Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
567 kB
Erstellt
01.12.17, 13:05
Aktualisiert
01.12.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu MV 97/2017
Unterjähriges Berichtswesen
Stichtag: 31.10.2017
Erstellt durch:
Ramona Mey
Stabsstelle Controlling
Tel: 02422 – 507 241
E-Mail: ramona.mey@kreuzau.de
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
Inhalt
1.
Allgemeine Erläuterungen ...............................................................................................................................................................................3
1.1
Allgemeines .................................................................................................................................................................................................3
1.2
Ampelsystem ...............................................................................................................................................................................................3
2.
Übersicht wesentliche Abweichungen .............................................................................................................................................................4
2.1
Ertragsseite .................................................................................................................................................................................................4
2.2
Aufwandsseite .............................................................................................................................................................................................5
3.
Erläuterungen zu Abweichungen .....................................................................................................................................................................6
4.
Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung ......................................................................................................................................................12
2
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
1. Allgemeine Erläuterungen
1.1 Allgemeines
Das unterjährige Berichtswesen wird im Jahr 2017 fest in die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau implementiert. Zum Stichtag 06.03.2017 fand
erstmalig ein Probelauf statt. Zukünftig wird das unterjährige Berichtswesen zu den Stichtagen 30.04., 31.07. und 31.10. erstellt.
Sobald die unterjährigen Berichte fertiggestellt sind, werden diese unverzüglich in SD-Net als Mitteilung für die nächste Ratssitzung veröffentlicht.
Der unterjährige Bericht ist so aufgebaut, dass zunächst die wesentlichen Abweichungen sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite dargestellt werden, welche wiederum im nächsten Kapitel erläutert werden. Abschließend wird der Gesamtergebnisplan inklusive der aktuellen Hochrechnung des Jahresergebnisses abgebildet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hochrechnung eine Momentaufnahme unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse darstellt. Das Hochrechnungsergebnis kann sich im Laufe des Jahres durch neue Entwicklungen sowohl nach oben als auch
nach unten korrigieren!
1.2 Ampelsystem
In die Darstellung des Gesamtergebnisplanes wurde ein Ampelsystem integriert, um auf einen Blick eine bessere Übersicht zu erhalten, wie sich
das Ergebnis aktuell entwickelt. Die Ampelsymbole sind wie folgt definiert:
Ertragsseite:
Grüne Ampel:
Gelbe Ampel:
Rote Ampel:
Schwarze Ampel:
Wert Hochrechnung > -2 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -2 % und > -10% im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -10 % und > -20 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -20 % im Verhältnis zum Planwert
Aufwandsseite:
Grüne Ampel:
Gelbe Ampel:
Rote Ampel:
Schwarze Ampel:
Wert Hochrechnung < 2 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 2 % und < 10% im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 10 % und < 20 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 20 % im Verhältnis zum Planwert
