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Verwaltungsergänzung (Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / A 76/2005 Datum: 17.05.2006 Az.: II/32.1 Abteilung: 32.1 Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen hier: Antrag der SPD-Fraktion Der Kreis Euskirchen führt zur Unfallprävention seit Anfang Oktober 2005 neben der stationären Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen eines bis zum 31.12.2006 angelegten Pilotprojekts auch mobile Messungen durch. Diese Verkehrsüberwachung erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung Euskirchen. Entgegen der teilweise vertretenen Auffassung erfolgt die Verkehrsüberwachung nicht durch ein privates Unternehmen. Von diesem wird lediglich die technische Ausrüstung zur Verfügung gestellt sowie die Entwicklung und Digitalisierung des Filmmaterials übernommen. Ergänzend zur Vorlage Z 1/A 54/2006 vom 16.12.2005 wird zu den mit Antrag 76/2006 gestellten Fragen wie folgt Stellung genommen: Zu 1: In die Verkehrsüberwachung werden alle Kindergärten und Schulen im Kreisgebiet einbezogen. Ferner werden Kontrollen im Bereich von Krankenhäusern und Altenheimen durchgeführt. Darüber hinaus werden Messungen an Stellen mit hohen Überschreitungsquoten durchgeführt. Die Messstellen werden im Benehmen mit der Polizei und der Unfallkommission festgelegt. Eine Mitteilung über die vorgesehenen Messstellen erfolgt mit einer Vorlaufzeit von einer Woche. Die in die Verkehrsüberwachung einbezogenen Stellen sind in den beigefügten Anlagen aufgeführt. Zu 2: Zahlen über die Veränderung der Unfallhäufigkeit liegen nicht vor. Es ist jedoch erkennbar, dass sich an den Messstellen das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer geändert hat und eine Reduzierung der Überschreitungen festgestellt werden konnte. Zu 3: Im Rahmen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wurden bisher 10.904 Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen registriert. Zu 4: Die Messungen erfolgen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 06.30 bis 18.30 Uhr. Innerhalb dieses Zeitkorridors wird jeweils 8 Stunden gemessen. Zu 5: Im 1. Quartal 2006 wurden folgende Einnahmen zum Soll gestellt: Bußgelder: Verwarngelder: 25.476,15 € 80.735,00 € Für den Einsatz der Messtechnik und die Filmaufbereitung wurden im laufenden Jahr 14.242,86 € aufgewendet. Seite - 2 Zu 6: Im Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wurde bisher in zwei Fällen Einspruch erhoben. Eine Entscheidung hierüber liegt noch nicht vor. Bedingt durch das Funktionsprinzip der Messanlage werden Falschmessungen durch eine interne Plausibilitätskontrolle ausgeschlossen. I. V. gez. Poth