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Mitteilung (Anl. 2 Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
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Inhalt der Datei

‘sNNR Anlage zu MV 25/2017 WASSE RYERBAH D ElF tL.Ut Körperschaft des öffentlichen Rechts - Wasserverband Eifel-Rur • Postfach 10 25 64 • 52325 Düren Gemendeverwaftung Kreuzau Postfach 1128 52368 Kreuzau Flussgebietsmanagement - Auskunft erteilt: Arno Hoppmann MEINDE KRLUZAU 2 Verwaltungsgebäude: Eisenbahnetraße 5 52353 Düren Feb i? Telefon: 02421 494 1312 Telefax: 02621 494- 1019 E-Mail: amo.hoppmann@wver.de Internet: www.wver.de - Gewässer und Talsperren; 402.10-020-0207 BLPL_1 3925 Ihr Zeichen 621-00-3IKrz./ÜW Ihre Nachricht vom 27.01.2017 Unser Zeichen 4.02 Hop/NZ 13925 Datum 22.02.2017 Ergänzungssatzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kreuzau, Teilbereich Udinger Weg hier: Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel Rur - Sehr geehrte Damen und Herren, das Plangebiet grenzt an den Wiesenbach und an den Kreuzauer Mühlenteich. Die Parzelle des Mühlenteiches steht im Eigentum des Wasserverbandes Eifel Rur. — Der Wiesenbach wird zurzeit neu vermessen, um dann in einer hydraulischen Berechnung festzustellen, ob es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit Handlungsbedarf gibt. Dies könnte bedeuten, dass das Gewässerprofil ausgeweitet oder kleinere Verwallungen angelegt werden müssten. Zwar ist gemäß LWG § 31 (4) ein Gewässerrandstreifen erforderlich, es ist jedoch fraglich, ob dies am Wiesenbach für mögliche Maßnahmen ausreicht. Die Ufer der Mühlenteiche sind gewöhnlich mit alten großen Gehölzen bewachsen. Im Planbereich mussten in den vergangenen Jahren aus Verkehrssicherungsgründen einige Bäume gefällt werden. Es soll jedoch wieder ein durchgehender Gehölzbestand entwickelt werden. Ein konflikffreies Nebeneinander von Bebauung und Entwicklung eines Gehölzstreifens im 5 m breiten Gewässerstreifen wird hier als kaum umsetzbar gesehen. Es ist deshalb zu prüfen, ob der Abstand zu baulichen Anlagen vergrößert werden kann bzw. dieser Grundstücksteil der Parzelle 32/1 überhaupt bebaut werden kann. Verbandsrat: Paul Larue, Vorsitzender • Vorstand: Prof. Dr-Ing. Wolfgang Firk Sparkasse Düren SDUEDE33XXX BIC: IBAN: DE66 39550110 0000 169060 Commerzbank Aachen DRESDEFF39O BIC: IBAN: DEO2 3908 0005 0250 4200 00 Deulsche Bank Düren DEUTDEDK395 BIC: IBAN: DE5O 3957 0061 08111169 00 Im Gewässerstreifen dürfen keine baullchen Anlagen, Lagerflächen oder Parkplätze errichtet werden. Freundliche Grüße Im Auftra