Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
196 kB
Erstellt
02.11.17, 13:06
Aktualisiert
02.11.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur VL-Nr. 89/207 7
Ergänzu ngssatzu ng
der Gemeinde Kreuzau
über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“
-
1. Änderung vom
-
ENTWURF
-
STAND NOVEMBER 2017
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Dezernat II, Abteilung 2.1
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
—
7. Änderung der lnnenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg
Stand: November2077
In Anwendung des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBI. 1 5. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August
2015 (BGBI. 1 5. 1474) geändert worden ist und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nord
rhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, in der zurzeit gülti
gen Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am
über die Grenzen für
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kreuzau im südlichen Bereich des „Udinger Wegs“, folgen
de Ergänzu ngssatzung beschlossen:
§1
—
Geltungsbereich
Die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil werden gemäß den im beigefüg
ten Lageplan im Maßstab 1 : 1.000 ersichtlichen Darstellung festgelegt. Der Lageplan ist
Bestandteil der Satzung.
Die Ergänzungssatzung bezieht eine Fläche ein, die südlich an den bisherigen Satzungsbe
reich der Klarstellungssatzung des Teilbereichs Udinger Weg angrenzt, da diese durch die
bauliche Nutzung des angrenzenden Innenbereichs entsprechend geprägt ist. Die Flächengröße der Ergänzungssatzung beträgt ca. 1 .500 m2. Der Geltungsbereich der Ergänzungs
satzung sowie der Klarstellungssatzung vom 31 .05.1990 ist aus der Planzeichnung ersicht
lich.
Der Geltungsbereich der Ergänzung wird im Norden durch den Bereich der Klarstellungssat
zung des Ortsteil Kreuzaus, Teilbereich Udinger Weg, im Westen durch den Mühlenteich, im
Osten durch die Bahntrasse und im Süden durch den angrenzenden Wiesenbach abge
grenzt. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Größe von ca.
1.500 m2 und erstreckt sich über Teile der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Par
zelle 32/1, 389 sowie 353 (Straßen land).
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan rot umrandet dargestellt. Der Geltungsbe
reich der rechtskräftigen Klarstellungssatzung Ortsteil Kreuzau, Teilbereich Udinger Weg, ist
schwarz umrandet dargestellt.
§
2
—
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgelegten Grenzen der Ergänzungssatzung richtet sich die planungs
rechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB.
§ 3 In-Kraft-Treten
—
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung nach
§
10 (3) i.V.m.
§
34 (6) BauGB in Kraft.
Kreuzau
Der Bürgermeister
i.A.
-
Gottstein
-
2
Bestandteil der lnnenbereichssatzung
Ortsteil Kreuzau Teilbereich Üdinger Weg
1. Änderung vom
-
Maßstab 1
-
1000
Innenbereichsabgrenzung (schwarz = Bestand ; rot
Die Innenkante der Abgrenzungslinie ist maßgebend.
=
1. Änderung)