3
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
2. Übersicht wesentliche Abweichungen
2.1 Ertragsseite
lfd. Nummer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
Kostenstelle
1110401
1110602
1110603
1110801
1220101
1220201
1260101
2110102
2110104
2110105
2110106
2110106
2440201
3130101
3130101
3130101
3130101
3130102
3130102
5310101
5410101
6110101
6110101
6110101
6110101
Kostenstellenbezeichnung
Kontonummer
Kontobezeichnung
EDV, KDVZ
414301 Umlagerückzahlung der KDVZ
Unbebaute Liegenschaften
441100 Mieten und Pachten
Bebaute Liegenschaften -Sammelk.Stelle441100 Mieten und Pachten
Bauhof
448800 Kostenerstatt.übrige Bereiche
Ordnungsamt
456100 Bußgeld
Einwohnermeldeamt
431100 Verwaltungsgebühren .
Brandbek. u. Brandschau -Sammelkostenst.432100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
GS Drove - GS - Verb. Kr.-Dr.414107 Zuweisung des Landes zum Betrieb der Off
Grundschule Stockheim
432101 Elternbeiträge Offene Ganztagsschule
GS Obermaubach -GS-Verb. Wi-OM432101 Elternbeiträge Offene Ganztagsschule
GS Winden -GS-Verb. Wi-OM414107 Zuweisung des Landes zum Betrieb der Off
GS Winden -GS-Verb. Wi-OM432101 Elternbeiträge Offene Ganztagsschule
Schulzentrum
448800 Kostenerstatt.übrige Bereiche
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
414105 Leistungspauschale im Asylbereich
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
414106 Betreuungspauschale im Asylbereich
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
421100 Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
421101 Erstattungen von Sozialleistungsträgern
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
421100 Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
421101 Erstattungen von Sozialleistungsträgern
Elektrizitätsversorgung
451100 Konzessionsabgaben
Gemeindestraßen
432102 Gebühren für die Nutzung von Straßen und
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
401300/401301 Gewerbesteuer
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
403100/403101 Vergnügungssteuer
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
459100 Sonstige ordentliche Erträge
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
418100 Allgemeine Umlagen vom Land
Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017
0,00
16.539,37
44.000,00
19.059,34
13.000,00
25.946,27
0,00
29.657,69
95.000,00
55.657,95
92.000,00
95.269,36
15.000,00
25.029,24
35.000,00
38.095,00
30.000,00
27.102,50
23.500,00
15.152,50
45.000,00
52.488,00
36.000,00
35.625,00
0,00
17.063,26
2.048.133,00
539.763,16
81.567,00
70.766,84
2.800,00
7.678,34
0,00
2.474,66
2.400,00
12.946,50
0,00
4.487,69
500.000,00
320.664,08
46.380,00
16.379,20
6.000.000,00
4.888.180,22
145.000,00
130.783,15
50.000,00
625.253,35
75.545,00
92.753,45
Abweichung
Hochrechnung
zum Plan in Abweichung
Ergebnis 2017
%
absolut
16.539,37
100%
16.539,37
19.059,34
-57%
-24.940,66
25.946,27
100%
12.946,27
33.648,35
100%
33.648,35
67.000,00
-29%
-28.000,00
118.000,00
28%
26.000,00
26.000,00
73%
11.000,00
38.095,00
9%
3.095,00
39.000,00
30%
9.000,00
17.700,00
-25%
-5.800,00
52.488,00
17%
7.488,00
43.750,00
22%
7.750,00
17.063,26
100%
17.063,26
730.090,00
-64% -1.318.043,00
29.392,00
-64%
-52.175,00
9.000,00
221%
6.200,00
3.000,00
100%
3.000,00
15.500,00
546%
13.100,00
5.500,00
100%
5.500,00
428.000,00
-14%
-72.000,00
16.379,20
-65%
-30.000,80
6.273.756,00
5%
273.756,00
162.580,46
12%
17.580,46
625.253,35
1151%
575.253,35
92.753,45
23%
17.208,45
4
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
2.2 Aufwandsseite
lfd. Nummer
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
Kostenstelle
1110101
1110101
1110201
1110201
1110201
1220101
1220201
2110102
2110103
2110104
2110105
2110106
2210103
3130101
3130101
3130102
3130103
3130103
3150307
3150309
3150309
4240102
4240212
5450101
6110101
6110101
6120101
Kostenstellenbezeichnung
Kontonummer
Rat, Ausschüsse
542101
Rat, Ausschüsse
542113
Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung
549912
Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung
514100
Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung
504100
Ordnungsamt
549913
Einwohnermeldeamt
543104
GS Drove - GS - Verb. Kr.-Dr.529106
GS Kreuzau - GS - Verb. Kr.-Dr.529106
Grundschule Stockheim
529106
GS Obermaubach -GS-Verb. Wi-OM529106
GS Winden -GS-Verb. Wi-OM529106
Förderschulzweckverband Kreis Düren
531306
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
533100
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
533102
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
533101
Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLG533102
Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLG533107
Sonstige Mietwohnungen
521100
Auf dem Schildchen 7 a
521100
Auf dem Schildchen 7 a
525500
Sportheim Boich
521500
Sportplatz Winden
524110
Winterdienst
522106
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
537200
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
537210
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
551710
Kontobezeichnung
Aufwandsentschädigungen Rat
Aufwandsentschädigung für Ausschussvors.
