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Mitteilung (Übersicht)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
567 kB
Erstellt
01.12.17, 13:05
Aktualisiert
01.12.17, 13:05

Inhalt der Datei

Anlage zu MV 97/2017 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag: 31.10.2017 Erstellt durch: Ramona Mey Stabsstelle Controlling Tel: 02422 – 507 241 E-Mail: ramona.mey@kreuzau.de Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 Inhalt 1. Allgemeine Erläuterungen ...............................................................................................................................................................................3 1.1 Allgemeines .................................................................................................................................................................................................3 1.2 Ampelsystem ...............................................................................................................................................................................................3 2. Übersicht wesentliche Abweichungen .............................................................................................................................................................4 2.1 Ertragsseite .................................................................................................................................................................................................4 2.2 Aufwandsseite .............................................................................................................................................................................................5 3. Erläuterungen zu Abweichungen .....................................................................................................................................................................6 4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung ......................................................................................................................................................12 2 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 1. Allgemeine Erläuterungen 1.1 Allgemeines Das unterjährige Berichtswesen wird im Jahr 2017 fest in die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau implementiert. Zum Stichtag 06.03.2017 fand erstmalig ein Probelauf statt. Zukünftig wird das unterjährige Berichtswesen zu den Stichtagen 30.04., 31.07. und 31.10. erstellt. Sobald die unterjährigen Berichte fertiggestellt sind, werden diese unverzüglich in SD-Net als Mitteilung für die nächste Ratssitzung veröffentlicht. Der unterjährige Bericht ist so aufgebaut, dass zunächst die wesentlichen Abweichungen sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite dargestellt werden, welche wiederum im nächsten Kapitel erläutert werden. Abschließend wird der Gesamtergebnisplan inklusive der aktuellen Hochrechnung des Jahresergebnisses abgebildet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hochrechnung eine Momentaufnahme unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse darstellt. Das Hochrechnungsergebnis kann sich im Laufe des Jahres durch neue Entwicklungen sowohl nach oben als auch nach unten korrigieren! 1.2 Ampelsystem In die Darstellung des Gesamtergebnisplanes wurde ein Ampelsystem integriert, um auf einen Blick eine bessere Übersicht zu erhalten, wie sich das Ergebnis aktuell entwickelt. Die Ampelsymbole sind wie folgt definiert: Ertragsseite: Grüne Ampel: Gelbe Ampel: Rote Ampel: Schwarze Ampel: Wert Hochrechnung > -2 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -2 % und > -10% im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -10 % und > -20 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -20 % im Verhältnis zum Planwert Aufwandsseite: Grüne Ampel: Gelbe Ampel: Rote Ampel: Schwarze Ampel: Wert Hochrechnung < 2 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 