Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 07.03.2017
Mitteilung: 25/2017
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
20.03.2017
21.03.2017
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
Der Rat hat am 25.02.2016 den Beschluss gefasst den Antrag auf Erweiterung der
Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, zuzustimmen, um den Geltungsbereich
der Satzung zu erweitern. Hierzu verweise ich auf die Sitzungsvorlage Nr. 56/2015.
Der Geltungsbereich der Erweiterung grenzt unmittelbar an das FFH-Gebiet „Rur von
Obermaubach bis Linnich“ an. Eine Erweiterung der Satzung ist gemäß § 34 (5) Nr. 3 i.V.m. § 1
(6) Nr. 7 BauGB nur möglich, wenn keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von „Natura
2000-Gebieten“, zu denen auch die FFH-Gebiete zählen, vorliegen. Aus diesem Grunde wurde
eine FFH-Vorprüfung in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kommt, dass das westlich
angrenzende FFH-Gebiet durch die Erweiterung der Innenbereichssatzung nicht beeinträchtigt
wird.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung die Offenlage zum Verfahren durchgeführt. Aus der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zwei Stellungnahmen
eingegangen, die aus wasserwirtschaftlicher Sicht Bedenken gegen die Planung vortragen. Die
Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Die Bedenken beziehen sich beide auf eine noch
ausstehende hydraulische Berechnung des südlich des Erweiterungsbereichs verlaufenden
Wiesenbachs. Den Stellungnahmen nach sind, je nach Ergebnis der Berechnungen, Maßnahmen
zum Hochwasserschutz im Umfeld des Wiesenbaches zu treffen. Die Berechnungen müssen
jedoch abgewartet werden, bevor ein abschließendes Urteil getroffen werden kann. Aus diesem
Grunde muss das Verfahren bis zur Klärung dieses Sachverhalts ruhen.
Neben den beiden beigefügten Stellungnahmen sind auch weitere Stellungnahmen eingegangen,
die zu Anpassungen am Entwurf der Satzung führen. Über die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen entscheidet der Rat selbstverständlich zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der
städtebaulichen Abwägung.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer Anlage