Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
119 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu MV 25/2017
KREIS DÜREN
Der Landrat
Briefansehrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren
~
GbJVIL.NJDE
Gemeinde Kreuzau
z.Hd. Herrn Gottstein
Bahnhofstr. 7
52373 Kreuzau
Kreisentwicklung und -straßen
KREUZAU
Dienstgebäude
Bismarckstr. 16, Düren
Auskunft
Heidi Johnen
Telefon-Durchwahl
02421/22-2763
eMail
h .johnen@kreis-d ueren dc
Zimmer-Nr.
607 (Haus B)
Fax
0242 1/22-2017
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Im Ubrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-1 3.00 Uhr
Ihr Zeichen
621-00-3/KrzIÜW
Ihre Nachricht vom
27.01.2017
Mein Zeichen
61 7206/Üdinger
1 .ÄndiJoh.
6110
Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
Beteiligung der Behörden gemäß §4 Anbs. 2 BauGB und
Datum
Weg, 28. Februar 2017
§ 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrter Herr Gottstein,
Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
>
>
>
>
r
r
Gebäudemanagement
Straßenverkehrsamt
Kreisentwicklung und —straßen
Recht, Bauordnung und Wohnungswesen
Brandschutz
Umweltamt
Kreisstraßen
Derzeit liegt die Ortsdurchfahrt innerhalb der Bebauung, somit das neue Erschließungsge
biet ebenfalls. Aus diesem Grunde wird im Nachgang zum Satzungsver(ahren die Orts
durchfahrtsverlegung erforderlich.
Wie schon im Entwurf der Ergänzungssatzung unter Punkt 6 ausgeführt, werden neue
Bauvorhaben über verlängerte Kanalhausanschlüsse außerhalb der Fahrbahn ange
schlossen.
Wasserwirtschaft
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten:
Hoch wasserschutz
Als Hochwasserschutzmaßnal-imen ist derzeit ein Hochwasserrückhaltebecken südlich der
Ortslage Kreuzau geplant. In dieses Becken sollen neben den Wassermengen des Drover
Bankverbindung:
Sparkasse Düren
IBAN: DE8O 39550110 0000 3562 12, swIFT-BIc: SDUEDE33XXX
Postbank Köln
IBAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF
Telefonzentrale:
(02421) 220
~]
Web & Social Medla
www.kreis-dueren.de
facebook.com/kreisdueren
twitter.com/kreisdueren
Paketanschrift:
Bisrnarckstraße 16
52351 Düren
-2Baches auch die gedrosselten Wassermengen aus dem HRB Wiesenbach eingeleitet
werden, um den Kurvenbereich des Wiesenbaches oberhalb der vorhandenen Bebauung
zu entlasten.
Durch diese gemeinsame Rückhaltung der Wassermengen aus dem Drover Bach und der
gedrosselten Abflüsse aus dem Wiesenbach wird eine Vergrößerung des Durchlasses
unterhalb der Rurtalbahn voraussichtlich nicht erforderlich.
Dennoch müssen die Auswirkungen durch eine hydraulische Berechnung geprüft werden.
Es ist nachzuweisen, ob und wenn ja, wie weit sich die Überflutungen ausdehnen. Hiervon
kann auch die geplante Bebauung am Üdinger Weg unterhalb der Rurtalbahn betroffen
sein.
Da der hydraulische Nachweis und die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen
noch nicht abgeschlossen sind, bestehen gegen die geplante Bebauung derzeit aus was
serwirtschaftlicher Sicht Bedenken.
Wasserschutzgebiet Kreuzau am Lohberg
Gemäß der Darstellung in der Schutzgebietskarte der ordnungsbehördlichen Verordnung
zur vorläufigen Anordnung von Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Hand
lungspflichten für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage am Loh
berg des Wasserwerkes Concordia Kreuzau GmbH vom 17.07.2013 liegt ein Teil der ge
planten Bebauung in der Zone III A des Wasserschutzgebietes.
Danach ist die Aufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen grundsätzlich verboten.
Es kann allerdings ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Wasserbehörde ge
stellt werden, wenn der Bebauungsplan vorschreibt, dass die baulichen Anlagen an eine
kommunale Kläranlage angeschlossen werden. In diesem Antrag ist auch die Frage der
N iederschlagswasserbeseitigung zu klären.
Uferrandstreifen
In der Begründung ist unter Punkt 9 ein Hinweis auf Wasserrandstreifen enthalten. Dieser
ist wie folgt zu ändern, zu ergänzen und als textliche Festsetzung in die o.g. Ergänzungs
satzung aufzunehmen:
Gewässerrandstreifen
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung grenzt im Westen an den Kreuzau
Niederauer Mühlenteich und im Süden an den Wiesenbach.
Für beide Fließgewässer gilt:
Gemäß § 31 (4) Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerstreifen
oder wasserwirt
schaftlich erforderlich sind.
Weiterhin sind folgende Handlungen auszuschließen:
Lagerflächen, Parkflächen für Kfz
Verwallungen, Mauern und Zäune
Dünger- und Herbizideinsatz.
-
Grundwasserverhältnisse
Nach den mir vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o.g. Planbereich
flurnah, d.h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen.
-3-
Folgender Hinweis ist in die o.g. Ergänzungssatzung aufzunehmen:
Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche
Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzuneh
men. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung auch kein zeitweiliges Ab
pumpen nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädli
chen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.
-
-
Immissionsschutz
Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da immissionsschutzrechtliche Be
langen nicht betroffen sind.
Bodenschutz
Es liegen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen vor.
Abprabunqen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen.
Natur und Landschaft
Gegen die o.g. Ergänzungssatzung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine
grundsätzlichen Bedenken. Es mangelt jedoch an der Einstellung der Eingriffsregelung, so
dass derzeit keine abschließende Beurteilung der Planung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
alter