Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
21.06.17, 13:06
Aktualisiert
21.06.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 14.06.2017
Vorlagen-Nr.: 58/2012 8. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
06.07.2017
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten
erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB,
2. Satzungsbeschluss.
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat auf seiner Sitzung vom 25.04.2017 die Durchführung der
zweiten erneuten Offenlage des Bebauungsplan G 1 beschlossen. Die Durchführung einer zweiten
erneuten Offenlage wurde notwendig aufgrund von folgenden Änderungen am Bebauungsplan:
- Änderung des Anlagentyps von bisher Vestas V 112-3.3 MW (Nabenhöhe 119 m,
Rotordurchmesser 112 m) auf GE 3.2-130 (Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 130 m),
- geringfügige Verschiebung der Anlagenstandorte der WEA 5 (um ca. 14,5 m) und WEA 6
(um ca. 5,3 m),
- Änderungen an den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (Teil 1 Eingriffsbilanzierung
und Teil 2 Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung) und den
geplanten Ausgleichsmaßnahmen.
Hierzu wurde der Bebauungsplanentwurf sowie zahlreiche Fachgutachten geändert und an die
Planänderungen angepasst. Die Unterlagen lagen dem Rat zur Beschlussfassung vor (siehe VLNr. 57/2012 7. Ergänzung).
Der geänderte Bebauungsplan sowie die Fachgutachten lagen vom 08.05.2017 bis einschließlich
22.05.2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Kreuzau aus und waren zudem auf der
Homepage der Gemeinde Kreuzau abrufbar. Die öffentliche Bekanntmachung der zweiten
erneuten Offenlage erfolgte im Amtsblatt April 2017, veröffentlicht am 28.04.2017.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.05.2017
am Verfahren beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 22.05.2017 festgelegt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen aus allen bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren
ist nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen Abwägung zu beschließen. Gem. § 1 (7)
BauGB sind dabei öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht
abzuwägen. Alle Stellungnahmen aus allen Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit sind der
Anlage 1 in tabellarischer Form beigefügt. Der Tabelle ist ebenfalls die jeweilige Stellungnahme
der Verwaltung sowie der zugehörige Beschlussvorschlag zu entnehmen. In der Anlage 2 sind alle
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus allen
Beteiligungsverfahren beigefügt. Auch hierzu ist der Tabelle die jeweilige Stellungnahme der
Verwaltung sowie der zugehörige Beschlussvorschlag zu entnehmen.
Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zur ersten erneuten Offenlage sind der Anlage 2,
Seite 208-353, zu entnehmen. Während der ersten erneuten Offenlage sind aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen.
Die neuerlichen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren der zweiten erneuten Offenlage
sind den Anlagen 1, Seite 159-169 bzw. Anlage 2, Seite 353-411 zu entnehmen. I. A. d. § 4a (3)
Satz 2 BauGB wurde bei Durchführung der zweiten erneuten Offenlage bestimmt, dass nur
Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes
abgegeben werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind alle zum Zeitpunkt der
Erstellung der Sitzungsvorlage eingegangenen Stellungnahmen vollständig in die
Abwägungsvorschläge eingearbeitet.
Zur Ratssitzung werden Vertreter des Planungsbüros VDH anwesend sein und für Fragen zur
Verfügung stehen.
Sofern Sie den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung folgen, empfehle ich Ihnen
den Bebauungsplan G 1 als Satzung zu beschließen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der
Satzung im gemeindlichen Amtsblatt tritt die Satzung in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist
Konzentrationszone für die Windkraft dargestellt.
im
wirksamen
Flächennutzungsplan
als
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind über einen städtebaulichen Vertrag mit
dem Vorhabenträger abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der
ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem.
§ 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. §
4a (3) BauGB wird gefolgt.
3. Der Bebauungsplan Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gem. §
10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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