2 % und < 10% im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 10 % und < 20 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 20 % im Verhältnis zum Planwert 3 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 2. Übersicht wesentliche Abweichungen 2.1 Ertragsseite lfd. Nummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 Kostenstelle 1110401 1110602 1110603 1110801 1220101 1220201 1260101 2110102 2110104 2110105 2110106 2110106 2440201 3130101 3130101 3130101 3130101 3130102 3130102 5310101 5410101 6110101 6110101 6110101 6110101 Kostenstellenbezeichnung Kontonummer Kontobezeichnung EDV, KDVZ 414301 Umlagerückzahlung der KDVZ Unbebaute Liegenschaften 441100 Mieten und Pachten Bebaute Liegenschaften -Sammelk.Stelle441100 Mieten und Pachten Bauhof 448800 Kostenerstatt.übrige Bereiche Ordnungsamt 456100 Bußgeld Einwohnermeldeamt 431100 Verwaltungsgebühren . Brandbek. u. Brandschau -Sammelkostenst.432100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte GS Drove - GS - Verb. Kr.-Dr.414107 Zuweisung des Landes zum Betrieb der Off Grundschule Stockheim 432101 Elternbeiträge Offene Ganztagsschule GS Obermaubach -GS-Verb. Wi-OM432101 Elternbeiträge Offene Ganztagsschule GS Winden -GS-Verb. Wi-OM414107 Zuweisung des Landes zum Betrieb der Off GS Winden -GS-Verb. Wi-OM432101 Elternbeiträge Offene Ganztagsschule Schulzentrum 448800 Kostenerstatt.übrige Bereiche Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG 414105 Leistungspauschale im Asylbereich Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG 414106 Betreuungspauschale im Asylbereich Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG 421100 Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG 421101 Erstattungen von Sozialleistungsträgern Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG 421100 Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG 421101 Erstattungen von Sozialleistungsträgern Elektrizitätsversorgung 451100 Konzessionsabgaben Gemeindestraßen 432102 Gebühren für die Nutzung von Straßen und Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 401300/401301 Gewerbesteuer Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 403100/403101 Vergnügungssteuer Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 459100 Sonstige ordentliche Erträge Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 418100 Allgemeine Umlagen vom Land Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 0,00 16.539,37 44.000,00 19.059,34 13.000,00 25.946,27 0,00 29.657,69 95.000,00 55.657,95 92.000,00 95.269,36 15.000,00 25.029,24 35.000,00 38.095,00 30.000,00 27.102,50 23.500,00 15.152,50 45.000,00 52.488,00 36.000,00 35.625,00 0,00 17.063,26 2.048.133,00 539.763,16 81.567,00 70.766,84 2.800,00 7.678,34 0,00 2.474,66 2.400,00 12.946,50 0,00 4.487,69 500.000,00 320.664,08 46.380,00 16.379,20 6.000.000,00 4.888.180,22 145.000,00 130.783,15 50.000,00 625.253,35 75.545,00 92.753,45 Abweichung Hochrechnung zum Plan in Abweichung Ergebnis 2017 % absolut 16.539,37 100% 16.539,37 19.059,34 -57% -24.940,66 25.946,27 100% 12.946,27 33.648,35 100% 33.648,35 67.000,00 -29% -28.000,00 118.000,00 28% 26.000,00 26.000,00 73% 11.000,00 38.095,00 9% 3.095,00 39.000,00 30% 9.000,00 17.700,00 -25% -5.800,00 52.488,00 17% 7.488,00 43.750,00 22% 7.750,00 17.063,26 100% 17.063,26 730.090,00 -64% -1.318.043,00 29.392,00 -64% -52.175,00 9.000,00 221% 6.200,00 3.000,00 100% 3.000,00 15.500,00 546% 13.100,00 5.500,00 100% 5.500,00 428.000,00 -14% -72.000,00 16.379,20 -65% -30.000,80 6.273.756,00 5% 273.756,00 162.580,46 12% 17.580,46 625.253,35 1151% 575.253,35 92.753,45 23% 17.208,45 4 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 2.2 Aufwandsseite lfd. Nummer 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Kostenstelle 1110101 1110101 1110201 1110201 1110201 1220101 1220201 2110102 2110103 2110104 2110105 2110106 2210103 3130101 3130101 3130102 3130103 3130103 3150307 3150309 3150309 4240102 4240212 5450101 6110101 6110101 6120101 Kostenstellenbezeichnung Kontonummer Rat, Ausschüsse 542101 Rat, Ausschüsse 542113 Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung 549912 Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung 514100 Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung 504100 Ordnungsamt 549913 Einwohnermeldeamt 543104 GS Drove - GS - Verb. Kr.