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Mitteilung (Bericht)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
717 kB
Datum
08.11.2017
Erstellt
20.10.17, 13:05
Aktualisiert
20.10.17, 13:05

Inhalt der Datei

Anlage zu MV-Nr. 83/2017 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 2,. Oktober 2017 Seite 1 von 1 An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40190 Düsseldorf Aktenzeichen 123-03.11-17-151 bei Antwort bitte angeben ,Andreas Niedenführ Telefon 0211 871-2525 Telefax 0211 871-2344 Referat123@mik.nrw.de "Sachstand bei der Aufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen und bei deren Zuweisung an die Kommunen" Bericht an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Sehr geehrter Herr Präsident, zur Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017 hat die SPD-Fraktion einen Bericht zum "Sachstand bei der Aufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen und bei deren Zuweisung an die Kommunen" erbeten. Beigefügt übersende ich Ihnen 60 Exemplare des Berichts mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen weiterzuleiten. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 Mit freundlichen Grüßen 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 poststelle@mkffi.nrw.de www.mkffi.nrw Dr. Joachim Stamp Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße Schriftlicher Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zu TOP 10 der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017 "Fragen zum aktuellen Sachstand bei der Aufnahme von Geflüchteten und Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen und bei der Zuweisung an die Kommunen" Entwicklung der Zugänge im Jahr 2017 Im Jahr 2017 erreichten monatlich durchschnittlich ca. 2.800 asylsuchende Erstantragsteller die Einrichtungen in NRW. Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die Einrichtungen des Landes aufsuchten, ist jedoch größer. Hinzu kommen insbesondere Asylsuchende, die über die Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels hinaus die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unmittelbar angelaufen haben und von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet wurden (Ex-NRWFälle) sowie Folgeantragsteller. Entwicklung der NRW- Zahlen im Monatsvergleich Easy-Zugang Easy-Zugang 2017 2016 Januar 3.037 19.359 Februar 2.806 15.715 März 2.982 4.422 April 2.439 3.362 Mai 2.983 3.476 Juni 2.401 3.458 Juli 2.698 3.434 August 3.107 3.834 Gesamt 22.453 57.060 Zuständig für die Prognose zukünftiger Zugangszahlen istgem. § 44 Absatz 2 AsylG das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die letzte vom BAMF veröffentlichte Prognose datiert auf den 20. August 2015. Hauptherkunftsländer Der bundesweite Gesamtzugang zwischen Januar und August 2017 beläuft sich auf insgesamt 106.222. 1 Die 20 Hauptherkunftsländer bundesweit TOP HKL 1 Syrien 2 Irak 3 . Afghanistan 4 Eritrea 5 Iran 6 Nigeria 7 Türkei 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Somalia Russische Föderation Albanien Guinea Armenien Aserbaidschan Pakistan Mazedonien Gambia Georgien Serbien Marokko Algerien Zugang Aug 17 22279 10894 10154 6237 5097 4538 4348 4129 3096 2842 2274 1923 1834 1767 1733 1681 ·1330 1284 1045 1038 Anteil am Gesamtzugang in% 21 10 10 6 5 4 4 4 3 3 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 2 Der Gesamtzugang für NRW