Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
31.08.17, 13:31
Aktualisiert
31.08.17, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Schmitz
BE: Herr Schmitz
Kreuzau, 29.08.2017
Vorlagen-Nr.: 69/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
19.09.2017
04.10.2017
18.10.2017
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47
Landeswassergesetz für die Jahre 2018 bis 2023
I. Sach- und Rechtslage:
Seit dem Jahre 1979 sind die Gemeinden gemäß Landeswassergesetz (LWG) verpflichtet, ein
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) zu erstellen. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept ist im 6Jahres-Rhythmus fortzuschreiben. Da das derzeitige ABK am 31.12.2017 endet, ist zum
Jahreswechsel eine Fortschreibung für die Jahre 2018 bis 2023 bei der Bezirksregierung
vorzulegen. Das derzeit noch gültige ABK wurde vom Rat der Gemeinde Kreuzau in der Sitzung
am 06.07.2011 beschlossen.
Die im Abwasserbeseitigungskonzept erforderlichen Darstellungen mussten bereits für das
laufende ABK aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und Bestimmungen deutlich
umfangreicher erfolgen und auch durch die im letzten Jahr in Kraft getretene Novelle des
Landeswassergesetzes angepasst werden.
Der Inhalt des ABK (siehe Anlagen 1 – 3 der Vorlage) gliedert sich wie folgt:
1. Allgemeines
2. Abwasserleitungen, Übernahme- und Übergabestellen sowie Verbindungen, Zuleitungen
und Ableitungen
3. Angaben zu Abwasseranlagen
4. Angaben zu den Entwässerungsgebieten
5. Angaben zur zukünftigen Beseitigung des Niederschlagswassers
6. Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit
6.1 Kanalisation – Ergänzungsmaßnahmen und Regenrückhaltung vor Einleitung
6.2 Kanalisation – Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen
6.3 Behandlung von Niederschlagswasser
Das gesamte Schmutzwasser im Gemeindegebiet wird zu der Zentralkläranlage des
Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER) nach Düren-Merken geleitet.
Die Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt dezentral und wird an den insgesamt 111
Einleitungsstellen in die verschiedenen Gewässer eingeleitet.
Bereits im noch laufenden ABK mussten erstmalig umfangreiche Angaben zur
Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers vor Einleitung in ein Gewässer gemacht
werden.
Behandlungsbedürftigkeit von Niederschlagswasser besteht grundsätzlich in Gewerbegebieten
und auf Straßen mit einer Frequentierung von über 2500 Kfz/ Tag.
Behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser fällt an folgenden Einleitungsstellen an:
Kreuzau, Hauptstraße/ Alte Gasse
Kreuzau, Bahnhofstraße
Kreuzau, Hauptstraße, Drover Bach
Kreuzau, Windener Weg
Kreuzau, Dürener Straße
Kreuzau, Friedenau
Kreuzau, Friedhofstraße
Kreuzau, Am Kupferscheid
Kreuzau, Friedenau, Rur
Kreuzau, Schneidhausener Weg
Leversbach, Titzgarten
Leversbach, Hinter dem Hof
Obermaubach, Heidbüchel/Seestraße
Obermaubach, Ortseingang
Stockheim, Ortslage
Stockheim, Am Torfberg,
Stockheim, Gewerbegebiet
Üdingen, Dorfstraße Rur
Üdingen, Dorfstraße Richtung Leversbach
Untermaubach, Rurstraße, Brücke
Untermaubach, Am Weißenberg
Untermaubach, Molbachstraße
Winden, Lehrer-Mainz-Straße, Nebenfahrbahn
Winden, Lehrer-Mainz-Straße
Winden, Maubacher Straße, Turnhalle
Winden, Maubacher Straße, vor Taxi Dora
Demnach ist das Niederschlagswasser an 26 von den insgesamt 111 Einleitungsstellen
behandlungsbedürftig. An zwei Stellen ist die Behandlungsbedürftigkeit bedingt durch
angrenzende Gewerbeflächen, an den anderen 24 Stellen muss das Niederschlagswasser
aufgrund der hohen Frequentierung der Straßen behandelt werden.
An 20 der insgesamt 26 Einleitungsstellen mit behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser
stammt dieses ausschließlich von Kreis- bzw. Landstraßen. Die Baukosten müssen vom jeweiligen
Straßenbaulastträger übernommen werden.
In dem aktuell laufenden ABK ist vorgesehen insgesamt 4 Regenwasserbehandlungsanlagen
(Windener Weg, Maubacher Straße, Dürener Straße und im Gewerbegebiet Stockheim) zu bauen.
