Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
105 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
21.03.17, 13:05
Aktualisiert
21.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW
Städtetag
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Nordrhein-Westfalen
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Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
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An die Damen und Herren
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Ansprechpartner:
Andreas Wohland, StGB NRW
Tel-Durchwahl: 0211.4587.255
Fax-Durchwahl: 0211.4587.211
E-Mail: andreas.wohland@kommunen-in
nrw.de
Oberbürgermeisterinnen und
Oberbürrermeister
Landrätinnen und Landräte,
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Dr. Helmut Fogt, StT NRW
Tel-Durchwahl: 030.37711.800
der nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden
E-MaN: helrnut.fogt©staedtetag.de
per E-M‘ail
Dr. Marco Kuhn, LKT NRW
Tel-Durchwahl: 0211.300491.300
E-Mail: m.kuhn@lkt-nrw.de
Aktenzeichen:
Datum:
10.55.03.2 Ku/cp
06.07,2016
Errichtung einer Anstatt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“
Sehr geehrte Damen und Herren,
d-NRW begleitet seit mehr als einem Jahrzehnt Kooperationsprojekte im Bereich der Infor
mationstechnik und des E-Government. Vor allem in den letzten Jahren hat sich d-NRW bei
zahlreichen kommunal -staatlichen Kooperationsproj ekten als Impuisgeber und „neutrale“
Durchführungsinstanz bewährt (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Ver
waltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.). Da eine ebenenübergreifende, medienbruch
freie kommunal-staatliche Zusammenarbeit weiter an Bedeutung gewinnen wird, dürfte es
nicht zuletzt im kommunalen Interesse sein, die Expertise von d-NRW auch künftig nutzen
können.
Daher begrüßen die kommunalen Spitzenverbände grundsätzlich einen von der Landesre
gierung vor kurzem in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf, mit dem der bislang pri
vatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW im Rahmen einer Anstalt öffentlichen
Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01 .20 17 neu ausgerichtet werden soll (Landtags-Druck
sachc 16/12313—Anlagc 1).
Von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzentwurf vorgesehene gemeinsame Trägerschaft
durch Land und Kommunen:
•
Das am 06.07.2016 vom Landtag beschlossene E-Government-Gesetz NRW und der
zur Umsetzung zu erstellende Masterptan enthalten eine Fülle neuer Handlungsfel
der, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d
NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang.
•
Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von d
NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen (z. B.
Städtetag NRW
Gereonstr. 18- 32
Landkreistag NRW
Kavalleriestraße 8
Städte- und Gemeindebund NRW
Kaiserswerther Str. 1991201
50670 Köln
Tel. 0221.3771.0
www,staedtetag-nrw.de
40213 Düsseldorf
Tel. 0211.300491,0
www,lkt-nrw.de
40474 Düsseldorf
Tel. 0211.4587.1
www.kommunen-in-nrw.de
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die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und
fachliche Unterstützung beim Einsatz von lnformationstechnik in Anspruch nehmen.
Als Träger der d-NRW AÖR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenar
beit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Koopera
tionsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für
eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister durch die d-NRW AÖR.
Für etwaige Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner im Ministerium für Inneres und Kom
munales (MIK) NRW Frau Ketturkat (Tel.: 0211-8712556, Mail: sandra.kettur
kat@,mik.nrw.de) und Herr Winkel (Tel.: 0211-8712450, Mail: johannes.win
kel(niik.nrw.de), bei d-NRW die Herren Both (Tel.: 023 1-22243844, Mail: hoth(),d
nrw.de) und Lienenkamp (Tel.: 023 1/222 438-48, lienenkamp(c1-nrw.de) sowie auf Seiten
der kommunalen Spitzenverbände die Unterzeichner gerne zur Verfügung
Um die skizzierten Vorteile bei staatlich-kommunalen Kooperationsvorhaben effektiv nut
zen zu können, ist es erforderlich, dass möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften
der neuen d-NRW AÖR beitreten. wobei der Beitritt bereits vor Inkrafttreten des Errich
tungsgesetzes gegenüber dem MIK NRW erklärt werden kann. Eine entsprechende Beitritts
erklärung ist als Anlage 2 beigefügt.
Wir sind Ihnen für eine wohlwollende Prüfung dankbar mit dem Ziel, dass auch Ihre Kom
mune nach einem entsprechenden Rats- oder Kreistagsbeschluss den Beitritt zur künftigen
d-NRW AöR erklärt. Dafür ist lediglich die einmalige Zeichnung des Stammkapitals in Höhe
von 1 .000,- EUR erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr. Helmut Fogt
Beigeordneter
des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Dr. Marco KLihn
Erster Beigeordneter
des Landkreistages Nordrhein-Westfalen
Andreas Wohland
Beigeordneter
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen