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Allgemeine Vorlage (Abwägung Öff)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
524 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL 46/2017, 1.Erg. Inhaltsverzeichnis 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau — Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB 1 1 Anwaltskanzlei H. Buschbell & Coll 1 1 1.1 MitSchreiben vom 10.08.2017 l.l.a Voraussetzungen § 13 BauGB 2 3 4 Stellungnahme eines Bürgers 3 2.1 Mit Schreiben vom 18.08.2017 2.1.a Keine Bedenken 3 3 Stellungnahme eines Bürgers 3 3.1 Mit Schreiben vom 05.09.2017 3.1.a Lärmemissionen 3.1 .b Erschließung 3 3 4 Stellungnahme eines Bürgers 5 4.1 Mit Schreiben vom 17.08.2017 4.1.a Trading-Down Effekte 4.J.b Anlage Unterschriftenliste 5 5 5 Legende: Frühzeitige, Offenlage, Hinweise und Festsetzungen 1/1 — Ortsiage Stockheim Voraussetzungen § 13 BauGB f.1.a . beiliegender — Abwgungsvorschlag — — - — — Bei der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes F8a wird eine textllche Festsetzung konkretisiert. Folglich wer Es geht um Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungs den die Grundzüge der Planung nicht berührt. Allgemein planes F8A sowie F8B. In Ihrer Sitzung vom 06.07.2017 haben Sie be anerkannt ist, dass eine Anderung also die Anderung von schlossen, dass die beiden Anderun gen im vereinfachten Verfahren Darstellungen bzw. Festsetzungen des Bauleitplans oder die Ergänzung also das Hinzutreten weiterer Darstellungen gemäß 13 BauGB durchgeführt werden sollen. bzw. Festsetzungen ohne Veränderung des Bisherigen das Unsere Mandantschaft ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. der bisherigen Planung zugrunde liegende Leitbild nicht Die Voraussetzungen des 13 BauGB liegen hier nicht vor. Insoweit ist ändert, wenn also der planerische Grundgedanke erhalten davon auszugehen, dass in einem späteren, von unserer Mandant bleibt. Abweichungen von minderem Gewicht, die die Pla schaft einzuleitenden Normenkontroliverfahren der gesamte Bebau nungskonzeption des Bebauungsplans unangetastet lassen, ungsplan als nichtig festgestellt wird. Dies hätte für die Gemeinde er berühren die Grundzüge der Planung nicht (OVG Lüne hebliche Konsequenzen, da insoweit Schadensersatzansprüche ent burg Un. v. 17. 10. 2002 1 KN 3660/01; OVG Koblenz Urt. stehen. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit wird der Gemeinde Kreu v. 24. 3. 2010 8 C 11 202/09; VG Augsburg Urt. v. 18. 1. zau auch durch das jetzige Vorgehen nicht geholfen sein, wenn bis zu 2012— Au 4 K 10.1960, jeweils aaO vor Rn. 1). einem möglichen Abschluss eines Normenkontrollverfahrens bereits Die planerische Grundkonzeption wird nicht berührt, wenn erste Verfahrensschrifte und deren Zulässigkeit fraglich sind. sich Planänderun gen oder Planergänzun gen nur auf Einzel Aus Sicht unserer Mandantschaft ist es immanent eine Umweltverträg heiten der Planung beziehen. lichkeitsprüfung vollständig durchzuführen. Es wird erforderlich sein, sämtliche erforderlichen Beteiligten anzuhören und ordnungsgemäß zu Vorliegend wird durch die Änderungsplanung kein Wechsel beteiligen. Im Hinblick auf die damals festgesetzten Bebauungspläne des Baugebietstyps vorgenommen. Es wird lediglich Rege ist mitzuteilen, dass zwischenzeitlich erheblich Zeit verstrichen ist. In lungen zu Vergnügungsstäften getroffen, die in der damals der Zwischenzeit sind gerade die Umweitgesetze erheblich verschärft zugrunde liegenden BauNVO 1977 nicht berücksichtigt wur worden. Es ist daher zwingend geboten eine neue Uberprüfung in voll den. Folglich sind in dem rechtskräftigen Bebauungsplan ständiger Form vorzunehmen. Die von der Gemeinde geplanten Ande Vergnügungsstäften, wie beispielsweise Bordelle, Diskothe tungen können hier erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. ken, Sexshops, Spielhallen und —casinos, aktuell zulässig. Die Gemeinde behauptet schlichtweg, dass Umwelteinwirkungen nicht Durch die Anpassung der textllchen Festsetzungen hinsicht über das noch bestehende Maß hinaus entstehen werden, ohne hierfür lich der Vergnügungsstäften werden Vergnügungsbetriebe f. .J ausweislich Mit Schreiben vom 10.08.2017 1.1 Wir zeigen an, die rechtlichen Interessen Vollmachtskopie anwaltlich zu vertreten. Anwaitskanzlei H. Busch beil & Coli 1 Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. 3 Abs. 2 BauGB § 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau 1/6 2. Der Rat der Ge meinde Kreuzau, beschließt, die Stel lungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwä gen. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreu zau, die Stellung nahme wie im Abwä gungsvorschlag for muliert abzuwägen. Beschlussvorschlag — Ortsiage Stockheim Um für alle Parteien Rechtssicherheit zu erzielen, können wir Ihnen nur dringendst anraten vom vereinfachten Verfahren Abstand zu nehmen. Ein ordentliches ausführliches Verfahren, schafft Klarheit für die Bür ger und kann somit unnötige Prozesse vermeiden. Ein von der Gemeinde ausgeschlossener Trading-Down-Effekt ist hier auch nicht zu unterschätzen, der von unserer Mandantschaft sogar stark befürchtet wird. Gerade solche Veranstaltungshallen führen dazu, dass eine negative Beeinträchtigung für kleine und mittlere Gewerbe betriebe entsteht. Diese Gewerbebetriebe werden gerade durch solche Veranstaltungshallen verdrängt. Die Ausführungen der Gemeinde, dass durch die vorliegende Planung keine negative Umweltauswirkun gen für die Schutzgüter Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Wasser, Boden, Mensch so wie Kultur und Sachgüter erfolgen wird, kann nicht nach vollzogen wer den. Es werden insoweit auch keinerlei Anhaltspunkte dafür mitgeteilt. Schon allein aus dem erheblich erhöhten Verkehrsaufkommen ist da von auszugehen, dass insbesondere auf die Schutzgüter Klima und Luft, sowie Tier, Pflanzen und Mensch eine erhebliche Einwirkung ein treten wird. In diesem Zusammenhang wird auch ausdrücklich gerügt, dass davon auszugehen sei, dass die vorhandenen Zufahrtswege nicht ausreichend sein werden. In diesem Zusammenhang muss auch be rücksichtigt werden, dass sich in dem Gebiet viele Wohnhäuser befin den, die im Zuge der kleinen Gewerbe entstanden sind. ausgeschlossen, von denen Trading-Down Effekte zu erwar ten sind. stichhaltige Argumente zu liefern. Besonders ist davon auszugehen, dass durch die Änderung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen entsteht, mit erheblichen Beeinträchtigungen für die der Umwelt. In der unmittel barer Nähe befindet sich auch Landschaftsschutzgebiet was mit zu berücksichtigen ist. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist daher unausweichlich. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße „L 327“. So ist auch die überregionale Erreichbarkeit des Ge werbegebietes ohne Belastung von Ortsdurchfahrten gesi chert. Die bestehende Erschließung bleibt durch die vorlie gende Anderung des Bebauungsplans unverändert. Da das Maß der baulichen Nutzung durch die Planung nicht verändert wird, ergeben sich keine Auswirkungen auf Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB, die nicht bereits heute zulässig sind und im Rahmen des Auf stellungsverfahrens ermittelt und abgegolten worden sind. Beispielsweise werden die Schutzgüter Klima, Luft und Men schen nicht weiter beeinträchtigt, da die Zonierung des Ge werbegebietes gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan unberührt bleibt. Eine negative Umweltauswirkung auf das Landschaftsbild wird ebenfalls vermieden, da die zulässigen Gebäudehöhen nicht erhöht werden. Abschließend wird die zulässige GRZ durch die Planung nicht verändert, sodass der Versiegelungsgrad und folglich die Inanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden nicht über das bereits zulässige Maß erhöht wird. Analog dazu wird die abflussre levante Fläche nicht vergrößert, sodass der Wasserhaushalt ebenfalls nicht weiter beeinträchtigt wird. Auch die überbau baren Flächen werden nicht verschoben, sodass sich die Eingriffe auf bereits vorbelastete und bebaute Bereiche oder dafür vorgesehene Bereiche beschränken. Gebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB sind nach wie vor nicht betroffen. Abwägungsvorschlag Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau Beschlussvorschlag 