Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
1,0 MB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu VL-Nr. 89/2017
FFH-Vorprüfung zur geplanten
1. Änderung der lnnenbereichssatzung
Ortsteil Kreuzau Teilbereich
„Üdinger Weg“.
FFH-Gebiet
„Rur von Obermaubach bis Linn ich“
Im Auftrag der
Gemeinde Kreuzau
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11
52223 Stolberg
Tel.: 02402-1274995
Fax: 02402-1274996
Internet: www.plan ungsbuero-fehr.de
e-mail: infoplanungsbuero4ehr.de
Stand: 02. September 2016
FFH-Vorprüfun Kreuzau, ÜdinQerWeq
—
FFH-GebieLRur von Oberrnaubach bis Linnich‘
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass der FFH-Vorprüfung
2. Lage des Plangebietes in Verbindung mit dem FFH-Gebiet
3. Das FFH-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten
4. Plangebiet und geplanter Eingriff
5. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit
5.1 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen
Schutzzielen kommen2
5.2 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme
gefährdet‘?
1
1
2
6
8
9
10
5.3 Sind Arten von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefährdet?.. 11
6. Darstellung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen und ihre Eignung zur
Vermeidung oder Minimierung sonst möglicher erheblicher Beeinträchtigungen,
ggf. der Prognoseunsicherheiten und des Risikomanagements
11
7. Zusammenfassung
11
Büro für Ökologie & Candschaftsplonung
Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg
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1
1. Anlass der FFH-Vorprüfung
Die Gemeinde Kreuzau möchte mit Hilfe der 1. Änderung der Innenbereichssatzung
Kreuzau im Teilbereich Üdinger Weg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erweiterung des Innenbereichs um ca. 1.500 qm schaffen. Die Planfläche grenzt an
das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE 5104-302) an.
Daher muss im Rahmen einer FFH-Vorprüfung ermittelt werden, ob es durch die ge
planten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen
geschützten Lebensräumen und Arten kommen kann.
In der hiermit vorgelegten FFH-Vorprüfung werden die Schutzziele des FFH-Gebietes
mit seinen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse mit den geplan
ten Eingriffen verknüpft, so dass die Eingriffserheblichkeit des geplanten Vorhabens
abgeschätzt werden kann. Grundlage der FFH-Vorprüfung sind die für das FFH-Gebiet
angegebenen Daten zu den Lebensräumen und Arten mit ihren Schutzzielen.
2. Lage des Plangebietes in Verbindung mit dem FFH-Gebiet
Das nur knapp 1.500 qm große Plangebiet liegt auf der östlichen Rurseite, am Süden
de von Kreuzau, am Üdinger Weg, Richtung Üdingen.
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Schutzgebiete
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FFH-Gebiet (rot)
FFH-LRT 9160 (blau)
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“Sbeleichen-Hainbuchenwald“
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Rur
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75
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Abb. 1: Lage des Plangebietes (tot umrandet) und des FFH-Gebietes „Rur von Obermaubach bis Unnich
(rot) mit dem FFH-Lebensraumtyp StieIeichen-Hainbuchenwald“ (9160) (Quelle: FIS FFH NRW 2016)
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FFH-Vorprüfunp Kreuzau, Üdiner Weq
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FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“
2
Im Westen grenzt das Plangebiet unmittelbar an das FFH-Gebiet „Rur von Obermau
bach bis Linnich“ (DE-5104-302) an. Im Wesentlichen umfasst das FFH-Gebiet in
sechs Teilgebieten auf einer Fläche von ca. 240 ha Teile der Rur mit ihrer Aue zwi
schen dem „Staubecken Obermaubach“ bis hinunter nach Jülich.
3. Das FFH-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten
Die Rur stellt ein wichtiges Bindeglied bei der Vernetzung von naturschutzfachlich
hochwertigen Lebensräumen dar. Sie verbindet drei von sechs Großlandschaften in
Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund wurden entlang des Gewässers und benach
bart mehrere FFH-Gebiete mit großer ökologischer Bedeutung ausgewiesen. Bei den
hiesigen Planungen ist das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich‘ zu berück
sichtigen und von diesem auf 15 km Rurlauf verteilten FFH-Gebiet insbesondere das
direkt angrenzende Teilgebiet im Süden von Kreuzau.
