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Allgemeine Vorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
78 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
05.10.17, 13:05
Aktualisiert
10.11.17, 11:13
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Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg/Herr Schmühl Kreuzau, 02.10.2017 Vorlagen-Nr.: 72/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sanierungs- und Entwicklungsausschuss Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss 23.11.2017 23.11.2017 Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der gpaNRW obliegt gem. § 105 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO NRW) die überörtliche Prüfung. In der Zeit von Januar bis Juli 2017 erfolgte eine umfassende Prüfung. Die Prüfung endet mit der Abschlusspräsentation durch die gpaNRW in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Der Bericht beinhaltet einen Vorbericht, ein Kennzahlenset und 4 Teilberichte zu den Prüfgebieten Finanzen, Sport- und Spielplätze, Schulen und Verkehrsflächen, die als Anlagen 1 - 6 der Vorlage beigefügt sind. Der Kommunalaufsicht wurde der Bericht ebenfalls zugeleitet. Alle Teilberichte enthalten Feststellungen und Empfehlungen, zu denen eine Stellungnahme gegenüber der gpaNRW nicht erforderlich ist. Beanstandungen im Sinne von § 105 Abs. 6 GO NRW sind nicht erfolgt. Die Verwaltung hat die ausgesprochenen Feststellungen und Empfehlungen in einer Liste zusammengestellt. Die Aufstellung ist als Anlage 7 der Vorlage beigefügt. Gemäß § 105 Abs. 5 GO lege ich Ihnen den Prüfungsbericht zur Beratung vor. Die Leiterin der Prüfung, Frau Diebel, wird in der Sitzung anwesend sein, dem Ausschuss die Prüfungsergebnisse präsentieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Prüfungen der gpaNRW sind gebührenpflichtig. Die Tagessätze betragen 578,00 €. Hinzu kommt die Reisekostenpauschale von 48,50 €/Tag. Die Gesamtkosten der überörtlichen Prüfung sind noch nicht festgesetzt worden. Eine Abschlagszahlung in Höhe von 29.044,50 € liegt vor. Für die turnusmäßig anfallenden Prüfungen werden regelmäßig Rückstellungen gebildet, so dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. III. Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss nimmt den Bericht der gpa NRW über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Kreuzau zur Kenntnis. Die weitere Vorgehensweise wird wie folgt festgelegt: ………………………… Über das Ergebnis der abschließenden Beratungen wird der Rat zu gegebener Zeit gem. § 105 Abs. 5 GO in Kenntnis gesetzt. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-