Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
717 kB
Datum
08.11.2017
Erstellt
20.10.17, 13:05
Aktualisiert
20.10.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu MV-Nr. 83/2017
Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
2,. Oktober 2017
Seite 1 von 1
An den
Präsidenten des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Herrn Andre Kuper MdL
Platz des Landtags 1
40190 Düsseldorf
Aktenzeichen
123-03.11-17-151
bei Antwort bitte angeben
,Andreas Niedenführ
Telefon 0211 871-2525
Telefax 0211 871-2344
Referat123@mik.nrw.de
"Sachstand bei der Aufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen und bei deren Zuweisung an die
Kommunen"
Bericht an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen
Sehr geehrter Herr Präsident,
zur Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und
Wohnen am 6. Oktober 2017 hat die SPD-Fraktion einen Bericht zum
"Sachstand bei der Aufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern in
Nordrhein-Westfalen und bei deren Zuweisung an die Kommunen" erbeten.
Beigefügt übersende ich Ihnen 60 Exemplare des Berichts mit der Bitte,
diese an die Mitglieder des Ausschusses für Heimat, Kommunales,
Bauen und Wohnen weiterzuleiten.
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
Mit freundlichen Grüßen
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
poststelle@mkffi.nrw.de
www.mkffi.nrw
Dr. Joachim Stamp
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien
706, 708, 709
Haltestelle Poststraße
Schriftlicher Bericht des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
zu TOP 10 der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und
Wohnen am 6. Oktober 2017
"Fragen zum aktuellen Sachstand bei der Aufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen und bei der Zuweisung an die Kommunen"
Entwicklung der Zugänge im Jahr 2017
Im Jahr 2017 erreichten monatlich durchschnittlich ca. 2.800 asylsuchende Erstantragsteller die Einrichtungen in NRW. Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum
tatsächlich die Einrichtungen des Landes aufsuchten, ist jedoch größer. Hinzu kommen insbesondere Asylsuchende, die über die Aufnahmequote des Königsteiner
Schlüssels hinaus die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar angelaufen haben und von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet wurden (Ex-NRWFälle) sowie Folgeantragsteller.
Entwicklung der NRW- Zahlen im Monatsvergleich
Easy-Zugang
Easy-Zugang
2017
2016
Januar
3.037
19.359
Februar
2.806
15.715
März
2.982
4.422
April
2.439
3.362
Mai
2.983
3.476
Juni
2.401
3.458
Juli
2.698
3.434
August
3.107
3.834
Gesamt
22.453
57.060
Zuständig für die Prognose zukünftiger Zugangszahlen istgem. § 44 Absatz 2 AsylG
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die letzte vom BAMF veröffentlichte Prognose datiert auf den 20. August 2015.
Hauptherkunftsländer
Der bundesweite Gesamtzugang zwischen Januar und August 2017 beläuft sich auf
insgesamt 106.222.
1
Die 20 Hauptherkunftsländer bundesweit
TOP
HKL
1
Syrien
2
Irak
3
. Afghanistan
4
Eritrea
5
Iran
6
Nigeria
7
Türkei
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Somalia
Russische Föderation
Albanien
Guinea
Armenien
Aserbaidschan
Pakistan
Mazedonien
Gambia
Georgien
Serbien
Marokko
Algerien
Zugang
Aug 17
22279
10894
10154
6237
5097
4538
4348
4129
3096
2842
2274
1923
1834
1767
1733
1681
·1330
1284
1045
1038
Anteil am
Gesamtzugang
in%
21
10
10
6
5
4
4
4
3
3
2
2
2
2
2
2
1
1
1
1
2
Der Gesamtzugang für NRW zwischen Januar und August 2017 beläuft s'ich auf insgesamt 22.453.
Die 20 Hauptherkunftsländer landesweit:
TOP
HKL
Zugang
Aug 17
Anteil am
Gesamtzugang
in 0/0
1
Syrien
2
Irak
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Guinea
4640
2685
1688
1252
1189
1077
949
875
855
827
602
472
463
435
422
379'
20,7
12,0
7,5
5,6
5,3
4,8
4,2
3,9
3,8
3,7
2,7
2,1
2,1
1,9
1,9
1,7
1,6
1,5
1,4
1,2
Iran
Türkei
Afghanistan
Albanien
Nigeria
Eritrea
Aserbaidschan
Armenien
Russische Föderation
Tadschikistan
Mazedonien
Somalia
Georgien
Pakistan
Serbien
Marokko
Ghana
366
346
310
270
Flüchtlinge mit dauerhafter Bleibeperspektive
Das BAMF hat zwischen Januar und August 2017 bisher 127.966 Entscheidungen
getroffen. Die Gesamtschutzquote betrug dabei insgesamt 45,8 Prozent.
