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Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und Erteilung der Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
04.12.17, 13:06
Aktualisiert
04.12.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und Erteilung der Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators)) Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und Erteilung der Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 30.11.2017 Vorlagen-Nr.: 98/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 13.12.2017 Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und Erteilung der Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators) I. Sach- und Rechtslage: Der Schulbetrieb des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen wurde zum 31.07.2015 eingestellt. Die Auflösung des Schulverbandes zum 01.08.2015 wurde von der Bezirksregierung Köln am 16.07.2015 genehmigt. Die Beschlüsse zu den nach diesem Zeitpunkt geprüften Jahresabschlüssen sowie zur Liquidation sind von den Räten der beiden Verbandsmitglieder zu fassen, da die Verbandsversammlung nicht mehr besteht. Analog zu den Prüfungsbestimmungen für Gemeinden (§ 101 der Gemeindeordnung, GO NRW), ist vorab die Beratung der Prüfberichte im Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen. In der Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschusses am 23.11.2017 wurde den Jahresabschlüssen zum 31.12.2014, 31.07.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) und 31.12.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) sowie der Liquidation des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Rat entscheidet gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit der Feststellung der Jahresabschlüsse und der Liquidation auch abschließend über die Entlastung des Verbandsvorstehers bzw. Liquidators. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die liquiden Mittel des Schulverbandes wurden mit der Kontoauflösung im Juni 2016 auf das Girokonto der Gemeinde Kreuzau transferiert und sind bei der Gemeinde bilanziert. Die nach Feststellung der Jahresabschlüsse und der Liquidation noch vorzunehmenden Zahlungen erfolgen von diesem Konto. III. Beschlussvorschlag: a) Der Rat nimmt die vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017 gem. § 96 GO NRW übernommenen Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen zur Kenntnis. b) Die Jahresabschlüsse 2014, 31.07.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) und 31.12.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) sowie die Liquidation des ehemaligen Schulverbandes KreuzauNideggen werden festgestellt. c) Dem ehemaligen Verbandsvorsteher bzw. Liquidator wird gem. § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Der Bürgermeister I.V. - Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-