2/6 — Mit Schreiben vom 18.08.2017 Keine Bedenken 2.1 2.1.a aus dem Rotlichtmilieu beabsichtigen auszuVeranstaltungen von Gruppierungen, die sich Rand unserer Parteien- Landschaft bewegen, um das Ansehen der Gemeinde nicht zu schä- Mit Schreiben vom 05.09.2017 Lärmemissionen 3.1 3.1.a . f. .J und somit in Mit der Offenlage der 2. Änderung der Bebauungspläne der Gemeinde Kreuzau Nr. F 8a und 8b, Ortsteil Stockheim, “Gewerbegebiet‘ geben Sie mir die Möglichkeit hieizu Stellung zu nehmen. Mit beiden Bebauungsplanveränderungen sind m. E. sehr wohl negative Umweltauswir Ich wohne mit meiner Familie im Ortsteil Stockheim, unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet. Stellungnahme eines Bürgers 3 Ihre weiteren Entscheidungen verfolge ich mit Interesse. Gestatten Sie mir noch einen Hinweis zu Akquise für das leerstehende ehemalige OBl-Areat Soweit dies noch nicht in lhre Überlegungen eingefiossen sein sollte, wäre z.B. der von der Stadt Düren abgelehnte Sportartikelmarkt Decatlon eine mögliche Option für diesen Standort. wie Genau Sie Betriebe schließen, sollten auch am rechten oder linken ausgeschlossen werden digen. Entsprechend Ihrer Bekanntmachung zu o.g. Änderung rege ich folgende Ergänzung an: Stellungnahme eines Bürgers 2 Stellungnahmen 3 Abs. 2 BauGB - Grundsätzlich dienen gemäß 8 BauNVO Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Eine Wohnnutzung ist hingegen nur ausnahmsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet sind zulässig. des Eine Ansiedlung Sportartikelmarktes ist leider planungsrechtlich nicht möglich, da es sich dabei um einen großflächigen Einzelhandelsbetriob handelt, der im GE nicht zuläs sig ist. Der OBl wurde seiner Zeit im Wege der Ausnahme genehmigt. Lediglich ein neuer Baumarkt hätte Bestands schutz. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Veranstaltungen sind auch aus Sicht der Verwaltung nicht erwünscht; diese sind aber mittels des Planungsrechts nicht zu verhindern. Hier müsste im Einzelfall über ordnungsbehördliche Maßnahmen versucht werden eine derartige Veranstaltung zu verhindern. Abwägungsvorschlag § Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahm en der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau 3/6 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreu zau, die Stellung nahme wie im Abwä gungsvorschlag for 2. Der Rat der Ge meinde Kreuzau nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreu zau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Beschlussvorschlag — Ortsiage Stockheim Erschließung .. .. .. . . Sofern Sie noch Ruckfragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfugung. . Darüber hinaus ist mir aufgefallen, dass die Erschließung des Bebauungsplans Nr. F8a über die Straße “Am Torfberg“, also durch ein Wohngebiet erfolgen soll. Warum erfolgt hier keine textliche Anpassung an den Bebauungsplan Nr. F8b (Erschließung über die Straße L 327)? 3.1.b . . . . . Die Erschließung bleibt von der Planänderung unberührt. Der Bebauungsplan F8a wird über die Straße „Am Torfberg“ erschlossen, allerdings nur bis zu den Sportplätzen. Die Gewerbeflächen werden ebenso wie der Bebauungsplan F8b über die überörtliche L 327 von Norden über den „Kollweg“ und Am Burgholz“ erschlossen. Zwischen den Gewerbege bietsinternen Straßen Am Torfberg“ und Am Burgholz“ besteht lediglich eine Fußwegeverbindung, sodass der gewerbliche Verkehr nicht durch die südlich angrenzenden Wohrgebiete geführt wird. Eine detailliertere Beschreibung der Erschließung wird in die Begründung aufgenommen. Aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind bereits heute Nutzungen wie beispielsweise nicht großflächiger Ein zelhandel zulässig, welche deutlich höhere Verkehrsauf kommen besonders unter der Woche verursachen. Bezüglich der Lärmemissionen sind die Richtwerte der TA Lärm gegenüber dem Gewerbegebiet, aber auch gegenüber den schutzwürdigen Wohngebieten südlich des Gewerbebetriebes einzuhalten. Die Einhaltung der entsprechenden Richtwerte wird im Rahmen der nachgelagerten bauordnungsrechtlichen Genehmigung überprüft. Es ist der Nachweis zu erbringen dass die Richtwerte im WA (55 dB/A tags und 40 dB/A nachts‘ ein ehalten werden - kungen insbesondere Lärmemissionen zu erwarten. Bereits heute ist an ruhigen Abenden vor allem an Wochenenden die “nicht sachgerechte“ Nutzung des ehemaligen Nettoparkplatzes durch Kraftfahrzeuge und deren Halter zu hören. Gemeint ist das laute Beschleunigen und Aufheulen der Fahrzeuge, Türenschlagen und Gegröle. .. Fur die Umnutzung von Stephans Mobelborse als Veranstaltungshalle mit bis zu 400 Personen ist durchaus und insbesondere an Wochenenden mit vermehrten, störenden Lärmemissionen zu rechnen. Bis zu 400 Personen kommen mit einer entsprechenden Anzahl Fahrzeugen und sind in „Feierlaune“. Es erscheint mir fraglich, ob dies für das angrenzende Wohngebiet gut ist. Zudem beziehen sich die Anderungen auf das gesamte Gewerbegebiet. Somit ist auch eine zukünftige vergleichbare Umnutzung weiterer Gebäude in Wohngebietsnähe denkbar. Dies bitte ich höflichst in Ihren Uberlegungen zu berücksichtigen und würde mir wünschen, dass die geplanten Anderungen nicht umgesetzt wer den. - Abwägungsvorschlag Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau - ‚ „ 4/6 2. Der Rat der Ge meinde Kreuzau folgt . uer eiiungnaiime. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreu zau, der Stellungnahme zu folgen. D er R a d G K esc ie ß d•Sl ie e ungna,:me wie im Abwagungsvorschlag formuliert abzuwa gen. 2 muliert abzuwägen. Beschlussvorschlag — Mit Schreiben vom 17.08.2017 Trading-Down Effekte 4.1 4.1.a .. . . . . . .. ‘,. . . .. -‘ ‚.. ‚‚ .„. 4.1.b . Anlage Unterschriftenliste Hauptsächlich aber sehen wir durch die geplante Änderung das ProbIern des “Trading-Down“ unserer Immobilien und Grundstücke. Wir sehen eine erheblich schlechtere Wiederverkaufschance an eventuelle Betriebsnachfolger. . . gungsstaften eine massive Larmbelastigung (es liegt keine Immission.. sprufung vor), ein erhebliches Muliproblem Flaschen Fasffood etc) ‘ vanua ismus, unnoncro,,ie,e in- un von aeusa:iiwiiiigen. Wir befurchten durch die Zulassung von Eventhallen und Vergnu.. . . .. .. . . Wir, die Gewerbetreibenden und teilweise gleichzeitig Anwohner des Gewerbegebietes Stockheim, haben Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf. Stellungnahme eines Bürgers 4 Stellungnahmen 3 Abs. 2 BauGB . . .. . .. . . .. . . .. . . . Die Unterschriftenliste der Stellungnahme mit 37 Unterschriften wird zur Kenntnis genommen, .. Bezuglich der Larmemissionen sind die Richtwerte der TA Lärm gegenüber dem Gewerbegebiet, aber auch gegenüber den schutzwürdigen Wohngebieten südlich des Gewerbebetriebes einzuhalten. Die Einhaltung der entsprechenden Richtwerte wird im Rahmen der nachgelagerten bauord nungsrechtlichen Genehmigung überprüft. Es ist der Nach weis zu erbringen, dass die Richtwerte im WA (55 dB/A tags und 40 äBlA nachts) eingehalten werden. . .. In der BauNVO 7977, welche dem ursprünglichen Bebauungsplan zu Grunde liegt, werden keine Regelungen zu Vergnügungsstätten getroffen. Durch die vorliegende Anderungsplanung wird eine textliche Festsetzung bezüglich der Vergnugungsstaften erganzt. Folglich werden im gesamten Gewerbegebiet Bordelle Sex-Shops mit Videokabinen Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken. Weftburos, SwingerClubs und Diskotheken unzulässig. Folglich werden beson ders derartige Nutzungen im Gewerbegebiet ausgeschlossen, von denen Trading-Down Effekte verursacht werden können. Abwägungsvorschlag Ortslage Stockheim § Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichke it aus der Offenlage gern. 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau 5/6 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreu zau, die Stellung nahme zur Kenntnis 2. Der Rat der Ge me e reuzau, beschließt, die Stel lungnahme wie im Abwagungsvorschlag formuliert abzuwä gen. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreu zau, die Stellungnahme wie im Abwa gungsvorschlag for muliert abzuwagen. Beschlussvorschlag — Ortsiage Stockheim Stellungnahmen . Abwägungsvorschlag Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau 6/6 2. Der Rat der Ge meinde Kreuzau nimmt die Stellung nahme zur Kenntnis. zu nehmen. Beschlussvorschlag