Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
234 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
23.08.17, 13:06
Aktualisiert
23.08.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu VL-Nr. 39/2016 2. Erg.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Zur 2. Änderung B-Plan A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“: frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Nr.
Absender bzw. Eingeber / Inhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
§ 4 Abs. 1 BauGB
1
1.1
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie vom 05.08.2016
Aus bergbehördlicher Sicht werden zu dem Bebauungsplan keine Bedenken vorgetragen. Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis.
In den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass das anfallende
Niederschlagswasser in das bestehende Regenwassernetz eingeleitet und in den Bogheimer Bach weitergeleitet wird. Die Leistungsfähigkeit des Regenwasserkanals und des Bogheimer Baches ist gewährleistet.
Der Rat
schließt sich
der Stellungnahme der
Verwaltung
an.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der
Rat
nimmt
den
Hinweis zur
Das Plangebiet liegt über der bestehenden Bergbauberechtigung „Maubacher Bleiberg“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes ist die Stolberger Telecom AG i. L.. Die Stolberger Telecom AG i. L. hat der Bezirksregierung
Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, mitgeteilt, dass sie nicht
in der Lage ist, Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung zu erteilen.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Plangebiet bisher kein Bergbau verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu rechnen.
2
2.1
Wasserverband Eifel - Rur vom 11.08.2016
Grundsätzlich bestehen seitens des Wasserverbandes Eifel - Rur keine
Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes.
Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet soll über den vorhandenen
Regenwasserkanal abgeleitet werden. Es ist darzustellen über welches
Gewässer die Weiterleitung erfolgt (vermutlich Bogheimer Bach) und ob
eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Gewässers für die zusätzlichen
Wassermengen gegeben ist.
3
Geologischer Dienst NRW vom 22.08.2016
3.1
Geologie und Baugrund
Gemäß der Geologischen Karte im Maßstab 1 : 100.000 - Blatt C 5502
Aachen - verläuft in nordwest-südöstlicher Richtung durch das Plangebiet
eine Schichtgrenze im anstehenden Gestein (Devon) zwischen den RurbergSchichten (Sandstein, Tonstein, Schluffstein) und den Heimbach-Schichten
(Tonstein, geschiefert, dunkelgrau, schwarzgrau, untergeordnet Sandstein).
Die Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu untersuchen und auszuwerten.
3.2
Erdbebengefährdung
Zum o.g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den
Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04
„Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.
Die Gemarkung Bogheim der Gemeinde Kreuzau ist der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß
DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.
Kenntnis.
Im Bebauungsplan wird folgender Hinweis aufgenommen:
„Hinweis zur Erdbebengefährdung:
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse R zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke
gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.“
Der
Rat
schließt sich
der Stellungnahme
der
Verwaltung
an.
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen
und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt.
Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 41489 abgedeckt werden, können jedoch als
Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“.
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005
durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland
Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte
bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlagen hingewiesen.
4
4.1
Kreis Düren vom 01.09.2016
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kämmerei, Straßenverkehrsamt, Kreisentwicklung
und –straßen, Recht, Bauordnung und Wohnungswesen, Brandschutz,
Umweltamt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis.
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4.2
4.3
4.4
Wasserwirtschaft
Gegen die Änderung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Immissionsschutz
Immisionsschutzrechtlich sind keine Belange betroffen.
Bodenschutz
Hinweis:
Der nahezu komplette Bereich des Plangebiets liegt gemäß der Kartierung
der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000 - zweite Auflage - in einem
Gebiet mit schutzwürdigen Böden.
Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher
Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der
Rat
nimmt
den
Hinweis zur
Kenntnis
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Umgang mit schutzwürdigen oder besonders schutzwürdigen Böden
erfordert im Rahmen von Baumaßnahmen ein besonderes Augenmerk.
Hierbei ist die Bodenschutzklausel (§1a BauGB)
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für
bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und
andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald
oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang
umgenutzt werden.
4.5
Hinweise auf Altlastverdachtsflächen liegen nicht vor.
Natur und Landschaft
Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist der Detaillierungsgrad der Prüfung so zu wählen, dass
die berührten Belange (insbesondere Eingriffsregelung) vollständig und
abschließend ins Verfahren eingestellt werden können.
Die durch die Bebauungsplanänderung geschaffene überbaubare
Fläche befindet sich in einer städtebaulich integrierten Lage. Die
wegemäßige sowie ver- und entsorgungstechnische Erschließung
liegt bereits vor. Des Weiteren ist das Grundstück größtenteils von
bestehender Bebauung oder öffentlicher Verkehrsfläche umringt,
sodass es sich hier um eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung
handelt, ohne großflächig in Natur und Landschaft einzugreifen.
Zur Bebauungsplanänderung ist mit Datum vom 11.02.2017 ein
Umweltbericht erstellt worden, der Bestandteil der Begründung
zum Bebauungsplan ist. Im Umweltbericht sind unter Kapitel 2.3
die Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die
geplanten Ausgleichsregelungen aufgeführt. Der Umweltbericht ist
Der Rat
schließt sich
der Stellungnahme der
Verwaltung
Seite 3 von 8
Bezüglich des zu berücksichtigenden Artenschutzes weise ich auf die im
Messtischblatt 5204 Kreuzau aufgeführten planungsrelevanten Arten hin
(siehe hierzu auch VV-Artenschutz in der Fassung vom 06.06.2016).
mit der Unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt.
an.
Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden zu großen Teilen
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erbracht
(Anlegung einer Obstweide sowie Heckenpflanzung). Ein Teil der
Obstweide erstreckt sich auf einen Teilbereich der sich außerhalb
des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung befindet.
Die Ausgleichsmaßnahmen werden vor Satzungsbeschluss ins
Grundbuch eingetragen und per städtebaulichen Vertrag zwischen
dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Kreuzau abgesichert.
§ 4 Abs. 2 BauGB
5.
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 08.06.2017
Auf der Basis der derzeit für das Planungsgebiet verfügbaren Unterlagen sind
keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass
Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht
durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rat
schließt sich
der Stellungnahme der
Verwaltung
an.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planunterlagen aufzunehmen:
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind
der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45,
52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu
melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang
der Arbeiten ist abzuwarten.
6.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 14.06.2017/23.06.2017
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche
Anlagen - einschließlich untergeordneter Gebäudeteile - eine Höhe von 30 m
Im Bebauungsplan ist eine maximale Firsthöhe von 9,0 m bei
geneigten Dächern bzw. eine maximale Gebäudehöhe von 7,0 m
bei Flachdächern über Oberkante fertig ausgebaute Straße vor
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
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nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten.
7.
Gebäudemitte festgesetzt, so dass eine Höhe der baulichen Anlagen von > 30 m ausgeschlossen ist.
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Ortsnetzstation und die Kabeltrassen werden nicht von der BPlanänderung betroffen.
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Rat
schließt sich
Westnetz vom 09.06.2017
Diese Stellungnahme betrifft nur das von uns betreute Niedere- und Mittelspannungsnetz bsi zur 35 kV-Spannungsebene und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netzte Deutschland GmbH.
Im oben aufgeführten Plangebiet unterhalten wird eine Ortsnetzstation und
Kabeltrassen, die der öffentlichen Stromversorgung dienen.
Sollte es im Rahmen der anstehenden Planungen zu Anpassungen unseres
Versorgungsnetzes kommen, greift hier das Verursacherprinzip.
8.
Wasserverband Eifel-Rur vom 06.07.2017
Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet soll über den Regenwasserkanal dem Bogheimer Bach zugeleitet werden.
Beim Bogheimer Bach handelt es sich um ein Gewässer mit geringer Leistungsfähigkeit. Aufgrund der geringen Größe der überbaubaren Fläche werden jedoch keine Bedenken erhoben.
9.
Kreis Düren vom 11.07.2017
9.1
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind keine Belange betroffen
9.2
Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
9.3
Bodenschutz
Der nördliche Bereich des Planungsgebiets befindet sich gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50 000--zweite Auflage- in einem
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Gebiet mit schutzwürdigen, fruchtbaren Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/natürliche Bodenfruchtbarkeit)
Es handelt sich hierbei um
Böden mit hoher und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Braunerden,
Parabraunerden, Kolluvisole oder Auenböden) mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und
Nährstoffe
Diese Böden tragen maßgeblich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
sowie aufgrund ihres ausgeglichenen Wasserhaushalt zum Schutz von
Grundwasser und Oberflächengewässer bei. Weiterhin besitzen sie ein hohes Nährstoffangebot und speichern, filtern und puffern Stoffeinträge effektiv.
Durch die Planung erfolgt ein erheblicher Engriff in den Boden. Eine Bebauung und Versiegelung dieser Böden hat eine vollständige Zerstörung der
schutzwürdigen Böden zur Folge, die als irreversibel einzustufen ist.
Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit der Böden im Plangebiet wird aus bodenschutzrechtlicher Sicht dringend empfohlen, diese Böden nicht zu überbauen.
Sollte sich im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung (§ 1 Abs. 7
BauGB) herausstellen, dass die Planung an diesem Standort realisiert wird
und Eingriffe in Böden unvermeidbar sind, so sind für diese Böden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3 BauGB) zu planen und durchzuführen.
Kenntnisse über Altablagerungen oder Altstandorte liegen mir nicht vor.
der Stellungnahme der
Verwaltung
an.
Die durch die Bebauungsplanänderung geschaffene überbaubare
Fläche befindet sich in einer städtebaulich integrierten Lage. Die
wegemäßige sowie ver- und entsorgungstechnische Erschließung
liegt bereits vor. Des Weiteren ist das Grundstück größtenteils von
bestehender Bebauung oder öffentlicher Verkehrsfläche umringt,
sodass es sich hier um eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung
handelt, ohne großflächig in Natur und Landschaft einzugreifen.
Zur Bebauungsplanänderung ist mit Datum vom 11.02.2017 ein
Umweltbericht erstellt worden, der Bestandteil der Begründung
zum Bebauungsplan ist. Im Umweltbericht sind unter Kapitel 2.3
die Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die
geplanten Ausgleichsregelungen aufgeführt. Der Umweltbericht ist
mit der Unteren Naturschutzbehörde vorabgestimmt.
Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden zu großen Teilen
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erbracht
(Anlegung einer Obstweide sowie Heckenpflanzung). Ein Teil der
Obstweide erstreckt sich auf einen Teilbereich der sich außerhalb
des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung befindet.
Die Ausgleichsmaßnahmen werden vor Satzungsbeschluss ins
Grundbuch eingetragen und per städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Kreuzau
abgesichert.
9.4
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Rat
nimmt den
Hinweis zur
Kenntnis.
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9.5
Natur und Landschaft
Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes liegen neben dem Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzung die Begründung, ein Umweltbericht mit
integrierter Eingriffsbilanzierung sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung,
Stufe I+II (ASP) vor.
Die Ausgleichsmaßnahmen werden vor Satzungsbeschluss ins
Grundbuch eingetragen und per städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Kreuzau
abgesichert.
Anhand der Gutachten ist erkennbar, dass die Belange des Naturschutzes
und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ordnungsgemäß ermittelt worden sind.
Der Rat
schließt sich
der Stellungnahme der
Verwaltung
an.
Die v.g. Gutachten zeigen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung
und zum Ausgleich nachteiliger Eingriffsfolgen für die Belange von Natur und
Landschaft sowie des Artenschutzes auf (siehe im Umweltbericht Punkt
2.3.2).
Soweit sichergestellt ist, dass die Umsetzung der v.g. Maßnahmen im Planverfahren verbindlich abgesichert wird, werden gegen die o.g. Planänderung
aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken erhoben.
Stellungnahmen ohne Einwände wurden von folgenden Stellen abgegeben:
§ 4 Abs .1 BauGB
-
PLEdoc GmbH
Straßen.NRW
Westnetz GmbH
Westnetz GmbH, Spezialservice Strom
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
LVR-Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Deutsche Bahn AG
Unitymedia NRW GmbH
Amprion GmbH
IHK Aachen
Bezirksregierung Köln - Dezernat 33
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH
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-
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
E-Plus Gruppe
§ 4 Abs. 2 BauGB
-
Wasserleitungszweckverband Perlenbach
Amrion GmbH
Straßen. NRW
Fernleitungs-Betriebs GmbH
PLEdoc GmbH
Deutsche Bahn AG
LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, RBB
Erftverband
Unitymedia
IHK Aachen
Bezirksregierung Köln - Dezernat 52
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Telefonica
Bezirksregierung Köln - Dezernat 33
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
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