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Mitteilung (Niederschrift)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
344 kB
Erstellt
04.12.17, 13:06
Aktualisiert
04.12.17, 13:06

Inhalt der Datei

Anlage zur Mitteilung Niederschrift über die Einwohnerkonferenz im OT Winden am 10.10.2017 Beginn: Ende: 19.00 Uhr 20.35 Uhr Anwesend waren: 1. 40 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem OT Winden/Bergheim/Langenbroich 2. Die Ratsmitglieder: SPD: Frau Dagmar Berens von Rautenfeld, Herr Rolf Heidbüchel, Herr Rolf Schröteler Bündnis90/Die Grünen: Frau Astrid Hohn, Herr Karl-Heinz Kern CDU: Herr Dr. Ralf Nolten MdL, Herr Dirk Heinrichs 3. Verwaltung: BM Eßer, Herr Schmühl, Herr Drewes-Janssen BM Eßer begrüßt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner, die Ratsvertreter und OVin Macherey und erläutert die Hintergründe zur Durchführung der Einwohnerkonferenzen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau. Er teilt mit, dass eine Niederschrift angefertigt wird und bittet in diesem Zusammenhang um einen kurzen Hinweis der Fragesteller, wenn eine Anonymisierung des Namens im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen erfolgen soll. Das Protokoll ergeht dem Rat zur Kenntnis. Zur besseren Übersicht werden Themenblöcke zu den eingegangenen Fragen gebildet. Verkehrssituation in Winden/Bergheim/Langenbroich 1. Durch Frau Maeding wird angeregt, einen Verkehrsspiegel im Kurvenbereich HeinrichBöll-Str./Waldstr. aufzustellen, da der Kurvenbereich durch dort parkende Fahrzeuge schlecht einsehbar ist und es durch die geringe Breite der Straßen wiederholt zu gefährlichen Situationen gekommen ist. Ferner stehen Fahrzeuge verbotswidrig im Kurvenbereich Heinrich-Böll-Str./Kastanienweg, die ein Verkehrshindernis darstellen. Die Verwaltung sagt zu, sich mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises in Verbindung zu setzen. Anmerkung der Verwaltung: Das Aufstellen eines Verkehrsspiegels ist aus Sicht des SVA nicht notwendig. 2. Frau Bank erläutert, dass die Parksituation auf der Kelterstraße problematisch sei und eine Gefährdung für die meist mit dem Fahrrad fahrenden Schulkinder darstelle. Auch Personen mit Rollator haben Probleme, gefahrlos die Kelterstr. zu begehen. Die Verwaltung sagt zu, sich die Situation vor Ort anzusehen. Anmerkung der Verwaltung: Aus Sicht des SVA ist die Parksituation in der Kelterstraße nicht problematisch; eine entsprechende Beschilderung ist ausreichend vorhanden. Änderungen an dieser würden den Fußgängerverkehr nicht verbessern, so dass hier momentan kein Handlungsbedarf besteht. 3. Herr Lauscher stellt fest, dass die Stichstraße im Bereich Maubacher Str. 90-94 zur Urbanusstrasse keine Straßenbezeichnung habe. Der alte Asphaltbelag weise Beschädigungen auf. Das „Durchfahrt verboten“ Schild ist am falschen Standort aufgestellt, es müsse an der Ecke zur Urbanusstraße aufgestellt werden. Die Verwaltung sagt eine Umsetzung zu. H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\Einwohnerkonferenzen\20171010_Winden\Niederschrift EWK 10.10.17 - mit Anmerkungen.docx Anmerkung der Verwaltung: Eine Straßenbezeichnung für den dortigen Stichweg ist aus Sicht des SVA nicht notwendig. Das VZ „Verbot der Durchfahrt“ mit dem Zusatz „Radfahrer frei“, wurde an der richtigen Stelle aufgestellt; eine Umsetzung des Schildes wird folglich nicht erfolgen. 4. Herr Bank regt an, den baulichen Zustand der Kelterstr. zu überprüfen. Anmerkung der Verwaltung: Der Zustand der Kelterstraße ist der Verwaltung bekannt. Wie bei allen anderen Straßen im Gemeindegebiet auch, werden jedoch lediglich Unterhaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchgeführt. Darüber hinaus gehende Maßnahmen, an die sich die angrenzenden Grundstückseigentümer finanziell beteiligen müssen, sind derzeit nicht vorgesehen. 5. Ferner teilt er mit, dass in Bergheim an der ehem. Gaststätte Richtung Bilstein ein großes Loch im Straßenbelag vorhanden ist. Die Verwaltung sagt eine Reparatur zu. Anmerkung der Verwaltung: Der Schaden wurde zwischenzeitlich behoben. 6. Er berichtet, dass das Befahren der Bergstraße bei Gegenverkehr unmöglich ist und regt an dort eine Einbahnstrassenregelung einzuführen, was s.E. bei den angeschlossen Stichstraßen möglich sein müsste. Anmerkung der Verwaltung: Aus Sicht des SVA und der Polizei besteht kein Bedarf in der Bergstraße eine Einbahnstraßenregelung einzuführen. 7. Die Halte- und Parkverbote sollten durch die Gemeinde in diesem Bereich überprüft werden. Anmerkung der Verwaltung: Das Halte- und Parkverhalten in der Bergstraße wurde begutachtet. Das SVA wird der Gemeinde Kreuzau eine entsprechende Anordnung zur Errichtung eines Halte- bzw. Parkverbotes zukommen lassen. Betroffen ist ein Teilbereich hinter der Einmündung „Simonsgasse“ in Richtung „Ofenskaul“, rechtsseitig. 8. Im Hinblick auf die 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Lehrer-MainzStr. (vor der Grundschule) wird durch ihn eine vernünftige Beschilderung für erforderlich gehalten. Anmerkung der Verwaltung: Im Bereich der Grundschule (Lehrer-Mainz-Straße) ist eine ausreichende Verkehrsbeschilderung vorhanden. Änderungen an dieser sind nicht notwendig. 9. Er stellt zudem fest, dass links abbiegen vom Brunnenweg auf die Maubacher Str. durch die dauerhaft parkenden Fahrzeuge an der Bäckerei sehr gefährlich ist. Früher habe in diesem Bereich ein Verkehrsspiegel gehangen, er bittet um Prüfung, ob ein solcher wieder aufgestellt werden kann. Anmerkung der Verwaltung: Das Anbringen eines Verkehrsspiegels ist aus Sicht der Beteiligten nicht notwendig. Die Einsicht auf die „Maubacher Straße“ ist ausreichend gegeben. H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\Einwohnerkonferenzen\20171010_Winden\Niederschrift EWK 10.10.17 - mit Anmerkungen.docx 10. Auf dem Friedhof stehe das Drahtgestell für die Aufnahme von Grünabfällen im oberen Teil. Dieser Standort ist für ältere und körperbehinderte Menschen problematisch. Eine Versetzung sollte geprüft werden. Anmerkung der Verwaltung: Insgesamt sind 3 Körbe für Grünabfälle aufgestellt und insbesondere die Körbe an den beiden Eingängen für Jedermann erreichbar. 11. Abschließend stellt er fest, dass insbesondere Rollerfahrer die Kelterstraße mit unangemessen hoher Geschwindigkeit befahren. Hier sollten Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden. Anmerkung der Verwaltung: Die Polizei sagte zu, in der Kelterstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. 