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Kommune
Kreuzau
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02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
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Anlage 1 zu VL 46/2017, 1.Erg.
Inhaltsverzeichnis
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau
—
Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB
1
1
Anwaltskanzlei H. Buschbell & Coll
1
1
1.1
MitSchreiben vom 10.08.2017
l.l.a Voraussetzungen § 13 BauGB
2
3
4
Stellungnahme eines Bürgers
3
2.1
Mit Schreiben vom 18.08.2017
2.1.a Keine Bedenken
3
3
Stellungnahme eines Bürgers
3
3.1
Mit Schreiben vom 05.09.2017
3.1.a Lärmemissionen
3.1 .b Erschließung
3
3
4
Stellungnahme eines Bürgers
5
4.1
Mit Schreiben vom 17.08.2017
4.1.a Trading-Down Effekte
4.J.b Anlage Unterschriftenliste
5
5
5
Legende:
Frühzeitige,
Offenlage, Hinweise und Festsetzungen
1/1
—
Ortsiage Stockheim
Voraussetzungen § 13 BauGB
f.1.a
.
beiliegender
—
Abwgungsvorschlag
—
—
-
—
—
Bei der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes F8a
wird eine textllche Festsetzung konkretisiert. Folglich wer
Es geht um Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungs den die Grundzüge der Planung nicht berührt. Allgemein
planes F8A sowie F8B. In Ihrer Sitzung vom 06.07.2017 haben Sie be anerkannt ist, dass eine Anderung also die Anderung von
schlossen, dass die beiden Anderun gen im vereinfachten Verfahren Darstellungen bzw. Festsetzungen des Bauleitplans
oder
die Ergänzung also das Hinzutreten weiterer Darstellungen
gemäß 13 BauGB durchgeführt werden sollen.
bzw. Festsetzungen ohne Veränderung des Bisherigen das
Unsere Mandantschaft ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. der bisherigen Planung
zugrunde liegende Leitbild nicht
Die Voraussetzungen des 13 BauGB liegen hier nicht vor. Insoweit ist ändert, wenn also der
planerische Grundgedanke erhalten
davon auszugehen, dass in einem späteren, von unserer Mandant bleibt. Abweichungen
von minderem Gewicht, die die Pla
schaft einzuleitenden Normenkontroliverfahren der gesamte Bebau nungskonzeption
des Bebauungsplans unangetastet lassen,
ungsplan als nichtig festgestellt wird. Dies hätte für die Gemeinde er berühren die Grundzüge
der Planung nicht (OVG Lüne
hebliche Konsequenzen, da insoweit Schadensersatzansprüche ent burg Un. v. 17. 10.
2002 1 KN 3660/01; OVG Koblenz Urt.
stehen. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit wird der Gemeinde Kreu v. 24. 3. 2010
8 C 11 202/09; VG Augsburg Urt. v. 18. 1.
zau auch durch das jetzige Vorgehen nicht geholfen sein, wenn bis zu 2012— Au 4 K 10.1960,
jeweils aaO vor Rn. 1).
einem möglichen Abschluss eines Normenkontrollverfahrens bereits
Die planerische Grundkonzeption wird nicht berührt, wenn
erste Verfahrensschrifte und deren Zulässigkeit fraglich sind.
sich Planänderun gen oder Planergänzun gen nur auf Einzel
Aus Sicht unserer Mandantschaft ist es immanent eine Umweltverträg heiten der Planung
beziehen.
