Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anl. 4 Ergebnis der FFH-Vorprüfung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
1,0 MB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06

Inhalt der Datei

Anlage 4 zu VL-Nr. 89/2017 FFH-Vorprüfung zur geplanten 1. Änderung der lnnenbereichssatzung Ortsteil Kreuzau Teilbereich „Üdinger Weg“. FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linn ich“ Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.plan ungsbuero-fehr.de e-mail: infoplanungsbuero4ehr.de Stand: 02. September 2016 FFH-Vorprüfun Kreuzau, ÜdinQerWeq — FFH-GebieLRur von Oberrnaubach bis Linnich‘ Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der FFH-Vorprüfung 2. Lage des Plangebietes in Verbindung mit dem FFH-Gebiet 3. Das FFH-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten 4. Plangebiet und geplanter Eingriff 5. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit 5.1 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen Schutzzielen kommen2 5.2 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefährdet‘? 1 1 2 6 8 9 10 5.3 Sind Arten von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefährdet?.. 11 6. Darstellung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen und ihre Eignung zur Vermeidung oder Minimierung sonst möglicher erheblicher Beeinträchtigungen, ggf. der Prognoseunsicherheiten und des Risikomanagements 11 7. Zusammenfassung 11 Büro für Ökologie & Candschaftsplonung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.cle Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1 274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@plcnungsbuero-Fehr.de FH-Vnrnrflfiinn KrIJ7u fldinnrWn — FF[-I-flhit Rur von OhArmIIhr.h hi 1 innirh 1 1. Anlass der FFH-Vorprüfung Die Gemeinde Kreuzau möchte mit Hilfe der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Kreuzau im Teilbereich Üdinger Weg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Innenbereichs um ca. 1.500 qm schaffen. Die Planfläche grenzt an das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE 5104-302) an. Daher muss im Rahmen einer FFH-Vorprüfung ermittelt werden, ob es durch die ge planten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen geschützten Lebensräumen und Arten kommen kann. In der hiermit vorgelegten FFH-Vorprüfung werden die Schutzziele des FFH-Gebietes mit seinen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse mit den geplan ten Eingriffen verknüpft, so dass die Eingriffserheblichkeit des geplanten Vorhabens abgeschätzt werden kann. Grundlage der FFH-Vorprüfung sind die für das FFH-Gebiet angegebenen Daten zu den Lebensräumen und Arten mit ihren Schutzzielen. 2. Lage des Plangebietes in Verbindung mit dem FFH-Gebiet Das nur knapp 1.500 qm große Plangebiet liegt auf der östlichen Rurseite, am Süden de von Kreuzau, am Üdinger Weg, Richtung Üdingen. ©GeobasisNRW2Ol6_[z- Schutzgebiete -EZ r::: _j FFH-Gebiet (rot) FFH-LRT 9160 (blau) \i “Sbeleichen-Hainbuchenwald“ L Rur -4- 0 25 50 75 10Dm Abb. 1: Lage des Plangebietes (tot umrandet) und des FFH-Gebietes „Rur von Obermaubach bis Unnich (rot) mit dem FFH-Lebensraumtyp StieIeichen-Hainbuchenwald“ (9160) (Quelle: FIS FFH NRW 2016) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1 274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 0240211274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info©planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfunp Kreuzau, Üdiner Weq — FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ 2 Im Westen grenzt das Plangebiet unmittelbar an das FFH-Gebiet „Rur von Obermau bach bis Linnich“ (DE-5104-302) an. Im Wesentlichen umfasst das FFH-Gebiet in sechs Teilgebieten auf einer Fläche von ca. 240 ha Teile der Rur mit ihrer Aue zwi schen dem „Staubecken Obermaubach“ bis hinunter nach Jülich. 3. Das FFH-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten Die Rur stellt ein wichtiges Bindeglied bei der Vernetzung von naturschutzfachlich hochwertigen Lebensräumen dar. Sie verbindet drei von sechs Großlandschaften in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund wurden entlang des Gewässers und benach bart mehrere FFH-Gebiete mit großer ökologischer Bedeutung ausgewiesen. Bei den hiesigen Planungen ist das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich‘ zu berück sichtigen und von diesem auf 15 km Rurlauf verteilten FFH-Gebiet insbesondere das direkt angrenzende Teilgebiet im Süden von Kreuzau. Das Fachinformationssystem des LANUV NRW beschreibt die Bedeutung des Gebie tes wie folgt: „Das Gebiet besteht aus insgesamt sechs Teilabschnitten der Rur zwischen Obermau bach und dem FFH-Gebiet ‘Kellenberg / Rurmäander“ mit einer Abschnittslänge von ca. 15 Kilometern. Oberhalb von Kreuzau weist die Rur noch typische Strukturen eines Flussoberlaufs im Mittelgebirge auf, wie z.B. eine gestreckte Linienführung mit starker Eintiefung in die Niederterrasse. Hier dominiert vor allem Grünlandnutzung. Im oberen Abschnitt ist die Rur nur wenig ausgebaut, z.T. sind alte Steinstickungen vorhanden. Nördlich von Kreuzau verlässt die Rur die Eifel und geht in den Mittellauf über. Die ty pischen Strukturen eines Flussmittellaufs, wie z.B. ein pendelndes Flussbett und star ker Breitenbeanspruchung der Aue wurden durch den Ausbau des Flusslaufs in Form der Einengung und Begradigung verändert. Reste des ehemals mäandrierenden Ver laufs können heute noch an den zahlreichen Altarmen ausgemacht werden.“ http:IIwww.naturschutzinformationen-nrw.de/riatura2000-meldedoklde/fachinfollisten!meldedoklDE-51 04-302 Das FFH-Gebiet wird im Standarddatenbogen unter Ziffer 4.2 if als „Naturnaher FlieR gewässerabschnitt mit gut erhaltenen und repräsentativen Auen- und Eichen Hainbuchenwäldern, Bestandteil des Rur-Verbundkorridors zwischen Eifel und Nieder rheinischem Tiefland, Wanderkorridor z. B. für den Biber“ bezeichnet. Nachfolgend sind die in der entsprechenden FFH-Gebietsverordnung angegebenen Schutzgegenstände und Schutzziele aufgelistet. Als Schutzgegenstand gelten „signifikante Vorkommen von FFH-Arten des Anhangs II der FFH-RL sowie von FFH-Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs l FFH-RL‘. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe mobil: 016017573803 infopIanungsbuero-fehr.de Fax; 02402/1274996 e-mail: FFH-Vorprüfung Kreuzau, Üdinger Weg — FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ 3 a. Lebensraumtypen nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie: • • • Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) Flüsse mit Unterwasser-Vegetation (3260) • Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160) • Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91 E0, Prioritärer Lebensraum) • b. Arten nach Anhangs II der FFK-Richtlinie: Säugetiere • Europäischer Biber (Castor fiber) Fische • Bach neu nauge (Lampetra planer,) • Groppe (Cottus gobio) Darüber hinaus hat das Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. Arten gemäß Artikel 4 der VS-RL Bedeutung für: Vögel • Eisvogel (Alcedo atthis) • Flussregenpfeifer (Charadrius dublus) • Flussuferlä ufer (Actitis hypoleucos) • Gänsesäger (Mergus merganser) Zudem ist im Standarddatenbogen unter der Rubrik „Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora“ die Pflanzenart „Flutender Wasserhahnenfuß“ aufgeführt. Die Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind, werden im dem Standarddatenbogen angehängten Dokument „Schutzziele und Maßnahmen“ wie folgt angegeben: a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind SchutzzielelMaßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum). Erhaltung und Entwicklung der Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtli chen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch: • naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldge seilschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdi Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: infoplanungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung Kreuzau, ÜdingerWec —FFH-Gebiet.Rurvon Obermaubach bis Linnich“ • • 4 verse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf ge eigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggfs. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen Esche nwa Id) Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Altund Totholz, insbesondere von Höhlenbäumen Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser und/oder Über flutungsverhältnisse Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zu Eutrophierungsquellen zur Ver meidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen - • • - Sch utzziele/Maßnahmen für Flleßgewässer mit Unterwasservegetation (3260) sowie Groppe, Bachneunauge, Gänsesäger, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer. Erhaltung und Entwicklung der natumahen Strukturen und der Dynamik des Fließge wässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna (z. B. charakteristische Tierarten wie Koppe, Bachneunauge, Eisvogel, Gänsesäger, Flussuferläufer und Flussregenpfe fer) entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fließgewässertyps, ggf. in seiner kulturlandschaftlichen Prägung durch: • Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließge wässerdynamik (z.B. hinsichtlich jahreszeitlich typischer Wasserführung und Überschwemmungsereignissen) • Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf • Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen (u. a. fließgewässertypi scher Kleinstrukturen wie z.B. Kies- und Sandbänke sowie Bänke organischer Sedimente, Prall- und Gleitufer) und Vegetation in der Aue, Rückbau von Ufer befestigun gen • möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen • Vermeidung von Trittschäden, Regelung von fFreizeit-)Nutzungen SchutzzielelMaßnahmen für den Biber Erhaltung und Förderung der lokalen Biber-Population(en) mit dem Ziel ihrer regionalen Ausbreitung durch folgende Maßnahmen und Vermeidungen: • Erhaltung und Gestaltung von unbewirtschafteten, natürlichen Ufersäumen mit Hochstaudenflur (Sommernahrung) und strukturreicher Gehölzbestockung mit Weichhölzern, insbesondere heimischen Pappel- und Weidenarten der Weich holzaue (Wintemahrung) in der Breite von mindestens 15 (optimal bis zu 50) Metern und in der Länge eines Familienreviers (2 bis 3 km) bzw. eines Vielfa Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel. 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.Ue Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: infoplanungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfunp Kreuzau, Üdinger Weo • • • • • • • • • — FFH-Gebiet ‚.Rur von Obermaubach bis Linnich 5 chen davon (Familienrevier-Ketten; hierzu zählen außer den aktuell besetzten Uferabschnitten auch solche, die in den letzten 10 Jahren ehemals besetzt wa ren) vom Biber gefällte Bäume sind als Nahrungsvorrat vor Ort zu belassen (keine Aufarbeitung und Abfuhr) alte, vorübergehend unbenutzte Biberdämme und -burgen müssen (als Bauma terial und Ausweichquartiere) im Habitat verbleiben der Anbau von Kulturen, die für den Biber attraktiv sind, ist in Ufernähe zu ver meiden. Vermeidung von Störungen und direkten Gefährdungen die Freizeitnutzung der Gewässer ist dem Schutzziel anzupassen (mäßige, stil le Erholung, Fernhalten von Hunden) Weidevieh ist von Uferabschnitten der Bibergebiete fernzuhalten Brückenbauwerke sind „biberfreundlich“ und möglichst weitlumig zu gestalten Reusen- und Stellnetzfischerei ist im Bereich der “Revierkette“ zu unterlassen der Fallenfang von Nutria und Bisam muss in den als “Revierkette“ des Bibers bekannten Uferabschnitten (Verwechselung und des Mitfangs von Jungbibern) unterbleiben b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH Richtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsäume mit ihrer cha rakteristischen Vegetation und Fauna durch: • Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Überflutungsdynamik • im Einzelfall Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) und Schutz vor Eutrophierung SchutzzielelMaßnahmen für Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Ge büsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch: • naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldge sellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdi verse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft • Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Altund Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 01 60/7573803 e-mail: infopIanungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfun Kreuzau, Üdiner Weo • • • — FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich 6 Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen) Sicherung und ggfs. Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes Weitere nicht FFH-Lebensraumtyp- oder artbezogene Ziele sind: • • • • Erhaltung Erhaltung Erhaltung Erhaltung und und und und Förderung von Magerwiesen und -weiden- ( 62-Biotope) Förderung von Erlen-Bruchwäldern ( 62-Biotope) Entwicklung von Großseggenrieden und Röhrichten ( 62-Biotope) Entwicklung von auentypischen Kleingewässem ( 62-Biotope) 4. Plangebiet und geplanter Eingriff Das knapp 1.500 qm große Plangebiet liegt auf der rechten Rurseite, am Südende von Kreuzau, am Üdinger Weg, Richtung Üdingen. Die Fläche liegt in der Gemarkung Kreuzau, Flut 015 auf den Flurstücken 32 und 385. Die Planfläche liegt beiderseits des Üdinger Wegs. Der östliche Teil ist von einer Brache aus Gräsern, Stauden und wenige Jahre alten Pioniergehölzen bewachsen und grenzt südlich an einen Graben. Auf dem westlich gelegenen Teil liegen Gartenanlagen und im südlichen Zipfel ein Holzlager. An der Straße befinden sich eine Buchenhecke und einige Laubbäume (Esche, Weide, Schwarzerle, Gartenziergehölze). Zt3im Mühlenteich hin befinden sich ebenfalls Auengehölze (Esche, Weide, Schwarzerle). Direkt südlich des Plangebietes quert ein Fuß bzw. Fahtradweg den Mühlenteich. Mühlenteich —.-.1 \\ \‚ 32 \ \_ • s_ 1‘ 385 2 s. 1 - - Üdinger Weg 0 10 20 30 40m Abb. 2: Plangebiet. ürd für Ökologie& Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: infoplanungsbuero-fehr.de FFH-Vororüfuna Kruzu fldinaerWü — FFH-Gebiet Rur von Obrm2ubch bis Linnich 7 Abb. 3: Brache auf dem östlich gelegenen Teilgebiet. Abb. 4: „Mühlenteich im Bereich des betroffenen Abschnittes. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: infoplanungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfunq Kreuzau, ÜdingerWeq — FFH-Gebiet ..Rur von Obermaubach bis Linnich 8 Geplant ist eine bauliche Entwicklung auf den beiden Grundstücken als südliche Erwei terung der bestehenden Bebauung. Da das Plangebiet vollständig außerhalb des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis Linnich“ liegt ist ein direkter Verlust von Flächen des FFH-Gebiets sicher auszuschlie ßen. Keiner der für das FFH-Gebiet genannten Lebensraumtypen (LRT) wird durch die Projektrealisierung unmittelbar beansprucht, denn derartige Lebensraumtypen kommen im Plangebiet nicht vor. Zu Lebensraum- bzw. Habitatverlust kann es potenziell auch durch indirekte Beein trächtigungen wie Barriere- und Kulissenwirkung oder nichtstoffliche Emissionen (Licht, Lärm, Erschütterung) während der Bau- oder Betriebsphase kommen. An indirekte Beeinträchtigungen von Lebensräumen wäre die Anforderung zu stellen, dass die Le bensrau mfunktion der „Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse“ wesentlich eingeschränkt würde oder sogar gänzlich verloren ginge. Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine kleinflächige bauliche Erweiterung des beste henden Ortsrandes handelt. Bereits jetzt grenzt die bestehende Bebauung mit ihren Gärten in nördliche Richtung entlang des Mühlenteiches direkt an das FFH-Gebiet an. 5. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit Im Folgenden ist zu prüfen: • • • ob es durch die geplanten Mäßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes (in der Gesamtheit) mit seinen Schutzzielen kommen kann, ob Lebensräume oder Arten von gemeinschaftlichem Interesse beeinträchtigt wer den können, ob es Rahmenbedingungen gibt, die potenzielle Beeinträchtigungen verhindern, so dass eine Verträglichkeit unter Schaffung von Voraussetzungen vorliegt. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele oder die für den Schutzzweck maßgebli chen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen kann. Für die Erhal tungsziele oder den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile eines FFH-Gebietes sind „signifikante Vorkommen von FFH-Arten des Anhangs II FFH-RL sowie von FFH Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs 1 FFH-RL (mcl. der charakteristischen Arten)“ (MKULNV 2013). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1 274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 01 60/7573803 e-mail: infopIanungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung Kreuzau, ÜdingerWeq — FFH-GebieLRir von Obermaubach bis Linnich“ 9 5.1 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen Schutzzielen kommen? Wie in Kapitel 3 dargestellt, werden für das FFH-Gebiet eine Reihe von Schutzzielen formuliert: • • • • • Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91 E0, Prioritärer Lebensraum). Schutzziele/Maßnahmen für Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) so wie Groppe, Bachneunauge, Gänsesäger, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer. Schutzziele/Maßnahmen für den Biber Schutzziele/Maßnahmen für Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Schutzziele/Maßnahmen für Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160) Die Schutzziele zu den Erlen-Eschenwdern und Weichholzauenwäldern beziehen sich auf die Bewirtschaftung der Waldvegetationseinheiten und deren Erhalt. Entlang der östlichen Grenze zieht sich parallel zum Mühlenteich ein schmaler Saum mit jünge ren Ufergehölzen, bevor der Zaun zum nunmehr überplanten Gartengrundstück be ginnt. ‘%. ‚-. 1 Abb. 5: Das westliche Grundstück grenzt bereits jetzt unmittelbar mit einem Zaun an den schmalen und steilen Ufersaum des Mühlenteiches. Ufergehölze liegen außerhalb des Grundstücks. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/7274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: infoplanungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung Kreuzau, Üdinger Weg — FFH-Gebiet .‚Rur von Obermaubach bis Linnich“ 10 Die Ufergehölze werden durch eine bauliche Entwicklung nicht beansprucht. Hier ist ohnehin ein Uferrandstreifen zu fordern. Insofern kommt es nicht zur Beeinträchtigung dieser Waldvegetationseinheit. Die Schutzzieie zu den Erlen-Eschenwäldern und Weichholzauenwäldern werden nicht beeinträchtigt und sind weiterhin erfüllbar. Der Eingriff findet außerhalb des FFH-Gebietes mit seinen Fließgewässern (Rut und Mühlenteich) statt. Da das westliche Grundstück bereits jetzt mit seinem Garten an den Mühlenteich heranreicht, ergibt sich keine Verkleinerung der Uferzone. Die Schutzziele für die Fließgewässer sind somit nicht beeinträchtigt und können weiterhin erfüllt wer den. Das Gleiche gilt für die für den Biber formulierten Schutzziele. Im Vorhabenbereich wurden keine aktuellen Nutzungsspuren durch den Biber festgestellt. Die in Kapitel 3 vorgestellten Schutzziele sind durch die kleinflächige bauliche Entwicklung östlich des Mühlenteiches nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus wurden Schutzziele für Feuchte Hochstauäenfluren und für Eichen Hainbuchenwälder formuliert. Die erste Vegetationseinheit kommt im betroffenen Be reich nicht vor und kann somit nicht beeinträchtigt werden. Jenseits des Mühlenteiches ist der Lebensrau mtyp „Stieleichen-Hainbuchenwald“ eingetragen. Diese Eintragung entspricht allerdings nicht den realen Gegebenheiten vor Ort. Ein klassischer Stielei chen-Hainbuchenwald im Sinne der Vegetationskunde ist tatsächlich nicht vorhanden. Unabhängig davon ist die hier geplante Maßnahme nicht geeignet, die für den LRT formulierten Schutzziele zu beeinträchtigen. .2 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem lntersse durch die Maßnahme gefährdet? Als maßgebliche Bestandteile gelten die folgenden Lebensraumtypen: • • • • • • Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150) Flüsse mit Unterwasser-Vegetation (3260) Feuchte Hochstaudenfluren (6430) Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Stieleichenwald-Hainbuchenwald (9160) Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Von diesen LRT liegt nur ein Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) in unmittelbarer Nähe des Plangebiets (jenseits des Mühlenteiches), wie beschrieben allerdings nicht in einer Ausprägung, die die Namensgebung rechtfertigt. Erlen-Eschenbestände beschränken sich auf eine schmale Reihe jüngeren Alters entlang des Mühlenteiches. Diese Gehölzreihe liegt außerhalb der für die bauliche Entwicklung ggf. zu beanspruchende Gartenfläche. Weitere LRT kommen hier nicht vor. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Lebensraumtypen durch die kleinflächige bauliche Erweiterung kann sicher ausge schlossen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Bebauung einen Mindestab stand von 5 Metern zum Mühlenteich einhält. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1 274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Feht Diplom-Biologe Fax: 0240211274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: infopIanungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfunp Kreuzau, Üdinper Wecr — FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ 11 5.3 Sind Arten von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefähr det? Hier zu betrachten sind die Populationen des Bibers, der Groppe und des Bachneun auges als FFH-Arten des Anhangs II, sowie die als „charakteristische Arten“ der ge nannten LRT definierten Arten Eisvogel, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer und Gänse säger. Ein Vorkommen des Bibers am Mühlenteich ist nicht auszuschließen, wenngleich es keine aktuellen Nutzungsspuren in diesem Bereich gibt. Unabhängig davon ist sicher davon auszugehen, dass eine kleinflächige bauliche Entwicklung im hiesigen Bereich (jetziger Garten am Mühlenteich) nicht zu einer Beeinträchtigung der Art führt. Essen zieHe Funktionsbeziehungen werden nicht unterbrochen, da in den Gewässerverlauf nicht eingegriffen wird. Die beiden Fischarten Groppe und Bachneunauge kommen vorwiegend in der Rur selbst vor, die in weiter Entfernung zum hiesigen Gebiet liegt. Selbst bei einem Vor kommen im Mühlenteich sind Beeinträchtigungen dieser beiden Arten auszuschließen, da nicht in das Gewässersystem eingegriffen wird. Von den genannten Vogelarten ist ein Vorkommen des Eisvogels bei der Nah rungssu che denkbar. Brutplätze sind bei der gegebenen Struktur allerdings nicht zu erwarten. Die kleinflächige bauliche Erweiterung wird nicht zu einer Beeinträchtigung dieser und anderer wertgebender Vogelarten des FFH-Gebietes führen. 6. Darstellung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen und ihre Eignung zur Vermeidung oder Minimierung sonst möglicher erheblicher Beeinträchtigungen, ggf. der Prognoseunsicher heiten und des Risikomanagements Erhebliche Beeinträchtigung der Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Inte resse im FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich können ausgeschlossen werden. Die formulierten Schutzziele werden durch die Umsetzung der erweiterten In nenbereichssatzung (2 Grundstücke) nicht erheblich beeinträchtigt. Da kein Schaden für das FFH-Gebiet (mit seinen Lebensräumen, Arten und Schutzzielen) entsteht, sind auch keine Schadenbegrenzungsmaßnahmen notwendig. Für den Fall, dass es zu einer baulichen Entwicklung des westlichen Grundstücks kommt, sollte ein Mm destabstand der Bebauung zum Mühlenteich von 5 Meter eingehalten werden. Prognoseunsicherheiten hinsichtlich der Bewertung des Eingriffs auf die Schutzgegen stände und Schutzziele des FFH-Gebiets bestehen nicht. Speziell für das FFH-Gebiet durchzuführende Maßnahmen des Risikomanagements sind nicht notwendig. 7. Zusammenfassung Die Gemeinde möchte mit Hilfe der 1. Änderung der lnnenbereichssatzung am Südrand von Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des Innenbereichs um ca. 1.500 qm schaffen. Die Planflä che grenzt an das Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet „Rur von Obermaubach bis Lin Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: wwwplanungsbuero1ehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 01 60/7573803 e-mail: infoplanungsbuero-fehr.de FFH-VorprüfunQ Kreuzau, ÜdingerWec — FFH-Gebiet „Rur von Obemiaubach bis Linnich“ 12 nich“ (DE 51 04-302). Sie besteht im östlichen Teil aus einer Brache und im östlichen Teil aus einem Garten mit Holzlager. Im Zuge der Bewertung fand eine Verknüpfung der Schutzziele und des Schutzgegenstandes des FFH-Gebietes mit den Projektwir kungen statt. Insgesamt konnte eine erhebliche Beeinträchtigung aller Schutzgüter und Schutzziele des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis Linnich“ im Teilbereich süd lich von Kreuzau durch die geplante Erweiterung des Innenbereichs ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder Kohärenzsicherung sind nicht notwendig. Stolberg, 02.09.2016 >OJ417a / (Hartmut Fehr) 1 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1 274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de 1 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 01 60/7573803 e-mail: infoplanungsbuero-fehr.de