Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
01.03.17, 13:15
Aktualisiert
02.03.17, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 24.02.2017
Mitteilung: 21/2017
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
09.03.2017
Bericht über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau
Zuletzt habe ich Sie mit der Mitteilung Nr. 68/2016, 1. Ergänzung, über die Flüchtlingssituation in
der Gemeinde Kreuzau informiert und Ihnen zugesagt, auch weiterhin entsprechende
Informationen zu geben.
Die in der damaligen Mitteilung angekündigte Reduzierung der Anrechnung von Platzkapazitäten
in der ZUE Drove ist zwischenzeitlich bestätigt worden. Ab dem 01.04.2017 werden die dort
vorgehaltenen Plätze nur noch zu 75% und ab dem 01.10.2017 nur noch zu 50% auf die
Zuweisungen an die Gemeinde Kreuzau angerechnet. Wie sich dies auswirken wird kann derzeit
nicht gesagt werden, da die Zuweisungsquote nicht bekannt ist. Eine Nachfrage bei der
Bezirksregierung Arnsberg ergab, dass diese aufgrund der geänderten Bedingungen neu
berechnet werden.
In einem schriftlichen Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales des Landes NRW an den
Landtag vom 11.01.2017 hat dieser dargestellt, welche Landeseinrichtungen auch in Zukunft
fortgeführt werden sollen. In diesem Bericht war die ZUE Drove nicht enthalten. Zwischenzeitlich
wurde aber auf Nachfrage bestätigt, dass es sich hierbei um ein redaktionelles Versehen handelt
und die ZUE Drove weiterhin belegt werden soll, und zwar mit 200 aktiven Plätzen und 100 StandBy-Plätzen.
Zurzeit werden durch die Gemeinde Kreuzau insgesamt 100 Personen betreut, die noch im
Asylverfahren sind. Zur Unterbringung werden folgende Plätze vorgehalten:
Ortsteil
Unterbringungsart
Boich
Boich
Stockheim*
Stockheim
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Gemeindeeigene Sammelunterkunft
Angemietete Sammelunterkunft
Gemeindeeigene Sammelunterkunft
Angemietete Wohnungen
Gemeindeeigene Sammelunterkunft
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Plätze
68
15
21
6
17
5
4
6
2
3
5
5
3
1
Anzahl
57
9
8
6
14
5
4
6
2
3
1
2
3
1
Einzelpersonen (E)/
Familien (F)
E/F
F
E/F
E/F
E
F
F
F
E
F
E
F
F
E
Untermaubach
Untermaubach
Untermaubach
Üdingen
Obermaubach
Obermaubach
Obermaubach
Schlagstein
Drove
Drove
Drove
Gemeindeeigene Sammelunterkunft
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Gemeindeeigene Sammelunterkunft
Angemietete Sammelunterkunft
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
Angemietete Wohnung
19
12
E/F
9
9
F
4
4
F
7
7
F
22
17
E
14
10
E
1
1
E
1
1
E
4
0
8
7
F
3
3
F
253
192
*Die gemeindeeigene Unterkunft in Stockheim wird saniert und kann daher in den nächsten Monaten nicht
genutzt werden. Die dort bisher lebenden Personen werden auf andere Unterkünfte verteilt.
Die Gesamtbewohnerzahl der seitens der Gemeinde Kreuzau zur Verfügung gestellten
Unterkünfte beinhaltet auch 78 Personen, deren Asylverfahren bereits positiv beendet worden ist,
indem ihnen ein Bleiberecht zuerkannt worden ist und keine Leistungen mehr nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGB II erhalten. In diesen Fällen wird eine
Kostenerstattung für die Benutzungsgebühren seitens der job-com Düren gezahlt. Darüber hinaus
leben 10 Personen in den Unterkünften, über deren Asylverfahren noch nicht entschieden worden
ist, die aber aufgrund einer Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen können.
Auch von diesen werden Benutzungsgebühren gefordert, soweit das Einkommen ausreichend ist,
diese zu zahlen. Weiterhin befinden sich 19 Personen in den Unterkünften, die nur über eine
Duldung verfügen. Die Kosten für diesen Personenkreis muss die Gemeinde Kreuzau vollständig
übernehmen.
Ab dem 01.01.2017 werden im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW die sogenannten
FlüAG-Pauschalen monatlich in Höhe von 866 € pro zugewiesener und anwesender „FlüAGPerson“ ausgezahlt. Hierzu sind die jeweiligen Personen monatlich in einem elektronischen
Verfahren an IT.NRW zu melden. Die zu meldenden Personen richten sich nach § 2 FlüAG.
Erfahrungen liegen noch nicht vor, da die Meldefrist wiederholt aufgrund verschiedenartiger
Unstimmigkeiten verlängert worden ist. Für die Gemeinde Kreuzau liegt die Bestätigung vor, dass
die Meldung für den Monat Januar erfolgt ist. Mit einer Abrechnung wird Mitte März gerechnet.
Weiterhin neu ist die Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem AsylbLG ab
dem 01.01.2017. Hierdurch soll überprüft werden, inwieweit die seitens des Landes NRW gezahlte
monatliche Pauschale auskömmlich ist. Das Schreiben des Ministeriums für Inneres und
Kommunales geht in seinem Schreiben vom 23.02.2017 davon aus, dass der Aufwand zumindest
in den 40 Kommunen, die durch die Gemeindeprüfungsanstalt geprüft werden, beachtlich sein
wird. Da die gleichen Arbeiten aber auch in den übrigen Kommunen durchzuführen sind, wird auch
dort der Aufwand beachtlich sein. Die Kommunen, in denen die Prüfung erfolgen soll, sind noch
nicht benannt.
Über die weiteren Entwicklungen werde ich Sie informieren.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
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