lichkeitsprüfung vollständig durchzuführen. Es wird erforderlich sein,
sämtliche erforderlichen Beteiligten anzuhören und ordnungsgemäß zu Vorliegend wird durch die Änderungsplanung kein Wechsel
beteiligen. Im Hinblick auf die damals festgesetzten Bebauungspläne des Baugebietstyps vorgenommen. Es wird lediglich Rege
ist mitzuteilen, dass zwischenzeitlich erheblich Zeit verstrichen ist. In lungen zu Vergnügungsstäften getroffen, die in der damals
der Zwischenzeit sind gerade die Umweitgesetze erheblich verschärft zugrunde liegenden BauNVO 1977 nicht berücksichtigt wur
worden. Es ist daher zwingend geboten eine neue Uberprüfung in voll den. Folglich sind in dem rechtskräftigen Bebauungsplan
ständiger Form vorzunehmen. Die von der Gemeinde geplanten Ande Vergnügungsstäften, wie beispielsweise Bordelle, Diskothe
tungen können hier erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. ken, Sexshops, Spielhallen und —casinos, aktuell zulässig.
Die Gemeinde behauptet schlichtweg, dass Umwelteinwirkungen nicht Durch die Anpassung der textllchen Festsetzungen hinsicht
über das noch bestehende Maß hinaus entstehen werden, ohne hierfür lich der Vergnügungsstäften werden Vergnügungsbetriebe
f. .J ausweislich
Mit Schreiben vom 10.08.2017
1.1
Wir zeigen an, die rechtlichen Interessen
Vollmachtskopie anwaltlich zu vertreten.
Anwaitskanzlei H. Busch beil & Coli
1
Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. 3 Abs. 2 BauGB
§
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau
1/6
2. Der Rat der Ge
meinde
Kreuzau,
beschließt, die Stel
lungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert
abzuwä
gen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreu
zau, die Stellung
nahme wie im Abwä
gungsvorschlag for
muliert abzuwägen.
Beschlussvorschlag
—
Ortsiage Stockheim
Um für alle Parteien Rechtssicherheit zu erzielen, können wir Ihnen nur
dringendst anraten vom vereinfachten Verfahren Abstand zu nehmen.
Ein ordentliches ausführliches Verfahren, schafft Klarheit für die Bür
ger und kann somit unnötige Prozesse vermeiden.
Ein von der Gemeinde ausgeschlossener Trading-Down-Effekt ist hier
auch nicht zu unterschätzen, der von unserer Mandantschaft sogar
stark befürchtet wird. Gerade solche Veranstaltungshallen führen dazu,
dass eine negative Beeinträchtigung für kleine und mittlere Gewerbe
betriebe entsteht. Diese Gewerbebetriebe werden gerade durch solche
Veranstaltungshallen verdrängt.
Die Ausführungen der Gemeinde, dass durch die vorliegende Planung
keine negative Umweltauswirkun gen für die Schutzgüter Klima und
Luft, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Wasser, Boden, Mensch so
wie Kultur und Sachgüter erfolgen wird, kann nicht nach vollzogen wer
den. Es werden insoweit auch keinerlei Anhaltspunkte dafür mitgeteilt.
Schon allein aus dem erheblich erhöhten Verkehrsaufkommen ist da
von auszugehen, dass insbesondere auf die Schutzgüter Klima und
Luft, sowie Tier, Pflanzen und Mensch eine erhebliche Einwirkung ein
treten wird. In diesem Zusammenhang wird auch ausdrücklich gerügt,
dass davon auszugehen sei, dass die vorhandenen Zufahrtswege nicht
ausreichend sein werden. In diesem Zusammenhang muss auch be
rücksichtigt werden, dass sich in dem Gebiet viele Wohnhäuser befin
den, die im Zuge der kleinen Gewerbe entstanden sind.
ausgeschlossen, von denen Trading-Down Effekte zu erwar
ten sind.
stichhaltige Argumente zu liefern. Besonders ist davon auszugehen,
dass durch die Änderung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen entsteht,
mit erheblichen Beeinträchtigungen für die der Umwelt. In der unmittel
barer Nähe befindet sich auch Landschaftsschutzgebiet was mit zu
berücksichtigen ist. Die Erstellung eines Umweltberichtes ist daher
unausweichlich.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße „L
327“. So ist auch die überregionale Erreichbarkeit des Ge
werbegebietes ohne Belastung von Ortsdurchfahrten gesi
chert. Die bestehende Erschließung bleibt durch die vorlie
gende Anderung des Bebauungsplans unverändert.
