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Allgemeine Vorlage (Anl. 3 Teilb. Finanzen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
986 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
05.10.17, 13:05
Aktualisiert
05.10.17, 13:05

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Anlage 3 zu VL-Nr. 72/2017 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Finanzen der Gemeinde Kreuzau im Jahr 2017 Seite 1 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 INHALTSVERZEICHNIS Managementübersicht 3 Haushaltssituation 3 Haushaltssteuerung 4 Beiträge und Gebühren 4 Inhalte, Ziele und Methodik 5 Haushaltssituation 6 Rechtliche Haushaltssituation 7 Ist-Ergebnisse 8 Plan-Ergebnisse 10 Eigenkapital 14 Schulden 16 Vermögen 18 Haushaltssteuerung 21 Kommunaler Steuerungstrend 21 Umgang mit haushaltswirtschaftlichen Risiken 23 Konsolidierungsmöglichkeiten 25 Beiträge 25 Gebühren 26 Steuern 27 Zusätzliche Erläuterungen zu einzelnen Haushaltspositionen und Bilanzposten 28 Gesamtabschluss 28 Pensionsrückstellungen 30 Anlagen: Ergänzende Tabellen 31 Seite 2 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Managementübersicht Haushaltssituation Rechtliche Haushaltssituation Im Jahr 2009 konnte die Gemeinde Kreuzau noch einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt vorweisen. Seit 2010 ist sie allerdings verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen. Im Jahr 2010 hat die Gemeinde aus zeitlichen Gründen kein HSK aufgestellt. Das HSK 2011 wurde nicht genehmigt, da es keinen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum darstellte. Das HSK 2012 und dessen Fortschreibungen hat die Kommunalaufsicht des Kreises Düren genehmigt. Ist-Ergebnisse Im Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2015 sind die Jahresergebnisse der Gemeinde Kreuzau durchweg negativ. Das Ergebnis des Jahres 2015 von -109.335 Euro ist trotz des Fehlbetrages vergleichsweise gut ausgefallen. Hier haben höhere Gewerbesteuererträge dazu beigetragen, dass sich die Gemeinde Kreuzau im interkommunalen Vergleich in der besseren Hälfte der Vergleichskommunen positionieren kann. Das strukturelle Ergebnis 2015 fällt mit -3,4 Mio. Euro deutlich schlechter aus. Hier werden Schwankungen bei der Gewerbesteuer, dem Finanzausgleich und der allgemeinen Kreisumlage bereinigt. Plan-Ergebnisse Die Haushaltsplanung der Gemeinde Kreuzau sieht ab 2021 positive Jahresergebnisse vor. Die Planung ist allerdings risikobehaftet. Zum einen können sich allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken insbesondere auf Positionen auswirken, die der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unterliegen. Zusätzliche Planungsrisiken sieht die gpaNRW bei der Gewerbesteuer, den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und der allgemeinen Kreisumlage. Eigenkapital Der Eigenkapitalverzehr der Gemeinde Kreuzau ist enorm und beträgt von 2010 bis 2020 voraussichtlich 28 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquoten sind entsprechend unterdurchschnittlich. Die strukturelle Eigenkapitalreichweite der Gemeinde liegt Ende 2015 bei weniger als sieben Jahren. Schulden Während der Stand der Investitionskredite sinkt, wächst das Volumen der Liquiditätskredite an. Der Grund dafür liegt in der fehlenden Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde. Die Verbindlich- Seite 3 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 keiten des Kernhaushalts sind im interkommunalen Vergleich deutlich höher als in den Vergleichskommunen. Vermögen Einige Vermögensgegenstände der Gemeinde Kreuzau weisen eine kritische Altersstruktur auf. Perspektivisch wird die Gemeinde Reinvestitionen finanzieren müssen. KIWI-Bewertung Die gpaNRW bewertet das Handlungsfeld Haushaltssituation der Gemeinde Kreuzau mit dem Index 2. Haushaltssteuerung Der angestrebte Haushaltsausgleich der Gemeinde Kreuzau ist wesentlich von der Entwicklung konjunkturabhängiger Positionen abhängig. Dadurch ist der Haushaltsausgleich risikobehaftet. Die Gemeinde sieht ebenfalls Risiken in dem Verlauf der Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen und Kreisumlagen. Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinde hier gegensteuert und ihre Konsolidierungsbemühungen speziell in den steuerbaren Handlungsfeldern verstärkt. Beiträge und Gebühren Die Erschließungsbeitragssatzung sieht einen zehnprozentigen Eigenanteil der Gemeinde am umlagefähigen Aufwand vor. Diese Regelung entspricht der Mustersatzung. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann die Gemeinde sogar eine vollständige Kostendeckung erzielen. Die in der KAG-Satzung festgelegten Beitragsanteile liegen nahe an den in der Mustersatzung festgelegten Höchstanteilen. Hier stehen der Gemeinde noch kleinere Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei den Gebührenhaushalten nutzt die Gemeinde die zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume in Bezug auf die Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten gut aus. Auffällig ist das Bestattungswesen: Die Leerstandskosten der Leichenhallen und die Kosten für öffentliche Grünflächen und Überkapazitäten führen zu einer Belastung des gemeindlichen Haushalts. KIWI-Bewertung Die gpaNRW bewertet das Handlungsfeld Beiträge und Gebühren der Gemeinde Kreuzau mit dem Index 4. Seite 4 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Inhalte, Ziele und Methodik Im Prüfgebiet Finanzen beantwortet die gpaNRW folgende Fragen: • Wie ist die Haushaltssituation? Inwieweit besteht ein Handlungsbedarf diese zu verbessern? • Wie wirkt sich die haushaltswirtschaftliche Steuerung aus? Wie geht die Kommune mit haushaltswirtschaftlichen Risiken um? • Welche Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung gibt es bei den kommunalen Abgaben? Wir analysieren hierzu die Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse. Die Prüfung stützt sich auf Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset NRW. Ergänzend bilden wir weitere Kennzahlen für unsere Analysen. Zusätzlich bezieht die gpaNRW die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse ein. Seite 5 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Haushaltssituation Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Kommune zur Gestaltung ihres Leistungsangebots. Die Kommunen sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Nur dann können sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Ist ein Haushalt defizitär, muss die Kommune geeignete Maßnahmen für den Haushaltsausgleich finden und umsetzen. Die gpaNRW bewertet die Haushaltssituation nach rechtlichen und nach strukturellen Gesichtspunkten: • Rechtlicher Haushaltsstatus, • Ist- und Plan-Daten zur Ergebnisrechnung, • Eigenkapitalausstattung, • Verschuldung, • Vermögenssituation. Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, ist in den interkommunalen Vergleich die Schulden-, Finanz- und Ertragslage der verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen. In den jeweiligen Kapiteln zur Haushaltssituation werden daher die Kennzahlen aus den Gesamtabschlüssen interkommunal verglichen. Wir haben die Haushaltssituation auf folgenden Grundlagen analysiert: Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss (JA) Gesamtabschluss (GA) in dieser Prüfung berücksichtigt 2010 beschlossen (nicht bekannt gemacht) festgestellt noch offen HPl / JA 2011 beschlossen (nicht bekannt gemacht) festgestellt noch offen HPl / JA 2012 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA 2013 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA 2014 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA 2015 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA 2016 bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl 2017 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl Haushaltsjahr Die Gemeinde Kreuzau hat zum 01. Januar 2009 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Im Haushaltsjahr 2010 hat die Gemeinde Kreuzau kein HSK aufgestellt. Die Gemeinde hatte zunächst einen Haushaltspla- Seite 6 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 nentwurf aufgestellt, der keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK beinhaltete. Während der Haushaltsplanberatungen führten gesteigerte Aufwendungen bei den Kreisumlagen zu der Verpflichtung, ein HSK aufzustellen. Aus Zeitgründen hat die Gemeinde auf die Aufstellung eines HSK in diesem Jahr verzichtet. Das HSK 2011 wurde nicht genehmigt, da der Haushaltsausgleich nicht im Planungszeitraum dargestellt werden konnte. Die Gemeinde konnte ihre Haushaltssatzungen in diesen Jahren daher nicht bekannt machen. Die im Haushalt 2017 enthaltene Ergebnisplanung bis einschließlich 2021 hat die gpaNRW ebenfalls berücksichtigt. Die Gemeinde hat bisher keinen Gesamtabschluss aufgestellt. Nähere Ausführungen hierzu stehen im Kapitel Gesamtabschluss. Rechtliche Haushaltssituation Jahresergebnisse und Rücklagen Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (IST) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Jahresergebnis* -3.236 -1.626 -1.839 -5.438 -3.348 -109 Höhe der allgemeinen Rücklage** 34.025 33.386 31.547 26.109 22.348 22.239 782 0 0 0 0 0 1,9 5,5 17,2 14,4 0,5 4,6 5,5 17,2 13,0 0,5 Höhe der Ausgleichsrücklage Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent keine Verringerung Fehlbetragsquote in Prozent 8,5 * Der Verwendungsbeschluss wird vorweg genommen und die Jahresergebnisse direkt der allgemeinen bzw. Ausgleichsrücklage zugeordnet. ** Bei der Höhe der allgemeinen Rücklage werden neben den Jahresergebnissen die ergebnisneutralen Änderungen berücksichtigt. Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (PLAN) 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Jahresergebnis -4.339 -3.702 -1.778 -1.945 -526 138 Höhe der allgemeinen Rücklage 17.899 14.197 12.419 10.474 9.949 9.949 0 0 0 0 0 138 Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent 19,5 20,7 12,5 15,7 5,0 keine Verringerung Fehlbetragsquote in Prozent 19,5 20,7 12,5 15,7 5,0 pos. Ergebnis Höhe der Ausgleichsrücklage Die Jahresergebnisse der Gemeinde Kreuzau sind bis zu dem im HSK vorgesehenen Haushaltsausgleich im Jahr 2021 durchweg negativ. Der Eigenkapitalverzehr ist mit fast 28 Mio. Euro von 2010 bis 2020 erheblich. Seite 7 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Feststellung Der enorme Eigenkapitalverzehr der Gemeinde Kreuzau ist nicht mit dem im NKF verankerten Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar. Empfehlung Das gesamte Handeln der Gemeinde Kreuzau sollte darauf hinzielen, den Haushaltsausgleich schnellstmöglich wiederherzustellen und das Eigenkapital langfristig zu erhalten. Haushaltsstatus Haushaltsstatus Haushaltsstatus 2010* 2011 2012 2013 2014 2015 2016 X X X X X ausgeglichener Haushalt fiktiv ausgeglichener Haushalt genehmigungspflichtige Verringerung allg. Rücklage HSK genehmigt HSP genehmigt HSK nicht genehmigt X HSP nicht genehmigt * Im Haushaltsjahr 2010 hat die Gemeinde Kreuzau kein HSK aufgestellt. Die Gemeinde unterlag der vorläufigen Haushaltsführung. Ist-Ergebnisse Jahresergebnis je Einwohner in Euro 2015 Kreuzau -6 Minimum -436 Maximum 181 Mittelwert -69 1. Quartil -168 2. Quartil (Median) -47 3. Quartil Anzahl Werte 20 39 Das Jahresergebnis 2015 ist im Vergleich zu den Ergebnissen der Vorjahre deutlich besser ausgefallen. Ursächlich für das gute Ergebnis sind höhere Gewerbesteuererträge. Mit 7,7 Mio. Euro sind sie um 3,2 Mio. Euro höher als 2014. Dies liegt vor allem an Nachzahlungen für Vorjahre. In den Vorjahren liegt das Jahresergebnis je Einwohner immer unterhalb des Median, in den Jahren 2010, 2013 und 2014 sogar unterhalb des ersten Quartils. Seite 8 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 1 Gesamtjahresergebnis je Einwohner in Euro 2015 Kreuzau ./. Minimum Maximum -433 Mittelwert 225 1. Quartil -69 2. Quartil (Median) -163 -53 Anzahl Werte 3. Quartil 6 18 Strukturelles Ergebnis Die Jahresergebnisse aus den Ergebnisrechnungen geben nur bedingt einen Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation. Sie werden oft durch die schwankenden Erträge bei der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen Kreisumlage beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte den Konsolidierungsbedarf. Erst das strukturelle Ergebnis zeigt die Höhe des tatsächlichen Konsolidierungsbedarfs. Die gpaNRW definiert das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom Jahresergebnis 2015 werden die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen Kreisumlage abgezogen. Diese Werte ersetzen wir durch die Durchschnittswerte der Jahre 2 2011 bis 2015. Zusätzlich bereinigen wir positive wie negative Sondereffekte. Strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2015 Kreuzau Jahresergebnis Bereinigungen (Gewerbesteuer, Kreisumlage und Finanzausgleich) -109 -11.062 Bereinigungen Sondereffekte 0 = bereinigtes Jahresergebnis -11.171 Hinzurechnungen (Mittelwerte Gewerbesteuer, Kreisumlage und Finanzausgleich) = strukturelles Ergebnis 7.760 -3.411 Das wesentlich schlechtere strukturelle Ergebnis begründet sich wie folgt: • Die Gewerbesteuererträge 2015 sind rund 2,4 Mio. Euro höher als im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2015. • Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, die Ausgleichsleistungen und die Schlüsselzuweisungen sind 2015 insgesamt rund 1,3 Mio. Euro höher als im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2015. So konnten die im Jahr 2015 um 390.000 Euro höheren Steuerbeteiligungen und Belastungen aus der allgemeinen Kreisumlage aufgefangen werden. 1 Die gpaNRW stellt die Vergleichswerte der Gesamtabschluss-Kennzahlen aus Informationsgründen dar, da die Gemeinde Kreuzau noch einen Gesamtabschluss aufstellen muss. Das Kapitel Gesamtabschluss enthält dazu nähere Ausführungen. 2 Bei der Gemeinde Kreuzau ergeben sich im Jahr 2015 keine individuellen Sondereffekte, die bereinigt werden müssen. Seite 9 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Feststellung Das strukturelle Ergebnis der Gemeinde Kreuzau liegt im Jahr 2015 bei -3,4 Mio. Euro. In dieser Höhe besteht unter Annahme unveränderter Rahmenbedingungen eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke. Plan-Ergebnisse Um den künftigen Konsolidierungsbedarf der Gemeinde Kreuzau einschätzen zu können, bezieht die gpaNRW die Haushaltsplanung der Kommune ein. Die gpaNRW zeigt auf, • welche haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter die Gemeinde Kreuzau ihrer Planung zu Grunde legt, • mit welchen haushaltswirtschaftlichen Risiken diese Annahmen gegebenenfalls verbunden sind und • inwieweit eigene Konsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses beitragen. Wir unterscheiden allgemeine und zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken sind auf generelle Unsicherheiten bei Planwerten zurückzuführen. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken entstehen durch fehlerhafte, nicht nachvollziehbare oder offensichtlich sehr optimistische Planungsdaten. Das ist der Fall, wenn sich die Planwerte nicht oder nur unzureichend auf Erfahrungswerte bzw. Ist-Daten, Umsetzungskonzepte sowie sonstige zurzeit objektiv absehbare Entwicklungen stützen. In unseren Analysen konzentrieren wir uns auf zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Die Gemeinde Kreuzau plant nach dem aktuellen Haushaltsplan 2017 für 2021 einen Überschuss von 138.000 Euro. Gegenüber dem strukturellen Ergebnis 2015 ist dies eine Ergebnisverbesserung von rund 3,5 Mio. Euro. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Vergleich strukturelles Ergebnis und Planergebnis - wesentliche Veränderungen in Tausend Euro 2015 2021 Differenz Jährliche Änderung in Prozent Erträge Grundsteuer B* 2.734 3.143 408 2,3 Gewerbesteuer** 5.242 6.356 1.114 3,3 Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern** 7.662 11.115 3.453 6,4 Schlüsselzuweisungen** 2.491 3.592 1.101 6,3 12.893 14.356 1.463 1,8 Personalaufwendungen* 5.817 6.645 828 2,2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen* 5.162 4.946 -216 -0,7 übrige Erträge Aufwendungen Seite 10 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 2015 Allgemeine Kreisumlage** Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite* übrige Aufwendungen 2021 Jährliche Änderung in Prozent Differenz 7.617 9.532 1.916 3,8 238 277 39 2,6 15.600 17.024 1.424 1,5 * Rechnungsergebnis des Jahres 2015. ** Durchschnittswerte der Jahre 2011 bis 2015. Grundsteuer B Die Planwerte für die Grundsteuer B ermittelt die Gemeinde Kreuzau anhand der Rechnungsergebnisse der Vorjahre unter Berücksichtigung der geplanten Hebesatzerhöhungen. Seit dem Jahr 2016 liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 469 Punkten. Eine Erhöhung um jeweils 20 Punkte ist für die Jahre 2018 und 2020 vorgesehen. Beschlossen sind die Hebesatzerhöhungen noch nicht, so dass ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko besteht. Die Planwerte für die Jahre ab 2021 hat die Gemeinde Kreuzau anhand der Bestimmungen des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK 3 NRW) vom 07. März 2013 ermittelt. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuererträge liegen im Zeitraum von 2011 bis 2015 bei durchschnittlich 5,2 Mio. Euro pro Jahr. Auch bei der Planung der Gewerbesteuererträge berücksichtigt die Gemeinde Kreuzau die Rechnungsergebnisse der Vorjahre. Im Jahr 2015 hat die Gemeinde u.a. aufgrund von Nachzahlungen aus Vorjahren hohe Gewerbesteuererträge von 7,7 Mio. Euro erzielt. Dieses gute Ergebnis hat sich 2016 bestätigt. Auch hier hat die Gemeinde neben Gewerbesteuerzahlungen für das laufende Jahr Nachzahlungen für Vorjahre enthalten. Daher geht die Gemeinde Kreuzau in der Planung von jährlichen Erträgen inklusive Nachzahlungen in Höhe von sechs Mio. Euro ab 2017 aus. Ab 2021 sind rund 6,4 Mio. Euro eingeplant. Hebesatzerhöhungen sind um jeweils 15 Punkte in den Jahren 2018 und 2020 vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die geplante Entwicklung der Gewerbesteuererträge bestätigt. Die Gemeinde Kreuzau kann lediglich in Stockheim noch ein paar freie Gewerbeflächen vorweisen. Nachzahlungen für Vorjahre kann die Gemeinde zudem nicht aktiv beeinflussen. Die gpaNRW sieht in der Planung ein über allgemeine, konjunkturelle Risiken hinausgehendes zusätzliches Risiko. 3 Haushaltskonsolidierung nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und nach dem Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz), Ausführungserlass. Seite 11 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern Die Gemeinde Kreuzau hat die Anteile an den Gemeinschaftssteuern anhand der Orientie4 rungsdaten eingeplant. Die Ansätze der Anteile an der Umsatzsteuer beinhalten somit einen Teil der Entlastung der Kommunen durch den Bund. Die Orientierungsdaten berücksichtigen die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um bundesweit 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 und um je 2,4 Mrd. Euro jährlich ab 2018. Die Gemeinde Kreuzau kann die Höhe der Anteile an den Gemeinschaftssteuern nicht steuern. Diese hängen unmittelbar von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Sie steigen im Betrachtungszeitraum um 3,5 Mio. Euro und tragen damit wesentlich zu einer Haushaltsentlastung bei. Brechen diese wichtigen Ertragspositionen ein, könnte der angestrebte Haushaltsausgleich gefährdet werden. Daher liegt ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko vor. Schlüsselzuweisungen Die Steuerkraft der Gemeinde Kreuzau hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen. Steigende Erträge bei den Realsteuern und den Anteilen an den Gemeinschaftssteuern reduzieren tendenziell die Schlüsselzuweisungen. Für das Jahr 2017 hat die Gemeinde Kreuzau den Grundbetrag gemäß der ersten Modellrechnung zum GFG 2017 berücksichtigt. In den Folgejahren hat sie einen um die Orientierungsdaten erhöhten Grundbetrag zugrunde gelegt. Für das Jahr 2018 hat die Gemeinde den Grundbetrag einmalig um insgesamt 8,8 Prozent erhöht. Somit berücksichtigt sie bereits die Erhöhung der Schlüsselmasse durch einen erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer, mit dem die Kommunen entlastet werden sollen. Die voraussichtliche Entwicklung der Steuerkraft fließt über die Steuerkraftmesszahl in die Planung der Schlüsselzuweisungen ein. Die Schlüsselzuweisungen unterliegen grundsätzlich einem allgemeinen Risiko, da die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes die Gesamthöhe der Schlüsselzuweisungen beeinflussen. Zusätzliche Planungsrisiken sieht die gpaNRW nicht. Personalaufwendungen Die geplanten Personalaufwendungen steigen von 2015 bis 2021 um 828.000 Euro an. Die Gemeinde Kreuzau ermittelt die Personalkosten mithilfe eines Personalabrechnungsprogrammes. Dieses berechnet die voraussichtlichen Kosten für jeden Personalfall. Geplante Tariferhöhungen, Stufensteigerungen in den Erfahrungsstufen, Verrentungen sowie Neu- oder Ersatzeinstellung können dabei einzeln vorgegeben werden. Die feststehenden Besoldungs- und Tariferhöhungen hat die Gemeinde bei der Planung entsprechend berücksichtigt. Für die Jahre, 4 Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juli 2016, Az. 34-46.05.01264/16. Seite 12 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 für die diese noch nicht bekannt sind, hat sie gemäß den Orientierungsdaten eine Steigerung von einem Prozent pro Jahr berücksichtigt. Die Orientierungsdaten dienen lediglich als Hilfestellung und sollen nur unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten angewendet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die tatsächlich erzielten Tarifabschlüsse regelmäßig über einem Prozent liegen. Die Steigerung von einem Prozent pro Jahr kann nur mithilfe konkreter Konsolidierungsbemühungen eingehalten werden. Ihrem Personalentwicklungskonzept folgend hat die Gemeinde Kreuzau von 1997 bis 2016 rund zehn Stellen im Verwaltungsbereich eingespart. Im Bauhof sind acht Stellen weggefallen. Aufgrund des Ausbaus der Kinderbetreuung unter drei Jahren ist es im Bereich der Kindergärten zu einer Stellenmehrung von rund sieben Stellen gekommen. Die Gemeinde Kreuzau weist im Vorbericht des Haushaltsplans 2017 darauf hin, dass in den nächsten Jahren zusätzliche Stellen im Verwaltungsbereich nötig werden könnten, falls dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich sein sollte. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere Stellenreduzierung nicht erfolgt. Der Zielwert der Orientierungsdaten von einem Prozent Steigerung wird dann voraussichtlich nicht gehalten werden können. Es besteht ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die geplanten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen zunächst an, sinken aber ab 2018. Im Jahr 2021 hat die Gemeinde Kreuzau erneut höhere Aufwendungen eingeplant. Im Rahmen des HSK hat die Gemeinde pauschale Kürzungen in diesem Aufwandsbereich vorgenommen. Pauschale Kürzungen berücksichtigen allerdings keine Notwendigkeiten, wie sie z.B. bei Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen gegeben sind. Zudem hat die Gemeinde keine Preissteigerungen eingeplant. Preissteigerungen im Energiebereich plant die Gemeinde bewusst nicht, da sie energetische Maßnahmen durchführt, die den Verbrauch verringern sollen. Dennoch sieht die gpaNRW in der vorgenommenen Planung zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Die Gemeinde Kreuzau sollte für die Kürzungen konkrete und berechenbare Maßnahmen beschließen. Die Gemeinde begründet die sinkenden Ansätze zudem damit, dass der konsumtive Anteil der Schulpauschale zunächst sinkt und 2021 wieder ansteigt. In den Jahren, in denen der konsumtive Anteil der Schulpauschale geringer ist, veranschlagt die Gemeinde einen höheren Teil für die investive Verwendung der Schulpauschale. Allgemeine Kreisumlage Die Höhe der allgemeinen Kreisumlage wird durch • den vom Kreis Düren festgelegten Umlagesatz und • die Umlagegrundlagen der Gemeinden (Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen) bestimmt. Die Gemeinde Kreuzau hat bei der Planung der allgemeinen Kreisumlage ihre voraussichtliche Steuerkraft und für die Jahre 2017 und 2018 einen Umlagesatz von jeweils 46,49 Prozent be- Seite 13 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 rücksichtigt. Dieser Umlagesatz wird auch im Haushaltsplan des Kreises Düren zugrunde gelegt. Für die Jahre 2019 und 2020 hat die Gemeinde die Planzahlen anhand sinkender Umlagesätze berechnet (45,77 Prozent bzw. 44,37 Prozent). Sie erwartet, dass die Konsolidierungsbemühungen des Kreises erfolgreich sind und die Belastung für die Gemeinde Kreuzau und die anderen kreisangehörigen Kommunen nicht weiter ansteigen. Ab dem Jahr 2021 bleiben die Planzahlen trotz einer möglichen Änderung der Umlagegrundlage gleich. Der Doppelhaushalt 2017/2018 des Kreises Düren sieht allerdings auch für die Jahre ab 2019 eine steigende Kreisumlage vor. Der Planwert steigt von 166 Mio. Euro im Jahr 2018 auf rund 178 Mio. Euro im Jahr 2021 an. Folglich ergibt sich ab dem Jahr 2019 das Risiko, dass die von der Gemeinde Kreuzau eingeplante Kreisumlage nicht ausreicht. Die gpaNRW sieht in der vorgenommen Planung ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko. Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite Die Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite steigen von 2015 bis 2021 um lediglich 39.000 Euro an. In den Jahren 2016 bis 2019 hat die Gemeinde Kreuzau jeweils höhere Zinsaufwendungen von über 300.000 Euro eingeplant. Die Höhe der Liquiditätskredite liegt Ende 2015 bei etwas weniger als 26 Mio. Euro und wird Ende 2017 voraussichtlich rund 31 Mio. Euro betragen. Ab 2020 ist der geplante Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit positiv, so dass die Gemeinde dann nicht mehr auf weitere Liquiditätskredite angewiesen sein wird. Die Gemeinde Kreuzau bezieht bei der Planung die über das Jahr 2017 hinaus aufgenommen Liquiditätskredite mit ein. Den voraussichtlichen Kassenfehlbedarf hat sie mit einem fiktiven Zinssatz von 0,5 Prozent berücksichtigt. Aus Vorsichtsgründen hat die Gemeinde in den Folgejahren die Annahme getroffen, dass der komplette Finanzbedarf für das ganze Jahr aufgenommen wird. Die gpaNRW sieht daher kein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko. Feststellung Die Haushaltsplanung der Gemeinde Kreuzau ist plausibel und basiert auf nachvollziehbaren Kriterien. Einige für den Haushaltsausgleich bedeutende Positionen unterliegen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und weisen daher allgemeine Risiken auf. Die gpaNRW sieht bei der Gewerbesteuer, den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und der allgemeinen Kreisumlage zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Eigenkapital Je mehr Eigenkapital eine Kommune hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbotenen Überschuldung entfernt. Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation einer Kommune. An der Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes. Seite 14 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (IST) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Eigenkapital 34.808 33.386 31.547 26.109 22.348 22.239 Sonderposten 54.661 53.457 52.531 53.063 51.850 52.170 davon Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge 54.457 53.065 52.128 52.637 51.513 51.807 Rückstellungen 10.690 10.870 11.037 10.574 11.460 11.495 Verbindlichkeiten 28.691 28.978 29.580 34.476 36.531 36.025 2.414 2.506 2.597 2.827 2.777 2.915 131.262 129.197 127.293 127.049 124.965 124.843 Eigenkapitalquote 1 26,5 25,8 24,8 20,6 17,9 17,8 Eigenkapitalquote 2 68,0 66,9 65,7 62,0 59,1 59,3 Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Eigenkapitalquoten in Prozent Eigenkapitalquoten 1 und 2 in Prozent 2015 Kreuzau Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Eigenkapitalquote 1 17,8 3,0 53,8 33,6 22,2 37,7 45,6 39 Eigenkapitalquote 2 59,3 32,6 86,9 68,9 57,2 74,5 81,4 39 Die Eigenkapitalausstattung wird sich angesichts der geplanten Fehlbeträge bis einschließlich 2020 weiter verschlechtern. Bis dahin wird sich das Eigenkapital voraussichtlich auf rund zehn Mio. Euro reduzieren. Setzt man das strukturelle Defizit von 3,4 Mio. Euro dem Eigenkapitalbestand zum Jahresende 2015 entgegen, so ergibt sich eine strukturelle Eigenkapitalreichweite von weniger als sieben Jahren. 5 Gesamteigenkapitalquoten 1 und 2 in Prozent 2015 Kreuzau 5 Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Gesamteigenkapitalquote 1 ./. 7,5 51,0 32,5 20,9 37,2 41,6 18 Gesamteigenkapitalquote 2 ./. 40,5 86,0 68,0 52,3 72,9 81,4 18 Die gpaNRW stellt die Vergleichswerte der Gesamtabschluss-Kennzahlen aus Informationsgründen dar, da die Gemeinde Kreuzau noch einen Gesamtabschluss aufstellen muss. Das Kapitel Gesamtabschluss enthält dazu nähere Ausführungen. Seite 15 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Schulden Zu den Schulden gehören die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen und die Sonderposten für den Gebührenausgleich. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Schulden im Kernhaushalt: Schulden in Tausend Euro 2010 Anleihen 2011 2012 2013 2014 2015 0 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 11.767 11.114 10.315 9.559 8.679 8.472 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 15.300 16.124 17.053 23.263 25.815 25.715 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0 0 0 0 0 0 1.070 810 847 869 1.018 850 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 320 768 962 0 0 383 Sonstige Verbindlichkeiten 235 162 404 390 492 217 0 0 0 395 527 388 Verbindlichkeiten gesamt 28.691 28.978 29.580 34.476 36.531 36.025 Rückstellungen 10.690 10.870 11.037 10.574 11.460 11.495 203 391 403 426 337 363 39.584 40.239 41.020 45.476 48.328 47.882 1.619 1.685 1.723 2.020 2.125 2.066 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Erhaltene Anzahlungen Sonderposten für den Gebührenausgleich Schulden gesamt davon Verbindlichkeiten in Euro je Einwohner Die Entwicklung der Investitions- und der Liquiditätskredite ist aufgrund des gegenläufigen Verlaufs auffällig. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sinken im Betrachtungszeitraum, während die Liquiditätskredite erheblich ansteigen. Die Liquiditätskredite werden zum Großteil kurzfristig aufgenommen. Daher bergen sie Zinsänderungsrisiken. Zudem stehen ihnen keine Vermögenswerte gegenüber, wie es bei den Investitionskrediten der Fall ist. Verbindlichkeiten je Einwohner in Euro 2015 Kreuzau 2.066 Minimum 171 Maximum 3.059 Mittelwert 1. Quartil 1.284 585 2. Quartil (Median) 1.132 3. Quartil Anzahl Werte 1.955 39 6 Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner in Euro 2015 Kreuzau ./. 6 Minimum 317 Maximum 3.859 Mittelwert 1.558 1. Quartil 626 2. Quartil (Median) 1.355 3. Quartil Anzahl Werte 2.380 18 Die gpaNRW stellt die Vergleichswerte der Gesamtabschluss-Kennzahlen aus Informationsgründen dar, da die Gemeinde Kreuzau noch einen Gesamtabschluss aufstellen muss. Das Kapitel Gesamtabschluss enthält dazu nähere Ausführungen. Seite 16 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Finanzrechnung Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit die Kommune im laufenden Geschäft liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen. Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden. Entwicklung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Tausend Euro Werte 2010 bis 2015 gemäß der Jahresabschlüsse; Werte ab 2016 gemäß der Haushaltsplanung, Stand Haushaltsplan 2017. Die Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde Kreuzau ist nicht ausreichend. Lediglich im Jahr 2015 und zum Ende des Planungszeitraums kann sie das laufende Geschäft aus eigener Kraft finanzieren. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro 2015 Kreuzau 31 Minimum -243 Maximum 251 Mittelwert 51 1. Quartil -36 2. Quartil (Median) 74 3. Quartil Anzahl Werte 131 39 Feststellung Die Gemeinde Kreuzau kann nicht ausreichend Finanzmittel generieren, um ihr laufendes Geschäft zu finanzieren. Sie ist auf Liquiditätskredite angewiesen, um ihre Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten zu können. Empfehlung Die Gemeinde Kreuzau sollte ihre Selbstfinanzierungskraft verbessern. Dazu muss sie ihr HSK konsequent umsetzen und weitere Konsolidierungsmaßnahmen entwickeln. Seite 17 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Die Entwicklung der Salden der Finanzrechnung ist ergänzend in den Tabellen 6 und 7 der Anlage dargestellt. Der dort abgebildete Saldo aus Investitionstätigkeit ist bis auf das Jahr 2015 durchgängig positiv. Investive Einzahlungen, beispielsweise aus Zuwendungen, Beiträgen oder Verkaufserlösen, sind höher als die Auszahlungen für Investitionen. Dies sorgt für den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten. 7 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit je Einwohner in Euro (Gesamtabschluss) 2015 Kreuzau ./. Minimum -243 Maximum 293 Mittelwert 1. Quartil 105 58 2. Quartil (Median) 124 3. Quartil Anzahl Werte 214 17 Vermögen Aus der Vermögensstruktur der Kommune können sich Belastungen für die Ertragslage und Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die gpaNRW untersucht daher die Entwicklung der Vermögenswerte und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens. Gebäude und Straßen Der Wert der Gebäude und Straßen der Gemeinde Kreuzau hat sich im Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2015 verringert. Die Abschreibungen führen zu einem Werteverzehr, der nicht durch entsprechende Investitionen ausgeglichen wird. Die Gemeinde verzeichnet folgende größere Aktivierungen: • Erweiterungsbau der Grundschule in Kreuzau und Neubau der Schulzentrum-Mensa im Jahr 2010. • Zugänge bei den Wohnbauten im Jahr 2015. • Bau von Straßen im Neubaugebiet Stockheim und Ausbau der Straßen im Baugebiet D15 (Drove) im Jahr 2015. Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist den Tabellen 2 bis 5 der Anlage zu entnehmen. Der Zustand des städtischen Vermögens ist für die Beurteilung der Haushaltssituation von Bedeutung: Überaltertes Vermögen, das auch in Zukunft genutzt werden soll, führt zu anstehenden Reinvestitionen. Um die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen zu beeinflussen, benötigt die Kommune eine langfristige Investitionsstrategie. Hierzu muss sie auch wissen, in welchem Zustand sich ihr Vermögen befindet. Ein Indikator für den Zustand ist die Altersstruktur. Diese ermitteln wir für die Straßen und Gebäude anhand des Anlagenabnutzungsgrades. 7 Die gpaNRW stellt die Vergleichswerte der Gesamtabschluss-Kennzahlen aus Informationsgründen dar, da die Gemeinde Kreuzau noch einen Gesamtabschluss aufstellen muss. Das Kapitel Gesamtabschluss enthält dazu nähere Ausführungen. Seite 18 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Hierbei handelt es sich um eine bilanzielle Darstellung: Die Daten aus der Anlagenbuchhaltung haben wir ausgewertet und die Restnutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ins Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer gesetzt. Hieraus ergibt sich, zu welchem Anteil die Vermögensgegenstände bereits abgenutzt sind. Anlagenabnutzungsgrad in Prozent 2015 Vermögensgegenstand GND Rahmentabelle GND Kreuzau Durchschnittliche RND in Jahren zum 31.12.2015 Anlagenabnutzungsgrad in Prozent Restbuchwert in Euro zum 31.12.2015 (Anlagenbuchhaltung) von bis Kindergärten/Kindertagesstätten massiv 40 80 80 32 59,73 1.497.845 Schulgebäude massiv 40 80 80 36 54,78 18.770.041 Hallen massiv 40 60 60 17 71,95 2.924.020 Verwaltungsgebäude massiv 40 80 80 20 75,00 1.794.858 Feuerwehrgerätehäuser massiv 40 80 80 47 41,56 2.025.714 Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereins-, Jugendheime 40 80 80 17 78,59 744.179 Straßen 25 60 50 21 58,26 24.228.823 GND = Gesamtnutzungsdauer, RND = Restnutzungsdauer Die Gemeinde Kreuzau hat bei den meisten Vermögensarten die maximal mögliche Gesamtnutzungsdauer gewählt. Dadurch kann sie die jährliche Belastung der Abschreibungen reduzieren. Bei langen Nutzungsdauern besteht allerdings auch das Risiko, dass vorzeitige Ersatzinvestitionen anfallen. Bis auf die Feuerwehrgerätehäuser weisen alle betrachteten Vermögensgegenstände einen Anlagenabnutzungsgrad von mehr als 50 Prozent auf. Diese Vermögensgegenstände haben die Hälfte ihrer Gesamtnutzungsdauer bereits überschritten. Feststellung Aus bilanzieller Sicht wird der Gemeinde Kreuzau perspektivisch Reinvestitionsbedarf entstehen. Der Haushaltsplan 2017 sieht Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen für das Sportheim Stockheim, die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Boich und pflegefreie Grabstätten vor. Tiefbaumaßnahmen sind für das Kanalvermögen und die Umgestaltung des Ortseingangs Drove vorgesehen. Insgesamt liegen die investiven Auszahlungen deutlich unterhalb der Abschreibungen, so dass sich der Werteverzehr fortsetzt. Seite 19 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Empfehlung Die Gemeinde Kreuzau sollte die Altersstruktur ihrer Vermögensgegenstände bei der Investitionsplanung berücksichtigen. Seite 20 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Haushaltssteuerung Im folgenden Abschnitt analysiert die gpaNRW, • wie sich die haushaltswirtschaftliche Steuerung auswirkt und • wie die Gemeinde Kreuzau mit haushaltswirtschaftlichen Risiken umgeht. Kommunaler Steuerungstrend Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitverlauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsbemühungen. Der kommunale Steuerungstrend wird überlagert. Um diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die gpaNRW die Jahresergebnisse um die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und des Finanzausgleichs. Sondereffekte, die sich aus der Ertragsanalyse ergeben haben, werden ebenfalls be8 reinigt. Die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und des Finanzausgleichs beeinflussen die Jahresergebnisse der Gemeinde Kreuzau stark: Jahresergebnisse und bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro Werte 2010 bis 2015 gemäß der Jahresabschlüsse; Werte ab 2016 gemäß der Haushaltsplanung, Stand Haushaltsplan 2017. 8 Finanzierungsbeteiligung Sozialhilfe Kreis Düren 2010 und 2011, Restabwicklung Prosoz 2010. Seite 21 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Die folgende Grafik zum kommunalen Steuerungstrend bezieht sich auf die Veränderungen der bereinigten Jahresergebnisse zum Basisjahr 2010. Sie macht somit die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich. Kommunaler Steuerungstrend in Tausend Euro Werte 2010 bis 2015 gemäß der Jahresabschlüsse; Werte ab 2016 gemäß der Haushaltsplanung, Stand Haushaltsplan 2017. Der positive Verlauf des Steuerungstrends in den ersten drei Jahren des Betrachtungszeitraums ist auf folgende Aspekte zurückzuführen: • Geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Verwendung der Mittel des Konjunkturpakets II geht zurück – die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sinken ebenfalls). • Geringere Transferaufwendungen (sinkende Jugendamtsumlage). • Höhere sonstige ordentliche Erträge (Veräußerungserlöse Grundstücke und Gebäude, Auflösung von Pensionsrückstellungen). • Geringere Finanzaufwendungen im Jahr 2013 (Verzinsung Gewerbesteuererstattungen). In den Jahren 2014 und 2015 kann die Gemeinde Kreuzau den Steuerungstrend trotz ihrer Konsolidierungsbemühungen nicht stabilisieren. So hat sie beispielsweise im Jahr 2014 ihre Realsteuerhebesätze angehoben. Sie verzeichnet auch höhere Hundesteuererträge, die sie einerseits aufgrund einer Erhöhung der Steuersätze und andererseits durch eine Bestandsaufnahme generiert hat. Im Jahr 2014 erzielt die Gemeinde zudem um 1,5 Mio. Euro höhere sonstige ordentliche Erträge als im Jahr 2010. Diese Ertragssteigerungen können aber nicht die noch stärker ansteigenden Aufwendungen decken. Insbesondere die Personal-, Versorgungsund