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Allgemeine Vorlage (Textl.Festsetzungen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
207 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
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Anlage 4 zu VL 46/2017, 1. Erg. GEMEINDE KREUZAU TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS F 8A GEMEINDE KREUZAU STAND: SATZUNGSBESCHLUSS GEMEINDE KREUZAU TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8A 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Gewerbegebiete (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1, 8 BauNVO)  Im Gewerbegebiet sind Veranstaltungshallen als bestimmte Art der Vergnügungsstätten gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Alle weiteren Arten von Vergnügungsstätten sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO im Gewerbegebiet nicht zulässig.  Im Gewerbegebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO folgende allgemein zulässige Nutzungen gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig:  Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution  Sex-Shops mit Videokabinen  Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken  Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebes  Swinger-Clubs  Diskotheken Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes F 8a bleiben von der 2. Änderung des Bebauungsplanes unberührt. Hinweise Brandschutz Es ist eine Löschwasserversorgung von 1.600 l/min (96 m³/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die v.g. Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung (z.B. Löschwasserbehälter) ist abzustimmen. Bodenbewegungen Die Bestimmungen nach §§15, 16 DSchG NRW sind zu beach-ten. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Grundwasserverhältnisse Der Bereich des Plangebietes ist nach den der Bezirksregierung Arnsberg vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen, des Sammelbescheides – Az. 61.42.63 -2000 - 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einleitung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ 1 /2 GEMEINDE KREUZAU TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8A Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braun-kohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.“ VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ 2 /2