Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
17.08.17, 18:16
Aktualisiert
05.10.17, 18:16
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Durchführung der Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 16.08.2017 Vorlagen-Nr.: 62/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss 19.09.2017 04.10.2017 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan E 23, Ortsteil Kreuzau, erfasst das ehemalige gewerblich genutzte Gelände der Fa. Hoesch, südlich der Kreisstraße 29 „Friedenau“. Durch den Bebauungsplan wurde das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Neben der Errichtung eines Pflegezentrums der Caritas mit stationären und Tagespflegeplätzen sowie über 20 Wohneinheiten im betreuten Wohnen, sind zudem bereits barrierefreie Mehrfamilien- und Einzelhäuser errichtet worden. Bauträger und Eigentümer der Grundstücke ist die MENO Wohnungsbaugesellschaft mbH aus Kreuzau. Die MENO hat mit Schreiben vom 15.08.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplans E 23 beantragt. Die beantragte Änderung erfasst dabei einen ca. 1.000 m² großen Bereich, der sich südlich des quer durch das Baugebiet verlaufenden Mühlenteichs befindet. Den betroffenen Bereich können Sie dem als Anlage 1 beigefügten Auszug aus dem ursprünglichen Bebauungsplan E 23 entnehmen. Hintergrund der gewünschten Änderung des Bebauungsplans seitens des Bauträgers ist die verstärkte Nachfrage nach Eigentumswohnungen. Bisher war für diesen Bereich die Errichtung von Einfamilienhäusern in Form von Bungalows vorgesehen, wie sie bereits in anderen Teilen des Baugebietes vorzufinden sind. Seitens der MENO ist im Bereich der Bebauungsplanänderung nunmehr die Errichtung von 2 Mehrfamilienwohnhäusern vorgesehen. Das Plangebiet ist bisher in 10 Teilbereiche gegliedert, die unterschiedliche Festsetzungen treffen. Der in Rede stehende Bereich gehört zum Teilbereich WA 9 und trifft folgende Festsetzungen: - WA - II-geschossig in offener Bauweise - max. FH 8,50 m - max. GR 140 m²; GFZ: 0,8 - Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig - Geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen für den neu zu schaffenden Teilbereich WA 11 folgendermaßen getroffen werden: (Änderungen in Fettdruck) - WA - II-geschossig in offener Bauweise - max. FH 9,50 m - GRZ 0,4; GFZ 0,8 - Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig Geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben Ein Entwurf der Planzeichnung ist als Anlage 2 beigefügt. Im bisherigen Bebauungsplan war eine Bebauung von zwei Doppelhaushälften á 7,50 m Breite pro Haus, somit also vier Häuser bis 8,50 m Firsthöhe mit einer maximalen Grundfläche von 4 x 140 m² = 560 m² möglich. Durch die geplante Bebauungsplanänderung wären ein Objekt mit ca. 400 m² oder zwei Objekte mit bis zu 9,50 m Firsthöhe mit je ca. 200 m² Grundfläche möglich. Die bisherige Gesamtplanung sah vor, dass entlang der Bauzeile zur Kreisstraße größere Baukörper errichtet werden sollten. Die Gebäudehöhen sollte sich von der Kreisstraße aus in Richtung Ortskern reduzieren und die Geschlossenheit der Bebauung weiter auflockern und sich somit zur anschließenden Bestandsbebauung (Kreuzstraße, In der Au) einfügen. Durch die Errichtung eines Mehrfamilienhauses an besagter Stelle würde diese Grundidee ein Stück weit aufgegeben. Der beigefügten Anlage 3 sind die bereits heute fertiggestellten Baukörper und die Firsthöhen zur Veranschaulichung angegeben. Jedoch muss auch festgestellt werden, dass die maximal zulässige Gesamthöhe lediglich um einen Meter erhöht wird, sodass das Gesamtbild nur geringfügig verändert würde. Des Weiteren ist es eine Gelegenheit kurzfristig auf die aktuelle Nachfrage nach Eigentumswohnungen reagieren zu können und dabei mehr Personen zum Wohneigentum in Kreuzau zu verhelfen als dies durch Bungalows möglich wäre. Der zu errichtende Baukörper würde zu keinen negativen Auswirkungen auf den alten Gebäudebestand in den Straßen In der Au und Kreuzstraße führen. Einzig die umliegenden Grundstücke im Baugebiet selbst, die heute teilweise bereits bebaut sind, werden ggf. von der Planänderung berührt. Hierzu bleiben die Stellungnahmen aus der durchzuführenden Öffentlichkeitsbeteiligung abzuwarten. Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die Voraussetzungen des § 13 (1) BauGB zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfüllt. Somit kann gem. § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der Erstellung eines Umweltberichts und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen wird die Verwaltung die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB durchführen. Im Anschluss daran werden dem Rat die abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt, bevor der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen. Der Gemeinde Kreuzau entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“ im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer -2- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-