Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
17.08.17, 18:16
Aktualisiert
05.10.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 16.08.2017
Vorlagen-Nr.: 62/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
19.09.2017
04.10.2017
2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan E 23, Ortsteil Kreuzau, erfasst das ehemalige gewerblich genutzte Gelände
der Fa. Hoesch, südlich der Kreisstraße 29 „Friedenau“. Durch den Bebauungsplan wurde das
Gebiet als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Neben der Errichtung eines
Pflegezentrums der Caritas mit stationären und Tagespflegeplätzen sowie über 20 Wohneinheiten
im betreuten Wohnen, sind zudem bereits barrierefreie Mehrfamilien- und Einzelhäuser errichtet
worden. Bauträger und Eigentümer der Grundstücke ist die MENO Wohnungsbaugesellschaft
mbH aus Kreuzau.
Die MENO hat mit Schreiben vom 15.08.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplans E 23
beantragt. Die beantragte Änderung erfasst dabei einen ca. 1.000 m² großen Bereich, der sich
südlich des quer durch das Baugebiet verlaufenden Mühlenteichs befindet. Den betroffenen
Bereich können Sie dem als
Anlage 1 beigefügten Auszug aus dem ursprünglichen
Bebauungsplan E 23 entnehmen.
Hintergrund der gewünschten Änderung des Bebauungsplans seitens des Bauträgers ist die
verstärkte Nachfrage nach Eigentumswohnungen. Bisher war für diesen Bereich die Errichtung
von Einfamilienhäusern in Form von Bungalows vorgesehen, wie sie bereits in anderen Teilen des
Baugebietes vorzufinden sind. Seitens der MENO ist im Bereich der Bebauungsplanänderung
nunmehr die Errichtung von 2 Mehrfamilienwohnhäusern vorgesehen.
Das Plangebiet ist bisher in 10 Teilbereiche gegliedert, die unterschiedliche Festsetzungen treffen.
Der in Rede stehende Bereich gehört zum Teilbereich WA 9 und trifft folgende Festsetzungen:
- WA
- II-geschossig in offener Bauweise
- max. FH 8,50 m
- max. GR 140 m²; GFZ: 0,8
- Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig
- Geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen für den neu zu schaffenden
Teilbereich WA 11 folgendermaßen getroffen werden: (Änderungen in Fettdruck)
- WA
- II-geschossig in offener Bauweise
- max. FH 9,50 m
- GRZ 0,4; GFZ 0,8
-
Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig
Geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben
Ein Entwurf der Planzeichnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Im bisherigen Bebauungsplan war eine Bebauung von zwei Doppelhaushälften á 7,50 m Breite pro
Haus, somit also vier Häuser bis 8,50 m Firsthöhe mit einer maximalen Grundfläche von 4 x 140
m² = 560 m² möglich. Durch die geplante Bebauungsplanänderung wären ein Objekt mit ca.
400 m² oder zwei Objekte mit bis zu 9,50 m Firsthöhe mit je ca. 200 m² Grundfläche möglich.
Die bisherige Gesamtplanung sah vor, dass entlang der Bauzeile zur Kreisstraße größere
Baukörper errichtet werden sollten. Die Gebäudehöhen sollte sich von der Kreisstraße aus in
Richtung Ortskern reduzieren und die Geschlossenheit der Bebauung weiter auflockern und sich
somit zur anschließenden Bestandsbebauung (Kreuzstraße, In der Au) einfügen. Durch die
Errichtung eines Mehrfamilienhauses an besagter Stelle würde diese Grundidee ein Stück weit
aufgegeben. Der beigefügten Anlage 3 sind die bereits heute fertiggestellten Baukörper und die
Firsthöhen zur Veranschaulichung angegeben.
Jedoch muss auch festgestellt werden, dass die maximal zulässige Gesamthöhe lediglich um
einen Meter erhöht wird, sodass das Gesamtbild nur geringfügig verändert würde. Des Weiteren
ist es eine Gelegenheit kurzfristig auf die aktuelle Nachfrage nach Eigentumswohnungen
reagieren zu können und dabei mehr Personen zum Wohneigentum in Kreuzau zu verhelfen als
dies durch Bungalows möglich wäre. Der zu errichtende Baukörper würde zu keinen negativen
Auswirkungen auf den alten Gebäudebestand in den Straßen In der Au und Kreuzstraße führen.
Einzig die umliegenden Grundstücke im Baugebiet selbst, die heute teilweise bereits bebaut sind,
werden ggf. von der Planänderung berührt. Hierzu bleiben die Stellungnahmen aus der
durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung abzuwarten.
Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die Voraussetzungen des § 13 (1) BauGB zur
Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfüllt. Somit kann gem. § 13 (2) BauGB von der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der Erstellung eines Umweltberichts und
der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen wird die Verwaltung die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB durchführen. Im Anschluss daran werden dem
Rat die abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt, bevor der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen. Der Gemeinde Kreuzau entstehen
keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“ im
vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -2-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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