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Allgemeine Vorlage (Anl. 1a Beschlussvorschläge)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
62 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Anl. 1a Beschlussvorschläge)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 a) zur VL-Nr. 89/2017 Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Nr. Absender bzw. Eingeber / Inhalt der Stellungnahme 1 Ein Bürger aus Kreuzau vom 20.02.2016 1.1 Es sollte keine Bebauung der Grundstücke erlaubt werden. Beide Grundstücke grenzen direkt am Mühlenteich oder am Wiesenbach. 1.2 1.3 1.4 In den vergangenen Jahren kam es im Raum Kreuzau durch Starkregen vermehrt zu Hochwasserereignissen, so auch am Wiesenbach. Dieses Gebiet ist somit auch Hochwassergefährdet. Ein Teil wird bereits als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Im Raum des Mühlenteichs und am Wiesenbach haben sich mittlerweile viele Tiere niedergelassen wie Fledermäuse, Bieber, einen Kauz, Flugenten, Rehe etc.. Man sollte den Naturschutz und den Lebensraum der Tiere berücksichtigen. Auch wenn es sich nur um kleine Grundstücke handelt wird der Verkehr der Hauptstraße zusätzlich belastet, welches die Gemeinde heute schon vor große Probleme stellt. Wie sieht es mit Parkplätzen aus? Nach meinem Wissensstand wurde dieser Antrag in der Vergangenheit schon mehrfach gestellt und vom Rat abgelehnt. Woher plötzlich die Zustimmung des Rates kommt ist mir nicht bekannt. Es ist zu keinen Änderungen der Verhältnisse gekommen. Die bisherigen Grenzen stellen einen guten Abschluss dar, den die Gemeinde beibehalten sollte. Beschlussvorschlag Stellungnahme der Verwaltung Die Bebauung der Grundstücke richtet sich auch nach Inkrafttreten der Satzung nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Gemäß § 31 (4) Landeswassergesetz NRW ist im planungsrechtlichen Innenbereich ein Gewässerrandstreifen von 5,0 m Breite von der Bebauung freizuhalten. Eine gesonderte Festsetzung ist nicht erforderlich. Der Rat nimmt zur Kenntnis. Dem Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung liegt eine FFH-Vorprüfung bei. Die Prüfung bestätigt, dass durch die beabsichtigte Ergänzungssatzung eine erhebliche Beeinträchtigung aller Schutzgüter und Schutzziele des FFH-Gebiets „Rur von Obermaubach bis Linnich“ ausgeschlossen werden kann. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind ausreichend Stellplätze gem. der Landesbauordnung NRW auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung zum in Rede stehenden Bereich lag dem Rat bereits in den Jahren 2006 und 2013 vor. Der Rat hat beide Anträge abgelehnt. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Der Rat ist nicht an die vorherigen Beschlüsse gebunden, sondern kann unter Anbetracht von sich veränderten Gegebenheiten jetzt zu einem Beschluss kommen. Seite 1 von 1