Daten
Kommune
Kreuzau
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96 kB
Erstellt
07.11.17, 13:05
Aktualisiert
07.11.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 7/2016 1. Ergänzung
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen/Herr Lenzen
BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Lenzen
Kreuzau, 02.11.2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
28.11.2017
13.12.2017
Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen
I. Sach- und Rechtslage:
Mit dieser Sitzungsvorlage nehme ich Bezug auf die Anfrage von RM Hohn zu TOP 3 der
Tagesordnung der Sitzung des Rates vom 6.7.2017 sowie die Sitzungsvorlage 7/2016. Der Rat
hat am 25.02.2016 aufgrund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLANZugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde die Verwaltung beauftragt, weitere
Bedarfe von Einrichtungen von WLAN-Zugängen darzustellen und dem Rat zur Entscheidung
vorzulegen.
Einleitend ist festzustellen, dass erst mit dem Gesetz zur 3. Änderung des Telemediengesetzes
(BT-Beschluss vom 03.06.17, BR-Befassung ohne Einspruch im September 2017, Inkrafttreten
am 13.10.2017) die Abschaffung der Störerhaftung endgültig erfolgt ist. Somit ist geklärt, dass der
Bereitsteller eines Internetzugangs nicht mehr für die Handlung des Nutzers verantwortlich ist. Die
Zeit zuvor war nur mit aufwendiger Hardware und Controlleraktivität zu bewerkstelligen. Aufgrund
der aktuellen Rechtslage ist für die bestehenden Zugänge der Gemeinde nur noch eine
Vorschaltseite, zwecks Annahme der Nutzungsbedingungen, zu bestätigen. Eine Authentifizierung
entfällt.
Grundsätzlich ist es somit möglich, ein freies WLAN ohne Authentifizierung anzubieten.
Einsatzmöglichkeiten und Nutzen von öffentlich zugänglichem WLAN
Öffentlich zugängliche WLAN (lokale Funknetze) können beispielsweise den Tourismus fördern,
zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz
kommen.
Für die Realisierung stehen prinzipiell aus kommunaler Sicht mehrere Modelle zur Auswahl. Bei
einer Netzbetreiber-Lösung (kommerzieller Anbieter) werden Aufbau und Betrieb von
Infrastrukturen durch Telekommunikationsnetzbetreiber realisiert.
Als weitere Form stehen kooperative Modelle (externe Betreiber mit kommunaler Beteiligung) zur
Auswahl. Dabei können z.B. Anreize an Dritte gesetzt werden, geschlossene WLAN zu öffnen.
Alternativ kann die Kommune einen Eigenausbau z.B. über eine kommunale Zweckgesellschaft
anstreben.
Zu guter Letzt ist auch eine sog. Freifunk-Lösung mit kommunaler Beteiligung denkbar. Hierbei
handelt es sich um die Vernetzung privater WLAN-Installationen sowohl auf der Freifunkebene als
auch im Internet.
Bei allen Alternativen mit kommunaler Beteiligung geht das Erfordernis der Finanzierung der
Investitions- und Betriebskosten einher (Hardwarekosten, Strom- und Telefonleitungskosten,
Wartung, ggf. Personal).
Vor einer Entscheidung, wo eine Installation der Zugangspunkte erfolgen soll, ist innerhalb des
Ortskerns Kreuzau sicherlich eine Ausleuchtung der WLAN-Reichweite sinnvoll, um eine genaue
Positionierung und reibungslose Übergabe des WLAN-Signales zu ermöglichen.
Aktuell ergibt sich folgender Vollzugsstand in Bezug auf gemeindliche Liegenschaften:
Objekt
Rathaus Kreuzau
Jugendheim Festhalle
Festhalle Kreuzau
Unterkünfte Boich
Unterkunft Untermaubach
Unterkunft Kreuzau
Unterkunft Stockheim
Unterkunft Obermaubach
Bürgerhaus
Turnhallen
Grundschulen
Kindertagesstätten
Telefon vorhanden
Ja - Gemeinde
Ja - Gemeinde
Ja - Gemeinde
Ja - Gemeinde
Nein
Nein
Ja - Gemeinde
Nein
Ja - privat
Ja - Gemeinde
Ja - Gemeinde
Ja - Gemeinde
Bemerkungen
bereits eingerichtet
bereits eingerichtet
bereits eingerichtet
bereits eingerichtet
Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die größte Schwierigkeit bei der Beantwortung der Frage nach
der Bedarfslage. Also: Welche Zielgruppe (Jugendliche, Touristen, ÖPNV-Nutzer, potentielle
Einkäufer, Asylbewerber) soll eigentlich angesprochen werden? Die Beantwortung hängt auch
damit zusammen, welche Ziele verfolgt werden (Tourismusförderung, Wirtschaftsförderung,
Steigerung von Aufenthaltsqualität?). Muss dafür ein flächendeckendes WLAN-Netz angeboten
werden, oder reichen punktuelle Angebote, z.B. in gemeindlichen Liegenschaften oder an
öffentlichen Plätzen?
So könnte beispielsweise angedacht werden, im Rahmen der Umsetzung des Masterplans bei der
Umgestaltung von öffentlichen Aufenthalts- und Verweilplätzen (Zentrum, Spielplatz
Tuchbleiche/Mühlenteiche, Rurwiesen) punktuelle Angebote schaffen, ähnlich wie die Gemeinde
Nörvenich dies vor wenigen Monaten mit der Installation einer „smarten Straßenleuchte“ (Mast für
Licht, Internet und Energie) umgesetzt hat.
Die Nutzerzahlen an den bereits vorhandenen öffentlichen Zugangsstellen (Rathaus, Festhalle,
Jugendheim, Gemeinschaftsunterkunft Boich) zeigen, dass eine eher verhaltene Frequentierung
erfolgt.
Verwaltungsseitig wird daher nicht der Bedarf für ein flächiges öffentliches WLAN-Angebot
gesehen. Vorgeschlagen wird eher, durch punktuelle projektbezogene Maßnahmen zusätzliche
Angebote zu unterbreiten. Zu gegebener Zeit sind hierfür gegebenenfalls finanzielle Mittel in den
Haushalt einzustellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine.
III. Beschlussvorschlag:
Die Sachdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
-2-