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Kommune
Kreuzau
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02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
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Anlage 2 zu VL 46/2017, 1. Erg.
Inhaltsverzeichnis
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB
1
Kreisverwaltung Düren ..................................................................................................................... 1
1.1
Mit Schreiben vom 04.09.2017 ......................................................................................................... 1
1.1.a Einleitung ....................................................................................................................................... 1
1.1.b Brandschutz ................................................................................................................................... 1
1.1.c Wasserwirtschaft ............................................................................................................................ 1
1.1.d Immissionsschutz ........................................................................................................................... 2
1.1.e Bodenschutz .................................................................................................................................. 2
1.1.f Abgrabungen ................................................................................................................................. 3
1.1.g Natur und Landschaft ..................................................................................................................... 3
2
Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel.................................................. 4
2.1
Mit Schreiben vom 03.08.2017 ......................................................................................................... 4
2.1.a Knotenpunktertüchtigung ............................................................................................................... 4
2.1.b Anlage Bilder .................................................................................................................................. 5
3
LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland ......................................................................... 10
3.1
Mit Schreiben vom 22.08.2017 ....................................................................................................... 10
3.1.a Bodenbewegungen ...................................................................................................................... 10
4
Wasserverband Eifel-Rur................................................................................................................ 11
4.1
Mit Schreiben vom 07.09.2017 ....................................................................................................... 11
4.1.a Entwässerung .............................................................................................................................. 11
4.1.b Panzergraben .............................................................................................................................. 11
5
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW .................................... 12
5.1
Mit Schreiben vom 17.08.2017 ....................................................................................................... 12
5.1.a Grundwasserverhältnisse ............................................................................................................. 12
6
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr............... 13
6.1
Mit Schreiben vom 15.09.2017 ....................................................................................................... 13
6.1.a Höhe baulicher Anlagen ............................................................................................................... 13
7
Stellungnahmen ohne Bedenken ................................................................................................... 15
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
7.10
Westnetz mit Schreiben vom 10.08.2017 ....................................................................................... 15
Pledoc mit Schreiben vom 08.08.2017 ........................................................................................... 15
Unitymedia mit Schreiben vom 31.08.2017 .................................................................................... 15
LVR Liegenschaftsmanagement mit Schreiben vom 11.08.2017 ................................................... 15
Amprion GmbH mit Schreiben vom 09.08.2017.............................................................................. 15
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 mit Schreiben vom 03.08.2017 .............................................. 15
IHK Aachen mit Schreiben vom 11.08.2017 ................................................................................... 15
Erft Verband mit Schreiben vom 18.08.2017 .................................................................................. 15
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 05.09.2017 .......................... 15
Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 28.07.2017........................................................................ 15
I / II
Inhaltsverzeichnis
7.11
7.12
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 01.09.2017 .................. 15
BAIDUBW Referat K4 mit Schreiben vom 06.09.2017 ................................................................... 15
Legende: Frühzeitige, Offenlage, Hinweise und Festsetzungen
II / II
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
1
Kreisverwaltung Düren
1.1
Mit Schreiben vom 04.09.2017
1.1.a
Einleitung
Zur o.g. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung
Düren beteiligt:
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die einleitenden Worte werden zur Kenntnis genommen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
-Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
-Gebäudemanagement
-Tiefbauamt
-Straßenverkehrsamt
-Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
-Brandschutz
-Umweltamt
1.1.b
Brandschutz
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gründe, sowie Belange des
vorbeugenden Brandschutzes stehen der o.a. Bauleitplanung nicht entgegen, wenn folgender Hinweis berücksichtigt wird:
Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96 m³/h) über einen
Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die v.g. Menge muss aus
Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur
Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m
Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung
(z.B. Löschwasserbehälter) ist abzustimmen.
1.1.c
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Der Stellungnahme wird gefolgt. Folgender Hinweis wird in
den Bebauungsplan aufgenommen:
Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96
m³/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die v.g. Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300
m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen.
Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung (z.B. Löschwasserbehälter) ist abzustimmen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen.
2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau folgt
der Stellungnahme.
Wasserwirtschaft
Hinweis
Das Niederschlagswasser wird zur Zeit immer noch ohne Vorbehand-
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
lung in ein Gewässer eingeleitet. Ein Abstimmungsgespräch mit Gemeindevertretern, Planer und unterer Wasserbehörde fand zuletzt am
13.08.2017 statt.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
Die zuständigen Unternehmen wurden beteiligt.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
1.1.d
Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
1.1.e
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellung-
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
nahme zur Kenntnis.
1.1.f
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
1.1.g
Natur und Landschaft
Gegen die o.g. Bebauungsplanänderung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung wurden keine Bedenken erhoben.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
2
Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel
2.1
Mit Schreiben vom 03.08.2017
2.1.a
Knotenpunktertüchtigung
Die beiden Bebauungsplangebiete werden über Gemeindestraßen an
die L 327 und von dort an die B 56 dem überörtlichen Straßennetz zugeführt.
Mit der Zulässigkeit von verkehrsintensiven Betrieben ist nach Ihrer
eigen Äußerung mit Verkehrszunahmen zu rechnen. Die Verkehre werden über die Knoten L 327/ Am Burgholz oder L 327/ Andreasstraße,
bzw. B 56/L 327/ Andreasstraße, B 56/ Am Pfarrgarten und B 56/ Bubenheimer Weg.
Sämtlichen Knoten ist zu eigen, dass einige Unfälle zu verzeichnen
sind. Dies ist nicht allein auf die allgemeine Verkehrsentwicklung zurückzufuhren sondern auch auf die verkehrlichen Auswirkungen der
örtlichen Entwicklungen. Neben fehlenden Sichtdreiecken, Ablenkung
durch z. T. illegale Werbeanlagen bittet die Strecke der L 327 auch Möglichkeiten z. B. in Waldwegezufahrten das Fahrzeug abzustellen. Ein
Anfahren und Einbiegen in die Landesstraße an freier Strecke gehört zu
den riskanten Fahrmanövern.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Im Rahmen der geplanten Bebauungsplanänderung wird
eine textliche Festsetzung für Vergnügungsstätten konkretisiert, da diese in der damaligen BauNVO 1977 unberücksichtigt waren. Die Planabsicht besteht darin, eine Veranstaltungshalle im Plangebiet zu errichten, welche rechtlich gesehen als Vergnügungsstätte zu bewerten ist. Der bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan sieht vor, dass nicht
großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig sind und großflächiger Einzelhandel unzulässig ist. Dennoch genießt der
leerstehende Baumarkt im Plangebiet Bestandsschutz und
könnte kurzfristig (wieder-)eröffnen. Derartige Nutzungen
verursachen deutlich größere Verkehrsaufkommen und weisen eine deutlich größere Frequentierung als eine gelegentlich genutzte Eventhalle auf. Daher ist davon auszugehen,
dass durch die geplante Bebauungsplanänderung das Verkehrsaufkommen nicht erhöht wird.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau,
beschließt, die Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert
abzuwägen.
Damit kann seitens des Landesbetriebes der Ansiedlung von Betrieben
mit verkehrsintensiver Nutzung ohne Knotenpunktertüchtigungen nicht
zugestimmt werden.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
2.1.b
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Anlagen der Stellungnahme werden zur Kenntnis genommen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
Anlage Bilder
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
9 / 15
2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
3
LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
3.1
Mit Schreiben vom 22.08.2017
3.1.a
Bodenbewegungen
Ich bedanke mich für die Übersendung der Planunterlagen im Rahmen
der TÖB-Beteiligung zu den o.g. Planungen.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind
keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen
des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch,
dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser
Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine
Prognose möglich.
Ich verweise daher auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW
(Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunter-
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird gefolgt.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen.