Das Fachinformationssystem des LANUV NRW beschreibt die Bedeutung des Gebie
tes wie folgt:
„Das Gebiet besteht aus insgesamt sechs Teilabschnitten der Rur zwischen Obermau
bach und dem FFH-Gebiet ‘Kellenberg / Rurmäander“ mit einer Abschnittslänge von
ca. 15 Kilometern. Oberhalb von Kreuzau weist die Rur noch typische Strukturen eines
Flussoberlaufs im Mittelgebirge auf, wie z.B. eine gestreckte Linienführung mit starker
Eintiefung in die Niederterrasse. Hier dominiert vor allem Grünlandnutzung. Im oberen
Abschnitt ist die Rur nur wenig ausgebaut, z.T. sind alte Steinstickungen vorhanden.
Nördlich von Kreuzau verlässt die Rur die Eifel und geht in den Mittellauf über. Die ty
pischen Strukturen eines Flussmittellaufs, wie z.B. ein pendelndes Flussbett und star
ker Breitenbeanspruchung der Aue wurden durch den Ausbau des Flusslaufs in Form
der Einengung und Begradigung verändert. Reste des ehemals mäandrierenden Ver
laufs können heute noch an den zahlreichen Altarmen ausgemacht werden.“
http:IIwww.naturschutzinformationen-nrw.de/riatura2000-meldedoklde/fachinfollisten!meldedoklDE-51 04-302
Das FFH-Gebiet wird im Standarddatenbogen unter Ziffer 4.2 if als „Naturnaher FlieR
gewässerabschnitt mit gut erhaltenen und repräsentativen Auen- und Eichen
Hainbuchenwäldern, Bestandteil des Rur-Verbundkorridors zwischen Eifel und Nieder
rheinischem Tiefland, Wanderkorridor z. B. für den Biber“ bezeichnet.
Nachfolgend sind die in der entsprechenden FFH-Gebietsverordnung angegebenen
Schutzgegenstände und Schutzziele aufgelistet.
Als Schutzgegenstand gelten „signifikante Vorkommen von FFH-Arten des Anhangs II
der FFH-RL sowie von FFH-Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs l FFH-RL‘.
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FFH-Vorprüfung Kreuzau, Üdinger Weg
—
FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“
3
a. Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie:
•
•
•
Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)
Flüsse mit Unterwasser-Vegetation (3260)
•
Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160)
•
Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91 E0, Prioritärer Lebensraum)
•
b. Arten nach Anhangs II der FFK-Richtlinie:
Säugetiere
•
Europäischer Biber (Castor fiber)
Fische
•
Bach neu nauge (Lampetra planer,)
•
Groppe (Cottus gobio)
Darüber hinaus hat das Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des
Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. Arten gemäß Artikel 4 der VS-RL Bedeutung für:
Vögel
•
Eisvogel (Alcedo atthis)
•
Flussregenpfeifer (Charadrius dublus)
•
Flussuferlä ufer (Actitis hypoleucos)
•
Gänsesäger (Mergus merganser)
Zudem ist im Standarddatenbogen unter der Rubrik „Andere bedeutende Arten der
Fauna und Flora“ die Pflanzenart „Flutender Wasserhahnenfuß“ aufgeführt.
Die Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes
ausschlaggebend sind, werden im dem Standarddatenbogen angehängten Dokument
„Schutzziele und Maßnahmen“ wie folgt angegeben:
a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes
ausschlaggebend sind
SchutzzielelMaßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder
(91E0, Prioritärer Lebensraum).
Erhaltung und Entwicklung der Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und
Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtli
chen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren
durch:
• naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldge
seilschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdi
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FFH-Vorprüfung Kreuzau, ÜdingerWec —FFH-Gebiet.Rurvon Obermaubach bis Linnich“
•
•
4
verse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen
Waldgesellschaft
Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf ge
eigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder
ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen
Esche nwa Id)
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Altund Totholz, insbesondere von Höhlenbäumen Nutzungsaufgabe wegen der
Seltenheit zumindest auf Teilflächen
Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser und/oder Über
flutungsverhältnisse
Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zu Eutrophierungsquellen zur Ver
meidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen
-
•
•
-
Sch utzziele/Maßnahmen für Flleßgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
sowie Groppe, Bachneunauge, Gänsesäger, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer.
Erhaltung und Entwicklung der natumahen Strukturen und der Dynamik des Fließge
wässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna (z. B. charakteristische Tierarten
wie Koppe, Bachneunauge, Eisvogel, Gänsesäger, Flussuferläufer und Flussregenpfe
fer) entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps, ggf. in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch:
• Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließge
wässerdynamik (z.B. hinsichtlich jahreszeitlich typischer Wasserführung und
Überschwemmungsereignissen)
• Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine
typische Fauna im gesamten Verlauf
• Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen (u. a. fließgewässertypi
scher Kleinstrukturen wie z.B. Kies- und Sandbänke sowie Bänke organischer
Sedimente, Prall- und Gleitufer) und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer
befestigun gen
• möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden
direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen
• Vermeidung von Trittschäden, Regelung von fFreizeit-)Nutzungen
SchutzzielelMaßnahmen für den Biber
Erhaltung und Förderung der lokalen Biber-Population(en) mit dem Ziel ihrer regionalen
Ausbreitung durch folgende Maßnahmen und Vermeidungen:
• Erhaltung und Gestaltung von unbewirtschafteten, natürlichen Ufersäumen mit
Hochstaudenflur (Sommernahrung) und strukturreicher Gehölzbestockung mit
Weichhölzern, insbesondere heimischen Pappel- und Weidenarten der Weich
holzaue (Wintemahrung) in der Breite von mindestens 15 (optimal bis zu 50)
Metern und in der Länge eines Familienreviers (2 bis 3 km) bzw. eines Vielfa
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FFH-Vorprüfunp Kreuzau, Üdinger Weo
•
•
•
•
•
•
•
•
•
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FFH-Gebiet ‚.Rur von Obermaubach bis Linnich
5
chen davon (Familienrevier-Ketten; hierzu zählen außer den aktuell besetzten
Uferabschnitten auch solche, die in den letzten 10 Jahren ehemals besetzt wa
ren)
vom Biber gefällte Bäume sind als Nahrungsvorrat vor Ort zu belassen (keine
Aufarbeitung und Abfuhr)
alte, vorübergehend unbenutzte Biberdämme und -burgen müssen (als Bauma
terial und Ausweichquartiere) im Habitat verbleiben
der Anbau von Kulturen, die für den Biber attraktiv sind, ist in Ufernähe zu ver
meiden.
Vermeidung von Störungen und direkten Gefährdungen
die Freizeitnutzung der Gewässer ist dem Schutzziel anzupassen (mäßige, stil
le Erholung, Fernhalten von Hunden)
Weidevieh ist von Uferabschnitten der Bibergebiete fernzuhalten
Brückenbauwerke sind „biberfreundlich“ und möglichst weitlumig zu gestalten
Reusen- und Stellnetzfischerei ist im Bereich der “Revierkette“ zu unterlassen
der Fallenfang von Nutria und Bisam muss in den als “Revierkette“ des Bibers
bekannten Uferabschnitten (Verwechselung und des Mitfangs von Jungbibern)
unterbleiben
b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz
Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH
Richtlinie
Schutzziele/Maßnahmen für Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer cha
rakteristischen Vegetation und Fauna durch:
• Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik
• im Einzelfall Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) und Schutz
vor Eutrophierung
SchutzzielelMaßnahmen für Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160)
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer
typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen
und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Ge
büsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch:
• naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldge
sellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdi
verse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen
Waldgesellschaft
• Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Altund Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen
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FFH-Vorprüfun Kreuzau, Üdiner Weo
•
•
•
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FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich
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Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf
Sukzessionsflächen
Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von
mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten
Standorten (v.a. im Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen)
Sicherung und ggfs. Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes
Weitere nicht FFH-Lebensraumtyp- oder artbezogene Ziele sind:
•
•
•
•
Erhaltung
Erhaltung
Erhaltung
Erhaltung
und
und
und
und
Förderung von Magerwiesen und -weiden- ( 62-Biotope)
Förderung von Erlen-Bruchwäldern ( 62-Biotope)
Entwicklung von Großseggenrieden und Röhrichten ( 62-Biotope)
Entwicklung von auentypischen Kleingewässem ( 62-Biotope)
4. Plangebiet und geplanter Eingriff
Das knapp 1.500 qm große Plangebiet liegt auf der rechten Rurseite, am Südende von
Kreuzau, am Üdinger Weg, Richtung Üdingen. Die Fläche liegt in der Gemarkung
Kreuzau, Flut 015 auf den Flurstücken 32 und 385. Die Planfläche liegt beiderseits des
Üdinger Wegs. Der östliche Teil ist von einer Brache aus Gräsern, Stauden und wenige
Jahre alten Pioniergehölzen bewachsen und grenzt südlich an einen Graben. Auf dem
westlich gelegenen Teil liegen Gartenanlagen und im südlichen Zipfel ein Holzlager. An
der Straße befinden sich eine Buchenhecke und einige Laubbäume (Esche, Weide,
Schwarzerle, Gartenziergehölze). Zt3im Mühlenteich hin befinden sich ebenfalls Auengehölze (Esche, Weide, Schwarzerle). Direkt südlich des Plangebietes quert ein Fuß
bzw. Fahtradweg den Mühlenteich.