Beitrag an die Unfallkasse NRW
Beihilfen Versorgungsempfänger
Beihilfen Beamte
Beitrag an den Tierschutzverein
Abführung Gebührenanteil für Ausweise
Leistungen des SKF im Rahmen der OGS
Leistungen des SKF im Rahmen der OGS
Leistungen des SKF im Rahmen der OGS
Leistungen des SKF im Rahmen der OGS
Leistungen des SKF im Rahmen der OGS
Verbandsumlage Förderschulzweckverband
Hilfe zum LU - laufende Leistungen Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen
Hilfe zum LU -Geldleistungen
Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen
Krankenhilfe in Einrichtungen
Unterhaltung Grundstücke,baul.Anlagen
Unterhaltung Grundstücke,baul.Anlagen
Unterhaltung bewegliches Vermögen
Instandhaltung Grundstücke/baul.Anlagen
Bewirtschaftung -StromKosten des Winterdienstes
Kreisumlage -allgemeine UmlageKreisumlage -JugendamtsumlageZinsen Kreditinstitute -Kontokorrentv.-
Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017
80.210,00
70.082,50
0,00
14.984,20
50.000,00
61.887,30
70.270,00
194.642,28
60.000,00
60.179,47
22.000,00
15.764,72
50.000,00
59.175,03
63.000,00
75.046,10
98.000,00
90.946,54
60.000,00
76.268,90
50.500,00
62.007,28
82.000,00
88.904,93
324.440,00
348.171,75
201.500,00
557,39
0,00
39.331,16
1.115.520,00
200,00
135.400,00
6.997,11
150.000,00
0,00
500,00
1.670,48
15.000,00
82.253,17
3.000,00
5.573,49
0,00
8,11
1.500,00
3.096,00
160.000,00
164.264,09
8.640.700,00
8.530.596,60
5.005.250,00
4.977.110,61
315.000,00
124.068,18
Abweichung
Hochrechnung
zum Plan in Abweichung
Ergebnis 2017
%
absolut
86.226,00
8%
6.016,00
21.033,60
100%
21.033,60
61.887,30
24%
11.887,30
220.000,00
213%
149.730,00
70.000,00
17%
10.000,00
15.764,00
-28%
-6.236,00
73.400,00
47%
23.400,00
75.046,10
19%
12.046,10
90.946,54
-7%
-7.053,46
76.268,90
27%
16.268,90
62.007,28
23%
11.507,28
88.904,93
8%
6.904,93
348.171,75
7%
23.731,75
502.500,00
149%
301.000,00
48.000,00
100%
48.000,00
81.400,00
-93% -1.034.120,00
21.000,00
-84% -114.400,00
33.000,00
-78% -117.000,00
14.000,00
2700%
13.500,00
35.000,00
133%
20.000,00
5.600,00
87%
2.600,00
30.000,00
100%
30.000,00
6.700,00
347%
5.200,00
175.000,00
9%
15.000,00
8.530.596,60
-1% -110.103,40
4.977.110,61
-1%
-28.139,39
185.000,00
-41% -130.000,00
5
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
3. Erläuterungen zu Abweichungen
Lfd. Nr.
1
Kostenstelle
1110401
Konto
414301
2
1110602
441100
3
1110603
441100
4
1110801
448800
5
1220101
456100
6
1220201
431100
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
Die Zahlung der Umlage an die KDVZ erfolgt als
Vorauszahlung. Aus der Endabrechnung für das
Jahr 2016 erfolgte eine Erstattung in Höhe von rund
16.500 €.
Mindereinnahmen:
Windenergieanlagen werden voraussichtlich noch
nicht im Jahr 2017 errichtet (30.000 €)
Keine Gegensteuerungsmaßnahme notwendig.
Mehreinnahmen:
Die Miete Postcontainer Drove wurde vorher auf
1110603 verbucht (3.000 €). Darüber hinaus wurde
der Ansatz der Pachteinnahmen zu niedrig gebildet
(2.000 €)
Mindereinnahmen:
Die Miete Postcontainer Drove wird jetzt auf
1110602 gebucht (3.000 €)
Mehreinnahmen:
Verpachtung Teichstraße 47 ab dem 01.04.2017
(16.000 €)
Es handelt sich um einen jährlichen Personalkostenzuschuss der job-com für zwei Bauhofmitarbeiter, welcher zum Zeitpunkt der Mittelanmeldungen
noch nicht absehbar war.
Der Ertrag aus Verwarn- und Bußgeldern wird niedriger ausfallen, da weniger Bußgeldbescheide erstellt werden. Die Falschparker zahlen direkt nach
Erhalt des Verwarnungsgeldangebotes.
Der Mehrertrag resultiert aus höheren Gebühren für
Pässe sowie einer gestiegenen Anzahl der Anträge.
Keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich, da die
Errichtung der Anlage nicht im Einflussbereich der
Verwaltung liegt.
Keine, da reine Umbuchung.