Gegen die Planung wurden grundsätzlich keine Bedenken
erhoben. Zusätzlich wird folgender Hinweis zu Bodendenkmälern in den Bebauungsplan aufgenommen:
Die Bestimmungen nach §§15, 16 DSchG NRW sind zu beachten. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische
Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zu-
2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau folgt
der Stellungnahme.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
lagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische
Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle
sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
nächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
4
Wasserverband Eifel-Rur
4.1
Mit Schreiben vom 07.09.2017
4.1.a
Entwässerung
Aufgrund der Überschwemmungsgebietsausweisung der Bezirksregierung besteht ggf. Bedarf einer Rückhaltung. Das Bebauungsplangebiet
ist bei der Prognoseberechnung für die Netzanzeige der Stadt Düren
nicht berücksichtigt. Die im Bebauungsplan genannte Entwässerungssituation ist unklar und bedarf einer Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur. Durch die Änderungen und einer Vergrößerung der versiegelten Flächen kann es ggf. zur Erhöhung des anfallenden Niederschlagswassers kommen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Unternehmensbereich Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Systemplanung, Herrn Dr. Rose (Tel.: 02421 / 494 -1150, E-Mail:
torsten.rose@wver.de).
4.1.b
Beschlussvorschlag
Durch die vorliegende 2. Änderungsplanung wird durch eine
textliche Änderung die Errichtung von Veranstaltungshallen
als bestimmte Art der Vergnügungsstätten zugelassen. Die
GRZ wird im Rahmen der Planung nicht verändert. Folglich
bleibt der Versiegelungsgrad gegenüber der bereits heute
zulässigen Versiegelung unverändert und wird nicht vergrößert. Folglich ist davon auszugehen, dass die Entwässerungssituation im Plangebiet grundsätzlich unverändert
bleibt.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen.
Bei der vorliegenden 2. Planänderung wird das Maß der baulichen Nutzung nicht verändert. Es werden lediglich Regelungen zu Vergnügungsstätten getroffen, die in der damalig
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreu-
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau,
beschließt, die Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert
abzuwägen.
Panzergraben
Weiterhin grenzt das Bebauungsgebiet im Osten an den Panzergraben.
Am Panzergraben ist ein Uferstreifen freizuhalten.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
zugrunde liegenden BauNVO 1977 nicht berücksichtigt wurden. Folglich werden die Baugrenzen weder vergrößert noch
verschoben, sodass keine baulichen Eingriffe vorbereitet
werden, die nicht bereits heute aufgrund des rechtskräftigen
Bebauungsplanes zulässig sind. Des Weiteren ist im Innenbereich nach §§ 30, 34 BauGB gemäß § 31 Abs. 4 LWG NRW
ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen freizuhalten. Daher ist
eine gesonderte Festsetzung im Bebauungsplan nicht notwendig.
zau, die Stellungnahme wie im Abwägungsvorschlag formuliert abzuwägen.
5
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
5.1
Mit Schreiben vom 17.08.2017
5.1.a
Grundwasserverhältnisse
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf
Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld "Eustachia". Eigentümerin des
Bergwerksfeldes "Eustachia" ist die Chemische Fabrik Kalk GmbH, Olpenerstr. 9-13 in 51103 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63-2000- 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die
Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung
von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7,
6D, 6B, 2 - 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme
der Beeinflussung der
Sowohl die RWE Power AG als auch der Erftverband wurden
im Verfahren beteiligt und ihre Stellungnahme, wenn notwendig, berücksichtigt.
Zusätzlich wird folgender Hinweis bzgl. des vorgebrachten
Belanges in den Bebauungsplan aufgenommen:
„Grundwasserverhältnisse“
Der Bereich des Plangebietes ist nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne
mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen, des Sammelbescheides – Az. 61.42.63 -2000 - 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einleitung von
Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B,
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau,
beschließt, die Stellungnahme wie im
Abwägungsvorschlag
formuliert
abzuwägen.
1. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, der Stellungnahme zu folgen.
2. Der Rat der Gemeinde Kreuzau folgt
der Stellungnahme.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an
den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene
bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerinder bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses
nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den
fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch
über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich.“
Die zuständigen Unternehmen wurden ebenfalls in dem Verfahren beteiligt.
Die Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung,
Chemische Fabrik Kalk GmbH wurde im Rahmen der 12.
Änderung des Bebauungsplanes F2 beteiligt. Mit Schreiben
vom 20.03.2017 wurde mitgeteilt, dass für absehbare Zeit
keine bergbaulichen Tätigkeiten für das genannte Feld vorgesehen sind.
Zudem können die Belange auf den nachgelagerten Planungsebenen, z.B. durch bautechnische Maßnahmen bewältigt werden.
6
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
6.1
Mit Schreiben vom 15.09.2017
6.1.a
Höhe baulicher Anlagen
Die Bundeswehr ist berührt und betroffen, weil der Planungsbereich im
Es werden keine Bedenken bezüglich der vorliegenden Än-
1.
Der
Ausschuss
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Bauschutzbereich (BSB) nach dem Luftverkehrsgesetz und Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich liegt.
derungsplanung geäußert, die sich ausschließlich auf die
Art der baulichen Nutzung bezieht. Das Maß der baulichen
Nutzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes F8a bleibt
von der Änderung unberührt.
empfiehlt dem Rat
der Gemeinde Kreuzau, die Stellungnahme zur Kenntnis
zu nehmen.
Der Standort des Wohnbaugebietes / gewerblicher Betriebe in der Gemeinde Kreuzau, befindet sich außerhalb der Kontrollzone, außerhalb
des Bauschutzbereiches nach § 12 LuftVG sowie innerhalb des Zuständigkeitsbereiches Nörvenich.
Aus Sicht der militärischen Flugsicherung Nörvenich gibt es keine Einwände gegen die Errichtung dreigeschossiger Wohnhäuser bis zu einer
Höhe von 10 m ü. NN.
2. Der Rat der Gemeinde
Kreuzau
nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Bestehende IFR An- und Abflugverfahren des Flugplatzes Nörvenich
sind nicht betroffen.
Weite Teile des Planungsgebietes befindet sich genau über der NATOProduktenfernleitung Würselen – Altenrath.
Bauarbeiten sind nur in Absprache mit der Fernleitungsbetriebsgesellschaft (FBG), Hohlstr. 12, 55743 Idar-Oberstein,
dem
BAIUDBw KompZ BauMgmt Düsseldorf, Referat K4, Wilhelm-Raabe-Str.
46, 40470 Düsseldorf durchzuführen
und ich weise auf die beschränkte persönliche Dienstbarkeit der zukünftigen Grundstücke sowie auf den rechtlichen Status der Produktenfernleitung (§ 109e StGB) mit den Folgenschäden hin.
Ferner weise ich darauf hin, dass Baukräne separat beim LufABw Referat 1 d, Flughafenstr. 1, 51147 Köln zu beantragen sind.
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2. Änderung Bebauungsplan „F8a“: Gemeinde Kreuzau – Ortslage Stockheim
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger Öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
7
Stellungnahmen ohne Bedenken
7.1
Westnetz mit Schreiben vom 10.08.2017
7.2
Pledoc mit Schreiben vom 08.08.2017
7.3
Unitymedia mit Schreiben vom 31.08.2017
7.4
LVR Liegenschaftsmanagement mit Schreiben vom 11.08.2017
7.5
Amprion GmbH mit Schreiben vom 09.08.2017
7.6
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 mit Schreiben vom 03.08.2017
7.7
IHK Aachen mit Schreiben vom 11.08.2017
7.8
Erft Verband mit Schreiben vom 18.08.2017
7.9
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Düren mit Schreiben vom 05.09.2017
7.10
Deutsche Bahn AG mit Schreiben vom 28.07.2017
7.11
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 – Abfallwirtschaft mit Schreiben vom 01.09.2017
7.12
BAIDUBW Referat K4 mit Schreiben vom 06.09.2017
Beschlussvorschlag
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