Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anl. 5 Landschaftspfl. Begleitplan)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
4,5 MB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06

Inhalt der Datei

Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 -41812 Erkelenz vdh@vdhgmbh.de - Anlage 5 zu VL-Nr. 89/2017 GEMEINDE KREUZAU LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN Zur Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ Gern. §34 Abs. 5 Satz 4 BauGB Entwurf Verfasser: VDH Projektmanagement GmbH Maastrichter Straße 8 41812 Erkelenz Erkelenz, den 17.10.2017 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Stand: Oktober2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTNURF - Inhalt 1. 2 3 4 5 6 7 8 9 AnlassundZiel Planungsziel 1.1 Plangebietsbeschreibung 1.2 1.3 Gesetzliche Anpsruchsgrundlage Rechtliche Rahmenbedingungen Aufgaben und Umfang des Landschaftspflegerischen Begleitplans Planrechtliche Vorgaben Darstellungen von Bestand, Eingriff und Bewertung 5.1 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens 5.2 Arten und Biotope 5.2.1 Bestand des Schutzgutes Arten und Biotope 5.2.2 Konflikte mit dem Schutzgut Arten und Biotope 5.2.3 Bewertung des Eingriffs 5.3 Boden 5.3.1 Bestand des Schutzgutes Boden 5.3.2 Konflikte mit dem Schutzgut Boden 5.3.3 Bewertung des Eingriffs 5.4 Wasser 5.4.1 Bestand des Schutzgutes Wasser 5.4,2 Konflikte mit dem Schutzgut Wasser 5.4.3 Bewertung des Eingriffs 5.5 Klima und Luft 5.5.1 Bestand des Schutzgutes Klima und Luft 5.5.2 Konflikte mit dem Schutzgut Klima und Luft 5.5.3 Bewertung des Eingriffs 5.6 Landschafts- und Ortsbild 5.6.1 Bestand des Schutzgutes Landschafts- und Ortsbild 5.6.2 Konflikte mit dem Schutzgut Landschafts- und Ortsbild 5.6.3 Bewertung des Eingriffs Vermeidung und Minderung des Einfriffs 6.1 Vermeidbarkeit des Eingriffs 6.2 Minderung der Eingriffsfolgen 6.3 Ausgleichbarkeit Kompensation des Eingriffs 7.1 Bewertungsraum / Bewertungsmethodik für die Kompensationsflächenberechnung 7.2 Kompensationsflächenberechnung 7.3 Kompensationsmaßnahmen Literaturverzeichnis Anhang VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 2 2 2 3 3 4 4 12 12 12 13 17 24 24 25 27 27 29 29 31 31 32 32 34 34 34 35 37 37 37 37 38 39 40 40 41 42 43 43 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTVURF - 1 7.1 Anlass und Ziel Planungsziel Anlass und Ziel der vorliegenden Planung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist es, einzelne Grundstücke, die im Außenbereich liegen und durch vorhandene bauliche Nutzungen des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Das Satzungsgebiet liegt im Süden des Ortes Kreuzau in der Ruraue. Durch das Satzungsgebiet verläuft der Üdinger Weg (Kreisstraße 32). Das Plangebiet schließt im Norden an eine von Wohnbebauung geprägten Bereich an, der überwiegend in einer ein- bis zweigeschossigen und offenen Bauweise errichtet wurde. Östlich angrenzend befindet sich eine eingleisige Bahntrasse auf der die Rurtalbahn verkehrt. Im Westen des Plangebietes verläuft der als Bau- und Bodendenkmal eingetragene Mühlenteich. Wenig dahinter verläuft die Rur. Südlich des Plangebietes befinden sich unbebaute Bereiche, die teils von Baumbestand geprägt sind. Ziel der Planung ist es, ein bereits erschlossenes Gebiet in integrierter Lage eine in Anlehnung an die in der näheren Umgebung vorhandene städtebauliche Nutzung zuzuführen. Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund der sehr hohen Nachfrage nach freien Wohnbaugrundstücken im Zentralort Kreuzau, dem ein nur seht geringes Angebot entgegensteht, er folgen. 1.2 Plangebietsbeschreibung :“ Abbildung 1: Luftbilä Quelle: Tim online NRW, (Zugriff 09.10.2017) VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Die Gemeinde Kreuzau gehört dem Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen und liegt im Erholungsgebiet Rureifel. Auf einer Fläche von 41,73 km2 leben hier ca. 18.000 Menschen damit ist Kreuzau die drittgrößte Gemeinde im Kreis Düren. Die Gemeinde umfasst die Ortschaften Bogheim, Boich, Drove, Kreuzau, Leversbach, Obermaubach (inkl. Schlagstein), Stockheim, Thum, Üdingen, Untermaubach (inkl, Bilstein) und Winden inkl. Bergheim und Langenbroich. lmNordengrenztdasGemeindegebietan Düren, im Westen an Hürtgenwald im Osten an Vettweiß und im Süden an Nideggen. Die Gemeinde liegt im Bereich der Zülpicher Börde. Das Satzungsgebiet liegt im Süden des Ortes Kreuzau in der Ruraue. Durch das Satzungsgebiet verläuft der Üdinger Weg (Kreisstraße 32). Das Plangebiet schließt im Norden an eine von Wohnbebauung geprägten Bereich an, der überwiegend in einer ein- bis zweigeschossigen und offenen Bauweise errichtet wurde. Östlich angrenzend befindet sich eine eingleisige Bahntrasse auf der die Rurtalbahn verkehrt. Im Westen des Plangebietes verläuft der als Bau- und Bodendenkmal eingetragene Mühlenteich. Wenig dahinter verläuft die Rur. Südlich des Plangebietes befinden sich unbebaute Bereiche, die teils von Baumbestand geprägt sind. 1.3 Gesetzliche Anpsruchsgrundlage Durch die Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB werden Eingriffe im Sinne des § 14 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) vorbereitet, da bei der Verwirklichung der vorgesehenen Planungen erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt entstehen können. Nach § 14 Abs. 1 BNatSchG sind „Veränderungen derGestaltoderNutzung von derGrundflächeoderVerändewngendesmft belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Gwndwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (AusgIichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Bei einem Eingriff in Natur und Landschaft sind nach § 17 Abs. 4 BNatSchG sowie § 6 Abs. 2 des LG NRW (Landschaftsgesetz Nordrhein Westfalen) alle Aufgaben, die zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft erforderlich sind, in einem Fachplan oder einem Landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen. 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Gemäß § Ja BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 15 BNatSchG sind vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaftzu unteriassen und vermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu kompensieren. Nach § 18 Abs. 1 BNatSchG ist bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorschriften des BauGB über den Umgang mit Eingriffen in Natur und Landschaft zu befinden. Gemäß § Ja Abs. 2 und 3 BauGB sind umweltschützende Belange, u.a. auch Vermeidung und Ausgleich zu erwartender Eingriffe, in der Abwägung über die Planung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan dient dabei der Zusammenstellung des Abwägungsrnaterials über die Eingriffe in Natur und Landschaft. Er umfasst die Darstellung und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten, des Eingriffs- sowie der Minderungs- und Ausgleichmaßnahmen. Wird aufgrund dessen den Belangen von Natur und Landschaft eine größere Bedeutung eingeräumt als anderen Belangen, sollen entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden, die mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplans rechtswirksam werden. Entsprechende Festsetzungen können innerhalb der Baugrundstücke selbst angeordnet werden oder gemäß § 4a LG NRW und § 9 Abs. la BauGB an einer anderen Stelle festgesetzt und den vom Eingriff betroffenen Grundstücksflächen zugeordnet werden. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergnzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENT‘NURF - Ausgleichs- und Ersatzrnaßnahmen sowie deren Durchführung obliegen dem jeweiligen Vorhabenträger. Nach Rücksprache mft der zuständigen Fachbehörde können sie innerhalb der Fläche des Vorhabens, auf Ersatzflächen oder durch Ausgleichszahlungen vorgenommen werden. 3 Aufgaben und Umfang des Landschaftspflegerischen Begleitplans AUFGABEN Mit der Eingriffsregelung sind negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) zu vermeiden und zu minimieren. Nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes sind auszugleichen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind § 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Um die Auswirkungen bzw. den Eingriff des Vorhabens zu ermitteln und in Bezug auf die Beeinträchtigungen abzuwägen, wird dieser Landschaftspflegerische Planungsbeitrag erstellt. Er umfasst die Prüfung und Darstellung von Art, Ausmaß und lntensftät des zu erwartenden Eingriffs, der möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen sowie geeignetem Ausgleich und Ersatz von nicht vermeid- oder verminderbaren Eingriffen. UMFANG Die Beurteilung gliedert sich in: 1. Abgrenzung des Plangebietes und des Betrachtungsraumes 2. Darstellung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten nach Bestandsaufnahme (Beschreibung Und Plan ‚Ausgangszustand des Plangebietes“) 3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs (Beschreibung und Plan „Eingriff gemäß Festsetzungen‘) 4. Bewertung des Eingriffs anhand der Planung (Konfliktanalyse) 5. 4 Ggf. die Darstellung von Art, Umfang, und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zu Verminderung, Ausgleich und Ersatz der Eingriffsfolgen, Planrechtliche Vorgaben Vor der Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft ist festzustellen, ob die Maßnahmen nach übergeordneten rechtilchen Vorgaben (Bauleitplanung, Schutzstatus, landespflegerische Zielsetzungen etc.) zulässig und prinzipiell durchführbar sind. Dies ist nachfolgend geschehen: VDH Projektmanagernent GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - 4.1 Regionalplan Abbildung 2: Auszug aus dem Regionaiplan (Quelle: Bezirksregierung Köln). Der Regionaiplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt der Region Aachen, weist für das Plangebiet, wie auch für die gesamte Ortslage Kreuzau, den ‚Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) aus. Ziele der Raumordnung stehen dem Vorhaben demnach nicht entgegen. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist der östlich des Üdinger Wegs verlaufende Teil des Geltungsbereichs als „Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der westlich des Üdinger Wegs befindliche Teilbereich ist dagegen als Gemischte Baufläche“ dargestellt. Für einzelne Außenbereichsflächen ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, dass die entsprechenden Flächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind (Vgl. Söfker BauGS in Kommentar, ErnsUZinkhahn/Bielenberg/Krautzenberger, Lfg. 111, September2013, Rn. 118b zu § 34). Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes stehen dem Vorhaben gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB demnach nicht entgegen. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan setzt für die Bereiche des Plangebietes das Entwicklungsziel 1 „Erhaltung der Naturraumpotentiale einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natumahen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ fest. Übeagert wird die Fläche von dem Landschaftsschutzgebiet (2.2-6), „Ruraue bei Kreuzau“. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz iOktober201T Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Schutzzweck des Landschaftsschutzgeb ietes ist: 1. Schutzzweck ist: - - - - die Erhaltung und Wiederherstellung der von Grünland, Feldgehölzen, Wasserläufen und Kleinstwkturen wie Hecken, Baumreihen, Kopfbäumen und Ufergehölzen gegliederten Ruraue für den Arten und Biotopschutz ( 21a LG), die Erhaltung und Wiederherstellung des überregionalen Biotopverbundes entlang der Rur ( 21 a LG), die Erhaltung der Pufferfunktion für das überregional bedeutsame Naturschutzgebiet NSG “Ruraue in Kreuzau“ ( 21a LG), wegen der besonderen Bedeutung der Ruraue für die Erholung (z.B. Eingangsbereich zum Naturpark Nordeifel, regionaler Radwanderweg) ( 21c LG). Westlich direkt angrenzend an den Geltungsbereich befindet sich gemäß Landschaftsplan 3 Kreuzau-Nideggen das Naturschutzgebiet 2.1-19 „Rurtal bei Kreuzau. Westlich direkt angrenzend befindet sich das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE 5104-302). Das FFH-Gebiet erfasst denselben Bereich wie das Naturschutzgebiet. - 1 k - < 4.2-1 Jz Abbildung 3: Auszug aus dem Landschaftsplan 3 Kreuzau/Nideggen Quelle: Kreis Düren 4.4 Schutzgebiete (LANUV) NATURA 2000 Gebiete - Zur Bewertung der in dem Umfeld des Plangebietes vorhandenen Schutzgebiete wird auf den Dienst „NRW Umweltdaten vor Ort“ des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Noithhein-Wesffalen zurückgegriffen. Gemäß dieser Datenbank befinden sich in dem Umfeld des Plangebietes mehrere Biotope. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Aufgrund des westlich angrenzenden FFH-Gebietes „Rur von Obermaubach bis Linnich (DE 5104-302) wurde eine FFH Vorprüfung zur geplanten 1. Änderung der lnnenbereichssatzung Ortsteil Kreuzau Teilbereich „Üdinger Weg erstellt (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Dipl-Biologe H. Fehr, 02.09.2016). In der FFH-Vorprüfung werden die Schutzziele des FFH Gebietes mit seinen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse mit den geplanten Eingriffen verknüpft, so dass die Eingriffserheblichkeit des geplanten Vorhabens abgeschätzt werden kann. Grundlage der FFH-Vorprüfung waren die für das FFH-Gebiet angegebenen Daten zu den Lebensräumen und Arten mit ihren Schutzzielen. Die Rur stellt ein wichtiges Bindeglied bei der Vernetzung von naturschutzfachlich hochwertigen Lebensräumen dar. Sie verbindet drei von sechs Großlandschaften in NRW. Aus diesem Grund wurden entlang des Gewässers und benachbart mehrere FFH Gebiete mit großer ökologischer Bedeutung ausgewiesen. Bei den Planungen ist das FFH-Gebiet ‚Rur von Obermaubach bis Linnich (DE 5 104-302) zu berücksichtigen. Das FFH-Gebiet wird im Standarddatenbogen unter Ziffer 4.2 if als „Naturnaher Fließgewässerabschnitt mft gut erhaftenen und repräsentativen Auen- und Eichen-Hainbuchenwäldern, Bestandteil des Rur-Verbundkorridors zwischen Eifel und Niederrheinischem Tiefland, Wanderkorridor z.B. für den Bibe bezeichnet. Als Schutzgegenstand gelten „signifikante Vorkommen von FFH-Arten des Anhangs II der FFH-RL sowie von FFH Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs 1 FFH-RL. Das Plangebiet liegt auf der rechten Rurseite, am Südende von Kreuzau, am Üdinger Weg, Richtung Üdingen. Geplant ist eine bauliche Entwicklung auf den beiden Grundstücken als südliche Erweiterung der bestehenden Bebauung. Da das Plangebiet vollständig außerhalb des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis Linnich“ liegt ist ein direkter Verlust von Flächen des FFH-Gebiets sicher auszuschließen. Keiner der für das FFH-Gebiet genannten Lebensraumtypen (LRT) wird durch die Projektrealisierung unmittelbar beansprucht, denn derartige Lebensraumtypen kommen im Plangebiet nicht vor. Zu Lebensraum- bzw. Habitatverlust kann es poenziell auch durch indirekte Beeinträchtigungen wie Baniere- und Kulenwirkung oder nichtstoffiiche Emissionen (Licht, Lärm, Erschütterung) während der Bau- oder Betriebsphase kommen. An indirekte Beeinträchtigungen von Lebensräumen wäre die Anforderung zu stellen, dass die Lebensraumfunktion der „Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse wesentlich eingeschränkt würde oder sogar gänzlich verloren ginge. Bei dem Vorhaben handeft es sich um eine kleinflächige bauliche Erweiterung des bestehenden Ortsrandes. Bereits jetzt grenztd bestehende Bebauung mit ihren Gärten in nördliche Richtung entlang des Mühlenteiches direkt an das FFH-Gebiet. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen in ihrem Ausmaß oder in ihrerDauerdazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang enthüllen kann. Für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile eines FFH-Gebietes sind signifikante Vorkommen von FFH-Arten des Anhangs II FFH RL sowie von FFH-Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs 1 FFH-RL (einschließlich der charakteristischen Arten). Die Schutzziele zu den Erlen-Eschenwäldern und Weichholzauenwäldern beziehen sich auf die Bewirtschaftung der Waldvegetationseinheiten und deren Erhalt. Entlang der östlichen Grenze zieht sich parallel um Mühnteich ein schmaler Saum mit jüngeren Ufergehölzen, bevor der Zaun zum nunmehr überpianten Gartengrundstück beginnt. Die Ufergehölze werden durch eine bauliche Entwicklung nicht beansprucht. Hier ist ohnehin ein Uferrandstreifen zu fordern. Insofern kommt es nicht zur Beeinträchtigung dieser Waldvegetationseinheit. Die Schutzziele zu den Eilen-Eschenwäkiem und Weichholzauenwäldern werden nicht beeinträchtigt und sind weiterhin erfüllbar. Der Eingriff findet außerhalb des FFH-Gebietes mit seinen Fließgewässern (Rur und Mühlenteich) statt. Da das westliche Grundstück bereits jetzt an den Mühlenteich heranreicht, ergibt sich keine Verkleinerung der Uferzone. Die Schutzziele für die Fließgewässer sind somit nicht beeinträchtigt und können wefterhin erfüllt werden. Das Gleiche gilt für die für den Biber formulierten Schutzziele. Im Vorhabenbereich wurden keine aktuellen Nutzungsspuren durch den Biber festgestellt. Die für das FFH-Gebiet geltenden Schutzziele sind durch die kleinflächige bauliche Entwicklung östlich des Mühlenteiches nicht beeinträchtigt. Darüber hinaus wurden Schutzziele für VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspfiegerischer BegIeitpan zur Offeniage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTNURF - Feuchte Hochstaudenfluren und für Eichen-Hainbuchenwälder formuliert. Die erste Vegetationseinheit kommt im betroffenen Bereich nicht vor und kann somit nicht beeinträchtigt werden. Jensefts des Mühlenteiches ist der Lebensraumtyp „Stieleichen Hainbuchenwald“ eingetragen. Diese Eintragung entspricht allerdings nicht den realen Gegebenheiten vor Ort, Ein klassischer Steileichen-Hainbuchenwald ist nicht vorhanden. Unabhängig davon ist die hier geplante Maßnahme nicht geeignet, die fürden Lebensraumtyp formulierten Schutzziele zu beeinträchtigen. Von den aufgeführten Lebensraumtypen liegt nur ein Stieleichen-Hainbuchenwald in unmittelbarer Nähe des Plangebiets, jedoch nicht in einer Ausprägung, die dem Zielbiotop entsprechen würde. Erlen-Eschenbestände beschränken sich auf eine schmale Reihe von Bäumen jüngeren Alters entlang des Mühlenteiches. Diese Gehölzreihe liegt außerhalb derfürdie bauliche Entwicklung ggf. zu beanspruchende Gartenfläche. Weitere Lebensraumtypen kommen hier nicht vor. Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Lebensraumtypen durch die kleinflächige bauliche Erweiterung kann sicher aus-geschlossen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Bebauung einen Mindestabstand von 5 m zum Mühlenteich einhält. Ein Vorkommen des Bibers am Mühlenteich ist nicht auszuschließen. Jedoch sind keine aktuellen Nutzungsspuren im Untersuchungsraum festgestellt worden. Gemäß der FFH-Vorpriifung ist davon auszugehen, dass eine kleinflächige bauliche Entwicklung im hiesigen Bereich Getziger Garten am Mühlenteich) nicht zu einer Beeinträchtigung der Art führt. Essenzielle Funktionsbeziehungen werden nicht unterbrochen, da in den Gewässerverlauf nicht eingegriffen wird. Die beiden Fischarten Groppe und Bachneunauge kommen vorwiegend in der Rur vor, die in weiterer Enifernung zum Plangebiet liegt. Sollten die Arten im Mühlenteich vorkommen, ist dennoch gemäß der FFH-Vorprüfung eine Beeinträchtigung auszuschließen, da nicht in das Gewässersystem eingegriffen wird. Von den genannten Vogelarten, ist ein Vorkommen des Eisvogels bei der Nahrungssuche denkbar. Brutplätze sind bei der gegebenen Struktur nicht zu erwarten. Die kleinflächige bauliche Erweiterung wird nicht zu einer Beeinträchtigung dieser und anderer wertgebender Vogelarten des FFH-Gebietes führen. Insgesamt sind erhebliche Beeinträchtigungen der Arten und Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse im FFH -Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich gemäß dem Gutachten (FFH-Vorprüfung) auszuschließen. Die formulierten Schutzziele des FFH-Gebietes werden durch die Umsetzung der erweiterten lnnenbereichssatzung nicht erheblich beeinträchtigt. Da kein Schaden für das FFH-Gebiet (mit seinen Lebensräumen, Arten und Schutzzielen) entsteht, sind auch keine Schadensbegrenzungsmaßnahmen notwendig. Für den Fall, dass es zu einer baulichen Entwicklung des westlichen Grundstücks kommt, sollte ein Mindestabstand der Bebauung zum Mühlenteich von 5 m eingehalten werden. Speziell für das FFH-Gebiet durchzuführende Maßnahmen des Risikomanagements sind nicht notwendig. Naturschutzgebiete Westlich direkt angrenzend an den Geltungsbereich befindet sich gemäß Landschaftsplan 3 Kreuzau-Nideggen das Naturschutzgebiet 2.1-19 „Rurtal bei Kreuzau. Das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich‘ (DE 5104-302) erfasst denselben Bereich wie das Naturschutzgebiet. Das Naturschutzgebiet ist nicht von den geringfügigen vorgesehenen baulichen Entwicklungen tangiert. Gemäß § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerrandstreifen im lnnenbereich nach § 34 BauGB 5,0 m breit. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist in diesem Bereich verboten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind. Der Bereich des Naturschutzgebietes liegt innerhalb des Gewässerrandstreifens, in dem keine bauliche Entwicklung stattfinden darf. Eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes ist nicht zu erwarten. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - E Abbildung 4: Schutzgebietsbereiche innerhaCb des Plangebietes Landschaftsschutzgebiete Im Plangebiet liegt das Landschaftsschutzgebiet (2.2-6), „Ruraue bei Kreuzau (vgl. Abbildung 4). Bei einer Bebauung können die Ziele des Landschaftsschutzgebietes nicht mehr auf der kompletten Plangebietsfläche verfolgt werden (vgl. Kapftel4.3). Es ist jedoch vorgesehen, dass die Bebauung einen Mindestabstand von 5 m zum Mühlenteich einhält. In diesem Bereich wären damit auch die Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes weiterhin erreichbar. In dem weiteren Bereich wären die Ziele für das Landschaftsschutzgebiet ohnehin im gesamten Plangebietsbereich schwierig durchführbar. Es handelt sich bereits heute um private Gartenflächen, die mit einer anthropogenen Nutzung vorbelastet sind. Die Schaffung und Pflege entsprechender Grünstrukturen ist jedoch in den nicht zu bebauenden Bereichen weiterhin möglich. Gesetzlich geschützte Biotope Ca. 50 m nordwestlich befindet sich das gesetzlich geschützte Biotop gemäß § 62 LG NRW GB-5204-546. Es handelt skDh um den Biotoptyp Auwald und Fließgewässerbereiche (natürlich oder naturnah, unverbaut). Das Biotop liegt innerhalb des FFH Gebiets „Rurvon Obermaubach bis Linnich und des Naturschutzgebiets 2.1-19 „Rurtal bei Kreuzau. Das Biotop wirdvonden geringfügigen Planungen nicht tangiert bzw. beeinträchtigt werden. 4.5 Schützenswerte Biotope (LANUV NRW) Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat gemäß § 14 Landschaftsgesetz NRW unter anderem die Aufgabe, die wissenschaftlichen Gwndlagen für die Landschaftsplanung zu erarbeiten und die gemäß § 19 Landschaftsgesetz geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile zu erfassen. Diese Datenerfassung geschieht übereine jährliche Fortschreibung des Biotopkatasters NRW. Bei dem Biotopkataster handelt es sich um eine Datensammlung über Lebensräume für wildlebende Tiere, die für den Btop und Artenschutz eine besondere Wertigkeit besitzen. Innerhalb des Plangebietes liegen keine schutzwürdigen Biotope des VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Biotopkatasters LANUV vor. Die oben dargelegten Schutzgebiete und Bereiche liegen innerhalb der im Bbtopkataster erfassten Biotope. Bei dem nächstgelegenen Biotop, das an die Plangebietsgrenze teilweise angrenzt handelt es sich um das Biotop BK-5204-002 „Rur zwischen Obermaubach“. Das schützenswerte Biotop ist zu großen Teilen kongruent zum FFH-Gebiet Rur von Obermaubach bis Linnich und Naturschutzgebiet 2.1-19 „Rurtal bei Kreuzau“. Zum Gebiet gehören die zwischen den Ortschaften Kreuzau und Obermaubach erhalten gebliebenen, unbebauten, teilweise natumahenAuebereichederRur, Die Rur ist 15 bis 30 m breit und z.T. sehr flach. Es treten bei niedrigem Wasserstand zum Teil breitere Kies- und Sandinseln mit einer meist kurzlebigen Vegetation auf. Teilweise stocken hier aber auch Weidengebüsche. An mehreren Stellen weist die Rurca. 1,5 m hohe Querbauwerke auf, die als Wanderhindernisse wirken. Die Ufer der Rur sind überwiegend mit einer alten Steinschüttung befestigt, in deren Bereich sich aber meist eine Ufer-Hochstaudenvegetation entwickeln konnte. An die Rur grenzen geschlossene, ältere, lianen- und hochstaudenreiche Ufergehölze an. Hier dominieren Silberweide und Esche. Teilweise wurden die Ufer aber auch mit Pappelreihen bepflanzt und parkartig gestaftet. Nördlich des Staubeckens grenzen Fettweiden an die Rur. Südlich der Brücke zwischen Winden und Kreuzau sowie beim Wasserwerk nördlich Üdingen befinden sich naturnahe Silberweiden-Auwaldreste mit zum Teil sehr alten Bäumen. In der Krautschicht dominieren zum Teil Brennnessel und Großblütiges Springkraut, zum Teil wurden auch größere Waldsimsen- und Schwertlilien-Vorkommen erhoben. Südlich von Kreuzau befinden sich am rechten Rurufer mehrere Teiche in einer parkartig gestalteten Umgebung. Hier befinden sich auch ein kleiner Silberweiden-Auwaldrest an einem etwa 2 m breiten, flachen, naturnahen Bachabschniff sowie eine Eichen Hainbuchenwald-Aufforstung. Nördlich hiervon befindet sich intensiv beweidetes Grünland, auf dem alte Flutmulden deutlich erkennbar sind. Südlich der Brücke von Kreuzau sind ebenfalls Silberweiden-Auenwaldreste vorhanden. Er grenzt im Südwesten an einen Erlenbruchwaldrest an. Im Gebiet kommen Biotoptypen nach §. 62 LG NRW vor. Die Ziele des erfassten Biotops zielen ab, die Schutzgebiete in ihrer Entwicklung zu erhalten bzw. zu unterstützen. Östlich des Plangebietes grenzt das Biotop BK-5204-1 34 „Rur zwischen Obermaubach und Kreuzau. Zum Gebiet gehören die zwischen den Ortschaften Kreuzau und Obermaubach erhalten gebliebenen unbebauten, teilweise naturnahen Auebereiche der Rur sowie ein Teil des Staubeckens Obermaubach. Die Rut ist 15 bis 30 m breft und z.T. sehr flach. Es treten bei niedrigem Wasserstand zum Teil breitete Kies- und Sandinseln mit einer meist kurzlebigen Vegetation auf. Teilweise stocken hier aber auch Weidengebüsche. An mehreren Stellen weist die Rur ca. 1,5 m hohe Querbauwerke auf, die als Wanderhindernisse wirken. Die Ufer der Rur sind überwiegend mit einer alten Steinschüffung befestigt, in deren Bereich sich aber meist eine Ufer Hochstaudenvegetation entwickeln konnte. An die Rur grenzen geschlossene, ältere, lianen- und hochstaudenreiche Ufergehölze an. Hier dominieren Silberweide und Esche. Teilweise wurden die Ufer aber auch mit Pappelreihen bepflanztund parkartig gestaltet. Nördlich des Staubeckens grenzen Fettweiden an die Rur. Südlich der Brücke zwischen Winden und Kreuzau sowie beim Wasserwerk nördlich Üdingen befinden sich naturnahe Silberweiden-Auwaidreste mft zum Teil sehr aften Bäumen. In der Krautschicht dominieren zum Teil Brennnessel und Großblütiges Springkraut, zum Teil wurden auch größere Waldsimsen- und Schwertlilien-Vorkommen erhoben. Südlich von Kreuzau befinden sich am rechten Rumfer mehrere Teiche in einerparkartig gestalteten Umgebung. Hierbefindetsich auch ein kleinerSilberweiden-Auwaldrestan einemetwa2mbreften, flachen, naturnahen Bachabschnitt. Nördlich hiervon befindet sich intensiv beweidetes Grünland, auf dem alte Flutmulden deutlich erkennbar sind. Die nördlichen Teile des Staubeckens Obermaubach mit Steilufern und Tietwasserzonen sind aufgrund der Freizeitnutzung nur wenig bedeutsam. Im Gebiet kommen gemäß § 62 LG NRW geschützte Biotope GB-5204-546 vor. Es handelt sich um den Biotoptyp Auwald und Fließgewässerbereiche (natürlich oder natumah, unverbaut). VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - \ 1 1 • 132 :‘1‘1U .vi •;7• j t / ‚9. An LnI 1 Abbildung 5: Ausschnitt mit Darstellung der umliegenden N aturschutzgebiete, FFH-Gebiete, gesetzlich geschützten Biotope und schützenswerten Biotope gemäß Biotopkataster LANUV Quelle: http://www.uvo,nrw.de/uvo.html?langzde (Zugriff 10.10.2017) Im Zuge der Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird nicht in erheblichem Maß in die Schutzgebiete eingegriffen. Europäische Vogelschutzgebiete ( 10 Abs. 6 BNatSchG), Wasserschutzgebiete ( 19 und 32 WHG), Natura 2000 ( 10 Abs. 8 BNatSchG), Naturschutzgebiete ( 23 BNatSchG), Nationalparke ( 24 BNatSchG), Biosphärenreservate oder geschützte Biotope ( 30 BNatSchG) sind durch die Planung nicht betroffen. Die Ziele des Landschaftsschutzgebietes ( 25 und 26 BNatSchG) (2.2-6), Ruraue bei Kreuzau können nicht mehr auf der kompletten Plangebietsfläche verfolgt werden (vgl. Kapitel 4.3). Es ist jedoch vorgesehen, dass die Bebauung einen Mindestabstand von 5 m zum Mühlenteich einhält. In diesem Bereich wären damit auch die Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes weiterhin erreichbar. In dem weiteren Bereich wären die Ziele für das Landschaftsschutzgebiet ohnehin im gesamten Plangebietsbereich schwierig durchführbar. Es handelt sich bereits heute um private Gartenflächen, die mit einer anthropogenen Nutzung vorbelastet sind. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - 5 5.1 Darstellungen von Bestand, Eingriff und Bewertung Allgemeine Beschreibung des Vorhabens Planungsintention In diesem Verfahren soll die bestehende Innenbereichssatzung der Gemeinde Kreuzau an der Üdinger Straße, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erweitert werden. Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Absatz § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB ist, dass 1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, 2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweftverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und 3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 Iit. b genannte Schutzgüter bestehen. Die Anforderung gemäß Nr. 1 ist erfüllt. Die Ergänzung der bestehenden Innenbereichssatzung Teilbereich Üdinger Weg wird geringfügig nach Süden auf beiden Seiten des Üdinger Weges erweitert und stellt eine städtebaulich sinnvolle Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kreuzau dar. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Ergänzungssatzung das Entstehen von Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzungen zwischen dem Innen- und Außenbereich bewirktwird. Gemäß Nr. 2 des § 34 (4) Satz 1 BauGB darf das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht auslösen. Diese Anforderung wird durch die Ergänzungssatzung erfüllt. Auch die Anforderung gemäß Nr. 3 wird erfüllt. Westlich an den Geltungsbereich der Satzung angrenzend befindet sich das FFH-Gebiet DE-5104-302 („Rur von Obermaubach bis Linnich‘). Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau hat das üro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, mit Datum ‘iom 02.09.2016 eine FFH-Vorprüfung erstellt. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des FFH-Gebietes bestehen. Das Planvorhaben bildet den Abschluss der Siedlungsentwicklung gegenüber den angrenzenden Außenbereichsflächen. Eine Prägung der einzubeziehenden Flächen ist hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung durch die angrenzende Wohnbebauung in allen Plangebietsbereichen gegeben. Ziel der Planung ist es, ein bereits erschlossenes Gebiet in integrierter Lage eine in Anlehnung an die in der näheren Umgebung vorhandene städtebauliche Nutzung zuzuführen. Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund der sehr hohen Nachfrage nach freien Wohnbaugrundstücken im Zentralort Kreuzau, dem ein nur sehr geringes Angebot entgegensteht, er folgen. 5.2 Arten und Biotope Arten und Biotope sind ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Als Elemente der natürlichen Stoffkreisläufe, als prägende Bestandteile der Landschaft, als Bewahrer der genetischen Vielfalt und als wichtiger Einflussfaktor für andere Schutzgüter (z.B. Reinigungs- und Filterfunktion für Luft, Wasser und Boden, klimatischer Einfluss der Vegetation, Nahrungsgrundlage für den Menschen) sind Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvieaftzu schützen. Das Überdauern einer für den Planungsraum spezifischen Tier- und Pflanzenwelt muss durch Erhalt, Schaffung und Entwicklung von Biotopsystemen gewährleistet werden. Gemäß dem § 1 Abs. 3 Nt. 5 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensstäften und Lebensräume (Biotope) sowie ihre sonstigen VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen ( 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b; g und § laAbs. 4 BauGB; § 2 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG). 5.2.1 Bestand des Schutzgutes Arten und Biotope FLORA Die heutige potenzielle natürliche Vegetation (HpnV) bezeichnet die Gesamtheit der Pflanzengesellschaften, die sich aufgrund der am jeweiligen Standort herrschenden abiotischen Faktoren wie Boden, Wasser und Klima natürlicherweise und ohne Beeinflussung durch den Menschen einstellen würden. Da in unserer Kulturlandschaft natürliche, vom Menschen nicht veränderte Flächen nur sehr selten zu finden sind, kann die Rekonstruktion der potenziellen Endgeselischaft am jeweiligen Standort dazu beitragen, möglichst landschaftsgerechte und ökologisch sinnvolle Rekultivierungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Das Plangebiet liegt innerhalb der naturräumlichen Untereinheit Stockheimer Wald in der Haupteinheit Zülpicher Börde. Hier würde die potenzielle natürliche Vegetation aus Eichen-Buchenwald mit größerem Birkenanteil bestehen. Durch die anthropogene Beeinflussung ist im Plangebiet keine potenziell natürliche Vegetation vorhanden und in derweiteren Umgebung allenfalls fragmentarisch ausgebildet.1. 1 PAFFEN, Karlheinz; SCHÜHLER, Adolf; MÜLLER-MINY, Heinrich: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108/109 Düsseldorf-Erkelenz, 1. Aufl. B Godesberg: Bundesanstaft für Landeskunde und Raumforschung Selbstverlag, 1963, 5. 36 VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Oktober2T[ Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage ErgänzLlngssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Abbildung 6: Luftbild mit Umgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt auf der rechten Rurseite, am Südende von Kreuzau, am Üdinger Weg, Richtung Üdingen. Die Fläche liegt in der Gemarkung Kreuzau, Flur 015 auf den Flurstücken 32 und 385. Die Planfläche liegt beiderseits des Üdinger Wegs. Der östliche Teil ist von einer Brache aus Gräsern, Stauden und wenige Jahre altem Pioniergehölzen bewachsen und grenztsüdlich an einen Graben. Auf dem westlich gelegenen Teil liegen Gartenanlagen und im südlichen Zipfel ein Holzlager. An der Straße befinden sich eine Buchenhecke und einige Laubbäume (Esche, Weide, Schwarzerle) und Gartenziergehölze. Zum Mühlenteich hin befinden sich Auengehölze (Esche, Weide und Schwarzerle). Direkt südlich des Plangebietes quert ein Fuß- bzw. Fahrradweg den Mühlenteich. Gemäß § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerrandstreifen im lnnenbereich nach § 34 BauGB 5,0 m breit. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist in diesem Bereich verboten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind. FAUNA Im Plangebiet sind Flora und Fauna bereits durch die intensive anthropogene Nutzung vorbelastet. Es handelt sich um private Gartenflächen die an den Üdinger Weg angrenzen. Dennoch bieten die Bereiche der Wiese und Hochstauden sowie Gehö und Laubbaumflächen Lebensraum und ggf. Rückzugsmöglichkeiten für verschiedene Arten an. In Bezug auf den Artenschutz wurde als lnformationsbasis die Liste der planungsrelevanten Arten der LA-NUV(Landesamtfür Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) für das Messtischblatt 5204, (Quadrant 4) Kreuzau hinzugezogen. Vor dem Hintergrund des Bauvorhabens und der Örtlichkeit wurden die Auswirkungen im Hinblick auf die aufgeführten VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nt. 3 BauGB ENTWURF - (planungsrelevanten) Arten ermittelt und beurteilt. Laut dem Messtischblatt 5204 (Quadrant 4) sind folgende planungsLevante Arten vorhanden. Art Wissenschaftlicher Name Status Erhaltungs. Erhaltungs zustand in zustand in NRW NRW (KON) (ATL) Art vorhanden G G Deutscher Name Säugetiere Castor Europäischer fiber Biber Felis silvests Eptesicus serotinus Wildkatze Breifflügelflederrnaus Art vorhanden Art vorhanden GL GL Myotis bechsteinii Myotis dasycneme Bechsteinfiedermaus Teichflederrnaus Art vorhanden Art vorhanden St G St G Art vorhanden G G Art vorhanden Art vorhanden G G U G Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden G G G G G G Art vorhanden G G Art vorhanden G G Myotis daubentonii Myotis myotis Myotus nattereri Nyctalus noctula Pipistrellus nathusii Pipistrellus pipistrell Plecotus auritus Vespertilio murinus . Wasserfleder maus Großes Mausohr Fransenfiedermaus Abendsegler Rauhautflederrnaus Zwergfledermaus Braunes Langohr Zweifarbfledermaus ut Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5204,( Quadrant 4); Säugetiere Quelle: http://www.naturschutzinformationen-nrwde/artenschutz/de/arten/blatt, (Zugff: 10.1 0.2017) Art Status Erhaltungszust Erhaltungszustand and in NRW in NRW (ATL) (KON) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vögel Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G G Accipiter nisus Sperber sicher brütend G G Alauda Arvensis Alcedo atthis Anthus trivialis Asio otus Athene noctua Aythya fena Bubo bubo Buteo buteo Ciconia nigra Cotumix cotumix Feldlerche Eisvogel u-L Baumpieper Waldohreule Steinkauz lafelente Uhu Mäusebussard Schwarzstorch Wachtel sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend rastend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Cuculus canorus Kuckuck sicher brütend Delichon urbica Mehischwalbe Dendrocopos medius Mitteispecht VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz G G u u u u 5 G G G G U GL G G G U1 sicher brütend U1 U sicher brütend G G U Stand: Oktober 2017 U Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nt. 3 BauGB ENTWURF - Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G U Dryocopus Martius Schwarzspecht sicher brütend G G Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend U U Falco tinnunculus Iurmfalke sicher brütend G G Himndo mstica Rauchschwalbe sicher brütend U1- U Lanius collurio Neuntöter sicher brütend G1- U Locustella naevia Feldschwirl sicher brütend U U U G . sicher brütend Luscinia megarhynchos Nachbgall Oholus oholus Pirol sicher brütend U..1- Passer montanus Feldspehing sicher brütend U U Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend 5 5 Pemis apivoms Wespen bussard sicher brütend U U Phylloscopus sibilathx Waldlaubsänger sicher brütend G U Saxicola mbicola Schwarzkehlchen sicher brütend Ut G Scolopax wsticola Waldschnepfe sicher brütend G G Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend U 5 Strix aluco G G G G Waldkauz sicher brütend Tachybaptus mficollis Zwergtaucher sicher brütend Tringa ochropus Waldwasser-läufer rastend G G Tyto alba Schleiereule sicher brütend G G Erhaltungszust Erhaltungszustand and in NRW in NRW (AlL) Tabelle 2: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5204; Vögel Quelle: http://www.naturschutzinformationen-nrw,de/artenschutz/de/arten/blatt, (Zugriff: 10.10.2017) Art Status (KON) Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Amphibien Alytes obstetricans Rana dalmatina Geburtshelferkröte Sphngfrosch Art vorhanden Art vorhanden S G Tabelle 3: Plan ungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5204; Amphibien Quelle: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt, (Zugriff: 10.10.2017) ERHALTUNGSZUSTAND: G Günstig U Unzureichend 5 Schlecht ungünstig Tabelle 4::Erhaltungszustand Quelle: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutzlde/arten/blatt, (Zughff: 10.10.2017) VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 S G Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - 5.2.2 Konflikte mit dem Schutzgut Arten und Biotope Flora und Fauna innerhalb der Plangebiete sind bereits durch die intensive anthropogene Nutzung vorbelastet. Eine Strukturanreicherung der vorhandenen Lebensräume (Gärten) wird in wesentlichen Teilen des Plangebietes durch die Offenhaltung und Pflege durch den Menschen verhindert. Arten und Biotope sind empfindlich gegenüber Flächeninanspruchnahme und der damit verbundenen Zerstörung von Lebensund Nahrungsräumen bzw. allgemein gegenüber Beeinträchtigungen durch menschliche Nutzungen, die auch in Form von Lärm- und Schadstofflmmissionen, Zerschneidung oder sonstigen Veränderungen von Lebensräumen und Biotopen erfolgen kann. Fledermäuse Für die lokale Population stellt sich das Plangebiet aufgrund seiner Ausprägung und Lage im Siedlungsbereich nur ggf. als Wohnhabitat für an den Siedlungsraum angepasste Fledermausarten dar. Hier ist vorrangig aufgrund ihrer Verbreftung und der Häufigkeit die Zwergfledermaus, die Breifflügelfledermaus aufzuführen, welche im Erhaltungszustand als günstig klassifiziert ist. Der Große Abendsegler; Rauhauff]edermäuse, Bechsteinfiedermäuse sowie das Braune Langohr gelten als typische Waldfledermausarten, die bevorzugt unterholzreiche, mehrschichtige Laub- und Nadelwälder mit einem großen Bestand an Baumhöhlen bevorzugen. Diese Arten kommen daher im Plangebietnichtvor. Die FransenfledermausunddasGtoßeMausohr sind sowohl Gebäudefledermausarten als auch Waldfledermausarten, die strukturreiche Landschaften, die durch eine Vielzahl von Gehölzen geprägt sind, nutzen, Die Jagdgebiete liegen bei dem Großen Mausohr meist in geschlossenen Waldgebieten. Die Wasserfledermaus und Teichfiedermaus nutzen vorwiegend große stehende oder langsam fließende Gewässer, wo sie in 5 20 cm Höhe über der freien Wasseroberfläche jagen. Gelegentlich werden auch Wiesen und Äcker aufgesucht. Die Zweifarbfledermaus ist eine Feisfiedermaus, die ursprünglich feisreiche Waldgebiete besiedelt. Ersatzweise werden auch Gebäüde bewohnt. Geeignete ]agdgebiete sind strukturreiche Landschaftgn mit Grünlandflächen und einem hohen Wald- und Gewässeranteil im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich. Es sind keine Waldstwkturen (Bäume mit Baumhöhle) im Verfahrensgebiet vorhanden, die den vorkommenden Waldfledermausarten als Quartiere bzw. als bevorzugte ]agdgebiete dienen könnten. Diese sind in dem angrenzenden FFH-Gebiet aufzufinden. Daher werden diese Fledermausarten den fürsie präferierten Lebensraum nutzen. Siedlungsangepasste Arten können auf den Gewerbeflächen und in den nahgelegenen Gehölzflächen vorkommen. Da keine Änderung an der Gebäudestruktur und Bebauung vorgenommen werden, können die an den Siedlungsraum angepassten und weniger störempfindliche Fledermausarten weiterhin in der Umgebung Habitate finden. Das Bauvorhaben wird nicht gegen das Tötungsverbot, das Störungsverbot sowie gegen den Schutz von Fortpflanzungs- oder Ruhestäffen nach § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG verstoßen. Eine erhebliche Betroffenheit der lokalen Population kann ausgeschlossen werden. Das Vorhaben ist daher in Bezug auf die dargelegten Arten zulässig. - Weitere Säugetierarten Der „Europäische Bieber“ bevorzugt naturnahe Auen mit ausgedehnten Weichhölzern und einem guten Nahrungsangebot. Diese Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die nahegelegenen Auenlandschaften werden weiterhin von dem Biber genutzt werden können. Die Wildkatze hat ihren Verbreitungsschwerpunkt in den Mittelgebirgen. Als bevorzugte Lebensräume zählen Eichen-Buchenund Mischwälder aber auch offene Bereiche wie z.B. Windwürfe mit Naturverjüngung, Waldränder und extensiv genutzte und verbuschte Wiesen. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass trotz der Waldbindung der Art auch offenere Bereiche einen wichtigen Stellenwert als Lebensraum der Art aufweisen. Sie ist jedoch eine scheue, einzelgängerisch lebende Waldkatze und eine Leitart für kaum zerschnittene, möglichst naturnahe waldreiche Landschaften. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Als Ruhestätten nutzen Wildkatzen z.B. Baumhöhlen, Totholzhaufen, Reisighaufen, Holzpolter unterirdische Baue aber auch dichte, hohe Krautvegetation an offeneren Standorten. Obwohl die Wildkatze als eine solitär lebende Art gilt, überschneiden sich häufig die Streifgebiete der einzelnen Wildkatzen. Die Größe des Streifgebietes lag bei Untersuchungen innerhalb Deutschlands zwischen ca. 200 und 4.000 ha. Die HaupWerbreitungsgebiete der Wildkatze sind die Eifelregion, das Südbergland und das ostwestfälische Bergland (Höxter). Der Bestand wird im Jahre 2009 auf ca. 250 300 Individuen geschätzt. - Im Plangebiet sind potenzielle Quartierstandorte nicht vorhanden, da das Bebauungsplangebiet anthropogen genutzte Flächen in Form von Gartenflächen in unmittelbarer Siedlungsnähe aufweist. Im Plangebiet sind Wildkatzen daher auszuschließen. Im Messtischblatt sind 35 Vogelarten aufgeführt. In der folgenden Tabelle werden ihre Habitateignung und das Konfliktpotenzial im Hinblick auf das Vorhaben analysiert. Art Konfliktanalysel Begründung Vögel: Habicht Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen, Als Bruthabitate können Waldinseln ab einer Größe von 1 bis 2 ha genutzt werden. Die Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen Bäumen (z.B. Lärche, Fichte, Kiefer oder Rotbuche) in 14 bis 28 m Höhe angelegt. Bei dem Plangebiet handelt es sich nicht um ein bevorzugtes Bruthabitat des Habichts, da die Plangebiete direkt an Siedlungsbauten anschließen und die vorhandene Ufervegetation überwiegend Jungwuchs (Laubbäume) bzw. Gehölze aufweist. Ggf. könnten die Flächen als Jagdhabftat genutzt werden, jedoch bietet das Umland besser geeignete Alternativflächen mit freier Antlugmöglichkeit. 5 P erbe t einem ausreichenden Nahmngsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Potenzielle Biutstätten können im Plangebiet vorkommen. Die Tötung potenziell einsitzender Tiere ist zu vermeiden (Verbotstatbestand nach § 44 1 (1) BNatSchG). Dies ist über die Entnahme der Bäume außerhalb der Bmtzeiten zu gewäheisten. In der Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Altemativflächen vorhanden. Feldlerche Reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grönländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Die Feldlerche bevorzugt niedrige oder zumindest gut strukturierte Gras- und Kraufflure auf trockenen bis wechselfeuchten Böden in offenem Gelände mit weitgehend freiem Horizont. Die am dichtesten besiedelten Biotope zeichnen sich durch kurze oder karge Vegetation, oft auch durch einen hohen Anteil von nacktem Boden aus. Typische Biotope sind Acker, (Mager-) Grönland und Brachen mit nicht zu dicht stehender Krautschicht. Günstig für die Feldlerche ist eine hohe Kulturendiversität mit hohem Grenzlinienreichtum. Bei dem Plagebiet handelt es sich nicht um ein bevorzugtes Habitat der Feldlerche, da die Plangebiete direkt an Siedlungsbauten anschließen und die Plangebiete von Baum- und Strauchstrukturen umgeben sind. Eisvogel Der Eisvogel bevorzugt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Stelkiem und vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen Brutröhren. Brutplätze liegen oftmals am Wasser. Das Plangebiet ist als Bruthabitat ungeeignet. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB EN]WURF - Baumpieper Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht; geeignete Lebensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Grundsätzlich eignen sich insbesondere die Uferrandstreifen für die Art. In diese Bereichen wird kein Eingriff erfolgen. Waldohreule Altbäume, halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern, auch im Siedlungsbereich in Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungsrandern. Grundsatzlich eignen sich insbesondere die Uferrandstreifenfurde Art. In diesen Bereichen wird kein Eingriff erfolgen. Steinkauz Der Steinkauz brütet in Höhlen und Nischen, meist in Bäumen oder an Gebäuden, lokal bestehen auch Nistkastenpopulationen. Wichtige Habitatelemente stellen dabei Höhlen meist in Obst- oder Kopfbäumen oder Nischen an Gebäuden als Brutplatz oder deckungsreiche Tageseinstände (Bäume, Scheunen, Schuppen, Holzstapel) als Ruheplatz, strukturiertes, kurzrasiges Grünland (insbesondere Dauerweide) mit Weidepfählen, Einzelbäumen o. a. Sitzwarten. Es handelt sich nicht um ein optimal ausgestattetes Habitat mit Obstbäumen, Kapfbäumen oder Nischen an Gebäuden mit kurzrasigem Grünland mit Weidepfählen in der Umgebung. Daher ist die Art im Plangebiet sowie ihrer unmittelbaren Umgebung nicht zu erwarten. Tafelente Tafelenten brüten an meso- bis eutrophen Stillgewässem mit offener Wasserfläche und Ufervegetation. Bevorzugt werden größere Gewässer (ab 5 ha), aber auch künstliche Feuchtgebiete wie Rieselfelder oder kleinere Fischteiche. Das Nest wird meist nahe am Wasser auf festem Untergrund angelegt, zum Teil auch auf Pflanzenmatedal oder kleinen Inseln im Wasser. Die Eiablage beginnt ab Mitte April, Hauptlegezeit ist im Mai/Juni, bis Ende August sind alle Jungen flügge. Als Brutvogel kommt die Tafelente in Nordrhein-Westfalen sehr lokal im Einzugsbereich von Rhein, Lippe, Ems und Weser vor. Der Bwtbestand ist nach einer Zunahme bis in die 1980erJahre in den letzten Jahrzehnten wieder rückläufig und liegt bei etwa 50 Bmtpaaren (2015). Als Durchzügler und Wintergäste erscheinen Tafelenten ab September, erreichen maximale Bestandszahlen im Januar/Februar und ziehen im April wieder ab. Bevorzugte Rast- und Uberwintewngsgebiete sind große Flüsse, Bagger- und Stauseen vor allem in der Westfälischen Bucht, am Niederrhein und in der Kölner Bucht. Im Plangebiet ist ein kleineres Fließgewässer vorhanden, dass nicht dem bevorzugten Habitattyp der Tafelente entspricht. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. Uhu Der Uhu besiedelt reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Die ]agdgebiete sind bis zu 40 km2 groß und können bis zu 5 km vom Brutplatz entfernt liegen. Als Nistplätze nutzen die orts- und reviertreuen Tiere störungsarme Felswände und Steinbrüche mit einem freien Anflug. Daneben sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Das Plangebiet ist als Bruthabitat ungeeignet. Mäusebussard Siedlungsbereich, halb-offene Landschaft, Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. Die Tötung potenziell einsitzender Tiere ist zu vermeiden (Verbotstatbestand nach § 44 1 (1) BNatSchG). Dies ist über die Entnahnie der Bäume außerhalb der Brutzeiten zu gewährleisten. In der Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Alternativflächen als Jagdhabitate vorhanden. Schwarzstorch Besiedelt werden größere, naturnahe Laub- und Mischwälder mit natumahen Bächen, Waldteichen, Altwässern, Sümpfen und eingeschlossenen Feuchtwiesen. Die Nester werden auf Eichen oder Buchen in störungsarmen, lichten Altholzbeständen angelegt . VDH Projektrnanagement GmbH Erkelenz .. . Stand: Oktober2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspfieqerischer Beqleitplan zur OffenIae Ergänzntzung gm. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3BauGB ENTWURF - und können von den ausgesprochen ortstreuen Tieren über mehrere Jahre genutzt werden. Vom Nistplatz aus können sie über weite Distanzen (bis zu 5 10 km) ihre Nahrungsgebiete aufsuchen. Bevorzugt werden Bäche mit seichtem Wasser und sichtgeschütztem Ufer, vereinzelt auch Waldtümpel und Teiche. Während der Ewtzeit sind Schwarzstörche sehr empfindlich, so dass Störungen am Horst (z.B. durch Holznutzung, Freizeitverhalten) zur Aufgabe der Brut führen können. Die Plangebietsfläche ist anthropogen vorbelastet. Daher ist das Vorkommen derArt nicht zu erwarten. - Wachtel Die Wachtel bevorzugt niedrige oder zumindest gut strukturierte Gras- und Krautfluren auf trockenen bis wechselfeuchten Böden in offenem Gelände mit weitgehend freiem Horizont. Insgesamt ist die Fläche von Gehölzen und höherer Vegetation umrahnt In der Nähe befinden sich weitere vertikale Strukturen wie Gebäude und Bäume. Daher kann der Plangebietsfläche keine Habitateignung für die genannten Feldvogelarten zugesprochen werden. Die Frmflächen sind aufgrund der anthropogenen Nutzung (Freizeitaktivitäten) nicht störungsfrei. Kuckuck Den Kuckuck kann man in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf lndustriebrachen antreffen, Die Art kann im Plangebiet vorkommen, jedoch ist es nicht vorgesehen die Gehölz- und Baumarten im Uferrandbereich zu entfernen. Daher sind keine Beeinträchtigungen der Art zu erwarten. Mehlschwalbe Freistehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkon- und Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z.B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt. Es werden keine Beeinträchtigungen erwartet, da keine Eingriffe in potenzielle Bruthabitate erfolgen werden. Mittelspecht Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart eichenreicher Laubwälder (v.a. Eichen Hainbuchenwälder, Buchen-Eichenwälder). Er besiedelt aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und Hartholzauen an Flüssen. Aufgrund seiner speziellen Nahrungsokologre ist der Mitteispecht auf alte, grobborkige Baumbestaide und Totholz angewiesen. Geeignete Waldbereiche sind mmd. 30 ha groß. Das Plangebiet ist als Bruthabitat ungeeignet. Kleinspecht Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzaiteil. Daüber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, aften Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Das Plangebiet entspricht nicht dem bevorzugten Habitat des Kleinspechts (vorwiegend Jungwudis). Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. ‚ Schwarzspecht . .. .. Ausgedehnte Waldgebiete fv.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kieternbeständen), er kommt aber auch in Feldgehölzen vor. Die Bereiche des Waldes und die Ufergehölze bleiben weiterhin bestehen. Baumfalke Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden sowie Gewässern. Jagdgebiete in Feldgehölzen, Baumreihen oder an Waldrändem: als Horststandorte werden Krähennester genutzt. Die Tötung potenziell einsitzender Tiere ist zu vermeiden (Verbotstatbestand nach § 44 1 (1) BNatSchG). Dies ist über die Entnahme der Bäume außerhalb der Brutzeiten zu gewährleisten Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. Turmfalke Offene strukturreiche Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Acker und Brachen auf. Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Feiswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (z.B. an VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen ausgewählt. Potenzielle Brutstätten können im Plangebiet vorkommen. Da es nicht vorgesehen ist, die möglichen Bruthabitate (Gebäude oder Bäume) zu verändern, sind keine Beeinträchtigungen diesbezüglich zu erwarten. Insbesondere im Hinblick auf das Nahrungshabitat sind genügend Atternativflächen vorhanden. Rauchschwalbe Bäuerliche Kulturlandschaft. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflugnglidikeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilengebaut. Offene Flächen für die Nahrungssuche fv. a. Viehweiden) inklusive solcher Standorte, wo die Nahrungstiere bei stürmischem / regnerischem Wetter niedrig fliegen (Schlechtwetter Nahrungsgebiete: Gewässer, windgeschützte Waldränder, Hecken, Baumreihen, beweidetes Grünland, Misthaufen, diese sind insbesondere in ackerdominierten Gebieten im Umfeld von ca. 300 m zum Brutplatz. Im Hinblick auf die Rauchschwalbe können insbesondere Nahrungshabitate im Plangebiet vorhanden sein. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche werden von den Eingriffen nicht betroffen sein, daher ist mit keiner Beeinträchtigung der Art zu rechnen. Neuntöter Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kultutlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. In der Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Alternativflächen als Nahrungshabitate vorhanden. Feldschwirl Als Lebensraum nutzt der Feldschwirl gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern. Seltener kommt er auch in Getreidefeldern vor. Das Nest wird bevorzugt in Bodennähe oder unmittelbar am Boden in Pflanzenhorsten angelegt (z.B. in Heidekraut, Pfeifengras, Rasenschmiele). Das Plangebiet stellt nicht das bevorzugte Habitat des Feldschwirls dar. Es ist nicht von einer Beeinträchtigung des Felds&wids aufgrund des Vorhabens auszugehen. Nachti g all Für die Nachtigall sind ggf. in den Gehölzstmkturen im Untersuchungsraum geeignete Lebensräume vorhanden. Für die Nachtigall liegen unterAnwendung einer den Gehälzschnitt betreffenden Bauzeitenregelung keine Verstöße gegen die Vorgaben des BNatSchG vor. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche werden von den Eingffen nicht betroffen sein. In der Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Altemativflächen vorhanden. Pirol Der Pirol brütet in Mitteleuropa meist in aufgelockerten bis lichten, gewässernahen Gehölzen mit Unterholz, auch in Dörfern und Städten vorwiegend an deren Peripherie. Vorzugsbiotope sind lichte Auwälder, Ufergehölze, Pappelbestände, Bruchwälder und feuchte Feldgehölze. Besiedeft werden ferner wärmeliebende Laubmischwälder, Friedhöte, Parkanlagen, große Gärten, Streuobstwiesen, Obstplantagen, Windschutzgürtel und Alleen. Ausgedehnte dicht geschlossene Formationen, baumlose Gebiete, Trockenzonen ohne Feuchiflächenanteile sowie klimatisch ungünstige (höhere) Lagen werden zur Brutzeit normalerweise nicht bewohnt. Zur Nahrungssuche hält sich der Pirol überwiegend in den Baumkronen aif. In NRW werden Habitate im Siedlungsbereich und Streuobstwiesen mittleiwelle kaum noch oder gar nicht mehr besiedelt. Die für den Pirol als Habitat potenziell geeigneten Gehölzränder sowie das Gewässer bleiben von der Bebauung frei. Feldsperling Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Darüber hinaus dringt er bis in die Randbereiche ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen besiedelt. Für die Art liegen unter Anwendung einer den Gehölzschnitt betreffenden Bauzeitenregelung keine Verstoße gegen die Vorgaben des BNatSchG vor. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. In der Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Alternativflächen vorhanden. — . VDH Projektmanagernent GmbH Erkelenz . Stand: Oktober 2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspfieqerischer Beqleitplan zur Offenlaqe Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Rebhuhn Das Rebhuhn bevorzugt niedrige oder zumindest gut strukturierte Gras- und Krautfluren auf trockenen bis wechselfeuchten Böden in offenem Gelände mit weitgehend freiem Horizont. Insgesamt ist die Fläche von Gehölzen und höherer Vegetation umrahmt. In der Nähe befinden sich weitere vertikale Strukturen wie Gebäude und Bäume. Daher kann der Plangebietsfläche keine Habitateignung für die genannten Feldvogelarten zugesprochen werden. Es werden Grünlandflächen (Rasenflächen) hergestellt. Diese bleiben jedoch aufgrund der anthropogenen Nutzung (Freizeitaktivitäten) nicht störungsfrei. Wespenbussard Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Der Horst wird auf Laubbäumen in einer Hohe von 15 bis 20 m errichtet, alte Horste von anderen Greifvogelarten werden gerne genutzt. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche mit Strauch und Baumbewuchs werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. In der Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Alternativflächen vorhanden. Waldlaubsänger Der Waldlaubsänger lebt bevorzugt in ausgedehnten alten Laub- und Mischwäldem (v.a. in Buchenwäldern) mit einem weitgehend geschlossenen Kronendach der Altbäume und einer schwach ausgeprägter Strauch- und Krautschicht. Altersklassenwälder werden gemieden. Wichtige Habitatstrukturen sind gering belaubte Zweige und Äste oder Jungbäume als Stz-und Singwarten. Das Nestwirdi oder unter Gras- und Krautbüscheln, an kleinen Sträuchern, Baumwurzeln oder in Bodenvertiefungen gut versteckt angelegt. Das Plangebiet weist nicht die bevorzugten Habitattypen des Waldlaubsängers auf. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche mit Strauch und Baumbewuchs werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. In der Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Alternativflächen vorhanden. Schwarzkehlchen Der Lebensraum des Schwarzkehlchens sind magere Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben. Besiedelt werden Grünlandflächen, Moore und Heiden sowie Brach- und Ruderaiflächen. Wichtige Habitatbestandteile sind höhere Einzeistrukturen als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen zum Nahrungserwerb. Für das Schwarzkehlchen existieren keine optimalen Habitatbedingungen. DieMwird im Plangebiet nicht erwartet. Waldschne p fe Die Art kommt in größeren, nicht zu dichten Laub- und Mischwäldern mit gut entwickelter Kraut- und Strauchschicht sowie einer weichen, stocherfähigen Humusschicht vor. Bevorzugt werden feuchte Birken- und Erlenbrüche; dicht geschlossene Gehölzbestände und Fichtenwälder werden hingegen gemieden. Das Nest wird in einer Mulde am Boden angelegt. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche mit Strauch und Baumbewuchs werden von den Eingriffen nicht betroffen. sein. In der Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Alternativflächen vorhanden. Turteltaube Offene, bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in lichten Laub- und Mdiwdem. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schüttet bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche mit Strauch- und Baumbewuchs werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. In der Umgebung der Plangebietsfläche sind genügend Alternativflächen vorhanden. Waldkauz Uchte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten. Als Nistplatz werden Baumhöhlen bevorzugt, gerne werden auch Nisthilfen angenommen. Darüber hinaus werden auch Dachböden und Kirchtürme bewohnt. Das Plangebiet bietet bisher kein bevorzugtes Bruthabitat für den Waldkauz. Im Plangebiet sind vorwiegend ]unghölzer VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspfiegerischer Begleitptan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - ohne Baumhöhlen vorhanden. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche mit Strauch und Baumbewuchs werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. In der Umgebung der Plangebietsfiäche sind genügend Alternativtlächen vorhanden, Zwergtaucher Zwergtaucher sind an Gewässerlebensräume gebunden. Der Brutbiotopzeidinetsh meist aus durch dichte Pflanzenbestände der Verlandungsgesellschaften (Röhricht, Binsen, Weiden) mit kleinen offenen Wasserflächen, geringer Wassertiefe, mäßig verkrautetem bzw. schlammigem Untergrund und klarem Wasser. Bevorzugt werden kleinere verlandende Kolke, Teiche und Weiher, Moor- und Feuchtwiesenbänken, Rieselfelder, Klär- und Schänungsteiche, Berg-senkungsgewässer und entsprechende Uferzonen größerer Gewässer sowie ruhige Abschnitte von Fließgewässern. Da der Zwergtaucher nicht so tief tauchen kann wie andere Taucherarten, werden Flachgewässer mit 0,3 m bis 1 m Wassertiefe bevorzugt. Da das Gewässer und der Mühlenteich nicht von den Eingriffen betroffen sein werden, ist von keiner BeeinträchtiqunQ der Art auszuQehen. Waldwasserläufer Geeignete Nahrungsflächen sind nahrungsreiche Flachwasserzonen und Schlammflächen von Still- und Fließgewässern unterschiedlicher Größe. So kann die Art an Flüssen, Seen, Kläranlagen, aber auch Wiesengräben, Bächen, kleineren Teichen und Pfützen auftreten. Da das Gewässer und der Mühlenteich nicht von den Eingriffen betroffen sein werden, ist von keiner Beeinträchtigung der Art auszugehen. Schleiereule Halboffene Landschaften in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungen; Jagdgebete sind Viehweiden, Wiesen und Acker sowie Randbereiche von Wegen, Straßen und Gräben. Sowohl das Gewässer wie auch die Uferbereiche mit Strauch und Baumbewuchs werden von den Eingriffen nicht betroffen sein. Auch die Gebäudenutzungen bleiben weiterhin erhalten. Das Plangebiet stellt kein optimales Habitat für die Schleiereule dar. Es ist von keiner Beeinträchtigung durch das Vorhaben auszugehen. Von den fiir das MTB 5204-4 gemeldeten Vogelarten sind einige seht eng an b‘estimmte Habitate gebunden, die z. T. in der Umgebung des Plangebietes liegen. Für störempfindliche und den Siedlungen nicht angepasste Arten kann eine Betroffenhe im Vorfeld ausgeschlossen werden, da es sich bei dem Verfahrensgebiet bereits um eine durch den Menschen genutzte Fläche (Garten und Wiese) angrenzend an eine Wohnbebauung handelt. Auch gewässergebundene Arten, die größere Wasserflächen und zum Teil spezifische Biotopansprüche als Habitate z.B. Wasserflächen oder Waldgebiete bzw. WaldränderoderGrünländer bzw. Ackerflächen bevorzugen (Tafelente, Eisvogel, Zwergtaucher, Habicht, Uhu, Schwarzstorch, Mittelspecht, Schwarzspecht, Waldlaubsänger, Wespenbussard, Waldschnepfe, Turteltaube, Wachtel, Rauchschwalbe, Neuntöter, Feldschwirl) können im Plangebiet grundsätzlich vorkommen, Jedoch wird in die Gewässer- sowie strauch- bzw. baumbewachsenen Bereiche kein Eingriff erfolgen. Somit kann eine Beeinträchtigung dieser Arten ausgeschlossen werden. Arten, die aufgrund der Habitatbedingungen oder/und Ihrer Störempfindlichkeit auszuschließen sind (Steinkauz, Baumfalke, Baumpieper, Kuckuck, Schleiereute und weitere Schleiereulen, Rebhuhn, Pirol, Turteltaube, Schwarzkehlchen sowie die Feld lerche) kommen im Plangebiet nicht vor. Der Mäusebussard ist im Hinblick auf seine Brutstätte sehr störanfällig. Als Bmthabat kann die Plangebietsfläche ausgeschlossen werden. Bei der Jagd nutzen Mäusebussarde dagegen mit sehr hoher Stetigkeit straßennahe Flächen. Der Mäusebussard wird nicht beeinträchtigt, da er im Hinblick auf sein Nahrungshabitat genügend Ausweichmöglichkeiten hat und keine Veränderung zum Ist-Zustand erfolgt. In der Gruppe der Offenlandarten können die weniger empfindlichen Vögel auf die umliegenden Grünlandflächen sowie Gärten der umliegenden Wohnbaugebiete ausweichen. Weitere weniger störempfindliche Arten sind der Kleinspecht und die Nachtigall. Diese Arten werden von dem Vorhaben ebenfalls nicht gestört werden, da sie auf umliegende Frei- und Gartenflächen ausweichen können. Zumal in die gehölz- und baumbewachsenen Uferrandbereiche kein Eingriff erfolgen wird. VOH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kteuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGE ENTWURF - Amphibien Der „Springfrosch“ wird durch das Planungsvorhaben nicht beeinträchtigt bzw. gefährdet. Dieser kann die umliegenden Grünflächen weiterhin als Rückzugsorte nutzen. Die Geburtshelferkröte besiedelt vor allem Steinbrüche und Tongruben in Miffelgebirgslagen. In Siedlungsbereichen tritt sie auch auf Industriebrachen auf. Als Absetzgewässer für die Larven werden unterschiedliche Gewässertypen genutzt: sommerwarme Lachen und Flachgewässer, Tümpel und Weihersowie sommerkühle, tiefe Abgrabungsgewässer. Bisweilen werden auch beruhigte Abschnitte kleinerer Fließgewässer aufgesucht. Als Sommerlebensraum dienen sonnenexponierte Böschungen, Geröll- und Blockschutthalden auf Abgrabungsflächen sowie Lesesteinmauern oder Steinhaufen, die in Nähe der Absetzgewässer gelegen sind. Im Winter verstecken sich die Tiere in Kleinsäugerbauten oder selbst gegrabenen Erdhöhlen. Es wird kein Eingriff in die Uferrandbereiche stattfinden. Auch in die Bereiche des Mühlenteichs wird nicht eingegriffen. Daher ist anzunehmen, dass die Amphibienarten durch das Planverfahren nicht beeinträchtigtwerden. Umliegende Grünflächen z.B. im südöstlichen Bereich des Plangebietes können außerdem weiterhin als Rückzugsflächen für die Tiere genutzt werden. 5.2.3 Bewertung des Eingriffs Für die lokale Population stellt sich das Plangebiet aufgrund seinerAusprägung und Lage imSiedlungsbereich als ungünstig für störungsempfindliche Arten dar. Für siedlungsangepasste Arten, sind die Plangebietsflächen allerdings weitgehend gut geeignet. Diese Arten werden von dem Vorhaben ebenfalls nicht gestört werden, da sie auf umliegende Frei- und Gartenflächen ausweichen können. Zumal in die gehölz- und baumbewachsenen Uferrandbereiche kein Eingriff erfolgen wird. Auch in die Bereiche des Mühlenteichs wird nicht eingegriffen. Generell sind im weiteren Umfeld auch weiterhin genügend offene Weidelandschaften wie auch Waldflächen vorhanden, welche als Ausweichhabitate für die im Plangebiet vorkommenden Arten fungieren können. In bestehende, wertvolle Biotopbestände wird durch die Planung nicht eingegriffen, sodass durch die Planung vofaussichtlich keine wertvollen Lebensräume der planungsrelevanten Arten beeinträchtigt werden. Flora und Fauna sind im Plangebiet bereits durch die anthropogene Nutzung (als Gartenfläche) vorbelastet Die Vegetation des Plangebietes setzt sich im Wesentlichen aus Weidenflächen zusammen. Um die gegenüber dem Garten und der Brachfläche aus Gräsern, Stauden und wenige Jahre alten Pioniergehölzen wertvolleren Strukturen (Wald und Uferrandbereiche des Mühlenteiches) zu schützen, wird in die Ergänzungssatzung der Hinweis aufgenommen, dass die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen in dem Gewässerrandstreifen gemäß § 31 Abs. 4 des Landeswassergesetzes NRW, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind, verboten ist. Insgesamt wird das Vorhaben bei Durchführung der zuvor genannten Hinweise in keine besonders wertvollen Biotopsbiikturen eingreifen. Der Verlust der Vegetationsflächen der Plangebietsbereiche, wird im Kapitel 7 ausgewertet und dargelegt. Auf den nicht überbaubaren Flächen wird Ersatzvegetation in Form von Gartenfläche geschaffen. Das restliche ökologische Defizit wird über das Ökokonto der Gemeinde Kreuzau kompensiert. 5.3 Boden Da gewachsener Boden als Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht, ist er grundsätzlich schutzbedürftig. Es muss damuf geachtet werden, dass die Funktionsfähigkeit der natürlichen Wirkungsgefüge des Bodens auch für die Zukunft gewährleistet bleibt ( 1 Abs. 7 lt a und e; § la Abs. 2 BauGB). Gemäß des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist die Funktion des Bodens nachhaftig zu sichern oder wiederherzustellen. Boden erfüllt folgende ökologische Funktionen: VDH Pcojektmanagement GmbH Erkelenz Oki2O1fl Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - • • • • • Lebensraum für Bodenorganismen (Mikroorganismen, Würmer, Käfer, Kleinsäuger) Standort für natürliche Vegetation in vielfältigen Pflanzengesellschaften Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserspeicher, Abflussverzögerung, Grundwasserneubildung) Filter und Puffer für Schadstoffe, welche ins Erdreich gelangen und dort zum Teil abgebaut werden (Nitratrückhaltevermögen) Landschaftsgeschichtliche Urkunde (naturgeschichtliche geologisch-bodenkundliche Besonderheiten, kulturgeschichtliches Zeugnis spezieller Bewirtschaftungsformen und Bodendenkmälern) für den Menschen erfüllt der Boden die Funktionen: • • • • Rohstoffquelle (Ton-, Sand-, Kies- und Torfabbau, Steinbrüche u.ä., je nach Region) Standort für Siedlung, Gewerbe und Infrastruktureinrichtungen Deponieflächen, Schadstoffsenken Nutzung für Land- und Forstwirtschaft (Ernährungs- und Wirtschaftsfaktor) Die benannten Funktionen können konkurrieren, sich gegenseitig ausschließen oder überlagern. 5.3.1 Bestand des Schutzgutes Boden Das Plangebiet liegt im Bereich der Dürener Rurniederung. Die westliche und östliche Begrenzung der Dürener Rurniedewng wird durch deutliche Terrassenkanten markiert. Es herrschen in diesem Bereich Auenlehme mit mehr oder minder starken Sandkomponenten vor, die über dem Schotter der Niederterrasse abgelagert worden sind. Stellenweise, besonders in den Böschungsbereichen von den Lössplatten zur Rurniederung, findet man angeschwemmte Lösslehme, während in unmittelbarer Nähe des jetzigen zum großen Teil regulierten Flussbeftes und ehemaliger Flussschlingen sandige Böden anstehen. Die Planfläche liegt beiderseits des Üdinger Wegs. Der östliche Teil ist von einer Brache aus Gräsern, Stauden und wenige Jahre altem Pioniergehölzen bewachsen und grenzt südlich an einen Graben. Auf dem westlich gelegenen Teil liegen Gartenanlagen und im südlichen Zipfel ein Holzlager. An der Straße befinden sich eine Buchenhecke und einige Laubbäume (Esche, Weide, Schwarzerle) und Gartenziergehölze. Zum Mühlenteich hin befinden sich Auengehölze (Esche, Weide und Schwarzerle). Direkt südlich des Plangebietes quert ein Fuß- bzw. Fahrradweg den Mühlenteich. Gemäß § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerrandstreifen im Innenbereich nach § 34 BauGB 5,0 m breit. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist in diesem Bereich verboten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschafflich erforderlich sind. Zur Bewertung des Schutzgutes Boden werden die Kartierungen zum Boden der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwltung NRW (www.tim-online.nrw.de) und die Bodenkarte (M. 1 :50.OQO) des geologischen Dienstes NRW zur Hie genommen. Das östliche Plangebiet wird vollständig von Gley-Braunerdboden, stellenweise Braunerde-Gleye bestimmt. Bei der obersten Schicht handelt es sich um schluffigen Lehm wechsellagernd mit stellenweise schluffig-tonigem Lehm aus Auenablagerung (Holozän) über einer 1- 10 dm dicken Schicht schluffigem Lehm, kiesig zum Teil schluffig-toniger Lehm aus Auenablagerung über Kies, stellenweise Sand aus Terrassenablagerung. Mit Wertzahlen der Bodenschätzung zwischen 50 und 70, handelt es sich um einen Boden mit hoher Fruchtbarkeit. Auch die Kationenaustauschkapazität und damit die Fähigkeit, Pflanzen mit Nährstoffen zu versorgen, liegen in einem hohen Bereich (261 mol +/m2). Die mögliche Durchwurzelungstiefe liegt mit 11 dm in einem sehr hohen Bereich. Die nutzbare Feldkapazität liegt mit 191 mm in einem hohen Bereich. Die Luftkapazität verfügt über einen geringen Wert (Luftkapazität 88 mm). Entsprechend besteht nur eine unterdurchschnittliche Versorgung von Wurzeln mit Luft. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Der Beg riff der Bodenschätzung bezeichnet die Bewertung der Bodenentwicklung nach ihrer ertragssteigernden Wirkung; die Zustandsstufe dient der Feststellung des Bodenwertes. Es gibt für Ackerland sieben Zustandsstufen mit abnehmender Güte von 1 —7 (Unter Stufe 1 wird die mit der höchsten und unter Stufe 7 die mit der geringsten Leistungsfähigkeit verstanden), Bei der Funktionserfüllung orientiert man sich bundesweit an einer Bodenwertzahl (Bodenzahl bzw. Grünlandgrundzahl) von 60, oberhalb der die Vorrausetzung von § 12 Abs. 8 der BBodSchV (Bundesbodenschutzverordnung) angenommen wird. Der vorliegende Boden liegt im Bereich zwischen 50 und 70. Bezogen auf seine Ertragsfähigkeit ist er somit als nicht schutzwürdig einzustufen. Das Plangebiet wird im Bereich des westlichen Plangrundstückes sowie im Bereich des Üdinger Wegs von Aueng)ey-Braunem Auenboden zum Teil typischen Auengleyboden bestimmt. Bei der obersten Schicht handelt es sich um sandig-lehmigem Schluff, vereinzelt kiesig und schluffigem Lehm, vereinzelt kiesig aus Auenablagewng und weisen eine Mächtigkeit von 6 -20 dm auf. Darunter befindet sich eine Schicht aus Kies stellenweise Sand alternativ vereinzelt schluffiger Lehm, vereinzelt karbonathaftig, vereinzelt toniger Lehm, vereinzelt karbonathaltig, vereinzelt schluffig-toniger Lehm, vereinzelt karbonathaltig aus Terrassenablageru ng des ]ungpleistozäns alternativ zum Teil Auenablagerung sowie Schwemmlöß. Mit Wertzahlen der Bodenschätzung zwischen 50 und 75, handelt es sich um einen Boden mit hoher Fruchtbarkeit. Auch die Kationenaustauschkapazität und damit die Fähigkeit, Pflanzen mit Nährstoffen zu versorgen, liegen in einem hohen Bereich (191 mol +1m2). Die mögliche Durchwurzelungstiefe liegt mit 11 dm in einem sehr hohen Bereich. Die nutzbare Feldkapazität liegt mit 211 mm in einem sehr hohen Bereich. Die Luftkapazität verfügt über einen mittleren Wert (Luftkapazität 93 mm). Entsprechend besteht nur eine durchschnittliche Versorgung von Wurzeln mit Luft. I.. . ‘ 1 . . 4 . • . ‚. - — • - - .• b‘.- — -: .-- t B2 24 --‚ 24 1;‘ &. \..‘ Abbildung 7: Bodenkarte, Quelle: Geologischer Dienst NRW (Zugriff 12.10.201 7) VDH Projektrnanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspfiegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - 5.3.2 Konflikte mit dem Schutzgut Boden Bei Eingriffen in die Freiflächen kommt es durch Baumaßnahmen zu einerAbschiebung von Mutterboden, zu einer Verdichtung und Versiegelung des Oberbodens und zu Eingriffen in die Schichtenfolge des Bodens. Von den Veränderungen kann das gesamte Plangebiet betroffen werden. Eine Verunreinigung mit Schadstoffen ist aufgrund der geplanten Nutzung nicht zu erwarten. 5.3.3 Bewertung des Eingriffs Die Verwirklichung der Planung führt zu einem dauerhaften Eingriff in die Bodenstruktur. Der Eingriff erfolgt allerdings nur in geringem Maße und auf bereits vorbelasteten Flächen Gartenfläche im östlichen Bereich und die Brachfläche im westlichen Teilgebiet), wodurch die unbelasteten Flächen des Außenbereichs geschont werden können. Bei diesen Flächen handelt es sich um keine natürlichen bzw. unberührten Flächen. Zum Mühlenteich hin befinden sich Auengehölze (Esche, Weide und Schwarzerle). Gemäß § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerrandstreifen im lnnenbereich nach § 34 BauGS 5,0 m breit. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist in diesem Bereich verboten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind. Generell ist Boden empfindlich gegenüber Eingriffen und Veränderungen der Schichtenfolge und anderen mechanischen Einwirkungen (z.B. Verdichtung). Insbesondere im Rahmen von Baumaßnahmen wird die Bodenstruktur durch Flächenversiegelung, Verdichtung, Abtragungen und Aufschüttungen negativ verändert. Positiv wirkt sich hingegen aus, dass die Plangebietsfläche aufgrund der Zuordnung im Innenbereich bezüglich derÜberbauung sich an den umliegenden Bebauungsplanstrukturen orientieren muss. Aufgrund des Gebietscharakters ist eine GRZ von 0,4 (WA) (zzgl. GRZ 0,2 für die Nebenflächen) für die beiden Grundstücke des Plangebietes einzuhalten. Die von der Bebauung freizuhaltenden Flächen können die Bodenfunktionen weiterhin erhalten. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspfiegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF Abbildung 8: Darstellung der Plangrundstücke mit Berechnung der überbaubaren Grundstücksfläche Quelle: VDH GmbH Das Grundstück 1 kann aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung noch zusätzlich bis zu ca. 31 % überbaut werden. Dies entspricht einer Fläche von ca. 436 m2. Hier liegt jedoch die Besonderheit vor, dass in dem Grundstück die von der Bebauung freizuhaftenden Uferbereiche (ca. 112 m2) in die Grundstücksfläche reinragen. Daher kann die tatsächlkhe Bebauung auf einer Fläche von max. 338 m2 stattfinden. Das Grundstück 2 kann aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung noch zusätzlich bis zu ca. 32 ¾ überbaut werden. Dies entspricht einer Fläche von ca. 451 m2 des Gesamtgwndstücks 2, davon können max. ca. 395 m2 für Hauptgebäude (ca. 28% des Grundstücks 2) genutzt werden. Entsprechende Maßnahmen können den Eingriff in den Boden auf das nötigste Maß beschränken. Dazu müssen z.B. bei den Baumaßnahmen unnötige Befahrungen und Bodenbewegungen unterbleiben. Abgetragener Oberboden muss fachgerecht gelagert und nach Möglichkeit wieder eingebaut werden. Es bleibt festzustellen, dass die Bodenstruktur durch den Eingriff nicht weitgehend verändert wird. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz iTktober2O1T1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - 5.4 Wasser Wasser ist in seiner vielfäftigen Zustandsgröße und Ausbildung ein grundlegender Baustein im Ökosystem. Hydrologisch gesehen ist Wasser als Transportmedium für die Weiterleitung von Stoffen von entscheidender Bedeutung. Wasser ist Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen und bietet darüber hinaus Lebensraum für spezifische Organismengemeinschaften. 5.4.1 Bestand des Schutzgutes Wasser Als landschaftsprägendes Oberflächengewässer ist die westlich zur Gemeinde Kreuzau verlaufende Rur zu nennen. Von dem Staubecken in Obermaubach werden im Mittel ca. 5,020 m3/sec Wasser in die Rur geleitet. Im Westen des Plangebietesveäuft der als Bau- und Bodendenkmal eingetragene Mühlenteich. Dort wo der Kreuzauer Mühlenteich von der Rur abzweigt, bendet sich ein Lattenpegel des Wasserverbandes Eifel-Rur. Von der Rur wird dort 1 m3/sec Wasser in den Mühlenteh abgeleet. Der Mühlenteich entspricht der Gewässergüte II und ist damit mäßig belastet. Der Mühlenteich ist seit dem 06.12.2007 als Baudenkmal (Denkmal Nr. 117) und als Bodendenkmal (Denkmal Nr. 11/ DN 166) in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau eingetragen. Zukünftige bauliche Maßnahmen am Mühlenteich bedürfen einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW. Wasserschutzgebiete gemäß § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach dem Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete (gemäß § 53 des Wasserhaushaltsgesetzes) sind im Plangebiet nicht vorhanden. Für das Plangebiet besteht keine Hochwassergefahr und es sind keine Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Bei dem GrundWasserkörper 282_07 Hauptterrassen des Rheinlandes“ handelt es sich um einen Porengrundwasseeer des silikatischen Gesteinstyps (Kies und Sand). Die Durchlässigkeit wird als mittel bis hoch angegeben. Der Grundwasserkörper gehört zu den hydrogeologischen Teilräumen ‚Altpleistozän von Ville, Erft und Rur“ und „Terrassenebenen des Rheins und der Maas“. Der Teilraum Altpleistozän von Ville, Erft und Rur wird durch Terrassenflächen im Westen der niederrheinischen Tieflandbucht gekennzeichnet. An weit aushaltenden Nordwest gerichteten Störungen werden diese in drei Großschollen zerlegt, die jeweils nach Nordosten einfallen. Durch den Braunkohlenbergbau sind hier weitreichende Grundwasserabsenkungen vorhanden. Der obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von altpleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren Hauptterrassen gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und bis mehr als 20 m mächtig werden können. Im Norden bildet bis mehr als 10 m mächtiger Löss eine hochwirksame Deckschicht, die jedoch nach Süden immer mehr abnimmt. Nur in der Erosionsrinne des Erfttales mit ihren ursprünglich ganz gengen Flurabständen stehen vorwiegend bindige Auenablagerungen an. In der Gesteinsabfolge treten mächtige tertiäre Schichtfolgen aus Sanden, teilweise auch Kiessanden, Ionen und Schluffen sowie bis <60 m mächtigen Braunkohlenfiözen auf. Dementsprechend sind bis zu 10 Grundwasserstockwerke ausgebildet, die jedoch an Faziesgrenzen oder tektonischen Störungen hydraulisch miteinanderverbunden sind. Die quartären und tertiären Lockergesteinsfolgen sind im Zentrum der Niederrheinischen Tieflandbucht bis mehr als 1.000 m mächtig. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB EN1‘NURF - Der Teilraum ist tektonisch in die drei Großschollen Kölner 1 Venloer Scholle, Eilt-Scholle und Rur-Scholle gegliedert. Die begrenzenden Störungen sind abschnittsweise hydraulisch dicht; daher können auf kurze Distanz große Differenzen der Grundwasserdruckflächen auftreten. Die Braunkohlenfiöze werden seit Jahrzehnten in bis zu 480 m tiefen Tagebauen abgebaut. Dazu sind weitreichende Grundwasserabsenkungen bis unter die tiefste Abbausohle notwendig, die in ihrer horizontalen Ausdehnung Rhein, Maas und Eifelrand erreicht haben und im Norden bis in den Raum nördlich von Mönchengladbach reichen. Im Zentrum des Teilraumes sind daher die meisten Grundwasserstockwerke entleert. Der Teilraum Terrassenebenen des Rheins und der Maas wird durch nacheiszeitliche bis rezente Flussterrassen des Rheins und der Maas und ihrer Nebenflüsse gekennzeichnet. Wasserwirtschaftlich wird dieser Teilraum als der wichtigste Raum in Nordrhein-Westfalen mit umfangreicher Grundwasser- und Uferfiltrat-gewinnung eingeordnet. In diesem Teilraum bilden Kiessande und Sande jüngerer Miffelterrassen, Niederterrassen und Auenterrassen den im Mittel ca. 20 m, selten über 40 m mächtigen oberen Grundwasserleiter. Warmzeitliche Schluffe, Tone und Torfe können am nördlichen Niederrhein den Grundwasserleiter lokal in zwei Teilstockwerke trennen. Die Grundwassersohle bildetdorttertiärzeitliche mane Feinsande, Schluffe und Tone. Im Raum Köln Bonn steht unter den miffelpleistozänen bis holozänen Kiessanden des oberen Grundwasserstockwerkes nach Süden zunehmend festländisch geprägtes Tertiär mit Braunkohlen, Tonen und Sanden an. Hier sind mehrere Gtundwasserstockwerke ausgebildet; die Grundwasserfühwng in den tieferen Stockwerken ist von der großräumigen Grundwasserabsenkung des Braunkohlenbergbaus beeinflusst. Auch die jungen Terrassen der Rur als rechten Nebenfluss der Maas gehören zu diesem Teilraum. Die Niederterrasse als oberer Grundwasserleiter ist jedoch nur wenige Meter mächtig und ist hydraulisch mit den vom Bergbau beeinflussten tertiären Grundwasserleitern hydraulisch verbunden (s. Teilraum 2301). - Die Deckschichten bestehen einerseits aus Windablagemngen (Löss, Sandlöss, Flugsand), andererseits aus tonig-schluffigen bis feinsandigen, lokal auch torfigen Hochflut- und Auensedimenten. Die Gwndwasserflurabstände betragen selten mehr als 5 m. Die quartären Terrassensedimente enthalten die wichtigste Grundwasserresource, sind aber gleichzeitig auch der Hauptlieferant von Kies und Sand für die Baustoffindustrie. Zahlreiche Nassabgrabungen, insbesondere beiderseits des Niederrheins sind mit Abraum, Industrie- und Gewerberückständen verfüllt und beeinträchtigen die hydraulische Verbindung zwischen Rhein und Grundwasser. Im Südwesten der Nieder-rheinischen Bucht (s. Teilraum 2301) ist das Grundwasser großräumig um bis zu 480 m abgesenkt. Die Auswirkungen reichen im Süden und Osten bis in das Rheinische Schiefergebirge, im Norden bis in den Raum Neuss Mönchengladbach Roermond (NL) (http://sbl-itp-286.it.nrw.de/elwashygrisc/Hydrogeoteilraeume/teilraum.php?tr=2301, Zugriff 12.03.2015). - - Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit, Niedetschlagswasser aufzunehmen, zu speichern und zeitlich verzögert an die Atmosphäre, an die Vegetation oder an die Vorfluter abzugeben. So wirken sie ausgleichend auf den Wasserhaushalt und hemmen die Entstehung von Hochwasser. Die Bodenteilfunktion ‚Ausgleichskörper im Wasserhaushalt‘ wird durch das lnfiltrationsvermögen des Bodens gegenüber Niederschlagswasser und die damit verbundene Abflussverzögerung bzw. verminderung definiert und wird aus den Bodenkennwerten gesättigte Wasserleitfähigkeit, nutzbare Feldkapazität und - VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB ENTWURF - Luftkapazität abgeleitet. Die gesättigte Wasserleiffähigkeit2 wird aus der finalen Rate bei dem Prozess des Eindringens von Wasser nach Niederschlägen, die sich einstellt, wenn der Boden vollständig gesättigt ist, ermittelt. Die gesättigte Wasserleitfähigkeit ist im Bereich des östlichen Grundstücks hoch (45 cm/d). Unter Feldkapazät versteht man die Wassermenge, die ein zunächst wassergesättigtet Boden gegen die Schwerkraft nach 2 bis 3 Tagen noch halten kann. Die nutzbare Feldkapazität ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetation nutzbar ist und im Boden in den Miffelporen mit Saugspannungen zwischen den pF-Werten 1,8 und 4,2 gespeichert wird. Die nutzbare Feldkapazität ist im gesamten Plangebiet hoch (191 mm). Der Grenzflurabstand beschreibt die Tiefe, bis zu der der Grundwasserspiegel bedingt durch kapillaren Aufstieg, Einfluss auf die Verdunstung und den Ertrag hat. Damit kann sich die in diesem Bereich vorhandene Vegetation in Trockenperioden am Grundwasser bedienen. Dieser liegt mit 16 dm im Bereich des östlichen Grundstücks sehr hoch. Für die Versickerung sind die Böden innerhalb des östlichen Grundstücks nur bedingt geeignet. Die gesättigte Wasserleiffähigkeit ist im Bereich des westlichen Grundstücks und Üdinger Weg hoch (50 cm/d). Die nutzbare Feldkapazität ist in diesem Bereich sehr hoch (211 mm). Der Grenzflurabstand liegt mit 6 dm im seht hohen Bereich, Für die Versickerung sind die Böden innerhalb des westlichen Grundstücks und Üdinger Weg zu nass und daher ungeeignet. 5.4.2 Konflikte mit dem Schutzgut Wasser Gemäß § 44 LWG NRW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Durch das Planvorhaben das Plangebiet in den Innenbereich des Ortes einbezogen werden. Durch die Überbauung und Versiegelung bisher unbebauter Böden kommt es innerhalb das Plangebietes zu einer Reduzierung der Versickewngsfähigke des Bodens (vgl. Abbildung 8). Dies kann zu einer Minimierung der Grundwasserneubildungsarte sowie zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere führen. Da die Böden nur bedingt versickerungsfähig bzw. für die Versickerung ungeeignet sind, ist von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers auszugehen. 5.4.3 Bewertung des Eingriffs Verschmutzungen von Wasser sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Durch die Planung werden bisher unbebaute Böden innerhalb des Ortsteiles versiegelt, wodurch die Versickemngstähigkeit der Böden reduziert wird (vgl. Abbildung 8). Die Frischwasserversorgung soll durch Anschluss an das Wasserverteilungsnetz der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH erfolgen. Die weiteren Versorgungsleitungen verlaufen unmittelbar am Satzungsgebiet in der öffentlichen Verkehrsfläche. Bis auf Höhe Üdinger Weg Hausnummern 68 bzw. 93 befindet sich ein gemeindlicher Schmutzwasserkanal. Mit Bezug auf die Vorschriften der Verordnung des Wasserschutzgebietes Am Lohberg müssen die Bauvorhaben an die Kläranlage angeschlossen werden. Dies ist über die Zuleitung des anfallenden Schmutzwassers an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal gewährleistet. Das Schmutzwasser wird somit der Zentraikläranlage des WVER in Düren-Merken zugeführt. 2Die gesättigte Wasserleitfähigkeit einer Bodeneinheit für eine gewählte Bezugstiefe (kfges) wird aus den schichtspezifischen Wasserdurchlässigkeiten (kfi kf5 für die Schichten sl sn) abgeleitet. Die ausgewiesene Wasserdurchlässigkeit kennzeichnet den Widerstand, den der Boden einer senkrechten Wasserbewegung entgegensetzt. Die Wasserdurchlässigkeit ist ein Maß für die Beurteilung des Bodens als mechanischer Fifter, zur Abschätzung der Erosionsanfälligkeit schlecht leitender bzw. stauender Böden und der Wirksamkeit von Dränungen. (Website geologischer Dienst NRW: Zugriff 11.07.2013) — — VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nt. 3 BauGB ENTWURF - Neue Bauvorhaben im Bereich der Ergänzungssatzung sind über verlängerte Kanalhausanschlüsse an den Schmutzwasserkanal anzuschließen. Eine Verlängerung des gemeindlichen Schmutzwasserkanals ist nicht vorgesehen. Bis auf Höhe Üdinger Weg Hausnummern 68 bzw. 93 liegt ein gemeindlicher Regenwasserkanal. Das anfallende Regenwasser im Bereich der Ergänzungssatzung wird in den bestehenden Regenwasserkanal eingeleitet und somit der Rur zugeführt. Somit ist der Eingriff bezüglich des Schutzgutes Wassers von nachrangiger Bedeutung. Folgender Hinweis wird in die Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg eingefügt. Wasserschutzgebiet: Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird vorn Wasserschutzgebiet Kreuzau Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH erfasst. Grundlage bildet die ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung von Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Haftungspflichten für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg vom 17.07.2073. — Der Geltungsbereich liegt in der Schutzzone III a. In der Schutzzone III a ist gemäß 1., 7., c) der Verordnung der Erlass einer Satzung gern. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB zulässig, sofern das anfallende Schutzwasser einer kommunalen Kläranlage zugeführt wird (siehe Punkt 5 der Satzung). Die gleichen Voraussetzungen gelten für die Errichtung von baulichen Anlagen (1., 2.). Somit sind die planungs- und baugenehmigungsrechtlichen Vorgaben der Verordnung zum WasserschutzgebietAm Lohberg erfüllt. Die weiteren Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Haftungspflichten der Verordnung sind entsprechend anzuwenden bzw. zu berücksichtigen und bleiben von dieser Satzung unberührt. 5.5 Klima und Luft Das lokale Kleinklima bildet die Grundlage insbesondere für die Vegetationsentwicklung. Darüber hinaus ist das Klima unter dem Aspekt der Niederschlagsrate auch für den Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung verantwortlich. Luftwiedewm ist lebensnotwendig zum Atmen für Menschen und Tiere. Zudem übernimmt die Atmosphäre Funktionen als Schutz- und Übertragungsmedium für Stoffflüsse. Ein ausgewogenes Klima und eine regelmäßige Frischluftzufuhr sind Grundlage für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Die klimatischen Bedingungen sind deshalb neben Boden und Wasser die wichtigsten Grundlagen des Lebens, die es zu sichern und zu erhalten gilt ( 1 Abs. 5 und 6 Nr. 7 lit. a BauGB). Gemäß § 1 (3) Nr. 4 BNatSchG sind Beeinträchtigungen des Klimas zu vermeiden. In den Zielsefzungen sollen erneuerbare Energien Berücksichtigung finden, zudem‘ist auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas, auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege hinzuwirken. Ziele zur Vermeidung von Luftverschmutzungen ergeben sich aus dem Bundesimmissions schutzgesetz (BlmSchG) in dem es heißt: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen und auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. 5.5.1 Bestand des Schutzgutes Klima und Luft Spezielle Klimadaten fürdie Plangebiete liegen nichtvor. DerLandschaftsraumWollersheimerStufenländchen und Vlattener Hügelland, werden durch ein submontanes bis atlantisches Klima mit vorherrschenden Südwest-Winden und vielen nebelanTlen Hangzonen geprägt. Die durchschnittlichen Jahresniederschläge belaufen sich auf 650 750 mm (LANUV 2013). Die - VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Lufttemperatur beträgt im Jahresmittel um 9° C (LANUV 2010). Die Anzahl der Eistage beträgt im Mittel 15 bis 20 Tage im Jahr. Der Untersuchungsraum umfasst eine Garten- und Brachfläche. Als unbebaute Freifläche wirkt das Plangebiet bisher als Kaltluftentstehungs- und -leiftläche zur Versorgung der angrenzenden bebauten Gebiete mit Frischluft. Die vorhandene Vegetation wirkt in gewissem Maße als Schadstoff- und Staubfilter. Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung sind die klimatischen Funktionen der Flächen jedoch jahreszeitabhängig bei fehlender Vegetation eingeschränkt. Die örtlich klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bestimmen oftmals das Ausmaß von Luftverunreinigungen. Lokalklimatische Gegebenheiten in Verbindung mit der Bebauungsstruktur und den Nutzungen in der Umgebung können hierbei von Bedeutung sein. Die Fläche ist bereits heute insbesondere durch Immissionen des Verkehrs vorbelastet. In Bezug auf Verkehrwurden die Vorbelastungen des Plangebietes durch Treibhausgase anhand des Emissionskatasters Luft NRW ausgewertet. Für die Darstellung in einem 1 x 1 km2 Raster wird ersichtlich, dass die Belastung des Plangebietes in Bezug auf die Treibhausgase insbesondere durch den Verkehr bereits heute vorhanden ist. Die folgende Tabelle stellt die einzelnen Schadstoffe, die aus dem Verkehr, der Landwirtschaft und aus Kleinfeuerungsanlagen resultieren dar: Emittentengruppe Raumbezug Erhebungsjahr Raster 1 xl km2 zu dem das Plangebiet gehört Schadstoff Distickoxid tN20) Kohlendioxid fC02) Methan (CH4) Ammoniak (NH3) 43- 230 ka/ km2 1.200- 6.700 11km2 75-510 kg/km2 36- 120 kg! km2 Flüchtige organische Verbindungen ohne Methan 1.200-8100 kg/km2 Kohlenmonoxid (CO) Organische Gase und Dampfe Verkehr Gemeinde Organische Gase und Dämpfe aus Verdunstung Raster 1 xl km2 zu dem das Plangebiet gehört Schwefeloxide (SO/SO2) Stickoxide (NO/NOz) Platin 2007 Mengen pro Jahr 1 3-59 11km2 1.3o8.6oo kg!km2 250 490 kg! km2 - 6.7 41 kg/km 2 - 3,2-21 11km2 210— 470 mg/km2 Gemeinde PCDD+PCDF (Dioxine ÷Furane; als Teq) 3,5-9 9pg!km2 Raster 1 xl km2 zu dem das Plangebiet gehört Benzoapyren (BaP) 8,8 34 g/km2 Benzol Gemeinde Raster 1 xl km2 zu dem das Plangebiet VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Benzol aus Verdunstung Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe - 76-550 kg/km2 2.000-3.900 g!km2 300-1.100 g/km2 Stand: Oktober 2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspfleqerischer Beqleitplan zur OffenIae Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - gehört Toluol X4ole Feinstaub (Gesamtstaub) Dieselruß Kraftstoffverbrauch 170- 910 kg! km2 160- 850 kg! km2 970 4.900 kg! km2 — 51 240 kg! km2 380 2.100 Ukm2 - - Tabelle 5: Emissionsbetriebe im Plangebiet sowie im Umkreis des Plangebietes gemäß EmTssionskataster Luft NRW Quelle: NRW Umweltdaten vor Ort (Zugriff 12.10.2017) Das Emissionskataster Luft NRW legt die bedeutsamen Emittentengruppen in NRW (Industrie, Gewerbe, Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr aber auch Landwirtschaft, Nutztierhaltung und sonstige Quellen z.B. Bergbau, Abfaildeponien etc.) dar. Hier gilt der Verkehr als einer der Hauptverursacher von Luftschadstoffen und setzt N02, flüchtige organische Verbindungen, Dieselrußpartikel oder C02 frei. Es sind keine weiteren beeinträchtigenden Luftimmissionsquellen in der näheren Umgebung vorhanden. 5.5.2 Konflikte mit dem Schutzgut Klima und Luft Durch die geplante Bebauung kommt es in Teilbereichen zu einem Verlust von Freiflächen zur Frischluftproduktion. Durch eine Versieglung der entsprechenden Flächen kommt es zudem zu einer zusätzlichen Erwärmung im Plangebiet und damit zur Veränderung der Temperaturschichtung. Aufgrund der Größe der Plangebietsbereiche sind die Auswirkungen als gedng zu bewerten. 5.5.3 Bewertung des Eingriffs Insgesamt entsteht durch das Vorhaben eine Minderung der örtlichen Frischluftproduktion. Durch Schadstoffemissionen während der Bauphase kann es temporär zu einer luifhygienischen Beeinträchtigung kommen. Aufgrund der relativ geringen, ökologischen Wertigkeit der vorhandenen Biotopflächen ist nicht von einer besonders hohen, klimatischen Funktion auszugehen. Die Steigerung des Erwärmungspotenzials durch die geplante Bebauung istgedng, da nur ein geringer Anteil der jeweiligen Grundstücke (insgesamt max. ca. 800 m2) versiegelt wird. Die Uferrandbereiche mit dem Gehölz- und Baumbewuchs bleiben erhalten. Insbesondere Bäume und weitere Gehölzstrukturen wirken skDh vorteilhaft auf die Luifhygiene aus (C02-Minderung / Sauerstoffproduktion). Eine klimatisch maßgebliche Beeinträchtigung wird somit auch nach der Verwirklichung der Planung im Vergleich zur Bestandssituation nicht zu erwarten sein. In Bezug auf das Schutzgut Luft und Klima ist das Vorhaben somit als insgesamt verträglich einzustufen. 5.6 Landschafts- und Ortsbild Ein wichtiges Ziel im Bereich Landschaftsbild und Erholung ist die Erhaltung vorhandener und die Entwicklung bereits beeinträchtigter naturräumlicher Elemente und somit die Verbesserung des Erholungs- und Erlebniswertes einer Landschaft. Gemäß dem § 1 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind neben den Naturgütern und der Pflanzen- und Tierwelt auch die Vielfalt und Eigenart und Schönheft von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig zu sichern. Die fortschreitende Inanspruchnahme von Landschaft als Folge steigender Nutzungsansprüche der letzten Jahrzehnte stellt eine Herausforderung an die Raumplanung dar. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - 5.6.7 Bestand des Schutzgutes Landschafts. und Ortsbild Das bestehende Landschaftsbild des Plangebietes setzt sich im östlichen Bereich der Fläche aus einer Brache bestehend aus Gräsern, Stauden und wenige Jahre altem Pioniergehölzen, die südlich an einen Graben angrenzt zusammen. Östlich angrenzend befindet sich eine eingleisige Bahntrasse auf der die Rurtalbahn verkehrt. Diese Bereiche sind in ihrer Vielfalt, Eigenart und Naturnähe als äußerst nachrangig einzustufen. Es handelt sich um Biotoptypen mit geringem Arten- und Biotoppotenzial. Abbildung 9: Blick auf die das östlich Grundstück vom Üdinger Weg Richtung Osten Quelle: VOH GmbH, September 2017 VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gerneinde Kreuzau Landschaftspfiegerischer Segleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - .; - 4- rJ1Ih4 1. F L 3t 4 r 1va . . k -‘-‘.•:- t1%; 4, 0 ‘1 2t;,, ‘4t‘ 4. 4 .‘l:v— .‚I ‚..W . 1 t - -- Abbildung 10: Blick auf die das westliche Plangebiet Blick in den Garten vom Gebäude Richtung Südwesten Quelle: VDH GmbH, September 2017 Auf dem westlich gelegenen Teil liegen Gartenanlagen und im südlichen Zipfel ein Holzlager. An der Straße befinden sich eine Buchenhecke und einige Laubbäume (Esche, Weide, Schwarzerle) und Gartenziergehölze. Zum Mühlenteich hin befinden sich Auengehölze (Esche, Weide und Schwarzerle). Direkt südlich des Plangebietes quert ein Fuß- bzw. Fahrradweg den Mühlenteich. Gemäß § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerrandstreifen im lnnenbereich nach § 34 BauGB 5,0 m breft. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist in diesem Bereich verboten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind. Das Erscheinungsbild des westlichen Grundstücks entspricht einer typischen Gartenlandschaft. Die Naturnähe ist auf den jeweiligen Grundstücken lediglich in den Uferrandberreichen vorhanden. Hier sind vielfältige Auwaldstrukturen in denen der Mühlenteich eingebettet ist voizufinden. Bisher wirkt das östliche Gebiet als Freifläche. Die westlich gelegene Gartenfläche ist vom Üdinger Weg aufgrund der vorhandenen Hecke nicht einsehbar. Das Landschaftsbild und die Erholung als Naturpotenzial sind empfindlich gegenübereiner Veränderung der Landschaft, insbesondere in Form von Bebauung und landschaftsfremden“ Nutzungen. Dadurch wird auch die Erholungsnutzung für den Menschen, die durch den Eindruck der,,freien Landschaft‘ entsteht, beeinträchtigt. Neben dem Hinzufügen von störenden Elementen kann das Landschaftsbild auch durch das Enifemen von typischen und prägenden Elementen, wie etwa Grünstrukturen, beeinträchtigt werden. VDH Projektrnanagernent GrnbH Erkelenz iiöktober2O1T Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Durch die kleinflächige Zunahme des Ortsteiles wird der Ort in diesem Bereich städtebaulich geschlossen, da sich das Gebiet bisher als Außenbereichsfläche im Innenbereich dargestellt hat. Durch die städtebaulichen Strukturen, die sich in Richtung Norden, Osten und Süden anschließen, ist die Fläche bereits heute in ihrem Landschaftsbild beeinflusst. Da im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes zudem keine landschaftlich wertvollen Elemente vorhanden sind, ist insgesamt von keiner hohen Empfindlichkeit des Landschaftsbildes auszugehen, zumal die bestehenden Vegetationsstrukturen fast vollständig erhalten werden können. 5.6.2 Konflikte mit dem Schutzgut Landschafts. und Ortsbild Durch die Errichtung von Baukörpern wird das Landschaftsbild grundlegend verändert. Im subjektiven Landschaftseindwck und für die Erholungsnutzung gehen Freiflächen verloren und werden durch funktionsarme Siedlungsflächen ersetzt. 5.6.3 Bewertung des Eingriffs Das Landschaftsbild wird grundlegend verändert. Die insbesondere nach Funktionalität gestaitete Siedlungsfläche kann zu einer Verschlechterung des Landschaftsbildes, durch Hinzufügen von landschaftsfremden Nutzungen, beitragen. Jedoch wfrd nicht in die wertvollen Uferrandbereiche und das Gewässer eingegriffen. Gemäß § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerrandstreifen im lnnenbereich nach § 34 BauGB 5,0 m breit. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist in diesem Bereich verboten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erfordeich sind. Der Eingriff erfolgt in die landschaftlich und ökologisch weniger wertvollen Brach- und Gartenflächen. Zudem ist die Fläche durch anthropogene Nutzungen bereits vorbelastet. Die Versiegelung der Flächen orientiert sich an den umgebenden Bauten, d.h. dass sowohl keine zu massiven und hohen Gebäude errichtet werden können. 6 6.1 Vermeidung und Minderung des Einfriffs Vermeidbarkeit des Eing riffs Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist verrneidbar, wenn • kein nachweisbarer Bedarf für das Vorhaben besteht, • das Vorhaben keine geeignete Lösung für die Deckung des vorhandenen Bedarfs darstellt, • eine für Naturhaushalt und Landschaftsbild räumlich, quantitativ oder qualitativ güntigere Lösungsmöglichkeit besteht, welche den eigentlichen Zweck des Vorhabens ebenfalls erfüllt. Der Bedarf für die Planung ist gegeben. Die Gemeinde Kreuzau strebt innerhalb der gleichnamigen Ortschaft an, die Plangebietsbereiche, die durch die vorhandene Bebauung geprägt sind, in den Innenbereich gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzubeziehen. Die Plangebietsbereiche bieten sich für die Einbeziehung in den Innenbereich des Ortsteiles an. Die Erweiterungen fügen skDh in die nähere Umgebung ein und orientieren sich an natürlichen städtebaulichen Zäsuren, die natürliche Abgrenzung in durch den Mühlenteich gegeben. Nördlich der beiden Grundstücke schließen Wohnbebauungen der Siedlungen an, die Richtung Norden fortgeführt werden. Östlich wird das Plangebiet durch die eingleisige Bahntrasse der Rurtalbahn und im Westen wird das Plangebiet durch das Fließgewässer Mühlenteich mit den Uferrandstrukturen begrenzt. Die Einbeziehung des Plangebietes dient also der klareren Abgrenzung des Innenbereiches gegenüber dem Außenbereich und kann gleichzeitig die Entwicklung VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gern&nde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - der örtlichen Wohnsituation sowie die städtebauliche Ordnung fördern und den schonenden Umgang mit Grund und Boden begünstigen. 6.2 Minderung der Eingriffsfolgen Wenn Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenalternativen geeignet sind, Eingriffsfolgen zu mindern oder gar zu vermeiden ohne den eigentlichen Zweck des Eingriffs unverhältnismäßig zu beeinträchtigen, verpflichtet der Gesetzgeber den Maßnahmenträger hierzu. Boden • Einsatz natürlicher Schüttg üter. • Die Flächeninanspwchnahme ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. • Schutz und Sicherung angrenzender Bereiche und Pflanzungen, die nicht zu befahren, zu betreten oderfür die Lagerung von Baumaterialien zu nutzen sind. • Abfälle aller Art, die während der Bauarbeiten anfallen (Gebinde, Verpackung etc.) sind ordnungsgemäß zu entsorgen. • Baubedingt beanspruchte Flächen sind unter Berücksichtigung der baulichen und gestalterischen Erfordernisse nach Beendigung der Baumaßnahme wiederherzustellen. • Der Oberboden ist abzuschieben und getrennt vom übrigen Bodenaushub zu lagern. Der Boden ist nach Möglichkeit vor Ort wieder zu verwenden. • Der Boden ist während der Bauzeit durch schichtengerechte Lagerung zu sichern, Bodenverdichtungen sind auf ein Minimum zu begrenzen. Nach Beendigung derArbeiten sind die natürlichen Bodenfunktionen wieder zu aktivieren (Tiefenlockerung). • Eine Kontamination von Boden und Wasser während des Baubetriebs ist durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden. • Durch die Begrenzung der Grundflächenzahl und die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche werden übermäßige Versiegelungen der Flächen vermieden • Erhalt von Biotopstrukturen und Bäumen zum Schutz des Bodens Die erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind aus den bereits genannten Gründen bei Verfolgung der Planung unvermeidbar. Mindernd wirkt die verhältnismäßig kleine Größe der Plangebietsflächen. Da ein direkter, funktionaler Ausgleich nur durch Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle erreicht werden könnte, dies allerdings mangels ungenutzter versiegeltet Flächen nicht möglich ist, kann ein weiterer Ausgleich nur indirekt über eine Förderung der Bodenfunktionen entstehen. Dazu dienen der Erhalt der Biotopstrukturen innerhalb der Plangebiete sowie der erforderliche ökologische Ausgleich. Arten und Biotope • Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Bereich der Uferrandstrukturen • Erhalt des Fließgewässers Mühlenteich Die erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope sind aus den bereits genannten Gründen bei Verfolgung der Planung unvermeidbar. Mindernd wirkt jedoch die Tatsache dass die Bereiche des Gewässers und der wertvolleren VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 1 Gern&nde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - Biotopstrukturen im Bereich der Uferrandstreifen frei von Bebauung bleiben muss. Der restliche ökologische Ausgleich wird auf externen Flächen erbracht (bestehendes Ökokonto). Wasser Die Frischwasserversorgung soll durch Anschluss an das Wasserverteilungsnetz der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH erfolgen. Die weiteren Versorgungsleitungen verlaufen