Mühlenteich
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•
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385
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Üdinger Weg
0
10
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30
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Abb. 2: Plangebiet.
ürd für Ökologie& Landschaftsplanung
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FFH-Vororüfuna Kruzu fldinaerWü
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FFH-Gebiet Rur von Obrm2ubch bis Linnich
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Abb. 3: Brache auf dem östlich gelegenen Teilgebiet.
Abb. 4: „Mühlenteich im Bereich des betroffenen Abschnittes.
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FFH-Vorprüfunq Kreuzau, ÜdingerWeq
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FFH-Gebiet ..Rur von Obermaubach bis Linnich
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Geplant ist eine bauliche Entwicklung auf den beiden Grundstücken als südliche Erwei
terung der bestehenden Bebauung.
Da das Plangebiet vollständig außerhalb des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis
Linnich“ liegt ist ein direkter Verlust von Flächen des FFH-Gebiets sicher auszuschlie
ßen. Keiner der für das FFH-Gebiet genannten Lebensraumtypen (LRT) wird durch die
Projektrealisierung unmittelbar beansprucht, denn derartige Lebensraumtypen kommen
im Plangebiet nicht vor.
Zu Lebensraum- bzw. Habitatverlust kann es potenziell auch durch indirekte Beein
trächtigungen wie Barriere- und Kulissenwirkung oder nichtstoffliche Emissionen (Licht,
Lärm, Erschütterung) während der Bau- oder Betriebsphase kommen. An indirekte
Beeinträchtigungen von Lebensräumen wäre die Anforderung zu stellen, dass die Le
bensrau mfunktion der „Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse“ wesentlich
eingeschränkt würde oder sogar gänzlich verloren ginge. Im vorliegenden Fall ist zu
berücksichtigen, dass es sich um eine kleinflächige bauliche Erweiterung des beste
henden Ortsrandes handelt. Bereits jetzt grenzt die bestehende Bebauung mit ihren
Gärten in nördliche Richtung entlang des Mühlenteiches direkt an das FFH-Gebiet an.
5. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit
Im Folgenden ist zu prüfen:
•
•
•
ob es durch die geplanten Mäßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des
FFH-Gebietes (in der Gesamtheit) mit seinen Schutzzielen kommen kann,
ob Lebensräume oder Arten von gemeinschaftlichem Interesse beeinträchtigt wer
den können,
ob es Rahmenbedingungen gibt, die potenzielle Beeinträchtigungen verhindern, so
dass eine Verträglichkeit unter Schaffung von Voraussetzungen vorliegt.
Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen in
ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet seine
Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele oder die für den Schutzzweck maßgebli
chen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen kann. Für die Erhal
tungsziele oder den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile eines FFH-Gebietes sind
„signifikante Vorkommen von FFH-Arten des Anhangs II FFH-RL sowie von FFH
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs 1 FFH-RL (mcl. der charakteristischen Arten)“
(MKULNV 2013).
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FFH-Vorprüfung Kreuzau, ÜdingerWeq
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FFH-GebieLRir von Obermaubach bis Linnich“
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5.1 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen
Schutzzielen kommen?
Wie in Kapitel 3 dargestellt, werden für das FFH-Gebiet eine Reihe von Schutzzielen
formuliert:
•
•
•
•
•
Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder
(91 E0, Prioritärer Lebensraum).
Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) so
wie Groppe, Bachneunauge, Gänsesäger, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer.
Schutzziele/Maßnahmen für den Biber
Schutzziele/Maßnahmen für Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
Schutzziele/Maßnahmen für Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160)
Die Schutzziele zu den Erlen-Eschenwdern und Weichholzauenwäldern beziehen
sich auf die Bewirtschaftung der Waldvegetationseinheiten und deren Erhalt. Entlang
der östlichen Grenze zieht sich parallel zum Mühlenteich ein schmaler Saum mit jünge
ren Ufergehölzen, bevor der Zaun zum nunmehr überplanten Gartengrundstück be
ginnt.
‘%. ‚-.
1
Abb. 5: Das westliche Grundstück grenzt bereits jetzt unmittelbar mit einem Zaun an den schmalen und
steilen Ufersaum des Mühlenteiches. Ufergehölze liegen außerhalb des Grundstücks.
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FFH-Gebiet .‚Rur von Obermaubach bis Linnich“
10
Die Ufergehölze werden durch eine bauliche Entwicklung nicht beansprucht. Hier ist
ohnehin ein Uferrandstreifen zu fordern. Insofern kommt es nicht zur Beeinträchtigung
dieser Waldvegetationseinheit. Die Schutzzieie zu den Erlen-Eschenwäldern und
Weichholzauenwäldern werden nicht beeinträchtigt und sind weiterhin erfüllbar.
Der Eingriff findet außerhalb des FFH-Gebietes mit seinen Fließgewässern (Rut und
Mühlenteich) statt. Da das westliche Grundstück bereits jetzt mit seinem Garten an den
Mühlenteich heranreicht, ergibt sich keine Verkleinerung der Uferzone. Die Schutzziele
für die Fließgewässer sind somit nicht beeinträchtigt und können weiterhin erfüllt wer
den.
Das Gleiche gilt für die für den Biber formulierten Schutzziele. Im Vorhabenbereich
wurden keine aktuellen Nutzungsspuren durch den Biber festgestellt. Die in Kapitel 3
vorgestellten Schutzziele sind durch die kleinflächige bauliche Entwicklung östlich des
Mühlenteiches nicht beeinträchtigt.
Darüber hinaus wurden Schutzziele für Feuchte Hochstauäenfluren und für Eichen
Hainbuchenwälder formuliert. Die erste Vegetationseinheit kommt im betroffenen Be
reich nicht vor und kann somit nicht beeinträchtigt werden. Jenseits des Mühlenteiches
ist der Lebensrau mtyp „Stieleichen-Hainbuchenwald“ eingetragen. Diese Eintragung
entspricht allerdings nicht den realen Gegebenheiten vor Ort. Ein klassischer Stielei
chen-Hainbuchenwald im Sinne der Vegetationskunde ist tatsächlich nicht vorhanden.
Unabhängig davon ist die hier geplante Maßnahme nicht geeignet, die für den LRT
formulierten Schutzziele zu beeinträchtigen.
.2 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem lntersse durch die Maßnahme
gefährdet?
Als maßgebliche Bestandteile gelten die folgenden Lebensraumtypen:
•
•
•
•
•
•
Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150)
Flüsse mit Unterwasser-Vegetation (3260)
Feuchte Hochstaudenfluren (6430)
Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160)
Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)
Von diesen LRT liegt nur ein Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) in unmittelbarer Nähe
des Plangebiets (jenseits des Mühlenteiches), wie beschrieben allerdings nicht in einer
Ausprägung, die die Namensgebung rechtfertigt. Erlen-Eschenbestände beschränken
sich auf eine schmale Reihe jüngeren Alters entlang des Mühlenteiches. Diese Gehölzreihe liegt außerhalb der für die bauliche Entwicklung ggf. zu beanspruchende Gartenfläche. Weitere LRT kommen hier nicht vor. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser
Lebensraumtypen durch die kleinflächige bauliche Erweiterung kann sicher ausge
schlossen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Bebauung einen Mindestab
stand von 5 Metern zum Mühlenteich einhält.
