Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
482 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
16.05.17, 13:06
Aktualisiert
16.05.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu VL 44/2017
KommunalAgenturNRW
Kalkulationsvermerk
Auftraggeber
Gemeinde Kreuzau
Herr Guido Klüser
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Leistung
Ermittlung der Kostenersatzbeträge für Leistungen der
Feuerwehr
Auftragnehmer
Kommunal Agentur NRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 43077-0
Telefax: 0211 43077-22
Projekt-NriDatum
54 16082 / 31. Januar 2017
Bearbeitung
Dipl-Kfm. Dominik Pieniak
Ass. jur. Thea Resem
Kalkulationsvermerk Gemeinde Kreuzau
Inhalt
2
Inhalt
1.
Einführung
3
2.
Zielder Kalkulation
3
3.
Allgemeines Vorgehen
3
4.
Grundsätze der Kalkulation
4
5.
6.
7.
4.1
Übergeordnete Kalkulationsansätze
4
4.2
Einsatz- und Nutzungszeiten
5
4.3
Basisjahre für Kalkulation
5
4.4
Preissteigerungen
6
4.5
Kalkulatorische Zinsen
6
4.6
Verwaltungskostenzuschlag
6
Kalkulation
6
5.1
Kostenpositionen: Direkte Kosten
6
5.2
Kostenpositionen: Vorhaltekosten
6
5.3
Kostenpositionen: Nutzungsbedingte Kosten
7
5.4
Kostenpositionen aus Vorhalte- und nutzungsbedingten Kosten
8
5.5
Erlöse
9
Fahrzeugstundensätze
9
6.1
Direkte Kosten
9
6.2
Verteilung Gemeinkosten
9
6.3
Einsatzstunden
10
6.4
Stundensätze
10
6.5
Fahrzeuggruppen
10
Personalstundensätze
11
7.1
Einheitlicher Satz
11
7.2
Einsatzstunden
11
7.3
Stundensatz
11
Projekt Nr.: 54 16282
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Kalkulationsvermerk Gemeinde Kreuzau
1. Einführung
Ergänzend
zu
den
(Kalkulation
Berechnungen
Kreuzau
2017)
ist
dieser
kurze
Kalkulationsvermerk angelegt worden, um die Kalkulation und die dahinterstehenden Ansätze
zu verdeutlichen.
Die Kalkulation des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr wird auf Grundlage des BHKG
durchgeführt. Die Kommunal Agentur NRW hat die Kalkulation auf Grundlage der von der
Kommune bereitgestellten Unterlagen durchgeführt. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der
Unterlagen ist die Kommune verantwortlich.
Ziel der Kommunal Agentur NRW ist es, ein hohes Maß an Rechtssicherheit bei Kalkulation und
Satzung zu erreichen. Alle Ansätze, welche in die Kalkulation einfließen, sind mit der Kommune
abgestimmt worden.
2. Ziel der Kalkulation
Ziel der Kalkulation ist die Ermittlung von Kostensätzen, welche in den Satzungstext
aufgenommen werden können.
Neben
einem
Personalstundensatz
werden
aufgabenbezogene
Fahrzeugstu ndensätze
(aufgeteilt in Fahrzeuggruppen) kalkuliert.
Der Aufbau der Kalkulation soll eine einfache Fortschreibung in den Folgejahre erlauben.
3. Allgemeines Vorgehen
Für die Kalkulation werden alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Feuerwehr anfallen,
analysiert. Dabei werden in einem ersten Schritt diejenigen Kosten identifiziert, welche in der
Kalkulation berücksichtigt werden dürfen, sog. kostenersatzfähige Kosten. Zu diesen zählen
jedoch nicht solche Kosten, die für nicht notwendige Maßnahme anfallen, z. B. Zuschüsse zu
Veranstaltungen der Versammlung, vgl. Schneider, Kommentar zum BHKG,
§ 52,
Rn. 31.
Danach erfolgt eine Aufteilung der Kosten in Gemeinkosten und Einzelkosten, welche einem
Kostenträger (in der Regel Fahrzeug oder Gerät) direkt zugerechnet werden können.
Die (Gemein-)Kosten werden in Vorhaltekosten und nutzungsbedingte Kosten aufgeteilt.
