Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 MB
Datum
18.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu VL 73/2017
Brandschutzbedarfsplan
der
Gemeinde Kreuzau
05.10.2017
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 2
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Verzeichnis der Tabellen ............................................................................................................ 8
Verzeichnis der Bilder .............................................................................................................. 11
Verzeichnis der Abkürzungen .................................................................................................. 15
1
Vorbemerkungen ............................................................................................................... 19
2
Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................... 22
3
Kommunales Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau ............................................. 25
4
3.1
Topographie und Siedlungsstruktur der Gemeinde Kreuzau .................................. 25
3.2
Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten ................................ 30
3.2.1 Straßenverkehrsnetz .................................................................................... 30
3.2.2 Schienenverkehrsnetz .................................................................................. 30
3.2.3 Gewässer ..................................................................................................... 31
3.2.4 Löschwasserversorgung .............................................................................. 34
3.3
Sonstige Gefahrenschwerpunkte ............................................................................. 35
3.4
Abschätzung des Gefahrenpotenzials ...................................................................... 36
3.5
Abschätzung des Gefährdungspotenzials ................................................................ 43
3.6
Abschätzung der Schadenschwere und Risikoanalyse ............................................ 46
Ist-Struktur der Feuerwehr Kreuzau ................................................................................. 48
4.1
Aufgaben der Feuerwehr Kreuzau........................................................................... 48
4.1.1 Pflichtaufgaben ............................................................................................ 48
4.1.2 Zugewiesene Aufgaben ............................................................................... 53
4.1.3
4.1.4
4.2
Zusätzlich übertragene Aufgaben ................................................................ 56
Freiwillige Aufgaben ................................................................................... 56
Infrastruktur der Feuerwehr Kreuzau ...................................................................... 57
4.2.1 Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet
Kreuzau ....................................................................................................... 57
4.2.2 Feuerwehrgerätehäuser der Feuerwehr Kreuzau ......................................... 59
4.2.2.1 Feuerwehrgerätehaus der LG Boich ........................................... 60
4.2.2.2 Feuerwehrgerätehaus der LG Drove ........................................... 61
4.2.2.3 Feuerwehrgerätehaus der LG Kreuzau ....................................... 62
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.3
4.2.2.4 Feuerwehrgerätehaus der LG Obermaubach .............................. 63
4.2.2.5 Feuerwehrgerätehaus der LG Stockheim.................................... 64
4.2.2.6 Feuerwehrgerätehaus der LG Thum ........................................... 65
4.2.2.7 Feuerwehrgerätehaus der LG Üdingen ....................................... 66
4.2.2.8 Feuerwehrgerätehaus der LG Untermaubach ............................. 67
4.2.2.9 Feuerwehrgerätehaus der LG Winden ........................................ 68
Werk- und Betriebsfeuerwehren ................................................................. 75
Feuerwehren benachbarter Städte und Gemeinden ..................................... 75
Technik ........................................................................................................ 77
4.2.5.1 Fahrzeugtechnik .......................................................................... 77
4.2.5.2 Gerätetechnik .............................................................................. 82
4.2.5.3 Sirenenwarnsysteme ................................................................... 82
4.2.5.4 Schutzausrüstung ........................................................................ 84
Personal ....................................................................................................... 86
4.2.6.1 Personalanalyse der ehrenamtlichen Feuerwehrstandorte .......... 87
4.2.6.2 Jugendfeuerwehr ......................................................................... 99
4.2.6.3 Kinderfeuerwehr ....................................................................... 100
Organisation .............................................................................................. 101
4.2.7.1 Einsatzorganisation ................................................................... 102
Einsatzgeschehen in der Gemeinde Kreuzau ........................................................ 104
4.3.1 Übersicht der Einsatzstruktur 2008 bis 2015 ............................................ 104
4.3.2
4.3.3
5
Seite 3
Einsatzdatenanalyse................................................................................... 106
Analyse der schutzzielrelevanten Einsätze im Ist-Zustand ....................... 124
4.4
Zusammenfassung des IST-Standes der Feuerwehr Kreuzau ............................... 134
4.5
Übertrag aus dem BSBP 2012 ............................................................................... 137
4.5.1 Bauliche Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.)......... 137
4.5.2 Technische Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64
ff.) .............................................................................................................. 141
4.5.3 Personelle Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64
ff.) .............................................................................................................. 143
4.5.4 Organisatorische Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012
(S. 64 ff.) ................................................................................................... 145
Schutzziel der Gemeinde Kreuzau .................................................................................. 146
5.1
Begriffsbestimmung .............................................................................................. 146
5.2
Schutzzieldefinition nach AGBF Bund ................................................................. 152
5.3
Empfehlungen gemäß vfdb-Richtlinien ................................................................ 155
5.4
Schutzzielfestlegung der Gemeinde Kreuzau ........................................................ 158
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6
7
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Soll-Struktur der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau .................................................. 160
6.1
Soll-Aufgaben der Feuerwehren der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau ......... 160
6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ........................................... 160
6.1.2 Zugewiesene Aufgaben ............................................................................. 160
6.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben .............................................................. 160
6.1.4 Freiwillige Aufgaben ................................................................................. 160
6.1.5 Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten ....... 161
6.2
Soll-Infrastruktur der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau ................................. 163
6.2.1 Räumliche Lage der Standorte der Feuerwehren der Gemeinde
Kreuzau ..................................................................................................... 163
6.2.2 Gebäude - Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr ......................... 165
6.2.2.1 Anforderungen nach DIN 14092: 2001-10 ............................... 165
6.2.2.2 Anforderungen nach DIN 14092: 2012-04 ............................... 166
6.2.2.3 Weitere Hinweise und Empfehlungen ...................................... 169
6.2.3 Technik ...................................................................................................... 172
6.2.3.1 Fahrzeugtechnik ........................................................................ 172
6.2.3.2 Gerätetechnik ............................................................................ 179
6.2.3.3 Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme.................. 181
6.2.3.4 Schutzausrüstung ...................................................................... 181
6.2.4 Soll-Personal ............................................................................................. 183
6.2.4.1 Personal für die technische Instandhaltung .............................. 183
6.2.4.2 Soll- Mindeststärke der ehrenamtlichen Standorte und
Gesamtstärke............................................................................. 183
6.2.4.3 Jugendfeuerwehr ....................................................................... 187
6.2.4.4 Kinderfeuerwehr ....................................................................... 187
6.2.5 Organisation .............................................................................................. 188
6.2.5.1 Einsatzorganisation ................................................................... 188
6.2.5.2 Ausbildung ................................................................................ 189
Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau ............................................. 191
7.1
Soll-Ist-Vergleich der Aufgaben der Feuerwehr Kreuzau..................................... 191
7.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ........................................... 191
7.1.2
7.1.3
7.1.4
7.1.5
7.2
Zugewiesene Aufgaben ............................................................................. 191
Zusätzlich übertragene Aufgaben .............................................................. 191
Freiwillige Aufgaben ................................................................................. 191
Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten ....... 191
Soll-Ist-Vergleich der Infrastruktur der Feuerwehr Kreuzau ................................ 193
7.2.1 Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet
Kreuzau ..................................................................................................... 193
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
8
Seite 5
Bauliche Situation der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet
Kreuzau ..................................................................................................... 193
7.2.2.1 Feuerwehrgerätehaus der LG Boich ......................................... 193
7.2.2.2 Feuerwehrgerätehaus der LG Drove ......................................... 194
7.2.2.3 Feuerwehrgerätehaus der LG Kreuzau ..................................... 195
7.2.2.4 Feuerwehrgerätehaus der LG Obermaubach ............................ 195
7.2.2.5 Feuerwehrgerätehaus der LG Stockheim.................................. 196
7.2.2.6 Feuerwehrgerätehaus der LG Thum ......................................... 197
7.2.2.7 Feuerwehrgerätehaus der LG Üdingen ..................................... 198
7.2.2.8 Feuerwehrgerätehaus der LG Untermaubach ........................... 199
7.2.2.9 Feuerwehrgerätehaus der LG Winden ...................................... 199
Technik ...................................................................................................... 200
7.2.3.1 Fahrzeugtechnik ........................................................................ 200
7.2.3.2 Gerätetechnik ............................................................................ 202
Personal ..................................................................................................... 204
7.2.4.1 Personal für die technische Instandhaltung .............................. 204
7.2.4.2 Stärke der der ehrenamtlichen Standorte und
Gesamtstärke............................................................................. 204
7.2.4.3 Jugendfeuerwehr ....................................................................... 206
7.2.4.4 Kinderfeuerwehr ....................................................................... 207
Organisation .............................................................................................. 208
7.2.5.1 Organigramm ............................................................................ 208
7.2.5.2 Einsatzorganisation ................................................................... 208
Maßnahmenplan, Zeitrahmen und erwartete Kosten ...................................................... 210
8.1
Bauliche Maßnahmen ............................................................................................ 211
8.1.1 Bauliche Maßnahme BAU1 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) ........... 211
8.1.2 Bauliche Maßnahme BAU2 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) ........... 211
8.1.3 Bauliche Maßnahme BAU3 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) ........... 211
8.1.4 Bauliche Maßnahme BAU4 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) ........... 211
8.1.5 Bauliche Maßnahme BAU5 ...................................................................... 211
8.1.6
8.1.7
8.2
Bauliche Maßnahme BAU6 ...................................................................... 212
Bauliche Maßnahme BAU7 ...................................................................... 212
Technische Maßnahmen ........................................................................................ 213
8.2.1 Technische Maßnahme TEC1 (Übertrag aus BSBP 2012) ....................... 213
8.2.2 Technische Maßnahme TEC2 ................................................................... 213
8.2.3 Technische Maßnahme TEC3 ................................................................... 213
8.2.4 Technische Maßnahme TEC4 ................................................................... 214
8.2.5 Technische Maßnahme TEC5 ................................................................... 214
8.2.6 Technische Maßnahme TEC6 ................................................................... 214
8.2.7 Technische Maßnahme TEC7 ................................................................... 214
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
8.2.8
8.2.9
8.2.10
8.2.11
8.2.12
8.3
8.4
Seite 6
Technische Maßnahme TEC8 ................................................................... 214
Technische Maßnahme TEC9 ................................................................... 215
Technische Maßnahme TEC10 ................................................................. 215
Technische Maßnahme TEC11 ................................................................. 215
Technische Maßnahme TEC12 ................................................................. 215
Personelle Maßnahmen ......................................................................................... 216
8.3.1 Personelle Maßnahme PER1 ..................................................................... 216
8.3.2 Personelle Maßnahme PER2 ..................................................................... 216
8.3.3 Personelle Maßnahme PER3 ..................................................................... 216
8.3.4
8.3.5
8.3.6
8.3.7
Personelle Maßnahme PER4 ..................................................................... 216
Personelle Maßnahme PER5 ..................................................................... 217
Personelle Maßnahme PER6 ..................................................................... 217
Personelle Maßnahme PER7 ..................................................................... 217
8.3.8
8.3.9
8.3.10
8.3.11
8.3.12
Personelle Maßnahme PER8 ..................................................................... 217
Personelle Maßnahme PER9 ..................................................................... 218
Personelle Maßnahme PER10 ................................................................... 218
Personelle Maßnahme PER11 ................................................................... 218
Personelle Maßnahme PER12 ................................................................... 218
Organisatorische Maßnahmen ............................................................................... 219
8.4.1
8.4.2
8.4.3
8.4.4
8.4.5
8.4.6
8.4.7
8.4.8
Organisatorische Maßnahme ORG1 ......................................................... 219
Organisatorische Maßnahme ORG2 ......................................................... 219
Organisatorische Maßnahme ORG3 ......................................................... 219
Organisatorische Maßnahme ORG4 ......................................................... 219
Organisatorische Maßnahme ORG5 ......................................................... 220
Organisatorische Maßnahme ORG6 ......................................................... 220
Organisatorische Maßnahme ORG7 ......................................................... 220
Organisatorische Maßnahme ORG8 ......................................................... 220
8.4.9 Organisatorische Maßnahme ORG9 ......................................................... 220
8.4.10 Organisatorische Maßnahme ORG10 ....................................................... 221
8.4.11 Organisatorische Maßnahme ORG11 ....................................................... 221
8.4.12 Organisatorische Maßnahme ORG12 ....................................................... 221
Anhang 1
Einsatzberichte .......................................................................................... 222
Anhang 2
Schutzzielfestlegung der AGBF ................................................................ 237
Anhang 3
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln ........................................................................ 242
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Anhang 4
Seite 7
Schutzzielrelevante Einsätze 2015/2016 ................................................... 259
Anhang 5
Beschaffungs-und Ausstattungshinweise für Mannschaftstransportund Mehrzweckfahrzeuge ............................................................................................... 265
Anhang 6
Technische Baubeschreibung für Mehrzweckfahrzeuge MZF (BY) ........ 268
Anhang 7
Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten ............................................ 272
Anhang 8
Stellungnahme zu Druckluftschaumanlagen ............................................. 277
Anhang 9
Relevante Normänderungen wasserführender Armaturen ........................ 281
Anhang 10
Zusatzausstattung Vegetations- und Kleinbrand ....................................... 286
Anhang 11
Hinweise zur Pumpenkonfiguration .......................................................... 288
Anhang 12
Löschwasserbedarf bei Bränden ................................................................ 293
Anhang 13
Zusatzausstattung für die Wasserrettung und Eigensicherung .................. 294
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Seite 8
Verzeichnis der Tabellen
Seite
TABELLE 3.1 Topographische und siedlungsstrukturelle Angaben der Gemeinde
Kreuzau (Stand 31.12.2015) ............................................................................................. 27
TABELLE 3.2 Einwohner je Ortsteil in der Gemeinde Kreuzau (Stand
31.12.2015) 27
TABELLE 3.3 Einwohnerentwicklung der Einwohner der Gemeinde Kreuzau von
1996 bis 2016 .................................................................................................................... 29
TABELLE 3.4
Abschätzung des Gefahrenpotenzials je Ausrückebereich .......................... 37
TABELLE 3.5
Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse ....................................... 39
TABELLE 3.6
Liste der bekannten und bewerteten Objekte in Kreuzau............................ 40
TABELLE 3.7
Abschätzung des Gefährdungspotenzials je Ausrückebereich .................... 44
TABELLE 4.1
Baulicher Zustand der Feuerwehrgerätehäuser ........................................... 69
TABELLE 4.2
Benachbarte Feuerwehren ........................................................................... 76
TABELLE 4.3
Fahrzeugbestand der Feuerwehr Kreuzau im Jahr 2016 ............................. 78
TABELLE 4.4
(2016)
Nutzungsdauer des Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau
81
TABELLE 4.5 Übersicht über Funkgeräte und Funkmeldeempfänger der
Feuerwehr Kreuzau ........................................................................................................... 82
TABELLE 4.6
Personalentwicklung der Feuerwehr Kreuzau ............................................. 88
TABELLE 4.7 Stärke und Verfügbarkeit der aktiven Angehörigen der Feuerwehr
Kreuzau (Stand 17.05.2016) ............................................................................................. 94
TABELLE 4.8 Zu erwartende Tages- und Nachtverfügbarkeit der aktiven
Feuerwehrangehörigen (FA) der Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Stand
17.05.2016) 96
TABELLE 4.9 Jahreswerte der Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehr
Kreuzau in den zurückliegenden Jahren ........................................................................... 99
TABELLE 4.10
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 ............... 104
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TABELLE 4.11
Häufigkeitsverteilung der Einsätze der Feuerwehr
Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016, unterschieden
nach Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) ............................... 108
TABELLE 4.12
Häufigkeitsverteilung der Einsatzfahrten der Feuerwehr
Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016, unterschieden
nach Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) ............................... 108
TABELLE 4.13
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Einsatzgebiet,
Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges)
01.01.2010 bis 19.04.2016 .............................................................................................. 109
TABELLE 4.14
Einsatzfahrten zu Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau
nach Standort, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung,
Sonstiges) 01.01.2010 bis 19.04.2016 ............................................................................ 113
TABELLE 4.15
Verteilung der Mittelwerte von Ausrückzeit, Anfahrtzeit
und Eintreffzeit je Einsatzmittel zu Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau für den
Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 ................................................................ 118
TABELLE 4.16
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Alarmstichwort,
Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges)
01.01.2010 bis 19.04.2016 .............................................................................................. 119
TABELLE 4.17
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Wochentag, Jahr
und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) ................................. 121
TABELLE 4.18
Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ...
Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle schutzzielrelevante Einsätze/Gesamt, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis
19.04.2016
127
TABELLE 4.19
Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ...
Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle schutzzielrelevante Einsätze/Brand, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis
19.04.2016
128
TABELLE 4.20
Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ...
Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle schutzzielrelevante Einsätze/BMA, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis
19.04.2016
129
TABELLE 4.21
Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ...
Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle schutzzielrelevante Einsätze/Technische Hilfeleistung, im Auswertezeitraum
01.01.2010 bis 19.04.2016 .............................................................................................. 130
TABELLE 4.22
Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 8 Minuten und 22
Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im IstZustand, unterschieden nach Tag und Nacht (n = 248) .................................................. 132
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TABELLE 4.23
Zielerreichungsgrad 6 Funktionen (Staffel) in 8 Minuten
und 16 Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im
Ist-Zustand (n = 248) 132
TABELLE 4.24
Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 10 Minuten und 22
Funktionen in 15 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im IstZustand (n = 248)
133
TABELLE 4.25
Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 8 Minuten und 22
Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im IstZustand ohne BMA (n = 146) ......................................................................................... 133
TABELLE 6.1
Erforderliche Stellplatz- und Torgrößen nach DIN 14092: 2012-04 ........ 169
TABELLE 6.2
Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) .......................... 175
TABELLE 6.3 a und b: Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) –
Auszug: Fahrzeuge mit Handlungsbedarf ....................................................................... 176
TABELLE 7.1 a und b: Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) –
Auszug: Fahrzeuge mit Handlungsbedarf ....................................................................... 201
TABELLE A9.1
Strahlrohre, Druckzumischanlagen und
Druckluftschaumanlagen in genormten Löschfahrzeugen .............................................. 285
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Verzeichnis der Bilder
Seite
BILD 3.1
Übersichtskarte Gemeinde Kreuzau ............................................................ 28
BILD 3.2
Einwohnerzahl der Gemeinde Kreuzau im bundesweiten Vergleich .......... 29
BILD 3.3
Hochwassergefahrenkarte Boicher Bach, Szenario HQ100, mittlere
Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de Februar 2013 Kartenblatt
1
32
BILD 3.4
Hochwassergefahrenkarte Drover Bach, Szenario HQ100, mittlere
Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014
Kartenblatt 4/4................................................................................................................... 32
BILD 3.5
Hochwassergefahrenkarte Drover Bach, Szenario HQ100, mittlere
Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014
Kartenblatt 3/4................................................................................................................... 33
BILD 3.6
Hochwassergefahrenkarte Drover Bach Szenario HQ100, Quelle:
www.flussgebiete.nrw.de September 2014 Kartenblatt 2/4 .............................................. 33
BILD 3.7
Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau ............................................. 38
BILD 3.8
Gefährdungspotenzial in der Gemeinde Kreuzau nach Gebieten ............... 45
BILD 4.1
Feuerwehrstandorte in der Gemeinde Kreuzau ........................................... 58
BILD 4.3
Schutzanzug-Jacke (HuPF Teil 3) mit Schutzanzug-Bundhose bzw.
Schutzanzug-Latzhose (HuPF Teil 2) .............................................................................. 85
BILD 4.4
Überjacke (HuPF Teil 1) und Überhose (HuPF Teil 4) Hinweis:
zusätzliche Reflexstreifen ab 2007 ................................................................................... 85
BILD 4.5
Stärkeverteilung der aktiven ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau, unterschieden nach Standorten
(Stand 17.05.2016) ............................................................................................................ 87
BILD 4.6
Wohnstätten der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau
nach Standorten (Stand 17.05.2016) ................................................................................. 89
BILD 4.7
Arbeitsstätten der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau
nach Standorten (Stand 17.05.2016) ................................................................................. 90
BILD 4.8
Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen aller Standorte
der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016) ..................................................................... 91
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BILD 4.9
Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr
Kreuzau, unterschieden nach Standorten (Stand 17.05.2016) .......................................... 91
BILD 4.11
Aufgabenverteilung innerhalb der Gemeindewehrführung ....................... 101
BILD 4.12
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 ................................ 105
BILD 4.13
Brandeinsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 ....................... 105
BILD 4.14
Häufigkeitsverteilung der Alarmbelastung der Standorte der
Feuerwehr Kreuzau durch Einsätze für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis
19.04.2016 117
BILD 4.15
Verteilung der mittleren Alarmbelastung der Standorte der
Feuerwehr Kreuzau durch Einsätze, jedoch als hochgerechnete Jahreswerte aus
dem Auswertezeitraum ................................................................................................... 117
BILD 4.16
Häufigkeitsverteilung von Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau im
Tagesverlauf für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 ............................. 122
BILD 4.17
Karte des Einsatzgeschehens der Feuerwehr Kreuzau im für den
Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 ................................................................ 123
BILD 4.18
Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis
"Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund ............................................................ 125
BILD 4.19
Infrastruktur und Leistungsfähigkeit der FF Kreuzau und
Alarmeinheiten ................................................................................................................ 136
........................... 144
Nicht alle oben genannten Punkte wurden und können durch den Beauftragten für
Feuerwehrangelegenheiten abgedeckt werden. ............................................................... 144
BILD 5.1
Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis
"Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund ............................................................ 152
BILD 5.2
Additionsverfahren zur Bildung taktischer Einheiten an der
Einsatzstelle 154
BILD 6.1
Infrastruktur und Leistungsfähigkeit - SOLL ............................................ 164
BILD 6.1
Für ausgewählte Feuerwehrhäuser wird Noteinspeisung
empfohlen. Für die Stromerzeugung werden Anhänger empfohlen, die mit
Lichtmast oder -ballon ausgestattet werden sollten, um im normalen
Einsatzdienst zur Ausleuchtung von Einsatzstellen verwendet werden zu
können.
168
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD 6.2
Seite 13
Brandschaden an einem Löschfahrzeug .................................................... 169
BILD 6.3
Vorbildliche Stellplatzgrößen, die eine langfristige Nutzung des
Gebäudes ermöglichen werden ....................................................................................... 170
BILD 6.4
Auskragendes Dach an der Rückseite einer Fahrzeughalle....................... 170
BILD 6.5
Vorbildliche Spindsysteme........................................................................ 171
BILD 6.6
Entwicklung von Löschwassermenge, Schaummittelmenge,
technischer Ausstattung, ZGM, Motorleistung und Pumpenleistung vom LF 15
(1938) zum (H)LF 20/16 (ab 2007) [ ] ........................................................................... 173
BILD 6.7
Löschfahrzeug mit FP10-3000 und Eingang A125 ................................... 177
BILD 6.8
Dosieraufsatz für Z-Zumischer mit D-Kupplungen
(Ausführungsbeispiele der Fa. AWG [links] und Fa. POK/TKW [rechts]) .................... 178
BILD 6.9
Kontur- bzw. Heckwarnmarkierung .......................................................... 179
BILD 6.10
Heckwarnmarkierung ................................................................................ 179
BILD 6.11
Feuerwehrangehörige der Feuerwehr Kreuzau nach Löscheinheit
und Atemschutzausbildung (Basis: Personalbefragung Stand 2016) ............................. 186
BILD 6.12
Formale Anwendung der Soll-Stärken auf die 8 ehrenamtlichen
Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Basis: Personalbefragung Stand 2016) ................... 186
BILD A5.1
Fahrzeugkonzept Mehrzweckfahrzeug nach ZAWADKE ........................... 266
BILD A5.2
Ausstattungsvariante: MTF/MZF mit Atemschutzgeräten
[SANWALD FAHRZEUGBAU; www.sanwald.ch] ............................................................... 267
BILD A7.1
Vergleich von Composite-Atemluftflaschen (im Foto links 9-LFlasche, rechts 6,8-L-Flasche) ........................................................................................ 272
BILD A7.2
Fahrzeug der Betriebsfeuerwehr Novartis (CH) mit sechs
Pressluftatmern mit 9-L-Compositeflaschen .................................................................. 275
BILD A7.3
Die FF Vaterstetten (LK Ebersberg/BY) führt in ihrem TLF 16/25
(Baujahr 1998, Schlingmann) zusätzliche Atemschutzgeräte mit 9-LAtemluftflaschen für ausgedehnte Objekte im Aufbau (G3) mit .................................... 275
BILD A7.4
Moderne, modular aufgebaute Sitz- und ASG-Halterungssysteme
ermöglichen die kostengünstige Umrüstung zur Lagerung unterschiedlicher
Atemschutzgeräte bzw. Atemluftflaschen ...................................................................... 275
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD A7.5
Service
Seite 14
9-L-Atemluftflaschen sind Standard im Defence Fire & Rescue
276
BILD A7.6
Sicherheitsrelevante Kräfte und Momente am DoppelflaschenPressluftatmer.................................................................................................................. 276
BILD A9.1
Verteiler BB-CBC mit Kugelhähnen (Foto: AWG) .................................. 283
BILD A9.2
Sammelstücke 2B-A, 3B-A, und 4B-A. (Fotos: AWG) ............................ 284
BILD A9.3
Saugleitung und Saugkorb vorgekuppelt verlastet auf
Fahrzeugdach .................................................................................................................. 284
BILD A10.1
Der Nachteil deutscher D-Storz-Kupplungen liegt in der
Halbierung der Querschnittsfläche im Bereich der Einbindestutzen und
Dichtung. 286
BILD A10.2
Schläuche mit kleinem Durchmesser und leichte, helle
Schutzkleidung sind internationaler Standard bei der
Vegetationsbrandbekämpfung. [Bild: USFS/NWCG] .................................................... 286
BILD A10.3
Wasserinhalt und Eigenmasse (jeweils bei 15 m Länge und mit
LM-Kupplungen) von Feuerlöschschläuchen unterschiedlicher Durchmesser
(Real-, nicht Normmasse) ............................................................................................... 287
BILD A12.1
Verbrauchshäufigkeit verschiedener Wassermengen und
Löschwasservorrat von in Deutschland üblichen Feuerwehrfahrzeugen ........................ 293
BILD A13.1
Wasserrettungsset der Freiwilligen Feuerwehr Achmer als
Zusatzausstattung eines LF ............................................................................................. 294
BILD A13.2
Rettungsring an der Decke der Mannschaftskabine eines LRF
(Kombination aus "LF 10/10-St" und "RTW") der Feuerwehr Paris ............................. 294
BILD A13.3
Bei der Feuerwehr Stockholm befindet sich zwischen Kabine und
Gerätekoffer griffbereit ein Rettungsring ....................................................................... 295
BILD A13.4
In einigen Regionen Schwedens ist der Rettungsring vor dem
Kühlergrill Standard ........................................................................................................ 295
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Seite 15
Verzeichnis der Abkürzungen
A/S
AAO
AB
AEP
AGBF
AGT
ArbStättV
ArbZV
ASB
ATr
ATrKW
AZVO-Feu
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Atemschutz/Strahlenschutz
Alarm- und Ausrückeordnung
Abrollbehälter
Alarm- und Einsatzplan
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
Atemschutzgeräteträger
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitszeitverordnung
Arbeiter Samariter Bund
Angriffstrupp
Arzttruppkraftwagen
Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
B-Dienst
B-Rohr
BA
BAB
BAR
BaSchulR
BauO NW
BauPrüfVO
BD
BF
BHKG
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
BI
BM
BMA
BOAR
BOI
BOS
BR
BR
=
=
=
=
=
=
=
=
Zugführer / Führungsstufe B nach FwDV 100
Strahlrohr zur Wasserabgabe (400/800 l/min)
Brandamtmann
Bundesautobahn
Brandamtsrat
Bauaufsichtliche Richtlinien für Schulen
Bauordnung Nordrhein-Westfalen
Verordnung über bautechnische Prüfungen
Branddirektor
Berufsfeuerwehr
Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz
Brandinspektor
Brandmeister
Brandmeldeanlage
Brandoberamtsrat
Brandoberinspektor
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Brandrat
Bereitstellungsraum
C-Dienst
C-Rohr
cbm
CSA
=
=
=
=
Verbandsführer / Führungsstufe C nach FwDV 100
Strahlrohr zur Wasserabgabe (100/200 l/min)
Kubikmeter
Chemikalienschutzanzug
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Seite 16
DL
DLK
DME
DMF
DRK
=
=
=
=
=
Drehleiter
Drehleiter mit Korb
Digitaler Meldeempfänger
Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug
Deutsches Rotes Kreuz
EA
EL
ELP
ELW
ErkTrKW
=
=
=
=
=
Einsatzabschnitt
Einsatzleitung
Einsatzleitplatz
Einsatzleitwagen
Erkundungstruppkraftwagen
FA
F IV
F/B V
FF
FKH
FSHG
Fü
FüTrKw
FuRW
FwDV
FwH
FZF
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Feuerwehrangehörige(r)
Zugführerlehrgang FF
Lehrgang "Führen von Verbänden" BF und FF
Freiwillige Feuerwehr
Feldkochherd
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
Führer eine taktischen Einheit (z. B. Truppführer, Fahrzeugführer)
Führungstruppkraftwagen
Feuer- und Rettungswache
Feuerwehr Dienstvorschrift
Feuerwehrhaus/-häuser
Fahrzeugführer
G26
GAL
GarVO
GastBauVO
gD
GF
GKW
GSG
GW-L2
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Arbeitsmedizinische Untersuchung für Atemschutzgeräteträger
Grundausbildungslehrgang des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
Garagenverordnung
Gaststättenbauverordnung
gehobener Dienst
Führungsstufe A nach FwDV 100 - Gruppenführer
Gerätekraftwagen
Gefährliche Stoffe und Güter
Gerätewagen Logistik
HBM
hD
HDA
HIO
HochhVO
HuPF
=
=
=
=
=
=
HVB
Hauptbrandmeister
höherer Dienst
Heißwasserdekontaminationsanlage
Hilfsorganisation
Hochhausbauverordnung
Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung
= Hauptverwaltungsbeamter
IdF
IuKGrp
= Institut der Feuerwehr
= Informations- und Kommunikationsgruppe
JAM
JF
= Jahresarbeitsminuten
= Jugendfeuerwehr
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Seite 17
JUH
K-Dienst
KdoW
KGSt
KhBauVO
KLAF
KTW
KW
=
=
=
=
=
=
=
=
Johanniter Unfall Hilfe
Kommandodienst
Kommandowagen
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachungen
Krankenhausbauverordnung
Kleinalarmfahrzeug
Krankentransportwagen
Kranwagen
LF
LFV
LG
LGF
Lkw
LNA
LöRüRL
LST
LZ
LZ-W
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Löschgruppenfahrzeug
Landesfeuerwehrverband
Löschgruppe
Löschgruppenführer
Lastkraftwagen
Leitender Notarzt
Löschwasserrückhalte-Richtlinie
Leitstelle
Löschzug
hauptamtlicher Löschzug
Ma
mD
MedGV
MHD
MIndBauRL
MKW
MTW
=
=
=
=
=
=
=
Maschinist
mittlerer Dienst
Medizingeräteverordnung
Malteser Hilfsdienst
Musterindustriebaurichtlinie
Materialkraftwagen
Mannschaftstransportwagen
N.N.
NA
NEF
NFS
NSM
=
=
=
=
=
nicht namentlich festgelegt
Notarzt
Notarzteinsatzfahrzeug
Notfallseelsorger
Neues Steuerungsmodell
OBM
OBR
OrgL
= Oberbrandmeister
= Oberbrandrat
= Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
PA
PDV/DV
PF
Pkw
=
=
=
=
Pressluftatmer
Polizei Dienstvorschrift/Dienstvorschrift
Personalfaktor
Personenkraftwagen
RD
RdErl
RettAss
RettG NRW
=
=
=
=
Rettungsdienst
Runderlass
Rettungsassistent
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer
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RettSan
RISC
RTH
RTr
RTW
RW
=
=
=
=
=
=
Rettungssanitäter
Fire & Safety Training & Services
Rettungshubschrauber
Rettungstrupp
Rettungstransportwagen
Rüstwagen
SB
SGBL
StA
STr
SV-VO
SW
=
=
=
=
=
=
Sachbearbeiter
Sachgebietsleiter
Stadtamt
Schlauchtrupp
Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige
Schlauchwagen
TF
THW
TLF
TM
TPrüfVO
TS
TSF
TTW
=
=
=
=
=
=
=
=
Truppführer
Technisches Hilfswerk
Tanklöschfahrzeug
Truppmann
Technische Prüfverordnung
Tragkraftspritze
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tiertransportwagen
UBM
UVV
= Unterbrandmeister
= Unfallverhütungsvorschrift
Seite 18
VAPmD-Feu
= Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
VAPgD-Feu = Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
VAPhD-Feu = Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
vgl.
= vergleiche
VkVO
= Verkaufsstättenverordnung
VstättVO
= Versammlungsstättenverordnung
VVBauO NW = Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen
WA
WAF
WF
WLF
WTr
WTrF
WW
=
=
=
=
=
=
=
Wachabteilung
Wachabteilungsführer
Werkfeuerwehr
Wechselladerfahrzeug
Wassertrupp
Wassertruppführer
Werkstattwagen
ZSKG
ZSKG
ZTrKw
= Zivilschutzgesetz
= Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes
= Zugtruppkraftwagen
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
1
Seite 19
Vorbemerkungen
Die Gemeinde Kreuzau ist eine Gemeinde im Kreis Düren mit 18.096 Einwohnern (Stand
31.12.2015).
Erstmals mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
zum 1. März 1998 waren in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung
ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die Verantwortlichkeit für das Aufstellen und die Fortschreibung
des Brandschutzbedarfsplans oblag gemäß § 22 FSHG der Gemeinde, die Beschlusszuständigkeit lag beim Rat.
Seit dem 01. Januar 2016 gilt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben
Zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans für die Gemeinde Kreuzau wurde das Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn
mit Auftragsdatum vom 5. Mai 2016 als externer Berater hinzugezogen.
In jeder Kommune existieren potenzielle Gefahrenquellen, welche die öffentliche Sicherheit
und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist eine
originäre Aufgabe der Feuerwehr. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, dafür als Planungsgrundlage eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und in einem Brandschutzbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechende Schutzziele festzulegen sowie Pläne für den
Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
Durch analytische und empirische Verfahren sind Qualität und Quantität der einzelnen Risikofaktoren, insbesondere der Risikoschwerpunkte und gefahrenerhöhenden Umstände, zu ermitteln und als Risiko- und Gefahrenkataster für die weitere Bedarfsermittlung zu dokumentieren, die transparent und für jeden nachvollziehbar das Sicherheitsniveau einer Gebietskörperschaft vorgibt.
Das kommunale Gefahrenabwehrpotenzial in Bezug auf Technik, Organisation und Personal
im Bereich des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist im Weiteren eigenverantwortlich innerhalb der Gemeinde in einem Brandschutzbedarfsplan festzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan definiert den zukünftigen Bedarf an Feuerwehr. Er ist eine
grundlegende Entscheidung der Kommune sowohl über die zu erreichenden Ziele als
auch über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Ressourcen.
Die Beschaffungsziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen
Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die sicherheitstechnischen Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften zu richten.
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 20
Die Soll- bzw. Ist-Struktur beschreibt den Bedarf bzw. den Bestand an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät sowie die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung der durch den Aufgabenträger des Brandschutzes vorzugebenden Qualitätskriterien
Hilfsfrist
Funktionsstärke
Erreichungsgrad
Die Beschaffungsziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden. Das Soll erfordert
eine politische Entscheidung und wird als Planungsgröße vorgegeben.
Auf der Grundlage einer qualifizierten Bestandsaufnahme und Ist-Analyse aller bestehenden
feuerwehrrelevanten Sachverhalte wird vom Sachverständigen eine vorlagefähige Brandschutzbedarfsplanung erarbeitet und vorgeschlagen. Hierbei wird der Zusammenhang zwischen den Kosten und der Sicherheit aufgezeigt und es werden von uns Empfehlungen für ein
politisch tragfähiges und auf Dauer finanzierbares Sicherheitsniveau (Schutzniveau) sowohl für den abwehrenden Brandschutz als auch für die Technische Hilfeleistung formuliert.
Wesentlich für die Bedarfsplanung im Brandschutz sind unter Beachtung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen insbesondere die Planungsgrundlagen für eine leistungsfähige gemeindliche Feuerwehr. Kriterien für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sind unter anderem Planungsziele wie Hilfsfristen, Ausrückstärken und Personalqualifikationen, aber auch Ausrückbereiche und die Aufgabenverteilung sowie eine effiziente Organisation.
Der zentrale quantifizierbare Qualitätsfaktor für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr stellt
das durch die Feuerwehr beeinflussbare zeitliche Intervall zwischen der Anforderung der Feuerwehr und dem Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle, die so genannte Hilfsfrist,
dar. Dieses Zeitintervall beschreibt in der öffentlichen Diskussion und Meinung nicht nur den
zentralen Faktor für die Schlagkraft der öffentlichen Feuerwehr, sondern zugleich auch die
größte Erwartungshaltung von Hilfesuchenden, nämlich eine möglichst kurze Wartezeit bis
zum Eintreffen und dem Wirksamwerden von herbeigerufener Hilfe.
Von besonderer Bedeutung ist die Beteiligung und aktive Mitarbeit der Feuerwehren, deren
Sachkenntnis und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten wir für unverzichtbar halten. Nicht
ohne Grund fordert beispielsweise in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über den Brandschutz,
die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in § 3 Absatz 3: "Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz
der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben." Daraus wird einmal deutlich, dass nicht die Feuerwehren selbst für das Aufstellen und Fortschreiben der Pläne verantwortlich sind, sondern die Gemeinde, bei Brandschutzbedarfsplänen vertreten durch den Rat (so auch Schültke in "Der Feuerwehrmann", 2000, S. 276 ff.). Zum Anderen müssen die Feuerwehren jedoch bei dieser Aufgabe beteiligt werden, um ihre Sachkenntnisse einbringen zu können.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 21
Der Vorgehensweise liegen folgende Eckpunkte zugrunde:
Nach dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung definiert sich die Gemeinde "ihr
Schutzniveau" entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.
Bei der Ausrüstung der Feuerwehr ist der Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (Gemeindegröße, Gefahrenpotenziale, finanzielle Möglichkeiten).
Die Feuerwehr wird beteiligt, um ihre Fachkenntnis einzubringen.
Die Erstellung eines fachlich fundierten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr entsprechenden vorlagefähigen Brandschutzbedarfsplans durch das Planungsbüro geschieht grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und der örtlichen Feuerwehr. Ziel hierbei ist es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine praxisnahe und sachlich richtige sowie dauerhaft nachhaltige Lösung zu erarbeiten.
Folgende Arbeitsschritte wurden durchgeführt:
Selektion planungsrelevanter Daten und Fakten, insbesondere Daten zum kommunalen Gefahrenpotenzial, Einsatzdaten der Feuerwehr, Strukturdaten der Feuerwehr durch die Gemeinde Kreuzau
Ermittlung einer Ist-Analyse
Festlegung eines adäquaten kommunalen Schutzziels der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr
Ermittlung der Soll-Strukturen
Soll-Ist-Vergleich und Maßnahmenkatalog
Erstellung Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
2
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Rechtliche Grundlagen
Zur Beschreibung der Aufgaben und existierenden Vorgaben für öffentliche Feuerwehren bestehen in Nordrhein-Westfalen folgende Gesetze und Vorschriften:
das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
vom 17. Dezember 2015 (zuvor: Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) vom 10. Februar 1998)
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer (RettG) vom 24. November 1992, geändert durch Gesetz vom 17. Dezember
1998, geändert durch Artikel 17 des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999
Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) vom 01.09.2009
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. März 2000, geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 mit nachrangigen Verordnungen und Erlassen in der jeweiligen Fassung:
Außenbereichserlass
Bauprüfverordnung und Anhänge
Erläuterungen zu Beherbergungsstätten
Feuerungsverordnung
Hochhäuser
Industriebauten
Informationen für Bauaufsichtsbehörden
Leitungsanlagen
Lüftungsanlagen
Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Prüfverordnung
Schulbaurichtlinie
Sonderbauten
TGA-Empfehlungen NRW
Verkaufsstätten
Versammlungsstätten
Windenergie-Erlass
Die Feuerwehr Kreuzau ist bei der Ausübung ihrer Aufgaben an diese Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien gebunden. Zentrale Bedeutung kommt dem Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zu.
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 23
Eine Beschreibung der Kernaufgaben der Gemeinden und Kreise erfolgt in § 3 BHKG:
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres
zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die
Warnung der Bevölkerung verantwortlich.
Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den
örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung und -rückhaltung erforderlich ist, hat hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein
sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen.
Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und
Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Die Gemeinden sorgen nach Maßgabe des § 32 für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr.
Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und
Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.
Die Bezirksregierung kann den Gemeinden nach Beteiligung der Kreise zusätzliche
Einsatzbereiche für ihre Feuerwehr auf Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Straßen
sowie Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken zuweisen. Berührt ein Einsatzbereich mehrere Regierungsbezirke, so entscheidet das für Inneres zuständige Ministerium.
Für die kreisfreien Städte gilt § 4 Absatz 2 bis 6 entsprechend.
Gemäß § 4 unterliegen die Kreise und kreisfreien Städte der Verpflichtung zur Vorbereitung
für Großeinsatzlagen und Katastrophen, die Gemeinden sind an der Planung zu beteiligen:
(1)
(2)
(3)
Die Kreise unterhalten Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Sie beraten und unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben soweit
dafür ein Bedarf besteht. Nach Maßgabe des § 32 sorgen sie für die weitergehende Ausund Fortbildung der Feuerwehrangehörigen ihrer kreisangehörigen Gemeinden. Gemeinsam mit ihren kreisangehörigen Gemeinden sind sie für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich.
Die Kreise treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung
von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur
Gefahrenabwehr. Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor.
Die Kreise haben Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1), Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten (§ 30) und bergbauliche Abfallentsorgungsein-
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
(4)
(5)
(6)
Seite 24
richtungen (§ 31) aufzustellen. Diese sind, soweit nicht anders geregelt, spätestens alle
fünf Jahre fortzuschreiben. Die kreisangehörigen Gemeinden sind zu beteiligen.
Die Kreise unterhalten nach Maßgabe des § 28 eine einheitliche Leitstelle für den
Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie
nach Maßgabe des § 38 eine Auskunftsstelle.
Die Kreise unterrichten sich gegenseitig, soweit eine Gefährdung benachbarter Gebietskörperschaften nicht sicher auszuschließen ist sowie in den Fällen, in denen im eigenen
Zuständigkeitsbereich die Warnung und Information der Bevölkerung durchgeführt
wurde.
Die Kreise legen fest, wann die Mittel zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen auch zu Zwecken eingesetzt werden, die keine Ereignisse nach § 1 Absatz 2
sind.
Das BHKG hält die Gemeinden und Kreise dazu an, im Vorfeld von potenziellen Schadenereignissen planerische Vorbereitungen für deren Bekämpfung bzw. Bewältigung zu treffen.
Die Verantwortlichkeit für das Aufstellen und die Fortschreibung der Pläne obliegt den Gemeinden. Insbesondere für das Aufstellen und die Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen ist der Rat als Vertretungskörperschaft der Gemeinde zuständig.
So muss der Rat der Gemeinde als die letztendlich Verantwortung tragende Stelle bei der Definition des Schutzziels festlegen,
welche Einsatztätigkeiten
mit wie viel Einsatzpersonal
in welcher Zeit (Hilfsfrist)
real in wie viel Prozent der Einsätze (Zielerreichungsgrad)
durchgeführt werden sollen.1
Die örtliche öffentliche Feuerwehr muss bei der Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen
und Plänen für den Einsatz der Feuerwehr beteiligt werden, um ihre Sachkenntnis einbringen
zu können.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Verpflichtung der Gemeinden, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen, umzusetzen und fortzuschreiben um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung
nach Weisung. § 54 Abs. 2 BHKG sieht eine aufsichtsbehördliche Weisung nur im Rahmen
der Rechtsaufsicht vor, Weisungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit können gemäß § 54
Abs. 3 BHKG nur von der obersten Aufsichtsbehörde (Innenministerium) und nur allgemein
(nicht im Einzelfall) erteilt werden.2
Auch Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind nach herrschender Rechtsauffassung
gleichwohl Selbstverwaltungsangelegenheiten. Sie lassen zwar staatliche Eingriffe zu, stehen
jedoch unter dem Schutz der Landesverfassung.
1
2
SCHNEIDER, Klaus (2001): Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar für die Praxis. Stuttgart: Deutscher
Gemeindeverlag.
SCHÜTTE, Reinhard (2000): Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes einer Stadt/Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Der Feuerwehrmann. Heft 9/2000. Hattingen.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
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3 Kommunales Gefahrenpotenzial in der Gemeinde
Kreuzau
Die organisatorische, personelle und technische Dimensionierung einer öffentlichen Feuerwehr ist im Allgemeinen gleichzusetzen mit dem im § 3 BHKG eingeführten Terminus der
Leistungsfähigkeit. Die an gleicher Stelle genannten "örtlichen Gegebenheiten" sind als die
allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu verstehen. Zentrale Faktoren der "örtlichen Gegebenheiten" sind insbesondere Einwohner(dichte), flächenmäßige Ausdehnung, Topographie, Bebauung, Gewerbe-, Industrieund Verkehrsinfrastruktur einer Kommune.
Nach § 3 BHKG ist somit zu folgern, dass dem Gefahrenpotenzial vor Ort eine ausreichende
feuerwehrtechnische Gefahrenabwehr entgegenzusetzen ist, wobei die Leistungsfähigkeit des
kommunalen Feuerwehrpotenzials der zu erwartenden und ortstypischen Gefahrenlage im
Sinne eines maßvollen Sicherheitsniveaus zu entsprechen hat.
Das Ergebnis der Gefahrenanalyse ist entscheidend für die Bestimmung der Größenordnung
des feuerwehrtechnischen Bedarfs. Es wird hieraus deutlich, welche Gefahren in welcher
Größenordnung in der Gemeinde bestehen. Dementsprechend muss die Größe des Gefahrenabwehrpotenzials und damit die notwendige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bemessen werden. Mögliche Ergebnisse können z. B. die Notwendigkeit für Feuerwehrstandorte, für technische Ausrüstung sowie für Personal sein.
Um das in der Gemeinde Kreuzau vorhandene Gefahrenpotenzial ausreichend darstellen und
gewichten zu können, wird im Folgenden das modifizierte Gefahrenanalyseverfahren nach
den Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen11 auf die Gemeinde
Kreuzau angewandt 3.
3.1
Topographie und Siedlungsstruktur der Gemeinde Kreuzau
Die Gemeinde Kreuzau gehört zum Kreis Düren. Bezogen auf die Fläche ist sie die viert
kleinste, bezogen auf die Einwohnerzahl die drittgrößte Gemeinde im Kreis Düren. Auf einer
Fläche von 41,76 km² leben ca. 18.096 Einwohner
Die aus den Ortschaften Bergheim, Bilstein, Bogheim, Boich, Langenbroich, Leversbach,
Drove, Kreuzau, Obermaubach, Schlagstein, Stockheim, Thum, Üdingen, Untermaubach und
Winden bestehende Gemeinde liegt im südlichen Teil des Kreises Düren.
Im Westen wird sie von der Gemeinde Hürtgenwald, im Norden von der Kreisstadt Düren, im
Osten von der Gemeinde Vettweiß und im Süden von der Stadt Nideggen eingegrenzt. Die
größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 9,7 km, die größte West-Ost-Ausdehnung ca. 8 km.
Die Gemeinde Kreuzau gehört zur Naturerlebnisregion Eifel und liegt an deren Nordrand genau dort, wo die Eifel in die Börde eintaucht und sich somit beide Naturräume vermischen
3
Landefeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen
für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01/2001)
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und miteinander verbinden. Vielfalt und hoher Abwechslungsreichtum sind somit die typischen Merkmale für diese auch für die Eifel einzigartige Landschaft. Der niedrigste Geländepunkt liegt bei 140 m und der höchste bei 388 m über NN.
Das Straßennetz der Gemeinde Kreuzau ist 106,8 km lang. Davon sind 66,8 km Gemeindestraßen, 22 km Kreisstraßen, 15,5 km Landstraßen und 2,5 km Bundesstraße (B 56). Täglich verzeichnet Kreuzau ca. 2.781 Einpendler und 6.521 Auspendler (Stand 30.06.2014).
Die Rur durchquert das Gemeindegebiet von Süd nach Nord auf einer Länge von 6,5 km. Im
Ortsteil Obermaubach wird sie aufgestaut und bildet den Stausee Obermaubach mit einer
Wasserfläche von ca. 55 ha und einem Fassungsvermögen von 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser.
Die Gemeinde Kreuzau verfügt über ein vielfältiges Schulangebot - fast überall mit Übermittagsbetreuung. Es reicht von 5 Grundschulen über eine Musikschule und eine Sekundarschule
zusammen mit der Stadt Nideggen bis hin zum Gymnasium. Die Sekundarschule und das
Gymnasium bilden das Schulzentrum Kreuzau, welches auch über eine Mensa verfügt; eine
Ganztagsbetreuung ist dadurch in diesen Schulen gesichert.
Es bestehen vielfältige und interessante Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, wobei insbesondere Wanderfreunde bei der Auswahl aus dem bestehenden Angebot profitieren. Durch die
Lage am Rande des Nationalparks Eifel, eingebettet in die idyllische Rur-Auenlandschaft,
bietet sich dem Tourismus hier der Abwechslungsreichtum und die Gesamtvielfalt einer erholungsorientierten Eifellandschaft.
Ein reges Vereinsleben bietet zudem ein breit gefächertes sportliches und kulturelles Angebot
mit Bezug zu Tradition und Brauchtum. Zusätzlich bietet das Freizeitbad Monte Mare im
Ortsteil Kreuzau als Spaßbad und Saunalandschaft der ganzen Familie Entspannung und Unterhaltung.
Die geografische Lage der Gemeinde bringt es mit sich, dass sowohl Eifel-Hochlagen mit
stark eingeschnittenen, reizvollen Tälern als auch die beginnende Börde mit ebenen fruchtbaren Flächen zum Gemeindegebiet gehören. Dadurch hat Kreuzau neben dem touristischen Potenzial auch die Möglichkeit, in verkehrsgünstiger Lage die verschiedensten Gewerbezweige
anzusiedeln. Neben vier Großbetrieben im Bereich der Papierherstellung und Verarbeitung
sowie der Kunststoffverarbeitung ergibt sich insgesamt eine gute Mischung aus Handel,
Handwerk und Dienstleistung.
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TABELLE 3.1
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Topographische und siedlungsstrukturelle Angaben der Gemeinde Kreuzau (Stand 31.12.2015)
Beschreibungsmerkmal
örtlicher Wert
Kreis
Düren
Stadt
Kreuzau
50° 47' nördliche Breite
Geographische Lage (Stadtzentrum)
06° 30' östliche Länge
Nord-Süd 9,7 km
Ausdehnung
Ost-West 8 km
Höchster Punkt
388 m über N.N
Niedrigster Punkt
140 m über N.N
Wohnbevölkerung
18.096
434 Einwohner/qkm
Bevölkerungsdichte
Fläche insgesamt, davon
41,76
100,00%
Siedlungs- und Verkehrsfläche
9,4
22,50%
Gebäude- u. Freifläche, Betriebsfläche
5,3
12,70%
Erholungsfläche, Friedhofsfläche
0,7
1,70%
Verkehrsfläche
3,4
8,10%
Freifläche außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche
32,36
77,50%
Landwirtschaftsfläche
21,3
51,00%
Waldfläche
9,8
23,50%
Wasserfläche
0,9
2,20%
Moor, Heide, Unland
0,21
0,50%
Abbauland
0,05
0,10%
Flächen anderer Nutzung
0,1
0,20%
TABELLE 3.2
Einwohner je Ortsteil in der Gemeinde Kreuzau (Stand 31.12.2015)
Fläche und Einwohner je Stadtteil / Ortsteil
Stichtag:
Name
Bogheim
Boich / Leversbach
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach / Bilstein
Winden
Schlagstein
Bergheim
Langenbroich
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
Fläche
[km²]
1,74
6,86
4,80
5,62
1,96
7,68
3,69
1,49
3,12
2,54
0,43
1,06
0,77
31.12.2015
Einwohner
249
1.171
2.252
5.263
1.386
2.652
393
670
1.407
2.028
215
267
143
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BILD 3.1
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Übersichtskarte Gemeinde Kreuzau
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BILD 3.2
TABELLE 3.3
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Einwohnerzahl der Gemeinde Kreuzau im bundesweiten Vergleich
Einwohnerentwicklung der Einwohner der Gemeinde Kreuzau von 1996
bis 2016
Bevölkerungsentwicklung
der Gemeinde
Einwohner
in den
Jahr zurückliegenden
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1996
(Stand 31.12.)
17.111
1997
18.433
1998
18.688
1999
18.831
2000
18.977
2001
19.040
2002
18.080
2003
19.286
2004
19.303
2005
19.147
2006
18.994
2007
18.940
2008
18.793
2009
18.750
2010
18.577
2011
18.614
2012
18.555
2013
18.445
2014
18.556
2015
17.973
2016
18.096
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3.2
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Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten
3.2.1 Straßenverkehrsnetz
Das Straßennetz der Gemeinde Kreuzau verfügt über eine Länge von insgesamt 106,8 km.
Davon entfallen 66,8 km auf Gemeindestraßen, 22 km auf Kreisstraßen, 15,5 km auf Landstraßen und 2,5 km auf eine Bundesstraße (B 56).
Täglich verzeichnet Kreuzau ca. 2.781 Einpendler und 6.521 Auspendler (Stand 30.06.2014).
Die Entfernung zu den Ortskernen der Nachbarkommunen beträgt zu:
Düren
8 km
Nideggen
5 km
Hürtgenwald 6 km
Vettweiß
10 km
Besondere Gefahren ergeben sich hier durch die hohe Verkehrsdichte, den Pendlerverkehr in
den Morgen- und späten Nachmittagsstunden, den Schülersonderverkehr sowie durch das sehr
hohe Aufkommen an Lkw-Transporten zu den einzelnen Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet. Letztere umfassen nahezu täglich gefährliche Stoffe und Güter, wobei die Anfahrt zum
Gewerbebetrieb durch Wohngebiete führt. Eine Freisetzung dieser Stoffe durch ein Schadensereignis kann Menschen, Tiere sowie die Umwelt und Sachwerte gefährden. Darüber hinaus
ist bei Verkehrsunfällen oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen. Besonders erwähnt
werden muss die ungünstige Zuwegung zur Firma Metsä Tissue zwischen den Ortsteilen
Winden und Untermaubach, die zum Teil über die sehr steile und enge Zuwegung des Weißenberges bzw. durch die Ortslage Kreuzau über die enge Zuwegung in der Mühlengasse erfolgt.
3.2.2 Schienenverkehrsnetz
Durch das Gemeindegebiet Kreuzau führt die Schienenstrecke der Rurtalbahn. Im halbstündlichen Takt wird die Trasse zwischen Kreuzau und Untermaubach in beide Richtungen befahren. Diese Schienenstrecke stellt ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar. Denkbar sind u. a. Unfälle an Bahnhöfen und Bahnübergängen sowie Unfälle der Rurtalbahn selbst ohne Fremdbeteiligung. Für derartige Schadensfälle sind erhebliche Vorkehrungen im Bereich der Materialvorhaltung, aber auch der Personalausbildung und Schulung notwendig. Darüber hinaus sind
regelmäßig Schulungen an den Triebwagen durchzuführen.
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3.2.3 Gewässer
Die Rur durchquert das Gemeindegebiet von Süd nach Nord auf einer Länge von 6,5 km. Im
Ortsteil Obermaubach wird sie aufgestaut und bildet den Stausee Obermaubach mit einer
Wasserfläche von ca. 55 ha und einem Fassungsvermögen von 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser.
Der Rurverlauf sowie der Stausee Obermaubach, der als Trinkwasserreservoir dient, stellen
ein gewisses Gefährdungspotenzial dar. Bei einer Verschmutzung der Gewässer ist ein
schneller Eingriff durch die Feuerwehr zwingend notwendig für die Begrenzung der Verschmutzung. Auch die Nutzung der Wasserflächen durch Freizeitsportler erfordert immer
wieder den Einsatz der Feuerwehr. Je schneller sie in solchen Fällen die Möglichkeit hat, einzugreifen, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz erfolgreich verläuft. Problematisch ist hier, dass entsprechende Geräte (z. B. Rettungsboote, Rettungswesten usw.) nicht
vorgehalten werden.
Aus der Rur wird auch der Mühlenteich gespeist. Dieser Nebenarm der Rur erstreckt sich
zwischen den Ortslagen Üdingen und Kreuzau und fließt von dort nach Niederau ab.
Bäche:
Aus Nideggen kommend verläuft durch den Ortsteil Boich der Boicher Bach und endet vor
dem Ortsteil Drove in einem Regenrückhaltebecken. Der Bruchbach und der ab der Ortschaft
Thum durch das Gemeindegebiet fließende Thumbach münden in den Drover Bach, welcher
im Bereich Niederdrove nach Kreuzau einfließt und dann unterirdisch weiter verläuft. Er
mündet in der Nähe der Straße "Im Dröhl" in ein Nebengewässer der Rur. Für diese Bäche
sind im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements Gefahren- sowie Risikokarten erstellt
worden, welche ab einem Szenario HQ 100 Überschwemmungen ausweisen.
Aus Hürtgenwald kommend verläuft der Rinnebach durch die Ortslage Obermaubach und
mündet in die Rur. Er ist im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements nicht bewertet worden, sodass auch keine Gefahren- oder Risikokarte erstellt wurde.
Auch der Wiesenbach, welcher entlang der L 249 und dann in Richtung Üdinger Weg verläuft, wurde nicht in den Hochwassergefahrenkarten aufgenommen. Er mündet bei der Firma
"Niederauer Mühle" in einem Nebengewässer der Rur.
Nach Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist das zu bemessende Szenario festzulegen und
ein Alarm- und Einsatzplan aufzustellen. Dieser Alarm- und Einsatzplan ist ein Administrativ-organisatorischer Vorgang.
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BILD 3.3
Hochwassergefahrenkarte Boicher Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de Februar 2013 Kartenblatt 1
BILD 3.4
Hochwassergefahrenkarte Drover Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014
Kartenblatt 4/4
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BILD 3.5
Hochwassergefahrenkarte Drover Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014
Kartenblatt 3/4
BILD 3.6
Hochwassergefahrenkarte Drover Bach Szenario HQ100, Quelle:
www.flussgebiete.nrw.de September 2014 Kartenblatt 2/4
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3.2.4 Löschwasserversorgung
Die Gemeinden sind nach dem BHKG § 3 Absatz 2 verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Löschwasserversorgung sicherzustellen. In der Gemeinde Kreuzau wird
dies in den besiedelten Bereichen über die Sammelwasserversorgung sichergestellt, welche
gleichzeitig als Trinkwasserversorgungsnetz und zur Entnahme von Löschwasser dient. In der
Gemeinde Kreuzau werden die Ortschaften Untermaubach, Bilstein und Langenbroich vom
Wasserversorgungszweckverband Perlenbach bedient. Alle anderen Ortsteile werden durch
das Wasserwerk Concordia bedient.
Durch die beiden Wasserversorger wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass die erforderlichen
Löschwassermengen gemäß dem Arbeitsblatt 405 der DVGW in großen Teilen eingehalten
werden.
In einigen Bereichen des Gemeindegebietes ist es erforderlich, dass bei einem Löschwasserbedarf über 800 L/min hinaus der Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes frühzeitig beteiligt
wird, um ggf. Druckerhöhungen zu veranlassen und um den Einsatzleiter der Feuerwehr frühzeitig in Fragen der Löschwasserversorgung zur beraten. Um dies sicherzustellen, wird bei
verschiedenen Alarmstichworten der Bereitschaftsdienst des jeweiligen Wasserversorgers
mitalarmiert.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich in der Zukunft die Abstände von Hydranten
weiter ausdehnen werden. Durch die Weiterentwicklung von Einrichtungen und Verfahren,
die von der Sammelwasserversorgung abhängig sind, zum Beispiel sparsamere Waschmaschinen und Spülmaschinen, sinkt der Trinkwasserbedarf in den Versorgungsgebieten. Wasserversorgungsunternehmen unterliegen mittlerweile sehr strengen Hygienevorschriften, da
Trinkwasser als Lebensmittel gilt. Aus diesem Grunde werden bei Neubauten von Rohrleitungen kleinere Rohrdurchmesser verbaut werden, sodass die Fließgeschwindigkeit erhöht
wird und somit ein Stillstand des Trinkwassers in den Rohrleitungen und eine damit einhergehende Keimansiedlung vermieden wird. Der hieraus sich reduzierende Volumenstrom wird
zu einer Netzanpassung führen, welcher im Widerspruch zu den gesetzlichen Forderungen
nach einer angemessenen und ausreichenden Löschwasserversorgung steht.
Auch die Regelungen zu Abständen von Hydranten in den Merkblättern 331, 400 und 405 des
DVGWs machen eine taktische Neuausrichtung hinsichtlich der Alarm- und Ausrückeordnung sowie der Fahrzeugtechnik erforderlich. Waren früher die Abstände zwischen den Hydranten in Straßen klar festgelegt, so ist nun festgeschrieben, dass die benötigte Löschwassermenge in einem Umkreis von 300 m entnommen werden kann. Zudem sind keine Hydrantenabstände mehr festgeschrieben, es werden nur noch allgemeine Formulierungen zu den Hydrantenabständen verwendet. Somit ergeben sich ggf. in der Zukunft zwischen zwei Hydranten
Abstände von bis zu 600 m.
Konnte bisher eine Löschwasserversorgung für einen Zimmerbrand, bei dem eine Löschwassermenge von 800 L/min benötigt wird, mit einem Löschgruppenfahrzeug sichergestellt werden, sind hierzu nach den neuen Vorgaben mehrere Löschgruppenfahrzeuge erforderlich. Insbesondere der konzeptionell vorgeplante Einsatz von bestehenden Löschwasserentnahmestel-
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len erfordert somit eine neue technische Vorhaltung von entsprechenden Einsatzmitteln. Das
Wasserwerk Concordia nimmt dazu Stellung, indem es die folgende Aussage trifft:
"Der Löschbereich erfasst zwischen 100 und 300 m und wird nicht zurückgebaut, da sie auch
für Wasserwerkszwecke (Arbeiten an Leitungen) benötigt werden."
Anzunehmen ist, dass ein Szenario entsprechend der Schutzzieldefinition (Zimmerbrand, eine
Person vermisst) ein Einsatzfall ist, wo die Löschwasserversorgung als ausreichend zu betrachten ist. Problematisch wird ein Einsatzszenario, bei welchem der Brand über den Entstehungsbrand hinaus in einen Dachstuhlbrand übergeht oder ähnliche Einsatzszenarien. Alle
Einsatzszenarien ab einem Zimmerbrand aufwärts sind als kritisch zu betrachten, da hier bereits in der Frühphase des Einsatzes viel Löschwasser benötigt wird, zum Beispiel bei der
Vornahme eines Wenderohres über eine Drehleiter (1.600 Liter/min).
Eine Anfrage bei der Bauordnung des Kreises Düren ergab, dass es dort keine Aufstellung
über genehmigte Gebäude gibt, wo ein Objektschutz gem. Arbeitsblatt W405 gefordert ist.
Bezüglich des im Juni 2016 neu erschienenen Bleiblattes 1 "Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen" sind Absprachen
mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen zu führen. Bisher sahen beide Wasserversorger
keine Notwendigkeit für eine entsprechende Anschaffung der Armaturen zur Wasserentnahme
der Feuerwehr aus der öffentlichen Sammelwasserversorgung mit Rückschlagventilen.
Im Bedarfsfall kommt der Wasserversorger auf die Feuerwehr zu.
3.3 Sonstige Gefahrenschwerpunkte
Neben den bekannten Objekten, welche in den folgenden Punkten behandelt werden, sind die
Hauptgefahrenschwerpunkte im Gemeindegebiet Kreuzau unter anderem die Bundesstraße 56
sowie die Landstraße 327 in Höhe der Ortslage Stockheim zwischen den Gemeindegrenzen
zur Stadt Düren und zur Gemeinde Vettweiß. Diese Straßen sind Unfallschwerpunkt im Gemeindegebiet. Hier kam es im Betrachtungszeitraum von 01.01.2010 bis 01.12.2016 zu insgesamt 73 Einsatzereignissen, bei welchen ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich war. Ferner kommt es immer wieder zu Unfallereignissen auf den anderen Straßen im Gemeindegebiet, gerade auf den Land- und Kreisstraßen kommt es immer wieder zu Unfallereignissen,
hier unter anderem durch die in Punkt 3.2.1 genannten Gründe.
Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements wurden diverse Bäche im Gemeindegebiet
betrachtet und mit einem Szenario HQ 100 - somit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit
- Überschwemmungsflächen in den Ortslagen Drove und Kreuzau ausgewiesen (vergl. Punkt
3.2.3). Problematisch sind auch die Bäche welche im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements nicht betrachtet worden sind. Hier gibt es keine Hochwassergefahrenkarten. Einsatzereignisse aufgrund von Überflutungen nach Starkregen hat es in den Ortslagen aber in der
Vergangenheit bereits mehrfach gegeben (vgl. Anhang 1 Einsatzbeispiele).
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Abschätzung des Gefahrenpotenzials
Nach § 3 BHKG unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren. Als örtliche Verhältnisse sind die allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu verstehen. Zentrale
Faktoren der örtlichen Verhältnisse sind insbesondere Einwohner (-dichte), flächenmäßige
Ausdehnung, Topographie, Bebauung, Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur einer
Kommune.
Methodische Vorgehensweise
Zur räumlich differenzierten Darstellung des in der Gemeinde Kreuzau vorhandenen Gefahrenpotenzials aus feuerwehrtechnischer Sicht wurde, unterschieden nach den bestehenden
zwei Feuerwehr-Einsatzbereichen, eine Gefahrenanalyse in vier Arbeitsschritten durchgeführt:
1.
Definition der Gefahrenklassen, Gefahrenstufen, Gefahrenkategorien sowie der methodischen Vorgehensweise
2.
Klassifizierung aller relevanten Einzelobjekte je Feuerwehr-Einsatzbereich aus feuerwehrtechnischer Sicht nach Gefahrenstufen
3.
Ermittlung der beurteilungsrelevanten Gefahrenstufen pro Gefahrenklasse und Bildung
der Punktsumme über alle Gefahrenklassen je Feuerwehr-Einsatzbereich
4.
abschließende Beurteilung des Gefahrenpotenzials je Ausrückebereich mittels Gefahrenkategorie
Entsprechend den verschiedenen Schadenarten und den korrespondierenden Tätigkeitsbereichen der Feuerwehr wurden sechs verschiedene Gefahrenklassen definiert:
Gefahrenklasse B - Brandgefahr
Gefahrenklasse T - technische Gefahr
Gefahrenklasse C - chemische Gefahr
Gefahrenklasse P - Gefahr für Personen
Gefahrenklasse Str - Gefahr durch Strahler
Gefahrenklasse W - Gefahr durch Überschwemmung
Um in einer Gefahrenklasse graduelle Unterscheidungen vornehmen zu können, wurden vier
Gefahrenstufen mit den Punktwertigkeiten 1 bis 4 definiert (siehe TABELLE 3.5):
Gefahrenstufe: keine bis normale Gefahr - Punktwert 1
Gefahrenstufe: erhöhte Gefahr - Punktwert 2
Gefahrenstufe: große Gefahr - Punktwert 3
Gefahrenstufe: sehr große Gefahr - Punktwert 4
Die Gefahrenstufe "keine bis normale Gefahr" stellt mit dem Punktwert 1 immer die Grundwertigkeit dar. Als beurteilungsrelevante Gefahrenstufe pro Gefahrenklasse eines Ausrückebereiches gilt der Maximalwert aus den Gefahrenstufen aller beurteilten Einzelobjekte. Mit
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der so ermittelten "beurteilungsrelevanten Gefahrenstufe" (Maximalwert aus den Gefahrenstufen aller beurteilten Einzelobjekte) wird dann über alle Gefahrenklassen die Punktesumme
je Ausrückebereich ermittelt.
Zur abschließenden Beurteilung des Gefahrenpotenzials je Ausrückebereich (gering, mittel,
hoch) wird die so ermittelte Punktesumme je Ausrückebereich (von mindestens 6 bis maximal
24) dann a priori in drei Gefahrenkategorien wie folgt klassifiziert:
Gefahrenkategorie: geringes Gefahrenpotenzial - Punktsumme 6 - 10
Gefahrenkategorie: mittleres Gefahrenpotenzial - Punktsumme 11 - 16
Gefahrenkategorie: hohes Gefahrenpotenzial - Punktsumme 17 - 24
Sonderfall: Erhält innerhalb eines Ausrückebereichs eine der beurteilungsrelevanten Gefahrenstufen den Punktwert 4 "sehr große Gefahr", so wird der Ausrückebereich generell als
Ganzes in die Gefahrenkategorie "hoch" mindestens mit der Punktsumme 20 eingruppiert.
Entsprechend der vorstehend dargestellten methodischen Vorgehensweise wurde die Analyse
des Gefahrenpotenzials im Gemeindegebiet Kreuzau durchgeführt. Mit der vorgenommenen
Differenzierung des Gefahrenpotenzials in drei Gefahrenkategorien erfolgt eine möglichst
praktikable Abschätzung aus feuerwehrtechnischer Sicht. TABELLE 3.4 und BILD 3.7 zeigen im Ergebnis das feuerwehrtechnische Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau je
Ausrückebereich.
TABELLE 3.4
Abschätzung des Gefahrenpotenzials je Ausrückebereich
Anzahl
Objekte
Ausrückebereich
der Löscheinheit
Brand
Technik
Chemie
Personen
Strahler
Überschwemmung
beurteilungsrelevante Gefahrenstufe je Gefahrenklasse
9
LG Boich
2
2
2
3
1
1
11
mittel
10
LG Drove
3
3
1
3
1
2
13
mittel
34
LG Kreuzau
3
3
3
3
3
2
17
mittel
12
LG Obermaubach
2
2
3
2
1
2
12
mittel
24
LG Stockheim
3
3
2
3
1
1
13
mittel
8
LG Thum
3
3
2
2
1
1
12
mittel
6
LG Üdingen
2
2
1
2
1
1
9
gering
13
LG Untermaubach
3
3
3
2
3
1
15
mittel
6
LG Winden
2
3
1
2
1
1
10
gering
Punkt- Bewertung
summe der Gefahr
Eine Zusammenstellung der bekannten und bewerteten Objekte enthält TABELLE 3.6.
Die Ausrückebereiche der Löschgruppen Winden und Üdingen weisen ein geringes Gefahrenpotential auf. Für alle übrigen Ausrückebereiche wurde ein mittleres Gefahrenpotential
ermittelt.
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BILD 3.7
Seite 38
Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau
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B053\Punkte.doc
Überschwemmung
Strahler
Personen
Chemie
Technik
Gefahrengruppe I C u. I B
Freisetzung bei/aus
gewerblichem Verkauf und
schulischer Nutzung, Laboren,
Apotheken (Mengen < 1.000 kg)
MANV-Stufe 1 (bis 50 Pers.)
kann mit eigenen Verstärkungskräften (Schnelleinsatzgruppen) und
Hilfe benachbarter Rettungsdienste abgearbeitet werden.
Gefahrengruppe I A
kein besonderer Umgang mit Gefahrstoffen,
Ortsverkehr
keine Anlagen oder Betriebe vorhanden, die
mit biogefährdenden Stoffen umgehen
Einzelpersonen, die über die
Grundversorgung aufgefangen werden
kein genehmigungsrechtlicher Umgang mit
radioaktiven Strahlern
kleinere Bäche
größere Weiher, Seen, Badeseen
technische Hilfeleistung im
allgemeinen gewerblichen Bereich
sowie Straßenverkehr (Pkw-Unfälle)
allgemeine technische Hilfeleistung (Person
in Zwangslage) im häuslichen und
öffentlichen Bereich
keine nennenswerten Gewässer vorhanden
– überwiegend offene Bauweise,
überwiegend Wohngebäude
– Gebäude mit bis zu 3
Vollgeschossen
– einzelne kleinere Gewerbe-,
Handwerks-,
Beherbergungsbetriebe
– keine oder nur eingeschossige
kleine Gebäude besonderer Art
oder Nutzung
– ausgedehnte Wälder
2
1
– weitgehend offene Bauweise, im
Wesentlichen Wohngebäude, land- und
forstwirtschaftlich genutzte Anwesen
und Flächen
– Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen
– keine nennenswerten Gewerbe- oder
Handwerksbetriebe
– keine Bauten besonderer Art und
Nutzung
erhöhte Gefahr
keine bis normale Gefahr
Flüsse ohne gewerbliche Schifffahrt
Sportboothäfen
Gefahrengruppe II A
MANV-Stufe 2 (50 - 500 Personen)
Gefahrengruppe II C u. II B
Freisetzung bei Störung/Brand aus
Tanklager, Düngemittellager,
Recyclinganlagen/ Deponien,
Gefahrguttransport auf Schiene
und Straße
schwere technische Hilfeleistung im
gewerblichen Bereich sowie
Schwerlast- und Schienenverkehr
(Lkw- und Bahnunfälle)
– offene und geschlossene
Bauweise mit Ladengruppen
und kleineren Einkaufszentren
– Mischnutzung
– kleinere Bauten besonderer Art
oder Nutzung (z. B. Heime,
Schulen, kleine Krankenhäuser)
– Gebäude mit bis zu
5 Vollgeschossen
– Hotels > 25 Gästezimmer
– Gewerbebetriebe ohne
erhöhten Gefahrstoffumgang
oder mit Werkfeuerwehr
3
große Gefahr
Flüsse und Seen mit gewerblicher
Schifffahrt, Hafenanlage
Bundeswasserstraßen
Gefahrengruppe III A
MANV-Stufe 3 (> 500 Personen)
Gefahrengruppe III C u. III B
Freisetzung aus
verfahrenstechnischen Großanlagen
(BimSchG) bei nicht
bestimmungsgemäßem Betrieb
(Störfällen)
schwere technische Hilfeleistung im
industriellen Bereich sowie Schiene,
Schiff- und Luftfahrt (Havarien)
– zum überwiegenden Teil großflächig
geschlossene Bauweise
– Mischnutzung u. a. mit Gewerbebetrieben
– große Objekte besonderer Art oder
Nutzung, z. B. große
Krankenhäuser, Asylantenheime,
Messehallen, Einkaufszentren
über 10.000 qm Geschossfläche
– Gebäude mit bis zu 8 Vollgeschossen
– großflächige Industrie- und
Gewerbegebiete, Industrie- oder
Gewerbebetriebe mit erhöhtem
Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr
4
sehr große Gefahr
TABELLE 3.5
Brand
Gefahrenklasse:
Gefahrenstufe:
Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse:
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 39
Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 3.6
Seite 40
Liste der bekannten und bewerteten Objekte in Kreuzau
Überschwemmung
Strahler
Personen
Chemie
Kurzklassifizierung der Art/Nutzung
des Objekts
Brand
Objektname/-bezeichnung der
baulichen Anlage besonderer Art
oder Nutzung
Technik
Punktwerte je Gefahrenklasse
lfd. Nr.
je
lfd.
Nr.: Ausrückebereich
LG Boich
5
Gut Stein
Obsthof Wollseifen
Übergangswohnheim
Übergangswohnheim
Kreisstraße 32 von OT Leversbach bis Stadtgrenze
5 Nideggen
0
1
2
1
1
1
1
6
6 Landstraße 249 von OT Boich bis L 250
0
1
2
1
1
1
1
7
7 Kreisstraße 46 von OT Boich bis OT Leversbach
Landstraße 249 von OT Boich bis Stadtgrenze
8 Nideggen
0
1
2
1
1
1
1
0
1
2
1
1
1
1
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
12 - Schulen und Kindergärten
12 - Schulen und Kindergärten
01 - Beherbergungsbetriebe
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
aus Alarm- und Ausrückeordnung
2
2
3
3
2
2
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
aus Alarm- und Ausrückeordnung
Hochwasserrisiko
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
2
00 - Standard Einsatzmittelkette
14 - Seniorenwohnheime
09 - Objekte mit gefährlichen Stoffen und Güter
14 - Seniorenwohnheime
14 - Seniorenwohnheime
14 - Seniorenwohnheime
05 - Größere Versammlungsstätten
12 - Schulen und Kindergärten
12 - Schulen und Kindergärten
11 - Papierindustrie
12 - Schulen und Kindergärten
12 - Schulen und Kindergärten
12 - Schulen und Kindergärten
03 - Büro-/ Verwaltungsgebäude
11 - Papierindustrie
14 - Seniorenwohnheime
14 - Seniorenwohnheime
14 - Seniorenwohnheime
14 - Seniorenwohnheime
04 - Gewerbe
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
2
2
2
1
3
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
3
1
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
3
3
3
2
2
3
2
3
2
2
2
2
1
2
2
2
2
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
2
1
1
1
1
1
04 - Gewerbe
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
05 - Größere Versammlungsstätten
04 - Gewerbe
01 - Beherbergungsbetriebe
2
2
2
2
2
1
1
1
1
1
3
2
1
3
1
1
1
2
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
2
3
4
8
1
2
3
4
04 - Gewerbe
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
01 - Beherbergungsbetriebe
01 - Beherbergungsbetriebe
2
2
2
2
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
3
2
1
1
1
1
1
1
1
1
LG Drove
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Drover Heide KU
Kindergarten Drove
Grundschule Drove
ZUE Drove
Vollsteiner Mühle
RWZ-Siloanlage
Landstraße 249 von L 250 bis K 28
Kreistraße 28 von L 249 bis Gemeindegrenze
8 Vettweiß
9 Drover Bach
1
2
3
4
5
6
7
LG Kreuzau
Aldi Kreuzau
St. Andreas Pflegewohnheim
Freizeitbad Monte Mare
Wohnanlage An Burg Kreuzau
Wohnanlage An Burg Kreuzau
Wohnanlage An Burg Kreuzau
Festhalle Kreuzau
Grundschule Kreuzau
Schulzentrum Kreuzau
Smurfit Kappa
Kindergarten Spatzennest
Kindergarten Kreuzau
Sporthalle Kreuzau
Rathaus Kreuzau
Niederauer Mühle
Seniorenwohnungen
Seniorenwohnungen
Seniorenwohnungen
Seniorenwohnungen
Raiffeisenwaren Kreuzau
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
38
21 Lagerhallen Blum
39
40
41
42
43
22
23
24
25
26
44
27 Kreisstraße 39 von OT Kreuzau bis OT Winden
Kreisstraße 32 von Grillhütte drei Erken bis OT
28 Kreuzau
29 Landstraße 249 von K 28 bis OT Kreuzau
Landstraße 249 von OT Kreuzau bis Stadtgrenze
30 Düren
Straße
1
3
1
1
1
1
Straße
Straße
1
1
2
3
1
1
1
1
1
1
1
1
Straße
1
3
1
1
1
1
31 Kreisstraße 27 von K 39 bis Stadtgrenze Düren
Kreisstraße 29 von Dürener Str. bis Stadtgrenze
32 Düren
33 Drover Bach
Straße
1
2
1
1
1
1
Straße
Gewässer
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
2
45
46
47
48
49
50
Hoesch Design
Hoesch Logistik
Bürgerhaus Kreuzau
Valder Kunststoffverarbeitung
Übergangswohnheim
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 3.6
Seite 41
(Fortsetzung)
Überschwemmun
g
Strahler
Personen
Chemie
Kurzklassifizierung der Art/Nutzung
des Objekts
Brand
Objektname/-bezeichnung der
baulichen Anlage besonderer Art
oder Nutzung
Technik
Punktwerte je Gefahrenklasse
lfd. Nr.
je
lfd.
Nr.: Ausrückebereich
LG Obermaubach
51
52
53
54
55
56
57
58
1
2
3
4
5
6
7
8
Grundschule Obermaubach
Hotel Am See
Kindergarten Obermaubach
Stausee Obermaubach
Hof Winter
LVR Jugendhilfe
Wasserlaboratorium
Übergangswohnheim
60
61
9 Übergangswohnheim
Kreistraße 30 von OT Obermaubach bis
10 Gemeindegrenze Hürtgenwald
11 Rinnebach
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
80
81
19
20
82
21
83
22
84
23
59
12 - Schulen und Kindergärten
01 - Beherbergungsbetriebe
12 - Schulen und Kindergärten
13 - Seen oder sonstige Gewässer
04 - Gewerbe
01 - Beherbergungsbetriebe
09 - Objekte mit gefährlichen Stoffen und Güter
01 - Beherbergungsbetriebe
2
2
2
1
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
3
1
2
2
2
1
1
2
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
01 - Beherbergungsbetriebe
2
1
1
2
1
1
Straße
Gewässer
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
2
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
01 - Beherbergungsbetriebe
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
02 - Behindertenheime und Behindertenwerkstätten
04 - Gewerbe
12 - Schulen und Kindergärten
12 - Schulen und Kindergärten
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
12 - Schulen und Kindergärten
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
01 - Beherbergungsbetriebe
-
2
3
2
2
3
2
2
3
2
2
2
2
2
2
2
3
2
3
1
1
1
1
1
1
1
2
1
2
1
1
1
1
1
2
1
2
2
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
3
1
1
1
1
1
2
1
3
1
2
3
1
1
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Straße
Straße
1
1
3
3
1
1
1
1
1
1
1
1
Straße
1
3
1
1
1
1
Straße
1
3
1
1
1
1
Straße
1
3
1
1
1
1
LG Stockheim
Autogas Extrem
Hotel Burgholz
Gartenbaubetrieb Schaar
KST Moschkau
Beyer Industrieprodukte
Energa Caslana
Mitco Resolution 2 S.à.r.l.
Multi Packaging Solutions Düren
Stephan´s Möbelbörse
Rurtalwerkstätten Lebenshilfe
eins-chem
Kindergarten Stockheim
Grundschule Stockheim
Hof Thuir (B 56)
Waldkindergarten Stockheim
Ventana
Obdachlosenunterkunft
Gewerbegebiet Stockheim
Landstraße 327 von OT Stockheim bis Stadtgrenze
Düren
Landstraße 327 von OT Stockheim bis B 56
Landstraße 327 von OT Stockheim bis
Gemeindegrenze Vettweiß
Bundesstraße 56 von OT Stockheim bis
Gemeindegrenze Vettweiß
Bundesstraße 56 von OT Stockheim bis
Stadtgrenze Düren
LG Thum
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
12 - Schulen und Kindergärten
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
2
2
3
1
1
1
2
1
1
1
2
1
1
1
1
1
1
1
Straße
1
3
1
1
1
1
Straße
Straße
1
1
3
2
1
1
1
1
1
1
1
1
91
1 Aussiedlerhof Berg
2 Kindergarten Thum
3 Burg Thum
Landstraße 33 von OT Thum bis Stadtgrenze
4 Nideggen
Landstraße 33 von OT Thum bis Gemeindegrenze
5 Vettweiß
6 Landstraße 250 von L 249 bis OT Thum
Landstraße 250 OT Thum bis Stadtgrenze
7 Nideggen
Straße
1
2
1
1
1
1
92
93
1 Kindergarten Üdingen
2 Marston Bentley Domsel
12 - Schulen und Kindergärten
04 - Gewerbe
2
2
1
1
1
1
2
1
1
1
1
1
94
3 Kreisstraße 32 von OT Üdingen bis OT Leversbach
Kreisstraße 32 von Grillhütte drei Erken bis OT
4 Üdingen
5 Kreisstraße 51 von K 30 bis K 32
0
1
2
1
1
1
1
0
0
1
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
85
86
87
88
89
90
LG Üdingen
95
96
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 3.6
Seite 42
(Fortsetzung)
Überschwemmun
g
Strahler
Personen
Chemie
Kurzklassifizierung der Art/Nutzung
des Objekts
Brand
Objektname/-bezeichnung der
baulichen Anlage besonderer Art
oder Nutzung
Technik
Punktwerte je Gefahrenklasse
lfd. Nr.
je
lfd.
Nr.: Ausrückebereich
LG Untermaubach
10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung
11 - Papierindustrie
12 - Schulen und Kindergärten
01 - Beherbergungsbetriebe
01 - Beherbergungsbetriebe
05 - Größere Versammlungsstätten
00 - Standard Einsatzmittelkette
00 - Standard Einsatzmittelkette
01 - Beherbergungsbetriebe
3
3
2
2
2
2
2
2
2
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
1
1
2
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
106
107
Burg Untermaubach
Metsä Tissue
Kindergarten Untermaubach
Hotel Künster
Landgasthof Künster
Gaststätte Hassert
Wasserkraftanlage
Forellenzucht Untermaubach
Übergangswohnheim
Kreistraße 31 von OT Untermaubach bis
10 Gemeindegrenze Hürtgenwald
11 Kreisstraße 27 von K 31 bis K 39
Straße
Straße
1
1
3
2
1
1
1
1
1
1
1
1
108
12 Kreisstraße 30 von K 51 bis OT Obermaubach
Straße
1
2
1
1
1
1
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
2
3
1
1
1
1
1
1
2
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
97
98
99
100
101
102
103
104
105
1
2
3
4
5
6
7
8
9
LG Winden
109
110
111
112
113
114
1
2
3
4
5
6
Kindergarten Winden
Wasserwerk Concordia
Grundschule Winden
Einkaufszentrum Kreuzau
Kreisstraße 39 von OT Langenbroich bis K 31
Kreisstraße 30 von OT Winden bis K 31
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
12 - Schulen und Kindergärten
00 - Standard Einsatzmittelkette
12 - Schulen und Kindergärten
04 - Gewerbe
Straße
Straße
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
3.5
Seite 43
Abschätzung des Gefährdungspotenzials
Der Begriff Gefahr wird definiert als ein Zustand, Umstand oder Vorgang, aus dem ein
Schaden entstehen kann, wobei ein Schaden ein Nachteil durch Verletzung von Rechtsgütern
ist.
Der Begriff der Gefährdung ist dagegen eine räumlich und zeitlich sowie nach Art, Größe
und Richtung bestimmte Gefahr für eine Sache, Person oder Funktion, d. h. eine Gefährdung
für Personen, Sachen oder Funktionen besteht nur im Wirkungsbereich einer Gefahr.
Gefährdung im Sinne einer Schutzzieldefinition i. V. m. den Pflichtaufgaben einer Feuerwehr
nach Landesrecht liegt also dann vor, wenn sich Personen im Einwirkungsbereich einer Gefahr befinden. Die Gefährdung ist umso größer anzusehen, je mehr Personen sich im Einwirkungsbereich einer Gefahr befinden. So ist zum Beispiel ein Kellerbrand in einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus aufgrund der größeren Anzahl der Betroffenen und zu rettenden
Personen (Gefahr der Rauchgasintoxikation) aus Sicht der Feuerwehr mit einer höheren Gefährdung und damit als "gefährlicher" einzustufen, als ein Kellerbrand in einem freistehenden
Einfamilienhaus. Zur Abschätzung der bevölkerungsbezogenen Gefährdung werden die im
Vorkapitel ermittelten Gefahrenpotenziale zu den möglicherweise direkt betroffenen Bürgern
in Bezug gesetzt.
Um das Gefährdungspotenzial je Ausrückebereich ausgehend vom Gefahrenpotenzial bewerten und darstellen zu können, wird die Punktsumme über alle Gefahrenklassen pro Feuerwehr-Einsatzbereich mit der Einwohnerdichte (in E/qkm) des jeweiligen FeuerwehrEinsatzbereiches gewichtet (multipliziert). Das so errechnete Produkt ergibt nach Division
durch 1.000 (Normierung) das Maß für das Gefährdungspotenzial, welches a priori in drei
Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch) klassifiziert wird:
Gefährdungskategorie: geringes Gefährdungspotenzial - Gefährdungsmaß < 30
Gefährdungskategorie: mittleres Gefährdungspotenzial - Gefährdungsmaß 30 - 60
Gefährdungskategorie: hohes Gefährdungspotenzial - Gefährdungsmaß > 60
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 44
Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse ist in TABELLE 3.7 und in BILD 3.8 dargestellt.
TABELLE 3.7
Abschätzung des Gefährdungspotenzials je Ausrückebereich
EinwohnerPunktsumme Bewertung
dichte
Gefahrenklasse der Gefahr
[E/qkm]
Gefährdungsmaß
Bewertung
der
Gefährdung
mittel
1,88
gering
13
mittel
6,10
gering
936,48
17
mittel
15,92
gering
2,0
707,14
12
mittel
8,49
gering
2.652
7,7
345,31
13
mittel
4,49
gering
LG Thum
393
3,7
106,50
12
mittel
1,28
gering
LG Üdingen
670
1,5
449,66
9
gering
4,05
gering
LG Untermaubach
1.871
5,3
353,69
15
mittel
5,31
gering
LG Winden
2.438
4,4
557,89
10
gering
5,58
gering
Ausrückebereich
der Löscheinheit
Einwohner
Fläche
[qkm]
LG Boich
1.171
6,9
170,70
11
LG Drove
2.252
4,8
469,17
LG Kreuzau
5.263
5,6
LG Obermaubach
1.386
LG Stockheim
Das in der Gemeinde Kreuzau vorhandene Gefährdungspotenzial ist unter Berücksichtigung
von insgesamt 114 nach Gebieten bewerteten Objekten und der entsprechenden Einwohnerdichte innerhalb der Kategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ für alle Ausrückbereiche der
Feuerwehr Kreuzau als gering zu betrachten.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD 3.8
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Gefährdungspotenzial in der Gemeinde Kreuzau nach Gebieten
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
3.6
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Abschätzung der Schadenschwere und Risikoanalyse
Aus statistischen Untersuchungen lässt sich ableiten, dass die Wahrscheinlichkeit eines Feuerwehreinsatzes stark mit der Einwohnerzahl korreliert. Zur Abschätzung der Schadenschwere
und daraus folgend einer Risikobetrachtung sind Feuerwehreinsätze (Brandbekämpfung und
Technische Hilfeleistung) räumlich abgrenzbaren Bereichen (z. B. Ortsteile) zuzuordnen und
mit einem Schadenschweregrad zu klassifizieren.
Für jede der drei Schadenschwereklassen ist ein zugehöriger Schadenschwerefaktor definiert:
Schadenschwereklasse
Schadenschweregrad
Schadenschwerefaktor
S1
gering, z. B. Kleinbrand
1
S2
mittel, z. B. Zimmerbrand
10
S3
hoch, z. B. Lagerhallenbrand
100
Der logarithmisch gestaffelte Schadenschwerefaktor berücksichtigt neben der zu erwartenden
monetären Schadenshöhe ebenso den organisatorischen, technischen und personellen Aufwand der Feuerwehr bei der Bekämpfung/Kontrolle eines entsprechenden Schadenszenarios.
Wie wird ein Risiko innerhalb der Sicherheitstechnik beurteilt?
Allgemein gesprochen werden mit Risiken Ereignisse beschrieben, die negative Auswirkungen mit sich bringen können. Zunächst müssen also mögliche Ereignisse identifiziert werden,
die eine Gefährdung darstellen (Risikoanalyse). Anschließend erfolgt die Bewertung der erkannten Risiken (Risikoabschätzung). Die Risikobewertung kann über eine einfache und im
Sicherheitsmanagement bewährte Weise durchgeführt werden, indem durch Multiplikation
der Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und der möglichen Auswirkungen/Schadenspotenzial (A)
das damit verbundene Risiko (R) ermittelt wird. Das Produkt dieser beiden Merkmale E und
A charakterisiert somit das Risiko (R = E x A).
Mit dieser relativ einfachen Vorgehensweise lassen sich die identifizierten Risiken gut abschätzen und auch in so genannten Schadens-Ausmaßdiagrammen optisch eingängig darstellen. Hierbei werden in einem Koordinatensystem die beiden Größen
● Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und
● Auswirkung/Schadenspotenzial (A)
auf den beiden Achsen eingetragen. Allein schon die Verteilung der verschiedenen Risikofaktoren lässt eine mehr oder weniger große Handlungsnotwendigkeit ableiten.
Fazit: Bezogen auf den Feuerwehrbereich ist der Risikobegriff definiert als das Produkt von
Schadenhäufigkeit mit Schadenschwere. Durch Multiplikation der realen Einsatzhäufigkeit je
Schadenschwereklasse mit dem zugehörigen Schadenschwerefaktor und einer anschließenden
Summierung der Produkte aller drei Schwereklassen wird das Risiko je Gebiet ermittelt. Das
Risiko ist eine dimensionslose Größe und nur als Vergleichsmaßstab innerhalb derselben Untersuchungsgesamtheit interpretierbar.
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Die erfassten Einsatzdaten der Feuerwehr Kreuzau enthalten keine Angaben zur Schadenhöhe, sodass hieraus die Schwierigkeit resultiert, eine verlässliche Abschätzung zur Wahrscheinlichkeit eines Feuerwehreinsatzes sowie zur Schadenschwere/Schadenhöhe innerhalb von Gebietseinheiten der Gemeinde retrospektiv zu treffen.
Eine Risikoanalyse konnte nicht durchgeführt werden, da die Schadenhöhen durch den Träger
nicht ermittelt werden können. Eine Gesamtaufstellung aller Schadenssummen (z. B. Schäden
an Gebäuden, Betriebsausfall) liegt einer Verwaltung in der Regel nicht vor, da die entstehenden Schadenssummen von zahlreichen Kostenträgern übernommen werden.
Die in den Vorkapiteln beschriebene feuerwehrtechnische Gefahren- und Gefährdungsbeschreibung für die Gemeinde Kreuzau ist jedoch ausreichend aussagefähig, um einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen.
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4
4.1
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Ist-Struktur der Feuerwehr Kreuzau
Aufgaben der Feuerwehr Kreuzau
Bei den von der Feuerwehr Kreuzau wahrgenommenen Aufgaben handelt es sich um
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (gemäß § 3 BHKG),
zugewiesene Aufgaben (gemäß BHKG und RettG NRW),
überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreis- und Landeskonzepten, hier auch landesweite
Hilfe (§ 3(1) BHKG) und gegenseitige und landesweite Hilfe (§ 39 BHKG)
zusätzlich übertragene Aufgaben (Serviceaufgaben) und
freiwillige Aufgaben
4.1.1 Pflichtaufgaben
Allgemeine Beschreibungen:
Bekämpfung von Schadenfeuer
Hilfeleistungen bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen
Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben
auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer
nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
Gegenseitige und landesweite Hilfe
Gemäß BHKG sind Kommunen zur nachbarschaftlichen Hilfe verpflichtet. Die Feuerwehr
Kreuzau hat mit den umliegenden Kommunen Vereinbarungen zur nachbarschaftlichen
Hilfe getroffen. Die Interkommunale Zusammenarbeit hängt vom Alarmierungsstichwort
ab.
Bereitstellen von Brandsicherheitswachen
Betreffend Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei welchen
bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet wären und der
Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.
Darüber hinaus sind Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (z. B.
Schweißarbeiten, Sonderbauverordnungen) zu stellen.
Brandschutzaufklärung der Bevölkerung
über das Verhalten bei Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von
Bränden sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe
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Brandschutzerziehung
in Kindergärten und Schulen im Auftrag der Gemeinde
Mitwirkung bei der Erstellung und der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
Die Gemeinde hat die Aufgabe, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, fortzuschreiben und
umzusetzen. Die Feuerwehr ist an diesem Verfahren zu beteiligen. Die Fortschreibung hat
spätestens alle fünf Jahre zu erfolgen.
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großeinsatzlagen sowie von
Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
Aus- und Fortbildung, Übungen
–
–
–
–
Durchführung der Grundausbildung für die Freiwillige Feuerwehr
Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen/Fortbildung der B-Dienstgruppe
Durchführung regelmäßiger Übungsabende der Freiwilligen Feuerwehr
Erprobung der Leistungsfähigkeit durch größere Übungen
Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung
Wartung, Prüfung und Pflege der persönlichen Ausrüstungsgegenstände
Wartung, Prüfung und Pflege der Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung
Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser
Repräsentation und Darstellung der Feuerwehr sowie Mitgliederwerbung und Mitgliederbetreuung
Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
Beteiligung bei der Brandverhütungsschau
Brandverhütungsschaupflichtig sind Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem
Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder
bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet
werden können - insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen.
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen
zur direkten Gefahrenabwehr.
Pflichtaufgaben, die einer besonderen Erläuterung bedürfen
Aufschaltung und Betreuung von Brandmeldeanlagen (BMA)
Es werden immer mehr Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung durch die Bauaufsicht gefordert und auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet.
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So waren in der Gemeinde Kreuzau zum Beispiel 1990 drei Brandmeldeanlagen aufgeschaltet, zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um 15 Anlagen.
Durch die Bauaufsicht wird die Installation einer Brandmeldeanlage angeordnet.
Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile
werden durch die Bauaufsicht nicht erlassen, sind aber für den reibungslosen Verlauf eines
Feuerwehreinsatzes unerlässlich. Aus diesem Grunde muss die örtliche Feuerwehr für ihren Einsatzbereich Regelungen treffen, damit trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen möglich ist. Es sind u. a. Festlegungen zu treffen im Bereich Feuerwehrzugang, Schließanlage und Brandmelder. Letztendlich ist jede Brandmeldeanlage vor Inbetriebnahme von der Feuerwehr abzunehmen.
Solche Regelungen sind im Rahmen von Aufschaltbedingungen festzulegen und deren
Einhaltung durch eine Feuerwehrkraft zu überprüfen.
Diese Aufgaben können im geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos durch ehrenamtliches Personal geleistet werden.
Darüber hinaus ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr festzulegen, welche
Feuerwehreinheiten im Auslösefall zu alarmieren sind. In der Regel ist dies mindestens eine Alarmeinheit, verbunden mit einer Unterstützungslöschgruppe und dem Einsatzleitdienst. Trotz regelmäßiger Wartungen durch die Betreiber kommt es immer wieder zu
Fehlauslösungen der BMA. Bei der Vielzahl der zwischenzeitlich in der Gemeinde Kreuzau vorhandenen Brandmeldeanlagen führt dies zu einer nicht unbedeutenden Belastung für
die Einsatzkräfte.
Heimrauchmelder
Durch die Einführung der Heimrauchmelder ist mit erhöhten Einsatzzahlen zu rechnen, da
es sich hier um nicht überwachte und gewartete Anlagen handelt. In NRW muss bis zum
Ende 2016 jeder Haushalt mit Heimrauchmeldern ausgestattet sein. Das bedeutet für die
Gemeinde Kreuzau, dass zukünftig mit 7.298 solcher Anlagen zu rechnen ist. Da es für den
Außenstehenden oftmals nicht zu erkennen ist, ob es sich um einen echten, einen Fehlalarm oder gar um eine technische Störung handelt, ist mit gut gemeinten Fehlarmierungen
durch aufmerksame Bürger zu rechnen. Die Feuerwehr Kreuzau wurde in den Jahren 2010
bis 2015 bereits vier Mal zu solchen Einsätzen gerufen. Derzeit ist jedoch nur jeder dritte
Haushalt in NRW mit Heimrauchmeldern ausgestattet.
Prüfung und Wartung von Fahrzeugen und Geräten
Der optimale Zustand der Fahrzeuge und Geräte sowie deren fehlerlose Funktionsfähigkeit
muss durch die Feuerwehr gewährleistet werden. Neben allgemeinen Pflege- und Wartungsarbeiten ist eine Vielzahl von gesetzlich vorgegeben Prüfungen durchzuführen. Hierbei sind zum Einen Prüffristen zu beachten, zum Anderen gibt es genaue Festlegungen
zum Prüfungsumfang. So müssen viele Gerätschaften jährlich bzw. nach jedem Einsatz
geprüft werden. Eine Missachtung dieser Bestimmungen würde im Schadensfall straf- und
haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Prüfungen dürfen nur von speziGemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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ell ausgebildetem Personal vorgenommen werden. Der Ausbildungsaufwand für einen Geräteprüfer beträgt 40 Stunden, regelmäßige Fortbildungen sind zwingend vorgeschrieben.
Die Durchführung der geforderten Wartungs- und Prüfungsarbeiten kann im derzeit erforderlichen Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos ehrenamtlich geleistet werden.
Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen
Um eine effektive Abwicklung von Feuerwehreinsätzen zu gewährleisten, sind im Vorfeld
durch die Feuerwehr zur Einsatzplanung und -vorbereitung entsprechende Pläne zu erstellen und fortzuschreiben. Hierzu gehören u. a. Alarm- und Ausrückeordnungen und sonstige
Einsatzpläne.
Diese beziehen sich
– auf das jeweilige Objekt (z. B. Schulen, Gewerbebetriebe, Versammlungsstätten),
– ein spezielles Szenarium (z. B. Waldbrand, Ölunfall, ABC-Alarm) oder
– auf die zu alarmierenden Einsatzkräfte, Anfahrtswege, Einsatzgrundsätze.
Darüber hinaus werden Einsatzpläne für "Veranstaltungen" wie z. B. das Ortsfest Kreuzau
und den Rosenmontagszug in Kreuzau erstellt.
Bezogen auf das vorhandene Gefährdungspotenzial innerhalb der Gemeinde Kreuzau hat
dies einen großen zeitlichen Aufwand zur Folge, welcher eine erhebliche Belastung für das
ehrenamtliche Personal darstellt.
Brandschutzerziehung und -aufklärung:
Das BHKG verpflichtet die Gemeinden in § 3 Abs. 5 zur Brandschutzerziehung
und -aufklärung. Die Tatsache, dass in Deutschland jährlich zirka 600 Menschen bei Bränden sterben und 6.000 bis 10.000 Brandopfer zum Teil schwerste Brandverletzungen erleiden, die mit dauerhaften Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit einhergehen,
zeigt auf, dass diese Verpflichtung ernst genommen werden muss. Die Einbindung der
Feuerwehr in diese Aufgabe ist unumgänglich, da nur sie die hierfür erforderliche Sachkenntnis besitzt. Die notwendige Einbindung erfordert weiteren, nicht unerheblichen Zeitaufwand für das eingesetzte ehrenamtliche Personal. Der Aufwand besteht zum Einen darin, dass die Ausbilder umfassend geschult werden müssen, zum Anderen, dass der Einsatz
vorwiegend über Tag in der personalkritischen Zeit erfolgt. Aus den genannten Gründen ist
es nur einer begrenzten Anzahl von Feuerwehrmitgliedern möglich, diese Aufgabe zu
übernehmen. Ehrenamtliches Personal der Feuerwehr kann diese Aufgabe nur dann übernehmen, wenn eine entsprechende Sachausstattung (z. B. Unterrichtsmaterial) zur Verfügung steht und der zeitliche Aufwand eine Entschädigung erfährt. Eine flächendeckende
Brandschutzerziehung bzw. -aufklärung ist aufgrund der beschränkten Personalkapazitäten
nicht möglich. So findet diese momentan nur in Kindertagesstätten und Grundschulen statt.
Weiterführende Schulen, Familien- und Senioreneinrichtungen sowie Einrichtungen mit
Behinderten werden nicht bedient.
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Aus- und Fortbildung
Bereich Aus- und Fortbildung
z. B.
– Durchführung der kommunalen Ausbildung, sowie Koordinierung der Kreis- und Landesausbildung.
– Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw.
Gesamtkonzept der Basisausbildung (Laufbahn- und Fachausbildung)
1.1
Ausbildung zum
1.2
Truppmann
1.3
auf Gemeindeebene
Die Grundausbildung findet in einer Ausbildungskooperation mit
den Kommunen Hürtgenwald und
Heimbach statt.
1.4
Ausbildung an Feuerwehrfahrzeugen und - geräten
des Standortes
3
Ausbildung im Sprechfunk
auf Kreisebene
Ausbildung zum
Atemschutzgeräteträger
auf Kreisebene
5
Abschluss im 1. Jahr
der Ausbildung
Abschluss im 2. Jahr
der Ausbildung
4.
Modul TM 2.2
technische
Hilfeleistung
(40 Stunden)
2
4
1. Modul Tm1
54 Stunden
2. Modul Tm1
16 Stunden
Erste-Hilfe
3.
Modul TM 2.1
Brandschutz
(40 Stunden)
Weiterbildung in der Funktion
"Truppmann"
z. B. Absturzsicherung [ ABCEinsätze
(Gefahrstoffeinsatz, Strahlenschutzeinsatz)]
Ausbildung für Sonderfunktionen
(z.B. Maschinist für Löschfahrzeuge)
nach Bedarf
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16 Stunden
Abschluss nach der
Tm Ausbildung
40 Stunden
(nach Bedarf)
80 Stunden
40 Stunden
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6.1
Ausbildung zum
6.2
Truppführer
6.3
auf Kreisebene
1. Modul TF
30 Stunden
2. Modul TF
30 Stunden
3. Modul TF
10 Stunden
Seite 53
Abschluss im 4.Jahr
der Ausbildung
(Empfehlung)
Ausbildung in
Brandübungsanlagen
weitere Fach- und Laufbahnausbildung
Die Ausbildung zum Truppmann (Grundausbildung) wird auf Gemeindeebene durch Führungskräfte zusätzlich zur Arbeit in der Löschgruppe/im Löschzug durchgeführt. Da aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen eine Ausbildung auf kommunaler Ebene nicht mehr
durchführbar ist, besteht eine Ausbildungskooperation mit den Kommunen Hürtgenwald
und Heimbach. Jedes Jahr wird ein Lehrgang TM1 und ein Modul der TM2-Ausbildung
durchgeführt. Die Lehrgänge finden reihum in den beteiligten Kommunen statt, Ausbilder
und Fahrzeuge werden von allen Kommunen gestellt.
Zusätzlich zur Mehrarbeit der Führungskräfte im Rahmen der Grundausbildung entstehen
Ausbildungskosten, die im Haushalt zu veranschlagen sind. Hier fallen zum Beispiel Kosten für die Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder, Lehrmaterial, Kosten für
die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Aufwandsentschädigung für Ausbilder an.
Gemäß § 32 (5) BHKG haben alle Angehörige der Feuerwehr jährlich eine fachbezogene
feuerwehrtechnische Fortbildung zu absolvieren. In Anlehnung an die geltende FwDV 2
kann von einem Fortbildungsbedarf von 40 Stunden ausgegangen werden. Diese Stunden
werden durch die regelmäßige Teilnahme an den Übungsabenden sowie Fortbildungsveranstaltungen auf Kommunal- und Kreisebene abgegolten.
4.1.2 Zugewiesene Aufgaben
Der Feuerwehr Kreuzau sind keine Aufgaben nach § 23 BHKG bzw. §§ 6, 7, 8, 9, 13 RettG
NRW zugewiesen.
Überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreis- und Landeskonzepten
Im Rahmen der überörtlichen Hilfe auf Ebene des Kreises und des Landes sind Einheiten
(Mannschaft und Gerät) der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau in den nachfolgend aufgeführten
Konzepten eingebunden:
Konzept zur geplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Regierungsbezirk Köln, Abteilung Bezirk Köln/Bereitschaft 2
Dieses Konzept wird seit 2004 mit den Kreisen und kreisfreien Städten für die geplante
überörtliche Hilfe größeren Umfangs der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Regierungsbezirk Köln entwickelt. Das Konzept beschreibt die interkommunale und organisatiGemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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onsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren, privaten Hilfsorganisationen sowie dem Technischen Hilfswerk und legt die dazu erforderlichen Strukturen fest.
Die neu entwickelte taktische Einheit trägt den Namen "Abteilung Bezirk Köln". Diese
setzt sich aus insgesamt 5 Bereitschaften zusammen.
Die Bereitschaft 2 bilden Einsatzkräfte aus den Kreisen Euskirchen und Düren.
Vorgeplante überörtliche Hilfe Kreis Düren
Auf Kreisebene sind abhängig von den Gefahrenlagen Wasserversorgung, Pendelverkehr
und technische Hilfeleistung Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau eingebunden.
Konzept ABC-Abwehr
Um Gefahren durch ABC-Einsätze wirkungsvoll und ökonomisch bekämpfen zu können,
wurde zwischen den Wehrleitern innerhalb des Kreises Düren ein Gefahrgutkonzept abgestimmt. Danach werden geschultes Einsatzpersonal und vorhandenes Material zusammengefasst. Eine interkommunale ABC-Einheit besteht aus einer taktischen Einheit in Zugstärke. Das Aufgabenspektrum der Gefahrenabwehr ergibt sich aus der Mindestausstattung, die sich an einem Gerätewagen Gefahrgut 1 orientiert. Des Weiteren gehören der
ABC-Einheit ein Führungsfahrzeug, ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und ein
Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung an. Im Rahmen des Gefahrgutkonzeptes bildet die
Freiwillige Feuerwehr Kreuzau zusammen mit der Feuerwehr der Stadt Düren den ABCZug 503, der bei entsprechenden Gefahrenlagen interkommunal alarmiert wird.
Messkonzepte Kreis Düren und NRW
Die Gefahrenabwehr aufgrund einer Freisetzung von ABC-Gefahrstoffen ist eine originäre
Aufgabe der Gemeinden im Sinne § 3 BHKG, die sich hierzu ihrer örtlichen Feuerwehren
bedienen. Damit die kreisangehörigen Kommunen diese Aufgaben wirkungsvoll und ökonomisch bekämpfen können, hat der Kreis Düren die erforderliche Ausstattung auf Grundlage des § 4 BHKG zentral beschafft.
Der Kreis Düren verfügt über zwei Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess), Typ NRW und
einen ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKw).
Personell besetzt und in den Einsatz gebracht werden die beiden Gerätewagen Messtechnik
von der Feuerwehr Niederzier und der Feuerwehr Kreuzau. Der ABC-Erkundungskraftwagen wird ebenfalls von der Feuerwehr Kreuzau besetzt und in den Einsatz gebracht.
Aufgrund der geographischen Ausdehnung des Kreises Düren wird das Kreisgebiet in zwei
flächenmäßige Einsatzbereiche ("Nord und Süd") unterteilt. Grenzlinie zwischen dem sog.
Nord- und Südkreis ist die Bundesautobahn (BAB) A 4, die mittig im Kreisgebiet gelegen
von Westen in Richtung Osten verläuft. Die Einheit Niederzier deckt den nördlichen und
die Einheit Kreuzau den südlichen Teil des Kreisgebietes ab. Hierdurch wird eine
schnellstmögliche Einleitung von Erstmaßnahmen im Messeinsatz gewährleistet.
Ebenfalls eingebunden ist die Messeinheit der Feuerwehr Kreuzau im ABC-Schutzkonzept
Messzug NRW. Das Land hat für bestimmte Einsatzszenarien Leistungsanforderungen an
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die Gefahrenabwehr in den Kreisen beschrieben, um dort sowohl den Grundschutz bei derartigen Schadensereignissen sicherstellen zu können als auch überörtliche Hilfe in benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten leisten zu können.
Konzept Sonder- und Unwetterlagen im Kreis Düren
Die Einrichtung einer Einsatzzentrale in jeder kreisangehörigen Kommune wird als wichtiger Baustein für eine reibungslose Einsatzabwicklung bestimmter Einsätze angesehen. In
jeder Kommune im Kreis Düren wurde eine solche Einsatzzentrale eingerichtet, die durch
Personal der Feuerwehr im Einsatzfall besetzt wird.
Die Einsatzzentrale der Feuerwehr Kreuzau wurde im Feuerwehrgerätehaus in Stockheim
eingerichtet und technisch ausgestattet.
Sie wird beispielsweise bei folgenden Einsatzszenarien in Betrieb genommen:
– flächendeckende Schadensereignisse wie plötzliche und/oder lang anhaltende Starkniederschläge und Stürme/Orkane
– für größere Einsatzleitungen bei absehbar längerer Einsatzdauer wie z. B. bei einer Influenza-Pandemie oder Tierseuche
– bei weiträumigen Schadenslagen wie u. U. bei Schadstoffausbreitungen oder Evakuierungsmaßnahmen
Sofern die Einrichtung einer örtlichen Einsatzleitung bzw. einer Einsatzabschnittsleitung
erforderlich wird, ist diese ebenfalls in den Räumlichkeiten der Einsatzzentrale untergebracht.
Mitwirkung im gemeindlichen Stab für außergewöhnliche Ereignisse
Ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben
von den kreisangehörigen Kommunen einzurichten, um möglicherweise eintretenden
Schadensereignissen unterhalb der Großeinsatzlage oder Katastrophe sicher und schnell
begegnen zu können. Ebenso dient der SAE bei einer Großeinsatzlage oder Katastrophe
dazu, die Maßnahmen zwischen Krisenstab (Kreis) und der Kommune abzustimmen (vgl.
§ 35 (5) BHKG).
Der SAE ist ein verkleinertes Abbild der gemeindlichen Verwaltung, welches ämterübergreifend unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines Vertreters im Amt Krisenfälle
ggf. unter Hinzuziehung von externen Experten abarbeitet. Ein solcher Stab ist bei der
Gemeinde Kreuzau noch zeitnah einzurichten. Dabei kann die Feuerwehr Kreuzau mit
Fachpersonal eingebunden werden.
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4.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben
Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben obliegt die Aufgabenzuweisung der Organisationshoheit der Gemeinde. Der Feuerwehr Kreuzau wurden als Teil der Kommune zusätzliche Aufgaben übertragen (Serviceaufgaben):
Dienstleistungen für andere gemeindliche Stellen in Notsituationen und Ausnahmefällen,
z. B. Hilfeleistung mit Material und Personal, Warnung der Bevölkerung, etc.
Amtshilfe für die Polizei, z. B.
– Ausleuchten von Einsatzstellen,
– Gestellung von Fahrzeugen und Geräten,
– Leichenbergung.
4.1.4 Freiwillige Aufgaben
Weitere freiwillige Aufgaben (auf Weisung des Feuerschutzträgers)
z. B.
– Durchführung von Eigenleistungen im Rahmen der Möglichkeiten bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Feuerwehrgerätehäusern und -fahrzeugen,
– Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung ohne Polizei),
– Unterstützung sonstiger Veranstaltungen (Gemeinde-/Stadtfeste),
– Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen),
– Leistungsnachweis,
– Martinszugbegleitung,
– Kranzniederlegungen.
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4.2
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Infrastruktur der Feuerwehr Kreuzau
Die Feuerwehr Kreuzau benötigt zur sachgerechten und fachkompetenten Erfüllung der an sie
gestellten Aufgabenvielfalt eine leistungsfähige Organisationsstruktur sowie ausreichende
technische und personelle Ressourcen an den Standorten der Feuerwehrhäuser.
4.2.1 Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau
Die Gemeinde Kreuzau unterhält neun Feuerwehrstandorte entsprechend folgender Übersicht:
Löschgruppen der Feuerwehr Kreuzau
Nr.
Name
Postleitzahl
Straße
Hausnummer
01
LG Boich
52372
Gereonstraße
15
02
LG Drove
52372
Wehrstraße
9
03
LG Kreuzau
52372
Üdinger Weg
25
04
LG Obermaubach
52372
Hinter den Gärten
3
05
LG Stockheim
52372
Kreuzauer Str.
48 a
06
LG Thum
52372
Kaninsberg
17
07
LG Üdingen
52372
Dorfstraße
48 a
08
LG Untermaubach
52372
Im Bongert
10
09
LG Winden
52372
Urbanusstraße
7
Die neun FF-Standorte in der Gemeinde Kreuzau dienen der Unterbringung von Fahrzeugen
und Gerätschaften der neun Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Löschgruppe Winden ist zurzeit nicht aktiv. Das Gerätehaus wird von der Gesamtwehr
für Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen und der Jugendfeuerwehr genutzt. Es ist
regelmäßiger Treffpunkt der Kinderfeuerwehr und der Jugendsprecher aus den einzelnen Jugendgruppen der Jugendfeuerwehr.
Des Weiteren ist hier die Kleiderkammer für die Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr untergebracht. Es wird als zentrales Lager und Ausgabestelle von den Gerätewarten sowie Beauftragten für Funk, Atemschutz und Funkmeldeempfänger genutzt.
Ebenfalls wird hier der Einsatzleitdienst (B-Dienst) übergeben und übernommen. Die Lage
der neun Standorte der Feuerwehr Kreuzau ist in BILD 4.1 dargestellt.
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BILD 4.1
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Feuerwehrstandorte in der Gemeinde Kreuzau
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4.2.2 Feuerwehrgerätehäuser der Feuerwehr Kreuzau
Die Feuerwehrhäuser dienen grundsätzlich der Unterbringung von Fahrzeugen, Gerätetechnik
und persönlicher Schutzausrüstung. Neben Sanitärräumen, Aufenthalts- und Verpflegungsräumen sind in der Regel Unterrichts-, Büro- und Besprechungsräume sowie Lager und kleinere Werkstätten vorhanden.
Im Unterschied zu ständig besetzten Feuerwachen halten sich die aktiven Ehrenamtlichen im
Einsatzdienst der Feuerwehr Kreuzau in der Regel nur zum Übungsdienst, zu Aus- und Fortbildungen sowie im Rahmen des Einsatzdienstes an den Feuerwehrhäusern auf. Dementsprechend dienen Feuerwehrhäuser in erster Linie der Unterbringung von Einsatzfahrzeugen sowie der persönlichen Schutzausrüstung und der Gerätetechnik sowie der Durchführung einer
regelmäßigen feuerwehrtechnischen Aus- und Fortbildung in Theorie und Praxis. Standards
und Mindestanforderungen der Unfallversicherer für Feuerwehrhäuser werden in der DIN
14092 sowie in den Regelwerken der Feuerwehrunfallkasse aufgeführt. TABELLE 4.1 gibt
einen Überblick über den baulichen Zustand der Feuerwehrgerätehäuser.
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4.2.2.1 Feuerwehrgerätehaus der LG Boich
FWGH
LG Boich
Stellplätze
2
Aufenthaltsräume
1 Aufenthalts- und Schulungsraum mit integrierter Küchenzeile
und Büroecke, 45 m²
Umkleideräume
keine - in Fahrzeughalle
sanitäre Einrichtungen
1 x Damen, 1 x Herren, EG, 7 m²
Ausführung nach DIN
nein
baulicher Zustand
Baujahr 1950, Sanierung/Anbau 1989/90, dringender
Sanierungsbedarf
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4.2.2.2 Feuerwehrgerätehaus der LG Drove
FWGH
LG Drove
Stellplätze
2
Aufenthaltsräume
1 Aufenthalts- und Schulungsraum, offene Küche,
Schulungsraum offen zur Umkleide, 40 m²
Umkleideräume
gemeinsamer Umkleideraum, 35m²
sanitäre Einrichtungen
1 gemeinsame Toilette, 5 m²
Ausführung nach DIN
nein
baulicher Zustand
Erweiterung 2007/2008 - Baubedarf im Sozialtrakt
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4.2.2.3 Feuerwehrgerätehaus der LG Kreuzau
FWGH
LG Kreuzau
Stellplätze
5
Aufenthaltsräume
Schulungsraum 67 m², Küche 15 m², Büro 12,4 m²
Umkleideräume
sanitäre Einrichtungen
Umkleide Herren 30 m², Sanitär Herren 11,3 m³, Umkleide
Damen/Herren 23,7 m², Sanitär 8,6 m²
Herren EG 11,3 m², 2 WC, 1 Dusche, 2 Urinale, OG 5 m², 1
WC, 2 Urinale, Damen EG 8,6 m², 2 WC, 1 Dusche, OG 5,9 m²,
2 WC
Ausführung nach DIN
nein
baulicher Zustand
Baujahr 2004/2005 - Renovierungsarbeiten im Sozialtrakt
erforderlich
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4.2.2.4 Feuerwehrgerätehaus der LG Obermaubach
FWGH
Stellplätze
LG Obermaubach
2
Umkleideräume
1 Schulungs- und Aufenthaltsraum, 24,72 qm mit integrierter
Küche
Damen mit Sanitär 14,03 qm, Herren mit Sanitär 39,7 qm
sanitäre Einrichtungen
2 x Damen, 2 x Herren
Ausführung nach DIN
nein
baulicher Zustand
Sanierung/Erweiterung 2015
Aufenthaltsräume
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
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4.2.2.5 Feuerwehrgerätehaus der LG Stockheim
FWGH
Stellplätze
Aufenthaltsräume
Umkleideräume
LG Stockheim
4
1 Schulungs und Aufenthaltsraum (gleichzeitig TEL), 1 Küche, 1
Büro und Fenmeldebetriebsstelle für kommunale
Einsatzzentrale, insgesamt 86 m²
1 x Damen Schwarz und JFW, 1 x Herren Weiß, 1 x Herren
Schwarz, insgesamt 53 m²
sanitäre Einrichtungen
Dusche/Toilette Damen, Toilette Herren, Dusche Herren
Ausführung nach DIN
Nein
baulicher Zustand
Erweiterung 2009/2010, Zustand befriedigend (Mängel bei
Baustoffen/Bauteile)
Anfahrt und Stellplätze auf dem Hof sind renovierungsbedürftig
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4.2.2.6 Feuerwehrgerätehaus der LG Thum
FWGH
LG Thum
Stellplätze
2
Aufenthaltsräume
1, ca. 36 qm mit integrierter Küche und Büroecke
Umkleideräume
Nein, Spinde in der Fahrzeughalle, getrennt Damen (MTF
Garage) und Herren (Halle LF)
sanitäre Einrichtungen
1 x gemischt
Ausführung nach DIN
nein
baulicher Zustand
gebaut 1997/1998 in Eigenleistung - Baubedarf Sozialtrakt
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4.2.2.7 Feuerwehrgerätehaus der LG Üdingen
FWGH
LG Üdingen
Stellplätze
2
Aufenthaltsräume
Umkleideräume
1 x Unterrichtsraum mit Einbauküche, 1 x Büro, 58,6 m²
1 x Herren 20 Spinde, 1 x Damen 4 Spinde, 23,9 m²
sanitäre Einrichtungen
1 x Damen EG, 1 x Herren EG, 12,4 m²
Ausführung nach DIN
Architektenleistung/nein
baulicher Zustand
Halle 1979, Garage 2009, Schulungs und Aufenthaltsräume mit
Umkleiden und Sanitäranlage 2011
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4.2.2.8 Feuerwehrgerätehaus der LG Untermaubach
FWGH
LG Untermaubach
Stellplätze
2
Aufenthaltsräume
Küche mit Sitzecke 60 qm, Büro 7 qm, Schulungsraum 60 qm
Umkleideräume
Damen mit Dusche 20 qm, Herren mit Dusche 55 qm
sanitäre Einrichtungen
EG 1 x Damen und 1 x Herren, OG 1 x Unisex
Ausführung nach DIN
baulicher Zustand
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teilweise Architektenleistung, teilweise Eigenleistung, teilweise
Bestand von 1940
Sanierung Altbau nein, Neubau bzw. Anbau 2004/2005 mit
2014 aufgetretenem Wasserschaden an Innenwänden und
Rissen im Mauerwerk, teilweise durch Gemeinde
Reparaturmaßnahmen eingeleitet
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4.2.2.9 Feuerwehrgerätehaus der LG Winden
FWGH
LG Winden
Stellplätze
1 Stellplatz (KdoW ELD), 1 Stellplatz (Garage) wird zurzeit als
Lager der FW Kreuzau genutzt
Aufenthaltsräume
1 Schulungsraum mit Küchenzeile, 1 Büro, gesamt 67,5 m²
Umkleideräume
Umkleiden werden derzeit als Kleiderkammer Einsatzabteilung
und JFW genutzt, gesamt: 23,1 m², Schutzkleidung ELD wird in
der Fahrzeughalle deponiert
sanitäre Einrichtungen
Damen und Herren jeweils mit Dusche und WC
Ausführung nach DIN
nein
baulicher Zustand
baulicher Zustand im Allgemeinen i. O., 2015 in Eigenleistung
Malerarbeiten Schulungsraum und EG, das FWGH Winden
wird derzeit aufgrund der vorübergehenden Schließung der LG
Winden als zentrales Lager, Ausbildungszentrum und
Übergabestützpunkt für den ELD genutzt. Ebenso trifft sich in
diesem GH die Kinderfeuerwehr der FW Kreuzau.
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TABELLE 4.1
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Baulicher Zustand der Feuerwehrgerätehäuser
lfd.
Nr.
Frage
FWGH 01 LG Boich
FWGH 02 LG Drove FWGH 03 LG Kreuzau
FWGH 04 LG
Obermaubach
FWGH 05 LG
Stockheim
1. Allgemeines
01
Baujahr bzw. Erweiterungen
02
Postanschrift
03
Tel./Fax
04
05
06
Anzahl Stellpätze Größe 1 (4,5 m x 8 m)
Anzahl Stellpätze Größe 2 (4,5 m x 10 m)
Anzahl Stellpätze Größe 3 (4,5 m x 12,5 m)
07
Anzahl Stellpätze Größe 4 (4,5 m x 8 m, für FwFz höher 3,5 m)
08
Schulungsraum - Größe (qm):
09
Aufenthaltsraum - Größe (qm):
10
Küche - Größe (qm):
11
Büro für Wehr-/Zug-/Gruppenführung - Größe (qm):
Unterbringung der Schutzkleidung in der Fahrzeughalle oder im
Umkleideraum?
Schwarz-Weiß-Trennung?
12
13
Baujahr 1950
Erweiterung 1989/90
Baujahr 1965
Erweiterung 2007
Baujahr 2004/2005
Baujahr 2000
/Erweiterung 2015
Baujahr / Umbau
2009/2010
Gereonstraße 15;
52372 Kreuzau
Wehrstraße 9; 52372
Kreuzau
Üdinger Weg 25;
52372 Kreuzau
Hinter den Gärten 3;
52372 Kreuzau
Kreuzauerstr. 48a;
52372 Kreuzau
Tel: 02427-9090582
Fax: 02427-902877
Tel:02422- 5044959
Fax: 02422-501726
Tel:02422/5020896
Fax:02422/5020897
Tel: 02422 – 599666
Fax: 02422- 502462
Tel: 02421-2063996
Fax: 02421-123644
1
1
0
0
2
0
2
0
3
2
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
45m²
gemeinsam mit
Schulung
35m²
gemeinsam mit
Schulung
67m²
gemeinsam mit
Schulung
24,6m²
gemeinsam mit
Schulung
56m²
gemeinsam mit
Schulung
12 m²
Küchenzeile
5m²
15m²
Küchenzeile
Nein
Nein
12,4m²
nein
18 m²
Fahrzeughalle
Umkleide
Umkleide
Umkleide
Umkleide
ja
z.t.
ja
Nein
Nein
1 Raum, 1 x Becken
und 1 Dusche, 2
Nein - 1 WC 6m²
Toiletten, gesamte
Größe 7m²
Nein
Nein
Nein
nein
Nein
nein
Nein
nein
Nein
nein
Nein
nein
ja
nein
ja
ja
Nein
nein
2. Außenanlagen
14
Waschräume, Duschen - Größe (qm):
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Trennung Männer/Frauen
Trockenräume für Schutzkleidung - Größe (qm):
Alarmlager - Größe (qm):
Atemschutzwerkstatt - Größe (qm):
Kfz-Werkstatt - Größe (qm):
Schlauchwerkstatt/-waschanlage - Größe (qm):
(vernetzter) PC-Arbeitsplatz vorhanden
DSL-Internet-Anschluß vorhanden
Funktisch vorhanden
24
Sind Pkw-Zufahrten und Fw-Ausfahrten kreuzungsfrei?
Sind die Außenanlagen frei von Ausgleichsstufen, Kanten oder
Stolperstellen?
Sind ausreichend Pkw-Stellplätze vorhanden (=Anzahl Sitzplätze in den
Fw-Fzg.)?
Nein
Nein
27
Ist ein Fahrradständer mit ausreichend Stellplätzen vorhanden?
28
Damen 8,6m² Herrn
Damen: 4,02m²
Damen: 6,5m² Herren:
11,3m² jeweils WC und Herren: 4,92m² jeweils 7,6m² jeweils Dusche
Duche
Dusche und WC
und WC
ja
nein
ja - 30,8 m²
nein
nein
nein
ja
ja
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
ja
Nein
ja - 25,5 m²
Nein
Nein
Nein
ja
ja
ja
nein
ja
nein
Nein
nein
nein
ja
Nein
Nein
nein
ja
nein
Nein
Nein
ja
nein
nein
Nein
Ist die Ausfahrt der Fw-Fahrzeuge auch ohne Ampelregelung sicher (z.B.
stark befahrene Straße, unübersichtliche Ausfahrt?)
ja
ja
ja
ja
Nein
29
Sind die Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrangehörigen getrennt
von den Fahrwegen der Pkw der ankommenden Feuerwehrangehörigen?
Nein
nein
nein
nein
Nein
30
Gibt es aufgrund vorhandener Gefahrensituationen interne Regelungen
über Zu- und Abfahrten der Pkw, sowie deren Abstellung?
Nein
nein
nein
ja
Nein
31
Sind die Außenanlagen ausreichend beleuchtet?
Nein
ja
ja
ja
Nein
32
Ist der Stauraum vor den Toren min. so groß wie die Stellplatzlänge?
Ja
ja
ja
ja
ja
33
34
Hat er ein Gefälle zu Ablaufrinne oder -öffnung?
Ist ein Übungshof vorhanden?
Nein
Nein
nein
nein
ja
ja
nein
nein
Nein
Nein
35
Werden alle Außenanlagen im Winter schnee- und eisfrei gehalten?
z.T,
z.T.
ja
ja
z.T,
ja
ja
nein
nein
Nein
25
26
3. Eingangsbereich
36
Schlägt die Eingangstür, sofern sie ein Fluchtweg aus dem Gebäude ist,
in Fluchtrichtung - nach außen - auf?
37
Ist der Abstreifrost vor der Eingangstür rutschhemmend?
n.v.
ja
n.v.
ja
n.v.
38
Ist ein vor der Eingangstür vorhandenes Podest mindestens 50 cm tiefer
als die aufgeschlagene Tür?
ja
n.v.
n.v.
nein
n.v.
39
Ist ein Abstreifer für Feinschmutz innen hinter der Eingangstür eben und
ohne Stolperstelle verlegt und gegen Wegrutschen gesichert?
n.v.
nein
nein
ja
ja
40
Ist ein Lichtschalter im Eingangsbereich installiert?
ja
ja
ja
ja (Bewegungsmelder)
ja
41
Ist dieser selbstleuchtend?
Nein
nein
nein
nein
Nein
42
Sind eine Notbeleuchtung oder zumindest aufgeladene Handleuchten im
Eingangsbereich vorhanden?
Nein
nein
nein
nein
Nein
43
Ist eine Stiefelwäsche im Eingangsbereich der vom Einsatz
zurückkehrenden Feuerwehrangehörigen (i.allg. in der Fahrzeughalle)
vorhanden?
Nein
nein
ja
nein
ja
44
Sind Notausgangstüren von innen jederzeit leicht und ohne Schlüssel zu
öffnen?
Nein
nein
nein
nein
ja
45
Ist der Eingangsbereich ausreichend ausgeleuchtet?
Nein
ja
ja
ja
ja
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.1
lfd.
Nr.
Seite 70
(Fortsetzung)
Frage
FWGH 01 LG Boich
FWGH 02 LG Drove FWGH 03 LG Kreuzau
FWGH 04 LG
Obermaubach
FWGH 05 LG
Stockheim
4. Gesamtes Feuerwehrhaus
46
Ist das Feuerwehrhaus frei von Ausgleichsstufen, Kanten oder
Stolperstellen?
Nein
ja
ja
nein
ja
47
Sind vorhandene Ausgleichsstufen mit gelb-schwarzer
Warnkennzeichnung markiert?
Nein
n.v.
n.v.
nein
n.v.
ja
ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
ja
ja
Nein
ja
ja
ja
Nein
Nein
n.v.
ja
ja
ja
n.v.
n.v.
n.v.
nein
nein
48
49
51
Sind ausreichend Feuerlöscher vorhanden?
Sind deren Standorte gekennzeichnet?
Ist im gesamten Haus rutschhemmender und leicht zu reinigender
Fußbodenbelag vorhanden?
Beträgt die Geländerhöhe 1 m (bei Absturzhöhen bis zu 12 m)
52
und sind an den Podesten Fuß- und Knieleisten installiert?
53
Haben Treppen mit mehr als 4 Stufen mind. einen Handlauf?
ja
n.v.
ja
n.v.
ja
54
Befindet sich der Handlauf in Abwärtsrichtung auf der rechten Seite?
Nein
n.v.
nein
n.v.
Nein
55
Haben Treppen ab 1,5 m Breite auf beiden Seiten einen Handlauf?
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
56
Haben Durchgänge und Türen eine freie Durchgangshöhe von
mindestens 2 m?
ja
nein
nein
nein
ja
57
Betragen die Verkehrswegbreiten 1 m, mind. jedoch 0,88 m?
Nein
nein
nein
nein
ja
58
Haben Türen und Wände bruchsicheres Glas oder ist deren Glasfläche
(bis auf das obere Drittel in Türen) gegen Eindrücken gesichert?
n.v.
n.v.
ja
n.v.
ja
59
Sind die Torflügel gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen (Wind), Abstürzen
oder Ausheben gesichert?
ja
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
60
Sind Stolpergefahren durch Torfeststeller vermieden?
ja
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
61
Wird bei Tordurchfahrten zwischen Fw-Fahrzeugen und Gebäudeteilen
auf jeder Seite ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m
eingehalten?
Nein
z.T.
z.T.
z.t.
z.T,
62
Wird bei Durchfahrt der Fw-Fahrzeuge zwischen maximaler Höhe des
Fahrzeuges und Torunterkante ein Sicherheitsabstand von mindestens
30 cm eingehalten?
Nein
nein
ja
ja
ja
63
Ist eine Erweiterung des Durchfahrtprofils durch Umbau möglich, falls die
o.g. seitlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten sind?
Nein
nein
nein
ja
ja
64
Sind vorhandene Einengungen zunächst mit einer gelb-schwarzen
Warnkennzeichnung versehen?
Nein
nein
nein
nein
nein
65
Sind Schwellen von Schlupftüren gelb-schwarz gekennzeichnet?
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
66
Ist bei jedem Deckengliedertor eine Signalanlage vorhanden, die
eindeutig anzeigt, wenn die lichte Tordurchfahrtshöhe freigegeben ist?
Nein
nein
nein
nein
Nein
50
5. Durchfahrten und Tore
(nur ausfüllen beim Vorhandensein kraftbetätigter Tore)
67
68
Ist die Torflügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich?
Sind bei kraftbetätigten Toren Kraft- und Handbetrieb gegen einander
verriegelbar und ist diese leicht erreichbar?
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
n.v.
ja
ja
ja
ja
ja
69
Sind Quetsch- und Scherstellen an den kraftbetätigten Toren gesichert?
ja
ja
ja
ja
ja
70
Ist bei ferngesteuerten Toren die Sicherung der Hauptschließkanten
redundant oder selbsttestend ausgelegt?
ja
ja
ja
ja
ja
71
Ist in der Nähe der kraftbetätigten ferngesteuerten Tore eine gut
erkennbare und leicht erreichbare Not-Befehlseinrichtung vorhanden?
ja
ja
ja
ja
ja
72
Hat jedes Fahrzeug einen eigenen Stellplatz?
ja
ja
ja
ja
ja
73
Beträgt der Abstand zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen
bei geöffneten Türen und Klappen mindestens 0,5 m?
Nein
ja
ja
z.t.
z.T,
74
Sind die Verkehrswege (auch neben, vor und hinter den Fahrzeugen)
unfallfrei begehbar?
Nein
nein
ja
ja
ja
75
Liegt der Hauptverkehrsweg für den Einsatzfall hinter den Fahrzeugen?
Nein
ja
ja
ja
ja
z.T,
z.T.
nein
nein
ja
z.T,
ja
ja
ja
z.T,
6. Stellplätze
77
Sind die Stellplätze der Fahrzeuge auf dem Hallenboden
gekennzeichnet?
Liegt die Fahrzeuglängsachse jeweils in Tormitte?
78
Ist der Stellplatzboden rutschhemmend, schlag- und waschfest?
76
79
80
81
Sind Dieselmotor-Emissionen verhindert oder eingeschränkt (z.B.
technisch durch Abgasabsaugung)?
Ist eine Drucklufterhaltungseinrichtung vorhanden?
Ist die persönliche Schutzausrüstung in einem separaten Raum
untergebracht?
Nein
ja
ja
ja
ja
z.T,
z.T.
nein
nein
Nein
ja
ja
ja
ja
ja
Nein
ja
ja
ja
ja
82
Sind Einrichtungen für die Batterieerhaltungsladung vorhanden?
ja
ja
ja
ja
ja
83
Sind sie aufgehängt und so an die Fahrzeuge geführt, dass keine
Stolperstellen auf dem Boden oder Gefahrstellen durch Anstoßen (Kopf)
oder Hängenbleiben entstehen?
ja
ja
ja
nein
ja
84
Ist die Allgemeinbeleuchtung ausreichend?
Nein
nein
ja
ja
ja
85
Ist die Allgemeinbeleuchtung schlagschattenfrei installiert?
Nein
nein
ja
ja
ja
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.1
Seite 71
(Fortsetzung)
lfd.
Nr.
Frage
FWGH 01 LG Boich
FWGH 02 LG Drove FWGH 03 LG Kreuzau
FWGH 04 LG
Obermaubach
FWGH 05 LG
Stockheim
7. Werkstatt/Lager
86
Werden Gefahrstoffe aus Hilfeleistungseinsätzen zwischengelagert?
ja
ja
ja
ja
ja
87
Falls ja, werden diese Gefahrstoffe in vorgeschriebenen Behältnissen
und in separaten, dafür eingerichteten Räumen gelagert?
Nein
nein
nein
nein
Nein
88
Sind ausreichend Lagermöglichkeiten für Feuerwehrgeräte vorhanden?
Nein
ja
ja
nein
ja
89
Sind die Geräte und Materialien übersichtlich gelagert?
Nein
ja
ja
ja
ja
90
Sind die Lagereinrichtungen ausreichend belastbar und standsicher?
ja
ja
ja
ja
ja
91
Sind die vorhandenen Werkzeuge und Maschinen einwandfrei?
ja
ja
ja
ja
ja
92
Sind alle Schutzeinrichtungen daran vorhanden?
ja
ja
ja
ja
ja
93
Werden Gefahrstoffe (z.B. Benzin, Flüssiggas) nur in den zulässigen
Mengen im Feuerwehrhaus gelagert?
ja
ja
ja
ja
ja
8. Prüfungen und Unfallverhütung
94
Werden alle feuerwehrtechnischen Einrichtungen regelmäßig geprüft?
ja
ja
ja
ja
ja
95
Werden alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft?
Nein
nein
nein
nein
Nein
96
Werden alle stationären elektrischen Anlagen regelmäßig geprüft?
Nein
nein
nein
nein
Nein
97
Werden alle Tore regelmäßig geprüft?
ja
ja
ja
ja
ja
98
Liegen die relevanten Unfallverhütungsvorschriften zur Einsicht aus?
ja
ja
ja
nein
Nein
99
Ist ein Aushang über Durchgangsärzte an geeigneter Stelle ausgehängt?
Nein
nein
nein
nein
Nein
100
Ist ein Sicherheitsbeauftragter bestellt?
Ist ausreichend Erste-Hilfe-Material auch außerhalb der Fahrzeuge
vorhanden
Sind Feuerlöscher auch außerhalb der Fahrzeuge vorhanden
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
101
102
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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TABELLE 4.1
Seite 72
(Fortsetzung)
lfd.
Nr.
Frage
FWGH 06 LG Thum FWGH 07 LG Üdingen
FWGH 08 LG
Untermaubach
FWGH 09 LG Winden
1. Allgemeines
01
Baujahr bzw. Erweiterungen
02
Postanschrift
03
Tel./Fax
04
05
06
Anzahl Stellpätze Größe 1 (4,5 m x 8 m)
Anzahl Stellpätze Größe 2 (4,5 m x 10 m)
Anzahl Stellpätze Größe 3 (4,5 m x 12,5 m)
07
Anzahl Stellpätze Größe 4 (4,5 m x 8 m, für FwFz höher 3,5 m)
08
Schulungsraum - Größe (qm):
09
Aufenthaltsraum - Größe (qm):
10
Küche - Größe (qm):
11
Büro für Wehr-/Zug-/Gruppenführung - Größe (qm):
Unterbringung der Schutzkleidung in der Fahrzeughalle oder im
Umkleideraum?
Schwarz-Weiß-Trennung?
12
13
Baujahr:1979
Baujahr 1929
Erweiterung 2009
Erweiterung 2004
Erweiterung 2011
Kaninsberg 17; 52372 Dorfstrasse 48a; 52372 Im Bongert 10; 52372
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Baujahr 1998
14
Waschräume, Duschen - Größe (qm):
15
16
17
18
19
20
21
22
23
Trennung Männer/Frauen
Trockenräume für Schutzkleidung - Größe (qm):
Alarmlager - Größe (qm):
Atemschutzwerkstatt - Größe (qm):
Kfz-Werkstatt - Größe (qm):
Schlauchwerkstatt/-waschanlage - Größe (qm):
(vernetzter) PC-Arbeitsplatz vorhanden
DSL-Internet-Anschluß vorhanden
Funktisch vorhanden
24
Sind Pkw-Zufahrten und Fw-Ausfahrten kreuzungsfrei?
Sind die Außenanlagen frei von Ausgleichsstufen, Kanten oder
Stolperstellen?
Sind ausreichend Pkw-Stellplätze vorhanden (=Anzahl Sitzplätze in den
Fw-Fzg.)?
25
26
Baujahr 1993/94
Erweiterung 2007
Urbanusstraße 7;
52372 Kreuzau
Tel: 02427 – 9058402
Fax: 02427 – 9058625
Tel: 024225044963
Fax: 02422502138
Tel. 02422-5039418
Fax 02422-502571
Tel: 02422-502431
2
0
0
1
0
0
0
2
0
0
0
0
0
1
0
1
36m²
gemeinsam mit
Schulung
45,8 m²
gemeinsam mit
Schulung
60m²
59m²
20m²
Küchenzeile
Küchenzeile
nein
12,8 m²
18m²
7m²
Fahrzeughalle
Umkleide
Umkleide
n.v.
Küchenzeile in
Schulung 8,5 m²
5,4 m²
Spinde ELD in
Fahrzeughalle
nein
nein
ja
z.T.
Waschbecken
vorhanden / WC
gemeinsam 6 m²
Damen: 4,6 m² Herren:
7,8 m² jeweils Dusche
und WC
Waschräume nein;
Dusche ja 2 á 4m2
Herren: 15,5 m²
Damen: 4,8 m² jeweils
Dusche und WC
ja
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
nein
ja
nein
ja, je FzHalle
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
nein
2. Außenanlagen
27
Ist ein Fahrradständer mit ausreichend Stellplätzen vorhanden?
ja
nein
ja
ja
28
Ist die Ausfahrt der Fw-Fahrzeuge auch ohne Ampelregelung sicher (z.B.
stark befahrene Straße, unübersichtliche Ausfahrt?)
ja
nein
nein
ja
29
Sind die Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrangehörigen getrennt
von den Fahrwegen der Pkw der ankommenden Feuerwehrangehörigen?
nein
nein
nein
nein
30
Gibt es aufgrund vorhandener Gefahrensituationen interne Regelungen
über Zu- und Abfahrten der Pkw, sowie deren Abstellung?
ja
ja
ja
nein
31
Sind die Außenanlagen ausreichend beleuchtet?
nein
ja
ja
ja
32
Ist der Stauraum vor den Toren min. so groß wie die Stellplatzlänge?
nein
ja
ja
ja
33
34
Hat er ein Gefälle zu Ablaufrinne oder -öffnung?
Ist ein Übungshof vorhanden?
ja
nein
ja
nein
nein
ja
nein
nein
35
Werden alle Außenanlagen im Winter schnee- und eisfrei gehalten?
ja
z.T.
z.T.
ja
ja
nein
ja
nein
3. Eingangsbereich
36
Schlägt die Eingangstür, sofern sie ein Fluchtweg aus dem Gebäude ist,
in Fluchtrichtung - nach außen - auf?
37
Ist der Abstreifrost vor der Eingangstür rutschhemmend?
n.v.
n.v.
n.v
n.v.
38
Ist ein vor der Eingangstür vorhandenes Podest mindestens 50 cm tiefer
als die aufgeschlagene Tür?
ja
nein
ja
ja
39
Ist ein Abstreifer für Feinschmutz innen hinter der Eingangstür eben und
ohne Stolperstelle verlegt und gegen Wegrutschen gesichert?
nein
nein
ja
ja
40
Ist ein Lichtschalter im Eingangsbereich installiert?
ja
ja
ja
ja
41
Ist dieser selbstleuchtend?
nein
nein
nein
nein
42
Sind eine Notbeleuchtung oder zumindest aufgeladene Handleuchten im
Eingangsbereich vorhanden?
nein
nein
nein
nein
43
Ist eine Stiefelwäsche im Eingangsbereich der vom Einsatz
zurückkehrenden Feuerwehrangehörigen (i.allg. in der Fahrzeughalle)
vorhanden?
nein
ja
ja
nein
44
Sind Notausgangstüren von innen jederzeit leicht und ohne Schlüssel zu
öffnen?
nein
nein
ja
ja
45
Ist der Eingangsbereich ausreichend ausgeleuchtet?
ja
ja
nein
ja
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.1
Seite 73
(Fortsetzung)
lfd.
Nr.
Frage
FWGH 06 LG Thum FWGH 07 LG Üdingen
FWGH 08 LG
Untermaubach
FWGH 09 LG Winden
4. Gesamtes Feuerwehrhaus
46
Ist das Feuerwehrhaus frei von Ausgleichsstufen, Kanten oder
Stolperstellen?
nein
ja
nein
nein
47
Sind vorhandene Ausgleichsstufen mit gelb-schwarzer
Warnkennzeichnung markiert?
nein
n.v.
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
z.t.
nein
ja
nein
nein
51
Sind ausreichend Feuerlöscher vorhanden?
Sind deren Standorte gekennzeichnet?
Ist im gesamten Haus rutschhemmender und leicht zu reinigender
Fußbodenbelag vorhanden?
Beträgt die Geländerhöhe 1 m (bei Absturzhöhen bis zu 12 m)
n.v.
ja
ja
ja
52
und sind an den Podesten Fuß- und Knieleisten installiert?
n.v.
nein
n.v
ja
53
Haben Treppen mit mehr als 4 Stufen mind. einen Handlauf?
n.v.
ja
ja
ja
54
Befindet sich der Handlauf in Abwärtsrichtung auf der rechten Seite?
n.v.
ja
ja
nein
55
Haben Treppen ab 1,5 m Breite auf beiden Seiten einen Handlauf?
n.v.
n.v.
n.v
n.v.
56
Haben Durchgänge und Türen eine freie Durchgangshöhe von
mindestens 2 m?
ja
ja
ja
ja
57
Betragen die Verkehrswegbreiten 1 m, mind. jedoch 0,88 m?
ja
nein
ja
ja
58
Haben Türen und Wände bruchsicheres Glas oder ist deren Glasfläche
(bis auf das obere Drittel in Türen) gegen Eindrücken gesichert?
n.v.
ja
ja
nein
59
Sind die Torflügel gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen (Wind), Abstürzen
oder Ausheben gesichert?
n.v.
n.v.
n.v
n.v.
60
Sind Stolpergefahren durch Torfeststeller vermieden?
n.v.
n.v.
n.v
n.v.
61
Wird bei Tordurchfahrten zwischen Fw-Fahrzeugen und Gebäudeteilen
auf jeder Seite ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m
eingehalten?
nein
ja
z.T.
ja
62
Wird bei Durchfahrt der Fw-Fahrzeuge zwischen maximaler Höhe des
Fahrzeuges und Torunterkante ein Sicherheitsabstand von mindestens
30 cm eingehalten?
nein
nein
ja
ja
63
Ist eine Erweiterung des Durchfahrtprofils durch Umbau möglich, falls die
o.g. seitlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten sind?
ja
nein
ja
ja
64
Sind vorhandene Einengungen zunächst mit einer gelb-schwarzen
Warnkennzeichnung versehen?
nein
n.v.
nein
nein
65
Sind Schwellen von Schlupftüren gelb-schwarz gekennzeichnet?
n.v.
nein
n.v
n.v.
66
Ist bei jedem Deckengliedertor eine Signalanlage vorhanden, die
eindeutig anzeigt, wenn die lichte Tordurchfahrtshöhe freigegeben ist?
z.T.
nein
nein
nein
48
49
50
5. Durchfahrten und Tore
(nur ausfüllen beim Vorhandensein kraftbetätigter Tore)
67
68
Ist die Torflügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich?
Sind bei kraftbetätigten Toren Kraft- und Handbetrieb gegen einander
verriegelbar und ist diese leicht erreichbar?
n.v.
nein
n.v
n.v.
ja
ja
ja
ja
69
Sind Quetsch- und Scherstellen an den kraftbetätigten Toren gesichert?
ja
ja
ja
ja
70
Ist bei ferngesteuerten Toren die Sicherung der Hauptschließkanten
redundant oder selbsttestend ausgelegt?
ja
ja
ja
ja
71
Ist in der Nähe der kraftbetätigten ferngesteuerten Tore eine gut
erkennbare und leicht erreichbare Not-Befehlseinrichtung vorhanden?
ja
ja
ja
ja
72
Hat jedes Fahrzeug einen eigenen Stellplatz?
ja
ja
ja
ja
73
Beträgt der Abstand zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen
bei geöffneten Türen und Klappen mindestens 0,5 m?
nein
nein
z.T.
ja
74
Sind die Verkehrswege (auch neben, vor und hinter den Fahrzeugen)
unfallfrei begehbar?
nein
z.T.
ja
ja
75
Liegt der Hauptverkehrsweg für den Einsatzfall hinter den Fahrzeugen?
ja
nein
ja
ja
z.T.
ja
nein
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
ja
ja
z.T.
nein
nein
nein
6. Stellplätze
77
Sind die Stellplätze der Fahrzeuge auf dem Hallenboden
gekennzeichnet?
Liegt die Fahrzeuglängsachse jeweils in Tormitte?
78
Ist der Stellplatzboden rutschhemmend, schlag- und waschfest?
76
79
80
81
Sind Dieselmotor-Emissionen verhindert oder eingeschränkt (z.B.
technisch durch Abgasabsaugung)?
Ist eine Drucklufterhaltungseinrichtung vorhanden?
Ist die persönliche Schutzausrüstung in einem separaten Raum
untergebracht?
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
nein
82
Sind Einrichtungen für die Batterieerhaltungsladung vorhanden?
ja
ja
ja
ja
83
Sind sie aufgehängt und so an die Fahrzeuge geführt, dass keine
Stolperstellen auf dem Boden oder Gefahrstellen durch Anstoßen (Kopf)
oder Hängenbleiben entstehen?
ja
ja
ja
ja
84
Ist die Allgemeinbeleuchtung ausreichend?
ja
ja
nein
ja
85
Ist die Allgemeinbeleuchtung schlagschattenfrei installiert?
nein
z.T.
ja
ja
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.1
Seite 74
(Fortsetzung)
lfd.
Nr.
Frage
FWGH 06 LG Thum FWGH 07 LG Üdingen
FWGH 08 LG
Untermaubach
FWGH 09 LG Winden
7. Werkstatt/Lager
86
Werden Gefahrstoffe aus Hilfeleistungseinsätzen zwischengelagert?
ja
ja
ja
nein
87
Falls ja, werden diese Gefahrstoffe in vorgeschriebenen Behältnissen
und in separaten, dafür eingerichteten Räumen gelagert?
nein
nein
nein
0
88
Sind ausreichend Lagermöglichkeiten für Feuerwehrgeräte vorhanden?
ja
nein
ja
ja
89
Sind die Geräte und Materialien übersichtlich gelagert?
ja
nein
z.T.
z.T.
90
Sind die Lagereinrichtungen ausreichend belastbar und standsicher?
ja
ja
nein
ja
91
Sind die vorhandenen Werkzeuge und Maschinen einwandfrei?
ja
ja
ja
ja
92
Sind alle Schutzeinrichtungen daran vorhanden?
ja
ja
ja
ja
93
Werden Gefahrstoffe (z.B. Benzin, Flüssiggas) nur in den zulässigen
Mengen im Feuerwehrhaus gelagert?
ja
ja
ja
ja
8. Prüfungen und Unfallverhütung
94
Werden alle feuerwehrtechnischen Einrichtungen regelmäßig geprüft?
ja
ja
ja
ja
95
Werden alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft?
nein
nein
nein
nein
96
Werden alle stationären elektrischen Anlagen regelmäßig geprüft?
nein
nein
nein
nein
97
Werden alle Tore regelmäßig geprüft?
ja
ja
ja
ja
98
Liegen die relevanten Unfallverhütungsvorschriften zur Einsicht aus?
ja
ja
ja
nein
99
Ist ein Aushang über Durchgangsärzte an geeigneter Stelle ausgehängt?
nein
nein
nein
nein
100
Ist ein Sicherheitsbeauftragter bestellt?
Ist ausreichend Erste-Hilfe-Material auch außerhalb der Fahrzeuge
vorhanden
Sind Feuerlöscher auch außerhalb der Fahrzeuge vorhanden
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
101
102
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 75
4.2.3 Werk- und Betriebsfeuerwehren
Im Gemeindegebiet Kreuzau gibt es keine Betriebsfeuerwehr nach § 15 BHKG und auch keine Werkfeuerwehr nach § 16 BHKG.
4.2.4 Feuerwehren benachbarter Städte und Gemeinden
Angaben über die personellen, technischen und zeitlichen Potenziale benachbarter Feuerwehren sind für die Planung überörtlicher Hilfe und die Vorbereitung auf Großschadenlagen von
Bedeutung. In exponierten Randlagen, aber auch bereits für mittelschwere Schadenfälle wie
Wohnungsbrände o. ä., kann die Schlagkraft von angrenzenden Feuerwehren zur Einhaltung
einer festgelegten räumlich-zeitlichen Erreichbarkeit im Bedarfsfall berücksichtigt werden.
Direkt an das Gemeindegebiet grenzen die Feuerwehren:
■
■
■
■
Düren
Vettweiß
Hürtgenwald
Nideggen
Nach Änderung der Gesetzgrundlage im BHKG seit dem 01.01.2016 wurden durch die Feuerwehr Kreuzau Vereinbarungen mit den benachbarten Feuerwehren getroffen mit dem Ziel
der Unterstützung im Rahmen der überörtlichen Hilfeleistung gemäß §39 BHKG sowie zur
Optimierung des Erreichungsgrades. Maßgeblich sind hier die grenznahen Ortsteile sowie
Verbindungsstraßen. Als Alarmierungsschwelle werden die Stichworte „Menschenleben in
Gefahr“ sowie Szenarien mit einer erhöhten Ausdehnungsgefahr verwendet.
TABELLE 4.2 gibt eine Übersicht über die benachbarten Standorte und die dort stationierten
Fahrzeuge. Bei größeren und besonderen Schadenlagen kann auf die beim Amt für Bevölkerungsschutz des Kreises Düren in Stockheim stationierten Sonderfahrzeuge ebenfalls zurückgegriffen werden.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.2
lfd.
Nr.
1
Gemeinde
Düren
2
Vettweiß
3
Hürtgenwald
4
Nideggen
Benachbarte Feuerwehren
Straße und
Hausnummer
Löscheinheit
Hauptwache
Seite 76
Brüsseler Straße 2
PLZ
Ort
52351
Düren
Fahrzeuge / besondere Ausrüstung
ELW 1
ELW 2
HLF 20
DL(K) 23/12
KDOW
TLF 4400
WLF-Kran
WLF
GW-Logistik
KEF
AB Technische Rettung
AB Gefahrgut
AB Leermulde
AB Tankladeboden
LZ Mitte
Brüsseler Straße 2
52351
Düren
LF 16/12
LF 8/6
MTF
Niederau
Heinrich-Hansen-Straße 9
52355
Düren
LF 8/6
Lendersdorf
Schwarzer Weg 12
52355
Düren
LF 16/12
Berzbuir
Berzbuirer Straße 72
52355
Düren
LF 8/6
Jakobwüllesheim/
Veitzheimerstr.2
Kelz
52391 Jakobwüllesheim
Froitzheim/
Ginnick
Martinusstr.
Soller
Gangolfusstr
Straß
LF 8/6
LF 10
MTF
4 CSA
TSF-W
52391 Froitzheim
LF 20
(LF 20 mit 3000l Wasser)
MTF
TSF-W
52391 Soller
HLF 10
MTF
Hormer Straße 3 a
52393 Straß
LF 10/6
Bergstein
Burgstraße 24
52393 Bergstein
LF 20
GWG 1
Nideggen
Konrad Adenauer Straße 3
52385 Nideggen
HLF20/16
ELW 1
Berg
Kirchstraße 18A
52385 Nideggen
TLF 16/25
MTF
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
MTF
(Zusatbeladung TLF: Rohrdichtkissen, Greifzug)
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 77
4.2.5 Technik
Neben einer baulichen und gebäudetechnischen Ausstattung benötigt die Feuerwehr aufgrund
ihrer Bestimmung als (brandschutz-) technischer Dienstleister in Notfällen eine umfassende
und ihrem Aufgabenspektrum in der jeweiligen Gemeinde angepasste technische Ausrüstung
an Fahrzeugen und Geräten sowie an persönlicher Schutzausrüstung.
4.2.5.1 Fahrzeugtechnik
Eine angemessene Ausstattung der Feuerwehr mit Fahrzeugen des Einsatzdienstes und des regulären Dienstbetriebs ist eine Grundvoraussetzung zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und der Motivation der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr Kreuzau. Alter und Konstruktion der Feuerwehrfahrzeuge sind darüber hinaus wichtige Einflussfaktoren für die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst und Dienstbetrieb.
Zur Wahrnehmung der ihr zugewiesenen Aufgaben ist die Feuerwehr Kreuzau neben den Einsatzfahrzeugen, die unter anderem zur Erfüllung des Schutzziels dienen, auf Fahrzeuge angewiesen, die vor allem für den täglichen Dienstbetrieb der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr dienen. Hierzu zählen insbesondere die Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) der
Löschgruppen sowie die Kommandowagen (KdoW) der Feuerwehr
Bereits in der letzten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde die Notwendigkeit
dargestellt, dass jede Einheit ein Mannschaftstransportfahrzeug vorhält (vgl. BSBP 2012 Seite
54ff.).
Eine Übersicht aller Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau mit Stand 2016 zeigt TABELLE 4.3.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
FP
TS
Betriebsstunden
pro Jahr
Eigentümer
Betriebsstunden
Kilometer pro Jahr
Sonderzubehör/
Bemerkungen
Kilometerstand am
Stichtag
Hilfeleistungssatz
Schaum
[L]
Wasser
[L]
fest
FMS
tragbar
4m-FuG
fest
Getriebe
Hersteller /
Aufbau
Sitzplätze
Baujahr / Erstzulassung
KfzKennzeichen
Fahrzeug
2m-FuG
Funkrufname
digital
Lfd.
Nr.
Lfd. je
Sto.
Nr.
Fahrzeugbestand der Feuerwehr Kreuzau im Jahr 2016
Alter am 30.06.2016
TABELLE 4.3
Seite 78
FP
TS
-
-
Gem.
Kreuzau
7,5
1,4
Gem.
Kreuzau
-
-
Gem.
Kreuzau
-
Gem.
Kreuzau
-
Gem.
Kreuzau
-
Gem.
Kreuzau
LG Boich
1
1
MTF
17.12.2014
1
KRZ MTF 03
DN-KU 7193
Ford Transit /
Pütting
M
9
1
2
2
LF 8/6
13.12.1994
21
KRZ LF10 01
DN-2392
IVECO / Magirus
M
9
1
3
1
ELW 1
11.12.2001
14
KRZ ELW1 01
DN-2503
Fiat Ducato /
Eigen
M
9
1
1
1
2
-
nein
nein
nein
-
4.544
-
-
2.958
17.078
160
29
793
-
600
120
nein
Notfalltragetasche, Spillbag
15 und Spillbag 100
1
nein
nein
nein
Laptop, Notfalltragetasche
46.452
-
-
3.192
25.250
229
-
1.437
7
LG Drove
4
2
LF 16/12
2.12.1998
17
KRZ LF20 02
DN-2546
MB / Schlingmann M
9
1
5
1
ELW 1
18.4.2007
9
KRZ ELW1 02
DN-2323
Fiat Ducato /
Eigen
9
1
-
9
-
7
2
1
5
6
-
1.600
100
ja
tragbarer Wasserwerfer,
Notfalltragetasche, Spillbag
15 und Spillbag 100, Lüfter
mit V-Motor
-
nein
nein
nein
Laptop, Notfalltragetasche
18.771
-
-
2.040
19.979
102
-
2.049
13,0
LG Kreuzau
6
2
(H)LF 20/16
29.9.2006
9
KRZ LF20 01
DN-2002
MAN /
Rosenbauer
7
3
GW-Logistik 2
5.11.2013
2
KRZ GW-L2 01
DN-KU 7742
MAN / Pütting
-
2
3
-
1
1
6
-
2.000
120
ja
Satz Hebekissen,
Minihebekissen, TP8/1,
Türöffnungswerkzeug,
Notfalltragetasche, Spillbag
15 und Spillbag 100,
Rettungsäge Multicut,
Zusatzausrüstung
Rettungstrupp
1
1
2
-
nein
nein
ja
Notfalltragetasche
4.334
-
-
1.635
-
-
Gem.
Kreuzau
nein
nein
nein
-
11.009
-
-
2.401
-
-
Gem.
Kreuzau
Notfalltragetasche, Spillbag
15 und Spillbag 100,
Einmalölsperre 120 Meter
auf Rolle, Zusatzausrüstung
Rettungstrupp
7.119
-
65
618
-
5,6
Gem.
Kreuzau
-
-
Gem.
Kreuzau
-
Gem.
Kreuzau
Kreis Düren
10,5
LG Obermaubach
8
1
MTF 2
29.11.2011
4
KRZ MTF 02
DN-KU 7192
Ford Transit /
Pütting
M
9
9
2
TSF-W
23.12.2004
11
KRZ TSF-W 01
DN-2311
MAN / Ziegler
M
6
10
1
MTF
20.3.2007
9
KRZ MTF 05
DN-2888
Mercedes / Eigen
M
9
1
1
1
1
2
-
6
-
1.200
40
nein
-
nein
nein
nein
-
46.673
-
-
5.029
19.921
197
-
1.298
LG Stockheim
11
2
(H)LF 16/12
23.2.2001
12
3
GW-Messtechnik
13
4
ABC-Erkunder
14
5
Anhänger
1
1
2
M
9
1
1
6
-
2.000
120
ja
Satz Hebekissen,
Minihebekissen, TP 8/1,
Türöffnungswerkzeug,
Notfalltragetasche, Spillbag
15 und Spillbag 100,
Wasserlüfter, Rettungsäge
Multicut, Zusatzausrüstung
Rettungstrupp
KRZ GW-MESS 01
DN-FW 792 Fiat / Borco Höhns M
4
1
1
12
2
nein
nein
nein
Dekonzelt (Gemeinde
Kreuzau)
4.969
-
-
1.157
-
-
KRZ ABC-ERK 01
NRW-8 4742
Fiat / BBK
M
4
1
1
2
-
nein
nein
nein
-
22.933
-
-
1.662
-
-
MIK NRW
-
DN-8161
Anh. Heinemann
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Kreis Düren
-
nein
nein
nein
-
100.104
-
-
6.340
-
-
Gem.
Kreuzau
6.332
33
-
1.231
6,4
-
Gem.
Kreuzau
15
KRZ LF20 03
14.3.2012
4
11.9.2002
13
25.10.1979
36
DN-2887
MAN / Ziegler
12,8
LG Thum
15
1
MTF
15.9.2000
15
KRZ MTF 07
DN-2932
Fiat / Eigen
M
8
1
1
3
16
2
LF 10/10
9.5.2011
5
KRZ LF10 03
DN-KU 7423
MB / Ziegler
M
9
1
1
6
-
1.000
120
nein
Notfalltragetasche, Spillbag
15 und Spillbag 100
17
3
Anhänger
4.2.1969
47
-
DN-2036
Anh. Heinemann
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Gem.
Kreuzau
18
1
MTF
29.11.2011
4
KRZ MTF 06
DN-KU 7196
Ford Transit /
Pütting
M
9
1
-
nein
nein
nein
-
7.069
-
-
1.541
-
-
Gem.
Kreuzau
6.314
66
-
902
9,4
-
Gem.
Kreuzau
LG Üdingen
1
2
19
2
TLF 20/30
1.7.2009
6
KRZ TLF3000 02
DN-223
Mercedes /
Rosenbauer
M
9
1
1
7
-
3.000
120
nein
Notfalltragetasche, Spillbag
15 und Spillbag 100,
Wassersauger, TP 4/1, TP
8/1, tragbarer Wasserwerfer,
Kübelspritze, CO2-Löscher
20
3
Anhänger
3.4.1992
24
-
DN-2355
Anh. Jacobs
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Gem.
Kreuzau
21
1
ELW 1
7.7.2008
7
KRZ ELW1 03
DN-2712
Fiat Ducato /
Eigen
M
9
1
1
5
-
nein
nein
nein
-
15.161
-
-
1.900
-
-
Gem.
Kreuzau
22
2
LF 8/6
13.6.1996
20
KRZ LF10 02
DN-2316
MB / Metz
M
9
1
1
6
-
600
60
nein
Notfalltragetasche, Spillbag
15 und Spillbag 100
16.148
147
92
806
7,4
4,6
Gem.
Kreuzau
23
3
Anhänger
3.4.1992
24
-
DN-2914
Anh. Saris
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Gem.
Kreuzau
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Türfallengleiter,
Notfalltragetasche
13.256
-
-
10.346
-
-
Gem.
Kreuzau
-
-
-
-
AED, Wärmebildkamera,
Türfallengleiter,
Notfalltragetasche,
33.287
-
-
8.986
-
-
Gem.
Kreuzau
nein
nein
nein
32.836
-
-
1.371
-
-
-
-
-
12.000
800
LG Untermaubach
LG Winden
24
1
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Wehrleitung
25
1
Kdow 1
20.3.2015
1
KRZ KdoW 01
DN-KU 7000
Nissan / Pütting
A
5
1
1
26
1
Kdow 2
16.10.2012
3
KRZ KdoW 02
DN-KU 7102
BMW / Pütting
A
2
27
1
GW-Logistik 1
21.7.1992
23,9425
KRZ GW-L1 01
DN-2138
Mercedes
M
3
1
1
28
2
Kdow 3
7.1.2008
8,47912
KRZ KdoW 03
DN-KU7103
Ford
M
8
1
1
1
Einsatzleitdienst
1
1
2
Jugendfeuerwehr
Summen
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
162
nein nein
1
nein
Notfalltragetasche
50.344
-
-
5.937
934
186
58.319
67,0
-
Gem.
Kreuzau
Gem.
Kreuzau
11,6
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 79
Die tatsächliche Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen ist grundsätzlich von der Fahrzeugart, der Nutzungsintensität sowie der Pflege und Wartung der Fahrzeuge abhängig. Die hier
angegebenen Nutzungsdauern dienen der Orientierung und Vergleichbarkeit. Durch die Beschaffung qualitativ hochwertiger Fahrgestelle und Aufbauten und der intensiven Pflege der
Fahrzeuge durch die Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau können für Feuerwehrfahrzeuge
hohe Nutzungsdauern angesetzt werden.
Personenkraftwagen, kleine und mittlere Nutzfahrzeuge, die zum Beispiel als KdoW, MTF
oder Gerätewagen genutzt werden, weisen im Vergleich zu Großfahrzeugen eine höhere Nutzungsintensität und gleichzeitig geringere Haltbarkeit auf. Daher sind für Feuerwehrfahrzeuge, die auf Pkw- oder Transporter-Fahrgestellen basieren, im Vergleich zu Großfahrzeugen
erheblich reduzierte Nutzungsdauern zu erwarten.
Für Anhänger und Abrollbehälter kann keine allgemeine Nutzungsdauer festgelegt werden.
Bei geringer Nutzungsintensität können diese häufig über Jahrzehnte im Einsatzdienst genutzt
werden - insbesondere, wenn es sich um technisch einfache Konstruktionen handelt, die nur
einen geringen Wartungsaufwand erfordern. Anhänger und Abrollbehälter, die zum Transport
hochspezialisierter Technik dienen, zum Beispiel ABC-Abwehr, müssen im Zuge der Neubeschaffung der Ausrüstung ebenfalls ersetzt werden, um Transport und Lagerung der Ausrüstung nach Stand der Technik sicherzustellen.
TABELLE 4.4 zeigt, dass die geplante Nutzungsdauer bei zwei Fahrzeugen bereits überschritten ist. Hierbei handelt es sich um:
LG Boich
● Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6)
IVECO / Magirus
21 Jahre
Fiat Ducato / Eigenaufbau
14 Jahre
LG Drove
● Einsatzleitwagen (ELW 1)
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 80
Mehrere Fahrzeuge an den acht aktiven Standorten werden in den nächsten fünf Jahren die
geplante Nutzungsdauer erreichen. Für die Fahrzeuge sind mögliche Ersatzbeschaffungen bei
der weiteren Planung zu berücksichtigen. Fahrzeuge, die für den Katastrophenschutz beschafft wurden und Eigentum des Kreises oder Landes Nordrhein-Westfalen sind, müssen bei
der geplanten Wiederbeschaffung nicht berücksichtigt werden. Hierzu zählen der ABCErkunder und der GW-Messtechnik (jeweils LG Stockheim).
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
20 Jahre
9 Jahre
18.04.2007
10 Jahre
9 Jahre
1996
29.09.2006
vor 1996
14 Jahre
1997
10 Jahre
1998
11.12.2001
1999
17 Jahre
2000
20 Jahre
2001
02.12.1998
2002
1 Jahre
2003
15 Jahre
2004
17.12.2014
2005
21 Jahre
2006
20 Jahre
2007
13.12.1994
2008
Alter
[Jahre]
2009
erwartete
Nutzungsdauer
2010
Baujahr/
Erstzulassung
2011
Hersteller/
Aufbau
2012
DN-2392
Klasse
2013
2
Fahrzeug
2014
KfzKennzeichen
2015
Lfd.
Nr.
Nutzungsdauer des Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016)
2016
TABELLE 4.4
Seite 81
ND überschritten
21
ja
ND in 5
Jahren
überschritten
LG Boich
1
LF 8/6
3
DN-KU 7193 MTF
2
IVECO /
Magirus
Ford Transit /
Pütting
1
LG Drove
2
DN-2546
LF 16/12
3
1
DN-2503
ELW 1
1
2
DN-2002
(H)LF 20/16
3
1
DN-2323
ELW 1
1
MB /
Schlingmann
Fiat Ducato /
Eigen
17
ja
14
ja
LG Kreuzau
3
DN-KU 7742 GW-Logistik 2
MAN /
Rosenbauer
Fiat Ducato /
Eigen
3
MAN / Pütting
05.11.2013
20 Jahre
2 Jahre
TSF-W
3
MAN / Ziegler
23.12.2004
20 Jahre
11 Jahre
DN-KU 7192 MTF 2
2
Ford Transit /
Pütting
29.11.2011
15 Jahre
4 Jahre
3
MAN / Ziegler
23.02.2001
20 Jahre
15 Jahre
2
Fiat / BBK
11.09.2002
15 Jahre
13 Jahre
20.03.2007
15 Jahre
9 Jahre
9
9
ja
2
LG Obermaubach
2
1
DN-2311
11
4
LG Stockheim
2
4
1
3
5
DN-2887
(H)LF 16/12
NRW-8 4742 ABC-Erkunder
DN-2888
MTF
2
DN-FW 792 GW-Messtechnik
DN-8161
Anhänger
2
4
Mercedes /
Eigen
Fiat / Borco
Höhns
Anh.
Heinemann
14.03.2012
15 Jahre
4 Jahre
25.10.1979
nach Zustand
36 Jahre
15
13
ja
9
4
36
LG Thum
1
2
3
DN-2932
MTF
DN-KU 7423 LF 10/10
DN-2036
Anhänger
2
Fiat / Eigen
15.09.2000
15 Jahre
15 Jahre
3
MB / Ziegler
09.05.2011
20 Jahre
5 Jahre
4
Anh.
Heinemann
04.02.1969
nach Zustand
47 Jahre
15
ja
5
47
LG Üdingen
2
1
3
DN-223
TLF 20/30
DN-KU 7196 MTF
DN-2355
3
2
Anhänger
4
Mercedes /
Rosenbauer
Ford Transit /
Pütting
Anh. Jacobs
01.07.2009
20 Jahre
6 Jahre
29.11.2011
15 Jahre
4 Jahre
03.04.1992
nach Zustand
24 Jahre
6
4
24
LG Untermaubach
2
DN-2316
LF 8/6
3
MB / Metz
13.06.1996
20 Jahre
20 Jahre
1
DN-2712
ELW 1
1
Fiat Ducato /
Eigen
07.07.2008
10 Jahre
7 Jahre
3
DN-2914
Anhänger
4
Anh. Saris
03.04.1992
nach Zustand
24 Jahre
1
Nissan /
Pütting
20.03.2015
10 Jahre
1 Jahre
20
ja
7
ja
24
Wehrleitung
1
DN-KU 7000 Kdow 1
1
Einsatzleitdienst
1
DN-KU 7102 Kdow 2
1
BMW / Pütting
16.10.2012
10 Jahre
3 Jahre
3
Jugendfeuerwehr
1
2
DN-2138
GW-Logistik 1
DN-KU7103 Kdow 3
Klasse
1
2
3
4
1
Mercedes
21.07.1992
10 Jahre
23,9 Jahre
1
Ford
07.01.2008
10 Jahre
8,48 Jahre
Typ
KdoW, ELW
MZF, MTF,…
DL(K), (H)LF, TLF,…
Anhänger, Abrollbeh.
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erwartete Nutzungsdauer
10 Jahre
15 Jahre
20 Jahre
nach Zustand
24
8,5
ja
ja
Farbbalken:
Spalten "ND überschritten", "ND in 5 Jahren überschritten":
ja
Nutzungsdauer überschritten
Nutzungsdauer überschritten
ja
Fahrzeugalter zwischen 16 bis 20 Jahre
Nutzungsdauer wird innerhalb von 5 Jahren überschritten
Fahrzeugalter 6 bis 15 Jahre
Fahrzeugalter bis 5 Jahre
Anhänger/Abrollbehälter ohne festgelegte Nutzungsdauer
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4.2.5.2 Gerätetechnik
Neben der Fahrzeugtechnik ist die Funk- und Meldetechnik von elementarer Bedeutung für
die Arbeit der Feuerwehr. Die Ausstattung mit digitalen Funkgeräten in den Fahrzeugen wird
im Jahre 2017 abgeschlossen. Alle Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau sind sodann mit digitalen Funkgeräten ausgestattet.
TABELLE 4.5
Übersicht über Funkgeräte und Funkmeldeempfänger der Feuerwehr
Kreuzau
Funkgeräte und Meldeempfänger
Stichtag: 30.05.2016
Digitale Meldeempfänger
Anzahl
Swissphone Patron Plus
2
Swissphone Patron Pro
33
EuroBOS Mars
34
EuroBOS Zeus
108
Swissphone Hurricane
Gesamt:
1
178
2m-Band Handsprechfunkgeräte
Anzahl
digitale Handsprechfunkgeräte
Anzahl
Motorola GP 900
59
Sepura STP 8138
4
Motorola GP 360
16
Sepura STP 8038
18
Kenwood TK 290
5
Sepura STP 9138
21
GCD Movitalk 209 EX
2
Gesamt:
43
Rexon LIS2011, FUG 11b 17/10
20
Gesamt:
102
4m-Funkgeräte
(Fahrzeuge und Einsatzzentrale)
Telefunken, Bosch, AEG, Motorola
Gesamt:
30
digitale Funkgeräte
(Fahrzeuge und Einsatzzentrale)
Sepura SRG 3900
30
Gesamt:
Anzahl
Anzahl
8
8
4.2.5.3 Sirenenwarnsysteme
Um die Bewohner der Gemeinde Kreuzau bei Ereignissen wie Unwetter, Umweltkatastrophen, Gefahrgutfreisetzungen oder im Verteidigungsfall zeitnah warnen zu können, muss ein
flächendeckendes Warnsystem vorhanden sein. Durch den Kreis Düren wurde unter Beteiligung der Kommunen das gemeinsame Konzept „Wir wecken Sie“ aufgestellt. Die Umsetzung
des vorgenannten Projektes in der Gemeinde Kreuzau muss noch erfolgen.
Die Sirenenausstattung in der Gemeinde Kreuzau ist vorhanden. Aufgrund von Neubaugebieten ist eine flächendeckende Ausleuchtung des Sirenensignales derzeit nicht überall gegeben.
Die bestehenden Sirenen wurden im Jahre 2016 alle mit digitalen Steuerelementen ausgerüstet.
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Seite 83
Ausleuchtungslücken sind in den Ortsteilen Stockheim, Drove, Obermaubach, Bergheim und
Langenbroich vorhanden.
BILD 4.2 Quelle: Informationssystem Gefahrenabwehr NRW Stand 15.12.2016
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4.2.5.4 Schutzausrüstung
Für die Aufgaben im Einsatzdienst der Feuerwehr ist persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Zur Erfüllung der Feuerwehraufgaben ist es erforderlich, dass Einsatzkräfte in Gefahrenbereiche vorgehen. Zur Gewährleistung des Eigenschutzes sind die Vorhaltung und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung rechtlich bindend vorgeschrieben.
In Nordrhein-Westfalen und den meisten anderen Bundesländern hat sich Schutzkleidung
nach der "Herstellungs- und Prüfvorschrift für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung"
(HuPF) durchgesetzt. Diese Schutzkleidung entspricht gemäß ihrer CE-Zertifizierung den harmonisierten europäischen Normen und wird auch von den Unfallversicherern empfohlen.
Zur vollständigen textilen Schutzkleidung nach HuPF gehören vier Bekleidungsstücke:
1.
2.
3.
4.
Überjacke (HuPF Teil 1)
Überhose (HuPF Teil 4)
Schutzanzug-Jacke (HuPF Teil 3)
Schutzanzug-Bundhose (HuPF Teil 2) oder Schutzanzug-Latzhose (HuPF Teil 2)
Hinzu kommt ein Paar Handschuhe mit vergleichbarem Schutzniveau. Die Schutzanzug-Jacke
(HuPF Teil 3) und die Schutzanzug-Bundhose bzw. Schutzanzug-Latzhose (HuPF Teil 2) sind
gleichzeitig Übungs- und Arbeitsanzug der Feuerwehren und können auch bei Einsätzen z. B.
im rückwärtigen Bereich, bei technischen Hilfeleistungen (in Verbindung mit einer Warnschutzweste), beim Aufbau einer Wasserversorgung oder bei der Bekämpfung von Flächenbränden getragen werden.
Für den Brandeinsatz - insbesondere im Innenangriff - sind das Schutzniveau der Schutzanzug-Jacke (HuPF Teil 3) und der Schutzanzug-Bundhose bzw. Schutzanzug-Latzhose (HuPF
Teil 2) nicht ausreichend. Es ist erforderlich, zusätzlich über dem Arbeits- und Bereitschaftsanzug bzw. über der Zivilbekleidung eine Überjacke (HuPF Teil 1) und eine Überhose (HuPF
Teil 4) zu tragen. Zusätzlich werden Flammschutzhauben, die unter dem Helm getragen werden, genutzt.
Weiterhin gehören Stiefel, Schutzhandschuhe - unterschieden nach Tätigkeitsfeldern wie
Brandeinsatz und Technische Hilfe - sowie ein Helm zur persönlichen Schutzausrüstung eines
jeden Feuerwehrmitgliedes.
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BILD 4.3
Schutzanzug-Jacke
(HuPF Teil 3) mit
Schutzanzug-Bundhose bzw. Schutzanzug-Latzhose
(HuPF Teil 2)
BILD 4.4
Seite 85
Überjacke (HuPF Teil 1) und Überhose
(HuPF Teil 4)
Hinweis: zusätzliche Reflexstreifen ab
2007
Zusätzlich ist, gemäß Erlass des Innenministerium NRW vom 7.4.2009 über die einheitliche
Dienstkleidung der Feuerwehr in NRW, für jeden Angehörigen der Feuerwehr ein entsprechender Anzug vorzuhalten. Die Feuerwehr Kreuzau hat dabei intern, in Rücksprache mit
dem Bürgermeister im Jahre 2012, beschlossen, dass folgendes für jeden Angehörigen anzuschaffen ist:
-
Blousonjacke mit dienstgradausweisenden Schulterklappen
Tuchhose ohne Seitentaschen
Diensthemd 1/1 Arm
Diensthemd ½ Arm
Krawatte
Für benannte Führungskräfte (Wehrleitung, Löschgruppenführer) wird zusätzlich beschafft:
-
Dienstsakko NRW mit Dienstgradausweisenden Schulterklappen
Abweichend vom Runderlass wird auf die Beschaffung der Kopfbedeckung, der Wetterschutzjacke und der Unterbekleidung verzichtet.
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4.2.6 Personal
Kreuzau ist als kreisangehörige Gemeinde verpflichtet, eine Feuerwehr zur Sicherstellung
des Brandschutzes im Gemeindegebiet vorzuhalten.
Die Einsatzabteilung wird aus den ehrenamtlichen weiblichen und männlichen Feuerwehrangehörigen zwischen dem 18. und 60. Lebensjahr gebildet. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau sind in neun Löschgruppen organisiert, die Löschgruppe
Winden ist zurzeit nicht aktiv. Die Einsatzabteilung ist, basierend auf einer fundierten feuerwehrtechnischen Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder, mit der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr als Kernaufgabe einer kommunalen Feuerwehr beauftragt.
In der Regel werden ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit Erreichen des 60. Lebensjahres
bzw. beim Vorliegen gesundheitlicher Bedenken aus dem aktiven Dienst der Einsatzabteilung
in die Ehrenabteilung überstellt. Neben der Weitergabe von Know-how sowie der Vermittlung eines umfangreichen Erfahrungsschatzes zwischen den Generationen dient die Ehrenabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr auch der Erfüllung von repräsentativen Aufgaben sowie
der Kameradschaftspflege.
Die Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Kreuzau dient neben der Gestaltung einer sinnvollen
Freizeit für 10- bis 18-jährige Jugendliche beiderlei Geschlechts insbesondere der zielorientierten spielerischen Heranführung an den aktiven Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr.
Die Ziele der Jugendfeuerwehr sind insbesondere
Gemeinschaftsleben innerhalb demokratischer Lebensformen unter den Jugendlichen pflegen und fördern
jugendgemäße feuerwehrtechnische Ausbildung auf der Grundlage der Ausbildungsvorschriften der Feuerwehr
Heranziehen des Nachwuchses für die Freiwillige Feuerwehr
Die Jugendfeuerwehr ist die Nachwuchsorganisation der Feuerwehr Kreuzau und somit
Hauptquelle für zukünftiges Personal der Einsatzabteilung. Der überwiegende Großteil der
heute innerhalb der Einsatzabteilung aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen besteht
aus ehemaligen Mitgliedern der Jugendfeuerwehr Kreuzau. Neben allgemeinen Aktivitäten
einer öffentlichen Jugendarbeit werden innerhalb der Jugendfeuerwehr vor allen Dingen
sportliche Fitness, technisches Interesse und feuerwehrtechnisches Grundwissen sowie praktische Grundfähigkeiten vermittelt.
Mit Verabschiedung des BHKG bietet der § 13 Abs. 2 erstmals eine gesetzliche Grundlage
zur Bildung einer Kinderfeuerwehr. Es können Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis
zum vollendeten 12. Lebensjahr dieser Gruppe beitreten.
Aufgabe der Kinderfeuerwehr ist es, Kinder an eine ehrenamtliche Tätigkeit in der örtlichen
Gemeinschaft heranzuführen, den Erwerb sozialer Kompetenzen zu fördern sowie Nachwuchs
für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen und heranzubilden.
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Seite 87
4.2.6.1 Personalanalyse der ehrenamtlichen Feuerwehrstandorte
Im Jahr 2016 wurde durch die Feuerwehr Kreuzau eine Befragung der ehrenamtlichen Mitglieder zur Verfügbarkeit durchgeführt. Stichtag der Erhebung ist der 17.05.2016.
Zum Stichtag verfügt die Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau über 165 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige. Von diesen sind 149 (90,3 %) nach eigener Angabe für den Einsatzdienst
verfügbar. Drei der befragten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen waren zum Zeitpunkt
der Erhebung außerhalb der Altersgrenzen von 18 bis 60 Jahre. 13 ehrenamtliche Mitglieder
gaben an, nicht am Einsatzdienst teilzunehmen. Zum Stichtag 17.05.2016 wurden somit insgesamt 149 aktive Feuerwehrangehörige ausgewertet.
Die 149 aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Kreuzau verteilen
sich auf die Standorte entsprechend BILD 4.5.
Stärkeverteilung der ehrenamtlichen Angehörigen
der Feuerwehr Kreuzau auf die Einheiten
mit AGT und G26
Stand: 17.05.2016
kein AGT oder keine G26
3
01 LG Boich
11
9
02 LG Drove
14
03 LG Kreuzau
17
8
04 LG Obermaubach
8
13
05 LG Stockheim
6
06 LG Thum
9
08 LG Untermaubach
9
0
7
8
07 LG Üdingen
6
5
20
Anzahl aktive ehrenamtliche Feuerwehrangehörige (n = 149)
B232Pers.xlsx; FASto
BILD 4.5
16
40
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
Stärkeverteilung der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau, unterschieden nach Standorten (Stand 17.05.2016)
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.6
Seite 88
Personalentwicklung der Feuerwehr Kreuzau
Die Feuerwehr Kreuzau verzeichnete von 2011 bis 2015 einen Personalrückgang von 196 auf
165, d.h. um 31 Feuerwehrangehörige bzw. 31 % (TABELLE 4.6). Der Standort Winden ist
derzeit nicht aktiv, somit verbleiben 8 Standorte. Von diesen Standorten haben 6 Standorte
weniger als 24 FA Antretestärke (Spannweite: 16 bis 23 FA), nur die Antretestärke der
Standorte Dove (26 FA) und Kreuzau (32 FA) liegen darüber.
BILD 4.6 zeigt die räumliche Verteilung der Wohnstätten der insgesamt 149 aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau (jeweils zugeordnet zum zugehörigen Feuerwehrstandort des FA, Stand 17.05.2016).
Die Altersstruktur der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zusammen für alle
Standorte der Feuerwehr Kreuzau zeigt BILD 4.8 sowie differenziert nach Standorten BILD
4.9 (Stand 17.05.2016).
Die feuerwehrtechnische Ausbildungsqualifikation der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen stellt sich zum Stichtag 17.05.2016 folgendermaßen dar:
13
3
37
90
6
Feuerwehrangehörige höchste Qualifikation Verbandsführerausbildung (8,7 %)
Feuerwehrangehörige höchste Qualifikation Zugführerausbildung (2,0 %)
Feuerwehrangehörige höchste Qualifikation Gruppenführer (24,8 %)
Feuerwehrangehörige Mannschaftsdienstgrade (60,4 %) (inkl. FMA)
Feuerwehrangehörige haben keine Qualifikation oder keine Angaben zur Ausbildungsqualifikation abgegeben (4,0 %)
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD 4.6
Seite 89
Wohnstätten der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau nach Standorten
(Stand 17.05.2016)
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD 4.7
Seite 90
Arbeitsstätten der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau nach Standorten (Stand 17.05.2016)
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Seite 91
Altersstruktur der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau
(Stand 17.05.2016)
über 65 J.
0,0 %
61 bis 65 J.
0,0 %
56 bis 60 J.
2,7 %
51 bis 55 J.
7,4 %
46 bis 50 J.
12,1 %
41 bis 45 J.
8,7 %
36 bis 40 J.
11,4 %
31 bis 35 J.
9,4 %
26 bis 30 J.
22,8 %
21 bis 25 J.
18,1 %
18 bis 20 J.
6,7 %
keine Angabe
0,7 %
0%
5%
10 %
15 %
20 %
25 %
aktive ehrenamtliche Feuerwehrangehörige n = 149
B232Pers.xlsx; Alter
BILD 4.8
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen aller Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016)
Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 01 LG Boich (Stand 17.05.2016)
Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 02 LG Drove (Stand 17.05.2016)
über 65 J.
0,0 %
über 65 J.
0,0 %
61 bis 65 J.
0,0 %
61 bis 65 J.
0,0 %
56 bis 60 J.
0,0 %
56 bis 60 J.
7,1 %
51 bis 55 J.
14,3 %
46 bis 50 J.
28,6 %
51 bis 55 J.
8,0 %
46 bis 50 J.
8,0 %
41 bis 45 J.
0,0 %
41 bis 45 J.
36 bis 40 J.
0,0 %
36 bis 40 J.
31 bis 35 J.
26 bis 30 J.
31 bis 35 J.
7,1 %
28,6 %
18 bis 20 J.
14,3 %
0,0 %
0,0 %
10,0 %
20,0 %
30,0 %
12,0 %
18 bis 20 J.
4,0 %
keine Angabe
4,0 %
0,0 %
10,0 %
20,0 %
30,0 %
40,0 %
Feuerwehrangehörige n = 25
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
B232Pers.xlsx; Alter01
28,0 %
21 bis 25 J.
Feuerwehrangehörige n = 14
BILD 4.9
8,0 %
26 bis 30 J.
0,0 %
21 bis 25 J.
keine Angabe
16,0 %
12,0 %
B232Pers.xlsx; Alter02
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau, unterschieden nach Standorten (Stand 17.05.2016)
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 03 LG Kreuzau (Stand 17.05.2016)
Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 04 LG Obermaubach (Stand 17.05.2016)
über 65 J.
0,0 %
über 65 J.
0,0 %
61 bis 65 J.
0,0 %
61 bis 65 J.
0,0 %
56 bis 60 J.
56 bis 60 J.
3,2 %
51 bis 55 J.
46 bis 50 J.
12,9 %
46 bis 50 J.
41 bis 45 J.
12,9 %
41 bis 45 J.
36 bis 40 J.
12,9 %
36 bis 40 J.
0,0 %
6,3 %
6,3 %
0,0 %
26 bis 30 J.
19,4 %
21 bis 25 J.
37,5 %
21 bis 25 J.
16,1 %
18 bis 20 J.
6,3 %
31 bis 35 J.
6,5 %
26 bis 30 J.
keine Angabe
12,5 %
51 bis 55 J.
9,7 %
31 bis 35 J.
Seite 92
25,0 %
18 bis 20 J.
6,5 %
6,3 %
keine Angabe
0,0 %
0,0 %
10,0 %
20,0 %
30,0 %
0,0 %
0,0 %
10,0 %
Feuerwehrangehörige n = 31
Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 05 LG Stockheim (Stand 17.05.2016)
30,0 %
Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 06 LG Thum (Stand 17.05.2016)
über 65 J.
0,0 %
über 65 J.
0,0 %
0,0 %
61 bis 65 J.
0,0 %
56 bis 60 J.
0,0 %
56 bis 60 J.
0,0 %
51 bis 55 J.
0,0 %
51 bis 55 J.
46 bis 50 J.
5,0 %
46 bis 50 J.
41 bis 45 J.
5,0 %
41 bis 45 J.
14,3 %
14,3 %
7,1 %
36 bis 40 J.
14,3 %
31 bis 35 J.
25,0 %
31 bis 35 J.
14,3 %
26 bis 30 J.
25,0 %
26 bis 30 J.
20,0 %
21 bis 25 J.
18 bis 20 J.
0,0 %
18 bis 20 J.
keine Angabe
0,0 %
keine Angabe
10,0 %
20,0 %
21,4 %
21 bis 25 J.
20,0 %
0,0 %
30,0 %
40,0 %
7,1 %
7,1 %
0,0 %
0,0 %
10,0 %
Feuerwehrangehörige n = 20
Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 07 LG Üdingen (Stand 17.05.2016)
Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 08 LG Untermaubach (Stand 17.05.2016)
über 65 J.
0,0 %
über 65 J.
0,0 %
0,0 %
61 bis 65 J.
0,0 %
56 bis 60 J.
0,0 %
56 bis 60 J.
0,0 %
51 bis 55 J.
0,0 %
6,7 %
46 bis 50 J.
20,0 %
41 bis 45 J.
6,7 %
36 bis 40 J.
13,3 %
31 bis 35 J.
6,7 %
26 bis 30 J.
7,1 %
36 bis 40 J.
7,1 %
31 bis 35 J.
7,1 %
18 bis 20 J.
0,0 %
18 bis 20 J.
keine Angabe
0,0 %
keine Angabe
0,0 %
10,0 %
20,0 %
30,0 %
40,0 %
14,3 %
21,4 %
0,0 %
0,0 %
Feuerwehrangehörige n = 15
BILD 4.9
28,6 %
21 bis 25 J.
26,7 %
10,0 %
20,0 %
30,0 %
40,0 %
Feuerwehrangehörige n = 14
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
B232Pers.xlsx; Alter07
14,3 %
41 bis 45 J.
26 bis 30 J.
20,0 %
21 bis 25 J.
30,0 %
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
B232Pers.xlsx; Alter06
61 bis 65 J.
46 bis 50 J.
20,0 %
Feuerwehrangehörige n = 14
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
B232Pers.xlsx; Alter05
51 bis 55 J.
40,0 %
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
B232Pers.xlsx; Alter04
61 bis 65 J.
36 bis 40 J.
20,0 %
Feuerwehrangehörige n = 16
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
B232Pers.xlsx; Alter03
B232Pers.xlsx; Alter08
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
(Fortsetzung)
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 93
Neben dem Absolvieren diverser Feuerwehrlehrgänge stellt die gesundheitliche Tauglichkeit
entsprechend den Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26/3 "Atemschutz" eine mittlerweile unablässige
Grundqualifikation des einzelnen Feuerwehrangehörigen für die effektive Brandbekämpfung
und das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten dar.
Der gesundheitliche Zustand der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau im Hinblick
auf die Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 und Atemschutzgeräteträger-Ausbildung
verteilt sich gemäß Personalbefragung sich zum Stichtag 17.05.2016 wie folgt:
71 FA tauglich und Atemschutzgeräteträger (47,7 %)
37 FA AGT-Ausbildung, aber keine Atemschutztauglichkeit (24,8 %)
1 FA atemschutztauglich, aber keine AGT-Ausbildung (0,7 %)
40 FA weder tauglich noch AGT-Ausbildung (26,8 %)
Grundlegende Voraussetzung für das Fahren von Feuerwehrfahrzeugen ist der Besitz einer
gültigen, dem jeweiligen Fahrzeug entsprechenden Fahrerlaubnis.
Die Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau sind gemäß Personalbefragung zum Stichtag
17.05.2016 im Besitz folgender für den Feuerwehrdienst relevanter Führerscheinklassen:
20 FA mit Führerscheinklasse B (13,4 %) BE,
23 FA mit Führerscheinklasse 3 - beinhaltet B (15,4 %)
90 FA mit Führerscheinklasse 2 bzw. CE - beinhaltet 3 und B (60,4 %) C, C1, C1E
16 FA ohne feuerwehrrelevanten Führerschein (10,7 %)
Ergänzend zur persönlichen Qualifikation der Feuerwehrangehörigen wurde im Rahmen der
Personalanalyse erhoben, ob die aktiven Angehörigen "tagesverfügbar" und/oder "nachtverfügbar" sind, d. h. ob sie in der Lage sind, werktags zwischen 6 und 18 und/oder werktags
zwischen 18 und 6 Uhr sowie an den Wochenenden ganztags Haus, Hof oder Arbeitsstelle
verlassen zu können. Hierbei werden sowohl verschiedene Arbeitszeitmodelle als auch die
Entfernung zum Feuerwehrgerätehaus zum jeweiligen Zeitpunkt berücksichtigt. Die Entfernungen werden dabei in die Kategorien weniger als ein Kilometer, ein bis drei Kilometer, drei
bis sieben Kilometer und mehr als sieben Kilometer unterteilt. Die differenzierten Ergebnisse
der Personalanalyse nach Standort sind in TABELLE 4.7 und TABELLE 4.8 dargestellt. In
TABELLE 4.7 erfolgt die zu erwartende Tag- und Nachtverfügbarkeit mit folgender Differenzierung:
FA mit FS mind. Pkw ............... Führerschein Klasse 3, B, BE, C1, C1E
FA mit FS mind. Lkw > 7,5 t ... Führerschein Klasse 2, C, CE
FA mit Ma Maschinist ............. Ausbildung zum Maschinisten eines Löschfahrzeugs
FA mit DLMa ........................... Ausbildung zum Drehleitermaschinisten
FA mit mind. GrFü ................... Ausbildung zum Gruppenführer (FIII) oder höher
FA mit G 26/III und AGT ........ gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
G 26/III sowie Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
FA mit G 26/III ohne AGT ...... gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 94
G 26/III, jedoch KEIN Atemschutzgeräteträger-Lehrgang
FA Alter 18 - 50 ....................... im Alter von 18 bis 50 Jahren
FA Alter > 50 ........................... im Alter von über 50 Jahren
TABELLE 4.7
Stärke und Verfügbarkeit der aktiven Angehörigen der Feuerwehr
Kreuzau (Stand 17.05.2016)
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
01 LG Boich
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
14
3,6
0,6
0,1
0,2
6
1,4
0,6
0,1
0,0
3
1,2
0,0
0,0
0,0
5
1,5
0,0
0,0
0,0
1
0,7
0,0
0,0
0,0
2
1,1
0,0
0,0
0,0
3
1,3
0,0
0,0
0,0
0
0,0
0,0
0,0
0,0
9
1,9
0,0
0,1
0,0
5
1,6
0,6
0,0
0,2
02 LG Drove
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
25
1,2
5,1
1,5
1,1
7
0,6
1,1
0,0
0,0
14
4,0
0,2
0,8
0,4
16
4,2
0,8
0,9
0,3
0
0,0
0,0
0,0
0,0
10
3,1
0,2
0,1
0,1
9
2,9
0,8
0,0
0,1
0
0,0
0,0
0,0
0,0
22
1,2
4,8
1,5
0,9
2
0,0
0,3
0,0
0,0
03 LG Kreuzau
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
31
2,6
6,6
2,5
1,9
6
1,0
0,2
0,0
0,2
21
2,2
5,0
2,3
1,9
24
2,5
4,4
1,9
1,9
2
0,0
0,7
0,0
0,2
12
0,7
3,3
1,1
1,7
14
1,8
3,3
1,1
0,2
0
0,0
0,0
0,0
0,0
26
2,6
3,8
1,8
1,9
5
0,0
2,9
0,6
0,0
04 LG Obermaubach
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
16
3,9
0,7
1,8
0,7
7
1,9
0,7
0,0
0,0
9
1,9
0,0
1,8
0,7
12
2,8
0,1
1,8
0,7
1
0,0
0,0
0,0
0,7
5
0,5
0,0
0,9
0,0
8
1,4
0,0
0,9
0,7
0
0,0
0,0
0,0
0,0
13
2,7
0,7
1,7
0,7
3
1,1
0,0
0,1
0,0
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
8,3
0,8
0,5
0,9
3,1
0,8
0,5
0,0
2,1
0,0
0,0
0,0
3,9
0,0
0,0
0,0
0,7
0,0
0,0
0,0
1,1
0,0
0,0
0,0
2,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
6,0
0,0
0,5
0,0
2,4
0,8
0,0
0,9
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
5,9
10,1
1,6
2,8
1,4
4,1
0,0
0,0
3,6
6,0
0,9
0,9
2,7
6,9
1,6
1,8
0,0
0,0
0,0
0,0
1,8
4,8
0,9
0,9
0,9
4,8
1,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5,9
8,3
1,6
1,8
0,0
1,8
0,0
0,0
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
9,8
10,6
3,8
1,8
1,8
2,6
0,9
0,0
7,1
5,7
2,9
1,8
8,9
7,6
2,8
1,8
0,0
0,7
0,0
0,9
3,6
4,1
1,8
0,9
5,3
4,1
1,8
0,9
0,0
0,0
0,0
0,0
9,8
6,3
3,8
1,8
0,0
4,4
0,0
0,0
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
9,1
1,2
1,8
0,7
4,1
1,2
0,0
0,0
5,0
0,0
1,8
0,7
6,6
0,5
1,8
0,7
0,0
0,0
0,0
0,7
3,7
0,0
0,9
0,0
5,2
0,0
0,9
0,7
0,0
0,0
0,0
0,0
7,3
1,2
0,9
0,7
1,8
0,0
0,9
0,0
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.7
Seite 95
(Fortsetzung)
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Feuerwehrangehörige (FA)
FA Gesamt, davon ...
Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E)
Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE)
Ma Maschinist
DLMa Drehleitermaschinist
mind. Gruppenführer
G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger
G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger
Alter 18 - 50
Alter > 50
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
05 LG Stockheim
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
20
5,8
1,4
2,7
1,0
1
0,2
0,0
0,0
0,0
18
5,7
1,4
2,7
0,8
17
5,0
1,4
2,7
0,8
5
1,8
0,5
0,9
0,0
12
3,2
1,4
2,4
0,8
13
4,4
0,7
1,9
0,8
1
0,2
0,0
0,0
0,0
19
5,8
1,4
1,8
1,0
1
0,0
0,0
0,9
0,0
06 LG Thum
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
14
3,2
0,9
2,0
0,7
6
1,9
0,2
0,1
0,7
6
1,2
0,7
1,3
0,0
9
2,2
0,9
1,1
0,7
1
0,0
0,0
0,7
0,0
3
0,7
0,5
0,0
0,5
6
1,2
0,7
1,1
0,0
0
0,0
0,0
0,0
0,0
12
1,8
0,9
2,0
0,7
2
1,4
0,0
0,0
0,0
07 LG Üdingen
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
15
2,1
5,1
0,2
0,5
3
0,8
0,0
0,0
0,5
12
1,7
4,3
0,2
0,5
11
1,7
2,9
0,2
0,2
0
0,0
0,0
0,0
0,0
4
0,7
0,2
0,0
0,3
9
1,7
2,9
0,2
0,5
0
0,0
0,0
0,0
0,0
14
1,9
4,4
0,2
0,5
1
0,2
0,7
0,0
0,0
08 LG Untermaubach
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
14
2,3
2,4
1,6
1,0
7
2,3
0,3
0,2
1,0
7
2,1
1,4
0,0
0,0
10
2,1
1,8
1,4
0,3
1
0,0
0,7
0,0
0,0
5
1,5
0,9
0,0
0,4
9
1,3
2,1
1,1
1,0
0
0,0
0,0
0,0
0,0
12
1,7
2,1
1,6
1,0
2
0,6
0,4
0,0
0,0
Feuerwehr Kreuzau Gesamt
verf.
davon tagesverfügbar
Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
149
24,6
22,8
12,3
7,1
43
9,0
4,6
0,5
1,7
90
14,4
17,5
9,8
4,8
104
18,0
15,7
9,9
5,6
11
2,5
1,8
1,6
0,8
53
6,8
10,7
6,0
2,6
71
13,2
12,6
7,2
3,3
1
0,2
0,0
0,0
0,0
127
19,6
17,9
10,6
6,8
21
5,0
4,9
1,7
0,2
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
9,3
1,4
2,5
1,8
0,9
0,0
0,0
0,0
8,4
1,4
2,5
0,9
8,4
1,4
2,5
0,9
1,8
0,5
0,9
0,0
5,7
1,4
1,6
0,9
4,3
1,4
2,5
0,9
0,9
0,0
0,0
0,0
9,3
1,4
1,6
1,8
0,0
0,0
0,9
0,0
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
6,8
0,9
3,7
0,0
3,4
0,9
0,9
0,0
3,4
0,0
1,5
0,0
5,0
0,9
1,1
0,0
0,0
0,0
0,7
0,0
1,8
0,0
0,5
0,0
3,4
0,0
1,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
5,4
0,9
3,7
0,0
1,4
0,0
0,0
0,0
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
6,0
5,3
0,9
0,4
0,9
1,5
0,0
0,0
5,1
3,7
0,9
0,4
5,1
2,9
0,9
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
2,8
0,0
0,9
0,0
4,2
2,4
0,9
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
5,1
5,3
0,9
0,4
0,9
0,0
0,0
0,0
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
4,1
4,1
2,3
0,1
4,1
0,1
0,9
0,1
4,0
1,4
0,0
0,0
2,6
3,4
1,4
0,1
0,0
0,7
0,0
0,0
0,6
2,3
0,9
0,0
2,1
3,1
1,8
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
3,3
3,1
2,3
0,1
0,8
1,1
0,0
0,0
davon nachtverfügbar
< 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km
59,5
34,4
17,2
8,5
19,7
11,3
3,2
0,1
34,8
20,8
11,9
4,7
43,2
23,5
12,2
5,6
2,5
1,8
1,6
1,6
21,1
12,6
7,5
2,8
27,5
15,7
10,8
3,0
0,9
0,0
0,0
0,0
52,2
26,4
15,4
6,7
7,3
8,0
1,8
0,9
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.8
Seite 96
Zu erwartende Tages- und Nachtverfügbarkeit der aktiven Feuerwehrangehörigen (FA) der Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Stand
17.05.2016)
Standort
Gesamt- davon mit tagestagesnachtnachtstärke
AGT
verfügbar verfügbar verfügbar verfügbar
Standort und G26 im ersten im zweiten im ersten im zweiten
Abmarsch Abmarsch Abmarsch Abmarsch
[FA]
[FA]
[FA]
[FA]
[FA]
[FA]
01 LG Boich
14
3
4,2
0,1
9,1
0,5
02 LG Drove
25
9
6,2
1,5
16,1
1,6
03 LG Kreuzau
31
14
9,2
2,5
20,4
3,8
04 LG Obermaubach
16
8
4,6
1,8
10,4
1,8
05 LG Stockheim
20
13
7,2
2,7
10,7
2,5
06 LG Thum
14
6
4,0
2,0
7,7
3,7
07 LG Üdingen
15
9
7,2
0,2
11,3
0,9
08 LG Untermaubach
14
9
4,7
1,6
8,2
2,3
Feuerwehr Kreuzau
149
71
47,4
12,3
93,9
17,2
erster Abmarsch = Straßenentfernung vom Aufenthaltsort zum Standort < 3 km
zweiter Abmarsch = Straßenentfernung vom Aufenthaltsort zum Standort 3 < 7 km
Methodische Vorgehensweise zur Ermittlung der Tages- und Nachtverfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen
Ergänzend zur persönlichen Qualifikation der Feuerwehrangehörigen wurde im Rahmen
der Personalanalyse erhoben, ob die aktiven Angehörigen "tagesverfügbar" und/oder
"nachtverfügbar" sind, d. h. ob sie in der Lage sind, werktags zwischen 6 und 18 und/oder
werktags zwischen 18 und 6 Uhr sowie an den Wochenenden ganztags Haus, Hof oder Arbeitsstelle verlassen zu können. Hierbei werden sowohl verschiedene Arbeitszeitmodelle
als auch die Entfernung zum Feuerwehrgerätehaus zum jeweiligen Zeitpunkt berücksichtigt. Die Entfernungen werden dabei in die Kategorien weniger als ein Kilometer, ein bis
drei Kilometer, drei bis sieben Kilometer und mehr als sieben Kilometer unterteilt.
Die Auswertung der Verfügbarkeiten soll getrennt für den Zeitbereich "Tag" (= "tagesverfügbar") und den Zeitbereich "Nacht/Wochenende" (= "nachtverfügbar") erfolgen. Der
Zeitbereich "Tag" bezieht sich auf das Zeitintervall Montag bis Freitag 6 bis 18 Uhr. Das
sind in einer Regelwoche, also ohne Feiertage, 5 x 12 = 60 Stunden. Der Zeitbereich
"Nacht/Wochenende" umfasst die übrige Zeit: Montag bis Freitag 0 bis 6 und 18 bis 24
Uhr, Samstag und Sonntag 0 bis 24 Uhr (= 7 x 24 - 60 = 108 Stunden pro Regelwoche).
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Seite 97
Die Berechnung der Verfügbarkeit in den Zeitbereichen "Tag" bzw. "Nacht/Wochenende
wird für jeden Feuerwehrangehörigen individuell ermittelt. Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit werden berücksichtigt:
–
–
–
–
–
die angegebenen Arbeitszeiten
die angegebenen Nachtruhe
der Angaben zur regelmäßigen Teilnahme außerhalb und während der Arbeitszeit
pauschaler Abschlag für Abwesenheit, Reisen, Krankheit etc.
gegebenenfalls Berücksichtigung von Sonderfällen (Bemerkungen)
Im Folgenden werden die Einzelschritte zur Ermittlung der Verfügbarkeit je Feuerwehrangehörigem näher erläutert:
I.
Berücksichtigung der angegebenen Arbeitszeiten
Für jeden Feuerwehrangehörigen (FA) wird jeder der beiden Zeitbereiche, also die 60
Sunden ("Tag") und 108 Stunden ("Nacht/Wochenende") je Regelwoche, aufgeteilt in
Stunden, in denen Anwesenheit am Wohnort angenommen wird, und Stunden, für die Anwesenheit am Arbeitsplatz angenommen wird. Die Aufteilung ist abhängig von der angegebenen Arbeitszeit. In der Personalbefragung wurden die FA befragt, in welchem Arbeitszeitmodell sie beschäftigt sind. Das gewählte Arbeitszeitmodell wird in der Berechnung der Verfügbarkeit berücksichtigt. Zur Auswahl standen:
Arbeitszeit "feste bzw. gleitende Arbeitszeit":
Es wird angenommen, dass der FA sich montags bis freitags während der angegebenen
"Außer-Haus-Zeiten" am Arbeitsplatz und außerhalb dieser Zeiten am Wohnort aufhält.
Beispiel 7 bis 17 Uhr: Von den 60 Stunden "Tag" werden 50 Stunden dem Arbeitsplatz
zugeordnet und 10 Stunden dem Wohnort. Bei Beginn vor 6 Uhr oder Ende nach 18 Uhr
ist auch der Zeitbereich "Nacht" betroffen.
Arbeitszeit "keine Arbeitszeit, z. B. arbeitslos, Pensionär":
Es wird angenommen, dass sich der FA ständig am Wohnort aufhält.
Arbeitszeit "Schichtdienste rund um die Uhr":
Es wird angenommen, dass der FA sich zu 75 % am Wohnort und zu 25 % am Arbeitsplatz
aufhält. Dies betrifft beide Zeitbereiche gleichermaßen.
Arbeitszeit "Früh- und Spätdienst":
Es wird angenommen, dass sich der FA täglich (montags bis sonntags) zwischen 6 und 22
Uhr zu einem Drittel (33 %) am Arbeitsplatz und zu zwei Dritteln (67 %) am Wohnort
aufhält. Dies betrifft den gesamten Zeitbereich "Tag" und 52 von 108 Stunden im Zeitbereich "Nacht/Wochenende". Es wird außerdem angenommen, dass sich der FA täglich zwischen 22 und 6 Uhr am Wohnort aufhält.
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Arbeitszeit "ständig mehrtägige Abwesenheit, z. B. auswärtiges Studium" oder "andere/unregelmäßige Arbeitszeit":
Es wird angenommen, dass sich der FA in beiden Zeitbereichen zu 50 % am Wohnort (und
zu 50 % am Arbeitsplatz) aufhält.
II.
Berücksichtigung der angegebenen Nachtruhe
Die angegebenen Ruhezeiten werden in beiden Zeitbereichen (montags bis sonntags) von
den zuvor ermittelten Anwesenheitszeiten abgezogen.
III. Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme außerhalb und während der
Arbeitszeit
Bei "regelmäßiger Teilnahme am Einsatzdienst außerhalb der Arbeitszeit" wird die Anwesenheitszeit am Wohnort zur Verfügbarkeit bei der angegebenen "Einheit" ermittelt.
Unabhängig davon wird bei "regelmäßiger Teilnahme am Einsatzdienst während der Arbeitszeit" die Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz zur Verfügbarkeit bei der "Einheit während der Arbeitszeit". (Bei Arbeitszeit "ständig mehrtägige Abwesenheit, z. B. auswärtiges
Studium" oder "andere/unregelmäßige Arbeitszeit" sollte keine regelmäßige Teilnahme
während der Arbeitszeit angegeben werden.)
IV. pauschaler Abschlag für Abwesenheit, Reisen, Krankheit etc.
Die ermittelten Stundenwerte pro Regelwoche werden durch die Gesamtstunden geteilt
("Tag" geteilt durch 60, "Nacht/Wochenende" geteilt durch 108). Von den so berechneten
Personalverfügbarkeiten wird pauschal ein Zwölftel, entsprechend einem Monat pro Jahr,
abgezogen für Abwesenheit durch Reisen, Krankheit usw.
V.
gegebenenfalls Berücksichtigung von Sonderfällen (Bemerkungen)
Abhängig von den eingetragenen Anmerkungen können die Verfügbarkeitswerte für jeden
einzelnen FA individuell angepasst werden.
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4.2.6.2 Jugendfeuerwehr
Gemäß § 13 Abs. 1 sind die Gemeinden angehalten, innerhalb der Feuerwehr eine Jugendfeuerwehr einzurichten.
In der Jugendfeuerwehr werden Mädchen und Jungen im Alter von 10 bis 17 Jahren auf die
Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr vorbereitet. Nach Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen bei entsprechendem Alter und Qualifikation werden die Jugendlichen in die jeweilige Löschgruppe übernommen.
Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Kreuzau dient neben der Gestaltung einer sinnvollen
Freizeit für Jugendliche beiden Geschlechts insbesondere der zielorientierten spielerischen
Heranführung an den aktiven Einsatzdienst einer Feuerwehr. Neben allgemeinen Aktivitäten
einer öffentlichen Jugendarbeit werden innerhalb der Jugendfeuerwehr vor allen Dingen
sportliche Fitness, technisches Interesse und feuerwehrtechnisches Grundwissen sowie praktische Grundfähigkeiten vermittelt. Es gibt derzeit 55 Mitglieder. Sie besteht aus vier Jugendfeuerwehr-Gruppen:
●
●
●
●
Jugendgruppe 1 (15 Mitglieder)
Jugendgruppe 2 (17 Mitglieder)
Jugendgruppe 3 (15 Mitglieder)
Jugendgruppe 4 (8 Mitglieder)
Die Jugendfeuerwehr ist als Nachwuchsorganisation der Feuerwehr unverzichtbar. Heute rekrutiert sich die überwiegende Zahl der aktiven Feuerwehrangehörigen im Alter zwischen 18
und 35 Jahren aus ehemaligen Angehörigen der Jugendfeuerwehr.
TABELLE 4.9
Jahreswerte der Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehr Kreuzau in
den zurückliegenden Jahren
Jahr
(Stand 31.12.)
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
Jungen
Mädchen
60
64
79
69
74
75
71
72
71
69
65
58
50
54
53
47
43
41
47
7
8
8
10
10
8
9
8
7
5
6
5
9
10
9
11
15
9
8
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Seite 100
4.2.6.3 Kinderfeuerwehr
In der Gemeinde Kreuzau wurde eine Kinderfeuerwehr zum 01.06.2016 als Teil der Feuerwehr Kreuzau eingerichtet. Zum Stand 25.10.2016 hat die Kinderfeuerwehr einen Mitgliederbestand von 12 Kindern.
In der Kinderfeuerwehr werden unter anderem folgende Tätigkeiten durchgeführt:
- Im Rahmen der Brandschutzerziehung erfahren die Kinder, wie diese mit einem
Notruf richtig Hilfe holen können, sie lernen aber auch den richtigen Umgang mit
Feuer kennen und machen dazu einfache Experimente.
- Es werden verschieden Spiele zum Thema Feuerwehr durchgeführt.
- Im Laufe des Jahres werden alle Gerätehäuser und Fahrzeuge in den Ortschaften der
Feuerwehr Kreuzau mit den Kindern besucht.
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4.2.7 Organisation
Die Organisation der Feuerwehr Kreuzau ist in BILD 4.10 als Übersicht dargestellt.
BILD 4.10
Übersicht über Organisation Feuerwehr Kreuzau
BILD 4.11
Aufgabenverteilung innerhalb der Gemeindewehrführung
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Seite 102
4.2.7.1 Einsatzorganisation
Das Tätig werden bei der Bekämpfung eines Schadenfeuers sowie die Hilfeleistung bei einem
Unglücksfall oder bei einem anderen öffentlichen Notstand ist Kernaufgabe der Feuerwehr
einer Gemeinde und wird im allgemeinen Sprachgebrauch kurz "Einsatz" genannt.
Am Beginn der Chronologie eines Einsatzes steht der Eingang einer Meldung (z. B. über den
Notruf 112) in der Kreisleitstelle Kreis Düren. Solche Hilfeersuchen gehen in der Regel fernmündlich bzw. über automatische Brandmeldeanlagen innerhalb dieser modernen Einsatzzentralen ein. Aufgrund der Einschätzung des Leitstellendisponenten bezüglich Schadensart
(Brand- oder Hilfeleistung), Schadensausmaß, Schadensobjekt und Lage der Einsatzstelle
(Straße, Ortsteil) werden nach Vorschlag durch die im Einsatzleitrechner hinterlegte Alarmund Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Kreuzau bestimmte taktische Einheiten (Einsatzpersonal und Feuerwehrtechnik) in entsprechender Anzahl automatisch alarmiert.
In der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Kreuzau ist das zur Abarbeitung eines
Einsatzszenarios erfahrungsgemäß benötigte personelle und technische Mindestfeuerwehrpotenzial anhand eines vordefinierten Alarmstichwortes festgelegt. Entsprechend der räumlichen
Lage eines potenziellen Einsatzortes ist zur Optimierung der Einsatzorganisation das Gemeindegebiet Kreuzau in Ausrückebereiche aufgeteilt, um eine möglichst kurze Anfahrtzeit
durch den nächstgelegenen Standort der Feuerwehr sicherzustellen.
In der Feuerwehr Kreuzau wird die durch die Gemeinde bestellte Einsatzleitung durch die
Wehrleitung dargestellt, im Abwesenheitsfalle wird diese durch den in der AAO benannten
Personenkreis (C-Dienst) vertreten. Mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
durch die Gemeinde Kreuzau im Jahr 2012 wurde die Einführung einer vorgeplanten Führungsstufe B (B-Dienst) beschlossen.
Die Zielsetzung der vorgeplanten Führungsstufe B ist unter anderem:
-
Die frühzeitige Lageeinschätzung an der Einsatzstelle,
Strukturierung der Einsatzstelle,
Sicherstellung der Führungsstufe B,
Ansprechpartner für überörtliche Hilfe.
Der B-Dienst wird alarmiert, wenn mehr als 2 Löschgruppen zu einem Einsatz alarmiert werden. Der vor Ort tätige Einheitsführer kann sich durch den B-Dienst voll auf die Führungsaufgabe seiner taktischen Einheit konzentrieren und muss sich bei Übernahme der Einsatzstelle durch den B-Dienst nicht mit zusätzlichen Einsatzführungsaufgaben belasten.
Durch die schnelle Verfügbarkeit des B-Dienstes ist es bereits in der Frühphase eines Einsatzes möglich, eine Lageeinschätzung zu machen und gezielte Folgerungen daraus zu schließen
sowie eine Strukturierung der Einsatzstelle vorzunehmen.
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 103
Seit dem 01.10.2016 werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau neben der
Alarmierung über Funkmeldeempfänger zusätzlich bei bestimmten Einsatzstichworten mittels
Sirene alarmiert.
Um wirklich alle verfügbaren ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau erreichen
zu können, ist ab dem 01.12.2016 eine zusätzliche Infoalarmierung über Handy für die Mitglieder der Feuerwehr Kreuzau eingerichtet worden.
Im Zuge der Prozessoptimierung wird im Kreis Düren aktuell der „Voralarm“ von der Feuerwehr Düren und der Feuerwehr Kreuzau seit Mitte des Jahres 2016 getestet. Bei einem solchen Voralarm kann der Disponent der Leitstelle des Kreises Düren mittels einem Button
schon während der laufenden Notrufabfrage einen Voralarm auslösen, wenn der Einsatzort
bekannt ist und deutlich ist, dass Menschenleben in Gefahr sind oder es sich um einen Brand
innerhalb eines Gebäude handelt. Somit wird die entsprechende Alarmeinheit alarmiert. Die
mit dem Voralarm alarmierten Feuerwehrkräfte können sich sodann schon auf den Weg zum
Feuerwehrgerätehaus machen. Nach erfolgter Notrufabfrage erfolgt die „normale“ Alarmierung. Die Testphase läuft noch bis ins Jahr 2017. Mit Stand 16.12.2016 konnte ein Zeitgewinn
durch den Voralarm im Mittel von 34 Sekunden verzeichnet werden.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
4.3
Seite 104
Einsatzgeschehen in der Gemeinde Kreuzau
4.3.1 Übersicht der Einsatzstruktur 2008 bis 2015
TABELLE 4.10 und BILD 4.12 geben einen Überblick über die Einsätze der Feuerwehr
Kreuzau von 2008 bis 2015 nach Angaben der Feuerwehr Kreuzau. In BILD 4.13 sind nur die
Brandeinsätze der Feuerwehr Kreuzau der Jahre 2008 bis 2015 nach Brandumfang dargestellt.
