Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
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Inhalt der Datei
Anlage 3 zu VL-Nr. 8912017
Ergänzungssatzung
der Gemeinde Kreuzau
über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“
1. Änderung vom
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Begründung
gern.
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§ 34 (5) Satz 4
BauGB
ENTWURF
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STAND NOVEMBER 2017
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Dezernat II, Abteilung 2.1
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
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Begründung zur Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
Stand: November2077
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Rechtliche Anforderungen an die Satzung
Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach
§ 34 (4)
Satz 1 Nr. 3 BauGB ist, dass
1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist,
2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver
träglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü
fung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 lit. b genannten
Schutzgüter bestehen.
Die Anforderung gemäß 1. ist erfüllt. Die Ergänzung der bestehenden lnnenbereichssatzung
Teilbereich Üdinger Weg wird geringfügig nach Süden auf beiden Seiten des Üdinger Weges
erweitert und stellt eine städtebaulich sinnvolle Abgrenzung des im Zusammenhang bebau
ten Ortsteils Kreuzau dat. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Ergänzungssat
zung das Entstehen von Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzungen zwischen dem
Innen- und Außenbereich bewirkt wird.
Gemäß Nr. 2 des § 34 (4) Satz 1 BauGB darf das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglich
keitsprüfung oder nach Landesrecht auslösen. Diese Anforderung wird durch die Ergän
zungssatzung erfüllt.
Auch die Anforderung gemäß Nr. 3 wird erfüllt. Westlich an den Geltungsbereich der Sat
zung angrenzend befindet sich das FFH-Gebiet DE-5104-302 („Rur von Obermaubach bis
Linnich“). Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau hat das Büro für Ökologie & Landschaftspla
nung, Hartmut Fehr, mit Datum vom 02.09.2016 eine FFH-Vorprüfung erstellt. Die Prüfung
kommt zu dem Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des FFH
Gebietes bestehen. Die gutachterliche Stellungnahme ist Bestandteil der Satzung.
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Lage und Abgrenzung
Das Satzungsgebiet liegt im Süden des Ortes Kreuzau in der Ruraue. Durch das Satzungs
gebiet verläuft der Üdinger Weg (Kreisstraße 32). Das Plangebiet schließt im Norden an ei
nen von Wohnbebauung geprägten Bereich an, der überwiegend in einer ein- bis zweige
schossigen und offenen Bauweise errichtet wurde. Östlich angrenzend befindet sich eine
eingleisige Bahntrasse, auf der die Rurtalbahn verkehrt. Im Westen des Plangebietes ver
läuft der als Bau- und Bodendenkmal eingetragene Mühlenteich. Wenig dahinter verläuft die
Rur. Südlich des Plangebietes befinden sich unbebaute Bereiche, die teils von Baumbestand
geprägt sind.
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Gegenwärtige Situation im Plangebiet; bestehendes Planungsrecht
Derzeit ist der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung planungsrechtlich als Außenbereich
zu bewerten. Die Fläche westlich des Üdinger Wegs wird als private Grünfläche (Garten)
genutzt; bei der Fläche östlich des Üdinger Wegs handelt es sich um eine Brachfläche be
stehend aus Gräsern, Stauden, wenige Jahre alten Pioniergehölzen. Südlich angrenzend
daran befinden sich der Wiesenbach und bewaldete Grünflächen. Westlich des Plangebietes
befindet sich der als Bau- und Bodendenkmal eingetragene Mühlenteich. Östlich des Plan
gebietes befindet sich die Bahnlinie der Rurtalbahn. Im Anschluss daran befinden sich land
wirtschaftlich genutzte Flächen.
Im Flächennutzungsplan ist der östlich des Üdinger Wegs verlaufende Teil des Geltungsbe
reichs als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der westlich des Üdinger Wegs befind
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Begründung zur Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
Stand: November2077
liche Teilbereich ist dagegen als „gemischte Baufläche“ dargestellt. Für einzelne Außenbe
reichsflächen ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, dass die entsprechenden Flächen im
Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind (vgl. Söfker in BauGB Kommentar,
ErnstlZinkhahn/Bielenberg/Krautzenberger, Lfg. 111 September 2013, Rn. 11 8b zu § 34).
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4— Anlass für die Aufstellung der Satzung; Ziele und Zwecke der Satzung
Ziel der Planung ist es, ein bereits erschlossenes Gebiet in integrierter Lage einer in Anleh
nung an die in der näheren Umgebung vorhandene städtebauliche Nutzung zuzuführen. Dies
soll insbesondere vor dem Hintergrund der sehr hohen Nachfrage nach freien Wohnbaugrundstücken im Zentralort Kreuzau, dem ein nur sehr geringes Angebot entgegensteht, er
folgen.
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Erschließung
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Die Erschließung des Satzungsgebietes erfolgt über den Üdinger Weg. Die bauordnungs
rechtlich erforderlichen Stellplätze sind auf den privaten Grundstücken nachzuweisen.
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Ver- und Entsorgung
Die Frischwasserversorgung soll durch Anschluss an das Wasserverteilungsnetz der Was
serwerk Concordia Kreuzau GmbH erfolgen. Die weiteten Versorgungsleitungen verlaufen
unmittelbar am Satzungsgebiet in der öffentlichen Verkehrsfläche.
Bis auf Höhe Üdinger Weg Hausnummern 68 bzw. 93 befindet sich ein gemeindlicher
Schm utzwasserkanal.
Mit Bezug auf die Vorschriften der Verordnung des Wasserschutzgebietes Am Lohberg müs
sen die Bauvorhaben an die Kläranlage angeschlossen werden (siehe Punkt 9 Hinweise).
