Alarmierung Einsatzgebiet
Alarmstichwort
Anzahl
Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel
Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt
alarmieKräfte
Kräfte
Kräfte
rungen
nach
nach
nach
zum
8 Min. 13 Min. 45 Min.
Einsatz
1
1100001311 13.01.2010 13:32:00 Winden
FZB2
5
0
7
11
nein
2
1100001577 16.01.2010 05:01:51 Kreuzau
BD2
5
9
15
16
nein
3
1100001797 18.01.2010 15:48:26 Boich
BD1
4
1
1
8
nein
4
1100002740 28.01.2010 08:05:16 Drove
MDL
5
0
11
16
nein
5
1100008309 15.03.2010 21:10:50 Untermaubach BD1
2
0
0
7
nein
6
1100008747 19.03.2010 11:15:51 Stockheim
BD2
2
7
7
7
nein
7
1100010541 05.04.2010 14:35:13 Stockheim
PE1
10
12
32
45
ja
8
1100012799 27.04.2010 09:57:04 Kreuzau
BD3
7
1
23
27
nein
9
1100017807 15.06.2010 14:14:30 Kreuzau
FZB1
3
2
8
8
nein
10
1100017865 16.06.2010 03:33:10 Untermaubach FZB1
3
0
6
10
nein
11
1100018077 18.06.2010 00:47:03 Untermaubach MDL
9
1
21
40
nein
12
1100018454 21.06.2010 18:48:10 Winden
3
17
17
17
ja
13
1100018617 23.06.2010 14:50:58 Untermaubach BD1
5
0
11
19
nein
14
1100018628 23.06.2010 17:17:19 Obermaubach BD3
8
3
14
24
nein
15
1100019740 03.07.2010 14:43:08 Kreuzau
MDL
4
7
13
13
nein
16
1100020111 07.07.2010 06:12:44 Kreuzau
BD3
8
1
32
35
nein
17
1100020412 09.07.2010 13:25:39 Stockheim
MDL
6
7
15
24
nein
18
1100020661 11.07.2010 13:05:55 Untermaubach MDL
5
4
17
17
nein
19
1100020790 12.07.2010 11:38:40 Obermaubach PEW
5
2
18
20
nein
20
1100020934 12.07.2010 16:07:06 Winden
BD1
4
0
3
14
nein
21
1100023384 04.08.2010 11:40:28 Untermaubach BD3
12
0
7
46
nein
22
1100024877 19.08.2010 18:09:41 Drove
PE1
7
8
28
34
nein
23
1100030710 16.10.2010 05:02:23 Untermaubach BD2
3
0
10
10
nein
24
1100031059 19.10.2010 23:16:18 Boich
BD2
2
0
7
7
nein
25
1100031818 27.10.2010 15:29:34 Boich
PE1
5
0
16
22
nein
26
1100034889 26.11.2010 09:37:21 Drove
BD2
8
0
6
18
nein
27
1100036948 15.12.2010 09:55:14 Drove
MDL
5
0
13
13
nein
28
1100038424 28.12.2010 00:55:55 Drove
BD2
9
1
13
32
nein
29
1100038616 29.12.2010 14:51:13 Kreuzau
MDL
5
0
19
25
nein
30
1110000290 03.01.2011 18:40:10 Untermaubach MDL
15
0
30
67
nein
31
1110000829 08.01.2011 08:22:07 Drove
PEW
7
8
30
30
nein
32
1110001383 13.01.2011 07:40:12 Thum
PE1
11
3
6
29
nein
33
1110003615 02.02.2011 15:07:03 Kreuzau
FZB2
3
5
8
10
nein
34
1110004769 13.02.2011 15:54:45 Untermaubach MDL
7
10
26
27
ja
35
1110005056 16.02.2011 10:53:53 Boich
BD1
2
0
3
3
nein
36
1110005878 23.02.2011 16:44:41 Obermaubach BD3
17
4
10
64
nein
37
1110006133 25.02.2011 15:51:00 Boich
PE1
7
0
10
19
nein
38
1110008792 20.03.2011 23:40:32 Üdingen
BD2
10
17
42
50
ja
39
1110010068 01.04.2011 13:06:25 Kreuzau
BDK
4
0
9
11
nein
40
1110013562 04.05.2011 00:17:01 Kreuzau
BD2
8
0
25
39
nein
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
FZB1
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Nr. Einsatznummer
lfd.
erste Alarmierung Einsatzgebiet
Alarmstichwort
Seite 260
Anzahl
Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel
Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt
alarmieKräfte
Kräfte
Kräfte
rungen
nach
nach
nach
zum
8 Min. 13 Min. 45 Min.
Einsatz
41
1110014265 10.05.2011 16:25:04 Kreuzau
MDL
4
0
9
10
nein
42
1110015146 18.05.2011 16:59:26 Stockheim
MDL
3
0
6
12
nein
43
1110015490 21.05.2011 18:05:01 Stockheim
MDL
8
7
17
31
nein
44
1110017101 04.06.2011 14:18:37 Boich
MDL
7
0
17
18
nein
45
1110017297 05.06.2011 19:16:00 Drove
BD3
10
7
18
42
nein
46
1110018097 12.06.2011 18:16:51 Drove
MDL
9
1
33
35
nein
47
1110021457 12.07.2011 13:50:04 Kreuzau
BD3
12
0
4
38
nein
48
1110024155 05.08.2011 21:24:57 Kreuzau
BD2
6
0
11
16
nein
49
1110025426 18.08.2011 15:15:11 Kreuzau
MDL
2
0
4
8
nein
50
1110026738 30.08.2011 15:24:15 Kreuzau
MDL
3
7
11
11
nein
51
1110027448 06.09.2011 01:10:20 Winden
FZB1
5
0
7
11
nein
52
1110028703 16.09.2011 19:55:55 Kreuzau
BD1
2
0
1
4
nein
53
1110032445 20.10.2011 03:02:13 Untermaubach BD2
5
0
13
19
nein
54
1110033150 25.10.2011 21:33:59 Stockheim
BDK
5
3
11
26
nein
55
1110035246 14.11.2011 23:47:37 Kreuzau
MDL
7
0
31
32
nein
56
1110036265 24.11.2011 04:27:28 Kreuzau
BD3
8
0
0
32
nein
57
1110036333 24.11.2011 15:54:10 Kreuzau
BDK
2
5
7
7
nein
58
1110037891 08.12.2011 16:32:45 Stockheim
MDL
5
0
16
25
nein
59
1110038508 14.12.2011 06:34:45 Kreuzau
MDL
8
0
33
34
nein
60
1110038700 15.12.2011 12:40:52 Boich
BD1
2
0
5
5
nein
61
1110039076 18.12.2011 22:52:48 Untermaubach BD2
14
0
34
51
nein
62
1120001256 12.01.2012 08:31:35 Untermaubach BD2
7
0
11
18
nein
63
1120002041 19.01.2012 13:41:53 Drove
BD2
8
5
5
26
nein
64
1120002343 22.01.2012 11:59:17 Boich
MDL
7
9
23
27
ja
65
1120003231 30.01.2012 10:34:07 Boich
BDK
3
0
4
10
nein
66
1120003423 01.02.2012 06:58:50 Stockheim
BD2
5
0
0
19
nein
67
1120003855 04.02.2012 21:37:01 Boich
BD2
8
4
24
26
nein
68
1120004289 08.02.2012 13:50:10 Stockheim
BD1
3
0
5
6
nein
69
1120004390 09.02.2012 09:18:23 Kreuzau
MDL
3
0
13
13
nein
70
1120006939 29.02.2012 13:31:43 Kreuzau
BD3
18
0
13
42
nein
71
1120012634 19.04.2012 11:03:11 Drove
BD1
3
4
8
8
nein
72
1120012789 20.04.2012 12:51:16 Drove
BDW1
6
0
0
16
nein
73
1120016544 23.05.2012 21:06:16 Kreuzau
BD3
16
23
63
72
ja
74
1120017148 29.05.2012 01:46:35 Kreuzau
MDL
6
0
19
21
nein
75
1120018380 08.06.2012 22:50:49 Obermaubach MDL
5
6
16
18
nein
76
1120018611 11.06.2012 10:43:59 Kreuzau
BD1
2
0
5
5
nein
77
1120021361 04.07.2012 10:30:01 Kreuzau
MDL
5
0
9
10
nein
78
1120023439 24.07.2012 11:32:49 Kreuzau
BD1
4
0
11
11
nein
79
1120024077 28.07.2012 23:48:19 Kreuzau
MDL
4
0
11
15
nein
80
1120024545 01.08.2012 17:52:06 Kreuzau
MDL
7
17
37
37
ja
81
1120025031 05.08.2012 15:21:40 Stockheim
MDL
6
9
16
24
ja
82
1120025059 05.08.2012 18:57:02 Untermaubach MDL
8
14
26
26
ja
83
1120027972 30.08.2012 19:14:02 Kreuzau
MDL
3
1
15
15
nein
84
1120028765 07.09.2012 11:11:53 Kreuzau
BD3
2
0
10
10
nein
85
1120030006 18.09.2012 11:23:12 Boich
BD4
18
0
25
48
nein
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Nr. Einsatznummer
lfd.
erste Alarmierung Einsatzgebiet
Alarmstichwort
Seite 261
Anzahl
Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel
Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt
alarmieKräfte
Kräfte
Kräfte
rungen
nach
nach
nach
zum
8 Min. 13 Min. 45 Min.
Einsatz
86
1120030404 22.09.2012 06:36:38 Kreuzau
MDL
6
2
19
24
nein
87
1120030477 22.09.2012 16:56:27 Drove
MDL
6
2
24
24
nein
88
1120031899 05.10.2012 09:22:07 Kreuzau
MDL
4
0
6
11
nein
89
1120035222 02.11.2012 19:16:17 Untermaubach MDL
5
7
18
18
nein
90
1120036245 11.11.2012 18:34:44 Drove
BD4
18
30
55
86
ja
91
1120036752 16.11.2012 01:19:54 Winden
MDL
5
9
29
29
ja
92
1120037604 23.11.2012 11:03:13 Kreuzau
MDL
5
0
14
15
nein
93
1120039116 06.12.2012 14:06:46 Untermaubach BD2
6
0
14
17
nein
94
1120040846 21.12.2012 08:12:51 Kreuzau
MDL
3
0
12
18
nein
95
1120041855 30.12.2012 10:36:43 Kreuzau
MDL
5
0
27
27
nein
96
1130000369 03.01.2013 15:30:50 Kreuzau
BDK
4
0
5
10
nein
97
1130001506 13.01.2013 20:05:41 Kreuzau
MDL
8
0
32
43
nein
98
1130001607 14.01.2013 14:54:24 Winden
BD2
9
0
16
29
nein
99
1130001632 14.01.2013 18:45:57 Winden
BD2
8
8
23
32
nein
100
1130002032 17.01.2013 18:27:51 Kreuzau
BD2
6
9
27
30
ja
101
1130002622 22.01.2013 19:24:51 Kreuzau
BDK
6
0
16
18
nein
102
1130003341 29.01.2013 03:41:06 Kreuzau
MDL
5
6
22
22
nein
103
1130006488 20.02.2013 21:54:01 Obermaubach BDK
5
0
12
15
nein
104
1130007790 03.03.2013 09:59:23 Drove
MDL
3
5
9
9
nein
105
1130007827 03.03.2013 18:25:54 Boich
BDK
5
0
17
17
nein
106
1130007839 03.03.2013 20:56:29 Stockheim
PE1
8
9
11
31
nein
107
1130008287 07.03.2013 06:31:17 Kreuzau
BD2
10
6
19
37
nein
108
1130009445 16.03.2013 12:43:13 Kreuzau
MDL
5
8
25
25
nein
109
1130010201 23.03.2013 13:23:29 Kreuzau
BD2
11
0
26
35
nein
110
1130010657 27.03.2013 14:36:04 Stockheim
MDL
4
5
9
12
nein
111
1130011124 31.03.2013 20:16:06 Untermaubach BD4
17
12
43
72
ja
112
1130012951 17.04.2013 02:26:36 Kreuzau
MDL
7
0
22
36
nein
113
1130013005 17.04.2013 11:15:46 Kreuzau
BD2
5
3
12
13
nein
114
1130013534 22.04.2013 07:34:08 Drove
MDL
2
0
11
11
nein
115
1130014239 27.04.2013 18:27:09 Drove
BDK
7
0
12
22
nein
116
1130015321 07.05.2013 00:27:28 Winden
MDL
7
0
14
32
nein
117
1130015401 07.05.2013 17:02:34 Stockheim
MDL
5
1
21
27
nein
118
1130015427 07.05.2013 22:08:25 Winden
BDK
5
0
5
16
nein
119
1130015645 09.05.2013 16:31:14 Kreuzau
BD2
10
0
29
36
nein
120
1130015825 11.05.2013 09:46:58 Kreuzau
MDL
3
0
18
18
nein
121
1130017615 27.05.2013 17:52:43 Kreuzau
MDL
10
10
45
45
ja
122
1130017971 30.05.2013 16:20:54 Drove
BD1
6
7
31
31
nein
123
1130019606 12.06.2013 16:58:46 Boich
BD2
3
2
15
15
nein
124
1130024819 23.07.2013 12:00:09 Stockheim
BA1
5
2
8
12
nein
125
1130026941 09.08.2013 01:41:24 Kreuzau
BD3
13
0
10
49
nein
126
1130027426 13.08.2013 16:17:16 Kreuzau
FZB1
3
6
14
14
nein
127
1130030015 03.09.2013 18:36:31 Stockheim
MDL
6
0
16
26
nein
128
1130031609 17.09.2013 10:56:17 Kreuzau
BD4
5
0
8
20
nein
129
1130033240 30.09.2013 20:45:34 Drove
ABC1
7
1
15
22
nein
130
1130034065 08.10.2013 01:34:56 Kreuzau
BD4
11
0
23
34
nein
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Nr. Einsatznummer
lfd.
erste Alarmierung Einsatzgebiet
Alarmstichwort
Seite 262
Anzahl
Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel
Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt
alarmieKräfte
Kräfte
Kräfte
rungen
nach
nach
nach
zum
8 Min. 13 Min. 45 Min.
Einsatz
131
1130034433 10.10.2013 16:34:47 Drove
BD2
8
5
25
27
132
1130036417 27.10.2013 18:48:19 Winden
BD2
8
10
37
37
ja
133
1130036460 28.10.2013 07:05:22 Obermaubach PE1
6
0
12
18
nein
134
1130037774 07.11.2013 19:29:42 Kreuzau
MDL
5
12
19
21
ja
135
1130039464 22.11.2013 14:41:38 Kreuzau
MDL
7
0
20
22
nein
136
1130039488 22.11.2013 18:06:11 Winden
BDK
4
0
8
14
nein
137
1130039806 25.11.2013 17:44:18 Kreuzau
MDL
5
0
9
10
nein
138
1130041113 05.12.2013 20:42:03 Kreuzau
MDL
8
0
32
39
nein
139
1130042881 20.12.2013 12:19:43 Obermaubach MDL
6
9
19
19
ja
140
1130043801 28.12.2013 16:16:36 Kreuzau
ABC1
5
9
18
22
ja
141
1130043908 29.12.2013 15:34:58 Kreuzau
MDL
7
5
21
21
nein
142
1140000562 05.01.2014 18:56:10 Kreuzau
BD3
16
4
42
61
nein
143
1140001347 11.01.2014 22:37:30 Kreuzau
MDL
3
0
12
12
nein
144
1140001642 14.01.2014 11:33:24 Üdingen
PE1
6
0
6
16
nein
145
1140004469 07.02.2014 06:59:23 Drove
BD2
8
0
25
30
nein
146
1140004517 07.02.2014 11:33:35 Drove
BD2
8
2
10
19
nein
147
1140004591 07.02.2014 20:08:59 Kreuzau
BD1
2
0
10
10
nein
148
1140004685 08.02.2014 17:04:14 Kreuzau
MDL
4
9
14
14
nein
149
1140005741 17.02.2014 14:24:39 Kreuzau
BD2
8
2
23
25
nein
150
1140006656 25.02.2014 07:45:25 Boich
MDL
7
0
13
18
nein
151
1140007424 02.03.2014 06:16:52 Kreuzau
MDL
3
5
14
14
nein
152
1140008249 08.03.2014 08:00:44 Kreuzau
MDL
7
1
17
19
nein
153
1140011101 30.03.2014 18:19:20 Drove
BD2
9
1
24
29
nein
154
1140013187 16.04.2014 16:14:12 Stockheim
BDW1
4
0
5
11
nein
155
1140013886 22.04.2014 18:18:24 Kreuzau
BD2
8
22
34
34
ja
156
1140015496 06.05.2014 03:40:51 Obermaubach BD2
7
0
1
27
nein
157
1140015846 08.05.2014 16:28:18 Obermaubach ABC1
10
0
13
23
nein
158
1140016646 15.05.2014 18:26:29 Boich
BD2
6
0
18
21
nein
159
1140017159 20.05.2014 08:28:59 Stockheim
MDL
4
3
13
13
nein
160
1140017571 23.05.2014 06:25:20 Stockheim
MDL
2
5
12
12
nein
161
1140019881 09.06.2014 21:43:45 Untermaubach BD1
2
0
8
8
nein
162
1140021400 19.06.2014 20:31:53 Drove
BD3
12
0
41
51
nein
163
1140021468 20.06.2014 14:53:18 Drove
FZB1
4
5
18
18
nein
164
1140023539 08.07.2014 03:46:38 Boich
BD1
5
0
8
19
nein
165
1140023861 10.07.2014 01:16:23 Kreuzau
BD4
14
0
36
45
nein
166
1140025086 19.07.2014 14:31:32 Stockheim
BD1
4
1
6
13
nein
167
1140027374 31.07.2014 14:34:23 Kreuzau
FZB2
3
0
8
9
nein
168
1140029534 17.08.2014 10:42:54 Kreuzau
MDL
9
14
37
41
ja
169
1140030401 24.08.2014 10:09:34 Kreuzau
MDL
9
9
31
33
ja
170
1140031271 31.08.2014 08:31:33 Kreuzau
MDL
6
0
23
31
nein
171
1140032966 13.09.2014 15:27:33 Kreuzau
BD2
7
0
29
32
nein
172
1140033625 18.09.2014 14:17:45 Kreuzau
BD2
12
0
13
27
nein
173
1140033694 19.09.2014 01:18:16 Stockheim
MDL
6
0
14
26
nein
174
1140035455 02.10.2014 17:16:00 Kreuzau
PE1
3
7
13
13
nein
175
1140036835 14.10.2014 08:14:18 Untermaubach MDL
3
0
9
9
nein
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
nein
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Nr. Einsatznummer
lfd.