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FFH-Vorprüfunp Kreuzau, Üdinper Wecr
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FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“
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5.3 Sind Arten von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefähr
det?
Hier zu betrachten sind die Populationen des Bibers, der Groppe und des Bachneun
auges als FFH-Arten des Anhangs II, sowie die als „charakteristische Arten“ der ge
nannten LRT definierten Arten Eisvogel, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer und Gänse
säger.
Ein Vorkommen des Bibers am Mühlenteich ist nicht auszuschließen, wenngleich es
keine aktuellen Nutzungsspuren in diesem Bereich gibt. Unabhängig davon ist sicher
davon auszugehen, dass eine kleinflächige bauliche Entwicklung im hiesigen Bereich
(jetziger Garten am Mühlenteich) nicht zu einer Beeinträchtigung der Art führt. Essen
zieHe Funktionsbeziehungen werden nicht unterbrochen, da in den Gewässerverlauf
nicht eingegriffen wird.
Die beiden Fischarten Groppe und Bachneunauge kommen vorwiegend in der Rur
selbst vor, die in weiter Entfernung zum hiesigen Gebiet liegt. Selbst bei einem Vor
kommen im Mühlenteich sind Beeinträchtigungen dieser beiden Arten auszuschließen,
da nicht in das Gewässersystem eingegriffen wird.
Von den genannten Vogelarten ist ein Vorkommen des Eisvogels bei der Nah rungssu
che denkbar. Brutplätze sind bei der gegebenen Struktur allerdings nicht zu erwarten.
Die kleinflächige bauliche Erweiterung wird nicht zu einer Beeinträchtigung dieser und
anderer wertgebender Vogelarten des FFH-Gebietes führen.
6. Darstellung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen und ihre
Eignung zur Vermeidung oder Minimierung sonst möglicher
erheblicher Beeinträchtigungen, ggf. der Prognoseunsicher
heiten und des Risikomanagements
Erhebliche Beeinträchtigung der Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Inte
resse im FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich können ausgeschlossen
werden. Die formulierten Schutzziele werden durch die Umsetzung der erweiterten In
nenbereichssatzung (2 Grundstücke) nicht erheblich beeinträchtigt. Da kein Schaden
für das FFH-Gebiet (mit seinen Lebensräumen, Arten und Schutzzielen) entsteht,
sind auch keine Schadenbegrenzungsmaßnahmen notwendig. Für den Fall, dass
es zu einer baulichen Entwicklung des westlichen Grundstücks kommt, sollte ein Mm
destabstand der Bebauung zum Mühlenteich von 5 Meter eingehalten werden.
Prognoseunsicherheiten hinsichtlich der Bewertung des Eingriffs auf die Schutzgegen
stände und Schutzziele des FFH-Gebiets bestehen nicht. Speziell für das FFH-Gebiet
durchzuführende Maßnahmen des Risikomanagements sind nicht notwendig.
7. Zusammenfassung
Die Gemeinde möchte mit Hilfe der 1. Änderung der lnnenbereichssatzung am Südrand von Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die bauliche Erweiterung des Innenbereichs um ca. 1.500 qm schaffen. Die Planflä
che grenzt an das Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet „Rur von Obermaubach bis Lin
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Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995
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Hartmut Fehr Diplom-Biologe
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FFH-VorprüfunQ Kreuzau, ÜdingerWec
—
FFH-Gebiet „Rur von Obemiaubach bis Linnich“
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nich“ (DE 51 04-302). Sie besteht im östlichen Teil aus einer Brache und im östlichen
Teil aus einem Garten mit Holzlager. Im Zuge der Bewertung fand eine Verknüpfung
der Schutzziele und des Schutzgegenstandes des FFH-Gebietes mit den Projektwir
kungen statt. Insgesamt konnte eine erhebliche Beeinträchtigung aller Schutzgüter und
Schutzziele des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis Linnich“ im Teilbereich süd
lich von Kreuzau durch die geplante Erweiterung des Innenbereichs ausgeschlossen
werden. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder Kohärenzsicherung sind nicht
notwendig.
Stolberg, 02.09.2016
>OJ417a
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(Hartmut Fehr)
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