Ansatz wird im Haushaltsplan 2018 entsprechend
korrigiert.
Keine, da reine Umbuchung
Keine, da Mehrerträge
Keine Gegensteuerungsmaßnahme erforderlich.
Die Umstellung auf den neuen Prozess wurde politisch angestrebt. Mit dem Weniger an Bußgeldbescheideinnahmen geht auch ein Weniger bei den
Bußgeldbescheiderstell- und – versandkosten einher.
Nach Ablauf eines vollständigen Jahres nach Umstellung erfolgt verwaltungsseitig eine Evaluation.
Keine Gegensteuerungsmaßnahme erforderlich. Da
gleichzeitig der Kostenanteil an die Bundesdruckerei
gestiegen ist (s. lfd. Nr. 32), verbleibt der Mehrertrag
nicht vollständig bei der Gemeinde. Die Haushaltsverbesserung aus der gestiegenen Anzahl von Anträgen
liegt bei ca. 2.600 €.
6
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
7
1260101
432100
Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig.
8+9+
10 + 11 +
12
2110102
2110104
2110105
2110106
414107
432101
13
2440201
448800
14 + 15
3130101
414105
414106
16 + 17 +
18 + 19
3130101
3130102
421100
421101
Durch einen Großeinsatz, mehr kostenpflichtige
Einsätze sowie der Neukalkulation des Kostenersatzes konnten Mehrerträge gegenüber dem Planansatz erzielt werden.
Durch eine höhere OGS-Schülerzahl in Drove und
Winden erhält die Gemeinde höhere Zuschüsse
vom Land.
Parallel dazu steigen aufgrund der Schülerzahlen
und der höheren Einkommen der Eltern die Einnahmen aus Elternbeiträgen in Stockheim und Winden, während diejenigen in Obermaubach aufgrund
geringerer Schülerzahlen sinken.
Hier handelt es sich um eine Personalkostenerstattung der Krankenkasse aufgrund des Beschäftigungsverbots einer Schulsozialarbeiterin.
Zum Zeitpunkt der Ansatzbildung war noch nicht
abzusehen, wie viele Asylbewerber sich im Jahr
2017 im Gemeindegebiet aufhalten werden bzw. bei
wie vielen Personen über das Asylbewerberverfahren entschieden wurde. Aktuell befinden sich weniger als die Hälfte der geplanten Personen im Asylverfahren, so dass die Gemeinde Kreuzau eine
wesentlich geringere Pauschale erhält – insgesamt
ca. 1,370 Mio. € weniger als geplant.
Die Verwaltung erhält oftmals zu späte Kenntnis
darüber, dass ein Asylbewerber bereits in einem
Arbeitsverhältnis steht. Die zu Unrecht gezahlten
Leistungen werden vom Asylbewerber zurückerstattet. Darüber hinaus erhält die Verwaltung häufig
ebenfalls verspätet Kenntnis von Rechtskreiswechseln. Bereits zu Unrecht geleistete Zahlungen werden von der Jobcom erstattet. Die Höhe der Erstattungen ist unmöglich vorauszusehen.
Die Elternbeiträge sind in der Summe aller Grundschulen zu sehen. Sie müssen zusammen mit den
Zuschüssen vom Land für alle Grundschulen die Aufwendungen im Rahmen des SKF decken. Dies ist
nicht der Fall. Somit sollte über eine Erhöhung der
OGS-Beiträge nachgedacht werden (siehe auch lfd.
Nr. 33 ff). Diese Empfehlung wurde ebenfalls im GPABericht ausgesprochen.
Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig.
Aufgrund der gesetzlichen Grundlage keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich.
Keine Maßnahmen erforderlich, da es sich um Mehrerträge handelt, um zu Unrecht gezahlte Leistungen
auszugleichen.
7
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
20
5310101
451100
Keine, da die Abrechnung vertraglich fixiert ist und
korrekt erfolgte.
21
5410101
432102
22
6110101
401300
401301
Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre wurden
die vierteljährlichen Abschlagszahlungen „Konzessionsabgabe Strom“ durch das RWE für 2017 von
bisher 110.000 € auf 107.500 € reduziert. Die vorläufige Abrechnung 2016 ergab eine Überzahlung in
Höhe von rd. 7.300 €, die mit dem 1. Abschlag 2017
verrechnet wird. Die endgültige Abrechnung 2015
ergab eine Nachzahlung von rd. 5.470 €, sodass
vorbehaltlich evtl. Rückzahlungen aus der endgültigen Abrechnung 2016 z. Zt. nur mit Erträgen in
Höhe von rd. 428.000 € aus StromKonzessionsabgaben zu rechnen ist.
