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Mitteilung (Anl. 1 Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
119 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
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Inhalt der Datei

Anlage zu MV 25/2017 KREIS DÜREN Der Landrat Briefansehrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren ~ GbJVIL.NJDE Gemeinde Kreuzau z.Hd. Herrn Gottstein Bahnhofstr. 7 52373 Kreuzau Kreisentwicklung und -straßen KREUZAU Dienstgebäude Bismarckstr. 16, Düren Auskunft Heidi Johnen Telefon-Durchwahl 02421/22-2763 eMail h .johnen@kreis-d ueren dc Zimmer-Nr. 607 (Haus B) Fax 0242 1/22-2017 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Ubrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 - 16.00 u. Fr 8.00-1 3.00 Uhr Ihr Zeichen 621-00-3/KrzIÜW Ihre Nachricht vom 27.01.2017 Mein Zeichen 61 7206/Üdinger 1 .ÄndiJoh. 6110 Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Beteiligung der Behörden gemäß §4 Anbs. 2 BauGB und Datum Weg, 28. Februar 2017 § 3 Abs. 2 BauGB Sehr geehrter Herr Gottstein, Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: > > > > r r Gebäudemanagement Straßenverkehrsamt Kreisentwicklung und —straßen Recht, Bauordnung und Wohnungswesen Brandschutz Umweltamt Kreisstraßen Derzeit liegt die Ortsdurchfahrt innerhalb der Bebauung, somit das neue Erschließungsge biet ebenfalls. Aus diesem Grunde wird im Nachgang zum Satzungsver(ahren die Orts durchfahrtsverlegung erforderlich. Wie schon im Entwurf der Ergänzungssatzung unter Punkt 6 ausgeführt, werden neue Bauvorhaben über verlängerte Kanalhausanschlüsse außerhalb der Fahrbahn ange schlossen. Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Belange zu beachten: Hoch wasserschutz Als Hochwasserschutzmaßnal-imen ist derzeit ein Hochwasserrückhaltebecken südlich der Ortslage Kreuzau geplant. In dieses Becken sollen neben den Wassermengen des Drover Bankverbindung: Sparkasse Düren IBAN: DE8O 39550110 0000 3562 12, swIFT-BIc: SDUEDE33XXX Postbank Köln IBAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF Telefonzentrale: (02421) 220 ~] Web & Social Medla www.kreis-dueren.de facebook.com/kreisdueren twitter.com/kreisdueren Paketanschrift: Bisrnarckstraße 16 52351 Düren -2Baches auch die gedrosselten Wassermengen aus dem HRB Wiesenbach eingeleitet werden, um den Kurvenbereich des Wiesenbaches oberhalb der vorhandenen Bebauung zu entlasten. Durch diese gemeinsame Rückhaltung der Wassermengen aus dem Drover Bach und der gedrosselten Abflüsse aus dem Wiesenbach wird eine Vergrößerung des Durchlasses unterhalb der Rurtalbahn voraussichtlich nicht erforderlich. Dennoch müssen die Auswirkungen durch eine hydraulische Berechnung geprüft werden. Es ist nachzuweisen, ob und wenn ja, wie weit sich die Überflutungen ausdehnen. Hiervon kann auch die geplante Bebauung am Üdinger Weg unterhalb der Rurtalbahn betroffen sein. Da der hydraulische Nachweis und die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, bestehen gegen die geplante Bebauung derzeit aus was serwirtschaftlicher Sicht Bedenken. Wasserschutzgebiet Kreuzau am Lohberg Gemäß der Darstellung in der Schutzgebietskarte der ordnungsbehördlichen Verordnung zur vorläufigen Anordnung von Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Hand lungspflichten für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage am Loh berg des Wasserwerkes Concordia Kreuzau GmbH vom 17.07.2013 liegt ein Teil der ge planten Bebauung in der Zone III A des Wasserschutzgebietes. Danach ist die Aufstellung von Bebauungsplänen und Satzungen grundsätzlich verboten. Es kann allerdings ein Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Wasserbehörde ge stellt werden, wenn der Bebauungsplan vorschreibt, dass die baulichen Anlagen an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden. In diesem Antrag ist auch die Frage der N iederschlagswasserbeseitigung zu klären. Uferrandstreifen In der Begründung ist unter Punkt 9 ein Hinweis auf Wasserrandstreifen enthalten. Dieser ist wie folgt zu ändern, zu ergänzen und als textliche Festsetzung in die o.g. Ergänzungs satzung aufzunehmen: Gewässerrandstreifen Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung grenzt im Westen an den Kreuzau Niederauer Mühlenteich und im Süden an den Wiesenbach. Für beide Fließgewässer gilt: Gemäß § 31 (4) Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerstreifen oder wasserwirt schaftlich erforderlich sind. Weiterhin sind folgende Handlungen auszuschließen: Lagerflächen, Parkflächen für Kfz Verwallungen, Mauern und Zäune Dünger- und Herbizideinsatz. - Grundwasserverhältnisse Nach den mir vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o.g. Planbereich flurnah, d.h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen. -3- Folgender Hinweis ist in die o.g. Ergänzungssatzung aufzunehmen: Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzuneh men. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung auch kein zeitweiliges Ab pumpen nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädli chen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten. - - Immissionsschutz Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da immissionsschutzrechtliche Be langen nicht betroffen sind. Bodenschutz Es liegen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen vor. Abprabunqen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Natur und Landschaft Gegen die o.g. Ergänzungssatzung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Es mangelt jedoch an der Einstellung der Eingriffsregelung, so dass derzeit keine abschließende Beurteilung der Planung möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag alter