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Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan Teil 1)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 MB
Datum
18.10.2017
Erstellt
09.10.17, 13:07
Aktualisiert
09.10.17, 13:07

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL 73/2017 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau 05.10.2017 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Verzeichnis der Tabellen ............................................................................................................ 8 Verzeichnis der Bilder .............................................................................................................. 11 Verzeichnis der Abkürzungen .................................................................................................. 15 1 Vorbemerkungen ............................................................................................................... 19 2 Rechtliche Grundlagen ...................................................................................................... 22 3 Kommunales Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau ............................................. 25 4 3.1 Topographie und Siedlungsstruktur der Gemeinde Kreuzau .................................. 25 3.2 Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten ................................ 30 3.2.1 Straßenverkehrsnetz .................................................................................... 30 3.2.2 Schienenverkehrsnetz .................................................................................. 30 3.2.3 Gewässer ..................................................................................................... 31 3.2.4 Löschwasserversorgung .............................................................................. 34 3.3 Sonstige Gefahrenschwerpunkte ............................................................................. 35 3.4 Abschätzung des Gefahrenpotenzials ...................................................................... 36 3.5 Abschätzung des Gefährdungspotenzials ................................................................ 43 3.6 Abschätzung der Schadenschwere und Risikoanalyse ............................................ 46 Ist-Struktur der Feuerwehr Kreuzau ................................................................................. 48 4.1 Aufgaben der Feuerwehr Kreuzau........................................................................... 48 4.1.1 Pflichtaufgaben ............................................................................................ 48 4.1.2 Zugewiesene Aufgaben ............................................................................... 53 4.1.3 4.1.4 4.2 Zusätzlich übertragene Aufgaben ................................................................ 56 Freiwillige Aufgaben ................................................................................... 56 Infrastruktur der Feuerwehr Kreuzau ...................................................................... 57 4.2.1 Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau ....................................................................................................... 57 4.2.2 Feuerwehrgerätehäuser der Feuerwehr Kreuzau ......................................... 59 4.2.2.1 Feuerwehrgerätehaus der LG Boich ........................................... 60 4.2.2.2 Feuerwehrgerätehaus der LG Drove ........................................... 61 4.2.2.3 Feuerwehrgerätehaus der LG Kreuzau ....................................... 62 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 4.3 4.2.2.4 Feuerwehrgerätehaus der LG Obermaubach .............................. 63 4.2.2.5 Feuerwehrgerätehaus der LG Stockheim.................................... 64 4.2.2.6 Feuerwehrgerätehaus der LG Thum ........................................... 65 4.2.2.7 Feuerwehrgerätehaus der LG Üdingen ....................................... 66 4.2.2.8 Feuerwehrgerätehaus der LG Untermaubach ............................. 67 4.2.2.9 Feuerwehrgerätehaus der LG Winden ........................................ 68 Werk- und Betriebsfeuerwehren ................................................................. 75 Feuerwehren benachbarter Städte und Gemeinden ..................................... 75 Technik ........................................................................................................ 77 4.2.5.1 Fahrzeugtechnik .......................................................................... 77 4.2.5.2 Gerätetechnik .............................................................................. 82 4.2.5.3 Sirenenwarnsysteme ................................................................... 82 4.2.5.4 Schutzausrüstung ........................................................................ 84 Personal ....................................................................................................... 86 4.2.6.1 Personalanalyse der ehrenamtlichen Feuerwehrstandorte .......... 87 4.2.6.2 Jugendfeuerwehr ......................................................................... 99 4.2.6.3 Kinderfeuerwehr ....................................................................... 100 Organisation .............................................................................................. 101 4.2.7.1 Einsatzorganisation ................................................................... 102 Einsatzgeschehen in der Gemeinde Kreuzau ........................................................ 104 4.3.1 Übersicht der Einsatzstruktur 2008 bis 2015 ............................................ 104 4.3.2 4.3.3 5 Seite 3 Einsatzdatenanalyse................................................................................... 106 Analyse der schutzzielrelevanten Einsätze im Ist-Zustand ....................... 124 4.4 Zusammenfassung des IST-Standes der Feuerwehr Kreuzau ............................... 134 4.5 Übertrag aus dem BSBP 2012 ............................................................................... 137 4.5.1 Bauliche Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.)......... 137 4.5.2 Technische Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.) .............................................................................................................. 141 4.5.3 Personelle Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.) .............................................................................................................. 143 4.5.4 Organisatorische Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.) ................................................................................................... 145 Schutzziel der Gemeinde Kreuzau .................................................................................. 146 5.1 Begriffsbestimmung .............................................................................................. 146 5.2 Schutzzieldefinition nach AGBF Bund ................................................................. 152 5.3 Empfehlungen gemäß vfdb-Richtlinien ................................................................ 155 5.4 Schutzzielfestlegung der Gemeinde Kreuzau ........................................................ 158 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6 7 Seite 4 Soll-Struktur der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau .................................................. 160 6.1 Soll-Aufgaben der Feuerwehren der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau ......... 160 6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ........................................... 160 6.1.2 Zugewiesene Aufgaben ............................................................................. 160 6.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben .............................................................. 160 6.1.4 Freiwillige Aufgaben ................................................................................. 160 6.1.5 Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten ....... 161 6.2 Soll-Infrastruktur der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau ................................. 163 6.2.1 Räumliche Lage der Standorte der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau ..................................................................................................... 163 6.2.2 Gebäude - Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr ......................... 165 6.2.2.1 Anforderungen nach DIN 14092: 2001-10 ............................... 165 6.2.2.2 Anforderungen nach DIN 14092: 2012-04 ............................... 166 6.2.2.3 Weitere Hinweise und Empfehlungen ...................................... 169 6.2.3 Technik ...................................................................................................... 172 6.2.3.1 Fahrzeugtechnik ........................................................................ 172 6.2.3.2 Gerätetechnik ............................................................................ 179 6.2.3.3 Kritische Infrastrukturen und Sirenenwarnsysteme.................. 181 6.2.3.4 Schutzausrüstung ...................................................................... 181 6.2.4 Soll-Personal ............................................................................................. 183 6.2.4.1 Personal für die technische Instandhaltung .............................. 183 6.2.4.2 Soll- Mindeststärke der ehrenamtlichen Standorte und Gesamtstärke............................................................................. 183 6.2.4.3 Jugendfeuerwehr ....................................................................... 187 6.2.4.4 Kinderfeuerwehr ....................................................................... 187 6.2.5 Organisation .............................................................................................. 188 6.2.5.1 Einsatzorganisation ................................................................... 188 6.2.5.2 Ausbildung ................................................................................ 189 Soll-Ist-Vergleich der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau ............................................. 191 7.1 Soll-Ist-Vergleich der Aufgaben der Feuerwehr Kreuzau..................................... 191 7.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ........................................... 191 7.1.2 7.1.3 7.1.4 7.1.5 7.2 Zugewiesene Aufgaben ............................................................................. 191 Zusätzlich übertragene Aufgaben .............................................................. 191 Freiwillige Aufgaben ................................................................................. 191 Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten ....... 191 Soll-Ist-Vergleich der Infrastruktur der Feuerwehr Kreuzau ................................ 193 7.2.1 Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau ..................................................................................................... 193 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 8 Seite 5 Bauliche Situation der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau ..................................................................................................... 193 7.2.2.1 Feuerwehrgerätehaus der LG Boich ......................................... 193 7.2.2.2 Feuerwehrgerätehaus der LG Drove ......................................... 194 7.2.2.3 Feuerwehrgerätehaus der LG Kreuzau ..................................... 195 7.2.2.4 Feuerwehrgerätehaus der LG Obermaubach ............................ 195 7.2.2.5 Feuerwehrgerätehaus der LG Stockheim.................................. 196 7.2.2.6 Feuerwehrgerätehaus der LG Thum ......................................... 197 7.2.2.7 Feuerwehrgerätehaus der LG Üdingen ..................................... 198 7.2.2.8 Feuerwehrgerätehaus der LG Untermaubach ........................... 199 7.2.2.9 Feuerwehrgerätehaus der LG Winden ...................................... 199 Technik ...................................................................................................... 200 7.2.3.1 Fahrzeugtechnik ........................................................................ 200 7.2.3.2 Gerätetechnik ............................................................................ 202 Personal ..................................................................................................... 204 7.2.4.1 Personal für die technische Instandhaltung .............................. 204 7.2.4.2 Stärke der der ehrenamtlichen Standorte und Gesamtstärke............................................................................. 204 7.2.4.3 Jugendfeuerwehr ....................................................................... 206 7.2.4.4 Kinderfeuerwehr ....................................................................... 207 Organisation .............................................................................................. 208 7.2.5.1 Organigramm ............................................................................ 208 7.2.5.2 Einsatzorganisation ................................................................... 208 Maßnahmenplan, Zeitrahmen und erwartete Kosten ...................................................... 210 8.1 Bauliche Maßnahmen ............................................................................................ 211 8.1.1 Bauliche Maßnahme BAU1 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) ........... 211 8.1.2 Bauliche Maßnahme BAU2 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) ........... 211 8.1.3 Bauliche Maßnahme BAU3 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) ........... 211 8.1.4 Bauliche Maßnahme BAU4 (teilweise Übertrag aus BSBP 2012) ........... 211 8.1.5 Bauliche Maßnahme BAU5 ...................................................................... 211 8.1.6 8.1.7 8.2 Bauliche Maßnahme BAU6 ...................................................................... 212 Bauliche Maßnahme BAU7 ...................................................................... 212 Technische Maßnahmen ........................................................................................ 213 8.2.1 Technische Maßnahme TEC1 (Übertrag aus BSBP 2012) ....................... 213 8.2.2 Technische Maßnahme TEC2 ................................................................... 213 8.2.3 Technische Maßnahme TEC3 ................................................................... 213 8.2.4 Technische Maßnahme TEC4 ................................................................... 214 8.2.5 Technische Maßnahme TEC5 ................................................................... 214 8.2.6 Technische Maßnahme TEC6 ................................................................... 214 8.2.7 Technische Maßnahme TEC7 ................................................................... 214 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 8.2.8 8.2.9 8.2.10 8.2.11 8.2.12 8.3 8.4 Seite 6 Technische Maßnahme TEC8 ................................................................... 214 Technische Maßnahme TEC9 ................................................................... 215 Technische Maßnahme TEC10 ................................................................. 215 Technische Maßnahme TEC11 ................................................................. 215 Technische Maßnahme TEC12 ................................................................. 215 Personelle Maßnahmen ......................................................................................... 216 8.3.1 Personelle Maßnahme PER1 ..................................................................... 216 8.3.2 Personelle Maßnahme PER2 ..................................................................... 216 8.3.3 Personelle Maßnahme PER3 ..................................................................... 216 8.3.4 8.3.5 8.3.6 8.3.7 Personelle Maßnahme PER4 ..................................................................... 216 Personelle Maßnahme PER5 ..................................................................... 217 Personelle Maßnahme PER6 ..................................................................... 217 Personelle Maßnahme PER7 ..................................................................... 217 8.3.8 8.3.9 8.3.10 8.3.11 8.3.12 Personelle Maßnahme PER8 ..................................................................... 217 Personelle Maßnahme PER9 ..................................................................... 218 Personelle Maßnahme PER10 ................................................................... 218 Personelle Maßnahme PER11 ................................................................... 218 Personelle Maßnahme PER12 ................................................................... 218 Organisatorische Maßnahmen ............................................................................... 219 8.4.1 8.4.2 8.4.3 8.4.4 8.4.5 8.4.6 8.4.7 8.4.8 Organisatorische Maßnahme ORG1 ......................................................... 219 Organisatorische Maßnahme ORG2 ......................................................... 219 Organisatorische Maßnahme ORG3 ......................................................... 219 Organisatorische Maßnahme ORG4 ......................................................... 219 Organisatorische Maßnahme ORG5 ......................................................... 220 Organisatorische Maßnahme ORG6 ......................................................... 220 Organisatorische Maßnahme ORG7 ......................................................... 220 Organisatorische Maßnahme ORG8 ......................................................... 220 8.4.9 Organisatorische Maßnahme ORG9 ......................................................... 220 8.4.10 Organisatorische Maßnahme ORG10 ....................................................... 221 8.4.11 Organisatorische Maßnahme ORG11 ....................................................... 221 8.4.12 Organisatorische Maßnahme ORG12 ....................................................... 221 Anhang 1 Einsatzberichte .......................................................................................... 222 Anhang 2 Schutzzielfestlegung der AGBF ................................................................ 237 Anhang 3 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln ........................................................................ 242 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Anhang 4 Seite 7 Schutzzielrelevante Einsätze 2015/2016 ................................................... 259 Anhang 5 Beschaffungs-und Ausstattungshinweise für Mannschaftstransportund Mehrzweckfahrzeuge ............................................................................................... 265 Anhang 6 Technische Baubeschreibung für Mehrzweckfahrzeuge MZF (BY) ........ 268 Anhang 7 Leistungssteigerung von Atemschutzgeräten ............................................ 272 Anhang 8 Stellungnahme zu Druckluftschaumanlagen ............................................. 277 Anhang 9 Relevante Normänderungen wasserführender Armaturen ........................ 281 Anhang 10 Zusatzausstattung Vegetations- und Kleinbrand ....................................... 286 Anhang 11 Hinweise zur Pumpenkonfiguration .......................................................... 288 Anhang 12 Löschwasserbedarf bei Bränden ................................................................ 293 Anhang 13 Zusatzausstattung für die Wasserrettung und Eigensicherung .................. 294 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 8 Verzeichnis der Tabellen Seite TABELLE 3.1 Topographische und siedlungsstrukturelle Angaben der Gemeinde Kreuzau (Stand 31.12.2015) ............................................................................................. 27 TABELLE 3.2 Einwohner je Ortsteil in der Gemeinde Kreuzau (Stand 31.12.2015) 27 TABELLE 3.3 Einwohnerentwicklung der Einwohner der Gemeinde Kreuzau von 1996 bis 2016 .................................................................................................................... 29 TABELLE 3.4 Abschätzung des Gefahrenpotenzials je Ausrückebereich .......................... 37 TABELLE 3.5 Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse ....................................... 39 TABELLE 3.6 Liste der bekannten und bewerteten Objekte in Kreuzau............................ 40 TABELLE 3.7 Abschätzung des Gefährdungspotenzials je Ausrückebereich .................... 44 TABELLE 4.1 Baulicher Zustand der Feuerwehrgerätehäuser ........................................... 69 TABELLE 4.2 Benachbarte Feuerwehren ........................................................................... 76 TABELLE 4.3 Fahrzeugbestand der Feuerwehr Kreuzau im Jahr 2016 ............................. 78 TABELLE 4.4 (2016) Nutzungsdauer des Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau 81 TABELLE 4.5 Übersicht über Funkgeräte und Funkmeldeempfänger der Feuerwehr Kreuzau ........................................................................................................... 82 TABELLE 4.6 Personalentwicklung der Feuerwehr Kreuzau ............................................. 88 TABELLE 4.7 Stärke und Verfügbarkeit der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016) ............................................................................................. 94 TABELLE 4.8 Zu erwartende Tages- und Nachtverfügbarkeit der aktiven Feuerwehrangehörigen (FA) der Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016) 96 TABELLE 4.9 Jahreswerte der Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehr Kreuzau in den zurückliegenden Jahren ........................................................................... 99 TABELLE 4.10 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 ............... 104 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 9 TABELLE 4.11 Häufigkeitsverteilung der Einsätze der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016, unterschieden nach Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) ............................... 108 TABELLE 4.12 Häufigkeitsverteilung der Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016, unterschieden nach Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) ............................... 108 TABELLE 4.13 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Einsatzgebiet, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) 01.01.2010 bis 19.04.2016 .............................................................................................. 109 TABELLE 4.14 Einsatzfahrten zu Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau nach Standort, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) 01.01.2010 bis 19.04.2016 ............................................................................ 113 TABELLE 4.15 Verteilung der Mittelwerte von Ausrückzeit, Anfahrtzeit und Eintreffzeit je Einsatzmittel zu Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 ................................................................ 118 TABELLE 4.16 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Alarmstichwort, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) 01.01.2010 bis 19.04.2016 .............................................................................................. 119 TABELLE 4.17 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Wochentag, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) ................................. 121 TABELLE 4.18 Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle schutzzielrelevante Einsätze/Gesamt, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 127 TABELLE 4.19 Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle schutzzielrelevante Einsätze/Brand, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 128 TABELLE 4.20 Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle schutzzielrelevante Einsätze/BMA, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 129 TABELLE 4.21 Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle schutzzielrelevante Einsätze/Technische Hilfeleistung, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 .............................................................................................. 130 TABELLE 4.22 Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im IstZustand, unterschieden nach Tag und Nacht (n = 248) .................................................. 132 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 10 TABELLE 4.23 Zielerreichungsgrad 6 Funktionen (Staffel) in 8 Minuten und 16 Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand (n = 248) 132 TABELLE 4.24 Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 10 Minuten und 22 Funktionen in 15 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im IstZustand (n = 248) 133 TABELLE 4.25 Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im IstZustand ohne BMA (n = 146) ......................................................................................... 133 TABELLE 6.1 Erforderliche Stellplatz- und Torgrößen nach DIN 14092: 2012-04 ........ 169 TABELLE 6.2 Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) .......................... 175 TABELLE 6.3 a und b: Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) – Auszug: Fahrzeuge mit Handlungsbedarf ....................................................................... 176 TABELLE 7.1 a und b: Soll-Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) – Auszug: Fahrzeuge mit Handlungsbedarf ....................................................................... 201 TABELLE A9.1 Strahlrohre, Druckzumischanlagen und Druckluftschaumanlagen in genormten Löschfahrzeugen .............................................. 285 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 11 Verzeichnis der Bilder Seite BILD 3.1 Übersichtskarte Gemeinde Kreuzau ............................................................ 28 BILD 3.2 Einwohnerzahl der Gemeinde Kreuzau im bundesweiten Vergleich .......... 29 BILD 3.3 Hochwassergefahrenkarte Boicher Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de Februar 2013 Kartenblatt 1 32 BILD 3.4 Hochwassergefahrenkarte Drover Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014 Kartenblatt 4/4................................................................................................................... 32 BILD 3.5 Hochwassergefahrenkarte Drover Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014 Kartenblatt 3/4................................................................................................................... 33 BILD 3.6 Hochwassergefahrenkarte Drover Bach Szenario HQ100, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014 Kartenblatt 2/4 .............................................. 33 BILD 3.7 Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau ............................................. 38 BILD 3.8 Gefährdungspotenzial in der Gemeinde Kreuzau nach Gebieten ............... 45 BILD 4.1 Feuerwehrstandorte in der Gemeinde Kreuzau ........................................... 58 BILD 4.3 Schutzanzug-Jacke (HuPF Teil 3) mit Schutzanzug-Bundhose bzw. Schutzanzug-Latzhose (HuPF Teil 2) .............................................................................. 85 BILD 4.4 Überjacke (HuPF Teil 1) und Überhose (HuPF Teil 4) Hinweis: zusätzliche Reflexstreifen ab 2007 ................................................................................... 85 BILD 4.5 Stärkeverteilung der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau, unterschieden nach Standorten (Stand 17.05.2016) ............................................................................................................ 87 BILD 4.6 Wohnstätten der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau nach Standorten (Stand 17.05.2016) ................................................................................. 89 BILD 4.7 Arbeitsstätten der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau nach Standorten (Stand 17.05.2016) ................................................................................. 90 BILD 4.8 Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen aller Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016) ..................................................................... 91 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 12 BILD 4.9 Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau, unterschieden nach Standorten (Stand 17.05.2016) .......................................... 91 BILD 4.11 Aufgabenverteilung innerhalb der Gemeindewehrführung ....................... 101 BILD 4.12 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 ................................ 105 BILD 4.13 Brandeinsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 ....................... 105 BILD 4.14 Häufigkeitsverteilung der Alarmbelastung der Standorte der Feuerwehr Kreuzau durch Einsätze für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 117 BILD 4.15 Verteilung der mittleren Alarmbelastung der Standorte der Feuerwehr Kreuzau durch Einsätze, jedoch als hochgerechnete Jahreswerte aus dem Auswertezeitraum ................................................................................................... 117 BILD 4.16 Häufigkeitsverteilung von Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau im Tagesverlauf für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 ............................. 122 BILD 4.17 Karte des Einsatzgeschehens der Feuerwehr Kreuzau im für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 ................................................................ 123 BILD 4.18 Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis "Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund ............................................................ 125 BILD 4.19 Infrastruktur und Leistungsfähigkeit der FF Kreuzau und Alarmeinheiten ................................................................................................................ 136 ........................... 144 Nicht alle oben genannten Punkte wurden und können durch den Beauftragten für Feuerwehrangelegenheiten abgedeckt werden. ............................................................... 144 BILD 5.1 Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis "Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund ............................................................ 152 BILD 5.2 Additionsverfahren zur Bildung taktischer Einheiten an der Einsatzstelle 154 BILD 6.1 Infrastruktur und Leistungsfähigkeit - SOLL ............................................ 164 BILD 6.1 Für ausgewählte Feuerwehrhäuser wird Noteinspeisung empfohlen. Für die Stromerzeugung werden Anhänger empfohlen, die mit Lichtmast oder -ballon ausgestattet werden sollten, um im normalen Einsatzdienst zur Ausleuchtung von Einsatzstellen verwendet werden zu können. 168 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 6.2 Seite 13 Brandschaden an einem Löschfahrzeug .................................................... 169 BILD 6.3 Vorbildliche Stellplatzgrößen, die eine langfristige Nutzung des Gebäudes ermöglichen werden ....................................................................................... 170 BILD 6.4 Auskragendes Dach an der Rückseite einer Fahrzeughalle....................... 170 BILD 6.5 Vorbildliche Spindsysteme........................................................................ 171 BILD 6.6 Entwicklung von Löschwassermenge, Schaummittelmenge, technischer Ausstattung, ZGM, Motorleistung und Pumpenleistung vom LF 15 (1938) zum (H)LF 20/16 (ab 2007) [ ] ........................................................................... 173 BILD 6.7 Löschfahrzeug mit FP10-3000 und Eingang A125 ................................... 177 BILD 6.8 Dosieraufsatz für Z-Zumischer mit D-Kupplungen (Ausführungsbeispiele der Fa. AWG [links] und Fa. POK/TKW [rechts]) .................... 178 BILD 6.9 Kontur- bzw. Heckwarnmarkierung .......................................................... 179 BILD 6.10 Heckwarnmarkierung ................................................................................ 179 BILD 6.11 Feuerwehrangehörige der Feuerwehr Kreuzau nach Löscheinheit und Atemschutzausbildung (Basis: Personalbefragung Stand 2016) ............................. 186 BILD 6.12 Formale Anwendung der Soll-Stärken auf die 8 ehrenamtlichen Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Basis: Personalbefragung Stand 2016) ................... 186 BILD A5.1 Fahrzeugkonzept Mehrzweckfahrzeug nach ZAWADKE ........................... 266 BILD A5.2 Ausstattungsvariante: MTF/MZF mit Atemschutzgeräten [SANWALD FAHRZEUGBAU; www.sanwald.ch] ............................................................... 267 BILD A7.1 Vergleich von Composite-Atemluftflaschen (im Foto links 9-LFlasche, rechts 6,8-L-Flasche) ........................................................................................ 272 BILD A7.2 Fahrzeug der Betriebsfeuerwehr Novartis (CH) mit sechs Pressluftatmern mit 9-L-Compositeflaschen .................................................................. 275 BILD A7.3 Die FF Vaterstetten (LK Ebersberg/BY) führt in ihrem TLF 16/25 (Baujahr 1998, Schlingmann) zusätzliche Atemschutzgeräte mit 9-LAtemluftflaschen für ausgedehnte Objekte im Aufbau (G3) mit .................................... 275 BILD A7.4 Moderne, modular aufgebaute Sitz- und ASG-Halterungssysteme ermöglichen die kostengünstige Umrüstung zur Lagerung unterschiedlicher Atemschutzgeräte bzw. Atemluftflaschen ...................................................................... 275 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD A7.5 Service Seite 14 9-L-Atemluftflaschen sind Standard im Defence Fire & Rescue 276 BILD A7.6 Sicherheitsrelevante Kräfte und Momente am DoppelflaschenPressluftatmer.................................................................................................................. 276 BILD A9.1 Verteiler BB-CBC mit Kugelhähnen (Foto: AWG) .................................. 283 BILD A9.2 Sammelstücke 2B-A, 3B-A, und 4B-A. (Fotos: AWG) ............................ 284 BILD A9.3 Saugleitung und Saugkorb vorgekuppelt verlastet auf Fahrzeugdach .................................................................................................................. 284 BILD A10.1 Der Nachteil deutscher D-Storz-Kupplungen liegt in der Halbierung der Querschnittsfläche im Bereich der Einbindestutzen und Dichtung. 286 BILD A10.2 Schläuche mit kleinem Durchmesser und leichte, helle Schutzkleidung sind internationaler Standard bei der Vegetationsbrandbekämpfung. [Bild: USFS/NWCG] .................................................... 286 BILD A10.3 Wasserinhalt und Eigenmasse (jeweils bei 15 m Länge und mit LM-Kupplungen) von Feuerlöschschläuchen unterschiedlicher Durchmesser (Real-, nicht Normmasse) ............................................................................................... 287 BILD A12.1 Verbrauchshäufigkeit verschiedener Wassermengen und Löschwasservorrat von in Deutschland üblichen Feuerwehrfahrzeugen ........................ 293 BILD A13.1 Wasserrettungsset der Freiwilligen Feuerwehr Achmer als Zusatzausstattung eines LF ............................................................................................. 294 BILD A13.2 Rettungsring an der Decke der Mannschaftskabine eines LRF (Kombination aus "LF 10/10-St" und "RTW") der Feuerwehr Paris ............................. 294 BILD A13.3 Bei der Feuerwehr Stockholm befindet sich zwischen Kabine und Gerätekoffer griffbereit ein Rettungsring ....................................................................... 295 BILD A13.4 In einigen Regionen Schwedens ist der Rettungsring vor dem Kühlergrill Standard ........................................................................................................ 