Für die Gestattung der Wegenutzung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen waren Erträge für insgesamt 7 WEA geplant. Im Jahr
2017 wurden jedoch nur zwei WEA errichtet, so
dass nur für diese beiden Erträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro realisiert werden können.
Insgesamt wurden 6 Mio. € für Gewerbesteuereinnahmen geplant. Die momentane Hochrechnung
sieht rund 273.800 € Mehreinnahmen gegenüber
dem Haushaltsansatz vor.
23
6110101
403100
403101
24
6110101
459100
25
6110101
418100
Die Konten sind im Zusammenhang zu betrachten.
Wegen der zeitlichen Verschiebung der Quartalsabrechnungen werden die Abrechnungen der Quartale
1-3 bei Konto 403100 verbucht und das 4. Quartal
des Vorjahres wird bei Konto 403101 ausgewiesen.
Durch eine einmalige Gewinnausschüttung aus der
Beteiligung am interkommunalen Gewerbegebiet
sowie die Weitergabe der Sonderauskehrung des
LVR (Integrationshilfe) durch den Kreis Düren sind
die Erträge höher als im Planansatz angenommen.
Der Mehrertrag in Höhe von 17.200 € resultiert aus
einer einmaligen Kostenausgleichsregelung des
Landes NRW.
Keine Maßnahmen möglich. Es ist davon auszugehen, dass die fünf weiteren WEA im Jahr 2018 errichtet und in Betrieb genommen werden, so dass die
übrigen 30.000 € in 2018 vereinnahmt werden können.
Die jetzige Hochrechnung ist eine nicht planbare Momentaufnahme, die jederzeit durch Festsetzungen der
Finanzämter nach oben oder unten abweichen kann.
Dies geschieht außerhalb des Einflussbereiches der
Gemeinde.
Keine Maßnahmen erforderlich, da beide Konten zusammen betrachtet Mehreinnahmen in Höhe von rund
17.600 € ergeben.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine Maßnahmen erforderlich.
8
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
26 + 27
1110101
542101
542113
Keine. Es handelt sich um die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09.11.2016.
28
1110201
549912
29 + 30
1110201
514100
504100
31
1220101
549913
32
1220201
543104
Eine Änderung der Entschädigungsverordnung mit
Wirkung zum 01.08.2017 führt zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 6.000 €. Darüber hinaus sieht
eine Änderung der Entschädigungsverordnung ab
Januar 2017 eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Dies führt zu Mehraufwendungen in Höhe von etwa 21.000 €.
Aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen
(mehr Beschäftigte sowie mehr Einwohner) sowie
der Erhöhung der Hebesätze seitens der Versicherung ist der Beitrag an die Unfallkasse gestiegen.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war die
neue Berechnungsgrundlage noch nicht bekannt.
Die gezahlte Beihilfe für Versorgungsempfänger
sowie aktive Beamte kann jährlich nur in etwa geschätzt werden. Die gezahlten Summen differieren
jedes Jahr stark.
Die Verhandlungen zum Beitrag an den Tierschutzverein mit dem Tierheim sind noch nicht abgeschlossen, so dass zur Zeit noch geringer sind als
im Planansatz angenommen.
Die Gemeinde muss einen höheren Kostenanteil für
Pässe an die Bundesdruckerei entrichten.
33 + 34 +
35 + 36 +
37
2110102
2110103
2110104
2110105
2110106
529106
Es fiel ein erhöhter Personalkostenaufwand an
durch Ferienzeitenbetreuung, welche im Ansatz
nicht berücksichtigt wurde, sowie Krankheitsausfälle, für die umgehend Ersatz notwendig wurde, um
die Gruppenbetreuung aufrecht erhalten zu können.
Darüber hinaus konnten im Haushaltsplan die Ansätze für SKF in den einzelnen Grundschulen noch
nicht genau bestimmt werden.
Die Personalkosten sind in der Gesamtheit (alle
OGS-Standorte) zu sehen. Dagegen werden die
Elternbeiträge und die Zuschüsse vom Land gesetzt. Es kommt jedoch zu einer Unterdeckung der
Aufwendungen in Höhe von rd. 18.000 €.
