Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 02.11.2017
Vorlagen-Nr.: 46/2017 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
14.11.2017
28.11.2017
13.12.2017
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
2. Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 06.07.2017 das Verfahren zur 2. Änderung des
Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
eingeleitet (siehe Vorlage 46/2017). Zwischenzeitlich hat der Bebauungsplanentwurf gem. § 3 (2)
BauGB offengelegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4
(2) BauGB am Verfahren beteiligt worden.
Die in den beiden Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in tabellarischer Form den
Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Des Weiteren sind der Tabelle die Stellungnahme der Verwaltung
sowie der Beschlussvorschlag zu entnehmen.
Als Anlagen 3 bis 5 ist der angepasste Entwurf des Bebauungsplans beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt Ihnen den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen,
um eine eindeutige planungsrechtliche Steuerung in Bezug auf Vergnügungsstätten und
Nutzungsarten aus dem „Rotlichtmilieu“ zu fassen. Der heute bestehende Bebauungsplan trifft
diesbezüglich keine klaren Festsetzungen, sodass ein Ausschluss solcher Nutzungsarten nicht
gewährleistet ist.
Parallel zur o.g. Bebauungsplanänderung wird der Bebauungsplan F 8b in gleicher Art geändert
(siehe VL 47/2017 1. Ergänzung). Der Bebauungsplan F 8b erfasst den nördlichen Teil des
Gewerbegebiets Stockheim.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird ein Planungsbüro beauftragt. Die Kosten für
die Bebauungsplanänderung belaufen sich auf ca. 1.500 Euro brutto. Die entstehenden Kosten
werden in Abstimmung mit dem Antragsteller zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde
Kreuzau hälftig aufgeteilt. Zur Sicherung der Kosten wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11
BauGB mit dem Antragsteller abgeschlossen. Somit entstehen für die Gemeinde Kreuzau Kosten
in Höhe von ca. 750 Euro. Unter der Kostenstelle 5110101, Konto 529104 stehen ausreichend
Haushaltsmittel bereit.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus
den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung
beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt
zu machen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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