Transferaufwendungen erhöhen sich deutlich. Bei den Transferaufwendungen machen sich die steigenden Aufwendungen des Sozialbereichs und der Jugendamtsumlage bemerkbar. Seite 22 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Im Jahr 2016 sorgen insbesondere höhere öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Benutzungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Friedhofs- und Grabbereitungsgebühren) für einen leichten Anstieg des Steuerungstrends. Ab 2017 wirken sich folgende Aspekte positiv auf den Steuerungstrend aus: • Weiter ansteigende Steuererträge (Hebesatzerhöhungen Grundsteuer B, steigende Erträge bei Hunde- und Vergnügungssteuer). • Höhere Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zuwendung Land Leistungspauschale Asylbereich, Zuweisungen des Kreises für laufende Betriebskosten). • Höhere öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (niedriger als 2016, aber deutlich höher als in den Vorjahren). • Sinkende Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Diese können aber die Verschlechterungen bei anderen Positionen nicht auffangen. Das sind insbesondere • geringere sonstige ordentliche Erträge (keine Veräußerungserlöse, geringere Auflösung von Rückstellungen), • ansteigende Personal- und Versorgungsaufwendungen und • steigende Transferaufwendungen (Sozialleistungen, Jugendamtsumlage). Der Steuerungstrend zeigt, dass sich die bereinigten Planergebnisse vor allem ab 2017 verschlechtern. Die nicht bereinigten Planergebnisse verbessern sich dagegen zum Ende des Planungszeitraums deutlich. Die bereinigten Positionen der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen Kreisumlage sind daher für den angestrebten Haushaltsausgleich der Gemeinde Kreuzau von enormer Bedeutung. Feststellung Der angestrebte Haushaltsausgleich der Gemeinde Kreuzau ist von externen Faktoren abhängig. Empfehlung Die Gemeinde Kreuzau sollte weitere Konsolidierungsmöglichkeiten speziell in den steuerbaren Handlungsfeldern entwickeln. Umgang mit haushaltswirtschaftlichen Risiken Die gpaNRW empfiehlt Kommunen, sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinanderzusetzen. Jede Kommune sollte ihre Risiken individuell identifizieren und bewerten. Darauf aufbauend sollte sie entscheiden, • ob und wie sie einzelne Risiken minimiert und • inwieweit sie insgesamt eine Risikovorsorge trifft. Seite 23 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Dies geschieht zum Beispiel, indem sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet. Die Gemeinde Kreuzau hat eine Stabsstelle Controlling eingerichtet, um ein internes Controlling zu erarbeiten. Von dort wird dem Rat regelmäßig eine Übersicht über den aktuellen Finanzstatus und wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt. So können Chancen und Risiken frühzeitig erkannt werden. Es ist allerdings auch wichtig, dass sich das ganzheitliche Controlling nicht nur auf die operative Ebene bezieht. Damit bezieht es sich auf die Haushaltsausführung und umfasst somit einen kurzen Zeitraum. Die Gemeinde Kreuzau sollte den Umgang mit haushaltswirtschaftlichen Risiken auch auf strategischer Ebene stärker thematisieren. Im Lagebericht weist die Gemeinde Kreuzau auf die Risiken maßgeblicher Ertrags- bzw. Aufwandspositionen hin. Sie nennt die Gewerbesteuererträge, die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlagen, deren Entwicklung nicht verlässlich vorhersehbar ist. Umso wichtiger ist es, dass die Gemeinde in den steuerbaren Handlungsfeldern weitere Konsolidierungsmöglichkeiten entwickelt, um den Risiken vorzubeugen. Seite 24 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Konsolidierungsmöglichkeiten Hält die Kommune freiwillige Leistungen und Standards vor? Gehen diese über das rechtlich notwendige Maß hinaus? Ihr Angebot hat die Kommune regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Dies bedarf einer kritischen Aufgabenanalyse und Prioritätensetzung. Dies gilt besonders für Kommunen, die ihre Ausgleichsrücklage verbraucht haben und haushaltsrechtlichen Einschränkungen unterliegen. Die Kommune kann im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts zwar entscheiden, freiwillige Leistungen weiter zu erbringen. In diesen Fällen hat sie jedoch über Kompensationsmaßnahmen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt sicherzustellen. Die kommunalen Abgaben sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Kommunen. Sofern rechtlich mögliche Potenziale ausgeschöpft werden, leisten sie einen entscheidenden Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die Ergebnisse der letzten Prüfungen, in denen wir die kommunalen Abgaben ausführlich thematisiert haben. Die aktuelle Prüfung beschränkt sich auf eine Nachbetrachtung. Weitere Konsolidierungsmöglichkeiten stellen wir in den anderen Teilberichten dar. Beiträge Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastruktur9 vermögens zu beteiligen . Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Die Erschließungsbeitragssatzung sieht – der Mustersatzung entsprechend – einen zehnprozentigen Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand vor. Durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen kann die Gemeinde sogar hundertprozentige Kostendeckung erzielen. Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Die KAG-Beitragssatzung beinhaltet Beitragsanteile, die zwischen den Mindest- und Höchstanteilen liegen, die in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes liegen. Sie nähern sich eher den Höchstanteilen an; es gibt aber noch Potenzial für eine weitere Ausschöpfung der Spannbreite. 9 §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) Seite 25 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Beitragsanteile Fahrbahn in Prozent Straßenart Spannbreite Beitragsanteil gemäß Mustersatzung Beitragsanteil Kreuzau Anliegerstraßen 50-80 70 Haupterschließungsstraßen 30-60 50 Hauptverkehrsstraßen 10-40 30 Hauptgeschäftsstraßen 40-70 60 Die Gemeinde Kreuzau hat in der mittelfristigen Planung keine beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen vorgesehen. Sie hat aber eine Liste mit anstehenden Sanierungsmaßnahmen aufgestellt. Der Teilbericht Verkehrsflächen enthält nähere Ausführungen zu diesem Thema. Die Gemeinde sollte darauf achten, ihr Straßenvermögen möglichst wirtschaftlich zu erhalten. Dazu zählt auch die Durchführung beitragsfähiger Straßenbaumaßnahmen. Feststellung Bei der Ausgestaltung der KAG-Satzung hat die Gemeinde noch Handlungsspielräume in Bezug auf die festgelegten Beitragssätze. Gebühren Die gpaNRW hat in einer Nachbetrachtung die Gebührenhaushalte Abwasserbeseitigung, Bestattungswesen sowie Straßenreinigung und Winterdienst untersucht. Die Gemeinde Kreuzau berücksichtigt bei der Kalkulation ihrer Gebühren kalkulatorischen Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalkulatorischen Abschreibungen berechnet sie anhand der Wiederbeschaffungszeitwerte der Vermögensgegenstände. 10 Den kalkulatorischen Zinssatz ermittelt sie in Anlehnung an die derzeitige Rechtsprechung. Die mögliche Erhöhung des Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte berücksichtigt die Gemeinde nicht, so dass der kalkulatorische Zinssatz derzeit bei 6,02 Prozent liegt. Die Kalkulation der Winterdienstgebühren beinhaltet keine kalkulatorischen Kosten. Hier greift die Gemeinde auf den Einsatz von Fremdfirmen zurück. Die Straßenreinigung hat die Gemeinde auf die Anlieger übertragen. Feststellung Die Gemeinde Kreuzau nutzt die zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume bei den kalkulatorischen Kosten gut aus. Die Friedhofsgebühren hat die Gemeinde Kreuzau aktuell neu kalkuliert. Dabei sind die Leerstandskosten der Leichenhallen von 37.650 Euro und die Kosten für öffentliche Grünflächen und nicht mehr erforderliche Überkapazitäten in Höhe von rund 102.000 Euro auffällig. Diese werden bei der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt und belasten den Haushalt der Gemeinde. 