Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
08.11.17, 18:15
Aktualisiert
08.11.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 08.11.2017
Vorlagen-Nr.: 15/2016 5. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
09.11.2017
14.11.2017
14.11.2017
28.11.2017
13.12.2017
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen Gesamtkostenund Maßnahmenübersicht
I. Sach- und Rechtslage:
In der Ratssitzung vom 18.10.2017 wurden durch Herrn Jan Siebenmorgen vom Planungsbüro
MWM die Maßnahmen und die zugehörigen veranschlagten Planungskosten zum Integrierten
Handlungskonzept für den Zentralort Kreuzau (InHK) vorgestellt. Ich verweise hierzu auf die VLNr. 15/2016 4. Ergänzung sowie die Niederschrift zur Ratssitzung vom 18.10.2017.
In selbiger Ratssitzung wurde der Entwurf des gemeindlichen Haushaltes für das Jahr 2018 in den
Rat eingebracht. Der Haushaltsentwurf sieht bereits die finanzielle Abwicklung der geplanten
Maßnahmen für die Jahre 2018 bis 2022 vor. Die Veranschlagung der Mittel erfolgte unter der
Kostenstelle 5110101 Regional- und Bauleitplanung.
Die vorgesehenen Maßnahmen und die entsprechenden Planungskosten aufgeteilt auf die Jahre
2018 bis 2023 sind in der als Anlage 8 beigefügten Gesamtkostenübersicht nach Mittelabfluss zu
ersehen. Die Tabelle wird zur besseren Lesbarkeit zu den Sitzungen in Papierform in Großformat
ausgehändigt.
In der Ratssitzung vom 18.10.2017 ist der Wunsch geäußert worden das ehemalige Postgebäude
an der Hauptstraße mit in das InHK aufzunehmen. Dies wurde nunmehr umgesetzt und zunächst
als „Vision“ eingearbeitet. Hierzu verweise ich auf den als Anlage 3 beigefügten „Masterplan“, der
die Maßnahmenbereiche im Luftbild aufzeigt.
Das Integrierte Handlungskonzept Zentralort Kreuzau muss nunmehr vom Rat beschlossen
werden. Als Analyseteil des InHK dient die Präsentation des Büros MWM im Bau- und
Planungnsausschuss vom 21.11.2016 und als Ergebnisteil des InHK die Präsentation des Büros
MWM im Rat vom 18.10.2017. Beide Präsentationen sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Die einzelnen Maßnahmen und die sich daraus ergebenden Planungskosten sind aus den
weiteren Anlagen zu entnehmen:
Anlage 3: Masterplan
Anlage 4: Maßnahmenplan
Anlage 5: Umsetzungsfahrplan
Anlage 6: Maßnahmenbeschreibung
Anlage 7: Gesamtkostentabelle
Anlage 8: Gesamtkostentabelle nach Mittelabfluss für die Programmjahre 2018 - 2023
Anlage 9: Gesamtkostentabelle nach Mittelabfluss für das Programmjahr 2018
Die einzelnen Maßnahmen und die eingeplanten Kosten werden in den Sitzungen erörtert und
erläutert.
Des Weiteren ist vom Rat eine Sanierungssatzung mit der Festlegung des Sanierungsgebietes zu
fassen (siehe hierzu VL-Nr. 15/2016 6. Ergänzung).
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung den Antrag auf
Städtebauförderung auf Basis des Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
fristgerecht bis 31.12.2017 bei der zuständigen Bezirksregierung Köln einreichen. Nach Aussagen
der Bezirksregierung Köln sowie des Landesministeriums ist mit einer Entscheidung über die
Bewilligung im Spätsommer 2018 zu rechnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die vorgesehenen Kosten im Rahmen der Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes in
den Jahren 2018 bis 2022 sind im Entwurf des Haushalts 2018 ff. eingestellt worden. Die nicht
durch Städtebauförderungsmittel gedeckten Kosten werden gemäß der vorgeschlagenen Planung
über die Investitionspauschale finanziert. Eine gesonderte Kreditaufnahme wird nicht notwendig.
III. Beschlussvorschlag:
1. Das „Integrierte Handlungskonzept (Masterplan) Zentralort Kreuzau“ als Leitfaden der künftigen
Entwicklung des Zentralortes wird beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept besteht aus
einer Analyse der städtebaulichen Situation, Entwicklungszielen sowie einem
Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsfahrplan.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge auf Städtebauförderung gemäß der Kosten- und
Finanzierungsübersicht fristgerecht (bis 31.12.2017) bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
3. Die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2018 bis 2023 für die
Erbringung des gemeindlichen Eigenanteils zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Integrierten Handlungskonzept Zentralort Kreuzau wird beschlossen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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