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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB, 2. Satzungsbeschluss.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
141 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
21.06.17, 13:06
Aktualisiert
21.06.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
1.  Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB,
2.  Satzungsbeschluss.) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
1.  Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB,
2.  Satzungsbeschluss.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 14.06.2017 Vorlagen-Nr.: 58/2012 8. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 06.07.2017 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB, 2. Satzungsbeschluss. I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat auf seiner Sitzung vom 25.04.2017 die Durchführung der zweiten erneuten Offenlage des Bebauungsplan G 1 beschlossen. Die Durchführung einer zweiten erneuten Offenlage wurde notwendig aufgrund von folgenden Änderungen am Bebauungsplan: - Änderung des Anlagentyps von bisher Vestas V 112-3.3 MW (Nabenhöhe 119 m, Rotordurchmesser 112 m) auf GE 3.2-130 (Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 130 m), - geringfügige Verschiebung der Anlagenstandorte der WEA 5 (um ca. 14,5 m) und WEA 6 (um ca. 5,3 m), - Änderungen an den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (Teil 1 Eingriffsbilanzierung und Teil 2 Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung) und den geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Hierzu wurde der Bebauungsplanentwurf sowie zahlreiche Fachgutachten geändert und an die Planänderungen angepasst. Die Unterlagen lagen dem Rat zur Beschlussfassung vor (siehe VLNr. 57/2012 7. Ergänzung). Der geänderte Bebauungsplan sowie die Fachgutachten lagen vom 08.05.2017 bis einschließlich 22.05.2017 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus Kreuzau aus und waren zudem auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau abrufbar. Die öffentliche Bekanntmachung der zweiten erneuten Offenlage erfolgte im Amtsblatt April 2017, veröffentlicht am 28.04.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.05.2017 am Verfahren beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 22.05.2017 festgelegt. Über die eingegangenen Stellungnahmen aus allen bisher durchgeführten Beteiligungsverfahren ist nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen Abwägung zu beschließen. Gem. § 1 (7) BauGB sind dabei öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Alle Stellungnahmen aus allen Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit sind der Anlage 1 in tabellarischer Form beigefügt. Der Tabelle ist ebenfalls die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung sowie der zugehörige Beschlussvorschlag zu entnehmen. In der Anlage 2 sind alle Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus allen Beteiligungsverfahren beigefügt. Auch hierzu ist der Tabelle die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung sowie der zugehörige Beschlussvorschlag zu entnehmen. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge zur ersten erneuten Offenlage sind der Anlage 2, Seite 208-353, zu entnehmen. Während der ersten erneuten Offenlage sind aus der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen. Die neuerlichen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren der zweiten erneuten Offenlage sind den Anlagen 1, Seite 159-169 bzw. Anlage 2, Seite 353-411 zu entnehmen. I. A. d. § 4a (3) Satz 2 BauGB wurde bei Durchführung der zweiten erneuten Offenlage bestimmt, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfes abgegeben werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind alle zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage eingegangenen Stellungnahmen vollständig in die Abwägungsvorschläge eingearbeitet. Zur Ratssitzung werden Vertreter des Planungsbüros VDH anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. Sofern Sie den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung folgen, empfehle ich Ihnen den Bebauungsplan G 1 als Satzung zu beschließen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung im gemeindlichen Amtsblatt tritt die Satzung in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist Konzentrationszone für die Windkraft dargestellt. im wirksamen Flächennutzungsplan als II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sind über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 3. Der Bebauungsplan Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-