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Nach der Aufteilung werden die Kosten dann auf die Fahrzeuge und das Personal verteilt.
Nutzungsbedingt
Vorhaltung
4. Grundsätze der Kalkulation
4.1
Übergeordnete Kalkulationsansätze
Die Kalkulation folgt drei übergeordneten Prinzipien:
a. Gebührengerechtigkeit
b. TransparenzNerständlichkeit
c. Verhältnismäßigkeit des Aufwands der Kalkulation
Die Gebührengerechtigkeit wird durch eine Mischung von Pauschalen (z. B. Fahrzeuggruppen)
und einer durchgehenden Spitzabrechnung von Kosten gegenüber dem Schuldner
sichergestellt.
Der transparente Aufbau und die durchgeführten Vereinfachungen führen dazu, dass die
Kostenverteilung einfach nachzuvollziehen ist und eine Fortschreibung ermöglicht wird.
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Kalkulationsvermerk Gemeinde Kreuzau
Die Verhältnismäßigkeit des Aufwandes zur Erstellung einer Kalkulation erhält im besonderen
Maße bei den Vorhaltekosten an Bedeutung. Aufgrund der durchgehenden Verwendung der
Jahresstunden (als Teiler somit stets 8.760 Std., in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung,
vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.10.1994, Az.: 9 A 780/93; VG Münster, Urteil vom 23.01.2012,
Az.: 1 K 1217/11) spielen die Vorhaltekosten nur eine sehr untergeordnete Bedeutung. Bei der
Kalkulation stand deshalb die vollständige Erfassung der Vorhaltekosten im Fokus. Bei der
Verteilung der Kosten wurde auf Grund der Unverhältnismäßigkeit einer tiefgehenden
Datenerfassung (hoher Aufwand) in der Regel auf vereinfachte Verfahren oder auf die
Fachkompetenz der Feuerwehr zur Festlegung der Kalkulationsansätze und Kostenverteilung
zurückgegriffen.
4.2 Einsatz- und Nutzungszeiten
Bei der Ermittlung und Verteilung der Kosten kann und wird nicht zwischen Einsatzstunden und
sonstigen Nutzungen unterschieden. Während die Einsatzstunden (tatsächliche Einsätze) von
Feuerwehrfahrzeugen und den beteiligten Feuerwehrleuten detailliert erfasst werden, werden
sonstige Nutzungen (Beweg ungsfahrten/Übungen) nicht ausreichend dokumentiert. Um einen
korrekten Stundensatz zu ermitteln, ist es notwendig, die nutzungsbedingten Kosten auch durch
die gesamten Nutzungsstunden zu teilen. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr sind die
Nutzungsstunden als Einsatzstunden mit einem Aufschlag definiert worden. Der Aufschlag
berücksichtigt sowohl die qualitative als auch die quantitative Nutzung außerhalb von Einsätzen
und wurde auf 20 % festgelegt. Dieser Wert wurde bereits von zahlreichen anderen Kommunen,
im Rahmen einer durch die Kommunal Agentur NRW durchgeführten Kalkulationen, bestätigt.
Kosten für sonstige Nutzungen werden bei der Kalkulation nicht berücksichtigt. Zum Einen auf
Grund der geringen Bedeutung für die Vorhaltekosten zum Anderen kann nicht sichergestellt
werden, dass es sich um kostenersatzfähige Kosten handelt.
4.3 Basisjahre für Kalkulation
Im Sinne einer ordnungsgemäßen Kalkulation werden die Daten mit der höchsten Belastbarkeit
für die Kalkulation herangezogen. Für die Kosten ist hier der Haushaltsansatz, der auf den
letzten 5 Jahresabschlüssen beruht, und für die Einsatzstunden ein dreijähriger Durchschnitt
herangezogen worden.
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4.4 Preissteigerungen
Da die Kalkulation auf Basis vorhergehender Perioden eine Abschätzung/Prognose für eine
zukünftige Periode darstellt, ist eine Anpassung der Kosten im Rahmen der allgemein
anzunehmenden Preissteigerung vorzunehmen. Diese wird jedoch nicht pauschal auf die
Gesamtsumme, sondern für jede einzelne Kostenposition, bei der eine Preissteigerung zu
erwarten ist, angesetzt. Alle anderen Positionen werden in der Kalkulation als konstant
angenommen.
