Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
136 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
23.08.17, 13:06
Aktualisiert
23.08.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 21.08.2017
Vorlagen-Nr.: 2/2015 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
19.09.2017
04.10.2017
18.10.2017
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Zum Verfahren der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt“, hat vom 28.11.2016 bis 06.01.2017 die Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB stattgefunden.
Nach Durchführung der Offenlage haben zur parallel verlaufenden 34. Änderung des
Flächennutzungsplans Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln stattgefunden.
Darin wurde auch der Bebauungsplan seitens der BR Köln intensiv geprüft. Die BR Köln hat dabei
festgestellt, dass es Aspekte im Planentwurf gibt, die sich nicht mit den landesplanerischen Zielen
und Grundsätzen des Landesentwicklungsplanes zum großflächigen Einzelhandel decken und
eine Anpassung erforderlich machen. Nach Ansicht der BR Köln handelt es sich dabei um
Änderungen, die so wesentlich sind, dass eine erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
durchgeführt werden muss. Andernfalls sieht die BR Köln die Gefahr, dass der Bebauungsplan
unter erheblichen Rechtsfehlern leidet, die bei einer gerichtlichen Normenkontrolle zur
Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen könnte.
Bei den Änderungen handelt es sich um Änderungen in den textlichen Festsetzungen zu den
zulässigen Randsortimenten. Die Änderungen sind farblich markiert. Der angepasste Entwurf der
Bebauungsplanänderung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Wie oben erläutert führen diese Änderungen dazu, dass eine erneute Offenlegung des
Planentwurfs gem. § 4a (3) BauGB erforderlich ist. In Anwendung des § 4a (3) Satz 2 BauGB wird
dabei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden dürfen.
Ferner wird i. A. d. Satz 3 die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt.
Nach Durchführung der erneuten Offenlage werden ihnen die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen zur städtebaulichen Abwägung vorgelegt. Im Anschluss daran kann der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die erneute Offenlage entstehen Planungskosten in Höhe von 1.650 Euro. Unter der
Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529104, sind ausreichende Haushaltsmittel vorhanden.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
I.V.
Gez.
- Siegfried Schmühl -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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