Daten
Kommune
Kreuzau
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62 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 a) zur VL-Nr. 89/2017
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gem. § 3 (2)
BauGB zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
Nr.
Absender bzw. Eingeber / Inhalt der Stellungnahme
1
Ein Bürger aus Kreuzau vom 20.02.2016
1.1
Es sollte keine Bebauung der Grundstücke erlaubt werden. Beide Grundstücke grenzen direkt am Mühlenteich oder am Wiesenbach.
1.2
1.3
1.4
In den vergangenen Jahren kam es im Raum Kreuzau durch Starkregen
vermehrt zu Hochwasserereignissen, so auch am Wiesenbach. Dieses
Gebiet ist somit auch Hochwassergefährdet. Ein Teil wird bereits als Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
Im Raum des Mühlenteichs und am Wiesenbach haben sich mittlerweile
viele Tiere niedergelassen wie Fledermäuse, Bieber, einen Kauz, Flugenten, Rehe etc.. Man sollte den Naturschutz und den Lebensraum der Tiere
berücksichtigen.
Auch wenn es sich nur um kleine Grundstücke handelt wird der Verkehr der
Hauptstraße zusätzlich belastet, welches die Gemeinde heute schon vor
große Probleme stellt. Wie sieht es mit Parkplätzen aus?
Nach meinem Wissensstand wurde dieser Antrag in der Vergangenheit
schon mehrfach gestellt und vom Rat abgelehnt. Woher plötzlich die Zustimmung des Rates kommt ist mir nicht bekannt. Es ist zu keinen Änderungen der Verhältnisse gekommen.
Die bisherigen Grenzen stellen einen guten Abschluss dar, den die Gemeinde beibehalten sollte.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bebauung der Grundstücke richtet sich auch nach Inkrafttreten der Satzung nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Gemäß § 31 (4) Landeswassergesetz NRW ist im planungsrechtlichen Innenbereich ein Gewässerrandstreifen von 5,0 m Breite von
der Bebauung freizuhalten. Eine gesonderte Festsetzung ist nicht
erforderlich.
Der Rat
nimmt zur
Kenntnis.
Dem Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung liegt eine
FFH-Vorprüfung bei. Die Prüfung bestätigt, dass durch die beabsichtigte Ergänzungssatzung eine erhebliche Beeinträchtigung
aller Schutzgüter und Schutzziele des FFH-Gebiets „Rur von
Obermaubach bis Linnich“ ausgeschlossen werden kann.
Der Rat
schließt sich
der Stellungnahme der
Verwaltung
an.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind ausreichend
Stellplätze gem. der Landesbauordnung NRW auf dem eigenen
Grundstück nachzuweisen.
Der Rat
schließt sich
der Stellungnahme der
Verwaltung
an.
Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung zum in Rede stehenden Bereich lag dem Rat bereits in den Jahren 2006 und
2013 vor. Der Rat hat beide Anträge abgelehnt.
Der Rat
schließt sich
der Stellungnahme der
Verwaltung
an.
Der Rat ist nicht an die vorherigen Beschlüsse gebunden, sondern
kann unter Anbetracht von sich veränderten Gegebenheiten jetzt
zu einem Beschluss kommen.
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