erste Alarmierung Einsatzgebiet
Alarmstichwort
Seite 263
Anzahl
Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel
Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt
alarmieKräfte
Kräfte
Kräfte
rungen
nach
nach
nach
zum
8 Min. 13 Min. 45 Min.
Einsatz
176
1140037396 18.10.2014 18:48:41 Untermaubach BD2
5
0
14
18
nein
177
1140038012 23.10.2014 11:42:19 Kreuzau
BD2
5
2
2
15
nein
178
1140038346 26.10.2014 11:08:29 Kreuzau
MDL
4
6
11
11
nein
179
1140038766 30.10.2014 06:41:18 Kreuzau
MDL
6
1
16
21
nein
180
1140039097 01.11.2014 11:35:23 Drove
MDL
6
0
17
18
nein
181
1140039121 01.11.2014 15:23:41 Drove
MDL
5
13
17
18
ja
182
1140039151 01.11.2014 19:58:35 Kreuzau
BD1
6
0
13
14
nein
183
1140040747 13.11.2014 22:54:04 Untermaubach MDL
6
0
13
14
nein
184
1140041152 17.11.2014 09:05:46 Kreuzau
MDL
5
0
10
11
nein
185
1140042250 25.11.2014 18:52:15 Kreuzau
BD2
10
9
33
41
ja
186
1140043094 02.12.2014 19:53:01 Kreuzau
MDL
9
6
19
22
nein
187
1140043393 05.12.2014 07:10:35 Kreuzau
MDL
4
0
3
12
nein
188
1140044319 11.12.2014 13:33:58 Kreuzau
BD2
4
0
16
17
nein
189
1140044430 12.12.2014 10:27:49 Untermaubach BD3
10
0
8
22
nein
190
1140044483 12.12.2014 14:40:57 Untermaubach BD1
2
0
0
5
nein
191
1140044549 13.12.2014 00:29:55 Boich
BD2
9
0
28
40
nein
192
1140045300 18.12.2014 15:50:55 Untermaubach BD2
12
0
16
37
nein
193
1140045704 22.12.2014 05:22:01 Drove
MDL
5
0
23
23
nein
194
1150002158 16.01.2015 12:34:05 Kreuzau
MDL
7
3
14
14
nein
195
1150003870 29.01.2015 12:59:18 Stockheim
PE1
10
2
7
22
nein
196
1150004203 31.01.2015 16:39:44 Kreuzau
BD2
3
13
13
13
nein
197
1150009367 05.03.2015 18:46:37 Winden
BD1
3
0
0
6
nein
198
1150012177 26.03.2015 02:12:11 Kreuzau
MDL
7
1
22
24
nein
199
1150012239 26.03.2015 13:18:03 Untermaubach MDL
6
1
7
14
nein
200
1150012482 28.03.2015 09:49:44 Kreuzau
MDL
2
8
12
12
nein
201
1150013334 03.04.2015 08:04:35 Stockheim
PE1
5
0
8
20
nein
202
1150014328 11.04.2015 13:31:49 Obermaubach BD1
3
3
7
7
nein
203
1150014337 11.04.2015 15:23:34 Obermaubach BD2
13
10
24
40
ja
204
1150015572 21.04.2015 07:56:01 Drove
MDL
3
5
10
10
nein
205
1150016479 27.04.2015 20:50:56 Kreuzau
BD1
6
13
25
25
ja
206
1150016545 28.04.2015 11:31:03 Winden
BD2
11
0
13
27
nein
207
1150016676 29.04.2015 10:55:16 Untermaubach MDL
5
0
8
11
nein
208
1150021295 04.06.2015 20:06:06 Obermaubach BD2
6
4
18
19
nein
209
1150024345 27.06.2015 06:57:38 Stockheim
PE1
6
5
7
21
nein
210
1150024828 01.07.2015 04:40:57 Kreuzau
MDL
5
1
17
19
nein
211
1150025307 04.07.2015 01:57:39 Kreuzau
MDL
7
0
18
21
nein
212
1150025506 05.07.2015 08:01:56 Üdingen
BD1
8
0
27
32
nein
213
1150027519 20.07.2015 17:58:43 Kreuzau
BD2
14
8
39
45
nein
214
1150029576 05.08.2015 14:11:57 Thum
BDW1
9
3
7
19
nein
215
1150032970 29.08.2015 10:05:27 Untermaubach MDL
4
3
11
11
nein
216
1150033142 30.08.2015 13:17:36 Drove
MDL
4
6
11
11
nein
217
1150033670 02.09.2015 18:21:03 Drove
MDL
5
9
17
17
ja
218
1150033855 04.09.2015 07:30:47 Stockheim
BD1
4
2
6
6
nein
219
1150034519 09.09.2015 13:22:02 Stockheim
MDL
7
0
5
12
nein
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Nr. Einsatznummer
lfd.
erste Alarmierung Einsatzgebiet
Alarmstichwort
Seite 264
Anzahl
Anzahl Anzahl Anzahl Schutzauswertbare eingeeingeeingeziel
Fahrzeug- troffener troffener troffener erfüllt
alarmieKräfte
Kräfte
Kräfte
rungen
nach
nach
nach
zum
8 Min. 13 Min. 45 Min.
Einsatz
220
1150034532 09.09.2015 13:57:33 Kreuzau
BD3
9
7
11
16
nein
221
1150034610 10.09.2015 06:37:51 Kreuzau
MDL
8
1
12
17
nein
222
1150037724 03.10.2015 08:51:45 Kreuzau
MDL
6
6
20
20
nein
223
1150037997 05.10.2015 08:58:05 Kreuzau
MDL
11
2
6
17
nein
224
1150038124 06.10.2015 02:32:07 Stockheim
MDL
5
0
5
17
nein
225
1150040315 22.10.2015 07:07:18 Kreuzau
BD1
8
0
18
22
nein
226
1150040612 23.10.2015 23:53:37 Kreuzau
MDL
5
1
17
18
nein
227
1150042114 03.11.2015 20:51:05 Stockheim
BD1
5
6
12
13
nein
228
1150042201 04.11.2015 12:19:14 Drove
MDL
7
2
9
10
nein
229
1150043848 15.11.2015 10:29:48 Kreuzau
MDL
5
7
20
20
nein
230
1150044374 19.11.2015 02:16:06 Untermaubach BD2
14
6
18
38
nein
231
1150046220 02.12.2015 10:45:41 Drove
MDL
6
1
8
10
nein
232
1150049310 24.12.2015 16:37:51 Kreuzau
MDL
10
9
40
42
ja
233
1150049666 27.12.2015 20:04:58 Stockheim
PE1
5
1
5
23
nein
234
1150049947 30.12.2015 00:04:17 Kreuzau
BD2MIG
11
19
47
48
ja
235
1160001440 11.01.2016 09:42:06 Stockheim
BD1
7
0
9
14
nein
236
1160001529 11.01.2016 19:32:39 Kreuzau
BD2
10
14
21
31
ja
237
1160002206 16.01.2016 19:20:19 Obermaubach BD2
9
0
4
38
nein
238
1160003127 23.01.2016 21:58:16 Untermaubach BD3
9
0
28
33
nein
239
1160004803 05.02.2016 05:01:13 Stockheim
FZB1
9
1
14
33
nein
240
1160004864 05.02.2016 14:40:33 Kreuzau
MDL
7
7
30
34
nein
241
1160006234 14.02.2016 18:18:20 Drove
MDL
5
6
23
24
nein
242
1160007825 26.02.2016 08:58:55 Kreuzau
MDL
3
5
6
6
nein
243
1160008152 28.02.2016 17:34:58 Stockheim
PE1
4
6
13
15
nein
244
1160008509 02.03.2016 08:39:12 Untermaubach MDL
5
0
5
9
nein
245
1160008847 04.03.2016 10:17:04 Drove
FZB1
9
0
8
18
nein
246
1160009176 06.03.2016 18:14:55 Winden
BD3
16
0
16
63
nein
247
1160011733 23.03.2016 16:31:23 Winden
MDL
4
0
12
15
nein
248
1160014303 10.04.2016 14:42:56 Thum
BD1
8
0
13
19
nein
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Anhang 5
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Beschaffungs-und Ausstattungshinweise für Mannschaftstransport- und Mehrzweckfahrzeuge
Mannschaftstransportfahrzeuge bzw. -wagen (MTF/MTW)
Die Begriffe "Mannschaftstransportfahrzeug" und "-wagen" werden synonym verwendet. Der
Streit um die "richtige" Benennung könnte Bücher füllen und ist ausschließlich theoretisch, da
nirgends "genormt". Sehr viele Feuerwehren verwenden verschiedene Formen von Mannschaftstransportfahrzeugen mit i. d. R. fünf bis max. acht Fahrgastplätzen (plus Fahrer) in verschiedenen Bestuhlungsvarianten (vgl. CIMOLINO/ZAWADKE, 2005). Aufgrund des darüber notwendigen speziellen "Bus-Führerscheines" (Klasse D) und ggf. zusätzlicher Anforderungen an einen "Bus" sind mehr Sitzplätze eher selten. Teilweise werden gebrauchte Fahrgestelle bzw. Fahrzeuge (z. B. auch der Polizei) dafür aus- bzw. umgebaut.
Technische Besonderheiten:
Gebrauchte Fahrzeuge müssen v. a. im Bereich der Fahrzeugelektrik ggf. nachgerüstet werden, weil sie für die Belastungen beim Einbau unter Umständen mehrerer Verbraucher (Funkgeräte, Ladegeräte, Radio, Zusatzbeleuchtung, Standheizung etc.) vermutlich nicht ausreichend ausgelegt sind. Alternativ muss man sich in den Einbauten auf das technisch Mögliche
begrenzen.
Mannschaft und Gerät sollten mindestens durch z. B. serienmäßiges Trenngitter voneinander
getrennt sein.
Soll eine Einsatzführung aus einem MTF aufgebaut und unterhalten werden, so muss dafür
Technik (Funk, ggf. Mobiltelefon/-fax), (Arbeits-) Platz und geeignetes Personal vorhanden
sein. Man landet dann automatisch sehr schnell besser beim ELW 1.
Mehrzweckfahrzeuge (MZF)
Neben den MTF werden MZF für den Personal- und Materialtransport eingesetzt. In einigen
Ländern (z. B. Bayern, Rheinland-Pfalz) gibt es dafür eigene Regelungen (Technische Richtlinien, Weisungen). MZF haben dazu oft einen eigenen Geräteraum (z. B. Aufbau mit Plane/Spriegel) und damit mehr Zuladungsmöglichkeiten als ein MTF. Der Übergang vom MTF
dieser Bauart zum GW-L1 ist fließend.
Technische Besonderheiten:
Gebrauchte Fahrzeuge müssen v. a. im Bereich der Fahrzeugelektrik ggf. nachgerüstet werden, weil sie für die Belastungen beim Einbau unter Umständen mehrerer Verbraucher (Funkgeräte, Ladegeräte, Radio, Zusatzbeleuchtung, Standheizung etc.) vermutlich nicht ausreichend ausgelegt sind. Alternativ muss man sich in den Einbauten auf das technisch Mögliche
begrenzen.
Mannschaft und Gerät sollten mindestens durch z. B. serienmäßiges Trenngitter voneinander
getrennt sein.
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 266
Soll eine Einsatzführung aus einem MZF aufgebaut und unterhalten werden, so muss dafür
Technik (Funk, ggf. Mobiltelefon/-fax), (Arbeits-)Platz und geeignetes Personal vorhanden
sein. Man landet dann automatisch sehr schnell besser beim ELW 1. Alternativ können z. B.
auch an einer Einsatzstelle zwei MZF "Fenster an Fenster" aufgestellt werden, so dass ein
Fahrzeug den Bereich "Fernmelde" und das andere den Bereich "Lage" abdeckt.
Taktische Besonderheiten:
Für den Personaltransport ist die Sitzplatzzahl entscheidend, zum sicheren Transport verschiedener Beladungen sind baulich getrennte Ladeflächen wichtiger, deren Wert von der
nutzbaren Zuladung (Gewichtsreserve) sowie vom Volumen abhängt. MTF bieten hier i. d. R.
mehr Sitzplätze, aber weniger Ladefläche als ein MZF.
BILD A5.1
Fahrzeugkonzept Mehrzweckfahrzeug nach ZAWADKE
Eine weitere Variante ist es, ein MTF oder MZF mit Atemschutzgeräten auszustatten. Diese
Fahrzeuge werden in der Schweiz als "Atemschutzfahrzeug" bezeichnet und dienen dem
schnellen Transport vollständig ausgestatteter und einsatzbereiter Feuerwehrangehöriger. Dies
macht besonders dann Sinn, wenn solche Fahrzeuge z. B. bei einer städtischen Einrichtung
oder in einem Gewerbegebiet stationiert sind, von dem aus mehrere Feuerwehrangehörige
ausrücken.
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD A5.2
Seite 267
Ausstattungsvariante: MTF/MZF mit Atemschutzgeräten [SANWALD
FAHRZEUGBAU; www.sanwald.ch]
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Anhang 6
Seite 268
Technische Baubeschreibung für Mehrzweckfahrzeuge MZF (BY)
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Seite 269
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Seite 270
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Seite 271
Dateiname: techn_baubeschreibg_mzf_0509_9125.pdf, (d/l 05.12.2010)
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Anhang 7
Seite 272
Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten
Im Zuge der laufenden Anpassung der Atemschutztechnik der Feuerwehren an den Stand der
Technik ist es eine weitere Option, die Atemschutzgeräte mit 9-L-Composite-Flaschen der
Lebensdauerkategorie "NLL" (Voll-Composite-Flasche nach EN 12245, Lebensdauer 48 Jahre oder 12.000 Flaschenfüllungen (unbeschränkt) "NLL" = "no life limit") auszustatten, insbesondere im Hinblick auf lange Anmarschwege und/oder unübersichtliche Objekte.
Wie die nachfolgende Übersicht zeigt, bedeutet die Verwendung einer 9-L-Flasche eine echte
Erhöhung des Wirkungsgrades eines Atemschutzgerätes, insbesondere im Vergleich zu anderen Varianten mit zwei Atemluftflaschen: Die Variante mit 2 Stück 6,8-L-Flaschen entspricht
zudem aufgrund ihrer Masse von mehr als 18 kg nicht der EN für Atemschutzgeräte, wird
aber dennoch von einigen Feuerwehren eingesetzt. Kreislauf- bzw. Regenerationsgeräte erfordern zudem einen unverhältnismäßig hohen Finanz-, Logistik- und Ausbildungsaufwand,
der von freiwilligen Feuerwehren realistisch betrachtet nicht geleistet werden kann.
BILD A7.1
Vergleich von Composite-Atemluftflaschen (im Foto links 9-L-Flasche, rechts
6,8-L-Flasche)
Der Rat der Europäischen Union hat umfassende Anforderungen an Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in EU-Richtlinien für persönliche Schutzausrüstungen formuliert.
Verfahren und Instrumente entsprechend nationalen Rechtsvorschriften bzw. Praktiken müs-
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 273
sen ausgeweitet werden und den EU-Richtlinien entsprechen. Es handelt sich insbesondere
um:
• 89/391/EU Richtlinie des Rates der EG vom 12. Juni 1989
• 89/656/EU Richtlinie des Rates der EG vom 30. November 1989
• 89/686/EU Richtlinie des Rates der EG vom 21. Dezember 1989
Der Rat der Europäischen Union hat am 12. Juni 1989 die Richtlinie 89/391/EU über die
"Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit" erlassen. Sie regelt als Rahmenrichtlinie die grundsätzlichen Belange des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Gestützt auf Artikel 16 dieser Richtlinie wurden wiederum mehrere Einzelrichtlinien zu speziellen Arbeitsschutzbereichen erlassen. Für den Bereich der persönlichen Schutzausrüstung
gilt dazu die dritte Einzelrichtlinie 89/656/EU "Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der
Arbeit". Die dritte Einzelrichtlinie beinhaltet die Bestimmungen für die Anwendung von PSA.