12. Herr Klink berichtet, dass die Maubacher Str. insbesondere in der Nacht und in den Sommermonaten mit sehr hoher Geschwindigkeit und großer Laustärke befahren werde und bittet um Überprüfung, ob eine fest installierte Radarmessanlage installiert werden kann. BM Eßer erläutert, dass dies bereits der Gemeinde zugetragen worden ist. Aus diesem Grund wurde 2016 das Verkehrszählgerät aufgestellt. Grobe Verstöße gegen Straßenverkehrsregeln konnten nicht festgestellt werden. Er sagt zu, dass Gerät nochmals aufstellen zu lassen, die Polizei wegen Radarmessungen und den Kreis Düren wegen der Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage einzuschalten. Anmerkung der Verwaltung: Eine feste Radarmessanlage wird vom SVA nicht genehmigt; diese wird zudem für nicht erforderlich erachtet, da entsprechende Geschwindigkeitsmessungen keine groben Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung zum Ergebnis hatten. Das Aufstellen einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage wurde vom SVA, aus vorgenannten Gründen, ebenfalls abgelehnt. 13. Herr Pütz fragt an, in welcher Weise die Maubacher Straße gesäubert werde. Herr Schmühl führt aus, dass seit mindestens 10 Jahren keine Straßenreinigung im Bereich der Gemeinde Kreuzau durchgeführt werde. Satzungsgemäß ist jeder Anlieger verpflichtet, den Gehweg und die Rinne vor seinem Grundstück zu säubern. Die Gemeinde selbst reinigt seit ca. zwei Jahren mit einer kleinen Kehrmaschine vor den gemeindlichen Grundstücken. 14. Frau Münchs, Kelterstr. 152a fragt im Hinblick auf den geplanten Abriss des benachbarten Bauernhofes an, was auf dem Grundstück durch den neuen Eigentümer entstehen soll. Ihr sei zugetragen worden, dass 40 Wohneinheiten entstehen sollen. Im Hinblick auf die ohnehin schlechte Parksituation werde dieses Bauvorhaben die Situation noch verschlechtern. Herr Schmühl erläutert, dass das Grundstück verkauft worden ist. Was dort geplant ist, ist der Gemeinde nicht bekannt. Möglicherweise erfolge eine massive Bebauung des Grundstücks. Im Rahmen der Umgebungsbebauung ist eine 2 ½ geschossige Bebauung möglich, pro Wohneinheit müsse ein Stellplatz nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang wird durch Herrn Schnitzler ergänzt, dass die Dachschräge bei dem geplanten Bauvorhaben vorgegeben werden sollte. Auch er sieht hier zukünftige vermehrte Parkprobleme. 15. Herr Brüning stellt fest, das s.E. die Kelterstraße als ehem. Dorfstraße nicht für die Aufnahme des Durchgangsverkehrs geeignet sei. Er hat folgende Vorschläge: 1. Kelterstrasse zukünftig Einbahnstraße 2. regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen (insbesondere wegen der Rollerfahrer) durch die Polizei 3. Anliegerparkplätze schaffen H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\Einwohnerkonferenzen\20171010_Winden\Niederschrift EWK 10.10.17 - mit Anmerkungen.docx Anmerkung der Verwaltung: Die Kelterstraße dient nicht dem Durchgangsverkehr, sondern dem Anwohnerverkehr. Das Errichten einer Einbahnstraße ist aus Sicht des SVA nicht notwendig. Die Schaffung von Anliegerparkplätzen ist grds. möglich, jedoch müsste hierfür ein entsprechender Antrag beim SVA eingereicht werden. Die „Parkgebühren“ würden dann pro Stellplatz ca. 30 Euro/Jahr betragen und sind von den jeweiligen Anwohnern/Nutzern zu entrichten. Das SVA rät davon ab, auf Wunsch einer Einzelperson, einen derartigen Antrag zu stellen, da ggfs. andere Anwohner mit dieser Regelung nicht einverstanden sein könnten. Um entsprechende Anliegerparkplätze zu schaffen, sollten sich genügend Anwohner für eine solche Regelung aussprechen. Diese müssen sich über die o.g. entstehenden Kosten im klaren sein. 16. Herr John aus Bergheim stellt fest, dass das Begehen der Straße Am Grubengarten von Winden nach Bergheim bzw. umgekehrt durch den Schwerlastverkehr sehr gefährlich geworden ist. Er regt an, den seinerzeitigen Gehweg zu verbreitern bzw. zu ertüchtigen. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. Anmerkung der Verwaltung: Da es sich um eine Kreisstraße (K 39) handelt, wurde der Kreis Düren als Straßenbaulastträger um Stellungnahme zu der Anregung gebeten. Eine Antwort steht noch aus. 17. Herr Esser regt an, die Fahrbahnverengung an der Lehrer-Mainz-Str. zu entfernen, da diese zur Lärmbelästigung durch anfahrende und beschleunigende Fahrzeuge (insbesondere Container-Fahrzeuge der EGN) beitrage. Evtl. Radarmessungen können von der Rurbrücke erfolgen. Er regt abschließend an, die Verkehrsüberwachungskräfte zum Schulschluss an die Windener Grundschule zu entsenden, da zu dieser Zeit regelmäßig erhebliche Parkverstöße festgestellt werden können. Anmerkung der Verwaltung: Das Entfernen der Fahrbahnverengung in der Lehrer-Mainz-Straße, ist nach Auskunft des SVA nur nach Ratsbeschluss der Gemeinde Kreuzau möglich, grundsätzlich ist davon aber abzuraten, da hier Tempo 30 gilt und die Verengung maßgeblich für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sorgt und ursprünglich auch hierfür errichtet wurde. Der Außendienst der Gemeinde Kreuzau ist über das monierte Parkverhalten im Bereich der Grundschule informiert. 18. Herr Schnitzler dankt der Verwaltung für die Durchführung der Bordsteinabsenkungen in Winden. Im Bereich der Maubacher Str./Rosenweg wurde eine Absenkung vorgenommen, an der eine Begrenzungsmauer steht. Durch die geringe Breite des Gehweges haben Rollstuhlfahrer erhebliche Probleme diese Absenkung zu nutzen. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. Anmerkung der Verwaltung: Seitens der Verwaltung wurde eine Nachbesserung in Auftrag gegeben. 19. Herr Keupgen, Hormer Weg 1 trägt vor, dass er direkt an einem Wirtschaftsweg zur K 27 wohne, welcher nur für landwirtschaftliche und kommunale Fahrzeuge freigegeben ist. Dieser Weg wird aber verbotenerweise seit vielen Jahren als Abkürzung vom Durchgangsverkehr genutzt. Er bittet um Sperrung alternativ um verstärkte Polizeikontrollen. Die Verwaltung sagt eine Weiterleitung an die zuständige Polizei zu. Anmerkung der Verwaltung: H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\Einwohnerkonferenzen\20171010_Winden\Niederschrift EWK 10.10.17 - mit Anmerkungen.docx Der Wirtschaftsweg wird nicht gesperrt, da dieser für die dortigen Landwirte von Bedeutung ist. Die Polizei wurde über die Verstöße in Kenntnis gesetzt. 20. Herr S. Botz führt aus, dass die Verkehrssituation in Winden allgemein schlecht sei. In diesem Zusammenhang regt er analog der Regelung an der Grundschule die Anbringung eines Zebrastreifens am Kindergarten, Maubacher Straße an. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. Ferner schwebe ihm vor, etwas für die Jugend zu machen, evtl. zusammen mit dem Windener Fußballverein und der Gemeinde. Er fragt ferner an, ob die bepflanzten Verkehrsausbuchtungen auf der Maubacher Straße entfernt werden können, ohne diese würde s.E. weniger gefährliche Verkehrssituationen entstehen. BM Eßer stellt fest, dass im Rahmen der seinerzeitigen Bürgerbeteiligung diese „Verschwenkungen“ entstanden sind. Seine Anfrage werde aber an das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren weiter gegeben. Anmerkung der Verwaltung: Das SVA lehnt die Errichtung eines Zebrastreifens im Bereich des Kindergartens ab, da der vorhandene Fußgängerverkehr zu gering sei. Ebenfalls wird das Entfernen der Verkehrsausbuchten abgelehnt, da diese der Verkehrsberuhigung dienen sollen. Grünflächen- und Pflegearbeiten im Ort 1. Frau Laufenberg trägt vor, dass es durch parkende Fahrzeuge und stark verunkrautete Gehwege fast unmöglich ist, mit einem Rollator die Bergstraße in Winden zu begehen. Auch in den Kurvenbereichen der Bergstraße stehen Fahrzeuge. Herr Schnitzler ergänzt, dass an einem Wohnhaus mit einer 2 m hohen Grundstücksmauer der Bewuchs so stark in den Gehweg gewachsen sei, dass dieser nicht mehr begangen werden könne. Hier sei ein regelmäßiger Rückschnitt notwendig. BM Eßer erläutert, dass der jeweilige Grundstückseigentümer dafür Verantwortung trage, dass die Gehwege frei von Bewuchs von seinem Grundstück bleibe. Die Verwaltung werde sich der Angelegenheit annehmen. Anmerkung der Verwaltung: Die Bergstraße wurde zwischenzeitlich begangen, die entsprechenden Grundstücke wurden erfasst und die Grundstückseigentümer wurden angeschrieben und aufgefordert, einen entsprechenden Rückschnitt vorzunehmen. 2. Herr Wollgarten führt aus, dass er in der „IG Winden“ aktiv sei. Er fragt an, womit die Verkehrsinseln durch die Gemeinde eingesät werden. Der jetzige Zustand sei optisch wenig ansprechend. BM Eßer erläutert, dass der Rat beschlossen hat, gemeindliche Flächen als „blühende Wiesen“ mit standortgerechter Einsaat anzulegen. Derzeit laufe noch eine Probephase, um die passende Saatmischung zu finden. Anmerkung der Verwaltung: Dem ist nichts hinzuzuführen. 3. Herr Huth berichtet, dass in der Bergstraße eine Dornenhecke ca. 60 cm in den Gehweg wachse, auch hier sollte ein regelmäßiger Rückschnitt erfolgen, damit der Gehweg genutzt werden könne. Anmerkung der Verwaltung: Siehe Punkt 1. H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\Einwohnerkonferenzen\20171010_Winden\Niederschrift EWK 10.10.17 - mit Anmerkungen.docx 4. Herr Pütz erläutert, dass das Reinigen der Verkehrsinseln auf der Maubacher Straße durch den Verkehr gefährlich sei. Es sei zudem festzustellen, dass das Unkraut aus den Gullys herauswachse. Herr Schmühl erläutert, dass die Gullyreinigung durch die Gemeinde durchgeführt werde. 5. Durch Herrn W. Sch. wird angefragt, ob behördliche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn ein Grundstückseigentümer seinen Pflichten nicht nachkomme; dies wird durch die Verwaltung bejaht. 