-Dr.529106 GS Kreuzau - GS - Verb. Kr.-Dr.529106 Grundschule Stockheim 529106 GS Obermaubach -GS-Verb. Wi-OM529106 GS Winden -GS-Verb. Wi-OM529106 Förderschulzweckverband Kreis Düren 531306 Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG 533100 Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG 533102 Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG 533101 Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLG533102 Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLG533107 Sonstige Mietwohnungen 521100 Auf dem Schildchen 7 a 521100 Auf dem Schildchen 7 a 525500 Sportheim Boich 521500 Sportplatz Winden 524110 Winterdienst 522106 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 537200 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen 537210 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 551710 Kontobezeichnung Aufwandsentschädigungen Rat Aufwandsentschädigung für Ausschussvors. Beitrag an die Unfallkasse NRW Beihilfen Versorgungsempfänger Beihilfen Beamte Beitrag an den Tierschutzverein Abführung Gebührenanteil für Ausweise Leistungen des SKF im Rahmen der OGS Leistungen des SKF im Rahmen der OGS Leistungen des SKF im Rahmen der OGS Leistungen des SKF im Rahmen der OGS Leistungen des SKF im Rahmen der OGS Verbandsumlage Förderschulzweckverband Hilfe zum LU - laufende Leistungen Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen Hilfe zum LU -Geldleistungen Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen Krankenhilfe in Einrichtungen Unterhaltung Grundstücke,baul.Anlagen Unterhaltung Grundstücke,baul.Anlagen Unterhaltung bewegliches Vermögen Instandhaltung Grundstücke/baul.Anlagen Bewirtschaftung -StromKosten des Winterdienstes Kreisumlage -allgemeine UmlageKreisumlage -JugendamtsumlageZinsen Kreditinstitute -Kontokorrentv.- Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 80.210,00 70.082,50 0,00 14.984,20 50.000,00 61.887,30 70.270,00 194.642,28 60.000,00 60.179,47 22.000,00 15.764,72 50.000,00 59.175,03 63.000,00 75.046,10 98.000,00 90.946,54 60.000,00 76.268,90 50.500,00 62.007,28 82.000,00 88.904,93 324.440,00 348.171,75 201.500,00 557,39 0,00 39.331,16 1.115.520,00 200,00 135.400,00 6.997,11 150.000,00 0,00 500,00 1.670,48 15.000,00 82.253,17 3.000,00 5.573,49 0,00 8,11 1.500,00 3.096,00 160.000,00 164.264,09 8.640.700,00 8.530.596,60 5.005.250,00 4.977.110,61 315.000,00 124.068,18 Abweichung Hochrechnung zum Plan in Abweichung Ergebnis 2017 % absolut 86.226,00 8% 6.016,00 21.033,60 100% 21.033,60 61.887,30 24% 11.887,30 220.000,00 213% 149.730,00 70.000,00 17% 10.000,00 15.764,00 -28% -6.236,00 73.400,00 47% 23.400,00 75.046,10 19% 12.046,10 90.946,54 -7% -7.053,46 76.268,90 27% 16.268,90 62.007,28 23% 11.507,28 88.904,93 8% 6.904,93 348.171,75 7% 23.731,75 502.500,00 149% 301.000,00 48.000,00 100% 48.000,00 81.400,00 -93% -1.034.120,00 21.000,00 -84% -114.400,00 33.000,00 -78% -117.000,00 14.000,00 2700% 13.500,00 35.000,00 133% 20.000,00 5.600,00 87% 2.600,00 30.000,00 100% 30.000,00 6.700,00 347% 5.200,00 175.000,00 9% 15.000,00 8.530.596,60 -1% -110.103,40 4.977.110,61 -1% -28.139,39 185.000,00 -41% -130.000,00 5 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 3. Erläuterungen zu Abweichungen Lfd. Nr. 1 Kostenstelle 1110401 Konto 414301 2 1110602 441100 3 1110603 441100 4 1110801 448800 5 1220101 456100 6 1220201 431100 Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme Die Zahlung der Umlage an die KDVZ erfolgt als Vorauszahlung. Aus der Endabrechnung für das Jahr 2016 erfolgte eine Erstattung in Höhe von rund 16.500 €. Mindereinnahmen: Windenergieanlagen werden voraussichtlich noch nicht im Jahr 2017 errichtet (30.000 €) Keine Gegensteuerungsmaßnahme notwendig. Mehreinnahmen: Die Miete Postcontainer Drove wurde vorher auf 1110603 verbucht (3.000 €). Darüber hinaus wurde der Ansatz der Pachteinnahmen zu niedrig gebildet (2.000 €) Mindereinnahmen: Die Miete Postcontainer Drove wird jetzt auf 1110602 gebucht (3.000 €) Mehreinnahmen: Verpachtung Teichstraße 47 ab dem 01.04.2017 (16.000 €) Es handelt sich um einen jährlichen Personalkostenzuschuss der job-com für zwei Bauhofmitarbeiter, welcher zum Zeitpunkt der Mittelanmeldungen noch nicht absehbar war. Der Ertrag aus Verwarn- und Bußgeldern wird niedriger ausfallen, da weniger Bußgeldbescheide erstellt werden. Die Falschparker zahlen direkt nach Erhalt des Verwarnungsgeldangebotes. Der Mehrertrag resultiert aus höheren Gebühren für Pässe sowie einer gestiegenen Anzahl der Anträge. Keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich, da die Errichtung der Anlage nicht im Einflussbereich der Verwaltung liegt. Keine, da reine Umbuchung. Ansatz wird im Haushaltsplan 2018 entsprechend korrigiert. Keine, da reine Umbuchung Keine, da Mehrerträge Keine Gegensteuerungsmaßnahme erforderlich. Die Umstellung auf den neuen Prozess wurde politisch angestrebt. Mit dem Weniger an Bußgeldbescheideinnahmen geht auch ein Weniger bei den Bußgeldbescheiderstell- und – versandkosten einher. Nach Ablauf eines vollständigen Jahres nach Umstellung erfolgt verwaltungsseitig eine Evaluation. Keine Gegensteuerungsmaßnahme erforderlich. Da gleichzeitig der Kostenanteil an die Bundesdruckerei gestiegen ist (s. lfd. Nr. 32), verbleibt der Mehrertrag nicht vollständig bei der Gemeinde. Die Haushaltsverbesserung aus der gestiegenen Anzahl von Anträgen liegt bei ca. 2.600 €. 6 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 7 1260101 432100 Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig. 8+9+ 10 + 11 + 12 2110102 2110104 2110105 2110106 414107 432101 13 2440201 448800 14 + 15 3130101 414105 414106 16 + 17 + 18 + 19 3130101 3130102 421100 421101 Durch einen Großeinsatz, mehr kostenpflichtige Einsätze sowie der Neukalkulation des Kostenersatzes konnten Mehrerträge gegenüber dem Planansatz erzielt werden. Durch eine höhere OGS-Schülerzahl in Drove und Winden erhält die Gemeinde höhere Zuschüsse vom Land. Parallel dazu steigen aufgrund der Schülerzahlen und der höheren Einkommen der Eltern die Einnahmen aus Elternbeiträgen in Stockheim und Winden, während diejenigen in Obermaubach aufgrund geringerer Schülerzahlen sinken. Hier handelt es sich um eine Personalkostenerstattung der Krankenkasse aufgrund des Beschäftigungsverbots einer Schulsozialarbeiterin. Zum Zeitpunkt der Ansatzbildung war noch nicht abzusehen, wie viele Asylbewerber sich im Jahr 2017 im Gemeindegebiet aufhalten werden bzw. bei wie vielen Personen über das Asylbewerberverfahren entschieden wurde. Aktuell befinden sich weniger als die Hälfte der geplanten Personen im Asylverfahren, so dass die Gemeinde Kreuzau eine wesentlich geringere Pauschale erhält – insgesamt ca. 1,370 Mio. € weniger als geplant. Die Verwaltung erhält oftmals zu späte Kenntnis darüber, dass ein Asylbewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis steht. Die zu Unrecht gezahlten Leistungen werden vom Asylbewerber zurückerstattet. Darüber hinaus erhält die Verwaltung häufig ebenfalls verspätet Kenntnis von Rechtskreiswechseln. Bereits zu Unrecht geleistete Zahlungen werden von der Jobcom erstattet. Die Höhe der Erstattungen ist unmöglich vorauszusehen. Die Elternbeiträge sind in der Summe aller Grundschulen zu sehen. Sie müssen zusammen mit den Zuschüssen vom Land für alle Grundschulen die Aufwendungen im Rahmen des SKF decken. Dies ist nicht der Fall. Somit sollte über eine Erhöhung der OGS-Beiträge nachgedacht werden (siehe auch lfd. Nr. 33 ff). Diese Empfehlung wurde ebenfalls im GPABericht ausgesprochen. Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich. Keine Maßnahmen erforderlich, da es sich um Mehrerträge handelt, um zu Unrecht gezahlte Leistungen auszugleichen. 7 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 20 5310101 451100 Keine, da die Abrechnung vertraglich fixiert ist und korrekt erfolgte. 21 5410101 432102 22 6110101 401300 401301 Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen „Konzessionsabgabe Strom“ durch das RWE für 2017 von bisher 110.000 € auf 107.500 € reduziert. Die vorläufige Abrechnung 2016 ergab eine Überzahlung in Höhe von rd. 7.300 €, die mit dem 1. Abschlag 2017 verrechnet wird. Die endgültige Abrechnung 2015 ergab eine Nachzahlung von rd. 5.470 €, sodass vorbehaltlich evtl. Rückzahlungen aus der endgültigen Abrechnung 2016 z. Zt. nur mit Erträgen in Höhe von rd. 428.000 € aus StromKonzessionsabgaben zu rechnen ist. Für die Gestattung der Wegenutzung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen waren Erträge für insgesamt 7 WEA geplant. Im Jahr 2017 wurden jedoch nur zwei WEA errichtet, so dass nur für diese beiden Erträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro realisiert werden können. Insgesamt wurden 6 Mio. € für Gewerbesteuereinnahmen geplant. Die momentane Hochrechnung sieht rund 273.800 € Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz vor. 23 6110101 403100 403101 24 6110101 459100 25 6110101 418100 Die Konten sind im Zusammenhang zu betrachten. Wegen der zeitlichen Verschiebung der Quartalsabrechnungen werden die Abrechnungen der Quartale 1-3 bei Konto 403100 verbucht und das 4. Quartal des Vorjahres wird bei Konto 403101 ausgewiesen. Durch eine einmalige Gewinnausschüttung aus der Beteiligung am interkommunalen Gewerbegebiet sowie die Weitergabe der Sonderauskehrung des LVR (Integrationshilfe) durch den Kreis Düren sind die Erträge höher als im Planansatz angenommen. Der Mehrertrag in Höhe von 17.200 € resultiert aus einer einmaligen Kostenausgleichsregelung des Landes NRW. Keine Maßnahmen möglich. Es ist davon auszugehen, dass die fünf weiteren WEA im Jahr 2018 errichtet und in Betrieb genommen werden, so dass die übrigen 30.000 € in 2018 vereinnahmt werden können. Die jetzige Hochrechnung ist eine nicht planbare Momentaufnahme, die jederzeit durch Festsetzungen der Finanzämter nach oben oder unten abweichen kann. Dies geschieht außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde. Keine Maßnahmen erforderlich, da beide Konten zusammen betrachtet Mehreinnahmen in Höhe von rund 17.600 € ergeben. Keine Maßnahmen erforderlich. Keine Maßnahmen erforderlich. 8 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 26 + 27 1110101 542101 542113 Keine. Es handelt sich um die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09.11.2016. 28 1110201 549912 29 + 30 1110201 514100 504100 31 1220101 549913 32 1220201 543104 Eine Änderung der Entschädigungsverordnung mit Wirkung zum 01.08.2017 führt zu Mehraufwendungen in Höhe von rd. 6.000 €. Darüber hinaus sieht eine Änderung der Entschädigungsverordnung ab Januar 2017 eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Dies führt zu Mehraufwendungen in Höhe von etwa 21.000 €. Aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen (mehr Beschäftigte sowie mehr Einwohner) sowie der Erhöhung der Hebesätze seitens der Versicherung ist der Beitrag an die Unfallkasse gestiegen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war die neue Berechnungsgrundlage noch nicht bekannt. Die gezahlte Beihilfe für Versorgungsempfänger sowie aktive Beamte kann jährlich nur in etwa geschätzt werden. Die gezahlten Summen differieren jedes Jahr stark. Die Verhandlungen zum Beitrag an den Tierschutzverein mit dem Tierheim sind noch nicht abgeschlossen, so dass zur Zeit noch geringer sind als im Planansatz angenommen. Die Gemeinde muss einen höheren Kostenanteil für Pässe an die Bundesdruckerei entrichten. 