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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
189 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
23.08.17, 13:06
Aktualisiert
23.08.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 39/2016 2. Ergänzung Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 21.08.2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 18.09.2017 19.09.2017 04.10.2017 18.10.2017 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der Hardt/Hauweg“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 folgenden Beschluss gefasst: „Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.“ Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und zur Offenlage nach § 3 (1) BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 7/2016 vom 22.07.2016. Der Entwurf der 2. Änderung hat in der Zeit vom 01.08. bis 02.09.2016 im Rathaus Kreuzau öffentlich ausgelegen. Anregungen und Stellungnahmen hierzu sind nicht eingegangen. Mit Schreiben vom 22.07.2016 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde parallel zur Offenlage auf den 02.09.2016 festgesetzt. Über abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren hat der Rat in seiner Sitzung am 25.04.2017 beschlossen. Der Bebauungsplan wurde entsprechend der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der Erkenntnisse aus der Umweltprüfung und der artenschutzrechtlichen Prüfung angepasst. In der Sitzung des Rates vom 25.04.2017 wurde dann folgender Beschluss gefasst: „1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3(2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.“ Die Bekanntmachung zur Offenlage nach § 3 (2) BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 5/2017 vom 26.05.2017. Der Entwurf der 2. Änderung hat in der Zeit vom 06. Juni bis 07. Juli 2017 im Rathaus öffentlich ausgelegen. Anregungen und Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen. Mit Schreiben vom 01.06.2017 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 14.07.2017 festgesetzt. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus diesem Verfahren sowie die Stellungnahmen aus dem Verfahren nach § 4 (1) BauGB sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu und der jeweilige Beschlussvorschlag für den Rat sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind alle aufgenommen bzw. in den Planentwurf integriert worden. Im Vergleich zum Planentwurf wurde der Hinweis des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege in die textliche Festsetzung aufgenommen. Mit dem Eigentümer wurde zwischenzeitig ein Vertrag über die Erbringung der Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen. Der Nachweis über die veranlasste Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Grundbuch wird bis zum Satzungsbeschluss erbracht. Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht mit integrierter Planung zur Eingriffsregelung (LBP) sowie die artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I und II sind als Anlagen 2 bis 8 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes A 4 für den Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“ zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau tritt der Bebauungsplan in Kraft. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und der Offenlage gem. § 4 (2) Bau GB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister I.V. Gez. - Siegfried Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-