Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 26.10.2017
Vorlagen-Nr.: 89/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
14.11.2017
14.11.2017
28.11.2017
13.12.2017
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.02.2016 die Aufstellung der 1.
Änderung der o.a. Innenbereichssatzung beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung
ermächtigt, die notwendige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Im Vorfeld dieser Verfahren war es jedoch zunächst erforderlich, eine FFH-Vorprüfung zur
geplanten Satzung durchzuführen. Diese Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
„Insgesamt konnte eine erhebliche Beeinträchtigung aller Schutzgüter und Schutzziele des FFHGebiets „Rur von Obermaubach bis Linnich“ im Teilbereich südlich von Kreuzau durch die
geplante Erweiterung des Innenbereiches ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung oder Kohärenzsicherung sind nicht notwendig."
Aufgrund dieses positiven Ergebnisses wurde in der Zeit vom 01.02.2017 bis einschließlich
01.03.2017 die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27. Januar 2017 über die Auslegung informiert
und um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Im Rahmen dieser Verfahren sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die nunmehr in den
Abwägungsprozess einzustellen sind. Ich verweise hierzu auf die beigefügten tabellarischen
Übersichten (Anlage 1a und Anlage 1b).
Durch Mitteilungsvorlage Nr. 25/2017 vom 07.03.2017 habe ich Sie vorab über das Ergebnis der
beiden Verfahren informiert und auf die erheblichen Bedenken aus wasserwirtschaftlicher Sicht
hingewiesen. Das Verfahren musste aus diesem Grunde bis zur Klärung des Sachverhaltes ruhen.
Nachdem inzwischen die Bedenken ausgeräumt werden konnten, wurde auch der noch
ausstehende landschaftspflegerische Begleitplan erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde
abgestimmt.
Als Ergebnis des landschaftspflegerischen Fachbeitrages ist festzustellen, dass sich durch die
zukünftige Bebauung ein Defizit von 2.472 Ökopunkten ergibt. Diese können nur extern
ausgeglichen werden. Vorgesehen ist die Entwicklung einer Sukzessionsfläche. Hierzu ist es
erforderlich, eine Ackerfläche in einer Größenordnung von gerundet 650 qm der Sukzession zu
überlassen. Hierfür soll das gemeindeeigene Grundstück in der Gemarkung Thum, Flur 1,
Flurstück 15 (tlw) in Anspruch genommen werden. Auf einer Teilfläche von 4.700 qm wurde auf
diesem Grundstück bereits im Jahre 1995 eine Sukzessionsfläche entwickelt. Hiervon sind bisher
nur 2.700 qm angerechnet worden, so dass eine weitere Inanspruchnahme für die im Rahmen
dieser Satzung erforderliche Fläche in Höhe von 650 qm erfolgen kann.
Die Verwaltung empfiehlt, den nachstehenden Beschlussvorschlägen zu den Anlagen 1a und 1b
zu folgen und dem Satzungsbeschluss zu fassen.
Folgende weitere Unterlagen sind beigefügt:
- Satzungstext (Anlage 2)
- Begründung zur Satzung (Anlage 3)
- Ergebnis der FFH-Vorprüfung (Anlage 4)
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (Anlage 5)
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller übernommen. Ebenso hat der Antragssteller
sich verpflichtet, die anfallenden Erschließungskosten in voller Höhe zu übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt.
2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister
I.V.
Gez.
- Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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