33 + 34 + 35 + 36 + 37 2110102 2110103 2110104 2110105 2110106 529106 Es fiel ein erhöhter Personalkostenaufwand an durch Ferienzeitenbetreuung, welche im Ansatz nicht berücksichtigt wurde, sowie Krankheitsausfälle, für die umgehend Ersatz notwendig wurde, um die Gruppenbetreuung aufrecht erhalten zu können. Darüber hinaus konnten im Haushaltsplan die Ansätze für SKF in den einzelnen Grundschulen noch nicht genau bestimmt werden. Die Personalkosten sind in der Gesamtheit (alle OGS-Standorte) zu sehen. Dagegen werden die Elternbeiträge und die Zuschüsse vom Land gesetzt. Es kommt jedoch zu einer Unterdeckung der Aufwendungen in Höhe von rd. 18.000 €. Der Haushaltsansatz wird im kommenden Haushaltsplan angepasst. Da die Erhöhung vertragskonform ist, können keine gegensteuernden Maßnahmen ergriffen werden. Keine Möglichkeiten vorhanden. Die Verhandlungen werden weiter fortgeführt. Gleichzeitig mit der Erhöhung des Kostenanteils sind auch die Gebühren für Pässe, welche die Bürger entrichten müssen, gestiegen (s. lfd. Nr. 6). Im Haushaltsplan 2018 können die Ansätze in den einzelnen Grundschulen präziser geplant werden. Um die Kosten des SKF decken zu können, sollte über eine Erhöhung der OGS-Beiträge nachgedacht werden (s. lfd. Nr. 8 ff) 9 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 38 2210103 531306 Keine Maßnahmen möglich, das die Abrechnung gem. Satzung erfolgte. 39 + 40 3130101 533100 533102 41 3130102 533101 42 + 43 3130103 533102 533107 44 3150307 521100 45 + 46 3150309 521100 525500 47 4240102 521500 Die Umlage für den Förderschulzweckverband ist höher ausgefallen als geplant. Darüber hinaus musste auch ein Finanzierungszuschuss an den Kreis gezahlt werden. Zur Zeit halten sich viele Asylbewerber länger als 15 Monate ununterbrochen in Deutschland auf und haben somit einen Anspruch auf höhere Leistungen nach § 2 AsylBLG. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anzahl der Asylbewerber, deren Asylverfahren negativ entschieden wurde und die lediglich eine Duldung erhalten, steigt und dies zu Mehraufwendungen führt, da die Kosten zu 100% von der Gemeinde getragen werden müssen. Die Leistungen nach § 3 AsylBLG fallen voraussichtlich wesentlich geringer aus als im Planansatz angenommen. Dies ist zum einen der geringeren Anzahl an Asylbewerbern geschuldet, zum anderen dem Umstand, dass sich viele Asylbewerber mittlerweile länger als 15 Monate ununterbrochen in Deutschland aufhalten (siehe lfd. Nr. 39) Durch die geringere Anzahl an Asylbewerbern können voraussichtlich Einsparungen gegenüber dem Planansatz im Bereich der Krankenhilfe realisiert werden. Diverse umfangreiche Reparaturen bei Abmietungen aufgrund unsachgemäßer Nutzung führten zu erheblichem Mehraufwand. Insbesondere der Selbstbehalt zur Beseitigung des Brandschadens sowie Ersatzbeschaffungen für das Inventar, welches nicht versichert war, führen zu Überschreitungen der Ansätze. Die ungeplante Sanierung des Nassbereiches führte zu Mehraufwendungen. Diese werden durch die Sportpauschale gedeckt. Keine Möglichkeiten vorhanden. Keine Maßnahmen notwendig. Keine Maßnahmen notwendig, da der Planansatz voraussichtlich unterschritten wird. Ggf. kontinuierliche Hinweise an die Bewohner zur sachgemäßen Nutzung von Gegenständen und dem Mietobjekt. Keine Möglichkeiten vorhanden. Keine Maßnahmen notwendig. 10 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 48 4240212 524110 49 5450101 522106 Es ist fraglich, ob Gegensteuerungsmaßnahmen erwünscht sind. Der Sportverein befindet sich im Aufschwung. Weiterhin wurde die neue Flutlichtanlage bewilligt. Dies sollte ggf. im Zusammenhang mit der Sport- und Vereinsförderung geklärt werden. Die Ausgaben für den Winterdienst werden durch Gebühreneinnahmen abgedeckt. Unterdeckungen fließen in die Kalkulation der Folgejahre ein. Ggf. sollte der Ansatz bei der kommenden Haushaltsaufstellung doch erhöht werden. 