Da das Maß der baulichen Nutzung durch die Planung nicht
verändert wird, ergeben sich keine Auswirkungen auf
Schutzgüter nach
1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB, die
nicht bereits heute zulässig sind und im Rahmen des Auf
stellungsverfahrens ermittelt und abgegolten worden sind.
Beispielsweise werden die Schutzgüter Klima, Luft und Men
schen nicht weiter beeinträchtigt, da die Zonierung des Ge
werbegebietes gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan
unberührt bleibt. Eine negative Umweltauswirkung auf das
Landschaftsbild wird ebenfalls vermieden, da die zulässigen
Gebäudehöhen nicht erhöht werden. Abschließend wird die
zulässige GRZ durch die Planung nicht verändert, sodass
der Versiegelungsgrad und folglich die Inanspruchnahme
der Schutzgüter Fläche und Boden nicht über das bereits
zulässige Maß erhöht wird. Analog dazu wird die abflussre
levante Fläche nicht vergrößert, sodass der Wasserhaushalt
ebenfalls nicht weiter beeinträchtigt wird. Auch die überbau
baren Flächen werden nicht verschoben, sodass sich die
Eingriffe auf bereits vorbelastete und bebaute Bereiche oder
dafür vorgesehene Bereiche beschränken. Gebiete nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB sind nach wie vor nicht
betroffen.
Abwägungsvorschlag
Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau
Beschlussvorschlag
2/6
—
Mit Schreiben vom 18.08.2017
Keine Bedenken
2.1
2.1.a
aus dem Rotlichtmilieu beabsichtigen auszuVeranstaltungen von Gruppierungen, die sich
Rand unserer Parteien- Landschaft bewegen,
um das Ansehen der Gemeinde nicht zu schä-
Mit Schreiben vom 05.09.2017
Lärmemissionen
3.1
3.1.a
.
f. .J
und somit in
Mit der Offenlage der 2. Änderung der Bebauungspläne der Gemeinde
Kreuzau Nr. F 8a und 8b, Ortsteil Stockheim, “Gewerbegebiet‘ geben
Sie mir die Möglichkeit hieizu Stellung zu nehmen. Mit beiden Bebauungsplanveränderungen sind m. E. sehr wohl negative Umweltauswir
Ich wohne mit meiner Familie im Ortsteil Stockheim,
unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet.
Stellungnahme eines Bürgers
3
Ihre weiteren Entscheidungen verfolge ich mit Interesse.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis zu Akquise für das leerstehende
ehemalige OBl-Areat Soweit dies noch nicht in lhre Überlegungen eingefiossen sein sollte, wäre z.B. der von der Stadt Düren abgelehnte
Sportartikelmarkt Decatlon eine mögliche Option für diesen Standort.
wie
Genau
Sie Betriebe
schließen, sollten auch
am rechten oder linken
ausgeschlossen werden
digen.
Entsprechend Ihrer Bekanntmachung zu o.g. Änderung rege ich folgende Ergänzung an:
Stellungnahme eines Bürgers
2
Stellungnahmen
3 Abs. 2 BauGB
-
Grundsätzlich dienen gemäß
8 BauNVO Gewerbegebiete
vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Eine Wohnnutzung ist hingegen
nur ausnahmsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem
Gewerbebetrieb zugeordnet sind zulässig.
des
Eine Ansiedlung
Sportartikelmarktes ist leider planungsrechtlich nicht möglich, da es sich dabei um einen großflächigen Einzelhandelsbetriob handelt, der im GE nicht zuläs
sig ist. Der OBl wurde seiner Zeit im Wege der Ausnahme
genehmigt. Lediglich ein neuer Baumarkt hätte Bestands
schutz.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die angesprochenen Veranstaltungen sind auch aus Sicht
der Verwaltung nicht erwünscht; diese sind aber mittels des
Planungsrechts nicht zu verhindern. Hier müsste im Einzelfall über ordnungsbehördliche Maßnahmen versucht werden
eine derartige Veranstaltung zu verhindern.
