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Allgemeine Vorlage (Anl. 3 Begründung zur Satzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
269 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu VL-Nr. 8912017 Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung vom - - Begründung gern. - § 34 (5) Satz 4 BauGB ENTWURF - STAND NOVEMBER 2017 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Dezernat II, Abteilung 2.1 Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau — Begründung zur Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Stand: November2077 1 — Rechtliche Anforderungen an die Satzung Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB ist, dass 1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist, 2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltver träglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü fung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und 3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 lit. b genannten Schutzgüter bestehen. Die Anforderung gemäß 1. ist erfüllt. Die Ergänzung der bestehenden lnnenbereichssatzung Teilbereich Üdinger Weg wird geringfügig nach Süden auf beiden Seiten des Üdinger Weges erweitert und stellt eine städtebaulich sinnvolle Abgrenzung des im Zusammenhang bebau ten Ortsteils Kreuzau dat. Es ist nicht davon auszugehen, dass durch die Ergänzungssat zung das Entstehen von Konflikten zwischen unterschiedlichen Nutzungen zwischen dem Innen- und Außenbereich bewirkt wird. Gemäß Nr. 2 des § 34 (4) Satz 1 BauGB darf das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglich keitsprüfung oder nach Landesrecht auslösen. Diese Anforderung wird durch die Ergän zungssatzung erfüllt. Auch die Anforderung gemäß Nr. 3 wird erfüllt. Westlich an den Geltungsbereich der Sat zung angrenzend befindet sich das FFH-Gebiet DE-5104-302 („Rur von Obermaubach bis Linnich“). Im Auftrag der Gemeinde Kreuzau hat das Büro für Ökologie & Landschaftspla nung, Hartmut Fehr, mit Datum vom 02.09.2016 eine FFH-Vorprüfung erstellt. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des FFH Gebietes bestehen. Die gutachterliche Stellungnahme ist Bestandteil der Satzung. 2 — Lage und Abgrenzung Das Satzungsgebiet liegt im Süden des Ortes Kreuzau in der Ruraue. Durch das Satzungs gebiet verläuft der Üdinger Weg (Kreisstraße 32). Das Plangebiet schließt im Norden an ei nen von Wohnbebauung geprägten Bereich an, der überwiegend in einer ein- bis zweige schossigen und offenen Bauweise errichtet wurde. Östlich angrenzend befindet sich eine eingleisige Bahntrasse, auf der die Rurtalbahn verkehrt. Im Westen des Plangebietes ver läuft der als Bau- und Bodendenkmal eingetragene Mühlenteich. Wenig dahinter verläuft die Rur. Südlich des Plangebietes befinden sich unbebaute Bereiche, die teils von Baumbestand geprägt sind. 3 — Gegenwärtige Situation im Plangebiet; bestehendes Planungsrecht Derzeit ist der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung planungsrechtlich als Außenbereich zu bewerten. Die Fläche westlich des Üdinger Wegs wird als private Grünfläche (Garten) genutzt; bei der Fläche östlich des Üdinger Wegs handelt es sich um eine Brachfläche be stehend aus Gräsern, Stauden, wenige Jahre alten Pioniergehölzen. Südlich angrenzend daran befinden sich der Wiesenbach und bewaldete Grünflächen. Westlich des Plangebietes befindet sich der als Bau- und Bodendenkmal eingetragene Mühlenteich. Östlich des Plan gebietes befindet sich die Bahnlinie der Rurtalbahn. Im Anschluss daran befinden sich land wirtschaftlich genutzte Flächen. Im Flächennutzungsplan ist der östlich des Üdinger Wegs verlaufende Teil des Geltungsbe reichs als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der westlich des Üdinger Wegs befind 2 Begründung zur Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Stand: November2077 liche Teilbereich ist dagegen als „gemischte Baufläche“ dargestellt. Für einzelne Außenbe reichsflächen ist es jedoch nicht zwingend erforderlich, dass die entsprechenden Flächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind (vgl. Söfker in BauGB Kommentar, ErnstlZinkhahn/Bielenberg/Krautzenberger, Lfg. 111 September 2013, Rn. 11 8b zu § 34). ‚ 4— Anlass für die Aufstellung der Satzung; Ziele und Zwecke der Satzung Ziel der Planung ist es, ein bereits erschlossenes Gebiet in integrierter Lage einer in Anleh nung an die in der näheren Umgebung vorhandene städtebauliche Nutzung zuzuführen. Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund der sehr hohen Nachfrage nach freien Wohnbaugrundstücken im Zentralort Kreuzau, dem ein nur sehr geringes Angebot entgegensteht, er folgen. 5 Erschließung — Die Erschließung des Satzungsgebietes erfolgt über den Üdinger Weg. Die bauordnungs rechtlich erforderlichen Stellplätze sind auf den privaten Grundstücken nachzuweisen. 6 — Ver- und Entsorgung Die Frischwasserversorgung soll durch Anschluss an das Wasserverteilungsnetz der Was serwerk Concordia Kreuzau GmbH erfolgen. Die weiteten Versorgungsleitungen verlaufen unmittelbar am Satzungsgebiet in der öffentlichen Verkehrsfläche. Bis auf Höhe Üdinger Weg Hausnummern 68 bzw. 93 befindet sich ein gemeindlicher Schm utzwasserkanal. Mit Bezug auf die Vorschriften der Verordnung des Wasserschutzgebietes Am Lohberg müs sen die Bauvorhaben an die Kläranlage angeschlossen werden (siehe Punkt 9 Hinweise). Dies ist über die Zuleitung des anfallenden Schmutzwassers an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal gewährleistet. Das Schmutzwasser wird somit der Zentralkläranlage des WVER in Düren-Merken zugeführt. - Neue Bauvorhaben im Bereich der Ergänzungssatzung sind über verlängerte Kanalhausan schlüsse an den Schmutzwasserkanal anzuschließen. Eine Verlängerung des gemeindlichen Schmutzwasserkanals ist nicht vorgesehen. Bis auf Höhe Üdinger Weg Hausnummern 68 bzw. 93 liegt ein gemeindlicher Regenwasserkanal. Das anfallende Regenwasser im Bereich der Ergänzungssatzung wird in den beste henden Regenwasserkanal eingeleitet und somit der Rur zugeführt. Neu- oder Erweiterungsbauten im Satzungsgebiet sind im Rahmen des geltenden An schluss- und Benutzungszwangs an die Ortskanalisation (Trennsystem) anzuschließen. 