10 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. April 2005 (9 A 3120/03) sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 09. August 2010 (5 K 1552/10). Seite 26 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Feststellung Das Bestattungswesen führt über die Leerstandskosten der Leichenhallen und die hohen Kosten für öffentliche Grünflächen und Überkapazitäten zu einer Belastung des gemeindlichen Haushalts. Empfehlung Die Gemeinde Kreuzau kann die Kosten der Leichenhallen reduzieren, indem sie beispielsweise Leichenhallen, die nur noch wenig genutzt werden, schließt. Die Kosten der öffentlichen Grünflächen kann sie langfristig durch die Verkleinerung der Friedhöfe senken. Steuern Das strukturelle Defizit 2015 beträgt 3,4 Mio. Euro. Das entspricht zusätzlichen 560 Hebesatzpunkten der Grundsteuer B. Mit einem Hebesatz von rund 1.000 v. H. wäre der Haushalt strukturell ausgeglichen. Vor einer Anhebung der Grundsteuer B sollte die Kommune andere Konsolidierungsmöglichkeiten umsetzen. Steuererhöhungen können in Einzelfällen angemessen sein und auch der Finanzierung von höheren Standards dienen, wenn diese trotz Konsolidierungsbedarf weiter aufrechterhalten werden sollen. Ziel der Kommune muss immer der ausgeglichene Haushalt sein. Hebesätze 2016 Kreuzau Regierungsbezirk Köln Kreis Düren gleiche Größenklasse Grundsteuer A 319 350 323 272 Grundsteuer B 469 577 551 497 Gewerbesteuer 464 464 473 434 Die Gemeinde Kreuzau hat ihre Realsteuerhebesätze in den letzten Jahren im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erhöht. Sie liegen oberhalb der fiktiven Hebesätze nach dem GFG. Die Ertragsanteile, die aus der Überschreitung der fiktiven Hebesätze resultieren, werden weder bei der Festsetzung der Kreisumlage noch bei der Steuerkraft angerechnet. Sie verbleiben damit vollständig bei der Gemeinde Kreuzau zur Deckung ihrer Aufwendungen. Im interkommunalen Vergleich sind die Hebesätze allerdings zum Teil unterdurchschnittlich. Eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 100 Punkte würde zu jährlichen Mehrerträgen von über 600.000 Euro führen und so zu einer erheblichen Haushaltsentlastung beitragen. Im Planungszeitraum ist eine weitere Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um jeweils 20 Punkte in den Jahren 2018 und 2020 vorgesehen. Diese muss der Rat allerdings noch beschließen. Empfehlung Angesichts ihrer angespannten Haushaltssituation sollte die Gemeinde Kreuzau auch eine weitere Erhöhung ihrer Realsteuerhebesätze nicht ausschließen. Seite 27 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Zusätzliche Erläuterungen zu einzelnen Haushaltspositionen und Bilanzposten Gesamtabschluss Die Kommunen in NRW müssen gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW in jedem Haushaltsjahr, erstmals zum 31. Dezember 2010, einen Gesamtabschluss aufstellen. Dieser fasst die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammen. Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW nicht einbezogen werden. Sofern keine voll zu konsolidierenden Betriebe (Betriebe unter einheitlicher Leitung oder beherrschendem Einfluss der Gemeinde) vorhanden sind, entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Gleiches gilt auch, wenn ausschließlich Betriebe von untergeordneter Bedeutung vorhanden sind. Exakte Kriterien oder Verhältniszahlen für eine Beurteilung der untergeordneten Bedeutung existieren nicht. Als Anhaltspunkt wird in der Literatur in der Regel bei einem Wert von drei bis maximal fünf Prozent von einer untergeordneten Bedeutung des Betriebes ausgegangen. Die Bezugsgröße ist dabei immer die jeweilige Position (z.B. Verbindlichkeiten) in Summe von Stadt und vollzukonsolidierenden Beteiligungen (Summenbilanz). Ergänzend greifen auch Überlegungen zur Beeinflussung des Konzernergebnisses, sonstige wesentliche Risiken, Verpflichtungen u.ä., die dazu führen können, dass auch bei geringeren Prozentwerten keine untergeordnete Bedeutung vorliegt. Die Gemeinde Kreuzau hat im Jahr 2012 geprüft, ob sie verpflichtet ist, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Bei der Beurteilung der untergeordneten Bedeutung der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH, des Wasserwerks des Wasserversorgungszweckverbands Perlenbach und des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen hat die Gemeinde folgende Messgrößen herangezogen: • Anlagevermögen, • Verbindlichkeiten, • ordentliche Erträge / Umsatzerlöse, • Personalaufwendungen und • Abschreibungen. Die Gemeinde hat von der jeweiligen Messgröße nur den prozentualen Wert der Beteiligung zugrunde gelegt. Diesen hat sie in das Verhältnis zur Bilanzsumme der Gemeinde bzw. zu den Werten der Gemeinde gesetzt. Sie kommt somit zu dem Ergebnis, dass sie wegen der untergeordneten Bedeutung der verselbstständigten Bereiche bzw. Beteiligungen auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses verzichten kann. Seite 28 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Die Grundlage für die Prüfung der untergeordneten Bedeutung bilden aber die jeweiligen Positionen der Beteiligungen im Verhältnis zu der Summe von Stadt und vollzukonsolidierenden Beteiligungen. Es ist auf die nicht konsolidierten Einzelabschlüsse abzustellen. 11 In Kreuzau gibt es zwei Unternehmen, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss hat: die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH und den Schulverband Kreuzau-Nideggen. Die Prüfung der untergeordneten Bedeutung führt zu folgenden Verhältniszahlen: Quantitative Prüfung der untergeordneten Bedeutung 2014 (Beträge in Tausend Euro, Anteile in Prozent) Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Schulverband KreuzauNideggen 121.931 4.962 1.397 95,0 3,9 1,1 22.348 1.154 772 92,1 4,8 3,2 47.991 3.272 690 92,4 6,3 1,3 124.965 5.142 1.767 94,8 3,9 1,3 32.142 1.917 349 93,4 5,6 1,0 35.006 1.693 294 94,6 4,6 0,8 Kernhaushalt Anlagevermögen Anteil Anlagevermögen Eigenkapital Anteil Eigenkapital Fremdkapital Anteil Fremdkapital Bilanzsumme Anteil Bilanzsumme Ordentliche Erträge Anteil ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Anteil ordentliche Aufwendungen Der Schulverband Kreuzau-Nideggen wurde zum 31. Juli 2015 aufgelöst. Die Anteile der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH liegen durchweg über drei Prozent. Die Anteile des Fremdkapitals und der ordentlichen Erträge befinden sich sogar oberhalb der fünf-Prozent-Grenze. Diese stellt nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich die Obergrenze für eine untergeordnete Bedeutung dar. Auch in den Vorjahren werden die drei- und fünf-Prozent-Grenzen überschritten. Feststellung Die Gemeinde Kreuzau ist nach quantitativen Kriterien verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH ist nicht von untergeordneter Bedeutung und muss daher in den Vollkonsolidierungskreis einbezogen werden. 