Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
04.12.17, 13:06
Aktualisiert
04.12.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stirnberg
Kreuzau, 30.11.2017
Vorlagen-Nr.: 98/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
13.12.2017
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der
Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und Erteilung der
Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators)
I. Sach- und Rechtslage:
Der Schulbetrieb des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wurde zum 31.07.2015 eingestellt. Die
Auflösung des Schulverbandes zum 01.08.2015 wurde von der Bezirksregierung Köln am
16.07.2015 genehmigt.
Die Beschlüsse zu den nach diesem Zeitpunkt geprüften Jahresabschlüssen sowie zur Liquidation
sind von den Räten der beiden Verbandsmitglieder zu fassen, da die Verbandsversammlung nicht
mehr besteht. Analog zu den Prüfungsbestimmungen für Gemeinden (§ 101 der
Gemeindeordnung,
GO
NRW),
ist
vorab
die
Beratung
der
Prüfberichte
im
Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses am 23.11.2017 wurde
den Jahresabschlüssen zum 31.12.2014, 31.07.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) und 31.12.2015
(Rumpfwirtschaftsjahr) sowie der Liquidation des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen
uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Der Rat entscheidet gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit der Feststellung der Jahresabschlüsse und
der Liquidation auch abschließend über die Entlastung des Verbandsvorstehers bzw. Liquidators.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die liquiden Mittel des Schulverbandes wurden mit der Kontoauflösung im Juni 2016 auf das
Girokonto der Gemeinde Kreuzau transferiert und sind bei der Gemeinde bilanziert. Die nach
Feststellung der Jahresabschlüsse und der Liquidation noch vorzunehmenden Zahlungen erfolgen
von diesem Konto.
III. Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat nimmt die vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017 gem. §
96 GO NRW übernommenen Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum
31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen
Schulverbandes Kreuzau-Nideggen zur Kenntnis.
b)
Die Jahresabschlüsse 2014, 31.07.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) und 31.12.2015
(Rumpfwirtschaftsjahr) sowie die Liquidation des ehemaligen Schulverbandes KreuzauNideggen werden festgestellt.
c)
Dem ehemaligen Verbandsvorsteher bzw. Liquidator wird gem. § 96 GO NRW Entlastung
erteilt.
Der Bürgermeister
I.V.
- Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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