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Allgemeine Vorlage (Schreiben AG d. kommunalen Spitzenverbände NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
105 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
21.03.17, 13:05
Aktualisiert
21.03.17, 13:05
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Inhalt der Datei

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW Städtetag tj‘ 4)pANDKREISTAG Nordrhein-Westfalen ‚i .i iORu Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen i nEIN VYLSTIALEN i • ui An die Damen und Herren • • Ansprechpartner: Andreas Wohland, StGB NRW Tel-Durchwahl: 0211.4587.255 Fax-Durchwahl: 0211.4587.211 E-Mail: andreas.wohland@kommunen-in nrw.de Oberbürgermeisterinnen und Oberbürrermeister Landrätinnen und Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Dr. Helmut Fogt, StT NRW Tel-Durchwahl: 030.37711.800 der nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden E-MaN: helrnut.fogt©staedtetag.de per E-M‘ail Dr. Marco Kuhn, LKT NRW Tel-Durchwahl: 0211.300491.300 E-Mail: m.kuhn@lkt-nrw.de Aktenzeichen: Datum: 10.55.03.2 Ku/cp 06.07,2016 Errichtung einer Anstatt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ Sehr geehrte Damen und Herren, d-NRW begleitet seit mehr als einem Jahrzehnt Kooperationsprojekte im Bereich der Infor mationstechnik und des E-Government. Vor allem in den letzten Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal -staatlichen Kooperationsproj ekten als Impuisgeber und „neutrale“ Durchführungsinstanz bewährt (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Ver waltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.). Da eine ebenenübergreifende, medienbruch freie kommunal-staatliche Zusammenarbeit weiter an Bedeutung gewinnen wird, dürfte es nicht zuletzt im kommunalen Interesse sein, die Expertise von d-NRW auch künftig nutzen können. Daher begrüßen die kommunalen Spitzenverbände grundsätzlich einen von der Landesre gierung vor kurzem in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem der bislang pri vatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW im Rahmen einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01 .20 17 neu ausgerichtet werden soll (Landtags-Druck sachc 16/12313—Anlagc 1). Von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzentwurf vorgesehene gemeinsame Trägerschaft durch Land und Kommunen: • Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E-Government-Gesetz NRW und der zur Umsetzung zu erstellende Masterptan enthalten eine Fülle neuer Handlungsfel der, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang. • Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von d NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen (z. B. Städtetag NRW Gereonstr. 18- 32 Landkreistag NRW Kavalleriestraße 8 Städte- und Gemeindebund NRW Kaiserswerther Str. 1991201 50670 Köln Tel. 0221.3771.0 www,staedtetag-nrw.de 40213 Düsseldorf Tel. 0211.300491,0 www,lkt-nrw.de 40474 Düsseldorf Tel. 0211.4587.1 www.kommunen-in-nrw.de -2- die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von lnformationstechnik in Anspruch nehmen. Als Träger der d-NRW AÖR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenar beit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Koopera tionsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister durch die d-NRW AÖR. Für etwaige Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner im Ministerium für Inneres und Kom munales (MIK) NRW Frau Ketturkat (Tel.: 0211-8712556, Mail: sandra.kettur kat@,mik.nrw.de) und Herr Winkel (Tel.: 0211-8712450, Mail: johannes.win kel(niik.nrw.de), bei d-NRW die Herren Both (Tel.: 023 1-22243844, Mail: hoth(),d nrw.de) und Lienenkamp (Tel.: 023 1/222 438-48, lienenkamp(c1-nrw.de) sowie auf Seiten der kommunalen Spitzenverbände die Unterzeichner gerne zur Verfügung Um die skizzierten Vorteile bei staatlich-kommunalen Kooperationsvorhaben effektiv nut zen zu können, ist es erforderlich, dass möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften der neuen d-NRW AÖR beitreten. wobei der Beitritt bereits vor Inkrafttreten des Errich tungsgesetzes gegenüber dem MIK NRW erklärt werden kann. Eine entsprechende Beitritts erklärung ist als Anlage 2 beigefügt. Wir sind Ihnen für eine wohlwollende Prüfung dankbar mit dem Ziel, dass auch Ihre Kom mune nach einem entsprechenden Rats- oder Kreistagsbeschluss den Beitritt zur künftigen d-NRW AöR erklärt. Dafür ist lediglich die einmalige Zeichnung des Stammkapitals in Höhe von 1 .000,- EUR erforderlich. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Helmut Fogt Beigeordneter des Städtetages Nordrhein-Westfalen Dr. Marco KLihn Erster Beigeordneter des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Andreas Wohland Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen