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Allgemeine Vorlage (Beitritt der Gemeinde Kreuzau zur d-NRW AöR)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
21.03.17, 13:05
Aktualisiert
21.03.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Beitritt der Gemeinde Kreuzau zur d-NRW AöR) Allgemeine Vorlage (Beitritt der Gemeinde Kreuzau zur d-NRW AöR)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 16.03.2017 Vorlagen-Nr.: 26/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 05.04.2017 25.04.2017 Beitritt der Gemeinde Kreuzau zur d-NRW AöR I. Sach- und Rechtslage: Mit den Schnellbriefen 188/2016 und 333/2016 hat der StGB NRW über die organisatorische Neuausrichtung des staatlich-kommunalen Dienstleistungsunternehmens d-NRW informiert. Ich verweise zur Vermeidung von Wiederholungen auf die beigefügten Schnellbriefe nebst Anlagen (Anlagen 1-4). Weitere Informationen können auch über die Internetpräsenz von d-NRW abgerufen werden: www.d-nrw.de Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV) NRW ist das Gesetz über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ am 05.11.2016 in Kraft getreten (Anlage 5). Damit kann der erfolgreiche kommunal-staatliche IT-Dienstleister ab 01.01.2017 in neuer Rechtsform weiterarbeiten. Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Government. Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutrale“ Durchführungsinstanz bewährt - etwa beim Vergabemarktplatz NRW, dem Meldeportal für Behörden, der Verwaltungssuchmaschine NRW oder dem KiBiz.web. Die Umfirmierung war nötig geworden, da die ursprüngliche gesellschaftsrechtliche Konstruktion kompliziert und schwierig zu organisieren war. In der neuen AöR können lediglich kommunale Gebietskörperschaften - Städte, Gemeinden und Kreise - Träger werden. Dies entspricht der Philosophie, in der öffentlichen IT eine klare Trennung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern herbeizuführen. Die d-NRW AöR kann allerdings im Wege des InhouseVerfahrens ausschreibungsfrei Aufträge an die kommunalen Gebietsrechenzentren vergeben, wenn von deren Mitgliedern oder Gesellschaftern die überwiegende Anzahl gleichzeitig Träger der AöR ist. Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit auch aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW empfiehlt auch die kdvz Rhein-Erft-Rur ihren Verbandsmitgliedern den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW. Neben den bereits ausgeführten, für die Gemeinde Kreuzau positiven Zielauswirkungen dieses Gesetzes lassen sich weitere Synergieeffekte und Vorteile festhalten: Zielgerichtete und lösungsorientierte Abstimmungen kommunaler und staatlicher Interessen im Bereich des (landesweiten) Einsatzes von Informationstechnologie und des E-Governments, Bündelung und Bereitstellung von IT-Know-how, Förderung und Vereinfachung von IT-Kooperationen, Sicherstellung des Betriebs gemeinschaftlicher IT-Systeme, Insgesamt daraus folgende Steigerung von Effizienz und Effektivität sämtlicher damit verbundener Verwaltungsprozesse. Ein Beitritt wäre daher zukunftsperspektivisch im Hinblick auf den Einsatz von Informationstechnik und den speziellen Sektor E-Government empfehlenswert. Alle diesbezüglichen, beiliegenden Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände werden ausdrücklich geteilt. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass die Gemeinde Kreuzau einer der Träger der d-NRW AöR werden sollte. Das Stammkapital der Anstalt wird von den Trägern aufgebracht, wobei das Land NRW einen Beitrag von 1 Mio. € leistet. Jeder weitere kommunale Träger (Kommune, Kreis, Landschaftsverband) bringt einen Anteil am Stammkapital in Höhe von 1.000 € ein. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zahlung. Laufende Kosten entstehen durch den Beitritt nicht, sodass ich Ihnen empfehle, einen Beitrittsbeschluss zum 1.1.2017 zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Beitritt führt zu einem einmaligen Aufwand in Höhe von 1.000 € als Beteiligung am Stammkapital. Laufende Kosten entstehen nicht. Die einmalige Zahlung von 1.000 € kann aus Kostenstelle 1110201, 543140 beglichen werden. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeinde Kreuzau tritt rückwirkend zum 1.1.2017 der neuen Anstalt d-NRW bei. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage 4 beigefügte Beitrittserklärung abzugeben. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-