Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
52 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
21.03.17, 13:05
Aktualisiert
21.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
‚4te
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Stddte- und Gerneindebund NRW.Postfach
1033 52•40030 Düsseldorf
Schnellbrief 333/2016
Andie
Mitglledsstadte und -gemeinden
Postfach
1039 52.40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211.4587-1
Telefax 0211.4587-211
E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de
pers. E-Mail:
Andreas.Wohland@Kommunen-in-NRW.de
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: 17.0.3.5.1 Le/8e
Ansprechpartner:
Beigeordneter Andreas Wohland
Durchwahl 0211.4587-223
24.11.2016
Beitritt zur neu errichteten Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
wie bereits mit Schnellbrief 188/2016 vom 08.07.2016 mitgeteilt, wird das staatlichkommunale lT-Dienstleistungsunternehmen d-NRW zum 01.01.2017 organisatorisch neu
ausgerichtet. Dazu wird der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW in
eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überführt. Das entsprechende Gesetz ist am 05.11.2016
in Kraft getreten. Ein Vorteil der neuen Rechtsform von d-NRW wird darin liegen, dass die
Kommunen als Träger von d-NRW AÖR Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer
ausschreibungsfreien lnhouse-Beauftragung nutzen können.
Dazu ist erforderlich, dass möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften der neuen
d-NRW AÖR beitreten. Dies erfordert einen Ratsbeschluss. Die Argumente für einen möglichst
flächendeckenden Beitritt aller NRW-Kommunen sind in einem Schreiben der Arbeitsgemein
schaft der kommunalen Spitzenverbände NRW zusammengefasst (Anlagc i). Darüber hinaus
übersenden wir Ihnen eine Muster-Beitrittserklärung des Landes NRW (Anlage 2). Wir emp
fehlen Ihnen nochmal, einen Beschlussvorschlag für den Beitritt Ihrer Kommune zu d-NRW
AöR möglichst noch in diesem Jahr dem Rat vorzulegen und dazu einen Ratsbeschluss herbei
zuführen. Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stamm
kapitals i. H. v. 1.000 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Andreas Wohland
Anlagen
Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen
und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intronet des StGB NRW. Die
Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune.