Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
134 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
05.10.17, 13:05
Aktualisiert
05.10.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stirnberg
Kreuzau, 04.10.2017
Vorlagen-Nr.: 75/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
18.10.2017
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2018
I. Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das
Haushaltsjahr 2018 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 weist im
Ergebnisplan Erträge von
sowie Aufwendungen von
aus. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag von
Im Finanzplan werden ausgewiesen
an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
34.922.616 €,
39.185.332 €,
- 4.262.716 €.
32.046.264 €,
35.802.185 €,
2.193.275 €,
2.747.753 €.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden mit 320.000 € veranschlagt. Dieser Betrag ist
zum Abruf der verfügbaren Mittel des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 35.000.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern betragen für die
Grundsteuer A: 339 v.H., für die Grundsteuer B: 489 v.H. und für die Gewerbesteuer: 479 v.H.
Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2018 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt
werden, da die Ausgleichsrücklage bereits seit dem Jahr 2011 aufgezehrt ist. Die Entwicklung des
Eigenkapitals ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt.
Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2018 als auch in den Folgejahren der
Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2021 einen jährlichen Fehlbedarf aus. Die
Gemeinde ist zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Dieses Konzept ist
im Anschluss an den Vorbericht aufgeführt. Der darzustellende Haushaltsausgleich spätestens ab
dem Jahr 2021 kann derzeit nicht abgebildet werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sind
zusätzliche Haushaltsverbesserungen zu beschließen, um die Genehmigungsfähigkeit der
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes herzustellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der
Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich.
III. Beschlussvorschlag:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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