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Allgemeine Vorlage (Anl. 7 Aufstellung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
106 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
05.10.17, 13:05
Aktualisiert
05.10.17, 13:05
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Inhalt der Datei

Anlage 7 zu VL-Nr. 72/2017 Kreuzau, den 25.09.2017 GPA-Prüfung 2017 Vorbericht (Vb), Kennzahlenset (Kz), Teilberichte Finanzen (Fi), Schulen (Sch), Sport- u. Spielplätze (SSP), Verkehrsflächen (Vf) F = Feststellung E = Empfehlung DA = Daueraufgabe Lfd. Nr. 1 GPANr. Fi S. 8 2 Fi S. 8 3 Fi S. 10 4 Fi S. 14 5 Fi S. 17 6 Fi S. 17 7 Fi S. 19 8 Fi S. 20 9 Fi S. 23 10 Fi S. 23 11 Fi S. 26 12 Fi S. 27 13 Fi S. 27 14 Fi S. 27 15 Fi S. 29 16 Sch S. 7 17 Sch S. 7 18 Sch S. 8 Bezeichnung F:Der enorme Eigenkapitalverzehr der Gemeinde Kreuzau ist nicht mit dem im NKF verankerten Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar. E: Das gesamte Handeln der Gemeinde Kreuzau sollte darauf hinzielen, den Haushaltsausgleich schnellstmöglich wiederherzustellen und das Ergebnis langfristig zu erhalten. F: Das strukturelle Ergebnis der Gemeinde Kreuzau liegt im Jahr 2015 bei -3,4 Mio. Euro. In dieser Höhe besteht unter Annahme unveränderter Rahmenbedingungen eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke. F: Die Haushaltsplanung der Gemeinde Kreuzau ist plausibel und basiert auf nachvollziehbaren Kriterien. Einige für den Haushaltsausgleich bedeutende Positionen unterliegen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und weisen daher allgemeine Risiken auf. Die gpaNRW sieht bei der Gewerbesteuer, den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und der allgemeinen Kreisumlage zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. F: Die Gemeinde Kreuzau kann nicht ausreichend Finanzmittel generieren, um ihr laufendes Geschäft zu finanzieren. Sie ist auf Liquiditätskredite angewiesen, um ihre Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten zu können. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte ihre Selbstfinanzierungskraft verbessern. Dazu muss sie ihr HSK konsequent umsetzen und weitere Konsolidierungsmaßnahmen entwickeln. F: Aus bilanzieller Sicht wird der Gemeinde Kreuzau perspektivisch Reinvestitionsbedarf entstehen. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte die Altersstruktur ihrer Vermögensgegenstände bei der Investitionsplanung berücksichtigen. F: Der angestrebte Haushaltsausgleich der Gemeinde Kreuzau ist von externen Faktoren abhängig. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte weitere Konsolidierungsmöglichkeiten speziell in den steuerbaren Handlungsfeldern entwickeln. F: Die Gemeinde Kreuzau nutzt die zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume bei den kalkulatorischen Kosten gut aus. F: Das Bestattungswesen führt über die Leerstandskosten der Leichenhallen und die hohen Kosten für öffentliche Grünflächen und Überkapazitäten zu einer Belastung des gemeindlichen Haushalts. E: Die Gemeinde Kreuzau kann die Kosten der Leichenhallen reduzieren, indem sie beispielsweise Leichenhallen, die nur noch wenig genutzt werden, schließt. Die Kosten der öffentlichen Grünflächen kann sie langfristig durch die Verkleinerung der Friedhöfe senken. E: Angesichts ihrer angespannten Haushaltssituation sollte die Gemeinde Kreuzau auch eine weitere Erhöhung ihrer Realsteuerhebesätze nicht ausschließen. F: Die Gemeinde Kreuzau ist nach quantitativen Kriterien verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH ist nicht von untergeordneter Bedeutung und muss daher in den Vollkonsolidierungskreis einbezogen werden. F: Nach den Einwohnerdaten aus Kreuzau besteht voraussichtlich mehr Bedarf an Offenen Ganztagsplätzen als nach den Daten von IT.NRW. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte den Offenen Ganztag in die Schulentwicklungsplanung einbinden, um einen Gesamtüberblick über die notwendigen Betreuungsbedarfe in den Schulen zu gewährleisten. Hierdurch können Steuerung und Transparenz (z.B über die Auslastung) verbessert werden. F: Die kurzen Kündigungsfristen ermöglichen der Gemeinde Kreuzau bei Bedarf ein flexibles Agieren und sind somit positiv zu sehen. 1 Anlage 7 zu VL-Nr. 72/2017 19 Sch S. 9 20 Sch S. 9 21 Sch S. 12 22 Sch S. 12 23 Sch S. 13 24 Sch 13 S. 25 Sch 13 S. 26 Sch 14 S. 27 Sch 16 Sch 16 S. Sch 17 Sch 17 S. Sch 18 Sch 20 S. 33 Sch 20 S. 34 Sch 21 S. 35 Sch 22 S. 36 Sch 22 S. 37 Sch 23 S. 38 Sch 23 S. 39 SSP S. 9 28 29 30 31 32 S. S. S. F: Runde Tische erhöhen die Steuerungsqualität und sind daher gut geeignet, um die Bedarf aller Beteiligten miteinander abzusprechen und sich aktiv in die Umsetzung der OGS einzubringen. E: Zur weiterführenden Unterstützung der strategischen Steuerung sollte die Gemeinde Kreuzau die Kennzahlen dieses Berichtes fortschreiben. Hierdurch kann für Verwaltung und Politik noch mehr Transparenz geschaffen werden. F: Insgesamt gesehen wirkt sich die hohe Elternbeitragsquote begünstigend auf den Fehlbetrag für den Offenen Ganztag aus. E: Um die kommunalen Eigenanteile zu steuern, sollte die grundsätzliche Ausgestaltung des OGS-Angebots und ergänzender Betreuungskonzepte Bestandteil der langfristigen Planung der Gemeinde Kreuzau sein. F: Die unterdurchschnittliche Teilnahmequote OGS begünstigt den Fehlbetrag, weil Kreuzau ein geringeres Versorgungsangebot (z.B. Räumlichkeiten) vorhalten muss als andere Kommunen. E: Die Teilnahmequote sollte in die haushaltswirtschaftlichen Planungen und in die Schulentwicklungsplanung einbezogen werden. Hierdurch können Prognosewerte zu Bedarfen und Aufwendungen abgeleitet werden. Auch evtl. Ausbauziele sollten definiert werden. Insbesondere wenn Investitionen geplant sind, muss geschaut werden, ob künftig der entsprechende Bedarf besteht. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte die Entwicklung der Schülerzahlen der Grundschule Stockheim und den Betreuungsbedarf weiter verfolgen. Anhand aktueller Zahlen sollte Kreuzau eine erneute Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Umbau vornehmen. F: Bei einer durchschnittlichen Fläche je OGS-Schüler hat Kreuzau weniger Aufwand je m². Auch diese Tatsache wirkt begünstigend auf den Fehlbetrag der OGSBetreuung. F: Im Vergleich zum Benchmark ergibt sich ein marginales Stellenpotenzial von 0,04 Vollzeit-Stellen im Grundschulbereich. E: Allerdings sollte die Gemeinde Kreuzau die Entwicklung der Schülerzahlen weiter verfolgen und ggfs. den Personaleinsatz entsprechend des Benchmarks ausrichten. F: Orientiert am Benchmark ergibt sich für 2015 ein Stellenpotenzial von 0,96 Vollzeit-Stellen. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte die Stellenausstattung der Schulsekretariate unter Berücksichtigung der Prognosen bei den Schülerzahlen überprüfen und entsprechend anpassen. F: Die Gemeinde Kreuzau setzt keine erhöhten Standards bei der Vergütung ihrer Beschäftigten. Das ist wirtschaftlich positiv zu sehen. F: Die Gemeinde Kreuzau befördert etwas mehr Schüler/innen mit Schülerspezialverkehr als andere Kommunen. Grundsätzlich geht die gpaNRW davon aus, dass der ÖPNV die wirtschaftlichste Form der Beförderung ist und der Aufwand durch einen erhöhten Anteil an Schülerspezialverkehr steigt. F: Bei einem Anteil von 38 Prozent beförderter