Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anl. 2 Satzungstext)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
196 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Anl. 2 Satzungstext) Allgemeine Vorlage (Anl. 2 Satzungstext) Allgemeine Vorlage (Anl. 2 Satzungstext)

öffnen download melden Dateigröße: 196 kB

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur VL-Nr. 89/207 7 Ergänzu ngssatzu ng der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ - 1. Änderung vom - ENTWURF - STAND NOVEMBER 2017 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Dezernat II, Abteilung 2.1 Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau — 7. Änderung der lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg Stand: November2077 In Anwendung des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. 1 5. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. 1 5. 1474) geändert worden ist und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord rhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, in der zurzeit gülti gen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kreuzau im südlichen Bereich des „Udinger Wegs“, folgen de Ergänzu ngssatzung beschlossen: §1 — Geltungsbereich Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil werden gemäß den im beigefüg ten Lageplan im Maßstab 1 : 1.000 ersichtlichen Darstellung festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Die Ergänzungssatzung bezieht eine Fläche ein, die südlich an den bisherigen Satzungsbe reich der Klarstellungssatzung des Teilbereichs Udinger Weg angrenzt, da diese durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Innenbereichs entsprechend geprägt ist. Die Flächengröße der Ergänzungssatzung beträgt ca. 1 .500 m2. Der Geltungsbereich der Ergänzungs satzung sowie der Klarstellungssatzung vom 31 .05.1990 ist aus der Planzeichnung ersicht lich. Der Geltungsbereich der Ergänzung wird im Norden durch den Bereich der Klarstellungssat zung des Ortsteil Kreuzaus, Teilbereich Udinger Weg, im Westen durch den Mühlenteich, im Osten durch die Bahntrasse und im Süden durch den angrenzenden Wiesenbach abge grenzt. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Größe von ca. 1.500 m2 und erstreckt sich über Teile der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Par zelle 32/1, 389 sowie 353 (Straßen land). Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan rot umrandet dargestellt. Der Geltungsbe reich der rechtskräftigen Klarstellungssatzung Ortsteil Kreuzau, Teilbereich Udinger Weg, ist schwarz umrandet dargestellt. § 2 — Zulässigkeit von Vorhaben Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen der Ergänzungssatzung richtet sich die planungs rechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. § 3 In-Kraft-Treten — Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 (3) i.V.m. § 34 (6) BauGB in Kraft. Kreuzau Der Bürgermeister i.A. - Gottstein - 2 Bestandteil der lnnenbereichssatzung Ortsteil Kreuzau Teilbereich Üdinger Weg 1. Änderung vom - Maßstab 1 - 1000 Innenbereichsabgrenzung (schwarz = Bestand ; rot Die Innenkante der Abgrenzungslinie ist maßgebend. = 1. Änderung)