zwischen Januar und August 2017 beläuft s'ich auf insgesamt 22.453. Die 20 Hauptherkunftsländer landesweit: TOP HKL Zugang Aug 17 Anteil am Gesamtzugang in 0/0 1 Syrien 2 Irak 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Guinea 4640 2685 1688 1252 1189 1077 949 875 855 827 602 472 463 435 422 379' 20,7 12,0 7,5 5,6 5,3 4,8 4,2 3,9 3,8 3,7 2,7 2,1 2,1 1,9 1,9 1,7 1,6 1,5 1,4 1,2 Iran Türkei Afghanistan Albanien Nigeria Eritrea Aserbaidschan Armenien Russische Föderation Tadschikistan Mazedonien Somalia Georgien Pakistan Serbien Marokko Ghana 366 346 310 270 Flüchtlinge mit dauerhafter Bleibeperspektive Das BAMF hat zwischen Januar und August 2017 bisher 127.966 Entscheidungen getroffen. Die Gesamtschutzquote betrug dabei insgesamt 45,8 Prozent. In den einzelnen Fallgruppen hat das BAMF hierbei wie folgt entschieden: - Anerkennung als Asylberechtigte (Art.16a und Familienasyl) 963 - Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 I AsylG 28.031 - Gewährung von subsidiärem Schutz 23.609 - Feststellung eines Abschiebungsverbots 5.966 3 Bearbeitungsdauer Asylverfahren . Eine aktuelle Statistik zu den Bearbeitungszeiten aller Asylverfahren des BAMF liegt der Landesregierung nicht vor. In Bezug auf die Verfahrensd.auer von Neuanträgen benennt das BAMF für NRW eine Verfahrensdauer von 2,1 Monaten. 4 Unterbringungskapazität und Belegung: Der derzeitige Stand in den Unterbringungseinrichtungen des Landes stellt sich wie folgt dar: Stand: 25.09.2017 : Ifd.Nr. • ~ 1 AR 2 AR 3 K 4K 5D 6D 7 DT 8 MS Ges",mtEAE 1 AR 2 AR 3 AR 4AR 5 AR 6 AR 7 AR 8K 9K 10 K 11 K 12 K 13 K 14 K 15 K .~ 16 17 18 19 20 21 22 23 K K K D D D D D 24 D 25 D 26 27 28 29 30 31 32 33 34 Unterkunft RB D D DT DT DT DT MS' MS MS GesamtZUE 1 MS 2 MS Bad Berleburg Unna Bonn 11 Köln 11- gesperrt Essen - Overhammshof 29 JHQ Mönchengladbach Bielefeld Münster - Albersloher Weg 450 Bochum • Unterstr. 66a Hamm Meschede Möhnesee Olpe Rüthen Wickede Bonn. Düren 11 (Kreis Düren) Euskirchen. Euskirchen 11 Kali Kerpen 11 Kreuzau. Leverkusen IV - gesperrt Sankt Augustin I Schleiden 11 Wegberg N.euss - Obertorweg Niederkrüchten I - Roermonder Straße 99 Ratingen - Daniel-Goldbach-Straße Rees 1- Groiner Kirchweg Rees 11- Depotstraße Rheinbergi.; Rheinberger Straße 375 Viersen' Willich I - Bahnstraße 26 Wuppertal IV ( Art-Hotel) Bad Driburg Borgentreich Herford. Harewood-Kaserne Oerlinghausen Ibbenbüren • - Schwarzer Weg 10 Rheine • - Mittelstr. 7 . Schöppingen 1- Berliner Str. 30 Bocholt 111 - Kreuzstr. 17 Dorsten 1- Bochumer Straße 53 Gesamt Notunterkünfte 950 1000 508 473 612s 504 700 2894 300 700 400 550 400 480 800 250 500 300 500. 200 350 600 300 800 1000 300 500 160 92 450 96 575 59 499 165 266 280 151 149 66 275 43 89 237 60 318 330 125 246 , 200 84 131 500 400 225 227 400 300 122 97 500 300 500 360 460 409 222 60P 600 550 400 500 216 407 16044 150 7831 97 300 450 . 152 55 Summe EAE 6125 2894 SummeZUE 16044 7831 Summe NU Gesamt , 'aktuelle aktive Kapazität Belegung 500 126 600 397 800 554 800 3 775 558 700 275 ... abzgl. gesperrte Einrichtungen ,- 450 152 22619 10877 1150 21469 92 10785 5 Kapazitätsplanungen Nach den aktuellen Kapazitätsplanungen soll für die Unterbringung von Flüchtlingen ein flexibles Aufnahmesystem mit insgesamt 40.000 Plätzen in Landeseinrichtungen vorgehalten werden. Hiervon sollen rund 25.000 Plätze aktiv betrieben und rund 15.000 Plätze als Reserve-Plätze vorgehalten werden. Für die Einrichtungen sind bedarfsabhängig und in Abhängigkeit von der Liegenschaft unterschiedliche Laufzeiten vorgesehen. Die Mietverträge werden daher regelmäßig angepasst oder, soUten Einrichtungen nicht mehr zur Verfügung stehen, bedarfsabhängig durch Mietverträge für neue Einrichtungen ersetzt. Hierdurch ergibt sich ein regelmäßiger bedarfsangepasster Planungs- und Veränderungsprozess. Zuweisungen und Erfüllungsquoten Im Jahr 2017 wurden im Rahmen des § 50 AsylG von der Bezirksregierung Arnsberg aktuell durchschnittlich ca. 2.400 Asylsuchende im Monat an einzelne Gemeinden in Nordrhein~Westfalen zugewiesen. Darüber hinaus wurden aus Landeseinrichtungen durchschnittlich ca. 250 anerkannte Asylsuchende gern. § 12 a AufenthG zugewiesen. Seit Juli 2017 ist insoweit (3ber ein erheblicher Anstieg festzustellen (zuletzt: 465 Zuweisungen) . Zuweisungen 2017 § 50 AsylG § 50 AsylG Januar 3.591 16.277 Februar 2.387 6.542 März 1.937 4.918 April 1.776 4.078 Mai 2.856 3.323 Juni 2.167 2.036 Juli 2.101 2.968 August 2.456 5.222 Gesamt 19.271 45.364 Zuweisungen 2016 6 Januar Februar März Zuweisungen 2017 Personen mit Wohn-sitz.in einer Kommune und Anerkennung nach dem 1.12.2016 Gesamt 10.542 10.797 8.664 8.768 113 8.805 8.918 Zuweisungen 2017 § 12a AufenthG . Personen, die sich zum Zeitpunkt der Anerkennung in einer . Landeseinrichtung befanden 255 104 April Mai 179 5.857 6.036 256 5.548 5.804 Juni 226 4.442 4.668 Juli 354 2.331 2685 August 465 2.923 3388 Gesamt 1.952 49.112 51.064 Ein über alle G~meinden annähernd gleicher Stand der Erfüllungsquote im Zuweisungssystem gern. § 50 AsylG i.V.m. § 3 FlüAG kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen unterschiedlicher das Verteilungssystem beeinflussender, teilweise externer Faktoren nicht pUFlktgenau erreicht werden. Die unterschiedliche Höhe der Erfüllungsquoten für die einzelnen Städte .und Gemeinden ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass zum einen das BAMF seit dem Sommer 2016 eine Vielzahl von Entscheidungen trifft, die sich durch das Entscheidungsergebnis unterschiedlich auf die Erfüllungsquote der Kommunen auswirken (aktuell: ca. 10.000 Entscheidungen monatlich bei jetzt noch ca. 26.000 offenen Verfahren, Stand: Ende August 2017). Zum anderen führt die Schließung von nicht mehrfür die Unterbringung benötigten Landeseinrichtungen gemäß den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu einem schrittweisen Wegfall der angerechneten Kapazitäten für diese Unterkünfte und damit zu einem Absinken der Erfüllungsquote bei den betroffenen Standortkom. munen. Sobald das BAMF die noch vorhandenen Rückstände abgebaut hat, die Flüchtlingszugänge weiterhin stabil bleiben und das im Umbau befindliche Liegenschaftssystem konsolidiert ist, wird es der Bezirksregierung . ohne diese Einflussfaktoren gelingen, die Erfüllungsquoten aller Gemeinden wieder systemgerecht anzunähern. Die im Koalitionsvertrag erklärte Absicht, die Zuweisungen an die Kommunen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, beschreibt ein langfristiges Ziel der Landesregierung, um zu einer weiteren Entlastung der Kommunen in NRW zu gelangen. Die konkrete Ausgestaltung dieses strategischen Ziels befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. 