Der Haushaltsansatz wird im kommenden Haushaltsplan angepasst. Da die Erhöhung vertragskonform ist,
können keine gegensteuernden Maßnahmen ergriffen
werden.
Keine Möglichkeiten vorhanden.
Die Verhandlungen werden weiter fortgeführt.
Gleichzeitig mit der Erhöhung des Kostenanteils sind
auch die Gebühren für Pässe, welche die Bürger entrichten müssen, gestiegen (s. lfd. Nr. 6).
Im Haushaltsplan 2018 können die Ansätze in den
einzelnen Grundschulen präziser geplant werden.
Um die Kosten des SKF decken zu können, sollte
über eine Erhöhung der OGS-Beiträge nachgedacht
werden (s. lfd. Nr. 8 ff)
9
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
38
2210103
531306
Keine Maßnahmen möglich, das die Abrechnung
gem. Satzung erfolgte.
39 + 40
3130101
533100
533102
41
3130102
533101
42 + 43
3130103
533102
533107
44
3150307
521100
45 + 46
3150309
521100
525500
47
4240102
521500
Die Umlage für den Förderschulzweckverband ist
höher ausgefallen als geplant. Darüber hinaus
musste auch ein Finanzierungszuschuss an den
Kreis gezahlt werden.
Zur Zeit halten sich viele Asylbewerber länger als 15
Monate ununterbrochen in Deutschland auf und
haben somit einen Anspruch auf höhere Leistungen
nach § 2 AsylBLG. Erschwerend kommt hinzu, dass
die Anzahl der Asylbewerber, deren Asylverfahren
negativ entschieden wurde und die lediglich eine
Duldung erhalten, steigt und dies zu Mehraufwendungen führt, da die Kosten zu 100% von der Gemeinde getragen werden müssen.
Die Leistungen nach § 3 AsylBLG fallen voraussichtlich wesentlich geringer aus als im Planansatz
angenommen. Dies ist zum einen der geringeren
Anzahl an Asylbewerbern geschuldet, zum anderen
dem Umstand, dass sich viele Asylbewerber mittlerweile länger als 15 Monate ununterbrochen in
Deutschland aufhalten (siehe lfd. Nr. 39)
Durch die geringere Anzahl an Asylbewerbern können voraussichtlich Einsparungen gegenüber dem
Planansatz im Bereich der Krankenhilfe realisiert
werden.
Diverse umfangreiche Reparaturen bei Abmietungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung führten zu
erheblichem Mehraufwand.
Insbesondere der Selbstbehalt zur Beseitigung des
Brandschadens sowie Ersatzbeschaffungen für das
Inventar, welches nicht versichert war, führen zu
Überschreitungen der Ansätze.
Die ungeplante Sanierung des Nassbereiches führte
zu Mehraufwendungen. Diese werden durch die
Sportpauschale gedeckt.
Keine Möglichkeiten vorhanden.
Keine Maßnahmen notwendig.
Keine Maßnahmen notwendig, da der Planansatz
voraussichtlich unterschritten wird.
Ggf. kontinuierliche Hinweise an die Bewohner zur
sachgemäßen Nutzung von Gegenständen und dem
Mietobjekt.
Keine Möglichkeiten vorhanden.
Keine Maßnahmen notwendig.
10
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
48
4240212
524110
49
5450101
522106
Es ist fraglich, ob Gegensteuerungsmaßnahmen erwünscht sind. Der Sportverein befindet sich im Aufschwung. Weiterhin wurde die neue Flutlichtanlage
bewilligt. Dies sollte ggf. im Zusammenhang mit der
Sport- und Vereinsförderung geklärt werden.
Die Ausgaben für den Winterdienst werden durch
Gebühreneinnahmen abgedeckt. Unterdeckungen
fließen in die Kalkulation der Folgejahre ein.
Ggf. sollte der Ansatz bei der kommenden Haushaltsaufstellung doch erhöht werden.
50 + 51
6110101
537200
537210
52
6120101
551710
Durch die neue Flutlichtanlage verfügt der Sportplatz über eine größere Anzahl Flutlichter. Hinzu
kommt, dass mehr Trainingseinheiten etc. eine verstärkte Nutzung der Flutlichter nach sich ziehen, so
dass erhöhte Stromkosten zu verzeichnen sind.
