Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
57 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.05.17, 13:06
Aktualisiert
22.05.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zuMöbel
VL 47/2017
Gartenmöbel
Hausbaltswaren
Ge~henkartIkeI
Sonderposten
Möbelbö se
Schäfersgraben 3, 52372 Kreuzau
Gewerbegebiet Stockheim
Tel.: 02421 -501846
Fax 02421 503746
-
Steohans Möbelb&se • Schäfersaraben 3 • 52372 Kreuzau
-
-
~
Gemeinde Kreuzau
www.stephans-möbelhörse.de
z.l-ld. Herren Gottstein
l3ahnhofstr.7
52372 Kreuzau
Betr.:
-
27.03.17
Antrag auf Änderung des Bebauungsplan F8B
in Bezug auf das Grundstück Kreuzau, Schäfersgraben 3
Gemarkung: Stockheim
Flur: 6
Flurstück: 137
Sehr geehrte Damen und Herren.
hiermit beantrage ich, für das o.g Grundstück, eine Änderung des B-Plan F8B in Bezug auf
mein Grundstück.
Begründung:
Unter den Namen Stephans Möbelbörse betreibe ich seit Oktober 2000 ein EinzelhandelsGeschäft mit Möbel und J-laushaltswaren.
Leider hat sich die Situation diesbezüglich geändert, da vor 6 Jahren der hier ansässige Obi
Baumarkt die Pforten geschlossen hat und an anderer Stelle (Automeile) neu eröffnet hat.
Seitdem ist die Kundenfrequenz derart zurückgegangen, dass es sehr schwer ist den Einzel
handel fortzufUhren.
In Angesicht der Tatsache. dass dieses Jahr der Lebcnsmitteldiscounter Netto auch noch
anderswo baut und das Gewerbegebiet verlässt, ist es für mich als Einzelhändler vorpro
grammiert, dass noch weniger Kunden mein Geschäft aufsuchen.
Durch weitere Eröftbungen in der Automeile, Poco, welches mein Sortiment betrifft, ist es
zugleich sehr schwer, einem so großen Geschäft die Stirn zu bieten und ich auf .Kurz oder
Lang das Geschäft schließen müsste.
Deswegen sehe ich mich gezwungen, diesem Gebäude eine andere Nutzung zukommen zu
lassen.
Inh. Stephan Jussen
Gedchtsstand: Düren
St-Nr. 2071510510879
USt-ID.-Nr. DE 188447081
Bankverbindung:
IBÄN:
BIC:
Commerzbank Köln
E-Mail: stephan.juSsefl@freeflet.de
0E60 3708 0040 0100 5868 00
DRESDEFF37O
s.jussen®gmz.de
Ich hätte die Möglichkeit. meine Halle als Eventhalle. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten zu
vermieten. Hierzu fehlt aber die Zulassung, im B-Plan F8B. Rk die Einrichtungen einer
Vergnügungsstätte. Deshalb heantrage ich diesen Begriff in den B-Plan einzupflegen.
Bei einer, daraus resultierenden, eventuell späteren Nutzungsänderung werden keine
Anderungen an der derzeitigen Bausubstanz vorgenommen.
(Also keine Anbauten, Erweiterungen. etc.).
Ich hoffe ihrerseits auf einen positiven Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen