Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
98 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
29.08.17, 13:06
Aktualisiert
29.08.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 24.08.2017
Vorlagen-Nr.: 63/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
14.09.2017
04.10.2017
18.10.2017
Raumsituation der KGS An der Rur, Standort Winden
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Schulausschusses vom 17.05.2017 stand unter anderem die Besichtigung des
Grundschulgebäudes in Winden auf der Tagesordnung (s. Mitteilung 40/2017). Grund hierfür war
die vorangegangene Beratung im Zusammenhang mit der Verwendung der Mittel aus dem
Landesprogramm „Gute Schule 2020“ und dem damit verbundenen Wunsch der Schulleitung,
nochmals über eine Verbesserung der Raumsituation in Winden nachzudenken.
Die ersten Gespräche über eine mögliche räumliche Erweiterung des Grundschulstandortes
Winden sind bereits 2006 geführt worden. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der
Erweiterungsbedarf allerdings nicht gesehen. Seitens der Verwaltung wurde ausführlich die
Historie der bisherigen Anträge der Schulleitung auf Erweiterung des Schulgebäudes in Winden
dargestellt. Die Ausschussmitglieder haben sich vor Ort ein Bild von den räumlichen
Gegebenheiten machen können. Zudem hat die Schulleiterin, Frau van den Boom, die aktuelle
Raumsituation geschildert und dargestellt, welche Räume noch benötigt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, gemeinsam mit der Schulleitung ein Raumkonzept zu erstellen.
Am 31.05.2017 hat die Verwaltung alsdann mit Frau van den Boom eine erneute Ortsbesichtigung
durchgeführt. Hierbei wurde der gewünschte zusätzliche Raumbedarf, wie nachstehend
aufgeführt, festgelegt:
(Zum besseren Verständnis sind die nachstehend bezeichneten Räume aus den beigefügten
unmaßstäblichen Lageplänen – Anlage 1 und 2 – ersichtlich).
- Raum EG 4, 18 qm
Hierbei handelt es sich derzeit um das Zimmer der Schulleiterin einschl. der Schulsekretärin.
Wunsch:
- Verlagerung dieser Nutzung in Raum EG 5
- Neue Nutzung als Sanitätsraum und Lehrerarbeitsplätze
- Raum EG 5, 54 qm
Bisherige Nutzung: Schulklasse
Wunsch:
- Verlagerung der Schulklasse in ein anderes Gebäude
- Neue Nutzung als Schulleiterzimmer/Sekretariat
- Raum OG 2, 18 qm
Bisherige Nutzung: Lehrmittelraum
Wunsch:
- Verlagerung der Lehrmittel ins Dachgeschoss des Altbaus
- Neue Nutzung als individuelle Förderung
- Raum OG 3, 54 qm
Bisherige Nutzung: Schulklasse
Wunsch:
- Verlagerung der Schulklasse in ein anderes Gebäude
- Neue Nutzung als PC-Raum
- Raum OG 6, 30 qm
Bisherige Nutzung: Schulbücherei
Wunsch:
- Verlagerung der Bücherei in ein anderes Gebäude
- Neue Nutzung „Gemeinsames Lernen“
Hieraus resultiert somit folgender zusätzlicher Raumbedarf:
Neuer Klassenraum für EG 5
Neuer Klassenraum für OG 3
Neuer Raum für Bücherei
Insgesamt:
54 qm
54 qm
30 qm
138 qm
Unter Berücksichtigung, dass die Schule auch zukünftig zweizügig betrieben wird, ist der
Raumbedarf grundsätzlich erforderlich. (Ein PC-Raum ist bisher nicht vorhanden, separate Räume
zur individuellen Betreuung der Kinder mit Inklusionsbedarf sind ebenfalls nicht vorhanden).
Nach Ermittlung dieses Raumbedarfes wurde im nächsten Schritt geprüft, ob und inwieweit
die erforderlichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der ehemaligen Lehrerdienstwohnung
untergebracht werden können.
Diese Prüfung führt zu folgendem Ergebnis:
Die nutzbare Fläche der vorhandenen Wohnung beträgt 114 qm und liegt somit 24 qm unter dem
o.g. Raumbedarf.
Unabhängig von der grundsätzlich zu geringen Grundfläche wurde dennoch eine mögliche
Raumaufteilung unter Berücksichtigung statischer Zwangspunkte vorgenommen (s. Lageplan
Anlage 3).
Hieraus wollen Sie ersehen, dass nur drei Räume in einer Größe von 47 qm, 26 qm und 24 qm
geschaffen werden können. Es könnte also maximal die Schulbücherei verlagert werden.
Die Nutzung dieser Wohnung wurde bereits im Jahre 2006 eingehend überprüft vor dem
Hintergrund der Einrichtung der OGS. Seinerzeit wurde der Raumbedarf für eine OGS-Gruppe
erforderlich. Von dieser Option wurde jedoch, wie Ihnen bekannt, kein Gebrauch gemacht.
Vielmehr hat man sich ja dafür entschieden, im Jahre 2007/08 den OGS-Trakt zwischen Alt- und
Neubau in eingeschossiger Bauweise zu errichten (s. Anlage 1, Raum EG 1). Die Verlagerung der
OGS in die Räumlichkeiten der ehemaligen Lehrerdienstwohnung zum heutigen Zeitpunkt
scheidet m.E. aus, da zwischenzeitlich auch eine zweite OGS-Gruppe besteht (s. Lageplan Anlage
2, Raum OG 5).
Aus Sicht der Verwaltung scheidet die Nutzung der Erdgeschosswohnung in der ehemaligen
Lehrerdienstwohnung somit aus.
In einem weiteren Schritt wurde alsdann unter Hinzuziehung eines Architekturbüros die
Möglichkeit eines Anbaus geprüft.
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Dieser ist möglich und zwar als Anbau an den Erweiterungsbau aus dem Jahre 1992 unmittelbar
vor der Soccer-Anlage (s. Lageplan Anlage 4). Der vorhandene alte Baubestand kann erhalten
bleiben. Der Zugang zur Soccer-Anlage wäre von dieser Schulhofseite jedoch nicht mehr möglich.
Die anfallenden Schmutz- und Niederschlagswässer könnten jedoch nicht an das auf dem
Grundstück befindliche Kanalsystem angeschlossen werden. Ein separater Kanalanschluss wäre
jedoch in der Straße „Zur Alten Pumpe“ durch den Garten der Lehrerdienstwohnung möglich (s.
Lageplan Anlage 5). Es handelt sich um einen erdgeschossigen Flachdachbau, der den eingangs
erwähnten Raumbedarf abdeckt. Zusätzlich würden eine kleine WC-Anlage und ein
Eingangsbereich mitgebaut. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich nach einer
Kostenschätzung auf voraussichtlich 320.000,00 Euro in konventioneller Bauweise. Ob und
inwieweit eine Containerlösung kostengünstiger wäre, wurde derzeit noch nicht geprüft.
Abschließend wurde die Möglichkeit geprüft, ob die vorhandene Aula den gewünschten
Raumbedarf abdecken könnte.
Aus dem Lageplan Anlage 2 wollen Sie ersehen, dass die Aula eine Grundfläche von 147 qm hat.
Sie könnte theoretisch durch entsprechende Umbaumaßnahmen, insbesondere wegen der
Belichtung durch Einbau von Dachgauben, in zwei Klassenräume umgebaut werden. Die Bücherei
könnte allerdings nicht mehr integriert werden. Auch die bisherige Nutzung der Aula für sonstige
schulische Zwecke, aber auch für Vereinszwecke, wäre nicht mehr möglich.
Bezüglich der Entwicklung der Schülerzahlen ist festzustellen, dass aus dem eigenen Bereich
des Schulstandortes Winden zukünftig überwiegend mit einer Einzügigkeit zu rechnen sein wird.
Lediglich im Schuljahr 2022/2023 wird eine Zweizügigkeit prognostiziert. In der Vergangenheit war
regelmäßig festzustellen, dass auch Kinder aus anderen Ortsteilen der Gemeinde oder auch aus
benachbarten Kommunen (Düren und Nideggen) in Winden angemeldet worden sind. Diese
wurden in der Übersicht (Anlage 6) bereits berücksichtigt. Allerdings ist in vielen Bereichen eine
steigende Kinderzahl feststellbar. Die Bertelsmann-Stiftung geht in ihrer aktuellen „Studie zur
Entwicklung der Schülerzahlen“ von steigenden Schülerzahlen bis zum Jahr 2030 aus.
Aus Sicht der Verwaltung wird der Grundschulstandort auch mittel- bis langfristig erhalten bleiben.
Daher sollte auch im Hinblick auf die Frage einer möglichen Inklusion ein Ausbau intensiv weiter
verfolgt werden, um auch in Zukunft ein breitgefächertes Schulangebot vorhalten zu können. Seit
vielen Jahren schon werden in Winden Kinder mit Unterstützungsbedarf beschult und es ist zu
erwarten, dass die Zahl dieser Schülerinnen und Schüler steigen wird.
Eine Alternative zum jetzt geplanten Anbau wird nicht gesehen, da alle bisher bedachten
Varianten den ermittelten Raumbedarf nicht in geeigneter Form abdecken können bzw. noch
höhere Kosten verursachen würden. Auch die Nutzung der Aula würde dazu führen, dass Teile
des Schulprogramms nicht mehr angeboten werden könnten. Eine Finanzierung ist grundsätzlich
aus der Schul- und Bildungspauschale möglich, jedoch müsste in diesem Fall überdacht werden,
welche Maßnahmen noch verschoben werden können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel müssen aus der Schul- und Bildungspauschale der kommenden Jahre
bereitgestellt werden.
III. Beschlussvorschlag:
Damit am Grundschulstandort Winden auch in Zukunft ein den Lehrplänen entsprechender
Unterricht angeboten und damit die räumliche Situation verbessert werden kann, stimmt der Rat
einem Erweiterungsbau grundsätzlich zu.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits begonnenen Planungen fortzusetzen und ein
mögliches Ausbaukonzept zeitnah zur abschließenden Entscheidung vorzulegen
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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