Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
21.03.17, 13:05
Aktualisiert
21.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 16.03.2017
Vorlagen-Nr.: 26/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
05.04.2017
25.04.2017
Beitritt der Gemeinde Kreuzau zur d-NRW AöR
I. Sach- und Rechtslage:
Mit den Schnellbriefen 188/2016 und 333/2016 hat der StGB NRW über die organisatorische
Neuausrichtung des staatlich-kommunalen Dienstleistungsunternehmens d-NRW informiert. Ich
verweise zur Vermeidung von Wiederholungen auf die beigefügten Schnellbriefe nebst Anlagen
(Anlagen 1-4). Weitere Informationen können auch über die Internetpräsenz von d-NRW
abgerufen werden: www.d-nrw.de
Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV) NRW ist das Gesetz über die
Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ am 05.11.2016 in Kraft getreten
(Anlage 5). Damit kann der erfolgreiche kommunal-staatliche IT-Dienstleister ab 01.01.2017 in
neuer Rechtsform weiterarbeiten.
Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik
und des E-Government. Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen
kommunal-staatlichen
Kooperationsprojekten
als
Impulsgeber
und
„neutrale“
Durchführungsinstanz bewährt - etwa beim Vergabemarktplatz NRW, dem Meldeportal für
Behörden, der Verwaltungssuchmaschine NRW oder dem KiBiz.web.
Die Umfirmierung war nötig geworden, da die ursprüngliche gesellschaftsrechtliche Konstruktion
kompliziert und schwierig zu organisieren war. In der neuen AöR können lediglich kommunale
Gebietskörperschaften - Städte, Gemeinden und Kreise - Träger werden. Dies entspricht der
Philosophie, in der öffentlichen IT eine klare Trennung zwischen Auftraggebern und
Auftragnehmern herbeizuführen. Die d-NRW AöR kann allerdings im Wege des InhouseVerfahrens ausschreibungsfrei Aufträge an die kommunalen Gebietsrechenzentren vergeben,
wenn von deren Mitgliedern oder Gesellschaftern die überwiegende Anzahl gleichzeitig Träger der
AöR ist.
Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit
auch aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW empfiehlt auch die kdvz Rhein-Erft-Rur ihren
Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW.
Neben den bereits ausgeführten, für die Gemeinde Kreuzau positiven Zielauswirkungen dieses
Gesetzes lassen sich weitere Synergieeffekte und Vorteile festhalten:
Zielgerichtete und lösungsorientierte Abstimmungen kommunaler und staatlicher Interessen
im Bereich des (landesweiten) Einsatzes von Informationstechnologie und des E-Governments,
Bündelung und Bereitstellung von IT-Know-how,
Förderung und Vereinfachung von IT-Kooperationen,
Sicherstellung des Betriebs gemeinschaftlicher IT-Systeme,
Insgesamt daraus folgende Steigerung von Effizienz und Effektivität sämtlicher damit verbundener
Verwaltungsprozesse.
Ein Beitritt wäre daher zukunftsperspektivisch im Hinblick auf den Einsatz von Informationstechnik
und den speziellen Sektor E-Government empfehlenswert. Alle diesbezüglichen, beiliegenden
Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände werden ausdrücklich geteilt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dass die Gemeinde Kreuzau einer der Träger der d-NRW AöR
werden sollte.
Das Stammkapital der Anstalt wird von den Trägern aufgebracht, wobei das Land NRW einen
Beitrag von 1 Mio. € leistet. Jeder weitere kommunale Träger (Kommune, Kreis,
Landschaftsverband) bringt einen Anteil am Stammkapital in Höhe von 1.000 € ein. Es handelt
sich hierbei um eine einmalige Zahlung. Laufende Kosten entstehen durch den Beitritt nicht,
sodass ich Ihnen empfehle, einen Beitrittsbeschluss zum 1.1.2017 zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Beitritt führt zu einem einmaligen Aufwand in Höhe von 1.000 € als Beteiligung am
Stammkapital. Laufende Kosten entstehen nicht.
Die einmalige Zahlung von 1.000 € kann aus Kostenstelle 1110201, 543140 beglichen werden.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Kreuzau tritt rückwirkend zum 1.1.2017 der neuen Anstalt d-NRW bei.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage 4 beigefügte Beitrittserklärung abzugeben.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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