7 In Bezug ·auf die bestehenden Ungleichgewichte in der Verteilstatistik zur Wohnsitzauflage wird auf den Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zur Wohnsitzauflage ZU TOP 12 der Ausschusssitzung am 06.10.2017 verwiesen: Finanzielle Unterstützung der Kommunen Rechtsgrundlage für. die landesseitige Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten .der Kommunen ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FIÜAG). Während die Gesamthöhe der sog. FlüAG-Pauschale bis zum Jahr 2016 auf der Basis einer Stichtagsregelung zum 1. Januar errechnet worden ist und quartalsweise nach dem FlüAGSchlüssel 90 % Einwohner und 10 % Fläche ·an die Kommunen ausgezahlt worden war, erfolgt nach einer System umstellung ab dem Jahr 2017 eine zeitnahe personenscharfe monatliche Auszahlung der FIÜAG-Pauschale. In dem aktuellen FlüAG-System sind die Kommunen verpflichtet, monatlich eine FlüAG-Bestandsmeldung abzugeben. Dies geschieht über das sog. elektronische FIÜAG-Meldeverfahren. Das Land entwickelte diese neue IT-An~endung zur Unterstützung der Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer monatlichen Meldepflicht im Sinne des FIÜAG. Seit Einführung der IT-Anwendung erfolgt eine laufende Weiterentwicklung der Software, um die Kommunen bestmöglich· bei der Wahrnehmung ihrer Meldepflicht im Sinne des FlüAG zu unterstützen. Den Kommunen stehen inzwischen mehrere Optionen zur Verfügung, ihre monatlichen FlüAG-Daten in der ITAnwendung zu erfassen. Damit konnte eine Steigerung der Anwenderfreundlichkeit erzielt werden. Auf der Basis der aktuellen FIÜAG .. Pauschale in Höhe von 866 Euro/Monat bzw. 10.392 Euro/Jahr (im Falle einer vollen Jahresabrechnung) zahlte das Land im Jahr 2017 (Januar bis August 2017 einschließlich) bereits rd. 750 Mio. Euro an die Kommunen aus. Über das gesamte Jahr 2017 wird zur Überprüfung der Angemessenheit der FlüAG-Pauschale eine Istkosten-Erhebung unter wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Leipzig in allen 396 Kommunen durchgeführt. Mit konkreten Ergebnissen kann in der 2. Jahreshälfte 2018 gerechnet werden. Sachstand Rückkehr/freiwillige Rückkehr In 2017 erfolgten die meisten Ausreisen bundesweit aus NRWheraus. So sind zum Stichtag 31.08.2017 insgesamt 8.955 Anträge auf eine geförderte freiwillige Ausreise über das REAG/GARP-Programm bewilligt worden. Dies entspricht ca. 39,6 % der bundesweiten· Bewilligungen. Des Weiteren sind in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.08.2017 insgesamt 4.122 Personen aus NRW in ihre Heimatländer rückgeführt worden. Bundesweit wurden im vergleichbaren Zeitraum 16.031 Rückführungen statistisch erfasst. Entsprechend erfolgte jede vierte Rückführung aus NRW. 8 Geschätzte Zahlen zum Familiennachzug Aus der Antwort der Bundesregierung vom 10.03.2017 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Bundestags-Drucksache 18/11473) lässt sich entnehmen, dass die deutschen Auslandsvertretungen - bezogen auf das gesamte Bundesgebiet - im Jahr 2016 an 39.855 Familienangehörige von syrischen und an 8.299 Familienangehörige von irakischen Schl!tzberechtigten Visa zur Familienzusammenführung erteilt haben. Angesichts der gestiegenen Zahl der Bescheide des BAMF ist auch mit einem Anstieg der Anträge auf Familiennachzug zu rechnen. Wie das Auswärtige Amt kann auch Nordrhein-Westfalen den Zuzug infolge des Familiennachzügs nur auf Grundlage bereits erteilter Visa, erwarteter Anträge und Erfahrungen mit dem Familie"nnachzug schätzen. Da nachdem Königsteiner Schlüssel etwa ein Fünftel der Flüchtlinge nach NRW verteilt wurde, ist tendenziell auch mit einem Fünftel der durch Familiennachzug kommenden Personen zu rechnen. Belastbare Prognosen dazu liegen der Landesregierung aber bisher nicht vor. Für subsidiär Schutzberechtigte, die nach dem 17.03.2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG bekommen, ist der Familien~ nachzug bis zum 16.03.2018 nach § 104 Abs. 13 AufenthG ausgesetzt. Zahl der Duldungen in den Kommunen Nachfolgende Tabelle beinhaltet die Zahl der im Ausländerzentralregister (AZR) erfassten' Personen mit Duldungen zum Stichtag 31.08.2017 bezogen auf die Zuständigkeitsbereiche der kommunalen Ausländerbehörden in NRW. Für eine kommunalscharfe Statistik liegen die Zahlen nicht vor. Ennepe-Ruhr Kreis Hochsauerlandkreis Kreis Borken Kreis Coesfeld Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Gütersloh Kreis Heinsberg Kreis Herford Kreis Höxter Kreis Kleve Kreis Lippe Insgesamt 710 398 680 436 1018 485 392 644 457 262 817 529 9 Kreis Mettmann . Kreis Minden-Lübbecke Kreis Olpe Kreis Paderborn Kreis Recklinghausen Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Soest Kreis Steinfurt Kreis Unna Kreis Viersen Kreis Warendorf Kreis Wesel Märkischer Kreis Oberbergischer Kreis Rhein-Erft Kreis Rheinisch BergischerKreis Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg Kreis Stadt Arnsberg Stadt Bergheim Stadt Bielefeld Stadt Bocholt Stadt Bochum Stadt Bonn Stadt Bottrop Stadt Castrop-Rauxel Stadt Detmold Stadt Dhlslaken Stadt Dormagen Stadt Dorsten Stadt Dortmund Stadt Duisburg Stadt Düsseldorf Stadt Essen Stadt Gelsenkirchen Stadt Gladbeck Stadt Gütersloh Stadt Hagen . Stadt Hamm Stadt Herford Stadt Herne Stadt Herten . Stadt Iserlohn .. 1449 696 276 360 271 436 441 926 772 549 574 527 818 652 878 775 815 1021 194 162 408 89 1188 774 373 162 126 180 111 235 1487 1615 1458 2375· 1429 247 170 252 280 127 256 173 107 10 Stadt Kerpen Stadt Köln Stadt Krefeld Stadt Leverkusen Stadt Lippstadt Stadt Lünen Stadt Mari Stadt Minden Stadt Moers Stadt Mönchengladbach Stadt Mülheim Stadt Münster Stadt Neuss Stadt Oberhausen Stadt Paderborn Stadt Recklinghausen Stadt Remscheid Stadt Rheine Stadt Siegen Stadt Solingen Stadt Troisdorf Stadt Viersen StadtWesel Stadt Witten Stadt Wuppertal Städteregion Aachen 108 6118 864 435 96 217 181 255 265 735 570 1329 168 849 197 354 366 179 293 340 107 82 210 426 1"485 2030 Summe 50193 Quelle: AZR-Statistik des BAMF (Stand: 31.08.2017) Unterstützung der Kommunen bei der Integration Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung von Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern mit dauerhafter Bleibeperspektivewerden auch weiterhin in der Verantwortung mehrerer Ressorts betrieben. Diese werden in der Interministeriellen Arbeitsgruppeintegration unter Leitung des MKFFI (Frau Staatssekretärin Güler) koordiniert und weiterentwickelt. Hinsichtlich der Förderung der in den letzten Jahren entstandenen Unterstützungsstrukturen in den Kommunen (Kommunale Integrationszentren) und der vor Ort engagierten ehrenamtlichen Helferinnenund Helfer (KOMM-AN NRW) wird die Landesregierung auch künftig ein verlässlicher Partner sein. Dies gilt auch für die Angebote der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Integrationsagenturen). 11