TABELLE 4.10
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015
Einsätze 2008 bis 2015
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
1. Brände und Explosionen (gesamt)
27
28
39
33
30
27
32
23
Kleinbrände a
10
11
15
11
4
6
7
9
Kleinbrände b
10
11
15
10
12
12
13
7
Mittelbrände
5
5
5
6
5
8
10
5
davon:
Großbrände
2
1
1
3
3
0
1
1
Großschadens-
Alarme
0
0
0
0
0
0
0
0
ereignisse
Einsätze
0
0
3
3
3
1
1
1
139
75
118
93
106
88
99
90
3
2
4
5
1
5
3
1
8
9
10
2
14
13
26
14
18
8
0
0
1
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
NAW-Einsätze
0
0
0
0
0
0
0
0
RTW-Einsätze
0
0
0
0
0
0
0
0
4. Krankentransporte (Fahrten)
0
0
0
0
0
0
0
0
5. Sonstige Einsätze
22
17
41
28
27
48
39
28
6. Fehlalarmierungen (gesamt)
18
10
30
27
22
19
25
31
blinde Alarme
5
5
27
14
7
12
8
13
böswillige Alarme
0
0
0
0
0
0
1
0
13
5
3
13
15
7
16
18
182
195
172
2. Technische Hilfeleistungen
(gesamt)
davon:
Gefahrguteinsätze
Öl
1)
Tiere u. Insekten
3. Notfalleinsätze (gesamt)
davon:
davon:
durch
Brandmeldeanlagen
Summe Einsätze (1. bis 6.)
206
130
228
181
185
Kleinbrand a:
Brandbekämpfung durch ein Kleinlöschgerät (Feuerlöscher, Kübelspritze), sonstige
Kleinbrand b:
Brandbekämpfung durch ein C-Strahlrohr.
Mittelbrand:
Brandbekämpfung durch bis zu 3 C-Strahlrohre.
Großbrand:
Brandbekämpfung durch mehr als 3 C-Strahlrohre oder ein B-Strahlrohr bzw. ein Schaumrohr
# Deataillierte Daten liegen nicht vor
1)
Hilfeleistungen im Zusammenhang mit Mineralölprodukten
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
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Feuerwehr Kreuzau: Einsätze 2008 bis 2015
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
139
160
90
88
93
75
100
48
80
18
10
25
31
28
30
27
22
19
39
28
27
22
17
23
39
33
30
27
32
28
40
41
60
27
Anzahl Einsätze
120
99
106
118
140
20
0
Brände und
Explosionen
Technische
Hilfeleistung
Fehlalarmierungen
Einsatzart und Jahr
B232Stat.xlsx;DiaEins
BILD 4.12
Sonstige Einsätze
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015
Feuerwehr Kreuzau Einsätze 2008 bis 2015
Brände gesamt
Kleinbrände a
Kleinbrände b
Mittelbrände
Großbrände
40
36
35
31
30
Anzahl Brände
30
28
27
26
24
25
22
20
15 15
15
10 10
12
11 10
11 11
13
12
10
10
8
5
5
5
6
5
3
2
1
4
6
5
9
7
7
5
3
1
1
0
1
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
BILD 4.13
2014
2015
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
B232Stat.xlsx;DiaBrand
Brandeinsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 106
4.3.2 Einsatzdatenanalyse
Ziel der Einsatzdatenanalyse ist eine detaillierte Untersuchung des Einsatzgeschehens (ereignisbezogen) sowie des Einsatzfahrtgeschehens (einsatzmittelbezogen) der Feuerwehr Kreuzau, um deren Leistungsfähigkeit, aber auch Auffälligkeiten und Besonderheiten festzustellen.
Grundlage der Auswertung sind im Regelfall die EDV-mäßig vorliegenden Einsatzberichte
der Feuerwehr über einen hinreichend langen Zeitraum, um eine ausreichende Repräsentanz
zu gewährleisten. Grundlage der Einsatzdatenanalyse der Feuerwehr Kreuzau sind die Einsätze aus dem Zeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016.
Grundmenge der Auswertungen:
Datensätze/
Fahrten
3.000
3.000
Einsätze
(gesamt)
775
775
Einsätze
(teilweise)
übermittelter Datenbestand
Grundmenge für Einsatzdatenanalyse
schutzzielrelevante Einsätze:
Datensätze/
Fahrten
3.000
1.043
1.957
0
1.957
17
1.940
0
1.940
0
1.940
254
1.686
69
1.617
Einsätze
(gesamt)
775
467
308
0
308
0
308
0
308
0
308
9
299
51
248
Einsätze
(teilweise)
0
0
17
0
0
189
0
Grundmenge Einsatzdatenanalyse
davon Alarmstichwort nicht schutzzielrelevant
verbleiben
davon Einsatzort außerhalb des Stadtgebietes
verbleiben
davon ohne Status 3 (vor Ausrücken abgebrochen)
verbleiben
davon ohne Status 4 (Anfahrtabbruch)
verbleiben
davon Status 4 vor Erstalarm (Dokumentationsfehler)
verbleiben
davon Erstalarm bis Status 4 > 45 Min.
(Nachalarmierung oder Dokumentationsfehler)
verbleiben
davon alarmierte auswertbare Fahrzeuge < 16 Plätze
verbleibende schutzzielrelevante Fahrten/Einsätze
Zusätzlich zu den in diesen Kapiteln dargestellten Auswertungen enthält Kap. 4.3.3 den Versuch der Bestimmung des aktuellen Schutzzielerfüllungsgrades.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der insgesamt ausgewerteten 775 Einsätze (= 3.000 EMFahrten) für den Erfassungszeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 tabellarisch dargestellt:
In TABELLE 4.11 sind die 775 Einsätze (Ereignisse) der Feuerwehr Kreuzau im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 unterschieden nach Produkt (Brand, BMA, Technische
Hilfeleistung, Sonstiges) und Jahr dargestellt. TABELLE 4.12 zeigt die entsprechende Verteilung der zugehörigen 3.000 Einsatzmittelfahrten (Fahrzeugalarmierungen).
In den folgenden Tabellen sind die Häufigkeiten je Produkt und Jahr weiter aufgeschlüsselt:
TABELLE 4.13 zeigt die Verteilung der Einsätze auf die neun Einsatzgebiete der Einheiten
der Feuerwehr Kreuzau, TABELLE 4.14 die Verteilung der Einsatzfahrten auf die neun Einheiten der Feuerwehr Kreuzau.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 107
Die Aufteilung der insgesamt ausgewerteten 775 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 nach Löscheinheit (Wachalarme) bzw. die Zusammenfassung der insgesamt 3.000 Einsatzmittelfahrten nach Löscheinheit ergibt insgesamt
2.178 Löscheinheitsalarmierungen. In BILD 4.14 ist die entsprechende Alarmbelastung der
einzelnen Standorte nach Tageszeitbereich dargestellt. Als Tageszeitbereich "tags" gelten dabei die Wochentage Montag bis Freitag (ohne Wochenfeiertage) in der Zeit zwischen 6 und
18 Uhr, als "nachts" gilt die Zeit von 18 bis 6 Uhr sowie ganztags samstags und sonn- und
feiertags. BILD 4.15 zeigt ebenfalls die Verteilung der mittleren Alarmbelastung der Standorte der Feuerwehr Kreuzau, jedoch als hochgerechnete Jahreswerte aus dem Auswertezeitraum.
In TABELLE 4.15 wurden die mittlere Ausrückzeit, die mittlere Anfahrtzeit sowie die mittlere Eintreffzeit je Einsatzmittel der Feuerwehr Kreuzau im Zeitraum 01.01.2010 bis
19.04.2016 ausgewertet.
TABELLE 4.16 zeigt die Alarmstichworte der Einsätze und TABELLE 4.17 die Einsatzhäufigkeiten im Wochenverlauf, jeweils wiederum je Produkt und Jahr.
Der zeitliche Verlauf der Einsatzhäufigkeiten der Feuerwehr Kreuzau im Auswertezeitraum
ist in BILD 4.16 nach Stundenintervallen (unterschieden nach Montag bis Freitag, Samstag
und Sonn-/Feiertag) dargestellt.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.11
Häufigkeitsverteilung der Einsätze der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016, unterschieden nach Produkt
(Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges)
Jahr
Brand
2010
2011
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
TABELLE 4.12
30
34,5 %
32
39,5 %
30
22,1 %
34
23,8 %
37
25,2 %
30
21,9 %
10
22,7 %
203
26,2 %
Brand
2011
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau
BMA
Technische
Sonstiges
Hilfeleistung
12
31
14
13,8 %
35,6 %
16,1 %
17
25
7
21,0 %
30,9 %
8,6 %
23
63
20
16,9 %
46,3 %
14,7 %
21
77
11
14,7 %
53,8 %
7,7 %
23
71
16
15,6 %
48,3 %
10,9 %
22
72
13
16,1 %
52,6 %
9,5 %
5
26
3
11,4 %
59,1 %
6,8 %
123
365
84
15,9 %
47,1 %
10,8 %
Gesamt
87
100,0 %
81
100,0 %
136
100,0 %
143
100,0 %
147
100,0 %
137
100,0 %
44
100,0 %
775
100,0 %
Häufigkeitsverteilung der Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau für den
Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016, unterschieden nach Produkt
(Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges)
Jahr
2010
Seite 108
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
119
42,3 %
162
45,1 %
194
39,1 %
231
39,0 %
261
44,1 %
163
32,7 %
96
53,0 %
1.226
40,9 %
Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau
BMA
Technische
Sonstiges
Hilfeleistung
46
99
17
16,4 %
35,2 %
6,0 %
102
88
7
28,4 %
24,5 %
1,9 %
118
162
22
23,8 %
32,7 %
4,4 %
128
221
12
21,6 %
37,3 %
2,0 %
140
173
18
23,6 %
29,2 %
3,0 %
129
188
19
25,9 %
37,7 %
3,8 %
24
58
3
13,3 %
32,0 %
1,7 %
687
989
98
22,9 %
33,0 %
3,3 %
Gesamt
281
100,0 %
359
100,0 %
496
100,0 %
592
100,0 %
592
100,0 %
499
100,0 %
181
100,0 %
3.000
100,0 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.13
Seite 109
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Einsatzgebiet, Jahr und Produkt
(Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) 01.01.2010 bis
19.04.2016
Einsatzgebiet
2010
2011
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau
2012
2013
2014
2015
(2016)
3
10,0 %
13,0 %
8
26,7 %
29,6 %
10
33,3 %
13,7 %
0
0,0 %
0,0 %
6
20,0 %
28,6 %
0
0,0 %
0,0 %
1
3,3 %
16,7 %
2
6,7 %
8,3 %
0
0,0 %
0,0 %
30
14,8 %
0
23
0,0 %
11,3 %
0,0 % 100,0 %
1
27
10,0 %
13,3 %
3,7 % 100,0 %
2
73
20,0 %
36,0 %
2,7 % 100,0 %
1
10
10,0 %
4,9 %
10,0 % 100,0 %
2
21
20,0 %
10,3 %
9,5 % 100,0 %
1
2
10,0 %
1,0 %
50,0 % 100,0 %
0
6
0,0 %
3,0 %
0,0 % 100,0 %
1
24
10,0 %
11,8 %
4,2 % 100,0 %
2
17
20,0 %
8,4 %
11,8 % 100,0 %
10
203
4,9 % 100,0 %
Gesamt
Brand
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Gesamt
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
4
13,3 %
17,4 %
5
16,7 %
18,5 %
6
20,0 %
8,2 %
2
6,7 %
20,0 %
3
10,0 %
14,3 %
0
0,0 %
0,0 %
1
3,3 %
16,7 %
6
20,0 %
25,0 %
3
10,0 %
17,6 %
30
14,8 %
3
9,4 %
13,0 %
1
3,1 %
3,7 %
14
43,8 %
19,2 %
2
6,3 %
20,0 %
1
3,1 %
4,8 %
0
0,0 %
0,0 %
1
3,1 %
16,7 %
7
21,9 %
29,2 %
3
9,4 %
17,6 %
32
15,8 %
2
5,9 %
8,7 %
7
20,6 %
25,9 %
16
47,1 %
21,9 %
1
2,9 %
10,0 %
1
2,9 %
4,8 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
2
5,9 %
8,3 %
5
14,7 %
29,4 %
34
16,7 %
9
24,3 %
39,1 %
5
13,5 %
18,5 %
14
37,8 %
19,2 %
1
2,7 %
10,0 %
2
5,4 %
9,5 %
0
0,0 %
0,0 %
1
2,7 %
16,7 %
5
13,5 %
20,8 %
0
0,0 %
0,0 %
37
18,2 %
2
6,7 %
8,7 %
0
0,0 %
0,0 %
11
36,7 %
15,1 %
3
10,0 %
30,0 %
6
20,0 %
28,6 %
1
3,3 %
50,0 %
2
6,7 %
33,3 %
1
3,3 %
4,2 %
4
13,3 %
23,5 %
30
14,8 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.13
Seite 110
(Fortsetzung)
Einsatzgebiet
2010
2011
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
BMA
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Gesamt
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
0
0,0 %
0,0 %
3
25,0 %
17,6 %
5
41,7 %
7,7 %
0
0,0 %
0,0 %
1
8,3 %
5,6 %
0
0,0 %
1
5,9 %
33,3 %
1
5,9 %
5,9 %
7
41,2 %
10,8 %
0
0,0 %
0,0 %
5
29,4 %
27,8 %
0
0,0 %
1
4,3 %
33,3 %
2
8,7 %
11,8 %
12
52,2 %
18,5 %
1
4,3 %
50,0 %
3
13,0 %
16,7 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
2
9,5 %
11,8 %
14
66,7 %
21,5 %
1
4,8 %
50,0 %
3
14,3 %
16,7 %
0
0,0 %
1
4,3 %
33,3 %
3
13,0 %
17,6 %
14
60,9 %
21,5 %
0
0,0 %
0,0 %
3
13,0 %
16,7 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
5
22,7 %
29,4 %
11
50,0 %
16,9 %
0
0,0 %
0,0 %
3
13,6 %
16,7 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
1
20,0 %
5,9 %
2
40,0 %
3,1 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
3
2,4 %
100,0 %
17
13,8 %
100,0 %
65
52,8 %
100,0 %
2
1,6 %
100,0 %
18
14,6 %
100,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
3
25,0 %
21,4 %
0
0,0 %
0,0 %
12
9,8 %
2
11,8 %
14,3 %
1
5,9 %
25,0 %
17
13,8 %
3
13,0 %
21,4 %
1
4,3 %
25,0 %
23
18,7 %
0
0,0 %
0,0 %
1
4,8 %
25,0 %
21
17,1 %
2
8,7 %
14,3 %
0
0,0 %
0,0 %
23
18,7 %
3
13,6 %
21,4 %
0
0,0 %
0,0 %
22
17,9 %
1
14
20,0 %
11,4 %
7,1 % 100,0 %
1
4
20,0 %
3,3 %
25,0 % 100,0 %
5
123
4,1 % 100,0 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.13
Seite 111
(Fortsetzung)
Einsatzgebiet
2010
2011
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
Technische Hilfeleistung
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Gesamt
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
3
9,7 %
13,6 %
3
9,7 %
7,3 %
8
25,8 %
6,8 %
3
9,7 %
13,0 %
8
25,8 %
13,8 %
1
3,2 %
11,1 %
1
3,2 %
6,3 %
3
9,7 %
5,7 %
1
3,2 %
4,0 %
31
8,5 %
4
16,0 %
18,2 %
2
8,0 %
4,9 %
5
20,0 %
4,2 %
2
8,0 %
8,7 %
3
12,0 %
5,2 %
1
4,0 %
11,1 %
0
0,0 %
0,0 %
6
24,0 %
11,3 %
2
8,0 %
8,0 %
25
6,8 %
6
9,5 %
27,3 %
4
6,3 %
9,8 %
23
36,5 %
19,5 %
3
4,8 %
13,0 %
14
22,2 %
24,1 %
1
1,6 %
11,1 %
1
1,6 %
6,3 %
7
11,1 %
13,2 %
4
6,3 %
16,0 %
63
17,3 %
3
3,9 %
13,6 %
13
16,9 %
31,7 %
22
28,6 %
18,6 %
7
9,1 %
30,4 %
12
15,6 %
20,7 %
0
0,0 %
0,0 %
6
7,8 %
37,5 %
8
10,4 %
15,1 %
6
7,8 %
24,0 %
77
21,1 %
2
2,8 %
9,1 %
14
19,7 %
34,1 %
34
47,9 %
28,8 %
4
5,6 %
17,4 %
3
4,2 %
5,2 %
2
2,8 %
22,2 %
5
7,0 %
31,3 %
6
8,5 %
11,3 %
1
1,4 %
4,0 %
71
19,5 %
4
5,6 %
18,2 %
3
4,2 %
7,3 %
20
27,8 %
16,9 %
2
2,8 %
8,7 %
13
18,1 %
22,4 %
4
5,6 %
44,4 %
1
1,4 %
6,3 %
18
25,0 %
34,0 %
7
9,7 %
28,0 %
72
19,7 %
0
22
0,0 %
6,0 %
0,0 % 100,0 %
2
41
7,7 %
11,2 %
4,9 % 100,0 %
6
118
23,1 %
32,3 %
5,1 % 100,0 %
2
23
7,7 %
6,3 %
8,7 % 100,0 %
5
58
19,2 %
15,9 %
8,6 % 100,0 %
0
9
0,0 %
2,5 %
0,0 % 100,0 %
2
16
7,7 %
4,4 %
12,5 % 100,0 %
5
53
19,2 %
14,5 %
9,4 % 100,0 %
4
25
15,4 %
6,8 %
16,0 % 100,0 %
26
365
7,1 % 100,0 %
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.13
Seite 112
(Fortsetzung)
Einsatzgebiet
2010
2011
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau
2012
2013
2014
2015
(2016)
0
0,0 %
0,0 %
1
5,0 %
12,5 %
7
35,0 %
21,9 %
1
5,0 %
25,0 %
6
30,0 %
40,0 %
0
0,0 %
0,0 %
2
10,0 %
66,7 %
2
10,0 %
16,7 %
1
5,0 %
33,3 %
20
23,8 %
0
4
0,0 %
4,8 %
0,0 % 100,0 %
0
8
0,0 %
9,5 %
0,0 % 100,0 %
2
32
66,7 %
38,1 %
6,3 % 100,0 %
0
4
0,0 %
4,8 %
0,0 % 100,0 %
1
15
33,3 %
17,9 %
6,7 % 100,0 %
0
3
0,0 %
3,6 %
0,0 % 100,0 %
0
3
0,0 %
3,6 %
0,0 % 100,0 %
0
12
0,0 %
14,3 %
0,0 % 100,0 %
0
3
0,0 %
3,6 %
0,0 % 100,0 %
3
84
3,6 % 100,0 %
Gesamt
Sonstiges
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Gesamt
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Einsatzgebiet
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
1
7,1 %
25,0 %
0
0,0 %
0,0 %
6
42,9 %
18,8 %
1
7,1 %
25,0 %
1
7,1 %
6,7 %
2
14,3 %
66,7 %
0
0,0 %
0,0 %
2
14,3 %
16,7 %
1
7,1 %
33,3 %
14
16,7 %
1
14,3 %
25,0 %
1
14,3 %
12,5 %
2
28,6 %
6,3 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
3
42,9 %
25,0 %
0
0,0 %
0,0 %
7
8,3 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
7
63,6 %
21,9 %
0
0,0 %
0,0 %
2
18,2 %
13,3 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
1
9,1 %
8,3 %
1
9,1 %
33,3 %
11
13,1 %
1
6,3 %
25,0 %
4
25,0 %
50,0 %
3
18,8 %
9,4 %
2
12,5 %
50,0 %
2
12,5 %
13,3 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
4
25,0 %
33,3 %
0
0,0 %
0,0 %
16
19,0 %
1
7,7 %
25,0 %
2
15,4 %
25,0 %
5
38,5 %
15,6 %
0
0,0 %
0,0 %
3
23,1 %
20,0 %
1
7,7 %
33,3 %
1
7,7 %
33,3 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
13
15,5 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.14
Seite 113
Einsatzfahrten zu Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau nach Standort, Jahr
und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges)
01.01.2010 bis 19.04.2016
Standort/Einheit
2010
2011
Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
Brand
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Einsatzleitdienst
Wehrleitung
Gesamt
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
10
8,4 %
11,1 %
12
10,1 %
9,4 %
25
21,0 %
10,3 %
8
6,7 %
9,3 %
17
14,3 %
9,9 %
4
3,4 %
6,3 %
10
8,4 %
7,4 %
14
11,8 %
11,3 %
7
5,9 %
14,0 %
2
1,7 %
3,2 %
10
8,4 %
13,5 %
119
9,7 %
12
7,4 %
13,3 %
12
7,4 %
9,4 %
37
22,8 %
15,3 %
13
8,0 %
15,1 %
22
13,6 %
12,8 %
6
3,7 %
9,5 %
17
10,5 %
12,5 %
19
11,7 %
15,3 %
16
9,9 %
32,0 %
1
0,6 %
1,6 %
7
4,3 %
9,5 %
162
13,2 %
10
5,2 %
11,1 %
20
10,3 %
15,7 %
42
21,6 %
17,4 %
13
6,7 %
15,1 %
29
14,9 %
16,9 %
10
5,2 %
15,9 %
14
7,2 %
10,3 %
15
7,7 %
12,1 %
23
11,9 %
46,0 %
0
0,0 %
0,0 %
18
9,3 %
24,3 %
194
15,8 %
14
6,1 %
15,6 %
25
10,8 %
19,7 %
37
16,0 %
15,3 %
21
9,1 %
24,4 %
36
15,6 %
20,9 %
8
3,5 %
12,7 %
32
13,9 %
23,5 %
24
10,4 %
19,4 %
4
1,7 %
8,0 %
16
6,9 %
25,8 %
14
6,1 %
18,9 %
231
18,8 %
24
9,2 %
26,7 %
32
12,3 %
25,2 %
45
17,2 %
18,6 %
14
5,4 %
16,3 %
32
12,3 %
18,6 %
17
6,5 %
27,0 %
40
15,3 %
29,4 %
28
10,7 %
22,6 %
0
0,0 %
0,0 %
23
8,8 %
37,1 %
6
2,3 %
8,1 %
261
21,3 %
14
8,6 %
15,6 %
14
8,6 %
11,0 %
37
22,7 %
15,3 %
11
6,7 %
12,8 %
20
12,3 %
11,6 %
7
4,3 %
11,1 %
14
8,6 %
10,3 %
16
9,8 %
12,9 %
0
0,0 %
0,0 %
20
12,3 %
32,3 %
10
6,1 %
13,5 %
163
13,3 %
6
90
6,3 %
7,3 %
6,7 % 100,0 %
12
127
12,5 %
10,4 %
9,4 % 100,0 %
19
242
19,8 %
19,7 %
7,9 % 100,0 %
6
86
6,3 %
7,0 %
7,0 % 100,0 %
16
172
16,7 %
14,0 %
9,3 % 100,0 %
11
63
11,5 %
5,1 %
17,5 % 100,0 %
9
136
9,4 %
11,1 %
6,6 % 100,0 %
8
124
8,3 %
10,1 %
6,5 % 100,0 %
0
50
0,0 %
4,1 %
0,0 % 100,0 %
0
62
0,0 %
5,1 %
0,0 % 100,0 %
9
74
9,4 %
6,0 %
12,2 % 100,0 %
96
1.226
7,8 % 100,0 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.14
Seite 114
(Fortsetzung)
Standort/Einheit
2010
2011
Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
BMA
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Einsatzleitdienst
Wehrleitung
Gesamt
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
4
8,7 %
6,8 %
5
10,9 %
5,9 %
13
28,3 %
8,6 %
2
4,3 %
7,1 %
4
8,7 %
4,2 %
2
4,3 %
11,1 %
3
6,5 %
3,2 %
4
8,7 %
9,5 %
3
6,5 %
10,0 %
0
0,0 %
0,0 %
6
13,0 %
13,0 %
46
6,7 %
4
3,9 %
6,8 %
12
11,8 %
14,1 %
24
23,5 %
15,8 %
7
6,9 %
25,0 %
18
17,6 %
18,8 %
2
2,0 %
11,1 %
10
9,8 %
10,8 %
9
8,8 %
21,4 %
10
9,8 %
33,3 %
1
1,0 %
2,6 %
5
4,9 %
10,9 %
102
14,8 %
9
7,6 %
15,3 %
9
7,6 %
10,6 %
23
19,5 %
15,1 %
5
4,2 %
17,9 %
22
18,6 %
22,9 %
1
0,8 %
5,6 %
13
11,0 %
14,0 %
8
6,8 %
19,0 %
17
14,4 %
56,7 %
1
0,8 %
2,6 %
10
8,5 %
21,7 %
118
17,2 %
11
8,6 %
18,6 %
22
17,2 %
25,9 %
27
21,1 %
17,8 %
5
3,9 %
17,9 %
19
14,8 %
19,8 %
4
3,1 %
22,2 %
17
13,3 %
18,3 %
9
7,0 %
21,4 %
0
0,0 %
0,0 %
8
6,3 %
21,1 %
6
4,7 %
13,0 %
128
18,6 %
18
12,9 %
30,5 %
14
10,0 %
16,5 %
32
22,9 %
21,1 %
5
3,6 %
17,9 %
18
12,9 %
18,8 %
1
0,7 %
5,6 %
29
20,7 %
31,2 %
8
5,7 %
19,0 %
0
0,0 %
0,0 %
10
7,1 %
26,3 %
5
3,6 %
10,9 %
140
20,4 %
10
7,8 %
16,9 %
20
15,5 %
23,5 %
28
21,7 %
18,4 %
3
2,3 %
10,7 %
12
9,3 %
12,5 %
6
4,7 %
33,3 %
16
12,4 %
17,2 %
3
2,3 %
7,1 %
0
0,0 %
0,0 %
18
14,0 %
47,4 %
13
10,1 %
28,3 %
129
18,8 %
3
59
12,5 %
8,6 %
5,1 % 100,0 %
3
85
12,5 %
12,4 %
3,5 % 100,0 %
5
152
20,8 %
22,1 %
3,3 % 100,0 %
1
28
4,2 %
4,1 %
3,6 % 100,0 %
3
96
12,5 %
14,0 %
3,1 % 100,0 %
2
18
8,3 %
2,6 %
11,1 % 100,0 %
5
93
20,8 %
13,5 %
5,4 % 100,0 %
1
42
4,2 %
6,1 %
2,4 % 100,0 %
0
30
0,0 %
4,4 %
0,0 % 100,0 %
0
38
0,0 %
5,5 %
0,0 % 100,0 %
1
46
4,2 %
6,7 %
2,2 % 100,0 %
24
687
3,5 % 100,0 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.14
Seite 115
(Fortsetzung)
Standort/Einheit
2010
2011
Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
Technische Hilfeleistung
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Einsatzleitdienst
Wehrleitung
Gesamt
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
6
6,1 %
18,2 %
13
13,1 %
14,8 %
23
23,2 %
10,2 %
3
3,0 %
4,9 %
26
26,3 %
18,6 %
4
4,0 %
10,8 %
3
3,0 %
3,7 %
8
8,1 %
6,0 %
4
4,0 %
14,3 %
0
0,0 %
0,0 %
9
9,1 %
11,7 %
99
10,0 %
4
4,5 %
12,1 %
8
9,1 %
9,1 %
23
26,1 %
10,2 %
2
2,3 %
3,3 %
13
14,8 %
9,3 %
6
6,8 %
16,2 %
3
3,4 %
3,7 %
12
13,6 %
9,0 %
8
9,1 %
28,6 %
0
0,0 %
0,0 %
9
10,2 %
11,7 %
88
8,9 %
1
0,6 %
3,0 %
11
6,8 %
12,5 %
42
25,9 %
18,6 %
9
5,6 %
14,8 %
25
15,4 %
17,9 %
8
4,9 %
21,6 %
8
4,9 %
9,8 %
16
9,9 %
12,0 %
16
9,9 %
57,1 %
2
1,2 %
2,4 %
24
14,8 %
31,2 %
162
16,4 %
13
5,9 %
39,4 %
18
8,1 %
20,5 %
44
19,9 %
19,5 %
13
5,9 %
21,3 %
35
15,8 %
25,0 %
2
0,9 %
5,4 %
24
10,9 %
29,3 %
23
10,4 %
17,3 %
0
0,0 %
0,0 %
36
16,3 %
42,9 %
13
5,9 %
16,9 %
221
22,3 %
6
3,5 %
18,2 %
17
9,8 %
19,3 %
40
23,1 %
17,7 %
14
8,1 %
23,0 %
15
8,7 %
10,7 %
6
3,5 %
16,2 %
19
11,0 %
23,2 %
26
15,0 %
19,5 %
0
0,0 %
0,0 %
21
12,1 %
25,0 %
9
5,2 %
11,7 %
173
17,5 %
3
1,6 %
9,1 %
17
9,0 %
19,3 %
41
21,8 %
18,1 %
13
6,9 %
21,3 %
21
11,2 %
15,0 %
8
4,3 %
21,6 %
15
8,0 %
18,3 %
38
20,2 %
28,6 %
0
0,0 %
0,0 %
25
13,3 %
29,8 %
7
3,7 %
9,1 %
188
19,0 %
0
33
0,0 %
3,3 %
0,0 % 100,0 %
4
88
6,9 %
8,9 %
4,5 % 100,0 %
13
226
22,4 %
22,9 %
5,8 % 100,0 %
7
61
12,1 %
6,2 %
11,5 % 100,0 %
5
140
8,6 %
14,2 %
3,6 % 100,0 %
3
37
5,2 %
3,7 %
8,1 % 100,0 %
10
82
17,2 %
8,3 %
12,2 % 100,0 %
10
133
17,2 %
13,4 %
7,5 % 100,0 %
0
28
0,0 %
2,8 %
0,0 % 100,0 %
0
84
0,0 %
8,5 %
0,0 % 100,0 %
6
77
10,3 %
7,8 %
7,8 % 100,0 %
58
989
5,9 % 100,0 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.14
Seite 116
(Fortsetzung)
Standort/Einheit
2010
2011
Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
3
100,0 %
50,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
4
4,1 %
100,0 %
9
9,2 %
100,0 %
40
40,8 %
100,0 %
6
6,1 %
100,0 %
9
9,2 %
100,0 %
0
0,0 %
Sonstiges
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Einsatzleitdienst
Wehrleitung
Gesamt
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Wache
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
17
100,0 %
42,5 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
1
14,3 %
11,1 %
1
14,3 %
2,5 %
1
14,3 %
16,7 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
1
4,5 %
25,0 %
1
4,5 %
11,1 %
4
18,2 %
10,0 %
0
0,0 %
0,0 %
4
18,2 %
44,4 %
0
0,0 %
1
8,3 %
25,0 %
0
0,0 %
0,0 %
4
33,3 %
10,0 %
0
0,0 %
0,0 %
2
16,7 %
22,2 %
0
0,0 %
2
11,1 %
50,0 %
7
38,9 %
77,8 %
1
5,6 %
2,5 %
2
11,1 %
33,3 %
1
5,6 %
11,1 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
13
68,4 %
32,5 %
0
0,0 %
0,0 %
2
10,5 %
22,2 %
0
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
17
17,3 %
0
0,0 %
0,0 %
1
14,3 %
14,3 %
2
28,6 %
33,3 %
0
0,0 %
0,0 %
1
14,3 %
20,0 %
7
7,1 %
2
9,1 %
40,0 %
4
18,2 %
57,1 %
4
18,2 %
66,7 %
0
0,0 %
0,0 %
2
9,1 %
40,0 %
22
22,4 %
0
0,0 %
0,0 %
1
8,3 %
14,3 %
0
0,0 %
0,0 %
3
25,0 %
42,9 %
1
8,3 %
20,0 %
12
12,2 %
1
5,6 %
20,0 %
1
5,6 %
14,3 %
0
0,0 %
0,0 %
2
11,1 %
28,6 %
1
5,6 %
20,0 %
18
18,4 %
2
10,5 %
40,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
2
10,5 %
28,6 %
0
0,0 %
0,0 %
19
19,4 %
0
5
0,0 %
5,1 %
0,0 % 100,0 %
0
7
0,0 %
7,1 %
0,0 % 100,0 %
0
6
0,0 %
6,1 %
0,0 % 100,0 %
0
7
0,0 %
7,1 %
0,0 % 100,0 %
0
5
0,0 %
5,1 %
0,0 % 100,0 %
3
98
3,1 % 100,0 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 117
Alarmbelastung der Feuerwehr Kreuzau
(01.01.2010 bis 19.04.2016, n = 2.178)
Standortalarme tags (Mo bis Fr 6 bis 18 Uhr)
Boich
76
86
Drove
121
Kreuzau
105
194
Obermaubach
64
207
71
Stockheim
120
Thum
121
49
51
Üdingen
115
Untermaubach
Winden
Standortalarme nachts (übrige Zeit)
127
103
39
122
51
Einsatzleitdienst
72
Wehrleitung
99
89
96
0
125
250
Standortalarme
B232EDAT.xlsx; StAl
BILD 4.14
375
500
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
Häufigkeitsverteilung der Alarmbelastung der Standorte der Feuerwehr Kreuzau durch Einsätze für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016
durchschnittliche jährliche Alarmbelastung der Feuerwehr Kreuzau
(hochgerechnet aus Datenbasis: 01.01.2010 bis 19.04.2016, ø n = 345,6)
Standortalarme tags (Mo bis Fr 6 bis 18 Uhr)
Boich
12,1
Drove
13,6
19,2
16,7
Kreuzau
30,8
Obermaubach
10,2
Stockheim
Thum
32,8
11,3
19,0
7,8
Üdingen
19,2
8,1
18,2
Untermaubach
20,1
16,3
19,4
Winden 6,2
Einsatzleitdienst
8,1
11,4
Wehrleitung
15,7
14,1
0,0
B232EDAT.xlsx; StAlJ
BILD 4.15
Standortalarme nachts (übrige Zeit)
15,2
10,0
20,0
30,0
40,0
Standortalarme
50,0
60,0
70,0
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
Verteilung der mittleren Alarmbelastung der Standorte der Feuerwehr Kreuzau
durch Einsätze, jedoch als hochgerechnete Jahreswerte aus dem Auswertezeitraum
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.15
Seite 118
Verteilung der Mittelwerte von Ausrückzeit, Anfahrtzeit und Eintreffzeit
je Einsatzmittel zu Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016
Standort/Einheit
Ausrückzeit
Anzahl
Alarme Anzahl Mittelwert
Fahrzeug
Boich
LF 10 (BO) 074201-BOICH
154
127
5,91 Min.
MTF (BO) 071903-BOICH
32
4
7,96 Min.
Kreuzau
RW 1 (KR) 075101-KREUZ
72
46
6,38 Min.
LF 20 (KR) 074401-KREUZ
323
223
6,41 Min.
ELW 1 (KR) 071102-KREUZ
207
127
7,17 Min.
LF 20 (KR) 074411-KREUZ
2
0
KEF (KR) 077210-KREUZ
4
2
5,34 Min.
MTF (KR) 071901-KREUZ
7
5
4,51 Min.
GW-L2 (KR) 077402-KREUZ
45
14
8,60 Min.
Untermaubach
LF 10 (UM) 074202-UNTER
195
114
5,96 Min.
KEF (UM) 077201-UNTER
8
2
8,64 Min.
ELW 1 (UM) 071103-UNTER
97
33
7,31 Min.
MTF (UM) 071911-UNTER
6
2
6,80 Min.
Drove
LF 20 (DR) 074402-DROVE
194
148
6,17 Min.
ELW 1 (DR) 071101-DROVE
115
53
7,55 Min.
Stockheim
MTF (ST) 071905-STOCK
59
30
5,98 Min.
LF 20 (ST) 074403-STOCK
201
144
5,31 Min.
GW-MESS (ST) 079201-STOCK
102
64
6,90 Min.
ABC-ERK (ST) 079301-STOCK
52
27
6,03 Min.
GW-L1 (ST) 077410-STOCK
3
1
7,72 Min.
Obermaubach
MTF (OM) 071902-OBERM
72
42
7,59 Min.
TSF-W (OM) 074801-OBERM
109
72
7,11 Min.
Thum
LF 20 (TH) 074410-THUM
10
10
6,71 Min.
MTF (TH) 071907-THUM
25
8
8,15 Min.
LF 10 (TH) 074203-THUM
83
59
5,44 Min.
Üdingen
TLF 3000 (ÜD) 072302-ÜDING
226
174
6,54 Min.
MTF (ÜD) 071904-ÜDING
15
5
8,88 Min.
MTF (ÜD) 071906-ÜDING
75
40
8,05 Min.
Winden
TLF 3000 (WI) 072301-WINDE
30
20
6,25 Min.
MTF (WI) 071910-WINDE
42
11
7,01 Min.
LF 20 (WI) 074404-WINDE
27
16
6,55 Min.
GW-L1 (WI) 077401-KREUZ
15
3
8,50 Min.
Wehrleitung
KdoW (WL) 071001-KREUZ
189
100
4,07 Min.
WF (WL) 07-WEHRFÜ
1
0
KdoW (WL) 071003-KREUZ
12
5
3,72 Min.
Einsatzleitdienst
KdoW (ED) 071002-KREUZ
191
106
3,93 Min.
Feuerwehr Kreuzau
Insgesamt
3.000
1.837
6,18 Min.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
Anfahrtzeit
Anzahl Mittelwert
Eintreffzeit
Anzahl
Mittelwert
150
26
5,36 Min.
6,06 Min.
124
4
11,43 Min.
12,17 Min.
68
313
204
2
4
6
42
3,75 Min.
3,24 Min.
3,19 Min.
3,96 Min.
5,04 Min.
6,97 Min.
3,08 Min.
46
217
125
0
2
4
14
10,21 Min.
9,64 Min.
10,29 Min.
195
8
92
6
4,29 Min.
1,94 Min.
3,74 Min.
4,38 Min.
114
2
30
2
10,17 Min.
10,08 Min.
11,72 Min.
11,11 Min.
189
110
4,86 Min.
4,84 Min.
146
51
11,16 Min.
12,41 Min.
59
198
97
50
3
4,87 Min.
5,23 Min.
4,91 Min.
5,68 Min.
3,40 Min.
30
141
61
25
1
11,28 Min.
10,75 Min.
11,63 Min.
11,68 Min.
11,55 Min.
70
106
4,10 Min.
4,27 Min.
40
69
10,90 Min.
11,45 Min.
10
21
77
5,68 Min.
5,35 Min.
6,25 Min.
10
6
56
12,39 Min.
12,98 Min.
12,26 Min.
219
15
75
4,15 Min.
4,03 Min.
3,29 Min.
168
5
40
10,70 Min.
12,92 Min.
11,43 Min.
25
34
24
15
4,29 Min.
5,87 Min.
3,72 Min.
4,78 Min.
18
9
16
3
10,68 Min.
11,35 Min.
9,77 Min.
12,10 Min.
181
1
9
4,22 Min.
4,17 Min.
4,01 Min.
97
0
5
8,98 Min.
181
4,45 Min.
104
8,99 Min.
2.885
4,34 Min.
1.785
10,63 Min.
10,08 Min.
10,86 Min.
10,55 Min.
8,03 Min.
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.16
Seite 119
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Alarmstichwort, Jahr und Produkt
(Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) 01.01.2010 bis
19.04.2016
Alarmstichwort
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau
2010
2011
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
5
16,7 %
9,6 %
6
20,0 %
12,8 %
9
30,0 %
23,1 %
4
13,3 %
21,1 %
2
6,7 %
13,3 %
1
3,3 %
8,3 %
3
15,0 %
15,8 %
30
14,8 %
11
32,4 %
21,2 %
2
5,9 %
4,3 %
8
23,5 %
20,5 %
1
2,9 %
5,3 %
2
5,9 %
13,3 %
7
20,6 %
58,3 %
3
27,3 %
15,8 %
34
16,7 %
15
40,5 %
28,8 %
6
16,2 %
12,8 %
7
18,9 %
17,9 %
3
8,1 %
15,8 %
2
5,4 %
13,3 %
1
2,7 %
8,3 %
3
18,8 %
15,8 %
37
18,2 %
6
20,0 %
11,5 %
7
23,3 %
14,9 %
9
30,0 %
23,1 %
1
3,3 %
5,3 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
7
53,8 %
36,8 %
30
14,8 %
2
52
20,0 %
25,6 %
3,8 % 100,0 %
2
47
20,0 %
23,2 %
4,3 % 100,0 %
1
39
10,0 %
19,2 %
2,6 % 100,0 %
2
19
20,0 %
9,4 %
10,5 % 100,0 %
2
15
20,0 %
7,4 %
13,3 % 100,0 %
0
12
0,0 %
5,9 %
0,0 % 100,0 %
1
19
33,3 %
22,6 %
5,3 % 100,0 %
10
203
4,9 % 100,0 %
23
100,0 %
18,7 %
23
18,7 %
21
100,0 %
17,1 %
21
17,1 %
23
100,0 %
18,7 %
23
18,7 %
22
100,0 %
17,9 %
22
17,9 %
5
123
100,0 % 100,0 %
4,1 % 100,0 %
5
123
4,1 % 100,0 %
Brand
BD2
BD1
BD
BD3
FZB1
BDK
Andere Stichworte
Gesamt
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
6
20,0 %
11,5 %
15
50,0 %
31,9 %
0
0,0 %
0,0 %
4
13,3 %
21,1 %
4
13,3 %
26,7 %
0
0,0 %
0,0 %
1
7,1 %
5,3 %
30
14,8 %
7
21,9 %
13,5 %
9
28,1 %
19,1 %
5
15,6 %
12,8 %
4
12,5 %
21,1 %
3
9,4 %
20,0 %
3
9,4 %
25,0 %
1
14,3 %
5,3 %
32
15,8 %
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
12
100,0 %
9,8 %
12
9,8 %
17
100,0 %
13,8 %
17
13,8 %
BMA
MDL
Gesamt
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.16
Seite 120
(Fortsetzung)
Technische Hilfeleistung
OES
TH1
TH
PET
PE1
Andere Stichworte
Gesamt
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
14
100,0 %
14,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
6
42,9 %
10,9 %
5
35,7 %
26,3 %
6
42,9 %
24,0 %
31
8,5 %
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil EArt.
