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Allgemeine Vorlage (Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
134 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
05.10.17, 13:05
Aktualisiert
05.10.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018) Allgemeine Vorlage (Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018)

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Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 04.10.2017 Vorlagen-Nr.: 75/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 18.10.2017 Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 I. Sach- und Rechtslage: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von aus. Damit ergibt sich ein Fehlbetrag von Im Finanzplan werden ausgewiesen an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 34.922.616 €, 39.185.332 €, - 4.262.716 €. 32.046.264 €, 35.802.185 €, 2.193.275 €, 2.747.753 €. Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden mit 320.000 € veranschlagt. Dieser Betrag ist zum Abruf der verfügbaren Mittel des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ erforderlich. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern betragen für die Grundsteuer A: 339 v.H., für die Grundsteuer B: 489 v.H. und für die Gewerbesteuer: 479 v.H. Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2018 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden, da die Ausgleichsrücklage bereits seit dem Jahr 2011 aufgezehrt ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt. Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2018 als auch in den Folgejahren der Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2021 einen jährlichen Fehlbedarf aus. Die Gemeinde ist zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet. Dieses Konzept ist im Anschluss an den Vorbericht aufgeführt. Der darzustellende Haushaltsausgleich spätestens ab dem Jahr 2021 kann derzeit nicht abgebildet werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen sind zusätzliche Haushaltsverbesserungen zu beschließen, um die Genehmigungsfähigkeit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes herzustellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. III. Beschlussvorschlag: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-