Ausgegangen wird von einer Preissteigerung von 2% pro Jahr.
4.5 Kalkulatorische Zinsen
Der kalkulatorische Zinssatz wird wie in anderen gebührenrechnenden Bereichen auf 6,02%
festgelegt.
4.6 Verwaltungskostenzuschlag
Die Verwaltung erbringt zahlreiche Leistungen für die Feuerwehr. Hierzu zählen Beschaffungen,
Personalmanagement, Auszahlungen etc. Diese Leistungen verursachen Kosten, welche nicht
explizit durch eine Kosten/-Leistungsrechnung erfasst werden. Wie in anderen Kalkulationen
und Bereichen wird ein pauschaler Aufschlag angesetzt. Dieser orientiert sich an den Kosten
eines Arbeitsplatzes der KGSt und wird mit 20 % der Gesamtkosten angesetzt.
5. Kalkulation
5.1
Kostenpositionen: Direkte Kosten
Alle als direkte Kosten identifizierten Kostenpositionen sind den einzelnen Fahrzeugen direkt
zugeordnet
worden.
Bei
dieser
Zuordnung
wurde
jeweils
unterschieden
zwischen
Vorhaltekosten und nutzungsbedingten Kosten. Zu den direkten Vorhaltekosten zählen sowohl
die Abschreibung als auch die kalkulatorischen Zinsen.
5.2
Kostenpositionen: Vorhaltekosten
Zu den Vorhaltekosten zählen alle Kosten, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft
notwendig sind. Grundsätzlich sind für alle Vorhaltekosten bei der Berechnung der
Stundensätze die Jahresstunden (8.760 Std.) als Basis anzusetzen.
Dies erfolgt in
Übereinstimmung mit und zur Umsetzung der Rechtsprechung in NRW abweichend zu älteren
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Vorgehensweisen in NRW oder anderen Bundesländern, in denen z. B. Einsatzstunden oder
die sog. Handwerkerreglung zum Einsatz kommen.
Sind die Vorhaltekosten nicht eindeutig fahrzeug- oder personalbezogen, sondern fallen anteilig
in beiden Posten an, erfolgt eine Aufteilung.
Position
Vorhaltekosten: Gebäude
Verteilung
Personal/Fahrzeuge
50/50
Vorhaltekosten: AFA
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
50/50
Leistungen des Bauhofes
50/50
Einsatzleitung
50/50
Bemerkung
Bei freiwilligen Feuerwehren
ist keine ständige Besetzung
der Feuerwehrgerätehäuser
gegeben. Eine Aufteilung der
Kosten nach m2 oder
ähnlichen Verfahren ist im
Rahmen einer Vereinfachung
und der geringen Bedeutung
für die Gebührensätze
verworfen worden.
Die Zuständigkeit der
Verwaltung über eine hohe
Zahl an Mitarbeiter steht
einem hohen
Anlagevermögen der
Fahrzeuge gegenüber.
Sach- und Dienstleistungen
betreffen sowohl das
Personal als auch die
Fahrzeuge
Die Einsatzleitung ist sowohl
für die Fahrzeuge als auch
das Personal verantwortlich.
5.3 Kostenpositionen: Nutzungsbedingte Kosten
Nutzungsbedingte Kosten
umfassen
alle
Kosten,
die
durch
eine
Nutzung
bis zur
Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft anfallen.
Reine nutzungsbedingte Kosten, die zu 100% in diese eingestellt werden, fallen bei Fahrzeugen
in der Regel nur als direkte Kosten an. Bei Personal zählen hierzu nur Ersatzleistungen (z. B.:
Lohnausfallkosten) und Kosten für die Einsatzkräfte vor Ort (z. B. Verpflegung).
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Sachkosten zählen auch zu den nutzungsbedingten Kosten, werden jedoch nicht bei der
Kalkulation berücksichtigt, da sie dem Verursacher direkt in Rechnung gestellt werden.