6. Frau Wieland meldet sich zu Wort und trägt vor, dass sie eine schriftliche Eingabe gemacht habe. Diese wird durch BM Eßer verlesen. Er sagt eine Überprüfung zu. Die schriftliche Eingabe ist als Anlage beigefügt. Anmerkung der Verwaltung: Die fußläufige Verbindung (Gasse) wurde inzwischen auf der gesamten Länge komplett überarbeitet und ist wieder für Fahrräder, Rollatornutzer und Kinderwagen nutzbar. Das punktuelle Aufstellen von Beschilderungen, zur Vermeidung von Hundekot, wird aus Sicht der Gemeinde zu keinen erfolgsversprechenden Ergebnissen führen. Ferner wird mitgeteilt, dass Grünschnitt von Anliegern auf die Bergstraße abgekippt werde. Anmerkung der Verwaltung: Eine diesbezügliche Überprüfung wird vor Ort vorgenommen und ggf. werden weitere Maßnahmen eingeleitet. 7. Herr Grassmann teilt mit, dass an der Maubacher Str. (zw. 174-176, neben dem Grundstück P.) von einer landwirtschaftlichen Fläche Bewuchs über den Gehweg wachse, so dass dieser nicht mehr von Personen mit Rollator genutzt werden könne. Er bitte um Abhilfe. Anmerkung der Verwaltung: Der Grundstückseigentümer wurde angeschrieben und aufgefordert, den Bewuchs zu beseitigen. 8. Herr Schnitzler bittet zukünftig das Schnittgut bei der Pflege der Spielplätze direkt mitzunehmen. Er regt an, kürzere Schnittintervalle insbesondere bei Spielplätzen einzuführen. Anmerkung der Verwaltung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. 9. Durch einen Vertreter der IG Winden wird angemerkt, dass zuletzt der Mühlenteich freigeschnitten wurde. Hierbei wurde festgestellt dass eine Mauer dringend saniert werden muss. Die Verwaltung teilt mit, dass dies bekannt sei und man bereits mit dem Eigentümer gesprochen habe. 10. Frau Bank teilt mit, dass eine graue Tonne für die Aufnahme von Grableuchten fehle, im Gegenzug ist eine Papiertonne zuviel am Standort Friedhof Winden. Anmerkung der Verwaltung: An jeder Abfallentsorgungsstation wurden zwischenzeitlich entsprechende Gefäße aufgestellt. H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\Einwohnerkonferenzen\20171010_Winden\Niederschrift EWK 10.10.17 - mit Anmerkungen.docx 11. Frau Meier fragt an, wer für die Pflege und Instandhaltung des Weges im Bereich „Im Richelberg“ nach Schneidhausen zuständig sei. Herr Schmühl teilt mit, dass die Gemeinde zuständig ist. Hundehaltung/Verschmutzungen durch Hunde 1. Herr R. Botz teilt mit, dass im Ort Verschmutzungen durch Hundekot festgestellt werden können und bittet um Installation von Kotbeutelspender und Abfallbehältern. BM Eßer stellt fest, dass dies ein Problem in jeden Ortsteil sei und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter. Die Problematik werde dem Rat zur Beratung nochmals vorgelegt. In diesem Zusammenhang teilt Herr Heider, Urbanusstraße mit, dass s.E. die Installation von mehr Abfallkörben ausreiche. Kotbeutel führe in der Regel jeder Hundehalter mit sich. Anmerkung der Verwaltung: Die Hundekotproblematik ist hinlänglich bekannt. Das Ordnungsamt (Abt. 2.3) veröffentlicht regelmäßig entsprechende Artikel im Amtsblatt. Änderungen im Verhalten der Hundehalter sind jedoch nicht erkennbar. In allen Ortsteilen incl. Grün-/Parkanlagen sind Abfallkörbe in ausreichender Anzahl vorhanden. Eine zusätzliche Aufstellung wegen Hundekot wird nicht für erforderlich gehalten. 