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Allgemeine Vorlage (Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
98 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
29.08.17, 13:06
Aktualisiert
29.08.17, 13:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 24.08.2017 Vorlagen-Nr.: 63/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 14.09.2017 04.10.2017 18.10.2017 Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Schulausschusses vom 17.05.2017 stand unter anderem die Besichtigung des Grundschulgebäudes in Winden auf der Tagesordnung (s. Mitteilung 40/2017). Grund hierfür war die vorangegangene Beratung im Zusammenhang mit der Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ und dem damit verbundenen Wunsch der Schulleitung, nochmals über eine Verbesserung der Raumsituation in Winden nachzudenken. Die ersten Gespräche über eine mögliche räumliche Erweiterung des Grundschulstandortes Winden sind bereits 2006 geführt worden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Erweiterungsbedarf allerdings nicht gesehen. Seitens der Verwaltung wurde ausführlich die Historie der bisherigen Anträge der Schulleitung auf Erweiterung des Schulgebäudes in Winden dargestellt. Die Ausschussmitglieder haben sich vor Ort ein Bild von den räumlichen Gegebenheiten machen können. Zudem hat die Schulleiterin, Frau van den Boom, die aktuelle Raumsituation geschildert und dargestellt, welche Räume noch benötigt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der Schulleitung ein Raumkonzept zu erstellen. Am 31.05.2017 hat die Verwaltung alsdann mit Frau van den Boom eine erneute Ortsbesichtigung durchgeführt. Hierbei wurde der gewünschte zusätzliche Raumbedarf, wie nachstehend aufgeführt, festgelegt: (Zum besseren Verständnis sind die nachstehend bezeichneten Räume aus den beigefügten unmaßstäblichen Lageplänen – Anlage 1 und 2 – ersichtlich). - Raum EG 4, 18 qm Hierbei handelt es sich derzeit um das Zimmer der Schulleiterin einschl. der Schulsekretärin. Wunsch: - Verlagerung dieser Nutzung in Raum EG 5 - Neue Nutzung als Sanitätsraum und Lehrerarbeitsplätze - Raum EG 5, 54 qm Bisherige Nutzung: Schulklasse Wunsch: - Verlagerung der Schulklasse in ein anderes Gebäude - Neue Nutzung als Schulleiterzimmer/Sekretariat - Raum OG 2, 18 qm Bisherige Nutzung: Lehrmittelraum Wunsch: - Verlagerung der Lehrmittel ins Dachgeschoss des Altbaus - Neue Nutzung als individuelle Förderung - Raum OG 3, 54 qm Bisherige Nutzung: Schulklasse Wunsch: - Verlagerung der Schulklasse in ein anderes Gebäude - Neue Nutzung als PC-Raum - Raum OG 6, 30 qm Bisherige Nutzung: Schulbücherei Wunsch: - Verlagerung der Bücherei in ein anderes Gebäude - Neue Nutzung „Gemeinsames Lernen“ Hieraus resultiert somit folgender zusätzlicher Raumbedarf: Neuer Klassenraum für EG 5 Neuer Klassenraum für OG 3 Neuer Raum für Bücherei Insgesamt: 54 qm 54 qm 30 qm 138 qm Unter Berücksichtigung, dass die Schule auch zukünftig zweizügig betrieben wird, ist der Raumbedarf grundsätzlich erforderlich. (Ein PC-Raum ist bisher nicht vorhanden, separate Räume zur individuellen Betreuung der Kinder mit Inklusionsbedarf sind ebenfalls nicht vorhanden). Nach Ermittlung dieses Raumbedarfes wurde im nächsten Schritt geprüft, ob und inwieweit die erforderlichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der ehemaligen Lehrerdienstwohnung untergebracht werden können. Diese Prüfung führt zu folgendem Ergebnis: Die nutzbare Fläche der vorhandenen Wohnung beträgt 114 qm und liegt somit 24 qm unter dem o.g. Raumbedarf. Unabhängig von der grundsätzlich zu geringen Grundfläche wurde dennoch eine mögliche Raumaufteilung unter Berücksichtigung statischer Zwangspunkte vorgenommen (s. Lageplan Anlage 3). Hieraus wollen Sie ersehen, dass nur drei Räume in einer Größe von 47 qm, 26 qm und 24 qm geschaffen werden können. Es könnte also maximal die Schulbücherei verlagert werden. Die Nutzung dieser Wohnung wurde bereits im Jahre 2006 eingehend überprüft vor dem Hintergrund der Einrichtung der OGS. Seinerzeit wurde der Raumbedarf für eine OGS-Gruppe erforderlich. Von dieser Option wurde jedoch, wie Ihnen bekannt, kein Gebrauch gemacht. Vielmehr hat man sich ja dafür entschieden, im Jahre 2007/08 den OGS-Trakt zwischen Alt- und Neubau in eingeschossiger Bauweise zu errichten (s. Anlage 1, Raum