Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
207 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu VL 46/2017, 1. Erg.
GEMEINDE KREUZAU
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8A
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR
2. ÄNDERUNG DES
BEBAUUNGSPLANS F 8A
GEMEINDE KREUZAU
STAND: SATZUNGSBESCHLUSS
GEMEINDE KREUZAU
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8A
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1
Gewerbegebiete (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1, 8 BauNVO)
Im Gewerbegebiet sind Veranstaltungshallen als bestimmte Art der Vergnügungsstätten
gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Alle
weiteren Arten von Vergnügungsstätten sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO im
Gewerbegebiet nicht zulässig.
Im Gewerbegebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO folgende allgemein
zulässige Nutzungen gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig:
Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution
Sex-Shops mit Videokabinen
Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken
Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebes
Swinger-Clubs
Diskotheken
Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes F 8a bleiben von der 2. Änderung des
Bebauungsplanes unberührt.
Hinweise
Brandschutz
Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96 m³/h) über einen Zeitraum von zwei
Stunden sicher zu stellen. Die v.g. Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das
jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80
m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung (z.B. Löschwasserbehälter)
ist abzustimmen.
Bodenbewegungen
Die Bestimmungen nach §§15, 16 DSchG NRW sind zu beach-ten. Bei Bodenbewegungen
auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße
45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes
für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Grundwasserverhältnisse
Der Bereich des Plangebietes ist nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Unterlagen
(Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der
Grundwasserabsenkungen, des Sammelbescheides – Az. 61.42.63 -2000 - 1) von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einleitung von Schneider &
Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner
Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der
Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
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Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der
Grundwasserabsenkung für den Braun-kohletagebau als auch bei einem späteren
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.“
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