11 Die gpaNRW geht grundsätzlich von einem beherrschenden Einfluss aus, wenn die Beteiligungsquote bei mindestens 50,01 Prozent liegt. Seite 29 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Pensionsrückstellungen Die künftigen Versorgungslasten für aktive Beamte und Versorgungsempfänger der Kommune werden in den Pensionsrückstellungen abgebildet. Der Anteil der Pensionsrückstellungen der Gemeinde Kreuzau an der Bilanzsumme beträgt derzeit 7,8 Prozent. Von 2010 bis 2015 sind die Pensionsrückstellungen der Gemeinde Kreuzau um rund 1,4 Mio. Euro angestiegen. Dadurch und aufgrund der sinkenden Bilanzsumme hat sich der Anteil der Pensionsrückstellungen an der Bilanzsumme von 6,4 auf 7,8 Prozent erhöht. Rückstellungsquote Pensionen in Prozent 2015 Kreuzau 7,8 Minimum 3,9 Maximum 14,8 Mittelwert 8,1 1. Quartil 6,6 2. Quartil (Median) 7,8 3. Quartil Anzahl Werte 9,0 39 Für die Versorgungsverpflichtungen haben die Kommunen in künftigen Haushaltsjahren Auszahlungen zu leisten. Hierzu wird Liquidität benötigt. Sofern den gebildeten Rückstellungen keine adäquaten Deckungspositionen gegenüber stehen, sind die Auszahlungen aus den laufenden Einzahlungen zu finanzieren. Ohne Liquiditätsvorsorge kann dies künftig zur Folge haben, dass die laufenden Einzahlungen dafür nicht mehr ausreichen. Die Versorgungsauszahlungen müssten dann zumindest zum Teil kreditfinanziert werden. Im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft kann es daher sinnvoll sein, dass die Gemeinde Kreuzau rechtzeitig einen Kapitalstock aufbaut. Voraussetzung dafür sind Liquiditätsüberschüsse. Sofern diese nicht zur Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt werden, sollten sie zumindest teilweise für spätere Pensionszahlungen angelegt werden. Die Gemeinde Kreuzau hält Anteile an den Kommunalen Versorgungsrücklagen Fonds (KVRFonds). Der Wert liegt Ende 2015 bei rund 27.500 Euro. Ansonsten hat die Gemeinde keine ausreichenden Vorsorgelösungen getroffen, da sie keine bzw. nicht ausreichende Liquiditätsüberschüsse erzielt. Seite 30 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Anlagen: Ergänzende Tabellen Tabelle 1: NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2015 Kennzahl Kreuzau Minimum Maximum Mittelwert Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad 100,8 79,5 107,9 96,6 Eigenkapitalquote 1* 17,8 3,0 53,8 37,7 Eigenkapitalquote 2 59,3 32,6 86,9 68,9 0,5 0,3 40,4 5,0 50,8 22,3 61,1 43,0 Abschreibungsintensität 9,6 4,7 16,2 10,3 Drittfinanzierungsquote 63,6 34,8 83,1 57,3 Investitionsquote* 82,2 14,7 240,6 77,4 74,1 61,3 114,9 89,8 Liquidität 2. Grades* 8,1 7,5 522,0 103,0 Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren) 83 0 83 19 22,6 0,7 22,6 4,5 1,2 0,0 6,5 0,9 Netto-Steuerquote 56,4 38,2 79,8 57,7 Zuwendungsquote* 19,1 5,3 37,0 14,8 Personalintensität 16,9 10,9 26,4 17,8 Sach- und Dienstleistungsintensität 15,0 10,8 30,6 17,8 Transferaufwandsquote 48,0 32,5 61,2 44,8 Fehlbetragsquote* Vermögenslage Infrastrukturquote Finanzlage Anlagendeckungsgrad 2 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote* Zinslastquote* Ertragslage * Die Kennzahl wird erheblich durch Extremwerte beeinflusst. Der (arithmetische) Mittelwert verliert daher an Aussagekraft. Die gpaNRW gibt daher als Vergleichswert den Median an. Tabelle 2: Vermögen in Tausend Euro 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anlagevermögen 129.373 126.710 124.707 124.661 121.931 121.389 Umlaufvermögen 1.834 2.407 2.515 2.124 2.795 3.085 55 80 71 264 239 369 131.262 129.197 127.293 127.049 124.965 124.843 98,6 98,1 98,0 98,1 97,6 97,2 Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Anlagenintensität in Prozent Seite 31 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Tabelle 3: Anlagevermögen in Tausend Euro 2010 Immaterielle Vermögensgegenstände 2011 2012 2013 2014 2015 7 19 24 11 4 1 127.172 124.496 122.489 122.455 120.111 119.647 2.195 2.195 2.195 2.195 1.816 1.741 129.373 126.710 124.707 124.661 121.931 121.389 2010 2011 2012 2013 2014 2015 17.392 17.203 17.012 17.260 17.225 17.369 1.146 1.319 1.262 1.205 1.156 1.102 Schulen 24.385 23.923 23.386 22.849 22.320 21.782 sonstige Bauten (incl. Bauten auf fremdem Grund und Boden) 14.457 14.303 13.907 13.425 13.209 13.929 Infrastrukturvermögen 67.125 65.363 64.577 65.310 63.993 63.377 davon Straßenvermögen 47.360 46.195 45.556 44.691 43.775 43.750 davon Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 19.696 19.102 18.958 20.544 19.910 19.275 sonstige Sachanlagen 2.667 2.386 2.345 2.406 2.207 2.088 Summe Sachanlagen 127.172 124.496 122.489 122.455 120.111 119.647 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen gesamt Tabelle 4: Sachanlagen in Tausend Euro Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder-und Jugendeinrichtungen Tabelle 5: Finanzanlagen in Tausend Euro Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen 902 902 902 902 510 510 1.208 1.208 1.208 1.208 1.208 1.208 0 0 0 0 0 0 84 84 84 84 98 23 0 0 0 0 0 0 2.195 2.195 2.195 2.195 1.816 1.741 124 128 128 129 106 100 Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Summe Finanzanlagen Finanzanlagen je Einwohner in Euro Tabelle 6: Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro (IST) 2010 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit + Saldo aus Investitionstätigkeit = Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag + Saldo aus Finanzierungstätigkeit 2011 2012 2013 2014 2015 -3.838 -939 -987 -5.842 -2.346 547 1.429 753 716 149 772 -59 -2.409 -186 -271 -5.693 -1.574 488 2.586 139 -97 5.812 1.315 -337 Seite 32 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 2010 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln + Anfangsbestand an Finanzmitteln 2011 2012 2013 2014 2015 177 -47 -368 120 -259 151 -131 0 399 31 151 -108 0 0 0 0 0 0 46 -47 31 151 -108 43 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln = Liquide Mittel Tabelle 7: Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro (PLAN) 2016 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2017 2018 2019 2020 2021 -3.433 -2.993 -1.188 -998 587 1.102 29 190 405 410 389 410 -3.404 -2.803 -783 -588 976 1.512 -639 -443 -450 -451 -437 -443 -4.043 -3.247 -1.233 -1.039 540 1.069 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 0 0 0 0 0 0 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0 0 0 0 0 0 -4.043 -3.247 -1.233 -1.039 540 1.069 + Saldo aus Investitionstätigkeit = Finanzmittelüberschuss /-fehlbetrag + Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln = Liquide Mittel Tabelle 8: Erträge in Tausend Euro (IST) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 13.051 16.262 15.486 14.347 16.180 19.990 8.187 5.743 5.948 3.767 6.316 6.616 36 48 5 6 8 9 5.223 5.089 5.240 5.304 5.472 5.509 Privatrechtliche Leistungsentgelte 365 353 373 385 332 389 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 405 256 288 349 373 269 1.949 2.176 3.199 2.590 3.462 1.890 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 0 29.215 29.927 30.539 26.748 32.142 34.672 9 48 44 30 44 44 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Sonstige ordentliche Erträge Ordentliche Erträge Finanzerträge Tabelle 9: Erträge in Tausend Euro (PLAN) Steuern und ähnliche Abgaben 2016 2017 2018 2019 2020 2021 17.058 19.453 20.179 20.720 21.402 22.062 Seite 33 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 2016 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017 2018 2019 2020 2021 5.149 6.780 8.690 7.805 8.129 8.424 5 5 5 5 5 5 6.289 6.219 6.219 6.204 6.189 6.176 Privatrechtliche Leistungsentgelte 375 416 410 410 410 410 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 253 241 166 169 154 162 1.774 1.364 1.317 1.309 1.303 1.278 Aktivierte Eigenleistungen 0 0 0 0 0 0 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 0 0 30.902 34.477 36.987 36.623 37.592 38.518 41 44 44 44 44 44 Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Sonstige ordentliche Erträge Ordentliche Erträge Finanzerträge Tabelle 10: Aufwendungen in Tausend Euro (IST) 2010 Personalaufwendungen 2011 2012 2013 2014 2015 5.224 5.003 5.612 5.210 5.420 5.817 431 498 371 1.138 2.955 690 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.684 4.761 5.098 5.674 4.966 5.162 Bilanzielle Abschreibungen 3.211 3.267 3.320 3.355 3.345 3.303 14.486 14.492 14.073 13.425 15.361 16.526 2.684 2.826 3.000 2.932 2.960 2.904 31.720 30.847 31.474 31.733 35.006 34.402 740 754 947 483 527 423 Versorgungsaufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Tabelle 11: Aufwendungen in Tausend Euro (PLAN) 2016 Personalaufwendungen 2017 2018 2019 2020 2021 6.052 6.418 6.456 6.531 6.477 6.645 553 590 596 601 607 613 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.567 5.617 5.271 4.801 4.768 4.946 Bilanzielle Abschreibungen 3.304 3.354 3.329 3.348 3.374 3.305 16.381 18.750 19.787 19.983 19.614 19.629 2.890 3.018 2.896 2.892 2.889 2.886 34.747 37.746 38.335 38.156 37.729 38.024 535 477 474 456 432 399 Versorgungsaufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Seite 34 von 35 Gemeinde Kreuzau Finanzen 050.010.010_04425 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de Seite 35 von 35