7 — Kampfmittel Vor der Durchführung von Bauvorhaben oder sonstigen Erdarbeiten im Satzungsgebiet sind die Flächen auf das Vorkommen von Kampfmittel zu untersuchen. 8 — Landschafts- und Naturschutz Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich gemäß Landschaftsplan 3 Kreu zau-Nideggen im Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 „Ruraue bei Kreuzau. Westlich direkt angrenzend an den Geltungsbereich befindet sich gemäß Landschaftsplan 3 Kreuzau-Nideggen das Naturschutzgebiet 2.1-19 „Rurtal bei Kreuzau‘. 3 Begründung zur Ergänzungssatzung zur Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Stand: November 2017 Westlich direkt angrenzend befindet sich das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Lin nich“ (DE 5104-302). Das FFH-Gebiet erfasst denselben Bereich wie das Naturschutzgebiet. Zur Ergänzungssatzung liegt eine FFH-Vorprüfung vom Büro für Ökologie & Landschaftspla nung, Hartmut Fehr, vom 02.09.2016, vor. Die Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Ergänzungssatzung keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des FFH Gebietes bestehen. Die gutachterliche Stellungnahme ist Bestandteil der Satzung. Des Weiteren ist der Landschaftspflegerische Begleitplan des Büros VDH Projektmanage ment GmbH vom 17.10.2017 Bestandteil der Satzung. Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen sind in Kapitel 7.3 festgesetzt. 9 — Hinweise und textliche Festsetzungen Wasserschutzgebiet Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung wird vom Wasserschutzgebiet Kreuzau Was sergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH erfasst. Grundlage bildet die ordnungsbehördliche Verordnung zur vorläufigen Anordnung von Ver boten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Haftungspflichten für die Gewässer im Ein zugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg vom 17.07.2013. — Der Geltungsbereich liegt in der Schutzzone III a. In der Schutzzone III a ist gemäß 1., 1., c) der Verordnung der Erlass einer Satzung gem. 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB zulässig, sofern das anfallende Schmutzwasser einer kommu nalen Kläranlage zugeführt wird (siehe Punkt 6). Die gleichen Voraussetzungen gelten für die Errichtung von baulichen Anlagen (1., 2.). Das anfallende Niederschlagswasser wird ebenfalls der Ortskanalisation zugeführt (siehe Punkt 6). § Somit sind die planungs- und baugenehmigungsrechtlichen Vorgaben der Verordnung zum Wasserschutzgebiet Am Lohberg erfüllt. Die weiteren Verbote, Beschränkungen, Duldungs und Haftungspflichten der Verordnung sind entsprechend anzuwenden bzw. zu berücksichti gen und bleiben von dieser Satzung unberührt. Gewässerrandstreifen Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung grenzt im Westen an den Kreuzau-Niederauer Mühlenteich und im Süden an den Wiesenbach. Für beide Fließgewässer gilt: Gemäß § 31 (4) Landeswassergesetz NRW ist der Gewässerrandstreifen im Innenbereich nach § 34 BauGB 5,0 m breit. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen ist verbo ten, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlich erforderlich sind. Weiterhin sind folgende Handlungen auszuschließen: Lagerflächen, Parkflächen für Kfz, Verwallungen, Mauern und Zäune, Dünger- und Herbizideinsatz. - - - G ru ndwasserverhältnisse 4 Begründung zur Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Stand: November2077 Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garagen, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z.B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzuneh men. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung auch kein zeitweiliges Abpum pen nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten. - - Auebereich Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Bauqrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erfor derlich. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nati onalem Anhang, die Norrnblätter der DIN 1054 „Baugrund Sicherheitsnachweise im Erd und Grundbau Ergänzende Regelungen‘, und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bo denklassifikationen für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und orga nogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beach-ten. - - — Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Gtundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. Weitere Informationen über die der zeitigen und zukünftig zu erwartenden Grundwasserverhältnisse kann der Erftverband in Bergheim geben. - Erdbebenqefährdung Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 3 und geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien gemäß DIN 4149:2005 und der entspre chenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Denkmalschutz Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Au ßenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 0242519039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkrnal und Fundstelle sind zunächst un verändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fort gang der Arbeiten ist abzuwarten. 10— Kosten Die Kosten, die im Rahmen der 1. Änderung der lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, anfallen, wie z.B. Planungskosten, Erschließungskosten und Kosten für die Erstellung von Gutachten, sind gern. des städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB vorn Antragsteller zu tragen. Für die Gemeinde Kreuzau entstehen keine Kosten. 5 Begründung zur Ergänzungssatzung zur lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Stand: November2077 Kreuzau Der Bürgermeister fA. - Gottstein - 6