Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
189 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
23.08.17, 13:06
Aktualisiert
23.08.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 39/2016 2. Ergänzung
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 21.08.2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
18.09.2017
19.09.2017
04.10.2017
18.10.2017
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim; „An der
Hardt/Hauweg“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 folgenden Beschluss
gefasst:
„Die Aufstellung des 2. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks
Gemarkung Bogheim, Flur 5, Parzelle Nr. 117.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.“
Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und zur Offenlage nach § 3
(1) BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 7/2016 vom 22.07.2016. Der Entwurf der 2. Änderung hat in
der Zeit vom 01.08. bis 02.09.2016 im Rathaus Kreuzau öffentlich ausgelegen. Anregungen und
Stellungnahmen hierzu sind nicht eingegangen.
Mit Schreiben vom 22.07.2016 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde
parallel zur Offenlage auf den 02.09.2016 festgesetzt. Über abwägungsrelevanten
Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren hat der Rat in seiner Sitzung am
25.04.2017 beschlossen. Der Bebauungsplan wurde entsprechend der Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung sowie der Erkenntnisse aus der Umweltprüfung und der
artenschutzrechtlichen Prüfung angepasst.
In der Sitzung des Rates vom 25.04.2017 wurde dann folgender Beschluss gefasst:
„1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
(1) BauGB wird gefolgt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage gem. § 3(2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.“
Die Bekanntmachung zur Offenlage nach § 3 (2) BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 5/2017 vom
26.05.2017. Der Entwurf der 2. Änderung hat in der Zeit vom 06. Juni bis 07. Juli 2017 im Rathaus
öffentlich ausgelegen. Anregungen und Stellungnahmen sind hierzu nicht eingegangen.
Mit Schreiben vom 01.06.2017 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB am Verfahren beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den
14.07.2017 festgesetzt.
Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus diesem Verfahren sowie die Stellungnahmen aus
dem Verfahren nach § 4 (1) BauGB sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu und der
jeweilige Beschlussvorschlag für den Rat sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu
entnehmen.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind alle aufgenommen bzw. in den Planentwurf
integriert worden. Im Vergleich zum Planentwurf wurde der Hinweis des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege in die textliche Festsetzung aufgenommen.
Mit dem Eigentümer wurde zwischenzeitig ein Vertrag über die Erbringung der
Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen. Der Nachweis über die veranlasste Sicherung der
Ausgleichsmaßnahmen im Grundbuch wird bis zum Satzungsbeschluss erbracht.
Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht mit
integrierter Planung zur Eingriffsregelung (LBP) sowie die artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I
und II sind als Anlagen 2 bis 8 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes A 4 für
den Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“ zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der
Satzung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau tritt der Bebauungsplan in Kraft.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
und der Offenlage gem. § 4 (2) Bau GB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“, wird gem.
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister
I.V.
Gez.
- Siegfried Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
-2-