50 + 51 6110101 537200 537210 52 6120101 551710 Durch die neue Flutlichtanlage verfügt der Sportplatz über eine größere Anzahl Flutlichter. Hinzu kommt, dass mehr Trainingseinheiten etc. eine verstärkte Nutzung der Flutlichter nach sich ziehen, so dass erhöhte Stromkosten zu verzeichnen sind. Bei der Ausgabenermittlung, die auch für die Gebührenkalkulation relevant ist, wurde ein Ausgabeansatz von 175.000,- € errechnet. Dieser wurde durch politischen Beschluss auf 160.000,- € reduziert. Nach Ablauf der Wintermonate Januar – Februar 2017 kommt man zu dem Ergebnis, dass der Haushaltsansatz nicht ausreichend ist. Auf Basis der im Entwurf des Kreishaushaltes enthaltenen Umlagehebesätze wurden die entsprechenden Aufwendungen im Haushalt der Gemeinde Kreuzau geplant. Diese haben sich im Laufe der Haushaltsberatungen des Kreises Düren leicht nach unten korrigiert, so dass dies eine Haushaltsverbesserung in Höhe von rund 138.000 € für die Gemeinde Kreuzau ergibt. Die aktuelle Berechnung berücksichtigt die feststehenden Zinsen für Kredite, die über den 31.12.2017 hinaus aufgenommen sind, die unterjährig aufgenommenen Kredite mit einem zusätzlichen Puffer sowie mit einem fiktiven Betrag den Zinsaufwand für den bisher nicht entstandenen Jahresfinanzbedarf. Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig, da es sich im Minderaufwendungen handelt. Keine Maßnahmen aufgrund der Minderaufwendungen erforderlich. Der Haushaltsansatz ist für die kommenden Jahre entsprechend anzupassen. 11 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 31.10.2017 4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung Ergebnis 2016 EUR Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 Hochrechnung Ergebnis 2017 Abweichung in % 18.450.497,21 19.453.100,00 15.259.971,99 19.646.861,37 1% 6.217.882,72 6.779.622,00 3.456.634,29 5.448.393,95 -20% 24.925,37 5.400,00 26.171,66 33.000,00 511% 5.902.374,27 6.218.551,00 3.135.009,69 6.096.618,00 -2% +Privatrechtliche Leistungsentgelte 401.567,43 415.942,00 365.173,82 433.758,17 4% +Kostenerstattungen und Kostenumlagen 247.532,03 240.606,00 236.974,07 328.903,64 37% 1.647.111,87 1.364.148,00 1.364.827,91 1.808.653,00 33% 32.891.890,90 34.477.369,00 23.844.763,43 33.796.188,13 -2% 6.084.655,59 6.417.666,00 4.650.731,78 6.257.461,66 -2% 984.247,74 590.270,00 722.187,28 747.545,00 27% -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.794.689,69 5.617.702,00 3.931.608,42 5.735.574,90 2% -Bilanzielle Abschreibungen 3.331.726,08 3.353.882,00 2.240,85 3.341.505,85 0% 17.873.022,49 18.750.237,00 16.792.721,96 17.765.641,37 -5% 3.045.841,56 3.017.685,00 2.382.509,39 3.016.203,38 0% =Ordentliche Aufwendungen 36.114.183,15 37.747.442,00 28.481.999,68 36.863.932,16 -2% =Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) -3.222.292,25 -3.270.073,00 -4.637.236,25 -3.067.744,03 -6% 43.273,70 43.716,00 39.535,41 39.535,41 -10% 349.703,98 477.100,00 240.708,06 326.825,33 -31% -306.430,28 -433.384,00 -201.172,65 -287.289,92 -34% =Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) -3.528.722,53 -3.703.457,00 -4.838.408,90 -3.355.033,95 -9% =Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) -3.528.722,53 -3.703.457,00 -4.838.408,90 -3.355.033,95 -9% Steuern und ähnliche Abgaben +Zuwendungen und allgemeine Umlagen +Sonstige Transfererträge +Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte +Sonstige ordentliche Erträge =Ordentliche Erträge -Personalaufwendungen -Versorgungsaufwendungen -Transferaufwendungen -Sonstige ordentliche Aufwendungen +Finanzerträge -Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen =Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) Das Ergebnis „Ansatz 2017“ berücksichtigt auch diejenigen Mittelübertragungen aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2017, welche ergebniswirksam sind. Daher ist das Ergebnis abweichend zum Ausweis im Haushaltsplan. Weiterhin berücksichtigt das Hochrechnungsergebnis alle Änderungen, die sich bis jetzt ergeben haben, während in den vorangegangenen Kapiteln nur die wesentlichen Abweichungen dargestellt und erläutert wurden. 12