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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:	1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
	2. Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:	1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
	2. Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 02.11.2017 Vorlagen-Nr.: 46/2017 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 14.11.2017 28.11.2017 13.12.2017 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 06.07.2017 das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB eingeleitet (siehe Vorlage 46/2017). Zwischenzeitlich hat der Bebauungsplanentwurf gem. § 3 (2) BauGB offengelegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren beteiligt worden. Die in den beiden Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in tabellarischer Form den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Des Weiteren sind der Tabelle die Stellungnahme der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag zu entnehmen. Als Anlagen 3 bis 5 ist der angepasste Entwurf des Bebauungsplans beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt Ihnen den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen, um eine eindeutige planungsrechtliche Steuerung in Bezug auf Vergnügungsstätten und Nutzungsarten aus dem „Rotlichtmilieu“ zu fassen. Der heute bestehende Bebauungsplan trifft diesbezüglich keine klaren Festsetzungen, sodass ein Ausschluss solcher Nutzungsarten nicht gewährleistet ist. Parallel zur o.g. Bebauungsplanänderung wird der Bebauungsplan F 8b in gleicher Art geändert (siehe VL 47/2017 1. Ergänzung). Der Bebauungsplan F 8b erfasst den nördlichen Teil des Gewerbegebiets Stockheim. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird ein Planungsbüro beauftragt. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung belaufen sich auf ca. 1.500 Euro brutto. Die entstehenden Kosten werden in Abstimmung mit dem Antragsteller zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde Kreuzau hälftig aufgeteilt. Zur Sicherung der Kosten wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Antragsteller abgeschlossen. Somit entstehen für die Gemeinde Kreuzau Kosten in Höhe von ca. 750 Euro. Unter der Kostenstelle 5110101, Konto 529104 stehen ausreichend Haushaltsmittel bereit. III. Beschlussvorschlag: 1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt zu machen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-