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Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
31.08.17, 13:31
Aktualisiert
31.08.17, 13:31
Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023) Allgemeine Vorlage (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Schmitz BE: Herr Schmitz Kreuzau, 29.08.2017 Vorlagen-Nr.: 69/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 19.09.2017 04.10.2017 18.10.2017 Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023 I. Sach- und Rechtslage: Seit dem Jahre 1979 sind die Gemeinden gemäß Landeswassergesetz (LWG) verpflichtet, ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept ist im 6Jahres-Rhythmus fortzuschreiben. Da das derzeitige ABK am 31.12.2017 endet, ist zum Jahreswechsel eine Fortschreibung für die Jahre 2018 bis 2023 bei der Bezirksregierung vorzulegen. Das derzeit noch gültige ABK wurde vom Rat der Gemeinde Kreuzau in der Sitzung am 06.07.2011 beschlossen. Die im Abwasserbeseitigungskonzept erforderlichen Darstellungen mussten bereits für das laufende ABK aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und Bestimmungen deutlich umfangreicher erfolgen und auch durch die im letzten Jahr in Kraft getretene Novelle des Landeswassergesetzes angepasst werden. Der Inhalt des ABK (siehe Anlagen 1 – 3 der Vorlage) gliedert sich wie folgt: 1. Allgemeines 2. Abwasserleitungen, Übernahme- und Übergabestellen sowie Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen 3. Angaben zu Abwasseranlagen 4. Angaben zu den Entwässerungsgebieten 5. Angaben zur zukünftigen Beseitigung des Niederschlagswassers 6. Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit 6.1 Kanalisation – Ergänzungsmaßnahmen und Regenrückhaltung vor Einleitung 6.2 Kanalisation – Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen 6.3 Behandlung von Niederschlagswasser Das gesamte Schmutzwasser im Gemeindegebiet wird zu der Zentralkläranlage des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) nach Düren-Merken geleitet. Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt dezentral und wird an den insgesamt 111 Einleitungsstellen in die verschiedenen Gewässer eingeleitet. Bereits im noch laufenden ABK mussten erstmalig umfangreiche Angaben zur Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers vor Einleitung in ein Gewässer gemacht werden. Behandlungsbedürftigkeit von Niederschlagswasser besteht grundsätzlich in Gewerbegebieten und auf Straßen mit einer Frequentierung von über 2500 Kfz/ Tag. Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser fällt an folgenden Einleitungsstellen an:                           Kreuzau, Hauptstraße/ Alte Gasse Kreuzau, Bahnhofstraße Kreuzau, Hauptstraße, Drover Bach Kreuzau, Windener Weg Kreuzau, Dürener Straße Kreuzau, Friedenau Kreuzau, Friedhofstraße Kreuzau, Am Kupferscheid Kreuzau, Friedenau, Rur Kreuzau, Schneidhausener Weg Leversbach, Titzgarten Leversbach, Hinter dem Hof Obermaubach, Heidbüchel/Seestraße Obermaubach, Ortseingang Stockheim, Ortslage Stockheim, Am Torfberg, Stockheim, Gewerbegebiet Üdingen, Dorfstraße Rur Üdingen, Dorfstraße Richtung Leversbach Untermaubach, Rurstraße, Brücke Untermaubach, Am Weißenberg Untermaubach, Molbachstraße Winden, Lehrer-Mainz-Straße, Nebenfahrbahn Winden, Lehrer-Mainz-Straße Winden, Maubacher Straße, Turnhalle Winden, Maubacher Straße, vor Taxi Dora Demnach ist das Niederschlagswasser an 26 von den insgesamt 111 Einleitungsstellen behandlungsbedürftig. An zwei Stellen ist die Behandlungsbedürftigkeit bedingt durch angrenzende Gewerbeflächen, an den anderen 24 Stellen muss das Niederschlagswasser aufgrund der hohen Frequentierung der Straßen behandelt werden. An 20 der insgesamt 26 Einleitungsstellen mit behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser stammt dieses ausschließlich von Kreis- bzw. Landstraßen. Die Baukosten müssen vom jeweiligen Straßenbaulastträger übernommen werden. In dem aktuell laufenden ABK ist vorgesehen insgesamt 4 Regenwasserbehandlungsanlagen (Windener Weg, Maubacher Straße, Dürener Straße und im Gewerbegebiet Stockheim) zu bauen. Da die u.a. Regenwasserbehandlungsanlagen im noch laufenden ABK nicht realisiert werden konnten (siehe Mitteilungsvorlage Nr. 68/2017), müssen diese demnach wieder in das neue ABK aufgenommen werden.     Kreuzau, Dürener Straße, geschätzte Kosten (Straßen NRW): Kreuzau, Windener Weg, geschätzte Kosten (Kreis DN): Winden, Maubacher Straße, geschätzte Kosten (Kreis DN): Gewerbegebiet Stockheim, geschätzte Kosten (Gemeinde) -2- 230.000 € 60.000 € 315.000 € 250.000 € Des Weiteren ist die Kanalsanierung im Hauptort Kreuzau derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Sie wird im kommenden Jahr abgeschlossen werden. In das neue ABK sind alle geplanten Maßnahmen in den Jahren 2018 bis 2023 aufzunehmen. Diese sind zu unterteilen nach a) Neubaumaßnahmen b) Sanierungsmaßnahmen nach SüwV Abw, c) Niederschlagswasserbehandlungsanlagen. a) Folgende Neubaumaßnahmen sind im Berichtszeitraum 2018 – 2023 vorgesehen: - Baugebiet Erweiterung Kreuzau-Süd (SW-Kanalisation) - Baugebiet Erweiterung Kreuzau-Süd (RW-Kanalisation) - Baugebiet Erweiterung Kreuzau-Süd (Regenrückhaltebecken) - Baugebiet Drove D 16 (SW-Kanalisation) Baugebiet Drove D 16 (RW-Kanalisation) Baugebiet Drove D 16 (Regenrückhaltebecken) b) In folgenden Ortsteilen werden im Berichtszeitraum auf Grundlage der Ergebnisse der Kanalbefahrung (SüwV Abw) Kanalsanierungen durchgeführt: - Kanalsanierung Üdingen (SW + RW) 2019 - Kanalsanierung Kreuzau (RW) 2019, 2020 - Kanalsanierung Leversbach (SW + RW) 2020 - Kanalsanierung Obermaubach (SW + RW) 2021, 2022 - Kanalsanierung Untermaubach (SW + RW) 2023 c) In das neue Abwasserbeseitigungskonzept werden die Niederschlagswasserbehandlungsanlagen in der Ortslage Stockheim und in der Straße „Am Kupferscheid“ in Kreuzau neu aufgenommen. 30.000 € 140.000 € - RW-behandlung Ortslage Stockheim (Gemeinde) RW-behandlung Kreuzau „Am Kupferscheid“ (Kreis DN) - Kreuzau, Dürener Straße, geschätzte Kosten(Straßen NRW): 230.000 € Kreuzau, Windener Weg, geschätzte Kosten (Kreis DN): 60.000 € Winden, Maubacher Straße, geschätzte Kosten (Kreis DN): 315.000 € Gewerbegebiet Stockheim, geschätzte Kosten (Gemeinde) 250.000 € Die Kosten für die Regenwasserbehandlung in der Straße „Am Kupferscheid“ sind durch den Kreis Düren (Straßenbaulastträger) zu tragen, da das behandlungsbedürftige Niederschlagswasser aus der Mühlengasse (K39) stammt und „Am Kupferscheid“ in die Rur eingeleitet wird. Die Kosten der Regenwasserbehandlungsanlage in der Ortslage in Stockheim müssen von der Gemeinde getragen werden. Mit meinen vorstehenden Ausführungen habe ich Sie über die wichtigsten Inhalte des ABK´s informiert. In der Sitzung können selbstverständlich weitere Fragen beantwortet werden. Ich schlage Ihnen vor, der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die geplanten Maßnahmen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren haushaltsplanmäßig veranschlagt. Sofern die Gemeinde Kreuzau selbst nicht Kostenträger ist, werden die Maßnahmen selbstverständlich nur dann realisiert, wenn die Kostenübernahmeerklärung vorliegt bzw. der -3- Erschließungsträger die Aufträge selbst erteilt hat. Sofern die Gemeinde selbst Kostenträger ist, ist die Finanzierung auf jeden Fall sichergestellt, da entweder Beiträge erhoben werden oder die Kosten über Gebühren gedeckt sind. III. Beschlussvorschlag: Dem gemäß § 47 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-