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Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Beschlussvorschläge)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
234 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
23.08.17, 13:06
Aktualisiert
23.08.17, 13:06

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL-Nr. 39/2016 2. Erg. Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Zur 2. Änderung B-Plan A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“: frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Nr. Absender bzw. Eingeber / Inhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag § 4 Abs. 1 BauGB 1 1.1 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie vom 05.08.2016 Aus bergbehördlicher Sicht werden zu dem Bebauungsplan keine Bedenken vorgetragen. Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. In den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass das anfallende Niederschlagswasser in das bestehende Regenwassernetz eingeleitet und in den Bogheimer Bach weitergeleitet wird. Die Leistungsfähigkeit des Regenwasserkanals und des Bogheimer Baches ist gewährleistet. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Das Plangebiet liegt über der bestehenden Bergbauberechtigung „Maubacher Bleiberg“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes ist die Stolberger Telecom AG i. L.. Die Stolberger Telecom AG i. L. hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung zu erteilen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Plangebiet bisher kein Bergbau verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu rechnen. 2 2.1 Wasserverband Eifel - Rur vom 11.08.2016 Grundsätzlich bestehen seitens des Wasserverbandes Eifel - Rur keine Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes. Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet soll über den vorhandenen Regenwasserkanal abgeleitet werden. Es ist darzustellen über welches Gewässer die Weiterleitung erfolgt (vermutlich Bogheimer Bach) und ob eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Gewässers für die zusätzlichen Wassermengen gegeben ist. 3 Geologischer Dienst NRW vom 22.08.2016 3.1 Geologie und Baugrund Gemäß der Geologischen Karte im Maßstab 1 : 100.000 - Blatt C 5502 Aachen - verläuft in nordwest-südöstlicher Richtung durch das Plangebiet eine Schichtgrenze im anstehenden Gestein (Devon) zwischen den RurbergSchichten (Sandstein, Tonstein, Schluffstein) und den Heimbach-Schichten (Tonstein, geschiefert, dunkelgrau, schwarzgrau, untergeordnet Sandstein). Die Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu untersuchen und auszuwerten. 3.2 Erdbebengefährdung Zum o.g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.  Die Gemarkung Bogheim der Gemeinde Kreuzau ist der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Kenntnis. Im Bebauungsplan wird folgender Hinweis aufgenommen: „Hinweis zur Erdbebengefährdung: Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse R zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.“ Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 41489 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlagen hingewiesen. 4 4.1 Kreis Düren vom 01.09.2016 Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kämmerei, Straßenverkehrsamt, Kreisentwicklung und –straßen, Recht, Bauordnung und Wohnungswesen, Brandschutz, Umweltamt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Seite 2 von 8 4.2 4.3 4.4 Wasserwirtschaft Gegen die Änderung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Immissionsschutz Immisionsschutzrechtlich sind keine Belange betroffen. Bodenschutz Hinweis: Der nahezu komplette Bereich des Plangebiets liegt gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000 - zweite Auflage - in einem Gebiet mit schutzwürdigen Böden. Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Umgang mit schutzwürdigen oder besonders schutzwürdigen Böden erfordert im Rahmen von Baumaßnahmen ein besonderes Augenmerk. Hierbei ist die Bodenschutzklausel (§1a BauGB) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. 4.5 Hinweise auf Altlastverdachtsflächen liegen nicht vor. Natur und Landschaft Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist der Detaillierungsgrad der Prüfung so zu wählen, dass die berührten Belange (insbesondere Eingriffsregelung) vollständig und abschließend ins Verfahren eingestellt werden können. Die durch die Bebauungsplanänderung geschaffene überbaubare Fläche befindet sich in einer städtebaulich integrierten Lage. Die wegemäßige sowie ver- und entsorgungstechnische Erschließung liegt bereits vor. Des Weiteren ist das Grundstück größtenteils von bestehender Bebauung oder öffentlicher Verkehrsfläche umringt, sodass es sich hier um eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung handelt, ohne großflächig in Natur und Landschaft einzugreifen. Zur Bebauungsplanänderung ist mit Datum vom 11.02.2017 ein Umweltbericht erstellt worden, der Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ist. Im Umweltbericht sind unter Kapitel 2.3 die Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die geplanten Ausgleichsregelungen aufgeführt. Der Umweltbericht ist Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung Seite 3 von 8 Bezüglich des zu berücksichtigenden Artenschutzes weise ich auf die im Messtischblatt 5204 Kreuzau aufgeführten planungsrelevanten Arten hin (siehe hierzu auch VV-Artenschutz in der Fassung vom 06.06.2016). mit der Unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt. an. Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden zu großen Teilen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erbracht (Anlegung einer Obstweide sowie Heckenpflanzung). Ein Teil der Obstweide erstreckt sich auf einen Teilbereich der sich außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung befindet. Die Ausgleichsmaßnahmen werden vor Satzungsbeschluss ins Grundbuch eingetragen und per städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Kreuzau abgesichert. § 4 Abs. 2 BauGB 5. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 08.06.2017 Auf der Basis der derzeit für das Planungsgebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 6. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 14.06.2017/23.06.2017 Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m Im Bebauungsplan ist eine maximale Firsthöhe von 9,0 m bei geneigten Dächern bzw. eine maximale Gebäudehöhe von 7,0 m bei Flachdächern über Oberkante fertig ausgebaute Straße vor Der Rat nimmt den Hinweis zur Seite 4 von 8 nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. 7. Gebäudemitte festgesetzt, so dass eine Höhe der baulichen Anlagen von > 30 m ausgeschlossen ist. Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Ortsnetzstation und die Kabeltrassen werden nicht von der BPlanänderung betroffen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Rat schließt sich Westnetz vom 09.06.2017 Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Niedere- und Mittelspannungsnetz bsi zur 35 kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netzte Deutschland GmbH. Im oben aufgeführten Plangebiet unterhalten wird eine Ortsnetzstation und Kabeltrassen, die der öffentlichen Stromversorgung dienen. Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen unseres Versorgungsnetzes kommen, greift hier das Verursacherprinzip. 8. Wasserverband Eifel-Rur vom 06.07.2017 Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet soll über den Regenwasserkanal dem Bogheimer Bach zugeleitet werden. Beim Bogheimer Bach handelt es sich um ein Gewässer mit geringer Leistungsfähigkeit. Aufgrund der geringen Größe der überbaubaren Fläche werden jedoch keine Bedenken erhoben. 9. Kreis Düren vom 11.07.2017 9.1 Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind keine Belange betroffen 9.2 Immissionsschutz Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. 9.3 Bodenschutz Der nördliche Bereich des Planungsgebiets befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50 000--zweite Auflage- in einem Seite 5 von 8 Gebiet mit schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit) Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden, Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalt zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge effektiv. Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Engriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen. Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen. Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen mir nicht vor. der Stellungnahme der Verwaltung an. Die durch die Bebauungsplanänderung geschaffene überbaubare Fläche befindet sich in einer städtebaulich integrierten Lage. Die wegemäßige sowie ver- und entsorgungstechnische Erschließung liegt bereits vor. Des Weiteren ist das Grundstück größtenteils von bestehender Bebauung oder öffentlicher Verkehrsfläche umringt, sodass es sich hier um eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung handelt, ohne großflächig in Natur und Landschaft einzugreifen. Zur Bebauungsplanänderung ist mit Datum vom 11.02.2017 ein Umweltbericht erstellt worden, der Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ist. Im Umweltbericht sind unter Kapitel 2.3 die Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die geplanten Ausgleichsregelungen aufgeführt. Der Umweltbericht ist mit der Unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt. Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden zu großen Teilen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erbracht (Anlegung einer Obstweide sowie Heckenpflanzung). Ein Teil der Obstweide erstreckt sich auf einen Teilbereich der sich außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung befindet. Die Ausgleichsmaßnahmen werden vor Satzungsbeschluss ins Grundbuch eingetragen und per städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Kreuzau abgesichert. 9.4 Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Seite 6 von 8 9.5 Natur und Landschaft Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes liegen neben dem Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzung die Begründung, ein Umweltbericht mit integrierter Eingriffsbilanzierung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I+II (ASP) vor. Die Ausgleichsmaßnahmen werden vor Satzungsbeschluss ins Grundbuch eingetragen und per städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Kreuzau abgesichert. Anhand der Gutachten ist erkennbar, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ordnungsgemäß ermittelt worden sind. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Die v.g. Gutachten zeigen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Eingriffsfolgen für die Belange von Natur und Landschaft sowie des Artenschutzes auf (siehe im Umweltbericht Punkt 2.3.2). Soweit sichergestellt ist, dass die Umsetzung der v.g. Maßnahmen im Planverfahren verbindlich abgesichert wird, werden gegen die o.g. Planänderung aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken erhoben. Stellungnahmen ohne Einwände wurden von folgenden Stellen abgegeben: § 4 Abs .1 BauGB - PLEdoc GmbH Straßen.NRW Westnetz GmbH Westnetz GmbH, Spezialservice Strom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr LVR-Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Deutsche Bahn AG Unitymedia NRW GmbH Amprion GmbH IHK Aachen Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH Seite 7 von 8 - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen E-Plus Gruppe § 4 Abs. 2 BauGB - Wasserleitungszweckverband Perlenbach Amrion GmbH Straßen. NRW Fernleitungs-Betriebs GmbH PLEdoc GmbH Deutsche Bahn AG LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB Erftverband Unitymedia IHK Aachen Bezirksregierung Köln - Dezernat 52 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Telefonica Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Seite 8 von 8