Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
96 kB
Erstellt
07.11.17, 13:05
Aktualisiert
07.11.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen) Allgemeine Vorlage (Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 7/2016 1. Ergänzung Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen/Herr Lenzen BE: Herr Drewes-Janssen/Herr Lenzen Kreuzau, 02.11.2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 28.11.2017 13.12.2017 Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen I. Sach- und Rechtslage: Mit dieser Sitzungsvorlage nehme ich Bezug auf die Anfrage von RM Hohn zu TOP 3 der Tagesordnung der Sitzung des Rates vom 6.7.2017 sowie die Sitzungsvorlage 7/2016. Der Rat hat am 25.02.2016 aufgrund des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLANZugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde die Verwaltung beauftragt, weitere Bedarfe von Einrichtungen von WLAN-Zugängen darzustellen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Einleitend ist festzustellen, dass erst mit dem Gesetz zur 3. Änderung des Telemediengesetzes (BT-Beschluss vom 03.06.17, BR-Befassung ohne Einspruch im September 2017, Inkrafttreten am 13.10.2017) die Abschaffung der Störerhaftung endgültig erfolgt ist. Somit ist geklärt, dass der Bereitsteller eines Internetzugangs nicht mehr für die Handlung des Nutzers verantwortlich ist. Die Zeit zuvor war nur mit aufwendiger Hardware und Controlleraktivität zu bewerkstelligen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist für die bestehenden Zugänge der Gemeinde nur noch eine Vorschaltseite, zwecks Annahme der Nutzungsbedingungen, zu bestätigen. Eine Authentifizierung entfällt. Grundsätzlich ist es somit möglich, ein freies WLAN ohne Authentifizierung anzubieten. Einsatzmöglichkeiten und Nutzen von öffentlich zugänglichem WLAN Öffentlich zugängliche WLAN (lokale Funknetze) können beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Für die Realisierung stehen prinzipiell aus kommunaler Sicht mehrere Modelle zur Auswahl. Bei einer Netzbetreiber-Lösung (kommerzieller Anbieter) werden Aufbau und Betrieb von Infrastrukturen durch Telekommunikationsnetzbetreiber realisiert. Als weitere Form stehen kooperative Modelle (externe Betreiber mit kommunaler Beteiligung) zur Auswahl. Dabei können z.B. Anreize an Dritte gesetzt werden, geschlossene WLAN zu öffnen. Alternativ kann die Kommune einen Eigenausbau z.B. über eine kommunale Zweckgesellschaft anstreben. Zu guter Letzt ist auch eine sog. Freifunk-Lösung mit kommunaler Beteiligung denkbar. Hierbei handelt es sich um die Vernetzung privater WLAN-Installationen sowohl auf der Freifunkebene als auch im Internet. Bei allen Alternativen mit kommunaler Beteiligung geht das Erfordernis der Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten einher (Hardwarekosten, Strom- und Telefonleitungskosten, Wartung, ggf. Personal). Vor einer Entscheidung, wo eine Installation der Zugangspunkte erfolgen soll, ist innerhalb des Ortskerns Kreuzau sicherlich eine Ausleuchtung der WLAN-Reichweite sinnvoll, um eine genaue Positionierung und reibungslose Übergabe des WLAN-Signales zu ermöglichen. Aktuell ergibt sich folgender Vollzugsstand in Bezug auf gemeindliche Liegenschaften: Objekt Rathaus Kreuzau Jugendheim Festhalle Festhalle Kreuzau Unterkünfte Boich Unterkunft Untermaubach Unterkunft Kreuzau Unterkunft Stockheim Unterkunft Obermaubach Bürgerhaus Turnhallen Grundschulen Kindertagesstätten Telefon vorhanden Ja - Gemeinde Ja - Gemeinde Ja - Gemeinde Ja - Gemeinde Nein Nein Ja - Gemeinde Nein Ja - privat Ja - Gemeinde Ja - Gemeinde Ja - Gemeinde Bemerkungen bereits eingerichtet bereits eingerichtet bereits eingerichtet bereits eingerichtet Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die größte Schwierigkeit bei der Beantwortung der Frage nach der Bedarfslage. Also: Welche Zielgruppe (Jugendliche, Touristen, ÖPNV-Nutzer, potentielle Einkäufer, Asylbewerber) soll eigentlich angesprochen werden? Die Beantwortung hängt auch damit zusammen, welche Ziele verfolgt werden (Tourismusförderung, Wirtschaftsförderung, Steigerung von Aufenthaltsqualität?). Muss dafür ein flächendeckendes WLAN-Netz angeboten werden, oder reichen punktuelle Angebote, z.B. in gemeindlichen Liegenschaften oder an öffentlichen Plätzen? So könnte beispielsweise angedacht werden, im Rahmen der Umsetzung des Masterplans bei der Umgestaltung von öffentlichen Aufenthalts- und Verweilplätzen (Zentrum, Spielplatz Tuchbleiche/Mühlenteiche, Rurwiesen) punktuelle Angebote schaffen, ähnlich wie die Gemeinde Nörvenich dies vor wenigen Monaten mit der Installation einer „smarten Straßenleuchte“ (Mast für Licht, Internet und Energie) umgesetzt hat. Die Nutzerzahlen an den bereits vorhandenen öffentlichen Zugangsstellen (Rathaus, Festhalle, Jugendheim, Gemeinschaftsunterkunft Boich) zeigen, dass eine eher verhaltene Frequentierung erfolgt. Verwaltungsseitig wird daher nicht der Bedarf für ein flächiges öffentliches WLAN-Angebot gesehen. Vorgeschlagen wird eher, durch punktuelle projektbezogene Maßnahmen zusätzliche Angebote zu unterbreiten. Zu gegebener Zeit sind hierfür gegebenenfalls finanzielle Mittel in den Haushalt einzustellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst keine. III. Beschlussvorschlag: Die Sachdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-