Abwägungsvorschlag
§
Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahm
en der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern.
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau
3/6
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreu
zau, die Stellung
nahme wie im Abwä
gungsvorschlag for
2. Der Rat der Ge
meinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreu
zau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
Beschlussvorschlag
—
Ortsiage Stockheim
Erschließung
..
..
..
.
.
Sofern Sie noch Ruckfragen haben, stehe ich Ihnen gerne telefonisch
zur Verfugung.
.
Darüber hinaus ist mir aufgefallen, dass die Erschließung des Bebauungsplans Nr. F8a über die Straße “Am Torfberg“, also durch ein
Wohngebiet erfolgen soll. Warum erfolgt hier keine textliche Anpassung an den Bebauungsplan Nr. F8b (Erschließung über die Straße L
327)?
3.1.b
.
.
.
.
.
Die Erschließung bleibt von der Planänderung unberührt.
Der Bebauungsplan F8a wird über die Straße „Am Torfberg“
erschlossen, allerdings nur bis zu den Sportplätzen. Die Gewerbeflächen werden ebenso wie der Bebauungsplan F8b
über die überörtliche L 327 von Norden über den „Kollweg“
und Am Burgholz“ erschlossen. Zwischen den Gewerbege
bietsinternen Straßen Am Torfberg“ und Am Burgholz“
besteht lediglich eine Fußwegeverbindung, sodass der gewerbliche Verkehr nicht durch die südlich angrenzenden
Wohrgebiete geführt wird. Eine detailliertere Beschreibung
der Erschließung wird in die Begründung aufgenommen.
Aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind bereits
heute Nutzungen wie beispielsweise nicht großflächiger Ein
zelhandel zulässig, welche deutlich höhere Verkehrsauf
kommen besonders unter der Woche verursachen.
Bezüglich der Lärmemissionen sind die Richtwerte der TA
Lärm gegenüber dem Gewerbegebiet, aber auch gegenüber
den schutzwürdigen Wohngebieten südlich des Gewerbebetriebes einzuhalten. Die Einhaltung der entsprechenden
Richtwerte wird im Rahmen der nachgelagerten bauordnungsrechtlichen Genehmigung überprüft. Es ist der Nachweis zu erbringen dass die Richtwerte im WA (55 dB/A tags
und 40 dB/A nachts‘ ein ehalten werden
-
kungen insbesondere Lärmemissionen zu erwarten. Bereits heute ist an
ruhigen Abenden vor allem an Wochenenden die “nicht sachgerechte“ Nutzung des ehemaligen Nettoparkplatzes durch Kraftfahrzeuge
und deren Halter zu hören. Gemeint ist das laute Beschleunigen und
Aufheulen der Fahrzeuge, Türenschlagen und Gegröle.
..
Fur die Umnutzung von Stephans Mobelborse als Veranstaltungshalle
mit bis zu 400 Personen ist durchaus und insbesondere an Wochenenden mit vermehrten, störenden Lärmemissionen zu rechnen. Bis zu 400
Personen kommen mit einer entsprechenden Anzahl Fahrzeugen und
sind in „Feierlaune“. Es erscheint mir fraglich, ob dies für das angrenzende Wohngebiet gut ist. Zudem beziehen sich die Anderungen auf
das gesamte Gewerbegebiet. Somit ist auch eine zukünftige vergleichbare Umnutzung weiterer Gebäude in Wohngebietsnähe denkbar. Dies
bitte ich höflichst in Ihren Uberlegungen zu berücksichtigen und würde
mir wünschen, dass die geplanten Anderungen nicht umgesetzt wer
den.