Die Richtlinie 89/686/EU "Zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für
persönliche Schutzausrüstungen" betrifft die Gestaltung und die Herstellung persönlicher
Schutzausrüstung. Nach den Definitionen der dritten Einzelrichtlinie 89/656/EU gilt als persönliche Schutzausrüstung jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, vom Arbeitnehmer benutzt
oder getragen zu werden, um sich gegen ein Risiko oder gegen Risiken zu schützen, die seine
Sicherheit oder seine Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen konnten, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung.
Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung ist erforderlich, wenn die Risiken nicht durch
kollektive technische Schutzmittel oder durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen, Methoden
oder Verfahren vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Bei Atemschutzgeräten der Feuerwehr handelt es sich um PSA der Kategorie 3 gemäß Richtlinie 89/391/EU. Somit ist vor dem Inverkehrbringen eine Baumusterprüfung bei einer akkreditierten Prüfstelle erforderlich, deren Bestehen mit einem entsprechenden CE-Kennzeichen
auf dem Ausrüstungsstück kenntlich gemacht wird. Atemschutzgeräte mit entsprechender
Kennzeichnung dürfen grundsätzlich verwendet werden.
Allerdings ist der Arbeitsgeber bzw. Dienstherr verpflichtet, vor dem Einsatz von persönlicher
Schutzausrüstung eine qualifizierte Gefährdungsanalyse durchzuführen: Nach Art. 6 der
Rahmenrichtlinie 89/391/EU hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten des Unternehmens bzw. Betriebes die Verpflichtung, Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, unter anderem bei der Auswahl von Arbeitsmitteln, chemischen Stoffen oder Zubereitung und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze zu beurteilen. Die Beurteilung der Gefahren
setzt ein vorheriges Erkennen - also Ermitteln - der Gefahren und Gefährdungen voraus.
Da das deutsche Feuerwehrwesen weitgehend auf Ehrenamtlichkeit beruht und entsprechende
Fachkräfte für Gefahr- und Gefährdungsanalysen häufig nicht zur Verfügung stehen, werden
weitere Festlegungen in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 "Atemschutz" und in den
Richtlinien des Referats Referat 8 "Persönliche Schutzausrüstung" des Technisch-WissenGemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Seite 274
schaftlichen Beirates (TWB) der der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
(VFDB) gemacht. Diese deutsche Praxis gab bereits Anlass zu einer rechtlichen Überprüfung
insbesondere des Inhalts der Richtlinien des Referats 8 der VFDB durch den Europäischen
Gerichtshof, da nationale "Schattennormen" gegen europäisches Recht verstoßen können.
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 22. Mai 2003 ist erläutert
worden, dass es sich bei der zum Beispiel von der DEKRA EXAM GmbH, Bochum, herausgegebenen "Liste der Atemschutzgeräte, die mit der vfdb-Richtlinie 0802 übereinstimmen"
um eine "offene Positiv-Liste" handelt, die die Feuerwehren in ihrer Auswahl CE-konformer
Atemschutzgeräte unterstützen, aber nicht einschränken soll oder darf. Rechtsverbindlich sind
einzig die Anforderungen gem. EU-Richtlinien und entsprechender Europäischer Normen,
wie z. B. DIN EN 136 Atemschutzgeräte - Vollmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 136:1997 und DIN EN 137 Atemschutzgeräte - Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer) mit Vollmaske - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;
Deutsche Fassung EN 137:2006.
Insofern ist auch die Verwendung anderer Flaschengrößen (z. B. zugelassene 9-L-Flasche
statt zugelassener 6,8-L-Flasche) problemlos möglich, sofern das Gesamtgerät und seine
Komponenten wie beschrieben den gültigen Regeln der Technik entsprechen. Eine 9-LFlasche ist zudem keine "Neuigkeit", sondern seit Jahren handelsüblich und verfügbar und
zum Beispiel in einigen schweizerischen Kantonen sowie im österreichischen Bundesland
Vorarlberg eingeführt: "Wir Vorarlberger sind das einzige Bundesland in Österreich, welches
9-Liter 300-bar CFK-Flaschen benutzen. Die restlichen Bundesländer verwenden für Einsätze, welche den Standardeinsatz überschreiten, 2 x 6,8 Liter. Diese Variante hatten wir ganz
am Anfang auch, allerdings stellte sich bald heraus, dass dieses enorme Gewicht (über 20 kg)
keine Lösung ist. Die 9-Liter-Flaschen anstatt 2 x 6,8 ist ein guter Kompromiss, zumal dieses
Gerät gerade 12 kg auf die Waage bringt und doch eine ansehbare Einsatzzeit ermöglicht.
Vorwiegend sind dies Feuerwehren mit kürzeren Straßentunnels, größere Betriebsanlagen,
Tiefgaragen usw." 40 41 9-L-Atemluftflaschen sind ebenfalls Standard im Defence Fire & Rescue Service, auch auf den in Deutschland stationierten Fahrzeugen wie z. B. in Rheindahlen
und Sennelager.
40
41
http://www.lfv-vorarlberg.at/technik/atemschutz/atemschutzkennzeichnung.html vom 03.10.2014
Schriftwechsel des Verfassers mit dem LFV Vorarlberg; Oktober 2014
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Seite 275
BILD A7.2
Fahrzeug der Betriebsfeuerwehr Novartis (CH) mit sechs Pressluftatmern mit
9-L-Compositeflaschen
BILD A7.3
Die FF Vaterstetten (LK Ebersberg/BY) führt in ihrem TLF 16/25 (Baujahr
1998, Schlingmann) zusätzliche Atemschutzgeräte mit 9-L-Atemluftflaschen
für ausgedehnte Objekte im Aufbau (G3) mit
BILD A7.4
Moderne, modular aufgebaute Sitz- und ASG-Halterungssysteme ermöglichen
die kostengünstige Umrüstung zur Lagerung unterschiedlicher Atemschutzgeräte bzw. Atemluftflaschen
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BILD A7.5
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9-L-Atemluftflaschen sind Standard im Defence Fire & Rescue Service
Die Gefahr- und Gefährdungsanalyse an einem Doppelflaschen-Pressluftatmer führt zu dem
Ergebnis, dass aus einer möglichen Fehlerquelle beim Anschluss der Atemluftflaschen bei einem Einflaschen-Pressluftatmer nun drei Fehlerquellen werden, da zwei Flaschenventile an
das T-Stück und das T-Stück seinerseits korrekt an das Grundgerät angeschlossen werden
müssen. Aufgrund der Fertigungs- und Geometrietoleranzen von Compositeflaschen und der
händischen Montage von Flaschenventilen kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese
immer exakt gleiche Massen und Dimensionen haben. Bereits geringe Massen- und Längenunterschiede können in Verbindung mit z. B. Vibrationen in der Fahrzeughalterung und dem
dem Gesamtsystem "Pressluftatmer" innewohnenden Spiel ein weiteres Drehmoment erzeugen, das die Verbindung zwischen T-Stück und Grundgerät lockern kann. Daher sind vor der
Benutzung stets alle drei Verschraubungen zu überprüfen. Bei einer 9-L-Composite-Flasche
wäre nur eine Verschraubung zu überprüfen.
BILD A7.6
Sicherheitsrelevante Kräfte und Momente am Doppelflaschen-Pressluftatmer
Die Gefahr- und Gefährdungsanalyse bezogen auf die Verwendung einer Atemluftflasche mit
einem Volumen von 9 Litern, die sich in ihrem Durchmesser und in ihrer Flaschenhöhe jeweils nur um ca. 2 cm von einer 6,8-L-Flasche unterscheidet, kann naturgemäß nur das gleiche Ergebnis haben wie mit einer 6,8-Liter-Flasche, zumal, wenn diese auf einem Atemschutzgerät getragen wird, das in o. g. Liste der EXAM GmbH enthalten ist. Innerhalb der betreffenden Feuerwehr ist aber sicherzustellen, dass alle Atemschutzgeräteträger eine Unterweisung in das Gerät erhalten (Unterweisungspflicht gemäß ASiG und UVV "Feuerwehren";
es empfiehlt sich, darüber einen Nachweis zu führen) und eine Trageübung in einer Atemschutzübungstrecke absolvieren.
