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Mitteilung (Bericht über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
01.03.17, 13:15
Aktualisiert
02.03.17, 16:07
Mitteilung (Bericht über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau) Mitteilung (Bericht über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 24.02.2017 Mitteilung: 21/2017 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel 09.03.2017 Bericht über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau Zuletzt habe ich Sie mit der Mitteilung Nr. 68/2016, 1. Ergänzung, über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde Kreuzau informiert und Ihnen zugesagt, auch weiterhin entsprechende Informationen zu geben. Die in der damaligen Mitteilung angekündigte Reduzierung der Anrechnung von Platzkapazitäten in der ZUE Drove ist zwischenzeitlich bestätigt worden. Ab dem 01.04.2017 werden die dort vorgehaltenen Plätze nur noch zu 75% und ab dem 01.10.2017 nur noch zu 50% auf die Zuweisungen an die Gemeinde Kreuzau angerechnet. Wie sich dies auswirken wird kann derzeit nicht gesagt werden, da die Zuweisungsquote nicht bekannt ist. Eine Nachfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg ergab, dass diese aufgrund der geänderten Bedingungen neu berechnet werden. In einem schriftlichen Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales des Landes NRW an den Landtag vom 11.01.2017 hat dieser dargestellt, welche Landeseinrichtungen auch in Zukunft fortgeführt werden sollen. In diesem Bericht war die ZUE Drove nicht enthalten. Zwischenzeitlich wurde aber auf Nachfrage bestätigt, dass es sich hierbei um ein redaktionelles Versehen handelt und die ZUE Drove weiterhin belegt werden soll, und zwar mit 200 aktiven Plätzen und 100 StandBy-Plätzen. Zurzeit werden durch die Gemeinde Kreuzau insgesamt 100 Personen betreut, die noch im Asylverfahren sind. Zur Unterbringung werden folgende Plätze vorgehalten: Ortsteil Unterbringungsart Boich Boich Stockheim* Stockheim Kreuzau Kreuzau Kreuzau Kreuzau Kreuzau Kreuzau Kreuzau Kreuzau Kreuzau Kreuzau Gemeindeeigene Sammelunterkunft Angemietete Sammelunterkunft Gemeindeeigene Sammelunterkunft Angemietete Wohnungen Gemeindeeigene Sammelunterkunft Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Plätze 68 15 21 6 17 5 4 6 2 3 5 5 3 1 Anzahl 57 9 8 6 14 5 4 6 2 3 1 2 3 1 Einzelpersonen (E)/ Familien (F) E/F F E/F E/F E F F F E F E F F E Untermaubach Untermaubach Untermaubach Üdingen Obermaubach Obermaubach Obermaubach Schlagstein Drove Drove Drove Gemeindeeigene Sammelunterkunft Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Gemeindeeigene Sammelunterkunft Angemietete Sammelunterkunft Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung Angemietete Wohnung 19 12 E/F 9 9 F 4 4 F 7 7 F 22 17 E 14 10 E 1 1 E 1 1 E 4 0 8 7 F 3 3 F 253 192 *Die gemeindeeigene Unterkunft in Stockheim wird saniert und kann daher in den nächsten Monaten nicht genutzt werden. Die dort bisher lebenden Personen werden auf andere Unterkünfte verteilt. Die Gesamtbewohnerzahl der seitens der Gemeinde Kreuzau zur Verfügung gestellten Unterkünfte beinhaltet auch 78 Personen, deren Asylverfahren bereits positiv beendet worden ist, indem ihnen ein Bleiberecht zuerkannt worden ist und keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGB II erhalten. In diesen Fällen wird eine Kostenerstattung für die Benutzungsgebühren seitens der job-com Düren gezahlt. Darüber hinaus leben 10 Personen in den Unterkünften, über deren Asylverfahren noch nicht entschieden worden ist, die aber aufgrund einer Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt selbst sicherstellen können. Auch von diesen werden Benutzungsgebühren gefordert, soweit das Einkommen ausreichend ist, diese zu zahlen. Weiterhin befinden sich 19 Personen in den Unterkünften, die nur über eine Duldung verfügen. Die Kosten für diesen Personenkreis muss die Gemeinde Kreuzau vollständig übernehmen. Ab dem 01.01.2017 werden im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW die sogenannten FlüAG-Pauschalen monatlich in Höhe von 866 € pro zugewiesener und anwesender „FlüAGPerson“ ausgezahlt. Hierzu sind die jeweiligen Personen monatlich in einem elektronischen Verfahren an IT.NRW zu melden. Die zu meldenden Personen richten sich nach § 2 FlüAG. Erfahrungen liegen noch nicht vor, da die Meldefrist wiederholt aufgrund verschiedenartiger Unstimmigkeiten verlängert worden ist. Für die Gemeinde Kreuzau liegt die Bestätigung vor, dass die Meldung für den Monat Januar erfolgt ist. Mit einer Abrechnung wird Mitte März gerechnet. Weiterhin neu ist die Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem AsylbLG ab dem 01.01.2017. Hierdurch soll überprüft werden, inwieweit die seitens des Landes NRW gezahlte monatliche Pauschale auskömmlich ist. Das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales geht in seinem Schreiben vom 23.02.2017 davon aus, dass der Aufwand zumindest in den 40 Kommunen, die durch die Gemeindeprüfungsanstalt geprüft werden, beachtlich sein wird. Da die gleichen Arbeiten aber auch in den übrigen Kommunen durchzuführen sind, wird auch dort der Aufwand beachtlich sein. Die Kommunen, in denen die Prüfung erfolgen soll, sind noch nicht benannt. Über die weiteren Entwicklungen werde ich Sie informieren. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - -2-