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Allgemeine Vorlage (Schnellbrief Städte- u. Gemeindebund v. 08.07.2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
21.03.17, 13:05
Aktualisiert
21.03.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Schnellbrief Städte- u. Gemeindebund v. 08.07.2016) Allgemeine Vorlage (Schnellbrief Städte- u. Gemeindebund v. 08.07.2016)

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4(4LGL)Q \ Städte- und Gemeindebund NRW. Po5tfach 103952.40030 DüseIdorf Schnellbrief 188/2016 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden A Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Postfach 1039 52.40030 Düsseldorf Kaiserswefther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211.4587-1 Telefax 0211.4587-211 E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de pers. E-Mail: Maftin.Lehrer@Kommunen-in-NRW.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: 170.3.5.1 Le/Do Ansprechpartner: Hauptreferent Martin Lehrer M.A. Durchwahl 02114587-230 08.07.2016 Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermefsterinnen und Bürgermeister, am Donnerstag, 07.07.2016, hat die NRW-Landesregierung einen Gesetzentwurf über die Er richtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AÖR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AÖR) in den NRW-Landtag eingebracht. Ziel ist es, dem vor mehr als zehn Jahren gegründeten staat lich-kommunalen lT-Unternehmen eine zeitgemäße Rechtsform zu geben. Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E Government. Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kom munal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impuisgeber und „neutrale“ Durchführungs instanz bewährt (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchma schine NRW, KiBiz.web etc.). Aus praktischen Erwägungen soll der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 neu ausgerichtet werden. Als Träger sollen dann neben dem Land sämtliche kommunalen Gebietskörperschaf ten der Anstalt beitreten. Ein zentraler Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass die Träger der künftigen Gesellschaft Aufträge im Wege der lnhouse-Vergabe ausschreibungsfrei ertei len können. Um der neuen d-NRW AÖR beitreten zu können, ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Die Argu mente für einen möglichst flächendeckenden Beitritt aller NRW-Kommunen sind in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW zusammenge fasst (Anlage i). Darüber hinaus übersenden wir Ihnen den-G-csctzcntwurf (Anlagc 2) sowie eine Muster-Beitrittserklärung des Landes NRW (Anlage 3). Der Beitritt zu der neuen Gesellschaft kann bereits vor Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes erklärt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, das Thema „Beitritt zu d-NRW AöR“ auf die Ta gesordnung einer der ersten Ratssitzungen nach der Sommerpause zu setzen und einen ent sprechenden Beschlussvorschlag vorzubereiten. Diesen Schnelibrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und -dienstanweisungen etc, aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune. 5. 2 v. 2 Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stammkapitals in Höhe von 1.000 Euro. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung: gez. Andreas Wohland Anlagen