EG 1). Die Verlagerung der OGS in die Räumlichkeiten der ehemaligen Lehrerdienstwohnung zum heutigen Zeitpunkt scheidet m.E. aus, da zwischenzeitlich auch eine zweite OGS-Gruppe besteht (s. Lageplan Anlage 2, Raum OG 5). Aus Sicht der Verwaltung scheidet die Nutzung der Erdgeschosswohnung in der ehemaligen Lehrerdienstwohnung somit aus. In einem weiteren Schritt wurde alsdann unter Hinzuziehung eines Architekturbüros die Möglichkeit eines Anbaus geprüft. -2- Dieser ist möglich und zwar als Anbau an den Erweiterungsbau aus dem Jahre 1992 unmittelbar vor der Soccer-Anlage (s. Lageplan Anlage 4). Der vorhandene alte Baubestand kann erhalten bleiben. Der Zugang zur Soccer-Anlage wäre von dieser Schulhofseite jedoch nicht mehr möglich. Die anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer könnten jedoch nicht an das auf dem Grundstück befindliche Kanalsystem angeschlossen werden. Ein separater Kanalanschluss wäre jedoch in der Straße „Zur Alten Pumpe“ durch den Garten der Lehrerdienstwohnung möglich (s. Lageplan Anlage 5). Es handelt sich um einen erdgeschossigen Flachdachbau, der den eingangs erwähnten Raumbedarf abdeckt. Zusätzlich würden eine kleine WC-Anlage und ein Eingangsbereich mitgebaut. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich nach einer Kostenschätzung auf voraussichtlich 320.000,00 Euro in konventioneller Bauweise. Ob und inwieweit eine Containerlösung kostengünstiger wäre, wurde derzeit noch nicht geprüft. Abschließend wurde die Möglichkeit geprüft, ob die vorhandene Aula den gewünschten Raumbedarf abdecken könnte. Aus dem Lageplan Anlage 2 wollen Sie ersehen, dass die Aula eine Grundfläche von 147 qm hat. Sie könnte theoretisch durch entsprechende Umbaumaßnahmen, insbesondere wegen der Belichtung durch Einbau von Dachgauben, in zwei Klassenräume umgebaut werden. Die Bücherei könnte allerdings nicht mehr integriert werden. Auch die bisherige Nutzung der Aula für sonstige schulische Zwecke, aber auch für Vereinszwecke, wäre nicht mehr möglich. Bezüglich der Entwicklung der Schülerzahlen ist festzustellen, dass aus dem eigenen Bereich des Schulstandortes Winden zukünftig überwiegend mit einer Einzügigkeit zu rechnen sein wird. Lediglich im Schuljahr 2022/2023 wird eine Zweizügigkeit prognostiziert. In der Vergangenheit war regelmäßig festzustellen, dass auch Kinder aus anderen Ortsteilen der Gemeinde oder auch aus benachbarten Kommunen (Düren und Nideggen) in Winden angemeldet worden sind. Diese wurden in der Übersicht (Anlage 6) bereits berücksichtigt. Allerdings ist in vielen Bereichen eine steigende Kinderzahl feststellbar. Die Bertelsmann-Stiftung geht in ihrer aktuellen „Studie zur Entwicklung der Schülerzahlen“ von steigenden Schülerzahlen bis zum Jahr 2030 aus. Aus Sicht der Verwaltung wird der Grundschulstandort auch mittel- bis langfristig erhalten bleiben. Daher sollte auch im Hinblick auf die Frage einer möglichen Inklusion ein Ausbau intensiv weiter verfolgt werden, um auch in Zukunft ein breitgefächertes Schulangebot vorhalten zu können. Seit vielen Jahren schon werden in Winden Kinder mit Unterstützungsbedarf beschult und es ist zu erwarten, dass die Zahl dieser Schülerinnen und Schüler steigen wird. Eine Alternative zum jetzt geplanten Anbau wird nicht gesehen, da alle bisher bedachten Varianten den ermittelten Raumbedarf nicht in geeigneter Form abdecken können bzw. noch höhere Kosten verursachen würden. Auch die Nutzung der Aula würde dazu führen, dass Teile des Schulprogramms nicht mehr angeboten werden könnten. Eine Finanzierung ist grundsätzlich aus der Schul- und Bildungspauschale möglich, jedoch müsste in diesem Fall überdacht werden, welche Maßnahmen noch verschoben werden können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel müssen aus der Schul- und Bildungspauschale der kommenden Jahre bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: Damit am Grundschulstandort Winden auch in Zukunft ein den Lehrplänen entsprechender Unterricht angeboten und damit die räumliche Situation verbessert werden kann, stimmt der Rat einem Erweiterungsbau grundsätzlich zu. -3- Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnenen Planungen fortzusetzen und ein mögliches Ausbaukonzept zeitnah zur abschließenden Entscheidung vorzulegen Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -4-