Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anl. 4-Textl. Fests. F 8b)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
122 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.05.17, 13:06
Aktualisiert
22.05.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Anl. 4-Textl. Fests. F 8b) Allgemeine Vorlage (Anl. 4-Textl. Fests. F 8b)

öffnen download melden Dateigröße: 122 kB

Inhalt der Datei

Anlage 4 zu VL 47/2017 GEMEINDE KREUZAU TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS F 8B GEMEINDE KREUZAU STAND: OFFENLAGE GEMEINDE KREUZAU TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8B 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Gewerbegebiete (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1, 8 BauNVO)  Im Gewerbegebiet sind Veranstaltungshallen als bestimmte Art der Vergnügungsstätten gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Alle weiteren Arten von Vergnügungsstätten sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO im Gewerbegebiet nicht zulässig.  Im Gewerbegebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO folgende allgemein zulässige Nutzungen gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig:  Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution  Sex-Shops mit Videokabinen  Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken  Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebes  Swinger-Clubs  Diskotheken Hinweise Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes F 8b bleiben von der 2. Änderung des Bebauungsplanes unberührt. Alle Hinweise des Bebauungsplanes F 8b bleiben von der 2. Änderung des Bebauungsplanes unberührt. VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ 1 /1