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Allgemeine Vorlage (Abwägung TÖB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
748 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu VL 46/2017, 1. Erg. Inhaltsverzeichnis 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB 1 Kreisverwaltung Düren ..................................................................................................................... 1 1.1 Mit Schreiben vom 04.09.2017 ......................................................................................................... 1 1.1.a Einleitung ....................................................................................................................................... 1 1.1.b Brandschutz ................................................................................................................................... 1 1.1.c Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 1 1.1.d Immissionsschutz ........................................................................................................................... 2 1.1.e Bodenschutz .................................................................................................................................. 2 1.1.f Abgrabungen ................................................................................................................................. 3 1.1.g Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 3 2 Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel.................................................. 4 2.1 Mit Schreiben vom 03.08.2017 ......................................................................................................... 4 2.1.a Knotenpunktertüchtigung ............................................................................................................... 4 2.1.b Anlage Bilder .................................................................................................................................. 5 3 LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ......................................................................... 10 3.1 Mit Schreiben vom 22.08.2017 ....................................................................................................... 10 3.1.a Bodenbewegungen ...................................................................................................................... 10 4 Wasserverband Eifel-Rur................................................................................................................ 11 4.1 Mit Schreiben vom 07.09.2017 ....................................................................................................... 11 4.1.a Entwässerung .............................................................................................................................. 11 4.1.b Panzergraben .............................................................................................................................. 11 5 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW .................................... 12 5.1 Mit Schreiben vom 17.08.2017 ....................................................................................................... 12 5.1.a Grundwasserverhältnisse ............................................................................................................. 12 6 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr............... 13 6.1 Mit Schreiben vom 15.09.2017 ....................................................................................................... 13 6.1.a Höhe baulicher Anlagen ............................................................................................................... 13 7 Stellungnahmen ohne Bedenken ................................................................................................... 15 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 7.10 Westnetz mit Schreiben vom 10.08.2017 ....................................................................................... 15 Pledoc mit Schreiben vom 08.08.2017 ........................................................................................... 15 Unitymedia mit Schreiben vom 31.08.2017 .................................................................................... 15 LVR Liegenschaftsmanagement mit Schreiben vom 11.08.2017 ................................................... 15 Amprion GmbH mit Schreiben vom 09.08.2017.............................................................................. 15 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 mit Schreiben vom 03.08.2017 .............................................. 15 IHK Aachen mit Schreiben vom 11.08.2017 ................................................................................... 15 Erft Verband mit Schreiben vom 18.08.2017 .................................................................................. 15 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 05.09.2017 .......................... 15 Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 28.07.2017........................................................................ 15 I / II Inhaltsverzeichnis 7.11 7.12 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 01.09.2017 .................. 15 BAIDUBW Referat K4 mit Schreiben vom 06.09.2017 ................................................................... 15 Legende: Frühzeitige, Offenlage, Hinweise und Festsetzungen II / II 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 1 Kreisverwaltung Düren 1.1 Mit Schreiben vom 04.09.2017 1.1.a Einleitung Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. -Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung -Gebäudemanagement -Tiefbauamt -Straßenverkehrsamt -Recht, Bauordnung und Wohnungswesen -Brandschutz -Umweltamt 1.1.b Brandschutz Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gründe, sowie Belange des vorbeugenden Brandschutzes stehen der o.a. Bauleitplanung nicht entgegen, wenn folgender Hinweis berücksichtigt wird: Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96 m³/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die v.g. Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung (z.B. Löschwasserbehälter) ist abzustimmen. 1.1.c 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Der Stellungnahme wird gefolgt. Folgender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen: Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96 m³/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die v.g. Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung (z.B. Löschwasserbehälter) ist abzustimmen. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau folgt der Stellungnahme. Wasserwirtschaft Hinweis Das Niederschlagswasser wird zur Zeit immer noch ohne Vorbehand- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat 1 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag lung in ein Gewässer eingeleitet. Ein Abstimmungsgespräch mit Gemeindevertretern, Planer und unterer Wasserbehörde fand zuletzt am 13.08.2017 statt. Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben. der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Die zuständigen Unternehmen wurden beteiligt. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 1.1.d Immissionsschutz Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 1.1.e Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Stellung- 2 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag nahme zur Kenntnis. 1.1.f Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 1.1.g Natur und Landschaft Gegen die o.g. Bebauungsplanänderung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 3 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 2 Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel 2.1 Mit Schreiben vom 03.08.2017 2.1.a Knotenpunktertüchtigung Die beiden Bebauungsplangebiete werden über Gemeindestraßen an die L 327 und von dort an die B 56 dem überörtlichen Straßennetz zugeführt. Mit der Zulässigkeit von verkehrsintensiven Betrieben ist nach Ihrer eigen Äußerung mit Verkehrszunahmen zu rechnen. Die Verkehre werden über die Knoten L 327/ Am Burgholz oder L 327/ Andreasstraße, bzw. B 56/L 327/ Andreasstraße, B 56/ Am Pfarrgarten und B 56/ Bubenheimer Weg. Sämtlichen Knoten ist zu eigen, dass einige Unfälle zu verzeichnen sind. Dies ist nicht allein auf die allgemeine Verkehrsentwicklung zurückzufuhren sondern auch auf die verkehrlichen Auswirkungen der örtlichen Entwicklungen. Neben fehlenden Sichtdreiecken, Ablenkung durch z. T. illegale Werbeanlagen bittet die Strecke der L 327 auch Möglichkeiten z. B. in Waldwegezufahrten das Fahrzeug abzustellen. Ein Anfahren und Einbiegen in die Landesstraße an freier Strecke gehört zu den riskanten Fahrmanövern. Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Im Rahmen der geplanten Bebauungsplanänderung wird eine textliche Festsetzung für Vergnügungsstätten konkretisiert, da diese in der damaligen BauNVO 1977 unberücksichtigt waren. Die Planabsicht besteht darin, eine Veranstaltungshalle im Plangebiet zu errichten, welche rechtlich gesehen als Vergnügungsstätte zu bewerten ist. Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan sieht vor, dass nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig sind und großflächiger Einzelhandel unzulässig ist. Dennoch genießt der leerstehende Baumarkt im Plangebiet Bestandsschutz und könnte kurzfristig (wieder-)eröffnen. Derartige Nutzungen verursachen deutlich größere Verkehrsaufkommen und weisen eine deutlich größere Frequentierung als eine gelegentlich genutzte Eventhalle auf. Daher ist davon auszugehen, dass durch die geplante Bebauungsplanänderung das Verkehrsaufkommen nicht erhöht wird. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau, beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. Damit kann seitens des Landesbetriebes der Ansiedlung von Betrieben mit verkehrsintensiver Nutzung ohne Knotenpunktertüchtigungen nicht zugestimmt werden. 4 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 2.1.b Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Die Anlagen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Anlage Bilder 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. 5 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 6 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 7 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 8 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag 9 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen 3 LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland 3.1 Mit Schreiben vom 22.08.2017 3.1.a Bodenbewegungen Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunter- Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Der Stellungnahme wird gefolgt. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen. Gegen die Planung wurden grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Zusätzlich wird folgender Hinweis zu Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufgenommen: Die Bestimmungen nach §§15, 16 DSchG NRW sind zu beachten. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zu- 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau folgt der Stellungnahme. 10 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag lagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. nächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 4 Wasserverband Eifel-Rur 4.1 Mit Schreiben vom 07.09.2017 4.1.a Entwässerung Aufgrund der Überschwemmungsgebietsausweisung der Bezirksregierung besteht ggf. Bedarf einer Rückhaltung. Das Bebauungsplangebiet ist bei der Prognoseberechnung für die Netzanzeige der Stadt Düren nicht berücksichtigt. Die im Bebauungsplan genannte Entwässerungssituation ist unklar und bedarf einer Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur. Durch die Änderungen und einer Vergrößerung der versiegelten Flächen kann es ggf. zur Erhöhung des anfallenden Niederschlagswassers kommen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Unternehmensbereich Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Systemplanung, Herrn Dr. Rose (Tel.: 02421 / 494 -1150, E-Mail: torsten.rose@wver.de). 4.1.b Beschlussvorschlag Durch die vorliegende 2. Änderungsplanung wird durch eine textliche Änderung die Errichtung von Veranstaltungshallen als bestimmte Art der Vergnügungsstätten zugelassen. Die GRZ wird im Rahmen der Planung nicht verändert. Folglich bleibt der Versiegelungsgrad gegenüber der bereits heute zulässigen Versiegelung unverändert und wird nicht vergrößert. Folglich ist davon auszugehen, dass die Entwässerungssituation im Plangebiet grundsätzlich unverändert bleibt. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. Bei der vorliegenden 2. Planänderung wird das Maß der baulichen Nutzung nicht verändert. Es werden lediglich Regelungen zu Vergnügungsstätten getroffen, die in der damalig 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreu- 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau, beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. Panzergraben Weiterhin grenzt das Bebauungsgebiet im Osten an den Panzergraben. Am Panzergraben ist ein Uferstreifen freizuhalten. 11 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag zugrunde liegenden BauNVO 1977 nicht berücksichtigt wurden. Folglich werden die Baugrenzen weder vergrößert noch verschoben, sodass keine baulichen Eingriffe vorbereitet werden, die nicht bereits heute aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes zulässig sind. Des Weiteren ist im Innenbereich nach §§ 30, 34 BauGB gemäß § 31 Abs. 4 LWG NRW ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen freizuhalten. Daher ist eine gesonderte Festsetzung im Bebauungsplan nicht notwendig. zau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 5 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 5.1 Mit Schreiben vom 17.08.2017 5.1.a Grundwasserverhältnisse Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Eustachia". Eigentümerin des Bergwerksfeldes "Eustachia" ist die Chemische Fabrik Kalk GmbH, Olpenerstr. 9-13 in 51103 Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63-2000- 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Sowohl die RWE Power AG als auch der Erftverband wurden im Verfahren beteiligt und ihre Stellungnahme, wenn notwendig, berücksichtigt. Zusätzlich wird folgender Hinweis bzgl. des vorgebrachten Belanges in den Bebauungsplan aufgenommen: „Grundwasserverhältnisse“ Der Bereich des Plangebietes ist nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen, des Sammelbescheides – Az. 61.42.63 -2000 - 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einleitung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau, beschließt, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen. 1. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau folgt der Stellungnahme. 12 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. 8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerinder bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Beschlussvorschlag Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.“ Die zuständigen Unternehmen wurden ebenfalls in dem Verfahren beteiligt. Die Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung, Chemische Fabrik Kalk GmbH wurde im Rahmen der 12. Änderung des Bebauungsplanes F2 beteiligt. Mit Schreiben vom 20.03.2017 wurde mitgeteilt, dass für absehbare Zeit keine bergbaulichen Tätigkeiten für das genannte Feld vorgesehen sind. Zudem können die Belange auf den nachgelagerten Planungsebenen, z.B. durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden. 6 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 6.1 Mit Schreiben vom 15.09.2017 6.1.a Höhe baulicher Anlagen Die Bundeswehr ist berührt und betroffen, weil der Planungsbereich im Es werden keine Bedenken bezüglich der vorliegenden Än- 1. Der Ausschuss 13 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Bauschutzbereich (BSB) nach dem Luftverkehrsgesetz und Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich liegt. derungsplanung geäußert, die sich ausschließlich auf die Art der baulichen Nutzung bezieht. Das Maß der baulichen Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes F8a bleibt von der Änderung unberührt. empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Der Standort des Wohnbaugebietes / gewerblicher Betriebe in der Gemeinde Kreuzau, befindet sich außerhalb der Kontrollzone, außerhalb des Bauschutzbereiches nach § 12 LuftVG sowie innerhalb des Zuständigkeitsbereiches Nörvenich. Aus Sicht der militärischen Flugsicherung Nörvenich gibt es keine Einwände gegen die Errichtung dreigeschossiger Wohnhäuser bis zu einer Höhe von 10 m ü. NN. 2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Bestehende IFR An- und Abflugverfahren des Flugplatzes Nörvenich sind nicht betroffen. Weite Teile des Planungsgebietes befindet sich genau über der NATOProduktenfernleitung Würselen – Altenrath. Bauarbeiten sind nur in Absprache mit der Fernleitungsbetriebsgesellschaft (FBG), Hohlstr. 12, 55743 Idar-Oberstein, dem BAIUDBw KompZ BauMgmt Düsseldorf, Referat K4, Wilhelm-Raabe-Str. 46, 40470 Düsseldorf durchzuführen und ich weise auf die beschränkte persönliche Dienstbarkeit der zukünftigen Grundstücke sowie auf den rechtlichen Status der Produktenfernleitung (§ 109e StGB) mit den Folgenschäden hin. Ferner weise ich darauf hin, dass Baukräne separat beim LufABw Referat 1 d, Flughafenstr. 1, 51147 Köln zu beantragen sind. 14 / 15 2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag 7 Stellungnahmen ohne Bedenken 7.1 Westnetz mit Schreiben vom 10.08.2017 7.2 Pledoc mit Schreiben vom 08.08.2017 7.3 Unitymedia mit Schreiben vom 31.08.2017 7.4 LVR Liegenschaftsmanagement mit Schreiben vom 11.08.2017 7.5 Amprion GmbH mit Schreiben vom 09.08.2017 7.6 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 mit Schreiben vom 03.08.2017 7.7 IHK Aachen mit Schreiben vom 11.08.2017 7.8 Erft Verband mit Schreiben vom 18.08.2017 7.9 Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 05.09.2017 7.10 Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 28.07.2017 7.11 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 01.09.2017 7.12 BAIDUBW Referat K4 mit Schreiben vom 06.09.2017 Beschlussvorschlag 15 / 15