Dies ist über die Zuleitung des anfallenden Schmutzwassers an den gemeindlichen
Schmutzwasserkanal gewährleistet. Das Schmutzwasser wird somit der Zentralkläranlage
des WVER in Düren-Merken zugeführt.
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Neue Bauvorhaben im Bereich der Ergänzungssatzung sind über verlängerte Kanalhausan
schlüsse an den Schmutzwasserkanal anzuschließen. Eine Verlängerung des gemeindlichen
Schmutzwasserkanals ist nicht vorgesehen.
Bis auf Höhe Üdinger Weg Hausnummern 68 bzw. 93 liegt ein gemeindlicher Regenwasserkanal. Das anfallende Regenwasser im Bereich der Ergänzungssatzung wird in den beste
henden Regenwasserkanal eingeleitet und somit der Rur zugeführt.
Neu- oder Erweiterungsbauten im Satzungsgebiet sind im Rahmen des geltenden An
schluss- und Benutzungszwangs an die Ortskanalisation (Trennsystem) anzuschließen.
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Kampfmittel
Vor der Durchführung von Bauvorhaben oder sonstigen Erdarbeiten im Satzungsgebiet sind
die Flächen auf das Vorkommen von Kampfmittel zu untersuchen.
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Landschafts- und Naturschutz
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich gemäß Landschaftsplan 3 Kreu
zau-Nideggen im Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 „Ruraue bei Kreuzau.
Westlich direkt angrenzend an den Geltungsbereich befindet sich gemäß Landschaftsplan 3
Kreuzau-Nideggen das Naturschutzgebiet 2.1-19 „Rurtal bei Kreuzau‘.
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Begründung zur Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
Stand: November 2017
Westlich direkt angrenzend befindet sich das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Lin
nich“ (DE 5104-302). Das FFH-Gebiet erfasst denselben Bereich wie das Naturschutzgebiet.
Zur Ergänzungssatzung liegt eine FFH-Vorprüfung vom Büro für Ökologie & Landschaftspla
nung, Hartmut Fehr, vom 02.09.2016, vor. Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass
durch die Ergänzungssatzung keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des FFH
Gebietes bestehen. Die gutachterliche Stellungnahme ist Bestandteil der Satzung.
Des Weiteren ist der Landschaftspflegerische Begleitplan des Büros VDH Projektmanage
ment GmbH vom 17.10.2017 Bestandteil der Satzung.
Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen sind in Kapitel 7.3 festgesetzt.
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Hinweise und textliche Festsetzungen
Wasserschutzgebiet
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird vom Wasserschutzgebiet Kreuzau Was
sergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH erfasst.
Grundlage bildet die ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung von Ver
boten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Haftungspflichten für die Gewässer im Ein
zugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg vom 17.07.2013.
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Der Geltungsbereich liegt in der Schutzzone III a.
In der Schutzzone III a ist gemäß 1., 1., c) der Verordnung der Erlass einer Satzung gem.
34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB zulässig, sofern das anfallende Schmutzwasser einer kommu
nalen Kläranlage zugeführt wird (siehe Punkt 6). Die gleichen Voraussetzungen gelten für
die Errichtung von baulichen Anlagen (1., 2.).
Das anfallende Niederschlagswasser wird ebenfalls der Ortskanalisation zugeführt (siehe
Punkt 6).
§
Somit sind die planungs- und baugenehmigungsrechtlichen Vorgaben der Verordnung zum
Wasserschutzgebiet Am Lohberg erfüllt. Die weiteren Verbote, Beschränkungen, Duldungs
und Haftungspflichten der Verordnung sind entsprechend anzuwenden bzw. zu berücksichti
gen und bleiben von dieser Satzung unberührt.
Gewässerrandstreifen
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung grenzt im Westen an den Kreuzau-Niederauer
Mühlenteich und im Süden an den Wiesenbach.
Für beide Fließgewässer gilt:
Gemäß § 31 (4) Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerrandstreifen im Innenbereich
nach § 34 BauGB 5,0 m breit. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist verbo
ten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind.
Weiterhin sind folgende Handlungen auszuschließen:
Lagerflächen, Parkflächen für Kfz,
Verwallungen, Mauern und Zäune,
Dünger- und Herbizideinsatz.
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G ru ndwasserverhältnisse
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Begründung zur Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
Stand: November2077
Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garagen, etc.) sind bauliche
Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzuneh
men. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung auch kein zeitweiliges Abpum
pen nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen
Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.
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Auebereich
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich.
Bauqrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erfor
derlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nati
onalem Anhang, die Norrnblätter der DIN 1054 „Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd
und Grundbau Ergänzende Regelungen‘, und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bo
denklassifikationen für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und orga
nogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen zu beach-ten.
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Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Gtundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche
Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg
des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften
der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. Weitere Informationen über die der
zeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in
Bergheim geben.
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Erdbebenqefährdung
Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 3 und geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien gemäß DIN 4149:2005 und der entspre
chenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.
Denkmalschutz
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde
als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Au
ßenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:
0242519039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkrnal und Fundstelle sind zunächst un
verändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fort
gang der Arbeiten ist abzuwarten.
10— Kosten
Die Kosten, die im Rahmen der 1. Änderung der lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich
Üdinger Weg, anfallen, wie z.B. Planungskosten, Erschließungskosten und Kosten für die
Erstellung von Gutachten, sind gern. des städtebaulichen Vertrags nach
§ 11 BauGB vorn
Antragsteller zu tragen. Für die Gemeinde Kreuzau entstehen keine Kosten.
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Begründung zur Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
Stand: November2077
Kreuzau
Der Bürgermeister
fA.
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Gottstein
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