Da die u.a. Regenwasserbehandlungsanlagen im noch laufenden ABK nicht realisiert werden
konnten (siehe Mitteilungsvorlage Nr. 68/2017), müssen diese demnach wieder in das neue ABK
aufgenommen werden.
Kreuzau, Dürener Straße, geschätzte Kosten (Straßen NRW):
Kreuzau, Windener Weg, geschätzte Kosten (Kreis DN):
Winden, Maubacher Straße, geschätzte Kosten (Kreis DN):
Gewerbegebiet Stockheim, geschätzte Kosten (Gemeinde)
-2-
230.000 €
60.000 €
315.000 €
250.000 €
Des Weiteren ist die Kanalsanierung im Hauptort Kreuzau derzeit noch nicht vollständig
abgeschlossen. Sie wird im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
In das neue ABK sind alle geplanten Maßnahmen in den Jahren 2018 bis 2023 aufzunehmen.
Diese sind zu unterteilen nach
a) Neubaumaßnahmen
b) Sanierungsmaßnahmen nach SüwV Abw,
c) Niederschlagswasserbehandlungsanlagen.
a) Folgende Neubaumaßnahmen sind im Berichtszeitraum 2018 – 2023 vorgesehen:
- Baugebiet Erweiterung Kreuzau-Süd (SW-Kanalisation)
- Baugebiet Erweiterung Kreuzau-Süd (RW-Kanalisation)
- Baugebiet Erweiterung Kreuzau-Süd (Regenrückhaltebecken)
-
Baugebiet Drove D 16 (SW-Kanalisation)
Baugebiet Drove D 16 (RW-Kanalisation)
Baugebiet Drove D 16 (Regenrückhaltebecken)
b) In folgenden Ortsteilen werden im Berichtszeitraum auf Grundlage der Ergebnisse der
Kanalbefahrung (SüwV Abw) Kanalsanierungen durchgeführt:
- Kanalsanierung Üdingen (SW + RW)
2019
- Kanalsanierung Kreuzau (RW)
2019, 2020
- Kanalsanierung Leversbach (SW + RW)
2020
- Kanalsanierung Obermaubach (SW + RW)
2021, 2022
- Kanalsanierung Untermaubach (SW + RW)
2023
c) In das neue Abwasserbeseitigungskonzept werden die Niederschlagswasserbehandlungsanlagen in der Ortslage Stockheim und in der Straße „Am Kupferscheid“ in
Kreuzau neu aufgenommen.
30.000 €
140.000 €
-
RW-behandlung Ortslage Stockheim (Gemeinde)
RW-behandlung Kreuzau „Am Kupferscheid“ (Kreis DN)
-
Kreuzau, Dürener Straße, geschätzte Kosten(Straßen NRW): 230.000 €
Kreuzau, Windener Weg, geschätzte Kosten (Kreis DN):
60.000 €
Winden, Maubacher Straße, geschätzte Kosten (Kreis DN): 315.000 €
Gewerbegebiet Stockheim, geschätzte Kosten (Gemeinde) 250.000 €
Die Kosten für die Regenwasserbehandlung in der Straße „Am Kupferscheid“ sind durch den
Kreis Düren (Straßenbaulastträger) zu tragen, da das behandlungsbedürftige
Niederschlagswasser aus der Mühlengasse (K39) stammt und „Am Kupferscheid“ in die Rur
eingeleitet wird.
Die Kosten der Regenwasserbehandlungsanlage in der Ortslage in Stockheim müssen von der
Gemeinde getragen werden.
Mit meinen vorstehenden Ausführungen habe ich Sie über die wichtigsten Inhalte des ABK´s
informiert. In der Sitzung können selbstverständlich weitere Fragen beantwortet werden.
Ich schlage Ihnen vor, der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die geplanten Maßnahmen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren haushaltsplanmäßig
veranschlagt. Sofern die Gemeinde Kreuzau selbst nicht Kostenträger ist, werden die Maßnahmen
selbstverständlich nur dann realisiert, wenn die Kostenübernahmeerklärung vorliegt bzw. der
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Erschließungsträger die Aufträge selbst erteilt hat. Sofern die Gemeinde selbst Kostenträger ist,
ist die Finanzierung auf jeden Fall sichergestellt, da entweder Beiträge erhoben werden oder die
Kosten über Gebühren gedeckt sind.
III. Beschlussvorschlag:
Dem gemäß § 47 LWG aufgestellten Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2023 wird in der vorgestellten Form zugestimmt.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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