-
Abwägungsvorschlag
Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau
-
‚
„
4/6
2. Der Rat der Ge
meinde Kreuzau folgt
.
uer eiiungnaiime.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreu
zau,
der Stellungnahme zu folgen.
D er R a
d
G
K
esc ie ß d•Sl
ie
e
ungna,:me wie im
Abwagungsvorschlag
formuliert
abzuwa
gen.
2
muliert abzuwägen.
Beschlussvorschlag
—
Mit Schreiben vom 17.08.2017
Trading-Down Effekte
4.1
4.1.a
..
.
.
.
.
.
..
‘,.
.
.
..
-‘
‚..
‚‚
.„.
4.1.b
.
Anlage Unterschriftenliste
Hauptsächlich aber sehen wir durch die geplante Änderung das ProbIern des “Trading-Down“ unserer Immobilien und Grundstücke. Wir
sehen eine erheblich schlechtere Wiederverkaufschance an eventuelle
Betriebsnachfolger.
.
.
gungsstaften eine massive Larmbelastigung (es liegt keine Immission..
sprufung vor), ein erhebliches Muliproblem Flaschen Fasffood etc)
‘
vanua ismus, unnoncro,,ie,e in- un
von aeusa:iiwiiiigen.
Wir befurchten durch die Zulassung von Eventhallen und Vergnu..
.
.
..
.. .
.
Wir, die Gewerbetreibenden und teilweise gleichzeitig Anwohner des
Gewerbegebietes Stockheim, haben Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf.
Stellungnahme eines Bürgers
4
Stellungnahmen
3 Abs. 2 BauGB
.
.
..
.
..
.
.
..
.
.
..
.
.
.
Die Unterschriftenliste der Stellungnahme mit 37 Unterschriften wird zur Kenntnis genommen,
..
Bezuglich der Larmemissionen sind die Richtwerte der TA
Lärm gegenüber dem Gewerbegebiet, aber auch gegenüber
den schutzwürdigen Wohngebieten südlich des Gewerbebetriebes einzuhalten. Die Einhaltung der entsprechenden
Richtwerte wird im Rahmen der nachgelagerten bauord
nungsrechtlichen Genehmigung überprüft. Es ist der Nach
weis zu erbringen, dass die Richtwerte im WA (55 dB/A tags
und 40 äBlA nachts) eingehalten werden.
.
..
In der BauNVO 7977, welche dem ursprünglichen Bebauungsplan zu Grunde liegt, werden keine Regelungen zu Vergnügungsstätten getroffen. Durch die vorliegende Anderungsplanung wird eine textliche Festsetzung bezüglich der
Vergnugungsstaften erganzt. Folglich werden im gesamten
Gewerbegebiet Bordelle Sex-Shops mit Videokabinen
Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken. Weftburos, SwingerClubs und Diskotheken unzulässig. Folglich werden beson
ders derartige Nutzungen im Gewerbegebiet ausgeschlossen, von denen Trading-Down Effekte verursacht werden
können.
Abwägungsvorschlag
Ortslage Stockheim
§
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichke
it aus der Offenlage gern.
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau
5/6
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreu
zau, die Stellung
nahme zur Kenntnis
2.
Der Rat der Ge
me
e
reuzau,
beschließt, die Stel
lungnahme wie im
Abwagungsvorschlag
formuliert
abzuwä
gen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreu
zau, die Stellungnahme wie im Abwa
gungsvorschlag for
muliert abzuwagen.
Beschlussvorschlag
—
Ortsiage Stockheim
Stellungnahmen
.
Abwägungsvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Offenlage gern. § 3 Abs. 2 BauGB
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau
6/6
2. Der Rat der Ge
meinde
Kreuzau
nimmt die Stellung
nahme zur Kenntnis.
zu nehmen.
Beschlussvorschlag