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Anhang 8
Seite 277
Stellungnahme zu Druckluftschaumanlagen
Abgesehen von Zusatzkosten von 40.000 EUR pro Fahrzeug ist von der Beschaffung und
Verwendung von Druckluftschaumanlagen (Handelsnamen: "CAFS", "One Seven") aus folgenden Gründen abzusehen:
Bei einem Gebäudebrand am 17.12.2005 sind zwei Feuerwehrmänner der Freiwilligen Feuerwehr Tübingen im Einsatz tödlich verunglückt. Es handelte sich um ein unbewohntes
Fachwerkhaus, in dem sich Werk- und Lagerstätten sowie Ateliers befanden.42 Bereits am
16.01.2006 sah sich der Landesbranddirektor Baden-Württembergs als erste Landesdienststelle in Deutschland motiviert, "Hinweise für den Einsatz von Druckluftschaum bei der Brandbekämpfung" herauszugeben.43 Folgende Passagen sind hervorzuheben:
"Im praktischen Versuch versagten mit Wasser gefüllte Druckschläuche unter Beflammung durch brennende Holzstücke - vergleichbar einer Temperaturbelastung
durch Brandschutt oder durch herabfallendes Brandgut - selbst nach mehreren
Minuten nicht, während der mit Druckluftschaum gefüllte Schlauch bei vergleichbarer Temperaturbeaufschlagung nach kurzer Zeit (innerhalb einer Minute) zerplatzte."
"Den Feuerwehren mit Druckluftschaumanlagen44 wird empfohlen, beim
Löscheinsatz auf die Förderung von Druckluftschaum in Druckschläuchen dann
zu verzichten bzw. dem Wasser-/Schaummittelgemisch keine Druckluft zuzuführen, wenn die Möglichkeit einer Wärmebeaufschlagung der Druckschläuche beispielsweise durch glühende, brennende oder anderweitig erwärmte Teile besteht.
Dies gilt insbesondere, wenn dabei die Angriffstrupps in den Innenangriff vorgehen."
"Gegen die Förderung eines Wasser-/Schaummittelgemischs45 bestehen keine Bedenken."
Die o. g. Hinweise sind eineindeutig und bedürfen keiner weiteren Erläuterung.
"In der praktischen Umsetzung bedeutet dies beispielsweise, dass beim Löschen
eines Zimmerbrandes in einem in Massivbauweise erstellten Gebäude Druckluftschaum eingesetzt werden kann. Bei einem Wohnungsbrand hingegen, bei dem
der Angriffstrupp über abgelöschte Bereiche - wie z. B. den Flur - in weitere
Räume vorgeht, sollte kein Druckluftschaum mehr verwendet werden. Gleichwohl
kann dem Löschwasser dann das Schaummittel weiterhin zugeführt werden, was
ebenfalls zu einer verbesserten Löschwirkung beiträgt."
42
43
44
45
Die Unfallkommision "Tübingen" hat am 29.07.2006 den Bericht zum Einsatz "Tübingen - Reutlinger Straße 34/1" veröffentlicht. Der
vorliegende Bericht beschreibt den Einsatzablauf und enthält die taktische Analyse des Einsatzes am 17. Dezember 2005 in Tübingen,
bei dem zwei Feuerwehrangehörige ums Leben kamen. Die Unfallkommission hat den Einsatzablauf - soweit dieser mit dem Unfall in
direktem Zusammenhang steht - auf mögliche Ursachen hin untersucht und bewertet. Dieser Unfallbericht ist im Internet als PDFDokument verfügbar, z. B. auf www.atemschutzunfaelle.de.
Innenministerium Baden-Württemberg; Der Landesbranddirektor. Hinweise für den Einsatz von Druckluftschaum bei der Brandbekämpfung vom 16.01.2006.
CAFS
Class-A-Foam, Netzwasser
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 278
Hier wird die stringente Argumentation aus unerfindlichen Gründen wieder verlassen: Beim
Innenangriff ist regelmäßig damit zu rechnen, dass der Angriffstrupp und die Angriffsleitung
Strahlungswärme, heißen Oberflächen und heißem Brandgut begegnen und ausgesetzt werden
- wenn es nicht brennen würde, dann hätte ja schließlich auch niemand die Feuerwehr gerufen. Diese Situation kann auch bei einer Einsatzlage, die sich im Nachhinein "nur" als Zimmerbrand herausstellt, nicht ausgeschlossen werden. Es macht keinen Sinn, dass der Einsatzbefehl aufgrund eines vorgenommenen Erkundungsergebnisses gegeben wird. Somit fällt der
Einsatz von Druckluftschaum im Innenangriff als Option aus, da der begründete Verdacht besteht, dass diese Löschtechnik im Einsatz zu einer Gefährdung der Einsatzkräfte führen kann.
Ein Einsatzleiter, der nach den vorliegenden Erkenntnissen den Einsatz von Druckluftschaum
anordnet, verletzt demnach seine Fürsorgepflicht und handelt mindestens grob fahrlässig.
Des Weiteren ist zu bemerken, dass Erfahrungen aus den USA hinsichtlich der Schläuche
nicht direkt auf Europa bzw. Deutschland übertragbar sind:
Die US-Feuerwehren verwenden angriffseitig zum Großteil "double-jacket hoses", d. h.
Schläuche mit einer zweiten gewebten Außenhaut, die nur dazu dient, vor mechanischen
Beschädigungen v. a. durch Glassplitter zu schützen.46
Die US-Kupplungen werden über eine Länge von ca. 4 cm vollflächig mit Spreizringen
eingebunden.
In Deutschland werden Feuerlöschschläuche nach aktuellem Normentwurf E DIN 14811 im
Rahmen ihres Zulassungsverfahrens nur mit Wasser geprüft. Somit gilt der Prüfbescheid nur
unter den zu Grunde liegenden Prüfbedingungen - nämlich für bzw. mit Wasser. Somit ist die
Verwendung von Druckluftschaum oder anderen Medien, die nicht dem Wasser entsprechende physikalische Eigenschaften haben, kein bestimmungsgemäßer Gebrauch dieser Schläuche. Ein entsprechender Warnhinweis auf dem Titelblatt der Norm wurde auf Druck der
Schlauchhersteller wieder entfernt.
Bei der Brandbekämpfung in geschlossenen Räumen kann nicht davon ausgegangen werden,
dass über einen längeren Zeitraum ein konstanter Volumenstrom abgenommen wird. Es muss
mit mehreren Schaltvorgängen pro Minute gerechnet werden.47, 48 BRAUN, Berufsfeuerwehr
Ingolstadt (die erste deutsche Berufsfeuerwehr mit Druckluftschaumanlagen), berichtet 2009
sogar von einsekündigem "Takten": "... Bei Bedarf ist mit dem Sprühstrahl auch ein 'Takten'
möglich, sodass mit 1-Sekunden-Stößen die Rauchgasschicht gekühlt werden kann. Die Verdampfungskapazität von mehr als 200 L/min (Wasseranteil) eines getakteten Druckluftschaum-Sprühstrahls ist durchaus dazu geeignet, ein zündfähiges Gasgemisch abkühlen zu
können. ..." und "... Bei einem Vollbrand sollte der Strahl des Druckluftschaums vom Tür- oder Fenstersturz aus beginnend in den Raum gerichtet werden. Der Strahlrohrführer arbeitet
dabei möglichst bodennah. Die Reichweite des Vollstrahls ist - wenn möglich - auszunutzen.
Folgende Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt: drei Löschmittelstöße von jeweils
46
47
48
Vgl. z. B. http://www.niedner.com/index.cfm - products - hoses - municipal
P. Grimwood: "Euro Firefighter: Global Firefighting Strategy and Tactics, Command and Control and Firefighter Safety"; Jeremy
Mills Publishing (30. April 2008); ISBN-13: 978-1906600259
O. Hürbin: "Einsatz von CAFS bei der Berufsfeuerwehr Basel" [Vortrag am 05.11.2009]; Löschtechnik-Workshop ausgerichtet von
der Fa. Vogt AG Feuerwehrgeräte- und Fahrzeugbau, Freimettigenstrasse 20, CH-3672 Oberdiessbach
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zirka einer Sekunde Dauer auf die linke Seite, die rechte Seite und anschließend in die Mitte
des Brandraums abgeben. ...".49
In umfangreichen Messungen50 wurde festgestellt, dass die Mess-Regel-Technik von Druckluftschaumanlagen bei schnellen Schaltfolgen am Strahlrohr deshalb nicht in der Lage ist,
wirksam zu folgen, weil sie kein aussagekräftiges Eingangssignal erhält. Nach 5 Schlauchlängen ist ein Eingangssignal als solches nicht mehr zu erkennen. Interessant ist, dass es bei diesen Versuchen mit Druckluftschaum bei einem eingestellten Pumpendruck (mit APDR) von
5 bar keinerlei Druckstöße oberhalb von 5,5 bis 6 bar gegeben hat. Dies ist ein weiterer Hinweis auf die egalisierende Wirkung von Druckluftschaum in einer elastischen Feuerlöschleitung und bedeutet, dass das Impulslöschverfahren und Druckluftschaumanlagen inkompatibel
sind. Es handelt sich dabei nicht um einen Mangel der Druckluftschaumanlagen, sondern um
ein systemisches Problem, das durch die Gesamtkonfiguration aus DLSA, Schlauchleitung
und Strahlrohr bedingt ist. Bei der Verwendung von Druckluftschaumanlagen sind somit andere Löschtaktiken zu wählen (Löschmittelabgabe von mindestens 5 Sekunden oder länger "Wände streichen" statt "Wasserstöße in die Rauchschicht"). Dies wird durch Beobachtungen
aus der Praxis bestätigt.51
Entsprechendes gilt prinzipiell auch für Druckzumischanlagen: Hier sind die Auswirkungen
auf die Praxis der Bekämpfung von Feststoffbränden aber eher zu vernachlässigen, auch für
den Fall, dass die Zumischung dadurch relativ "grob" geregelt wird: Aufgrund der MessRegel-Technik wird die Zumischanlage bei z. B. eingestellter Zumischrate von 0,3 %
Schaummittel real in Konzentrationen von 0 bis mindestens 1 Prozent zumischen, sodass
letztlich Netzwasser am Strahlrohr ankommt und der Zweck der Zumischung "im Mittel" erfüllt wird. Bestätigt dies u. A. auch von BRAUN, Leiter der Feuerwehr Ingolstadt. Als erste
deutsche Berufsfeuerwehr setzt die Feuerwehr Ingolstadt seit 1997 zwei Löschgruppenfahrzeuge mit (mittlerweile gegen neue Anlagen ausgetauschten) Druckluftschaumanlagen ein.
