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Allgemeine Vorlage (Anl. 1a Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
129 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
05.09.17, 13:26
Aktualisiert
05.09.17, 13:26
Allgemeine Vorlage (Anl. 1a Stellungnahme) Allgemeine Vorlage (Anl. 1a Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Anlage 1a zu VL 28/2012 6. Ergänzung 0 Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mdB Lenz und Johlen Postfach 510940‘ D 50945 Köln Prof. Dr, Heribert Johlen‘ Dr. Klaus Schmiemanr Dr. Franz-Josef Paulin Gemeinde Kreuzau Herrn Siegfried Schmühl Postfach 1 1 28 52368 Kreuzau Dr. Rainer Voß Dr Michael Oerderu Dr. Thomas Lüttgau Thomas E!sner° Rainer Schmitz‘ Dr. Alexander Beutling Dt. Markus Johlen‘ Eberhard Keunecke Per E-Mail: S.SchmuchlKreuzau,de Köln, 3 1 .08.2017 Unser Zeichen: 02330/16 II /z Sekretariat: Frau Zapke Tel.: +49 221 97 30 O273 rn.oerder@lenz-johlen.de Gemeinde Kreuzau, Bebauungsplan f 2$ Sehr geehrter Herr Schmiihl. in dieser Sache beziehe ich mich auf den letzten Schriftverkehr mit den Zwischenergebnissen der Untersuchungen der 18K sowie auf mein Telefo nat mit Herrn Kardansky-Sommer vom 29.06.2017. Nach den bisher durch geführten Untersuchungen der Firma IBK Schallimmissionsschutz hat die Gesamtzahl der LKW in den Jahren 2014-2017 in der Mühlengasse gering fügig abgenommen, Diese Reduzierung der Gesamtzahl der LKW beruht im Wesentlichen auf Organisationsmaßnahrnen im Bereich der Papierfabrik Dr. Inga Schwertner Dr. Philipp Libertn Dr Christian Giesecke, LLM Dr. Felix Pauh Dr. Tanja Parthe Martin HahnC Dr Kai Petra Dreesen, LLM Nick Kockler Böla Gehrken‘ Dr. Gerrit Krupp Markus Nettekoven Kristina Knauber Dr. Meke Kilian Eva Strauss Janine Mues, LLM Nima Rast P Paiinn, S d Pa)GG V Fueiijnwa u VeWLJflg$,(.CH 5 Fachanwuii iv, Bau- 1 $clvIekInFIrechI M MwvIM ab, DM (D bRai,,e, V,3 auch FU Ha5en) L McGU Unvenity (Lionveal, Kanuev) E ManIe, ei Europoan Siudios f Ma)tnue an drei) (UrvvsbH Puns X) O Di -Verwallunqsbe)riebawsl (EH) GerundnF von PA Woligarig Lenz Mctsä Tissue. Der Anteil des LKW-Verkehrs, der durch die Niederauer Mühle ausgelöst wird, hat sich zwischen 2014 und 2017 erhöht. Der Gut achter hat auf Grundlage der ermittelten Belastungszahlen im Bereich der Mühlengasse Emissionsberechnungen nach der RLS-90 durchgeführt. Der Einfluss der LKW, die die Niederauer Mühle anfahren, liegt bei den ermit tehen Werten, in der Tageszeit bei lediglich 1,4 dB(A). Bei den ermittelten Werten handelt es sich um Emissionspegel. Nach Angaben des Sachver ständigen lässt sich hieraus noch nicht zuverlässig ableiten, ob die Imrnissi Lenz und Johlen Gustav-Heinemann-Ufer 88 50968 Köln Parlnerschaftsgesellschaft mbB Sitz Köln, AG Essen PR 1775 Ust.lD.-Nr, DE 122725191 Tel. +49 221 973002-0 Fax +49 221 973002-22 www.lenz-johlen.äe Sparkasse KölnBonn IBAN: DE57 370501980014002018 BIC. COLSDE33XXX Commerzbank AG Köln IBAN: DE56 3704 0044 0151 560000 BIC: COBADEFFXXX -7- onspegel durch die Nutzung der Mühlengasse den Sanierungsgrenzwert von 70 dB(A) erreichen oder überschreiten. Nach meiner Einschätzung wäre dies allerdings Voraussetzung fflr die Festsetzung einer Produktionsbeschränkung im Bereich der Niederauer Mühte. Unterhalb der Sa nierungsgrenzwerte, die nach der Rechtsprechung als Schwelle ftir das Entstehen von konkreten Gesundheitsgeffihrdungen gelten, würden sich zusätzliche LKW, die die Niederauer Mühle anfahren, bei der Ermittlung der Immissionspegel allenfalls gering fügig auswirken. Wird hingegen der Sanierungsgrenzwert überschritten, kann grund sätzlich von einem Handlungsbcdarf ausgegangen werden. So geht beispielsweise § 1 Abs. 2 Satz 2 der 1 6.BImSchV davon aus, dass eine Änderung im Sinne der Verord nung auch dann wesentlich ist, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von 70 dB(A) am Tag durch einen erhebli chen baulichen Eingriff erhöht wird. Auf den Umfang der Erhöhung kommt es dabei nicht an. Bezogen auf das vorliegende Bebauungsplanverfahren bedeutet dies nach meiner Ein schätzung, dass eine Beschränkung der Produktionskapazitäten dann kaum rechtlich begründbar sein dürfte, wenn die durch den Verkehr auf der Mühlengasse verursachten Immissionen unterhalb des Sanierungsgrenzwertes von 70 dB(A) am Tag liegen. Dies ist nach Auskunft von Herrn Dipl-Ing. Kadansky-Sornmer möglich, aber keinesfalls abgesichert. Ohne entsprechende Untersuchungen, die entweder die Gemeinde oder aber der Träger der Straßenbaulast, der Landkreis Düren, in Auftrag geben müssten, lässt sich das Planungszielt einer Kapazitätsbeschränkung im Bereich der Niederauer Mühle im Hinblick auf der Mühlengasse ausgelösten Verkehrsströme meines Erach tens nicht begründen. Mit meinen Ausftihrungen hoffe ich Ihnen gedient zu haben. Mit freundli hen Grüßen (Dr. Michael Oerder) Rechtsanwalt