Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
21.03.17, 13:05
Aktualisiert
21.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
4(4LGL)Q
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Städte- und Gemeindebund NRW. Po5tfach 103952.40030 DüseIdorf
Schnellbrief 188/2016
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
A
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Postfach 1039 52.40030 Düsseldorf
Kaiserswefther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211.4587-1
Telefax 0211.4587-211
E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de
pers. E-Mail:
Maftin.Lehrer@Kommunen-in-NRW.de
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: 170.3.5.1 Le/Do
Ansprechpartner:
Hauptreferent Martin Lehrer M.A.
Durchwahl 02114587-230
08.07.2016
Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermefsterinnen und Bürgermeister,
am Donnerstag, 07.07.2016, hat die NRW-Landesregierung einen Gesetzentwurf über die Er
richtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AÖR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AÖR) in
den NRW-Landtag eingebracht. Ziel ist es, dem vor mehr als zehn Jahren gegründeten staat
lich-kommunalen lT-Unternehmen eine zeitgemäße Rechtsform zu geben. Seit 2002 initiiert
und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E
Government. Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kom
munal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impuisgeber und „neutrale“ Durchführungs
instanz bewährt (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchma
schine NRW, KiBiz.web etc.).
Aus praktischen Erwägungen soll der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von
d-NRW als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 neu ausgerichtet
werden. Als Träger sollen dann neben dem Land sämtliche kommunalen Gebietskörperschaf
ten der Anstalt beitreten. Ein zentraler Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass die Träger
der künftigen Gesellschaft Aufträge im Wege der lnhouse-Vergabe ausschreibungsfrei ertei
len können.
Um der neuen d-NRW AÖR beitreten zu können, ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Die Argu
mente für einen möglichst flächendeckenden Beitritt aller NRW-Kommunen sind in einem
Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW zusammenge
fasst (Anlage i). Darüber hinaus übersenden wir Ihnen den-G-csctzcntwurf (Anlagc 2) sowie
eine Muster-Beitrittserklärung des Landes NRW (Anlage 3).
Der Beitritt zu der neuen Gesellschaft kann bereits vor Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes
erklärt werden. Daher empfehlen wir Ihnen, das Thema „Beitritt zu d-NRW AöR“ auf die Ta
gesordnung einer der ersten Ratssitzungen nach der Sommerpause zu setzen und einen ent
sprechenden Beschlussvorschlag vorzubereiten.
Diesen Schnelibrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen
und -dienstanweisungen etc, aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die
Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune.
5. 2
v. 2
Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stammkapitals in
Höhe von 1.000 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung:
gez. Andreas Wohland
Anlagen