Nach Messungen von BRAUN beträgt die Zumischung von Schaummittel mit diesem System
bei eingestellten 0,5 % real jedoch im Mittel 1,7 %, im Maximum bis zu 4,46 %, also fast das
Zehnfache des eingestellten Wertes.52 Die maximale Abweichung von vorgewählten Zumischraten bei einem Förderdruck des Löschmittels von 4 bar bis 10 bar darf nach DIN 14330
bei bis zu 1 % Zumischrate jedoch nur +/- 20 % relativ, d. h. 0,5 % +/- 0,1 % absolut betragen. Bei Zumischanlagen wirkt sich dies "nur" auf den Schaummittelverbrauch aus, da
Schaummittel zugemischt wird, wenn auch überdosiert. DIN 14330 legt keine zeitlichen Kriterien fest, innerhalb welcher Zeit eine (veränderte) Zumischeinstellung auch tatsächlich erreicht wird.
49
50
51
52
Braun, Ulrich: Druckluftschaum; Rotes Heft/Ausbildung kompakt 211; Verlag W. Kohlhammer 2009; p. 42 und p. 52
H. de Vries: "Messungen des Druckverlaufs an mit Wasser oder Druckluftschaum gefüllten Schlauchleitungen während des Betriebs
und deren Konsequenzen für die Brandbekämpfung/Pressure Measurements along Fire Hose Lines operated with Water or Compressed Air Foam and their Consequences for Fire-Fighting Operations"; Norderstedt 2009, Libri Books on Demand, ISBN 978-3-00028890-6
Jan Tino Demel: Einsatzmöglichkeiten und –grenzen von in Löschfahrzeugen eingebauten Druckluftschaumanlagen bei Brandeinsätzen unter besonderer Berücksichtigung des Unfallschutzes (Hausarbeit); März 2006
Braun, U.: Erfahrungsbericht über die Druckluftschaum-Brandbekämpfung - Tabelle: Auswertung der CAFS-Einsätze 09.199709.1998; Berufsfeuerwehr Ingolstadt; 30.09.98
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Es konnte beobachtet werden, dass die Schaumqualität während der Sequenzen zwischen
"wässriger Lösung" und "Rasierschaum" schwankte, ohne dass Einstellungen an der Druckluftschaumanlage verändert wurden. Auch aus diesem Grund sind Druckluftschaumanlagen
nicht für Löschverfahren mit schnellen Schaltfolgen geeignet.
Die Messungen bestätigen die bereits deduktiv hergeleiteten Erkenntnisse53 über den Betrieb
von Druckzumisch- und Druckluftschaumanlagen: 5 bzw. 10 Sekunden Druckluftschaumabgabe entsprechen ca. 15 L bzw. 30 L Druckluftschaumabgabe (weniger als 10 % der Schlauchinhalte, verlegt wurden 5 x B und 5 x C). Wie an einem Schauglas am Verteiler beobachtet
wurde, wird dies nicht durch Förderung von Schaum durch die gesamte Leitung bestritten,
sondern durch sukzessive Expansion des Druckluftschaumes, der sich bereits in den
Schlauchlängen zwischen Verteiler und Strahlrohr befindet. Gleichzeitig war an einem Klarschlauch hinter dem Strahlrohr zu beobachten, dass der Druckluftschaum zerfällt und es zu
einer Phasentrennung kommt:54 In unteren Bereich des Klarschlauches sammelt sich WasserSchaummittel-Gemisch, darüber befindet sich Schaum oder Druckluftschaum unbekannter
"Qualität". Es kommt zum "Stottern" des Strahlrohrs, es wird kein Druckluftschaum mehr abgegeben, sondern Luft, Wasser-Schaummittel-Gemisch und Druckluftschaum in nicht beeinflussbarer Abfolge (im amerikanischen Sprachgebrauch "sludging" [sludge = Matsch]). Dies
kann insbesondere für einen Strahlrohrführer im Innenangriff fatale Folgen haben.
Auch bei Einbau einer Druckzumischanlage (DZA) sollte aber in jedem Löschfahrzeug trotzdem ein Z-Zumischer (üblicherweise Z4) inklusive Ansaugschlauch mitgeführt werden und
eine Vorrichtung vorhanden sein, mit der auch bei Ausfall der DZA Schaummittel aus einem
fest eingebauten Schaummittelbehälter entnommen werden kann, da sonst ein technischer
Ausfall der DZA zu einem einsatztaktischen Totalausfall des Fahrzeugs führen kann, da gar
kein Schaum erzeugt werden kann. Ein Negativbeispiel dafür ist beispielsweise, dass nach
Anlage 2a (Zuwendungsfähige Ausgaben für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen) der
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen zur Förderung des
Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie) vom 15. Juni 2009 zwar der Einbau einer Druckzumischanlage nach DIN 14430 einschließlich Schaummittelbehälter bei (H)LF 20/16, TLF
20/24-Tr und TLF 20/40 mit 12.000 EUR gefördert wird, wobei nach Maßgabe der Richtlinie
dann Schaummittelkanister und Zumischer nebst Ansaugschlauch entfallen können55. Bei einer maximalen Masse für einen Zumischer nach DIN 14348 von 5 kg bedeutet die zitierte Regelung keinen echten Vorteil durch Ersparnis von Ausrüstung, sondern vielmehr
einen unverzeihlichen Verzicht auf Redundanz und die Möglichkeit, auch abgesessen
Schaum zu erzeugen.
53
54
55
H. de Vries: "Einsatzpraxis: Brandbekämpfung mit Wasser und Schaum - Technik und Taktik", ecomed, Landsberg, 3., vollständig
überarbeitete und erweiterte Auflage 2008
vgl.: Ständige Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder, Arbeitskreis V - Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten,
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung: Forschungsbericht Nr. 150 - Untersuchung der Haltbarkeit von Druckluftschaum führenden Feuerwehrschläuchen unter Wärmebeaufschlagung im Vergleich zu Wasser führenden; Dipl.-Ing. C. Axel Fohl, Dipl.-Ing. Jochen
Schaaf; Forschungsstelle für Brandschutztechnik an der Universität Karlsruhe (TH); Karlsruhe September 2008
siehe auch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: Technische Richtlinie Hessen – Staffellöschfahrzeug StLF 20/25 (TRHStLF 20/25:2007); Ziffer 5.4.5: "Eine Druckzumischanlage nach DIN V 14430 ist zulässig. Bei einem dafür fest eingebauten Schaummittelbehälter können die in Tabelle 1 (Standardbeladung), Gruppe 2, geforderten sechs Schaummittelbehälter 20, der Zumischer Z4
R und der Ansaugschlauch D 1500 entfallen"; Dokumentname: TRH-StLF20-25_2007.PDF, Download 29.95.2012
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Anhang 9
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Relevante Normänderungen wasserführender Armaturen
Normänderung Schaumgeräte
Seit 2011 wurden die Normen für Zumischer und deren Ansaugschläuche sowie tragbare
Schaumrohre in Euronormen zu überführt, die im Herbst 2015 veröffentlicht werden. Im Zuge
dessen ist die nachfolgende Kennzeichnung des Volumenstromes der jeweiligen Geräte festgelegt worden56. Es wird vorgeschlagen, diese nach Erscheinen der Normen auch nachträglich
an den jeweiligen Geräten anzubringen. Sofern die Kennzeichnungsfarbe derjenigen der Armatur entsprechen würde (z. B. rote Banderole auf Z4), so kann sie entfallen.