unmittelbar am Satzungsgebiet in der öffentlichen Verkehrsfläche. Bis auf Höhe Üdinger Weg Hausnummem 68 bzw. 93 befindet sich ein gemeindlicher Schmutzwasserkanal. Mit Bezug auf die Vorschriften der Verordnung des Wasserschutzgebietes Am Lohberg müssen die Bauvorhaben an die Kläranlage angeschlossen werden. Dies ist über die Zuleitung des anfallenden Schmutzwassers an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal gewährleistet. Das Schmutzwasser wird somit der Zentralkläranlage des WVER in Düren-Merken zugeführt. Neue Bauvorhaben im Bereich der Ergänzungssatzung sind über verlängerte Kanalhausanschlüsse an den Schmutzwasserkanal anzuschließen. Eine Verlängerung des gemeindlichen Schmutzwasserkanals ist nicht vorgesehen. Bis auf Höhe Üdinger Weg Hausnummern 68 bzw. 93 liegt ein gemeindlicher Regenwasserkanal. Das anfallende Regenwasser im Bereich der Ergänzungssatzung wird in den bestehenden Regenwasserkanal eingeleitet und somit der Rur zugeführt. Somit ist der Eingriff bezüglich des Schutzgutes Wassers von nachrangiger Bedeutung. Luft und Klima • Erhalt von Biotopstrukturen und Bäumen (Im Bereich der Uferrandstreifen) zum Schutz des Klimas Durch Überpianung der privaten Grünflächen können klimatische Funktionen nur noch eingeschränkt erfüllt werden. Die beschriebenen Maßnahmen können negativen Auswirkungen durch die Beschränkung, auf notwendige Versiegelung entgegenwirken. Landschafts- und Ortsbild • Anpassung der Gebäudegestaltung an die angrenzende bestehende Bebauung (z. B, in Bezug auf die Gebäudehöhe) • Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen Grundflächenversiegelungen in der benachbarten Siedlung gemäß der heutigen bestehenden Durch landschaftsfremde“ Nutzungen führt das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbikies. Die beschriebenen Maßnahmen binden die betroffenen Flächen in die bereits bestehenden Landschaftselemente ein und tragen dafür Sorge, dass das geplante Wohngebiet nicht als Störquelle wahrgenommen wird. 6.3 Ausgleichbarkeit Der Ausgleich eines Eingriffes ist dann gegeben, wenn nach seiner Beendigung keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurück bleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestelft ist oder neu gestaltet wurde. Es ist von einer Ausgleichbarkeit des Eingriffes auszugehen, da: • In diesem Bereich nicht in wertvolle Biotopstrukturen eingegriffen wird • Der Erholungsraum nicht erheblich beeinträchtigt wird VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 1 Gem&nde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - • Das Ortsbild durch Begrenzungen von maximal zulässiger Höhe und versiegelten Flächen nicht beeinträchtigt wird • Durch geeignete technische, planerische oder sonstige Maßnahmen erheblich oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verhindert werden können. Auf den Flächen der Plangebiete wird nicht in wertvolle Biotopstrukturen eingegriffen. Die ökologisch wertvolleren Strukturen des Gewässers Mühlenteich und der Uferbereiche weiterhin erhalten. Da es sich bei der Einbeziehung der Flächen um Flächen des lnnenbereiches, die bereits in privatem Besitz sind handelt, wird nicht in den Erholungsraum des Menschen eingegriffen. 7 7.1 Kompensation des Eingriffs Bewertungsraum / Bewertungsmethodik für die Kompensationsflächenberechnung Der Betrachtungsraum umfasst das gesamte Plangebiet. Mit der Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist zu analysieren, welchen Wert die betroffenen Flächen für Natur und Landschaft besitzen. Dies ist insgesamt schwierig in Worten oder Zahlen auszudrücken, In der Praxis existieren jedoch gängige, numerische Bewertungsverfahren, um die betroffenen Biotoptypen in Wertstufen zu fassen und deren ökologische bzw. landschaftsästhetische Bedeutung wiederzugeben. Im vorliegenden Vorhaben wurde das Bewertungsverfahren „Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Ausgabe September 2008, herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (LAN UV NRW 2008), herangezogen. Hierbei fließt der Grad der ökologischen Ausprägung der Biotope, wie sie vor Ort aufgefunden werden, mit in die Bewertung ein. Im angewandten Bewertungsverfahren erhalten die Biotope „Wertpunkte in einer Skala von 0 bis 10. So besitzt Acker und Grünland einen Wert von 2, während naturnahe Laubmischwälder und andere Gehölzflächen einen Wert zwischen 5 und 8 haben. Vollkommen versiegelte Flächen haben stets den Wert 0, hochwertige Biotope wie Moore, RöhrichteoderQuellbereiche einen Wert von 10. Wird ein Wert von 10 erreicht, so ist die Ausgleichbarkeit eines Eingriffes nicht mehr gewährleistet. Ein solcher Eingriff wird im gesetzlichen Rahmen (BNatSchG) grundsätzlich ausgeschlossen. Die „Feinabstufung je nach Natürlichkeitsgrad, Struktur- und Artenvielfalt der einzelnen Biotope wird über den Korrekturfaktor bewertet. Hier kann bei überdurchschnittlicher Ausprägung eines Biotops der Faktor bis auf max. 2 heraufgesetzt werden. Ebenso erfolgt eine Reduzierung des Faktors bei weniger stark ausgeprägten oder beeinträchtigten Biotoptypen. Durch die Gegenüberstellung des Ausgangzustandes mit dem geplanten Zustand kann die unterschiedliche ökologische Wertigkeit in Punkten ausgedrückt werden. Hierbei wird für neu angelegte Biotope iii der Planung teilweise ein geringerer Grundwert (P) angenommen als im Ausgangszustand (A), da davon ausgegangen wird, dass innerhalb von 30 Jahren nach Neuanlage eines Biotoptyps, höherwertige Biotope noch nicht entsprechend stark ausgebildet sind. Der ermittelte Differenzwert gibt wieder, ob ein Eingriff ausgeglichen ist oder ein Defizit besteht. Die Menge des Defizits kann über die Wertzahl je nach Art des geplanten Biotops in Flächen umgerechnet bzw. ermittelt werden. Durch das Anwenden eines standardisierten Bewertungsverfahrens ist die Bewertungs- und Abwägungsgmndlage für Nichifachleute leichter nachvollziehbar. Die Subjektivität des Beurteilenden wird zudem in Grenzen gehalten. Das Ergebnis der Bewertung hat keine rechtliche Bindung, sondern ist Abwägungsgwndlage. Hiervon ausgenommen sind Eingriffe in Biotope nach § 20 (2) BNatSchG. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober2017 1 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTNURF - 7.2 Kompensationsflächenberechnung (s.a. TABELLEN im Anhang) BESTAND Für die ökologische Bewertung wurde die Biotoptypenwertliste der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ Ausgabe September 2008 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW verwendet. Die Bewertung für die Bestandssituation des Plangebiest gliedert sich wie folgt: Die Flächen des Plangebiets setzen sich derzeit zum Teil aus versiegelter Fläche zusammen. Diese Fläche (ca. 284 m2) ist dem Code VFO zuzuordnen und wird mit 0 Punkten! m2 bewertet. Des Weiteren besteht die östliche Fläche aus einer Grünlandbrache (Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Anteil Störanzeiger Neo-, Nitrophyten >75 %) welche eine Fläche von ca. 778 m2 umfassen. Diese generieren 3 Punkte! m2 und sind dem Code K, neo5 zuzuordnen. Die westliche Grundstücksfläche besteht überwiegend aus Gartenfläche (ca. 338 m2) mit überwiegend heimischen Gehölzen. Diese Fläche wird gemäß Code H], ka6 mit4 Punkten/m2 bewertet. In den Randbereichen der Gartenfläche sind Ufergehölze mit geringem bis mittlerem Baumholz (BHD 14-49 cm) vorhanden (ca. 112 m2) Diese werden dem Code BE ta 1-2 (50-70% Iebensraumtypische Gehölze) zugeordnet und werden mit 5 Punkten/m2 bewertet. Insgesamt entsteht durch die vorhandene Situation ein Wert von 3.686 Ökopunkten. PLANUNG Di öffentliche Straße (284 m2) wird weiterhin als öffentliche Straß genutzt werden und wird gemäß Code VFO mit 0 Punkten!m2 bewertet. Durch die Planung wird das Plangebiet einem ‚Jlgemeinem Wohngebiet entsprechen. Aufgrund des Gebietscharakters ist eine GRZ von 0,4 (WA) (zzgl. GRZ 0,2 für die Nebenflächen) für die beiden Grundstücke des Plangebtes einzuhaften, Die von der Bebauung freizuhaltenden Flächen können die Bodenfunktionen weiterhin erhalten. Das Grundstück 1 kann aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung noch zusätzlich bis zu ca. 31 ¾ überbaut werden. Dies entspricht einer Fläche von ca. 436 m2. Hier liegt jedoch die Besonderheit vor, dass in dem Grundstück die von der Bebauung freizuhaltenden Uferbereiche (ca. 112 m2) in die Grundstücksfläche reinragen. Daher kann die tatsächhche Bebauung auf einer Fläche von max. 338 m2 stattfinden. Das Grundstück 2 kann aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung noch zusätzlich bis zu ca. 32 ¾ überbaut werden. Dies entspricht einer Fläche von ca. 451 m2 des Gesamtgrundstücks 2, davon können max. ca. 395 m2 für Hauptgebäude (ca. 28% des Grundstücks 2) genutzt werden. Für die versiegelten Flächen mit einer Größe von 338 m2 auf der Grundstücksfläche 1 und 451 m2 auf der Grundstücksfläche 2 wird der Code VFO und 0 Punkten je m2 angesetzt. Die nicht überbaubaren Flächen werden im westlichen Randbereich des Grundstückes 1 als Ufergehölze erhalten bleiben und gemäß Code BEta 1-2 (50-70% lebensraumtypische Gehölze) mit5 Punkten/m2 bewertet. Die nicht überbaubaren Flächen im östlichen Bereich des Plangebietes (Grundstücksfläche 2) werden künftig als Gartenfläche ohne überwiegend heimische Gehölze (327 m2) genutzt. Diese Fläche wird gemäß Code HJ, ka4 mit 2 Punkten!m2 bewertet. VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspfleqerischer BeIeitpIan zur OffenIaie Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENURF - Insgesamt entstehen durch die Planung ein Wert von 1.214 Ökopunkten und ein hierdurch bedingtes Defizit von 2.472 Ökopunkten. Aufgrund dessen werden externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Die Fläche des Kompensationsbedarfes ermittelt sich wie folgt: Differenz bzw. Defizit nach der Bilanz = Wert der künftigen Kompensationsmaßn. — Wert der Fläche im Bestand Fläche zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen Tabelle 6: Formel der Kompensationsflächenberechnung Gemäß Tabelle B: Bilanzierung des Eingriffs gemäß Planung (Siehe Anhang 2) besteht ein Deflz von 2.455 Ökopunkten. Somft ergibt sich bei Umwandlung von Acker (Wertzahl 2) zu Sukzessionsfläche (Wertzahl 6) beispielsweise folgende Kompensationsmöglich keit: 2.472 = 6 618m2 2 — Tabelle 7: Beispielberechnung 7.3 Kompensationsmaßnahmen Aufgrund des Kompensationsdefizits von 2.472 Ökopunkten werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen in einer Größenordnung von ca. 650 m2 außerhalb des Plangebietes erfolgen. „Zum Ausgleich der Eingriffsfolgen werden die Kompensationsmaßnahmen gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan festgesetzt, der Bestandteil dieser Satzung ist. Den Eingriffen der im Plan festgesetzten Bauflächen des Plangebietes mit dem Punktedefizif von 2.472 Punkte, werden aus bereits durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau Gemarkung Thum, Flur 1, Flurstück 15 tlw. folgende Maßnahmen sind den Flächen zugeordnet: Flurstück Vorherige Nutzung Ausgleichsmaßnahme Gemarkung Thum, Flur 1, Flurstück 15 tlw. (Teilfläche von 650 nj2 von einer 4.700 m2 großen Gesamtfläche). Acker Sukzessionsfläche in einer Größenordnung von 650 m2. VDH Projektrnanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 Gemeinde Kreuzau Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage Ergänzungssatzung gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ENTWURF - 8 Literaturverzeichnis Geologischer Dienst NRW: Bodenkarte (http://www.tim-online.nrw.de/tim-onlinetinitParams,do), abgerufen 10.10.2017 Kreis Düren: Auszug aus dem Landschaftsplan 3 Kreuzau-Nideggen • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2017): Planungsrelevante Arten für das MTB 52044 (http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blattlliste/49044), abgerufen 12.10.2017 • MATTHIESEN, Klaus: Klima Atlas von Nordrhein-Westfalen, • Landesanstalt für Ökologie, Düsseldorf: Landschaftsentwicklung und Forstplanung des Landes Nordrhein-Westfalen PAFFEN, Karlheinz; SCHÜTTLER, Adolf; MÜLLER-MINY, Heinrich: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108/109 • Düsseldorf-Erkelenz, 1. Aufl. Bad Godesberg: Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung Selbstverlag, 1963 SCHREY, Hans-Peter: Die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1: 50.000, 2. fortgeführte Auflage. Krefeld: Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb, 2004 — • 9 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Dipl-Biologe (02.09.201 6): FFH-Vorprüfung zur geplanten 1. Änderung der lnnenbereichssatzung Ortsteil Kreuzau Teilbereich Üdinger Weg“, FFH Gebiet „Rur von Obermaubach“ Anhang 1 Tabelle A: Bilanzierung des Untersuchungsraumes gemäß Bestand 2 Tabelle B: Bilanzierung des Eingriffs gemäß Planung 3 Plan: Flächenermittlung gemäß Bestand 4 Plan: Flächenermittlung gemäß Planung 5 Landschaftspflegerischer Begleitplan Flächenbilanz VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz Stand: Oktober 2017 1 * 5 4 3 0 1 1 1 1 faktor A 5 Kormktrx- 4 Gnrdwert 5 4 3 Seite 1 3686 560,0 1.3S2,0 2.334,0 (Sp3xSp6) (Sp4xSp5) 0 7 Einzel flächerwert Datum: 17.10.2017 6 Gesamtwert - Kompensahonsberecrn.ng gemsa der Nrxnedschen Bewerturg von Brotoptypen für die Eingdffsregeltrrg in NRW (LANUV NRW, September 2008) Raume werden mit 16 m‘ angesetzt - Gesamtilächenwen A Betrachtungsraum: (Summe Sp 7) 1 512 112 RE Ufergehölz 5O-70% RE tal-2 geringes )ta2) -milltems Bainhetz)ta 1), BHD 14-4a cm - 338 Garten Zier- mrd Nitgarten mit Lterwiegehe heimischen GehÖlzen HJ HJ, kaa 778 284 3 Flache Abschätzung K,rreos Verstegelte Flächen versiegelte Flache, SW Emctdießatg 2 Biotoptyp - Grünlandbrache Satin-, Rheerat- trd Nochstauler*r mit Anteil Störatmeiger Neo-, Nitmphyten>75% K VF VFO 1 Corie A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes (Ptanungsabschnitt) Eingriffsbilanzierung auf Grundlage Entwurf 27.09.2017, LOP Bestand Projekt: 1. Änderung Innenbereichssatzung * Gesan*flächeewert 5- eetraehtaegst-aum 1512 112 327 451 338 284 Fläche 100,00 7,41 21,63 29,63 22,35 18,78 4 5 2 0 0 0 Grundwert 5 1 1 1 1 faktor Kcrreklcr- SBftB 2 6 2 (Sp4xSpS) Genamlwerl Kompennalionsberecheung gemäß der Numerinchen Bewertung von Bmloplypen für die Eingriffnregeiceg in NRW )LANUV NRW. Seplember 2008) Säume werden mit 16 m‘ angesetzt (Gesamtllächeewert 6- GesamfflächeewertA) - geringen (ta2( mittleres Baumhulz (la 1), BND 14-49 cm Utergehälz 050-70% Zier- und Nutgadee md überwiegend heiminchen Gehölzen Garten Gesamtbilanz 66 tal-2 BE HJ HJ, haB WO WO VersIegelte u. teilneniegelte Flächen versiegelte Flache, öff Erschdeßung, Stellplalze versiegelte Fläche, uberbauhare Flache Gruedsluck 1 (inkl. Neheegache GRZ 0,6) verniegelte Fläche, öherbauhare Flache Grundstück 2 (inkl. Nebeefläche GRZ 0,6) W WO 2 Bioloptyp 1 Code 8. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß Planungen (1. Änderung lnnenbereichssatzung) Einzel 2.472,0 1.214,0. 560,0 654,0 (Sp3uSp6) flächenwert Projekt: 1. Mderung Innenbereiohssatzung Datum: 17.10 2017 Die rache des zteätttchen Kumpereatoeskedarft erresimet okt OLe: Dftereru/Detz:t nach tHese mccc der hdnWgen Kumpereutorematnuhme Wert der rache vorher = rache zieämlkher Komper006uremutnuhmen - 2.472 6-2 = ttt ha 4 —- - / (0 \\ 1‘ 4 / (0 (2 Grufldst 4. l0 1ebenafh6 un9 GrUnd a9 389 K GemeH t Septem ‘SO BauP -‚ — KataSte t * 00tdfl atet Stand — — KreUZa t Mdeflge mII, FIurStü indeX Gerne — 1__II GrUfld 5t Die Summe der einze G ganze Quadratmetet von 4. potenth leG tie1 beSteh Neb e eStgte ‘ Gartef l“ beSteh Gebä ‘ u GtUfld5 gesamt tL ObeEbtO12FIäCIe (G bzw.kaflfl durch tlebßfl3 erh werden potefltiCl NebCn3fl IB9