Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
05.10.17, 13:05
Aktualisiert
10.11.17, 11:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stirnberg/Herr Schmühl
Kreuzau, 02.10.2017
Vorlagen-Nr.: 72/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Rechnungsprüfungs- und
Wahlprüfungsausschuss
23.11.2017
23.11.2017
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der
Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der gpaNRW obliegt gem. § 105 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) die überörtliche
Prüfung. In der Zeit von Januar bis Juli 2017 erfolgte eine umfassende Prüfung. Die Prüfung endet
mit
der
Abschlusspräsentation
durch
die
gpaNRW
in
der
Sitzung
des
Rechnungsprüfungsausschusses. Der Bericht beinhaltet einen Vorbericht, ein Kennzahlenset und
4 Teilberichte zu den Prüfgebieten Finanzen, Sport- und Spielplätze, Schulen und
Verkehrsflächen, die als Anlagen 1 - 6 der Vorlage beigefügt sind. Der Kommunalaufsicht wurde
der Bericht ebenfalls zugeleitet.
Alle Teilberichte enthalten Feststellungen und Empfehlungen, zu denen eine Stellungnahme
gegenüber der gpaNRW nicht erforderlich ist. Beanstandungen im Sinne von § 105 Abs. 6 GO
NRW sind nicht erfolgt.
Die Verwaltung hat die ausgesprochenen Feststellungen und Empfehlungen in einer Liste
zusammengestellt. Die Aufstellung ist als Anlage 7 der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 105 Abs. 5 GO lege ich Ihnen den Prüfungsbericht zur Beratung vor. Die Leiterin der
Prüfung, Frau Diebel, wird in der Sitzung anwesend sein, dem Ausschuss die Prüfungsergebnisse
präsentieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis
seiner Beratungen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Prüfungen der gpaNRW sind gebührenpflichtig. Die Tagessätze betragen 578,00 €. Hinzu
kommt die Reisekostenpauschale von 48,50 €/Tag. Die Gesamtkosten der überörtlichen Prüfung
sind noch nicht festgesetzt worden. Eine Abschlagszahlung in Höhe von 29.044,50 € liegt vor. Für
die turnusmäßig anfallenden Prüfungen werden regelmäßig Rückstellungen gebildet, so dass
ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss nimmt den Bericht der gpa NRW über die
überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau zur Kenntnis.
Die weitere Vorgehensweise wird wie folgt festgelegt:
…………………………
Über das Ergebnis der abschließenden Beratungen wird der Rat zu gegebener Zeit gem. § 105
Abs. 5 GO in Kenntnis gesetzt.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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