Anteil Jahr
Anzahl
Anteil Jahr
14
100,0 %
17,9 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
14
16,7 %
6
85,7 %
6,0 %
9
128,6 %
9,2 %
0
0,0 %
0,0 %
4
57,1 %
7,3 %
3
42,9 %
15,8 %
3
42,9 %
12,0 %
25
6,8 %
14
70,0 %
14,0 %
39
195,0 %
39,8 %
0
0,0 %
0,0 %
7
35,0 %
12,7 %
1
5,0 %
5,3 %
2
10,0 %
8,0 %
63
17,3 %
19
172,7 %
19,0 %
33
300,0 %
33,7 %
0
0,0 %
0,0 %
13
118,2 %
23,6 %
3
27,3 %
15,8 %
9
81,8 %
36,0 %
77
21,1 %
26
162,5 %
26,0 %
16
100,0 %
16,3 %
11
68,8 %
16,2 %
14
87,5 %
25,5 %
2
12,5 %
10,5 %
2
12,5 %
8,0 %
71
19,5 %
14
107,7 %
14,0 %
1
7,7 %
1,0 %
45
346,2 %
66,2 %
6
46,2 %
10,9 %
4
30,8 %
21,1 %
2
15,4 %
8,0 %
72
19,7 %
7
100
233,3 % 119,0 %
7,0 % 100,0 %
0
98
0,0 % 116,7 %
0,0 % 100,0 %
12
68
400,0 %
81,0 %
17,6 % 100,0 %
5
55
166,7 %
65,5 %
9,1 % 100,0 %
1
19
33,3 %
22,6 %
5,3 % 100,0 %
1
25
33,3 %
29,8 %
4,0 % 100,0 %
26
365
7,1 % 100,0 %
11
100,0 %
14,1 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
11
13,1 %
15
93,8 %
19,2 %
0
0,0 %
0,0 %
1
6,3 %
100,0 %
16
19,0 %
8
61,5 %
10,3 %
5
38,5 %
100,0 %
0
0,0 %
0,0 %
13
15,5 %
3
78
100,0 %
92,9 %
3,8 % 100,0 %
0
5
0,0 %
6,0 %
0,0 % 100,0 %
0
1
0,0 %
1,2 %
0,0 % 100,0 %
3
84
3,6 % 100,0 %
Sonstiges
TIF
TIN
RD-TH
Gesamt
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
7
100,0 %
9,0 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
7
8,3 %
20
100,0 %
25,6 %
0
0,0 %
0,0 %
0
0,0 %
0,0 %
20
23,8 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.17
Seite 121
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Wochentag, Jahr und Produkt
(Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges)
Jahr
Montag
Einsätze der Feuerwehr Kreuzau
Dienstag Mittwoch Donners- Freitag Samstag
tag
Gesamt
Sonn-/
Feiertag
Brand
2010
2011
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
6
20,0 %
4
12,5 %
2
6,7 %
5
14,7 %
3
8,1 %
5
16,7 %
2
20,0 %
27
13,3 %
5
16,7 %
4
12,5 %
5
16,7 %
7
20,6 %
6
16,2 %
3
10,0 %
1
10,0 %
31
15,3 %
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
2
16,7 %
4
23,5 %
3
13,0 %
5
23,8 %
2
8,7 %
1
4,5 %
0
2
16,7 %
3
17,6 %
2
8,7 %
5
23,8 %
4
17,4 %
3
13,6 %
0
17
13,8 %
19
15,4 %
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
7
22,6 %
3
12,0 %
7
11,1 %
16
20,8 %
8
11,3 %
13
18,1 %
7
26,9 %
61
16,7 %
5
16,1 %
3
12,0 %
2
3,2 %
8
10,4 %
18
25,4 %
10
13,9 %
5
19,2 %
51
14,0 %
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
Anzahl
Anteil
1
7,1 %
0
1
7,1 %
0
1
5,0 %
1
9,1 %
5
31,3 %
2
15,4 %
0
6
30,0 %
0
6
20,0 %
5
15,6 %
6
20,0 %
3
8,8 %
3
8,1 %
4
13,3 %
0
27
13,3 %
3
10,0 %
4
12,5 %
7
23,3 %
7
20,6 %
9
24,3 %
5
16,7 %
1
10,0 %
36
17,7 %
4
13,3 %
4
12,5 %
3
10,0 %
5
14,7 %
7
18,9 %
2
6,7 %
2
20,0 %
27
13,3 %
4
13,3 %
6
18,8 %
4
13,3 %
4
11,8 %
7
18,9 %
9
30,0 %
2
20,0 %
36
17,7 %
2
6,7 %
5
15,6 %
3
10,0 %
3
8,8 %
2
5,4 %
2
6,7 %
2
20,0 %
19
9,4 %
30
100,0 %
32
100,0 %
30
100,0 %
34
100,0 %
37
100,0 %
30
100,0 %
10
100,0 %
203
100,0 %
1
8,3 %
2
11,8 %
3
13,0 %
2
9,5 %
2
8,7 %
4
18,2 %
0
2
16,7 %
1
5,9 %
6
26,1 %
2
9,5 %
4
17,4 %
2
9,1 %
2
40,0 %
19
15,4 %
2
16,7 %
2
11,8 %
3
13,0 %
2
9,5 %
6
26,1 %
4
18,2 %
0
19
15,4 %
1
8,3 %
2
11,8 %
4
17,4 %
3
14,3 %
5
21,7 %
2
9,1 %
1
20,0 %
18
14,6 %
12
100,0 %
17
100,0 %
23
100,0 %
21
100,0 %
23
100,0 %
22
100,0 %
5
100,0 %
123
100,0 %
3
9,7 %
6
24,0 %
17
27,0 %
15
19,5 %
8
11,3 %
7
9,7 %
1
3,8 %
57
15,6 %
7
22,6 %
6
24,0 %
16
25,4 %
10
13,0 %
13
18,3 %
18
25,0 %
4
15,4 %
74
20,3 %
1
3,2 %
1
4,0 %
8
12,7 %
10
13,0 %
8
11,3 %
6
8,3 %
4
15,4 %
38
10,4 %
31
100,0 %
25
100,0 %
63
100,0 %
77
100,0 %
71
100,0 %
72
100,0 %
26
100,0 %
365
100,0 %
3
21,4 %
0
3
21,4 %
0
2
10,0 %
2
18,2 %
3
18,8 %
1
7,7 %
1
33,3 %
12
14,3 %
4
20,0 %
4
36,4 %
0
1
7,1 %
5
71,4 %
3
15,0 %
1
9,1 %
1
6,3 %
1
7,7 %
0
2
14,3 %
1
14,3 %
4
20,0 %
3
27,3 %
3
18,8 %
2
15,4 %
0
12
14,3 %
15
17,9 %
14
100,0 %
7
100,0 %
20
100,0 %
11
100,0 %
16
100,0 %
13
100,0 %
3
100,0 %
84
100,0 %
BMA
2010
2011
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
2
16,7 %
3
17,6 %
2
8,7 %
2
9,5 %
0
6
27,3 %
2
40,0 %
17
13,8 %
14
11,4 %
Technische Hilfeleistung
2010
2011
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
4
12,9 %
1
4,0 %
7
11,1 %
8
10,4 %
8
11,3 %
10
13,9 %
2
7,7 %
40
11,0 %
4
12,9 %
5
20,0 %
6
9,5 %
10
13,0 %
8
11,3 %
8
11,1 %
3
11,5 %
44
12,1 %
Sonstiges
2010
2011
2012
2013
2014
2015
(2016)
Gesamt
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
10
11,9 %
0
3
23,1 %
1
33,3 %
11
13,1 %
3
21,4 %
1
14,3 %
0
0
4
25,0 %
2
15,4 %
0
10
11,9 %
2
15,4 %
1
33,3 %
14
16,7 %
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 122
Häufigkeit von Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau
im Tagesverlauf (01.01.2010 bis 29.04.2016)
Gesamt
Montag bis Freitag
Samstag
Sonn-/Feiertag
60
50
Einsätze
40
30
20
10
0
0
1
2
3
4
B232EDAT.xlsx;Pegel
BILD 4.16
5
6
7
8
9
10 11 12 13
Stundenintervall
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
© FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016
Häufigkeitsverteilung von Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau im Tagesverlauf
für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD 4.17
Seite 123
Karte des Einsatzgeschehens der Feuerwehr Kreuzau im für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
4.3.3
Seite 124
Analyse der schutzzielrelevanten Einsätze im Ist-Zustand
Den zentralen quantifizierbaren Qualitätsfaktor für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr stellt
das zeitliche Intervall zwischen dem Beginn der Notrufabfrage in der zuständigen Leitstelle
und dem Eintreffen der Einsatzkräfte des abwehrenden Brandschutzes an der jeweiligen Einsatzstelle dar, die so genannte Hilfsfrist. Dieses Zeitintervall beschreibt nicht nur in der öffentlichen Diskussion und Meinung den zentralen Faktor für die Schlagkraft der öffentlichen
Feuerwehr, sondern zugleich auch die größte Erwartungshaltung von Hilfesuchenden, nämlich eine möglichst kurze Wartezeit bis zum Eintreffen und dem Wirksamwerden von herbeigerufener Hilfe.
Grundlage für den Qualitätsmaßstab im Rahmen der Qualitätssicherung bildet das in den
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" beschriebene Schutzniveau für ein
standardisiertes Schadenereignis, kurz AGBF-Schutzziel genannt (vgl. Kap. 5.2). Im In- und
Ausland gilt als "kritisches" (standardisiertes) Schadenereignis der Brand, der regelmäßig die
größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verrauchten Rettungswegen.
Unabhängig von der Bearbeitungszeit in der Leitstelle, die nicht von der Feuerwehr Kreuzau
beeinflusst werden kann, ist hier nur der Zeitraum nach der Alarmierung, d. h. die Ausrückund Anfahrtzeit als Beurteilungskriterium für die reale Dauer der Hilfsfrist von 8 Minuten
bzw. 13 Minuten für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr relevant (vgl.
BILD 4.18).
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD 4.18
Seite 125
Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis "Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren sind die Vorgaben der
Bezirksregierung Köln zu beachten. In den "Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln" wird sowohl für den Brandeinsatz als auch für den Hilfeleistungseinsatz als Mindestanforderung eine Gruppe (neun Feuerwehrangehörige) in einer Mindesteintreffzeit von acht Minuten gefordert. Weiterhin wird zur
Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben, beispielsweise Unterstützung in der Menschenrettung und Brandbekämpfung, eine zweite Gruppe (neun Feuerwehrangehörige) und ein Zugtrupp (vier Feuerwehrangehörige) gefordert. Somit ist eine Mindeststärke von 22 Feuerwehrangehörigen nach höchstens 13 Minuten sicherzustellen (vgl. Anhang 3).
Das Schutzziel der Gemeinde Kreuzau ist wie folgt festgelegt:
Der Einsatzort des standardisierten Schadenereignisses "kritischer Wohnungsbrand" wird
von 9 Brandschutzkräften innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle und von 13 weiteren Brandschutzkräften innerhalb weiterer fünf Minuten erreicht.
Der Zielerreichungsgrad in der Realität beträgt 80 % der schutzzielrelevanten Einsätze.
Als schutzzielrelevant gelten Einsätze mit Menschenleben in Gefahr. Zur Analyse der schutzzielrelevanten Einsätze wurden von der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum
01.01.2010 bis 19.04.2016 die detaillierten Einsatzdaten zu 775 Einsätzen zur Auswertung
zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Alarmstichworts wurden von diesen 775 Einsätzen 308
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 126
als schutzzielrelevant klassifiziert. Davon waren 60 Einsätze nicht auswertbar (bei 9 Einsätzen lagen zwischen Erstalarm und Ankunft an der Einsatzstelle mehr als 45 Minuten und bei
51 Einsätzen wurden weniger als 16 Feuerwehrangehörige an der Einsatzstelle benötigt), sodass insgesamt 248 schutzzielrelevante Einsätze ausgewertet wurden (siehe Übersicht in Kap.
4.3.2).
Die nachfolgenden Tabellen zeigen jeweils die nach Alarmierung durchschnittliche Anzahl
eingetroffener Kräfte an der Einsatzstelle (in Minutenschritten sowie für 8 und 13 Minuten
nach Alarmierung) für alle 248 ausgewerteten realen schutzzielrelevanten Einsätze des Auswertezeitraums, sortiert nach Einsatzbereich und unterschieden nach Produkt (Brand, BMA,
Technische Hilfeleistung) sowie nach Tag/Nacht.
Lesehilfe:
Wurden die Zeit- und Kräftewerte 9 Kräfte in 8 Minuten und 16 Kräfte in 13 Minuten im Mittel nicht erreicht, sind die Werte in den nachfolgenden Tabellen invers (d. h. weiß auf
schwarz) dargestellt. Bei Bedarf ist in der Tabelle auch leicht nachzuvollziehen, wann andere
Kräftewerte erreicht wurden. Beispielsweise, wann die gemäß der Schutzzieldefinition der
Bezirksregierung Köln geforderten 22 Kräfte je Ausrückebereich erreicht wurden.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.18
Einsatzort im
Einsatzgebiet
Seite 127
Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach
Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle - schutzzielrelevante
Einsätze/Gesamt, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016
Ausgewertete
Einsätze
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
17
20
21
17
16
14
28
18
16
19
17
21
21
19
16
17
28
19
18
20
17
22
21
20
17
18
28
19
19
20
17
22
22
20
18
21
30
20
20
21
17
22
22
21
18
21
33
20
20
21
18
22
22
23
18
21
33
20
22
21
19
24
23
26
19
22
33
24
24
23
schutzzielrelevante Einsätze Gesamt 01.01.2010 bis 19.04.2016
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Einsatzort im
Einsatzgebiet
17
34
103
13
31
3
3
29
15
248
Ausgewertete
Einsätze
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
0
0
0
2
1
0
2
2
1
1
0
3
1
2
2
1
4
4
3
3
2
6
2
3
3
4
6
6
5
4
4
8
4
5
5
7
10
10
7
5
5
9
7
8
8
9
14
13
9
7
6
12
11
11
11
12
17
17
11
8
8
22
13
12
14
14
18
19
13
11
9
25
15
14
16
16
19
20
15
13
13
26
16
14
17
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
14
15
18
19
15
18
6
12
15
16
14
16
19
20
16
22
7
13
16
17
14
16
19
23
16
23
16
13
16
17
15
16
19
25
16
23
16
15
16
18
16
18
20
28
17
24
16
19
19
19
schutzzielrelevante Einsätze Gesamt Tag 01.01.2010 bis 19.04.2016 (Mo - Fr 6 - 18)
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Einsatzort im
Einsatzgebiet
9
16
49
6
18
2
1
11
5
117
Ausgewertete
Einsätze
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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13
13
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16
12
12
6
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17
17
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12
6
11
13
15
14
15
18
19
15
16
6
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14
16
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
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20
später
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19
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41
24
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28
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20
20
19
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24
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24
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28
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41
24
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24
22
29
26
23
23
19
41
27
26
26
schutzzielrelevante Einsätze Gesamt Nacht 01.01.2010 bis 19.04.2016 (übrige Zeit)
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
8
18
54
7
13
1
2
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4
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5
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3
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8
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5
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13
6
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10
12
12
7
5
7
14
10
10
11
14
18
16
10
8
9
18
14
13
14
16
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20
11
9
13
33
16
14
17
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12
11
13
35
19
16
19
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23
23
15
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37
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26
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18
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19
23
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.19
Einsatzort im
Einsatzgebiet
Seite 128
Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach
Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle - schutzzielrelevante
Einsätze/Brand, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016
Ausgewertete
Einsätze
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
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20
später
15
24
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18
12
16
39
19
15
19
16
25
22
20
13
18
39
20
16
20
16
26
22
22
13
18
39
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18
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16
27
23
23
14
19
41
21
18
22
17
27
23
24
14
19
41
21
19
22
17
27
23
26
14
19
41
22
21
22
18
30
26
29
15
19
41
25
23
25
schutzzielrelevante Einsätze Brand 01.01.2010 bis 19.04.2016
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Einsatzort im
Einsatzgebiet
12
16
47
8
10
2
2
17
12
126
Ausgewertete
Einsätze
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2
5
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7
11
9
6
3
5
14
6
8
8
10
15
12
9
4
7
18
10
10
11
11
17
16
10
5
9
33
12
11
13
13
19
18
11
8
10
35
14
13
16
15
20
20
15
9
15
37
16
13
17
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
schutzzielrelevante Einsätze Brand/Tag 01.01.2010 bis 19.04.2016 (Mo - Fr 6 - 18)
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Einsatzort im
Einsatzgebiet
6
10
25
2
6
1
0
7
4
61
Ausgewertete
Einsätze
0
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6
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9
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3
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11
9
5
5
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14
14
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5
7
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15
15
16
7
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16
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9
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12
17
18
26
10
16
12
18
18
26
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17
13
18
18
29
10
19
13
18
19
35
10
19
13
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19
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10
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6
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10
10
12
10
11
13
12
12
14
13
14
16
14
15
16
15
16
17
15
16
17
17
16
18
23
20
20
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
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14
15
16
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18
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20
später
20
39
28
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41
28
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19
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26
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29
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19
19
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27
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41
29
21
19
19
41
26
23
27
22
44
32
24
21
19
41
27
25
29
schutzzielrelevante Einsätze Brand/Nacht 01.01.2010 bis 19.04.2016 (übrige Zeit)
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
6
6
22
6
4
1
2
10
8
65
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4
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3
3
0
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4
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6
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8
3
3
7
13
3
8
7
9
13
12
6
5
7
14
8
10
10
14
21
16
9
6
9
18
13
12
14
16
24
20
10
6
13
33
14
13
17
17
27
24
11
11
13
35
17
14
19
19
29
25
15
12
16
37
20
14
21
19
36
27
18
17
18
39
24
16
24
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39
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39
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17
25
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.20
Einsatzort im
Einsatzgebiet
Seite 129
Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach
Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle - schutzzielrelevante
Einsätze/BMA, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016
Ausgewertete
Einsätze
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
schutzzielrelevante Einsätze BMA 01.01.2010 bis 19.04.2016
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Einsatzort im
Einsatzgebiet
3
15
54
2
13
0
0
12
3
102
Ausgewertete
Einsätze
0
0
0
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0
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0
0
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0
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0
0
0
2
2
5
1
3
3
3
8
3
4
6
6
12
4
10
8
11
16
5
13
12
14
18
8
17
15
17
18
10
18
16
19
18
13
19
16
20
18
15
20
16
20
18
17
20
16
20
19
17
20
16
21
19
19
20
17
21
19
19
20
17
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19
19
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17
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19
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17
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9
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15
16
16
16
18
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20
18
17
24
19
17
25
19
17
25
20
17
25
20
18
25
20
18
25
20
22
25
21
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
schutzzielrelevante Einsätze BMA/Tag 01.01.2010 bis 19.04.2016 (Mo - Fr 6 - 18)
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Einsatzort im
Einsatzgebiet
1
6
23
1
8
0
0
4
1
44
Ausgewertete
Einsätze
0
0
0
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0
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4
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4
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16
5
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19
8
12
10
15
19
9
13
10
16
19
12
14
11
18
19
14
14
11
18
19
16
14
12
19
19
16
14
12
19
19
16
14
12
19
19
17
14
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19
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6
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7
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14
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15
9
15
16
9
15
16
10
15
16
10
15
17
10
15
17
11
15
17
11
15
17
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
schutzzielrelevante Einsätze BMA/Nacht 01.01.2010 bis 19.04.2016 (übrige Zeit)
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
2
9
31
1
5
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0
8
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16
6
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16
16
10
19
19
19
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14
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19
21
16
17
23
19
21
16
20
23
20
22
18
20
23
20
22
18
23
23
20
22
18
23
23
20
22
18
23
23
20
22
18
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23
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5
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16
18
15
19
18
18
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22
20
20
22
20
20
28
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21
31
21
21
31
22
21
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21
31
22
21
31
22
28
31
23
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.21
Einsatzort im
Einsatzgebiet
Seite 130
Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach
Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle - schutzzielrelevante
Einsätze/Technische Hilfeleistung, im Auswertezeitraum 01.01.2010
bis 19.04.2016
Ausgewertete
Einsätze
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
schutzzielrelevante Einsätze Technische Hilfeleistung 01.01.2010 bis 19.04.2016
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Einsatzort im
Einsatzgebiet
2
3
2
3
8
1
1
0
0
20
Ausgewertete
Einsätze
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5
6
0
2
0
0
0
6
8
1
5
3
0
0
7
10
3
7
3
0
0
12
14
3
9
4
0
3
19
16
6
9
6
0
12
20
16
9
10
6
0
13
24
16
14
11
6
6
17
24
16
14
14
10
6
19
24
18
14
18
10
6
19
24
18
14
19
16
6
20
24
18
14
19
19
6
20
24
18
15
20
24
7
20
24
18
16
20
26
16
20
24
18
16
20
26
16
21
29
18
20
24
29
16
0
0
0
2
4
5
7
10
11
14
16
17
18
18
19
20
20
23
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
schutzzielrelevante Einsätze Technische Hilfeleistung/Tag 01.01.2010 bis 19.04.2016 (Mo - Fr 6 - 18)
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Einsatzort im
Einsatzgebiet
2
0
1
3
4
1
1
0
0
12
Ausgewertete
Einsätze
0
0
0
0
0
0
0
0
3
12
13
17
19
19
20
20
20
20
21
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
7
0
3
0
0
7
1
4
3
0
11
3
8
3
0
13
3
11
4
0
13
6
11
6
0
13
9
12
6
0
13
14
14
6
6
13
14
15
10
6
13
14
21
10
6
13
14
22
16
6
13
14
23
19
6
13
15
23
24
7
13
16
23
26
16
13
16
23
26
16
13
20
25
29
16
0
0
0
2
2
5
6
7
10
12
14
16
17
18
18
19
20
22
0
mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
später
schutzzielrelevante Einsätze Technische Hilfeleistung/Nacht 01.01.2010 bis 19.04.2016 (übrige Zeit)
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Kreuzau gesamt
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
0
3
1
0
4
0
0
0
0
8
0
0
0
0
0
0
0
0
5
5
6
9
7
9
12
14
19
18
20
18
24
18
24
18
24
22
24
22
24
22
24
22
24
22
24
22
29
22
0
0
0
0
0
5
6
6
8
9
9
13
15
16
16
18
18
18
23
0
0
0
0
3
6
7
9
13
14
16
18
19
20
20
21
21
21
25
B232A000-2017-10-05
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 131
In TABELLE 4.22 und TABELLE 4.23 wird der reale Zielerreichungsgrad im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 durch die Feuerwehr Kreuzau für zwei abgestufte Funktionsstärkewerte für 8 Minuten (9 Funktionen, Staffel: 6 Funktionen) dargestellt. Die Darstellung
von 9 Funktionen nach 8 Minuten erfolgt gemäß dem Schutzziel. Die Darstellung von 6
Funktionen liegt darin begründet, dass die Staffelstärke eine Minimalstärke ist, mit der an einer Einsatzstelle wirksame Erstmaßnahmen unter Eigensicherung durchgeführt werden können. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Nach den Vorgaben der Bezirksregierung Köln ist weiterhin zu prüfen, wie das Schutzziel für
die betrachtete Feuerwehr ausfällt, wenn die Mindesteintreffzeit auf 10 Minuten für 9 Funktionen bzw. 15 Minuten für 22 Funktionen verlängert wird. Das Ergebnis dieser Betrachtung ist
in TABELLE 4.24 dargestellt.
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
U. Cimolino, H. de Vries: "Standardeinsatzregel (SER) - Die Staffel bzw. Gruppe im Einsatz von Löschgeräten", ecomed, Landsberg,
2005
U. Cimolino, H. de Vries, A. Graeger, T. Lembeck: "Standardeinsatzregel (SER) - Der Zug im Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten", ecomed, Landsberg, 2005
Vgl. auch z.B.: Plan for redningsberedskabet Dimensionering af Redningsberedskabet i Kolding Kommune; Redningsberedskab Kolding 2006
Hagebölling, Dirk: Untersuchungen zur Organisation des Abwehrenden Brandschutzes mit Methoden des Operations Research, VdS
Verlag. Köln 2003, pp. 60.
Fritzen, Benno: Gefahrenabwehr in Münster - Individuelle Schutzziele, auch für den Katastrophenschutz in: Brandschutz, Nr. 9, September, 2005, Kohlhammer Stuttgart, pp. 703 - 708
Optimal Fire Safety - Cost-benefit analysis of fire service costs in six countries, research report P21-098/95; Räddningsverket; Karlstad/SE 1995
U. Cimolino, H. de Vries, "Einführung in die Standardeinsatzregel (SER) - Die Staffel bzw. Gruppe im Einsatz von Löschgeräten",
FFZ Feuerwehr Fachzeitschrift, 2005, Nr. 7, Juli
H. de Vries, A. Weich, A. Graeger, U. Cimolino: "Großtanklöschfahrzeuge statt Hydranten? - Diskussion eines alternativen schwedischen Systems für die Wasserversorgung", vfdb-Zeitschrift 2/2005
H. de Vries, A. Weich, W. Freynik, A. Graeger, U. Cimolino: "Einsatzpraxis: Wasserförderung über lange Wegstrecke - Taktik und
Technik", ecomed, Landsberg, 2004
Bundesministerium der Verteidigung: Grundsatzweisung für den Brandschutz der Bundeswehr (GwBrdschBw) vom 17.09.2009;
090917_GwBrdSchBw.pdf; Anlage 3: Personalbemessung und Funktionsanforderungen
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.22
Seite 132
Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13
Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand, unterschieden nach Tag und Nacht (n = 248)
GESAMT
9 Funktionen
in 8 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
Gesamt
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
22 Funktionen
in 13 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
174
41
70,2 %
16,5 %
12
21
4,8 %
8,5 %
186
62
75,0 %
25,0 %
Gesamt
215
86,7 %
33
13,3 %
248
100,0 %
Gesamt TAG: Mo - Fr 6 - 18
9 Funktionen
in 8 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
Gesamt
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
22 Funktionen
in 13 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
101
11
86,3 %
9,4 %
1
4
0,9 %
3,4 %
102
15
87,2 %
12,8 %
Gesamt
112
95,7 %
5
4,3 %
117
100,0 %
Gesamt NACHT: übrige Zeit
9 Funktionen
in 8 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
Gesamt
TABELLE 4.23
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
22 Funktionen
in 13 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
73
30
55,7 %
22,9 %
11
17
8,4 %
13,0 %
84
47
64,1 %
35,9 %
Gesamt
103
78,6 %
28
21,4 %
131
100,0 %
Zielerreichungsgrad 6 Funktionen (Staffel) in 8 Minuten und 16 Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im IstZustand (n = 248)
GESAMT
6 Funktionen
in 8 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
Gesamt
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
16 Funktionen
in 13 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
123
62
49,6 %
25,0 %
16
47
6,5 %
19,0 %
139
109
56,0 %
44,0 %
Gesamt
185
74,6 %
63
25,4 %
248
100,0 %
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
TABELLE 4.24
Seite 133
Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 10 Minuten und 22 Funktionen in
15 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand (n
= 248)
GESAMT
9 Funktionen
in 10 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
Gesamt
22 Funktionen
in 15 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
130
21
52,4 %
8,5 %
40
57
16,1 %
23,0 %
170
78
68,5 %
31,5 %
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
Gesamt
151
60,9 %
97
39,1 %
248
100,0 %
Aufgrund des vorbeschriebenen niedrigen Schutzzielerfüllungsgrades wurde eine zusätzliche
Auswertung durchgeführt, in der die Einsätze aufgrund Alarmierung durch eine Brandmeldeanlage (BMA) nicht berücksichtigt wurden. Das Ergebnis ist in TABELLE 4.25 dargestellt.
TABELLE 4.25
Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13
Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand ohne
BMA (n = 146)
Gesamt ohne BMA
9 Funktionen
in 8 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
Gesamt
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
Anzahl
% der Gesamtzahl
22 Funktionen
in 13 Minuten
nicht erfüllt
erfüllt
103
25
70,5 %
17,1 %
6
12
4,1 %
8,2 %
109
37
74,7 %
25,3 %
Gesamt
128
87,7 %
18
12,3 %
146
100,0 %
Zusammenfassend kann festgestellt werden:
Der reale Zielerreichungsgrad der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand nach Vorgaben der Bezirksregierung Köln (9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten) beträgt:
8,5 % für 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten
Legt man zum Vergleich die Bewertungskriterien der AGBF (9 Funktionen in 8 Minuten und
16 Funktionen in 13 Minuten) zugrunde, so verbessert sich der Schutzzielerfüllungsgrad von
8,5 % auf 11,7 %. Der angestrebte Schutzzielerreichungsgrad von 80 % wird somit deutlich
verfehlt.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
4.4
Seite 134
Zusammenfassung des IST-Standes der Feuerwehr Kreuzau
In den vorangegangenen Kapiteln 4.1 bis 4.3 wurden das ehrenamtliche Personal, die Infrastruktur und die technische Ausstattung (insbesondere Fahrzeuge, Fernmeldetechnik und die
PSA), das Einsatzaufkommen und der Schutzzielerfüllungsgrad detailliert dargestellt.
Im Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau von 2012 wurde festgelegt, dass der Einsatzort des standardisierten Schadenereignisses "Kritischer Wohnungsbrand" von 9 Einsatzkräften in einer Ausrück- und Anfahrtzeit von 8 Minuten (Schutzziel 1) und von weiteren 9
Einsatzkräften sowie einer Führungskomponente aus 4 Einsatzkräften (also insgesamt 22 Einsatzkräften) innerhalb von 13 Minuten (Schutzziel 1 und 2) erreicht werden soll. Es wurde
zudem ein Zielerreichungsgrad von 80 % der schutzzielrelevanten Einsätze festgelegt.
Die Überprüfung der schutzzielrelevanten Einsätze aus dem Zeitraum 01.01.2010 bis
19.04.2016 ergab einen Zielerreichungsgrad von 8,5 % für 9 Funktionen in 8 Minuten und
22 Funktionen in 13 Minuten. Das Schutzziel wurde somit deutlich verfehlt.
Die Gebäude der Standorte Boich, Drove, Thum im Osten und Süden entsprechen nicht den
Regeln der Technik für Feuerwehrhäuser. Größere Fahrzeuge als die zur Zeit vorhandenen
werden hier nicht stationiert werden können.
Wird für den Einsatzdienst die Staffel (6 Funktionen) als kleinste, sicher und selbstständig
agierende taktische Einheit festgelegt und ein Personalfaktor von (mindestens) zwei angesetzt,
so ergäbe sich als Mindestantretestärke 12 Feuerwehrangehörige pro Standort. Um aber tatsächlich eine Tagesverfügbarkeit sicherzustellen, wird ein Personalfaktor von mindestens vier
für erforderlich gehalten. Daraus ergäbe sich bereits eine Mindestantretestärke von 6 FA x
4 (Personalfaktor) = 24 FA pro Standort.
Diese Berechnung wird bestätigt durch die in anderen Bundesländern gültige Stärke von zwischen 20 und 27 Feuerwehrangehörigen für einen selbständigen Standort. Von diesen 24 FA
sind mindestens 80 % als Atemschutzgeräteträger auszubilden, mithin mindestens 19 FA.
Mindestens 6 FA müssen mindestens als Gruppenführer sowie mindestens 6 FA müssen als
Fahrer/Maschinist in der stationierten Fahrzeugklasse ausgebildet sein.
Die Feuerwehr Kreuzau verzeichnete von 2011 bis 2015 einen Personalrückgang von 196 auf
165, d.h. um 31 Feuerwehrangehörige bzw. 31 %. Der Standort Winden ist derzeit nicht aktiv,
somit verbleiben 8 Standorte. Von diesen Standorten haben 6 Standorte weniger als 24 FA
Antretestärke (Spannweite: 16 bis 23 FA), nur die Antretestärke der Standorte Dove (26 FA)
und Kreuzau (32 FA) liegen darüber.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 135
Auf der nachfolgenden Karte (BILD 4.19) ist die aktuelle Standortsituation auf Grundlage der
in Kap. 4 erhobenen und dargestellten Daten folgendermaßen je Standort dargestellt:
Gelbe Hinterlegung des Feldes Feuerwehrangehörige: Weniger als 24 FA am Standort.
Die Gliederung der Standorte/Einheiten in Alarmeinheiten (AE) ist dargestellt. Es fällt auf,
dass Gerät zur Technischen Hilfeleistung in drei östlichen drei Standorten disloziert ist, während es im westlichen Gemeindegebiet TH-Sätze gibt.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
BILD 4.19
Seite 136
Infrastruktur und Leistungsfähigkeit der FF Kreuzau und Alarmeinheiten
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
4.5
Seite 137
Übertrag aus dem BSBP 2012
Hinweis: Die nachfolgenden und in Arial gesetzten Texte sind direkt aus dem BSBP 2012
übernommen.
4.5.1
Bauliche Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.)
Status 2017
teilweise durchgeführt
nicht durchgeführt
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
nicht durchgeführt
durchgeführt
1. GH Boich: Sanierung/Erweiterung - Haushaltsmittel stehen für 2017 zur Verfügung
2. GH Thum: Sanierung/Erweiterung
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 138
Status 2017
teilweise durchgeführt
nicht durchgeführt
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
nicht durchgeführt
durchgeführt
1. Herstellung von Parkflächen nach UVV am GH Drove
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
nicht durchgeführt
1. Verbesserung / Erweiterung Parkplätze am GH Thum
2. Verbesserung / Erweiterung Parkplätze am GH Boich; Schaffung von Parkplätzen am
GH Boich
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
Seite 139
nicht durchgeführt
1. Ist nicht mehr notwendig
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
nicht durchgeführt
1. Die Gerätehäuser wurden alle mit einem Kompressor ausgestattet, so dass die Druckluftversorgung der Fahrzeuge gewährleistet ist.
2. Eine Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser mit Absauganlagen ist bisher nicht erfolgt.
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
Seite 140
Status 2017
teilweise durchgeführt
nicht durchgeführt
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
nicht durchgeführt
durchgeführt
1. Herrichtung von Parkflächen in Thum
2. Herrichtung von Parkflächen in Drove
3. Sanierung GH Boich einschl. Außenanlage und Parkflächen
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
4.5.2
Seite 141
Technische Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.)
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
nicht durchgeführt
1. Keine
2. …
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
durchgeführt
Status 2017
teilweise durchgeführt
Seite 142
nicht durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
1. Ersatzbeschaffung LF Boich
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
4.5.3
Seite 143
Personelle Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.)
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
nicht durchgeführt
1. Erstellen von Konzepten zur Mitgliederwerbung unter Beteiligung von Politik und
Verwaltung
Status 2017
durchgeführt
teilweise durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
nicht durchgeführt
1. Konsequente Umsetzung der Sozialauswahl Feuerwehr bei Neueinstellungen
2. Unter Beteiligung von Politik und Verwaltung mit den Arbeitgebern im Gemeindegebiet Vereinbarungen über eine Abkömmlichkeit im Einsatzfall treffen.
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
durchgeführt
Status 2017
teilweise durchgeführt
Seite 144
nicht durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
Nicht alle oben genannten Punkte wurden und können durch den Beauftragten für Feuerwehrangelegenheiten abgedeckt werden.
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
4.5.4
Seite 145
Organisatorische Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.)
durchgeführt
Status 2017
teilweise durchgeführt
nicht durchgeführt
durchgeführt
Status 2017
teilweise durchgeführt
nicht durchgeführt
Noch durchzuführende Maßnahmen:
1. Erstellen eines digitalen Hydrantenplans durch die Versorgungsträger
Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017
5
Seite 146
Schutzziel der Gemeinde Kreuzau
Im Zuge der Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen hat jede Gemeinde Schutzziele zu
definieren, welche die politisch gewollte Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden
Leistungen festlegen. Die Qualität der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist ein Synonym für
das Schutzniveau der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr in einer Gemeinde. Das Schutzziel definiert den zentralen Planungsmaßstab für die Aufstellung der Soll-Struktur der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau innerhalb des Brandschutzbedarfsplans.
5.1
Begriffsbestimmung
Das Schutzziel in der Gefahrenabwehr beschreibt, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei ist für eine bestimmte Gefahrensituation festzulegen:
in welcher Zeit die Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen sollen
(Hilfsfrist)
in welcher Personalstärke diese Einheiten benötigt werden (Mindestfunktionsstärke)
in welchem Umfang das Schutzziel in der Realität erreicht werden soll (Zielerreichungsgrad)
Bei der Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Nach ihrer Priorität sind dies:
1.
2.
3.
Menschen retten
Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen
die Ausbreitung des Schadens verhindern
Die zeitkritische Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindestfunktionsstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung unter Beachtung der Eigensicherung ermöglicht werden muss.
Zum Erreichen der weiteren Prioritäten bzw. zum Beherrschen des Schadenereignisses unter
Beachtung der Eigensicherung werden gegebenenfalls zusätzliche Kräfte benötigt. Das zu
formulierende Schutzziel muss daher die Erreichung der o. a. Ziele des Brandschutzwesens
ermöglichen.
Das Schutzziel muss auch im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk
ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten.
Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko (Schutzniveau) in einer Gemeinde flächendeckend und gleichwertig abdecken kann, wird durch die konkurrierenden Faktoren "Bedürfnis
an Sicherheit" und "Kosten" bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar.
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Für die Hilfsfrist gelten folgende Grundsätze:
Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitpunkte und Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar sind. Diese Zeitpunkte sind von der Feuerwehr
zu dokumentieren.
In Ermangelung genauer empirischer Daten wird angenommen, dass die Zeit zwischen
der Schadenentstehung und dem Beginn der Notruferstabfrage in der Leitstelle im Mittel
3,5 Minuten beträgt.
Für die Brandbekämpfung gelten folgende Überlegungen:
Die für die Menschenrettung zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der
Rauchgasexposition bestimmt. In der Mitte der siebziger Jahre veröffentlichten ORBITStudie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und
eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt: Nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen),
nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher spätestens
13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein und hat dann noch 4 Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren.
Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400
qm nur noch bei günstigen Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einem und drei Meter pro
Minute, so dass die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei 10 Minuten liegt.
Unter dem Aspekt des reinen Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in
der genannten Größenordnung liegen.
Für die Mindestfunktionsstärke gelten folgende Grundsätze:
Es ist immer mindestens truppweise vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus
zwei Einsatzkräften. Besondere rechtliche Vorgaben (z. B. im Strahlenschutzeinsatz) sind
zu beachten.
Im Atemschutzeinsatz ist nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der
FwDV 714 mindestens ein Sicherheitstrupp zu stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z. B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen) ist für jeden eingesetzten
Trupp ein Sicherungstrupp zu stellen.
Für den Zielerreichungsgrad gelten folgende Grundsätze:
Unter "Zielerreichungsgrad" wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die
Zielgrößen "Hilfsfrist" und "Funktionsstärke" eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von
z. B. 90 % bedeutet statistisch, dass bei 9 von 10 Einsätzen die Zielgrößen eingehalten werden, bei jedem zehnten Einsatz jedoch nicht.
14
Feuerwehr-Dienstvorschrift 7-Atemschutz (FwDV 7 Atemschutz - Ausgabe 2002-10-30). Kohlhammer Verlag. Köln
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Der Zielerreichungsgrad ist u. a. abhängig von
der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden,
der strukturellen Betrachtung des Stadt-/Gemeindegebietes
der Optimierung des Personaleinsatzes und
den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die
Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Zielerreichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem
Dienstvorgesetzten.
Die Kosten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zielerreichungsgrad:
Ein realer Zielerreichungsgrad von 100 % an jeder Stelle des kommunalen Zuständigkeitsgebietes ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringerer Zielerreichungsgrad aufgrund von nicht planbaren Zufälligkeiten hingenommen werden muss. Dennoch ist es notwendig, die Erreichbarkeit des
kommunalen Zuständigkeitsgebiets aus den Feuerwehrstandorten innerhalb bestimmter
Hilfsfristen planerisch zu 100 % anzusetzen. Unbeeinflussbare und zufällige Ereignisse
(z. B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze, Eigenunfall) verhindern real
eine Zielerreichung, der Zielerreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch nicht planbar sind, liegt der reale Zielerreichungsgrad immer um diesen
nicht planbaren Ausfallanteil unter dem Planungsansatz.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungspflicht ist das in einer Kommune
gewünschte Schutzniveau (Schutzziel) eine politische Entscheidung. Die Willensbildung
und der Beschluss des Schutzniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat
und führen zu einer Selbstbindung der Kommune. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung
dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden. Eine fachgerechte
Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger möglich.
Zur Interpretation des Zielerreichungsgrades stellt das Innenministerium Nordrhein-Westfalen
im Erlass vom 5. Mai 2001 fest (Az.: V D 4 - 4.310):
"Der Erreichungsgrad ist u. a. abhängig von
der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden,
der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes
der Optimierung des Personaleinsatzes,
den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Diese Randbedingungen sind gewöhnlich bekannt und ermöglichen eine hinreichend genaue
Planung des Erreichungsgrades. Im Hinblick auf den Personaleinsatz ist allerdings zu beachten, dass es in Bereichen mit ausschließlich oder überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften
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schwierig ist, eine zuverlässige Kalkulation des zur Verfügung stehenden Personals (Anzahl
und Qualifikation) vorzunehmen. Dies kann im Ergebnis zu einem niedrigeren Erreichungsgrad führen.
Grundsätzlich sind die Qualitätskriterien auf alle bewohnten oder zum regelmäßigen Aufenthalt bestimmten Gebiete der Gemeinde anzuwenden. Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit ist es rechtlich zulässig, den Feuerschutz in bestimmten Gebieten einer Gemeinde
(z. B. Randlagen) von Feuerwehren der angrenzenden Gemeinden auf der Basis öffentlichrechtlicher Vereinbarungen zu ergänzen oder sogar sicherstellen zu lassen. Darüber hinaus
kann es in Einzelfällen möglich sein, durch kompensatorische bauliche und betriebliche Maßnahmen eine Selbstrettung von Personen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu
gewährleisten, um so den auf dieses Gebiet bezogenen geringeren Erreichungsgrad verantworten zu können.
Mir ist bewusst, dass ein Erreichungsgrad von 100 % an jeder Stelle des Gemeindegebietes
im Regelfall nicht erreichbar ist. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen
ein geringerer Erreichungsgrad akzeptiert und verantwortet werden muss. Die Festlegung
dieses Erreichungsgrades, also des individuellen Sicherheitsniveaus einer Gemeinde, erfolgt
durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinde.
Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (vgl. § 33 FSHG sowie §§ 116 bis 120 GO)."
Zur Anwendung der „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ gelten folgende Grundsätze:
Bei der Formulierung des Schutzziels ist zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes der Kommune mangels gesetzlicher Vorgaben
oder regionaler Festlegungen der zuständigen Aufsichtsbehörde15 auf die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt
Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" der AGBF
Nordrhein-Westfalen (und in der Folge auch die der AGBF Bund) als eine solche Regel
der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.
Das AGBF-Schutzziel ist als "Allgemein anerkannte Regel der Technik" zu verstehen, da
die Grundvoraussetzungen für das Prinzip des offenen normativen Standards gemäß der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt sind:
Anerkennung durch die Mehrheit der Fachleute
wissenschaftliche Begründung
praktische Erprobung
ausreichende Bewährung
In Ermangelung detaillierter gesetzlicher Regelungen ist daher das AGBF-Schutzziel als
untergesetzlicher Standard zu werten.
15
Z. B. "Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie der Ausrück- und Anfahrtzeit bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln" - Erlass der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997, Az.: 22.4.21-10.10 ("Antwerpes-Erlass")
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Das AGBF-Schutzziel wurde erstmals 1998 formuliert und wird seitdem unverändert angewendet. Der Arbeitskreis Grundsatzfragen (AK-G) der AGBF ließ im Februar 2012 verlautbaren: "Der AK-G stellte nach intensiver Diskussion fest, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die
aktuell eine Überarbeitung erforderlich machen, und bekräftigte nachdrücklich die immer
noch gegebene uneingeschränkte Gültigkeit des AGBF-Schutzziels"16
Im Februar 2009 veröffentlichte das DEPARTMENT FOR COMMUNITIES AND LOCAL
GOVERNMENT, London, eine in ihrem Auftrag von der Fa. GREENSTREET BERMAN LTD.
durchgeführte Studie über Hilfsfristen: "Review of Fire and Rescue Services Response Times
- Fire Research Series 1/2009."17 18 Grundlage der Untersuchung sind die Daten des landesweit einheitlichen (!) Brandberichts der zurzeit 47 englischen Feuerwehren. Im Beobachtungszeitraum von 1996 bis 2006 ist die durchschnittliche Hilfsfrist (vom Notruf bis zum Eintreffen der Feuerwehr) zu Brandeinsätzen in Wohngebäuden von rund 5,5 Minuten um eine
Minute auf rund 6,5 Minuten angestiegen. Es ergibt sich eine sehr starke Korrelation zwischen der Hilfsfrist und der Jahreskilometerleistung, eine starke Korrelation zur Anzahl der
Löschfahrzeuge (1996 mit 2.263 Fahrzeugen und 2006 mit 2.162 Fahrzeugen; ∆ = - 101 Fahrzeuge bzw. - 4,5 %) und eine schwache Korrelation zur Alarmbelastung. Es muss zwar einschränkend gesagt werden, dass Ergebnisse derartiger Untersuchungen aufgrund unterschiedlicher Grundgesamtheiten, Siedlungsstrukturen und Erhebungs- und Auswerteverfahren nicht
direkt auf ein anderes Land übertragen werden können. Dennoch ist auch in Deutschland ein
mit Großbritannien vergleichbarer Anstieg der Jahreskilometerleistung verzeichnet worden.
Eine Minute kann grob einem Kilometer Wegstrecke auf der Anfahrt gleichgesetzt werden.
Eine Zeitverzögerung von einer Minute - und zwar nicht nur im städtischen, sondern auch im
ländlichen Gebiet ("metropolitan"/"non-metropolitan") - kann für einen qualifizierten "ersten
Angriff" jedoch erhebliche Konsequenzen auf die Erfolgsaussichten einer zeitkritischen Menschenrettung und den weiteren Einsatzverlauf haben. Eine Minute würde - bezogen auf
Deutschland - das planerische Zeitfenster der Anfahrt für Berufsfeuerwehren auf 7 Minuten,
für rein freiwillige Feuerwehren auf nur 2 Minuten verkleinern - ohne dass die Hilfsdienste
darauf einen direkten Einfluss hätten.
Der Rat der Kommune übernimmt mit Festlegung des Zielerreichungsgrades im Brandschutzbedarfsplan gegenüber den Bürgern die Verantwortung für die Qualität der Feuerwehr.
Brandschutzbedarfspläne, die nicht den gesetzlichen Vorgaben und den regionalen Festlegungen der zuständigen Aufsichtsbehörde oder den anerkannten Regeln der Technik entsprechen,
sind fehlerhaft. Die Aufsichtsbehörde ist bei erkennbaren Mängeln zum Einschreiten verpflichtet. Sie kann dann konkrete Weisungen erteilen, um den rechtswidrigen Verstoß gegen
die Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, zu beseitigen.
