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Mitteilung (Gute Schule 2020; hier: Zwischenbericht)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
13.11.2017
Erstellt
26.10.17, 18:15
Aktualisiert
26.10.17, 18:15
Mitteilung (Gute Schule 2020;
hier: Zwischenbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 24.10.2017 Mitteilung: 85/2017 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Schulausschuss 13.11.2017 Gute Schule 2020; hier: Zwischenbericht In der Sitzung des Schulausschusses vom 14.09.2017 habe ich Sie mündlich über den Stand der Umsetzung des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ in der Gemeinde Kreuzau informiert. Diese Information möchte ich jetzt aktualisieren:  Der Tablett-Wagen für das Gymnasium ist zwischenzeitlich angeschafft worden und soll in den nächsten Wochen in Betrieb genommen werden. Bevor dies geschehen kann, müssen seitens des Schulsupports noch Vorarbeiten geleistet werden.  Die Neugestaltung des OGS-Geländes an der Grundschule in Kreuzau kann in diesem Jahr nicht mehr umgesetzt werden. Sofern alle bisher angebotenen Maßnahmen einschließlich erforderlichem Fallschutz umgesetzt werden, würde der zur Verfügung gestellte Betrag nicht ausreichen. Zum vorliegenden Angebot soll zumindest ein Alternativangebot eingeholt werden.  Bezüglich des Mobiliars für die Schulen waren insgesamt fünf Preisanfragen an potentielle Lieferfirmen versandt worden, allerdings ist nur ein Angebot abgegeben worden. Die zur Verfügung gestellten Mittel reichen aus, um den mit den Schulleitungen abgestimmten Bedarf zu decken. Nunmehr liegt der Förderbescheid der NRW-Bank über 143.359,12 Euro vor. Das Mobiliar kann nach Aussage des Herstellers überwiegend noch in diesem Jahr geliefert werden. Der geplante Arbeitskreis konnte aus terminlichen Gründen nicht mehr vor den Herbstferien einberufen werden. Der nächste Termin ist nun für Anfang Januar 2018 geplant, da aufgrund des engen Terminkalenders ein früherer Termin nicht mehr möglich ist. In diesem Zusammenhang sollen dann die Maßnahmen für 2018 besprochen werden. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister I.V. Gez. - Schmühl -