295 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 15 Verzeichnis der Abkürzungen A/S AAO AB AEP AGBF AGT ArbStättV ArbZV ASB ATr ATrKW AZVO-Feu = = = = = = = = = = = = Atemschutz/Strahlenschutz Alarm- und Ausrückeordnung Abrollbehälter Alarm- und Einsatzplan Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Atemschutzgeräteträger Arbeitsstättenverordnung Arbeitszeitverordnung Arbeiter Samariter Bund Angriffstrupp Arzttruppkraftwagen Arbeitszeitverordnung Feuerwehr B-Dienst B-Rohr BA BAB BAR BaSchulR BauO NW BauPrüfVO BD BF BHKG = = = = = = = = = = = BI BM BMA BOAR BOI BOS BR BR = = = = = = = = Zugführer / Führungsstufe B nach FwDV 100 Strahlrohr zur Wasserabgabe (400/800 l/min) Brandamtmann Bundesautobahn Brandamtsrat Bauaufsichtliche Richtlinien für Schulen Bauordnung Nordrhein-Westfalen Verordnung über bautechnische Prüfungen Branddirektor Berufsfeuerwehr Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Brandinspektor Brandmeister Brandmeldeanlage Brandoberamtsrat Brandoberinspektor Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Brandrat Bereitstellungsraum C-Dienst C-Rohr cbm CSA = = = = Verbandsführer / Führungsstufe C nach FwDV 100 Strahlrohr zur Wasserabgabe (100/200 l/min) Kubikmeter Chemikalienschutzanzug Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 16 DL DLK DME DMF DRK = = = = = Drehleiter Drehleiter mit Korb Digitaler Meldeempfänger Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug Deutsches Rotes Kreuz EA EL ELP ELW ErkTrKW = = = = = Einsatzabschnitt Einsatzleitung Einsatzleitplatz Einsatzleitwagen Erkundungstruppkraftwagen FA F IV F/B V FF FKH FSHG Fü FüTrKw FuRW FwDV FwH FZF = = = = = = = = = = = = Feuerwehrangehörige(r) Zugführerlehrgang FF Lehrgang "Führen von Verbänden" BF und FF Freiwillige Feuerwehr Feldkochherd Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung Führer eine taktischen Einheit (z. B. Truppführer, Fahrzeugführer) Führungstruppkraftwagen Feuer- und Rettungswache Feuerwehr Dienstvorschrift Feuerwehrhaus/-häuser Fahrzeugführer G26 GAL GarVO GastBauVO gD GF GKW GSG GW-L2 = = = = = = = = = Arbeitsmedizinische Untersuchung für Atemschutzgeräteträger Grundausbildungslehrgang des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes Garagenverordnung Gaststättenbauverordnung gehobener Dienst Führungsstufe A nach FwDV 100 - Gruppenführer Gerätekraftwagen Gefährliche Stoffe und Güter Gerätewagen Logistik HBM hD HDA HIO HochhVO HuPF = = = = = = HVB Hauptbrandmeister höherer Dienst Heißwasserdekontaminationsanlage Hilfsorganisation Hochhausbauverordnung Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung = Hauptverwaltungsbeamter IdF IuKGrp = Institut der Feuerwehr = Informations- und Kommunikationsgruppe JAM JF = Jahresarbeitsminuten = Jugendfeuerwehr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 17 JUH K-Dienst KdoW KGSt KhBauVO KLAF KTW KW = = = = = = = = Johanniter Unfall Hilfe Kommandodienst Kommandowagen Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachungen Krankenhausbauverordnung Kleinalarmfahrzeug Krankentransportwagen Kranwagen LF LFV LG LGF Lkw LNA LöRüRL LST LZ LZ-W = = = = = = = = = = Löschgruppenfahrzeug Landesfeuerwehrverband Löschgruppe Löschgruppenführer Lastkraftwagen Leitender Notarzt Löschwasserrückhalte-Richtlinie Leitstelle Löschzug hauptamtlicher Löschzug Ma mD MedGV MHD MIndBauRL MKW MTW = = = = = = = Maschinist mittlerer Dienst Medizingeräteverordnung Malteser Hilfsdienst Musterindustriebaurichtlinie Materialkraftwagen Mannschaftstransportwagen N.N. NA NEF NFS NSM = = = = = nicht namentlich festgelegt Notarzt Notarzteinsatzfahrzeug Notfallseelsorger Neues Steuerungsmodell OBM OBR OrgL = Oberbrandmeister = Oberbrandrat = Organisatorischer Leiter Rettungsdienst PA PDV/DV PF Pkw = = = = Pressluftatmer Polizei Dienstvorschrift/Dienstvorschrift Personalfaktor Personenkraftwagen RD RdErl RettAss RettG NRW = = = = Rettungsdienst Runderlass Rettungsassistent Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 RettSan RISC RTH RTr RTW RW = = = = = = Rettungssanitäter Fire & Safety Training & Services Rettungshubschrauber Rettungstrupp Rettungstransportwagen Rüstwagen SB SGBL StA STr SV-VO SW = = = = = = Sachbearbeiter Sachgebietsleiter Stadtamt Schlauchtrupp Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige Schlauchwagen TF THW TLF TM TPrüfVO TS TSF TTW = = = = = = = = Truppführer Technisches Hilfswerk Tanklöschfahrzeug Truppmann Technische Prüfverordnung Tragkraftspritze Tragkraftspritzenfahrzeug Tiertransportwagen UBM UVV = Unterbrandmeister = Unfallverhütungsvorschrift Seite 18 VAPmD-Feu = Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen VAPgD-Feu = Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen VAPhD-Feu = Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vgl. = vergleiche VkVO = Verkaufsstättenverordnung VstättVO = Versammlungsstättenverordnung VVBauO NW = Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen WA WAF WF WLF WTr WTrF WW = = = = = = = Wachabteilung Wachabteilungsführer Werkfeuerwehr Wechselladerfahrzeug Wassertrupp Wassertruppführer Werkstattwagen ZSKG ZSKG ZTrKw = Zivilschutzgesetz = Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes = Zugtruppkraftwagen Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 1 Seite 19 Vorbemerkungen Die Gemeinde Kreuzau ist eine Gemeinde im Kreis Düren mit 18.096 Einwohnern (Stand 31.12.2015). Erstmals mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 1. März 1998 waren in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die Verantwortlichkeit für das Aufstellen und die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans oblag gemäß § 22 FSHG der Gemeinde, die Beschlusszuständigkeit lag beim Rat. Seit dem 01. Januar 2016 gilt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach § 3 (3) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben Zur Unterstützung bei der Erarbeitung des Brandschutzbedarfsplans für die Gemeinde Kreuzau wurde das Beratungsunternehmen FORPLAN DR. SCHMIEDEL GmbH, 53111 Bonn mit Auftragsdatum vom 5. Mai 2016 als externer Berater hinzugezogen. In jeder Kommune existieren potenzielle Gefahrenquellen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Gefahren ist eine originäre Aufgabe der Feuerwehr. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, dafür als Planungsgrundlage eine Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und in einem Brandschutzbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechende Schutzziele festzulegen sowie Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Durch analytische und empirische Verfahren sind Qualität und Quantität der einzelnen Risikofaktoren, insbesondere der Risikoschwerpunkte und gefahrenerhöhenden Umstände, zu ermitteln und als Risiko- und Gefahrenkataster für die weitere Bedarfsermittlung zu dokumentieren, die transparent und für jeden nachvollziehbar das Sicherheitsniveau einer Gebietskörperschaft vorgibt. Das kommunale Gefahrenabwehrpotenzial in Bezug auf Technik, Organisation und Personal im Bereich des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist im Weiteren eigenverantwortlich innerhalb der Gemeinde in einem Brandschutzbedarfsplan festzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan definiert den zukünftigen Bedarf an Feuerwehr. Er ist eine grundlegende Entscheidung der Kommune sowohl über die zu erreichenden Ziele als auch über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Ressourcen. Die Beschaffungsziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die sicherheitstechnischen Anforderungen aus den aktuellen Vorschriften zu richten. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 20 Die Soll- bzw. Ist-Struktur beschreibt den Bedarf bzw. den Bestand an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät sowie die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung der durch den Aufgabenträger des Brandschutzes vorzugebenden Qualitätskriterien    Hilfsfrist Funktionsstärke Erreichungsgrad Die Beschaffungsziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden. Das Soll erfordert eine politische Entscheidung und wird als Planungsgröße vorgegeben. Auf der Grundlage einer qualifizierten Bestandsaufnahme und Ist-Analyse aller bestehenden feuerwehrrelevanten Sachverhalte wird vom Sachverständigen eine vorlagefähige Brandschutzbedarfsplanung erarbeitet und vorgeschlagen. Hierbei wird der Zusammenhang zwischen den Kosten und der Sicherheit aufgezeigt und es werden von uns Empfehlungen für ein politisch tragfähiges und auf Dauer finanzierbares Sicherheitsniveau (Schutzniveau) sowohl für den abwehrenden Brandschutz als auch für die Technische Hilfeleistung formuliert. Wesentlich für die Bedarfsplanung im Brandschutz sind unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Planungsgrundlagen für eine leistungsfähige gemeindliche Feuerwehr. Kriterien für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sind unter anderem Planungsziele wie Hilfsfristen, Ausrückstärken und Personalqualifikationen, aber auch Ausrückbereiche und die Aufgabenverteilung sowie eine effiziente Organisation. Der zentrale quantifizierbare Qualitätsfaktor für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr stellt das durch die Feuerwehr beeinflussbare zeitliche Intervall zwischen der Anforderung der Feuerwehr und dem Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle, die so genannte Hilfsfrist, dar. Dieses Zeitintervall beschreibt in der öffentlichen Diskussion und Meinung nicht nur den zentralen Faktor für die Schlagkraft der öffentlichen Feuerwehr, sondern zugleich auch die größte Erwartungshaltung von Hilfesuchenden, nämlich eine möglichst kurze Wartezeit bis zum Eintreffen und dem Wirksamwerden von herbeigerufener Hilfe. Von besonderer Bedeutung ist die Beteiligung und aktive Mitarbeit der Feuerwehren, deren Sachkenntnis und Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten wir für unverzichtbar halten. Nicht ohne Grund fordert beispielsweise in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in § 3 Absatz 3: "Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben." Daraus wird einmal deutlich, dass nicht die Feuerwehren selbst für das Aufstellen und Fortschreiben der Pläne verantwortlich sind, sondern die Gemeinde, bei Brandschutzbedarfsplänen vertreten durch den Rat (so auch Schültke in "Der Feuerwehrmann", 2000, S. 276 ff.). Zum Anderen müssen die Feuerwehren jedoch bei dieser Aufgabe beteiligt werden, um ihre Sachkenntnisse einbringen zu können. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 21 Der Vorgehensweise liegen folgende Eckpunkte zugrunde:  Nach dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung definiert sich die Gemeinde "ihr Schutzniveau" entsprechend den örtlichen Gegebenheiten.  Bei der Ausrüstung der Feuerwehr ist der Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (Gemeindegröße, Gefahrenpotenziale, finanzielle Möglichkeiten).  Die Feuerwehr wird beteiligt, um ihre Fachkenntnis einzubringen. Die Erstellung eines fachlich fundierten und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr entsprechenden vorlagefähigen Brandschutzbedarfsplans durch das Planungsbüro geschieht grundsätzlich in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und der örtlichen Feuerwehr. Ziel hierbei ist es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine praxisnahe und sachlich richtige sowie dauerhaft nachhaltige Lösung zu erarbeiten. Folgende Arbeitsschritte wurden durchgeführt:  Selektion planungsrelevanter Daten und Fakten, insbesondere Daten zum kommunalen Gefahrenpotenzial, Einsatzdaten der Feuerwehr, Strukturdaten der Feuerwehr durch die Gemeinde Kreuzau  Ermittlung einer Ist-Analyse  Festlegung eines adäquaten kommunalen Schutzziels der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr  Ermittlung der Soll-Strukturen  Soll-Ist-Vergleich und Maßnahmenkatalog  Erstellung Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 2 Seite 22 Rechtliche Grundlagen Zur Beschreibung der Aufgaben und existierenden Vorgaben für öffentliche Feuerwehren bestehen in Nordrhein-Westfalen folgende Gesetze und Vorschriften:  das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (zuvor: Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998)  Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24. November 1992, geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998, geändert durch Artikel 17 des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999  Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) vom 01.09.2009  Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000, geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 mit nachrangigen Verordnungen und Erlassen in der jeweiligen Fassung:                  Außenbereichserlass Bauprüfverordnung und Anhänge Erläuterungen zu Beherbergungsstätten Feuerungsverordnung Hochhäuser Industriebauten Informationen für Bauaufsichtsbehörden Leitungsanlagen Lüftungsanlagen Pflege- und Betreuungseinrichtungen Prüfverordnung Schulbaurichtlinie Sonderbauten TGA-Empfehlungen NRW Verkaufsstätten Versammlungsstätten Windenergie-Erlass Die Feuerwehr Kreuzau ist bei der Ausübung ihrer Aufgaben an diese Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Richtlinien gebunden. Zentrale Bedeutung kommt dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zu. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 23 Eine Beschreibung der Kernaufgaben der Gemeinden und Kreise erfolgt in § 3 BHKG: (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung und -rückhaltung erforderlich ist, hat hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen. Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Gemeinden sorgen nach Maßgabe des § 32 für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr. Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären. Die Bezirksregierung kann den Gemeinden nach Beteiligung der Kreise zusätzliche Einsatzbereiche für ihre Feuerwehr auf Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Straßen sowie Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken zuweisen. Berührt ein Einsatzbereich mehrere Regierungsbezirke, so entscheidet das für Inneres zuständige Ministerium. Für die kreisfreien Städte gilt § 4 Absatz 2 bis 6 entsprechend. Gemäß § 4 unterliegen die Kreise und kreisfreien Städte der Verpflichtung zur Vorbereitung für Großeinsatzlagen und Katastrophen, die Gemeinden sind an der Planung zu beteiligen: (1) (2) (3) Die Kreise unterhalten Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Sie beraten und unterstützen die kreisangehörigen Gemeinden in der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben soweit dafür ein Bedarf besteht. Nach Maßgabe des § 32 sorgen sie für die weitergehende Ausund Fortbildung der Feuerwehrangehörigen ihrer kreisangehörigen Gemeinden. Gemeinsam mit ihren kreisangehörigen Gemeinden sind sie für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Die Kreise treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr. Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor. Die Kreise haben Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1), Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten (§ 30) und bergbauliche Abfallentsorgungsein- Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 (4) (5) (6) Seite 24 richtungen (§ 31) aufzustellen. Diese sind, soweit nicht anders geregelt, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die kreisangehörigen Gemeinden sind zu beteiligen. Die Kreise unterhalten nach Maßgabe des § 28 eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie nach Maßgabe des § 38 eine Auskunftsstelle. Die Kreise unterrichten sich gegenseitig, soweit eine Gefährdung benachbarter Gebietskörperschaften nicht sicher auszuschließen ist sowie in den Fällen, in denen im eigenen Zuständigkeitsbereich die Warnung und Information der Bevölkerung durchgeführt wurde. Die Kreise legen fest, wann die Mittel zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen auch zu Zwecken eingesetzt werden, die keine Ereignisse nach § 1 Absatz 2 sind. Das BHKG hält die Gemeinden und Kreise dazu an, im Vorfeld von potenziellen Schadenereignissen planerische Vorbereitungen für deren Bekämpfung bzw. Bewältigung zu treffen. Die Verantwortlichkeit für das Aufstellen und die Fortschreibung der Pläne obliegt den Gemeinden. Insbesondere für das Aufstellen und die Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen ist der Rat als Vertretungskörperschaft der Gemeinde zuständig. So muss der Rat der Gemeinde als die letztendlich Verantwortung tragende Stelle bei der Definition des Schutzziels festlegen,     welche Einsatztätigkeiten mit wie viel Einsatzpersonal in welcher Zeit (Hilfsfrist) real in wie viel Prozent der Einsätze (Zielerreichungsgrad) durchgeführt werden sollen.1 Die örtliche öffentliche Feuerwehr muss bei der Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Plänen für den Einsatz der Feuerwehr beteiligt werden, um ihre Sachkenntnis einbringen zu können. Grundsätzlich handelt es sich bei der Verpflichtung der Gemeinden, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen, umzusetzen und fortzuschreiben um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. § 54 Abs. 2 BHKG sieht eine aufsichtsbehördliche Weisung nur im Rahmen der Rechtsaufsicht vor, Weisungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit können gemäß § 54 Abs. 3 BHKG nur von der obersten Aufsichtsbehörde (Innenministerium) und nur allgemein (nicht im Einzelfall) erteilt werden.2 Auch Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung sind nach herrschender Rechtsauffassung gleichwohl Selbstverwaltungsangelegenheiten. Sie lassen zwar staatliche Eingriffe zu, stehen jedoch unter dem Schutz der Landesverfassung. 1 2 SCHNEIDER, Klaus (2001): Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen: Kommentar für die Praxis. Stuttgart: Deutscher Gemeindeverlag. SCHÜTTE, Reinhard (2000): Zuständigkeitsfragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes einer Stadt/Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Der Feuerwehrmann. Heft 9/2000. Hattingen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 25 3 Kommunales Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau Die organisatorische, personelle und technische Dimensionierung einer öffentlichen Feuerwehr ist im Allgemeinen gleichzusetzen mit dem im § 3 BHKG eingeführten Terminus der Leistungsfähigkeit. Die an gleicher Stelle genannten "örtlichen Gegebenheiten" sind als die allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu verstehen. Zentrale Faktoren der "örtlichen Gegebenheiten" sind insbesondere Einwohner(dichte), flächenmäßige Ausdehnung, Topographie, Bebauung, Gewerbe-, Industrieund Verkehrsinfrastruktur einer Kommune. Nach § 3 BHKG ist somit zu folgern, dass dem Gefahrenpotenzial vor Ort eine ausreichende feuerwehrtechnische Gefahrenabwehr entgegenzusetzen ist, wobei die Leistungsfähigkeit des kommunalen Feuerwehrpotenzials der zu erwartenden und ortstypischen Gefahrenlage im Sinne eines maßvollen Sicherheitsniveaus zu entsprechen hat. Das Ergebnis der Gefahrenanalyse ist entscheidend für die Bestimmung der Größenordnung des feuerwehrtechnischen Bedarfs. Es wird hieraus deutlich, welche Gefahren in welcher Größenordnung in der Gemeinde bestehen. Dementsprechend muss die Größe des Gefahrenabwehrpotenzials und damit die notwendige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bemessen werden. Mögliche Ergebnisse können z. B. die Notwendigkeit für Feuerwehrstandorte, für technische Ausrüstung sowie für Personal sein. Um das in der Gemeinde Kreuzau vorhandene Gefahrenpotenzial ausreichend darstellen und gewichten zu können, wird im Folgenden das modifizierte Gefahrenanalyseverfahren nach den Empfehlungen des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen11 auf die Gemeinde Kreuzau angewandt 3. 3.1 Topographie und Siedlungsstruktur der Gemeinde Kreuzau Die Gemeinde Kreuzau gehört zum Kreis Düren. Bezogen auf die Fläche ist sie die viert kleinste, bezogen auf die Einwohnerzahl die drittgrößte Gemeinde im Kreis Düren. Auf einer Fläche von 41,76 km² leben ca. 18.096 Einwohner Die aus den Ortschaften Bergheim, Bilstein, Bogheim, Boich, Langenbroich, Leversbach, Drove, Kreuzau, Obermaubach, Schlagstein, Stockheim, Thum, Üdingen, Untermaubach und Winden bestehende Gemeinde liegt im südlichen Teil des Kreises Düren. Im Westen wird sie von der Gemeinde Hürtgenwald, im Norden von der Kreisstadt Düren, im Osten von der Gemeinde Vettweiß und im Süden von der Stadt Nideggen eingegrenzt. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 9,7 km, die größte West-Ost-Ausdehnung ca. 8 km. Die Gemeinde Kreuzau gehört zur Naturerlebnisregion Eifel und liegt an deren Nordrand genau dort, wo die Eifel in die Börde eintaucht und sich somit beide Naturräume vermischen 3 Landefeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01/2001) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 26 und miteinander verbinden. Vielfalt und hoher Abwechslungsreichtum sind somit die typischen Merkmale für diese auch für die Eifel einzigartige Landschaft. Der niedrigste Geländepunkt liegt bei 140 m und der höchste bei 388 m über NN. Das Straßennetz der Gemeinde Kreuzau ist 106,8 km lang. Davon sind 66,8 km Gemeindestraßen, 22 km Kreisstraßen, 15,5 km Landstraßen und 2,5 km Bundesstraße (B 56). Täglich verzeichnet Kreuzau ca. 2.781 Einpendler und 6.521 Auspendler (Stand 30.06.2014). Die Rur durchquert das Gemeindegebiet von Süd nach Nord auf einer Länge von 6,5 km. Im Ortsteil Obermaubach wird sie aufgestaut und bildet den Stausee Obermaubach mit einer Wasserfläche von ca. 55 ha und einem Fassungsvermögen von 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser. Die Gemeinde Kreuzau verfügt über ein vielfältiges Schulangebot - fast überall mit Übermittagsbetreuung. Es reicht von 5 Grundschulen über eine Musikschule und eine Sekundarschule zusammen mit der Stadt Nideggen bis hin zum Gymnasium. Die Sekundarschule und das Gymnasium bilden das Schulzentrum Kreuzau, welches auch über eine Mensa verfügt; eine Ganztagsbetreuung ist dadurch in diesen Schulen gesichert. Es bestehen vielfältige und interessante Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, wobei insbesondere Wanderfreunde bei der Auswahl aus dem bestehenden Angebot profitieren. Durch die Lage am Rande des Nationalparks Eifel, eingebettet in die idyllische Rur-Auenlandschaft, bietet sich dem Tourismus hier der Abwechslungsreichtum und die Gesamtvielfalt einer erholungsorientierten Eifellandschaft. Ein reges Vereinsleben bietet zudem ein breit gefächertes sportliches und kulturelles Angebot mit Bezug zu Tradition und Brauchtum. Zusätzlich bietet das Freizeitbad Monte Mare im Ortsteil Kreuzau als Spaßbad und Saunalandschaft der ganzen Familie Entspannung und Unterhaltung. Die geografische Lage der Gemeinde bringt es mit sich, dass sowohl Eifel-Hochlagen mit stark eingeschnittenen, reizvollen Tälern als auch die beginnende Börde mit ebenen fruchtbaren Flächen zum Gemeindegebiet gehören. Dadurch hat Kreuzau neben dem touristischen Potenzial auch die Möglichkeit, in verkehrsgünstiger Lage die verschiedensten Gewerbezweige anzusiedeln. Neben vier Großbetrieben im Bereich der Papierherstellung und Verarbeitung sowie der Kunststoffverarbeitung ergibt sich insgesamt eine gute Mischung aus Handel, Handwerk und Dienstleistung. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 3.1 Seite 27 Topographische und siedlungsstrukturelle Angaben der Gemeinde Kreuzau (Stand 31.12.2015) Beschreibungsmerkmal örtlicher Wert Kreis Düren Stadt Kreuzau 50° 47' nördliche Breite Geographische Lage (Stadtzentrum) 06° 30' östliche Länge Nord-Süd 9,7 km Ausdehnung Ost-West 8 km Höchster Punkt 388 m über N.N Niedrigster Punkt 140 m über N.N Wohnbevölkerung 18.096 434 Einwohner/qkm Bevölkerungsdichte Fläche insgesamt, davon 41,76 100,00% Siedlungs- und Verkehrsfläche 9,4 22,50% Gebäude- u. Freifläche, Betriebsfläche 5,3 12,70% Erholungsfläche, Friedhofsfläche 0,7 1,70% Verkehrsfläche 3,4 8,10% Freifläche außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche 32,36 77,50% Landwirtschaftsfläche 21,3 51,00% Waldfläche 9,8 23,50% Wasserfläche 0,9 2,20% Moor, Heide, Unland 0,21 0,50% Abbauland 0,05 0,10% Flächen anderer Nutzung 0,1 0,20% TABELLE 3.2 Einwohner je Ortsteil in der Gemeinde Kreuzau (Stand 31.12.2015) Fläche und Einwohner je Stadtteil / Ortsteil Stichtag: Name Bogheim Boich / Leversbach Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach / Bilstein Winden Schlagstein Bergheim Langenbroich Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Fläche [km²] 1,74 6,86 4,80 5,62 1,96 7,68 3,69 1,49 3,12 2,54 0,43 1,06 0,77 31.12.2015 Einwohner 249 1.171 2.252 5.263 1.386 2.652 393 670 1.407 2.028 215 267 143 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 3.1 Seite 28 Übersichtskarte Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 3.2 TABELLE 3.3 Seite 29 Einwohnerzahl der Gemeinde Kreuzau im bundesweiten Vergleich Einwohnerentwicklung der Einwohner der Gemeinde Kreuzau von 1996 bis 2016 Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Einwohner in den Jahr zurückliegenden Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 1996 (Stand 31.12.) 17.111 1997 18.433 1998 18.688 1999 18.831 2000 18.977 2001 19.040 2002 18.080 2003 19.286 2004 19.303 2005 19.147 2006 18.994 2007 18.940 2008 18.793 2009 18.750 2010 18.577 2011 18.614 2012 18.555 2013 18.445 2014 18.556 2015 17.973 2016 18.096 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 3.2 Seite 30 Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten 3.2.1 Straßenverkehrsnetz Das Straßennetz der Gemeinde Kreuzau verfügt über eine Länge von insgesamt 106,8 km. Davon entfallen 66,8 km auf Gemeindestraßen, 22 km auf Kreisstraßen, 15,5 km auf Landstraßen und 2,5 km auf eine Bundesstraße (B 56). Täglich verzeichnet Kreuzau ca. 2.781 Einpendler und 6.521 Auspendler (Stand 30.06.2014). Die Entfernung zu den Ortskernen der Nachbarkommunen beträgt zu: Düren 8 km Nideggen 5 km Hürtgenwald 6 km Vettweiß 10 km Besondere Gefahren ergeben sich hier durch die hohe Verkehrsdichte, den Pendlerverkehr in den Morgen- und späten Nachmittagsstunden, den Schülersonderverkehr sowie durch das sehr hohe Aufkommen an Lkw-Transporten zu den einzelnen Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet. Letztere umfassen nahezu täglich gefährliche Stoffe und Güter, wobei die Anfahrt zum Gewerbebetrieb durch Wohngebiete führt. Eine Freisetzung dieser Stoffe durch ein Schadensereignis kann Menschen, Tiere sowie die Umwelt und Sachwerte gefährden. Darüber hinaus ist bei Verkehrsunfällen oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen. Besonders erwähnt werden muss die ungünstige Zuwegung zur Firma Metsä Tissue zwischen den Ortsteilen Winden und Untermaubach, die zum Teil über die sehr steile und enge Zuwegung des Weißenberges bzw. durch die Ortslage Kreuzau über die enge Zuwegung in der Mühlengasse erfolgt. 3.2.2 Schienenverkehrsnetz Durch das Gemeindegebiet Kreuzau führt die Schienenstrecke der Rurtalbahn. Im halbstündlichen Takt wird die Trasse zwischen Kreuzau und Untermaubach in beide Richtungen befahren. Diese Schienenstrecke stellt ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar. Denkbar sind u. a. Unfälle an Bahnhöfen und Bahnübergängen sowie Unfälle der Rurtalbahn selbst ohne Fremdbeteiligung. Für derartige Schadensfälle sind erhebliche Vorkehrungen im Bereich der Materialvorhaltung, aber auch der Personalausbildung und Schulung notwendig. Darüber hinaus sind regelmäßig Schulungen an den Triebwagen durchzuführen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 31 3.2.3 Gewässer Die Rur durchquert das Gemeindegebiet von Süd nach Nord auf einer Länge von 6,5 km. Im Ortsteil Obermaubach wird sie aufgestaut und bildet den Stausee Obermaubach mit einer Wasserfläche von ca. 55 ha und einem Fassungsvermögen von 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser. Der Rurverlauf sowie der Stausee Obermaubach, der als Trinkwasserreservoir dient, stellen ein gewisses Gefährdungspotenzial dar. Bei einer Verschmutzung der Gewässer ist ein schneller Eingriff durch die Feuerwehr zwingend notwendig für die Begrenzung der Verschmutzung. Auch die Nutzung der Wasserflächen durch Freizeitsportler erfordert immer wieder den Einsatz der Feuerwehr. Je schneller sie in solchen Fällen die Möglichkeit hat, einzugreifen, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz erfolgreich verläuft. Problematisch ist hier, dass entsprechende Geräte (z. B. Rettungsboote, Rettungswesten usw.) nicht vorgehalten werden. Aus der Rur wird auch der Mühlenteich gespeist. Dieser Nebenarm der Rur erstreckt sich zwischen den Ortslagen Üdingen und Kreuzau und fließt von dort nach Niederau ab. Bäche: Aus Nideggen kommend verläuft durch den Ortsteil Boich der Boicher Bach und endet vor dem Ortsteil Drove in einem Regenrückhaltebecken. Der Bruchbach und der ab der Ortschaft Thum durch das Gemeindegebiet fließende Thumbach münden in den Drover Bach, welcher im Bereich Niederdrove nach Kreuzau einfließt und dann unterirdisch weiter verläuft. Er mündet in der Nähe der Straße "Im Dröhl" in ein Nebengewässer der Rur. Für diese Bäche sind im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements Gefahren- sowie Risikokarten erstellt worden, welche ab einem Szenario HQ 100 Überschwemmungen ausweisen. Aus Hürtgenwald kommend verläuft der Rinnebach durch die Ortslage Obermaubach und mündet in die Rur. Er ist im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements nicht bewertet worden, sodass auch keine Gefahren- oder Risikokarte erstellt wurde. Auch der Wiesenbach, welcher entlang der L 249 und dann in Richtung Üdinger Weg verläuft, wurde nicht in den Hochwassergefahrenkarten aufgenommen. Er mündet bei der Firma "Niederauer Mühle" in einem Nebengewässer der Rur. Nach Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ist das zu bemessende Szenario festzulegen und ein Alarm- und Einsatzplan aufzustellen. Dieser Alarm- und Einsatzplan ist ein Administrativ-organisatorischer Vorgang. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 32 BILD 3.3 Hochwassergefahrenkarte Boicher Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de Februar 2013 Kartenblatt 1 BILD 3.4 Hochwassergefahrenkarte Drover Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014 Kartenblatt 4/4 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 33 BILD 3.5 Hochwassergefahrenkarte Drover Bach, Szenario HQ100, mittlere Wahrscheinlichkeit, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014 Kartenblatt 3/4 BILD 3.6 Hochwassergefahrenkarte Drover Bach Szenario HQ100, Quelle: www.flussgebiete.nrw.de September 2014 Kartenblatt 2/4 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 34 3.2.4 Löschwasserversorgung Die Gemeinden sind nach dem BHKG § 3 Absatz 2 verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Löschwasserversorgung sicherzustellen. In der Gemeinde Kreuzau wird dies in den besiedelten Bereichen über die Sammelwasserversorgung sichergestellt, welche gleichzeitig als Trinkwasserversorgungsnetz und zur Entnahme von Löschwasser dient. In der Gemeinde Kreuzau werden die Ortschaften Untermaubach, Bilstein und Langenbroich vom Wasserversorgungszweckverband Perlenbach bedient. Alle anderen Ortsteile werden durch das Wasserwerk Concordia bedient. Durch die beiden Wasserversorger wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass die erforderlichen Löschwassermengen gemäß dem Arbeitsblatt 405 der DVGW in großen Teilen eingehalten werden. In einigen Bereichen des Gemeindegebietes ist es erforderlich, dass bei einem Löschwasserbedarf über 800 L/min hinaus der Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes frühzeitig beteiligt wird, um ggf. Druckerhöhungen zu veranlassen und um den Einsatzleiter der Feuerwehr frühzeitig in Fragen der Löschwasserversorgung zur beraten. Um dies sicherzustellen, wird bei verschiedenen Alarmstichworten der Bereitschaftsdienst des jeweiligen Wasserversorgers mitalarmiert. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich in der Zukunft die Abstände von Hydranten weiter ausdehnen werden. Durch die Weiterentwicklung von Einrichtungen und Verfahren, die von der Sammelwasserversorgung abhängig sind, zum Beispiel sparsamere Waschmaschinen und Spülmaschinen, sinkt der Trinkwasserbedarf in den Versorgungsgebieten. Wasserversorgungsunternehmen unterliegen mittlerweile sehr strengen Hygienevorschriften, da Trinkwasser als Lebensmittel gilt. Aus diesem Grunde werden bei Neubauten von Rohrleitungen kleinere Rohrdurchmesser verbaut werden, sodass die Fließgeschwindigkeit erhöht wird und somit ein Stillstand des Trinkwassers in den Rohrleitungen und eine damit einhergehende Keimansiedlung vermieden wird. Der hieraus sich reduzierende Volumenstrom wird zu einer Netzanpassung führen, welcher im Widerspruch zu den gesetzlichen Forderungen nach einer angemessenen und ausreichenden Löschwasserversorgung steht. Auch die Regelungen zu Abständen von Hydranten in den Merkblättern 331, 400 und 405 des DVGWs machen eine taktische Neuausrichtung hinsichtlich der Alarm- und Ausrückeordnung sowie der Fahrzeugtechnik erforderlich. Waren früher die Abstände zwischen den Hydranten in Straßen klar festgelegt, so ist nun festgeschrieben, dass die benötigte Löschwassermenge in einem Umkreis von 300 m entnommen werden kann. Zudem sind keine Hydrantenabstände mehr festgeschrieben, es werden nur noch allgemeine Formulierungen zu den Hydrantenabständen verwendet. Somit ergeben sich ggf. in der Zukunft zwischen zwei Hydranten Abstände von bis zu 600 m. Konnte bisher eine Löschwasserversorgung für einen Zimmerbrand, bei dem eine Löschwassermenge von 800 L/min benötigt wird, mit einem Löschgruppenfahrzeug sichergestellt werden, sind hierzu nach den neuen Vorgaben mehrere Löschgruppenfahrzeuge erforderlich. Insbesondere der konzeptionell vorgeplante Einsatz von bestehenden Löschwasserentnahmestel- Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 35 len erfordert somit eine neue technische Vorhaltung von entsprechenden Einsatzmitteln. Das Wasserwerk Concordia nimmt dazu Stellung, indem es die folgende Aussage trifft: "Der Löschbereich erfasst zwischen 100 und 300 m und wird nicht zurückgebaut, da sie auch für Wasserwerkszwecke (Arbeiten an Leitungen) benötigt werden." Anzunehmen ist, dass ein Szenario entsprechend der Schutzzieldefinition (Zimmerbrand, eine Person vermisst) ein Einsatzfall ist, wo die Löschwasserversorgung als ausreichend zu betrachten ist. Problematisch wird ein Einsatzszenario, bei welchem der Brand über den Entstehungsbrand hinaus in einen Dachstuhlbrand übergeht oder ähnliche Einsatzszenarien. Alle Einsatzszenarien ab einem Zimmerbrand aufwärts sind als kritisch zu betrachten, da hier bereits in der Frühphase des Einsatzes viel Löschwasser benötigt wird, zum Beispiel bei der Vornahme eines Wenderohres über eine Drehleiter (1.600 Liter/min). Eine Anfrage bei der Bauordnung des Kreises Düren ergab, dass es dort keine Aufstellung über genehmigte Gebäude gibt, wo ein Objektschutz gem. Arbeitsblatt W405 gefordert ist. Bezüglich des im Juni 2016 neu erschienenen Bleiblattes 1 "Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen" sind Absprachen mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen zu führen. Bisher sahen beide Wasserversorger keine Notwendigkeit für eine entsprechende Anschaffung der Armaturen zur Wasserentnahme der Feuerwehr aus der öffentlichen Sammelwasserversorgung mit Rückschlagventilen. Im Bedarfsfall kommt der Wasserversorger auf die Feuerwehr zu. 3.3 Sonstige Gefahrenschwerpunkte Neben den bekannten Objekten, welche in den folgenden Punkten behandelt werden, sind die Hauptgefahrenschwerpunkte im Gemeindegebiet Kreuzau unter anderem die Bundesstraße 56 sowie die Landstraße 327 in Höhe der Ortslage Stockheim zwischen den Gemeindegrenzen zur Stadt Düren und zur Gemeinde Vettweiß. Diese Straßen sind Unfallschwerpunkt im Gemeindegebiet. Hier kam es im Betrachtungszeitraum von 01.01.2010 bis 01.12.2016 zu insgesamt 73 Einsatzereignissen, bei welchen ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich war. Ferner kommt es immer wieder zu Unfallereignissen auf den anderen Straßen im Gemeindegebiet, gerade auf den Land- und Kreisstraßen kommt es immer wieder zu Unfallereignissen, hier unter anderem durch die in Punkt 3.2.1 genannten Gründe. Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements wurden diverse Bäche im Gemeindegebiet betrachtet und mit einem Szenario HQ 100 - somit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit - Überschwemmungsflächen in den Ortslagen Drove und Kreuzau ausgewiesen (vergl. Punkt 3.2.3). Problematisch sind auch die Bäche welche im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements nicht betrachtet worden sind. Hier gibt es keine Hochwassergefahrenkarten. Einsatzereignisse aufgrund von Überflutungen nach Starkregen hat es in den Ortslagen aber in der Vergangenheit bereits mehrfach gegeben (vgl. Anhang 1 Einsatzbeispiele). Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 3.4 Seite 36 Abschätzung des Gefahrenpotenzials Nach § 3 BHKG unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren. Als örtliche Verhältnisse sind die allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsbereich zu verstehen. Zentrale Faktoren der örtlichen Verhältnisse sind insbesondere Einwohner (-dichte), flächenmäßige Ausdehnung, Topographie, Bebauung, Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur einer Kommune. Methodische Vorgehensweise Zur räumlich differenzierten Darstellung des in der Gemeinde Kreuzau vorhandenen Gefahrenpotenzials aus feuerwehrtechnischer Sicht wurde, unterschieden nach den bestehenden zwei Feuerwehr-Einsatzbereichen, eine Gefahrenanalyse in vier Arbeitsschritten durchgeführt: 1. Definition der Gefahrenklassen, Gefahrenstufen, Gefahrenkategorien sowie der methodischen Vorgehensweise 2. Klassifizierung aller relevanten Einzelobjekte je Feuerwehr-Einsatzbereich aus feuerwehrtechnischer Sicht nach Gefahrenstufen 3. Ermittlung der beurteilungsrelevanten Gefahrenstufen pro Gefahrenklasse und Bildung der Punktsumme über alle Gefahrenklassen je Feuerwehr-Einsatzbereich 4. abschließende Beurteilung des Gefahrenpotenzials je Ausrückebereich mittels Gefahrenkategorie Entsprechend den verschiedenen Schadenarten und den korrespondierenden Tätigkeitsbereichen der Feuerwehr wurden sechs verschiedene Gefahrenklassen definiert:       Gefahrenklasse B - Brandgefahr Gefahrenklasse T - technische Gefahr Gefahrenklasse C - chemische Gefahr Gefahrenklasse P - Gefahr für Personen Gefahrenklasse Str - Gefahr durch Strahler Gefahrenklasse W - Gefahr durch Überschwemmung Um in einer Gefahrenklasse graduelle Unterscheidungen vornehmen zu können, wurden vier Gefahrenstufen mit den Punktwertigkeiten 1 bis 4 definiert (siehe TABELLE 3.5):     Gefahrenstufe: keine bis normale Gefahr - Punktwert 1 Gefahrenstufe: erhöhte Gefahr - Punktwert 2 Gefahrenstufe: große Gefahr - Punktwert 3 Gefahrenstufe: sehr große Gefahr - Punktwert 4 Die Gefahrenstufe "keine bis normale Gefahr" stellt mit dem Punktwert 1 immer die Grundwertigkeit dar. Als beurteilungsrelevante Gefahrenstufe pro Gefahrenklasse eines Ausrückebereiches gilt der Maximalwert aus den Gefahrenstufen aller beurteilten Einzelobjekte. Mit Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 37 der so ermittelten "beurteilungsrelevanten Gefahrenstufe" (Maximalwert aus den Gefahrenstufen aller beurteilten Einzelobjekte) wird dann über alle Gefahrenklassen die Punktesumme je Ausrückebereich ermittelt. Zur abschließenden Beurteilung des Gefahrenpotenzials je Ausrückebereich (gering, mittel, hoch) wird die so ermittelte Punktesumme je Ausrückebereich (von mindestens 6 bis maximal 24) dann a priori in drei Gefahrenkategorien wie folgt klassifiziert:    Gefahrenkategorie: geringes Gefahrenpotenzial - Punktsumme 6 - 10 Gefahrenkategorie: mittleres Gefahrenpotenzial - Punktsumme 11 - 16 Gefahrenkategorie: hohes Gefahrenpotenzial - Punktsumme 17 - 24 Sonderfall: Erhält innerhalb eines Ausrückebereichs eine der beurteilungsrelevanten Gefahrenstufen den Punktwert 4 "sehr große Gefahr", so wird der Ausrückebereich generell als Ganzes in die Gefahrenkategorie "hoch" mindestens mit der Punktsumme 20 eingruppiert. Entsprechend der vorstehend dargestellten methodischen Vorgehensweise wurde die Analyse des Gefahrenpotenzials im Gemeindegebiet Kreuzau durchgeführt. Mit der vorgenommenen Differenzierung des Gefahrenpotenzials in drei Gefahrenkategorien erfolgt eine möglichst praktikable Abschätzung aus feuerwehrtechnischer Sicht. TABELLE 3.4 und BILD 3.7 zeigen im Ergebnis das feuerwehrtechnische Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau je Ausrückebereich. TABELLE 3.4 Abschätzung des Gefahrenpotenzials je Ausrückebereich Anzahl Objekte Ausrückebereich der Löscheinheit Brand Technik Chemie Personen Strahler Überschwemmung beurteilungsrelevante Gefahrenstufe je Gefahrenklasse 9 LG Boich 2 2 2 3 1 1 11 mittel 10 LG Drove 3 3 1 3 1 2 13 mittel 34 LG Kreuzau 3 3 3 3 3 2 17 mittel 12 LG Obermaubach 2 2 3 2 1 2 12 mittel 24 LG Stockheim 3 3 2 3 1 1 13 mittel 8 LG Thum 3 3 2 2 1 1 12 mittel 6 LG Üdingen 2 2 1 2 1 1 9 gering 13 LG Untermaubach 3 3 3 2 3 1 15 mittel 6 LG Winden 2 3 1 2 1 1 10 gering Punkt- Bewertung summe der Gefahr Eine Zusammenstellung der bekannten und bewerteten Objekte enthält TABELLE 3.6. Die Ausrückebereiche der Löschgruppen Winden und Üdingen weisen ein geringes Gefahrenpotential auf. Für alle übrigen Ausrückebereiche wurde ein mittleres Gefahrenpotential ermittelt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 3.7 Seite 38 Gefahrenpotenzial in der Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B053\Punkte.doc Überschwemmung Strahler Personen Chemie Technik Gefahrengruppe I C u. I B Freisetzung bei/aus gewerblichem Verkauf und schulischer Nutzung, Laboren, Apotheken (Mengen < 1.000 kg) MANV-Stufe 1 (bis 50 Pers.) kann mit eigenen Verstärkungskräften (Schnelleinsatzgruppen) und Hilfe benachbarter Rettungsdienste abgearbeitet werden. Gefahrengruppe I A kein besonderer Umgang mit Gefahrstoffen, Ortsverkehr keine Anlagen oder Betriebe vorhanden, die mit biogefährdenden Stoffen umgehen Einzelpersonen, die über die Grundversorgung aufgefangen werden kein genehmigungsrechtlicher Umgang mit radioaktiven Strahlern kleinere Bäche größere Weiher, Seen, Badeseen technische Hilfeleistung im allgemeinen gewerblichen Bereich sowie Straßenverkehr (Pkw-Unfälle) allgemeine technische Hilfeleistung (Person in Zwangslage) im häuslichen und öffentlichen Bereich keine nennenswerten Gewässer vorhanden – überwiegend offene Bauweise, überwiegend Wohngebäude – Gebäude mit bis zu 3 Vollgeschossen – einzelne kleinere Gewerbe-, Handwerks-, Beherbergungsbetriebe – keine oder nur eingeschossige kleine Gebäude besonderer Art oder Nutzung – ausgedehnte Wälder 2 1 – weitgehend offene Bauweise, im Wesentlichen Wohngebäude, land- und forstwirtschaftlich genutzte Anwesen und Flächen – Gebäude mit bis zu 2 Vollgeschossen – keine nennenswerten Gewerbe- oder Handwerksbetriebe – keine Bauten besonderer Art und Nutzung erhöhte Gefahr keine bis normale Gefahr Flüsse ohne gewerbliche Schifffahrt Sportboothäfen Gefahrengruppe II A MANV-Stufe 2 (50 - 500 Personen) Gefahrengruppe II C u. II B Freisetzung bei Störung/Brand aus Tanklager, Düngemittellager, Recyclinganlagen/ Deponien, Gefahrguttransport auf Schiene und Straße schwere technische Hilfeleistung im gewerblichen Bereich sowie Schwerlast- und Schienenverkehr (Lkw- und Bahnunfälle) – offene und geschlossene Bauweise mit Ladengruppen und kleineren Einkaufszentren – Mischnutzung – kleinere Bauten besonderer Art oder Nutzung (z. B. Heime, Schulen, kleine Krankenhäuser) – Gebäude mit bis zu 5 Vollgeschossen – Hotels > 25 Gästezimmer – Gewerbebetriebe ohne erhöhten Gefahrstoffumgang oder mit Werkfeuerwehr 3 große Gefahr Flüsse und Seen mit gewerblicher Schifffahrt, Hafenanlage Bundeswasserstraßen Gefahrengruppe III A MANV-Stufe 3 (> 500 Personen) Gefahrengruppe III C u. III B Freisetzung aus verfahrenstechnischen Großanlagen (BimSchG) bei nicht bestimmungsgemäßem Betrieb (Störfällen) schwere technische Hilfeleistung im industriellen Bereich sowie Schiene, Schiff- und Luftfahrt (Havarien) – zum überwiegenden Teil großflächig geschlossene Bauweise – Mischnutzung u. a. mit Gewerbebetrieben – große Objekte besonderer Art oder Nutzung, z. B. große Krankenhäuser, Asylantenheime, Messehallen, Einkaufszentren über 10.000 qm Geschossfläche – Gebäude mit bis zu 8 Vollgeschossen – großflächige Industrie- und Gewerbegebiete, Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr 4 sehr große Gefahr TABELLE 3.5 Brand Gefahrenklasse: Gefahrenstufe: Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse: Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 39 Definition der Gefahrenstufen je Gefahrenklasse B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 3.6 Seite 40 Liste der bekannten und bewerteten Objekte in Kreuzau Überschwemmung Strahler Personen Chemie Kurzklassifizierung der Art/Nutzung des Objekts Brand Objektname/-bezeichnung der baulichen Anlage besonderer Art oder Nutzung Technik Punktwerte je Gefahrenklasse lfd. Nr. je lfd. Nr.: Ausrückebereich LG Boich 5 Gut Stein Obsthof Wollseifen Übergangswohnheim Übergangswohnheim Kreisstraße 32 von OT Leversbach bis Stadtgrenze 5 Nideggen 0 1 2 1 1 1 1 6 6 Landstraße 249 von OT Boich bis L 250 0 1 2 1 1 1 1 7 7 Kreisstraße 46 von OT Boich bis OT Leversbach Landstraße 249 von OT Boich bis Stadtgrenze 8 Nideggen 0 1 2 1 1 1 1 0 1 2 1 1 1 1 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 12 - Schulen und Kindergärten 12 - Schulen und Kindergärten 01 - Beherbergungsbetriebe 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung aus Alarm- und Ausrückeordnung 2 2 3 3 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 aus Alarm- und Ausrückeordnung Hochwasserrisiko 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 2 00 - Standard Einsatzmittelkette 14 - Seniorenwohnheime 09 - Objekte mit gefährlichen Stoffen und Güter 14 - Seniorenwohnheime 14 - Seniorenwohnheime 14 - Seniorenwohnheime 05 - Größere Versammlungsstätten 12 - Schulen und Kindergärten 12 - Schulen und Kindergärten 11 - Papierindustrie 12 - Schulen und Kindergärten 12 - Schulen und Kindergärten 12 - Schulen und Kindergärten 03 - Büro-/ Verwaltungsgebäude 11 - Papierindustrie 14 - Seniorenwohnheime 14 - Seniorenwohnheime 14 - Seniorenwohnheime 14 - Seniorenwohnheime 04 - Gewerbe 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 2 2 2 1 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 3 3 3 2 2 3 2 3 2 2 2 2 1 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 2 1 1 1 1 1 04 - Gewerbe 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 05 - Größere Versammlungsstätten 04 - Gewerbe 01 - Beherbergungsbetriebe 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 3 2 1 3 1 1 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 2 3 4 8 1 2 3 4 04 - Gewerbe 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 01 - Beherbergungsbetriebe 01 - Beherbergungsbetriebe 2 2 2 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 LG Drove 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Drover Heide KU Kindergarten Drove Grundschule Drove ZUE Drove Vollsteiner Mühle RWZ-Siloanlage Landstraße 249 von L 250 bis K 28 Kreistraße 28 von L 249 bis Gemeindegrenze 8 Vettweiß 9 Drover Bach 1 2 3 4 5 6 7 LG Kreuzau Aldi Kreuzau St. Andreas Pflegewohnheim Freizeitbad Monte Mare Wohnanlage An Burg Kreuzau Wohnanlage An Burg Kreuzau Wohnanlage An Burg Kreuzau Festhalle Kreuzau Grundschule Kreuzau Schulzentrum Kreuzau Smurfit Kappa Kindergarten Spatzennest Kindergarten Kreuzau Sporthalle Kreuzau Rathaus Kreuzau Niederauer Mühle Seniorenwohnungen Seniorenwohnungen Seniorenwohnungen Seniorenwohnungen Raiffeisenwaren Kreuzau 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 38 21 Lagerhallen Blum 39 40 41 42 43 22 23 24 25 26 44 27 Kreisstraße 39 von OT Kreuzau bis OT Winden Kreisstraße 32 von Grillhütte drei Erken bis OT 28 Kreuzau 29 Landstraße 249 von K 28 bis OT Kreuzau Landstraße 249 von OT Kreuzau bis Stadtgrenze 30 Düren Straße 1 3 1 1 1 1 Straße Straße 1 1 2 3 1 1 1 1 1 1 1 1 Straße 1 3 1 1 1 1 31 Kreisstraße 27 von K 39 bis Stadtgrenze Düren Kreisstraße 29 von Dürener Str. bis Stadtgrenze 32 Düren 33 Drover Bach Straße 1 2 1 1 1 1 Straße Gewässer 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 45 46 47 48 49 50 Hoesch Design Hoesch Logistik Bürgerhaus Kreuzau Valder Kunststoffverarbeitung Übergangswohnheim Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 3.6 Seite 41 (Fortsetzung) Überschwemmun g Strahler Personen Chemie Kurzklassifizierung der Art/Nutzung des Objekts Brand Objektname/-bezeichnung der baulichen Anlage besonderer Art oder Nutzung Technik Punktwerte je Gefahrenklasse lfd. Nr. je lfd. Nr.: Ausrückebereich LG Obermaubach 51 52 53 54 55 56 57 58 1 2 3 4 5 6 7 8 Grundschule Obermaubach Hotel Am See Kindergarten Obermaubach Stausee Obermaubach Hof Winter LVR Jugendhilfe Wasserlaboratorium Übergangswohnheim 60 61 9 Übergangswohnheim Kreistraße 30 von OT Obermaubach bis 10 Gemeindegrenze Hürtgenwald 11 Rinnebach 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 80 81 19 20 82 21 83 22 84 23 59 12 - Schulen und Kindergärten 01 - Beherbergungsbetriebe 12 - Schulen und Kindergärten 13 - Seen oder sonstige Gewässer 04 - Gewerbe 01 - Beherbergungsbetriebe 09 - Objekte mit gefährlichen Stoffen und Güter 01 - Beherbergungsbetriebe 2 2 2 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 3 1 2 2 2 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 01 - Beherbergungsbetriebe 2 1 1 2 1 1 Straße Gewässer 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 01 - Beherbergungsbetriebe 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 02 - Behindertenheime und Behindertenwerkstätten 04 - Gewerbe 12 - Schulen und Kindergärten 12 - Schulen und Kindergärten 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 12 - Schulen und Kindergärten 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 01 - Beherbergungsbetriebe - 2 3 2 2 3 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 3 2 3 1 1 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 2 1 3 1 2 3 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Straße Straße 1 1 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 Straße 1 3 1 1 1 1 Straße 1 3 1 1 1 1 Straße 1 3 1 1 1 1 LG Stockheim Autogas Extrem Hotel Burgholz Gartenbaubetrieb Schaar KST Moschkau Beyer Industrieprodukte Energa Caslana Mitco Resolution 2 S.à.r.l. Multi Packaging Solutions Düren Stephan´s Möbelbörse Rurtalwerkstätten Lebenshilfe eins-chem Kindergarten Stockheim Grundschule Stockheim Hof Thuir (B 56) Waldkindergarten Stockheim Ventana Obdachlosenunterkunft Gewerbegebiet Stockheim Landstraße 327 von OT Stockheim bis Stadtgrenze Düren Landstraße 327 von OT Stockheim bis B 56 Landstraße 327 von OT Stockheim bis Gemeindegrenze Vettweiß Bundesstraße 56 von OT Stockheim bis Gemeindegrenze Vettweiß Bundesstraße 56 von OT Stockheim bis Stadtgrenze Düren LG Thum 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 12 - Schulen und Kindergärten 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 2 2 3 1 1 1 2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 Straße 1 3 1 1 1 1 Straße Straße 1 1 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 91 1 Aussiedlerhof Berg 2 Kindergarten Thum 3 Burg Thum Landstraße 33 von OT Thum bis Stadtgrenze 4 Nideggen Landstraße 33 von OT Thum bis Gemeindegrenze 5 Vettweiß 6 Landstraße 250 von L 249 bis OT Thum Landstraße 250 OT Thum bis Stadtgrenze 7 Nideggen Straße 1 2 1 1 1 1 92 93 1 Kindergarten Üdingen 2 Marston Bentley Domsel 12 - Schulen und Kindergärten 04 - Gewerbe 2 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 94 3 Kreisstraße 32 von OT Üdingen bis OT Leversbach Kreisstraße 32 von Grillhütte drei Erken bis OT 4 Üdingen 5 Kreisstraße 51 von K 30 bis K 32 0 1 2 1 1 1 1 0 0 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 85 86 87 88 89 90 LG Üdingen 95 96 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 3.6 Seite 42 (Fortsetzung) Überschwemmun g Strahler Personen Chemie Kurzklassifizierung der Art/Nutzung des Objekts Brand Objektname/-bezeichnung der baulichen Anlage besonderer Art oder Nutzung Technik Punktwerte je Gefahrenklasse lfd. Nr. je lfd. Nr.: Ausrückebereich LG Untermaubach 10 - Objekte mit schlechter Wasserversorgung 11 - Papierindustrie 12 - Schulen und Kindergärten 01 - Beherbergungsbetriebe 01 - Beherbergungsbetriebe 05 - Größere Versammlungsstätten 00 - Standard Einsatzmittelkette 00 - Standard Einsatzmittelkette 01 - Beherbergungsbetriebe 3 3 2 2 2 2 2 2 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 1 1 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 106 107 Burg Untermaubach Metsä Tissue Kindergarten Untermaubach Hotel Künster Landgasthof Künster Gaststätte Hassert Wasserkraftanlage Forellenzucht Untermaubach Übergangswohnheim Kreistraße 31 von OT Untermaubach bis 10 Gemeindegrenze Hürtgenwald 11 Kreisstraße 27 von K 31 bis K 39 Straße Straße 1 1 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 108 12 Kreisstraße 30 von K 51 bis OT Obermaubach Straße 1 2 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 2 3 1 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 97 98 99 100 101 102 103 104 105 1 2 3 4 5 6 7 8 9 LG Winden 109 110 111 112 113 114 1 2 3 4 5 6 Kindergarten Winden Wasserwerk Concordia Grundschule Winden Einkaufszentrum Kreuzau Kreisstraße 39 von OT Langenbroich bis K 31 Kreisstraße 30 von OT Winden bis K 31 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 12 - Schulen und Kindergärten 00 - Standard Einsatzmittelkette 12 - Schulen und Kindergärten 04 - Gewerbe Straße Straße B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 3.5 Seite 43 Abschätzung des Gefährdungspotenzials Der Begriff Gefahr wird definiert als ein Zustand, Umstand oder Vorgang, aus dem ein Schaden entstehen kann, wobei ein Schaden ein Nachteil durch Verletzung von Rechtsgütern ist. Der Begriff der Gefährdung ist dagegen eine räumlich und zeitlich sowie nach Art, Größe und Richtung bestimmte Gefahr für eine Sache, Person oder Funktion, d. h. eine Gefährdung für Personen, Sachen oder Funktionen besteht nur im Wirkungsbereich einer Gefahr. Gefährdung im Sinne einer Schutzzieldefinition i. V. m. den Pflichtaufgaben einer Feuerwehr nach Landesrecht liegt also dann vor, wenn sich Personen im Einwirkungsbereich einer Gefahr befinden. Die Gefährdung ist umso größer anzusehen, je mehr Personen sich im Einwirkungsbereich einer Gefahr befinden. So ist zum Beispiel ein Kellerbrand in einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus aufgrund der größeren Anzahl der Betroffenen und zu rettenden Personen (Gefahr der Rauchgasintoxikation) aus Sicht der Feuerwehr mit einer höheren Gefährdung und damit als "gefährlicher" einzustufen, als ein Kellerbrand in einem freistehenden Einfamilienhaus. Zur Abschätzung der bevölkerungsbezogenen Gefährdung werden die im Vorkapitel ermittelten Gefahrenpotenziale zu den möglicherweise direkt betroffenen Bürgern in Bezug gesetzt. Um das Gefährdungspotenzial je Ausrückebereich ausgehend vom Gefahrenpotenzial bewerten und darstellen zu können, wird die Punktsumme über alle Gefahrenklassen pro Feuerwehr-Einsatzbereich mit der Einwohnerdichte (in E/qkm) des jeweiligen FeuerwehrEinsatzbereiches gewichtet (multipliziert). Das so errechnete Produkt ergibt nach Division durch 1.000 (Normierung) das Maß für das Gefährdungspotenzial, welches a priori in drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch) klassifiziert wird:    Gefährdungskategorie: geringes Gefährdungspotenzial - Gefährdungsmaß < 30 Gefährdungskategorie: mittleres Gefährdungspotenzial - Gefährdungsmaß 30 - 60 Gefährdungskategorie: hohes Gefährdungspotenzial - Gefährdungsmaß > 60 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 44 Das Ergebnis der Gefährdungsanalyse ist in TABELLE 3.7 und in BILD 3.8 dargestellt. TABELLE 3.7 Abschätzung des Gefährdungspotenzials je Ausrückebereich EinwohnerPunktsumme Bewertung dichte Gefahrenklasse der Gefahr [E/qkm] Gefährdungsmaß Bewertung der Gefährdung mittel 1,88 gering 13 mittel 6,10 gering 936,48 17 mittel 15,92 gering 2,0 707,14 12 mittel 8,49 gering 2.652 7,7 345,31 13 mittel 4,49 gering LG Thum 393 3,7 106,50 12 mittel 1,28 gering LG Üdingen 670 1,5 449,66 9 gering 4,05 gering LG Untermaubach 1.871 5,3 353,69 15 mittel 5,31 gering LG Winden 2.438 4,4 557,89 10 gering 5,58 gering Ausrückebereich der Löscheinheit Einwohner Fläche [qkm] LG Boich 1.171 6,9 170,70 11 LG Drove 2.252 4,8 469,17 LG Kreuzau 5.263 5,6 LG Obermaubach 1.386 LG Stockheim Das in der Gemeinde Kreuzau vorhandene Gefährdungspotenzial ist unter Berücksichtigung von insgesamt 114 nach Gebieten bewerteten Objekten und der entsprechenden Einwohnerdichte innerhalb der Kategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ für alle Ausrückbereiche der Feuerwehr Kreuzau als gering zu betrachten. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 3.8 Seite 45 Gefährdungspotenzial in der Gemeinde Kreuzau nach Gebieten Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 3.6 Seite 46 Abschätzung der Schadenschwere und Risikoanalyse Aus statistischen Untersuchungen lässt sich ableiten, dass die Wahrscheinlichkeit eines Feuerwehreinsatzes stark mit der Einwohnerzahl korreliert. Zur Abschätzung der Schadenschwere und daraus folgend einer Risikobetrachtung sind Feuerwehreinsätze (Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung) räumlich abgrenzbaren Bereichen (z. B. Ortsteile) zuzuordnen und mit einem Schadenschweregrad zu klassifizieren. Für jede der drei Schadenschwereklassen ist ein zugehöriger Schadenschwerefaktor definiert: Schadenschwereklasse Schadenschweregrad Schadenschwerefaktor S1 gering, z. B. Kleinbrand 1 S2 mittel, z. B. Zimmerbrand 10 S3 hoch, z. B. Lagerhallenbrand 100 Der logarithmisch gestaffelte Schadenschwerefaktor berücksichtigt neben der zu erwartenden monetären Schadenshöhe ebenso den organisatorischen, technischen und personellen Aufwand der Feuerwehr bei der Bekämpfung/Kontrolle eines entsprechenden Schadenszenarios. Wie wird ein Risiko innerhalb der Sicherheitstechnik beurteilt? Allgemein gesprochen werden mit Risiken Ereignisse beschrieben, die negative Auswirkungen mit sich bringen können. Zunächst müssen also mögliche Ereignisse identifiziert werden, die eine Gefährdung darstellen (Risikoanalyse). Anschließend erfolgt die Bewertung der erkannten Risiken (Risikoabschätzung). Die Risikobewertung kann über eine einfache und im Sicherheitsmanagement bewährte Weise durchgeführt werden, indem durch Multiplikation der Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und der möglichen Auswirkungen/Schadenspotenzial (A) das damit verbundene Risiko (R) ermittelt wird. Das Produkt dieser beiden Merkmale E und A charakterisiert somit das Risiko (R = E x A). Mit dieser relativ einfachen Vorgehensweise lassen sich die identifizierten Risiken gut abschätzen und auch in so genannten Schadens-Ausmaßdiagrammen optisch eingängig darstellen. Hierbei werden in einem Koordinatensystem die beiden Größen ● Eintrittswahrscheinlichkeit (E) und ● Auswirkung/Schadenspotenzial (A) auf den beiden Achsen eingetragen. Allein schon die Verteilung der verschiedenen Risikofaktoren lässt eine mehr oder weniger große Handlungsnotwendigkeit ableiten. Fazit: Bezogen auf den Feuerwehrbereich ist der Risikobegriff definiert als das Produkt von Schadenhäufigkeit mit Schadenschwere. Durch Multiplikation der realen Einsatzhäufigkeit je Schadenschwereklasse mit dem zugehörigen Schadenschwerefaktor und einer anschließenden Summierung der Produkte aller drei Schwereklassen wird das Risiko je Gebiet ermittelt. Das Risiko ist eine dimensionslose Größe und nur als Vergleichsmaßstab innerhalb derselben Untersuchungsgesamtheit interpretierbar. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 47 Die erfassten Einsatzdaten der Feuerwehr Kreuzau enthalten keine Angaben zur Schadenhöhe, sodass hieraus die Schwierigkeit resultiert, eine verlässliche Abschätzung zur Wahrscheinlichkeit eines Feuerwehreinsatzes sowie zur Schadenschwere/Schadenhöhe innerhalb von Gebietseinheiten der Gemeinde retrospektiv zu treffen. Eine Risikoanalyse konnte nicht durchgeführt werden, da die Schadenhöhen durch den Träger nicht ermittelt werden können. Eine Gesamtaufstellung aller Schadenssummen (z. B. Schäden an Gebäuden, Betriebsausfall) liegt einer Verwaltung in der Regel nicht vor, da die entstehenden Schadenssummen von zahlreichen Kostenträgern übernommen werden. Die in den Vorkapiteln beschriebene feuerwehrtechnische Gefahren- und Gefährdungsbeschreibung für die Gemeinde Kreuzau ist jedoch ausreichend aussagefähig, um einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4 4.1 Seite 48 Ist-Struktur der Feuerwehr Kreuzau Aufgaben der Feuerwehr Kreuzau Bei den von der Feuerwehr Kreuzau wahrgenommenen Aufgaben handelt es sich um  Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (gemäß § 3 BHKG),  zugewiesene Aufgaben (gemäß BHKG und RettG NRW),  überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreis- und Landeskonzepten, hier auch landesweite Hilfe (§ 3(1) BHKG) und gegenseitige und landesweite Hilfe (§ 39 BHKG)  zusätzlich übertragene Aufgaben (Serviceaufgaben) und  freiwillige Aufgaben 4.1.1 Pflichtaufgaben Allgemeine Beschreibungen:  Bekämpfung von Schadenfeuer  Hilfeleistungen bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.  Gegenseitige und landesweite Hilfe Gemäß BHKG sind Kommunen zur nachbarschaftlichen Hilfe verpflichtet. Die Feuerwehr Kreuzau hat mit den umliegenden Kommunen Vereinbarungen zur nachbarschaftlichen Hilfe getroffen. Die Interkommunale Zusammenarbeit hängt vom Alarmierungsstichwort ab.  Bereitstellen von Brandsicherheitswachen Betreffend Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei welchen bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet wären und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen. Darüber hinaus sind Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (z. B. Schweißarbeiten, Sonderbauverordnungen) zu stellen.  Brandschutzaufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 49  Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen im Auftrag der Gemeinde  Mitwirkung bei der Erstellung und der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans Die Gemeinde hat die Aufgabe, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, fortzuschreiben und umzusetzen. Die Feuerwehr ist an diesem Verfahren zu beteiligen. Die Fortschreibung hat spätestens alle fünf Jahre zu erfolgen.  Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großeinsatzlagen sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte  Aus- und Fortbildung, Übungen – – – – Durchführung der Grundausbildung für die Freiwillige Feuerwehr Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen/Fortbildung der B-Dienstgruppe Durchführung regelmäßiger Übungsabende der Freiwilligen Feuerwehr Erprobung der Leistungsfähigkeit durch größere Übungen  Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung  Wartung, Prüfung und Pflege der persönlichen Ausrüstungsgegenstände  Wartung, Prüfung und Pflege der Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung  Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser  Repräsentation und Darstellung der Feuerwehr sowie Mitgliederwerbung und Mitgliederbetreuung  Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen  Beteiligung bei der Brandverhütungsschau Brandverhütungsschaupflichtig sind Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet werden können - insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen.  Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen zur direkten Gefahrenabwehr. Pflichtaufgaben, die einer besonderen Erläuterung bedürfen  Aufschaltung und Betreuung von Brandmeldeanlagen (BMA) Es werden immer mehr Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung durch die Bauaufsicht gefordert und auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 50 So waren in der Gemeinde Kreuzau zum Beispiel 1990 drei Brandmeldeanlagen aufgeschaltet, zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um 15 Anlagen. Durch die Bauaufsicht wird die Installation einer Brandmeldeanlage angeordnet. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile werden durch die Bauaufsicht nicht erlassen, sind aber für den reibungslosen Verlauf eines Feuerwehreinsatzes unerlässlich. Aus diesem Grunde muss die örtliche Feuerwehr für ihren Einsatzbereich Regelungen treffen, damit trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen möglich ist. Es sind u. a. Festlegungen zu treffen im Bereich Feuerwehrzugang, Schließanlage und Brandmelder. Letztendlich ist jede Brandmeldeanlage vor Inbetriebnahme von der Feuerwehr abzunehmen. Solche Regelungen sind im Rahmen von Aufschaltbedingungen festzulegen und deren Einhaltung durch eine Feuerwehrkraft zu überprüfen. Diese Aufgaben können im geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos durch ehrenamtliches Personal geleistet werden. Darüber hinaus ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr festzulegen, welche Feuerwehreinheiten im Auslösefall zu alarmieren sind. In der Regel ist dies mindestens eine Alarmeinheit, verbunden mit einer Unterstützungslöschgruppe und dem Einsatzleitdienst. Trotz regelmäßiger Wartungen durch die Betreiber kommt es immer wieder zu Fehlauslösungen der BMA. Bei der Vielzahl der zwischenzeitlich in der Gemeinde Kreuzau vorhandenen Brandmeldeanlagen führt dies zu einer nicht unbedeutenden Belastung für die Einsatzkräfte.  Heimrauchmelder Durch die Einführung der Heimrauchmelder ist mit erhöhten Einsatzzahlen zu rechnen, da es sich hier um nicht überwachte und gewartete Anlagen handelt. In NRW muss bis zum Ende 2016 jeder Haushalt mit Heimrauchmeldern ausgestattet sein. Das bedeutet für die Gemeinde Kreuzau, dass zukünftig mit 7.298 solcher Anlagen zu rechnen ist. Da es für den Außenstehenden oftmals nicht zu erkennen ist, ob es sich um einen echten, einen Fehlalarm oder gar um eine technische Störung handelt, ist mit gut gemeinten Fehlarmierungen durch aufmerksame Bürger zu rechnen. Die Feuerwehr Kreuzau wurde in den Jahren 2010 bis 2015 bereits vier Mal zu solchen Einsätzen gerufen. Derzeit ist jedoch nur jeder dritte Haushalt in NRW mit Heimrauchmeldern ausgestattet.  Prüfung und Wartung von Fahrzeugen und Geräten Der optimale Zustand der Fahrzeuge und Geräte sowie deren fehlerlose Funktionsfähigkeit muss durch die Feuerwehr gewährleistet werden. Neben allgemeinen Pflege- und Wartungsarbeiten ist eine Vielzahl von gesetzlich vorgegeben Prüfungen durchzuführen. Hierbei sind zum Einen Prüffristen zu beachten, zum Anderen gibt es genaue Festlegungen zum Prüfungsumfang. So müssen viele Gerätschaften jährlich bzw. nach jedem Einsatz geprüft werden. Eine Missachtung dieser Bestimmungen würde im Schadensfall straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Prüfungen dürfen nur von speziGemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 51 ell ausgebildetem Personal vorgenommen werden. Der Ausbildungsaufwand für einen Geräteprüfer beträgt 40 Stunden, regelmäßige Fortbildungen sind zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung der geforderten Wartungs- und Prüfungsarbeiten kann im derzeit erforderlichen Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos ehrenamtlich geleistet werden.  Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen Um eine effektive Abwicklung von Feuerwehreinsätzen zu gewährleisten, sind im Vorfeld durch die Feuerwehr zur Einsatzplanung und -vorbereitung entsprechende Pläne zu erstellen und fortzuschreiben. Hierzu gehören u. a. Alarm- und Ausrückeordnungen und sonstige Einsatzpläne. Diese beziehen sich – auf das jeweilige Objekt (z. B. Schulen, Gewerbebetriebe, Versammlungsstätten), – ein spezielles Szenarium (z. B. Waldbrand, Ölunfall, ABC-Alarm) oder – auf die zu alarmierenden Einsatzkräfte, Anfahrtswege, Einsatzgrundsätze. Darüber hinaus werden Einsatzpläne für "Veranstaltungen" wie z. B. das Ortsfest Kreuzau und den Rosenmontagszug in Kreuzau erstellt. Bezogen auf das vorhandene Gefährdungspotenzial innerhalb der Gemeinde Kreuzau hat dies einen großen zeitlichen Aufwand zur Folge, welcher eine erhebliche Belastung für das ehrenamtliche Personal darstellt.  Brandschutzerziehung und -aufklärung: Das BHKG verpflichtet die Gemeinden in § 3 Abs. 5 zur Brandschutzerziehung und -aufklärung. Die Tatsache, dass in Deutschland jährlich zirka 600 Menschen bei Bränden sterben und 6.000 bis 10.000 Brandopfer zum Teil schwerste Brandverletzungen erleiden, die mit dauerhaften Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit einhergehen, zeigt auf, dass diese Verpflichtung ernst genommen werden muss. Die Einbindung der Feuerwehr in diese Aufgabe ist unumgänglich, da nur sie die hierfür erforderliche Sachkenntnis besitzt. Die notwendige Einbindung erfordert weiteren, nicht unerheblichen Zeitaufwand für das eingesetzte ehrenamtliche Personal. Der Aufwand besteht zum Einen darin, dass die Ausbilder umfassend geschult werden müssen, zum Anderen, dass der Einsatz vorwiegend über Tag in der personalkritischen Zeit erfolgt. Aus den genannten Gründen ist es nur einer begrenzten Anzahl von Feuerwehrmitgliedern möglich, diese Aufgabe zu übernehmen. Ehrenamtliches Personal der Feuerwehr kann diese Aufgabe nur dann übernehmen, wenn eine entsprechende Sachausstattung (z. B. Unterrichtsmaterial) zur Verfügung steht und der zeitliche Aufwand eine Entschädigung erfährt. Eine flächendeckende Brandschutzerziehung bzw. -aufklärung ist aufgrund der beschränkten Personalkapazitäten nicht möglich. So findet diese momentan nur in Kindertagesstätten und Grundschulen statt. Weiterführende Schulen, Familien- und Senioreneinrichtungen sowie Einrichtungen mit Behinderten werden nicht bedient. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 52 Aus- und Fortbildung  Bereich Aus- und Fortbildung z. B. – Durchführung der kommunalen Ausbildung, sowie Koordinierung der Kreis- und Landesausbildung. – Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. Gesamtkonzept der Basisausbildung (Laufbahn- und Fachausbildung) 1.1 Ausbildung zum 1.2 Truppmann 1.3 auf Gemeindeebene Die Grundausbildung findet in einer Ausbildungskooperation mit den Kommunen Hürtgenwald und Heimbach statt. 1.4 Ausbildung an Feuerwehrfahrzeugen und - geräten des Standortes 3 Ausbildung im Sprechfunk auf Kreisebene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auf Kreisebene 5 Abschluss im 1. Jahr der Ausbildung Abschluss im 2. Jahr der Ausbildung 4. Modul TM 2.2 technische Hilfeleistung (40 Stunden) 2 4 1. Modul Tm1 54 Stunden 2. Modul Tm1 16 Stunden Erste-Hilfe 3. Modul TM 2.1 Brandschutz (40 Stunden) Weiterbildung in der Funktion "Truppmann" z. B. Absturzsicherung [ ABCEinsätze (Gefahrstoffeinsatz, Strahlenschutzeinsatz)] Ausbildung für Sonderfunktionen (z.B. Maschinist für Löschfahrzeuge) nach Bedarf Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 16 Stunden Abschluss nach der Tm Ausbildung 40 Stunden (nach Bedarf) 80 Stunden 40 Stunden B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.1 Ausbildung zum 6.2 Truppführer 6.3 auf Kreisebene 1. Modul TF 30 Stunden 2. Modul TF 30 Stunden 3. Modul TF 10 Stunden Seite 53 Abschluss im 4.Jahr der Ausbildung (Empfehlung) Ausbildung in Brandübungsanlagen weitere Fach- und Laufbahnausbildung Die Ausbildung zum Truppmann (Grundausbildung) wird auf Gemeindeebene durch Führungskräfte zusätzlich zur Arbeit in der Löschgruppe/im Löschzug durchgeführt. Da aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen eine Ausbildung auf kommunaler Ebene nicht mehr durchführbar ist, besteht eine Ausbildungskooperation mit den Kommunen Hürtgenwald und Heimbach. Jedes Jahr wird ein Lehrgang TM1 und ein Modul der TM2-Ausbildung durchgeführt. Die Lehrgänge finden reihum in den beteiligten Kommunen statt, Ausbilder und Fahrzeuge werden von allen Kommunen gestellt. Zusätzlich zur Mehrarbeit der Führungskräfte im Rahmen der Grundausbildung entstehen Ausbildungskosten, die im Haushalt zu veranschlagen sind. Hier fallen zum Beispiel Kosten für die Verpflegung der Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder, Lehrmaterial, Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Aufwandsentschädigung für Ausbilder an. Gemäß § 32 (5) BHKG haben alle Angehörige der Feuerwehr jährlich eine fachbezogene feuerwehrtechnische Fortbildung zu absolvieren. In Anlehnung an die geltende FwDV 2 kann von einem Fortbildungsbedarf von 40 Stunden ausgegangen werden. Diese Stunden werden durch die regelmäßige Teilnahme an den Übungsabenden sowie Fortbildungsveranstaltungen auf Kommunal- und Kreisebene abgegolten. 4.1.2 Zugewiesene Aufgaben Der Feuerwehr Kreuzau sind keine Aufgaben nach § 23 BHKG bzw. §§ 6, 7, 8, 9, 13 RettG NRW zugewiesen. Überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreis- und Landeskonzepten Im Rahmen der überörtlichen Hilfe auf Ebene des Kreises und des Landes sind Einheiten (Mannschaft und Gerät) der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau in den nachfolgend aufgeführten Konzepten eingebunden:  Konzept zur geplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Regierungsbezirk Köln, Abteilung Bezirk Köln/Bereitschaft 2 Dieses Konzept wird seit 2004 mit den Kreisen und kreisfreien Städten für die geplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Regierungsbezirk Köln entwickelt. Das Konzept beschreibt die interkommunale und organisatiGemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 54 onsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren, privaten Hilfsorganisationen sowie dem Technischen Hilfswerk und legt die dazu erforderlichen Strukturen fest. Die neu entwickelte taktische Einheit trägt den Namen "Abteilung Bezirk Köln". Diese setzt sich aus insgesamt 5 Bereitschaften zusammen. Die Bereitschaft 2 bilden Einsatzkräfte aus den Kreisen Euskirchen und Düren.  Vorgeplante überörtliche Hilfe Kreis Düren Auf Kreisebene sind abhängig von den Gefahrenlagen Wasserversorgung, Pendelverkehr und technische Hilfeleistung Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau eingebunden.  Konzept ABC-Abwehr Um Gefahren durch ABC-Einsätze wirkungsvoll und ökonomisch bekämpfen zu können, wurde zwischen den Wehrleitern innerhalb des Kreises Düren ein Gefahrgutkonzept abgestimmt. Danach werden geschultes Einsatzpersonal und vorhandenes Material zusammengefasst. Eine interkommunale ABC-Einheit besteht aus einer taktischen Einheit in Zugstärke. Das Aufgabenspektrum der Gefahrenabwehr ergibt sich aus der Mindestausstattung, die sich an einem Gerätewagen Gefahrgut 1 orientiert. Des Weiteren gehören der ABC-Einheit ein Führungsfahrzeug, ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und ein Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung an. Im Rahmen des Gefahrgutkonzeptes bildet die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau zusammen mit der Feuerwehr der Stadt Düren den ABCZug 503, der bei entsprechenden Gefahrenlagen interkommunal alarmiert wird.  Messkonzepte Kreis Düren und NRW Die Gefahrenabwehr aufgrund einer Freisetzung von ABC-Gefahrstoffen ist eine originäre Aufgabe der Gemeinden im Sinne § 3 BHKG, die sich hierzu ihrer örtlichen Feuerwehren bedienen. Damit die kreisangehörigen Kommunen diese Aufgaben wirkungsvoll und ökonomisch bekämpfen können, hat der Kreis Düren die erforderliche Ausstattung auf Grundlage des § 4 BHKG zentral beschafft. Der Kreis Düren verfügt über zwei Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess), Typ NRW und einen ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKw). Personell besetzt und in den Einsatz gebracht werden die beiden Gerätewagen Messtechnik von der Feuerwehr Niederzier und der Feuerwehr Kreuzau. Der ABC-Erkundungskraftwagen wird ebenfalls von der Feuerwehr Kreuzau besetzt und in den Einsatz gebracht. Aufgrund der geographischen Ausdehnung des Kreises Düren wird das Kreisgebiet in zwei flächenmäßige Einsatzbereiche ("Nord und Süd") unterteilt. Grenzlinie zwischen dem sog. Nord- und Südkreis ist die Bundesautobahn (BAB) A 4, die mittig im Kreisgebiet gelegen von Westen in Richtung Osten verläuft. Die Einheit Niederzier deckt den nördlichen und die Einheit Kreuzau den südlichen Teil des Kreisgebietes ab. Hierdurch wird eine schnellstmögliche Einleitung von Erstmaßnahmen im Messeinsatz gewährleistet. Ebenfalls eingebunden ist die Messeinheit der Feuerwehr Kreuzau im ABC-Schutzkonzept Messzug NRW. Das Land hat für bestimmte Einsatzszenarien Leistungsanforderungen an Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 55 die Gefahrenabwehr in den Kreisen beschrieben, um dort sowohl den Grundschutz bei derartigen Schadensereignissen sicherstellen zu können als auch überörtliche Hilfe in benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten leisten zu können.  Konzept Sonder- und Unwetterlagen im Kreis Düren Die Einrichtung einer Einsatzzentrale in jeder kreisangehörigen Kommune wird als wichtiger Baustein für eine reibungslose Einsatzabwicklung bestimmter Einsätze angesehen. In jeder Kommune im Kreis Düren wurde eine solche Einsatzzentrale eingerichtet, die durch Personal der Feuerwehr im Einsatzfall besetzt wird. Die Einsatzzentrale der Feuerwehr Kreuzau wurde im Feuerwehrgerätehaus in Stockheim eingerichtet und technisch ausgestattet. Sie wird beispielsweise bei folgenden Einsatzszenarien in Betrieb genommen: – flächendeckende Schadensereignisse wie plötzliche und/oder lang anhaltende Starkniederschläge und Stürme/Orkane – für größere Einsatzleitungen bei absehbar längerer Einsatzdauer wie z. B. bei einer Influenza-Pandemie oder Tierseuche – bei weiträumigen Schadenslagen wie u. U. bei Schadstoffausbreitungen oder Evakuierungsmaßnahmen Sofern die Einrichtung einer örtlichen Einsatzleitung bzw. einer Einsatzabschnittsleitung erforderlich wird, ist diese ebenfalls in den Räumlichkeiten der Einsatzzentrale untergebracht.  Mitwirkung im gemeindlichen Stab für außergewöhnliche Ereignisse Ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben von den kreisangehörigen Kommunen einzurichten, um möglicherweise eintretenden Schadensereignissen unterhalb der Großeinsatzlage oder Katastrophe sicher und schnell begegnen zu können. Ebenso dient der SAE bei einer Großeinsatzlage oder Katastrophe dazu, die Maßnahmen zwischen Krisenstab (Kreis) und der Kommune abzustimmen (vgl. § 35 (5) BHKG). Der SAE ist ein verkleinertes Abbild der gemeindlichen Verwaltung, welches ämterübergreifend unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines Vertreters im Amt Krisenfälle ggf. unter Hinzuziehung von externen Experten abarbeitet. Ein solcher Stab ist bei der Gemeinde Kreuzau noch zeitnah einzurichten. Dabei kann die Feuerwehr Kreuzau mit Fachpersonal eingebunden werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 56 4.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben obliegt die Aufgabenzuweisung der Organisationshoheit der Gemeinde. Der Feuerwehr Kreuzau wurden als Teil der Kommune zusätzliche Aufgaben übertragen (Serviceaufgaben):  Dienstleistungen für andere gemeindliche Stellen in Notsituationen und Ausnahmefällen, z. B. Hilfeleistung mit Material und Personal, Warnung der Bevölkerung, etc.  Amtshilfe für die Polizei, z. B. – Ausleuchten von Einsatzstellen, – Gestellung von Fahrzeugen und Geräten, – Leichenbergung. 4.1.4 Freiwillige Aufgaben  Weitere freiwillige Aufgaben (auf Weisung des Feuerschutzträgers) z. B. – Durchführung von Eigenleistungen im Rahmen der Möglichkeiten bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Feuerwehrgerätehäusern und -fahrzeugen, – Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung ohne Polizei), – Unterstützung sonstiger Veranstaltungen (Gemeinde-/Stadtfeste), – Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen), – Leistungsnachweis, – Martinszugbegleitung, – Kranzniederlegungen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.2 Seite 57 Infrastruktur der Feuerwehr Kreuzau Die Feuerwehr Kreuzau benötigt zur sachgerechten und fachkompetenten Erfüllung der an sie gestellten Aufgabenvielfalt eine leistungsfähige Organisationsstruktur sowie ausreichende technische und personelle Ressourcen an den Standorten der Feuerwehrhäuser. 4.2.1 Räumliche Lage der Feuerwehrstandorte im Gemeindegebiet Kreuzau Die Gemeinde Kreuzau unterhält neun Feuerwehrstandorte entsprechend folgender Übersicht: Löschgruppen der Feuerwehr Kreuzau Nr. Name Postleitzahl Straße Hausnummer 01 LG Boich 52372 Gereonstraße 15 02 LG Drove 52372 Wehrstraße 9 03 LG Kreuzau 52372 Üdinger Weg 25 04 LG Obermaubach 52372 Hinter den Gärten 3 05 LG Stockheim 52372 Kreuzauer Str. 48 a 06 LG Thum 52372 Kaninsberg 17 07 LG Üdingen 52372 Dorfstraße 48 a 08 LG Untermaubach 52372 Im Bongert 10 09 LG Winden 52372 Urbanusstraße 7 Die neun FF-Standorte in der Gemeinde Kreuzau dienen der Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften der neun Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr. Die Löschgruppe Winden ist zurzeit nicht aktiv. Das Gerätehaus wird von der Gesamtwehr für Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen und der Jugendfeuerwehr genutzt. Es ist regelmäßiger Treffpunkt der Kinderfeuerwehr und der Jugendsprecher aus den einzelnen Jugendgruppen der Jugendfeuerwehr. Des Weiteren ist hier die Kleiderkammer für die Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr untergebracht. Es wird als zentrales Lager und Ausgabestelle von den Gerätewarten sowie Beauftragten für Funk, Atemschutz und Funkmeldeempfänger genutzt. Ebenfalls wird hier der Einsatzleitdienst (B-Dienst) übergeben und übernommen. Die Lage der neun Standorte der Feuerwehr Kreuzau ist in BILD 4.1 dargestellt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 4.1 Seite 58 Feuerwehrstandorte in der Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 59 4.2.2 Feuerwehrgerätehäuser der Feuerwehr Kreuzau Die Feuerwehrhäuser dienen grundsätzlich der Unterbringung von Fahrzeugen, Gerätetechnik und persönlicher Schutzausrüstung. Neben Sanitärräumen, Aufenthalts- und Verpflegungsräumen sind in der Regel Unterrichts-, Büro- und Besprechungsräume sowie Lager und kleinere Werkstätten vorhanden. Im Unterschied zu ständig besetzten Feuerwachen halten sich die aktiven Ehrenamtlichen im Einsatzdienst der Feuerwehr Kreuzau in der Regel nur zum Übungsdienst, zu Aus- und Fortbildungen sowie im Rahmen des Einsatzdienstes an den Feuerwehrhäusern auf. Dementsprechend dienen Feuerwehrhäuser in erster Linie der Unterbringung von Einsatzfahrzeugen sowie der persönlichen Schutzausrüstung und der Gerätetechnik sowie der Durchführung einer regelmäßigen feuerwehrtechnischen Aus- und Fortbildung in Theorie und Praxis. Standards und Mindestanforderungen der Unfallversicherer für Feuerwehrhäuser werden in der DIN 14092 sowie in den Regelwerken der Feuerwehrunfallkasse aufgeführt. TABELLE 4.1 gibt einen Überblick über den baulichen Zustand der Feuerwehrgerätehäuser. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 60 4.2.2.1 Feuerwehrgerätehaus der LG Boich FWGH LG Boich Stellplätze 2 Aufenthaltsräume 1 Aufenthalts- und Schulungsraum mit integrierter Küchenzeile und Büroecke, 45 m² Umkleideräume keine - in Fahrzeughalle sanitäre Einrichtungen 1 x Damen, 1 x Herren, EG, 7 m² Ausführung nach DIN nein baulicher Zustand Baujahr 1950, Sanierung/Anbau 1989/90, dringender Sanierungsbedarf Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 61 4.2.2.2 Feuerwehrgerätehaus der LG Drove FWGH LG Drove Stellplätze 2 Aufenthaltsräume 1 Aufenthalts- und Schulungsraum, offene Küche, Schulungsraum offen zur Umkleide, 40 m² Umkleideräume gemeinsamer Umkleideraum, 35m² sanitäre Einrichtungen 1 gemeinsame Toilette, 5 m² Ausführung nach DIN nein baulicher Zustand Erweiterung 2007/2008 - Baubedarf im Sozialtrakt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 62 4.2.2.3 Feuerwehrgerätehaus der LG Kreuzau FWGH LG Kreuzau Stellplätze 5 Aufenthaltsräume Schulungsraum 67 m², Küche 15 m², Büro 12,4 m² Umkleideräume sanitäre Einrichtungen Umkleide Herren 30 m², Sanitär Herren 11,3 m³, Umkleide Damen/Herren 23,7 m², Sanitär 8,6 m² Herren EG 11,3 m², 2 WC, 1 Dusche, 2 Urinale, OG 5 m², 1 WC, 2 Urinale, Damen EG 8,6 m², 2 WC, 1 Dusche, OG 5,9 m², 2 WC Ausführung nach DIN nein baulicher Zustand Baujahr 2004/2005 - Renovierungsarbeiten im Sozialtrakt erforderlich Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 63 4.2.2.4 Feuerwehrgerätehaus der LG Obermaubach FWGH Stellplätze LG Obermaubach 2 Umkleideräume 1 Schulungs- und Aufenthaltsraum, 24,72 qm mit integrierter Küche Damen mit Sanitär 14,03 qm, Herren mit Sanitär 39,7 qm sanitäre Einrichtungen 2 x Damen, 2 x Herren Ausführung nach DIN nein baulicher Zustand Sanierung/Erweiterung 2015 Aufenthaltsräume Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 64 4.2.2.5 Feuerwehrgerätehaus der LG Stockheim FWGH Stellplätze Aufenthaltsräume Umkleideräume LG Stockheim 4 1 Schulungs und Aufenthaltsraum (gleichzeitig TEL), 1 Küche, 1 Büro und Fenmeldebetriebsstelle für kommunale Einsatzzentrale, insgesamt 86 m² 1 x Damen Schwarz und JFW, 1 x Herren Weiß, 1 x Herren Schwarz, insgesamt 53 m² sanitäre Einrichtungen Dusche/Toilette Damen, Toilette Herren, Dusche Herren Ausführung nach DIN Nein baulicher Zustand Erweiterung 2009/2010, Zustand befriedigend (Mängel bei Baustoffen/Bauteile) Anfahrt und Stellplätze auf dem Hof sind renovierungsbedürftig Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 65 4.2.2.6 Feuerwehrgerätehaus der LG Thum FWGH LG Thum Stellplätze 2 Aufenthaltsräume 1, ca. 36 qm mit integrierter Küche und Büroecke Umkleideräume Nein, Spinde in der Fahrzeughalle, getrennt Damen (MTF Garage) und Herren (Halle LF) sanitäre Einrichtungen 1 x gemischt Ausführung nach DIN nein baulicher Zustand gebaut 1997/1998 in Eigenleistung - Baubedarf Sozialtrakt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 66 4.2.2.7 Feuerwehrgerätehaus der LG Üdingen FWGH LG Üdingen Stellplätze 2 Aufenthaltsräume Umkleideräume 1 x Unterrichtsraum mit Einbauküche, 1 x Büro, 58,6 m² 1 x Herren 20 Spinde, 1 x Damen 4 Spinde, 23,9 m² sanitäre Einrichtungen 1 x Damen EG, 1 x Herren EG, 12,4 m² Ausführung nach DIN Architektenleistung/nein baulicher Zustand Halle 1979, Garage 2009, Schulungs und Aufenthaltsräume mit Umkleiden und Sanitäranlage 2011 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 67 4.2.2.8 Feuerwehrgerätehaus der LG Untermaubach FWGH LG Untermaubach Stellplätze 2 Aufenthaltsräume Küche mit Sitzecke 60 qm, Büro 7 qm, Schulungsraum 60 qm Umkleideräume Damen mit Dusche 20 qm, Herren mit Dusche 55 qm sanitäre Einrichtungen EG 1 x Damen und 1 x Herren, OG 1 x Unisex Ausführung nach DIN baulicher Zustand Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister teilweise Architektenleistung, teilweise Eigenleistung, teilweise Bestand von 1940 Sanierung Altbau nein, Neubau bzw. Anbau 2004/2005 mit 2014 aufgetretenem Wasserschaden an Innenwänden und Rissen im Mauerwerk, teilweise durch Gemeinde Reparaturmaßnahmen eingeleitet B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 68 4.2.2.9 Feuerwehrgerätehaus der LG Winden FWGH LG Winden Stellplätze 1 Stellplatz (KdoW ELD), 1 Stellplatz (Garage) wird zurzeit als Lager der FW Kreuzau genutzt Aufenthaltsräume 1 Schulungsraum mit Küchenzeile, 1 Büro, gesamt 67,5 m² Umkleideräume Umkleiden werden derzeit als Kleiderkammer Einsatzabteilung und JFW genutzt, gesamt: 23,1 m², Schutzkleidung ELD wird in der Fahrzeughalle deponiert sanitäre Einrichtungen Damen und Herren jeweils mit Dusche und WC Ausführung nach DIN nein baulicher Zustand baulicher Zustand im Allgemeinen i. O., 2015 in Eigenleistung Malerarbeiten Schulungsraum und EG, das FWGH Winden wird derzeit aufgrund der vorübergehenden Schließung der LG Winden als zentrales Lager, Ausbildungszentrum und Übergabestützpunkt für den ELD genutzt. Ebenso trifft sich in diesem GH die Kinderfeuerwehr der FW Kreuzau. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.1 Seite 69 Baulicher Zustand der Feuerwehrgerätehäuser lfd. Nr. Frage FWGH 01 LG Boich FWGH 02 LG Drove FWGH 03 LG Kreuzau FWGH 04 LG Obermaubach FWGH 05 LG Stockheim 1. Allgemeines 01 Baujahr bzw. Erweiterungen 02 Postanschrift 03 Tel./Fax 04 05 06 Anzahl Stellpätze Größe 1 (4,5 m x 8 m) Anzahl Stellpätze Größe 2 (4,5 m x 10 m) Anzahl Stellpätze Größe 3 (4,5 m x 12,5 m) 07 Anzahl Stellpätze Größe 4 (4,5 m x 8 m, für FwFz höher 3,5 m) 08 Schulungsraum - Größe (qm): 09 Aufenthaltsraum - Größe (qm): 10 Küche - Größe (qm): 11 Büro für Wehr-/Zug-/Gruppenführung - Größe (qm): Unterbringung der Schutzkleidung in der Fahrzeughalle oder im Umkleideraum? Schwarz-Weiß-Trennung? 12 13 Baujahr 1950 Erweiterung 1989/90 Baujahr 1965 Erweiterung 2007 Baujahr 2004/2005 Baujahr 2000 /Erweiterung 2015 Baujahr / Umbau 2009/2010 Gereonstraße 15; 52372 Kreuzau Wehrstraße 9; 52372 Kreuzau Üdinger Weg 25; 52372 Kreuzau Hinter den Gärten 3; 52372 Kreuzau Kreuzauerstr. 48a; 52372 Kreuzau Tel: 02427-9090582 Fax: 02427-902877 Tel:02422- 5044959 Fax: 02422-501726 Tel:02422/5020896 Fax:02422/5020897 Tel: 02422 – 599666 Fax: 02422- 502462 Tel: 02421-2063996 Fax: 02421-123644 1 1 0 0 2 0 2 0 3 2 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 45m² gemeinsam mit Schulung 35m² gemeinsam mit Schulung 67m² gemeinsam mit Schulung 24,6m² gemeinsam mit Schulung 56m² gemeinsam mit Schulung 12 m² Küchenzeile 5m² 15m² Küchenzeile Nein Nein 12,4m² nein 18 m² Fahrzeughalle Umkleide Umkleide Umkleide Umkleide ja z.t. ja Nein Nein 1 Raum, 1 x Becken und 1 Dusche, 2 Nein - 1 WC 6m² Toiletten, gesamte Größe 7m² Nein Nein Nein nein Nein nein Nein nein Nein nein Nein nein ja nein ja ja Nein nein 2. Außenanlagen 14 Waschräume, Duschen - Größe (qm): 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Trennung Männer/Frauen Trockenräume für Schutzkleidung - Größe (qm): Alarmlager - Größe (qm): Atemschutzwerkstatt - Größe (qm): Kfz-Werkstatt - Größe (qm): Schlauchwerkstatt/-waschanlage - Größe (qm): (vernetzter) PC-Arbeitsplatz vorhanden DSL-Internet-Anschluß vorhanden Funktisch vorhanden 24 Sind Pkw-Zufahrten und Fw-Ausfahrten kreuzungsfrei? Sind die Außenanlagen frei von Ausgleichsstufen, Kanten oder Stolperstellen? Sind ausreichend Pkw-Stellplätze vorhanden (=Anzahl Sitzplätze in den Fw-Fzg.)? Nein Nein 27 Ist ein Fahrradständer mit ausreichend Stellplätzen vorhanden? 28 Damen 8,6m² Herrn Damen: 4,02m² Damen: 6,5m² Herren: 11,3m² jeweils WC und Herren: 4,92m² jeweils 7,6m² jeweils Dusche Duche Dusche und WC und WC ja nein ja - 30,8 m² nein nein nein ja ja nein ja nein nein nein nein nein nein ja nein ja Nein ja - 25,5 m² Nein Nein Nein ja ja ja nein ja nein Nein nein nein ja Nein Nein nein ja nein Nein Nein ja nein nein Nein Ist die Ausfahrt der Fw-Fahrzeuge auch ohne Ampelregelung sicher (z.B. stark befahrene Straße, unübersichtliche Ausfahrt?) ja ja ja ja Nein 29 Sind die Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrangehörigen getrennt von den Fahrwegen der Pkw der ankommenden Feuerwehrangehörigen? Nein nein nein nein Nein 30 Gibt es aufgrund vorhandener Gefahrensituationen interne Regelungen über Zu- und Abfahrten der Pkw, sowie deren Abstellung? Nein nein nein ja Nein 31 Sind die Außenanlagen ausreichend beleuchtet? Nein ja ja ja Nein 32 Ist der Stauraum vor den Toren min. so groß wie die Stellplatzlänge? Ja ja ja ja ja 33 34 Hat er ein Gefälle zu Ablaufrinne oder -öffnung? Ist ein Übungshof vorhanden? Nein Nein nein nein ja ja nein nein Nein Nein 35 Werden alle Außenanlagen im Winter schnee- und eisfrei gehalten? z.T, z.T. ja ja z.T, ja ja nein nein Nein 25 26 3. Eingangsbereich 36 Schlägt die Eingangstür, sofern sie ein Fluchtweg aus dem Gebäude ist, in Fluchtrichtung - nach außen - auf? 37 Ist der Abstreifrost vor der Eingangstür rutschhemmend? n.v. ja n.v. ja n.v. 38 Ist ein vor der Eingangstür vorhandenes Podest mindestens 50 cm tiefer als die aufgeschlagene Tür? ja n.v. n.v. nein n.v. 39 Ist ein Abstreifer für Feinschmutz innen hinter der Eingangstür eben und ohne Stolperstelle verlegt und gegen Wegrutschen gesichert? n.v. nein nein ja ja 40 Ist ein Lichtschalter im Eingangsbereich installiert? ja ja ja ja (Bewegungsmelder) ja 41 Ist dieser selbstleuchtend? Nein nein nein nein Nein 42 Sind eine Notbeleuchtung oder zumindest aufgeladene Handleuchten im Eingangsbereich vorhanden? Nein nein nein nein Nein 43 Ist eine Stiefelwäsche im Eingangsbereich der vom Einsatz zurückkehrenden Feuerwehrangehörigen (i.allg. in der Fahrzeughalle) vorhanden? Nein nein ja nein ja 44 Sind Notausgangstüren von innen jederzeit leicht und ohne Schlüssel zu öffnen? Nein nein nein nein ja 45 Ist der Eingangsbereich ausreichend ausgeleuchtet? Nein ja ja ja ja Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.1 lfd. Nr. Seite 70 (Fortsetzung) Frage FWGH 01 LG Boich FWGH 02 LG Drove FWGH 03 LG Kreuzau FWGH 04 LG Obermaubach FWGH 05 LG Stockheim 4. Gesamtes Feuerwehrhaus 46 Ist das Feuerwehrhaus frei von Ausgleichsstufen, Kanten oder Stolperstellen? Nein ja ja nein ja 47 Sind vorhandene Ausgleichsstufen mit gelb-schwarzer Warnkennzeichnung markiert? Nein n.v. n.v. nein n.v. ja ja nein ja ja ja nein nein ja ja Nein ja ja ja Nein Nein n.v. ja ja ja n.v. n.v. n.v. nein nein 48 49 51 Sind ausreichend Feuerlöscher vorhanden? Sind deren Standorte gekennzeichnet? Ist im gesamten Haus rutschhemmender und leicht zu reinigender Fußbodenbelag vorhanden? Beträgt die Geländerhöhe 1 m (bei Absturzhöhen bis zu 12 m) 52 und sind an den Podesten Fuß- und Knieleisten installiert? 53 Haben Treppen mit mehr als 4 Stufen mind. einen Handlauf? ja n.v. ja n.v. ja 54 Befindet sich der Handlauf in Abwärtsrichtung auf der rechten Seite? Nein n.v. nein n.v. Nein 55 Haben Treppen ab 1,5 m Breite auf beiden Seiten einen Handlauf? n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 56 Haben Durchgänge und Türen eine freie Durchgangshöhe von mindestens 2 m? ja nein nein nein ja 57 Betragen die Verkehrswegbreiten 1 m, mind. jedoch 0,88 m? Nein nein nein nein ja 58 Haben Türen und Wände bruchsicheres Glas oder ist deren Glasfläche (bis auf das obere Drittel in Türen) gegen Eindrücken gesichert? n.v. n.v. ja n.v. ja 59 Sind die Torflügel gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen (Wind), Abstürzen oder Ausheben gesichert? ja n.v. n.v. n.v. n.v. 60 Sind Stolpergefahren durch Torfeststeller vermieden? ja n.v. n.v. n.v. n.v. 61 Wird bei Tordurchfahrten zwischen Fw-Fahrzeugen und Gebäudeteilen auf jeder Seite ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m eingehalten? Nein z.T. z.T. z.t. z.T, 62 Wird bei Durchfahrt der Fw-Fahrzeuge zwischen maximaler Höhe des Fahrzeuges und Torunterkante ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 cm eingehalten? Nein nein ja ja ja 63 Ist eine Erweiterung des Durchfahrtprofils durch Umbau möglich, falls die o.g. seitlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten sind? Nein nein nein ja ja 64 Sind vorhandene Einengungen zunächst mit einer gelb-schwarzen Warnkennzeichnung versehen? Nein nein nein nein nein 65 Sind Schwellen von Schlupftüren gelb-schwarz gekennzeichnet? n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 66 Ist bei jedem Deckengliedertor eine Signalanlage vorhanden, die eindeutig anzeigt, wenn die lichte Tordurchfahrtshöhe freigegeben ist? Nein nein nein nein Nein 50 5. Durchfahrten und Tore (nur ausfüllen beim Vorhandensein kraftbetätigter Tore) 67 68 Ist die Torflügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich? Sind bei kraftbetätigten Toren Kraft- und Handbetrieb gegen einander verriegelbar und ist diese leicht erreichbar? n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. ja ja ja ja ja 69 Sind Quetsch- und Scherstellen an den kraftbetätigten Toren gesichert? ja ja ja ja ja 70 Ist bei ferngesteuerten Toren die Sicherung der Hauptschließkanten redundant oder selbsttestend ausgelegt? ja ja ja ja ja 71 Ist in der Nähe der kraftbetätigten ferngesteuerten Tore eine gut erkennbare und leicht erreichbare Not-Befehlseinrichtung vorhanden? ja ja ja ja ja 72 Hat jedes Fahrzeug einen eigenen Stellplatz? ja ja ja ja ja 73 Beträgt der Abstand zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen bei geöffneten Türen und Klappen mindestens 0,5 m? Nein ja ja z.t. z.T, 74 Sind die Verkehrswege (auch neben, vor und hinter den Fahrzeugen) unfallfrei begehbar? Nein nein ja ja ja 75 Liegt der Hauptverkehrsweg für den Einsatzfall hinter den Fahrzeugen? Nein ja ja ja ja z.T, z.T. nein nein ja z.T, ja ja ja z.T, 6. Stellplätze 77 Sind die Stellplätze der Fahrzeuge auf dem Hallenboden gekennzeichnet? Liegt die Fahrzeuglängsachse jeweils in Tormitte? 78 Ist der Stellplatzboden rutschhemmend, schlag- und waschfest? 76 79 80 81 Sind Dieselmotor-Emissionen verhindert oder eingeschränkt (z.B. technisch durch Abgasabsaugung)? Ist eine Drucklufterhaltungseinrichtung vorhanden? Ist die persönliche Schutzausrüstung in einem separaten Raum untergebracht? Nein ja ja ja ja z.T, z.T. nein nein Nein ja ja ja ja ja Nein ja ja ja ja 82 Sind Einrichtungen für die Batterieerhaltungsladung vorhanden? ja ja ja ja ja 83 Sind sie aufgehängt und so an die Fahrzeuge geführt, dass keine Stolperstellen auf dem Boden oder Gefahrstellen durch Anstoßen (Kopf) oder Hängenbleiben entstehen? ja ja ja nein ja 84 Ist die Allgemeinbeleuchtung ausreichend? Nein nein ja ja ja 85 Ist die Allgemeinbeleuchtung schlagschattenfrei installiert? Nein nein ja ja ja Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.1 Seite 71 (Fortsetzung) lfd. Nr. Frage FWGH 01 LG Boich FWGH 02 LG Drove FWGH 03 LG Kreuzau FWGH 04 LG Obermaubach FWGH 05 LG Stockheim 7. Werkstatt/Lager 86 Werden Gefahrstoffe aus Hilfeleistungseinsätzen zwischengelagert? ja ja ja ja ja 87 Falls ja, werden diese Gefahrstoffe in vorgeschriebenen Behältnissen und in separaten, dafür eingerichteten Räumen gelagert? Nein nein nein nein Nein 88 Sind ausreichend Lagermöglichkeiten für Feuerwehrgeräte vorhanden? Nein ja ja nein ja 89 Sind die Geräte und Materialien übersichtlich gelagert? Nein ja ja ja ja 90 Sind die Lagereinrichtungen ausreichend belastbar und standsicher? ja ja ja ja ja 91 Sind die vorhandenen Werkzeuge und Maschinen einwandfrei? ja ja ja ja ja 92 Sind alle Schutzeinrichtungen daran vorhanden? ja ja ja ja ja 93 Werden Gefahrstoffe (z.B. Benzin, Flüssiggas) nur in den zulässigen Mengen im Feuerwehrhaus gelagert? ja ja ja ja ja 8. Prüfungen und Unfallverhütung 94 Werden alle feuerwehrtechnischen Einrichtungen regelmäßig geprüft? ja ja ja ja ja 95 Werden alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft? Nein nein nein nein Nein 96 Werden alle stationären elektrischen Anlagen regelmäßig geprüft? Nein nein nein nein Nein 97 Werden alle Tore regelmäßig geprüft? ja ja ja ja ja 98 Liegen die relevanten Unfallverhütungsvorschriften zur Einsicht aus? ja ja ja nein Nein 99 Ist ein Aushang über Durchgangsärzte an geeigneter Stelle ausgehängt? Nein nein nein nein Nein 100 Ist ein Sicherheitsbeauftragter bestellt? Ist ausreichend Erste-Hilfe-Material auch außerhalb der Fahrzeuge vorhanden Sind Feuerlöscher auch außerhalb der Fahrzeuge vorhanden ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja 101 102 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.1 Seite 72 (Fortsetzung) lfd. Nr. Frage FWGH 06 LG Thum FWGH 07 LG Üdingen FWGH 08 LG Untermaubach FWGH 09 LG Winden 1. Allgemeines 01 Baujahr bzw. Erweiterungen 02 Postanschrift 03 Tel./Fax 04 05 06 Anzahl Stellpätze Größe 1 (4,5 m x 8 m) Anzahl Stellpätze Größe 2 (4,5 m x 10 m) Anzahl Stellpätze Größe 3 (4,5 m x 12,5 m) 07 Anzahl Stellpätze Größe 4 (4,5 m x 8 m, für FwFz höher 3,5 m) 08 Schulungsraum - Größe (qm): 09 Aufenthaltsraum - Größe (qm): 10 Küche - Größe (qm): 11 Büro für Wehr-/Zug-/Gruppenführung - Größe (qm): Unterbringung der Schutzkleidung in der Fahrzeughalle oder im Umkleideraum? Schwarz-Weiß-Trennung? 12 13 Baujahr:1979 Baujahr 1929 Erweiterung 2009 Erweiterung 2004 Erweiterung 2011 Kaninsberg 17; 52372 Dorfstrasse 48a; 52372 Im Bongert 10; 52372 Kreuzau Kreuzau Kreuzau Baujahr 1998 14 Waschräume, Duschen - Größe (qm): 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Trennung Männer/Frauen Trockenräume für Schutzkleidung - Größe (qm): Alarmlager - Größe (qm): Atemschutzwerkstatt - Größe (qm): Kfz-Werkstatt - Größe (qm): Schlauchwerkstatt/-waschanlage - Größe (qm): (vernetzter) PC-Arbeitsplatz vorhanden DSL-Internet-Anschluß vorhanden Funktisch vorhanden 24 Sind Pkw-Zufahrten und Fw-Ausfahrten kreuzungsfrei? Sind die Außenanlagen frei von Ausgleichsstufen, Kanten oder Stolperstellen? Sind ausreichend Pkw-Stellplätze vorhanden (=Anzahl Sitzplätze in den Fw-Fzg.)? 25 26 Baujahr 1993/94 Erweiterung 2007 Urbanusstraße 7; 52372 Kreuzau Tel: 02427 – 9058402 Fax: 02427 – 9058625 Tel: 024225044963 Fax: 02422502138 Tel. 02422-5039418 Fax 02422-502571 Tel: 02422-502431 2 0 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 36m² gemeinsam mit Schulung 45,8 m² gemeinsam mit Schulung 60m² 59m² 20m² Küchenzeile Küchenzeile nein 12,8 m² 18m² 7m² Fahrzeughalle Umkleide Umkleide n.v. Küchenzeile in Schulung 8,5 m² 5,4 m² Spinde ELD in Fahrzeughalle nein nein ja z.T. Waschbecken vorhanden / WC gemeinsam 6 m² Damen: 4,6 m² Herren: 7,8 m² jeweils Dusche und WC Waschräume nein; Dusche ja 2 á 4m2 Herren: 15,5 m² Damen: 4,8 m² jeweils Dusche und WC ja nein nein nein nein nein ja ja nein ja nein nein nein nein nein ja ja nein ja nein nein nein nein nein ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein ja nein nein ja nein ja, je FzHalle nein nein nein nein nein ja ja nein 2. Außenanlagen 27 Ist ein Fahrradständer mit ausreichend Stellplätzen vorhanden? ja nein ja ja 28 Ist die Ausfahrt der Fw-Fahrzeuge auch ohne Ampelregelung sicher (z.B. stark befahrene Straße, unübersichtliche Ausfahrt?) ja nein nein ja 29 Sind die Fußwege der ausgestiegenen Feuerwehrangehörigen getrennt von den Fahrwegen der Pkw der ankommenden Feuerwehrangehörigen? nein nein nein nein 30 Gibt es aufgrund vorhandener Gefahrensituationen interne Regelungen über Zu- und Abfahrten der Pkw, sowie deren Abstellung? ja ja ja nein 31 Sind die Außenanlagen ausreichend beleuchtet? nein ja ja ja 32 Ist der Stauraum vor den Toren min. so groß wie die Stellplatzlänge? nein ja ja ja 33 34 Hat er ein Gefälle zu Ablaufrinne oder -öffnung? Ist ein Übungshof vorhanden? ja nein ja nein nein ja nein nein 35 Werden alle Außenanlagen im Winter schnee- und eisfrei gehalten? ja z.T. z.T. ja ja nein ja nein 3. Eingangsbereich 36 Schlägt die Eingangstür, sofern sie ein Fluchtweg aus dem Gebäude ist, in Fluchtrichtung - nach außen - auf? 37 Ist der Abstreifrost vor der Eingangstür rutschhemmend? n.v. n.v. n.v n.v. 38 Ist ein vor der Eingangstür vorhandenes Podest mindestens 50 cm tiefer als die aufgeschlagene Tür? ja nein ja ja 39 Ist ein Abstreifer für Feinschmutz innen hinter der Eingangstür eben und ohne Stolperstelle verlegt und gegen Wegrutschen gesichert? nein nein ja ja 40 Ist ein Lichtschalter im Eingangsbereich installiert? ja ja ja ja 41 Ist dieser selbstleuchtend? nein nein nein nein 42 Sind eine Notbeleuchtung oder zumindest aufgeladene Handleuchten im Eingangsbereich vorhanden? nein nein nein nein 43 Ist eine Stiefelwäsche im Eingangsbereich der vom Einsatz zurückkehrenden Feuerwehrangehörigen (i.allg. in der Fahrzeughalle) vorhanden? nein ja ja nein 44 Sind Notausgangstüren von innen jederzeit leicht und ohne Schlüssel zu öffnen? nein nein ja ja 45 Ist der Eingangsbereich ausreichend ausgeleuchtet? ja ja nein ja Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.1 Seite 73 (Fortsetzung) lfd. Nr. Frage FWGH 06 LG Thum FWGH 07 LG Üdingen FWGH 08 LG Untermaubach FWGH 09 LG Winden 4. Gesamtes Feuerwehrhaus 46 Ist das Feuerwehrhaus frei von Ausgleichsstufen, Kanten oder Stolperstellen? nein ja nein nein 47 Sind vorhandene Ausgleichsstufen mit gelb-schwarzer Warnkennzeichnung markiert? nein n.v. nein nein nein nein ja ja ja ja ja z.t. nein ja nein nein 51 Sind ausreichend Feuerlöscher vorhanden? Sind deren Standorte gekennzeichnet? Ist im gesamten Haus rutschhemmender und leicht zu reinigender Fußbodenbelag vorhanden? Beträgt die Geländerhöhe 1 m (bei Absturzhöhen bis zu 12 m) n.v. ja ja ja 52 und sind an den Podesten Fuß- und Knieleisten installiert? n.v. nein n.v ja 53 Haben Treppen mit mehr als 4 Stufen mind. einen Handlauf? n.v. ja ja ja 54 Befindet sich der Handlauf in Abwärtsrichtung auf der rechten Seite? n.v. ja ja nein 55 Haben Treppen ab 1,5 m Breite auf beiden Seiten einen Handlauf? n.v. n.v. n.v n.v. 56 Haben Durchgänge und Türen eine freie Durchgangshöhe von mindestens 2 m? ja ja ja ja 57 Betragen die Verkehrswegbreiten 1 m, mind. jedoch 0,88 m? ja nein ja ja 58 Haben Türen und Wände bruchsicheres Glas oder ist deren Glasfläche (bis auf das obere Drittel in Türen) gegen Eindrücken gesichert? n.v. ja ja nein 59 Sind die Torflügel gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen (Wind), Abstürzen oder Ausheben gesichert? n.v. n.v. n.v n.v. 60 Sind Stolpergefahren durch Torfeststeller vermieden? n.v. n.v. n.v n.v. 61 Wird bei Tordurchfahrten zwischen Fw-Fahrzeugen und Gebäudeteilen auf jeder Seite ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m eingehalten? nein ja z.T. ja 62 Wird bei Durchfahrt der Fw-Fahrzeuge zwischen maximaler Höhe des Fahrzeuges und Torunterkante ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 cm eingehalten? nein nein ja ja 63 Ist eine Erweiterung des Durchfahrtprofils durch Umbau möglich, falls die o.g. seitlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten sind? ja nein ja ja 64 Sind vorhandene Einengungen zunächst mit einer gelb-schwarzen Warnkennzeichnung versehen? nein n.v. nein nein 65 Sind Schwellen von Schlupftüren gelb-schwarz gekennzeichnet? n.v. nein n.v n.v. 66 Ist bei jedem Deckengliedertor eine Signalanlage vorhanden, die eindeutig anzeigt, wenn die lichte Tordurchfahrtshöhe freigegeben ist? z.T. nein nein nein 48 49 50 5. Durchfahrten und Tore (nur ausfüllen beim Vorhandensein kraftbetätigter Tore) 67 68 Ist die Torflügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich? Sind bei kraftbetätigten Toren Kraft- und Handbetrieb gegen einander verriegelbar und ist diese leicht erreichbar? n.v. nein n.v n.v. ja ja ja ja 69 Sind Quetsch- und Scherstellen an den kraftbetätigten Toren gesichert? ja ja ja ja 70 Ist bei ferngesteuerten Toren die Sicherung der Hauptschließkanten redundant oder selbsttestend ausgelegt? ja ja ja ja 71 Ist in der Nähe der kraftbetätigten ferngesteuerten Tore eine gut erkennbare und leicht erreichbare Not-Befehlseinrichtung vorhanden? ja ja ja ja 72 Hat jedes Fahrzeug einen eigenen Stellplatz? ja ja ja ja 73 Beträgt der Abstand zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen bei geöffneten Türen und Klappen mindestens 0,5 m? nein nein z.T. ja 74 Sind die Verkehrswege (auch neben, vor und hinter den Fahrzeugen) unfallfrei begehbar? nein z.T. ja ja 75 Liegt der Hauptverkehrsweg für den Einsatzfall hinter den Fahrzeugen? ja nein ja ja z.T. ja nein nein ja ja ja ja nein nein ja ja z.T. nein nein nein 6. Stellplätze 77 Sind die Stellplätze der Fahrzeuge auf dem Hallenboden gekennzeichnet? Liegt die Fahrzeuglängsachse jeweils in Tormitte? 78 Ist der Stellplatzboden rutschhemmend, schlag- und waschfest? 76 79 80 81 Sind Dieselmotor-Emissionen verhindert oder eingeschränkt (z.B. technisch durch Abgasabsaugung)? Ist eine Drucklufterhaltungseinrichtung vorhanden? Ist die persönliche Schutzausrüstung in einem separaten Raum untergebracht? ja ja ja ja nein ja ja nein 82 Sind Einrichtungen für die Batterieerhaltungsladung vorhanden? ja ja ja ja 83 Sind sie aufgehängt und so an die Fahrzeuge geführt, dass keine Stolperstellen auf dem Boden oder Gefahrstellen durch Anstoßen (Kopf) oder Hängenbleiben entstehen? ja ja ja ja 84 Ist die Allgemeinbeleuchtung ausreichend? ja ja nein ja 85 Ist die Allgemeinbeleuchtung schlagschattenfrei installiert? nein z.T. ja ja Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.1 Seite 74 (Fortsetzung) lfd. Nr. Frage FWGH 06 LG Thum FWGH 07 LG Üdingen FWGH 08 LG Untermaubach FWGH 09 LG Winden 7. Werkstatt/Lager 86 Werden Gefahrstoffe aus Hilfeleistungseinsätzen zwischengelagert? ja ja ja nein 87 Falls ja, werden diese Gefahrstoffe in vorgeschriebenen Behältnissen und in separaten, dafür eingerichteten Räumen gelagert? nein nein nein 0 88 Sind ausreichend Lagermöglichkeiten für Feuerwehrgeräte vorhanden? ja nein ja ja 89 Sind die Geräte und Materialien übersichtlich gelagert? ja nein z.T. z.T. 90 Sind die Lagereinrichtungen ausreichend belastbar und standsicher? ja ja nein ja 91 Sind die vorhandenen Werkzeuge und Maschinen einwandfrei? ja ja ja ja 92 Sind alle Schutzeinrichtungen daran vorhanden? ja ja ja ja 93 Werden Gefahrstoffe (z.B. Benzin, Flüssiggas) nur in den zulässigen Mengen im Feuerwehrhaus gelagert? ja ja ja ja 8. Prüfungen und Unfallverhütung 94 Werden alle feuerwehrtechnischen Einrichtungen regelmäßig geprüft? ja ja ja ja 95 Werden alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig geprüft? nein nein nein nein 96 Werden alle stationären elektrischen Anlagen regelmäßig geprüft? nein nein nein nein 97 Werden alle Tore regelmäßig geprüft? ja ja ja ja 98 Liegen die relevanten Unfallverhütungsvorschriften zur Einsicht aus? ja ja ja nein 99 Ist ein Aushang über Durchgangsärzte an geeigneter Stelle ausgehängt? nein nein nein nein 100 Ist ein Sicherheitsbeauftragter bestellt? Ist ausreichend Erste-Hilfe-Material auch außerhalb der Fahrzeuge vorhanden Sind Feuerlöscher auch außerhalb der Fahrzeuge vorhanden ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja 101 102 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 75 4.2.3 Werk- und Betriebsfeuerwehren Im Gemeindegebiet Kreuzau gibt es keine Betriebsfeuerwehr nach § 15 BHKG und auch keine Werkfeuerwehr nach § 16 BHKG. 4.2.4 Feuerwehren benachbarter Städte und Gemeinden Angaben über die personellen, technischen und zeitlichen Potenziale benachbarter Feuerwehren sind für die Planung überörtlicher Hilfe und die Vorbereitung auf Großschadenlagen von Bedeutung. In exponierten Randlagen, aber auch bereits für mittelschwere Schadenfälle wie Wohnungsbrände o. ä., kann die Schlagkraft von angrenzenden Feuerwehren zur Einhaltung einer festgelegten räumlich-zeitlichen Erreichbarkeit im Bedarfsfall berücksichtigt werden. Direkt an das Gemeindegebiet grenzen die Feuerwehren: ■ ■ ■ ■ Düren Vettweiß Hürtgenwald Nideggen Nach Änderung der Gesetzgrundlage im BHKG seit dem 01.01.2016 wurden durch die Feuerwehr Kreuzau Vereinbarungen mit den benachbarten Feuerwehren getroffen mit dem Ziel der Unterstützung im Rahmen der überörtlichen Hilfeleistung gemäß §39 BHKG sowie zur Optimierung des Erreichungsgrades. Maßgeblich sind hier die grenznahen Ortsteile sowie Verbindungsstraßen. Als Alarmierungsschwelle werden die Stichworte „Menschenleben in Gefahr“ sowie Szenarien mit einer erhöhten Ausdehnungsgefahr verwendet. TABELLE 4.2 gibt eine Übersicht über die benachbarten Standorte und die dort stationierten Fahrzeuge. Bei größeren und besonderen Schadenlagen kann auf die beim Amt für Bevölkerungsschutz des Kreises Düren in Stockheim stationierten Sonderfahrzeuge ebenfalls zurückgegriffen werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.2 lfd. Nr. 1 Gemeinde Düren 2 Vettweiß 3 Hürtgenwald 4 Nideggen Benachbarte Feuerwehren Straße und Hausnummer Löscheinheit Hauptwache Seite 76 Brüsseler Straße 2 PLZ Ort 52351 Düren Fahrzeuge / besondere Ausrüstung ELW 1 ELW 2 HLF 20 DL(K) 23/12 KDOW TLF 4400 WLF-Kran WLF GW-Logistik KEF AB Technische Rettung AB Gefahrgut AB Leermulde AB Tankladeboden LZ Mitte Brüsseler Straße 2 52351 Düren LF 16/12 LF 8/6 MTF Niederau Heinrich-Hansen-Straße 9 52355 Düren LF 8/6 Lendersdorf Schwarzer Weg 12 52355 Düren LF 16/12 Berzbuir Berzbuirer Straße 72 52355 Düren LF 8/6 Jakobwüllesheim/ Veitzheimerstr.2 Kelz 52391 Jakobwüllesheim Froitzheim/ Ginnick Martinusstr. Soller Gangolfusstr Straß LF 8/6 LF 10 MTF 4 CSA TSF-W 52391 Froitzheim LF 20 (LF 20 mit 3000l Wasser) MTF TSF-W 52391 Soller HLF 10 MTF Hormer Straße 3 a 52393 Straß LF 10/6 Bergstein Burgstraße 24 52393 Bergstein LF 20 GWG 1 Nideggen Konrad Adenauer Straße 3 52385 Nideggen HLF20/16 ELW 1 Berg Kirchstraße 18A 52385 Nideggen TLF 16/25 MTF Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister MTF (Zusatbeladung TLF: Rohrdichtkissen, Greifzug) B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 77 4.2.5 Technik Neben einer baulichen und gebäudetechnischen Ausstattung benötigt die Feuerwehr aufgrund ihrer Bestimmung als (brandschutz-) technischer Dienstleister in Notfällen eine umfassende und ihrem Aufgabenspektrum in der jeweiligen Gemeinde angepasste technische Ausrüstung an Fahrzeugen und Geräten sowie an persönlicher Schutzausrüstung. 4.2.5.1 Fahrzeugtechnik Eine angemessene Ausstattung der Feuerwehr mit Fahrzeugen des Einsatzdienstes und des regulären Dienstbetriebs ist eine Grundvoraussetzung zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und der Motivation der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr Kreuzau. Alter und Konstruktion der Feuerwehrfahrzeuge sind darüber hinaus wichtige Einflussfaktoren für die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst und Dienstbetrieb. Zur Wahrnehmung der ihr zugewiesenen Aufgaben ist die Feuerwehr Kreuzau neben den Einsatzfahrzeugen, die unter anderem zur Erfüllung des Schutzziels dienen, auf Fahrzeuge angewiesen, die vor allem für den täglichen Dienstbetrieb der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr dienen. Hierzu zählen insbesondere die Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF) der Löschgruppen sowie die Kommandowagen (KdoW) der Feuerwehr Bereits in der letzten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde die Notwendigkeit dargestellt, dass jede Einheit ein Mannschaftstransportfahrzeug vorhält (vgl. BSBP 2012 Seite 54ff.). Eine Übersicht aller Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau mit Stand 2016 zeigt TABELLE 4.3. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 FP TS Betriebsstunden pro Jahr Eigentümer Betriebsstunden Kilometer pro Jahr Sonderzubehör/ Bemerkungen Kilometerstand am Stichtag Hilfeleistungssatz Schaum [L] Wasser [L] fest FMS tragbar 4m-FuG fest Getriebe Hersteller / Aufbau Sitzplätze Baujahr / Erstzulassung KfzKennzeichen Fahrzeug 2m-FuG Funkrufname digital Lfd. Nr. Lfd. je Sto. Nr. Fahrzeugbestand der Feuerwehr Kreuzau im Jahr 2016 Alter am 30.06.2016 TABELLE 4.3 Seite 78 FP TS - - Gem. Kreuzau 7,5 1,4 Gem. Kreuzau - - Gem. Kreuzau - Gem. Kreuzau - Gem. Kreuzau - Gem. Kreuzau LG Boich 1 1 MTF 17.12.2014 1 KRZ MTF 03 DN-KU 7193 Ford Transit / Pütting M 9 1 2 2 LF 8/6 13.12.1994 21 KRZ LF10 01 DN-2392 IVECO / Magirus M 9 1 3 1 ELW 1 11.12.2001 14 KRZ ELW1 01 DN-2503 Fiat Ducato / Eigen M 9 1 1 1 2 - nein nein nein - 4.544 - - 2.958 17.078 160 29 793 - 600 120 nein Notfalltragetasche, Spillbag 15 und Spillbag 100 1 nein nein nein Laptop, Notfalltragetasche 46.452 - - 3.192 25.250 229 - 1.437 7 LG Drove 4 2 LF 16/12 2.12.1998 17 KRZ LF20 02 DN-2546 MB / Schlingmann M 9 1 5 1 ELW 1 18.4.2007 9 KRZ ELW1 02 DN-2323 Fiat Ducato / Eigen 9 1 - 9 - 7 2 1 5 6 - 1.600 100 ja tragbarer Wasserwerfer, Notfalltragetasche, Spillbag 15 und Spillbag 100, Lüfter mit V-Motor - nein nein nein Laptop, Notfalltragetasche 18.771 - - 2.040 19.979 102 - 2.049 13,0 LG Kreuzau 6 2 (H)LF 20/16 29.9.2006 9 KRZ LF20 01 DN-2002 MAN / Rosenbauer 7 3 GW-Logistik 2 5.11.2013 2 KRZ GW-L2 01 DN-KU 7742 MAN / Pütting - 2 3 - 1 1 6 - 2.000 120 ja Satz Hebekissen, Minihebekissen, TP8/1, Türöffnungswerkzeug, Notfalltragetasche, Spillbag 15 und Spillbag 100, Rettungsäge Multicut, Zusatzausrüstung Rettungstrupp 1 1 2 - nein nein ja Notfalltragetasche 4.334 - - 1.635 - - Gem. Kreuzau nein nein nein - 11.009 - - 2.401 - - Gem. Kreuzau Notfalltragetasche, Spillbag 15 und Spillbag 100, Einmalölsperre 120 Meter auf Rolle, Zusatzausrüstung Rettungstrupp 7.119 - 65 618 - 5,6 Gem. Kreuzau - - Gem. Kreuzau - Gem. Kreuzau Kreis Düren 10,5 LG Obermaubach 8 1 MTF 2 29.11.2011 4 KRZ MTF 02 DN-KU 7192 Ford Transit / Pütting M 9 9 2 TSF-W 23.12.2004 11 KRZ TSF-W 01 DN-2311 MAN / Ziegler M 6 10 1 MTF 20.3.2007 9 KRZ MTF 05 DN-2888 Mercedes / Eigen M 9 1 1 1 1 2 - 6 - 1.200 40 nein - nein nein nein - 46.673 - - 5.029 19.921 197 - 1.298 LG Stockheim 11 2 (H)LF 16/12 23.2.2001 12 3 GW-Messtechnik 13 4 ABC-Erkunder 14 5 Anhänger 1 1 2 M 9 1 1 6 - 2.000 120 ja Satz Hebekissen, Minihebekissen, TP 8/1, Türöffnungswerkzeug, Notfalltragetasche, Spillbag 15 und Spillbag 100, Wasserlüfter, Rettungsäge Multicut, Zusatzausrüstung Rettungstrupp KRZ GW-MESS 01 DN-FW 792 Fiat / Borco Höhns M 4 1 1 12 2 nein nein nein Dekonzelt (Gemeinde Kreuzau) 4.969 - - 1.157 - - KRZ ABC-ERK 01 NRW-8 4742 Fiat / BBK M 4 1 1 2 - nein nein nein - 22.933 - - 1.662 - - MIK NRW - DN-8161 Anh. Heinemann - - - - - - - - - - - - - - - - Kreis Düren - nein nein nein - 100.104 - - 6.340 - - Gem. Kreuzau 6.332 33 - 1.231 6,4 - Gem. Kreuzau 15 KRZ LF20 03 14.3.2012 4 11.9.2002 13 25.10.1979 36 DN-2887 MAN / Ziegler 12,8 LG Thum 15 1 MTF 15.9.2000 15 KRZ MTF 07 DN-2932 Fiat / Eigen M 8 1 1 3 16 2 LF 10/10 9.5.2011 5 KRZ LF10 03 DN-KU 7423 MB / Ziegler M 9 1 1 6 - 1.000 120 nein Notfalltragetasche, Spillbag 15 und Spillbag 100 17 3 Anhänger 4.2.1969 47 - DN-2036 Anh. Heinemann - - - - - - - - - - - - - - - - Gem. Kreuzau 18 1 MTF 29.11.2011 4 KRZ MTF 06 DN-KU 7196 Ford Transit / Pütting M 9 1 - nein nein nein - 7.069 - - 1.541 - - Gem. Kreuzau 6.314 66 - 902 9,4 - Gem. Kreuzau LG Üdingen 1 2 19 2 TLF 20/30 1.7.2009 6 KRZ TLF3000 02 DN-223 Mercedes / Rosenbauer M 9 1 1 7 - 3.000 120 nein Notfalltragetasche, Spillbag 15 und Spillbag 100, Wassersauger, TP 4/1, TP 8/1, tragbarer Wasserwerfer, Kübelspritze, CO2-Löscher 20 3 Anhänger 3.4.1992 24 - DN-2355 Anh. Jacobs - - - - - - - - - - - - - - - - Gem. Kreuzau 21 1 ELW 1 7.7.2008 7 KRZ ELW1 03 DN-2712 Fiat Ducato / Eigen M 9 1 1 5 - nein nein nein - 15.161 - - 1.900 - - Gem. Kreuzau 22 2 LF 8/6 13.6.1996 20 KRZ LF10 02 DN-2316 MB / Metz M 9 1 1 6 - 600 60 nein Notfalltragetasche, Spillbag 15 und Spillbag 100 16.148 147 92 806 7,4 4,6 Gem. Kreuzau 23 3 Anhänger 3.4.1992 24 - DN-2914 Anh. Saris - - - - - - - - - - - - - - - - Gem. Kreuzau - - - - - - - - - - - - - - - Türfallengleiter, Notfalltragetasche 13.256 - - 10.346 - - Gem. Kreuzau - - - - AED, Wärmebildkamera, Türfallengleiter, Notfalltragetasche, 33.287 - - 8.986 - - Gem. Kreuzau nein nein nein 32.836 - - 1.371 - - - - - 12.000 800 LG Untermaubach LG Winden 24 1 - - - - - - - - - - - Wehrleitung 25 1 Kdow 1 20.3.2015 1 KRZ KdoW 01 DN-KU 7000 Nissan / Pütting A 5 1 1 26 1 Kdow 2 16.10.2012 3 KRZ KdoW 02 DN-KU 7102 BMW / Pütting A 2 27 1 GW-Logistik 1 21.7.1992 23,9425 KRZ GW-L1 01 DN-2138 Mercedes M 3 1 1 28 2 Kdow 3 7.1.2008 8,47912 KRZ KdoW 03 DN-KU7103 Ford M 8 1 1 1 Einsatzleitdienst 1 1 2 Jugendfeuerwehr Summen Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 162 nein nein 1 nein Notfalltragetasche 50.344 - - 5.937 934 186 58.319 67,0 - Gem. Kreuzau Gem. Kreuzau 11,6 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 79 Die tatsächliche Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen ist grundsätzlich von der Fahrzeugart, der Nutzungsintensität sowie der Pflege und Wartung der Fahrzeuge abhängig. Die hier angegebenen Nutzungsdauern dienen der Orientierung und Vergleichbarkeit. Durch die Beschaffung qualitativ hochwertiger Fahrgestelle und Aufbauten und der intensiven Pflege der Fahrzeuge durch die Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau können für Feuerwehrfahrzeuge hohe Nutzungsdauern angesetzt werden. Personenkraftwagen, kleine und mittlere Nutzfahrzeuge, die zum Beispiel als KdoW, MTF oder Gerätewagen genutzt werden, weisen im Vergleich zu Großfahrzeugen eine höhere Nutzungsintensität und gleichzeitig geringere Haltbarkeit auf. Daher sind für Feuerwehrfahrzeuge, die auf Pkw- oder Transporter-Fahrgestellen basieren, im Vergleich zu Großfahrzeugen erheblich reduzierte Nutzungsdauern zu erwarten. Für Anhänger und Abrollbehälter kann keine allgemeine Nutzungsdauer festgelegt werden. Bei geringer Nutzungsintensität können diese häufig über Jahrzehnte im Einsatzdienst genutzt werden - insbesondere, wenn es sich um technisch einfache Konstruktionen handelt, die nur einen geringen Wartungsaufwand erfordern. Anhänger und Abrollbehälter, die zum Transport hochspezialisierter Technik dienen, zum Beispiel ABC-Abwehr, müssen im Zuge der Neubeschaffung der Ausrüstung ebenfalls ersetzt werden, um Transport und Lagerung der Ausrüstung nach Stand der Technik sicherzustellen. TABELLE 4.4 zeigt, dass die geplante Nutzungsdauer bei zwei Fahrzeugen bereits überschritten ist. Hierbei handelt es sich um: LG Boich ● Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) IVECO / Magirus 21 Jahre Fiat Ducato / Eigenaufbau 14 Jahre LG Drove ● Einsatzleitwagen (ELW 1) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 80 Mehrere Fahrzeuge an den acht aktiven Standorten werden in den nächsten fünf Jahren die geplante Nutzungsdauer erreichen. Für die Fahrzeuge sind mögliche Ersatzbeschaffungen bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Fahrzeuge, die für den Katastrophenschutz beschafft wurden und Eigentum des Kreises oder Landes Nordrhein-Westfalen sind, müssen bei der geplanten Wiederbeschaffung nicht berücksichtigt werden. Hierzu zählen der ABCErkunder und der GW-Messtechnik (jeweils LG Stockheim). Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 20 Jahre 9 Jahre 18.04.2007 10 Jahre 9 Jahre 1996 29.09.2006 vor 1996 14 Jahre 1997 10 Jahre 1998 11.12.2001 1999 17 Jahre 2000 20 Jahre 2001 02.12.1998 2002 1 Jahre 2003 15 Jahre 2004 17.12.2014 2005 21 Jahre 2006 20 Jahre 2007 13.12.1994 2008 Alter [Jahre] 2009 erwartete Nutzungsdauer 2010 Baujahr/ Erstzulassung 2011 Hersteller/ Aufbau 2012 DN-2392 Klasse 2013 2 Fahrzeug 2014 KfzKennzeichen 2015 Lfd. Nr. Nutzungsdauer des Fahrzeugbestandes der Feuerwehr Kreuzau (2016) 2016 TABELLE 4.4 Seite 81 ND überschritten 21 ja ND in 5 Jahren überschritten LG Boich 1 LF 8/6 3 DN-KU 7193 MTF 2 IVECO / Magirus Ford Transit / Pütting 1 LG Drove 2 DN-2546 LF 16/12 3 1 DN-2503 ELW 1 1 2 DN-2002 (H)LF 20/16 3 1 DN-2323 ELW 1 1 MB / Schlingmann Fiat Ducato / Eigen 17 ja 14 ja LG Kreuzau 3 DN-KU 7742 GW-Logistik 2 MAN / Rosenbauer Fiat Ducato / Eigen 3 MAN / Pütting 05.11.2013 20 Jahre 2 Jahre TSF-W 3 MAN / Ziegler 23.12.2004 20 Jahre 11 Jahre DN-KU 7192 MTF 2 2 Ford Transit / Pütting 29.11.2011 15 Jahre 4 Jahre 3 MAN / Ziegler 23.02.2001 20 Jahre 15 Jahre 2 Fiat / BBK 11.09.2002 15 Jahre 13 Jahre 20.03.2007 15 Jahre 9 Jahre 9 9 ja 2 LG Obermaubach 2 1 DN-2311 11 4 LG Stockheim 2 4 1 3 5 DN-2887 (H)LF 16/12 NRW-8 4742 ABC-Erkunder DN-2888 MTF 2 DN-FW 792 GW-Messtechnik DN-8161 Anhänger 2 4 Mercedes / Eigen Fiat / Borco Höhns Anh. Heinemann 14.03.2012 15 Jahre 4 Jahre 25.10.1979 nach Zustand 36 Jahre 15 13 ja 9 4 36 LG Thum 1 2 3 DN-2932 MTF DN-KU 7423 LF 10/10 DN-2036 Anhänger 2 Fiat / Eigen 15.09.2000 15 Jahre 15 Jahre 3 MB / Ziegler 09.05.2011 20 Jahre 5 Jahre 4 Anh. Heinemann 04.02.1969 nach Zustand 47 Jahre 15 ja 5 47 LG Üdingen 2 1 3 DN-223 TLF 20/30 DN-KU 7196 MTF DN-2355 3 2 Anhänger 4 Mercedes / Rosenbauer Ford Transit / Pütting Anh. Jacobs 01.07.2009 20 Jahre 6 Jahre 29.11.2011 15 Jahre 4 Jahre 03.04.1992 nach Zustand 24 Jahre 6 4 24 LG Untermaubach 2 DN-2316 LF 8/6 3 MB / Metz 13.06.1996 20 Jahre 20 Jahre 1 DN-2712 ELW 1 1 Fiat Ducato / Eigen 07.07.2008 10 Jahre 7 Jahre 3 DN-2914 Anhänger 4 Anh. Saris 03.04.1992 nach Zustand 24 Jahre 1 Nissan / Pütting 20.03.2015 10 Jahre 1 Jahre 20 ja 7 ja 24 Wehrleitung 1 DN-KU 7000 Kdow 1 1 Einsatzleitdienst 1 DN-KU 7102 Kdow 2 1 BMW / Pütting 16.10.2012 10 Jahre 3 Jahre 3 Jugendfeuerwehr 1 2 DN-2138 GW-Logistik 1 DN-KU7103 Kdow 3 Klasse 1 2 3 4 1 Mercedes 21.07.1992 10 Jahre 23,9 Jahre 1 Ford 07.01.2008 10 Jahre 8,48 Jahre Typ KdoW, ELW MZF, MTF,… DL(K), (H)LF, TLF,… Anhänger, Abrollbeh. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister erwartete Nutzungsdauer 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre nach Zustand 24 8,5 ja ja Farbbalken: Spalten "ND überschritten", "ND in 5 Jahren überschritten": ja Nutzungsdauer überschritten Nutzungsdauer überschritten ja Fahrzeugalter zwischen 16 bis 20 Jahre Nutzungsdauer wird innerhalb von 5 Jahren überschritten Fahrzeugalter 6 bis 15 Jahre Fahrzeugalter bis 5 Jahre Anhänger/Abrollbehälter ohne festgelegte Nutzungsdauer © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 82 4.2.5.2 Gerätetechnik Neben der Fahrzeugtechnik ist die Funk- und Meldetechnik von elementarer Bedeutung für die Arbeit der Feuerwehr. Die Ausstattung mit digitalen Funkgeräten in den Fahrzeugen wird im Jahre 2017 abgeschlossen. Alle Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau sind sodann mit digitalen Funkgeräten ausgestattet. TABELLE 4.5 Übersicht über Funkgeräte und Funkmeldeempfänger der Feuerwehr Kreuzau Funkgeräte und Meldeempfänger Stichtag: 30.05.2016 Digitale Meldeempfänger Anzahl Swissphone Patron Plus 2 Swissphone Patron Pro 33 EuroBOS Mars 34 EuroBOS Zeus 108 Swissphone Hurricane Gesamt: 1 178 2m-Band Handsprechfunkgeräte Anzahl digitale Handsprechfunkgeräte Anzahl Motorola GP 900 59 Sepura STP 8138 4 Motorola GP 360 16 Sepura STP 8038 18 Kenwood TK 290 5 Sepura STP 9138 21 GCD Movitalk 209 EX 2 Gesamt: 43 Rexon LIS2011, FUG 11b 17/10 20 Gesamt: 102 4m-Funkgeräte (Fahrzeuge und Einsatzzentrale) Telefunken, Bosch, AEG, Motorola Gesamt: 30 digitale Funkgeräte (Fahrzeuge und Einsatzzentrale) Sepura SRG 3900 30 Gesamt: Anzahl Anzahl 8 8 4.2.5.3 Sirenenwarnsysteme Um die Bewohner der Gemeinde Kreuzau bei Ereignissen wie Unwetter, Umweltkatastrophen, Gefahrgutfreisetzungen oder im Verteidigungsfall zeitnah warnen zu können, muss ein flächendeckendes Warnsystem vorhanden sein. Durch den Kreis Düren wurde unter Beteiligung der Kommunen das gemeinsame Konzept „Wir wecken Sie“ aufgestellt. Die Umsetzung des vorgenannten Projektes in der Gemeinde Kreuzau muss noch erfolgen. Die Sirenenausstattung in der Gemeinde Kreuzau ist vorhanden. Aufgrund von Neubaugebieten ist eine flächendeckende Ausleuchtung des Sirenensignales derzeit nicht überall gegeben. Die bestehenden Sirenen wurden im Jahre 2016 alle mit digitalen Steuerelementen ausgerüstet. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 83 Ausleuchtungslücken sind in den Ortsteilen Stockheim, Drove, Obermaubach, Bergheim und Langenbroich vorhanden. BILD 4.2 Quelle: Informationssystem Gefahrenabwehr NRW Stand 15.12.2016 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 84 4.2.5.4 Schutzausrüstung Für die Aufgaben im Einsatzdienst der Feuerwehr ist persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Zur Erfüllung der Feuerwehraufgaben ist es erforderlich, dass Einsatzkräfte in Gefahrenbereiche vorgehen. Zur Gewährleistung des Eigenschutzes sind die Vorhaltung und das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung rechtlich bindend vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen und den meisten anderen Bundesländern hat sich Schutzkleidung nach der "Herstellungs- und Prüfvorschrift für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung" (HuPF) durchgesetzt. Diese Schutzkleidung entspricht gemäß ihrer CE-Zertifizierung den harmonisierten europäischen Normen und wird auch von den Unfallversicherern empfohlen. Zur vollständigen textilen Schutzkleidung nach HuPF gehören vier Bekleidungsstücke: 1. 2. 3. 4. Überjacke (HuPF Teil 1) Überhose (HuPF Teil 4) Schutzanzug-Jacke (HuPF Teil 3) Schutzanzug-Bundhose (HuPF Teil 2) oder Schutzanzug-Latzhose (HuPF Teil 2) Hinzu kommt ein Paar Handschuhe mit vergleichbarem Schutzniveau. Die Schutzanzug-Jacke (HuPF Teil 3) und die Schutzanzug-Bundhose bzw. Schutzanzug-Latzhose (HuPF Teil 2) sind gleichzeitig Übungs- und Arbeitsanzug der Feuerwehren und können auch bei Einsätzen z. B. im rückwärtigen Bereich, bei technischen Hilfeleistungen (in Verbindung mit einer Warnschutzweste), beim Aufbau einer Wasserversorgung oder bei der Bekämpfung von Flächenbränden getragen werden. Für den Brandeinsatz - insbesondere im Innenangriff - sind das Schutzniveau der Schutzanzug-Jacke (HuPF Teil 3) und der Schutzanzug-Bundhose bzw. Schutzanzug-Latzhose (HuPF Teil 2) nicht ausreichend. Es ist erforderlich, zusätzlich über dem Arbeits- und Bereitschaftsanzug bzw. über der Zivilbekleidung eine Überjacke (HuPF Teil 1) und eine Überhose (HuPF Teil 4) zu tragen. Zusätzlich werden Flammschutzhauben, die unter dem Helm getragen werden, genutzt. Weiterhin gehören Stiefel, Schutzhandschuhe - unterschieden nach Tätigkeitsfeldern wie Brandeinsatz und Technische Hilfe - sowie ein Helm zur persönlichen Schutzausrüstung eines jeden Feuerwehrmitgliedes. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 4.3 Schutzanzug-Jacke (HuPF Teil 3) mit Schutzanzug-Bundhose bzw. Schutzanzug-Latzhose (HuPF Teil 2) BILD 4.4 Seite 85 Überjacke (HuPF Teil 1) und Überhose (HuPF Teil 4) Hinweis: zusätzliche Reflexstreifen ab 2007 Zusätzlich ist, gemäß Erlass des Innenministerium NRW vom 7.4.2009 über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehr in NRW, für jeden Angehörigen der Feuerwehr ein entsprechender Anzug vorzuhalten. Die Feuerwehr Kreuzau hat dabei intern, in Rücksprache mit dem Bürgermeister im Jahre 2012, beschlossen, dass folgendes für jeden Angehörigen anzuschaffen ist: - Blousonjacke mit dienstgradausweisenden Schulterklappen Tuchhose ohne Seitentaschen Diensthemd 1/1 Arm Diensthemd ½ Arm Krawatte Für benannte Führungskräfte (Wehrleitung, Löschgruppenführer) wird zusätzlich beschafft: - Dienstsakko NRW mit Dienstgradausweisenden Schulterklappen Abweichend vom Runderlass wird auf die Beschaffung der Kopfbedeckung, der Wetterschutzjacke und der Unterbekleidung verzichtet. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 86 4.2.6 Personal Kreuzau ist als kreisangehörige Gemeinde verpflichtet, eine Feuerwehr zur Sicherstellung des Brandschutzes im Gemeindegebiet vorzuhalten. Die Einsatzabteilung wird aus den ehrenamtlichen weiblichen und männlichen Feuerwehrangehörigen zwischen dem 18. und 60. Lebensjahr gebildet. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau sind in neun Löschgruppen organisiert, die Löschgruppe Winden ist zurzeit nicht aktiv. Die Einsatzabteilung ist, basierend auf einer fundierten feuerwehrtechnischen Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder, mit der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr als Kernaufgabe einer kommunalen Feuerwehr beauftragt. In der Regel werden ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit Erreichen des 60. Lebensjahres bzw. beim Vorliegen gesundheitlicher Bedenken aus dem aktiven Dienst der Einsatzabteilung in die Ehrenabteilung überstellt. Neben der Weitergabe von Know-how sowie der Vermittlung eines umfangreichen Erfahrungsschatzes zwischen den Generationen dient die Ehrenabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr auch der Erfüllung von repräsentativen Aufgaben sowie der Kameradschaftspflege. Die Jugendfeuerwehr der Feuerwehr Kreuzau dient neben der Gestaltung einer sinnvollen Freizeit für 10- bis 18-jährige Jugendliche beiderlei Geschlechts insbesondere der zielorientierten spielerischen Heranführung an den aktiven Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr. Die Ziele der Jugendfeuerwehr sind insbesondere  Gemeinschaftsleben innerhalb demokratischer Lebensformen unter den Jugendlichen pflegen und fördern  jugendgemäße feuerwehrtechnische Ausbildung auf der Grundlage der Ausbildungsvorschriften der Feuerwehr  Heranziehen des Nachwuchses für die Freiwillige Feuerwehr Die Jugendfeuerwehr ist die Nachwuchsorganisation der Feuerwehr Kreuzau und somit Hauptquelle für zukünftiges Personal der Einsatzabteilung. Der überwiegende Großteil der heute innerhalb der Einsatzabteilung aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen besteht aus ehemaligen Mitgliedern der Jugendfeuerwehr Kreuzau. Neben allgemeinen Aktivitäten einer öffentlichen Jugendarbeit werden innerhalb der Jugendfeuerwehr vor allen Dingen sportliche Fitness, technisches Interesse und feuerwehrtechnisches Grundwissen sowie praktische Grundfähigkeiten vermittelt. Mit Verabschiedung des BHKG bietet der § 13 Abs. 2 erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Bildung einer Kinderfeuerwehr. Es können Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dieser Gruppe beitreten. Aufgabe der Kinderfeuerwehr ist es, Kinder an eine ehrenamtliche Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft heranzuführen, den Erwerb sozialer Kompetenzen zu fördern sowie Nachwuchs für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen und heranzubilden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 87 4.2.6.1 Personalanalyse der ehrenamtlichen Feuerwehrstandorte Im Jahr 2016 wurde durch die Feuerwehr Kreuzau eine Befragung der ehrenamtlichen Mitglieder zur Verfügbarkeit durchgeführt. Stichtag der Erhebung ist der 17.05.2016. Zum Stichtag verfügt die Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau über 165 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige. Von diesen sind 149 (90,3 %) nach eigener Angabe für den Einsatzdienst verfügbar. Drei der befragten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen waren zum Zeitpunkt der Erhebung außerhalb der Altersgrenzen von 18 bis 60 Jahre. 13 ehrenamtliche Mitglieder gaben an, nicht am Einsatzdienst teilzunehmen. Zum Stichtag 17.05.2016 wurden somit insgesamt 149 aktive Feuerwehrangehörige ausgewertet. Die 149 aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Gemeinde Kreuzau verteilen sich auf die Standorte entsprechend BILD 4.5. Stärkeverteilung der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau auf die Einheiten mit AGT und G26 Stand: 17.05.2016 kein AGT oder keine G26 3 01 LG Boich 11 9 02 LG Drove 14 03 LG Kreuzau 17 8 04 LG Obermaubach 8 13 05 LG Stockheim 6 06 LG Thum 9 08 LG Untermaubach 9 0 7 8 07 LG Üdingen 6 5 20 Anzahl aktive ehrenamtliche Feuerwehrangehörige (n = 149) B232Pers.xlsx; FASto BILD 4.5 16 40 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 Stärkeverteilung der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau, unterschieden nach Standorten (Stand 17.05.2016) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.6 Seite 88 Personalentwicklung der Feuerwehr Kreuzau Die Feuerwehr Kreuzau verzeichnete von 2011 bis 2015 einen Personalrückgang von 196 auf 165, d.h. um 31 Feuerwehrangehörige bzw. 31 % (TABELLE 4.6). Der Standort Winden ist derzeit nicht aktiv, somit verbleiben 8 Standorte. Von diesen Standorten haben 6 Standorte weniger als 24 FA Antretestärke (Spannweite: 16 bis 23 FA), nur die Antretestärke der Standorte Dove (26 FA) und Kreuzau (32 FA) liegen darüber. BILD 4.6 zeigt die räumliche Verteilung der Wohnstätten der insgesamt 149 aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau (jeweils zugeordnet zum zugehörigen Feuerwehrstandort des FA, Stand 17.05.2016). Die Altersstruktur der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zusammen für alle Standorte der Feuerwehr Kreuzau zeigt BILD 4.8 sowie differenziert nach Standorten BILD 4.9 (Stand 17.05.2016). Die feuerwehrtechnische Ausbildungsqualifikation der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen stellt sich zum Stichtag 17.05.2016 folgendermaßen dar:      13 3 37 90 6 Feuerwehrangehörige höchste Qualifikation Verbandsführerausbildung (8,7 %) Feuerwehrangehörige höchste Qualifikation Zugführerausbildung (2,0 %) Feuerwehrangehörige höchste Qualifikation Gruppenführer (24,8 %) Feuerwehrangehörige Mannschaftsdienstgrade (60,4 %) (inkl. FMA) Feuerwehrangehörige haben keine Qualifikation oder keine Angaben zur Ausbildungsqualifikation abgegeben (4,0 %) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 4.6 Seite 89 Wohnstätten der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau nach Standorten (Stand 17.05.2016) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 4.7 Seite 90 Arbeitsstätten der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau nach Standorten (Stand 17.05.2016) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 91 Altersstruktur der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016) über 65 J. 0,0 % 61 bis 65 J. 0,0 % 56 bis 60 J. 2,7 % 51 bis 55 J. 7,4 % 46 bis 50 J. 12,1 % 41 bis 45 J. 8,7 % 36 bis 40 J. 11,4 % 31 bis 35 J. 9,4 % 26 bis 30 J. 22,8 % 21 bis 25 J. 18,1 % 18 bis 20 J. 6,7 % keine Angabe 0,7 % 0% 5% 10 % 15 % 20 % 25 % aktive ehrenamtliche Feuerwehrangehörige n = 149 B232Pers.xlsx; Alter BILD 4.8 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen aller Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016) Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 01 LG Boich (Stand 17.05.2016) Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 02 LG Drove (Stand 17.05.2016) über 65 J. 0,0 % über 65 J. 0,0 % 61 bis 65 J. 0,0 % 61 bis 65 J. 0,0 % 56 bis 60 J. 0,0 % 56 bis 60 J. 7,1 % 51 bis 55 J. 14,3 % 46 bis 50 J. 28,6 % 51 bis 55 J. 8,0 % 46 bis 50 J. 8,0 % 41 bis 45 J. 0,0 % 41 bis 45 J. 36 bis 40 J. 0,0 % 36 bis 40 J. 31 bis 35 J. 26 bis 30 J. 31 bis 35 J. 7,1 % 28,6 % 18 bis 20 J. 14,3 % 0,0 % 0,0 % 10,0 % 20,0 % 30,0 % 12,0 % 18 bis 20 J. 4,0 % keine Angabe 4,0 % 0,0 % 10,0 % 20,0 % 30,0 % 40,0 % Feuerwehrangehörige n = 25 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 B232Pers.xlsx; Alter01 28,0 % 21 bis 25 J. Feuerwehrangehörige n = 14 BILD 4.9 8,0 % 26 bis 30 J. 0,0 % 21 bis 25 J. keine Angabe 16,0 % 12,0 % B232Pers.xlsx; Alter02 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 Altersstruktur der aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Kreuzau, unterschieden nach Standorten (Stand 17.05.2016) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 03 LG Kreuzau (Stand 17.05.2016) Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 04 LG Obermaubach (Stand 17.05.2016) über 65 J. 0,0 % über 65 J. 0,0 % 61 bis 65 J. 0,0 % 61 bis 65 J. 0,0 % 56 bis 60 J. 56 bis 60 J. 3,2 % 51 bis 55 J. 46 bis 50 J. 12,9 % 46 bis 50 J. 41 bis 45 J. 12,9 % 41 bis 45 J. 36 bis 40 J. 12,9 % 36 bis 40 J. 0,0 % 6,3 % 6,3 % 0,0 % 26 bis 30 J. 19,4 % 21 bis 25 J. 37,5 % 21 bis 25 J. 16,1 % 18 bis 20 J. 6,3 % 31 bis 35 J. 6,5 % 26 bis 30 J. keine Angabe 12,5 % 51 bis 55 J. 9,7 % 31 bis 35 J. Seite 92 25,0 % 18 bis 20 J. 6,5 % 6,3 % keine Angabe 0,0 % 0,0 % 10,0 % 20,0 % 30,0 % 0,0 % 0,0 % 10,0 % Feuerwehrangehörige n = 31 Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 05 LG Stockheim (Stand 17.05.2016) 30,0 % Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 06 LG Thum (Stand 17.05.2016) über 65 J. 0,0 % über 65 J. 0,0 % 0,0 % 61 bis 65 J. 0,0 % 56 bis 60 J. 0,0 % 56 bis 60 J. 0,0 % 51 bis 55 J. 0,0 % 51 bis 55 J. 46 bis 50 J. 5,0 % 46 bis 50 J. 41 bis 45 J. 5,0 % 41 bis 45 J. 14,3 % 14,3 % 7,1 % 36 bis 40 J. 14,3 % 31 bis 35 J. 25,0 % 31 bis 35 J. 14,3 % 26 bis 30 J. 25,0 % 26 bis 30 J. 20,0 % 21 bis 25 J. 18 bis 20 J. 0,0 % 18 bis 20 J. keine Angabe 0,0 % keine Angabe 10,0 % 20,0 % 21,4 % 21 bis 25 J. 20,0 % 0,0 % 30,0 % 40,0 % 7,1 % 7,1 % 0,0 % 0,0 % 10,0 % Feuerwehrangehörige n = 20 Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 07 LG Üdingen (Stand 17.05.2016) Altersstruktur der ehrenamtlichen Mitglieder der Einheit 08 LG Untermaubach (Stand 17.05.2016) über 65 J. 0,0 % über 65 J. 0,0 % 0,0 % 61 bis 65 J. 0,0 % 56 bis 60 J. 0,0 % 56 bis 60 J. 0,0 % 51 bis 55 J. 0,0 % 6,7 % 46 bis 50 J. 20,0 % 41 bis 45 J. 6,7 % 36 bis 40 J. 13,3 % 31 bis 35 J. 6,7 % 26 bis 30 J. 7,1 % 36 bis 40 J. 7,1 % 31 bis 35 J. 7,1 % 18 bis 20 J. 0,0 % 18 bis 20 J. keine Angabe 0,0 % keine Angabe 0,0 % 10,0 % 20,0 % 30,0 % 40,0 % 14,3 % 21,4 % 0,0 % 0,0 % Feuerwehrangehörige n = 15 BILD 4.9 28,6 % 21 bis 25 J. 26,7 % 10,0 % 20,0 % 30,0 % 40,0 % Feuerwehrangehörige n = 14 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 B232Pers.xlsx; Alter07 14,3 % 41 bis 45 J. 26 bis 30 J. 20,0 % 21 bis 25 J. 30,0 % © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 B232Pers.xlsx; Alter06 61 bis 65 J. 46 bis 50 J. 20,0 % Feuerwehrangehörige n = 14 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 B232Pers.xlsx; Alter05 51 bis 55 J. 40,0 % © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 B232Pers.xlsx; Alter04 61 bis 65 J. 36 bis 40 J. 20,0 % Feuerwehrangehörige n = 16 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 B232Pers.xlsx; Alter03 B232Pers.xlsx; Alter08 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 (Fortsetzung) Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 93 Neben dem Absolvieren diverser Feuerwehrlehrgänge stellt die gesundheitliche Tauglichkeit entsprechend den Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26/3 "Atemschutz" eine mittlerweile unablässige Grundqualifikation des einzelnen Feuerwehrangehörigen für die effektive Brandbekämpfung und das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten dar. Der gesundheitliche Zustand der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau im Hinblick auf die Atemschutztauglichkeit nach G 26/3 und Atemschutzgeräteträger-Ausbildung verteilt sich gemäß Personalbefragung sich zum Stichtag 17.05.2016 wie folgt:     71 FA tauglich und Atemschutzgeräteträger (47,7 %) 37 FA AGT-Ausbildung, aber keine Atemschutztauglichkeit (24,8 %) 1 FA atemschutztauglich, aber keine AGT-Ausbildung (0,7 %) 40 FA weder tauglich noch AGT-Ausbildung (26,8 %) Grundlegende Voraussetzung für das Fahren von Feuerwehrfahrzeugen ist der Besitz einer gültigen, dem jeweiligen Fahrzeug entsprechenden Fahrerlaubnis. Die Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau sind gemäß Personalbefragung zum Stichtag 17.05.2016 im Besitz folgender für den Feuerwehrdienst relevanter Führerscheinklassen:     20 FA mit Führerscheinklasse B (13,4 %) BE, 23 FA mit Führerscheinklasse 3 - beinhaltet B (15,4 %) 90 FA mit Führerscheinklasse 2 bzw. CE - beinhaltet 3 und B (60,4 %) C, C1, C1E 16 FA ohne feuerwehrrelevanten Führerschein (10,7 %) Ergänzend zur persönlichen Qualifikation der Feuerwehrangehörigen wurde im Rahmen der Personalanalyse erhoben, ob die aktiven Angehörigen "tagesverfügbar" und/oder "nachtverfügbar" sind, d. h. ob sie in der Lage sind, werktags zwischen 6 und 18 und/oder werktags zwischen 18 und 6 Uhr sowie an den Wochenenden ganztags Haus, Hof oder Arbeitsstelle verlassen zu können. Hierbei werden sowohl verschiedene Arbeitszeitmodelle als auch die Entfernung zum Feuerwehrgerätehaus zum jeweiligen Zeitpunkt berücksichtigt. Die Entfernungen werden dabei in die Kategorien weniger als ein Kilometer, ein bis drei Kilometer, drei bis sieben Kilometer und mehr als sieben Kilometer unterteilt. Die differenzierten Ergebnisse der Personalanalyse nach Standort sind in TABELLE 4.7 und TABELLE 4.8 dargestellt. In TABELLE 4.7 erfolgt die zu erwartende Tag- und Nachtverfügbarkeit mit folgender Differenzierung:  FA mit FS mind. Pkw ............... Führerschein Klasse 3, B, BE, C1, C1E  FA mit FS mind. Lkw > 7,5 t ... Führerschein Klasse 2, C, CE  FA mit Ma Maschinist ............. Ausbildung zum Maschinisten eines Löschfahrzeugs  FA mit DLMa ........................... Ausbildung zum Drehleitermaschinisten  FA mit mind. GrFü ................... Ausbildung zum Gruppenführer (FIII) oder höher  FA mit G 26/III und AGT ........ gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26/III sowie Atemschutzgeräteträger-Lehrgang  FA mit G 26/III ohne AGT ...... gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 94 G 26/III, jedoch KEIN Atemschutzgeräteträger-Lehrgang  FA Alter 18 - 50 ....................... im Alter von 18 bis 50 Jahren  FA Alter > 50 ........................... im Alter von über 50 Jahren TABELLE 4.7 Stärke und Verfügbarkeit der aktiven Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016) Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 01 LG Boich verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 14 3,6 0,6 0,1 0,2 6 1,4 0,6 0,1 0,0 3 1,2 0,0 0,0 0,0 5 1,5 0,0 0,0 0,0 1 0,7 0,0 0,0 0,0 2 1,1 0,0 0,0 0,0 3 1,3 0,0 0,0 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 9 1,9 0,0 0,1 0,0 5 1,6 0,6 0,0 0,2 02 LG Drove verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 25 1,2 5,1 1,5 1,1 7 0,6 1,1 0,0 0,0 14 4,0 0,2 0,8 0,4 16 4,2 0,8 0,9 0,3 0 0,0 0,0 0,0 0,0 10 3,1 0,2 0,1 0,1 9 2,9 0,8 0,0 0,1 0 0,0 0,0 0,0 0,0 22 1,2 4,8 1,5 0,9 2 0,0 0,3 0,0 0,0 03 LG Kreuzau verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 31 2,6 6,6 2,5 1,9 6 1,0 0,2 0,0 0,2 21 2,2 5,0 2,3 1,9 24 2,5 4,4 1,9 1,9 2 0,0 0,7 0,0 0,2 12 0,7 3,3 1,1 1,7 14 1,8 3,3 1,1 0,2 0 0,0 0,0 0,0 0,0 26 2,6 3,8 1,8 1,9 5 0,0 2,9 0,6 0,0 04 LG Obermaubach verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 16 3,9 0,7 1,8 0,7 7 1,9 0,7 0,0 0,0 9 1,9 0,0 1,8 0,7 12 2,8 0,1 1,8 0,7 1 0,0 0,0 0,0 0,7 5 0,5 0,0 0,9 0,0 8 1,4 0,0 0,9 0,7 0 0,0 0,0 0,0 0,0 13 2,7 0,7 1,7 0,7 3 1,1 0,0 0,1 0,0 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 8,3 0,8 0,5 0,9 3,1 0,8 0,5 0,0 2,1 0,0 0,0 0,0 3,9 0,0 0,0 0,0 0,7 0,0 0,0 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 2,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,0 0,0 0,5 0,0 2,4 0,8 0,0 0,9 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 5,9 10,1 1,6 2,8 1,4 4,1 0,0 0,0 3,6 6,0 0,9 0,9 2,7 6,9 1,6 1,8 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 4,8 0,9 0,9 0,9 4,8 1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,9 8,3 1,6 1,8 0,0 1,8 0,0 0,0 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 9,8 10,6 3,8 1,8 1,8 2,6 0,9 0,0 7,1 5,7 2,9 1,8 8,9 7,6 2,8 1,8 0,0 0,7 0,0 0,9 3,6 4,1 1,8 0,9 5,3 4,1 1,8 0,9 0,0 0,0 0,0 0,0 9,8 6,3 3,8 1,8 0,0 4,4 0,0 0,0 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 9,1 1,2 1,8 0,7 4,1 1,2 0,0 0,0 5,0 0,0 1,8 0,7 6,6 0,5 1,8 0,7 0,0 0,0 0,0 0,7 3,7 0,0 0,9 0,0 5,2 0,0 0,9 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 7,3 1,2 0,9 0,7 1,8 0,0 0,9 0,0 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.7 Seite 95 (Fortsetzung) Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Feuerwehrangehörige (FA) FA Gesamt, davon ... Führerschein mind. Pkw (3, B, BE, C1, C1E) Führerschein mind. Lkw > 7,5 t (2, C, CE) Ma Maschinist DLMa Drehleitermaschinist mind. Gruppenführer G26-Untersuchung und Atemschutzgeräteträger G26-Untersuchung, kein Atemschutzgeräteträger Alter 18 - 50 Alter > 50 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 05 LG Stockheim verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 20 5,8 1,4 2,7 1,0 1 0,2 0,0 0,0 0,0 18 5,7 1,4 2,7 0,8 17 5,0 1,4 2,7 0,8 5 1,8 0,5 0,9 0,0 12 3,2 1,4 2,4 0,8 13 4,4 0,7 1,9 0,8 1 0,2 0,0 0,0 0,0 19 5,8 1,4 1,8 1,0 1 0,0 0,0 0,9 0,0 06 LG Thum verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 14 3,2 0,9 2,0 0,7 6 1,9 0,2 0,1 0,7 6 1,2 0,7 1,3 0,0 9 2,2 0,9 1,1 0,7 1 0,0 0,0 0,7 0,0 3 0,7 0,5 0,0 0,5 6 1,2 0,7 1,1 0,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 12 1,8 0,9 2,0 0,7 2 1,4 0,0 0,0 0,0 07 LG Üdingen verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 15 2,1 5,1 0,2 0,5 3 0,8 0,0 0,0 0,5 12 1,7 4,3 0,2 0,5 11 1,7 2,9 0,2 0,2 0 0,0 0,0 0,0 0,0 4 0,7 0,2 0,0 0,3 9 1,7 2,9 0,2 0,5 0 0,0 0,0 0,0 0,0 14 1,9 4,4 0,2 0,5 1 0,2 0,7 0,0 0,0 08 LG Untermaubach verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 14 2,3 2,4 1,6 1,0 7 2,3 0,3 0,2 1,0 7 2,1 1,4 0,0 0,0 10 2,1 1,8 1,4 0,3 1 0,0 0,7 0,0 0,0 5 1,5 0,9 0,0 0,4 9 1,3 2,1 1,1 1,0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 12 1,7 2,1 1,6 1,0 2 0,6 0,4 0,0 0,0 Feuerwehr Kreuzau Gesamt verf. davon tagesverfügbar Stärke < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 149 24,6 22,8 12,3 7,1 43 9,0 4,6 0,5 1,7 90 14,4 17,5 9,8 4,8 104 18,0 15,7 9,9 5,6 11 2,5 1,8 1,6 0,8 53 6,8 10,7 6,0 2,6 71 13,2 12,6 7,2 3,3 1 0,2 0,0 0,0 0,0 127 19,6 17,9 10,6 6,8 21 5,0 4,9 1,7 0,2 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 9,3 1,4 2,5 1,8 0,9 0,0 0,0 0,0 8,4 1,4 2,5 0,9 8,4 1,4 2,5 0,9 1,8 0,5 0,9 0,0 5,7 1,4 1,6 0,9 4,3 1,4 2,5 0,9 0,9 0,0 0,0 0,0 9,3 1,4 1,6 1,8 0,0 0,0 0,9 0,0 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 6,8 0,9 3,7 0,0 3,4 0,9 0,9 0,0 3,4 0,0 1,5 0,0 5,0 0,9 1,1 0,0 0,0 0,0 0,7 0,0 1,8 0,0 0,5 0,0 3,4 0,0 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,4 0,9 3,7 0,0 1,4 0,0 0,0 0,0 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 6,0 5,3 0,9 0,4 0,9 1,5 0,0 0,0 5,1 3,7 0,9 0,4 5,1 2,9 0,9 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 2,8 0,0 0,9 0,0 4,2 2,4 0,9 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 5,1 5,3 0,9 0,4 0,9 0,0 0,0 0,0 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 4,1 4,1 2,3 0,1 4,1 0,1 0,9 0,1 4,0 1,4 0,0 0,0 2,6 3,4 1,4 0,1 0,0 0,7 0,0 0,0 0,6 2,3 0,9 0,0 2,1 3,1 1,8 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 3,3 3,1 2,3 0,1 0,8 1,1 0,0 0,0 davon nachtverfügbar < 1 km 1 < 3 km 3 < 7 km >= 7 km 59,5 34,4 17,2 8,5 19,7 11,3 3,2 0,1 34,8 20,8 11,9 4,7 43,2 23,5 12,2 5,6 2,5 1,8 1,6 1,6 21,1 12,6 7,5 2,8 27,5 15,7 10,8 3,0 0,9 0,0 0,0 0,0 52,2 26,4 15,4 6,7 7,3 8,0 1,8 0,9 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.8 Seite 96 Zu erwartende Tages- und Nachtverfügbarkeit der aktiven Feuerwehrangehörigen (FA) der Standorte der Feuerwehr Kreuzau (Stand 17.05.2016) Standort Gesamt- davon mit tagestagesnachtnachtstärke AGT verfügbar verfügbar verfügbar verfügbar Standort und G26 im ersten im zweiten im ersten im zweiten Abmarsch Abmarsch Abmarsch Abmarsch [FA] [FA] [FA] [FA] [FA] [FA] 01 LG Boich 14 3 4,2 0,1 9,1 0,5 02 LG Drove 25 9 6,2 1,5 16,1 1,6 03 LG Kreuzau 31 14 9,2 2,5 20,4 3,8 04 LG Obermaubach 16 8 4,6 1,8 10,4 1,8 05 LG Stockheim 20 13 7,2 2,7 10,7 2,5 06 LG Thum 14 6 4,0 2,0 7,7 3,7 07 LG Üdingen 15 9 7,2 0,2 11,3 0,9 08 LG Untermaubach 14 9 4,7 1,6 8,2 2,3 Feuerwehr Kreuzau 149 71 47,4 12,3 93,9 17,2 erster Abmarsch = Straßenentfernung vom Aufenthaltsort zum Standort < 3 km zweiter Abmarsch = Straßenentfernung vom Aufenthaltsort zum Standort 3 < 7 km Methodische Vorgehensweise zur Ermittlung der Tages- und Nachtverfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen Ergänzend zur persönlichen Qualifikation der Feuerwehrangehörigen wurde im Rahmen der Personalanalyse erhoben, ob die aktiven Angehörigen "tagesverfügbar" und/oder "nachtverfügbar" sind, d. h. ob sie in der Lage sind, werktags zwischen 6 und 18 und/oder werktags zwischen 18 und 6 Uhr sowie an den Wochenenden ganztags Haus, Hof oder Arbeitsstelle verlassen zu können. Hierbei werden sowohl verschiedene Arbeitszeitmodelle als auch die Entfernung zum Feuerwehrgerätehaus zum jeweiligen Zeitpunkt berücksichtigt. Die Entfernungen werden dabei in die Kategorien weniger als ein Kilometer, ein bis drei Kilometer, drei bis sieben Kilometer und mehr als sieben Kilometer unterteilt. Die Auswertung der Verfügbarkeiten soll getrennt für den Zeitbereich "Tag" (= "tagesverfügbar") und den Zeitbereich "Nacht/Wochenende" (= "nachtverfügbar") erfolgen. Der Zeitbereich "Tag" bezieht sich auf das Zeitintervall Montag bis Freitag 6 bis 18 Uhr. Das sind in einer Regelwoche, also ohne Feiertage, 5 x 12 = 60 Stunden. Der Zeitbereich "Nacht/Wochenende" umfasst die übrige Zeit: Montag bis Freitag 0 bis 6 und 18 bis 24 Uhr, Samstag und Sonntag 0 bis 24 Uhr (= 7 x 24 - 60 = 108 Stunden pro Regelwoche). Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 97 Die Berechnung der Verfügbarkeit in den Zeitbereichen "Tag" bzw. "Nacht/Wochenende wird für jeden Feuerwehrangehörigen individuell ermittelt. Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit werden berücksichtigt: – – – – – die angegebenen Arbeitszeiten die angegebenen Nachtruhe der Angaben zur regelmäßigen Teilnahme außerhalb und während der Arbeitszeit pauschaler Abschlag für Abwesenheit, Reisen, Krankheit etc. gegebenenfalls Berücksichtigung von Sonderfällen (Bemerkungen) Im Folgenden werden die Einzelschritte zur Ermittlung der Verfügbarkeit je Feuerwehrangehörigem näher erläutert: I. Berücksichtigung der angegebenen Arbeitszeiten Für jeden Feuerwehrangehörigen (FA) wird jeder der beiden Zeitbereiche, also die 60 Sunden ("Tag") und 108 Stunden ("Nacht/Wochenende") je Regelwoche, aufgeteilt in Stunden, in denen Anwesenheit am Wohnort angenommen wird, und Stunden, für die Anwesenheit am Arbeitsplatz angenommen wird. Die Aufteilung ist abhängig von der angegebenen Arbeitszeit. In der Personalbefragung wurden die FA befragt, in welchem Arbeitszeitmodell sie beschäftigt sind. Das gewählte Arbeitszeitmodell wird in der Berechnung der Verfügbarkeit berücksichtigt. Zur Auswahl standen: Arbeitszeit "feste bzw. gleitende Arbeitszeit": Es wird angenommen, dass der FA sich montags bis freitags während der angegebenen "Außer-Haus-Zeiten" am Arbeitsplatz und außerhalb dieser Zeiten am Wohnort aufhält. Beispiel 7 bis 17 Uhr: Von den 60 Stunden "Tag" werden 50 Stunden dem Arbeitsplatz zugeordnet und 10 Stunden dem Wohnort. Bei Beginn vor 6 Uhr oder Ende nach 18 Uhr ist auch der Zeitbereich "Nacht" betroffen. Arbeitszeit "keine Arbeitszeit, z. B. arbeitslos, Pensionär": Es wird angenommen, dass sich der FA ständig am Wohnort aufhält. Arbeitszeit "Schichtdienste rund um die Uhr": Es wird angenommen, dass der FA sich zu 75 % am Wohnort und zu 25 % am Arbeitsplatz aufhält. Dies betrifft beide Zeitbereiche gleichermaßen. Arbeitszeit "Früh- und Spätdienst": Es wird angenommen, dass sich der FA täglich (montags bis sonntags) zwischen 6 und 22 Uhr zu einem Drittel (33 %) am Arbeitsplatz und zu zwei Dritteln (67 %) am Wohnort aufhält. Dies betrifft den gesamten Zeitbereich "Tag" und 52 von 108 Stunden im Zeitbereich "Nacht/Wochenende". Es wird außerdem angenommen, dass sich der FA täglich zwischen 22 und 6 Uhr am Wohnort aufhält. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 98 Arbeitszeit "ständig mehrtägige Abwesenheit, z. B. auswärtiges Studium" oder "andere/unregelmäßige Arbeitszeit": Es wird angenommen, dass sich der FA in beiden Zeitbereichen zu 50 % am Wohnort (und zu 50 % am Arbeitsplatz) aufhält. II. Berücksichtigung der angegebenen Nachtruhe Die angegebenen Ruhezeiten werden in beiden Zeitbereichen (montags bis sonntags) von den zuvor ermittelten Anwesenheitszeiten abgezogen. III. Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme außerhalb und während der Arbeitszeit Bei "regelmäßiger Teilnahme am Einsatzdienst außerhalb der Arbeitszeit" wird die Anwesenheitszeit am Wohnort zur Verfügbarkeit bei der angegebenen "Einheit" ermittelt. Unabhängig davon wird bei "regelmäßiger Teilnahme am Einsatzdienst während der Arbeitszeit" die Anwesenheitszeit am Arbeitsplatz zur Verfügbarkeit bei der "Einheit während der Arbeitszeit". (Bei Arbeitszeit "ständig mehrtägige Abwesenheit, z. B. auswärtiges Studium" oder "andere/unregelmäßige Arbeitszeit" sollte keine regelmäßige Teilnahme während der Arbeitszeit angegeben werden.) IV. pauschaler Abschlag für Abwesenheit, Reisen, Krankheit etc. Die ermittelten Stundenwerte pro Regelwoche werden durch die Gesamtstunden geteilt ("Tag" geteilt durch 60, "Nacht/Wochenende" geteilt durch 108). Von den so berechneten Personalverfügbarkeiten wird pauschal ein Zwölftel, entsprechend einem Monat pro Jahr, abgezogen für Abwesenheit durch Reisen, Krankheit usw. V. gegebenenfalls Berücksichtigung von Sonderfällen (Bemerkungen) Abhängig von den eingetragenen Anmerkungen können die Verfügbarkeitswerte für jeden einzelnen FA individuell angepasst werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 99 4.2.6.2 Jugendfeuerwehr Gemäß § 13 Abs. 1 sind die Gemeinden angehalten, innerhalb der Feuerwehr eine Jugendfeuerwehr einzurichten. In der Jugendfeuerwehr werden Mädchen und Jungen im Alter von 10 bis 17 Jahren auf die Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr vorbereitet. Nach Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen bei entsprechendem Alter und Qualifikation werden die Jugendlichen in die jeweilige Löschgruppe übernommen. Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Kreuzau dient neben der Gestaltung einer sinnvollen Freizeit für Jugendliche beiden Geschlechts insbesondere der zielorientierten spielerischen Heranführung an den aktiven Einsatzdienst einer Feuerwehr. Neben allgemeinen Aktivitäten einer öffentlichen Jugendarbeit werden innerhalb der Jugendfeuerwehr vor allen Dingen sportliche Fitness, technisches Interesse und feuerwehrtechnisches Grundwissen sowie praktische Grundfähigkeiten vermittelt. Es gibt derzeit 55 Mitglieder. Sie besteht aus vier Jugendfeuerwehr-Gruppen: ● ● ● ● Jugendgruppe 1 (15 Mitglieder) Jugendgruppe 2 (17 Mitglieder) Jugendgruppe 3 (15 Mitglieder) Jugendgruppe 4 (8 Mitglieder) Die Jugendfeuerwehr ist als Nachwuchsorganisation der Feuerwehr unverzichtbar. Heute rekrutiert sich die überwiegende Zahl der aktiven Feuerwehrangehörigen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren aus ehemaligen Angehörigen der Jugendfeuerwehr. TABELLE 4.9 Jahreswerte der Mitgliederentwicklung der Jugendfeuerwehr Kreuzau in den zurückliegenden Jahren Jahr (Stand 31.12.) 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Jungen Mädchen 60 64 79 69 74 75 71 72 71 69 65 58 50 54 53 47 43 41 47 7 8 8 10 10 8 9 8 7 5 6 5 9 10 9 11 15 9 8 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 100 4.2.6.3 Kinderfeuerwehr In der Gemeinde Kreuzau wurde eine Kinderfeuerwehr zum 01.06.2016 als Teil der Feuerwehr Kreuzau eingerichtet. Zum Stand 25.10.2016 hat die Kinderfeuerwehr einen Mitgliederbestand von 12 Kindern. In der Kinderfeuerwehr werden unter anderem folgende Tätigkeiten durchgeführt: - Im Rahmen der Brandschutzerziehung erfahren die Kinder, wie diese mit einem Notruf richtig Hilfe holen können, sie lernen aber auch den richtigen Umgang mit Feuer kennen und machen dazu einfache Experimente. - Es werden verschieden Spiele zum Thema Feuerwehr durchgeführt. - Im Laufe des Jahres werden alle Gerätehäuser und Fahrzeuge in den Ortschaften der Feuerwehr Kreuzau mit den Kindern besucht. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 101 4.2.7 Organisation Die Organisation der Feuerwehr Kreuzau ist in BILD 4.10 als Übersicht dargestellt. BILD 4.10 Übersicht über Organisation Feuerwehr Kreuzau BILD 4.11 Aufgabenverteilung innerhalb der Gemeindewehrführung Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 102 4.2.7.1 Einsatzorganisation Das Tätig werden bei der Bekämpfung eines Schadenfeuers sowie die Hilfeleistung bei einem Unglücksfall oder bei einem anderen öffentlichen Notstand ist Kernaufgabe der Feuerwehr einer Gemeinde und wird im allgemeinen Sprachgebrauch kurz "Einsatz" genannt. Am Beginn der Chronologie eines Einsatzes steht der Eingang einer Meldung (z. B. über den Notruf 112) in der Kreisleitstelle Kreis Düren. Solche Hilfeersuchen gehen in der Regel fernmündlich bzw. über automatische Brandmeldeanlagen innerhalb dieser modernen Einsatzzentralen ein. Aufgrund der Einschätzung des Leitstellendisponenten bezüglich Schadensart (Brand- oder Hilfeleistung), Schadensausmaß, Schadensobjekt und Lage der Einsatzstelle (Straße, Ortsteil) werden nach Vorschlag durch die im Einsatzleitrechner hinterlegte Alarmund Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr Kreuzau bestimmte taktische Einheiten (Einsatzpersonal und Feuerwehrtechnik) in entsprechender Anzahl automatisch alarmiert. In der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Kreuzau ist das zur Abarbeitung eines Einsatzszenarios erfahrungsgemäß benötigte personelle und technische Mindestfeuerwehrpotenzial anhand eines vordefinierten Alarmstichwortes festgelegt. Entsprechend der räumlichen Lage eines potenziellen Einsatzortes ist zur Optimierung der Einsatzorganisation das Gemeindegebiet Kreuzau in Ausrückebereiche aufgeteilt, um eine möglichst kurze Anfahrtzeit durch den nächstgelegenen Standort der Feuerwehr sicherzustellen. In der Feuerwehr Kreuzau wird die durch die Gemeinde bestellte Einsatzleitung durch die Wehrleitung dargestellt, im Abwesenheitsfalle wird diese durch den in der AAO benannten Personenkreis (C-Dienst) vertreten. Mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans durch die Gemeinde Kreuzau im Jahr 2012 wurde die Einführung einer vorgeplanten Führungsstufe B (B-Dienst) beschlossen. Die Zielsetzung der vorgeplanten Führungsstufe B ist unter anderem: - Die frühzeitige Lageeinschätzung an der Einsatzstelle, Strukturierung der Einsatzstelle, Sicherstellung der Führungsstufe B, Ansprechpartner für überörtliche Hilfe. Der B-Dienst wird alarmiert, wenn mehr als 2 Löschgruppen zu einem Einsatz alarmiert werden. Der vor Ort tätige Einheitsführer kann sich durch den B-Dienst voll auf die Führungsaufgabe seiner taktischen Einheit konzentrieren und muss sich bei Übernahme der Einsatzstelle durch den B-Dienst nicht mit zusätzlichen Einsatzführungsaufgaben belasten. Durch die schnelle Verfügbarkeit des B-Dienstes ist es bereits in der Frühphase eines Einsatzes möglich, eine Lageeinschätzung zu machen und gezielte Folgerungen daraus zu schließen sowie eine Strukturierung der Einsatzstelle vorzunehmen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 103 Seit dem 01.10.2016 werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau neben der Alarmierung über Funkmeldeempfänger zusätzlich bei bestimmten Einsatzstichworten mittels Sirene alarmiert. Um wirklich alle verfügbaren ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Kreuzau erreichen zu können, ist ab dem 01.12.2016 eine zusätzliche Infoalarmierung über Handy für die Mitglieder der Feuerwehr Kreuzau eingerichtet worden. Im Zuge der Prozessoptimierung wird im Kreis Düren aktuell der „Voralarm“ von der Feuerwehr Düren und der Feuerwehr Kreuzau seit Mitte des Jahres 2016 getestet. Bei einem solchen Voralarm kann der Disponent der Leitstelle des Kreises Düren mittels einem Button schon während der laufenden Notrufabfrage einen Voralarm auslösen, wenn der Einsatzort bekannt ist und deutlich ist, dass Menschenleben in Gefahr sind oder es sich um einen Brand innerhalb eines Gebäude handelt. Somit wird die entsprechende Alarmeinheit alarmiert. Die mit dem Voralarm alarmierten Feuerwehrkräfte können sich sodann schon auf den Weg zum Feuerwehrgerätehaus machen. Nach erfolgter Notrufabfrage erfolgt die „normale“ Alarmierung. Die Testphase läuft noch bis ins Jahr 2017. Mit Stand 16.12.2016 konnte ein Zeitgewinn durch den Voralarm im Mittel von 34 Sekunden verzeichnet werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.3 Seite 104 Einsatzgeschehen in der Gemeinde Kreuzau 4.3.1 Übersicht der Einsatzstruktur 2008 bis 2015 TABELLE 4.10 und BILD 4.12 geben einen Überblick über die Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 nach Angaben der Feuerwehr Kreuzau. In BILD 4.13 sind nur die Brandeinsätze der Feuerwehr Kreuzau der Jahre 2008 bis 2015 nach Brandumfang dargestellt. TABELLE 4.10 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 Einsätze 2008 bis 2015 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1. Brände und Explosionen (gesamt) 27 28 39 33 30 27 32 23 Kleinbrände a 10 11 15 11 4 6 7 9 Kleinbrände b 10 11 15 10 12 12 13 7 Mittelbrände 5 5 5 6 5 8 10 5 davon: Großbrände 2 1 1 3 3 0 1 1 Großschadens- Alarme 0 0 0 0 0 0 0 0 ereignisse Einsätze 0 0 3 3 3 1 1 1 139 75 118 93 106 88 99 90 3 2 4 5 1 5 3 1 8 9 10 2 14 13 26 14 18 8 0 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 NAW-Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 RTW-Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 4. Krankentransporte (Fahrten) 0 0 0 0 0 0 0 0 5. Sonstige Einsätze 22 17 41 28 27 48 39 28 6. Fehlalarmierungen (gesamt) 18 10 30 27 22 19 25 31 blinde Alarme 5 5 27 14 7 12 8 13 böswillige Alarme 0 0 0 0 0 0 1 0 13 5 3 13 15 7 16 18 182 195 172 2. Technische Hilfeleistungen (gesamt) davon: Gefahrguteinsätze Öl 1) Tiere u. Insekten 3. Notfalleinsätze (gesamt) davon: davon: durch Brandmeldeanlagen Summe Einsätze (1. bis 6.) 206 130 228 181 185 Kleinbrand a: Brandbekämpfung durch ein Kleinlöschgerät (Feuerlöscher, Kübelspritze), sonstige Kleinbrand b: Brandbekämpfung durch ein C-Strahlrohr. Mittelbrand: Brandbekämpfung durch bis zu 3 C-Strahlrohre. Großbrand: Brandbekämpfung durch mehr als 3 C-Strahlrohre oder ein B-Strahlrohr bzw. ein Schaumrohr # Deataillierte Daten liegen nicht vor 1) Hilfeleistungen im Zusammenhang mit Mineralölprodukten Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 105 Feuerwehr Kreuzau: Einsätze 2008 bis 2015 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 139 160 90 88 93 75 100 48 80 18 10 25 31 28 30 27 22 19 39 28 27 22 17 23 39 33 30 27 32 28 40 41 60 27 Anzahl Einsätze 120 99 106 118 140 20 0 Brände und Explosionen Technische Hilfeleistung Fehlalarmierungen Einsatzart und Jahr B232Stat.xlsx;DiaEins BILD 4.12 Sonstige Einsätze © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 Feuerwehr Kreuzau Einsätze 2008 bis 2015 Brände gesamt Kleinbrände a Kleinbrände b Mittelbrände Großbrände 40 36 35 31 30 Anzahl Brände 30 28 27 26 24 25 22 20 15 15 15 10 10 12 11 10 11 11 13 12 10 10 8 5 5 5 6 5 3 2 1 4 6 5 9 7 7 5 3 1 1 0 1 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 BILD 4.13 2014 2015 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 B232Stat.xlsx;DiaBrand Brandeinsätze der Feuerwehr Kreuzau von 2008 bis 2015 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 106 4.3.2 Einsatzdatenanalyse Ziel der Einsatzdatenanalyse ist eine detaillierte Untersuchung des Einsatzgeschehens (ereignisbezogen) sowie des Einsatzfahrtgeschehens (einsatzmittelbezogen) der Feuerwehr Kreuzau, um deren Leistungsfähigkeit, aber auch Auffälligkeiten und Besonderheiten festzustellen. Grundlage der Auswertung sind im Regelfall die EDV-mäßig vorliegenden Einsatzberichte der Feuerwehr über einen hinreichend langen Zeitraum, um eine ausreichende Repräsentanz zu gewährleisten. Grundlage der Einsatzdatenanalyse der Feuerwehr Kreuzau sind die Einsätze aus dem Zeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016. Grundmenge der Auswertungen: Datensätze/ Fahrten 3.000 3.000 Einsätze (gesamt) 775 775 Einsätze (teilweise) übermittelter Datenbestand Grundmenge für Einsatzdatenanalyse schutzzielrelevante Einsätze: Datensätze/ Fahrten 3.000 1.043 1.957 0 1.957 17 1.940 0 1.940 0 1.940 254 1.686 69 1.617 Einsätze (gesamt) 775 467 308 0 308 0 308 0 308 0 308 9 299 51 248 Einsätze (teilweise) 0 0 17 0 0 189 0 Grundmenge Einsatzdatenanalyse davon Alarmstichwort nicht schutzzielrelevant verbleiben davon Einsatzort außerhalb des Stadtgebietes verbleiben davon ohne Status 3 (vor Ausrücken abgebrochen) verbleiben davon ohne Status 4 (Anfahrtabbruch) verbleiben davon Status 4 vor Erstalarm (Dokumentationsfehler) verbleiben davon Erstalarm bis Status 4 > 45 Min. (Nachalarmierung oder Dokumentationsfehler) verbleiben davon alarmierte auswertbare Fahrzeuge < 16 Plätze verbleibende schutzzielrelevante Fahrten/Einsätze Zusätzlich zu den in diesen Kapiteln dargestellten Auswertungen enthält Kap. 4.3.3 den Versuch der Bestimmung des aktuellen Schutzzielerfüllungsgrades. Nachfolgend werden die Ergebnisse der insgesamt ausgewerteten 775 Einsätze (= 3.000 EMFahrten) für den Erfassungszeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 tabellarisch dargestellt: In TABELLE 4.11 sind die 775 Einsätze (Ereignisse) der Feuerwehr Kreuzau im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 unterschieden nach Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) und Jahr dargestellt. TABELLE 4.12 zeigt die entsprechende Verteilung der zugehörigen 3.000 Einsatzmittelfahrten (Fahrzeugalarmierungen). In den folgenden Tabellen sind die Häufigkeiten je Produkt und Jahr weiter aufgeschlüsselt: TABELLE 4.13 zeigt die Verteilung der Einsätze auf die neun Einsatzgebiete der Einheiten der Feuerwehr Kreuzau, TABELLE 4.14 die Verteilung der Einsatzfahrten auf die neun Einheiten der Feuerwehr Kreuzau. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 107 Die Aufteilung der insgesamt ausgewerteten 775 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 nach Löscheinheit (Wachalarme) bzw. die Zusammenfassung der insgesamt 3.000 Einsatzmittelfahrten nach Löscheinheit ergibt insgesamt 2.178 Löscheinheitsalarmierungen. In BILD 4.14 ist die entsprechende Alarmbelastung der einzelnen Standorte nach Tageszeitbereich dargestellt. Als Tageszeitbereich "tags" gelten dabei die Wochentage Montag bis Freitag (ohne Wochenfeiertage) in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, als "nachts" gilt die Zeit von 18 bis 6 Uhr sowie ganztags samstags und sonn- und feiertags. BILD 4.15 zeigt ebenfalls die Verteilung der mittleren Alarmbelastung der Standorte der Feuerwehr Kreuzau, jedoch als hochgerechnete Jahreswerte aus dem Auswertezeitraum. In TABELLE 4.15 wurden die mittlere Ausrückzeit, die mittlere Anfahrtzeit sowie die mittlere Eintreffzeit je Einsatzmittel der Feuerwehr Kreuzau im Zeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 ausgewertet. TABELLE 4.16 zeigt die Alarmstichworte der Einsätze und TABELLE 4.17 die Einsatzhäufigkeiten im Wochenverlauf, jeweils wiederum je Produkt und Jahr. Der zeitliche Verlauf der Einsatzhäufigkeiten der Feuerwehr Kreuzau im Auswertezeitraum ist in BILD 4.16 nach Stundenintervallen (unterschieden nach Montag bis Freitag, Samstag und Sonn-/Feiertag) dargestellt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.11 Häufigkeitsverteilung der Einsätze der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016, unterschieden nach Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) Jahr Brand 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil TABELLE 4.12 30 34,5 % 32 39,5 % 30 22,1 % 34 23,8 % 37 25,2 % 30 21,9 % 10 22,7 % 203 26,2 % Brand 2011 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt Einsätze der Feuerwehr Kreuzau BMA Technische Sonstiges Hilfeleistung 12 31 14 13,8 % 35,6 % 16,1 % 17 25 7 21,0 % 30,9 % 8,6 % 23 63 20 16,9 % 46,3 % 14,7 % 21 77 11 14,7 % 53,8 % 7,7 % 23 71 16 15,6 % 48,3 % 10,9 % 22 72 13 16,1 % 52,6 % 9,5 % 5 26 3 11,4 % 59,1 % 6,8 % 123 365 84 15,9 % 47,1 % 10,8 % Gesamt 87 100,0 % 81 100,0 % 136 100,0 % 143 100,0 % 147 100,0 % 137 100,0 % 44 100,0 % 775 100,0 % Häufigkeitsverteilung der Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016, unterschieden nach Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) Jahr 2010 Seite 108 Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 119 42,3 % 162 45,1 % 194 39,1 % 231 39,0 % 261 44,1 % 163 32,7 % 96 53,0 % 1.226 40,9 % Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau BMA Technische Sonstiges Hilfeleistung 46 99 17 16,4 % 35,2 % 6,0 % 102 88 7 28,4 % 24,5 % 1,9 % 118 162 22 23,8 % 32,7 % 4,4 % 128 221 12 21,6 % 37,3 % 2,0 % 140 173 18 23,6 % 29,2 % 3,0 % 129 188 19 25,9 % 37,7 % 3,8 % 24 58 3 13,3 % 32,0 % 1,7 % 687 989 98 22,9 % 33,0 % 3,3 % Gesamt 281 100,0 % 359 100,0 % 496 100,0 % 592 100,0 % 592 100,0 % 499 100,0 % 181 100,0 % 3.000 100,0 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.13 Seite 109 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Einsatzgebiet, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) 01.01.2010 bis 19.04.2016 Einsatzgebiet 2010 2011 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau 2012 2013 2014 2015 (2016) 3 10,0 % 13,0 % 8 26,7 % 29,6 % 10 33,3 % 13,7 % 0 0,0 % 0,0 % 6 20,0 % 28,6 % 0 0,0 % 0,0 % 1 3,3 % 16,7 % 2 6,7 % 8,3 % 0 0,0 % 0,0 % 30 14,8 % 0 23 0,0 % 11,3 % 0,0 % 100,0 % 1 27 10,0 % 13,3 % 3,7 % 100,0 % 2 73 20,0 % 36,0 % 2,7 % 100,0 % 1 10 10,0 % 4,9 % 10,0 % 100,0 % 2 21 20,0 % 10,3 % 9,5 % 100,0 % 1 2 10,0 % 1,0 % 50,0 % 100,0 % 0 6 0,0 % 3,0 % 0,0 % 100,0 % 1 24 10,0 % 11,8 % 4,2 % 100,0 % 2 17 20,0 % 8,4 % 11,8 % 100,0 % 10 203 4,9 % 100,0 % Gesamt Brand Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Gesamt Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 4 13,3 % 17,4 % 5 16,7 % 18,5 % 6 20,0 % 8,2 % 2 6,7 % 20,0 % 3 10,0 % 14,3 % 0 0,0 % 0,0 % 1 3,3 % 16,7 % 6 20,0 % 25,0 % 3 10,0 % 17,6 % 30 14,8 % 3 9,4 % 13,0 % 1 3,1 % 3,7 % 14 43,8 % 19,2 % 2 6,3 % 20,0 % 1 3,1 % 4,8 % 0 0,0 % 0,0 % 1 3,1 % 16,7 % 7 21,9 % 29,2 % 3 9,4 % 17,6 % 32 15,8 % 2 5,9 % 8,7 % 7 20,6 % 25,9 % 16 47,1 % 21,9 % 1 2,9 % 10,0 % 1 2,9 % 4,8 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 2 5,9 % 8,3 % 5 14,7 % 29,4 % 34 16,7 % 9 24,3 % 39,1 % 5 13,5 % 18,5 % 14 37,8 % 19,2 % 1 2,7 % 10,0 % 2 5,4 % 9,5 % 0 0,0 % 0,0 % 1 2,7 % 16,7 % 5 13,5 % 20,8 % 0 0,0 % 0,0 % 37 18,2 % 2 6,7 % 8,7 % 0 0,0 % 0,0 % 11 36,7 % 15,1 % 3 10,0 % 30,0 % 6 20,0 % 28,6 % 1 3,3 % 50,0 % 2 6,7 % 33,3 % 1 3,3 % 4,2 % 4 13,3 % 23,5 % 30 14,8 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.13 Seite 110 (Fortsetzung) Einsatzgebiet 2010 2011 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt BMA Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Gesamt Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 0 0,0 % 0,0 % 3 25,0 % 17,6 % 5 41,7 % 7,7 % 0 0,0 % 0,0 % 1 8,3 % 5,6 % 0 0,0 % 1 5,9 % 33,3 % 1 5,9 % 5,9 % 7 41,2 % 10,8 % 0 0,0 % 0,0 % 5 29,4 % 27,8 % 0 0,0 % 1 4,3 % 33,3 % 2 8,7 % 11,8 % 12 52,2 % 18,5 % 1 4,3 % 50,0 % 3 13,0 % 16,7 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 2 9,5 % 11,8 % 14 66,7 % 21,5 % 1 4,8 % 50,0 % 3 14,3 % 16,7 % 0 0,0 % 1 4,3 % 33,3 % 3 13,0 % 17,6 % 14 60,9 % 21,5 % 0 0,0 % 0,0 % 3 13,0 % 16,7 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 5 22,7 % 29,4 % 11 50,0 % 16,9 % 0 0,0 % 0,0 % 3 13,6 % 16,7 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 1 20,0 % 5,9 % 2 40,0 % 3,1 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 3 2,4 % 100,0 % 17 13,8 % 100,0 % 65 52,8 % 100,0 % 2 1,6 % 100,0 % 18 14,6 % 100,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 3 25,0 % 21,4 % 0 0,0 % 0,0 % 12 9,8 % 2 11,8 % 14,3 % 1 5,9 % 25,0 % 17 13,8 % 3 13,0 % 21,4 % 1 4,3 % 25,0 % 23 18,7 % 0 0,0 % 0,0 % 1 4,8 % 25,0 % 21 17,1 % 2 8,7 % 14,3 % 0 0,0 % 0,0 % 23 18,7 % 3 13,6 % 21,4 % 0 0,0 % 0,0 % 22 17,9 % 1 14 20,0 % 11,4 % 7,1 % 100,0 % 1 4 20,0 % 3,3 % 25,0 % 100,0 % 5 123 4,1 % 100,0 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.13 Seite 111 (Fortsetzung) Einsatzgebiet 2010 2011 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt Technische Hilfeleistung Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Gesamt Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 3 9,7 % 13,6 % 3 9,7 % 7,3 % 8 25,8 % 6,8 % 3 9,7 % 13,0 % 8 25,8 % 13,8 % 1 3,2 % 11,1 % 1 3,2 % 6,3 % 3 9,7 % 5,7 % 1 3,2 % 4,0 % 31 8,5 % 4 16,0 % 18,2 % 2 8,0 % 4,9 % 5 20,0 % 4,2 % 2 8,0 % 8,7 % 3 12,0 % 5,2 % 1 4,0 % 11,1 % 0 0,0 % 0,0 % 6 24,0 % 11,3 % 2 8,0 % 8,0 % 25 6,8 % 6 9,5 % 27,3 % 4 6,3 % 9,8 % 23 36,5 % 19,5 % 3 4,8 % 13,0 % 14 22,2 % 24,1 % 1 1,6 % 11,1 % 1 1,6 % 6,3 % 7 11,1 % 13,2 % 4 6,3 % 16,0 % 63 17,3 % 3 3,9 % 13,6 % 13 16,9 % 31,7 % 22 28,6 % 18,6 % 7 9,1 % 30,4 % 12 15,6 % 20,7 % 0 0,0 % 0,0 % 6 7,8 % 37,5 % 8 10,4 % 15,1 % 6 7,8 % 24,0 % 77 21,1 % 2 2,8 % 9,1 % 14 19,7 % 34,1 % 34 47,9 % 28,8 % 4 5,6 % 17,4 % 3 4,2 % 5,2 % 2 2,8 % 22,2 % 5 7,0 % 31,3 % 6 8,5 % 11,3 % 1 1,4 % 4,0 % 71 19,5 % 4 5,6 % 18,2 % 3 4,2 % 7,3 % 20 27,8 % 16,9 % 2 2,8 % 8,7 % 13 18,1 % 22,4 % 4 5,6 % 44,4 % 1 1,4 % 6,3 % 18 25,0 % 34,0 % 7 9,7 % 28,0 % 72 19,7 % 0 22 0,0 % 6,0 % 0,0 % 100,0 % 2 41 7,7 % 11,2 % 4,9 % 100,0 % 6 118 23,1 % 32,3 % 5,1 % 100,0 % 2 23 7,7 % 6,3 % 8,7 % 100,0 % 5 58 19,2 % 15,9 % 8,6 % 100,0 % 0 9 0,0 % 2,5 % 0,0 % 100,0 % 2 16 7,7 % 4,4 % 12,5 % 100,0 % 5 53 19,2 % 14,5 % 9,4 % 100,0 % 4 25 15,4 % 6,8 % 16,0 % 100,0 % 26 365 7,1 % 100,0 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.13 Seite 112 (Fortsetzung) Einsatzgebiet 2010 2011 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau 2012 2013 2014 2015 (2016) 0 0,0 % 0,0 % 1 5,0 % 12,5 % 7 35,0 % 21,9 % 1 5,0 % 25,0 % 6 30,0 % 40,0 % 0 0,0 % 0,0 % 2 10,0 % 66,7 % 2 10,0 % 16,7 % 1 5,0 % 33,3 % 20 23,8 % 0 4 0,0 % 4,8 % 0,0 % 100,0 % 0 8 0,0 % 9,5 % 0,0 % 100,0 % 2 32 66,7 % 38,1 % 6,3 % 100,0 % 0 4 0,0 % 4,8 % 0,0 % 100,0 % 1 15 33,3 % 17,9 % 6,7 % 100,0 % 0 3 0,0 % 3,6 % 0,0 % 100,0 % 0 3 0,0 % 3,6 % 0,0 % 100,0 % 0 12 0,0 % 14,3 % 0,0 % 100,0 % 0 3 0,0 % 3,6 % 0,0 % 100,0 % 3 84 3,6 % 100,0 % Gesamt Sonstiges Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Gesamt Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Einsatzgebiet Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 1 7,1 % 25,0 % 0 0,0 % 0,0 % 6 42,9 % 18,8 % 1 7,1 % 25,0 % 1 7,1 % 6,7 % 2 14,3 % 66,7 % 0 0,0 % 0,0 % 2 14,3 % 16,7 % 1 7,1 % 33,3 % 14 16,7 % 1 14,3 % 25,0 % 1 14,3 % 12,5 % 2 28,6 % 6,3 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 3 42,9 % 25,0 % 0 0,0 % 0,0 % 7 8,3 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 7 63,6 % 21,9 % 0 0,0 % 0,0 % 2 18,2 % 13,3 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 1 9,1 % 8,3 % 1 9,1 % 33,3 % 11 13,1 % 1 6,3 % 25,0 % 4 25,0 % 50,0 % 3 18,8 % 9,4 % 2 12,5 % 50,0 % 2 12,5 % 13,3 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 4 25,0 % 33,3 % 0 0,0 % 0,0 % 16 19,0 % 1 7,7 % 25,0 % 2 15,4 % 25,0 % 5 38,5 % 15,6 % 0 0,0 % 0,0 % 3 23,1 % 20,0 % 1 7,7 % 33,3 % 1 7,7 % 33,3 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 13 15,5 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.14 Seite 113 Einsatzfahrten zu Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau nach Standort, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) 01.01.2010 bis 19.04.2016 Standort/Einheit 2010 2011 Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt Brand Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Einsatzleitdienst Wehrleitung Gesamt Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 10 8,4 % 11,1 % 12 10,1 % 9,4 % 25 21,0 % 10,3 % 8 6,7 % 9,3 % 17 14,3 % 9,9 % 4 3,4 % 6,3 % 10 8,4 % 7,4 % 14 11,8 % 11,3 % 7 5,9 % 14,0 % 2 1,7 % 3,2 % 10 8,4 % 13,5 % 119 9,7 % 12 7,4 % 13,3 % 12 7,4 % 9,4 % 37 22,8 % 15,3 % 13 8,0 % 15,1 % 22 13,6 % 12,8 % 6 3,7 % 9,5 % 17 10,5 % 12,5 % 19 11,7 % 15,3 % 16 9,9 % 32,0 % 1 0,6 % 1,6 % 7 4,3 % 9,5 % 162 13,2 % 10 5,2 % 11,1 % 20 10,3 % 15,7 % 42 21,6 % 17,4 % 13 6,7 % 15,1 % 29 14,9 % 16,9 % 10 5,2 % 15,9 % 14 7,2 % 10,3 % 15 7,7 % 12,1 % 23 11,9 % 46,0 % 0 0,0 % 0,0 % 18 9,3 % 24,3 % 194 15,8 % 14 6,1 % 15,6 % 25 10,8 % 19,7 % 37 16,0 % 15,3 % 21 9,1 % 24,4 % 36 15,6 % 20,9 % 8 3,5 % 12,7 % 32 13,9 % 23,5 % 24 10,4 % 19,4 % 4 1,7 % 8,0 % 16 6,9 % 25,8 % 14 6,1 % 18,9 % 231 18,8 % 24 9,2 % 26,7 % 32 12,3 % 25,2 % 45 17,2 % 18,6 % 14 5,4 % 16,3 % 32 12,3 % 18,6 % 17 6,5 % 27,0 % 40 15,3 % 29,4 % 28 10,7 % 22,6 % 0 0,0 % 0,0 % 23 8,8 % 37,1 % 6 2,3 % 8,1 % 261 21,3 % 14 8,6 % 15,6 % 14 8,6 % 11,0 % 37 22,7 % 15,3 % 11 6,7 % 12,8 % 20 12,3 % 11,6 % 7 4,3 % 11,1 % 14 8,6 % 10,3 % 16 9,8 % 12,9 % 0 0,0 % 0,0 % 20 12,3 % 32,3 % 10 6,1 % 13,5 % 163 13,3 % 6 90 6,3 % 7,3 % 6,7 % 100,0 % 12 127 12,5 % 10,4 % 9,4 % 100,0 % 19 242 19,8 % 19,7 % 7,9 % 100,0 % 6 86 6,3 % 7,0 % 7,0 % 100,0 % 16 172 16,7 % 14,0 % 9,3 % 100,0 % 11 63 11,5 % 5,1 % 17,5 % 100,0 % 9 136 9,4 % 11,1 % 6,6 % 100,0 % 8 124 8,3 % 10,1 % 6,5 % 100,0 % 0 50 0,0 % 4,1 % 0,0 % 100,0 % 0 62 0,0 % 5,1 % 0,0 % 100,0 % 9 74 9,4 % 6,0 % 12,2 % 100,0 % 96 1.226 7,8 % 100,0 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.14 Seite 114 (Fortsetzung) Standort/Einheit 2010 2011 Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt BMA Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Einsatzleitdienst Wehrleitung Gesamt Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 4 8,7 % 6,8 % 5 10,9 % 5,9 % 13 28,3 % 8,6 % 2 4,3 % 7,1 % 4 8,7 % 4,2 % 2 4,3 % 11,1 % 3 6,5 % 3,2 % 4 8,7 % 9,5 % 3 6,5 % 10,0 % 0 0,0 % 0,0 % 6 13,0 % 13,0 % 46 6,7 % 4 3,9 % 6,8 % 12 11,8 % 14,1 % 24 23,5 % 15,8 % 7 6,9 % 25,0 % 18 17,6 % 18,8 % 2 2,0 % 11,1 % 10 9,8 % 10,8 % 9 8,8 % 21,4 % 10 9,8 % 33,3 % 1 1,0 % 2,6 % 5 4,9 % 10,9 % 102 14,8 % 9 7,6 % 15,3 % 9 7,6 % 10,6 % 23 19,5 % 15,1 % 5 4,2 % 17,9 % 22 18,6 % 22,9 % 1 0,8 % 5,6 % 13 11,0 % 14,0 % 8 6,8 % 19,0 % 17 14,4 % 56,7 % 1 0,8 % 2,6 % 10 8,5 % 21,7 % 118 17,2 % 11 8,6 % 18,6 % 22 17,2 % 25,9 % 27 21,1 % 17,8 % 5 3,9 % 17,9 % 19 14,8 % 19,8 % 4 3,1 % 22,2 % 17 13,3 % 18,3 % 9 7,0 % 21,4 % 0 0,0 % 0,0 % 8 6,3 % 21,1 % 6 4,7 % 13,0 % 128 18,6 % 18 12,9 % 30,5 % 14 10,0 % 16,5 % 32 22,9 % 21,1 % 5 3,6 % 17,9 % 18 12,9 % 18,8 % 1 0,7 % 5,6 % 29 20,7 % 31,2 % 8 5,7 % 19,0 % 0 0,0 % 0,0 % 10 7,1 % 26,3 % 5 3,6 % 10,9 % 140 20,4 % 10 7,8 % 16,9 % 20 15,5 % 23,5 % 28 21,7 % 18,4 % 3 2,3 % 10,7 % 12 9,3 % 12,5 % 6 4,7 % 33,3 % 16 12,4 % 17,2 % 3 2,3 % 7,1 % 0 0,0 % 0,0 % 18 14,0 % 47,4 % 13 10,1 % 28,3 % 129 18,8 % 3 59 12,5 % 8,6 % 5,1 % 100,0 % 3 85 12,5 % 12,4 % 3,5 % 100,0 % 5 152 20,8 % 22,1 % 3,3 % 100,0 % 1 28 4,2 % 4,1 % 3,6 % 100,0 % 3 96 12,5 % 14,0 % 3,1 % 100,0 % 2 18 8,3 % 2,6 % 11,1 % 100,0 % 5 93 20,8 % 13,5 % 5,4 % 100,0 % 1 42 4,2 % 6,1 % 2,4 % 100,0 % 0 30 0,0 % 4,4 % 0,0 % 100,0 % 0 38 0,0 % 5,5 % 0,0 % 100,0 % 1 46 4,2 % 6,7 % 2,2 % 100,0 % 24 687 3,5 % 100,0 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.14 Seite 115 (Fortsetzung) Standort/Einheit 2010 2011 Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt Technische Hilfeleistung Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Einsatzleitdienst Wehrleitung Gesamt Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 6 6,1 % 18,2 % 13 13,1 % 14,8 % 23 23,2 % 10,2 % 3 3,0 % 4,9 % 26 26,3 % 18,6 % 4 4,0 % 10,8 % 3 3,0 % 3,7 % 8 8,1 % 6,0 % 4 4,0 % 14,3 % 0 0,0 % 0,0 % 9 9,1 % 11,7 % 99 10,0 % 4 4,5 % 12,1 % 8 9,1 % 9,1 % 23 26,1 % 10,2 % 2 2,3 % 3,3 % 13 14,8 % 9,3 % 6 6,8 % 16,2 % 3 3,4 % 3,7 % 12 13,6 % 9,0 % 8 9,1 % 28,6 % 0 0,0 % 0,0 % 9 10,2 % 11,7 % 88 8,9 % 1 0,6 % 3,0 % 11 6,8 % 12,5 % 42 25,9 % 18,6 % 9 5,6 % 14,8 % 25 15,4 % 17,9 % 8 4,9 % 21,6 % 8 4,9 % 9,8 % 16 9,9 % 12,0 % 16 9,9 % 57,1 % 2 1,2 % 2,4 % 24 14,8 % 31,2 % 162 16,4 % 13 5,9 % 39,4 % 18 8,1 % 20,5 % 44 19,9 % 19,5 % 13 5,9 % 21,3 % 35 15,8 % 25,0 % 2 0,9 % 5,4 % 24 10,9 % 29,3 % 23 10,4 % 17,3 % 0 0,0 % 0,0 % 36 16,3 % 42,9 % 13 5,9 % 16,9 % 221 22,3 % 6 3,5 % 18,2 % 17 9,8 % 19,3 % 40 23,1 % 17,7 % 14 8,1 % 23,0 % 15 8,7 % 10,7 % 6 3,5 % 16,2 % 19 11,0 % 23,2 % 26 15,0 % 19,5 % 0 0,0 % 0,0 % 21 12,1 % 25,0 % 9 5,2 % 11,7 % 173 17,5 % 3 1,6 % 9,1 % 17 9,0 % 19,3 % 41 21,8 % 18,1 % 13 6,9 % 21,3 % 21 11,2 % 15,0 % 8 4,3 % 21,6 % 15 8,0 % 18,3 % 38 20,2 % 28,6 % 0 0,0 % 0,0 % 25 13,3 % 29,8 % 7 3,7 % 9,1 % 188 19,0 % 0 33 0,0 % 3,3 % 0,0 % 100,0 % 4 88 6,9 % 8,9 % 4,5 % 100,0 % 13 226 22,4 % 22,9 % 5,8 % 100,0 % 7 61 12,1 % 6,2 % 11,5 % 100,0 % 5 140 8,6 % 14,2 % 3,6 % 100,0 % 3 37 5,2 % 3,7 % 8,1 % 100,0 % 10 82 17,2 % 8,3 % 12,2 % 100,0 % 10 133 17,2 % 13,4 % 7,5 % 100,0 % 0 28 0,0 % 2,8 % 0,0 % 100,0 % 0 84 0,0 % 8,5 % 0,0 % 100,0 % 6 77 10,3 % 7,8 % 7,8 % 100,0 % 58 989 5,9 % 100,0 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.14 Seite 116 (Fortsetzung) Standort/Einheit 2010 2011 Einsatzfahrten der Feuerwehr Kreuzau 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 3 100,0 % 50,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 4 4,1 % 100,0 % 9 9,2 % 100,0 % 40 40,8 % 100,0 % 6 6,1 % 100,0 % 9 9,2 % 100,0 % 0 0,0 % Sonstiges Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Einsatzleitdienst Wehrleitung Gesamt Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Wache Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 17 100,0 % 42,5 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 1 14,3 % 11,1 % 1 14,3 % 2,5 % 1 14,3 % 16,7 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 1 4,5 % 25,0 % 1 4,5 % 11,1 % 4 18,2 % 10,0 % 0 0,0 % 0,0 % 4 18,2 % 44,4 % 0 0,0 % 1 8,3 % 25,0 % 0 0,0 % 0,0 % 4 33,3 % 10,0 % 0 0,0 % 0,0 % 2 16,7 % 22,2 % 0 0,0 % 2 11,1 % 50,0 % 7 38,9 % 77,8 % 1 5,6 % 2,5 % 2 11,1 % 33,3 % 1 5,6 % 11,1 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 13 68,4 % 32,5 % 0 0,0 % 0,0 % 2 10,5 % 22,2 % 0 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 17 17,3 % 0 0,0 % 0,0 % 1 14,3 % 14,3 % 2 28,6 % 33,3 % 0 0,0 % 0,0 % 1 14,3 % 20,0 % 7 7,1 % 2 9,1 % 40,0 % 4 18,2 % 57,1 % 4 18,2 % 66,7 % 0 0,0 % 0,0 % 2 9,1 % 40,0 % 22 22,4 % 0 0,0 % 0,0 % 1 8,3 % 14,3 % 0 0,0 % 0,0 % 3 25,0 % 42,9 % 1 8,3 % 20,0 % 12 12,2 % 1 5,6 % 20,0 % 1 5,6 % 14,3 % 0 0,0 % 0,0 % 2 11,1 % 28,6 % 1 5,6 % 20,0 % 18 18,4 % 2 10,5 % 40,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 2 10,5 % 28,6 % 0 0,0 % 0,0 % 19 19,4 % 0 5 0,0 % 5,1 % 0,0 % 100,0 % 0 7 0,0 % 7,1 % 0,0 % 100,0 % 0 6 0,0 % 6,1 % 0,0 % 100,0 % 0 7 0,0 % 7,1 % 0,0 % 100,0 % 0 5 0,0 % 5,1 % 0,0 % 100,0 % 3 98 3,1 % 100,0 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 117 Alarmbelastung der Feuerwehr Kreuzau (01.01.2010 bis 19.04.2016, n = 2.178) Standortalarme tags (Mo bis Fr 6 bis 18 Uhr) Boich 76 86 Drove 121 Kreuzau 105 194 Obermaubach 64 207 71 Stockheim 120 Thum 121 49 51 Üdingen 115 Untermaubach Winden Standortalarme nachts (übrige Zeit) 127 103 39 122 51 Einsatzleitdienst 72 Wehrleitung 99 89 96 0 125 250 Standortalarme B232EDAT.xlsx; StAl BILD 4.14 375 500 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 Häufigkeitsverteilung der Alarmbelastung der Standorte der Feuerwehr Kreuzau durch Einsätze für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 durchschnittliche jährliche Alarmbelastung der Feuerwehr Kreuzau (hochgerechnet aus Datenbasis: 01.01.2010 bis 19.04.2016, ø n = 345,6) Standortalarme tags (Mo bis Fr 6 bis 18 Uhr) Boich 12,1 Drove 13,6 19,2 16,7 Kreuzau 30,8 Obermaubach 10,2 Stockheim Thum 32,8 11,3 19,0 7,8 Üdingen 19,2 8,1 18,2 Untermaubach 20,1 16,3 19,4 Winden 6,2 Einsatzleitdienst 8,1 11,4 Wehrleitung 15,7 14,1 0,0 B232EDAT.xlsx; StAlJ BILD 4.15 Standortalarme nachts (übrige Zeit) 15,2 10,0 20,0 30,0 40,0 Standortalarme 50,0 60,0 70,0 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 Verteilung der mittleren Alarmbelastung der Standorte der Feuerwehr Kreuzau durch Einsätze, jedoch als hochgerechnete Jahreswerte aus dem Auswertezeitraum Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.15 Seite 118 Verteilung der Mittelwerte von Ausrückzeit, Anfahrtzeit und Eintreffzeit je Einsatzmittel zu Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 Standort/Einheit Ausrückzeit Anzahl Alarme Anzahl Mittelwert Fahrzeug Boich LF 10 (BO) 074201-BOICH 154 127 5,91 Min. MTF (BO) 071903-BOICH 32 4 7,96 Min. Kreuzau RW 1 (KR) 075101-KREUZ 72 46 6,38 Min. LF 20 (KR) 074401-KREUZ 323 223 6,41 Min. ELW 1 (KR) 071102-KREUZ 207 127 7,17 Min. LF 20 (KR) 074411-KREUZ 2 0 KEF (KR) 077210-KREUZ 4 2 5,34 Min. MTF (KR) 071901-KREUZ 7 5 4,51 Min. GW-L2 (KR) 077402-KREUZ 45 14 8,60 Min. Untermaubach LF 10 (UM) 074202-UNTER 195 114 5,96 Min. KEF (UM) 077201-UNTER 8 2 8,64 Min. ELW 1 (UM) 071103-UNTER 97 33 7,31 Min. MTF (UM) 071911-UNTER 6 2 6,80 Min. Drove LF 20 (DR) 074402-DROVE 194 148 6,17 Min. ELW 1 (DR) 071101-DROVE 115 53 7,55 Min. Stockheim MTF (ST) 071905-STOCK 59 30 5,98 Min. LF 20 (ST) 074403-STOCK 201 144 5,31 Min. GW-MESS (ST) 079201-STOCK 102 64 6,90 Min. ABC-ERK (ST) 079301-STOCK 52 27 6,03 Min. GW-L1 (ST) 077410-STOCK 3 1 7,72 Min. Obermaubach MTF (OM) 071902-OBERM 72 42 7,59 Min. TSF-W (OM) 074801-OBERM 109 72 7,11 Min. Thum LF 20 (TH) 074410-THUM 10 10 6,71 Min. MTF (TH) 071907-THUM 25 8 8,15 Min. LF 10 (TH) 074203-THUM 83 59 5,44 Min. Üdingen TLF 3000 (ÜD) 072302-ÜDING 226 174 6,54 Min. MTF (ÜD) 071904-ÜDING 15 5 8,88 Min. MTF (ÜD) 071906-ÜDING 75 40 8,05 Min. Winden TLF 3000 (WI) 072301-WINDE 30 20 6,25 Min. MTF (WI) 071910-WINDE 42 11 7,01 Min. LF 20 (WI) 074404-WINDE 27 16 6,55 Min. GW-L1 (WI) 077401-KREUZ 15 3 8,50 Min. Wehrleitung KdoW (WL) 071001-KREUZ 189 100 4,07 Min. WF (WL) 07-WEHRFÜ 1 0 KdoW (WL) 071003-KREUZ 12 5 3,72 Min. Einsatzleitdienst KdoW (ED) 071002-KREUZ 191 106 3,93 Min. Feuerwehr Kreuzau Insgesamt 3.000 1.837 6,18 Min. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Anfahrtzeit Anzahl Mittelwert Eintreffzeit Anzahl Mittelwert 150 26 5,36 Min. 6,06 Min. 124 4 11,43 Min. 12,17 Min. 68 313 204 2 4 6 42 3,75 Min. 3,24 Min. 3,19 Min. 3,96 Min. 5,04 Min. 6,97 Min. 3,08 Min. 46 217 125 0 2 4 14 10,21 Min. 9,64 Min. 10,29 Min. 195 8 92 6 4,29 Min. 1,94 Min. 3,74 Min. 4,38 Min. 114 2 30 2 10,17 Min. 10,08 Min. 11,72 Min. 11,11 Min. 189 110 4,86 Min. 4,84 Min. 146 51 11,16 Min. 12,41 Min. 59 198 97 50 3 4,87 Min. 5,23 Min. 4,91 Min. 5,68 Min. 3,40 Min. 30 141 61 25 1 11,28 Min. 10,75 Min. 11,63 Min. 11,68 Min. 11,55 Min. 70 106 4,10 Min. 4,27 Min. 40 69 10,90 Min. 11,45 Min. 10 21 77 5,68 Min. 5,35 Min. 6,25 Min. 10 6 56 12,39 Min. 12,98 Min. 12,26 Min. 219 15 75 4,15 Min. 4,03 Min. 3,29 Min. 168 5 40 10,70 Min. 12,92 Min. 11,43 Min. 25 34 24 15 4,29 Min. 5,87 Min. 3,72 Min. 4,78 Min. 18 9 16 3 10,68 Min. 11,35 Min. 9,77 Min. 12,10 Min. 181 1 9 4,22 Min. 4,17 Min. 4,01 Min. 97 0 5 8,98 Min. 181 4,45 Min. 104 8,99 Min. 2.885 4,34 Min. 1.785 10,63 Min. 10,08 Min. 10,86 Min. 10,55 Min. 8,03 Min. B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.16 Seite 119 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Alarmstichwort, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) 01.01.2010 bis 19.04.2016 Alarmstichwort Einsätze der Feuerwehr Kreuzau 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt 5 16,7 % 9,6 % 6 20,0 % 12,8 % 9 30,0 % 23,1 % 4 13,3 % 21,1 % 2 6,7 % 13,3 % 1 3,3 % 8,3 % 3 15,0 % 15,8 % 30 14,8 % 11 32,4 % 21,2 % 2 5,9 % 4,3 % 8 23,5 % 20,5 % 1 2,9 % 5,3 % 2 5,9 % 13,3 % 7 20,6 % 58,3 % 3 27,3 % 15,8 % 34 16,7 % 15 40,5 % 28,8 % 6 16,2 % 12,8 % 7 18,9 % 17,9 % 3 8,1 % 15,8 % 2 5,4 % 13,3 % 1 2,7 % 8,3 % 3 18,8 % 15,8 % 37 18,2 % 6 20,0 % 11,5 % 7 23,3 % 14,9 % 9 30,0 % 23,1 % 1 3,3 % 5,3 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 7 53,8 % 36,8 % 30 14,8 % 2 52 20,0 % 25,6 % 3,8 % 100,0 % 2 47 20,0 % 23,2 % 4,3 % 100,0 % 1 39 10,0 % 19,2 % 2,6 % 100,0 % 2 19 20,0 % 9,4 % 10,5 % 100,0 % 2 15 20,0 % 7,4 % 13,3 % 100,0 % 0 12 0,0 % 5,9 % 0,0 % 100,0 % 1 19 33,3 % 22,6 % 5,3 % 100,0 % 10 203 4,9 % 100,0 % 23 100,0 % 18,7 % 23 18,7 % 21 100,0 % 17,1 % 21 17,1 % 23 100,0 % 18,7 % 23 18,7 % 22 100,0 % 17,9 % 22 17,9 % 5 123 100,0 % 100,0 % 4,1 % 100,0 % 5 123 4,1 % 100,0 % Brand BD2 BD1 BD BD3 FZB1 BDK Andere Stichworte Gesamt Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr 6 20,0 % 11,5 % 15 50,0 % 31,9 % 0 0,0 % 0,0 % 4 13,3 % 21,1 % 4 13,3 % 26,7 % 0 0,0 % 0,0 % 1 7,1 % 5,3 % 30 14,8 % 7 21,9 % 13,5 % 9 28,1 % 19,1 % 5 15,6 % 12,8 % 4 12,5 % 21,1 % 3 9,4 % 20,0 % 3 9,4 % 25,0 % 1 14,3 % 5,3 % 32 15,8 % Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr 12 100,0 % 9,8 % 12 9,8 % 17 100,0 % 13,8 % 17 13,8 % BMA MDL Gesamt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.16 Seite 120 (Fortsetzung) Technische Hilfeleistung OES TH1 TH PET PE1 Andere Stichworte Gesamt Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr 14 100,0 % 14,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 6 42,9 % 10,9 % 5 35,7 % 26,3 % 6 42,9 % 24,0 % 31 8,5 % Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil EArt. Anteil Jahr Anzahl Anteil Jahr 14 100,0 % 17,9 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 14 16,7 % 6 85,7 % 6,0 % 9 128,6 % 9,2 % 0 0,0 % 0,0 % 4 57,1 % 7,3 % 3 42,9 % 15,8 % 3 42,9 % 12,0 % 25 6,8 % 14 70,0 % 14,0 % 39 195,0 % 39,8 % 0 0,0 % 0,0 % 7 35,0 % 12,7 % 1 5,0 % 5,3 % 2 10,0 % 8,0 % 63 17,3 % 19 172,7 % 19,0 % 33 300,0 % 33,7 % 0 0,0 % 0,0 % 13 118,2 % 23,6 % 3 27,3 % 15,8 % 9 81,8 % 36,0 % 77 21,1 % 26 162,5 % 26,0 % 16 100,0 % 16,3 % 11 68,8 % 16,2 % 14 87,5 % 25,5 % 2 12,5 % 10,5 % 2 12,5 % 8,0 % 71 19,5 % 14 107,7 % 14,0 % 1 7,7 % 1,0 % 45 346,2 % 66,2 % 6 46,2 % 10,9 % 4 30,8 % 21,1 % 2 15,4 % 8,0 % 72 19,7 % 7 100 233,3 % 119,0 % 7,0 % 100,0 % 0 98 0,0 % 116,7 % 0,0 % 100,0 % 12 68 400,0 % 81,0 % 17,6 % 100,0 % 5 55 166,7 % 65,5 % 9,1 % 100,0 % 1 19 33,3 % 22,6 % 5,3 % 100,0 % 1 25 33,3 % 29,8 % 4,0 % 100,0 % 26 365 7,1 % 100,0 % 11 100,0 % 14,1 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 11 13,1 % 15 93,8 % 19,2 % 0 0,0 % 0,0 % 1 6,3 % 100,0 % 16 19,0 % 8 61,5 % 10,3 % 5 38,5 % 100,0 % 0 0,0 % 0,0 % 13 15,5 % 3 78 100,0 % 92,9 % 3,8 % 100,0 % 0 5 0,0 % 6,0 % 0,0 % 100,0 % 0 1 0,0 % 1,2 % 0,0 % 100,0 % 3 84 3,6 % 100,0 % Sonstiges TIF TIN RD-TH Gesamt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 7 100,0 % 9,0 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 7 8,3 % 20 100,0 % 25,6 % 0 0,0 % 0,0 % 0 0,0 % 0,0 % 20 23,8 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.17 Seite 121 Einsätze der Feuerwehr Kreuzau nach Wochentag, Jahr und Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung, Sonstiges) Jahr Montag Einsätze der Feuerwehr Kreuzau Dienstag Mittwoch Donners- Freitag Samstag tag Gesamt Sonn-/ Feiertag Brand 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 6 20,0 % 4 12,5 % 2 6,7 % 5 14,7 % 3 8,1 % 5 16,7 % 2 20,0 % 27 13,3 % 5 16,7 % 4 12,5 % 5 16,7 % 7 20,6 % 6 16,2 % 3 10,0 % 1 10,0 % 31 15,3 % Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 2 16,7 % 4 23,5 % 3 13,0 % 5 23,8 % 2 8,7 % 1 4,5 % 0 2 16,7 % 3 17,6 % 2 8,7 % 5 23,8 % 4 17,4 % 3 13,6 % 0 17 13,8 % 19 15,4 % Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 7 22,6 % 3 12,0 % 7 11,1 % 16 20,8 % 8 11,3 % 13 18,1 % 7 26,9 % 61 16,7 % 5 16,1 % 3 12,0 % 2 3,2 % 8 10,4 % 18 25,4 % 10 13,9 % 5 19,2 % 51 14,0 % Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil 1 7,1 % 0 1 7,1 % 0 1 5,0 % 1 9,1 % 5 31,3 % 2 15,4 % 0 6 30,0 % 0 6 20,0 % 5 15,6 % 6 20,0 % 3 8,8 % 3 8,1 % 4 13,3 % 0 27 13,3 % 3 10,0 % 4 12,5 % 7 23,3 % 7 20,6 % 9 24,3 % 5 16,7 % 1 10,0 % 36 17,7 % 4 13,3 % 4 12,5 % 3 10,0 % 5 14,7 % 7 18,9 % 2 6,7 % 2 20,0 % 27 13,3 % 4 13,3 % 6 18,8 % 4 13,3 % 4 11,8 % 7 18,9 % 9 30,0 % 2 20,0 % 36 17,7 % 2 6,7 % 5 15,6 % 3 10,0 % 3 8,8 % 2 5,4 % 2 6,7 % 2 20,0 % 19 9,4 % 30 100,0 % 32 100,0 % 30 100,0 % 34 100,0 % 37 100,0 % 30 100,0 % 10 100,0 % 203 100,0 % 1 8,3 % 2 11,8 % 3 13,0 % 2 9,5 % 2 8,7 % 4 18,2 % 0 2 16,7 % 1 5,9 % 6 26,1 % 2 9,5 % 4 17,4 % 2 9,1 % 2 40,0 % 19 15,4 % 2 16,7 % 2 11,8 % 3 13,0 % 2 9,5 % 6 26,1 % 4 18,2 % 0 19 15,4 % 1 8,3 % 2 11,8 % 4 17,4 % 3 14,3 % 5 21,7 % 2 9,1 % 1 20,0 % 18 14,6 % 12 100,0 % 17 100,0 % 23 100,0 % 21 100,0 % 23 100,0 % 22 100,0 % 5 100,0 % 123 100,0 % 3 9,7 % 6 24,0 % 17 27,0 % 15 19,5 % 8 11,3 % 7 9,7 % 1 3,8 % 57 15,6 % 7 22,6 % 6 24,0 % 16 25,4 % 10 13,0 % 13 18,3 % 18 25,0 % 4 15,4 % 74 20,3 % 1 3,2 % 1 4,0 % 8 12,7 % 10 13,0 % 8 11,3 % 6 8,3 % 4 15,4 % 38 10,4 % 31 100,0 % 25 100,0 % 63 100,0 % 77 100,0 % 71 100,0 % 72 100,0 % 26 100,0 % 365 100,0 % 3 21,4 % 0 3 21,4 % 0 2 10,0 % 2 18,2 % 3 18,8 % 1 7,7 % 1 33,3 % 12 14,3 % 4 20,0 % 4 36,4 % 0 1 7,1 % 5 71,4 % 3 15,0 % 1 9,1 % 1 6,3 % 1 7,7 % 0 2 14,3 % 1 14,3 % 4 20,0 % 3 27,3 % 3 18,8 % 2 15,4 % 0 12 14,3 % 15 17,9 % 14 100,0 % 7 100,0 % 20 100,0 % 11 100,0 % 16 100,0 % 13 100,0 % 3 100,0 % 84 100,0 % BMA 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt 2 16,7 % 3 17,6 % 2 8,7 % 2 9,5 % 0 6 27,3 % 2 40,0 % 17 13,8 % 14 11,4 % Technische Hilfeleistung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt 4 12,9 % 1 4,0 % 7 11,1 % 8 10,4 % 8 11,3 % 10 13,9 % 2 7,7 % 40 11,0 % 4 12,9 % 5 20,0 % 6 9,5 % 10 13,0 % 8 11,3 % 8 11,1 % 3 11,5 % 44 12,1 % Sonstiges 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (2016) Gesamt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 10 11,9 % 0 3 23,1 % 1 33,3 % 11 13,1 % 3 21,4 % 1 14,3 % 0 0 4 25,0 % 2 15,4 % 0 10 11,9 % 2 15,4 % 1 33,3 % 14 16,7 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 122 Häufigkeit von Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau im Tagesverlauf (01.01.2010 bis 29.04.2016) Gesamt Montag bis Freitag Samstag Sonn-/Feiertag 60 50 Einsätze 40 30 20 10 0 0 1 2 3 4 B232EDAT.xlsx;Pegel BILD 4.16 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Stundenintervall 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 © FORPLAN DR. SCHMIEDEL 2016 Häufigkeitsverteilung von Einsätzen der Feuerwehr Kreuzau im Tagesverlauf für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 4.17 Seite 123 Karte des Einsatzgeschehens der Feuerwehr Kreuzau im für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.3.3 Seite 124 Analyse der schutzzielrelevanten Einsätze im Ist-Zustand Den zentralen quantifizierbaren Qualitätsfaktor für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr stellt das zeitliche Intervall zwischen dem Beginn der Notrufabfrage in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen der Einsatzkräfte des abwehrenden Brandschutzes an der jeweiligen Einsatzstelle dar, die so genannte Hilfsfrist. Dieses Zeitintervall beschreibt nicht nur in der öffentlichen Diskussion und Meinung den zentralen Faktor für die Schlagkraft der öffentlichen Feuerwehr, sondern zugleich auch die größte Erwartungshaltung von Hilfesuchenden, nämlich eine möglichst kurze Wartezeit bis zum Eintreffen und dem Wirksamwerden von herbeigerufener Hilfe. Grundlage für den Qualitätsmaßstab im Rahmen der Qualitätssicherung bildet das in den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" beschriebene Schutzniveau für ein standardisiertes Schadenereignis, kurz AGBF-Schutzziel genannt (vgl. Kap. 5.2). Im In- und Ausland gilt als "kritisches" (standardisiertes) Schadenereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verrauchten Rettungswegen. Unabhängig von der Bearbeitungszeit in der Leitstelle, die nicht von der Feuerwehr Kreuzau beeinflusst werden kann, ist hier nur der Zeitraum nach der Alarmierung, d. h. die Ausrückund Anfahrtzeit als Beurteilungskriterium für die reale Dauer der Hilfsfrist von 8 Minuten bzw. 13 Minuten für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr relevant (vgl. BILD 4.18). Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 4.18 Seite 125 Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis "Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren sind die Vorgaben der Bezirksregierung Köln zu beachten. In den "Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln" wird sowohl für den Brandeinsatz als auch für den Hilfeleistungseinsatz als Mindestanforderung eine Gruppe (neun Feuerwehrangehörige) in einer Mindesteintreffzeit von acht Minuten gefordert. Weiterhin wird zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben, beispielsweise Unterstützung in der Menschenrettung und Brandbekämpfung, eine zweite Gruppe (neun Feuerwehrangehörige) und ein Zugtrupp (vier Feuerwehrangehörige) gefordert. Somit ist eine Mindeststärke von 22 Feuerwehrangehörigen nach höchstens 13 Minuten sicherzustellen (vgl. Anhang 3). Das Schutzziel der Gemeinde Kreuzau ist wie folgt festgelegt: Der Einsatzort des standardisierten Schadenereignisses "kritischer Wohnungsbrand" wird von 9 Brandschutzkräften innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle und von 13 weiteren Brandschutzkräften innerhalb weiterer fünf Minuten erreicht. Der Zielerreichungsgrad in der Realität beträgt 80 % der schutzzielrelevanten Einsätze. Als schutzzielrelevant gelten Einsätze mit Menschenleben in Gefahr. Zur Analyse der schutzzielrelevanten Einsätze wurden von der Feuerwehr Kreuzau für den Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 die detaillierten Einsatzdaten zu 775 Einsätzen zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Alarmstichworts wurden von diesen 775 Einsätzen 308 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 126 als schutzzielrelevant klassifiziert. Davon waren 60 Einsätze nicht auswertbar (bei 9 Einsätzen lagen zwischen Erstalarm und Ankunft an der Einsatzstelle mehr als 45 Minuten und bei 51 Einsätzen wurden weniger als 16 Feuerwehrangehörige an der Einsatzstelle benötigt), sodass insgesamt 248 schutzzielrelevante Einsätze ausgewertet wurden (siehe Übersicht in Kap. 4.3.2). Die nachfolgenden Tabellen zeigen jeweils die nach Alarmierung durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte an der Einsatzstelle (in Minutenschritten sowie für 8 und 13 Minuten nach Alarmierung) für alle 248 ausgewerteten realen schutzzielrelevanten Einsätze des Auswertezeitraums, sortiert nach Einsatzbereich und unterschieden nach Produkt (Brand, BMA, Technische Hilfeleistung) sowie nach Tag/Nacht. Lesehilfe: Wurden die Zeit- und Kräftewerte 9 Kräfte in 8 Minuten und 16 Kräfte in 13 Minuten im Mittel nicht erreicht, sind die Werte in den nachfolgenden Tabellen invers (d. h. weiß auf schwarz) dargestellt. Bei Bedarf ist in der Tabelle auch leicht nachzuvollziehen, wann andere Kräftewerte erreicht wurden. Beispielsweise, wann die gemäß der Schutzzieldefinition der Bezirksregierung Köln geforderten 22 Kräfte je Ausrückebereich erreicht wurden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.18 Einsatzort im Einsatzgebiet Seite 127 Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle - schutzzielrelevante Einsätze/Gesamt, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 Ausgewertete Einsätze mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später 17 20 21 17 16 14 28 18 16 19 17 21 21 19 16 17 28 19 18 20 17 22 21 20 17 18 28 19 19 20 17 22 22 20 18 21 30 20 20 21 17 22 22 21 18 21 33 20 20 21 18 22 22 23 18 21 33 20 22 21 19 24 23 26 19 22 33 24 24 23 schutzzielrelevante Einsätze Gesamt 01.01.2010 bis 19.04.2016 Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Einsatzort im Einsatzgebiet 17 34 103 13 31 3 3 29 15 248 Ausgewertete Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 2 1 0 2 2 1 1 0 3 1 2 2 1 4 4 3 3 2 6 2 3 3 4 6 6 5 4 4 8 4 5 5 7 10 10 7 5 5 9 7 8 8 9 14 13 9 7 6 12 11 11 11 12 17 17 11 8 8 22 13 12 14 14 18 19 13 11 9 25 15 14 16 16 19 20 15 13 13 26 16 14 17 mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später 14 15 18 19 15 18 6 12 15 16 14 16 19 20 16 22 7 13 16 17 14 16 19 23 16 23 16 13 16 17 15 16 19 25 16 23 16 15 16 18 16 18 20 28 17 24 16 19 19 19 schutzzielrelevante Einsätze Gesamt Tag 01.01.2010 bis 19.04.2016 (Mo - Fr 6 - 18) Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Einsatzort im Einsatzgebiet 9 16 49 6 18 2 1 11 5 117 Ausgewertete Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 2 0 0 0 0 1 0 2 2 3 3 3 0 0 0 2 3 4 4 6 4 3 0 1 2 4 4 8 7 7 5 4 0 3 4 6 5 10 10 9 7 5 0 5 6 8 8 12 13 11 8 6 0 7 8 11 10 12 15 14 10 7 6 9 10 13 13 13 16 16 12 12 6 9 11 14 13 14 17 17 15 12 6 11 13 15 14 15 18 19 15 16 6 12 14 16 mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später 21 27 25 20 20 19 39 24 21 24 21 28 25 20 20 19 41 24 22 24 21 28 25 20 20 19 41 24 23 24 21 28 25 21 20 19 41 24 25 24 22 29 26 23 23 19 41 27 26 26 schutzzielrelevante Einsätze Gesamt Nacht 01.01.2010 bis 19.04.2016 (übrige Zeit) Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 8 18 54 7 13 1 2 18 10 131 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 1 0 0 0 0 1 4 1 0 2 3 0 1 0 4 1 4 2 2 5 5 3 4 0 9 3 4 4 6 9 8 4 5 7 13 6 7 7 10 12 12 7 5 7 14 10 10 11 14 18 16 10 8 9 18 14 13 14 16 21 20 11 9 13 33 16 14 17 18 23 22 12 11 13 35 19 16 19 20 23 23 15 14 16 37 20 16 21 20 26 23 18 17 18 39 22 18 22 21 27 24 18 18 19 39 23 19 23 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.19 Einsatzort im Einsatzgebiet Seite 128 Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle - schutzzielrelevante Einsätze/Brand, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 Ausgewertete Einsätze mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später 15 24 21 18 12 16 39 19 15 19 16 25 22 20 13 18 39 20 16 20 16 26 22 22 13 18 39 21 18 21 16 27 23 23 14 19 41 21 18 22 17 27 23 24 14 19 41 21 19 22 17 27 23 26 14 19 41 22 21 22 18 30 26 29 15 19 41 25 23 25 schutzzielrelevante Einsätze Brand 01.01.2010 bis 19.04.2016 Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Einsatzort im Einsatzgebiet 12 16 47 8 10 2 2 17 12 126 Ausgewertete Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 3 1 0 1 2 0 1 0 4 0 3 1 1 4 4 3 2 2 9 1 3 3 5 7 6 4 2 5 13 2 5 5 7 11 9 6 3 5 14 6 8 8 10 15 12 9 4 7 18 10 10 11 11 17 16 10 5 9 33 12 11 13 13 19 18 11 8 10 35 14 13 16 15 20 20 15 9 15 37 16 13 17 mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später schutzzielrelevante Einsätze Brand/Tag 01.01.2010 bis 19.04.2016 (Mo - Fr 6 - 18) Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Einsatzort im Einsatzgebiet 6 10 25 2 6 1 0 7 4 61 Ausgewertete Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 1 0 1 3 2 4 2 3 4 5 4 8 2 3 5 10 6 8 3 3 6 11 9 9 3 4 7 13 11 9 5 5 9 14 14 12 5 7 11 15 15 16 7 13 12 16 16 19 9 13 12 17 18 26 10 16 12 18 18 26 10 17 13 18 18 29 10 19 13 18 19 35 10 19 13 18 19 42 10 19 15 21 20 44 11 19 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 1 1 3 4 3 6 6 5 8 8 7 10 10 10 12 10 11 13 12 12 14 13 14 16 14 15 16 15 16 17 15 16 17 17 16 18 23 20 20 mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später 20 39 28 20 19 19 39 25 19 26 20 41 28 21 19 19 41 26 20 26 20 41 29 21 19 19 41 26 21 27 20 41 29 21 19 19 41 26 23 27 22 44 32 24 21 19 41 27 25 29 schutzzielrelevante Einsätze Brand/Nacht 01.01.2010 bis 19.04.2016 (übrige Zeit) Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 6 6 22 6 4 1 2 10 8 65 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2 1 0 0 0 0 4 1 0 0 4 1 2 0 4 0 4 2 1 7 6 3 3 0 9 2 4 4 6 9 8 3 3 7 13 3 8 7 9 13 12 6 5 7 14 8 10 10 14 21 16 9 6 9 18 13 12 14 16 24 20 10 6 13 33 14 13 17 17 27 24 11 11 13 35 17 14 19 19 29 25 15 12 16 37 20 14 21 19 36 27 18 17 18 39 24 16 24 20 39 27 19 19 19 39 25 17 25 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.20 Einsatzort im Einsatzgebiet Seite 129 Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle - schutzzielrelevante Einsätze/BMA, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 Ausgewertete Einsätze mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später schutzzielrelevante Einsätze BMA 01.01.2010 bis 19.04.2016 Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Einsatzort im Einsatzgebiet 3 15 54 2 13 0 0 12 3 102 Ausgewertete Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 2 2 5 1 3 3 3 8 3 4 6 6 12 4 10 8 11 16 5 13 12 14 18 8 17 15 17 18 10 18 16 19 18 13 19 16 20 18 15 20 16 20 18 17 20 16 20 19 17 20 16 21 19 19 20 17 21 19 19 20 17 21 19 19 20 17 21 19 20 21 17 21 19 20 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2 0 2 3 3 3 7 5 6 9 11 9 12 16 13 15 16 16 16 18 17 16 20 18 17 24 19 17 25 19 17 25 20 17 25 20 18 25 20 18 25 20 22 25 21 mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später schutzzielrelevante Einsätze BMA/Tag 01.01.2010 bis 19.04.2016 (Mo - Fr 6 - 18) Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Einsatzort im Einsatzgebiet 1 6 23 1 8 0 0 4 1 44 Ausgewertete Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 9 2 0 1 3 9 3 0 2 5 14 4 4 4 8 16 5 6 7 11 19 8 12 10 15 19 9 13 10 16 19 12 14 11 18 19 14 14 11 18 19 16 14 12 19 19 16 14 12 19 19 16 14 12 19 19 17 14 12 19 19 17 14 12 19 19 17 18 12 19 19 17 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 7 4 1 7 6 3 12 9 6 12 13 7 12 14 8 15 15 9 15 16 9 15 16 10 15 16 10 15 17 10 15 17 11 15 17 11 15 17 mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später schutzzielrelevante Einsätze BMA/Nacht 01.01.2010 bis 19.04.2016 (übrige Zeit) Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 2 9 31 1 5 0 0 8 2 58 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 3 2 0 0 5 5 4 6 3 6 9 7 10 5 13 11 12 16 6 16 15 16 16 10 19 19 19 16 11 20 19 20 16 14 22 19 21 16 17 23 19 21 16 20 23 20 22 18 20 23 20 22 18 23 23 20 22 18 23 23 20 22 18 23 23 20 22 18 23 23 20 23 18 25 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 3 0 2 5 5 4 10 5 8 13 13 12 16 18 15 19 18 18 20 22 20 20 22 20 20 28 21 21 31 21 21 31 22 21 31 22 21 31 22 21 31 22 28 31 23 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.21 Einsatzort im Einsatzgebiet Seite 130 Durchschnittliche Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Notrufabfrage an der Einsatzstelle - schutzzielrelevante Einsätze/Technische Hilfeleistung, im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 Ausgewertete Einsätze mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später schutzzielrelevante Einsätze Technische Hilfeleistung 01.01.2010 bis 19.04.2016 Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Einsatzort im Einsatzgebiet 2 3 2 3 8 1 1 0 0 20 Ausgewertete Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 6 0 2 0 0 0 6 8 1 5 3 0 0 7 10 3 7 3 0 0 12 14 3 9 4 0 3 19 16 6 9 6 0 12 20 16 9 10 6 0 13 24 16 14 11 6 6 17 24 16 14 14 10 6 19 24 18 14 18 10 6 19 24 18 14 19 16 6 20 24 18 14 19 19 6 20 24 18 15 20 24 7 20 24 18 16 20 26 16 20 24 18 16 20 26 16 21 29 18 20 24 29 16 0 0 0 2 4 5 7 10 11 14 16 17 18 18 19 20 20 23 mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später schutzzielrelevante Einsätze Technische Hilfeleistung/Tag 01.01.2010 bis 19.04.2016 (Mo - Fr 6 - 18) Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Einsatzort im Einsatzgebiet 2 0 1 3 4 1 1 0 0 12 Ausgewertete Einsätze 0 0 0 0 0 0 0 0 3 12 13 17 19 19 20 20 20 20 21 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 7 0 3 0 0 7 1 4 3 0 11 3 8 3 0 13 3 11 4 0 13 6 11 6 0 13 9 12 6 0 13 14 14 6 6 13 14 15 10 6 13 14 21 10 6 13 14 22 16 6 13 14 23 19 6 13 15 23 24 7 13 16 23 26 16 13 16 23 26 16 13 20 25 29 16 0 0 0 2 2 5 6 7 10 12 14 16 17 18 18 19 20 22 0 mittlere Anzahl eingetroffener Kräfte nach ... Minuten nach Beginn der Alarmierung 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 später schutzzielrelevante Einsätze Technische Hilfeleistung/Nacht 01.01.2010 bis 19.04.2016 (übrige Zeit) Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Kreuzau gesamt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister 0 3 1 0 4 0 0 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 5 5 6 9 7 9 12 14 19 18 20 18 24 18 24 18 24 22 24 22 24 22 24 22 24 22 24 22 29 22 0 0 0 0 0 5 6 6 8 9 9 13 15 16 16 18 18 18 23 0 0 0 0 3 6 7 9 13 14 16 18 19 20 20 21 21 21 25 B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 131 In TABELLE 4.22 und TABELLE 4.23 wird der reale Zielerreichungsgrad im Auswertezeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 durch die Feuerwehr Kreuzau für zwei abgestufte Funktionsstärkewerte für 8 Minuten (9 Funktionen, Staffel: 6 Funktionen) dargestellt. Die Darstellung von 9 Funktionen nach 8 Minuten erfolgt gemäß dem Schutzziel. Die Darstellung von 6 Funktionen liegt darin begründet, dass die Staffelstärke eine Minimalstärke ist, mit der an einer Einsatzstelle wirksame Erstmaßnahmen unter Eigensicherung durchgeführt werden können. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Nach den Vorgaben der Bezirksregierung Köln ist weiterhin zu prüfen, wie das Schutzziel für die betrachtete Feuerwehr ausfällt, wenn die Mindesteintreffzeit auf 10 Minuten für 9 Funktionen bzw. 15 Minuten für 22 Funktionen verlängert wird. Das Ergebnis dieser Betrachtung ist in TABELLE 4.24 dargestellt. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 U. Cimolino, H. de Vries: "Standardeinsatzregel (SER) - Die Staffel bzw. Gruppe im Einsatz von Löschgeräten", ecomed, Landsberg, 2005 U. Cimolino, H. de Vries, A. Graeger, T. Lembeck: "Standardeinsatzregel (SER) - Der Zug im Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten", ecomed, Landsberg, 2005 Vgl. auch z.B.: Plan for redningsberedskabet Dimensionering af Redningsberedskabet i Kolding Kommune; Redningsberedskab Kolding 2006 Hagebölling, Dirk: Untersuchungen zur Organisation des Abwehrenden Brandschutzes mit Methoden des Operations Research, VdS Verlag. Köln 2003, pp. 60. Fritzen, Benno: Gefahrenabwehr in Münster - Individuelle Schutzziele, auch für den Katastrophenschutz in: Brandschutz, Nr. 9, September, 2005, Kohlhammer Stuttgart, pp. 703 - 708 Optimal Fire Safety - Cost-benefit analysis of fire service costs in six countries, research report P21-098/95; Räddningsverket; Karlstad/SE 1995 U. Cimolino, H. de Vries, "Einführung in die Standardeinsatzregel (SER) - Die Staffel bzw. Gruppe im Einsatz von Löschgeräten", FFZ Feuerwehr Fachzeitschrift, 2005, Nr. 7, Juli H. de Vries, A. Weich, A. Graeger, U. Cimolino: "Großtanklöschfahrzeuge statt Hydranten? - Diskussion eines alternativen schwedischen Systems für die Wasserversorgung", vfdb-Zeitschrift 2/2005 H. de Vries, A. Weich, W. Freynik, A. Graeger, U. Cimolino: "Einsatzpraxis: Wasserförderung über lange Wegstrecke - Taktik und Technik", ecomed, Landsberg, 2004 Bundesministerium der Verteidigung: Grundsatzweisung für den Brandschutz der Bundeswehr (GwBrdschBw) vom 17.09.2009; 090917_GwBrdSchBw.pdf; Anlage 3: Personalbemessung und Funktionsanforderungen Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.22 Seite 132 Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand, unterschieden nach Tag und Nacht (n = 248) GESAMT 9 Funktionen in 8 Minuten nicht erfüllt erfüllt Gesamt Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl 22 Funktionen in 13 Minuten nicht erfüllt erfüllt 174 41 70,2 % 16,5 % 12 21 4,8 % 8,5 % 186 62 75,0 % 25,0 % Gesamt 215 86,7 % 33 13,3 % 248 100,0 % Gesamt TAG: Mo - Fr 6 - 18 9 Funktionen in 8 Minuten nicht erfüllt erfüllt Gesamt Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl 22 Funktionen in 13 Minuten nicht erfüllt erfüllt 101 11 86,3 % 9,4 % 1 4 0,9 % 3,4 % 102 15 87,2 % 12,8 % Gesamt 112 95,7 % 5 4,3 % 117 100,0 % Gesamt NACHT: übrige Zeit 9 Funktionen in 8 Minuten nicht erfüllt erfüllt Gesamt TABELLE 4.23 Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl 22 Funktionen in 13 Minuten nicht erfüllt erfüllt 73 30 55,7 % 22,9 % 11 17 8,4 % 13,0 % 84 47 64,1 % 35,9 % Gesamt 103 78,6 % 28 21,4 % 131 100,0 % Zielerreichungsgrad 6 Funktionen (Staffel) in 8 Minuten und 16 Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im IstZustand (n = 248) GESAMT 6 Funktionen in 8 Minuten nicht erfüllt erfüllt Gesamt Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl 16 Funktionen in 13 Minuten nicht erfüllt erfüllt 123 62 49,6 % 25,0 % 16 47 6,5 % 19,0 % 139 109 56,0 % 44,0 % Gesamt 185 74,6 % 63 25,4 % 248 100,0 % B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 4.24 Seite 133 Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 10 Minuten und 22 Funktionen in 15 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand (n = 248) GESAMT 9 Funktionen in 10 Minuten nicht erfüllt erfüllt Gesamt 22 Funktionen in 15 Minuten nicht erfüllt erfüllt 130 21 52,4 % 8,5 % 40 57 16,1 % 23,0 % 170 78 68,5 % 31,5 % Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl Gesamt 151 60,9 % 97 39,1 % 248 100,0 % Aufgrund des vorbeschriebenen niedrigen Schutzzielerfüllungsgrades wurde eine zusätzliche Auswertung durchgeführt, in der die Einsätze aufgrund Alarmierung durch eine Brandmeldeanlage (BMA) nicht berücksichtigt wurden. Das Ergebnis ist in TABELLE 4.25 dargestellt. TABELLE 4.25 Zielerreichungsgrad 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand ohne BMA (n = 146) Gesamt ohne BMA 9 Funktionen in 8 Minuten nicht erfüllt erfüllt Gesamt Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl Anzahl % der Gesamtzahl 22 Funktionen in 13 Minuten nicht erfüllt erfüllt 103 25 70,5 % 17,1 % 6 12 4,1 % 8,2 % 109 37 74,7 % 25,3 % Gesamt 128 87,7 % 18 12,3 % 146 100,0 % Zusammenfassend kann festgestellt werden: Der reale Zielerreichungsgrad der Feuerwehr Kreuzau im Ist-Zustand nach Vorgaben der Bezirksregierung Köln (9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten) beträgt: 8,5 % für 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten Legt man zum Vergleich die Bewertungskriterien der AGBF (9 Funktionen in 8 Minuten und 16 Funktionen in 13 Minuten) zugrunde, so verbessert sich der Schutzzielerfüllungsgrad von 8,5 % auf 11,7 %. Der angestrebte Schutzzielerreichungsgrad von 80 % wird somit deutlich verfehlt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.4 Seite 134 Zusammenfassung des IST-Standes der Feuerwehr Kreuzau In den vorangegangenen Kapiteln 4.1 bis 4.3 wurden das ehrenamtliche Personal, die Infrastruktur und die technische Ausstattung (insbesondere Fahrzeuge, Fernmeldetechnik und die PSA), das Einsatzaufkommen und der Schutzzielerfüllungsgrad detailliert dargestellt. Im Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau von 2012 wurde festgelegt, dass der Einsatzort des standardisierten Schadenereignisses "Kritischer Wohnungsbrand" von 9 Einsatzkräften in einer Ausrück- und Anfahrtzeit von 8 Minuten (Schutzziel 1) und von weiteren 9 Einsatzkräften sowie einer Führungskomponente aus 4 Einsatzkräften (also insgesamt 22 Einsatzkräften) innerhalb von 13 Minuten (Schutzziel 1 und 2) erreicht werden soll. Es wurde zudem ein Zielerreichungsgrad von 80 % der schutzzielrelevanten Einsätze festgelegt. Die Überprüfung der schutzzielrelevanten Einsätze aus dem Zeitraum 01.01.2010 bis 19.04.2016 ergab einen Zielerreichungsgrad von 8,5 % für 9 Funktionen in 8 Minuten und 22 Funktionen in 13 Minuten. Das Schutzziel wurde somit deutlich verfehlt. Die Gebäude der Standorte Boich, Drove, Thum im Osten und Süden entsprechen nicht den Regeln der Technik für Feuerwehrhäuser. Größere Fahrzeuge als die zur Zeit vorhandenen werden hier nicht stationiert werden können. Wird für den Einsatzdienst die Staffel (6 Funktionen) als kleinste, sicher und selbstständig agierende taktische Einheit festgelegt und ein Personalfaktor von (mindestens) zwei angesetzt, so ergäbe sich als Mindestantretestärke 12 Feuerwehrangehörige pro Standort. Um aber tatsächlich eine Tagesverfügbarkeit sicherzustellen, wird ein Personalfaktor von mindestens vier für erforderlich gehalten. Daraus ergäbe sich bereits eine Mindestantretestärke von 6 FA x 4 (Personalfaktor) = 24 FA pro Standort. Diese Berechnung wird bestätigt durch die in anderen Bundesländern gültige Stärke von zwischen 20 und 27 Feuerwehrangehörigen für einen selbständigen Standort. Von diesen 24 FA sind mindestens 80 % als Atemschutzgeräteträger auszubilden, mithin mindestens 19 FA. Mindestens 6 FA müssen mindestens als Gruppenführer sowie mindestens 6 FA müssen als Fahrer/Maschinist in der stationierten Fahrzeugklasse ausgebildet sein. Die Feuerwehr Kreuzau verzeichnete von 2011 bis 2015 einen Personalrückgang von 196 auf 165, d.h. um 31 Feuerwehrangehörige bzw. 31 %. Der Standort Winden ist derzeit nicht aktiv, somit verbleiben 8 Standorte. Von diesen Standorten haben 6 Standorte weniger als 24 FA Antretestärke (Spannweite: 16 bis 23 FA), nur die Antretestärke der Standorte Dove (26 FA) und Kreuzau (32 FA) liegen darüber. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 135 Auf der nachfolgenden Karte (BILD 4.19) ist die aktuelle Standortsituation auf Grundlage der in Kap. 4 erhobenen und dargestellten Daten folgendermaßen je Standort dargestellt: Gelbe Hinterlegung des Feldes Feuerwehrangehörige: Weniger als 24 FA am Standort. Die Gliederung der Standorte/Einheiten in Alarmeinheiten (AE) ist dargestellt. Es fällt auf, dass Gerät zur Technischen Hilfeleistung in drei östlichen drei Standorten disloziert ist, während es im westlichen Gemeindegebiet TH-Sätze gibt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 4.19 Seite 136 Infrastruktur und Leistungsfähigkeit der FF Kreuzau und Alarmeinheiten Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.5 Seite 137 Übertrag aus dem BSBP 2012 Hinweis: Die nachfolgenden und in Arial gesetzten Texte sind direkt aus dem BSBP 2012 übernommen. 4.5.1 Bauliche Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.) Status 2017  teilweise durchgeführt  nicht durchgeführt Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen:  nicht durchgeführt durchgeführt 1. GH Boich: Sanierung/Erweiterung - Haushaltsmittel stehen für 2017 zur Verfügung 2. GH Thum: Sanierung/Erweiterung Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 138 Status 2017  teilweise durchgeführt  nicht durchgeführt Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen:  nicht durchgeführt  durchgeführt 1. Herstellung von Parkflächen nach UVV am GH Drove Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen:  nicht durchgeführt 1. Verbesserung / Erweiterung Parkplätze am GH Thum 2. Verbesserung / Erweiterung Parkplätze am GH Boich; Schaffung von Parkplätzen am GH Boich Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen: Seite 139  nicht durchgeführt 1. Ist nicht mehr notwendig Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen:  nicht durchgeführt 1. Die Gerätehäuser wurden alle mit einem Kompressor ausgestattet, so dass die Druckluftversorgung der Fahrzeuge gewährleistet ist. 2. Eine Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser mit Absauganlagen ist bisher nicht erfolgt. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 140 Status 2017  teilweise durchgeführt  nicht durchgeführt Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen:  nicht durchgeführt  durchgeführt 1. Herrichtung von Parkflächen in Thum 2. Herrichtung von Parkflächen in Drove 3. Sanierung GH Boich einschl. Außenanlage und Parkflächen Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.5.2 Seite 141 Technische Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.) Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen:  nicht durchgeführt 1. Keine 2. … Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017  durchgeführt Status 2017  teilweise durchgeführt Seite 142  nicht durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen: 1. Ersatzbeschaffung LF Boich Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.5.3 Seite 143 Personelle Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.) Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen:  nicht durchgeführt 1. Erstellen von Konzepten zur Mitgliederwerbung unter Beteiligung von Politik und Verwaltung Status 2017  durchgeführt  teilweise durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen:  nicht durchgeführt 1. Konsequente Umsetzung der Sozialauswahl Feuerwehr bei Neueinstellungen 2. Unter Beteiligung von Politik und Verwaltung mit den Arbeitgebern im Gemeindegebiet Vereinbarungen über eine Abkömmlichkeit im Einsatzfall treffen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017  durchgeführt Status 2017  teilweise durchgeführt Seite 144  nicht durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen: Nicht alle oben genannten Punkte wurden und können durch den Beauftragten für Feuerwehrangelegenheiten abgedeckt werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 4.5.4 Seite 145 Organisatorische Maßnahmen als Übertrag aus dem BSBP 2012 (S. 64 ff.)  durchgeführt Status 2017  teilweise durchgeführt  nicht durchgeführt  durchgeführt Status 2017  teilweise durchgeführt  nicht durchgeführt Noch durchzuführende Maßnahmen: 1. Erstellen eines digitalen Hydrantenplans durch die Versorgungsträger Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 5 Seite 146 Schutzziel der Gemeinde Kreuzau Im Zuge der Aufstellung von Brandschutzbedarfsplänen hat jede Gemeinde Schutzziele zu definieren, welche die politisch gewollte Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen festlegen. Die Qualität der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist ein Synonym für das Schutzniveau der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr in einer Gemeinde. Das Schutzziel definiert den zentralen Planungsmaßstab für die Aufstellung der Soll-Struktur der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau innerhalb des Brandschutzbedarfsplans. 5.1 Begriffsbestimmung Das Schutzziel in der Gefahrenabwehr beschreibt, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei ist für eine bestimmte Gefahrensituation festzulegen:  in welcher Zeit die Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen sollen (Hilfsfrist)  in welcher Personalstärke diese Einheiten benötigt werden (Mindestfunktionsstärke)  in welchem Umfang das Schutzziel in der Realität erreicht werden soll (Zielerreichungsgrad) Bei der Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Nach ihrer Priorität sind dies: 1. 2. 3. Menschen retten Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen die Ausbreitung des Schadens verhindern Die zeitkritische Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindestfunktionsstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung unter Beachtung der Eigensicherung ermöglicht werden muss. Zum Erreichen der weiteren Prioritäten bzw. zum Beherrschen des Schadenereignisses unter Beachtung der Eigensicherung werden gegebenenfalls zusätzliche Kräfte benötigt. Das zu formulierende Schutzziel muss daher die Erreichung der o. a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen. Das Schutzziel muss auch im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten. Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko (Schutzniveau) in einer Gemeinde flächendeckend und gleichwertig abdecken kann, wird durch die konkurrierenden Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Kosten" bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 147 Für die Hilfsfrist gelten folgende Grundsätze:  Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitpunkte und Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar sind. Diese Zeitpunkte sind von der Feuerwehr zu dokumentieren.  In Ermangelung genauer empirischer Daten wird angenommen, dass die Zeit zwischen der Schadenentstehung und dem Beginn der Notruferstabfrage in der Leitstelle im Mittel 3,5 Minuten beträgt. Für die Brandbekämpfung gelten folgende Überlegungen:  Die für die Menschenrettung zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt. In der Mitte der siebziger Jahre veröffentlichten ORBITStudie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt: Nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen), nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein und hat dann noch 4 Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren.  Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 qm nur noch bei günstigen Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einem und drei Meter pro Minute, so dass die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei 10 Minuten liegt. Unter dem Aspekt des reinen Sachwertschutzes müssen die Hilfsfristen also ebenfalls in der genannten Größenordnung liegen. Für die Mindestfunktionsstärke gelten folgende Grundsätze:  Es ist immer mindestens truppweise vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Besondere rechtliche Vorgaben (z. B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zu beachten.  Im Atemschutzeinsatz ist nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der FwDV 714 mindestens ein Sicherheitstrupp zu stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z. B. in unterirdischen Verkehrsanlagen, Tiefgaragen) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Sicherungstrupp zu stellen. Für den Zielerreichungsgrad gelten folgende Grundsätze: Unter "Zielerreichungsgrad" wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen "Hilfsfrist" und "Funktionsstärke" eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z. B. 90 % bedeutet statistisch, dass bei 9 von 10 Einsätzen die Zielgrößen eingehalten werden, bei jedem zehnten Einsatz jedoch nicht. 14 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7-Atemschutz (FwDV 7 Atemschutz - Ausgabe 2002-10-30). Kohlhammer Verlag. Köln Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 148 Der Zielerreichungsgrad ist u. a. abhängig von     der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden, der strukturellen Betrachtung des Stadt-/Gemeindegebietes der Optimierung des Personaleinsatzes und den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Zielerreichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstvorgesetzten. Die Kosten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zielerreichungsgrad:  Ein realer Zielerreichungsgrad von 100 % an jeder Stelle des kommunalen Zuständigkeitsgebietes ist unbestritten unrealistisch. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringerer Zielerreichungsgrad aufgrund von nicht planbaren Zufälligkeiten hingenommen werden muss. Dennoch ist es notwendig, die Erreichbarkeit des kommunalen Zuständigkeitsgebiets aus den Feuerwehrstandorten innerhalb bestimmter Hilfsfristen planerisch zu 100 % anzusetzen. Unbeeinflussbare und zufällige Ereignisse (z. B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze, Eigenunfall) verhindern real eine Zielerreichung, der Zielerreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch nicht planbar sind, liegt der reale Zielerreichungsgrad immer um diesen nicht planbaren Ausfallanteil unter dem Planungsansatz.  Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungspflicht ist das in einer Kommune gewünschte Schutzniveau (Schutzziel) eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und der Beschluss des Schutzniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Kommune. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden. Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger möglich. Zur Interpretation des Zielerreichungsgrades stellt das Innenministerium Nordrhein-Westfalen im Erlass vom 5. Mai 2001 fest (Az.: V D 4 - 4.310): "Der Erreichungsgrad ist u. a. abhängig von  der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden,  der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes  der Optimierung des Personaleinsatzes,  den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Diese Randbedingungen sind gewöhnlich bekannt und ermöglichen eine hinreichend genaue Planung des Erreichungsgrades. Im Hinblick auf den Personaleinsatz ist allerdings zu beachten, dass es in Bereichen mit ausschließlich oder überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 149 schwierig ist, eine zuverlässige Kalkulation des zur Verfügung stehenden Personals (Anzahl und Qualifikation) vorzunehmen. Dies kann im Ergebnis zu einem niedrigeren Erreichungsgrad führen. Grundsätzlich sind die Qualitätskriterien auf alle bewohnten oder zum regelmäßigen Aufenthalt bestimmten Gebiete der Gemeinde anzuwenden. Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit ist es rechtlich zulässig, den Feuerschutz in bestimmten Gebieten einer Gemeinde (z. B. Randlagen) von Feuerwehren der angrenzenden Gemeinden auf der Basis öffentlichrechtlicher Vereinbarungen zu ergänzen oder sogar sicherstellen zu lassen. Darüber hinaus kann es in Einzelfällen möglich sein, durch kompensatorische bauliche und betriebliche Maßnahmen eine Selbstrettung von Personen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten, um so den auf dieses Gebiet bezogenen geringeren Erreichungsgrad verantworten zu können. Mir ist bewusst, dass ein Erreichungsgrad von 100 % an jeder Stelle des Gemeindegebietes im Regelfall nicht erreichbar ist. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringerer Erreichungsgrad akzeptiert und verantwortet werden muss. Die Festlegung dieses Erreichungsgrades, also des individuellen Sicherheitsniveaus einer Gemeinde, erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (vgl. § 33 FSHG sowie §§ 116 bis 120 GO)." Zur Anwendung der „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ gelten folgende Grundsätze:  Bei der Formulierung des Schutzziels ist zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes der Kommune mangels gesetzlicher Vorgaben oder regionaler Festlegungen der zuständigen Aufsichtsbehörde15 auf die "Allgemein anerkannten Regeln der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der Folge auch die der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.  Das AGBF-Schutzziel ist als "Allgemein anerkannte Regel der Technik" zu verstehen, da die Grundvoraussetzungen für das Prinzip des offenen normativen Standards gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt sind:     Anerkennung durch die Mehrheit der Fachleute wissenschaftliche Begründung praktische Erprobung ausreichende Bewährung In Ermangelung detaillierter gesetzlicher Regelungen ist daher das AGBF-Schutzziel als untergesetzlicher Standard zu werten. 15 Z. B. "Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie der Ausrück- und Anfahrtzeit bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln" - Erlass der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997, Az.: 22.4.21-10.10 ("Antwerpes-Erlass") Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 150 Das AGBF-Schutzziel wurde erstmals 1998 formuliert und wird seitdem unverändert angewendet. Der Arbeitskreis Grundsatzfragen (AK-G) der AGBF ließ im Februar 2012 verlautbaren: "Der AK-G stellte nach intensiver Diskussion fest, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die aktuell eine Überarbeitung erforderlich machen, und bekräftigte nachdrücklich die immer noch gegebene uneingeschränkte Gültigkeit des AGBF-Schutzziels"16 Im Februar 2009 veröffentlichte das DEPARTMENT FOR COMMUNITIES AND LOCAL GOVERNMENT, London, eine in ihrem Auftrag von der Fa. GREENSTREET BERMAN LTD. durchgeführte Studie über Hilfsfristen: "Review of Fire and Rescue Services Response Times - Fire Research Series 1/2009."17 18 Grundlage der Untersuchung sind die Daten des landesweit einheitlichen (!) Brandberichts der zurzeit 47 englischen Feuerwehren. Im Beobachtungszeitraum von 1996 bis 2006 ist die durchschnittliche Hilfsfrist (vom Notruf bis zum Eintreffen der Feuerwehr) zu Brandeinsätzen in Wohngebäuden von rund 5,5 Minuten um eine Minute auf rund 6,5 Minuten angestiegen. Es ergibt sich eine sehr starke Korrelation zwischen der Hilfsfrist und der Jahreskilometerleistung, eine starke Korrelation zur Anzahl der Löschfahrzeuge (1996 mit 2.263 Fahrzeugen und 2006 mit 2.162 Fahrzeugen; ∆ = - 101 Fahrzeuge bzw. - 4,5 %) und eine schwache Korrelation zur Alarmbelastung. Es muss zwar einschränkend gesagt werden, dass Ergebnisse derartiger Untersuchungen aufgrund unterschiedlicher Grundgesamtheiten, Siedlungsstrukturen und Erhebungs- und Auswerteverfahren nicht direkt auf ein anderes Land übertragen werden können. Dennoch ist auch in Deutschland ein mit Großbritannien vergleichbarer Anstieg der Jahreskilometerleistung verzeichnet worden. Eine Minute kann grob einem Kilometer Wegstrecke auf der Anfahrt gleichgesetzt werden. Eine Zeitverzögerung von einer Minute - und zwar nicht nur im städtischen, sondern auch im ländlichen Gebiet ("metropolitan"/"non-metropolitan") - kann für einen qualifizierten "ersten Angriff" jedoch erhebliche Konsequenzen auf die Erfolgsaussichten einer zeitkritischen Menschenrettung und den weiteren Einsatzverlauf haben. Eine Minute würde - bezogen auf Deutschland - das planerische Zeitfenster der Anfahrt für Berufsfeuerwehren auf 7 Minuten, für rein freiwillige Feuerwehren auf nur 2 Minuten verkleinern - ohne dass die Hilfsdienste darauf einen direkten Einfluss hätten. Der Rat der Kommune übernimmt mit Festlegung des Zielerreichungsgrades im Brandschutzbedarfsplan gegenüber den Bürgern die Verantwortung für die Qualität der Feuerwehr. Brandschutzbedarfspläne, die nicht den gesetzlichen Vorgaben und den regionalen Festlegungen der zuständigen Aufsichtsbehörde oder den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sind fehlerhaft. Die Aufsichtsbehörde ist bei erkennbaren Mängeln zum Einschreiten verpflichtet. Sie kann dann konkrete Weisungen erteilen, um den rechtswidrigen Verstoß gegen die Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, zu beseitigen. Wer gegen die regionalen Festlegungen der zuständigen Aufsichtsbehörde oder die anerkannten Regeln der Technik verstößt, handelt sorgfaltswidrig. Kommt es aufgrund der sorgfalts16 17 18 Knorr, Karl-Heinz: Sitzung des Arbeitskreises Grundsatzfragen der AGBF-Bund, in: Brandschutz, 2012, 2, Februar, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, pp. 133 H. de Vries: "Verkehrsbedingt erhöhte Anfahrtzeiten der Feuerwehren in Großbritannien", 112-Magazin, Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH; Edewecht; 2011, 3/4, März/April, pp. 30 - 38 Review of Fire and Rescue Service Response Times; Fire Research Series 1/2009;Communities and Local Government Publications/Greenstreet Berman Ltd; Wetherby, West Yorkshire; February 2009; Reference number: O8RSD 05705; ISBN: 978-1-40981026-1; www.communities.gov.uk Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 151 widrigen Planung zu einem Schaden, kann dies erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (Stichwort Organisationsverschulden). Kommt es zu einem Personenschaden, ist von der zuständigen Staatsanwaltschaft und zivilrechtlich zu prüfen, ob aufgrund der fehlerhaften Brandschutzbedarfsplanung ein Organisationsmangel vorliegt, der ursächlich für die Verletzung oder Tötung war. Damit liegt dann der Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung vor, so dass gegen den Leiter der Feuerwehr ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Fraglich ist, ob der Leiter der Feuerwehr schuldhaft gehandelt hat. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn er den ihm bekannten Mangel dem Bürgermeister als zuständigen Hauptverwaltungsbeamten mitgeteilt, die weitere Verantwortung für den Zustand abgelehnt und dringend um Abhilfe gebeten hätte. In diesem Fall trifft nun den Bürgermeister und gegebenenfalls die Ratsmitglieder auch die strafrechtliche Verantwortung. Drängt der Leiter der Feuerwehr beim Bürgermeister nicht auf Abhilfe, könnte ohne weiteres Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben werden.19 19 FISCHER, R. (2002): Brandschutzbedarfsplan - Fehlerquellen und Spielräume bei der Schutzzielbestimmung. In: Der Feuerwehrmann 11/2002, 269 - 272. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 5.2 Seite 152 Schutzzieldefinition nach AGBF Bund Grundlage für die Herleitung, Diskussion und Definition eines adäquaten Schutzziels für die Gemeinde Kreuzau bildet das in den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren für "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" beschriebene Schutzniveau, kurz AGBF-Schutzziel genannt (vgl. BILD 5.1). Das AGBF-Schutzziel besteht in der Kombination von Zeit und Funktionsstärke aus zwei Komponenten (vgl. Anhang 2):  Ein "Erstangriff" der Feuerwehr soll innerhalb der Hilfsfrist 1 von 9,5 Minuten (nach Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle) mit 10 Funktionen (qualifizierte Einsatzkräfte der Feuerwehr) erfolgen, um eine Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können.  Eine "Unterstützungseinheit" soll innerhalb der Hilfsfrist 2 von 14,5 Minuten mit weiteren sechs Funktionen an der Einsatzstelle eintreffen. Diese weiteren sechs Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. BILD 5.1 Schutzzieldefinition für das standardisierte Schadenereignis "Kritischer Wohnungsbrand" nach AGBF Bund Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 "AGBF-Löschzug" "Erstangriff" "Unterstützungseinheit" Hilfsfrist Kurzbezeichnung Hilfsfrist 1 Hilfsfrist 2 Minuten 9,5 14,5 Seite 153 Funktionsstärke Kurzbezeichnung Funktionen Funktionsstärke 1 10 Funktionsstärke 2 6 Das zur Bekämpfung des "Kritischen Wohnungsbrandes" benötigte Gesamt-Feuerwehrpotenzial kann auch als "Löschzug moderner Prägung" oder "AGBF-Löschzug" verstanden werden. Im Unterschied zum "Löschzug klassischer Prägung" nach der alten FwDV 520 besteht der AGBF-Löschzug personell nicht zuletzt aufgrund technischer Innovationen21 nicht aus 22, sondern aus 16 Funktionen. Das standardisierte Schadenszenario des "kritischen Wohnungsbrandes" stellt analog zur Definition in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 (bis 2005) eine umfangreiche Maßnahme dar, bei der Tätigkeiten zum Retten gefährdeter Personen und zum Löschen eines Brandes gleichzeitig eingeleitet und durchgeführt werden müssen. Der "AGBFLöschzug" mit einer Stärke von insgesamt 16 Funktionen ist somit wie der Löschzug nach FwDV 3 als klassische taktische Antwort auf Schadenszenarien mittleren Umfangs zu werten. Dabei muss der "Löschzug" zur Erfüllung des Schutzziels kein klassischer "Dreifahrzeugzug" (TLF - DL - LF) sein, sondern das erforderliche Personal kann sich unterschiedlicher Fahrzeuge aus unterschiedlichen Standorten bedienen, um im Additionsverfahren an der Einsatzstelle entsprechende taktische Einheiten zu bilden (vgl. BILD 5.2). BILD 5.1 zeigt eine beispielhafte Konfiguration von Fahrzeugen und Personal, um beide Teile des AGBF-Schutzziels personell und technisch zu erfüllen. Anstatt das bzw. die Lösch(gruppen)fahrzeug(e) mit einer Staffel zu besetzen, könnte diese Staffel z. B. auch auf ein Lösch(gruppen)fahrzeug und ein Fahrzeug mit einer Besatzung von 1/1 = 2 oder 1/2 = 3 (z. B. Tanklöschfahrzeug oder Rüstwagen) aufgeteilt werden. Dadurch würde die taktische Einheit technisch verstärkt, aber insofern personell geschwächt werden, als dass eine weitere Funktion (Maschinist des Truppfahrzeugs) als eine einem Trupp zuteilbare Funktion wegfällt. Bei der personellen Besetzung der Erstangriffs- und der Unterstützungseinheit ist Folgendes zu beachten: Spätestens mit Tätigwerden der Unterstützungseinheit müssen die Einheiten von einem Zugführer geführt werden. Streng genommen müsste die Erstangriffseinheit bereits von einem Zugführer geführt werden, da 10 Funktionen die Gruppenstärke übersteigen. Wird die zehnte Funktion tatsächlich als Führungsgehilfe eingesetzt und verbleibt am ELW, so handelt es sich um eine Grauzone der Auslegung und Anwendung der Feuerwehrdienstvorschriften. Da aber die personelle Gesamtstärke und die Fahrzeugkombination die Dimension eines Zuges erreichen wird und aufgrund des Umstandes, dass der ersteintreffende Einsatzleiter die Aufstellung und den Einsatz der Fahrzeuge entsprechend eines Zuges anweisen muss, ist es aus einsatztaktischer Sicht von Vorteil, bereits die Erstangriffseinheit einem Zugführer zu unterstellen. 20 21 Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 - Der Zug im Löscheinsatz (1973), Kohlhammer Verlag. Köln Der Einsatz eines klassischen Sprungtuches zur Menschenrettung erfordert eine Haltemannschaft von mindestens 16 Personen, zur Bedienung eines modernen Sprungretters sind zwei Personen erforderlich. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 5.2 Seite 154 Additionsverfahren zur Bildung taktischer Einheiten an der Einsatzstelle Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 5.3 Seite 155 Empfehlungen gemäß vfdb-Richtlinien Für die weitere Betrachtung sind folgende zwei Entwürfe von vfdb-Richtlinien relevant:  Entwurf einer vfdb-Richtlinie "Risikoangepasste Reaktion der Feuerwehren auf automatische Meldungen aus Brandmelde- und Sprinkleranlagen", Stand März 2002  vfdb, Technischer Bericht, Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren, Stand Januar 2007 Betrachtet man die Verteilung des Einsatzaufkommens der deutschen Berufsfeuerwehren, so ist erkennbar, dass die durch automatische Brandmeldeanlagen und Feuerlöscheinrichtungen ausgelösten Fehlalarme neben den Technischen Hilfeleistungen und Brandeinsätzen den dritten großen Anteil am Gesamteinsatzaufkommen einer Feuerwehr einnehmen. Auch bei den Freiwilligen Feuerwehren machen diese Fehleinsätze einen nicht unerheblichen Teil des Gesamteinsatzaufkommens aus. Eingehende Brandmeldungen aus BMA binden Personal und Technik für Fehlalarme. Gleichzeitig führen sie zu einer nicht zu unterschätzenden Gefahr durch die folgende Fahrt mit Sonderrechten. Die Anzahl der Alarme und damit auch die Anzahl der Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen steigt stetig an (vgl. hierzu auch: "Der Feuerwehrmann 9/2000"; Bilanz 1999: 16.577 Fehlalarme in NRW - neuer Höchstwert!). Aufgrund der hohen Zahl von 3.500 Falschalarmen pro Jahr von Brandmeldeanlagen hat beispielsweise der Hampshire Fire and Rescue Service im Jahr 2012 in zwei Einsatzgebieten (Southsea und Cosham) wochentags für die Zeit von 9 bis 17 Uhr seine AAO drastisch reduziert: Wenn der BMA-Alarm nicht telefonisch durch eine Brandmeldung bestätigt wird, wird der Alarm als Falschalarm klassifiziert und nur ein "Fire Safety Officer" entsandt, aber keine Löschfahrzeuge. Diese werden nur noch zu Objekten wie Schulen, Pflegeheimen, Unterkünften, Krankenhäusern usw. entsandt.22 Bestimmte Objekte, in den Bauordnungen der Länder und den Sonderbauverordnungen oftmals als "Objekte besonderer Art und Nutzung" klassifiziert, werden aufgrund dieser besonderen Art und Nutzung mit automatischen Brandmeldeanlagen (BMA) ausgestattet. Gleichzeitig erfolgt durch die örtliche Feuerwehr in der Regel eine Berücksichtigung dieser Objekte in einer besonderen, meist erhöhten Alarmstufe. Die vfdb-Richtlinie soll dazu beitragen, die Reaktion auf das Auslösen von BMA anzupassen und wirtschaftlich zu gestalten. Dazu werden ein Schutzziel definiert und Empfehlungen zur Minimierung von Fehlalarmen gegeben. Fehlalarme im Sinne der vfdb-Richtlinie sind Alarme, die aufgrund eines Täuschungsalarms, eines technischen Defektes oder eines Übertragungsfehlers in den Leitstellen angezeigt oder gemeldet werden und auf die durch die Alarmierung von Einsatzkräften reagiert wird. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen im Rahmen der Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes unterliegt dabei der kommunalen Aufgabenhoheit, so dass die Richtlinie ausschließlich empfehlenden Charakter für die öffentlichen Feuerwehren in Deutschland haben kann. 22 Hampshire trials new system for dealing with AFA false alarms, Fire Times, April/May 2011, p. 6 Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 156 Analog zur mittlerweile etablierten Schutzzieldefinition der AGBF-Bund ("Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten") wird in erster oben genannter VfdbRichtlinie das "Schutzziel Brandmeldeanlage" aufgestellt. Das Standardereignis "Automatische Auslösung einer BMA" ist durch folgende Faktoren gekennzeichnet:  Das Objekt verfügt über eine installierte automatische BMA mit direkter Aufschaltung bei der Leitstelle der Feuerwehr.  Die Zeitdauer zwischen Erkennung eines für die BMA relevanten Alarmkriteriums und Eingang der Meldung liegt im "Sekundenbereich".  Es handelt sich um ein Gebäude/Objekt mit "normalem" Risiko23. Eingehende Alarme aus automatischen Brandmeldeanlagen sind wie reale Alarmierungen über Telefon zu werten. Allerdings bedingt die Technik, wie in der folgenden Übersicht veranschaulicht, hier eine deutliche Verkürzung der Entdeckungs- und Meldezeit. Sind BMA bei Integrierten Leitstellen aufgeschaltet, verkürzt sich zudem die Gesprächs- und Dispositionszeit. Beim Vorhandensein automatischer Löschanlagen ist der Löschbeginn grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Alarmierung gleichzusetzen. Die Zielerfüllung bei Objekten mit BMA unterscheidet sich nicht von der allgemeinen Zielerfüllung der Personenrettung und Brandbekämpfung. Um die Rettung von Personen und die Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften durchführen zu können, sind folgende Aufgaben durch die Feuerwehr zu erfüllen: Vor Ort und zur zielgerechten Einsatzabwicklung:       Eindringen in Gebäude ohne Gewalteinwirkung Erkundung des Gebäudeinneren und der Einsatzstelle Aufbau einer Wasserversorgung/Einspeisung Sicheres Vorgehen der Atemschutztrupps (Atemschutzüberwachung/Sicherungstrupp) Zielgerichtetes, schnelles Auffinden des ausgelösten Melders Wirksame Brandbekämpfung mit dem Ziel des minimalen Löschmitteleinsatzes Zehn Funktionen erweisen sich als sachgerecht zur Erfüllung der Feuerwehraufgaben  Personenschutz/Personenrettung  Verhinderung der Brandausbreitung In Abhängigkeit von der Objektart und der Objektgröße soll die Personalstärke der ersteintreffenden Einheit nicht weniger als zehn Funktionen in den ersten 8 Minuten nach Alarmierung betragen, um unter Einhaltung der Feuerwehr-Dienstvorschriften wirkungsvoll agieren zu können. Diese Standardreaktion kann aufgrund einer in einer Tabelle in der vfdb-Richtlinie angegebenen oder auf der Basis einer örtlich vorgenommenen und im Einzelfall begründeten Risikoab23 Kein erhöhter Kräfteansatz für Maßnahmen, die über die der allgemeinen Zielerfüllung der Personenrettung und Brandbekämpfung hinausgehen, erforderlich. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 157 schätzung erhöht oder aber erniedrigt werden. Die verkürzte Entdeckungs- und Meldezeit ist in jedem Fall zu berücksichtigen. Begünstigende, d. h. den Personaleinsatz vermindernde Faktoren wären  vollautomatisierte Löschanlagen,  Eintreffzeiten von weniger als 5 Minuten,  Werkfeuerwehren oder Betriebsfeuerwehren. Reduzierung der Einsatzkräfte Die ausrückende Funktionsstärke kann von der Feuerwehr nach Ermessen des Einsatzleiters bei gesicherter Rückmeldung "Fehlalarm" reduziert werden. Das ist dann der Fall, wenn der Leitstelle der Feuerwehr nach dem Einlaufen der BMA unmissverständlich und von qualifizierter Stelle der Grund des Auslösens der BMA mitgeteilt wird (Anruf von verantwortlichen Personen/Mitarbeitern des Objekts mit gezielter Angabe der Ursache der Auslösung). Ein verringertes Kräfteaufgebot der Feuerwehr (z. B. nur ELW oder LF) überprüft dann die BMA und stellt den Alarmzustand wieder her. Bei dem Entwurf der vfdb-Richtlinie "Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren" von November 2004 handelt es sich um ein "Expertensystem" zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren. Die Technische Hilfeleistung und der Rettungsdienst finden darin keine Berücksichtigung. Dabei wird ein Werkzeug bereitgestellt, welches  die anerkannten Regeln des abwehrenden Brandschutzes berücksichtigt,  auf unterschiedliche Situationen des baulichen Brandschutzes eingeht und  flexibel auf örtlich unterschiedliche Risiken (Brandhäufigkeit, Schadenverlauf) reagiert. In Abschnitt 4 dieser vfdb-Richtlinie werden typische Einsatzszenarien mit Mannschaftsstärke und Eintreffzeiten aufgeführt, von denen die hier relevanten als Tabelle zusammengefasst sind: Objekt Personal Eintreffzeit 8 min 13 min Warenhaus ohne automatische Brandmeldeanlage 10 8 Warenhaus mit Sprinkleranlage 10 7 Logistikzentrum mit Menschenrettung 10 10 - 6 Logistikzentrum Palettenlager mit automatischer Löschanlage Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 5.4 Seite 158 Schutzzielfestlegung der Gemeinde Kreuzau Im Zuge der Herleitung und Entwicklung eines Schutzziels für die Gemeinde Kreuzau wurde durch die begleitende Arbeitsgruppe als gemeinsamer Konsens festgestellt:  Das Schutzziel der Gemeinde Kreuzau wurde in der Vergangenheit klar nicht erfüllt (vgl. Kap. 4)  Es ist ein neues Schutzziel durch den Rat zu beschließen, dessen Einhaltung durch die Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sichergestellt werden kann.  Um eine kurze Eintreffzeit der Feuerwehr flächendeckend sicherstellen zu können, ist eine dezentrale Stationierung der Löschgruppen im gesamten Gemeindegebiet zwingend erforderlich.  Als Schutzziel der Gemeinde Kreuzau sollen nur die durch die Feuerwehr Kreuzau beeinflussbaren Qualitätskriterien gelten. Nach Alarmierung der Feuerwehr Kreuzau ist dies für den "Erstangriff" eine Ausrück- und Anfahrtzeit von insgesamt 10 Minuten und für die "Unterstützungseinheit" eine Ausrück- und Anfahrtzeit von insgesamt 15 Minuten.  Das Schutzziel wird nach Zeit und Funktionsstärke räumlich abgestuft.  Für die schutzzielrelevanten Einsätze wird ein realer Erreichungsgrad von 80 % als Toleranzschwelle festgelegt. Das Schutzziel der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt festgelegt: Der Einsatzort des standardisierten Schadenereignisses "Kritischer Wohnungsbrand" wird von 10 Einsatzkräften in einer Ausrück- und Anfahrtzeit von 10 Minuten (Schutzziel 1) und von insgesamt 16 Einsatzkräften innerhalb von 15 Minuten (Schutzziel 1 und 2) erreicht. Der Zielerreichungsgrad in der Realität beträgt 80 % der schutzzielrelevanten Einsätze. Mit dieser Schutzzielfestlegung folgt die Gemeinde Kreuzau in Bezug auf die geforderten Funktionsstärken den Empfehlungen der AGBF. Aufgrund der ländlichen Struktur des Gemeindegebietes und im Sinne einer möglichst kurzen Eintreffzeit des ersten Fahrzeuge zur Erkundung und Menschenrettung müssen die 10 Einsatzkräfte (Schutzziel 1) aus mindestens zwei Löschgruppen und dem B-Dienst gestellt werden. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige benötigen in der Regel zwischen vier und sechs Minuten, um nach der Alarmierung zum Feuerwehrgerätehaus zu fahren, die Schutzkleidung anzulegen und die Feuerwehrfahrzeuge zu besetzen. Mit der aktuellen Schutzzielfestlegung für die Gemeinde Kreuzau verbleiben dann noch vier bis sechs Minuten um innerhalb des 1. Schutzzieles die Einsatzstelle zu erreichen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 159 Zur Interpretation des Zielerreichungsgrades stellt das Innenministerium Nordrhein-Westfalen im Erlass vom 5. Mai 2001 fest (Az.: V D 4 - 4.310-1): "Der Erreichungsgrad ist abhängig von  der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden,  der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,  der Optimierung des Personaleinsatzes,  den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Diese Randbedingungen sind gewöhnlich bekannt und ermöglichen eine hinreichend genaue Planung des Erreichungsgrades. Im Hinblick auf den Personaleinsatz ist allerdings zu beachten, dass es in Bereichen mit ausschließlich oder überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräften schwierig ist, eine zuverlässige Kalkulation des zur Verfügung stehenden Personals (Anzahl und Qualifikation) vorzunehmen. Dies kann im Ergebnis zu einem niedrigeren Erreichungsgrad führen. Grundsätzlich sind die Qualitätskriterien auf alle bewohnten oder zum regelmäßigen Aufenthalt bestimmten Gebiete der Gemeinde anzuwenden. Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit ist es rechtlich zulässig, den Feuerschutz in bestimmten Gebieten einer Gemeinde (z. B. Randlagen) von Feuerwehren der angrenzenden Gemeinden auf der Basis öffentlichrechtlicher Vereinbarungen zu ergänzen oder sogar sicherstellen zu lassen. Darüber hinaus kann es in Einzelfällen möglich sein, durch kompensatorische bauliche und betriebliche Maßnahmen eine Selbstrettung von Personen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu gewährleisten, um so den auf dieses Gebiet bezogenen geringeren Erreichungsgrad verantworten zu können. Mir ist bewusst, dass ein Erreichungsgrad von 100 % an jeder Stelle des Gemeindegebietes im Regelfall nicht erreichbar ist. Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringerer Erreichungsgrad akzeptiert und verantwortet werden muss. Die Festlegung dieses Erreichungsgrades, also des individuellen Sicherheitsniveaus einer Gemeinde, erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (vgl. § 33 FSHG sowie §§ 116 bis 120 GO)." Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6 Seite 160 Soll-Struktur der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau Die nachfolgende Bedarfsbeschreibung der Soll-Strukturen der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau gründet auf dem in Kap. 5 festgelegten Schutzziel. Im vorliegenden Kapitel wird die zur Erfüllung des Schutzziels sowie zur Funktion des Gesamtsystems Feuerwehr notwendige standortbezogene, technische, personelle und organisatorische zukünftige Infrastruktur für die der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau als Soll-Bedarf beschrieben. Dem zur Bestimmung des Veränderungspotenzials erforderlichen Vergleich von Soll- und Ist-Struktur ist im Anschluss daran ein eigenes Kapitel gewidmet. 6.1 Soll-Aufgaben der Feuerwehren der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau 6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Aufgrund unveränderter landesrechtlicher Regelungen ergibt sich hier keine Änderung gegenüber dem Ist-Zustand. 6.1.2 Zugewiesene Aufgaben Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant. 6.1.3 Zusätzlich übertragene Aufgaben Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant. 6.1.4 Freiwillige Aufgaben Es sind keine Änderungen gegenüber dem Ist-Zustand geplant. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.1.5 Seite 161 Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten Die Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ausrüstung und Geräten sollen nach den Regeln der Technik erfolgen. Dies wird zwar im Brandschutzgesetz nicht explizit genannt, ist aber de facto als "Pflichtaufgabe" zu sehen, um den sicheren Betrieb der Feuerwehr zu gewährleisten. Dazu sind entsprechende Werkstätten und Personal erforderlich, das ausreichend qualifiziert ist (als Gerätewarte, eingewiesene Person, Fachkundige oder Sachkundige) und fortgebildet wird. Durch einen ständig wachsenden Anspruch in technischer und personeller Hinsicht an die Feuerwehren wächst auch in gleichem Maße der Bestand an komplexer und hochwertiger werdender Technik. Wegen der Anpassung des Gerätebestandes an die unterschiedlichsten Aufgaben wird das Aufgabenfeld der Geräteprüfung um ein Vielfaches größer. Aufgrund dieser Gerätevielfalt sind Prüfverfahren notwendig, um eine fachgerechte Prüfung der einzelnen Geräte und Ausrüstungen sicherzustellen. Im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C 53) sind für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Diese Prüfgrundsätze spiegeln den Stand der Technik hinsichtlich der Prüfung von Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr wider. Weil sich die Geräteprüfordnung nur mit einem kleinen Teil des tatsächlich vorgehaltenen (feuerwehrtechnischen) Geräts befasst, sind bei der Geräteprüfung die unterschiedlichsten Vorschriften und Richtlinien durch den Prüfer zu beachten. Da ein großer Teil der Ausrüstungen und Geräte nicht speziell für den Einsatz in den Feuerwehren konzipiert ist, sind unter anderem auch die Herstellerangaben zur Prüfung ausreichend. Wenn keine Angaben zur Prüfung gemacht werden, so lassen sich aus der Geräteprüfordnung (GUV-G 9102) entsprechende Prüfanordnungen ableiten. Eine Prüfpflicht lässt sich grundsätzlich für jedes bei der Feuerwehr benutzte Gerät ableiten. Um den notwendigen Prüfumfang festzulegen, muss auf Regelwerke aus anderen Bereichen der Technik zurückgegriffen werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang TÜV- und TÜD-Vorschriften, DIN-Normen, Vorschriften des VDI, VDE, VdS sowie übergeordnete Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. Produkt- und Gerätesicherheitsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Der Leiter der Feuerwehr ist dafür verantwortlich, dass eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Geräte sichergestellt ist. Von der Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Ausrüstung hängt im hohen Maße der Einsatzerfolg ab. Eine regelmäßige und gewissenhafte Prüfung dient auch der Werterhaltung des technischen Gerätes. Diese Aufgaben können nicht mehr ausschließlich ehrenamtlich abgedeckt werden. Die vom Gesetzgeber, der Gemeinde als Träger des Feuerschutzes auferlegte Arbeitgeberpflicht zur Prüfung von Feuerwehrausrüstungen und Gerätschaften gemäß den Geräteprüfordnung (G9102), UVV Feuerwehren (GUV-V C53), DGUV-en sowie den Herstellerangaben erfordert einen hohen Zeitaufwand. Alleine bei Atemschutzgerätschaften sind monatliche, halbjährliche und jährliche Überprüfungen erforderlich. Der Erwerb erforderlicher Prüfbefähigungen sowie die Fortbildungen erfordern zudem einen großen Zeitaufwand. Dieser Aufwand ist durch ehrenamtliches Personal nicht leistbar. Die Vergabe der Prüfungen an Fremdfirmen ist Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 162 i. d. R. mit hohen Kosten verbunden. Durch das Feuerschutztechnische Zentrum in Stockheim werden die notwendigen Prüfungs- und Wartungsarbeiten für folgende Gerätschaften durchgeführt: Atemschutz und Schlauchpflege. Ferner wird die persönliche Schutzausrüstung dort gereinigt. Alle anderen Prüfungen müssen durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt werden. Mit der Einstellung eines hauptamtlichen Gerätewartes können die ehrenamtlichen Mitglieder entlastet werden, beispielhaft soll angeführt werden: - Transferfahrten von Material zum Feuerschutztechnischen Zentrum in Stockheim. Die Tagesverfügbarkeit wird verbessert. Optimierung der Geräteprüfung und Wartung. Optimierung und Vereinheitlichung der Dokumentation im Bereich der Gerätewartung. Unterstützung der Kleiderkammer. Unterstützung der Funk- und Funkmeldebeauftragte. Vorführung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei Werkstattbesuchen und Überwachungsstellen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.2 6.2.1 Seite 163 Soll-Infrastruktur der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau Räumliche Lage der Standorte der Feuerwehren der Gemeinde Kreuzau Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und zur Erreichung des Schutzzieles ist die Erhaltung der bestehenden Standorte erforderlich. Über Alternativen muss dann nachgedacht werden, wenn einzelne Standorte personell oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einen disponiblen Ausbildungs- und Alarmdienst zu verrichten und oder das Gesamtbild der Gefahrenabwehr (Schutzzielerfüllung) sich als defizitär darstellt. Primär ist eine personelle Stärkung der Einheiten anzustreben. Wenn dies nicht möglich ist, sind andere Alternativen heranzuziehen. Im Bereich der Alarmeinheit 1 bedienen die Standorte Kreuzau und Stockheim zwei eigene Siedlungsschwerpunkte, eine gemeinsame räumliche Unterbringung würde zu erheblichen Verzögerungen bei der Schutzzielerfüllung in zeitlicher und personeller Hinsicht führen. Ähnlich verhält es sich bei den 3 Standorten der Alarmeinheit 3, bestehend aus Üdingen, Untermaubach und Obermaubach. Bei diesen ist die Mitgliederentwicklung intensiv zu beobachten. Alle drei Standorte der Alarmeinheit 2 haben in Relation zum Gemeindegebiet eine recht periphere Lage. Aufgrund der Siedlungsstruktur und der Topographie sind sowohl im Hinblick auf die Schutzzielerfüllung, wie auch auf Flächenlagen (Unwetter, Stromausfall, etc.) keine gemeinsamen Unterbringungen angezeigt. An den Standorten Boich und Thum ist die Mitgliederentwicklung intensiv zu beobachten. Neuer Schwerpunkt der LG Drove soll die Besetzung eines neuen Einsatzleitwagens als gemeindeweites Führungsmittel werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 BILD 6.1 Seite 164 Infrastruktur und Leistungsfähigkeit - SOLL Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 6.2.2 Seite 165 Gebäude - Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr Bezüglich der baulichen Soll-Situation der Standorte haben die Feuerwehrhäuser grundsätzlich in allen arbeitssicherheitsrelevanten Punkten der DIN 14092 als Mindestanforderung der Unfallversicherer für Feuerwehrhäuser zu entsprechen. Ein geordneter und sicherer Dienstbetrieb gemäß den Regelwerken der Feuerwehrunfallkasse ist zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund immer zahlreicher und attraktiver werdender konkurrierender Freizeitalternativen ist die ideelle Funktion eines Feuerwehrhauses u. a. als Anlaufstelle und Identifikationsobjekt einer Freiwilligen Feuerwehr neu zu überdenken und zu fördern. Des Weiteren sind die Feuerwehrhäuser hinsichtlich ihrer Nutzflächen zu überprüfen, wenn die Sollstärken der einzelnen Einheiten erreicht werden. 6.2.2.1 Anforderungen nach DIN 14092: 2001-10 Die allgemeinen Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser legen nach der DIN 14092 (Deutsche Norm Feuerwehrhäuser) folgende Raummaße als Mindestmaße fest: a) Stellflächen LF, TLF 4,5 x 12,5 m = 56,25 qm MTW 4,5 x 10,0 m = 45,00 qm Für 3 Fahrzeuge sind als Mindestmaß für Stellflächen 157,50 qm festzulegen. b) Feuerwehrtore Das Feuerwehrtor nach DIN 14092-2 hat eine lichte Durchfahrtsbreite von 3,50 m und eine lichte Durchfahrtshöhe von 4,00 m. Bei Stellplätzen für Drehleiter und Wechselladerfahrzeug erhöht sich die Durchfahrtshöhe auf 4,50 m. c) Raumprogramm Folgende Mindestflächenwerte sind für das Raumprogramm zu berücksichtigen: Schulungsraum ......................... 40 qm Lehrmittelraum ........................... 5 qm Funk-/Telekommunikation ......... 5 qm Verwaltung ................................. 8 qm Jugendraum .............................. 20 qm Küche ......................................... 7 qm Lager ........................................ 35 qm Umkleideraum .......................... 36 qm Putzraum .................................... 2 qm Sanitärtrakt ............................... 14 qm (2 x 7 qm, getrennt für Frauen u. Männer) Es ergibt sich somit ein Mindestflächenbedarf von 320 qm für das Feuerwehrhaus einer Einheit. Hinzu kommen Trocknungsraum, Schleuse (Schwarz/Weiß-Trennung), Notstrom und Haustechnik. Für Neuplanungen ab dem Jahr 2013 ist die Neufassung von DIN 14092 (Deutsche Norm Feuerwehrhäuser) zugrunde zu legen. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 166 6.2.2.2 Anforderungen nach DIN 14092: 2012-04 Die Überarbeitung war erforderlich, weil beispielsweise neue, erweiterte feuerwehrtechnische Ausrüstungen und Geräte im Feuerwehrhaus untergebracht werden müssen und weil mit dieser Ausrüstung und den Geräten ausgebildet und geübt werden muss. Die Fahrzeugstellplatzgrößen mussten auf die Maße der aktuellen Fahrzeuggeneration angepasst werden. Hygienestandards, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz fanden Berücksichtigung. Die "alte" DIN 14092:2001-10 bestand aus sechs Normteilen, diese sind neu strukturiert und nun als DIN 14092:2012-04 zu drei Teilen zusammengefasst worden. Des Weiteren sind das Raumprogramm und die Mindestraumgrößen eines Feuerwehrhauses nicht mehr von der Anzahl der Fahrzeugstellplätze abhängig. DIN 14092: 2012-04 enthält zwar nach wie vor ein Raumprogramm, doch geht aus der aktuellen DIN deutlich hervor, dass sich die Notwendigkeit vieler Räume nach jeweiligen Nutzungskonzepten richtet. Auch der Bedarf einiger Räume muss nun von der Kommune eigenverantwortlich geprüft werden. Planungsgrundlagen von Räumen oder Flächen sind, den technischen Anforderungen wie z. B. Heizung, Elektrik, Wasserversorgung oder Lüftung in übersichtlicher Tabellenform zugeordnet, aufgelistet. Auch sind Verweise auf mitgeltende DIN-Normen, Regeln, Richtlinien oder Merkblätter aufgeführt. Folgende Neuerungen und Änderungen sind mit der Aktualisierung der DIN 14092:2012-04 für den Außenbereich zu berücksichtigen: Das gesamte Gelände des Feuerwehrhauses soll mit einer Einfriedung versehen sein. Dies kann beispielweise ein Zaun, eine Mauer oder eine Hecke sein. Zur Vermeidung von Sabotage kann es erforderlich sein, dass durch die Errichtung von Zaun- und Toranlagen eine Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsbereich und der Nachbarbebauung herzustellen ist. Eine weitere Neuerung ist, dass die Pkw-Zufahrt getrennt von der Alarmzufahrt und auf dem Grundstück kreuzungsfrei vorzusehen ist. Diese Anforderung kann baulich beispielsweise mit Pflanzbeeten erreicht werden. Die Anzahl der Pkw-Stellplätze sollte mindestens gleich der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus untergebrachten Einsatzfahrzeuge sein. Die Anzahl sollte mindestens 12 PkwStellplätze betragen. Der erste Teil der Forderung ist bekannt. Er bestand schon bei der alten DIN 14092. Neu ist jedoch, dass die Anzahl der Pkw-Stellplätze mindestens 12 Stück betragen soll. Für ein Feuerwehrhaus mit einem Feuerwehrfahrzeug des Typs TSF, das gemäß Norm über sechs Sitzplätze verfügt, reichen demnach sechs Pkw-Stellplätze nicht mehr aus. Hier müssen nun 12 Pkw-Stellplätze errichtet werden. Außerdem sind nach neuer DIN 14092 Treppen und Stufen im Bereich der Alarmwege nach Möglichkeit zu vermeiden. Dies gilt im Übrigen auch für den Innenbereich des Feuerwehrhauses. Die Erstellung eines Übungshofes war bisher von der Notwendigkeit des Übungshofes abhängig. Mit der neuen DIN 14092 sollte bei Feuerwehrhäusern ab vier Stellplätzen nach Möglichkeit eine Übungsfläche vorgesehen werden. Bis zur Aktualisierung der DIN 14092 enthielt die DIN 14092 nur Anforderungen für die Beleuchtung des Innenbereiches, nicht aber für den Außenbereich. Mit der Novellierung sieht Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 167 die DIN 14092 nun vor, dass die Alarmparkplätze und die Halleneinfahrten mit einer Beleuchtungsstärke von mind. 50 lx zu beleuchten sind. Ist eine Übungsfläche geplant, muss diese mit mind. 200 lx ausgeleuchtet werden können. Eine weitere Neuerung ist die Aufnahme des Blitzschutzes in die DIN 14092, eine Forderung, die jedoch grundsätzlich schon in den Landesbauordnungen enthalten ist. Die Planungsgrundlage sieht vor, dass das Feuerwehrhaus mit einer Blitzschutzanlage für den äußeren und inneren Bereich ausgerüstet werden muss. Für die Planung des Innenbereiches von Feuerwehrhäusern sind folgende Neuerungen und Änderungen zu beachten: Für die Bemessung der Raumgrößen für die Umkleideräume wurden bislang nur die aktiven Angehörigen der Einsatzabteilung herangezogen. Mit der neuen DIN 14092 wurden für die Bemessung der Umkleideräume nun auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr berücksichtigt. Es ist für jeden aktiven Angehörigen mindestens 1,2 qm Raumfläche (brutto) einzuplanen. Neu ist auch die Forderung nach einer Mindest-Durchgangshöhe im Feuerwehrhaus. Im Bereich der Alarmierungswege müssen die Wandöffnungen eine lichte Durchgangshöhe von mind. 2,20 m aufweisen. Diese Forderung wurde wegen des Tragens von Feuerwehrhelmen in die DIN 14092 aufgenommen. Des Weiteren sind nun die Zugänge zu den Fahrzeugstellplätzen so zu wählen, dass Verkehrswege nicht vor die Fahrzeuge führen. D. h., dass die Verkehrswege aus dem Bereich hinter der Fahrzeughalle bzw. von hinten an die Fahrzeuge heranzuführen sind. Das setzt voraus, dass in der Entwurfsphase die Umkleidebereiche und somit auch die Pkw-Stellplätze im Außenbereich bereits so angeordnet werden, dass diese Forderung eingehalten werden kann. Eine gravierende Änderung hat es bei den Stellplatzgrößen und den Größen der Tordurchfahrten gegeben (siehe Tabelle). DIN 14092:2001-10 forderte für die Stellplatzgröße 1 nur eine Mindestlänge von 8,00 m. Die Torbreite betrug für den kleinsten Stellplatz 3,50 m und die Torhöhe nur 3,50 m. Nach aktualisierter Norm ist für die Stellplatzgröße 1 nun eine Stellplatzlänge von 10,00 m, eine Torbreite von 3,60 m und eine Torhöhe von 4,00 m vorzusehen. Für die Stellplatzgröße 2 haben sich ebenfalls die Stellplatzlänge und die Torabmessungen geändert, für Stellplatzgröße 3 sind es nur die Torabmessungen. Die Forderung nach einem Sicherheitsabstand bei Stützen oder einfassenden Wänden bleibt auch bei der neuen DIN erhalten. Eine Besonderheit stellt die neue Stellplatzgröße 4 dar. Sie kommt für Sonderfahrzeuge in Betracht. Das können z. B. sehr große oder auch sehr kleine Feuerwehrfahrzeuge sein. Für die Bemessung der erforderlichen Mindest-Stellplatzlänge und Mindest- Stellplatzbreite sind die Fahrzeugabmessungen ausschlaggebend. Zu den Fahrzeugabmessungen werden rund um das Fahrzeug Sicherheitsabstände und Bewegungsräume (für die Türen, Auftritte und Klappen) hinzugerechnet, aus denen sich die nötige Stellplatzbreite und -länge ergibt. Im Bereich der Gebäudetechnik sind ebenfalls Neuerungen aufgenommen worden. So ist ein Feuerwehrhaus mit 230 V Wechselstrom und 400 V Drehstrom zu versorgen, damit z. B. Alarmierungseinrichtungen, Rechneranlagen, Druckluft- und Atemluftkompressor, Be- und Entlüftungsanlagen, Werkstatteinrichtungen usw. problemlos betrieben werden können. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 168 Die Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat war bereits in der alten DIN 14092 enthalten. Neu hinzugekommen ist jetzt, dass anstelle einer Einspeisemöglichkeit für ein mobiles Notstromaggregat eine stationäre Netzersatzanlage (NEA) vorgesehen werden muss, wenn erforderliche Funktionsbereiche im Feuerwehrhaus elektrisch versorgt werden müssen. Das ist wichtig, wenn die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr dauerhaft gewährleistet sein muss. Des Weiteren ist zusätzlich zur Notstromversorgung eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) vorzusehen, damit nach einem Stromausfall zur Überbrückung der Betrieb des Gebäudes sichergestellt ist. So kann gewährleistet werden, dass z. B die Beleuchtung, das Telefon und das Internet jederzeit funktionsfähig bleibt. BILD 6.2 Für ausgewählte Feuerwehrhäuser wird Noteinspeisung empfohlen. Für die Stromerzeugung werden Anhänger empfohlen, die mit Lichtmast oder -ballon ausgestattet werden sollten, um im normalen Einsatzdienst zur Ausleuchtung von Einsatzstellen verwendet werden zu können. Auswirkungen der Änderungen und Neuerungen auf bestehende Feuerwehrhäuser Nach § 33 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53) besteht zunächst ein Bestandsschutz, sofern sich das Gebäude noch in seinem Ursprungszustand befindet und zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes die damals gültigen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten worden sind. Wurde bereits bei Errichtung des Gebäudes gegen die damals gültigen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder besteht im aktuellen Zustand "Gefahr im Verzuge", kann kein Bestandschutz gewährt werden. Eine Anpassung an die neue DIN 14092: 2012-04 wird nur bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten alter Feuerwehrhäuser notwendig oder aber, wenn durch die bauliche Anlage erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit der Feuerwehrangehörigen zu befürchten sind. In diesem Fall erlischt der Bestandsschutz ebenfalls und die bauliche Anlage muss entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53) bzw. der DIN 14092: 2012-04 umgebaut werden. Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 TABELLE 6.1 Seite 169 Erforderliche Stellplatz- und Torgrößen nach DIN 14092: 2012-04 Fahrzeughalle Breite x Länge Mindestflächen, zzgl. Sicherheitsabstand Ausstattung: Stiefelwäsche, Alarmfax/-drucker Stellplatzgröße 1 4,50 m x 10,00 m Tor: Durchfahrtsbreite 3,60 m, Durchfahrtshöhe 4,00 m Vorgesehen für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 8,00 m Stellplatzgröße 2 4,50 m x 12,50 m Tor: Durchfahrtsbreite 3,60 m, Durchfahrtshöhe 4,00 m Vorgesehen für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 10,00 m Stellplatzgröße 3 4,50 m x 12,50 m Tor: Durchfahrtsbreite 3,60 m, Durchfahrtshöhe 4,50 m Vorgesehen für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 10,00 m Stellplatzgröße 4 Sondermaße nach Sonderfahrzeuge, Fahrzeugabmessungen Vereinbarung zzgl. Sicherheitsabstände und Bewegungsräume Torabmessungen abgestimmt auf die einzustellenden Fahrzeuge zzgl. Sicherheitsabstände 6.2.2.3 Weitere Hinweise und Empfehlungen Aufgrund der hohen Wertekonzentration, insbesondere der untergestellten Fahrzeuge in Liegenschaften der Feuerwehr, und der Tatsache, dass Feuerwehrfahrzeuge heute üblicherweise mindestens an Ladeeinrichtungen angeschlossen sind bzw. teilweise voll elektrifiziert sind (z. B. Mannschaftskabinen von Löschfahrzeugen) und weil Ersatzfahrzeuge zeitweise sehr schwer zu beschaffen sind, wird empfohlen, die Gebäude zumindest mit der Minimalkonfiguration einer Brandmeldeanlage auszustatten. Ebenso sind Einbruchmeldeanlagen sinnvoll. Letztere können z. B. mit Nebelmaschinen gekoppelt werden, die von Feuerwehren zur Übungsgestaltung ohnehin vorgehalten werden. BILD 6.3 Brandschaden an einem Löschfahrzeug Gemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau - Entwurf 05.10.2017 Seite 170 Nachhaltiges Bauen Bei vielen Feuerwehrgerätehäusern im Bestand wurden die Stellplatzgrößen seinerzeit so gewählt, dass die zwar die damaligen Fahrzeuge, nicht aber die aktuellen Generationen untergestellt werden können. Daher sollen Stellplatzgrößen „mit Reserve“ realisiert werden. BILD 6.4 Vorbildliche Stellplatzgrößen, die eine langfristige Nutzung des Gebäudes ermöglichen werden Auskragende Dächer vor oder hinter den Ausfahrten ermöglichen den Austausch verschmutzter Geräte ohne Kontaminationsverschleppung in die Fahrzeughalle und die Durchführung von praktischer Ausbildung auch bei schlechter Witterung. BILD 6.5 Auskragendes Dach an der Rückseite einer Fahrzeughalle Barrierefreies Bauen Da es sich bei Feuerwehrgerätehäusern um öffentliche Gebäude handelt und auch die Feuerwehren zu Inklusion aufgerufen sind, ist zumindest weitgehende Barrierefreiheit zu realisieren. Diese ist de facto bereits für den üblichen innerbetrieblichen Transport z. B. von Ausrüstungen mit Rollwagen erforderlich. Nur zugelassene Regalsysteme verwenden Für die Lagerung von Gerät und Ausrüstung in Feuerwehrhäusern sind zugelassene Regale/ Regalsysteme nach den einschlägigen Regeln der Technik (z. B. DIN EN, vgl. auch "RichtliGemeinde Kreuzau - Der Bürgermeister B232A000-2017-10-05