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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 / A 76/2005
Datum: 17.05.2006
Az.: II/32.1
Abteilung: 32.1
Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Der Kreis Euskirchen führt zur Unfallprävention seit Anfang Oktober 2005 neben der stationären
Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen eines bis zum 31.12.2006 angelegten Pilotprojekts
auch mobile Messungen durch. Diese Verkehrsüberwachung erfolgt ausschließlich durch
Mitarbeiter der Kreisverwaltung Euskirchen. Entgegen der teilweise vertretenen Auffassung erfolgt
die Verkehrsüberwachung nicht durch ein privates Unternehmen. Von diesem wird lediglich die
technische Ausrüstung zur Verfügung gestellt sowie die Entwicklung und Digitalisierung des
Filmmaterials übernommen.
Ergänzend zur Vorlage Z 1/A 54/2006 vom 16.12.2005 wird zu den mit Antrag 76/2006 gestellten
Fragen wie folgt Stellung genommen:
Zu 1: In die Verkehrsüberwachung werden alle Kindergärten und Schulen im Kreisgebiet
einbezogen. Ferner werden Kontrollen im Bereich von Krankenhäusern und Altenheimen
durchgeführt. Darüber hinaus werden Messungen an Stellen mit hohen
Überschreitungsquoten durchgeführt. Die Messstellen werden im Benehmen mit der Polizei
und der Unfallkommission festgelegt. Eine Mitteilung über die vorgesehenen Messstellen
erfolgt mit einer Vorlaufzeit von einer Woche.
Die in die Verkehrsüberwachung einbezogenen Stellen sind in den beigefügten Anlagen
aufgeführt.
Zu 2: Zahlen über die Veränderung der Unfallhäufigkeit liegen nicht vor. Es ist jedoch erkennbar,
dass sich an den Messstellen das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer geändert hat und
eine Reduzierung der Überschreitungen festgestellt werden konnte.
Zu 3: Im Rahmen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wurden bisher 10.904 Verstöße
gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen registriert.
Zu 4: Die Messungen erfolgen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 06.30 bis 18.30 Uhr.
Innerhalb dieses Zeitkorridors wird jeweils 8 Stunden gemessen.
Zu 5: Im 1. Quartal 2006 wurden folgende Einnahmen zum Soll gestellt:
Bußgelder:
Verwarngelder:
25.476,15 €
80.735,00 €
Für den Einsatz der Messtechnik und die Filmaufbereitung wurden im laufenden Jahr
14.242,86 € aufgewendet.
Seite - 2 Zu 6: Im Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wurde bisher in zwei Fällen
Einspruch erhoben. Eine Entscheidung hierüber liegt noch nicht vor.
Bedingt durch das Funktionsprinzip der Messanlage werden Falschmessungen durch eine
interne Plausibilitätskontrolle ausgeschlossen.
I. V. gez. Poth