DIN
DIN 14384:2011-01 Schaummittel-Zumischer PN 16,
selbstansaugend
DIN 14819:2011-01 D-Ansaugschlauch für Löschmittelzusätze
DIN 14366:2011-01 Tragbare Schaumstrahlrohre PN
16
DIN EN 16712-1:2015-XX
Tragbare Geräte zum Ausbringen von Löschmitteln,
die mit Feuerlöschpumpen gefördert werden - Tragbare Schaumgeräte …
… Teil 1: Zumischer PN 16; Deutsche Fassung prEN
16712-1:2015
… - Teil 2: Ansaugschlauch; Deutsche Fassung prEN
16712-2:2015
… - Teil 3: Schwer- und Mittelschaumstrahlrohre PN
16; Deutsche Fassung prEN 16712-3:2015
Nomineller Volumenstrom
[L/min]
Kennzeichnungsfarbe
(Banderole o. ä.)
200
Gelb
400
Rot
800
Blau
Auch bei Einbau einer Druckzumischanlage (DZA) sollte aber in jedem Löschfahrzeug trotzdem ein Z-Zumischer (üblicherweise Z4) inklusive Ansaugschlauch mitgeführt werden und
eine Vorrichtung vorhanden sein, mit der auch bei Ausfall der DZA Schaummittel aus einem
fest eingebauten Schaummittelbehälter entnommen werden kann, da sonst ein technischer
Ausfall der DZA zu einem einsatztaktischen Totalausfall des Fahrzeugs führen kann, da gar
kein Schaum erzeugt werden kann. Ein Negativbeispiel dafür ist beispielsweise, dass nach
Anlage 2a (Zuwendungsfähige Ausgaben für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen) der
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen zur Förderung des
Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie) vom 15. Juni 2009 zwar der Einbau einer Druckzumischanlage nach DIN 14430 einschließlich Schaummittelbehälter bei (H)LF 20/16, TLF
20/24-Tr und TLF 20/40 mit 12.000 EUR gefördert wird, wobei nach Maßgabe der Richtlinie
dann Schaummittelkanister und Zumischer nebst Ansaugschlauch entfallen können 57. Bei ei56
57
Bildquelle: Angus Fire
siehe auch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: Technische Richtlinie Hessen – Staffellöschfahrzeug StLF 20/25 (TRHStLF 20/25:2007); Ziffer 5.4.5: "Eine Druckzumischanlage nach DIN V 14430 ist zulässig. Bei einem dafür fest eingebauten Schaummittelbehälter können die in Tabelle 1 (Standardbeladung), Gruppe 2, geforderten sechs Schaummittelbehälter 20, der Zumischer Z4
R und der Ansaugschlauch D 1500 entfallen"; Dokumentname: TRH-StLF20-25_2007.PDF, Download 29.95.2012
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ner maximalen Masse für einen Zumischer nach DIN 14348 (bis 2015) von 5 kg bzw.
nach EN 16712-1 von nur 3 kg bedeutet die zitierte Regelung keinen echten Vorteil
durch Ersparnis von Ausrüstung, sondern vielmehr einen unverzeihlichen Verzicht auf
Redundanz und die Möglichkeit, auch abgesessen Schaum zu erzeugen.
Die (leider übliche) eng aufgerollte Lagerung von Ansaugschläuchen für Zumischer wirkt
sich negativ auf deren Verwendung im Einsatz aus, da der Schlauch dann versucht, sich aus
dem Kanister "herauszuschlängeln". Es wird daher vorgeschlagen - wie in Brandenburg üblich - bei Ausschreibungen und Beschaffungen an entsprechender Stelle den Hinweis "möglichst längliche Lagerung, nicht gerollt" aufzunehmen (siehe nachfolgendes Beispiel).
Aus Gründen des Unfallschutzes darf das Steigrohrende eines Ansaugschlauches nicht spitzwinklig geschnitten werden (siehe Beispiel a), um Verletzungen des Anwenders zu vermeiden, siehe Beispiele b (siehe auch DIN EN 16712-2).
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Normänderung Verteiler
Der Verteiler ist eine wasserführende Armatur der
Feuerwehr und dient dazu, das Löschmittel von einer
(Verteiler B-CBC und C-DCD) oder zwei (Verteiler
BB-CBC) Zuleitungen auf mehrere Schlauchleitungen zu verteilen oder es in Sonderfällen in umgekehrter Richtung zu sammeln. Beim neu in die Norm
aufgenommenen Verteiler BB-CBC besteht das Gehäuse aus einer Kombination von Verteiler und
Sammelstück mit zwei B-Eingängen analog zu DIN
14355. Die über 30 Jahre alte Vorgängerausgabe
wurde hauptsächlich deswegen überarbeitet, um den
in der ehemaligen DDR verwendeten Verteiler mit BILD A9.1
zwei B-Eingängen nach TGL 121-345:1982-07) neu
aufzunehmen.
Verteiler BB-CBC mit
Kugelhähnen58 (Foto:
AWG)
Dieser wird hauptsächlich beim Einsatz von Tanklöschfahrzeugen (TLF) verwendet, hat sich
dort bewährt und wurde daher in deren Standardbeladung aufgenommen. Neue Löschfahrzeuge der Feuerwehr sollen grundsätzlich mit BB-CBC-Verteilern ausgestattet werden. In Brandenburg ist die Ausstattung der Löschfahrzeuge mit BB-CBC-Verteilern seit 2013 Standard59.
Aktueller Normungsstand: DIN 14345:2012-05 Feuerwehrwesen - Verteiler C-DCD, B-CBC
und BB-CBC, PN 16. Seit 2014 wird eine europäische Norm für Sammelstücke entwickelt.
Normänderung Sammelstück
Bis 2005 war in Deutschland nur ein Sammelstück 2B-A nach DIN 14355 "Sammelstück PN
16" genormt. Es ist Bestandteil der Beladung aller genormten Löschfahrzeuge. Bei "durchschnittlicher" Wasserversorgung an einer Einsatzstelle kann davon ausgegangen werden, dass
von jeder B-Leitung 400 bis 800 L/min zugeführt werden - mithin zu wenig für die Auslastung der Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000 nach DIN EN 1028-1 und den Betrieb von
Monitoren mit Durchflüssen größer als 2.000 L/min. Nach positiven Tests u. a. der BF Düsseldorf zur Versorgung des Wasserwerfers von Fahrzeugen Typ TLF 24/50 wurde vorgeschlagen, Sammelstücke mit mehr als zwei und bis zu vier B-Eingängen zu normen. Eine Recherche hat ergeben, dass 3B- und 4B-Sammelstücke mit Rückschlagventilen innerhalb Europas lediglich noch in Großbritannien genormt und dort auch Teil der Standardbeladung der
Fahrzeuge ab der Größenordnung "(T)LF 16" sind. Des Weiteren sind diese größeren, bis
58
59
UVV Feuerwehr (GUV-V C 53) § 19: "Strahlrohre, Schläuche und Verteiler sind so zu benutzen, dass Feuerwehrangehörige beim
Umgang mit diesen Geräten sowie durch den Wasserstrahl nicht gefährdet werden. Durchführungsanweisung zu § 19: Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn ... schlagartiges Öffnen oder Schließen von Verteiler und Strahlrohr vermieden wird (möglichst keine Kugelhahnverteiler verwenden), nur absperrbare Strahlrohre verwendet werden, ein schlagendes Strahlrohr nicht aufgehoben wird, ... ."
Es ist dabei zu beachten, dass sowohl Verteiler mit Niederschraubventilen wie auch Verteiler mit Kugelhähnen sichere (und zugelassene) Armaturen sind und beide gleichermaßen richtig angewendet werden müssen (in der DDR hatten sogar die Standrohre Kugelhähne!). Der Verteiler mit Kugelhähnen hat gegenüber dem Verteiler mit Niederschraubventilen jedoch den Vorteil, dass eine Leitung
im Gefahrenfall (Schlauchplatzer, gestolperter FA, schlagendes Strahlrohr, ...) SCHNELLER GESCHLOSSEN werden kann!
Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (Brandenburg): Leistungsbeschreibungen Fahrzeugbeschaffung Stützpunktfeuerwehr: TSF-W Beladeliste Stand: 25.01.2013; TLF 20-40-ST Beladeliste Stand: 23.01.2013; TLF 5000 Beladeliste Stand: 23.01.2013; TLF 20-40-TR Stand: 30.07.2010; LF 20 Beladeliste Stand: 25.01.2013; LF 10 Beladeliste Stand:
25.01.2013; HLF 20 Beladeliste Stand: 25.01.2013; http://lste.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.365330.de vom 03.04.2015
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