Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Verfügung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
166 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
24.03.17, 13:05
Aktualisiert
24.03.17, 13:05
Mitteilung (Verfügung) Mitteilung (Verfügung) Mitteilung (Verfügung)

öffnen download melden Dateigröße: 166 kB

Inhalt der Datei

Anlage zu MV 29/2017 DER LANDRAT DES KREISES DÜREN als untere staatliche Verwaltungsbehörde Briefanschrift: Kreisverwaltung Düren 52348 Düren Hauptamt Gegen Empfangsbekenntnis Dntgebäude Zimmer-Nr. 78a (HausA) „/ Bismarckstr. 16, Düren An den Bürgermeister Postfach 1128 52368 Kreuzau H “ / / j 2, :‚; //i -y J ‚ /Auskunft Thorsten Oppe Telefon-Durchwahl 02421/22-2187 eMail amtl 0@kreis-duecen.de / Fax 02421/22-2024 Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Ubrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo Do 8.00 16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr - Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Mein Zeichen 2020/2017 Sti 21.12.2016 10/4 15 140407 - Datum 14. März 2017 Haushaltssatzung 2017 und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2021 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Efer, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem o. g. Bericht legten Sie die vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 06.12.2016 be schlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 nebst der Fortschreibung des dazugehörigen Haushaltssicherungskonzeptes vor und beantragten, die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu genehmigen. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen führte zu folgendem Ergebnis: 1. Genehmigung 1. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2021 der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 76 Abs. 2 GO genehmigt. 2. Gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2017 bestehen unter Beachtung der folgenden Regelungen keine Bedenken. II. Nebenbestimmungen Auflagen: 1. Nach den Haushaltsveranschlagungen kann bis zum Haushaltsjahr 2020 kein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden. Dies hat zur Folge, dass die Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum weitete Haushaltssicherungskon Bankverbindungen: Sparkasse Düren, BLZ 395 501 10, Konto 114256 IBAN: DE8O 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33xxx Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto 791 48 503 IBAN: DE5O 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF Telefonzentrale: (02421) 220 Internet: www.kreis-dueren.de Paketanschrift: Bismarckstraße 16 52351 Düren -2- zepte aufzustellen hat. Aus dem HSK 2018ff. sollen die Konsolidierungs maßnahmen mit Umsetzungszeitpunkt und Einsparpotential erkennbar sein. Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist bis zum 30.09.2017 zu berichten. Dabei ist der Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidie rungsmaßnahmen hinreichend nachvollziehbar zu erläutern. In diesem Zu sammenhang weise ich darauf hin, dass die beschlossenen Konsolidie rungsmaßnahmen umzusetzen sind und ein Verschieben in spätere Jahre die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicheru ngskonzeptes gefährden kann. 2. Steigerungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, wie z. B. Tariferhöhun gen und Bewirtschaftungskosten etc. sind durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Eine Steigerung der freiwilligen Leistungen soll vermieden werden. Vielmehr sind diese in vertretbarer Weise weiter zu redu zieren. 3. Mehreinnahmen, die ggf. bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegen über den Ansätzen bei den kommunalen Steuern und den allgemeinen Lan deszuweisungen entstehen, sind zur Reduzierung des negativen Jahreser gebnisses einzusetzen. 4. Soweit Landes- oder sonstige Zuschüsse gewährt werden können, ist die entsprechende Maßnahme erst in Auftrag zu geben, wenn ein Bewilligungs bescheid vorliegt; eine Inaussichtstellung der Zuwendung reicht nicht aus. Hinweise: Gern. § 80 Abs. 5 GO NRW soll die Anzeige der Haushaltssatzung spätes tens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. IN. Begründung Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haus haltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen ( 76 Abs. 2 GO NRW). Die Genehmigung des Konzeptes kann nur erteilt werden, wenn aus ihm hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wieder erreicht wird. Da die Voraussetzung des § 76 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 75 Abs. 2 GO NRW vorliegt, ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 bis 2021 für das Haushalts jahr 2017 zu genehmigen. Unter Abwägung des Interesses an einer möglichst uneingeschränkten kommunalen Selbstverwaltung und dem Interesse an der künftigen dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Kreuzau habe ich die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssiche rungskonzeptes 2012 bis 2021 gern. § 76 Abs. 2 GO NRW mit Nebenbestimmungen zu säl:zlich zu den im Konzept dargestellten Maßnahmen versehen. -3Rechtsbehelfsbelehru ng Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im Justizzentrum, 52070 Aachen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten im Lande NRW ERWO VG/FG vom 7.11.2012 (GV.NRW Seite 548) einge reicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. 1 5. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Verwaltu ngsgerichts Aachen übermittelt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. — — Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedin gungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. Mit freundlichem Gruß