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Allgemeine Vorlage (Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 26.10.2017 Vorlagen-Nr.: 89/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 14.11.2017 14.11.2017 28.11.2017 13.12.2017 Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.02.2016 die Aufstellung der 1. Änderung der o.a. Innenbereichssatzung beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die notwendige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Im Vorfeld dieser Verfahren war es jedoch zunächst erforderlich, eine FFH-Vorprüfung zur geplanten Satzung durchzuführen. Diese Prüfung führte zu folgendem Ergebnis: „Insgesamt konnte eine erhebliche Beeinträchtigung aller Schutzgüter und Schutzziele des FFHGebiets „Rur von Obermaubach bis Linnich“ im Teilbereich südlich von Kreuzau durch die geplante Erweiterung des Innenbereiches ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder Kohärenzsicherung sind nicht notwendig." Aufgrund dieses positiven Ergebnisses wurde in der Zeit vom 01.02.2017 bis einschließlich 01.03.2017 die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27. Januar 2017 über die Auslegung informiert und um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten. Im Rahmen dieser Verfahren sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die nunmehr in den Abwägungsprozess einzustellen sind. Ich verweise hierzu auf die beigefügten tabellarischen Übersichten (Anlage 1a und Anlage 1b). Durch Mitteilungsvorlage Nr. 25/2017 vom 07.03.2017 habe ich Sie vorab über das Ergebnis der beiden Verfahren informiert und auf die erheblichen Bedenken aus wasserwirtschaftlicher Sicht hingewiesen. Das Verfahren musste aus diesem Grunde bis zur Klärung des Sachverhaltes ruhen. Nachdem inzwischen die Bedenken ausgeräumt werden konnten, wurde auch der noch ausstehende landschaftspflegerische Begleitplan erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Als Ergebnis des landschaftspflegerischen Fachbeitrages ist festzustellen, dass sich durch die zukünftige Bebauung ein Defizit von 2.472 Ökopunkten ergibt. Diese können nur extern ausgeglichen werden. Vorgesehen ist die Entwicklung einer Sukzessionsfläche. Hierzu ist es erforderlich, eine Ackerfläche in einer Größenordnung von gerundet 650 qm der Sukzession zu überlassen. Hierfür soll das gemeindeeigene Grundstück in der Gemarkung Thum, Flur 1, Flurstück 15 (tlw) in Anspruch genommen werden. Auf einer Teilfläche von 4.700 qm wurde auf diesem Grundstück bereits im Jahre 1995 eine Sukzessionsfläche entwickelt. Hiervon sind bisher nur 2.700 qm angerechnet worden, so dass eine weitere Inanspruchnahme für die im Rahmen dieser Satzung erforderliche Fläche in Höhe von 650 qm erfolgen kann. Die Verwaltung empfiehlt, den nachstehenden Beschlussvorschlägen zu den Anlagen 1a und 1b zu folgen und dem Satzungsbeschluss zu fassen. Folgende weitere Unterlagen sind beigefügt: - Satzungstext (Anlage 2) - Begründung zur Satzung (Anlage 3) - Ergebnis der FFH-Vorprüfung (Anlage 4) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (Anlage 5) II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller übernommen. Ebenso hat der Antragssteller sich verpflichtet, die anfallenden Erschließungskosten in voller Höhe zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt. 2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister I.V. Gez. - Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-