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Allgemeine Vorlage (Anl. 2 Entwurf Planzeichnung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
04.10.2017
Erstellt
17.08.17, 18:16
Aktualisiert
17.08.17, 18:16
Allgemeine Vorlage (Anl. 2  Entwurf Planzeichnung)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu VL-Nr. 62/2017 127 170 165 128 143 168 167 # 3,0 An der Papiermühle 1 12 Flur 2 123 169 Mühlenteich # 20.18 0,4 # 3,0 0,8 129 FH max. 9,50m D 175 II o Am Mühlenteich 177 WA 11 # 3,0 V 125 1 11 173 166 1 10 174 Ortslage Kreuzau Bebauungsplan Nr. E 23 M 1:250 2. Änderung (vereinfacht) RECHTSGRUNDLAGE BAUGESETZBUCH (BauGB) GEMEINDEORDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEIN -WESTFALEN (GONRW) VERORDNUNG ÜBER BAULICHE NUTZUNG DER GRUNDSTÜCKE (BAUNUTZUNGSVERORDNUNG BauNVO) VERORDNUNG ÜBER DIE AUSARBEITUN G DER BAULEITPLÄNE UND DIE DARSTELLUNG DES PLANINHALTS (PLANZEICHENVERORDNUNG PlanZV) BAUORDNUNG FÜR DAS LAND NORD RHEIN-WESTFALEN (LANDESBAUORDN UNG BauONRW) IN DER ZUM ZEITPUNKT DER PLANAUFSTELLUNG JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG Planverfasser Dipl.-Ing. RICHARD VALTER Öffentlich best. Vermessungsingenieur Sachverständiger für Grundstücks- u. Gebäudebewertung Hauptstraße 21 52372 Kreuzau Tel. : 02422 / 94040 Fax : 02422 / 940419 e-mail: info@vermessung-valter.de www.vermessung-valter.de ART U. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG WA 0.4 0,8 ALLGEMEINE WOHNGEBIETE (§4 BauNVO) BAUGRENZE GRUNDFLÄCHENZAHL VERKEHR-, GRÜN- UND SONSTIGE FLÄCHEN SONSTIGE FLÄCHEN ÖFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHEN VORHANDEN WASSERFLÄCHE o OFFENE BAUWEISE D AUFSTELLUNGSBESCHLUSS SPRICHT DER ANFORDERUNG DES § 1 DER VERORDNUNG ÜBER DIE AUSARBEITUNG DER BAULEITPLÄNE UND DIE DARSTELLUNG DES DER RAT DER GEMEINDE KREUZAU HAT IN PLANINHALTS (PLANZEICHENVERORDNUNG). SEINER SITZUNG AM 00.00.2016 DIE R. VALTER, ÖbVI AUFSTELLUNG DIESES PLANES GEM. § 2(1) UND (4) DES BAUGESETZBUCHES BESCHLOSSEN. VORHANDENE BEBAUUNG VORHANDENE PARZELLENGRENZE z.B. NEBENANLAGEN IM SINNE DES §14 BauNVO SIND AUßER IN WA5 AUßERHALB DER ÜBERBAUBAREN GRUNDSTÜCKSFLÄCHE ZULÄSSIG KREUZAU, DEN 14.08.2017 ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNG z.B. VON BAUGEBIETEN ODER ABGRENZUNG DES MAß DER NUTZUNG INNERHALB EINES BAUGEBIETS GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES DER ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 110 DIE VORLIEGENDE PLANUNTERLAGE ENT- BESTANDSANGABEN SONSTIGE PLANZEICHEN FH max. MAXIMALE FIRSTHÖHE 9,50m BEZOGEN AUF OK STRAßE VOR GEBÄUDEMITTE GENEIGTES DACH ZWINGEND VORGESCHRIEBEN DN MIN. 7° DIE DARSTELLUNG STIMMT MIT DEM AMTLICHEN KATASTERNACHWEIS ÜBEREIN. ES WIRD BESCHEINIGT, DASS DIE STÄDTEBAULICHE PLANUNG GEOMETRISCH EINDEUTIG FESTGELEGT IST. ENTWURF UND BEARBEITUNG DES BEBAUUNGSPLANES SONSTIGE PLANZEICHEN NUR EINZEL- UND DOPPELHÄUSER ZULÄSSIG GESCHOSSFLÄCHENZAHL ZAHL DER VOLLGESCHOSSE ALS HÖCHSTMASS I BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN V KREUZAU BÜRGERBETEILIGUNG DIE BETEILIGUNG DER BÜRGER GEM. § 3 ABS. 1 BAUGESETZBUCH ERFOLGTE AM 117 1 9 FLURSTÜCKSNUMMER FLURGRENZE # PARALLELZEICHEN UMGRENZUNG VON ANLAGEN DIE DEM DENKMALSCHUTZ UNTERLIEGEN OFFENLEGUNG DER PLANENTWURF HAT MIT SEINEN ANLAGEN GEM. § 3 ABS. 2 IN DER ZEIT VOM BIS OFFENGELEGEN. SATZUNGSBESCHLUSS BEKANNTMACHUNG DIESER PLAN IST GEMÄSS § 10(1) DES BAUGESETZBUCHES VOM RAT DER GEMEINDE KREUZAU AM ALS SATZUNG BESCHLOSSEN WORDEN. DIE BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN BESCHLUSS DES BEBAUUNGSPLANES SOWIE ORT UND ZEIT DER BEREITHALTUNG GEMÄSS § 10(3) BAUGESETZBUCH IST AM ERFOLGT. 1 8 KREUZAU, DEN KREUZAU, DEN BÜRGERMEISTER KREUZAU, DEN BÜRGERMEISTER KREUZAU, DEN KREUZAU, DEN BÜRGERMEISTER BÜRGERMEISTER BÜRGERMEISTER