Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
Mitteilung (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 07.03.2017 Mitteilung: 25/2017 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss 20.03.2017 21.03.2017 Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Der Rat hat am 25.02.2016 den Beschluss gefasst den Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, zuzustimmen, um den Geltungsbereich der Satzung zu erweitern. Hierzu verweise ich auf die Sitzungsvorlage Nr. 56/2015. Der Geltungsbereich der Erweiterung grenzt unmittelbar an das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ an. Eine Erweiterung der Satzung ist gemäß § 34 (5) Nr. 3 i.V.m. § 1 (6) Nr. 7 BauGB nur möglich, wenn keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von „Natura 2000-Gebieten“, zu denen auch die FFH-Gebiete zählen, vorliegen. Aus diesem Grunde wurde eine FFH-Vorprüfung in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kommt, dass das westlich angrenzende FFH-Gebiet durch die Erweiterung der Innenbereichssatzung nicht beeinträchtigt wird. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Offenlage zum Verfahren durchgeführt. Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zwei Stellungnahmen eingegangen, die aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken gegen die Planung vortragen. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Die Bedenken beziehen sich beide auf eine noch ausstehende hydraulische Berechnung des südlich des Erweiterungsbereichs verlaufenden Wiesenbachs. Den Stellungnahmen nach sind, je nach Ergebnis der Berechnungen, Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Umfeld des Wiesenbaches zu treffen. Die Berechnungen müssen jedoch abgewartet werden, bevor ein abschließendes Urteil getroffen werden kann. Aus diesem Grunde muss das Verfahren bis zur Klärung dieses Sachverhalts ruhen. Neben den beiden beigefügten Stellungnahmen sind auch weitere Stellungnahmen eingegangen, die zu Anpassungen am Entwurf der Satzung führen. Über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen entscheidet der Rat selbstverständlich zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der städtebaulichen Abwägung. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer Anlage