Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
31.08.17, 13:31
Aktualisiert
31.08.17, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Schmitz
BE: Herr Schmitz
Kreuzau, 29.08.2017
Mitteilung: 68/2017
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
19.09.2017
Durchgeführte Maßnahmen nach dem Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2012 2017
Gemäß Landeswassergesetz (LWG) müssen Städte und Gemeinden im 6-Jahres-Rhythmus ein
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufstellen bzw. fortführen. Das derzeit noch gültige ABK
wurde vom Rat der Gemeinde Kreuzau in der Sitzung am 06.07.2011 für den Zeitraum 2012 bis
2017 beschlossen.
Nach der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVOAbw) müssen alle
von der Gemeinde Kreuzau unterhaltenen Kanäle binnen 15 Jahren befahren und auf
Sanierungsbedarf überprüft werden. Die dabei festgestellten Mängel dienen dann als Grundlage
für die im ABK getroffenen Sanierungsmaßnahmen.
Nach der Selbstüberwachungverordnung Kanal (SüwVKan), die später novelliert und in
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVoAbw) umbenannt wurde, erfolgte die
Erstbefahrung aller kommunalen Kanäle zwischen 1995 – 2005.
Nach der SüwVoAbw müssen alle Kanäle zwischen 2006 und 2020 zum zweiten Mal überprüft
werden.
In dieser Mitteilung wird daher über die ausgeführten Sanierungsmaßnahmen bzw. die
vorgesehenen Baumaßnahmen von Regenwasserbehandlungsanlagen im ABK 2012 bis 2017
berichtet.
In diesem Zeitraum wurden in Neubaugebieten in Drove 0,383 km Schmutzwasser- und 0,852 km
Regenwasserkanal und Stockheim 1,435 km Schmutzwasser- und 1,66 km Regenwasserkanal in
Betrieb genommen.
Im Berichtszeitraum waren somit insgesamt 153,86 km Kanäle, davon 76,10 km Schmutzwasser-,
74,5 km Regenwasser- und 3,3 km Mischwasserkanal in Betrieb.
Folgende, im Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2012 – 2017 festgelegten Maßnahmen
wurden durchgeführt:
2012 und 2013:
1. Bau des Regen- und Schmutzwasserkanals sowie von 2 Niederschlagswasserversickerungsbecken im Erschließungsgebiet F14 Stockheim (Marieneiche).
Ausführung durch den Erschließungsträger Firma Strabag (Kosten: 945.155,-- €).
2. Bau des Regen- und Schmutzwasserkanals sowie von 1 Regenrückhaltebecken im Baugebiet
D 15 Drove, im Gassefeld (Kosten 520.000,-- €).
3. Instandsetzung von rd. 1,58 km Regen- und Schmutzwasserkanälen im Ortsteil Stockheim in
offener und geschlossener Bauweise (Kosten ca. 385.000,-- €).
2014 bis 2017:
1. Instandsetzung bzw. Teilerneuerung von rd. 7,35 km Regen- und Schmutzwasserkanälen im
Ortsteil Kreuzau in offener und geschlossener Bauweise (Kosten bisher 700.000,-- €).
Die Maßnahmen dauern derzeit noch an. Die Kostenschätzung für die noch ausstehenden
Maßnahmen beläuft sich auf weitere 700.000,-- €.
Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen
In dem derzeit laufenden ABK ist der Bau von 4 Regenwasserbehandlungsanlagen an folgenden
Standorten vorgesehen:
-
Am Schäfersgraben (Gewerbegebiet Stockheim)
Windener Weg (Kreuzau)
Maubacher Straße (Winden)
Dürener Straße/ Friedenau (Kreuzau)
Der Bau des Regenklärbeckens (RKB) im Gewerbegebiet Stockheim wurde bisher nicht in Auftrag
gegeben, da das Submissionsergebnis deutlich über der Kostenaufstellung des bisherigen
Ingenieurbüros lag und der Bau- und Planungsausschuss dem Bau in der Sitzung am 01.06.2017
nicht zugestimmt hat. Derzeit erfolgt eine neue Planung mit einem neuen Ingenieurbüro. Die
Bauausführung wird für 2018 erwartet.
Die geplanten Regenwasserbehandlungsanlagen auf der Maubacher Straße und dem Windener
Weg müssen mit dem Kreis Düren (Straßenbaulastträger) abgestimmt werden. Der Kreis Düren
ist an einer dezentralen Lösung (Filter im Regeneinlauf) interessiert, und prüft derzeit noch die
Effektivität und den Unterhaltungsaufwand dieser Behandlungsmöglichkeit. Die Gespräche über
den Baubeginn und die Kostenübernahme werden in Kürze fortgesetzt.
Bei dem geplanten RKB auf der Dürener Straße wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW als
zuständiger Straßenbaulastträger zuletzt am 12.07.17 aufgefordert der Gemeinde eine
Verwaltungsvereinbarung zukommen zu lassen, indem dieser der Kostenübernahme zustimmt.
Die o.a. Regenwasserbehandlungsanlagen müssen demnach wieder in das neue ABK
aufgenommen werden (auf die entsprechende Sitzungsvorlage Nr. 69/2017 wird verwiesen).
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
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