2. Frau Simons trägt vor, dass viele Hundehalter ihre Hunde im Bereich der Rur nicht anleinen. Sie habe jedoch Angst vor Hunden. BM Eßer führt aus, dass auch hier das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter gefragt ist. Verschiedenes 1. Herr Heider fragt an, ob in Zukunft eine weitere Bebauung im Bereich der Urbanusstraße erfolge. Herr Schmühl teilt mit, dass in den nächsten Jahren aufgrund fehlender Reserveflächen eine Ausweisung neuer Baugebiete, auch im Bereich der Urbanusstraße, möglich ist. Der Rat hat über die Verfahrenseinleitung zu befinden. BM Eßer erläutert den Anwesenden das Bebauungsplanverfahren ausführlich. 2. Frau Ruland, Kelterstr. beklagt, dass sie neben einer „Müllhalde“ wohne. Sie habe dem Zustand vor Jahren der Gemeinde gemeldet, es sei aber nichts passiert. BM Eßer erläutert, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegen müsse, damit die Gemeinde eine Eingriffsgrundlage habe. Die Gemeinde werde den Sachverhalt nochmals prüfen. Parkverstöße können unabhängig hiervon jederzeit dem Ordnungsamt gemeldet werden. Anmerkung der Verwaltung: Der Außendienst der Gemeinde Kreuzau war vor Ort. Seitens der Ordnungsbehörde ist kein Eingreifen möglich, da eine Grundlage fehlt. 3. Herr Esser stellt fest, dass sich zeitweise auf dem Schulhof der Grundschule bis spät in die Nacht Jugendliche aufhalten und fragt an, ob die Polizei diesen Bereich überwachen kann. BM Eßer erwidert, dass bei konkreten Belästigungen die Polizei eingeschaltet werden kann. BM Eßer teilt mit, dass Anregungen und Mängelmeldungen von der Verwaltung umgesetzt und dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Teilweise müsse aber auch das Straßenverkehrsamt des Kreises eingeschaltet werden. H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\Einwohnerkonferenzen\20171010_Winden\Niederschrift EWK 10.10.17 - mit Anmerkungen.docx Die heutige Niederschrift wird an den Rat zur Information weiter gegeben. Anschließend werden von der Verwaltung alle Punkte abgearbeitet, zu denen kein Ratsbeschluss erforderlich ist. In einer der nächsten Sitzungsrunden wird die Niederschrift mit Umsetzungsschritten dem Rat öffentlich zur Kenntnis gegeben. Die Unterlagen sind dann im Ratsinformationsdienst auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau hinterlegt und können öffentlich dort eingesehen werden. BM Eßer führt aus, dass Hinweise oder Mängel jederzeit bei der Verwaltung oder der OVin aber auch den politischen Vertretern im Ort gemeldet werden können. Er bedankt sich abschließend für die rege Teilnahme und schließt die Sitzung. Gesehen: Der Bürgermeister Gez. -Eßer- H:\Dezernat 1\Abt 1\SB 1 Allg. Angelegenheiten\Einwohnerkonferenzen\20171010_Winden\Niederschrift EWK 10.10.17 - mit Anmerkungen.docx Gez. -Drewes-Janssen- %gp2‘ ZYP?37?rq ‘/‘j 71?7Z7 27;1-‘rnry c11 I77 (- «0‘ j‘aP7ac ?777 / ‘7t2Q / 7‘?pflfl mpcY)9u ?7rn ciop o 0‘D7Ø G‘ zp 770) “7 ni ? Jo n‘% ‘i z,crn7 p n‘‘vupi F?7?p ‘ e‘r CI 773v p «rn u/7n1 r7 c‘O.V oC/ 4 C/Q‘67 7R7,rY?pC) 77TU 7,t7)?‘ p777 7?,ki7W ‚QO 777 C77GC) 7c7fl,f9I/)767 / - 7r77‘ 2G,Q7 fl‘ ‘7,t1 7??%7W7Q‘ 7777) mi -m‘ ‘ ? k7r777U / ZG -//R?flQ3( fl7,9 /r777 777 -- 4?7?1 m777p7rnv‘ ‘77yVT?/777 o,Q cJs7/Wy?77 7WP77 wpv P ??7Z/‘179‘Vfl/ ‘7q 717‘7‘ O‘,Q‘Z7 i‘rn iap my ‘ 77rn‘rn ‘/‘7 ???2VP729Pt77F m?/.? Q 1‘7 ?U?,V q977fl77 97V /7/9f ./ AYmy - 777‘ -e‘,7 ?9‘U1 / pmr1 7 rrflflY/7 / -7 7777 7# pmi ‘jj o nvdib I7J ‚