Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
30.08.17, 13:05
Aktualisiert
30.08.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Steg/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 29.08.2017
Vorlagen-Nr.: 19/2016 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
04.10.2017
18.10.2017
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems bei der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit meiner Vorlage 19/2016 habe ich Ihnen die Einführung einer DMS gem. des Angebotes der
KDVZ Frechen vorgeschlagen.
Die Vorlage wurde eingehend im Hauptausschuss, im Sanierungs- und Entwicklungsausschuss
und im Rat diskutiert. Letztlich hat der Rat in seiner Sitzung am 29.06.2016 folgenden
einstimmigen Beschluss (2 Enthaltungen) gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentensystem grundsätzlich einzuführen.
Der Einführungszeitraum ist durch den Rat noch festzulegen.“
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Vorlage 19/2016 nebst Anlagen.
Nach der Einführung des E-Governmentgesetzes des Bundes ist am 16.07.2016 das EGovernmentgesetz NRW (EGovG NRW) in Kraft getreten.
In § 9 Abs. 3 EGovG NRW ist festgelegt, dass die Behörden des Landes spätestens ab dem 1.
Januar 2022 ihre Akten elektronisch führen sollen.
Aus der Bundes- und Landesgesetzgebung ist die Richtung hinsichtlich der zukünftigen
Entwicklung der elektronischen Aktenführung, die sicher auch zu einem späteren Zeitpunkt für die
Kommunen verpflichtend sein wird, vorgegeben.
Die Verwaltung plant - soweit Sie der Verwaltungsvorlage folgen - ab 2018 mit der Einführung zu
beginnen, auch vor dem Hintergrund, dass in 2018 keine zusätzlichen Aufgaben wie Wahlen
anstehen. Hierbei soll zunächst eine verwaltungsweite Umsetzung des Aktenplanmoduls erfolgen.
Erfahrungen aus anderen kreisangehörigen Kommunen haben gezeigt, dass für die Umsetzung
des Aktenplanmoduls rund 3 Jahre eingeplant werden können.
Insoweit sollen die Fallaktenmodule (Steuerakte, Personalakte, Bauakte, Friedhofsakte u.a.) erst
ab 2021 ff. in den jeweiligen Abteilungen implementiert werden.
Als Anlage 1 ist dieser Vorlage ein aktualisiertes Angebot der KDVZ Frechen vom 22.03.2017
beigefügt. Die einmaligen wie laufenden Kosten errechnen sich für das Haushaltsjahr 2018 gem.
der beigefügten Aufstellung (Anlage 2).
Die Gesamtkosten von 10.393,10 € erhöhen die Umlage 2018 an die KDVZ Frechen
entsprechend.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 10.393,10 € in 2018, sind bei Kostenstelle
1110401, Sachkonto 531300 (Umlage an die KDVZ Frechen) veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dokumentenmanagementsystem gem. des Angebotes der
KDVZ Frechen vom 22.03.2017 ab 2018 einzuführen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
-2-