In den einzelnen Fallgruppen hat das BAMF hierbei wie folgt entschieden:
- Anerkennung als Asylberechtigte
(Art.16a und Familienasyl)
963
- Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylG
28.031
- Gewährung von subsidiärem Schutz
23.609
- Feststellung eines Abschiebungsverbots
5.966
3
Bearbeitungsdauer Asylverfahren
. Eine aktuelle Statistik zu den Bearbeitungszeiten aller Asylverfahren des BAMF liegt
der Landesregierung nicht vor. In Bezug auf die Verfahrensd.auer von Neuanträgen
benennt das BAMF für NRW eine Verfahrensdauer von 2,1 Monaten.
4
Unterbringungskapazität und Belegung:
Der derzeitige Stand in den Unterbringungseinrichtungen des Landes stellt sich wie
folgt dar:
Stand: 25.09.2017
:
Ifd.Nr.
•
~
1 AR
2 AR
3 K
4K
5D
6D
7 DT
8 MS
Ges",mtEAE
1 AR
2 AR
3 AR
4AR
5 AR
6 AR
7 AR
8K
9K
10 K
11 K
12 K
13 K
14 K
15 K
.~
16
17
18
19
20
21
22
23
K
K
K
D
D
D
D
D
24 D
25 D
26
27
28
29
30
31
32
33
34
Unterkunft
RB
D
D
DT
DT
DT
DT
MS'
MS
MS
GesamtZUE
1 MS
2 MS
Bad Berleburg
Unna
Bonn 11
Köln 11- gesperrt
Essen - Overhammshof 29
JHQ Mönchengladbach
Bielefeld
Münster - Albersloher Weg 450
Bochum • Unterstr. 66a
Hamm
Meschede
Möhnesee
Olpe
Rüthen
Wickede
Bonn.
Düren 11 (Kreis Düren)
Euskirchen.
Euskirchen 11
Kali
Kerpen 11
Kreuzau.
Leverkusen IV - gesperrt
Sankt Augustin I
Schleiden 11
Wegberg
N.euss - Obertorweg
Niederkrüchten I - Roermonder Straße 99
Ratingen - Daniel-Goldbach-Straße
Rees 1- Groiner Kirchweg
Rees 11- Depotstraße
Rheinbergi.; Rheinberger Straße 375
Viersen'
Willich I - Bahnstraße 26
Wuppertal IV ( Art-Hotel)
Bad Driburg
Borgentreich
Herford. Harewood-Kaserne
Oerlinghausen
Ibbenbüren • - Schwarzer Weg 10
Rheine • - Mittelstr. 7 .
Schöppingen 1- Berliner Str. 30
Bocholt 111 - Kreuzstr. 17
Dorsten 1- Bochumer Straße 53
Gesamt Notunterkünfte
950
1000
508
473
612s
504
700
2894
300
700
400
550
400
480
800
250
500
300
500.
200
350
600
300
800
1000
300
500
160
92
450
96
575
59
499
165
266
280
151
149
66
275
43
89
237
60
318
330
125
246 ,
200
84
131
500
400
225
227
400
300
122
97
500
300
500
360
460
409
222
60P
600
550
400
500
216
407
16044
150
7831
97
300
450 .
152
55
Summe EAE
6125
2894
SummeZUE
16044
7831
Summe NU
Gesamt
,
'aktuelle
aktive
Kapazität Belegung
500
126
600
397
800
554
800
3
775
558
700
275
... abzgl. gesperrte Einrichtungen
,-
450
152
22619
10877
1150
21469
92
10785
5
Kapazitätsplanungen
Nach den aktuellen Kapazitätsplanungen soll für die Unterbringung von Flüchtlingen
ein flexibles Aufnahmesystem mit insgesamt 40.000 Plätzen in Landeseinrichtungen
vorgehalten werden. Hiervon sollen rund 25.000 Plätze aktiv betrieben und rund
15.000 Plätze als Reserve-Plätze vorgehalten werden. Für die Einrichtungen sind
bedarfsabhängig und in Abhängigkeit von der Liegenschaft unterschiedliche Laufzeiten vorgesehen. Die Mietverträge werden daher regelmäßig angepasst oder, soUten
Einrichtungen nicht mehr zur Verfügung stehen, bedarfsabhängig durch Mietverträge
für neue Einrichtungen ersetzt. Hierdurch ergibt sich ein regelmäßiger bedarfsangepasster Planungs- und Veränderungsprozess.
Zuweisungen und Erfüllungsquoten
Im Jahr 2017 wurden im Rahmen des § 50 AsylG von der Bezirksregierung Arnsberg
aktuell durchschnittlich ca. 2.400 Asylsuchende im Monat an einzelne Gemeinden in
Nordrhein~Westfalen zugewiesen. Darüber hinaus wurden aus Landeseinrichtungen
durchschnittlich ca. 250 anerkannte Asylsuchende gern. § 12 a AufenthG zugewiesen. Seit Juli 2017 ist insoweit (3ber ein erheblicher Anstieg festzustellen (zuletzt: 465
Zuweisungen) .
Zuweisungen 2017
§ 50 AsylG
§ 50 AsylG
Januar
3.591
16.277
Februar
2.387
6.542
März
1.937
4.918
April
1.776
4.078
Mai
2.856
3.323
Juni
2.167
2.036
Juli
2.101
2.968
August
2.456
5.222
Gesamt
19.271
45.364
Zuweisungen 2016
6
Januar
Februar
März
Zuweisungen 2017
Personen mit Wohn-sitz.in einer Kommune und Anerkennung nach dem
1.12.2016
Gesamt
10.542
10.797
8.664
8.768
113
8.805
8.918
Zuweisungen 2017
§ 12a AufenthG
. Personen, die sich
zum Zeitpunkt der
Anerkennung in einer . Landeseinrichtung befanden
255
104
April
Mai
179
5.857
6.036
256
5.548
5.804
Juni
226
4.442
4.668
Juli
354
2.331
2685
August
465
2.923
3388
Gesamt
1.952
49.112
51.064
Ein über alle G~meinden annähernd gleicher Stand der Erfüllungsquote im Zuweisungssystem gern. § 50 AsylG i.V.m. § 3 FlüAG kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt
wegen unterschiedlicher das Verteilungssystem beeinflussender, teilweise externer
Faktoren nicht pUFlktgenau erreicht werden. Die unterschiedliche Höhe der Erfüllungsquoten für die einzelnen Städte .und Gemeinden ist maßgeblich der Tatsache
geschuldet, dass zum einen das BAMF seit dem Sommer 2016 eine Vielzahl von
Entscheidungen trifft, die sich durch das Entscheidungsergebnis unterschiedlich auf
die Erfüllungsquote der Kommunen auswirken (aktuell: ca. 10.000 Entscheidungen
monatlich bei jetzt noch ca. 26.000 offenen Verfahren, Stand: Ende August 2017).
Zum anderen führt die Schließung von nicht mehrfür die Unterbringung benötigten
Landeseinrichtungen gemäß den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu
einem schrittweisen Wegfall der angerechneten Kapazitäten für diese Unterkünfte
und damit zu einem Absinken der Erfüllungsquote bei den betroffenen Standortkom. munen.
Sobald das BAMF die noch vorhandenen Rückstände abgebaut hat, die Flüchtlingszugänge weiterhin stabil bleiben und das im Umbau befindliche Liegenschaftssystem
konsolidiert ist, wird es der Bezirksregierung . ohne diese Einflussfaktoren gelingen,
die Erfüllungsquoten aller Gemeinden wieder systemgerecht anzunähern.
Die im Koalitionsvertrag erklärte Absicht, die Zuweisungen an die Kommunen auf ein
Mindestmaß zu begrenzen, beschreibt ein langfristiges Ziel der Landesregierung, um
zu einer weiteren Entlastung der Kommunen in NRW zu gelangen. Die konkrete
Ausgestaltung dieses strategischen Ziels befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung.
