Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
122 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.05.17, 13:06
Aktualisiert
22.05.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu VL 47/2017
GEMEINDE KREUZAU
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8B
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR
2. ÄNDERUNG DES
BEBAUUNGSPLANS F 8B
GEMEINDE KREUZAU
STAND: OFFENLAGE
GEMEINDE KREUZAU
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR 2. ÄNDERUNG DES B-PLANS F 8B
1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1
Gewerbegebiete (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1, 8 BauNVO)
Im Gewerbegebiet sind Veranstaltungshallen als bestimmte Art der Vergnügungsstätten
gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Alle
weiteren Arten von Vergnügungsstätten sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO im
Gewerbegebiet nicht zulässig.
Im Gewerbegebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO folgende allgemein
zulässige Nutzungen gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO nicht zulässig:
Bordelle, bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution
Sex-Shops mit Videokabinen
Spielhallen, Spielkasinos, Spielbanken
Wettbüros im Sinne eines Gewerbebetriebes
Swinger-Clubs
Diskotheken
Hinweise
Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes F 8b bleiben von der 2. Änderung des
Bebauungsplanes unberührt.
Alle Hinweise des Bebauungsplanes F 8b bleiben von der 2. Änderung des Bebauungsplanes
unberührt.
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
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