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Allgemeine Vorlage (Anl. 2 Satzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.10.17, 18:15
Aktualisiert
19.10.17, 18:15
Allgemeine Vorlage (Anl. 2 Satzung)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu VL-Nr. 80/2017 Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau vom__________________ Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I. S. 4167), und des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am __________die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 339 v.H. ___ v.H. 2. Gewerbesteuer 479 v.H. §2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau vom 4. Dezember 2015 außer Kraft. Kreuzau, den Der Bürgermeister: - Ingo Eßer - H:\Dezernat 1\Abt 2\SB 2 (Abgaben)\Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze (2).docx