Schüler mit Spezialverkehr liegt der Aufwand 2015 bei 50 Prozent. Das macht deutlich, dass der Aufwand für Spezialverkehr deutlich teurer ist als der ÖPNV. F: Trotz eines überdurchschnittlich hohen Anteils an beförderten Schülern - insbesondere bedingt durch die hohe Einpendlerquote – ist der Aufwand je beförderten Schüler vergleichsweise niedrig. Das spricht grundsätzlich für eine wirtschaftliche Verfahrensweise der Gemeinde Kreuzau. E: Bei anstehenden Verhandlungen mit dem Verkehrsunternehmen sollte die Gemeinde Kreuzau Einfluss auf Streckengestaltung und Intervalle nehmen. Auch eine bessere Abdeckung der Schulzeiten sollte gewährleistet sein. E: Auch wenn der Aufwand je befördertem Schüler in Kreuzau vergleichsweise niedrig ist, sollte die Gemeinde den Schülerspezialverkehr nach den gesetzlichen Vergaberegelungen ausschreiben, um den Wettbewerb weiter zu steigern. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte Anreize zum Verzicht auf die Schülerbeförderung in Erwägung ziehen, wenn dies unter den gegebenen Rahmenbedingungen sinnvoll ist. E: Zur weiterführenden Unterstützung der Steuerung sollte die Kommune zusätzlich die Kennzahlen dieses Berichtes fortschreiben. Hierdurch werden die Aufwendungen für die Schülerbeförderung transparent und Entwicklungsverläufe im Zeitvergleich deutlich. E: Durch die Veräußerung der Sportanlage in Üdingen zum Bodenrichtwert könnten Einnahmen in Höhe von über 1,4 Mio. Euro erzielt werden. Hinzu kommt noch der wegfallende Zuschuss an den Verein für die Unterhaltung der Anlage. 2 Anlage 7 zu VL-Nr. 72/2017 40 SSP 11 S. 41 SSP 12 S. 42 43 SSP S. 14 Vf S. 6 44 Vf S. 7 45 Vf S. 7 46 Vf S. 10 47 Vf S. 10 48 Vf S. 12 49 Vf S. 13 E: Aufgrund der bereits erkennbaren demografischen Veränderungen und des sich verändernden Sportverhaltens sollte zeitnah eine Sportstättenbedarfsplanung erstellt werden. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte eine Spielflächenanalyse und –planung erstellen. Diese Planung sollte das veränderte Freizeitverhalten der Nutzer und die demografischen Veränderungen berücksichtigen. Die Spielflächenanalyse sollte auch eine Investitionsplanung enthalten. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte untersuchen, ob die Bolzplätze tatsächlich ausgelastet sind oder ob eine Reduzierung auf eine geringere Anzahl angezeigt ist. E: Die bereits vorhandene Datenbank sollte zeitnah mit vorhandenen Daten gefüllt werden. Noch nicht vorhandene notwendige Daten sollten ermittelt werden. E: Um Ansprüche unter Hinweis auf eine unzureichende Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht abzuwehren, ist die Durchführung regelmäßiger Straßenbegehungen erforderlich. E: Für die dauerhafte Sicherung des Infrastrukturvermögens Straße sollten die Kennzahlen dieses Berichtes fortgeschrieben werden. E: Die Gemeinde Kreuzau sollte vor Entscheidungen über einzelne Maßnahmen ermitteln, ob die konsumtive Instandsetzung oder die investive Erweiterung/Verbesserung der Straße mit Beitragspflicht die wirtschaftlichere Lösung ist. Dabei sind die Folgekosten der Maßnahme zu berücksichtigen. E: Es wird angeregt, die verfahrenstechnische Abwicklung von KAG-Maßnahmen zusammen mit mehreren benachbarten Kommunen im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit vorzunehmen. F: Die geringen Unterhaltungsaufwendungen und die geringe Reinvestitionsquote stellen erhebliche Risiken für die Haushalte in den zukünftigen Jahren dar. E: Die Gemeinde muss sich darauf einstellen, dass bereits kurzfristig erhebliche finanzielle Belastungen anfallen, um das Straßenvermögen in einem nutzbaren Zustand zu halten, bzw. wieder zu bringen. 3