7
In Bezug ·auf die bestehenden Ungleichgewichte in der Verteilstatistik zur Wohnsitzauflage wird auf den Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration zur Wohnsitzauflage ZU TOP 12 der Ausschusssitzung am 06.10.2017
verwiesen:
Finanzielle Unterstützung der Kommunen
Rechtsgrundlage für. die landesseitige Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten
.der Kommunen ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FIÜAG). Während die Gesamthöhe der sog. FlüAG-Pauschale bis zum Jahr 2016 auf der Basis einer Stichtagsregelung zum 1. Januar errechnet worden ist und quartalsweise nach dem FlüAGSchlüssel 90 % Einwohner und 10 % Fläche ·an die Kommunen ausgezahlt worden
war, erfolgt nach einer System umstellung ab dem Jahr 2017 eine zeitnahe personenscharfe monatliche Auszahlung der FIÜAG-Pauschale.
In dem aktuellen FlüAG-System sind die Kommunen verpflichtet, monatlich eine
FlüAG-Bestandsmeldung abzugeben. Dies geschieht über das sog. elektronische
FIÜAG-Meldeverfahren. Das Land entwickelte diese neue IT-An~endung zur Unterstützung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer monatlichen Meldepflicht im
Sinne des FIÜAG. Seit Einführung der IT-Anwendung erfolgt eine laufende Weiterentwicklung der Software, um die Kommunen bestmöglich· bei der Wahrnehmung
ihrer Meldepflicht im Sinne des FlüAG zu unterstützen. Den Kommunen stehen inzwischen mehrere Optionen zur Verfügung, ihre monatlichen FlüAG-Daten in der ITAnwendung zu erfassen. Damit konnte eine Steigerung der Anwenderfreundlichkeit
erzielt werden.
Auf der Basis der aktuellen FIÜAG .. Pauschale in Höhe von 866 Euro/Monat bzw.
10.392 Euro/Jahr (im Falle einer vollen Jahresabrechnung) zahlte das Land im Jahr
2017 (Januar bis August 2017 einschließlich) bereits rd. 750 Mio. Euro an die Kommunen aus. Über das gesamte Jahr 2017 wird zur Überprüfung der Angemessenheit
der FlüAG-Pauschale eine Istkosten-Erhebung unter wissenschaftlicher Begleitung
durch die Universität Leipzig in allen 396 Kommunen durchgeführt. Mit konkreten
Ergebnissen kann in der 2. Jahreshälfte 2018 gerechnet werden.
Sachstand Rückkehr/freiwillige Rückkehr
In 2017 erfolgten die meisten Ausreisen bundesweit aus NRWheraus. So sind zum
Stichtag 31.08.2017 insgesamt 8.955 Anträge auf eine geförderte freiwillige Ausreise
über das REAG/GARP-Programm bewilligt worden. Dies entspricht ca. 39,6 % der
bundesweiten· Bewilligungen. Des Weiteren sind in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum
31.08.2017 insgesamt 4.122 Personen aus NRW in ihre Heimatländer rückgeführt
worden. Bundesweit wurden im vergleichbaren Zeitraum 16.031 Rückführungen statistisch erfasst. Entsprechend erfolgte jede vierte Rückführung aus NRW.
8
Geschätzte Zahlen zum Familiennachzug
Aus der Antwort der Bundesregierung vom 10.03.2017 auf eine Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE (Bundestags-Drucksache 18/11473) lässt sich entnehmen, dass
die deutschen Auslandsvertretungen - bezogen auf das gesamte Bundesgebiet - im
Jahr 2016 an 39.855 Familienangehörige von syrischen und an 8.299 Familienangehörige von irakischen Schl!tzberechtigten Visa zur Familienzusammenführung erteilt
haben.
Angesichts der gestiegenen Zahl der Bescheide des BAMF ist auch mit einem Anstieg der Anträge auf Familiennachzug zu rechnen.
Wie das Auswärtige Amt kann auch Nordrhein-Westfalen den Zuzug infolge des Familiennachzügs nur auf Grundlage bereits erteilter Visa, erwarteter Anträge und Erfahrungen mit dem Familie"nnachzug schätzen.
Da nachdem Königsteiner Schlüssel etwa ein Fünftel der Flüchtlinge nach NRW verteilt wurde, ist tendenziell auch mit einem Fünftel der durch Familiennachzug kommenden Personen zu rechnen. Belastbare Prognosen dazu liegen der Landesregierung aber bisher nicht vor.
Für subsidiär Schutzberechtigte, die nach dem 17.03.2016 eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG bekommen, ist der Familien~
nachzug bis zum 16.03.2018 nach § 104 Abs. 13 AufenthG ausgesetzt.
Zahl der Duldungen in den Kommunen
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die Zahl der im Ausländerzentralregister (AZR) erfassten' Personen mit Duldungen zum Stichtag 31.08.2017 bezogen auf die Zuständigkeitsbereiche der kommunalen Ausländerbehörden in NRW. Für eine kommunalscharfe Statistik liegen die Zahlen nicht vor.
Ennepe-Ruhr Kreis
Hochsauerlandkreis
Kreis Borken
Kreis Coesfeld
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Gütersloh
Kreis Heinsberg
Kreis Herford
Kreis Höxter
Kreis Kleve
Kreis Lippe
Insgesamt
710
398
680
436
1018
485
392
644
457
262
817
529
9
Kreis Mettmann
. Kreis Minden-Lübbecke
Kreis Olpe
Kreis Paderborn
Kreis Recklinghausen
Kreis Siegen-Wittgenstein
Kreis Soest
Kreis Steinfurt
Kreis Unna
Kreis Viersen
Kreis Warendorf
Kreis Wesel
Märkischer Kreis
Oberbergischer Kreis
Rhein-Erft Kreis
Rheinisch BergischerKreis
Rhein-Kreis Neuss
Rhein-Sieg Kreis
Stadt Arnsberg
Stadt Bergheim
Stadt Bielefeld
Stadt Bocholt
Stadt Bochum
Stadt Bonn
Stadt Bottrop
Stadt Castrop-Rauxel
Stadt Detmold
Stadt Dhlslaken
Stadt Dormagen
Stadt Dorsten
Stadt Dortmund
Stadt Duisburg
Stadt Düsseldorf
Stadt Essen
Stadt Gelsenkirchen
Stadt Gladbeck
Stadt Gütersloh
Stadt Hagen
. Stadt Hamm
Stadt Herford
Stadt Herne
Stadt Herten
. Stadt Iserlohn
..
1449
696
276
360
271
436
441
926
772
549
574
527
818
652
878
775
815
1021
194
162
408
89
1188
774
373
162
126
180
111
235
1487
1615
1458
2375·
1429
247
170
252
280
127
256
173
107
10
Stadt Kerpen
Stadt Köln
Stadt Krefeld
Stadt Leverkusen
Stadt Lippstadt
Stadt Lünen
Stadt Mari
Stadt Minden
Stadt Moers
Stadt Mönchengladbach
Stadt Mülheim
Stadt Münster
Stadt Neuss
Stadt Oberhausen
Stadt Paderborn
Stadt Recklinghausen
Stadt Remscheid
Stadt Rheine
Stadt Siegen
Stadt Solingen
Stadt Troisdorf
Stadt Viersen
StadtWesel
Stadt Witten
Stadt Wuppertal
Städteregion Aachen
108
6118
864
435
96
217
181
255
265
735
570
1329
168
849
197
354
366
179
293
340
107
82
210
426
1"485
2030
Summe
50193
Quelle: AZR-Statistik des BAMF (Stand: 31.08.2017)
Unterstützung der Kommunen bei der Integration
Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung von Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern mit dauerhafter Bleibeperspektivewerden
auch weiterhin in der Verantwortung mehrerer Ressorts betrieben. Diese werden in
der Interministeriellen Arbeitsgruppeintegration unter Leitung des MKFFI (Frau
Staatssekretärin Güler) koordiniert und weiterentwickelt.
Hinsichtlich der Förderung der in den letzten Jahren entstandenen Unterstützungsstrukturen in den Kommunen (Kommunale Integrationszentren) und der vor Ort engagierten ehrenamtlichen Helferinnenund Helfer (KOMM-AN NRW) wird die Landesregierung auch künftig ein verlässlicher Partner sein. Dies gilt auch für die Angebote
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Integrationsagenturen).
11