Wer gegen die regionalen Festlegungen der zuständigen Aufsichtsbehörde oder die anerkannten Regeln der Technik verstößt, handelt sorgfaltswidrig. Kommt es aufgrund der sorgfalts16
17
18
Knorr, Karl-Heinz: Sitzung des Arbeitskreises Grundsatzfragen der AGBF-Bund, in: Brandschutz, 2012, 2, Februar, Kohlhammer
Verlag, Stuttgart, pp. 133
H. de Vries: "Verkehrsbedingt erhöhte Anfahrtzeiten der Feuerwehren in Großbritannien", 112-Magazin, Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH; Edewecht; 2011, 3/4, März/April, pp. 30 - 38
Review of Fire and Rescue Service Response Times; Fire Research Series 1/2009;Communities and Local Government Publications/Greenstreet Berman Ltd; Wetherby, West Yorkshire; February 2009; Reference number: O8RSD 05705; ISBN: 978-1-40981026-1; www.communities.gov.uk
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widrigen Planung zu einem Schaden, kann dies erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen (Stichwort Organisationsverschulden).
Kommt es zu einem Personenschaden, ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft und zivilrechtlich zu prüfen, ob aufgrund der fehlerhaften Brandschutzbedarfsplanung ein Organisationsmangel vorliegt, der ursächlich für die Verletzung oder Tötung war. Damit liegt dann der
Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung vor, so dass gegen den Leiter der Feuerwehr ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.
Fraglich ist, ob der Leiter der Feuerwehr schuldhaft gehandelt hat. Das wäre nur dann nicht
der Fall, wenn er den ihm bekannten Mangel dem Bürgermeister als zuständigen Hauptverwaltungsbeamten mitgeteilt, die weitere Verantwortung für den Zustand abgelehnt und dringend um Abhilfe gebeten hätte. In diesem Fall trifft nun den Bürgermeister und gegebenenfalls die Ratsmitglieder auch die strafrechtliche Verantwortung. Drängt der Leiter der Feuerwehr beim Bürgermeister nicht auf Abhilfe, könnte ohne weiteres Anklage wegen fahrlässiger
Tötung erhoben werden.19
19
FISCHER, R. (2002): Brandschutzbedarfsplan - Fehlerquellen und Spielräume bei der Schutzzielbestimmung. In: Der Feuerwehrmann
11/2002, 269 - 272.
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5.2
Seite 152
Schutzzieldefinition nach AGBF Bund
Grundlage für die Herleitung, Diskussion und Definition eines adäquaten Schutzziels für die
Gemeinde Kreuzau bildet das in den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren für "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" beschriebene Schutzniveau, kurz AGBF-Schutzziel genannt (vgl. BILD 5.1).
Das AGBF-Schutzziel besteht in der Kombination von Zeit und Funktionsstärke aus zwei
Komponenten (vgl. Anhang 2):
Ein "Erstangriff" der Feuerwehr soll innerhalb der Hilfsfrist 1 von 9,5 Minuten (nach Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle) mit 10 Funktionen (qualifizierte Einsatzkräfte der
Feuerwehr) erfolgen, um eine Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können.
Eine "Unterstützungseinheit" soll innerhalb der Hilfsfrist 2 von 14,5 Minuten mit weiteren
sechs Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. Diese weiteren sechs Funktionen sind zur
Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur
Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich.
BILD 5.1
Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis "Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund
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"AGBF-Löschzug"
"Erstangriff"
"Unterstützungseinheit"
Hilfsfrist
Kurzbezeichnung
Hilfsfrist 1
Hilfsfrist 2
Minuten
9,5
14,5
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Funktionsstärke
Kurzbezeichnung
Funktionen
Funktionsstärke 1
10
Funktionsstärke 2
6
Das zur Bekämpfung des "Kritischen Wohnungsbrandes" benötigte Gesamt-Feuerwehrpotenzial kann auch als "Löschzug moderner Prägung" oder "AGBF-Löschzug" verstanden werden.
Im Unterschied zum "Löschzug klassischer Prägung" nach der alten FwDV 520 besteht der
AGBF-Löschzug personell nicht zuletzt aufgrund technischer Innovationen21 nicht aus 22,
sondern aus 16 Funktionen. Das standardisierte Schadenszenario des "kritischen Wohnungsbrandes" stellt analog zur Definition in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 (bis 2005) eine umfangreiche Maßnahme dar, bei der Tätigkeiten zum Retten gefährdeter Personen und zum Löschen eines Brandes gleichzeitig eingeleitet und durchgeführt werden müssen. Der "AGBFLöschzug" mit einer Stärke von insgesamt 16 Funktionen ist somit wie der Löschzug nach
FwDV 3 als klassische taktische Antwort auf Schadenszenarien mittleren Umfangs zu werten.
Dabei muss der "Löschzug" zur Erfüllung des Schutzziels kein klassischer "Dreifahrzeugzug"
(TLF - DL - LF) sein, sondern das erforderliche Personal kann sich unterschiedlicher Fahrzeuge aus unterschiedlichen Standorten bedienen, um im Additionsverfahren an der Einsatzstelle entsprechende taktische Einheiten zu bilden (vgl. BILD 5.2).
BILD 5.1 zeigt eine beispielhafte Konfiguration von Fahrzeugen und Personal, um beide Teile des AGBF-Schutzziels personell und technisch zu erfüllen. Anstatt das bzw. die
Lösch(gruppen)fahrzeug(e) mit einer Staffel zu besetzen, könnte diese Staffel z. B. auch auf
ein Lösch(gruppen)fahrzeug und ein Fahrzeug mit einer Besatzung von 1/1 = 2 oder 1/2 = 3
(z. B. Tanklöschfahrzeug oder Rüstwagen) aufgeteilt werden. Dadurch würde die taktische
Einheit technisch verstärkt, aber insofern personell geschwächt werden, als dass eine weitere
Funktion (Maschinist des Truppfahrzeugs) als eine einem Trupp zuteilbare Funktion wegfällt.
Bei der personellen Besetzung der Erstangriffs- und der Unterstützungseinheit ist Folgendes
zu beachten: Spätestens mit Tätigwerden der Unterstützungseinheit müssen die Einheiten von
einem Zugführer geführt werden. Streng genommen müsste die Erstangriffseinheit bereits von
einem Zugführer geführt werden, da 10 Funktionen die Gruppenstärke übersteigen. Wird die
zehnte Funktion tatsächlich als Führungsgehilfe eingesetzt und verbleibt am ELW, so handelt
es sich um eine Grauzone der Auslegung und Anwendung der Feuerwehrdienstvorschriften.
Da aber die personelle Gesamtstärke und die Fahrzeugkombination die Dimension eines Zuges erreichen wird und aufgrund des Umstandes, dass der ersteintreffende Einsatzleiter die
Aufstellung und den Einsatz der Fahrzeuge entsprechend eines Zuges anweisen muss, ist es
aus einsatztaktischer Sicht von Vorteil, bereits die Erstangriffseinheit einem Zugführer zu unterstellen.
20
21
Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 - Der Zug im Löscheinsatz (1973), Kohlhammer Verlag. Köln
Der Einsatz eines klassischen Sprungtuches zur Menschenrettung erfordert eine Haltemannschaft von mindestens 16 Personen, zur
Bedienung eines modernen Sprungretters sind zwei Personen erforderlich.
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BILD 5.2
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Additionsverfahren zur Bildung taktischer Einheiten an der Einsatzstelle
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5.3
Seite 155
Empfehlungen gemäß vfdb-Richtlinien
Für die weitere Betrachtung sind folgende zwei Entwürfe von vfdb-Richtlinien relevant:
Entwurf einer vfdb-Richtlinie "Risikoangepasste Reaktion der Feuerwehren auf automatische Meldungen aus Brandmelde- und Sprinkleranlagen", Stand März 2002
vfdb, Technischer Bericht, Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für
die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren, Stand Januar 2007
Betrachtet man die Verteilung des Einsatzaufkommens der deutschen Berufsfeuerwehren, so
ist erkennbar, dass die durch automatische Brandmeldeanlagen und Feuerlöscheinrichtungen
ausgelösten Fehlalarme neben den Technischen Hilfeleistungen und Brandeinsätzen den dritten großen Anteil am Gesamteinsatzaufkommen einer Feuerwehr einnehmen. Auch bei den
Freiwilligen Feuerwehren machen diese Fehleinsätze einen nicht unerheblichen Teil des Gesamteinsatzaufkommens aus. Eingehende Brandmeldungen aus BMA binden Personal und
Technik für Fehlalarme. Gleichzeitig führen sie zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahr
durch die folgende Fahrt mit Sonderrechten. Die Anzahl der Alarme und damit auch die Anzahl der Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen steigt stetig an (vgl. hierzu auch: "Der Feuerwehrmann 9/2000"; Bilanz 1999: 16.577 Fehlalarme in NRW - neuer Höchstwert!).
Aufgrund der hohen Zahl von 3.500 Falschalarmen pro Jahr von Brandmeldeanlagen hat beispielsweise der Hampshire Fire and Rescue Service im Jahr 2012 in zwei Einsatzgebieten
(Southsea und Cosham) wochentags für die Zeit von 9 bis 17 Uhr seine AAO drastisch reduziert: Wenn der BMA-Alarm nicht telefonisch durch eine Brandmeldung bestätigt wird, wird
der Alarm als Falschalarm klassifiziert und nur ein "Fire Safety Officer" entsandt, aber keine
Löschfahrzeuge. Diese werden nur noch zu Objekten wie Schulen, Pflegeheimen, Unterkünften, Krankenhäusern usw. entsandt.22
Bestimmte Objekte, in den Bauordnungen der Länder und den Sonderbauverordnungen oftmals als "Objekte besonderer Art und Nutzung" klassifiziert, werden aufgrund dieser besonderen Art und Nutzung mit automatischen Brandmeldeanlagen (BMA) ausgestattet. Gleichzeitig erfolgt durch die örtliche Feuerwehr in der Regel eine Berücksichtigung dieser Objekte
in einer besonderen, meist erhöhten Alarmstufe.
Die vfdb-Richtlinie soll dazu beitragen, die Reaktion auf das Auslösen von BMA anzupassen
und wirtschaftlich zu gestalten. Dazu werden ein Schutzziel definiert und Empfehlungen zur
Minimierung von Fehlalarmen gegeben.
Fehlalarme im Sinne der vfdb-Richtlinie sind Alarme, die aufgrund eines Täuschungsalarms,
eines technischen Defektes oder eines Übertragungsfehlers in den Leitstellen angezeigt oder
gemeldet werden und auf die durch die Alarmierung von Einsatzkräften reagiert wird. Die
Umsetzung einzelner Maßnahmen im Rahmen der Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes
unterliegt dabei der kommunalen Aufgabenhoheit, so dass die Richtlinie ausschließlich empfehlenden Charakter für die öffentlichen Feuerwehren in Deutschland haben kann.
22
Hampshire trials new system for dealing with AFA false alarms, Fire Times, April/May 2011, p. 6
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Analog zur mittlerweile etablierten Schutzzieldefinition der AGBF-Bund ("Qualitätskriterien
für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten") wird in erster oben genannter VfdbRichtlinie das "Schutzziel Brandmeldeanlage" aufgestellt. Das Standardereignis "Automatische Auslösung einer BMA" ist durch folgende Faktoren gekennzeichnet:
Das Objekt verfügt über eine installierte automatische BMA mit direkter Aufschaltung bei
der Leitstelle der Feuerwehr.
Die Zeitdauer zwischen Erkennung eines für die BMA relevanten Alarmkriteriums und
Eingang der Meldung liegt im "Sekundenbereich".
Es handelt sich um ein Gebäude/Objekt mit "normalem" Risiko23.
Eingehende Alarme aus automatischen Brandmeldeanlagen sind wie reale Alarmierungen
über Telefon zu werten. Allerdings bedingt die Technik, wie in der folgenden Übersicht veranschaulicht, hier eine deutliche Verkürzung der Entdeckungs- und Meldezeit. Sind BMA bei
Integrierten Leitstellen aufgeschaltet, verkürzt sich zudem die Gesprächs- und Dispositionszeit.
Beim Vorhandensein automatischer Löschanlagen ist der Löschbeginn grundsätzlich mit dem
Zeitpunkt der Alarmierung gleichzusetzen. Die Zielerfüllung bei Objekten mit BMA unterscheidet sich nicht von der allgemeinen Zielerfüllung der Personenrettung und Brandbekämpfung. Um die Rettung von Personen und die Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der
gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften durchführen zu können, sind folgende Aufgaben durch
die Feuerwehr zu erfüllen:
Vor Ort und zur zielgerechten Einsatzabwicklung:
Eindringen in Gebäude ohne Gewalteinwirkung
Erkundung des Gebäudeinneren und der Einsatzstelle
Aufbau einer Wasserversorgung/Einspeisung
Sicheres Vorgehen der Atemschutztrupps (Atemschutzüberwachung/Sicherungstrupp)
Zielgerichtetes, schnelles Auffinden des ausgelösten Melders
Wirksame Brandbekämpfung mit dem Ziel des minimalen Löschmitteleinsatzes
Zehn Funktionen erweisen sich als sachgerecht zur Erfüllung der Feuerwehraufgaben
Personenschutz/Personenrettung
Verhinderung der Brandausbreitung
In Abhängigkeit von der Objektart und der Objektgröße soll die Personalstärke der ersteintreffenden Einheit nicht weniger als zehn Funktionen in den ersten 8 Minuten nach Alarmierung betragen, um unter Einhaltung der Feuerwehr-Dienstvorschriften wirkungsvoll agieren zu können.
Diese Standardreaktion kann aufgrund einer in einer Tabelle in der vfdb-Richtlinie angegebenen oder auf der Basis einer örtlich vorgenommenen und im Einzelfall begründeten Risikoab23
Kein erhöhter Kräfteansatz für Maßnahmen, die über die der allgemeinen Zielerfüllung der Personenrettung und Brandbekämpfung
hinausgehen, erforderlich.
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schätzung erhöht oder aber erniedrigt werden. Die verkürzte Entdeckungs- und Meldezeit ist
in jedem Fall zu berücksichtigen. Begünstigende, d. h. den Personaleinsatz vermindernde Faktoren wären
vollautomatisierte Löschanlagen,
Eintreffzeiten von weniger als 5 Minuten,
Werkfeuerwehren oder Betriebsfeuerwehren.
Reduzierung der Einsatzkräfte
Die ausrückende Funktionsstärke kann von der Feuerwehr nach Ermessen des Einsatzleiters
bei gesicherter Rückmeldung "Fehlalarm" reduziert werden. Das ist dann der Fall, wenn der
Leitstelle der Feuerwehr nach dem Einlaufen der BMA unmissverständlich und von qualifizierter Stelle der Grund des Auslösens der BMA mitgeteilt wird (Anruf von verantwortlichen
Personen/Mitarbeitern des Objekts mit gezielter Angabe der Ursache der Auslösung). Ein verringertes Kräfteaufgebot der Feuerwehr (z. B. nur ELW oder LF) überprüft dann die BMA
und stellt den Alarmzustand wieder her.
Bei dem Entwurf der vfdb-Richtlinie "Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren" von November 2004 handelt es
sich um ein "Expertensystem" zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren. Die Technische Hilfeleistung und der Rettungsdienst finden darin keine Berücksichtigung.
Dabei wird ein Werkzeug bereitgestellt, welches
die anerkannten Regeln des abwehrenden Brandschutzes berücksichtigt,
auf unterschiedliche Situationen des baulichen Brandschutzes eingeht und
flexibel auf örtlich unterschiedliche Risiken (Brandhäufigkeit, Schadenverlauf) reagiert.
In Abschnitt 4 dieser vfdb-Richtlinie werden typische Einsatzszenarien mit Mannschaftsstärke
und Eintreffzeiten aufgeführt, von denen die hier relevanten als Tabelle zusammengefasst
sind:
Objekt
Personal
Eintreffzeit
8 min
13 min
Warenhaus ohne automatische Brandmeldeanlage
10
8
Warenhaus mit Sprinkleranlage
10
7
Logistikzentrum mit Menschenrettung
10
10
-
6
Logistikzentrum Palettenlager mit automatischer Löschanlage
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Schutzzielfestlegung der Gemeinde Kreuzau
Im Zuge der Herleitung und Entwicklung eines Schutzziels für die Gemeinde Kreuzau wurde
durch die begleitende Arbeitsgruppe als gemeinsamer Konsens festgestellt:
Das Schutzziel der Gemeinde Kreuzau wurde in der Vergangenheit klar nicht erfüllt (vgl.
Kap. 4)
Es ist ein neues Schutzziel durch den Rat zu beschließen, dessen Einhaltung durch die
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sichergestellt werden kann.
Um eine kurze Eintreffzeit der Feuerwehr flächendeckend sicherstellen zu können, ist eine
dezentrale Stationierung der Löschgruppen im gesamten Gemeindegebiet zwingend erforderlich.
Als Schutzziel der Gemeinde Kreuzau sollen nur die durch die Feuerwehr Kreuzau beeinflussbaren Qualitätskriterien gelten. Nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau ist dies für
den "Erstangriff" eine Ausrück- und Anfahrtzeit von insgesamt 10 Minuten und für die
"Unterstützungseinheit" eine Ausrück- und Anfahrtzeit von insgesamt 15 Minuten.
Das Schutzziel wird nach Zeit und Funktionsstärke räumlich abgestuft.
Für die schutzzielrelevanten Einsätze wird ein realer Erreichungsgrad von 80 % als Toleranzschwelle festgelegt.
Das Schutzziel der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt festgelegt:
Der Einsatzort des standardisierten Schadenereignisses "Kritischer Wohnungsbrand" wird
von 10 Einsatzkräften in einer Ausrück- und Anfahrtzeit von 10 Minuten (Schutzziel 1)
und von insgesamt 16 Einsatzkräften innerhalb von 15 Minuten (Schutzziel 1 und 2) erreicht.
Der Zielerreichungsgrad in der Realität beträgt 80 % der schutzzielrelevanten Einsätze.
Mit dieser Schutzzielfestlegung folgt die Gemeinde Kreuzau in Bezug auf die geforderten
Funktionsstärken den Empfehlungen der AGBF. Aufgrund der ländlichen Struktur des Gemeindegebietes und im Sinne einer möglichst kurzen Eintreffzeit des ersten Fahrzeuge zur
Erkundung und Menschenrettung müssen die 10 Einsatzkräfte (Schutzziel 1) aus mindestens
zwei Löschgruppen und dem B-Dienst gestellt werden.
Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige benötigen in der Regel zwischen vier und sechs Minuten, um nach der Alarmierung zum Feuerwehrgerätehaus zu fahren, die Schutzkleidung anzulegen und die Feuerwehrfahrzeuge zu besetzen. Mit der aktuellen Schutzzielfestlegung für die
Gemeinde Kreuzau verbleiben dann noch vier bis sechs Minuten um innerhalb des 1. Schutzzieles die Einsatzstelle zu erreichen.
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Seite 159
Zur Interpretation des Zielerreichungsgrades stellt das Innenministerium Nordrhein-Westfalen
im Erlass vom 5. Mai 2001 fest (Az.: V D 4 - 4.310-1):
"Der Erreichungsgrad ist abhängig von
der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden,
der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,
der Optimierung des Personaleinsatzes,
den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Diese Randbedingungen sind gewöhnlich bekannt und ermöglichen eine hinreichend genaue
Planung des Erreichungsgrades. Im Hinblick auf den Personaleinsatz ist allerdings zu beachten, dass es in Bereichen mit ausschließlich oder überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften
schwierig ist, eine zuverlässige Kalkulation des zur Verfügung stehenden Personals (Anzahl
und Qualifikation) vorzunehmen. Dies kann im Ergebnis zu einem niedrigeren Erreichungsgrad führen.
Grundsätzlich sind die Qualitätskriterien auf alle bewohnten oder zum regelmäßigen Aufenthalt bestimmten Gebiete der Gemeinde anzuwenden. Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit ist es rechtlich zulässig, den Feuerschutz in bestimmten Gebieten einer Gemeinde
(z. B. Randlagen) von Feuerwehren der angrenzenden Gemeinden auf der Basis öffentlichrechtlicher Vereinbarungen zu ergänzen oder sogar sicherstellen zu lassen. Darüber hinaus
kann es in Einzelfällen möglich sein, durch kompensatorische bauliche und betriebliche Maßnahmen eine Selbstrettung von Personen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu
gewährleisten, um so den auf dieses Gebiet bezogenen geringeren Erreichungsgrad verantworten zu können.
Mir ist bewusst, dass ein Erreichungsgrad von 100 % an jeder Stelle des Gemeindegebietes
im Regelfall nicht erreichbar ist. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen
ein geringerer Erreichungsgrad akzeptiert und verantwortet werden muss. Die Festlegung
dieses Erreichungsgrades, also des individuellen Sicherheitsniveaus einer Gemeinde, erfolgt
durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinde.
Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (vgl. § 33 FSHG sowie §§ 116 bis 120 GO)."
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6
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Soll-Struktur der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau
Die nachfolgende Bedarfsbeschreibung der Soll-Strukturen der Feuerwehren der Gemeinde
Kreuzau gründet auf dem in Kap. 5 festgelegten Schutzziel. Im vorliegenden Kapitel wird die
zur Erfüllung des Schutzziels sowie zur Funktion des Gesamtsystems Feuerwehr notwendige
standortbezogene, technische, personelle und organisatorische zukünftige Infrastruktur für die
der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau als Soll-Bedarf beschrieben. Dem zur Bestimmung
des Veränderungspotenzials erforderlichen Vergleich von Soll- und Ist-Struktur ist im Anschluss daran ein eigenes Kapitel gewidmet.
6.1 Soll-Aufgaben der Feuerwehren der Feuerwehren der Gemeinde
Kreuzau
6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Aufgrund unveränderter landesrechtlicher Regelungen ergibt sich hier keine Änderung gegenüber dem Ist-Zustand.
6.1.2 Zugewiesene Aufgaben
Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant.
6.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben
Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant.
6.1.4 Freiwillige Aufgaben
Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant.
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6.1.5
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Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten
Die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten sollen nach den Regeln der Technik erfolgen. Dies wird zwar im Brandschutzgesetz nicht explizit genannt, ist
aber de facto als "Pflichtaufgabe" zu sehen, um den sicheren Betrieb der Feuerwehr zu gewährleisten. Dazu sind entsprechende Werkstätten und Personal erforderlich, das ausreichend
qualifiziert ist (als Gerätewarte, eingewiesene Person, Fachkundige oder Sachkundige) und
fortgebildet wird.
Durch einen ständig wachsenden Anspruch in technischer und personeller Hinsicht an die
Feuerwehren wächst auch in gleichem Maße der Bestand an komplexer und hochwertiger
werdender Technik. Wegen der Anpassung des Gerätebestandes an die unterschiedlichsten
Aufgaben wird das Aufgabenfeld der Geräteprüfung um ein Vielfaches größer. Aufgrund dieser Gerätevielfalt sind Prüfverfahren notwendig, um eine fachgerechte Prüfung der einzelnen
Geräte und Ausrüstungen sicherzustellen. Im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C 53) sind für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr
regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Diese Prüfgrundsätze spiegeln den Stand der Technik
hinsichtlich der Prüfung von Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr wider. Weil sich die
Geräteprüfordnung nur mit einem kleinen Teil des tatsächlich vorgehaltenen (feuerwehrtechnischen) Geräts befasst, sind bei der Geräteprüfung die unterschiedlichsten Vorschriften und
Richtlinien durch den Prüfer zu beachten. Da ein großer Teil der Ausrüstungen und Geräte
nicht speziell für den Einsatz in den Feuerwehren konzipiert ist, sind unter anderem auch die
Herstellerangaben zur Prüfung ausreichend. Wenn keine Angaben zur Prüfung gemacht werden, so lassen sich aus der Geräteprüfordnung (GUV-G 9102) entsprechende Prüfanordnungen ableiten. Eine Prüfpflicht lässt sich grundsätzlich für jedes bei der Feuerwehr benutzte
Gerät ableiten.
Um den notwendigen Prüfumfang festzulegen, muss auf Regelwerke aus anderen Bereichen
der Technik zurückgegriffen werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang TÜV- und
TÜD-Vorschriften, DIN-Normen, Vorschriften des VDI, VDE, VdS sowie übergeordnete Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. Produkt- und Gerätesicherheitsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung.
Der Leiter der Feuerwehr ist dafür verantwortlich, dass eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit
der Geräte sichergestellt ist. Von der Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit der
Ausrüstung hängt im hohen Maße der Einsatzerfolg ab. Eine regelmäßige und gewissenhafte
Prüfung dient auch der Werterhaltung des technischen Gerätes. Diese Aufgaben können nicht
mehr ausschließlich ehrenamtlich abgedeckt werden.
Die vom Gesetzgeber, der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes auferlegte Arbeitgeberpflicht zur Prüfung von Feuerwehrausrüstungen und Gerätschaften gemäß den Geräteprüfordnung (G9102), UVV Feuerwehren (GUV-V C53), DGUV-en sowie den Herstellerangaben erfordert einen hohen Zeitaufwand. Alleine bei Atemschutzgerätschaften sind monatliche, halbjährliche und jährliche Überprüfungen erforderlich. Der Erwerb erforderlicher Prüfbefähigungen sowie die Fortbildungen erfordern zudem einen großen Zeitaufwand. Dieser Aufwand ist
durch ehrenamtliches Personal nicht leistbar. Die Vergabe der Prüfungen an Fremdfirmen ist
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i. d. R. mit hohen Kosten verbunden. Durch das Feuerschutztechnische Zentrum in Stockheim
werden die notwendigen Prüfungs- und Wartungsarbeiten für folgende Gerätschaften durchgeführt: Atemschutz und Schlauchpflege. Ferner wird die persönliche Schutzausrüstung dort
gereinigt. Alle anderen Prüfungen müssen durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
durchgeführt werden. Mit der Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes können die ehrenamtlichen Mitglieder entlastet werden, beispielhaft soll angeführt werden:
-
Transferfahrten von Material zum Feuerschutztechnischen Zentrum in Stockheim.
Die Tagesverfügbarkeit wird verbessert.
Optimierung der Geräteprüfung und Wartung.
Optimierung und Vereinheitlichung der Dokumentation im Bereich der Gerätewartung.
Unterstützung der Kleiderkammer.
Unterstützung der Funk- und Funkmeldebeauftragte.
Vorführung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei Werkstattbesuchen und Überwachungsstellen.
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6.2
6.2.1
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Soll-Infrastruktur der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau
Räumliche Lage der Standorte der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und zur Erreichung des Schutzzieles ist die Erhaltung der bestehenden Standorte erforderlich. Über Alternativen muss dann nachgedacht werden, wenn einzelne Standorte personell oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage
sind, einen disponiblen Ausbildungs- und Alarmdienst zu verrichten und oder das Gesamtbild
der Gefahrenabwehr (Schutzzielerfüllung) sich als defizitär darstellt. Primär ist eine personelle Stärkung der Einheiten anzustreben. Wenn dies nicht möglich ist, sind andere Alternativen
heranzuziehen.
Im Bereich der Alarmeinheit 1 bedienen die Standorte Kreuzau und Stockheim zwei eigene
Siedlungsschwerpunkte, eine gemeinsame räumliche Unterbringung würde zu erheblichen
Verzögerungen bei der Schutzzielerfüllung in zeitlicher und personeller Hinsicht führen.
Ähnlich verhält es sich bei den 3 Standorten der Alarmeinheit 3, bestehend aus Üdingen, Untermaubach und Obermaubach. Bei diesen ist die Mitgliederentwicklung intensiv zu beobachten.
Alle drei Standorte der Alarmeinheit 2 haben in Relation zum Gemeindegebiet eine recht periphere Lage. Aufgrund der Siedlungsstruktur und der Topographie sind sowohl im Hinblick
auf die Schutzzielerfüllung, wie auch auf Flächenlagen (Unwetter, Stromausfall, etc.) keine
gemeinsamen Unterbringungen angezeigt. An den Standorten Boich und Thum ist die Mitgliederentwicklung intensiv zu beobachten. Neuer Schwerpunkt der LG Drove soll die Besetzung eines neuen Einsatzleitwagens als gemeindeweites Führungsmittel werden.
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BILD 6.1
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Infrastruktur und Leistungsfähigkeit - SOLL
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6.2.2
Seite 165
Gebäude - Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr
Bezüglich der baulichen Soll-Situation der Standorte haben die Feuerwehrhäuser grundsätzlich in allen arbeitssicherheitsrelevanten Punkten der DIN 14092 als Mindestanforderung der
Unfallversicherer für Feuerwehrhäuser zu entsprechen. Ein geordneter und sicherer Dienstbetrieb gemäß den Regelwerken der Feuerwehrunfallkasse ist zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund immer zahlreicher und attraktiver werdender konkurrierender Freizeitalternativen ist
die ideelle Funktion eines Feuerwehrhauses u. a. als Anlaufstelle und Identifikationsobjekt einer Freiwilligen Feuerwehr neu zu überdenken und zu fördern. Des Weiteren sind die Feuerwehrhäuser hinsichtlich ihrer Nutzflächen zu überprüfen, wenn die Sollstärken der einzelnen
Einheiten erreicht werden.
6.2.2.1 Anforderungen nach DIN 14092: 2001-10
Die allgemeinen Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser legen nach der DIN 14092 (Deutsche Norm Feuerwehrhäuser) folgende Raummaße als Mindestmaße fest:
a) Stellflächen
LF, TLF 4,5 x 12,5 m = 56,25 qm
MTW
4,5 x 10,0 m = 45,00 qm
Für 3 Fahrzeuge sind als Mindestmaß für Stellflächen 157,50 qm festzulegen.
b) Feuerwehrtore
Das Feuerwehrtor nach DIN 14092-2 hat eine lichte Durchfahrtsbreite von 3,50 m und
eine lichte Durchfahrtshöhe von 4,00 m. Bei Stellplätzen für Drehleiter und Wechselladerfahrzeug erhöht sich die Durchfahrtshöhe auf 4,50 m.
c) Raumprogramm
Folgende Mindestflächenwerte sind für das Raumprogramm zu berücksichtigen:
Schulungsraum ......................... 40 qm
Lehrmittelraum ........................... 5 qm
Funk-/Telekommunikation ......... 5 qm
Verwaltung ................................. 8 qm
Jugendraum .............................. 20 qm
Küche ......................................... 7 qm
Lager ........................................ 35 qm
Umkleideraum .......................... 36 qm
Putzraum .................................... 2 qm
Sanitärtrakt ............................... 14 qm (2 x 7 qm, getrennt für Frauen u. Männer)
Es ergibt sich somit ein Mindestflächenbedarf von 320 qm für das Feuerwehrhaus einer
Einheit. Hinzu kommen Trocknungsraum, Schleuse (Schwarz/Weiß-Trennung), Notstrom
und Haustechnik.
Für Neuplanungen ab dem Jahr 2013 ist die Neufassung von DIN 14092 (Deutsche Norm
Feuerwehrhäuser) zugrunde zu legen.
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6.2.2.2 Anforderungen nach DIN 14092: 2012-04
Die Überarbeitung war erforderlich, weil beispielsweise neue, erweiterte feuerwehrtechnische
Ausrüstungen und Geräte im Feuerwehrhaus untergebracht werden müssen und weil mit dieser Ausrüstung und den Geräten ausgebildet und geübt werden muss. Die Fahrzeugstellplatzgrößen mussten auf die Maße der aktuellen Fahrzeuggeneration angepasst werden. Hygienestandards, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fanden Berücksichtigung. Die "alte" DIN
14092:2001-10 bestand aus sechs Normteilen, diese sind neu strukturiert und nun als DIN
14092:2012-04 zu drei Teilen zusammengefasst worden.
Des Weiteren sind das Raumprogramm und die Mindestraumgrößen eines Feuerwehrhauses
nicht mehr von der Anzahl der Fahrzeugstellplätze abhängig. DIN 14092: 2012-04 enthält
zwar nach wie vor ein Raumprogramm, doch geht aus der aktuellen DIN deutlich hervor, dass
sich die Notwendigkeit vieler Räume nach jeweiligen Nutzungskonzepten richtet. Auch der
Bedarf einiger Räume muss nun von der Kommune eigenverantwortlich geprüft werden. Planungsgrundlagen von Räumen oder Flächen sind, den technischen Anforderungen wie z. B.
Heizung, Elektrik, Wasserversorgung oder Lüftung in übersichtlicher Tabellenform zugeordnet, aufgelistet. Auch sind Verweise auf mitgeltende DIN-Normen, Regeln, Richtlinien oder
Merkblätter aufgeführt.
Folgende Neuerungen und Änderungen sind mit der Aktualisierung der DIN 14092:2012-04
für den Außenbereich zu berücksichtigen: Das gesamte Gelände des Feuerwehrhauses soll mit
einer Einfriedung versehen sein. Dies kann beispielweise ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke sein. Zur Vermeidung von Sabotage kann es erforderlich sein, dass durch die Errichtung
von Zaun- und Toranlagen eine Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsbereich und der
Nachbarbebauung herzustellen ist. Eine weitere Neuerung ist, dass die Pkw-Zufahrt getrennt
von der Alarmzufahrt und auf dem Grundstück kreuzungsfrei vorzusehen ist. Diese Anforderung kann baulich beispielsweise mit Pflanzbeeten erreicht werden.
Die Anzahl der Pkw-Stellplätze sollte mindestens gleich der Anzahl der Sitzplätze der im
Feuerwehrhaus untergebrachten Einsatzfahrzeuge sein. Die Anzahl sollte mindestens 12 PkwStellplätze betragen. Der erste Teil der Forderung ist bekannt. Er bestand schon bei der alten
DIN 14092. Neu ist jedoch, dass die Anzahl der Pkw-Stellplätze mindestens 12 Stück betragen soll. Für ein Feuerwehrhaus mit einem Feuerwehrfahrzeug des Typs TSF, das gemäß
Norm über sechs Sitzplätze verfügt, reichen demnach sechs Pkw-Stellplätze nicht mehr aus.
Hier müssen nun 12 Pkw-Stellplätze errichtet werden.
Außerdem sind nach neuer DIN 14092 Treppen und Stufen im Bereich der Alarmwege nach
Möglichkeit zu vermeiden. Dies gilt im Übrigen auch für den Innenbereich des Feuerwehrhauses.
Die Erstellung eines Übungshofes war bisher von der Notwendigkeit des Übungshofes abhängig. Mit der neuen DIN 14092 sollte bei Feuerwehrhäusern ab vier Stellplätzen nach Möglichkeit eine Übungsfläche vorgesehen werden.
Bis zur Aktualisierung der DIN 14092 enthielt die DIN 14092 nur Anforderungen für die Beleuchtung des Innenbereiches, nicht aber für den Außenbereich. Mit der Novellierung sieht
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die DIN 14092 nun vor, dass die Alarmparkplätze und die Halleneinfahrten mit einer Beleuchtungsstärke von mind. 50 lx zu beleuchten sind. Ist eine Übungsfläche geplant, muss
diese mit mind. 200 lx ausgeleuchtet werden können. Eine weitere Neuerung ist die Aufnahme des Blitzschutzes in die DIN 14092, eine Forderung, die jedoch grundsätzlich schon in
den Landesbauordnungen enthalten ist. Die Planungsgrundlage sieht vor, dass das Feuerwehrhaus mit einer Blitzschutzanlage für den äußeren und inneren Bereich ausgerüstet werden muss.
Für die Planung des Innenbereiches von Feuerwehrhäusern sind folgende Neuerungen und
Änderungen zu beachten: Für die Bemessung der Raumgrößen für die Umkleideräume wurden bislang nur die aktiven Angehörigen der Einsatzabteilung herangezogen. Mit der neuen
DIN 14092 wurden für die Bemessung der Umkleideräume nun auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr berücksichtigt. Es ist für jeden aktiven Angehörigen mindestens 1,2 qm
Raumfläche (brutto) einzuplanen.
Neu ist auch die Forderung nach einer Mindest-Durchgangshöhe im Feuerwehrhaus. Im Bereich der Alarmierungswege müssen die Wandöffnungen eine lichte Durchgangshöhe von
mind. 2,20 m aufweisen. Diese Forderung wurde wegen des Tragens von Feuerwehrhelmen in
die DIN 14092 aufgenommen. Des Weiteren sind nun die Zugänge zu den Fahrzeugstellplätzen so zu wählen, dass Verkehrswege nicht vor die Fahrzeuge führen. D. h., dass die Verkehrswege aus dem Bereich hinter der Fahrzeughalle bzw. von hinten an die Fahrzeuge heranzuführen sind. Das setzt voraus, dass in der Entwurfsphase die Umkleidebereiche und somit
auch die Pkw-Stellplätze im Außenbereich bereits so angeordnet werden, dass diese Forderung eingehalten werden kann.
Eine gravierende Änderung hat es bei den Stellplatzgrößen und den Größen der Tordurchfahrten gegeben (siehe Tabelle). DIN 14092:2001-10 forderte für die Stellplatzgröße 1 nur eine
Mindestlänge von 8,00 m. Die Torbreite betrug für den kleinsten Stellplatz 3,50 m und die
Torhöhe nur 3,50 m. Nach aktualisierter Norm ist für die Stellplatzgröße 1 nun eine Stellplatzlänge von 10,00 m, eine Torbreite von 3,60 m und eine Torhöhe von 4,00 m vorzusehen.
Für die Stellplatzgröße 2 haben sich ebenfalls die Stellplatzlänge und die Torabmessungen
geändert, für Stellplatzgröße 3 sind es nur die Torabmessungen. Die Forderung nach einem
Sicherheitsabstand bei Stützen oder einfassenden Wänden bleibt auch bei der neuen DIN erhalten.
Eine Besonderheit stellt die neue Stellplatzgröße 4 dar. Sie kommt für Sonderfahrzeuge in Betracht. Das können z. B. sehr große oder auch sehr kleine Feuerwehrfahrzeuge sein. Für die
Bemessung der erforderlichen Mindest-Stellplatzlänge und Mindest- Stellplatzbreite sind die
Fahrzeugabmessungen ausschlaggebend. Zu den Fahrzeugabmessungen werden rund um das
Fahrzeug Sicherheitsabstände und Bewegungsräume (für die Türen, Auftritte und Klappen)
hinzugerechnet, aus denen sich die nötige Stellplatzbreite und -länge ergibt.
Im Bereich der Gebäudetechnik sind ebenfalls Neuerungen aufgenommen worden. So ist ein
Feuerwehrhaus mit 230 V Wechselstrom und 400 V Drehstrom zu versorgen, damit z. B.
Alarmierungseinrichtungen, Rechneranlagen, Druckluft- und Atemluftkompressor, Be- und
Entlüftungsanlagen, Werkstatteinrichtungen usw. problemlos betrieben werden können.
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Die Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat war bereits in der alten DIN
14092 enthalten. Neu hinzugekommen ist jetzt, dass anstelle einer Einspeisemöglichkeit für
ein mobiles Notstromaggregat eine stationäre Netzersatzanlage (NEA) vorgesehen werden
muss, wenn erforderliche Funktionsbereiche im Feuerwehrhaus elektrisch versorgt werden
müssen. Das ist wichtig, wenn die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr dauerhaft gewährleistet
sein muss. Des Weiteren ist zusätzlich zur Notstromversorgung eine unterbrechungsfreie
Stromversorgung (USV) vorzusehen, damit nach einem Stromausfall zur Überbrückung der
Betrieb des Gebäudes sichergestellt ist. So kann gewährleistet werden, dass z. B die Beleuchtung, das Telefon und das Internet jederzeit funktionsfähig bleibt.
BILD 6.2
Für ausgewählte Feuerwehrhäuser wird Noteinspeisung empfohlen. Für die
Stromerzeugung werden Anhänger empfohlen, die mit Lichtmast oder -ballon
ausgestattet werden sollten, um im normalen Einsatzdienst zur Ausleuchtung
von Einsatzstellen verwendet werden zu können.
Auswirkungen der Änderungen und Neuerungen auf bestehende Feuerwehrhäuser
Nach § 33 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53) besteht zunächst
ein Bestandsschutz, sofern sich das Gebäude noch in seinem Ursprungszustand befindet und
zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes die damals gültigen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten worden sind. Wurde bereits bei Errichtung des Gebäudes gegen die damals
gültigen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder besteht im aktuellen Zustand "Gefahr
im Verzuge", kann kein Bestandschutz gewährt werden. Eine Anpassung an die neue DIN
14092: 2012-04 wird nur bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten alter Feuerwehrhäuser notwendig oder aber, wenn durch die bauliche Anlage erhebliche Gefahren für Leben
und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen zu befürchten sind. In diesem Fall erlischt der Bestandsschutz ebenfalls und die bauliche Anlage muss entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53) bzw. der DIN 14092: 2012-04 umgebaut werden.
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TABELLE 6.1
Seite 169
Erforderliche Stellplatz- und Torgrößen nach DIN 14092: 2012-04
Fahrzeughalle
Breite x Länge
Mindestflächen, zzgl. Sicherheitsabstand
Ausstattung: Stiefelwäsche, Alarmfax/-drucker
Stellplatzgröße 1
4,50 m x 10,00 m Tor: Durchfahrtsbreite 3,60 m, Durchfahrtshöhe 4,00 m
Vorgesehen für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤
8,00 m
Stellplatzgröße 2
4,50 m x 12,50 m Tor: Durchfahrtsbreite 3,60 m, Durchfahrtshöhe 4,00 m
Vorgesehen für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤
10,00 m
Stellplatzgröße 3
4,50 m x 12,50 m Tor: Durchfahrtsbreite 3,60 m, Durchfahrtshöhe 4,50 m
Vorgesehen für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤
10,00 m
Stellplatzgröße 4
Sondermaße nach Sonderfahrzeuge, Fahrzeugabmessungen
Vereinbarung zzgl. Sicherheitsabstände und Bewegungsräume
Torabmessungen abgestimmt auf die einzustellenden
Fahrzeuge zzgl. Sicherheitsabstände
6.2.2.3 Weitere Hinweise und Empfehlungen
Aufgrund der hohen Wertekonzentration, insbesondere der untergestellten Fahrzeuge in Liegenschaften der Feuerwehr, und der Tatsache, dass Feuerwehrfahrzeuge heute üblicherweise
mindestens an Ladeeinrichtungen angeschlossen sind bzw. teilweise voll elektrifiziert sind
(z. B. Mannschaftskabinen von Löschfahrzeugen) und weil Ersatzfahrzeuge zeitweise sehr
schwer zu beschaffen sind, wird empfohlen, die Gebäude zumindest mit der Minimalkonfiguration einer Brandmeldeanlage auszustatten. Ebenso sind Einbruchmeldeanlagen sinnvoll.
Letztere können z. B. mit Nebelmaschinen gekoppelt werden, die von Feuerwehren zur
Übungsgestaltung ohnehin vorgehalten werden.
BILD 6.3
Brandschaden an einem Löschfahrzeug
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Nachhaltiges Bauen
Bei vielen Feuerwehrgerätehäusern im Bestand wurden die Stellplatzgrößen seinerzeit so gewählt, dass die zwar die damaligen Fahrzeuge, nicht aber die aktuellen Generationen untergestellt werden können. Daher sollen Stellplatzgrößen „mit Reserve“ realisiert werden.
BILD 6.4
Vorbildliche Stellplatzgrößen, die eine langfristige Nutzung des Gebäudes ermöglichen werden
Auskragende Dächer vor oder hinter den Ausfahrten ermöglichen den Austausch verschmutzter Geräte ohne Kontaminationsverschleppung in die Fahrzeughalle und die Durchführung
von praktischer Ausbildung auch bei schlechter Witterung.
BILD 6.5
Auskragendes Dach an der Rückseite einer Fahrzeughalle
Barrierefreies Bauen
Da es sich bei Feuerwehrgerätehäusern um öffentliche Gebäude handelt und auch die Feuerwehren zu Inklusion aufgerufen sind, ist zumindest weitgehende Barrierefreiheit zu realisieren. Diese ist de facto bereits für den üblichen innerbetrieblichen Transport z. B. von Ausrüstungen mit Rollwagen erforderlich.
Nur zugelassene Regalsysteme verwenden
Für die Lagerung von Gerät und Ausrüstung in Feuerwehrhäusern sind zugelassene Regale/
Regalsysteme nach den einschlägigen Regeln der Technik (z. B. DIN EN, vgl. auch "RichtliGemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister
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