5.4 Kostenpositionen aus Vorhalte- und nutzungsbedingten Kosten
Bei zahlreichen Kostenpositionen kommt es zu einer Mischung von Vorhaltekosten und
nutzungsbedingten Kosten. Dies trifft z. B. auf die PSA zu. Auf der einen Seite fallen
Vorhaltekosten an, da die PSA für den Einsatz vorgehalten wird. Auf der anderen Seite fallen
nutzungsbedingte
Kosten
durch
Schäden,
Reinigung
und
Wiederherstellung
der
Einsatzbereitschaft an.
Die Positionen, welche beide Kostenformen beinhalten, werden im Folgenden einzeln
dargestellt.
Position
Verteilung
nicht
nutzungsbezogen/
nutzungsbezogen
Bemerkung
Verteilung
Personal
/Fahrzeuge
Bemerkung
Personalkosten
Verwaltung
75/25
50/50
Die Verteilung
berücksichtigt das
Verhältnis von
Fahrzeugen und
Personal.
Unterhaltung
Bewegliches
Vermögen
25/75
Etwa 75 % werden für
allgemeine
Verwaltungstätigkeiten
benötigt. 25 % der
Verwaltungstätigkeit
werden erst aufgrund von
Einsätzen erforderlich, z. B.
Abrechnung von Kosten
Nur Wartung und
technische Prüfung sind
nicht nutzungsbezogen
20/80
Dienstkleidung
/PSA
60/40
100/0
Verwaltungskostenzuschlag
50/50
Die Dienstkleidung verteilt
sich auf eine hohe Zahl von
Mitgliedern der FF, somit
kommt es in der Breite zu
altersbedingter
Neubeschaffung und in
etwas geringerem Ausmaß
zu nutzungsbedingter
Neubeschaffung/Reparatur.
Ausgeglichenes Verhältnis
von Prozessen die
einsatzbedingt angestoßen
die
Leistungen,
der
Erhalt
zum
und
Ausrüstung
durch
Fahrzeuge
interne
Maßnahmen
ergriffen werden.
(Erfahrungswert
der Feuerwehr)
Dienstkleidung
PSA wird nur dem
Personal
zugeordnet.
Projekt Nr.: 54 16282
80/20
Deutlich mehr
Ressourcen
werden für die
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Verwaltung des
Personals
benötigt.
werden zu Prozessen,
welche der Vorhaltung
dienen.
Betriebsmittel
bis 410€
25/75
Regulärer Ersatz macht
etwa ein Viertel der
Beschaffungen aus
0/1 00
Nur
Fahrzeugbezogen
Löschwasser
20/80
Ein Teil des Löschwassers
wird außerhalb des
Einsatzes genutzt
0/100
Nur
Fahrzeugbezogen
5.5 Erlöse
Die Feuerschutzpauschale, sowie die Auflösung von Sonderposten wurden bei den Erlösen
berücksichtigt.
Diese sind immer den Vorhaltekosten gegenüber zu stellen und werden aufgrund einer
fehlenden Einzelaufstellung der Verwendung zu 100 % den Personalkosten zugerechnet. Diese
Vereinfachung er-folgt aufgrund der geringen Bedeutung der Vorhaltekosten für die Kalkulation,
die sich durch die anzusetzenden Jahresstunden ergibt.
6. Fahrzeugstundensätze
6.1
Direkte Kosten
Die für die einzelnen Fahrzeuge vorliegenden Kosten sind diesen direkt zugerechnet worden.
Auch hier wurde zwischen Vorhaltekosten und nutzungsbedingten Kosten unterschieden.
Die Reparatur-Miartungskosten der Fahrzeuge wurden in einem Verhältnis 70/30 auf
nutzungsbedingte KostenNorhaltekosten verteilt. Die 30 % Vorhaltekosten sind Kosten für
regelmäßig
anfallenden
Wartungsarbeiten,
technische
Prüfungen
und
altersbedingte
Reparaturen sowie Versicherung und Steuern.
6.2 Verteilung Gemeinkosten
Die für die Fahrzeuge anfallenden Gemeinkosten werden über einen Schlüssel, den sog.