Bei der Ausgabenermittlung, die auch für die Gebührenkalkulation relevant ist, wurde ein Ausgabeansatz von 175.000,- € errechnet. Dieser wurde
durch politischen Beschluss auf 160.000,- € reduziert. Nach Ablauf der Wintermonate Januar – Februar 2017 kommt man zu dem Ergebnis, dass der
Haushaltsansatz nicht ausreichend ist.
Auf Basis der im Entwurf des Kreishaushaltes enthaltenen Umlagehebesätze wurden die entsprechenden Aufwendungen im Haushalt der Gemeinde
Kreuzau geplant. Diese haben sich im Laufe der
Haushaltsberatungen des Kreises Düren leicht nach
unten korrigiert, so dass dies eine Haushaltsverbesserung in Höhe von rund 138.000 € für die Gemeinde Kreuzau ergibt.
Die aktuelle Berechnung berücksichtigt die feststehenden Zinsen für Kredite, die über den 31.12.2017
hinaus aufgenommen sind, die unterjährig aufgenommenen Kredite mit einem zusätzlichen Puffer
sowie mit einem fiktiven Betrag den Zinsaufwand für
den bisher nicht entstandenen Jahresfinanzbedarf.
Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig, da
es sich im Minderaufwendungen handelt.
Keine Maßnahmen aufgrund der Minderaufwendungen erforderlich. Der Haushaltsansatz ist für die
kommenden Jahre entsprechend anzupassen.
11
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017
4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung
Ergebnis 2016 EUR
Ansatz 2017
Ist-Ergebnis 2017
Hochrechnung
Ergebnis 2017
Abweichung in %
18.450.497,21
19.453.100,00
15.259.971,99
19.646.861,37
1%
6.217.882,72
6.779.622,00
3.456.634,29
5.448.393,95
-20%
24.925,37
5.400,00
26.171,66
33.000,00
511%
5.902.374,27
6.218.551,00
3.135.009,69
6.096.618,00
-2%
+Privatrechtliche Leistungsentgelte
401.567,43
415.942,00
365.173,82
433.758,17
4%
+Kostenerstattungen und Kostenumlagen
247.532,03
240.606,00
236.974,07
328.903,64
37%
1.647.111,87
1.364.148,00
1.364.827,91
1.808.653,00
33%
32.891.890,90
34.477.369,00
23.844.763,43
33.796.188,13
-2%
6.084.655,59
6.417.666,00
4.650.731,78
6.257.461,66
-2%
984.247,74
590.270,00
722.187,28
747.545,00
27%
-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
4.794.689,69
5.617.702,00
3.931.608,42
5.735.574,90
2%
-Bilanzielle Abschreibungen
3.331.726,08
3.353.882,00
2.240,85
3.341.505,85
0%
17.873.022,49
18.750.237,00
16.792.721,96
17.765.641,37
-5%
3.045.841,56
3.017.685,00
2.382.509,39
3.016.203,38
0%
=Ordentliche Aufwendungen
36.114.183,15
37.747.442,00
28.481.999,68
36.863.932,16
-2%
=Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17)
-3.222.292,25
-3.270.073,00
-4.637.236,25
-3.067.744,03
-6%
43.273,70
43.716,00
39.535,41
39.535,41
-10%
349.703,98
477.100,00
240.708,06
326.825,33
-31%
-306.430,28
-433.384,00
-201.172,65
-287.289,92
-34%
=Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21)
-3.528.722,53
-3.703.457,00
-4.838.408,90
-3.355.033,95
-9%
=Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25)
-3.528.722,53
-3.703.457,00
-4.838.408,90
-3.355.033,95
-9%
Steuern und ähnliche Abgaben
+Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+Sonstige Transfererträge
+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+Sonstige ordentliche Erträge
=Ordentliche Erträge
-Personalaufwendungen
-Versorgungsaufwendungen
-Transferaufwendungen
-Sonstige ordentliche Aufwendungen
+Finanzerträge
-Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
=Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20)
Das Ergebnis „Ansatz 2017“ berücksichtigt auch diejenigen Mittelübertragungen aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2017, welche ergebniswirksam sind. Daher ist das Ergebnis abweichend zum Ausweis im Haushaltsplan.
Weiterhin berücksichtigt das Hochrechnungsergebnis alle Änderungen, die sich bis jetzt ergeben haben, während in den vorangegangenen Kapiteln nur die wesentlichen Abweichungen dargestellt und erläutert wurden.
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