Kostenfaktor des Fahrzeuges, verteilt. Der Kostenfaktor des jeweiligen Fahrzeugs wird aus den
Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) den Einsatzstunden eines Fahrzeuges und dem
Alter im Verhältnis dieser Faktoren aller Fahrzeuge ermittelt.
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ANK und Einsatzstunden und das Alter definieren maßgeblich die Kosten, welche ein Fahrzeug
verursacht.
6.3 Einsatzstunden
Die
der
Einsatzstunden
Fahrzeuge
werden
in
den
Einsatzberichten
minutengenau
dokumentiert. Aus dieser detaillierten Erfassung sind die Einsatzstunden übernommen worden.
Jedoch werden für den Stundensatz nicht die Einsatzstunden, sondern die Nutzungsstunden
zur Berechnung herangezogen (siehe oben). Die Nutzungsstunden werden aus den
Einsatzstunden mit einem 20 %igen Zuschlag für jedes Fahrzeug ermittelt.
6.4 Stundensätze
Die Stundesätze eines Fahrzeugs (STF) setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
STF=
Summe der nutzungsbedingtenKosten
Summe der Vorhattekosten
+
Nutzungsstunden
Jahresstunden (8.760 Std.)
6.5 Fahrzeuggruppen
Die Fahrzeuge sind in Fahrzeuggruppen aufgeteilt worden. Dabei erfüllen die Fahrzeuge einer
Gruppe jeweils eine definierte Aufgabe. Bei Spezialfahrzeugen kann dies dazu führen, dass
eine Gruppe lediglich ein Fahrzeug enthält.
Die Kostensätze der einzelnen Fahrzeuge werden somit jeweils zu einem Kostensatz pro
Fahrzeuggruppe zusammengefasst.
Die Bildung von Fahrzeugruppen vermindert den Verwaltungsaufwand und sorgt für eine
Gleichbehandlung der Verursacher, denn diese zahlen einen einheitlichen Satz und müssen
keine erhöhten Kosten tragen, z. B. weil gerade bei ihnen ein reparaturanfälliges oder sehr
neues Fahrzeug zum Einsatz gekommen ist. Darüber hinaus sorgt die Bildung von Gruppen
dafür, dass Schwankungen der Kostensätze im Zeitverlauf durch eine Mischkalkulation
abgemildert werden.
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7. Personalstundensätze
7.1
Einheitlicher Satz
Die Kalkulation ermittelt einen einheitlichen Personalstundensatz. Es erfolgt keine Zuordnung
von direkten Kosten zu einzelnen Mitgliedern der Feuerwehr. Demnach werden alle Kosten als
Gemeinkosten behandelt und dann gleichmaßig auf alle Feuerwehrleute verteilt.
7.2 Einsatzstunden
Die Einsatzstunden der Feuerwehrleute werden in den Einsatzberichten minutengenau
dokumentiert. Aus dieser detaillierten Erfassung sind die Einsatzstunden übernommen worden.
Jedoch werden für den Stundensatz nicht die Einsatzstunden, sondern die Nutzungsstunden
zur Berechnung herangezogen (siehe oben).
Die Nutzungsstunden werden aus den
Einsatzstunden mit einem 20 %igen Zuschlag ermittelt.
7.3 Stundensatz
Der Stundensatz für das Personal besteht aus zwei Bestandteilen; zum Einen aus den
Vorhaltekosten, welche unabhängig von Einsätzen anfallen, und zum Anderen aus den
nutzungsbedingten Kosten, die bei Einsätzen und weiteren Nutzungen anfallen.
Die Vorhaltekosten für das Personal wiederum werden einerseits durch die Anzahl der
Feuerwehrleute und ferner durch die Jahresstunden geteilt.
Die nutzungsbedingten Kosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsstunden verteilt.
Somit ergibt sich bei dem Stundensatz „Personal“ (STP) folgender Berechnungsansatz:
—
STP
Summe nutzungsbedingter Kosten
Vorhaltekosten
+
Nutzungsstunden
Anzaht Feuerwehrleute xJahresstunden (8.760 Std.)
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Kontakt
KommunalAgenturNRW GmbH
Cecilienallee 59
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 43077-0
Telefax: 0211 43077-22
Ihre Ansprechpartner:
Dipim. Kaufmann Dominik Pieniak
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